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Schweizerisches Bundesblatt.

33. Jahrgang. III.

Nr. 25.

11. Juni 1881.

J a h r e s a b o n n e m e n t (portofrei in der ganzen Schweiz): 4 Franken.

Einrükungsgebühr per Zeile 15 Bp. -- Inserate sind franko an die Expedition einzusenden.

Druk und Expedition der Stämpflischen Buchdrukerei in Bern.

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Nachtrag zur

Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Erhöhung des Jahreskredites für das eidg.

Polytechnikum.

(Tom 24. Mai 1881).

Tit.

Mit Botschaft vom 13. September 1880 hatten wir die Ehre, Ihnen zu beantragen, es sei der jährliche Beitrag der Eidgenoßenschaft für die polytechnische Schule um Fr. 77,000 zu erhöhen, d. h. im Ganzen auf die Summe von Fr. 424,000 festzusezen. Der Ständerath hat seinerseits diesen Antrag unterm 17. Dezember gl. J.

bereits zum Beschluß erhoben, während der Nationalrath mit der Angelegenheit sich noch nicht befaßt hat.

Seither ist nun eine wesentliche Veränderung derjenigen GrundJagen eingetreten, auf welche unser damaliger Antrag sich stüzte, so zwar, daß wir uns genöthigt sehen, Ihnen schon jezt eine Erhöhung jenes Kredites in Vorschlag zu bringen.

Die Grundlage der beantragten Jahreskrediterhöhung bildete der an uns gerichtete, im Druk erschienene Bericht des Schweiz.

Schulraths vom November 1879 über die Frage der Reorganisation der polytechnischen Schule und dessen Beilage, betreffend die finanziellen Bedürfnisse der Anstalt. Nun hat uns der Schulrath seither berichtet : ,,Die Vorlage vom November 1879 beruhte auf den Ergebnissen des Rechnungsjahres 1878; denn sie wurde im Sommer 1879 Bundesblatt. 33. Jahrg. Bd. III.

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ausgearbeitet und vom Schulrathe festgestellt. Seither haben, ohne daß den Bedürfnissen der Reorganisation zur Zeit irgend welche materielle Befriedigung hat gegeben werden können, die Jahresrechnungen von 1879 und 1880 klarere Einsicht in das zeitige Verhältniß notwendiger Ausgaben und Einnahmen auf Grundlage des gegenwärtigen Bestandes der Schule gegeben. Diese Klarlegung wird ausgedrükt durch das Rechnungsdetizit des Jahres 1880, welches, ohne Anstellung neuer Lehrkräfte und ohne irgend welche andere nicht regelmäßige Ausgaben von hohem Belang, eingetreten ist. Die Verminderung der Einnahme an Schulgeldern würde allein schon diesen Ausfall sattsam erklären (100 Schüler weniger = Fr. 10,000 Mindereinnahme). Sollen demnach auch nur die im Erhöhungsbüdget vom November 1879 enthaltenen Ansäze der Schule und ihrer Reorganisation wirklich zu Gute kommen, so muß dieses Defizit jenern Budget vorgesezt werden, was dessen Erhöhung um Fr. 9504. 27 oder rund Fr. 10,000 bedingt.

Sodann zeigt die bereits in Ausführung begriffene Reorganisation der Bauschule das Bedürfniß nach einer nicht unerheblich höhern Ausgabe, als damals (November 1879) vorgesehen werden konnte.

Zwar die nothwendige Pensionirung des in hohem Alter stehenden Hrn. Professor Gladbach wollen wir als durch den Ansaz ,,Ruhegehaltea gedekt erachten, obgleich jezt schon die Ruhegehalte der beiden greisen Professoren Mousson und Gladbach die hiefür in Aussicht genommene Gesammtsumme um zirka Fr. 1000 übersteigen.

Allein wenn nun in Folge davon die bisherige Besoldung des Hrn.

Gladbach für eine neue.Professur verfügbar wird, so übersteigt doch die nothwendige Ausgabe für diese neue Hauptprofessur in Architektur die bisherige Besoldung des Hrn. Gladbach um Fr. 5000.

Wohl bekannt ist, daß die Hebung der Bauschule nur durch Gewinnung eines ausgezeichneten Mannes, für die ästhetische Richtung namentlich, erreicht werden konnte und daß die Gewinnung solcher Männer in diesem Fache für Zürich außerordentlich schwer hält. Der angestrebte Zwek, so dürfen wir mit Zuversicht hoffen, ist durch die getroffene Wahl in höchst gelungener Weise erreicht, worüber- mindestens die Meinung der Techniker und des Schulraths durchaus übereinstimmt. Die Reorganisation der Bauschule soll nun aber nicht nur dieser Abtheilung, sondern auch den separaten architektonischen
Bedürfnissen der Ingenieurschule, der mechanisch-technischen und der landwirtschaftlichen Schule zu Gute kommen. Derjenige der Bauschulprofessoren, welcher hauptsächlich die Vorträge in konstruktiver Richtung zu geben hat, wird nun durch die einheitliche Organisation des konstruktiven Unterrichts an der Bauschule selbst in so hohem Maße in Anspruch genommen, daß er

für separate Kurse an den drei andern Abtheilungen durchaus nicht mehr verwendbar bleibt. Die baulichen Bedürfnisse dieser drei Fachschulen müssen demnach durch Herbeiziehung weiterer Hilfskräfte gedekt und können auch nur durch scharfe Inbetrachtnahme des eigensten Bedürfnisses dieser Sektionen sachgemäß eingerichtet werden. Dieses Bedürfniß erfordert für mindestens drei separate Kurse im besten Falle die Summe von Fr. 4--5000. In dieser innern Aenderung der einzelnen Sektionen liegt der Kernpunkt der wahrhaften Kräftigung der Schule, und diese Seite darf am wenigsten vernachläßigt werden. Wir berechnen aus diesem Grunde, indem wir immerhin Fr. 2000 auf Rechnung des Ansazes für die allgemeine Besoldungserhöhung nehmen, die bescheidene Summe von Fr. 7000 mehr, als für die gründliche Durchführung der Reorganisation der Bauschule in Aussicht genommen war.

In der Botschaft des Schulraths vom 20. September 1878, betreffend Errichtung einer forstlichen Versuchsstation, ist ein Ansaz von Fr. 3500 für Reorganisation der Forstschule, resp. für eine halbe Lehrkraft angesezt. Der Schulrath dachte damals, daß die erwähnte, vom schweizerischen Forstvereine so nachdruksam geforderte Einrichtung Veranlaßung geben würde, die im Vergleiche mit andern Forstschulen durchaus nothwendige Ausdehnung und Kräftigung dieser für unser Land so hochwichtigen Sektion des Polytechnikums zu reguliren. Er hat deßhalb auch in seinem Budget vom November 1879 einen Ansaz diesfalls nicht aufgenommen. Wie es scheint, stoßt indessen diese Angelegenheit auf verschiedene Hindernisse; es erleidet dieselbe jedenfalls Verzögerung, und es ist deßhalb nur zu billigen, wenn der ßundesrath die Kräftigung der Forstschule als solche, abgesehen von der Versuchsstelle, schon in diesem Budget bereinigen will.

In Bezug auf die Forstabtheilung ist die Meinung der Lehrerkonferenz und des Schulrathes, sowie sämintlicher schweizerischer Fachmänner dieser Richtung außerhalb der Schule eine uugetheilte und völlig übereinstimmende, daß nämlich eine Reorganisation dieser Abtheilung durchaus nothwendig und dringlich sei, sollen nicht in den Augen der Väter und Schüler, welche Interesse au diesem Fache nehmen, die auswärtigen Schulen, namentlich das benachbarte München, unserer Anstalt vorgezogen werden. Die Schule in München z. B. besizt für forstliche
Fächer allein nicht weniger als fünf Professuren, nebst den nöthigen Assistenten, während an unserer Forstabtheilung bis jezt bloß zwei spezifische Fachprofossorcn angestellt sind. Es beweist dies zur Evidenz, daß für die Ausdehnung der Forstabtheilung auf drei Jahre und für die Ausdehnung und Kräftigung des Unterrichts, ganz abgesehen von einer forstlichen

Versuchsstation, welche ohnehin nicht zum Schulbüdget gehört, mindestens eine volle Lehrkraft mehr als bisher nothwendig ist, wozu überdies für die Ausdehnung um ein halbes Jahr unausweichlich einzelne weitere Auslagen sich hinzugesellen müssen. Wenn wir demnach, über die in der bundesräthlichen Botschaft für eine Halbprofessur vorgesehenen Fr. 3500 hinaus, eine Mehrausgabe von Fr. 4000 für eine volle Hauptprofessur und zur Bestreitung der weiter nöthigen Ausgaben ansezen, so bleiben wir damit muthmaßlieh unter dem wirklichen Bedürfnisse.

Die Bedürfnisse für Wasserversorgung, für Beleuchtung und Beheizung, für Reinigung der verschiedenen Gebäulichkeiten sind in den lezten Jahren sehr gestiegen und werden sich auch in Zukunft in keinem Falle vermindern. Neue Ausgaben werden überdies dazu kommen bei der bevorstehenden Vermehrung der Mitgliederzahl des Schulraths. In Berüksichtigung dieser Umstände vermögen wir nicht einzusehen, wie diese erhöhten Bedürfnisse mit den in Aussicht genommenen Fr. 3000 gedekt werden könnea. Im Hinblike auf das Defizit des lezten Jahres, an welchem der Titel ,,Beamtung und Verwaltung" ganz vorzugsweise partizipirt, und mit Rüksieht darauf, daß in der Zukunft Günstigeres nicht zu erwarten ist, möchten wir dringend bitten, daß die vom Bundesrathe gestrichenen Fr. 2000 für ,,Beamtung und Verwaltung'1 wieder aufgenommen, resp. der ursprüngliche Ansaz von Fr. 5000 belaßen werde.

Die verlangten Fr. 20,000 für Besoldungserhöhung für eine Zahl von mehr als 40 Hauptprofessoren und eine große Anzahl von Hilfslehrern sind wohl ein allzu mäßiger Ansaz. Es ist hiebei nämlich zu bedenken, daß Fr. 15,000 für Gewinnung und Erhaltung ausgezeichneter Lehrkräfte im bisherigen Budget als Reserve ausgesezt waren, zum Pariren großer Schläge, die der Schule durch Abgang hervorragender Lehrer drohen. Diese Fr. 15,000 sind nun aber verbraucht, und wenn diese so sehr nothwendige Reserve wieder hergestellt würde, so bliebe von den Fr. 20,000 nur der minime Betrag von Fr. 5000 für allgemeine Besoldungsaufbesserung disponibel.

Seit unserm Antrage vom November 1879 mußten, um den Verlust zweier ausgezeichneter Lehrer von der Schule abzuwenden, bereits Fr. 4000 auf die zu erwartende Büdgeterhöhung verausgabt, resp. dekretirt werden, welche 1880 noch nicht ausgegeben, folglich auch in jenem Defizite
nicht enthalten sind. Wenn auf diesem Titel, was uns sehr erwünscht wäre, eine Erhöhung, wenn auch nur von Fr. 5000, erreicht werden könnte, so möchten wir dem Bundesrath die Wahrung der dießfälligen Interessen der Schule

dringend an's Herz legen. Immerhin wird selbst ohne diese lezten Fr. 5000, deren Bewilligung als dringend nothwendig gewünscht wird, das schulräthliche Ergänzungsbüdget vom November 1879 um Fr. 23,000 erhöht, resp. auf Fr. 100,000 gestellt werden müssen."

Fassen wir die vom schweizerischen Schulrath namhaft gemachten Mehrbedürfnisse, wie solche seit unserer Botschaft vom 13. September 1880 zu Tage getreten sind und deren Begründung wir zu unserer eigenen zu machen nicht anstehen, zusammen, so ergibt sich die Notwendigkeit für Erhöhung unseres damals vorgelegten Ergänzungsbüdget um folgende Posten: Fr. 10,000 zur Dekung des Defizits in der Rechnung von 1880, resp. der künftigen Rechnungen ; ,, 7,000 für Reorganisation der Bauschule, resp. zur Dekung der damit zusammenhängenden Mehrausgaben an Besoldungen; ,, 4,000 für Reorganisation der Forstschule, bezw. für Besoldung eines anzustellenden Hauptprofessors ; ,, 2,000 zur Kompletirung des Postens für ,,Beamtung und Verwaltung", zusammen Fr. 23,000, welche Summe wir, nebst der in unserer Botschaft vom 13. September 1880 befürworteten, zu bewilligen beantragen, wodurch der Jahresbeitrag des Bundes an die polytechnische Schule im Ganzen auf Fr. 447,000 zu stehen kommen würde.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 24. Mai 1881.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Droz.

Der Kanzler der Eidgenoßenschaft: Schieß.

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Nachtrag zur Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Erhöhung des Jahreskredites für das eidg. Polytechnikum. (Vom 24. Mai 1881).

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