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Bericht; der

Commission des Nationalraths über das Budget für das Jahr 1882.

(Vom 4. Dezember 1881.)

Tit.

Wir legen Ihnen anmit unsern Bericht und unsere Anträge über den vom Bundesrathe aufgestellten Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben der Bundesverwaltung für das Jahr 1882 vor.

Nach Prüfung dieses Voranschlags sind wir zu der Ueberzeugung gelangt, daß sich an den vorgesehenen Ausgabeansätzen wesentliche Verminderungen nicht vernehmen lassen. Dieselben gründen sich zum größern Theil auf gesetzliche Vorschriften und Bundesbeschlüsse.

Dagegen haben wir bezüglich des Voranschlags der E i n n a h m e n einige Veränderungen eintreten lassen, welche uns nach Gestalt der Verhältnisse unzweifelhaft gerechtfertigt scheinen.

Der muthmaßliche Ausgabenüberschuß beträgt nach dem Voranschlag des Bundesrathes .

.

.

.

. F r . 365,000 Wir vermindern die Einnahmen um . Fr. 22,700 vermehren dagegen dieselben um .

,, 262,000 Daher Einnahmenvermehrung

.

. Fr. 239,300

üehertrag

Fr. 239,300

Fr. 365,000

522 Uebertrag Fr. 239,300 Fr. 365,000 Wir vermindern die Ausgaben u m . . .

F r . 15,000 und vermehren dieselben um ,, 5,000 ,, 10,000 Somit vermindert sich das vom Bundesrath vorgesehene Defizit um .

.

,, 249,300 und verbleibt ein Ausgabenüberschuß von

.

. Fr. 116,700

Die Rechtfertigung der vorgenommenen, in der Uebersicht am Schlüsse unseres Berichts zusammengestellten Veränderungen am bundesräthlichen Budget wird sich im Verlaufe bei den einzelnen Posten ergeben.

E i ix xx a Ix xxx e xi.

Erster Abschnitt.

Ertrag der Liegenschaften und Kapitalien.

Da die Ansätze in gleicher Weise wie in früheren Jahren berechnet sind, so halten wir eine längere Auseinandersetzung für überflüssig und bemerken bloß zu A. 1. L i e g e n s c h a f t in T h u n , daß nicht etwa die Verzinsung des auf diese Liegenschaft verwendeten Kapitals, sondern der w i r k l i c h e ' E r t r a g in dem Voranschlag erscheint, was wir für richtig halten. Nur dürfte daraus kein Schluß auf die Summen gezogen werden, welche diese Liegenschaft die Eidgenoßenschaft kostet.

Zu der in der Rechnung aufgenommenen Kapitalsumme von .

.

. - .

. F r . 1,196,533. 80 mußte dießfalls ein weiterer bereits als unrentabel abgeschriebener Betrag von ,, 1,447,749. 39 geschlagen werden, was das Kapital stellen würde auf Fr. 2,644,283. 27

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Aber auch diese Summe ist eine bloße Schätzung und erschöpft in keiner Weise die seit Jahren auf dieses Objekt verwendeten wirklichen Ausgaben.

Bezüglich der effektiven Einnahmen bleibt noch beizufügen, daß nach der Rechnung von 1880 mit einem Ansätze von Fr. 35,298. 72 die Verzinsung des Laboratoriums und der Konstruktionswerkstätte mit zusammen Fr. 13,638. 40 Inbegriffen sind; der Hauptsache nach rührt der übrige Theil der Einnahmen vom Weidgang und von verkauftem Futter und Früchten her. Wenn wir die vorhandenen außerordentlichen Verhältnisse auch zugeben, so will uns doch bedünken, daß noch Mehreres erzielt werden könnte.

Wir können jedenfalls nicht annehmen, daß die noch bevorstehenden Aufwendungen für Erweiterung der Schußlinie ganz auf den unproduktiven Kapitaltheil fallen sollten, sondern hoffen, daß von daher eine etwelche Vermehrung der Einnahmen ermöglicht werden sollte.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

1. B u n d e s k a n z l e i Fr. 27,900 wie im Vorjahr. Die Rechnung pro 1880 erzeigt eine Einnahme von Fr. 41,200. Darunter sind Fr. 16,000 für Bewilligungen zur Erwerbung des Schweizerbürgerrechts inbegriffen. Dieser Ertrag wird sich auch in der Rechnung von 1881 wieder erzeigen (siehe unten politisches Departement). Wir stellen daher Fr. 12,000 unter die Einnahmen des politischen Departements und setzen den Voranschlag der Einnahmen derBundeskanzlei auf Fr. 25,000 zurück.

2. B u n d e s g e r i c h t . Der daherige Ansatz von Fr. 15,000 entspricht der Rechnung von 1880 und dem Budget pro 1881.

Dritter Abschnitt.

A. Politisches Departement.

Dieses Departement verzeigt keine Einnahmen. Die nicht unbedeutenden Einnahmen aus den in den Amtskreis des politischen Departements fallenden Bewilligungen zur Aufnahme in das Schweizerbürgerrecht werden durch die Bundeskanzlei bezogen und erscheinen unter dem Titel Allgemeine Verwaltung in der Rubrik Bundeskanzlei.

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Es wäre jedoch nach unserm Dafürhalten zweckmäßig, wenn den Ausgaben dieses Departements mit Beziehung auf diesen Geschäftszweig ein Einnahmeposten gegenüber stände. Es würde nichts im Wege stehen, den Ertrag dieser Gebühren als Einnahmen des politischen Departements zu rubriziren. Auch das Justiz- und Polizeidepartement bezieht die Fr. 200, die als seine Einnahmen figuriren, nicht seihst, sondern sie werden von den Kanfonen direkt an die ·Staatskasse einbezahlt und vom Justizdepartement nur gebuchet j wir sehen nicht ein, warum beim politischen Departement nicht der gleiche Modus befolgt werden könnte.

Abgesehen von diesem formellen Punkte halten wir dafür, es sollte diese Einnahme in einem ihrem wirklichen Ertrag besser entsprechenden Ansatz im Budget erscheinen, als vorgeschlagen wird. Nach dem Büdgetbericht des Bundesraths belief sich der Ertrag der Gebühren für Bewilligungen zur Erwerbung des Schweizerbürgerrechks im Jahr 1880 auf Fr. 16,000, welche in den Fr. 41,251 der Bundes .anzlei inbegiiffen sind, in den drei ersten Quartalen des Jahres 188 bereits auf Fr. 12,000. Wir schlagen daher vor, den Ertrag dieser Gebühren als Einnahmen des politischen Departements mit Fr. 12,000 zu büdgetiren, wogegen dann bei den Einnahmen der Bundeskanzlei eine verhältnißmäßige Reduktion einzutreten hätte.

A. Justiz- und Polizeidepartement.

Die Einnahmen des Justiz- und Polizeidepartements sind, wie im vorigen Jahre, auf Fr. 200 büdgetirt. Dieselben bestehen in Bußengeldern von Verurtheilten wegen Uebertretung von Bundesgesetzen und Verordnungen · über die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs, Werbeverbot u. s. w. Laut Rechnung für 1880 beliefen sich diese Einnahmen auf Fr. 238. 50.

B. Militärdepartment.

Die Kommission hat die Büdgetausätze einläßlieh geprüft und hat sich überzeugt, daß dieselben den Bedürfnissen der Armee, soweit es sich thun läßt, zu entsprechen suchen. Sie hat die Ueberzeugung gewonnen, daß die Militärverwaltung mit möglichster Oekonomie zu Werke geht und Alles aufbietet, um überall gehörig kontroliren zu können. Die im Voranschlag aufgenommenen Posten basiren sich auf gesetzliche Bestimmungen oder auf Bundesbeschlüsse.

Die Höhe dieser Ansätze rechtfertigt sich durch die letzten Rechnungen und auch hauptsächlich durch zuverläßige statistische Er-

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hebungen, welche es ermöglichen, die Ausgaben jeder Rubrik ganz zu zerlegen und so die Einheitspreise genau auszumitteln.

Die Kommission hat nach einläßlicher Diskussion einstimmig beschießen, es sei das Militärbudget, wie es vorliegt, ohne irgend eine Abänderung, dem Nationalrathe zur Genehmigung zu empfehlen.

Sie findet sich nicht veranlaßt, hier die Abweichungen zwischen den vorjährigen Ansätzen und den Posten pro 1882 näher zu begründen, da die Botschaft des Bundesrathes, auf welche verwiesen wird, genügend Auskunft ertheilt und sich im mündlichen Vortrag dazu Gelegenheit finden wird.

Die Einnahmen sind veranschlagt auf .

. Fr. 3,042,649 pro 1881 waren büdgetirt ,, 2,980,975 Mehr-Einnahmen pro 1882

Fr.

61,674

C. Finanz- und Zolldepartement.

A. Abtheilung Finanzwesen.

2. Münzverwaltung.

Da wir nach den stattgefundenen Berathungen und Auseinandersetzungen und auch nach Einsichtnahme der Münzstätte und Besprechung mit dem Münzdirektor mit den vom Bundesrathe in Aussicht genommenen Prägungen einverstanden sind, so haben wir selbstverständlich auch gegen die daherigen Einnahmenansätze nichts einzuwenden.

Bezüglich der W e r t h z e i c h e n f a b r i k a t i o n könnte die Frage aufgeworfen werden, ob die Arbeiten in Regie nicht noch weiter ausgedehnt werden sollten, was jedoch eine bessere Instandstellung der vorhandenen Räumlichkeiten erforderlich machen würde.

3. Halbe Militärsteuer.

Unser Antrag, den Büdgetansatz von Fr. 1,000,000 auf Fr. 1,100,000, also um Fr. 100,000 zu erhöhen, findet seine Begründung in den Rechnungsergebnissen von 1880, sowie in den Wahrnehmungen der kantonalen Verwaltungen. In der Folge dürfte es sich empfehlen, nach einem Durchschnitt der Rechnungsergebnisse von 3 oder 5 Jahren zu büdgetiren, was sich auch noch in andern Verwaltungszweigen des Bundes empfehlen dürfte, indem nach unserer Ansicht das Budget dadurch einen stabileren Charakter gewänne.

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4. Banknotensteuer.

Das Bundesgesetz vom 8. März 1881 ist vom Bundesrath allerdings r e c h t l i c h auf den 1. Januar 1882 in Kraft erklärt worden; allein nach den Uebergangsbestimmungen (Art. 51 des Gesetzes) bleibt es fraglich, was t h a t s ä c h l i c h auf diesen Zeitpunkt in Anwendung und Ausführung gebracht werden kann; wir stellen daher eine etwas andere Berechnung auf als der Bundesrath, die im Wesentlichen von der Anschauung ausgeht, daß nicht vom ganzen Jahre die Steuer bezahlt werden müsse. Auf die muthmaßlichen Schätzungen über die künftigen Emissionen, die ebenso gut größer als kleiner sein können, wollen wir uns nicht einlaßen, sondern wir basiren uns auf den gegenwärtigen Stand, halten aber eine Reduktion der Zeit nach am Orte, und beantragen statt Fr. 80,000 nur Fr. 60,000, welcher Ansatz jedenfalls der Wirklichkeit näher kommen wird, als jener.

B. Zollverwaltung.

Das vom Bundesrath für die Bundesversammlung vorgelegte Budget pro 1882 enthält bei den Einnahmen und Ausgaben der Zollverwaltung beinahe die gleichen Ansätze wie für Ì881 büdgetirt und wird in der bezüglichen Botschaft im Allgemeinen damit begründet, daß die Sache noch vollständig im Ungewissen liege, wie sich die Zollergebnisse, sowohl in Einnahmen als Ausgaben, nach Durchführung der bevorstehenden Revision des Zolltarifs und nach Abschluß der in Frage liegenden Handelsverträge gestalten werden. Aus den angeführten Gründen will der Bundesrath den Boden der bisherigen Büdgetirung, welcher sich auf Rechnungsergebnisse der letzten Jahre stützt, einstweilen nicht verlassen, mit welchem Vorgehen Ihre Kommission grundsätzlich einig geht, und nehmen wir nur Anlaß, in der Rubrik Einnahmen eine Aenderung des bundesräthlichen Büdgetentwurfes vorzuschlagen.

In der Budgetvorlage des Bundesrathes pro 1882 werden die Gesammteinnahmen der Zollverwaltung wieder, wie für's Jahr 1881, auf Fr. 17,000,000 angesetzt. Die Jahresrechnung von 1880 erzeigte eine Einnahme von Fr. 17,211,482. 60, mithin eine Mehreinnahme als für 1881 büdgetirt von Fr. 211,482. 60. Im laufenden Jahre erreichten die Einnahmen bis 31. Oktober die Summe von Fr. 13,900,699. 93 , während dieselben sich im Vorjahre bis zum gleichen Zeitpunkt nur auf Fr. 13,856,910. 36 bezifferten; es zeigt sich somit in diesem Jahr im gleichen Zeitraum eine weitere Mehreinnahme von Fr. 43,789. 57, und da mit ziemlicher Be-

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stimmtheit angenommen werden darf, es werde sich dieses Ueberschußverhältniß bis zu Ende des Jahres nicht ungünstiger gestalten, und auch keine Umstände vorliegen , welche eine Verminderung der Einnahmen im künftigen Jahre herbeiführen könnten, vielmehr die seit 1879 vorkommenden jährlichen procentualen Steigerungen das Gegentheil vermuthen lassen, halten wir es für vollkommen gerechtfertigt, genannten Ansatz im Budget um Fr. 100,000 zu erhöhen, und stellen daher den Antrag, den Ansatz der Einnahmen der Zollverwaltung im Budget 1882 auf Fr. 17,100,000 zu fixiren.

Uebrigens dienen zu diesem Abschnitt unsere Postulate l und 2: 1. Der B u n d e s r a t h w i r d e i n g e l a d e n , die Gesa mm ts u m me der Ein n a h m e n der Z o 11 v er w a l t u n g . n a c h d e n e i n z e l n e n R u b r i k e n a--i, w e i c h e s p ä t e r in der Staatsrechnung a u f g e f ü h r t werden, schon im B u d g e t zu spezifiziren.

2 . Der B u n d e s r a t h w i r d e i n g e l a d e n , v o n d e r i m B u n d e s g e s e t z v o m 20. B r a c h m o n a t 1879, A r t . 2 , e r h a l t e n e n E r m ä c h t i g u n g betreffend Erhöhung des Eingangszolls auf B r a n t w e i n u. s. w. b a l d thunlichst in geeign e t e r We ise G e b r a u c h zu m a c h e n .

F. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Fabrikmarken Fr. 8000. Die Erhöhung um Fr. 3000 stützt sich auf das Rechnungsergebniß der Jahre 1880 und 1881.

E. Post- und Eisenbahndepartement.

1. Postverwaltung.

Wir haben im Budget dieses Departementes, soweit es die Postverwaltung betrifft, eine einzige Abänderung vorgenommen.

Diese Abänderung besteht darin, daß wir die unter litt, b ,,Ertrag der Taxen von Briefpostgegenständen, Fahrpoststüken, Geldanweisungen und Einzugsmandaten" vorgesehenen Einnahmen um Fr. 50,000 höher veranschlagt haben.

Der Bundesrath hat den bezüglichen Posten zu Fr. 12,400,000 angeschlagen, wir haben denselben auf Fr. 12,450,000 angesezt.

Die Botschaft des Bundesrathes konstatirt, daß die diesjährigen Einnahmen dieser Büdgetrubrik den Voranschlag um zirka Fr. 200,000 übersteigen. Wir nehmen nun an, die Einnahmenvermehrung von

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1882 gegenüber 1881 dürfe auf Fr. 250,000 geschäzt werden und von dieser Annahme ausgehend haben wir die obbezeichnete Aenderung vorgenommen.

Die Einnahmen der Postverwaltung sind also berechnet zu Fr. 15,712,000 die Ausgaben zu ,, 14,195,000 Der vorgesehene Eirinahmenüberschuß beträgt somit Fr. 1,517,000 Die Staatsrechnung von 1880 schloß mit einem Ueberschusse von Fr. 2,011,864. 34, das Budget pro 1881 sah vor Fr. 1,229,000.

Die Reklamationen, welche zu verschiedenen Malen im Schöße der eidgenößischen Räthe in Bezug auf die Taxe der kleinen verschlossenen Pakete laut wurden, schienen ihre befriedigende Erledigung in den bezüglichen Bestimmungen des Entwurfes eines neuen Posttaxengesezes, welches vom Bundesrathe mit Botschaft vom 31. Mai 1881 vorgelegt wurde, zu finden.

Dieser Gesezesentwurf scheint in der ständeräthlichen Kommission, welche denselben soeben geprüft hat, keine günstige Aufnahme gefunden zu haben.

Es ist somit vorauszusehen, daß eine gründliche Revision dieses Gesezes nicht in so naher Aussicht steht, wie man voraussezte.

Angesichts der günstigen Ergebnisse der Postverwaltungsrechnung in den lezteu Jahren, die auch für das nächste Jahr vorgesehen sind, halten wir dafür, es sei am Plaze, den vorerwähnten Wünschen innert den Grenzen der Billigkeit Rechnung zu tragen.

Wir glauben übrigens, daß eine Reduktion der Taxe für kleine verschlossene Pakete keine fühlbare Mindereinnahme für die Postverwaltung zur Folge hätte, denn erstens würde die Konkurrenz der Privatboten, welche seit der Erhöhung der Taxen durch das Posttaxengesez von 1876 bestehen, aus dem Felde geschlagen und im Weiteren würde eine ansehnliche Zahl derjenigen kleinen Pakete, welche zur Zeit offen, mit 10 Rp. frankirt, zur Versendung gelangen -- eine Speditionsart. die allerlei Inkonvenienzen und Gefahren in sich schließt -- bei einem mäßigen Tarif als verschlossene Sendungen befördert.

Die Kommission des Ständerathes, welcher die Prüfung der Geschäftsführung pro 1880 oblag, hat ein Postulat gestellt, welches die Reduktion der Taxen, von denen wir reden, bezwekte.

Dieses Postulat wurde nach Erscheinen des vorerwähnten Gesezesentwurf es vom 31. Mai 1881 zurükgezogen. Da die Annahme

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dieses Entwurfes zum Mindesten verschoben zu werden scheint, glauben wir, dieses Postulat wieder aufnehmen zu sollen, indem wir uns, bezüglich der Auseinandersezung der Gründe, welche für dasselbe sprechen, auf die Argumentationen der ständeräthlichen Kommission in ihrem oben erwähnten Berichte beziehen.

Der Bericht sagt diesfalls : ,,6. Unter dem Regime des Posttaxengesezes von 1849 betrug die Taxe eines kleinen verschlossenen und versiegelten Paketes mit Werthangabe, im Gewicht von Va £» (250 g.) auf eine Entfernung von 10 Stunden (50km.) in gerader Richtung 10 Rp.; für eine Entfernung von 10 bis 30 Stunden betrug diese Taxe 20 Rp. Das Gesez von 1852 brachte schon eine Taxerhöhung für geschlossene Pakete mit Werthangabe bis zum Gewichte von 500 g. : 15 Rp.

bis 10 Stunden, 30 Rp. bis 30 Stunden.

,,Das Gesez von 1862 enthielt eine weitere Erhöhung: 15 Rp.

bis 5 Stunden (25 km.), 20 Rp. von 5 bis 10 Stunden und 30 Rp.

bis 30 Stunden. Das Gesez von 1869 änderte diesen Tarif neuerdings; -es sezte einen Lokalrayon von 2 Stunden fest ; Taxe 15 Rp.

für den Lokalrayon, von 2 bis 10 Stunden 20 Rp., von 10 bis 20 Stunden 25 Rp., von 20 bis 40 Stunden 30 Rp.

,,Das Posttaxengesez von 1876 hat die frühern Unterabtheilungen aufgehoben. Uuter allen frühern Gesezen bestand ein Unterschied zwischen Stüken bis 500 g. und solchen von 5 kg. Nach demenigen von 1876 ist dies nicht mehr der Fall. Es sezte eine Einheitstaxe von 40 Rp. für verschlossene Fahrpostgegenstände bis zum Gewichte von 5 kg. fest und schuf nur einen Lokalrayon von 5 Stunden (25 km.) mit der Taxe von 20 Rp.

,,Wenn es wahr ist, daß die eidg. Postverwaltung ^eher die Mission hat, dem Publikum Erleichterungen zu verschaffen, als dem Staate eine Einnahmequelle zu sein, so hält diese bedauernswerthe Neuerung keine eingehende Prüfung aus.

,,Sie schädigt in empfindlichster Weise den hauptsächlichsten Industriezweig einer Gegend, welche für sieh allein mehr als V* der Gesammteinnahmen der schweizerischen Fahrpost liefert.

,,In der That findet die Fabrikation der Uhren nach einzelnen Bestandtheilen statt, d h. sie schließt die Anfertigung verschiedener besonderer Stüke und die Ausführung verschiedener Arbeiten in sich, welche jede von einem andern Arbeiter besorgt wird. Für eine Uhr, deren Fabrikant in Chaux-de-Fonds etablirt ist, wird das grobe Uhrwerk in Sonceboz, die Räder und Zapfen in Pruntrut,

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die lezte Arbeit im Val-de-Travers gemacht, und die Steine werden aus dem Vallee-de-Joux oder von Genf, die Gläser aus Derendingen, das Zifferblatt aus Biel, die Kronen der Remontoirs aus Neuenburg bezogen. So bestehen ungefähr 20 verschiedene Fabrikationszweige, welche je einen besondern Arbeiter beschäftigen, und diese Arbeiter wohnen vom Fabrikationszentrum entfernt, weil dort das Leben zu theuer und der Verdienst der Arbeiter ein geringer ist.

,,Allerdings findet die Herstellung der Uhren in Cartons von 6 bis 12 Stük statt, aber ein und derselbe kleine Bestandtheil muß die Reise zwei- bis dreimal machen.

,,Gegenwärtig, da die Uhrenmacherei mit bedeutender Konkurrenz zu kämpfen hat und daher der Reingewinn seit 10 Jahren um mehr als 40 °/o gesunken ist, verdient der Fabrikant vielleicht 2 bis 3 Franken an einer silbernen Uhr, während der Gewinnst auf einer geringern Uhr, im Werthe von Ì5 bis 20 Franken, nach Abzug der Anschaffungs- und Fabrikationskosten bloß l Franken, 80 Rp. und selbst 50 Rp. per Uhr beträgt. Wenn der Transportpreis für die kleinen Pakete verdoppelt wird, wie dies durch das Gesez von 1876 geschah, muß der Uhrenfabrikant statt mit Gewinn mit Verlust arbeiten. In dieser Frage ist die ganze Uhrenmacherei interessili, also die Kantone, Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Bern, Solothurn und Basel.

,,Das Fallenlassen der Unterscheidung zwischen Stüken von einem gewissen Umfange bis zum Gewichte von 5 kg. und solchen kleinerer Dimensionen bis zu 500 g. ist ein schwerer Mißgriff.

,,Konstatiren wir beiläufig, daß fast alle Tagessendungen der ·Uhrenmacherei unter dem leztangegebenen Gewichte stehen. Es liegt eine augenscheinliche Unbilligkeit dariu, daß diese Sendungen kleinen Umfanges, welche leicht zu behandeln sind und von denen man eine Menge in ein und denselben Sak verpaken kann, eine eben so hohe Taxe zu bezahlen haben, als die gewöhnlichen mit - der Post versandten Pakete viel großem Umfanges, welche bedeutenden Raum einnehmen. Wenn der Tarif für kleine Pakete um mehr als die Hälfte herabgesezt würde, wäre derselbe immer noch einträglieh genug.

,,Die Verwaltung wird vielleicht einwenden, daß kleine Pakete unverschlossen zum Preise von 10 Rp. versandt werden können.

Die Uhrenfabriken müssen aber aus verschiedenen Gründen, auf welche wir hier nicht näher eintreten wollen, die aber immer fortbestehen werden, der Versendung ihrer Fabrikate in geschlossenen Paketen und mit Werthangabe den Vorzug geben.

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,,Thatsache ist, daß die Kosten für den Transport der kleinen Pakete (von 100, 200 und 300 g.) zwischen Genf und dem Valléede-Joux, zwischen Ste-Croix oder dem Val-de-Travers und Chauxde-Fonds, zwischen Chaux-de-Fonds und Biel, Münster und Pruntrut, Murten und Chaux-de-Fonds, zwischen Grenchen oder Waldenburg und St. Immer, ein Transport, der tagtäglich stattfindet, und welcher 40 Rp. kostet, oft den Werth des Inhaltes der Sendungen übersteigen.

,,Wenn die eidg. Verwaltung mit dieser Neuerung nur wenigstens einen erheblichen Gewinn erzielen würde; dies ist jedoch nicht der Fall, sondern sie verliert durch die Wiedereinführung von Privatbotenunternehmungen, welche die Uhrenmacherei überdies in ihren Gewohnheiten und Bedürfnissen bemmt, den Transport der kleinen Pakete, sowie derjenigen Sendungen, welche offen zu 10 Rp.

versandt würden."

Nachdem wir noch hervorgehoben haben werden, daß der Voranschlag pro 1882 eine Einnahmenverminderung von ungefähr Fr. 300,000 bezüglich des Ertrages der Reisenden vorsieht, welche in Folge Eröffnung der Gotthardbahn im Jahre 1882 eintreten wird, haben wir in Bezug auf die Postverwaltung nichts Weiteres beizufügen.

Der erwähnte Einnahmenausfall wird durch eine Verminderung der Ausgaben für Transportkosten in annähernd gleichem Betrage kompensirt, so daß diese Thatsache auf die Einnahmen der Verwaltung nicht merklich influenziren wird.

Es folgen die Postulate, deren Annahme von der Kommission empfohlen wird: Der B u n d e s r a t h wird e i n g e l a d e n , für den Fall, daß die A n n a h m e des E n t w u r f e s e i n e s n e u e n P o s 11 ax e n g e s e t z e s, w e l c h e s vom B u n d e s r a t h e mit B o t s c h a f t vom 31. Mai 1881 v o r g e l e g t w u r d e , a u f g e s c h o b e n o d e r v e r w o r f e n würde, d e n A r t i k e l 19 des Posttaxengesetzes in dem Sinne a b z u ä n d e r n , daß für verschlossene Pakete bis zum Gewichte von 500 Gramm, mit deklarirtem Werth bis 100 F r a n k e n und für eine Beförd e r u n g s s t r e c k e von h ö c h s t e n s 150 Kilom e t e r e i n e T a x e v o n 1 5 Cts. f e s t g e s e t z t wird.

532 In z w e i t e r Linie wird der B u n d e s r ath eingeladen, v o n d e r B e f u g n i ß , d i e i h m durch Art. 19, 2. A l i n e a , des P o s t t a x e n g e s e t z e s e i n g e r ä u m t ist, G e b r a u c h m a c h e n d , d e n Lokalrayon von 25 Kilometer für kleine verschlossene Pakete unter 250 Gramm z u e r w e i t e r n.

II. Telegraphenverwaltung.

c. Unter den v e r s c h i e d e n e n E i n n a h m e n werden in der Botschaft des Bundesrathes u. A. Fr. 40,000 als von Abonnementsgebühren für die T e l e p h o n e i n r i c h t u n g e n aufgeführt. Da letztere nach den bei der Prüfung der Ausgaben erhaltenen Mittheilungen in kürzester Zeit Ausdehnung erhalten werden, wodurch aber auch die Einnahmen sich vermehren, so sind wir der Ansicht, daß die Einnahme als eine ganz bestimmte bezeichnet werden köone und daher nicht mehr in der allgemeinen Bezeichnung ,,Verschiedenestt untergebracht werden sollte. Wir schlagen deßhalb vor, die Zahl der Unterabtheilungen der Telegraphenverwaltung zu vermehren und zu sagen : c. Einnahmen von Telephoneinrichtungen .

. Fr. 40,000 d. Verschiedenes ,, 43,500 An diese Ausscheidung haben wir jedoch einen besondern A n t r a g anzureihen.

Es ist unzweifelhaft, daß die Telephoneinrichtungeu in der Telegraphenverwaltung eine bedeutende und besondere Stellung, sowohl wegen der dafür gemachten Ausgaben, als wegen der davon herrührenden Einnahmen behaupten. Schon aus finanziellen Rücksichten ist es daher zweckmäßig, daß eine vollständige Ausscheidung erfolge; aber noch weitere, von der Frage des Regals abgeleitete Grunde streiten in der gleichen Richtung. Durch diese verschiedenen Gründe veranlaßt, postuliren wir daher: Der B u n d e s r a t h w i r d e i n g e l a d e n , b e i d e n E i n n a h m e n u n d Ausgaben der Telegraphenverwalt u n g soweit möglich und thunlich nach besondern Rubriken a u s z u s c h e i d e n , was für die Telephoneinrichtungen gemacht wird und von denselben herrührt.

533 III. Eisenbahnwesen.

Die im gedruckten Entwurfe des Budget enthaltenen Ansätze werden von uns nicht angefochten; wir erlauben uns zu a bloß die Bemerkung, daß mit der vollständigen Erstellung der G - o t t h a r d b a h n die b e s o n d e r n Einnahmen aus dieser Rubrik in Wegfall kommen werden und dieselbe daher nicht als eine ständige betrachtet werden kann, was übrigens auch zu Seite 22 des Budget von den besondern Ausgaben für die Gotthardinspektion gesagt werden kann. Diese Ausgaben begründen eben die daherige Vergütung.

Die bei Litt, c erwähnten K o n z e s s i o n s g e b ü h r e n dagegen haben wenigstens dem Prinzipe nach den Charakter einer ständigen Einnahme; nach den Thatsachen, die sich in den Budget von 1880 und 1881 abspiegeln, kann gemäß den Konzessionsbestimmungen eine große Verschiedenheit zu Tage treten. Uns scheint aber, daß der maßgebende R e i n e r t r a g in gleichförmiger Weise ausgemitteit werden sollte, damit nicht an die eine Gesellschaft eine Forderung gestellt wird, während die andere unbehelligt ausgeht. Das Gesetz ist für alle Gesellschaften ein gleiches und deßhalb sollte auch der Reinertrag in gleicher Weise ausgemitteit werden. Der Bund kann nicht in gleichgültiger und gutmüthiger Weise hinnehmen, was ihm die Gesellschaften vorzulegen für gut finden; er ist zur Prüfung berechtigt, was uns veranlaßt hat, Ihnen folgenden Antrag vorzulegen: Der Bundesrath wird eingeladen, die E i s e n b a h n v e r w a l t u n g e n zu v e r a n l a s s e n , ihre R e c h n u n g s s t e l l u n g g e g e n ü b e r d e m B u n d n a c h einheitlichen G r u n d s ä t z e n und in gleicher Weise zu g e s t a l t e n .

Bundesblatt. 33. Jahrg. Bd. IV.

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534

A. u. s g" a "b e n.

Zweiter Abschnitt.

^

Allgemeine Verwaltung.

Bundeskanzlei. 2. M a t e r i a l , c. Statt des bisherigen Postens von Fr. 6000 für literarische Anschaffungen finden sich für 1882 Fr. 8000 angesezt, was, nachdem für die Aufstellung der Bibliothek erweiterter Raum zur Verfügung stehe, ein ständiger Posten bleiben soll. Mit Rücksicht auf die spezielle Bestimmung der Bundesbibliothek zu Administrativzwecken glauben wir, daß man bei dem bisherigen Ansaa von Fr. 6000 bleiben dürfte, da die Verwendung einer solchen jährlichen Kreditsumme bald geniig zu einer Vermehrung des Materials führen wird, welche das spezielle Bedürfniß übersteigt.

Die Vermehrung von Posten h. K o n s u l a t e (Formulare und Register) um Fr. 1000 rechtfertigt sich durch den Bundesbeschluß, welcher den Konsulaten civilstandsamtliche Funktionen überträgt, wofür sie die Register und Formulare von der Bundeskanzlei aut Kosten des Bundes zu beziehen haben.

Bundesgericht. Die Ausgaben des Bundesgerichts entsprechen ohne wesentliche Vermehrung den Ergebnissen der Rechnung pro 1880 und sind mit einer einzigen geringen, durch den Budgetbericht gerechtfertigten Abweichung dem Budget des Vorjahres gleich geblieben.

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Dritter Abschnitt.

I> epa r t e m. e n te.

A. Politisches Departement.

Bezüglich des Postens für Kopiaturen verweisen wir auf den Bericht des Bundesrathes, dessen Ausführungen wir beistimmen.

Der Beitrag an schweizerische Konsulate ist von Fr. 81,000 im Vorjahr auf Fr. 89,000 erhöht, mit Rücksicht auf einige neu zu errichtende Konsulate. Ueber die Verwendung der den Konsuln vom Bunde verabreichten Beiträge wird von denselben keine Rechnung gestellt; es ist daher diese Verwendung jeder auch nur formellen Kontrole entzogen. Ohne diesfalls einen Antrag stellen zu wollen, können wir doch nicht umhin, in diesem Verhältniß einen Uebelstand zu erblicken.

Den größten Beitrag mit Fr. 16,000 bezieht das Konsulat in Washington , ohne daß übrigens der Titular durch seine Stellung sich in den Stand gesetzt findet, auch die diplomatische Vertretung der Eidgenossenschaft bei den Vereinigten Staaten zu führen. Wir würden das daher nicht unzweckmäßig erachten, wenn dem Gedanken , statt des Generalkonsulats in Washington eine schweizerische Gesandtschaft bei den Vereinigten Staaten zu errichten, weitere Folge gegeben würde. Wie wir hören, soll die Sache beim Bundesrath in Berathung liegen. Die Mehrkosten eines solchen Gesandtschaftspostens würden in der Rücksicht auf die zahlreiche schweizerische Auswanderung nach Nordamerika ihre Rechtfertigung finden. Da wir, seitdem wir über diesen Gegenstand unsere Berathung gepflogen, vernommen haben, daß der Bundesrath beschlossen hat, einen dießfallsigen Antrag an die gesetzgebenden Räthe zu bringen, so können wir füglich darauf verzichten, unserseits ein Postulat zu formuliren.

B. Departement des Innern.

I. Kanzlei.

Die Commission hat in Bezug auf das Budget des Departementes des Innern keine Aenderungen zu beantragen. Die auf dem Budget dieses Departementes figurirenden Ausgaben sind entweder gesetzlich fest normirte, oder sonst hinlänglich gerechtfertigte

536

Posten. Die Commission glaubt daher, sich auf einige Erläuterungen der Ausgaben, welche bisher in unserem Budget nicht vorkamen, sowie der Erhöhungen, die aus den Verhältnissen oder aus Schlußnahmen der Räthe sich ergeben, .beschränken zu sollen.

B. I. 3. Gesundheitswesen .

.

. Fr. 20,000 Unter den Ausgaben der zweiten Kategorie befindet sich in erster Linie der Posten von Fr. 20,000 für Gesundheitswesen. Das Budget von 1881 setzte hiefür nur Fr. 10,000 aus, und in der Staatsrechnung von 1880 figurirt sogar nur der kleine Betrag von Fr. 7183. 05.

Die im Budget von 1882 vorgesehene Erhöhung um Fr. 10,000 bezieht sich auf eine Subvention in diesem Betrage für den vierten internationalen hygieinischen und demographischen Kongreß, der vom 4. bis 9. September 1882 in Genf stattfinden soll.

Dieser Bundesbeitrag, welcher der für den internationalen Kongreß für Heilwissenschaften im Jahre 1877 ausgesetzten Subsidie gleichkommt, erscheint gewiß gerechtfertigt, wenn man berücksichtigt, daß er speziell dazu dienen soll, die Druckkosten des Kongresses zu decken, welche für den gleichen Kongreß, als derselbe im Jahre 1880 in Turin stattfand, auf Fr. 31,760 büdgetirt waren.

Die Bedeutsamkeit des Kongresses erhellt aus der Aufzählung seiner Arbeiten, welche umfassen : die allgemeine und internationale.öffentliche Gesundheit; die Prophylaxis der Epidemien und Epizootien ; die professionelle und industrielle Gesundheit; die Anwendungen der physischen und chemischen Wissenschaften, der Baukunst und des Ingenieurfachs auf die Gesundheit; die Gesundheit der Kinder: Erziehungs- und Schulhygieine; die Hygieine der Sinne, die Privathygieine; die agrikole und Veterinäre Hygieine ; die chirurgische und militärische Hygieine; die Démographie und die medizinische Statistik.

Es ist angemessen, daß die Schweiz diesen Anlaß benutze, ihre Sorgfalt für die öffentliche Gesundheit und für die Lösung der sanitarischen Fragen von allgemeinem Interesse an den Tag zu legen.

Die Commission hält sich daher verpflichtet, speziell diese vom Bundesrathe beantragte Subvention zu empfehlen.

537

B. I. B e s o n d e r e A u s g a b e n .

c. Mitteleuropäische Gradmessung .

.

. Fr. 15,000 Die Bundesbeiträge an die geodätische Kommission der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft erreichten von 1871--1880 den Betrag von Fr. 160,000. In zwei bis drei Jahren werden die Leistungen für die mitteleuropäische Gradmessung aufhören.

g. Idiotikon der deutsch-schweizerischen Mundarten Fr. 4,200 Seit 1874 hat der Bund an die Kosten dieses Unternehmens, inbegriffen den für 1881 büdgetirten Beitrag von Fr. 3000, im Ganzen Fr. 24,000 beigetragen. Gegen den erhöhten Beitrag von Fr. 4200 erhebt die Kommission keine Einwendung in der bestimmten Erwartung, daß ein rasches Fortschreiten des Drukes damit gesichert sei.

2. Beitrag an den Versieherungsverein für eidgenößische Beamte und Angestellte Fr. 50,000 Unterm 25. Juni 1881 hat die Bundesversammlung den ßundesrath eingeladen, die Frage zu prüfen, ob die Versicherung der eidgenößischen Beamten nicht auf zweckentsprechenderer Grundlage organisirt und obligatorisch erklärt werden sollte, und inzwischen für den Versicherungsverein der eidgenößischen Beamten und Bediensteten für die Zukunft einen erhöhten Beitrag in Aussicht zu nehmen. In Beziehung auf den ersten Theil des Postulates wird der Bundesrath eine spezielle Vorlage einbringen. Was den zweiten Theil desselben betrifft, so findet er seine Erfüllung in dem Antrage, den Bundesbeitrag an den Versicherungsverein um Fr. 20,000 zu erhöhen. Die Gewährung eines Beitrages in dieser Höhe wird gestatten, die Prämien zu reduziren. Die Kommission theilt aber die Ansicht des Bundesrathes, daß der Bundesbeitrag nur zur Reduktion von Prämien für solche Mitglieder zu verwenden sei, welche noch der eidgenößischen Verwaltung angehören. Es wird nach Gewährung des verlangten Kredites Sache des Bundesrathes sein, die nähern Bedingungen festzustellen, welche an die Ausrichtung des Beitrages zu knüpfen sein werden.

4. Arbeitstisch am zoologischen Institut in Neapel Fr. 2,000 Die Kornmission theilt in Beziehung auf diesen neuen Posten vollständig die Anschauung des Bundesrathes. Es war bisher eine äußerst mühsame Aufgabe, diese Gesammtausgabe aus Beiträgen der Kantone erhältlich zu machen. Das ßundesbüdget wird durch diese Ausgabe in sehr unerheblicher Weise belastet. Indem der Bund diese Ausgabe übernimmt, bietet er aber den naturwissenschaftlichen Forschern aller Kantone der Schweiz Gelegenheit zu höchst interessanten Studien.

538

B. III. Bauwesen.

Unter dieser Rubrik flguriren im Budget eine Reihe von Ausgaben für Unterhalt der eidgenößischen Gebäude, für Erweiterungen, Reparaturen, Neubauten etc.; Ausgaben, welche entweder unentbehrlich oder von anerkannter Nützlichkeit sind.

III. 13. c. Schutzbauten an Wildwassern im Hochgebirge Fr. 170,000.

Dieser Posten figurirt alljährlich in unserem Budget und fußt zum Theil auf einem Spezialfond, der im Jahre 1868 aus den damaligen Steuersammlungen für die Wasserbeschädigten gegründet wurde.

Der Bundesrath vertheilt diesen Betrag nach den Bedürfnissen, nach den ausgeführten Arbeiten und den an ihn gestellten Begehren.

Für das Jahr 1882 haben sich diesfalls bereits beim Bundesrathe gemeldet die Kantone Bern, Luzern, Obwalden, Nidvvalden, Schaffhausen, St. Gallen, Uri, Tessin, Waadt, Wallis und Graubünden. Mehrere .derselben und auch andere Kautone haben in den letzten Jahren Subventionen erhalten.

C. Justiz- und Polizeidepartement.

Die Ausgabe für die Departementskanzlei bleibt sich gleich, wie im Vorjahr, mit Fr. 15,800.

Ebenso bleiben die Ansätze für das Justizwesen (Vergütungen an die Kantone für Fälle delegirter Gerichtsbarkeit in Sachen von Uebertretung von Verordnungen über Sicherheit des Eisenbahnbetriebs, Werbverbot u. s. w ), die Frerndenpolizei und das Heimatlosenwesen unverändert.

Was die Posten für die Fremdenpolizei und das Heitnatlosenwesen betrifft, so sind diese der Natur der Sache nach mannigfaltigen Schwankungen ausgesetzt.

Der Büdgetansatz von Fr. 20,000 für Gesetzesentwürfe, Kommissionen, Diäten und Uebersetzung gesetzgeberischer Arbeiten läßt sich auch nicht vermindern, da einerseits für die Einführung des Obligationenrechfcs noch einige Arbeiten erforderlich sind, anderseits aber die Gesetze über das Betreibungs- und Konkurswesen an der Tagesordnung stehen.

539

D. Militärdepartement.

Die Ausgaben erreichen .

.

.

. F r . 15,959,449 pro 1881 waren ,, 15,409,665 Mehr-Ausgaben pro 1882 Fr.

549,784

Diese Mehrausgaben rühren hauptsächlich von folgenden Faktoren her: a. Landwehr-Wiederholungskurse, b. Verlängerung der Infanterieschulen um zwei Tage, c. stärkere Rekrutenzahl bei der Infanterie, d. Vermehrung des Bestandes der Kavallerie-Bundespferde, e. Erhöhung einiger Besoldungsansätze.

Die Militärausgaben betragen eigentlich im Ganzen nur Fr. 12,918,123. Der Mehrbetrag bis auf Fr. 15,959,449 kommt daher, daß die Ausätze für Regieanstalt, Konstruktionswerkstätte, Munitionsfabrik, Waffenfabrik und Munitionsdepot im Budget figuriren, und da dieselben sich bei den Einnahmen und Ausgaben .sozusagen balanciren, so haben sie keinen Einfluß auf die Zusammenstellung der wirklichen Ausgaben. Es kann deßhalb ihr Erscheinen im Budget des Militärdepartements als Rechnungs-Manipulation bezeichnet werden.

E. Finanz- und Zolldepartement.

A. Abtheilung Finanzen.

Die Hauptrubriken I--VI schlagen wir mit Rücksicht auf den Bundesbeschluß vom 28. Juni abhin unbeanstandet zur Genehmigung vor; von der darin enthaltenen Ermächtigung ist in Bezug auf einige Besoldungsansätze der F i n a n z k o n t r o l e Gebrauch gemacht worden. Wie es aus der Anlage des Budgets hervorgeht, so wird auch die dieses Jahr zum ersten Male erscheinende B a n k n o t e n k o n t r o i e , mit Fr. 27,500 büdgetirt, zu einer Unterabtheilung im Finanzdepartement gemacht, werden. In Bezug auf beide Kontrolen wissen wir wohl, daß sich die Verwaltung auf einem Versuchsfelde befindet, wenn der Ausdruck erlaubt ist; mit Rücksicht auf einen geordneten Staatshaushalt ist es aber räthlich, die daherigen Verbältnisse bald möglichst gesetzgeberisch ordnen zu lassen. Vielleicht dürfte es dann auch am Orte sein , die Besoldungsansätze und Vollmachten aller Dikasterien der eidgenössischen Verwaltung durch ein einheitliches Besoldungsgesetz, in vollständiger Ersetzung desjenigen vom 2. August 1873, ordnen zu lassen.

540

VII. P u l v e r v e r w a l t u n g. Auch die daherigen Ansätze beanstanden wir nicht; es läßt sich hier die gleiche Bemerkung anbringen , welche wir bei den Einnahmen der Münzverwaltung gemacht haben. Das Entscheidende ist jeweilen das Quantum Pulver, das im Laufe eines Jahres fabrizirt oder in Kauf gebracht werden soll. Darnach richten sich sodann viele Rubriken bei den Einnahmen und Ausgaben. Ein neu hinzutretendes Element wären jeweilen die Preisansätze, sowie die Qualität des Pulvers, zu deren Untersuchung wir weder Zeit noch Veranlaßung hatten; bezüglich der auf Seite 103 der Botschaft erwähnten untergeordneten Besoldungsansätze (A, 3, B, 2) ließe sich fragen, ob wir denselben auf dem Büdgetwege unsere Zustimmung geben sollen. Im Uebrigen haben wir die seit vielen Jahren geprüften und bekannten Ansätze; die Abweichungen gegen die der vorangehenden Jahre sind durch die Botschaft genügend motivirt; einzig bei 3, R e p a r a t u r e n und U n t e r h a l t d e r M a s c h i n e n und G e r ä t h e, könnte die Dringlichkeit der Erstellung des dritten Läuferwerkes in Lavaux beanstandet werden.

VIII. M ü n z V e r w a l t u n g . Wir schließen uns an das bei den Einnahmen Gesagte an und haben hierorts nur zu bemerken, daß nachträglich zur gedruckten Botschaft der Buudesrath unterm 23. November eine schriftliche Eingabe gemacht hat, worin er zu 2) F a b r i k a t i o n , c. M e t a l l b e s c h a f f u n g , eine Ergänzung angebracht hat, indem er statt die Summe von Fr. 511,240 die von Fr. 515,760 verlangt; die Differenz ist Fr. 4520; um diese Summe ist der dem Münzreservefond zuzuwendende Gewinn geringer; der letztere beträgt daher nur noch Fr. 325,140. Wir haben die nachträgliche Eingabe des Bundesrathes begründet befunden und beantragen die gewünschten Modifikationen.

c.

B. Zollverwaltung.

I. G e h a l t e . Ueber die Posten a und b haben wir keine Bemerkungen zu machen.

Bei c sind in Ziffer 5 für Bezugsprovisionen an Zoll- und Postbeamte und Landjäger Fr. 7500 mehr aufgenommen, als im vorjährigen Budget, und ist dieser Zuschuß nothwendig , da sich die diesjährigen Ausgaben wieder bedeutend höher stellen , als im letzten Jahr, und aller Wahrscheinlichkeit nach sich in Zukunft noch mehr steigern werden.

d. Besoldungsnachgenuß finden wir nicht nöthig, höher anzusetzen, obschon der letztjährige Büdgetansatz durch die diesjährigen Ausgaben überschritten werden wird.

541

Die Ansätze: II. R e i s e k o s t e n und E x p e r t i s e n , III. Bü r B a u k o s t e n , IV. M o b i l i e n u n d G e r ä t s c h a f t e n , entsprechen den vorjährigen, mit Ausnahme, daß für Druckkosten Fr. 2000 weniger aufgenommen werden konnten.

Der Posten von Fr. 440,000 per V. G r e n z s c h u t z kann trotz seiner Höhe nicht reduzirt werden, wenn man nicht durch vorzunehmende Ersparnisse riskiren will , die Einnahmen zu schmälern, hingegen wäre es am Orte, wenigstens in der Botschaft eine Spezifikation zu geben.

Unter der Rubrik: VI. V e r s c h i e d e n e s finden Sie dieses Jahr eine Verminderung des vorjährigen Ansatzes von Fr. 60,000 auf Fr. 30,000 für Rückvergütungen für Eisenbahnschienen, welcher Ansatz im nächsten Jahre einer weitern bedeutenden Reduktion unterstellt werden dürfte, da diese Rückvergütung meistens Schienen betrifft, die für den Gotthard verwendet werden, welcher Bahn die Vollendung auf nächstes Jahr in Aussicht gestellt ist.

Im Ganzen erzeigt sich somit eine Verminderung des Ausgabenbüdgets, im Vergleich zum vorjährigen, im Betrüge von Fr. 24,500, welche Differenz sich ausweist durch: Verminderung der Ausgabenposten : Druckkosten Fr, 2,000 Rückvergütung für Eisenbahnschienen .

. ,, 30,000 Fr. 32,000 Ab Mehrbüdgetirung für: Bezugsprovisionen an Zoll- und Postbeamte und Landjäger

,,

7,500

Fr. 24,500 F. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

I. Kanzlei.

Mit der Vermehrung der diesem Departement zugeschiedenen Geschäfte mußte auch eine Vermehrung des Kanzleipersonals und damit eine Erhöhung der Besoldungsausgaben Platz greifen. Die Erhöhung des diesjährigen Büdgetansatzes um Fr. 8700 gegenüber dem vorjährigen findet ihre Begründung in dem Bundesgesetz betreffend die Organisation des Handels- und Landwirthschaftsdepartements, vom 27. Juni 1881.

542

In Ziffer 4 ist nicht eine Stelle, diejenige eines Registrators, neu geschaffen worden; es ist dies vielmehr die im Gesetz von 1878 vorgesehene Stelle eines ,,Adjunkten und Registrators", welche unter dem Titel ,,Registratur" belassen werden mußte, da die in Ziffer 2 aufgeführten Adjunkten ihren bestimmten Arbeitskreis zugetheilt «erhielten. Der eine ist dem Bureau des Handelswesens, dessen Geschäftszuwachs ein außergewöhnlicher ist, zugetheilt worden, dem andern liegt die Leitung des Bureau für Landwirtschaft ob. Die vorgeschlagene Durchschnittsbesoldung von Fr. 4500 per Adjunkten halten wir für eine angemessene.

II. Handels- und Gewerbewesen.

Die Ausgaben für diesen Titel werden sich pro 1881 auf Fr. 24,500 belaufen , so daß uns ein Ansatz von Fr. 20,000 an diesem Orte und die Aufnahme von weitern Fr. 5000 unter Nr. 6 mit dem besondern Titel ,,Kontrolirung von Gold- und Silberwaaren" Als nicht übersetzt erscheint.

III. Maß und Gewicht.

Hier sind für einen Direktor für Besorgung der laufenden Geschäfte Fr. 2500 f ü r Inspektionen weitere .

.

.

.

.

.

. 2500 f ü r Büreaukosten ,,700 total

Fr. 5700

veranschlagt.

Nach der Rechnung pro 1880 findet die Honoranz für diesen Direktor nach einer Berechnung nach Tagen statt mit einer Vergütung von Fr. 15 pro Arbeitstag in Bern und Fr. 32 pro Inspektionstag auswärts, nebst Vergütung der Fahrbillets. Bei diesem Modus kommt diese Direktion ziemlich kostspielig zu stehen, ohne daß dieselbe sch permanent in Thätigkeit befindet. Die Kommission .stellt daher folgendes Postulat: Der B u n d e s r ath ist e i n g e l a d e n , bei der nächsten E r n e u e r u n g s w a h l der eidgenössischen Beamten und Angestellten darauf B e d a c h t zu n e h m e n , daß dem I n s p e k t o r für Maß und G e w i c h t noch andere Geschäft szweige des Handels- und L a n d wir t h s c h a f t s d e p a r t e m e n t s , A b t h e i l u n g H a n d e l u n d In-

543

dustrie, übertragen werden können und den N e u g e w ä h l t e n z u v e r p f l i c h t e n , s i c h ausschließlich den amtlichen Geschäften zu widmen.

V. Schutz des gewerblichen und literarischen Eigenthums.

Der Ansatz von Fr. 8000 gegenüber Fr. 3000 im vorjährigen Budget wird mit den Vorarbeiten, Kommissionen und Gutachten für das projektirte Gesetz betreffend Schutz der Erfindungen motivirt. Es erscheint uns dieser Ansatz etwas hoch, mag aber mit Rücksicht auf die ängstliche Sorgfalt, welche die Ausarbeitung dieses Gesetzes erheischt, gerechtfertigt erscheinen.

VII.

Weltausstellungen.

Die Kommission beantragt, diese Worte zu vertauschen mit der Rubrik ,,Landesausstellung", jedoch ohne zur Zeit einen Ansatz ins Budget aufzunehmen. Falls über die Botschaft des Bundesrathes über diese Materie die Räthe in der Dezembersession noch Beschluß fassen sollten, soll nach der Anschauung der Kommission noch ein Posten ins diesjährige Budget aufgenommen werden.

VIII. Landwirtschaft.

Ziffer 4. Einführung von Zuchtebern reiner englischer Race Fr. 2000. Die Kommission ist mit Aufnahme dieses neuen Büdgetpostens einverstanden, hoffend, es werden, ähnlich dem frühern Vorgehen des Kantons Solothurn, der schweizerischen Schweinezucht mit wenig Mitteln gute Dienste geleistet werden können.

Ziffer 5. Hebung des Futterbaues Fr. 2000. Auch dieser Posten ist neu und wird zur Aufnahme empfohlen. Wie dem Bundesrathe, will es auch der Kommission scheinen, daß mit Fr. 2000 nicht viel werde ausgerichtet werden können, wenn etwa folgende, aus der Natur der Sache sich ergebende Zwecke verfolgt werden sollen : 1) Abfassung eines Werkes, enthaltend gute Abbildungen aller guten Futtergräser und Krauter, mit Beschreibung und Kultur.

2) Unentgeltliche Vertheilung von zweckmäßigen Grassamenmischungen in kleinen Quantitäten zur Anspornung.

3) Anlegung eines kleinen Versuchsfeldes zum Studium und zur Veranschaulichung aller guten Futterpflanzen und zur Erprobung neuer oder unvollständig bekannter Sorten.

4) Eventuell Prämirung ausgezeichneter Wiesenanlagen.

544

Da der landwirtschaftliche Verein mit einem Kredit von Fr. 2000 das Notwendigste besorgen zu können hofft, so wollen auch wir einen größern Ansatz nicht beantragen und erst abwarten, welche Resultate mit diesem Kredit erzielt werden können. Das scheint einleuchtend zu sein , daß nebst diesem Bundesbeitrag es der Opfer an Zeit und Geld seitens der Kantone, Gesellschaften und Privaten noch genug bedavf, sowie aber, auch, daß eine fortgesetzte Thätigkeit auf diesem Gebiete schöne Früchte zeitigen wird.

Ziffer 8. Verbesserung der kleinen Riudviehracen Fr. 3000..

Die Botschaft des Bundesrathes bemerkt bei diesem Posten, daß der Bundesrath ein Gesuch des landwirtschaftlichen Vereins der romanischen Schweiz um Aufnahme eines Ansatzes bis auf Höhe von Fr. 3000 für Verbesserung der Rindviehracen nicht befürworten könne angesichts des Postulates Hofstetter, Unsersuchung zu pflegen, ob es nicht angemessen sei, einen jährlichen Büdgetansatz für H e b u n g d e r V i e h z u c h t i m A l l g e m e i n e n aufzunehmen.

Wir stimmen dieser Anschauung bei aus den in der Botschaft angegebenen Gründen; es führen uns dieselben aber zu dem weitern Schlüsse, daß auch die Streichung des Postens von Fr. 3000 für Hebung der kleinen Rindviehracen angezeigt sei. So lange für die Hebung der Viehzucht im Allgemeinen nichts geschieht, rechtfertigt sich ein Herausgreifen von Spezialitäten nicht, abgesehen davon, daß die Resultate der bisher gemachten Anstrengungen noch sehr problematisch sind.

Ziffer 10. Hebung der Pferdezucht Fr. 40,000. Die Kommission ist hierin getheilter Ansicht. Nach der einen Anschauung rechtfertigt es sich nicht, für Hebung der Pferdezucht so große Summen zu verwenden, nachdem für Hebung der Rindviehzucht, obgleich den gesammten Nationalwohlstand weit mehr beschlageud, zur Zeit von Bundeswegen nichts geschieht. Eine andere Auffassung findet in der Schweiz keinen günstigen Boden vor für eine gedeihliche Pferdezucht und weist darauf hin , wie die diesbezüglichen Bestrebungen in einer Reihe von Kantonen vollständig Fiasko gemacht. Von dritter Seite wird geltend gemacht, daß es doch eine Anzahl Kantone gebe, in welchen die Pferdezucht ihren guten, Gang gehe, und namentlich vom militärischen Standpunkt aus betont, daß die Schweiz in der eigenen Heranziehung eines guten Pferdematerials ein großes und
direktes Interesse habe. Dieser Auffassung stimmt die Mehrheit der Kommission bei und beantragt Belassen der im Budget vorgesehenen Fr. 40,000, von der weitern Erwägung geleitet, daß nur mit erheblichen Hülfsmitteln etwas erreicht werden könne und die Bewilligung nur kleiner Beiträge

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nutzlos ausgegebenes Geld wäre. Es wird daher des Weitern beantragt, daß die Prämien durch Vermittlung der Kantone .ausbezahlt werden sollen und nur an solche Kantone, welche ihrerseits ebenfalls Prämien zur Erreichung desselben Zweckes verabfolgen.

Ziffer 13. Hebung der Landwirthschaft im Allgemeinen Fr. 10,000. Wir beantragen Streichung dieses Postens, weil uns derselbe mit der Unterstützung lokaler Ausstellungen nicht hinreichend begründet erscheint und wir angesichts des angekündeten Berichtes über die Motion Planta, aus welchem sich weitere Anhaltspunkte für Hebung der Landwirthschaft im Allgemeinen werden ableiten lassen, es zur Zeit nicht für angezeigt erachten, einen neuen Posten allgemeiner Natur ins Budget aufzunehmen.

X. Jagd und Fischerei.

Ziffer 3. Beitrag zur Ausführung des Art. 18 des Jagdgesetzes (Schutz nützlicher Vögel) Fr. 6000. Die Bestrebungen des Departements, das schöne und lehrreiche Werk von Lebet in Lausanne: ,,Les oiseaux dans la nature" durch Umgestaltung in ein eigentliches Schulwerk und durch wesentliche Reduktion des ursprünglichen Preises der Schule dienstbar zu machen , verdient volle Anerkennung. Es steht damit den Schulen ein Lehrmittel zur Verfügung , welches sowohl vom Standpunkt der Nützlichkeit .als auch vom Standpunkt der Bildung des ästhetischen Sinnes aller Beachtung werth ist. Die Vertheilung der Kosten mit Fr. 3 Beitrag des Bundes, Fr. 5 Beitrag des Kantons und Fr. 7 Beitrag der beziehenden Schule per Exemplar scheint uns eine angemessene zu «ein, und nehmen wir keinen Anstand, Ihnen die büdgetirte Summe von Fr. 6000 zur Annahme zu empfehlen.

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Postverwaltung.

Im Budget pro 1881 figurirte eine Summe von Fr. 185,000 für Besoldungserhöhungen. Diese Aufbesserung betraf die Beamten der Bureaux I. und II. Klasse nicht, sondern vertheilte sich folgendermaßen : Bureaux HI. Klasse Fr. 45,000 Ablagen ,, 40,000 Andere Bedienstete (Briefträger, Boten etc.)

. ,, 100,000 Zusammen

Fr. 185,000

546

Das Budget für 1882 sieht für Besoldungserhöhungen einen Posten von Fr. 230,000 vor, welcher hauptsächlich den Bureaux I. und II. Klasse zu Gute kommt und sich in nachstehender Weise vertheilt : Bureaux I. Klasse . . . . Fr. 125000 II . . . . ,, 70,000 " . . . . . ,, 20,000 11 ^III.

V)l Ablagen . . . .

. ,,, 15,000 i-

Total

Fr. 230,000

Diese Erhöhungen sind auf den 1. April 1882 vorgesehen und umfassen also nur 9 Monate des Betriebsjahres. Sie sind im Allgemeinen auf die in der vom Nationalrathe unterm 7. Dezember 1880 angenommenen Motion Frei enthaltenen Prinzipien gegründet, welche bezwecken, die eidgenössischen Beamten und Angestellten nach einer gewissen Anzahl von Dienstjahren und unter gewissen durch das Gesetz festzustellenden Bedingungen des Besoldungsmaximums ihrer betreffenden Kategorie theilhaftig werden zu lassen.

Außer der Besserstellung des Postpersonals im Allgemeinen würde durch diese Maßregel der in den eidgenössischen Räthen zu wiederholten Malen geäußerte Wunsch der Gleichstellung der Besoldungen in den verschiedenen Postkreisen seiner Verwirklichung entgegengefüh rt.

Die Verwaltung hat auf der Frankomarken-Fabrikation namhafte Ersparnisse erzielt. Dieses Ergebniß muß dem Umstände zugeschrieben werden, daß die Frankomarkensorten von geringerm Taxwerthe (15 Cts. und darunter) nunmehr auf dem Wege des Buchdrucks hergestellt werden und daß das Schneiden, Gummiren und Perforiren der Marken in Regie durch die eidgenössische Münzstätte ausgeführt wird.

Neue Marken sind gegenwärtig in Arbeit und haben im Laufe des nächsten Jahres zur Ausgabe zu gelangen. Die Dessins derselben scheinen uns sehr gelungen.

Wir stellen zu diesem Departement folgendes Postulat: Der B u n d e s r ath wird e i n g e l a d e n , die E i s e n b a h n v e r w a l t u n g e n zu v e r a n l a s s e n , ihre Rechnungsstellung gegenüber dem B u n d n a c h e i n h e i t l i c h e n G r u n d s ä t z e n und.

in g l e i c h f ö r m i g e r Weise zu gestalten.

54T II. Telegraphenverwaltung.

Der erste Eindruck, den dieselbe nach den Ziffern in Vergleichung mit dem Voranschlag von 1881 und in Vergleichung mit den wirklichen Rechnungsresultaten von 1880 macht, ist ein ungünstiger. Ist der Reinertrag im Jahre 1880 annähernd 25 °/o der Einnahmen, im Jahre 1881 noch etwas zu 16%*) gewesen,'so ist er im Voranschlag von 1882 auf 5 % gesunken, Grund genug, sich die Ziffern zwei Mal zu besehen, besonders auch, da die Dienstleistungen, welche die Verwaltung dem Publikum erweist, nach den durch das Gesetz vom --. Juni 1880 aufgestellten Taxen gar nicht als wohlfeile betrachtet werden können.

Nichtsdestoweniger beantragen wir nach längern Besprechungen sowohl mit dem Chef des Departements als mit dem Direktor der Verwaltung keine Aenderungen, um mit Rücksicht auf das bei den Einnahmen Gesagte der Verwaltung kein Hinderniß bezüglich der Telephoneinrichtungen in den Weg zu legen. Wir überlassen ihr aber die ganze Verantwortlichkeit für ihre Handlungsweise und rathen ihr nicht nur, in sparsamer Weise vorzugehen, sondern sich auf das Nothwendige zu beschränken und willkürliche Gelüste auf der Seite zu belassen. Diese Ermahnungen beziehen sich insbesondere auf die Anlegung neuer Linien und auf den Ankauf von Apparaten,, die gegenüber den Vorjahren mit ganz unverhältnißmäßig hohen Ziffern auf dem dießjährigen Voranschlag erscheinen.

Durchgehen wir nun übrigens nach dem Gesagten die einzelnen Ansätze, welche erwähnenwerthe Erhöhungen haben ; es sind, dies in Gegenüberstellung der Jahre 1881 und 1882 folgende: c. T,e l e g r a p h e n b u r e a u x :

1881.

Fr.

Gehalte der Haupt- und Spezialbüreaux V. Anlegung neuer Linien .

VI. Ankauf von Apparaten .

VI. a. 3. Betriebsmaterial

560,000 9,000 12,000 21,000

Zusammen

602,000

1882.

Fr.

673.150 1 95,000 *fr 122,000 38,000 1,028,150

Wir haben also nur in vier Ansätzen eine Erhöhung von über Fr. 400,000.

*) In Folge bewilligter Nachtragskredite wird das Verhältniß ein ungünstigeres.

**) Dabei ist zu beachten, daß Fr. 95,000 für Kabellegung in den Tunneln, des St. Gotthards unter der Rubrik ,,Unterhalt und Umoau" figuriren.

548

Was die Gehalte betrifft, so verweisen wir auf die S. 138 u. ff.

der Botschaft angeführten Motive und Berechnungen ; von denselben wollen wir den Ansatz von Fr. 65,000 wegen der Bestimmung des Maximums wie bei der Postverwaltung nicht bestreiten, ·dagegen halten wir die Frage berechtigt, ob die Besetzung von 20 neuen Stellen, resp. die Umwandlung von 20 provisorischen in ·ebenso viele definitive, eine Notwendigkeit sei.

In Betreff des Neubaues von Linien und des Ankaufes von Apparaten verweisen wir auf das oben Gesagte, zugleich aber auch ·auf S. 143 und 144 der Botschaft, worin auf die Notwendigkeit der auf das Jahr 1881 erfolgten Bewilligungen von Nachtragskrediten von zusammen Fr. 190,000 hingewiesen worden ist.

Mehr berichtsweise als mit Rücksicht auf die Ziffern halten -wir es nothwendig, auf c. Telegraphenbüreanx, 1. e. V e r g ü t u n g an die E i s e n b a h n b ü r e a ü x hinzuweisen. Nach den in der Kommission gemachten Auseinandersetzungen halten wir dafür, daß die daherige Belastung des Publikums eine zu große und auch nach den verschiedenen Bureaux eine ungleiche sei; wir enthalten uns aus dem Grunde, ein Postulat zu stellen, weil der Chef des Departements unsere Ansichten theilt und wir ihm die Initiative zu der sehr wünschbaren Abhülfe überlassen wollen; sollte eine Intervention der Räthe nothwendig werden, so kann dieselbe immer noch eingeholt werden.

Am Schlüsse unserer Berichterstattung über das Verwaltungsbüdget pro 1882 angekommen, erlauben wir uns noch eine allgemeine Betrachtung und schließen daran ein Postulat.

Es ist wichtig, daß man bei der Büdgetberathung die ge«ammte Finanzlage gegenwärtig habe. Diese geht aus dem Verwaltungsbüdget eines Jahres nicht hervor.

Das Budget des Bundesrathes pro 1882 erzeigt einen Ausfall von Fr. 365,000, welcher durch die Vorschläge der Kommission sich auf Fr. 254,300 herabgeändert findet.

Aber man würde dennoch fehl gehen, wenn man annehmen würde, daß der wirkliche Ausfall sich nur auf diese Ziffer stellte.

Man muß nämlich zu dem Ausfall von Fr. 116. 70 noch in Betracht ziehen : 1) Den allerdings noch nicht dekretirten Kredit für die Landesausstellung ca Fr. 400,000 2) Die Nachtragskredite für 1881 ca ,, 800,000 Uebertrag

Fr. 1,200,000

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Uebertrag Fr. 1,200,000 3) Das Jahresbetreffniß für bereits beschlossene Verbindlichkeiten der Eidgenossenschaft.: a. Rest der Gotthardsubvention von Fr. 4,086,000 b. Umbau der Insel . . . ,, 1,200,000 c. Flusskorrektion . . . . ,, 3,000,000 Fr. 8,286,000 Auf zehn Jahre vertheilt, wenigstens ,, 800,000 Dazu kommen noch Ausgaben, die noch nicht bewilligt sind, aber immerhin aller Wahrscheinlichkeit nach bevorstehen, so neue Erweiterungen der Schußlinie in Thun, Bauten am Polytechnikum in Zürich u. s. w., so daß wir effektiv immerhin für 1882 vor einem Defizit von mehr denn . . . . Fr. 2,000,000 stehen.

Fragen wir, mit welchen Mitteln diese Ausfälle zu beseitigen resp. zu bestreiten seien, so wird das entweder mit Mehreinnahmen auf der Verwaltungsrechnung oder mit vorhandenen Kapitalien, geschaffen werden müssen. Ersteres hat die Kommission theilweise versucht und es wird noch fernerhin durch die Revision des Zolltarifs geschehen müssen. Auf letzteres deutet der Bundesrath in seiner Botschaft hin, indem er auf die vorhandenen Bankdepositen und übrigen Werthschriften hinweist. Dadurch tritt aber eine Vermögensverminderung ein, worauf ganz ausdrücklich aufmerksam gemacht werden muß. Diesen Zweck zu erfüllen, ist unser Postulat Nr. 7 bestimmt, lautend : Der B u n d e s r a t h wird e i n g e l a d e n , dem B u d g e t der V e r w a l t u n g s r e c h n u n g eine summarische Uebersicht der Kapital bewegung e n n a c h A n a l o g i e d e r S t a a t s r e c h n u n g beizugeben.

Eine Beigabe zu dem jeweiligen Budget, wie sie dieses Postulat fordert, nicht so detaillirt, wie bei der Staatsrechnung, ist sehr leicht zu erstellen und wird geeignet sein, gegen übermäßige Kreditbewilligungen zu schützen.

Schließlich sprechen-wir noch den Wunsch aus, daß der Büdgetkommission jeweilen motivirte Speziai budgets der Departemente zur Erleichterung ihrer Arbeiten und einläßlicher Prüfung der Vorlage Bundesblatt. 33. Jahrg. Bd. IV.

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550 beigelegt werden möchten und daß im Budget auch die im Vorjahre bewilligten N a c h t r a g s k r e d i t e angegeben werden.

Mit ausgezeichneter Hochachtung.

B e r n , den 4. Dezember 1881.

D i e M i t g l i e d e r der B u d g e t - K o m m i s s i o n des N a t i o n a l r a t h e s : Segesser.

Band.

Grieshaber.

Hermann.

Hofstetter.

Jaqnet.

Kaiser. (Sol.)

Kühn.

Merlile.

Morel.

Stiissel.

Anträge der Kommission des Nationalraths.

Einn ahmen.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung, S. 3.

1. Bundeskanzlei statt Fr. 27,900 .

..

. Fr. 25,000

Dritter Abschnitt, S. 3.

(Neue Position : ) A. Politisches Departement.

Bewilligungen

für

Erwerbung

des

Sehweizerbürgerrechts Fr.

12,000

551 C. Finanz- und Zolldepartement.

3. Halbe Militärersazsteuer statt Fr. 1,000,000 4. Banknotensteuer statt Fr. 80,000 .

.

,, ,,

1,100,000 60,000

Zollverwaltung.

Statt Fr. 17,000,000

,, 17,100,000

E. Post- und Eisenbahndepartement, S. 4.

1. Postverwaltung b statt Fr. 12,400,000 .

,, 12,450,000 2. Telegraphenverwaltung, c. Statt Verschiedenes Fr. 83,000.

c. für Telephoneinrichtung d. für Verschiedenes .

.

.

.

,, .,,

40,000 43,500

Ausg-aben.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

D. B u n d e s k a n z l e i . 2. Material, S. 5.

c. Literarische Anschaffungen statt Fr. 8000 . Fr. 6000

Dritter Abschnitt.

F. Handels- und Landwirthschaftsdepartement, S. 18.

VII. statt Weltausstellungen, soll es heißen : Landesausstellung.

VIII. 8. Verbesserung kleiner Rindviehracen, statt Fr. 3000: Streichung.

13. Hebung der Landwirthschaft im Allgemeinen, statt Fr. 10,000: Streichung.

Eine Minderheit der Kommission beantragt, auf den Ausgaben zu A b t h e i l u n g F i n a n z w e s e n V. Beitrag an den Invalidenfond die dießjährige Quote auf 5 % der Einnahmen von der Militärpflichtersatzsteuer herabzusetzen und daher in das Budget pro 1882 nur aufzunehmen die Summe von Fr. 55,000, was auch das Gesammtresultat um so viel günstiger stellen wird.

552

Postulate der Budgetkommission.

1) Ad Einnahmen. Dritter Abschnitt. C. Finanz- und Zolldepartement, 8. 3. (Zollverwaltung).

Der Bundesrath wird eingeladen, die Gesammtsumme der Einnahmen der Zollverwaltung nach den einzelnen Rubriken a--i, welche später in der Staatsrechnung aufgeführt werden, schon im Budget zu spezi.flziren.

2) Ad Einnahmen. Dritter Abschnitt. C. Finanz- und Zolldepartement, 8. 3.

Der Bundesrath wird eingeladen, von der im Bundesgesetz vom '20. Brachmonat 1879, Art. 2. erhaltenen Ermächtigung betreffend Erhöhung des Eingangszolls auf Branntwein u. s. w. bald thunlichst in geeigneter Weise Gebrauch zu machen.

3) Ebenda ad E. Post- und Eisenbahndepartement, S. 4.

Der Bundesrath wird eingeladen, für den Fall, daß die Annahme des Entwurfes eines neuen Posttaxengesetzes, welches vom Bundesrathe mit Botschaft vom 31. Mai 18H1 vorgelegt wurde, aufgeschoben oder verworfen würde, den Artikel 19 des Posttaxengesetzes in dem Sinne abzuändern, daß für verschlossene Pakete bis zum Gewichte von 500 Gramm, mit deklarirtem Werth bis 100 Franken und für eine Beförderungsstreke von höchstens 150 Kilometer eine Taxe von 15 Rappen festgesetzt wird.

In zweiter Linie wird der Bundesrath eingeladen, von der Befugniß, die ihm durch Artikel 19, 2. Alinea, des Posttaxengesetzes eingeräumt ist, Gebrauch machend, den Lokalrayon von 25 Kilometer für kleine verschlossene Pakete unter 250 Gramm zu erweitern.

4) Ebenda ad E. 2. Telegraphenverwaltung.

Der Bundesrath wird eingeladen, bei den Einnahmen und Ausgaben der Telegraphenverwaltung soweit möglich und thunlich nach besondern Rubriken auszuscheiden, was für die Telephoneinrichtungen gemacht wird und von denselben herrührt.

553 5} Ad Einnahmen. Dritter Abschnitt. E. Post- und Eisenbahndepartement. 3. Eisenbahnwesen, c. Konzessionsgebühren, 8. 4.

Der Bundesrath wird eingeladen, die Eisenbahnverwaltungen zu veranlassen, ihre Rechnungsstellung gegenüber dem Bund nach einheitlichen Grundsätzen und in gleichförmiger Weise zu gestalten.

6) Ad Ausgaben. Dritter Abschnitt. F. Handels- und Landwirthschaftsdepartement. III. Maß und Gewicht, S. 18.

Der Bundesrath ist eingeladen, bei der nächsten Erneuerungswahl der eidgenössischen Beamten und Angestellten darauf Bedacht zu nehmen, daß dem Inspektor für Maß und Gewicht noch andere Geschäftszweige des Handels- und Landwirthschaftsdepartements, Abtheilung Handel und Industrie, übertragen werden können und den Neugewählten zu verpflichten, sich ausschließlich den amtlichen Geschäften zu widmen.

7) Der Bundesrath wird eingeladen, dem Budget der Verwaltungsrechnung eine summarische Uebersicht der Kapitalbew egungen nach Analogie der Staatsrechnung beizugeben, wobei soweit möglich auf den Kassabestand bei Abschluß der Rechnung des vorangegangenen Jahres Rücksicht zu nehmen ist.

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Bericht der Commission des Nationalraths über das Büdget für das Jahr 1882. (Vom 4.

Dezember 1881.)

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10.12.1881

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521-553

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