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Bericht der

Kommission des Nationalrates betreffend den * Fohlenhof in Thun und die Verwendung des Pferdezuchtkredites.

(Vom 10. April 1881.)

L Der Bericht des Bundesrathes vom 23. November 1880 beantragt in erster Linie die Liquidation des Fohlenhofes und demzufolge die Verwendung des Pferdezuchtkredites zur Subvention der Kantone bei ihren Ankäufen, zur Erhöhung der Prämien bei Ausstellungen und zur Abgabe von Anleitungen an Pferdezüchter. In zweiter Linie wird auch eine Reorganisation des Fohlenhofes in Aussicht gestellt, in der Richtung, daß die Aufnahme von Hengsten und Fohlen in Pension weiter untersucht werden soll.

Diese Anträge des Bundesrathes stehen nicht ganz im Einklang mit der am Schlüsse des Berichts ausgesprochenen Ansicht, daß es noch wirksamere Mittel zur Hebung der schweizerischen Pferdezucht gebe. Die Kommission ist von der gleichen Ansicht überzeugt und stellt sich deßhalb auf einen andern Boden. Der Antrag des Bundesrathes wäre ganz gerechtfertigt, wenn die schweizerische Pferdezucht einen ganz unbedeutenden Zweig der Landwirtschaft repräsentiren würde und man die Ueberzeugung haben könnte, daß die Hebung der schweizerischen Pferdezucht entweder ganz unmöglich oder aber nur mit unerschwinglichen Mitteln zu erreichen wäre.

So steht es nun aber nicht. Die schweizerische Pferdezucht hat

60 T allerdings erheblich abgenommen ; dazu haben vorzugsweise folgende Umstände beigetragen: a. der Abgang großer Weiden, welche der Aufzucht von jungen Pferden dienstbar gemacht werden können; b. das ungenügende Zuchtmaterial; c. die geringe Möglichkeit, die Produkte zu lohnenden Preisen abzusetzen.

Dagegen darf nicht mißkannt werden, daß die Pferdezucht ein.

wesentlicher Zweig der Landwirtschaft ist, daß die fortschreitende Abnahme derselben auch Jahr um Jahr größere Summen in das Ausland führt und daß das Land in Beziehung auf die Deckung des Bedarfes an Pferden fortwährend in eine größere Abhängigkeit vom Auslande kommt. Die Kommission schätzt den Jahresbedarf der ganzen Schweiz an Pferden auf 10,000 Stück; davon werden1 in der Schweiz selbst höchstens 4000 produzirt, der Import beträgt demnach wenigstens 6000 Stück, was einen Werth von mindestens 3 Millionen repräsentirt. Es ist demnach, kaum richtig, daß der Bundesrath, indem er den Fohleuhof aufheben will, für die Hebung der Pferdezucht direkt nichts mehr leistet, sondern nur indirekt durch Unterstützung der Kantone. Die Kommission hält im Gegentheil dafür, daß die bisherigen Mittel zur Hebung der Pferdezucht nicht zureichend waren, also in gewisser Beziehung nur als etwas Halbes zu betrachten sind ; dagegen ist sie nicht der Ansicht, an die Stelle des Bisherigen etwas Anderes zu setzen, das noch weniger dem Zwecke entspricht, indem die bloße Verabreichung von Beiträgen an die Kantone dem Bund zum großen Nachtheil für die Sache das Recht benimmt, die wirksamsten Mittel zur Hebung der Pferdezucht vorzuschreiben.

II.

Gehen wir. hienach auf den Fohlenhof in Thun über, so müssenwir, um zu richtigen Anträgen zu gelangen, zunächst die Uebelstände und Fehler bezeichnen, welche bei der bisherigen Verwaltung des Fohlenhofes zu Tage getreten sind.

Ein erster Uebelstand war die Bestellung einer so zahlreichen: Fohlenhofkommission, wie es geschehen ist ; man hatte natürlich, dabei das Bestreben, aus den tüchtigsten Pferdekennern die Kommission zu bestellen ; dabei bedachte man aber nicht, daß die Spezialitäten in einem Fache auch jeweilen eine spezielle Lieblingsidee haben, für welche sie eingenommen sind und welche sie mit alleu-

608 Hartnäckigkeit vertheidigen. Das hat sich denn auch in dieser Kommission zum Nachtheile der Anstalt geltend gemacht, indem über die Zwecke, welche die Anstalt zu erfüllen habe, ob mehr landwirtschaftliche oder mehr militärische, über die Race, über das Alter der anzukaufenden Thiere und über die Pflicht zur Selbstproduktion in der Anstalt verschiedene Anschauungen sich .geltend machten, deren Ausgleichung auf dem Wege der Konzessionen zu Stande kam. Auch hat man nicht bedacht, daß ein Kredit von Fr. 25,000 eine so zahlreiche Kommission gar nicht erträgt, indem die wiederholte Versammlung der Kommission in einem und demselben Verwaltungsjahr, oft nur um den Verkauf oder Ankauf weniger Thiere zu beschließen, einen wesentlichen Theil der Kreditsumme seinem wirklichen Zwecke entzieht. Wir sind demnach der Ansicht, daß die Fohlenhofkomrnission in der Zukunft aufzuheben sei. Eine Folge hievon ist die, daß auch die getrennte Verwaltung aufzuheben und die Administration über den Fohlenhof mit derjenigen der Regieanstalt zu verbinden ist.

Ein zweiter Fehler wurde darin begangen, daß Fohlen in zu jungem Alter angekauft wurden, denn dabei hatte die Anstalt in weit höherem Maße als bei Fohlen von schon etwelcher Entwickelung die Gefahr aller derjenigen Krankheiten zu bestehen, welche junge Thiere des Pferdegeschlechts durchzumachen haben; diese Gefahr wurde dadurch noch vermehrt, daß diese Thiere durch Dislokation von ihrem Heimatorte an ihren neuen Bestimmungsort sich an die verschiedenen klimatischen Verhältnisse, an das Futter und anderes mehr, erst zu gewöhnen hatten ; daß dabei hie und da ein Thier zu Grunde ging, kann nicht auffallen.

Ein anderer Uebelstand des Ankaufes von zu jungen Thieren ·besteht darin, daß sie keine Gewähr für die entsprechende Entwickelung ihrer Formen bieten; manches junge Thier, welches ·proportional gebildet war, wächst sich schlecht aus und erlangt einen Körperbau, welcher es zur Züchtung nicht empfiehlt.

Ist die Kommission in der Absicht, um der Fohlenhofanstalt nur gute und möglichst tadellose Zuchtthiere zu sichern, gegen den Ankauf von zu jungen Fohlen, so muß sie sich konsequenter Weise auch gegen die Aufziehung von Zuchtfohlen für Rechnung der .Anstalt selbst aussprechen. Die Selbstzucht gehört nicht zu den Zwecken der Anstalt, sondern die letztere soll als einzigen
und .ausschließlichen Zweck verfolgen: für die Pferdezucht im Lande gute und möglichst tadellose Hengstfohlen zu beschaffen und zu halten, um sie zu dem Zwecke, den sie zu erfüllen haben, abgeben ,zu können.

609 Ein weiterer Fehler wurde in der Richtung begangen, daß nicht immer tadelloses Zuehtmaterial gehalten wurde und zur Verwendung kam ; dadurch ist die Anstalt nicht wenig in Mißkredit gekommen. Wenn der Staat sich die Aufgabe stellt, die Pferdezucht zu heben, so erwartet der Pferdezüchter von der Staatsanstalt etwas Anderes, als nur eine gewöhnliche Leistung; er darf mit Recht erwarten, daß der Staat nur die besten Thiere zu acquiriren suche und daß er also für die Nachzucht auch nur möglichst tadellose Thiere zur Verfügung stelle.

Geschieht dies nicht, sucht der Staat nicht das Beste zu leisten, so verliert der Pferdezüchter das Vertrauen in die Staatsanstalt und es muß deren Frequenz abnehmen; das ist denn auch bei dem Fohlenhof nach und nach eingetreten. Die vorhandenen Stallungen ermöglichen, durchschnittlich, einen Bestand von wenigstens zwanzig Hengstfohlen zu halten; bei der Anwesenheit der Kommission in Thun waren nicht einmal sechs Stück vorhanden, auch diese waren bei weitem nicht tadellos, sondern zum Theile von sehr mittelmäßigem Ansehen und kaum geeignet, einen wirklich nach Form und Proportion der Körperverhältnisse guten Nachwuchs durch die Züchtung hervorzubringen.

Endlich war es auch ein Mißgriff, daß man von der Einheit der Race abging und mehrere Racen aufnahm und neben einander zur Zucht verwendete.

Es kann schließlich auch nicht verhehlt werden, daß der vom Bunde zur Hebung der Pferdezucht ausgeworfene Kredit ein unzureichender ist; der Bund gewährt dafür alljährlich Fr. 25,000, während der Kanton Waadt allein für den gleichen Zweck jährlich Fr. 17,000 verwendet. Es kann nicht die Aufgabe dieses Berichtes sein, auszuführen, was andere Kantone für die Hebung der Pferdezucht thun, sondern die Kommission stellt sich auf den Standpunkt: will der Bund die Hebung der Pferdezucht wirklich fördern, so muß er auch die Mittel dazu aufwenden wollen.

ITI.

Ha.ben wir nun in dem Bisherigen die Mängel hervorgehoben, welche die Verwaltung des Fohlenhofes aufzuweisen hat, so werden wir in dem Nachfolgenden die Mittel zur Sprache bringen,^welche aufzuwenden sind, um die Hebung der Pferdezucht im Allgemeinen und eine erspießliche Wirksamkeit des Fohlenhofes zu erreichen.

1. Wir beantragen in erster Linie, daß in der Folge nur Fohlen angekauft werden , welche ein Alter von wenigstens drei Bundesblatt. 33. Jahrg. Bd. II.

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610 Jahren erreicht haben; solche Thiere haben die Kinderkrankheiten hinter sich, der Käufer übernimmt nicht das Risiko, das jüngere Thiere im Gefolge haben. Zugleich sind Thiere von diesem Alter bereits so entwickelt, daß man eine bessere Gewähr dafür hat, daß sie sich auch in der Zukunft gut und in den Formen gefällig entwickeln werden.

2. Es muß unbedingt daran festgehalten werden, daß der Fohlenhof in der Zukunft nur Pferde eines Schlages und einer Race ankaufe; wir empfehlen hiefür das anglo-normännische Pferd, welches sich für die Bedürfnisse der schweizerischen Bevölkerung weitaus am besten eignet.

3. Wenn der Fohlenhof eine Centralanstalt für die Schweiz bilden soll, so ist es nöthig, daß er zweierlei vermittle, einmal den Einkauf guter und preiswürdiger Thiere, von welchen er jeweilen einen gehörigen Bestand halten muß, sodann die Abgabe von solchen an die Kantone, entweder käuflich und wo möglich mit einer bescheidenen Einbuße gegenüber dem Ankaufspreis, oder aber miethweise während der Beschälzeit gegen billige Entschädigung und gegen Uebernahme der Garantie von Seite der Miether für gute Behandlung und entsprechende Rückgabe der Thiere an die Centralanstalt.

4. Der Fohlenhof soll jedoch seine Wirksamkeit noch weiter ausdehnen. In manchen Gegenden der Schweiz bestellt noch gegenwärtig eine Vorliebe zur Pferdezucht und ebenso findet sich dieselbe bei manchen Privaten; will man dieselbe unterstützen und zugleich dem Fohlenhof eine breitere Grundlage für seine Wirksamkeit geben, so muß man nicht nur den Kantonen den Erwerb von Hengstfohlen erleichtern, sondern man muß dies in gleicher Weise auch gegenüber den Privaten thun. Die Kommission ist daher der Ansicht, daß auch an Pferdezüchter Hengstfohlen abgegeben werden sollen, und zwar gegen eine entsprechende Einbuße mit Beziehung auf den Ankaufspreis. Es kann nicht die Aufgabe der Kommission sein , schon jetzt einen prozentualen Satz aufzustellen, sondern sie spricht nur im Allgemeinen den Grundgedanken aus, daß die Einbuße des Bundes beim Verkauf von Hengstfohlen an Private eine größere sein soll, als bei der Abgabe von solchen an Kantone. Uns Aequivalent, welches der Bund gegenübei1 dem verlustweisen Verkauf von Hengstfohlen an Privatpferdezüchter zu suchen bat, das soll er in der Hebung der Pferdezucht und in der Vermehrung des
Pferdebestandes, also in der Erhöhung des Volkswohlstandes, suchen, und demzufolge muß er dann auch das Recht haben , den Verlust auf dem Verkaufspreis gegenüber dem An-

611 kaufspreis bei Abgabe von Fohlen an Private durch Aufstellung ausreichender Bestimmungen über die zweckentsprechende Verwendung der Thiere zu decken.

IV.

Bei diesem Anlaße kann die Kommission nicht unterlassen, auch die weitern, nicht unmittelbar mit der Centralanstalt zusammenhängenden Aufgaben zur Hebung der Pferdezucht in der Schweiz zur Sprache zu bringen , da sie dafür hält, daß die Erfüllung dieser Aufgaben ab Seite des Bundes eine bedeutende Rückwirkung auf die gedeihliche Wirksamkeit des Fohlenhofes als Centralanstalt ausüben müsse. Wir bezeichnen als solche Aufgaben : 1) Die Vorsorge des Bundes für bessere Stuten.

Um diesen Zweck zu erreichen, wäre es nicht zu viel gethan, wenn der Bund alljährlich eine Anzahl von zuchtwürdigen Stuten im Auslande ankaufen und solche an private Pferdezüchter im Lande wieder abgeben würde. Es ist selbstverständlich, daß sich der Bund auch hier eine entsprechende Einbuße gefallen lassen müßte; das Aequivalent für diese Einbuße müßte er in der Aufstellung von Vorschriften suchen , welche einerseits die Erhaltung der Stuten im In lande und anderseits eine zweckentsprechende Verwendung sichern würden ; dies könnte erreicht werden : a. durch das Verbot, daß Stuten, welche vom Bunde erworben wurden ,i so lange sie zuchtfähiaö sind l, nicht in das Ausland ~ verkauft werden dürfen; b. daß Vorschriften über die Zahl der Bedeckungen solcher vom Bunde erworbener Stuten aufgestellt würden.

2) Ein wesentlicher Schritt in der Richtung der Hebung der Pferdezucht und der Verbesserung des Schlages kaun dadurch gemacht werden , daß eine Kontrole über alle in der Schweiz vor^ handenen zuchtfähigen und zuchtwürdigen Stuten eingeführt wei'de.

Es ist selbstverständlich, daß schon der Bestand einer solchen Kontrole manchen Pferdebesitzer über den Werth seines Thieres aufklären würde und daß vielleicht der eine oder andere, dessen Pferd als zuchtwürdig bezeichnet wird , dasselbe auch der Zucht widmen wurde. Diese Kontrole wäre aber namentlich von großem Werthe, wenn damit zugleich noch 3") eine Zeichnung und Prämirung der einheimischen, zur Zucht tauglichen Stuten verbunden würde, in der Meinung und zu dem Zwecke, daß nur solche gezeichnete und prämirte einheimische Stuten zur Zucht mit Hengstfohlen zugelassen würden, welche durch Vermittlung des Bundes, resp. des Fohlenhofes, an Kaptone und

612 Privaten abgegeben wurden. Auf diesem Wege müßte sich bald eine Ausscheidung des guten von dem schlechten Material vollziehen; es würde das erstere an Werth gewinnen, das letztere daran verlieren und so allmälig mit Beziehung auf die Nachzucht eine wohlthuende Säuberung unter dem Pferdegeschlecht eintreten.

4) Will man für eine gedeihliche Entwicklung auch der Produkte Sorge tragen, so darf man dann nicht bei der Prämirung der Stuten stehen bleiben, sondern man muß auch die Produkte prämiren, wie dies im Kanton Waadt mit Erfolg geschieht.

Das junge Pferd ist für den Pferdezüchter eine mehrjährige Last. Um daher den Eifer für die Aufzucht nicht erkalten zu lassen, muß ihm der Staat aufmunternd zu Hülfe kommen, und das geschieht durch Verabreichung von Prämien während der ersten drei Jahre und zwar durch fortlaufende Steigerung der Prämie je in dem folgenden Jahre. Diese Steigerung der Prämie entspricht nicht nur der eintretenden Vermehrung der Kosten des Unterhaltes, sondern sie hat überdies den guten Zweck, daß jeder Pferdezüchter darauf hingewiesen wird, die Produkte während dieser Zeit gut zu verpflegen, um je im folgenden Jahre die Prämie überhaupt wieder zu erhalten.

V.

Zum Schlüsse glaubt die Kommission auch noch eine weitere Anregung machen zu müssen, welche zwar nicht in den Umfang ihres Berichtes hinein gehört, die aber doch eine damit verwandte Angelegenheit betrifft und die auch nicht verfehlen wird, einen guten Eindruck auf die Pferdczüchter auszuüben.

Die Kornmission glaubt, es sollte der Bestand der Regieanstalt vermehrt werden, zunächst aus dem einfachen Grunde, daß vorkommenden Falls weniger Pferde gemiethet werden müssen; sodami aber auch zu dem Zwecke, daß die Regieanstalt besser, als es bisher der Fall war, in der Lage ist, an Offiziere, welche Pferde haben müssen, kaufsweise solche abzugeben. Die Regieanstalt ist in der Lage, ihre Ankäufe in größerer Zahl zu machen; dadurch vermindern sich die Kosten für das einzelne Pferd, der Private resp. Offizier hat in der Regel Blühe und größere Opfer /u bringen, um ein taugliches Pferd zu erhalten ; muß er infolge eines Unglücksfalles schnell ein Pferd haben, so findet er nur selten ein ganz entsprechendes. Wenn die Regieanstalt ihren Pferdebestand erhöht, so kann sie in allen vorkommenden Fällen einem vorhandenen Bedürfniß entgegenkommen, und das von ihr zu verlangen, hat der schweizerische Offizier ein Recht.

613 Wenn der Bestand der Regieanstalt vermehrt wird, so ist dann auch die Frage neuerdings zu prüfen, ob nicht ein Theil von Pferden im Inlande angekauft werden soll, denn dadurch würde man den Pferdezüchtern entgegenkommen.

Endlich wäre auch die Frage noch zu untersuchen, ob man nicht die Möglichkeit schaffen soll, Fohlen von Privaten zur Aufzucht in den Fohlenhof aufzunehmen, jedoch ohne Garantie. Wir betrachten dies indessen nur als eine Anregung, welche der Untersuchung werth sein dürfte, ohne in dieser Richtung einen Antrag zu stellen.

Anträge der nationalräthlichen Kommission.

A. Der Bundesrath wird eingeladen, beförderlich eine Vorlage zur Reorganisation des Fohlenhofes als Centralanstalt von Hengstfohlen auf Grundlage der Erwägungen unter Ziffer III des Berichtes der Kommission an die Bundesversammlung zu machen und dabei zugleich auch die Frage zu begutachten, welcher Jahreskredit zur Reorganisation und Fortführung der Anstalt auf den angegebenen Grundlagen erforderlich sei.

B. In der Zwischenzeit, d. h. bis zur Durchführung der Reorganisation auf genannter Grundlage, sei der Ankauf von Fohlen fortzusetzen, jedoch mit der bestimmten Weisung: a. daß keine Fohlen unter drei Jahren angekauft werden, und b. daß nur Fohlen -des anglo-normännischen Schlages gekauft werden.

C. Auf die Anträge des Bundesrathes sei nicht einzutreten.

Der Berichterstatter der nationalräthlichen Kommission: Sträub.

Mitglieder

der Kommission:

HH. Sträub, Berichterstatter.

Baud.

Good.

Heitz.

Kühn.

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Bericht der Kommission des Nationalrates betreffend den Fohlenhof in Thun und die Verwendung des Pferdezuchtkredites. (Vom 10. April 1881.)

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