Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren nach Artikel 22 MPV 1 betreffend Waffenplatz Brugg AG, Neubau einer Truppen-WC-Anlage im Schachen vom 1. November 2000

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten (BAB) vom 12. Juli 2000 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Neubau einer Truppen-WC-Anlage im Schachen auf dem Waffenplatz Brugg (AG) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist beim Stadtbauamt Brugg, 5201 Brugg, während der Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG2).

14. November 2000

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

1 Militärische Plangenehmigungsverordnung vom 13. Dezember 1999 (SR 510.51) 2 Militärgesetz vom 3. Februar 2000 (SR 510.10) 2000-2364

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