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Geographische Ausstellung in Venedig.

Vom 1. bis 30. September laufenden Jahres findet in Venedig eine internationale geographische Ausstellung statt.

Indem wir das bezügliche Reglement veröffentlichen, werden diejenigen Personen, welche sich an der Ausstellung zu betheiligen gedenken, eingeladen, sich bis spätestens Ende April 1881 bei dem schweizerischen Kommissär, Hrn. Oberst Dumur in Bern, oder beim Komite der bernischen Geographischen Gesellschaft anzumelden.

Anmeldungsformulare können unentgeltlich von obigen Adressen bezogen werden.

B e r n , den 9. April 1881.

Eidg. D e p a r t e m e n t d e s I n n e r n : Schenk.

Reglement.

Art. 1. Die internationale geographische Ausstellung in Venedig wird am 1. September 1881 eröffnet und dauert den ganzen Monat.

Sie ist unter die Leitung des Organisationskomite und des (nach Art. 8 des Kongreßreglements konstituirten) Ausschusses des dritten internationalen geographischen Kongresses gestellt.

499 Art. 2. Die Ausstellung umfaßt Bücher, Karten, Apparate, Instrumente und alle zu den acht am Kongresse vertretenen wissenschaftlichen Gruppen gehörenden Sammlungen und Gegenstände.

Diese Gegenstände werden in ebenso viele Klassen eingetheilt, nämlich : I. Mathematische Geographie, Geodäsie, Topographie.

II. Hydrographie, Geographie des Meeres.

III. Physische, meteorologische, geologische, botanische, zoologische Geographie.

IV. Anthropologische , ethnographische , philologische Geographie.

V. Historische Geographie, Geschichte der Geographie.

VI. Kommerzielle, ökonomische, statistische Geographie.

VII. Methodologie, Unterricht und Verbreitung der Geographie.

VIII. Geographische Erforschungen und Reisen.

Art. 3. Die ausländischen Aussteller werden hinsichtlich aller ihrer Interessen von den Kommissären repräsentirt, die zu diesem Zwek von den respektiven Regierungen ernannt werden. An diese Kommissäre müssen alle ihre auf die Ausstellung bezüglichen Korrespondenzen geleitet werden.

Art. 4. Die italienischen Aussteller müssen sich direkt an das Organisationskomite wenden.

Art. 5. Wenn die Gesuche um Raum die disponiblen Räumlichkeiten überschreiten sollten, so wird jenen Gegenständen der Vorzug gegeben, welche, bei Gleichheit ihres geographischen Charakters, nicht schon auf andern Ausstellungen gezeigt oder seither verbessert worden sind.

Art. 6. Die Auszeichnungen, die von einer «internationalen Jury in einer später zu bestimmenden Anzahl ertheilt werden, sind von drei Arten, nämlich: 1) Medaillen I. Klasse,

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3) Ehrenvolle Erwähnung.

Art. 7. Die aus ausländischen Delegirten und aus italienischen Mitgliedern zusammengesezte internationale Jury wird in acht Sektionen eingetheilt, welche den acht Klassen der Ausstellung entsprechen, und wird in der Art konstituirt sein, daß die Anzahl der italienischen Mitglieder jene der auswärtigen Delegirten nicht überschreite.

Spezielle Normen für die Konstituirung und die Thätigkeit der internationalen Jury werden durch ein besonderes, vom Kongreßausschusse ausgehendes Reglement aufgestellt werden.

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Art. 8. Die Gesuche um Zulassung zur Ausstellung werden dem Organisationskomite längstens bis 15. Mai 1881 übermittelt.

Die Gesuche der ausländischen Aussteller werden mittelst der respektiven Kommissäre vorgelegt.

Die Anmeldungsformulare werden auf Ersuchen in Italien vom Organisationskomite (I. Sektion in Rom, 26, Via del Collegio Romano, oder III. Sektion in Venedig, Palazzo Municipale) und im Auslande von den respektiven Kommissären verabfolgt.

Art. 9. Hinsichtlich aller auf die Empfangnahme und Rüksendung der Ausstellungsgegenstände bezüglichen Auskünfte und Operationen werden die Aussteller und ihre Vertreter sich an die vorerwähnte HI. Sektion des Organisationsüomite des geographischen Kongresses in Venedig zu wenden haben.

Art. 10. Wenn unter den eingesandten Gegenständen irgend einer nicht würdig befunden würde, auf der Ausstellung Plaz zu finden, so wird die Annahme oder Zurükweisung von Gegenständen nichtitalienischer Aussteller gänzlich der Entscheidung der respektiven Kommissäre, jener von italienischen Ausstellern aber einer von dem Organisationskomite ernannten Spezialkommission anheimgestellt.

Art. 11. Die Ausstellungsgegenstände müssen, frei von allen Transportkosten, der HI. Sektion im Ausstellungslokal in Venedig vom 15. Juni an bis Ende Juli 1881 übergeben werden.

Bei der Uebergabe wird der Aussteller oder dessen Vertreter dem Repräsentanten der HI. Sektion ein Verzeichniß der eingesandten Gegenstände in zwei Exemplaren einhändigen. Nach erfolgter Konstatirung der Richtigkeit des Verzeichnisses und der übergebenen Gegenstände und nach Unterzeichnung der beiden Exemplare des Verzeichnisses durch den Uebergeber und den Uebernehmer, wird ein Exemplar dem Aussteller übergeben, das andere aber bei der HI. Sektion aufbewahrt.

Art. 12. Die Herrichtung und der Aufpuz der ausländischen Sektionen der Ausstellung wird, unter Aufsicht und auf Kosten der respektiven Kommissäre geschehen; jene der italienischen Sektion unter Aufsicht und Kosten des Komites.

Der Beaufsichtigungs- und Wachedienst in den Sälen wird von dem Kongreßausschusse organisirt werden, wobei auf die Vorkehrungen Rüksicht genommen wird, welche deshalb von den Ausstellern oder den Kommissären gefordert werden sollten.

Art. 13. Für den Transport der Colli sowohl bei der Hersendung als bei der Rüksendung wird das Organisationskomite

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besondere Erleichterungen bei den Eisenbahnen und Dampfschifffahrtsgesellschaften, den Zollämtern u. s. w. erwirken und davon die Aussteller rechtzeitig benachrichtigen.

Art. 14. Das Organisationskomite wird Vorsorgen, daß seine III. Sektion einen Katalog verfasse, der, nach Nationen und Klassen eingetheilt, mit einem alphabetischen V^rzeichniß der Aussteller und der Ausstellungsgegenstände versehen sein wird.

Art. 15. Kein Ausstellungsgegenstand kann ohne Bewilligung; des.Ausstellers abgezeichnet, kopirt oder auf irgend eine Art reproduzirt werden.

Gesammtansichten der Ausstellungssäle werden nur nach eingeholter Bewilligung des Kongreßausschusses aufgenommen werdea können.

Art. 16. Kein Ausstellungsgegenstand kann früher, als die Ausstellung für geschloßen erklärt wird, ohne spezielle Bewilligung des Kongreßausschusses zurükgezogen werden.

Art. 17. Die Ausstellungsgegenstände müssen unter Aufsicht und auf Kosten der Aussteller oder ihrer Vertreter längstens bia zum 25. Oktober 1881 zurükgezogen werden.

Nach Ablauf dieser Frist werden die Kosten des Transportesder Gegenstände aus den Ausstellungssälen nach einer andern Oertlichkeit und die Magazinagekosten auf Rechnung der Aussteller gehen.

Art. 18. Die Aussteller werden eine ausschließlich persönliche Eintrittskarte erhalten.

Art. 19. Für diejenigen Fälle, welche im gegenwärtigen Reglement nicht vorgesehen sind, wird der Koogreßausschuß von Fall zu Fall Anordnungen treffen.

R o m , 16. Dezember 1880.

Der Präsident des Organisationskomites: Fürst von Teauo.

Die Vice-Präsidenten: Für die

I. Sektion: Malvallo.

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,, II.

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Bariola.

Cattane!.

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,, IV.

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Gerra.

Der Generalsekretär: Dalla Vedova.

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Eintheilung der zur Aussteifung' bestimmten Gegenstände.

I. Mathematische Geographie, Geodäsie, Topographie.

Geometrische Instrumente. -- Apparate und Instrumente für Topographie, Geodäsie und Astronomie. -- Telemeter und Distanzmesser. -- Projektions- und Rechnungstafeln. -- Karten zur Darstellung der verschiedenen Projektionssysteme. -- Sternkarten 5 trigonometrische Neze; hypsometrische Karten. -- Topographische Aufnahmen. -- Bücher betreffend Erdmessung. -- Anwendung der Photographie.

II. Hydrographie, Geographie des Meeres.

Tascheninstrumente und Präzisionsinstrumente betreffend Hydrographie. -- Spiegelinstrumente. -- See- und Taschenchronometer. -- Logs, Lothe und Senktaue; Muster aus dem Grund des Meeres; Thermometer, um die Temperatur bei verschiedenen Tiefen zu messen. -- Mareometer und Stromgeschwindigkeitsmesser. -- Kompaße und andere nautische Instrumente. -- Seekarten ; Hafen- und Rhedepläne. -- Küstenansichten. -- Strom-, Wind- und Fluthkarten. -- Astronomische und nautische Tafeln und Ephemeriden.

-- Bücher betreffend Hydrographie und Meerkenntniß. -- Nautische Führer; Verzeichnisse der Leuchtthürme und Leuchtfeuer u. s. w.-- Vorschläge betreffend einheitliche internationale Allarmsignale und .zur Vervollständigung der Küstenbeleuchtung. -- Legung der unterseeischen telegraphischen Kabel.

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III. Physische, meteorologische, geologische, botanische, zoologische Geographie.

Meteorologische Beobachtungsinstrumente. -- Karten, Atlanten, Oloben betreffend Darstellung der Erscheinungen der Meteorologie und physischen Geographie. -- Magnetische Karten. -- Karten der Isobaren u. s. w. -- Karten betreffend geologische, zoologische und botanische Geographie. -- Bücher und Sammlungen , welche sich auf diese Fächer beziehen.

IV. Anthropologische, ethnographische, philologische Geographie.

Karten und Atlanten betreffend allgemeine Anthropologie, Ethnographie und vergleichende Philologie. -- Bezügliche Bücher und Sammlungen. -- Sprachkunden und Wörterbücher von wenigbekannten Sprachen ; vergleichende Studien.

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V. Historische Geographie, Geschichte der Geographie.

Karten und Bücher der historischen Geographie. -- Werke und Manuskripte, alte und moderne, über die Geschichte der Geographie. -- Alte Karten und Globen. -- Instrumente, welche den alten Geographen dienten; Astrolabien u. s. w.

VI. Kommerzielle, ökonomische, statistische Geographie.

Werke , Karten und Diagramme der kommerziellen, ökonomischen und statistischen Geographie (Bevölkerung, Landwirthschaft, Handel, öffentliche Bauten, Auswanderung und Kolonisation u. s. w.). -- Sammlungen von kommerziellen Produkten und Gegenständen vom Gesichtspunkt der Geographie aus.

VII. Methodologie, Unterricht und Verbreitung der Geographie.

Handbücher und Lehrmethoden der Geographie. -- Profile und Ansichten, Wandkarten, Modelle und Instrumente betreffend den geographischen Unterricht. -- Weltkarten, Himmelskarten, Globen.

-- Veröffentlichte topographische Karten; Reliefs. -- Verschiedene Methoden für die Vervielfältigung der Karten (Photographie, Heliotypie, Lithographie, Zinkographie, Photo lithographie, Chromolithographie etc.). -- Materialien und Apparate für die Ausarbeitung der Karten.

VIII. Geographische Erforschungen und Reisen.

Instrumente für schnelle · astronomische Bestimmungen und Aufnahmen; Reise-Barometer und -Thermometer, Pedometer, Sextanten etc. -- Tragbare photographische Apparate; Dunkelkammern.

-- Reisebücher; summarische Karten. -- Mustersammlungen, Zeichnungen betreffend Enldekungsreisen ; photographische Ansichten und Landansichten von wenig bekannten Gegenden. -- Instruktionen betreffend geographische Reisen. -- Geräthe und Ausrüstungen für Reisen; Waffen, Zelte, Taschenapotheken; tragbare Schiffe; wasserdichte Kleider und Deken; Beleuchtungsapparate für Nachtmärsche und Lager. -- Verpakungs- und Transportmethoden für Entdekungsreisen. -- Beschreibungen und Veröffentlichungen aller Arten betreffend die geographischen Reisen. -- Bücher und Geräthe, welche speziell den Alpinismus betreffen.

Der Präsident:

Teano.

Der Generalsekretär: Dalla Vedova.

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Dritte internationale geographische Ausstellung Venedig

1881.

Anmeldung zur Ausstellung.

Classe Nr.

Nr.

Vor- und Zuname und Profession des Anmelders (oder Angabe der Firma)

Der Unterzeichnete erklärt seine Zustimmung zu den Verfügungen des Reglements für die internationale Ausstellung T.

16. Dezember 1880.

Nationalität und Wohnort des Anmelders Beschreibung der Gegenstände, welche der Anmelder auszustellen gedenkt:

Preise, welche dieselben Gegenstände auf früheren Ausstellungen erhalten haben :

Erbetener Raum in den Lokalitäten der Ausstellung von 1881.

Auf Gestellen: Vordere Breite Meter.

Tiefe

Meter

An Wänden:

Durch Unterschrift des Kommissärs oder des Bevollmächtigten der italienischen Kommission bestätigte Annahme der Anmeldung.

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Publikation.

Personen, welche sich mit der geschäftsmäßigen Beförderung von Auswanderern aus der Schweiz befaßen wollen, haben inner der Zeit bis 1. Juni beim unterzeichneten Departement um ein Patent einzukommen.

Gesellschaften, welche Auswanderungsagenturen betreiben wollen, haben ihrer Anmeldung den Gesellsohaftsvertrag oder eine beglaubigte Abschrift desselben beizufügen und den Namen des zur Geschäftsführung Bevollmächtigten anzugeben.

Diejenigen Personen oder Gesellschaften, welche bis anhin den Beruf von Auswanderungsagenten betrieben haben, können ihr Gewerbe ohne Patent bis zum 31. Mai nächsthin fortbetreiben. Jedoch sind sie auch während dieser Frist denjenigen Bestimmungen des Bundesgesezes betreifend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen, welche sich nicht auf die Patentertheilung beziehen, unterworfen.

Vom 1. Juni 1881 an darf keine .Person oder Gesellschaft sich mit der geschäftsmäßigen Beförderung von Auswanderern aus der Schweiz befaßen, ohne mit einem Patent versehen zu sein.

Die gegenwärtigen Agenten, welche ein Patent erwerben wollen, sind eingeladen, dem unterzeichneten Departement ein bezügliches, von den nöthien Ausweisen (Art. 3, Ziffer l, 2 und 3 des Gesezes) legleitetes Gesuch vor em 1. Mai nächsthin einzureichen.

Gesuche von Personen, die sich später anmelden, werden, soweit thunlich, ebenfalls der Prüfung innerhalb der oben angegebenen Frist unterzogen worden. Es haben die lezteren aber zu gewärtigen, daß ihnen die Patente erst nach dem 1. Juni zugestellt werden und daß ihr Geschäftsbetrieb deßhalb eine Unterbrechung erleide.

Im Uebrigen werden dieselben noch speziell auf Art. 5, Alinea l und 2 des Gesezes aufmerksam gemacht.

B e r n , den 12. April 1881.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdeparteuieut.

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Stelle-Ausschreibung.

Es wird hiemit die Stelle eines D i r e k t o r s der neu errichteten eidg.

m e t e o r o l o g i s c h e n C e n t r a l a n s t a l t in Zürich zur öffentlichen Bewerbung ausgeschrieben. Jahresbesoldung bis auf Fr. 5000. Hierauf ßeflektirende haben ihre Anmeldungen unter Beilegung bezüglicher Aus-

506 weise bis spätestens den 24. April dem unterzeichneten Departement einzu geben.

B e r n , den 12. April 1881.

Eidg. Departement des Innern.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 1. Mai tritt zur Waarenklassifikation für den direkten schweizerischen Güterverkehr vom 1. Juni 1872 ein IX. Nachtrag in Kraft, enthaltend Bestimmungen über den frachtfreien Rücktransport von Privatdecken, ferner Aenderimgen und Ergänzungen in der Klassifikation der Güter.

Exemplare dieses Nachtrags können bei unsern sämmtlichen Güterexpeditionen eingesehen, sowie unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 8. April 1881.

Mit 15. April 1881 treten in Kraft: a. ein I. Nachtrag zum Ausnahmetarif für Getreide etc. im Schweizer- und Vorarlbergisch-Rumänischen Getreideverkehr via Verciorova-SimbachLindau vom 1. Januar 1881; b. ein I. Nachtrag zum Ausnahmetarif für Getreide etc. aus Rumänien via Verciorova nach Genf loco, ferner Genf transit (Prankreich) vom 1. Januar 1881.

Diese Nachträge enthalten Frachtsätze von neu in den Verkehr einbezogenen Stationen der Linie Vercioröva-Pitesti-Chitila der Rumänischen Bannen und können bei unserer Lagerhaus-Verwaltung Romanshorn unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 9. April 1881.

Für die Beförderung roher Baumwolle in Wagenladungen von mindestens 5000 kg. ab Havre nach Stationen der Ostschweiz tritt am 15. April 1881 ein Reexpeditionstarif ab Basel S. C. B. in Kraft. Derselbe kann bei nnsern Güterexpeditionen eingesehen und unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 11. April 1881.

Für den Güterverkehr der Stationen der Linie Effretikon-Hinweil unter sich und mit den Stationen der Nordostbahn tritt mit 1. Mai nächsthin ein neuer Tarif in Kraft.

507 Exemplare desselben können zum Preise von 80 Cts. bei unsern Stationen,, sowie beim Tarifbüreau bezogen werden.

Z ü r i c h , den 12. April 1881.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Centralbahn.

Am 1. Mai dieses Jahres tritt ein II. Nachtrag zu den Transportbestimmungen und der Waarenklassifikation vom 1. August 1877, beziehungsweise 15. October 1863, Ausgabe vom April 1880, in Kraft, enthaltend verschiedene Ergänzungen und Aenderungen der bisherigen Waarenklassifikation.

Dieser Nachtrag kann bei unsern Dienststellen eingesehen und bezogen werden.

Am 15. April d Js. tritt ein II. Nachtrag zum Steinkohlen-Specialtarif Delle transit-Central- und Westschweiz vom 1. September 1878 in Kraft.

Dieser Nachtrag enthält Taxen nach den Stationen Entfelden, Suhr, Kölliken und Safenwyl, sowie einige Taxänderungen des Haupttarifes und kann bei unsern Dienststellen eingesehen und bezogen werden.

B a s e l , den 11. April 1881.

Am 1. Mai d. J. tritt ein II. Nachtrag zum Steinkohlentarif Ludwigshafen-Central- und Westschweiz vom 1. Mai 1878 in Kraft.

Dieser Nachtrag enthält Taxen für den Verkehr mit Suhr, Entfelden, Kölliken und Safenwyl, sowie Taxänderungen für einige andere Stationen,, und kann bei unsern Stationen eingesehen und bezogen werden.

B a s e l , den 13. April 1881.

Das Directorium der Schweiz. Centralbahn.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Mit 1. Mai nächsthin gelangt ein I. Nachtrag zu unserm RéexpéditionsTarif ab Basel und Delle transit für Güter belgischer und holländischer Provenienz vom 1. März 1881, enthaltend abgeänderte Transportbestimmnngen, zur Einführung.

-508 Exemplare desselben können durch Vermittlung unserer Stationen bezogen werden.

B e r n , den 13. April 1881.

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Am 15. April nächsthin tritt ein V. Nachtrag zum internen Spezialtarif E in Kraft, welcher verschiedene Taxermäßigungen auf den Bahnstrecken Liesberg, Laufen-Basel und Reuchenette, Twann, Biel-Bern für Steintransporte zur Einführung bringt.

Exemplare desselben können, soweit Vorrath, durch Vermittlung unserer Stationen gratis bezogen werden.

B e r n , den 30. März 1881.

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Für den Transport von Bruchsteinen von Keuchenette nach Buren in Wagenladungen von 10,000 kg. haben wir im Einverständnis mit der Schweiz.

-Centralbahn eine ermäßigte Taxe von Fr. 20 bewilligt, unter der Bedingung, daß innert Jahresfrist mindestens 100 Wagen befördert werden.

B e r n , den 11. April 1881.

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Balm.

509 Vereinigte Schweizerbahnen.

Mit dem 20.1. Mts. April tritt ein I. Nachtrag zu Heft III des württembergisch-schweizerischen Gütertarifs, enthaltend Ergänzungen und Aenderungen der Instradirungsvorschriften, sowie einzelne veränderte Frachtsätze, in Kraft.

St. G a l l e n , den 9. April 1881.

Die Gneraldirection.

Allgemeine Land- und Forstwirthschaftliche Ausstellung zu

Hannover

vom 16. bis 24. Juli 1881.

Pferderennen. -- Maschinenkonkurrenzen.

An Prämien sind ausgesezt 55,000 Mark, Ehrenpreise, Medaillen, Diplome. Zur Beschikung sind die Interessenten aller Länder eingeladen.

Die Ausstellungsgegenstände ordnen sich nach folgenden Abtheilungen, über deren Einzelgruppen das Prämirungsprogramm, beziehungsweise für Abtheilung IV die Außenseite des Anmeldebogens Näheres besagen.

I. Pferde.

II. Rindvieh.

III. Schafe und Schweine.

IV. Geflügel und sonstige landwirthschaftliche Nuzthiere.

V. Landwirthschaftliche Produkte, einschließlich der des Garten-, Obst- und Weinbaues und der Bienenzucht, sowie sonstige bienenwirthschaftliche Gegenstände.

VI. Landwirthschaftlich-technische Gewerbe und deren Produkte.

VII. Landwirthschaftliche Maschinen, Geräthe und Werkzeuge.

VIII. Der Landwirtschaft verwandte Gewerbe.

IX. Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei.

. X. Landwirthschaftliche Lehrmittel, Literatur und Ergebnisse wissenschaftlicher Forschungen auf dem Gebiete der vorstehenden Abtheilungen ~

Bundesblat 33. Jahrg. Bd. II.

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510

Alle Anmeldungen müssen bis zum 1. Juni an das Bureau, Hannover, Friederiken - Plaz 3, woselbst Anmeldebogen gratis zu haben sind, erfolgen.

Das unterzeichnete Departement ist auf Verlangen gerne bereit, nähere Auskunft zu ertheilen.

B e r n , den 4. April 1881.

Schweizerisches Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Peremtorische Vorladung H e i n r i c h Wuhrman von Dällikon, geb. 6. April 1827, welcher ungefähr Mitte Augast 1860 nach Batavia verreist ist und von welchem seither keinerlei Nachricht mehr in seine Heimat gelangte, sowie allfällige hierorts unbekannte Erben desselben werden hiemit aufgefordert, binnen n e u n M o n a t e n von heute an in der Kanzlei des unterzeichneten Gerichtes sich zu melden, ansonst der Abwesende für verschollen erklärt und die hierorts bekannten Erben berechtigt würden, die Nutznießung des in vormundschaftlicher Verwaltung liegenden Vermögens des Abwesenden anzusprechen.

D i e l s d o r f , den 19. November 1880.

Im Namen des Bezirkgerichtes, Der S t e l l v e r t r e t e r des Gerichtsschreibers Dr. C. Schenk.

· Stelle-Ausschreibung.

Infolge Resignation des bisherigen Inhabers ist die Stelle eines Instruktors I. Klasse der Sanitätstruppen mit einer jährlichen Besoldung bis auf Fr. 4500 neu zu besezen.

511 Sanitätsoffiziere (Aerzte), welche sich um diese Stelle zu bewerben wünschen, haben ihre Anmeldungen bis zum 17. April nächsthin dem Schweiz.

Militärdepartement in Bern einzureichen.

B e r n , den 28. März 1881.

Schweiz. Militärdeparteiuent.

Bekanntmachung.

Wir bringen in Erinnerung, daß durch Beschluß des Bundesrathes vom 12. Dezember 1879 das eidg. Stabsbüreau in die Greneralstabs-Abtheilung und in die topographische Abtheilung getrennt worden ist.

Bei dem Verkehr mit dem Stabsbüreau sind demnach die Adressen, je jiach der Natur des Gegenstandes zu richten an das Eidg. Stabsbüreau, Generalstabs-Abtheilnng, oder Eidg. Stabsbüreau, Topographische Abtheilung.

B e r n , den 26. März 1881.

Schweiz. Militärdeparteiuent.

Zur Beachtung'.

Eingaben an die Bundesbehörden, welche sich auf den Erwerb des Schweiz.

Bürgerrechtes durch Ausländer beziehen, sind an das eidg. politische Departement beziehungsweise dessen Kanzlei, nicht aber an die Bundeskanzlei zu lichten.

B e r n , den 16. April 1881.

Die Schweiz. Bnndeskanzlei.

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Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ibren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postablagehalter und Briefträger in Oberstammheim (Zürich). Anmeldung bis zum 29. April 1881 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

2) Postablagehalter in Walzenhausen (Appenzell A. Rh.) Anmeldung bis zum 29. April 1881 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

1) Briefträger in Genf. Anmeldung bis zum 22. April 1881 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Briefträo-er in Lausanne.

0 3) Postpaker

,,

) Anmeldung bis zum 22. April > 1881 bei der Kreispostdirektion in l Lausanne.

,,

4) Briefträger in Langnau (Bern).

5) ,, ,, Burgdorf.

Anmeldung bis zum 22. April 6) Posthalter in Lützelflüh-Goldbach 1881 bei der Kreispostdirektion (Bern).

in Bern.

7) Postablagehalter und Briefträger in Ober-Goldbach (Bern).

8) Postkommis in Basel. Anmeldung bis zum 22. April 1881 bei der Kreispostdirektion in Basel.

9) Postkommis in Chur. Anmeldung bis zum 22. April 1881 bei der Kreispostdirektion in Chur.

10) Telegraphist'in Brévine (Neuenburg). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 19. April 1881 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

11) Telegraphist in Hirslanden (Zürich). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 26. April 1881 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

12) Telegraphist in Schönengrund (Appenzell). ^Jahresbesoldung Fr. 200nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 26. April 1881 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

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1881

Année Anno Band

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16

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.04.1881

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498-512

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10 011 057

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