00.016 Bericht über die Legislaturplanung 1999­2003 vom 1. März 2000

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen, gestützt auf Artikel 45bis des Geschäftsverkehrsgesetzes und Artikel 23 des Finanzhaushaltgesetzes, den Bericht über die Legislaturplanung. Er enthält den Bericht über die Richtlinien der Regierungspolitik 1999­2003 und den Legislaturfinanzplan 2001­2003. Wir beantragen Ihnen, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

1. März 2000

Im Namen des Schweizerischen Bundesrats Der Bundespräsident: Adolf Ogi Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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2000-0537

Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG 0 Standortbestimmung und Leitidee der bundesrätlichen Politik 1 Die Schweiz als Partnerin in der Welt ­ Chancen einer offenen und zukunfts- orientierten Schweiz wahrnehmen 1.1 Aussenbeziehungen 1.2 Sicherheit

2 Die Schweiz als attraktiver Werk-, Denk- und Schaffensplatz ­ Entfaltungschancen der kommenden Generationen sicherstellen und verbessern 2.1 Forschung und Bildung 2.2 Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit 2.3 Finanzen und Bundeshaushalt 2.4 Umwelt und Infrastruktur 2.5 Informationsgesellschaft und Medien 2.6 Staatliche Institutionen

3 Die Schweiz als Heimat für alle ihre Bewohnerinnen und Bewohner ­ Identitätsraum für alle Generationen schaffen 3.1 Soziale Sicherheit und Gesundheit 3.2 Regionaler Ausgleich 3.3 Gesellschaft und Kultur 3.4 Migration 3.5 Innere Sicherheit

4 Legislaturfinanzplan 2001­2003 4.1 Übersicht 4.2 Zur Ausgabenentwicklung 4.3 Zur Einnahmenentwicklung 4.4 Finanzpolitische Standortbestimmung und Ausblick

A1 Legislaturziele und Richtliniengeschäfte 1999­2003 im Überblick A2 Parlamentsgeschäfte 1999­2003 nach Aufgabengebieten A3 Legislaturfinanzplan 2001­2003 (tabellarisch) A4 Vergleich des Legislaturfinanzplans mit dem alten Finanzplan 2277

Vergleich Finanzplan 2000­2002 vom 28. September 1998 und Legislaturfinanzplan 2001­2003 vom 17. Dezember 1999

A5 Fonds für Eisenbahngrossprojekte

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EINLEITUNG Das Geschäftsverkehrsgesetz vom 23. März 1962 verpflichtet den Bundesrat dazu, dem Parlament nach Beginn einer Legislaturperiode einen Bericht über die Richtlinien der Regierungspolitik zu unterbreiten. Der Bericht soll einen Überblick über die Gesamtheit der Regierungsaufgaben sowie Auskunft über die Ziele geben, die der Bundesrat in der neuen Legislaturperiode erreichen will. Anhand dieser Ziele sind die Aufgaben nach Bedeutung und Dringlichkeit zu ordnen. Richtlinien der Regierungspolitik und Finanzplan sind aufeinander abzustimmen.

Mit dem Bericht über die Legislaturplanung 1999­2003 legt der Bundesrat die politischen Richtlinien für seine Tätigkeit in den nächsten vier Jahren vor. Diese dienen auch als Orientierungsrahmen für die jährliche Geschäftsberichterstattung. Dem Charakter der Regierungsrichtlinien und dem Legislaturfinanzplan entsprechend behält sich der Bundesrat selbstverständlich vor, von seiner Planung abzuweichen, wenn unvorhersehbare Ereignisse oder veränderte Rahmenbedingungen dies erfordern. Über den Vollzug der Richtlinien der vergangenen Legislaturperiode gibt der Bericht des Bundesrates über seine Geschäftsführung 1999 Auskunft.

Die vorliegende Prioritätenordnung ist das Ergebnis eingehender Beratungen des Bundesrates über die Stossrichtung seiner künftigen Politik. Parallel und darauf abgestimmt diskutierte und beschloss er die finanzpolitischen Ziele und Vorgaben. Im Lichte der Prioritätenordnung wurde schliesslich das Gesetzgebungsprogramm bereinigt. Die Verwaltung arbeitete dabei ständig innerhalb politischer Vorgaben des Bundesrates.

Mit der Legislaturplanung umreisst der Bundesrat übersichtsmässig seine strategischen Ziele und prioritären Schwerpunkte der nächsten vier Jahre. Als strategisches Führungsinstrument ist sie der übergeordnete Rahmen für die bundesrätlichen Jahresziele. Auf eine umfassende Beschreibung aller geplanten Aktivitäten wurde verzichtet. Die operativer ausgerichteten Jahresziele konkretisieren jeweils, welche Ziele mit welchen Massnahmen im entsprechenden Jahr erreicht werden sollen. In diesem Sinne hat der Bundesrat im Dezember 1999 die Jahresziele 2000 verabschiedet und dem Parlament zwecks Information überwiesen. Legislaturplanung und Jahresziele tragen dazu bei, anhand vorgegebener Prioritäten die Arbeiten der Verwaltung zu führen
und damit die Gesetzgebungs- und Verwaltungstätigkeit kohärenter zu gestalten.

Schliesslich dient der Bericht über die Legislaturplanung 1999­2003 als Grundlage für das statistische Mehrjahresprogramm des Bundes 1999­2003. Gemäss Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 (Art. 9) wird für jede Legislaturperiode im Rahmen der Legislaturplanung ein Mehrjahresprogramm erstellt. Damit wird dem Parlament die Möglichkeit gegeben, den Bezug von Statistik und politischen Prioritäten zu überprüfen und zu den geplanten Tätigkeiten Stellung zu nehmen. Das Parlament nimmt im Rahmen der Legislaturplanung Kenntnis vom Mehrjahresprogramm und bringt allenfalls Änderungsvorschläge an. Der Bundesrat hat dieses mit Beschluss vom 1. März 2000 verabschiedet und dem Parlament zukommen lassen.

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0

Standortbestimmung und Leitidee der bundesrätlichen Politik

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich die Schweiz im internationalen Vergleich nicht nur durch hohe politische Stabilität, sondern auch durch eine beachtliche Reformfähigkeit auszeichnet. Volk und Stände sind in wichtigen Abstimmungen überwiegend Regierung und Parlament gefolgt. Ende der Neunzigerjahre ist die Schweizer Wirtschaft nach der lang anhaltenden rezessiven Phase wieder auf den Wachstumspfad eingeschwenkt. Bei den Bundesfinanzen zeichnet sich eine Trendwende ab, und gegen Ende der Legislaturperiode kann ein ausgeglichener Bundeshaushalt oder gar ein leichter Überschuss erwartet werden. Während 1991­1995 die kumulierten Defizite der Finanzrechnung 19 Milliarden Franken betrugen, waren es in der vergangenen Legislaturperiode rund zwölf Milliarden. In dieser Legislaturperiode wird das kumulierte Defizit eine Milliarde betragen, und das strukturelle Defizit kann beseitigt werden. Der Weg zur Wiederherstellung des Gleichgewichts im Bundeshaushalt war lang und beschwerlich. Heute geht es darum, die günstige Ausgangslage nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Der vorliegende Legislaturfinanzplan schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Finanzrechnung über einen Konjunkturzyklus ausgeglichen und die Staatsquote längerfristig gesenkt werden kann.

Insgesamt steht unser Land gefestigt an der Schwelle zum neuen Jahrhundert. Der Bundesrat ist überzeugt, dass Konkordanz, Föderalismus und direkte Demokratie ­ sowie die damit verbundene Integrationswirkung und politische Stabilität ­ auch künftig zentrale Grundlagen für eine starke und prosperierende Schweiz sind, sofern es gelingt, den Konsens für weitere zukunftsgerichtete Entscheide in den wichtigsten anstehenden Sachfragen zu erreichen. Mit den Richtlinien der Regierungspolitik bekräftigt der Bundesrat seinen Willen, seine Führungsrolle in diesem Prozess wahrzunehmen.

Drei Leitgedanken bestimmen die bundesrätliche Politik in den nächsten vier Jahren. Ausgehend von der Tatsache, dass viele uns betreffende grundsätzliche Probleme und Herausforderungen nur durch internationale Zusammenarbeit gelöst werden können, will der Bundesrat den Ruf der Schweiz als zuverlässige und kooperative Partnerin in der Welt festigen und die Chancen einer offenen sowie international präsenten Schweiz nutzen. Geleitet von der Erkenntnis, dass
die Schweiz als Land ohne Rohstoffe im weltweiten Wettbewerb nur bestehen kann, wenn sie ihre wichtigsten Ressourcen ­ das Wissen, die unternehmerische Initiative und die Gestaltungskraft ihrer Bewohnerinnen und Bewohner ­ zur Entfaltung bringen kann, will der Bundesrat optimale Rahmenbedingungen für einen attraktiven Werk-, Denk- und Schaffensplatz Schweiz schaffen. Im Wissen um die bedeutenden gemeinsamen Errungenschaften unserer Willensnation mit sprachlich und kulturell vielschichtiger Gesellschaft, will der Bundesrat die Schweiz als entwicklungsfähige und lebenswerte Heimat für alle ihre Bewohnerinnen und Bewohner sichern.

Insgesamt stellt der Bundesrat die Legislaturperiode 1999­2003 unter folgende Leitidee: Offen und kooperativ nach aussen ­ attraktiv und lebenswert im I nnern.

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1

Die Schweiz als Partnerin in der Welt ­ Chancen einer offenen und zukunftsorientierten Schweiz wahrnehmen

Der Beginn des neuen Jahrhunderts ist geprägt von der Dynamik des europäischen und weltweiten Zusammenwachsens sowie der supranationalen Organisations- und Kooperationsformen. Die technische und wirtschaftliche Globalisierung schreitet weiter voran und wird künftig das Bedürfnis nach vertiefter internationaler Zusammenarbeit noch verstärken. Mit der Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion und der eingeleiteten Phase der geografischen Erweiterung der EU sind weit reichende Veränderungen verbunden, die unser Land unmittelbar betreffen. Der Spielraum der Schweiz für eine aktive und eigenständige Zukunftsgestaltung wird im Zuge dieser Entwicklungen zunehmend von den Möglichkeiten zur Mitbestimmung und Mitwirkung im internationalen Rahmen definiert: Wir können unsere Interessen im veränderten internationalen Umfeld noch besser wahrnehmen, wenn wir uns als zuverlässige und kooperative Partner in der Welt erweisen, wenn wir uns aussenpolitisch öffnen und wenn wir das komplexe und facettenreiche Bild der Schweiz noch gezielter gegen aussen vermitteln.

Seit dem Ende des Kalten Krieges haben sich damals bereits erkennbare Entwicklungstendenzen weiter verdeutlicht. Die konventionelle militärische Bedrohung mit Auswirkungen auf die Schweiz hat sich drastisch verringert. Die Wahrung und Förderung von Frieden und Sicherheit bedingt je länger desto mehr eine Gemeinschaft von Staaten, die auch im Innern die Menschenrechte und Grundfreiheiten achten, den Vorrang des Rechts vor politischer Willkür anerkennen, politische Macht der demokratischen Kontrolle unterstellen, marktwirtschaftliche Verhältnisse fördern, aktive und präventive Friedensförderung betreiben und kollektive Sicherheitsbemühungen auf- und ausbauen. Ein akzentuiertes Engagement in den Bereichen Friedensförderung, Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit und eine vermehrte Kooperation mit Partnern im In- und Ausland zur Lösung der grenzüberschreitenden Sicherheitsprobleme liegen darum in unserem eigenen Interesse.

Die Entwicklungen in den Neunzigerjahren haben gezeigt, dass die Globalisierung von Wirtschaft und Technologie für die in die Weltwirtschaft integrierten Länder ein wichtiger Wachstumsmotor ist und vor allem dann langfristig Chancen eröffnet, wenn durch Weiterentwicklung der internationalen Kooperation und des internationalen
rechtlichen Rahmens eine nachhaltige Entwicklung erreicht werden kann. Der Wohlstand in unserem Land hängt massgeblich von funktionierenden weltweiten Märkten und vom Wohlergehen anderer ab. Ebenso können wir durch interne Massnahmen nur einen beschränkten Beitrag zur Lösung der grenzüberschreitenden Umweltprobleme leisten. Das Engagement für eine offene und nachhaltige Weltwirtschaftsordnung, die Beiträge zur Reduktion des Wohlstandsgefälles in Europa und der Welt und der Einsatz für die Umsetzung und Weiterentwicklung des internationalen Umweltrechts dienen darum auch der langfristigen Sicherung und Förderung der Wohlfahrt in der Schweiz.

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1.1

Ziel 1

R1

Aussenbeziehungen

Verbesserung der internationalen Mitwirkungsmöglichkeiten

UNO-Beitritt

Der Bundesrat will die Schweiz in dieser Legislaturperiode in die UNO führen. Mit diesem Ziel wird er die Botschaft zum UNO-Beitritt überweisen und einen kontinuierlichen Dialog mit der Öffentlichkeit sicherstellen. Damit sollen dem Parlament und der Bevölkerung fundierte Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung gestellt werden.

R2

Mitwirkung der Schweiz am europäischen Integrationsprozess

Der Bundesrat will die Mitwirkung der Schweiz in Europa vorerst durch die Umsetzung der sektoriellen Abkommen und der flankierenden Massnahmen erreichen.

Neben diesem prioritären Geschäft wird die schweizerische Integrationspolitik in den nächsten Jahren durch die parlamentarische Behandlung der eidgenössischen Volksinitiative «Ja zu Europa!» und des Integrationsberichts geprägt. Der Bundesrat wird im Lichte der parlamentarischen Beratungen über die weiteren Schritte zur Umsetzung der schweizerischen Integrationspolitik entscheiden.

Ziel 2

R3

Ausbau der aussen- und sicherheitspolitischen Präsenz in den Bereichen Friedensförderung, Schutz der Menschenrechte, Entwicklungszusammenarbeit ­ Verbesserte Stellung und Wahrnehmung der Schweiz im internationalen Umfeld

Multilateraler und bilateraler Einsatz zur Friedensförderung und Konfliktbearbeitung ­ Schweizerisches Engagement im Balkan (inkl. Rückkehrhilfe)

Der Bundesrat will sich in der internationalen Zusammenarbeit zur Stärkung von Sicherheit und Frieden weiterhin aktiv engagieren. In der OSZE wird er speziell die Anliegen in den Bereichen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einbringen, sich für eine verbesserte Einhaltung der entsprechenden Prinzipien und Verpflichtungen einsetzen, eine Stärkung des Sicherheitsdialogs zu politisch-militärischen Fragen unterstützen und dazu Schweizer Personal auch für Kaderpositionen zur Verfügung stellen. Im EAPC/PfP-Rahmen wird der Bundesrat die schweizerische Beteiligung weiter ausbauen. Mit der Teilnahme am Planungs- und Überprüfungsverfahren der PfP (Planning and Review Process, Parp) können Nicht-Natomitglieder zielgerichtet auf eine erhöhte Interoperabilität hinarbeiten. Die Schweiz wird insbesondere an praktischen Massnahmen der Konfliktvorbeugung, am gemeinsamen Krisenmanagement und der grenzüberschreitenden Katastrophenvorsorge und -hilfe partizipieren. Sie wird ihr Angebot an Aktivitäten zum humanitären 2282

Völkerrecht (Kurse und Übungen) verstärken. Ausserdem wird sich der Bundesrat im Bereich der demokratischen Kontrolle der Streitkräfte engagieren. Sowohl im Rahmen der OSZE wie des EAPC/PfP wird er die Anstrengungen unterstützen, die unkontrollierte Verbreitung von Kleinwaffen einzudämmen.

Der Bundesrat will ein Korps von zivilen Fachleuten bilden, das durch seine Organisation ein möglichst effizientes Handeln und einen gezielteren und schnelleren Einsatz schweizerischer Experten erlaubt. Die bilateralen Massnahmen zur Friedensförderung sollen durch Bildung von regionalen Schwerpunkten und den Ausbau der operationellen Kapazitäten verstärkt werden. In einem Bericht über Sicherheit und Entwicklung will der Bundesrat eine kohärente Friedenspolitik der Schweiz formulieren und dazu konkrete Vorschläge unterbreiten. Ein Abrüstungsbericht zuhanden des Parlaments soll die Ziele, Mittel und statistischen Grundlagen der schweizerischen Abrüstungspolitik im Verbund mit der Vertrauens- und Sicherheitsbildung darlegen.

Die Schweiz leistet einen beträchtlichen Beitrag an die Umsetzung sowohl des zivilen wie des militärischen Teils des Friedensplans für den Kosovo. Zivil ist für den Bundesrat der Aufbau demokratischer, rechtsstaatlicher Strukturen und Institutionen sowie die Förderung und der Schutz der Menschen- und Minderheitenrechte in Südosteuropa prioritär. Besonders berücksichtigt werden Projekte, welche die Rückkehr und die Wiedereingliederung von Flüchtlingen fördern, unter Einbezug der Schwierigkeiten und der spezifischen Situation der Frauen. Im Vordergrund stehen ein multilaterales Vorgehen und die Zusammenarbeit mit der UNO, der OSZE und anderen internationalen Organisationen, hauptsächlich mit der Unterstützung durch Fachkräfte. Ebenso werden für die humanitäre Minenräumung personelle, finanzielle und logistische Ressourcen zur Verfügung gestellt. Mit dem Ziel, ein ausreichendes Sicherheitsumfeld zu schaffen, beteiligt sich die Schweiz militärisch mit der SWISSCOY, einem primär logistischen Kontingent, als gleichberechtigte Partnerin an der Kosovo Force (KFOR) unter NATO-Führung.

Der Bundesrat will zum Aufbau funktionierender Marktwirtschaften in den Staaten Osteuropas und zur Reduktion der Wohlstandsgefälle in Europa beitragen und damit die Ursachen für die Migration Richtung Westeuropa abbauen. Die
Schwerpunktprogramme in Bosnien-Herzegowina, Albanien, Mazedonien, Bulgarien und Rumänien sollen künftig verstärkt den Aufbau von kleinen und mittleren Unternehmen, die Verbesserung der Gesundheitsversorgung, die Stärkung des Bildungssystems und den Aufbau der Zivilgesellschaft unterstützen. Zudem wird die Schweiz in den Bereichen Demokratie und Menschenrechte die Umsetzung der vom Stabilitätspakt beschlossenen Massnahmen inhaltlich und finanziell unterstützen.

R4

Ausbau und konzeptionelle Verfeinerung des schweizerischen Engagements in den Bereichen Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht

Die jüngste Geschichte der Schweiz ist für den Bundesrat ein Anlass, das Engagement unseres Landes im Dienste der Menschenrechte zu bekräftigen. Die Schweiz ist gewillt, in Zusammenarbeit mit den übrigen Staaten und internationalen Organisationen weiterhin einen Beitrag zur Fortentwicklung einer internationalen Rechtsordnung zu leisten, welche den Schutz der Einzelperson vor jeglicher Form der Verfolgung und Gewalt vorsieht. In diesem Sinne wird der Bundesrat seine innerstaatlichen Unterstützungsmassnahmen zur Sensibilisierung in den Bereichen Men2283

schenrechte und Prävention von Rassismus ­ in Zusammenarbeit mit Kantonen und interessierten Organisationen ­ verstärken.

Der Bundesrat wird auch sein Engagement auf internationaler Ebene intensivieren.

Zu Beginn der Legislaturperiode wird er sein Konzept für eine kohärente Menschenrechtspolitik verabschieden, das eine Gesamtschau über die Instrumente der schweizerischen Menschenrechtspolitik und Leitlinien für deren künftige Umsetzung beinhaltet. Die mit bisher fünf Ländern (China, Pakistan, Marokko, Vietnam, Kuba) begonnenen Menschenrechtsdialoge werden evaluiert. Auf Grund der Ergebnisse der Evaluationen wird geprüft, ob diese Dialoge gegebenenfalls konzeptionell anzupassen und zu vertiefen sind. Ausserdem wird geprüft, ob allenfalls Dialoge mit anderen Ländern aufgenommen werden sollen.

Der Bundesrat wird ferner dem Parlament das Statut des internationalen Strafgerichtshofs zur Ratifizierung vorlegen. Weiter beabsichtigt er, vorbehältlich der Ergebnisse der jeweiligen Vernehmlassungsverfahren, dem Parlament die Annahme des ersten und vierten Zusatzprotokolls zur EMRK und der Individualbeschwerdeverfahren zu den UNO-Konventionen über bürgerliche und politische Rechte, zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen und gegen Rassendiskriminierung zur Ratifizierung zu beantragen. Er wird sich dafür einsetzen, dass der von der Schweiz mit eingebrachte Entwurf zu einem Fakultativprotokoll zur UNOAntifolterkonvention sowie zwei Fakultativprotokolle zur UNO-Kinderkonvention auf internationaler Ebene verabschiedet werden können.

Der erste vom Bundesrat verabschiedete Bericht der Schweiz über die Umsetzung des UNO-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und dessen Prüfung durch den Ausschuss der Konvention werden aufzeigen, wieweit die Schweiz ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nachkommt: Achtung der Grundrechte sowie formelle und materielle Gleichstellung, einschliesslich der Massnahmen zu deren Verwirklichung im Alltag. Der Bundesrat wird ferner den Bericht der Schweiz über die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes zuhanden des Ausschusses verabschieden.

R5

Stärkung der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe

Bis Ende der Legislaturperiode will der Bundesrat eine Erhöhung der Ausgaben der Entwicklungszusammenarbeit einleiten, um längerfristig der Zielgrösse von 0,4 Prozent des BSP näher zu kommen. Damit soll ein wirksamer und glaubwürdiger Beitrag zur Umsetzung der aussenpolitischen Ziele der Schweiz geleistet werden: die Wahrung und Förderung von Sicherheit und Frieden, die Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaat, die Förderung der Wohlfahrt, der Abbau sozialer Gegensätze und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. In der Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit kristallisieren sich international immer mehr zwei Bereiche als zusätzliche künftige Handlungsschwerpunkte heraus. Zum einen verdichten sich die Erfahrungen, dass demokratischen und marktwirtschaftlichen Verhältnissen eine Schlüsselrolle für eine erfolgreiche Entwicklung zukommt.

Zum andern zeigt sich, dass Entwicklungspolitik immer mehr zum zentralen Mittel bei der Bekämpfung von langfristig wirkenden Krisenursachen und damit zum Instrument der Friedenspolitik wird. Die Humanitäre Hilfe soll dazu beitragen, Konfliktfolgen zu mildern, den Übergang zu einem friedlichen Zusammenleben zu fördern und das Wiederaufflammen von Krieg und Verwüstung zu verhindern. In die2284

sem Sinne wird der Bundesrat die notwendigen Finanzmittel zur Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und Finanzhilfe, der handels- und wirtschaftspolitischen Massnahmen zu Gunsten von Entwicklungsländern sowie der humanitären Hilfe beantragen.

R6

Erneuerung des Solidaritätsgedankens nach aussen ­ Pflege des Schweizerischen Erscheinungsbildes im Ausland ­ Stärkung des internationalen Genf

Der Bundesrat will den Solidaritätsgedanken gegen aussen neu beleben und verstärken. Er ist überzeugt, dass die Errichtung der Stiftung solidarische Schweiz dafür einen wertvollen Beitrag leisten kann. Die Stiftung soll in Koordination mit bestehenden schweizerischen Aktivitäten im Ausland arbeiten und zu diesen komplementär wirken.

Mit langfristig ausgerichteten Anstrengungen will der Bundesrat das Erscheinungsbild der Schweiz generell verbessern und unser Land mit geeigneten Aktionen in seiner Gesamtheit und Vielfalt dem Ausland vermitteln. Nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen wird er bis Mitte 2000 die KOKO-Nachfolgeorganisation «Präsenz Schweiz» (PRS) konstituieren und bis zum Jahr 2003 deren jährliche Kredite kontinuierlich erhöhen. Mit der Stiftung Pro Helvetia verfügt die Schweiz über ein wichtiges Instrument, das auf Grund ihres gesetzlichen Auftrages über vielfältige Erfahrung auf dem Gebiet des kulturellen Austausches mit dem Ausland verfügt. In den kommenden Jahren sollen der interkulturelle, internationale Dialog mit entsprechend ausgerichteten Austauschprojekten verstärkt, die bestehenden Aussenstellen mit ihrer unmittelbaren kulturellen Präsenz der Schweiz im Ausland erhalten und gezielt ausgebaut sowie Kulturschaffenden vermehrt die Möglichkeit gegeben werden, im Ausland die Kreativität, Originalität und Vielfalt unseres Landes zu zeigen.

Genf als Zentrum internationaler Organisationen und Ort multilateraler Verhandlungen soll gestärkt werden: zum einen durch den Ausbau zu einem Zentrum der internationalen Umweltpolitik (Ansiedlung der Sekretariate neuer Umweltübereinkommen und neuer UNO-Gremien im Umweltbereich) und zu einer wichtigen Verhandlungsplattform für soziale Fragen der Globalisierung (entsprechendes Engagement an der Folgekonferenz in Genf zum Weltsozialgipfel der UNO-Generalversammlung im Juni 2000; Förderung von Reformen relevanter ansässiger Organisationen wie ILO, WHO, UNCTAD, WTO und einer verbesserten Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen diesen); zum andern durch die Verbesserung der rechtlich-institutionellen Rahmenbedingungen, indem für die Verleihung von Vorrechten und Immunitäten an internationale Institutionen in der Schweiz sowie die Ausrichtung von freiwilligen Beiträgen an das internationale Genf gesetzliche Grundlagen geschaffen werden.
Allgemein soll das Engagement von Regierung und Verwaltung zur Erläuterung aussenpolitischer Zusammenhänge und deren Bedeutung für die Schweiz noch verstärkt werden. Dabei kommt der Weiterführung der Information über Fragen der europäischen Integration ein besonderer Stellenwert zu.

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Ziel 3

R7

Einsatz zu Gunsten einer offenen und nachhaltigen Weltwirtschaftsordnung

Weiterentwicklung einer nachhaltigen Aussenwirtschaftspolitik und der internationalen Umweltpolitik

Nachdem die WTO-Ministerkonferenz von Seattle (30. November­3. Dezember 1999) zu keinen greifbaren Ergebnissen gelangt ist, wird sich der Bundesrat für die Durchführung einer neuen WTO-Runde einsetzen, die eine breite Verhandlungsplattform vorsieht, um ein ausgewogenes und im Interesse aller Verhandlungsteilnehmer liegendes Resultat zu erreichen. Der Bundesrat erachtet eine neue Runde als Mittel zur besseren Integration der Entwicklungsländer in das Welthandelssystem und als Gelegenheit der Regierungen, die Herausforderungen der Globalisierung der Wirtschaft aufzunehmen. Aus Schweizer Sicht stehen dabei folgende Bereiche im Vordergrund: weitere Liberalisierung des internationalen Handels mit Gütern und Dienstleistungen sowie des öffentlichen Beschaffungswesens; Stärkung der bestehenden WTO-Handelsregeln sowie Berücksichtigung neuer Aspekte, wie HandelWettbewerb oder Handel-Investitionen; Gewährleistung der Kohärenz zwischen den Politikbereichen Handel-Umwelt, Handel-Finanzen sowie Handel-Arbeitsnormen.

Der Bundesrat wird im Vorfeld und während einer neuen WTO-Runde die Öffentlichkeit kontinuierlich über den Verlauf der Verhandlungen i nformieren.

Der Bundesrat wird ferner ein Exportförderungsgesetz verabschieden, die Produkte und Dienstleistungen der Exportrisikogarantie überprüfen und soweit erforderlich die gesetzlichen Grundlagen an die veränderten Wettbewerbsbedingungen für die Schweizer Exportwirtschaft auf dem Weltmarkt anpassen. Schliesslich wird der Bundesrat die Investitionsrisikogarantie des Bundes überprüfen und allenfalls revidieren.

In der internationalen Umweltpolitik will der Bundesrat das schweizerische Engagement für die Weiterentwicklung des internationalen Umweltrechts fortsetzen. Er wird an der Ausarbeitung neuer Umweltübereinkommen im Chemikalienbereich (POPs-Konvention) mitwirken und sich für ein globales rechtliches Instrument zum Schutz der Wälder einsetzen. Als Vertragspartei bestehender Konventionen (Klimaveränderung, Erhaltung der biologischen Vielfalt, Basler Konvention über gefährliche Abfälle, Protokoll von Montreal zum Schutz der Ozonschicht) arbeitet die Schweiz an deren Umsetzung und Weiterentwicklung mit und fördert die Ausarbeitung international harmonisierter Regelungen und Massnahmen (insbesondere international anwendbare ökonomische Instrumente). Ausbildungsprogramme
und Projekte, die von multilateralen Gremien wie UNITAR oder dem Globalen Umweltfonds (GEF) durchgeführt werden, um die Umsetzung internationaler Umweltübereinkommen vor allem in Entwicklungsländern zu fördern, werden unterstützt. Der Bundesrat setzt sich für eine möglichst effiziente Ausgestaltung des institutionellen Systems im Umweltbereich ein, um durch eine Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Umweltübereinkommen Synergien zu schaffen und eine bessere Koordination der Umweltaktivitäten im gesamten UNOSystem herbeizuführen. Er unterstützt insbesondere das UNO-Umweltprogramm (UNEP), das die Führungsrolle in diesem Bereich innehat.

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1.2

Ziel 4

R8

Sicherheit

Umsetzung der neuen Sicherheitspolitik «Sicherheit durch Kooperation»

Neue Leitbilder Armee und Bevölkerungsschutz

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Sicherheit der Schweiz besser gewährleistet werden kann, wenn die Kooperation im Inland sowie mit dem Ausland verstärkt wird. Die Strategie «Sicherheit durch Kooperation» bildet die Grundlage zur Bestimmung der neuen Leitbilder für Armee und Bevölkerungsschutz. Das Armeeleitbild XXI wird die Neugewichtung der drei Armeeaufträge vertiefen und neu bewerten: Friedensunterstützung und Krisenbewältigung; Raumsicherung und Verteidigung; Prävention und Bewältigung existenzieller Gefahren. Das Leitbild Bevölkerungsschutz präzisiert insbesondere die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und konkretisiert die Organisation und Wirkungsweise des Bevölkerungsschutzes. Ausserdem definiert es das Dienstpflichtsystem, die subsidiäre Unterstützung durch die Armee und die Ausbildung. Der Bundesrat wird die Leitbilder Armee XXI und Bevölkerungsschutz zu Beginn der Legislaturperiode verabschieden und dem Parlament vorlegen. Ab Sommer 2001 werden schrittweise die notwendigen Gesetzesanpassungen vorgenommen (Revision der Militär- und der Zivilschutzgesetzgebung). Es kann davon ausgegangen werden, dass mit der Umsetzung der neuen Leitbilder Anfang 2003 begonnen werden kann.

R9

Intensivierung der internationalen Justiz- und Polizeizusammenarbeit als Grundlage für die Innere Sicherheit

Die Schweiz erfährt durch ihr Abseitsstehen von der EU im Bereich Justiz und Inneres verschiedene Nachteile, insbesondere im Bereich der Migrations- und Asylpolitik, aber auch im Rahmen der Visumspolitik und -praxis und in der polizeilichen Zusammenarbeit. Durch die europäische Sicherheitspartnerschaft im Schengener Rahmen akzentuiert sich zudem die Gefahr, dass die Schweiz mitten in Europa zu einer «Insel der Unsicherheit» wird. Da die Schweiz zurzeit am europäischen Sicherheitsraum nicht vollwertig partizipieren kann, will der Bundesrat bis auf weiteres die bilaterale internationale Justiz- und Polizeizusammenarbeit verstärken. Es sind auch Gespräche im Hinblick auf weiterführende Zusatzregelungen für Gebiete, die in den bestehenden Verträgen noch nicht normiert werden konnten, vorgesehen.

Da die Verträge mit den Nachbarstaaten einen stark unterschiedlichen Gehalt aufweisen, haben die Schweiz und die Innenminister der Nachbarstaaten beschlossen, einen gemeinsamen Informationsverbund mit Schwergewicht in den Bereichen illegale Migration, Schlepperwesen, Betäubungsmittelhandel, Waffenhandel, Geldwäscherei zu schaffen und ein Konzept für eine gemeinsame Abwehr- und Bekämpfungsstrategie bei bestimmten Straftatbeständen auszuarbeiten. Der Bundesrat will auch das Polizeiverbindungsbeamtennetz im Rahmen des Europol ausbauen. Ferner werden Verhandlungen mit der europäischen Betrugsbekämpfungsbehörde geführt zwecks Verbesserung der Zusammenarbeit.

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Schliesslich verfolgt der Bundesrat den zur Bekämpfung des internationalen Verbrechens (insbesondere der Wirtschaftskriminalität und der organisierten Kriminalität) notwendigen kontinuierlichen Ausbau des weltweiten bilateralen Vertragsnetzes in Sachen Rechtshilfe und Auslieferung und beteiligt sich aktiv an der Ausarbeitung neuer multilateraler Instrumente (UNO-Übereinkommen betreffend die transnationale organisierte Kriminalität und betreffend die Terrorfinanzierung, Zweites Zusatzprotokoll zur Europäischen Rechtshilfekonvention und das Cyberspace-Übereinkommen).

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2

Die Schweiz als attraktiver Werk-, Denkund Schaffensplatz ­ Entfaltungschancen der kommenden Generationen sicherstellen und verbessern

Die weltumspannende Wirtschaft und der weltweite Wandel Richtung Informationsgesellschaft führen zu einem intensiveren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsstandorten und zu einem anhaltenden wirtschaftlich-technologischen Strukturwandel. Die Schweiz kann als Land ohne Rohstoffe im weltweiten Wettbewerb nur bestehen, wenn sie ihre wichtigsten Ressourcen ­ das Wissen, die unternehmerische Initiative und die Gestaltungskraft ihrer Bewohnerinnen und Bewohner ­ zur Entfaltung bringen kann. Wir müssen deshalb die sich heute in verschiedenen Bereichen abzeichnende Dynamik nutzen, indem wir bisherige Reformbemühungen vertiefen und weitere zukunftsorientierte Weichenstellungen für eine langfristig attraktive Schweiz einleiten.

Optimale Rahmenbedingungen für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten sind grundlegende Voraussetzungen für intakte Chancen der kommenden Generationen. Mittel- und langfristig spielt ein modernisiertes und leistungsfähiges Forschungs- und Bildungswesen eine zentrale Rolle, um die Standortvorteile der Schweiz erneuern zu können. Ein wirksamerer Wettbewerb und attraktive Rahmenbedingungen für dynamische und zukunftsorientierte Wirtschaftsbranchen sind notwendig, um die Effizienz und Innovationskraft unserer Wirtschaft weiter zu erhöhen. Mit gesunden öffentlichen Finanzen und einer moderaten Steuerquote können wir für Stabilität sorgen, das Wirtschaftswachstum begünstigen und damit Beschäftigung, Wohlfahrt und gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.

Intakte Entfaltungschancen der künftigen Generationen bedingen ferner ­ als wichtigen Teil einer nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz ­ die langfristige Sicherung unserer Lebensgrundlagen. Schlüsselbereiche sind in diesem Zusammenhang: die rationelle Energieverwendung und der vermehrte Einsatz erneuerbarer Energien; eine Verkehrspolitik, die eine leistungsfähige und effiziente Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung stellt, die Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen und Regionen des Landes sichert und möglichst geringe Umweltbelastungen zur Folge hat; eine geeignete und kompetente Festlegung des Sicherheitsniveaus, die verhindert, dass unverantwortliche technische Risiken eingegangen werden.

Weiter ist der Wandel zur Informationsgesellschaft gezielt zu fördern und dadurch die Attraktivität der
Schweiz als Lebensraum und Wirtschaftsstandort zu steigern.

Es gilt, damit verbundene wirtschaftliche Impulse auszuschöpfen und Integrationskräfte zu stärken sowie Risiken in Bezug auf Persönlichkeitsschutz, Grundrechte und soziale Ausgrenzung zu minimieren. Schliesslich sind die staatlichen Institutionen mit geeigneten Reformen zu modernisieren, um deren Handlungsfähigkeit im veränderten gesellschaftlichen und internationalen Umfeld zu erneuern.

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2.1

Ziel 5

R10

Forschung und Bildung

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft und Schaffung von zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten

Stärkung des Bildungs- und Forschungsstandortes Schweiz

Nach dem Aufbau der Fachhochschulen und der Berufsmaturität als deren Zubringer will der Bundesrat mit dem neuen Berufsbildungsgesetz die berufliche Grundausbildung reformieren. Die Stellung des dualen Ausbildungssystems soll gestärkt, dessen Anpassungsfähigkeit und Durchlässigkeit erhöht und mit der neu gewonnenen Transparenz die Vergleichbarkeit der einzelnen Ausbildungswege gesichert werden.

Zentrale Elemente sind ferner die Integration der Berufe in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Kunst, die durch die neue Verfassung der Regelungskompetenz des Bundes unterstellt worden sind, sowie eine den Reform- und Integrationsbedürfnissen entsprechende, verstärkt nachfrageorientierte Finanzierung.

Die erste Etappe der Vernetzung der Hochschullandschaft Schweiz soll in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Hochschulen und den Wirtschaftskreisen verwirklicht werden. Basierend auf einer Evaluation wird der Bundesrat dem Parlament einen Zwischenbericht über die Entwicklung der Fachhochschulen vorlegen und die zweite Etappe der Vernetzung der Hochschullandschaft Schweiz vorbereiten. Parallel zur Umsetzung der in der vergangenen Legislaturperiode beschlossenen Gesetze will der Bundesrat die verfassungsrechtliche Basis für eine noch intensivere Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und für eine umfassende und koordinierte schweizerische Hochschulpolitik legen. Auf der neuen Verfassungsgrundlage sollen anschliessend die Vorarbeiten für ein neues Rahmengesetz über die Förderung aller Hochschulen (inkl. Fachhochschulen) und die darauf abgestimmten Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen in den Einzelbereichen in Angriff genommen werden. Gegen Ende der Legislaturperiode wird der Bundesrat mit der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004­2007 Vorschläge für die Neuformulierung und Zusammenfassung von Gesetzesgrundlagen im gesamten Hochschulbereich samt zugehörigem Kreditrahmen unterbreiten.

Auf internationaler Ebene ist für den Bundesrat der Abschluss eines Abkommens mit der EU über die integrale Beteiligung der Schweiz an den Bildungs- und Jugendprogrammen prioritär. Die Verhandlungen können allerdings erst nach erfolgter Ratifikation der sieben sektoriellen Abkommen, das heisst auf Ende 2000, und die integrale Beteiligung auf Anfang 2002 angestrebt werden.

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2.2

Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit

R11

Stärkung des Wettbewerbs in der Schweiz

Der Bundesrat wird den Reformbedarf des Wettbewerbsrechts prüfen und darauf gestützt dem Parlament die Botschaft zur Revision des Kartellgesetzes unterbreiten. Im Unterschied zu den Kartellrechtsordnungen der USA oder der EU können Kartelle in der Schweiz nicht rückwirkend sanktioniert werden. Das bedeutet, dass keine Bussen in der Höhe des verursachten volkswirtschaftlichen Schadens verhängt werden können. Auch die direkte strafrechtliche Verfolgung der verantwortlichen Personen ist ­ anders als beispielsweise im amerikanischen Recht ­ nicht vorgesehen.

Bussen und Strafen können in der Schweiz erst dann verhängt werden, wenn die Kartellrechtswidrigkeit der Abrede rechtskräftig festgestellt worden ist und das Kartell trotzdem weiter praktiziert bzw. die marktbeherrschende Stellung weiter missbraucht wird. Damit verliert das schweizerische Kartellgesetz, nicht zuletzt auch in präventiver Hinsicht, an Wirksamkeit.

Der Bundesrat will zudem die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz für kleine, rasch wachsende Unternehmen steigern und dadurch die Entwicklung dynamischer und zukunftsorientierter Wirtschaftsbranchen fördern. Er wird in diesem Zusammenhang einen Bericht und eine Botschaft zu Förderungsmöglichkeiten in den Bereichen Gründungsfinanzierung, Optionsbesteuerung, Aktiennennwerte und der zur Prüfung vorgeschlagenen neuen Rechtsform «Limited Partnership» vorlegen.

Er wird auch prüfen, inwiefern allenfalls flankierend eine künftige Verstärkung des KTI-Start-up!-Programms sinnvoll ist. Ferner können ­ obwohl die administrativen Belastungen bei der Gründung von Unternehmen in der Schweiz im internationalen Vergleich gering sind ­ einzelne Verfahrensabläufe verbessert und beschleunigt werden.

Mit dem neuen Bundesgesetz über die privatrechtliche Regelung der Fusion, Spaltung und Umwandlung von Rechtsträgern (Fusionsgesetz) soll das Gesellschaftsrecht flexibilisiert und eine grössere Beweglichkeit innerhalb der Rechtsformen ermöglicht werden. Integrierender Bestandteil der Botschaft wird eine ergänzende Teilrevision steuerrechtlicher Erlasse sein, um zu verhindern, dass die vom Fusionsgesetz vorgesehenen Massnahmen zur erleichterten Restrukturierung von Unternehmen an möglichen Steuerfolgen scheitern. Die Reform der rechtlichen Regelungen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
soll bestehende Nachteile dieser Rechtsform beseitigen.

Der Bundesrat will schliesslich die aktuelle Agrargesetzgebung weiterentwickeln, um die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu verbessern. Potenziell konkurrenzfähige Haupterwerbsbetriebe sollen in ihrer Entwicklung nicht behindert werden. Ferner wird die Frage geprüft, ob als flankierende Massnahme ein Programm vorbereitet werden soll, das im Falle einer Verschlechterung der sozialen Lage in der Landwirtschaft infolge des grösseren Konkurrenzdrucks umgesetzt werden könnte. Der Bundesrat wird nach Kenntnisnahme eines ersten, umfassenden Evaluationsberichtes Botschaften zur Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes und zu den finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2004 bis 2007 verabschieden.

2291

2.3

Ziel 6

R12

Finanzen und Bundeshaushalt

Sicherstellung eines ausgeglichenen Bundeshaushaltes, einer moderaten Steuerquote und einer ausgewogenen und gerechten Steuer- und Finanzpolitik

Umsetzung Finanzleitbild: neue Finanzordnun g und steuerpolitische Reformen

Bei der Botschaft zur neuen Finanzordnung geht es darum, die Grundlage für die Erhebung der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer über 2006 hinaus zu sichern. In der neuen Finanzordnung soll auch eine Steuerreform mit ökologischen Anreizen verwirklicht werden.

Mit der Reform der Familienbesteuerung werden Vorschläge zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern und zur Gleichstellung von Konkubinats- mit Ehepaaren unterbreitet. Da den Kantonen bei der Umsetzung der Empfehlungen eine zentrale Rolle zukommt, werden sie umfassend konsultiert, um zusammen mit ihnen die Systemwahl zu treffen und anschliessend im Hinblick auf die Vernehmlassungsvorlage und die Botschaft die Einzelheiten gemeinsam festzulegen.

Mit der Botschaft zur Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums wird der Bundesrat darlegen, welche der verfassungskonformen Varianten für einen ertragsneutralen Systemwechsel ­ Abschaffung des Eigenmietwertes, Streichung der Abzüge für Hypothekarzinsen und allenfalls der Unterhaltskosten ­ für ihn im Vordergrund steht. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der unterbreiteten Vorschläge für einen Systemwechsel werden bei der Beurteilung der Varianten berücksichtigt.

Im Fall einer Annahme durch Volk und Stände sieht der Bundesrat vor, für die von den eidgenössischen Räten verabschiedete Grundnorm für eine Energieabgabe eine Ausführungsgesetzgebung zu unterbreiten. Ziel ist ein einziger Erlass, der sowohl die Bestimmungen der Grundnorm als auch der Übergangsbestimmungen umsetzt.

Der Bundesrat beabsichtigt dabei, auf dem von den eidgenössischen Räten bereits verabschiedeten Förderabgabegesetz aufzubauen, und im neuen Erlass namentlich die Senkung der Lohnnebenkosten aus den Mitteln der Energieabgabe zu regeln.

Der Bundesrat wird schliesslich im Bereich der Umsatzabgabe eine Anschlusslösung vorlegen und bei der Unternehmensbesteuerung weitere Reformschritte zur Stärkung der Kohärenz und zur Verringerung bestehender Verzerrungen im Steuersystem prüfen.

Die verschiedenen Reformvorhaben sind in ein Gesamtkonzept einzubetten. Soweit sie Einnahmenausfälle zur Folge haben, sind Gegenstand und Umfang von Kompensationsmassnahmen zu klären, um das haushaltspolitische Stabilitätsziel nicht zu gefährden.

2292

R13

Umsetzung Finanzleitbild: verfassungsrechtliche Defizit- und Verschuldungsbegrenzung

Mit der Botschaft zur Schuldenbremse will der Bundesrat die Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung zur Defizitbegrenzung (Haushaltsziel 2001) ablösen und als Zielgrösse die Ausgaben wählen. Sie können im Gegensatz zum Rechnungssaldo, welcher auch von den kurzfristig nicht beeinflussbaren Einnahmen abhängt, durch die Politik direkt beeinflusst werden. Die Schuldenbremse soll so ausgestaltet werden, dass von ihr keine unerwünschten Auswirkungen auf die konjunkturelle Entwicklung ausgehen; insbesondere soll das freie Spiel der automatischen Stabilisatoren nicht beeinträchtigt werden. Die Schuldenbremse soll einen Ausgleich des Bundeshaushalts über den gesamten Konjunkturzyklus ermöglichen. Ein Sanktionsmechanismus soll sicherstellen, dass die Bestimmungen der Schuldenbremse eingehalten werden.

2.4

Ziel 7

R14

Umwelt und Infrastruktur

Umwelt-, Verkehrs- und Energiepolitik auf der Grundlage der Strategie «Nachhaltige Entwicklung der Schweiz»

Nachfolgeprogramm E2000 ­ Revision der Atomgesetzgebung ­ Verbesserte Luftreinhaltung ­ Wald als Element einer umfassenden und nachhaltigen Lan dschaftspolitik

Der Bundesrat wird das bestehende Aktionsprogramm Energie 2000 nahtlos in ein Nachfolgeprogramm überführen. Die erfolgreichen freiwilligen Aktionen sollen fortgesetzt und soweit möglich intensiviert werden. Den Kantonen werden Globalbeiträge zur Förderung der rationellen Energieverwendung und der erneuerbaren Energien entrichtet und gewisse Vollzugsaufgaben werden an privatwirtschaftliche Agenturen delegiert. Das Programm sieht ferner Vereinbarungen mit Energiegrossverbrauchern vor mit dem Ziel der schrittweisen Reduktion des CO2-Ausstosses.

Damit können sich innovative Grossverbraucher von einer allfälligen CO2-Abgabe befreien. Der Bundesrat unterstützt die Förderabgabe gemäss Fördergesetz und setzt ­ falls in der Volksabstimmung angenommen ­ ein entsprechendes zusätzliches Förderprogramm im Jahr 2001 in Kraft. Das Nachfolgeprogramm würde in diesem Fall deutlich an Wirkung gewinnen. Der Bundesrat wird ferner die Arbeiten an den gesetzlichen Grundlagen für eine Marktöffnung im Bereich der Energieversorgung weiter vorantreiben.

Die anhaltende Diskussion um die Kernenergie, das absehbare Ende der bestehenden Kernkraftwerke, das Erfordernis, die nukleare Entsorgung voranzutreiben und die bevorstehende Marktöffnung im Energiebereich haben die Notwendigkeit der seit längerem in Vorbereitung befindlichen Revision der Atomgesetzgebung bestätigt. Der Bundesrat wird ein neues Kernenergiegesetz vorlegen, welches das Atomgesetz aus dem Jahr 1959 und den Bundesbeschluss zum Atomgesetz ablösen soll.

Das neue Gesetz wird Regelungen für das Verfahren und die Voraussetzungen der atomrechtlichen Bewilligungen zum Bau und zur Stilllegung von Kernanlagen so-

2293

wie zu deren Finanzierung, einschliesslich der Entsorgung radioaktiver Abfälle, enthalten.

Im Bereich der Luftreinhaltung will der Bundesrat die Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen, Industrie- und Gewerbebetriebe, Fahrzeuge und Maschinen überprüfen und bei Bedarf an den Stand der Technik anpassen. Zur weitergehenden Verminderung von Ammoniakemissionen in der Landwirtschaft werden regionale Konzepte erarbeitet und umgesetzt. Auf internationaler Ebene wird sich die Schweiz im Rahmen der ECE UNO-Konvention über grenzüberschreitende weiträumige Luftverschmutzung (Genfer Konvention) für weitergehende Zielsetzungen samt zugehörigen Massnahmen und wirkungsorientierten Erfolgskontrollen in den Bereichen Stickoxide, flüchtige organische Verbindungen, Ozon und Feinstaub einsetzen.

Der Bundesrat strebt eine bessere Koordination der Wald- mit der Landschaftspolitik an. Er wird zu diesem Zweck ein Konzept zur Waldfläche vorlegen, das die definitive Festlegung der Waldgrenzen beinhaltet, und über die Einführung einer Richtplanung für den Wald entscheiden. Der Ansatz zu einer integrierten Waldpolitik wird auch eine Revision des Waldgesetzes erfordern. Schliesslich will der Bundesrat mit einem mehrjährigem Folgeprogramm zu Holz 2000 die Förderung dieses erneuerbaren Rohstoffes sicherstellen.

R15

Modernisierung der Eisenbahnen und Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene ­ Strategie Verkehrstelematik ­ Strategie Flughafensystem Schweiz im Rahmen des SIL

Für den Bundesrat hat die Modernisierung der Eisenbahn-Infrastruktur und damit die zeit- und kostengerechte Realisierung von Bahn 2000 1. Etappe, NEAT 1. Etappe und der Lärmschutzmassnahmen sowie die Anbindung der Ost- und Westschweiz an das europäische Hochleistungsnetz der Eisenbahnen hohe Priorität. Die Ziele der Bahnreform sollen konsequent umgesetzt und auf Basis der laufenden Auswertungen der Erfahrungen die Prioritäten für weitere Reformschritte festlegt werden. Der Bundesrat wird ferner die 2. Etappe von Bahn 2000 vorbereiten. Insgesamt ist die Modernisierung der Eisenbahnen eine grundlegende Voraussetzung für die vom Volk beschlossene Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene (Alpenschutzartikel). Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang für eine konsequente Umsetzung der LSVA und der vom Parlament beschlossenen flankierenden Massnahmen zum Landverkehrsabkommen mit der EU sorgen. Da die Verlagerung der Güter auf die Schiene nicht im nationalen Alleingang möglich ist, wird der Bundesrat grosses Gewicht auf die europäische Abstimmung der Verlagerungspolitik legen.

Mit einer Strategie für die Verkehrstelematik wird der Bundesrat zu erreichende Ziele und erforderliche Massnahmen vorschlagen, vor allem in den Bereichen der multimodalen Verkehrsinformation und Verkehrslenkung, der Verkehrsleitung auf Hochleistungsstrassen, der Sicherheit und Umwelt und der Verkehrsüberwachung.

Zentrale Elemente der Strategie werden auch die Integration der verschiedenen Verkehrsträger und eine effiziente Kooperation zwischen öffentlichen (Bund, Kantone, Gemeinden) und privaten Trägern sein.

Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) soll die Bedürfnisse unseres Landes und seiner Regionen nach attraktiven Flugverbindungen gewährleisten und gleichzeitig einen optimalen Schutz der betroffenen Bevölkerung und der Umwelt sicherstellen. Voraussetzung dafür ist ein Flughafensystem Schweiz, das eine sinnvolle 2294

Arbeitsteilung zwischen den schweizerischen Flughäfen ermöglicht. Mit dieser Zielrichtung will der Bundesrat den direkten Anschluss des Euro-Airport Basel an das schweizerische Intercity-Netz der Eisenbahn, wie dies für Genf und Zürich bereits der Fall ist, prüfen. Überdies will der Bundesrat das Angebot und die Vernetzung der Hochgeschwindigkeitszüge verbessern, um eine Verlagerung der Kurzstreckenflüge auf die Bahn zu erreichen und damit Flughafenkapazitäten für die interkontinentalen Flüge freizuhalten.

R16

Reorganisation der technischen Sicherheitsaufsicht in den Bereichen Umwelt, Verkehr und Energie

Der Bundesrat will die sicherheitsrelevanten Aufgaben in den Bereichen Umwelt, Verkehr und Energie, die bisher auf verschiedene Bundesämter verteilt sind, in einem neuen Kompetenzzentrum für technische Sicherheit zusammenführen (Projekt NASA). Diese Organisation soll primär sicherheitsrelevante Aufgaben wahrnehmen, soweit sie von einer staatlichen Stelle erfüllt werden müssen, was insbesondere die Festlegung des Sicherheitsniveaus und die Überwachung von dessen Einhaltung betrifft. Operative Aufgaben, namentlich Konformitätsbewertungen, sollen soweit möglich an Dritte übertragen und damit gegenüber heute deren dezentrale Ausführung verstärkt werden. Die Reorganisation erfordert ein neues Bundesgesetz für die Bildung dieses Kompetenzzentrums und zahlreiche Änderungen bestehender Gesetze. Sie soll die Anwendung einer einheitlichen Sicherheitsphilosophie sowohl bei der Gesetzgebung als auch im Vollzug (gleiche Behandlung von vergleichbaren Risiken) und die Trennung der Bauherren- und Förderaufgaben von der Sicherheitsaufsicht bringen.

2.5

Ziel 8

R17

Informationsgesellschaft und Medien

Bewältigung der Herausforderungen der Informationsgesellschaft und Anpassung der Medienordnung

Umsetzung der Strategie für eine Informationsgesellschaft Schweiz ­ Stärkung des statistischen Informationssystems ­ Modernisierung des Radio- und Fernsehgesetzes

Auf Basis der strategischen Leitplanken für eine Informationsgesellschaft Schweiz will der Bundesrat deren Umsetzung in Kernbereichen forcieren. Die staatliche Förderung in den Sektoren Bildung, Kultur, wissenschaftliche Begleitung und statistische Information soll verstärkt werden. Modellanwendungen des Staates sollen vorangetrieben werden, indem der Bund als Datenherr über sehr viele Informationen (insbesondere Rechtsinformationen, Register, Inventare und Statistiken) diese noch vermehrt mit Hilfe der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien zur Verfügung stellt. In verschiedenen Bereichen (e-commerce und e-government) müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen auf Grund der neuen technologischen Möglichkeiten überprüft und international abgestimmt angepasst werden (unter anderem die Gültigkeit digitaler Signaturen, der Konsumentenschutz, die Besteuerung, 2295

der Schutz vor der Verbreitung von illegalen Inhalten). Die Bundesstatistik soll noch vermehrt auf die sich wandelnden und erhöhten Informationsbedürfnisse in Staat und Gesellschaft ausgerichtet und europakompatibel gemacht werden.

Schliesslich sind mit der weltweiten Konstituierung der Informationsgesellschaft technische Entwicklungen und eine Internationalisierung des Rundfunks verbunden, die zunehmend die heutige Regulierung unterhöhlen. Weder der umfassende Gestaltungsanspruch des Staates noch die klare Trennung von Rundfunk und Telekommunikation ­ zwei Grundpfeiler des heutigen Radio- und Fernsehgesetzes ­ werden künftig aufrechterhalten werden können. Mit der Botschaft für eine Totalrevision des Radio und Fernsehgesetzes will der Bundesrat auch unter veränderten Rahmenbedingungen einen starken, konkurrenzfähigen Service public gewährleisten, wie ihn die Bundesverfassung vorsieht. Daneben soll die private Initiative in den elektronischen Medien mehr Entfaltungsspielraum erhalten. Ausserdem werden Kompetenzen und Organisation der Behörden überprüft, welche die Radio- und Fernsehveranstalter konzessionieren und beaufsichtigen.

2.6

Ziel 9

R18

Staatliche Institutionen

Stärkung der staatlichen Handlungsfähigkeit und bürgernähere Verwaltung

Verbesserung des Rechtsschutzes durch Entlastung des Bundesgerichts

Im Falle der Annahme der neuen Verfassungsbestimmungen über die Reform der Justiz wird der Bundesrat bis Ende 2000 die Botschaften zu einem neuen Bundesgerichtsgesetzes (als Ersatz des heutigen Bundesrechtspflegegesetzes, OG) und zu einem Gesetz über die eidgenössischen richterlichen Vorinstanzen des Bundesgerichts (Bundesstrafgericht und Bundesverwaltungsgericht/e) verabschieden. Ziel dieser Gesetzesvorlagen ist es, den Rechtsschutz zu verbessern. Dies soll durch die Einführung richterlicher Vorinstanzen auf eidgenössischer und kantonaler Ebene, den Abbau von Direktprozessen, eine massvolle Zugangsregelung und die Einführung der Einheitsbeschwerde geschehen. Was die neu zu schaffenden unteren Bundesgerichte im Straf- und Verwaltungsrecht angeht, muss geklärt werden, welche Organisationsform (zentrales Gericht oder mehrere Gerichte) mehr Vorteile bietet.

R19

Staatsleitungsreform und Weiterführen der Verwaltungsreform

Mit dem Projekt Regierungs- und Verwaltungsreform (RVR) hat der Bundesrat den grösseren Handlungsspielraum genutzt, der mit dem Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz 1996 geschaffen wurde. Im Rahmen des Projektes Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG) wird der Bundesrat die gemachten Erfahrungen auswerten und den eidgenössischen Räten einen Bericht zur Evaluation der Erfahrungen und zum weiteren Vorgehen unterbreiten. Auf Basis der in der vergangenen Legislaturperiode erarbeiteten Grundlagen für eine neue Personalpolitik 2296

(Bundespersonalgesetz, personalpolitisches Leitbild) will der Bundesrat in den nächsten Jahren den angestrebten Rollenwandel in der Bundesverwaltung herbeiführen und konsolidieren, die Personalführung stärken und die Eigenverantwortung der Mitarbeitenden aktivieren.

Mit der Staatsleitungsreform will der Bundesrat dazu beitragen, die Handlungsfähigkeit des Staates zu sichern und für die Zukunft zu verbessern. Dabei gilt es insbesondere, den in den letzten Jahrzehnten gewandelten Verhältnissen angemessen Rechnung zu tragen, namentlich der zunehmenden Komplexität der Probleme, dem wachsenden Umfang der Bundesaufgaben sowie der Zunahme der internationalen Verflechtung der Schweiz. Die Reform soll sicherstellen, dass die Regierung eine Einheit bildet und wirksam zu führen vermag. Der Bundesrat will dabei am Kollegialprinzip festhalten und es stärken. Er wird die Reformarbeiten mittels eines Bundesratsausschusses politisch führen und steuern.

Mit einem Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung will der Bundesrat die Verwaltung öffnen, mehr Transparenz schaffen und damit einen wichtigen Beitrag zu einer bürgernahen Verwaltung leisten. Gerechtfertigte staatliche und private Interessen an Geheimhaltung sollen dabei weiterhin geschützt werden.

2297

3

Die Schweiz als Heimat für alle ihre Bewohnerinnen und Bewohner ­ Identitätsraum für alle Generationen schaffen

In der mehr als 150-jährigen Geschichte des modernen eidgenössischen Staatswesens hat sich unser Land immer wieder als entwicklungsfähige und lebenswerte Heimat für alle ihre Bewohnerinnen und Bewohner bewährt. Das dauerhafte Bekenntnis zu Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit, zur direkten Demokratie und zum Föderalismus ­ gerade auch in international schwierigen Zeiten ­ waren die Fundamente dafür. Es geht heute darum, diese gemeinsamen Errungenschaften mit gezielten Reformen zu erneuern und damit für die Zukunft zu sichern.

Die Schweiz als Willensnation sowie als sprachlich und kulturell vielschichtige Gesellschaft ist mehr als andere Staaten auf effiziente und wirksame soziale und regionale Ausgleichsmechanismen und auf eine gelebte Solidarität angewiesen, um den nationalen Zusammenhalt dauerhaft gewährleisten zu können. Für die langfristige Sicherung der Sozialwerke sind ein wirksamerer Einsatz der finanziellen Mittel, eine gezielte Verbesserung des Risikoschutzes, eine Überprüfung überholter Leistungen und die finanzielle Konsolidierung anzustreben. Die Sozialversicherungen nehmen einen zentralen Platz im gesamten System der sozialen Sicherheit ein, sind aber weder geeignet noch in der Lage, alle sozialen Probleme zu lösen. Personen, die aus verschiedenen Gründen keinen Zugang zum System der Sozialversicherungen haben und deren Biografien Brüche aufweisen oder besondere Belastungen erfahren haben, sind auch in der Schweiz von Armut betroffen. Ergänzend und abgestimmt auf die Sozialhilfe der Kantone und Gemeinden ist darum gezielt Beistand zu leisten.

Der schweizerische Föderalismus ist zu erneuern, indem die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen neu geklärt und die staatlichen Aufgaben jener Ebene zugeteilt werden, die sie am besten lösen kann. Die bundesstaatlichen Aufgaben sollen damit bürgernaher, wirksamer und wirtschaftlicher erfüllt werden. Gleichzeitig ist der regionale Ausgleich wirksamer auszugestalten, indem die finanziellen Leistungsfähigkeiten und Belastungssituationen der Kantone besser ausbalanciert und damit auch die Steuerbelastungsunterschiede vermindert werden.

In unserem mehrsprachigen Land ist zudem ein hohes Mass an gegenseitigem Verständnis und Toleranz sowie ein aktiver Austausch und Dialog zwischen den Sprachgemeinschaften notwendig, um gemeinsam getragene
Entscheide in unserem Konkordanzsystem zu ermöglichen. Die in der Schweiz lebende ausländische Bevölkerung stellt sowohl eine wirtschaftliche Notwendigkeit als auch eine kulturelle Bereicherung dar, weshalb eine entsprechend ausgerichtete Migrationspolitik und eine verbesserte Integration auch in unserem eigenen Interesse liegt. Um die humanitäre Politik gegenüber schutzbedürftigen Menschen auch in Zukunft aufrechterhalten zu können, ist insgesamt eine Stabilisierung im Asylbereich notwendig. Die nationale und internationale Strafverfolgung ist auf die neuen Bedrohungsformen auszurichten, damit ein hohes Niveau an innerer Sicherheit in der Schweiz gewährleistet werden kann.

2298

3.1

Ziel 10

R20

Soziale Sicherheit und Gesundheit

Sicherstellung des nationalen Zusammenhaltes durch Gewährleistung des sozialen und regionalen Ausgleichs

Optimierung des Systems der sozialen Sicherheit ­ nationale Gesundheitspolitik ­ Erneuerung des Solidaritätsgedankens im Innern

Mit der 11. AHV-Revision soll die finanzielle Grundlage dieses wichtigen Pfeilers der Sozialversicherungen längerfristig gesichert werden. Der Bundesrat schlägt für die Konsolidierung der AHV und IV insbesondere eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vor. Er prüft auch die Möglichkeit, durch den Einsatz eines Teils der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank der AHV zusätzliche Mittel zufliessen zu lassen. Der zweite wichtige Schwerpunkt bildet ­ durch die Erhöhung des Rentenalters der Frauen ­ die Einführung eines gleichen Rentenalters für Frauen und Männer. Gleichzeitig soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Altersrente ab 62 Jahren vorzubeziehen. Dabei soll eine soziale Ausgestaltung des flexiblen Rentenalters sicherstellen, dass auch Personen in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen vom flexiblen Rentenalter profitieren können. Die Anpassung der Witwenrente an die Witwerrente und damit das Anknüpfen an das Kriterium der Betreuungsaufgaben bildet einen weiteren Revisionspunkt auf der Leistungsseite. Die Frage des Rentenalters und seiner Flexibilisierung bildet auch in der beruflichen Vorsorge einen zentralen Punkt, da auch bei dieser Massnahmen zur Anpassung an die demografische Entwicklung erforderlich sind. Die Verlängerung der Lebenserwartung macht eine Senkung des Umwandlungssatzes nötig. Diese Massnahme und ein Ausgleich zur Erhaltung der Rentenhöhe stehen im Zentrum der Botschaft.

Mit der 4. IV-Revision sollen Anpassungen auf der Leistungsseite zur Diskussion gestellt werden; Ziel ist, sozialverträgliche Sparmassnahmen zu realisieren und allfällige Lücken gezielt zu schliessen. Nach der Ablehnung des ersten Teils der 4. IVRevision in der Volksabstimmung vom 13. Juni 1999 beabsichtigt der Bundesrat, einzelne Massnahmen wieder aufzugreifen und sie mit weiteren Massnahmen des zweiten Teils in einem einzigen Revisionspaket zu vereinigen.

Mit der dritten Revision der ALV wird eine gründliche Überprüfung der Finanzierungs- und der Leistungsseite, der Kurzarbeits-, Schlechtwetter- und Insolvenzentschädigung und des Angebots an arbeitsmarktlichen Massnahmen angestrebt. Die Gesetzesänderungen im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes 98 sind ­ was die einnahmeseitigen Massnahmen angeht ­ bis Ende 2003 befristet. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen neue Regelungen in Kraft treten, welche
das finanzielle Gleichgewicht der ALV dauerhaft sichern. Die Revisionsarbeiten werden unter Beizug der Sozialpartner, der Kantone und der Wissenschaft erfolgen.

Mit der ersten Teilrevision der Krankenversicherung sollen zu Tage getretene Probleme behoben und systemkonforme kostendämmende Massnahmen verstärkt werden. Grundsätzlich soll das bestehende System jedoch beibehalten werden. Die Krankenversicherung wird die höchsten Kostensteigerungen von allen Sozialversicherungszweigen aufweisen, falls keine wirksamen Gegenmassnahmen getroffen werden. Nach Prüfung der aus dem Dialog mit den Partnern im Gesundheitswesen 2299

hervorgehenden Handlungsoptionen wird der Bundesrat die Botschaft zur Spitalfinanzierung verabschieden und im Verlauf der Legislaturperiode entsprechend den Entscheiden von Parlament und allenfalls des Souveräns die Implementierung der neuen gesetzlichen Grundlagen sicherstellen. Mit einer Wirkungsanalyse wird geprüft, ob die bisher getroffenen Massnahmen in genügendem Ausmass zur Kostendämpfung beigetragen haben oder ob striktere Massnahmen vorzusehen sind.

Die Ablehnung der Vorlage über die Mutterschaftsversicherung in der Volksabstimmung vom 13. Juni 1999 hat ein sozialpolitisches Problem ungelöst gelassen.

Der Bundesrat hält am Ziel fest, die geltende Regelung des Erwerbsausfalls bei Mutterschaft gesetzgeberisch zu korrigieren. Er beabsichtigt, dem Parlament einen entsprechenden Lösungsvorschlag vorzulegen.

Im Bereich der Gesundheitspolitik wird der Bundesrat zusammen mit den Kantonen eine nationale Politik definieren, wobei die wichtigen Partner im Gesundheitswesen bei der Entwicklung von entsprechenden Prioritäten und Programmen sukzessive eingebunden werden sollen. Neben einer gemeinsamen Leitstruktur soll in einer ersten Phase ein von Bund und Kantonen getragenes Gesundheitsobservatorium geschaffen werden. In einem weiteren Schritt werden die prioritären Themen für eine nationale Gesundheitspolitik identifiziert und entsprechende Massnahmen mit den Partnern im Gesundheitswesen diskutiert und in die Wege geleitet.

Schliesslich erachtet es der Bundesrat als zentral, dass der Solidaritätsgedanke in der Schweiz neue Impulse erhält und damit gestärkt wird. Die Stiftung solidarische Schweiz soll nicht nur im Ausland, sondern auch im Inland, ergänzend und abgestimmt auf die Sozialhilfe der Kantone und Gemeinden, Beistand leisten. Sie wird ­ abgesehen von ausserordentlichen Notsituationen ­ keine individuellen Leistungen ausrichten, sondern sich an Projekten von Partnerorganisationen finanziell beteiligen. Der Bundesrat wird die Botschaft zur Verfassungsgrundlage für die Errichtung und die Finanzierung der Stiftung zusammen mit der bereits ausgearbeiteten Botschaft zu einem Bundesgesetz über die «Stiftung solidarische Schweiz» vorlegen.

Die Gleichstellung der Behinderten ist ein weiterer Baustein für eine dem Solidaritätsgedanken verpflichtete Schweiz. Der Bundesrat wird zu Beginn der
Legislaturperiode festlegen, bis wann er einen Gesetzesentwurf vorlegen will. Inhaltlich wird es darum gehen, rechtliche und tatsächliche Benachteiligungen der Behinderten in allen Lebensbereichen zu orten und Massnahmen vorzuschlagen, um diese zu beseitigen oder zu mindern.

3.2

Regionaler Ausgleich

R21

Neuer Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen ­ Umsetzung der neuen Raumordnungspolitik

Mit dem Neuen Finanzausgleich will der Bundesrat den Föderalismus neu beleben und das Prinzip der Subsidiarität wieder vermehrt in den Vordergrund stellen. Aufgaben, Kompetenzen und Finanzströme zwischen Bund und Kantonen sind zu diesem Zweck ­ soweit möglich und sinnvoll ­ zu entflechten. Wo Bund und Kantone finanziell gemeinsam verantwortlich bleiben, sollen effizienzsteigernde neue Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen realisiert werden. Insgesamt sollen die beiden Staatsebenen stufengerechter eingesetzt, ihre Handlungsspielräume erweitert, der Finanzausgleich unter den Kantonen gestärkt und damit auch die Steuerbelas2300

tungsunterschiede abgebaut werden. Der revidierten Bundesverfassung entsprechend soll der Neue Finanzausgleich auch den Anliegen der Städte und Gemeinden optimal Rechnung tragen. Der Bundesrat wird dem Parlament das umfangreiche Vorhaben in zwei aufeinander folgenden Paketen überweisen. Eine erste Botschaft wird die nötigen Verfassungsänderungen und das total revidierte Finanzausgleichsgesetz enthalten. Die Volksabstimmung über die Verfassungsrevisionen ist je nach Verlauf der parlamentarischen Diskussion für 2002/2003 vorgesehen. Mit einer zweiten Botschaft werden die nötigen Gesetzesänderungen in den einzelnen Aufgabenbereichen sowie die Revisionen des Subventions- und Finanzhaushaltsgesetzes vorgelegt.

Der Bundesrat will in den kommenden Jahren die Neuausrichtung der Raumordnungspolitik auf der Massnahmenebene weiter konkretisieren und umsetzen. Dabei werden folgende Handlungsfelder im Vordergrund stehen: Berücksichtigung der besonderen Situation der Städte und Agglomerationen; Konkretisierung der grossregionalen Ausrichtung der Regional- und Raumordnungspolitik des Bundes; Intensivierung der grenzüberschreitenden, interregionalen und transnationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung; möglichst vollwertige Integration in die Gremien, Institutionen und Prozesse der europäischen Raumordnungspolitik; stärkere Koordination des Lebensraumrechts, insbesondere Ausräumung von Widersprüchen zwischen Raumplanung und Umweltschutz; Koordination von wohnungspolitischen und raumplanerischen Anliegen.

3.3

Gesellschaft und Kultur

R22

Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften ­ nationale Kulturpolitik

Der Bundesrat will den sprachpolitischen Auftrag von Artikel 70 der neuen Bundesverfassung in einem Sprachengesetz umfassend konkretisieren. Die dem Bund obliegende Aufgabe der Regelung des Amtssprachengebrauchs auf Bundesebene ­ mit besonderer Berücksichtigung des Rätoromanischen als Teilamtssprache des Bundes ­ und der Auftrag zur Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften, der sich gleichermassen an Bund und Kantone richtet, sollen erfüllt werden. Die besonderen Aufgaben der mehrsprachigen Kantone in Bildung und Verwaltung sollen vom Bund unterstützt werden.

Im Bereich der Kulturpolitik besteht die zentrale Anforderung in den kommenden Jahren in der Umsetzung von Artikel 69 nBV. Der Bundesrat will insbesondere die kulturellen Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen. Die Grundlagen für die Umsetzung sollen mit den Kantonen, den Städten und den internationalen Organisationen erarbeitet werden.

Um eine den heutigen und künftigen Anforderungen entsprechende Filmpolitik betreiben zu können, will der Bundesrat mit einem neuen Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur die Filmförderung auf moderne Grundlagen stellen, den heutigen Bedürfnissen und Gegebenheiten im Film- und Audiovisionsbereich Rechnung tragen und der Filmkultur in unserem Land auch mittel- bis langfristig eine solide Basis bieten. Mit dem neuen Gesetz will der Bundesrat eine signifikante Schweizer Filmproduktion und Filmkultur in den Landessprachen aufrechterhalten, die zukunftsträchtige Kunstform Film nutzen und den Wiederanschluss der Schweizer Spielfilmproduktion an Europa ermöglichen.

2301

3.4

Ziel 11

R23

Migration

Neuorientierung der Ausländerpolitik ­ Stabilisierung im Asylbereich unter Wahrung der humanitären Tradition der Schweiz Totalrevision des Ausländergesetzes ­ Erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer

Das totalrevidierte Bundesgesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung der Ausländer (neu: Ausländergesetz) wird sowohl das bilaterale Abkommen mit der EU über die Freizügigkeit im Personenverkehr als auch den Bericht der Expertenkommission «Migration» berücksichtigen. Das neue Ausländergesetz soll namentlich folgende Schwerpunkte umfassen: Eine klare Regelung der Zulassungsvoraussetzungen unter Berücksichtigung langfristiger wirtschaftlicher Bedürfnisse und humanitärer Anliegen, die verstärkte Integration der dauerhaft und rechtmässig anwesenden Ausländerinnen und Ausländer sowie ausreichende Instrumente zur Bekämpfung von Widerhandlungen gegen das Ausländerrecht und des Rechtsmissbrauchs.

Der Bundesrat wird ferner eine neue Vorlage über die erleichterte Einbürgerung in der Schweiz geborener und aufgewachsener Ausländerinnen und Ausländer verabschieden. In einem ersten Schritt soll die Bundesverfassung angepasst werden, um die Grundlage für eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes zu schaffen.

R24

Änderung der Anreizstrukturen in der Asylpolitik, Ausbau der Rückkehrprogramme, Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit

Der Bundesrat wird die Kostenfrage und die Anreizstrukturen im Asylbereich vertieft prüfen. Er wird zu Beginn der Legislaturperiode die Vorschläge einer Expertengruppe zur Kenntnis nehmen und über das weitere Vorgehen und konkrete Massnahmen entscheiden.

Der Bundesrat legt grosses Gewicht auf die Förderung der freiwilligen Rückkehr im Rahmen von Rückkehrhilfeprogrammen. In den kommenden Jahren sollen eine Reihe länderspezifischer Rückkehrprogramme entwickelt und umgesetzt werden. Damit die Wiedereingliederung im Heimatland unterstützt werden kann, muss auch die Aufnahmebereitschaft der Gemeinschaft in den betreffenden Ländern gestärkt werden.

Zur Unterstützung des Wegweisungsvollzugs wird er ­ in Anwendung des Prinzips der Konditionalität ­ die aussenpolitischen-, aussenwirtschaftlichen sowie die anderen Instrumente gegenüber Transit- und Herkunftsstaaten besser koordinieren. Diese Politik soll mit dem Abschluss von Rückübernahme- und Transitabkommen sowie mit Rückübernahmeklauseln in Kooperationsverträgen operativ umgesetzt werden.

Schliesslich strebt der Bundesrat die Aufnahme von Verhandlungen über ein Parallelabkommen zum Dublin Abkommen wie auch die Diskussion über eine europäische Lastenverteilung im Asyl- und Flüchtlingsbereich an. In diesem Zusammenhang will er auch soweit möglich und opportun eine Harmonisierung der Visumspolitik mit den europäischen Nachbarn erreichen (Schengen-Visumsystem).

2302

3.5

Ziel 12

R25

Innere Sicherheit

Halten des hohen Niveaus der inneren Sicherheit unter Gewährleistung der Grundrechte

Ausbau der Bekämpfung der organisierten Kriminalität

Dass heute jeder Kanton sein eigenes Strafprozessrecht hat, wird zunehmend als Hindernis für eine effiziente Strafverfolgung empfunden. Um dem entgegenzutreten, will der Bundesrat eine einheitliche schweizerische Strafprozessordnung schaffen.

Zur wirksameren Verfolgung grenzüberschreitender Kriminalität kann eine Konzentration der Kräfte beitragen, die zugleich kleinere Kantone entlastet. Die Umsetzung der vom Parlament verabschiedeten «Effizienzvorlage» wird auf Grund neuer Zuständigkeiten des Bundes mit erheblichem zusätzlichem Aufwand an Personal und Finanzmittel verbunden sein.

Grenzüberschreitende Kriminalität ruft nach Zusammenarbeit auf allen Stufen. Einen nicht zu unterschätzenden Anreiz zu besserer Zusammenarbeit und allgemein wirksamerer Strafverfolgung bietet eine gerechte Verteilung eingezogener Vermögenswerte. Der Bundesrat wird im Jahr 2001 die Botschaft zum so genannten Sharing-Gesetz verabschieden. Darin sollen Regeln für eine angemessene Teilung von grenzüberschreitenden Delikterlösen zwischen Bund und Kantonen sowie zwischen dem Ausland und der Schweiz geschaffen werden.

R26

Anpassungen der Strukturen der inneren Sicherheit und der Polizeizusammenarbeit mit den Kantonen

Im Rahmen des nationalen Projektes zur Überprüfung des Systems Innere Sicherheit der Schweiz (USIS) sollen die aktuellen Kompetenzen und Vollzugslasten der mit Sicherheitsaufgaben betrauten Gemeinwesen und Behörden einer Gesamtüberprüfung unterzogen werden. Bis im Frühjahr 2002 wird ein Schlussbericht erarbeitet (inkl. Soll-Ist-Zustand). Der Bundesrat wird zunächst über allfällig vorzuziehende Massnahmen entscheiden und auf der Basis des Berichts ein Detailkonzept zur Umsetzung der Soll-Variante verabschieden.

Eine DNA-Profil-Datenbank ist ein unverzichtbares Hilfsmittel, um die Kriminalität wirksam zu bekämpfen. Der Bundesrat wird auf den 1. Juli 2000 den provisorischen Betrieb beschliessen, der mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren vorbereitet worden ist. Für den definitiven Betrieb der DNA-Profil-Datenbank wird er eine Zusatzbotschaft zur Vorlage Strafgesetzbuch, allgemeiner Teil und drittes Buch, unterbreiten. Damit wird der Forderung nach einer Regelung auf Gesetzesstufe Folge geleistet, die vor allem von den Datenschutzbeauftragten der Kantone und parlamentarischen Vorstössen aufgestellt worden ist.

2303

4

Legislaturfinanzplan 2001­2003

Mit seinem Finanzleitbild hat der Bundesrat die wichtigsten Ziele und Grundsätze einer langfristig konzipierten Finanzpolitik festgelegt. Das Finanzleitbild hat richtungsweisenden Charakter und stellt die für die finanzielle Beurteilung von politischen Entscheiden notwendigen sachlichen Kriterien zur Verfügung. Der vorliegende Legislaturfinanzplan 2001­2003 bietet erstmals die Gelegenheit, die Schwerpunkte und Richtliniengeschäfte der nächsten Legislatur auch im Lichte des Finanzleitbildes zu beurteilen.

Der Legislaturfinanzplan ist ein unentbehrliches Führungsinstrument: Für die Verwaltung bildet er eine wichtige Leitlinie und Orientierungshilfe und für das Parlament ist er eine unerlässliche Grundlage zur Steuerung der Bundesfinanzen. Der Legislaturfinanzplan setzt auf Grund der bestehenden Lasten und Prioritäten der neuen Richtlinien den künftigen Finanzbedarf beziehungsweise die zulässige Ausgabenentwicklung fest und zeigt, wie er zu decken ist. Dem Legislaturfinanzplan kommt damit die Hauptaufgabe zu, als Frühwarnsystem die finanziellen Entwicklungsperspektiven so aufzuzeigen, dass durch die politischen Behörden zeitgerecht Abhilfemassnahmen erwogen und durchgesetzt werden können.

Im Zentrum des Legislaturplans stehen die Richtliniengeschäfte, welche bestimmten Zielen zugeordnet sind. Naturgemäss findet bei diesem Ansatz die Fortführung und Umsetzung einer in einer früheren Legislaturperiode definierten Politik weniger Beachtung. Der Legislaturfinanzplan wird demgegenüber durch die Auswirkungen der in früheren Legislaturperioden eingeleiteten Politik dominiert. Die Richtliniengeschäfte schlagen sich im Vergleich zur Grundlast nur beschränkt im Legislaturfinanzplan nieder. Zum einen handelt es sich um Geschäfte mit keinen oder vernachlässigbaren finanziellen Auswirkungen, so beispielsweise beim Erlass bestimmter Vorschriften. Zum andern ist es so, dass die finanziellen Auswirkungen von Geschäften sich erst in der nächsten Legislaturperiode zu Buche schlagen. Der im Hinblick auf eine integrierte Gesamtplanung an und für sich erwünschten zeitlichen und sachlichen Verknüpfung von Legislaturplan und -finanzplan erwachsen deshalb systembedingt Grenzen.

4.1

Übersicht

In der vergangenen Legislaturperiode 1995­1999 sah sich der Bund mit hartnäckigen Ausgabenüberschüssen konfrontiert. Das kumulierte Defizit der Abschlüsse der Jahre 1996­1999 belief sich auf 12 Milliarden. Die (Brutto-)Schulden des Bundes wuchsen infolge verschiedener Sanierungen und Neuausrichtungen (SBB, Post, Swisscom, PKB) um 25 Milliarden und überschritten die 100-Milliarden-Grenze.

Nach diesem dynamischen Defizit- und Schuldenwachstum zeichnet sich für den Bund in den kommenden Jahren eine Wende zum Besseren ab. Eine disziplinierte Haushaltsführung, eine konsequente Umsetzung des Stabilisierungsprogramms sowie ein günstiges wirtschaftliches Umfeld ermöglichen eine Überwindung der Defizitperiode der letzten Jahre. Im Jahr 2003 sollte die Finanzrechnung gar mit einem Überschuss abschliessen.

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Grafik 1

Ergebnisse der Finanzrechnung 1991-2003 Mrd Fr.

3 2 1 0 -1 -2 -3 -4 -5 -6 -7 -8 -9 91

92

93

94

95

96

97

98

V99B V2000B P01P

P02P

P03P

Der Legislaturfinanzplan 2001­2003 ist das Ergebnis der Legislaturplanung 1999­ 2003 und gibt die Entwicklung und die Beschlüsse der eidgenössischen Räte bis und mit 17. Dezember 1999 wieder. Nicht berücksichtigt ist die Entwicklung im ersten Quartal 2000. Wichtigste Unsicherheiten, die sich mit Mehrausgaben niederschlagen werden, zeichnen sich ab bei der Bundeshilfe für die Beseitigung der vom Orkan «Lothar» verursachten Waldschäden, bei der Expo 02 im Falle einer einzulösenden Defizitgarantie sowie bei allfälligen Lohnmassnahmen, für die im Finanzplan gemäss mehrjähriger Praxis bisher keine Mittel eingestellt wurden. Zusammen mit der Neuausrichtung der Pensionskasse des Bundes nimmt der Bund auf das Jahr 2002 einen Systemwechsel bei der Finanzierung vor. Demgemäss wird er die Verdiensterhöhungen und den teuerungsbedingten Zusatzbedarf nicht mehr zum Fehlbetrag im Deckungskapital hinzuschlagen können, sondern die entsprechenden Arbeitgeberbeiträge jedes Jahr der «Publica» überweisen müssen und sie der Finanzrechnung zu belasten haben. Von diesem Zeitpunkt an muss deshalb mit einer jährlichen Zusatzbelastung in dreistelliger Millionenhöhe gerechnet werden. Weitere Korrekturen im Finanzplan auf Grund der definitiven Ergebnisse zur Staatsrechnung 1999 werden sich sodann insbesondere im Bereich der direkten Bundessteuer aufdrängen. Auf Grund der Steuereingänge in den Jahren 1998 und 1999 sowie der Abrechnungen der Kantone über die Sollerträge ist die bisherige Grundlage für die Schätzungen 2001 bis 2003 eindeutig zu tief prognostiziert worden. Es zeichnen sich Zusatzeinnahmen sowohl bei den natürlichen wie auch bei den juristischen Personen ab. Auch im Bereich der Tresorerie (Passivzinsen und Kommissionen) werden Anpassungen nicht auszuschliessen sein. Dabei wird insbesondere dem neuesten Emissionsprogramm und dem zu aktualisierenden Tresorerieplan auf Grund der definitiven Ergebnisse zur Staatsrechnung 1999 Rechnung zu tragen sein. Insgesamt darf festgehalten werden, dass die sich abzeichnenden Mehrausgaben und Zusatzeinnahmen in etwa die Waage halten und das Gesamtbild des Legislaturfinanzplanes nur unwe2305

sentlich verändern. Tendenziell darf aus heutiger Sicht sogar mit einer leichten Verbesserung der Ergebnisse gerechnet werden.

Die verfassungsmässigen Haushaltsziele, welche von Volk und Ständen am 7. Juni 1998 gutgeheissen wurden, werden erreicht. Ein dauerhafter Haushaltsausgleich ist möglich. Diese erfreuliche Entwicklung ist an eine Reihe von Voraussetzungen und Annahmen geknüpft. Es gibt Risiken, welche zu Abweichungen vom vorgezeichneten Pfad führen können.

Im Saldo der Finanzrechnung sind die geplanten Darlehen und Bevorschussungen des Bundes zu Gunsten des Fonds für Eisenbahngrossprojekte nicht enthalten. Über die finanzielle Entwicklung des Fonds in den Finanzplanjahren 2000­2003 orientiert Anhang 5.

Der Legislaturfinanzplan 2001­2003 präsentiert sich wie folgt. Während im Jahre 2001 die höchst zulässige Defizitobergrenze (950 Millionen) mit einem Ausgabenüberschuss von 935 Millionen nur relativ knapp eingehalten wird, zeichnet sich für das Jahr 2002 ein ausgeglichenes Ergebnis und für das Jahr 2003 ein Einnahmenüberschuss von rund 1,7 Milliarden ab. Die Entwicklung der wichtigsten finanzpolitischen Indikatoren wie Staats- und Steuerquote, Defizit- und Verschuldungsquote bestätigen diese positive Trendwende. In Ziffer 4.4 wird die Entwicklung dieser Kennzahlen eingehend kommentiert.

Tabelle 1 Übersicht über den Legislaturfinanzplan 2001­2003 Voranschlag

Legislaturfinanzplan

2000

2001

2002

2003

47,4

48,3

49,6

53,0

+2,4

+2,0

+2,6

+6,9

45,6

47,4

49,7

54,7

+7,6

+3,8

+4,8

+10,1

Defizit/Einnamenüberschuss (in Mia)

­1,8

­0,9

0,1

1,7

Obergrenze gemäss HHZ 2001

­2,5

­0,9

­1,0

­1,1

Ausgaben (in Mia)
Vorjahr (in %)

Einnahmen (in Mia)
Vorjahr (in %)

Durchschnittliches Wachstum 1999­2003 pro Jahr (in %) ­ Ausgaben: +3,4 % ­ Einnahmen: +6,6 % ­ BIP nominal: +3,4 %

Die Ausgaben nehmen in der Planperiode um 3,4 Prozent zu, wobei den Mehrausgaben insbesondere im Jahre 2003 auf der Einnahmenseite entsprechende Mehrerträge aus dem AHV/IV-Mehrwertsteuerprozent gegenüberstehen. Bei einem unterstellten nominellen Wirtschaftswachstum in gleicher Höhe bleibt die Staatsquote (hier definiert als Verhältnis zwischen Ausgaben der Finanzrechnung und nominellem Bruttoinlandprodukt) konstant.

2306

Bei der Beurteilung der Verträglichkeit dieses Ausgabenwachstums sind die für die Finanzierung gewisser Ausgaben zweckbestimmten Mehreinnahmen zu berücksichtigen. Aus der Sicht der Finanzrechnung gelten solche Ausgaben als finanziert. Dies trifft beispielsweise zu auf die zusätzlichen Leistungen an die AHV/IV (Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1,0 bzw. 0,5 Prozentpunkte im Jahr 2003, Spielbankenabgabe), für Pro-Kopf-Rückerstattungen an die Bevölkerung (Einnahmen aus der VOC) oder für Einlagen in den Fonds für Eisenbahngrossprojekte (Verdoppelung der pauschalen Schwerverkehrsabgabe, Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe). Diese Ausgaben erhöhen die Staatsquote, doch sind sie aus der Sicht des Rechnungsergebnisses nicht von Bedeutung. Weil sie aber wie irgend eine andere Ausgabe letztlich ebenfalls durch Steuern finanziert sein müssen, ändert dies nichts an der Tatsache, dass dem Ausgabenwachstum als Ganzes enge Grenzen zu setzen sind.

Die Einnahmen nehmen in der kommenden Legislatur jährlich um 6,6 Prozent zu.

Dieses Wachstum ist auf die unterstellte wirtschaftliche Entwicklung und bestimmte Steuererhöhungen zurückzuführen. Bei Letzteren sind namentlich zu erwähnen die geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer, die Schwerverkehrsabgabe, die Einführung der Energieabgabe und der Lenkungsabgabe VOC sowie der Spielbankenabgabe.

Der Legislaturfinanzplan ist mit der im Finanzleitbild verankerten Zielsetzung einer stabilitätsorientierten, auf einen mittelfristigen Budgetausgleich ausgerichteten Finanzpolitik kompatibel. Handlungsspielräume für eine Lockerung der Ausgabendisziplin gibt es keine: So kann die Staatsquote lediglich stabilisiert werden.

Tabelle 2 Übersicht über die volkswirtschaftlichen Eckwerte Voranschlag

Legislaturfinanzplan

2000

2001

2002

2003

BIP (%)

1,75

1,5

1,5

1,5

Inflation (%)

1,25

2,0

2,0

2,0

Zinssätze (%) ­ kurzfristig ­ langfristig

2,0 3,25

3,0 4,0

3,0 4,0

3,0 4,0

Wechselkurse ­ Dollar ­ Euro

1,50 1,60

1,50 1,60

1,50 1,60

1,50 1,60

Der Legislaturfinanzplan beruht auf den Annahmen einer verfestigten Wirtschaftsentwicklung mit stark verbesserten Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt, einer weiterhin moderaten Teuerung, nur leicht ansteigenden Zinssätzen und stabilen Währungsverhältnissen.

Dem Legislaturfinanzplan liegt eine leicht restriktive Finanzpolitik zu Grunde. Sie ist nötig, um die finanzpolitischen Ziele zu erreichen, und vor dem Hintergrund der unterstellten Wirtschaftsentwicklung vertretbar.

2307

4.2

Zur Ausgabenentwicklung

Zwischen 1980 und 1994 haben die Ausgaben im Durchschnitt um 6,2 Prozent pro Jahr zugenommen. Im Zeitraum von 1995 bis 1999 wurde die Ausgabendynamik trotz Rezession und einmaliger Zahlungsspitzen gebrochen: der jährliche mittlere Zuwachs betrug 3,1 Prozent. Auch in der Legislaturperiode 1999­2003 bleibt das Ausgabenwachstum mit 3,4 Prozent unter dem langjährigen Durchschnitt. Bereingt um die AHV/IV/FöV-Anteile aus den Mehrwertsteuererträgen, den Anteilen aus der Energie- und Lenkungsabgabe sowie der Schwerverkehrsabgabe ­ sie stellen alle reine Transferposten dar ­ reduziert sich die Wachstumsrate auf 1,4 Prozent. Mit den prognostizierten Zuwachsraten kann die Staatsquote stabilisiert werden.

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Ausgabenentwicklung in den Schwerpunktsgebieten der neuen Legislaturperiode, als Summe von Grundlast und Richtliniengeschäften gemäss Legislaturplanung. Es darf in diesem Zusammenhang jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass zahlreiche Richtliniengeschäfte auf Grund ihres derzeitigen Entwicklungsstandes noch nicht in Franken erfasst werden können oder erst in der nächsten Legislaturperiode ihren zahlenmässigen Niederschlag finden werden (bspw. neues Berufsbildungsgesetz, Neuauflage der IV-Revision usw.). Es kann nicht verkannt werden, dass die Mehrzahl der geplanten Richtliniengeschäfte längerfristig mit einer erheblichen Belastung des Bundeshaushaltes verbunden sein werden.

Tabelle 3 Übersicht über die Ausgaben Voranschlag 2000

Legislaturfinanzplan 2001

2002

Ø%

2003

B99-LFP 2003

48 315 49 576 53 006 +2,0 +2,6 +6,9

+3,4

Gesamtausgaben (in Mio)
Vorjahr (in %)

47 424 +2,4

Die Schweiz als Partnerin in der Welt

7 243

7 027

7 165

7 307

+0,3

­ Aussenbeziehungen ­ Sicherheit

2 241 5 004

2 232 4 795

2 298 4 867

2 400 4 907

+3,3 ­1,1

27 034 28 019 30 629

+4,5

Die Schweiz als Werk-, Denkund Schaffensplatz ­ ­ ­ ­ ­ ­

Forschung und Bildung Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit Finanzen und Bundeshaushalt Umwelt und Infrastruktur Informationsgesellschaft und Medien Staatliche Institutionen

Die Schweiz als Heimat für alle Bewohnerinnen und Bewohner ­ ­ ­ ­ ­

Soziale Sicherheit und Gesundheit Regionaler Ausgleich Gesellschaft und Kultur Migration Innere Sicherheit

2308

26 117 3 349 4 495 8 912 7 425 177 1 759

14 064 11 290 189 508 1 529 547

3 501 4 454 9 482 7 785 179 1 633

3 507 4 406 12 600 8 364 184 1 569

+1,4 ­1,8 +10,4 +3,5 +1,8 ­2,5

14 254 14 392 15 070

+3,1

11 832 171 326 1 376 549

3 485 4 421 10 062 8 269 181 1 601

12 104 186 349 1 205 548

12 912 136 364 1 120 538

+4,3 ­15,4 +1,5 ­3,7 +1,0

Die Schweiz als Partnerin in der Welt Aussenbeziehungen: Die Ausgabenentwicklung im Bereich der Aussenbeziehungen verzeichnet zwischen 1999 und 2003 einen druchschnittlichen jährlichen Zuwachs von 3,3 Prozent. Dieses Wachstum wie auch der Vergleich der Zuwachsraten der einzelnen Aufgabenbereiche (politische Beziehungen [+4,4%], wirtschaftliche Beziehungen [+4,3%], Entwicklungshilfe [+2,5%]) werden allerdings verfälscht durch den Umstand, dass seit dem Voranschlag 2000 die Arbeitgeberbeiträge aus dem Bereich des EDA an die Sozialversicherungen und an die PKB von insgesamt rund 38 Millionen nicht mehr durch das Eidgenössische Personalamt, sondern ­ als Pilotversuch ­ durch das Departement bzw. die Dienststellen zu leisten sind. Abgesehen von dieser haushaltsneutralen Umbuchung ist die Ausgabensteigerung vor allem auf die Intensivierung der Entwicklungs- und Osthilfe, auf das verstärkte Engagement für friedenserhaltende und -fördernde Massnahmen sowie auf verstärkte Anstrengungen zur Verbesserung des Erscheinungsbildes der Schweiz zurückzuführen.

Schliesslich ist am Ende der Legislaturperiode auch der Mehrbedarf bei einem allfälligen Beitritt der Schweiz zur UNO berücksichtigt.

Die Ausgaben für die Entwicklungshilfe machen mit 57 Prozent den grössten Anteil an diesem Aufgabengebiet aus. Sie dürften in der aktuellen Legislaturperiode im Jahresmittel um 2,5 Prozent wachsen. Im Jahre 2001 wird die öffentliche Entwicklungshilfe als Folge der Massnahmen, die im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes 1998 und des Haushaltsziels 2001 ausgehandelt wurden (Kreditsperre), vorerst um 1,7 Prozent abnehmen. Nachher wird sie aber jedes Jahr um 4,5 Prozent erhöht und damit real um ein Prozent schneller wachsen als das Bruttosozialprodukt (BSP).

Dieser Ausbau der öffentlichen Entwicklungshilfe dürfte längerfristig die Annäherung an die Zielgrösse von 0,4 Prozent des BSP erlauben. Dem Ausschuss für Entwicklungshilfe (DAC) der OECD gemäss dürften die Entwicklungshilfeleistungen zwischen 1999 und 2003 im Durchschnitt bei ungefähr 0,32 Prozent des BSP li egen.

Die Ausgaben für die politischen Beziehungen werden im Zeitraum 1999­2003 im Jahresmittel um 4,4 Prozent zunehmen. Ein Teil dieser Aufwandsteigerung wird durch die vorerwähnte haushaltsneutrale Umbuchung der Arbeitgeberbeiträge verursacht. Daneben ist der Zuwachs
insbesondere auch auf den Willen, vermehrt an friedenserhaltenden und -fördernden Aktionen teilzunehmen, zurückzuführen. Unser Land gedenkt in der Tat, sich verstärkt an Massnahmen in Krisenenregionen zu beteiligen, indem es wie im Balkan nach dem Kosovokrieg vermehrt seine Hilfe auf der Ebene der politischen Beziehungen anbietet und die internationale Zusammenarbeit im Sicherheits- und Friedensbereich verstärkt, insbesondere durch den Einsatz ziviler Experten.

Die Ausgaben für die Wirtschaftsbeziehungen werden im Jahresmittel um 4,3 Prozent erhöht. Bereinigt um die 12-prozentige Erhöhung im Budget 2000 für zusätzliche Massnahmen zu Gunsten des Balkans betragen die restlichen Mehrausgaben in den übrigen drei Jahren wie für die politischen Beziehungen im Jahresmittel 1,4 Prozent. Diese Zunahme ergibt sich im Wesentlichen aus der fortgesetzten Wirtschafts- und Finanzhilfe für den Osten, die zur Errichtung von leistungsfähigen Marktwirtschaften beitragen soll, damit die Wohlstandsunterschiede verringert und die Ursachen der Emigration nach Westeuropa ausgeschaltet werden können.

Sicherheit: Der Bereich der Landesverteidigung ist geprägt durch die Unsicherheit in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der geplanten Reformen (Armee XXI, Bevölkerungsschutz). Diese Reformen dürften sich ab 2002 auf die Finanzplanung

2309

auswirken. Die Mittel müssen entsprechend der konkreten Bedrohungslage und der konkreten Risiken und Gefahren bereitgestellt werden.

Der Legislaturfinanzplan sieht jährliche Ausgaben zu Gunsten der Landesverteidigung von annähernd fünf Milliarden Franken vor. Die Sparmassnahmen des Stabiliserungsprogrammes 1998 werden im Zeitraum 1999­2001 zu einem Rückgang dieser Ausgaben führen. Ab 2002 ist jedoch ­ vorbehältlich der finanziellen Auswirkungen der geplanten Reformen ­ eine erneute Zunahme um 1,2 Prozent geplant (allein +1,7 Prozent im militärischen Bereich des VBS). Im Zeitraum 1999­2003 rechnet man insgesamt mit einem nominalen Ausgabenrückgang um gut ein Prozent (­ 4 Prozent bei der zivilen Landesverteidigung). Die Landesverteidigung wird demnach ihren Anteil an den Gesamtausgaben des Bundes innerhalb eines Jahrzehnts voraussichtlich um die Hälfte, nämlich von 19 Prozent auf 9,3 Prozent im Jahre 2003, verringert haben.

Das VBS verfügt im militärischen Bereich nach verschiedenen Kürzungen für die Jahre 1999­2001 über einen Kreditplafonds von 12,88 Milliarden. Dieser wurde ihm im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes 1998 zugesichert. Gleichzeitig wurde ihm die Übertragung von Kreditresten zugestanden. Es wird deshalb notwendig sein, auf Grund der gemachten Erfahrungen und späterer materieller Beschlüsse zur Armee XXI zu prüfen, ob und, wenn ja, zu welchen Bedingungen eine Verlängerung dieser Erleichterungen über das Jahr 2001 hinaus geboten ist. Um die beschränkten zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen voll zu nutzen, werden gegenwärtig grosse Anstrengungen zur Optimierung der Armeereform 95 unternommen, insbesondere im Rahmen des Projekts «PROGRESS». Die angestrebten Kostensenkungen betreffen sowohl den Betrieb als auch die Rüstung.

Im Rüstungsbereich ist für den Zeitraum 1999­2000 eine bedeutende Reduktion um jährlich fast zwei Prozent vorgesehen, sodass sich das ehemals ausgeglichene Verhältnis von 50 zu 50 zwischen den Betriebs- und den Rüstungsausgaben im Jahr 2001 zu einem Verhältnis von 60 zu 40 verschieben wird. Die Zurückhaltung bei den Rüstungsausgaben erklärt sich zum grössten Teil dadurch, dass das VBS gezwungen ist, eine sehr restriktive Beschaffungspolitik zu betreiben, solange noch keine materiellen Beschlüsse zur Armee XXI gefallen sind. Werden die
eidgenössischen Räte die Grundlagen von Armee XXI jedoch erst einmal gebilligt haben, dürfte sich im Rüstungsbereich ein Nachholbedarf spürbar machen. Aus diesem Grund setzt die Finanzplanung für diese Ausgabengruppe in den Jahren 2002/2003 Wachstumsraten von vier Prozent ein.

Im Bereich der zivilen Landesverteidigung legt das Stabilisierungsprogramm 1998 für das Bundesamt für Zivilschutz zwischen 1999 und 2003 ein hohes Sparziel fest: es muss insgesamt 58 Millionen Franken einsparen. Dieses Ziel wurde im vorliegenden Legislaturfinanzplan berücksichtigt. Im selben Bereich sind auch Massnahmen zur Optimierung der im letzten Jahrzehnt verwirklichten Reform im Gang: Straffung der Zivilschutzorganisationen, was sich auf die Bautätigkeit und die Beschaffung von Spezialmaterial auswirkt, Verkürzung der Dienstpflicht beim Zivilschutz um zwei Jahre, zusätzliche Massnahmen im Ausbildungsbereich und verstärkte Regionalisierung der Zivilschutzorganisationen. Die mit dem Projekt Bevölkerungsschutz geplante Reform wird eine Umgestaltung des Auftrags und der Aufgaben des Zivilschutzes erfordern. Im Übrigen wird auch die Finanzierung der sicherheitspolitischen Instrumente im Zusammenhang mit dem Projekt Neuer Finanzausgleich überprüft und auf diesen abgestimmt werden müssen.

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Die Schweiz als attraktiver Werk-, Denk- und Schaffensplatz Forschung und Bildung: Der Bereich Bildung und Forschung teilt sich in die vier Hauptbereiche Berufsbildung, Hochschulen, Grundlagenforschung und angewandte Forschung auf. Die Gliederung nach Aufgabengebieten, wie sie in Budget und Staatsrechnung dargestellt wird, umfasst die Ausgaben für die ersten drei Hauptbereiche. Die Ausgaben für die angewandte Forschung werden den spezifischen Aufgabengebieten (Verkehr, Energie, Landwirtschaft usw.) zugeordnet und sind deshalb in deren Ausgabentotalen enthalten. Die Veränderung der Aufwendungen für Bildung und Forschung kann in erster Linie auf die integrale Beteiligung am 5. Forschungsprogramm zurückgeführt werden. So insbesondere die Zunahme von 151 Millionen im Jahre 2001. Dass die Ausgaben in den Folgejahren nicht im gleichen Masse wie die Aufwendungen für das 5. Forschungsprogramm abnehmen, kann mit dem in der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie 2000­2003 (BFT-Botschaft) vorgesehenen durchschnittlichen Wachstum von fünf Prozent in den Jahren 2002 und 2003 erklärt werden.

Im Bereich der Berufsbildung werden in der Beitragsperiode 2000­2003, welche die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes darstellt, die Aufwendungen für die Vorjahre fortgeschrieben. Dennoch kann ein leichter Rückgang von 478 Millionen im Jahr 2000 auf 469 Millionen im Jahr 2003 festgestellt werden, der auf die Beiträge an die Berufsbildungsbauten zurückzuführen ist, welche als Folge der erwarteten abnehmenden Bautätigkeit der Kantone entsprechend abnehmen. Auf der Basis der nachgeführten Bundesverfassung werden im Rahmen des neuen Berufsbildungsgesetzes auch die Berufe im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens und die künstlerischen Berufe (GSK) der Regelungskompetenz des Bundes unterstellt werden. Es ist eine Aufstockung des Bundesengagements um maximal 150 Millionen Franken pro Jahr vorgesehen, was einer Erhöhung des Bundesanteils an den Aufwendungen der öffentlichen Hand im Berufsbildungsbereich von rund 20 auf rund 25 Prozent entsprechen dürfte. Die aufwandorientierten Subventionen sollen durch Output-orientierte Pauschalen a bgelöst werden.

Der Rückgang der Aufwendungen für den ETH-Bereich und damit auch für die Bundeshochschulen ist in erster Linie darauf
zurückzuführen, dass dieser ab dem Jahr 2000 in der Finanzrechnung des Bundes nur noch mit einer Nettorubrik (Verrechnung von Einnahmen und Ausgaben) erscheint, wodurch die Ausgaben des Bundes um rund 40 Millionen pro Jahr tiefer ausgewiesen werden als bei einer Bruttodarstellung. Ausserdem hat der ETH-Bereich in Analogie zu den FLAGÄmtern, aber in abgeschwächtem Ausmass, eine «Autonomiedividende» zu entrichten (zwischen 15 im Jahr 2000 und 52 Millionen im Jahr 2003), da durch den ihm zugstandenen grösseren Handlungsspielraum eine Effizienzsteigerung erwartet wird.

Die Aufwendungen für die kantonalen Hochschulen steigen von 521 Millionen im Jahr 2000 auf 570 Millionen im Jahr 2003. Die Zunahme erfolgt gemäss BFTBotschaft vor allem in den Jahren 2002 und 2003. Darin eingeschlossen ist der vom Parlament beschlossene Sonderbeitrag für den doppelten Maturajahrgang (insgesamt 35 Millionen).

Die Aufbauphase der «Fachhochschullandschaft Schweiz», welche sich auch in der Zunahme der Bundesbeiträge von 201 Millionen im Jahre 2000 auf 226 Millionen im Jahr 2003, also um durchschnittlich vier Prozent (2000­03) zeigt, sollte im Jahr 2003 abgeschlossen sein. Der Bund trägt einen Drittel der Gesamtkosten der Fach-

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hochschulen (ohne kantonale Fachhochschulen). Er richtet leistungsbezogene Beiträge aus.

Die Zunahme der Bildungs- und Forschungsausgaben im Jahr 2001 ist die Folge des voraussichtlichen Inkrafttretens der Finanzierungsbestimmungen des sektoriellen Abkommens über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit (5. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung, 5. FTE). Die Schweiz wird, zusätzlich zu den Direktzahlungen an die EU (205 Millionen) und zu den Begleitmassnahmen, die Verpflichtungen honorieren müssen, welche sie im Rahmen der heutigen projektweisen Beteiligung bis zum Inkrafttreten des Abkommens eingeht (2001: 108 Millionen). Die Aufwendungen im Jahr 2001 betragen 324 Millionen oder rund 180 Millionen mehr als im Jahr 2000. Im Jahr 2002 gehen die geplanten Aufwendungen, wegen der Abnahme der einzulösenden Verpflichtungen, auf 265 Millionen und im Jahr 2003 auf 220 Millionen zurück.

Ab dem Jahr 2002 ist für den BFT-Bereich ein durchschnittliches Wachstum von fünf Prozent vorgesehen, was für die Institutionen der Forschungsförderung (u.a.

Schweizerischer Nationalfonds) zu einer Erhöhung der Bundesbeiträge um 34 Millionen im Jahr 2002 und um 37 Millionen im Jahr 2003 führt.

Nach der Ratifikation der sektoriellen Abkommen wird der Bundesrat mit der EU die Verhandlungen über die integrale Beteiligung der Schweiz an den Bildungs- und Jugendprogrammen aufnehmen. Weder der Zeitpunkt des Zustandekommens, noch die finanziellen Auswirkungen eines Abkommens können heute abgeschätzt werden.

Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit: Im Schwerpunktsgebiet Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit sind die Ausgaben für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, den Tourismus sowie den Bereich Industrie, Gewerbe und Handel zusammengefasst.

Insgesamt weist der Finanzplan 2001­2003 für dieses Aufgabengebiet einen leichten Ausgabenrückgang von 4,5 auf 4,4 Milliarden aus.

Die Landwirtschaftsausgaben von jährlich knapp 4 Milliarden dominieren diese Gruppe. In der Ausgabenentwicklung widerspiegelt sich die Neuausrichtung der Agrarpolitik auf mehr Markt und Ökologie. Nachdem bei den Ausgaben für die Direktzahlungen in der letzten Legislaturperiode ein überdurchschnittliches Wachstum (+10,0 Prozent pro Jahr) zu verzeichnen war, nehmen diese zwischen 2001 und 2003 nur noch leicht von 2,36 Milliarden
auf über 2,42 Milliarden zu (+1,3 Prozent pro Jahr). Die Ausgaben für die Produktions- und Absatzsicherung sinken in der gleichen Periode von 1,0 Milliarden auf 0,9 Milliarden. Leicht rückläufig sind die Ausgaben für die landwirtschaftliche Forschung und Beratung; sie gehen von 130 Millionen im Jahr 2001 auf 122 Millionen im Jahr 2003 zurück.

Die Ausgaben für die Forstwirtschaft sowie die Jagd und Fischerei bleiben ­ unter Ausklammerung allfälliger Beiträge des Bundes zur Beseitigung der durch den Orkan «Lothar» verursachten Waldschäden ­ während der gesamten Legislaturperiode mehr oder weniger unverändert auf jährlich 180 Millionen respektive 6 Millionen.

Der Bund gewährt neben den Beiträgen zur Unterstützung der Innovation im Tourismus unter dem Titel Förderung des Tourismus in dieser Legislaturperiode der nationalen Tourismusorganisation «Schweiz Tourismus» einen neuen Zahlungsrahmen von 190 Millionen Franken oder 38 Millionen Franken pro Jahr, was einer Aufstockung von insgesamt 22 Millionen gegenüber dem vorangegangenen Zahlungszeitraum entspricht. Zudem ist eine Verstärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rahmen von Interreg III sowie die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz, vorab durch Verbesserung der Rahmenbedingungen vorgesehen.

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Finanzen und Bundeshaushalt: Der Bereich der Finanzen umfasst die Anteile Dritter an den Einnahmen des Bundes und den Schuldendienst. In diesem Bereich dürften die Ausgaben von 8,9 Milliarden im Jahr 2000 auf 12,6 Milliarden im Jahr 2003 zulegen. Mit einer Zunahme um 10,4 Prozent im Jahresmittel wachsen diese Ausgaben in der Planungsperiode deutlich stärker als die Gesamtausgaben. Die beiden Hauptelemente dieses Bereichs entwickeln sich jedoch sehr unterschiedlich. Die Anteile Dritter an den Einnahmen des Bundes im Jahr 2000 werden auf 5,1 Milliarden geschätzt. Im Jahr 2003 dürften sie 8,7 Milliarden erreichen. Damit steigen sie um 17,1 Prozent im Jahresmittel. Diese Steigerung lässt sich insbesondere mit den vorgesehenen Erhöhungen der Mehrwertsteuer zu Gunsten der AHV/IV, mit dem Übergang zur leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, mit der Einführung einer Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen und mit der deutlichen Zunahme der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer erklären. Im Gegensatz dazu weisen die Ausgaben für den Schuldendienst (pro Jahr zwischen 3,8 und 3,9 Milliarden) nur eine Zunahme von 0,4 Prozent im Jahresmittel auf. Einerseits sinken die Passivzinsen, insbesondere wegen der geringeren Anlagen der Post beim Bund. Andererseits findet eine Umschichtung der Schulden unter den Schuldnern statt (Post, PKB).

Umwelt und Infrastruktur: Der Schwerpunkt Umwelt und Infrastruktur wird stark durch den Verkehrsbereich geprägt, auf den gegen 90 Prozent der Ausgaben entfallen. Das Ausgabenwachstum von durchschnittlich 4,1 Prozent ist vor allem auf den öffentlichen Verkehr und die ab 2001 eingestellten Fördermassnahmen aus der Energieabgabe zurückzuführen. Sie verursachen einen Ausgabenanstieg von 830 Millionen.

Im Bereich des öffentlichen Verkehrs finden in dieser Legislaturperiode die politischen Entscheide der letzten Legislatur ihren konkreten Niederschlag. So sind die Arbeiten auf der Grossbaustelle Achse Gotthard und Lötschberg begonnen beziehungsweise fortgesetzt worden. Die erste Etappe der Bahn 2000 nähert sich ihrem Ende und das Programm für die Lärmsanierungsmassnahmen der Bahn wurde eingeleitet. Gleichzeitig wurden erste Vorbereitungsarbeiten begonnen oder fortgesetzt, die vom Volk genehmigt wurden wie der Anschluss unseres Bahnnetzes an das europäische
Hochgeschwindigkeitsnetz oder die zweite Etappe der Bahn 2000.

Der öffentliche Verkehr beansprucht mit jährlich ca. 3,6 bis rund 4 Milliarden zwischen 7,7 und 8,1 Prozent der Bundesausgaben. Das mittlere jährliche Wachstum von rund vier Prozent wird durch den verstärkten Mittelbedarf für die Realisierung der Eisenbahngrossprojekte und die Umsetzung der flankierenden Massnahmen im Zusammenhang mit dem Landverkehrsabkommen hervorgerufen. Ein nicht unwesentlicher, ab dem Jahr 2002 auf über 25 Prozent oder mehr als eine Milliarde ansteigender Anteil wird zu Gunsten der FinöV-Vorhaben eingesetzt. Die Angaben zur separaten Rechnung des Fonds-FinöV sind im Anhang 5 zusammengestellt.

Die Leistungen des Bundes an die SBB belaufen sich in den Jahren 2001 bis 2003 je auf ca. 1750 bis 1800 Millionen. Davon entfallen je ungefähr 1400 Millionen auf den Zahlungsrahmen, der zur finanziellen Abdeckung der von der SBB im Bereich Infrastruktur zu erbringenden Leistungen dient. Der Rest setzt sich aus Beiträgen an laufende Ausgaben für bestellte Leistungen zusammen (bspw. regionaler Personenverkehr, kombinierter Verkehr). Die Beträge können sich noch zu Gunsten oder zu Ungunsten der SBB verändern, da in den Bereichen, wo sie im Wettbewerb mit anderen Konkurrenten steht (z.B. regionaler Personenverkehr, kombinierter Verkehr)

2313

der Anteil der einzelnen Marktteilnehmer nicht zum Voraus mit genügender Genauigkeit abgeschätzt werden kann.

Die Ausgaben im Strassenbereich verzeichnen ein durchschnittliches Wachstum von 0,4 Prozent und erreichen im Jahr 2003 ein Niveau von rund 2,9 Milliarden. Der Nationalstrassenbau basiert auf dem sechsten langfristigen Bauprogramm, welches jährliche Ausgaben in der Grössenordnung von gut 1,5 Milliarden vorsieht. Der Nationalstrassenunterhalt ist gegenüber dem Finanzplan vom 28. September 1998 um 100 Millionen aufgestockt worden und erreicht im Jahr 2003 rund 430 Millionen.

Damit wird der vom Parlament im März 1999 beschlossenen Beitragssatzerhöhung Rechnung getragen, die auf den 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist. Die Mehrausgaben sind beim Nationalstrassenbau kompensiert worden. Der Nationalstrassenbetrieb weist ein durchschnittliches jährliches Ausgabenwachstum von 3,5 Prozent aus, was vor allem auf die Inbetriebnahme neuer Strecken zurückzuführen ist. Bei den Hauptstrassen, Niveauübergängen und Verkehrstrennungsmassnahmen vermindern sich die Ausgaben infolge des Stabilisierungsprogrammes 1998 ab 2001 um durchschnittlich 100 Millionen pro Jahr auf eine Höhe von 250 Millionen. Die nicht werkgebundenen Beiträge nehmen in der Planperiode im Gleichschritt mit den zweckgebundenen Einnahmen um 1,2 Prozent zu. Die Spezialfinanzierung «Strassenverkehr» erreicht Ende 2003 voraussichtlich den Stand von 3,7 Milliarden.

In dieser Legislaturperiode werden die Themen Verkehrstelematik und Anpassung des Nationalstrassennetzes geprüft, deren finanzielle Auswirkungen noch offen sind.

Die Richtliniengeschäfte im Umweltschutzbereich können im Rahmen des alten Finanzplanes abgewickelt werden. Der Mittelbedarf (rund 340 Millionen) wächst nur moderat (+0,5 Prozent pro Jahr). Die Ausgaben für den Naturschutz hingegen nehmen zwischen 1999 und 2003 von 59 Millionen auf 75 Millionen zu. Dieses überdurchschnittliche Wachstum (+7,7 Prozent pro Jahr) ist damit zu erklären, dass ab dem Jahr 2001 während fünf Jahren jeweils 10 Millionen in den Fonds zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften einbezahlt sowie für die Erweiterung des Nationalparks ab 2002 zusätzliche Kosten von 4 Millionen pro Jahr anfallen werden.

Die Ausgaben im Bereich Energie erfahren eine markante Steigerung: Das ist auf die vom
Parlament am 8. Oktober 1999 beschlossene Energieabgabe von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde sowie die damit zu finanzierenden Energiefördermassnahmen zurückzuführen. Es wird davon ausgegangen, dass die Energieabgabe (vorbehältlich der Zustimmung von Volk und Ständen zum neuen Verfassungsartikel) auf Oktober 2001 in Kraft treten wird. Die Erträge aus der Energieabgabe werden auf jährlich rund 450 Millionen veranschlagt. Davon soll ein Teil zur Finanzierung der bereits heute bestehenden Ausgaben für die rationelle Energieverwendung und die erneuerbaren Energien verwendet werden. Für zusätzliche Fördermassnahmen sind 2001 100 Millionen, ab 2002 jährlich je 400 Millionen eing estellt.

Informationsgesellschaft und Medien: Von den Ausgaben von rund 180 Millionen entfallen etwa 100 Millionen auf die Abgeltung Zeitungstransporte. Bei den restlichen 80 Millionen handelt es sich um die Funktionsausgaben des Bundesamtes für Kommunikation.

Die finanziellen Auswirkungen der Umsetzung der Strategie für eine Informationsgesellschaft Schweiz schlagen sich in verschiedenen Aufgabenbereichen nieder.

Staatliche Institutionen: Die mit der Weiterführung der Verwaltungsreform bzw. der Staatsleitungsreform verbundenen zusätzlichen Kosten und Einsparungen sind noch 2314

nicht quantifizierbar. Die Ausgabenentwicklung im Bereich der Allgemeinen Verwaltung ist ohne Berücksichtigung allfälliger Mehrkosten für die Verstärkung der staatlichen Institutionen gesamthaft gesehen rückläufig. Diese Entwicklung ist auf den Abschluss bestimmter Sonderaufgaben (bspw. Volkszählung 2000, LSVAErfassungsgeräte) zurückzuführen.

Die Schweiz als Heimat für alle Bewohnerinnen und Bewohner Soziale Sicherheit und Gesundheit: Die Ausgaben für die Altersvorsorge steigen 2000­2003 um jährlich 5,4 Prozent. Die Zunahme ergibt sich aus den auf Grund der demografischen Entwicklung steigenden Zahlen der Rentnerinnen und Rentner sowie den in den Jahren 2001 und 2003 vorgesehenen Anpassungen der Renten gemäss dem Mischindex. Die Ausgaben der AHV werden auch nach 2003 auf Grund der regelmässigen Anpassungen der Renten und der demografischen Alterung anwachsen. Voraussichtlich im Jahr 2003 wird die 11. AHV-Revision in Kraft treten.

Sie wird in den ersten Jahren auf Grund der vorgesehenen flexiblen Ausgestaltung des Rentenalters mit sozialer Abfederung zu zusätzlichen Ausgaben führen. Die Reduktion der Witwenrenten und die Anhebung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre wiederum wird nach einer Übergangsfrist zu Einsparungen führen.

Die steigenden Ausgaben des Bundes für die Invalidenversicherung (Jahres- 5,5 Prozent) erklären sich aus der Zunahme der Rentenbezügerinnen und -bezüger und der Rentenanpassungen in den Jahren 2001 und 2003. Die Zunahme der Leistungsbezüger/innen ist insbesondere auf die steigende Lebenserwartung von Behinderten zurückzuführen. Die finanzielle Lage der Invalidenversicherung muss stabilisiert werden. Deshalb ist einerseits im Rahmen der 11. AHV-Revision eine Anhebung der Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt vogesehen, andererseits wird auch die Neuauflage der 4. IV-Revision Sparmassnahmen enthalten. Die Inkraftsetzung der Massnahmen ist für 2003 vorgesehen. Ihre Auswirkungen sind noch nicht quantifizierbar. Die Umsetzung der bilateralen Abkommen mit der EU verursachen ab 2001 geringe Zusatzkosten.

Der Bundesrat beabsichtigt, in Umsetzung von Art. 8 Abs. 4 BV ein Gesetzgebungsprogramm für die Gleichstellung von Behinderten zu unterbreiten. Die finanziellen Folgen sind noch nicht quantifizierbar und dürften sich zudem erst nach 2003 auswirken. Die Ausgaben für die
Krankenversicherung (Prämienverbilligungen) steigen 2000­2003 um jährlich 1,8 Prozent. Dies ergibt sich einerseits aus dem weiteren Anstieg der Gesundheitskosten, andererseits aus den auf Grund der sektoriellen Abkommen mit der EU zusätzlich an Personen im Ausland zu leistenden Prämienverbilligungen. Neu zu regeln ist die Frage der Aufteilung der Spitalfinanzierung zwischen Kantonen und Versicherern, nachdem das Eidgenössische Versicherungsgericht (im ausserkantonalen Bereich) eine mangelhafte Kostenbeteiligung der Kantone festgestellt hat. Bei den weiteren Sozialversicherungen fallen betreffend Umfang und Entwicklung insbesondere die Ergänzungsleistungen für AHV und IV ins Gewicht. Auch hier führen die Zunahme der Rentenbezüger/innen in AHV und IV und die sektoriellen Abkommen mit der EU zu Mehrausgaben. Die EL zur AHV verzeichnen 2000­2003 ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 2,5 Prozent, die EL zur IV ein Wachstum von 6,6 Prozent. Die Ausgaben für die Militärversicherung steigen von 2000­2003 um jährlich 0,5 Prozent. Die Ausgaben des Bundes für die Arbeitslosenversicherung (A-fonds-perdu-Beitrag) sinken in den Jahren 2000­ 2003 durchschnittlich um jährlich 5,6 Prozent, obwohl das Personenfreizügigkeits-

2315

abkommen mit der EU zu zusätzlichen Ausgaben für den Bund von jährlich 10 Millionen (ohne allfällig erforderliche neue Darlehen) führt. Die Entlastung resultiert aus der besseren konjunkturellen Lage und der sinkenden Zahl von Erwerbslosen.

Ende 2003 werden voraussichtlich die Schulden des Ausgleichsfonds getilgt sein, womit jährliche Einnahmen des Bundes aus der Darlehensrückzahlung von 1 Milliarde entfallen werden. Ab 2004 fallen auch die ausserordentlichen Finanzierungsmassnahmen für die Arbeitslosenversicherung weg. Auf diesen Zeitpunkt hin sollen mit einer Revision des AVIG Korrekturen im Leistungsbereich der Versicherung und ein neues Finanzierungskonzept in Kraft gesetzt werden. Durch den Abbau bestehender Verpflichtungen im Sozialen Wohnungsbau werden die Ausgaben des Bundes ausgehend von einem Stand von 185 Millionen im Jahr 1999 auf 289 Millionen im Jahr 2000 steigen und bis 2003 wieder auf 187 Millionen sinken. Die Ausgaben für die Fürsorgeleistungen des Bundes können auf tiefem Niveau stabil gehalten werden.

Die Ausgabenentwicklung im Gesundheitsbereich verbleibt in der Legislaturfinanzplanperiode praktisch konstant. Die Ausgabenspitzen in der ersten Hälfte der Legislatur ­ bedingt durch die Schaffung des Schweizerischen Institutes für Heilmittel ­ werden abgelöst durch zusätzliche Mehrausgaben im Rahmen der Verstärkung der nationalen Gesundheitspolitik, der gezielten Suchtprävention und der Bekämpfung von Infektionskrankheiten.

Regionaler Ausgleich: Der Schwerpunkt Regionaler Ausgleich umfasst die Bereiche Raumplanung, Investitionshilfe Berggebiet und Allgemeinen Wohnungsbau. Die Ausgaben des gesamten Schwerpunktgebietes sinken während der Legislaturfinanzplanung 2001­2003 von 171 Millionen auf 136 Millionen (­10,2 Prozent pro Jahr).

Praktisch unverändert bleiben die Ausgaben für die Raumplanung. Ein überdurchschnittliches Wachstum ist hingegen bei den Ausgaben für die Investitionshilfe im Berggebiet zu verzeichnen. Diese steigen von 67 Millionen im Jahr 2001 auf über 78 Millionen im Jahr 2003 (+9,3 Prozent pro Jahr) an. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die 1991 beschlossene weitere Fondseinlage von 800 Millionen gemäss den Beschlüssen des Parlamentes bis 2005 eingebracht sein muss. Stark rückläufig sind die Ausgaben im Allgemeinen Wohnungsbau; sie sinken von 102 Millionen auf
47 Millionen (­30,9 Prozent pro Jahr). Dieser Umstand ist damit zu erklären, dass die im Rahmen der Massnahmen zur Minderung der Verluste aus der Wohnbauförderung eingestellten Kredite im Jahre 2003 wegfallen (­55 Millionen).

Gesellschaft und Kultur: Dieser Aufgabenbereich, in dem die Kultur- und Sprachförderung sowie der Heimatschutz zusammengefasst werden, weist mit einem jährlichen Ausgabenvolumen von 360 Millionen eine beachtliche Ausgabensteigerung gegenüber der vergangenen Legislaturperiode auf. Diese Zunahme ist zur Hauptsache auf die Beitragsleistungen für die Landesausstellung zurückzuführen. Schwerpunkt der Kulturförderung in der neuen Legislatur sind zusätzliche Massnahmen gestützt auf den Kultur- und Sprachenartikel der Bundesverfassung. Die Revision des geltenden Filmgesetzes sowie die Gestaltung und Umsetzung einer nationalen Kulturpolitik sind die Hauptgründe für die Bereitstellung von mehr Bundesmittel.

Migration: Im Bereich der Migration sinken die im Legislaturfinanzplan eingestellten Ausgaben für die Flüchtlingshilfe im Inland kontinuierlich gegen die Milliardengrenze, nachdem sie wegen der Fluchtbewegung auf Grund des Kosovokonflikts mit dem Budget 2000 einen absoluten Höchststand von über 1,6 Milliarden erreicht haben. 2001 sind knapp 1,4 Milliarden eingestellt, 2002 1,2 Milliarden und 2003 rund 1,1 Milliarden. Die Minderung tritt ein, weil mit einer grösseren Rückkehrbe2316

wegung, vor allem in den Kosovo, gerechnet wird. Mit der wahrscheinlich sinkenden Zahl der unter dem Asylrecht in unserem Land anwesenden Personen werden auch die entsprechenden Fürsorgeausgaben stark zurückgehen. Zur Unterstützung der Rückkehr sind ­ vor allem in der ersten Hälfte der Legislaturperiode ­ für die Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfe höhere Beträge vorgesehen. Zurzeit werden im Rahmen einer Arbeitsgruppe Vorschläge für bessere Anreizstrukturen sowie für effizientere Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen zwischen Bund und Kantonen ausgearbeitet. Erstmals sind im Finanzplan auch Mittel für Bundesbeiträge an die Integration von Ausländerinnen und Ausländern vorgesehen, wie dies der neu in Kraft getretene Artikel 25a ANAG (Integrationsartikel) vorsieht. Vorerst sind unter der funktionalen Bezeichnung Aktionen im Inland zu diesem Zweck ab 2001 fünf bis acht Millionen eingestellt.

Innere Sicherheit: Im Schwerpunktsgebiet innere Sicherheit bleiben die Ausgaben in den Legislaturfinanzplan-Jahren auf dem Niveau des Budgets 2000, also knapp unter 550 Millionen, wobei im Jahr 2003 eine Ausgabenreduktion von rund 10 Millionen im Zahlenwerk eingestellt ist. Das durchschnittliche Wachstum im Verlauf der Periode 1999­2003 beträgt damit gut ein Prozent. Die Ausgaben im Bereich Rechtsaufsicht vollziehen vom Budget 1999 auf das Budget 2000 hin einen Ausgabensprung von 177 auf 219 Millionen, um dann kontinuierlich bis Ende der Legislaturperiode auf 204 Millionen zu sinken. Der Bereich Polizei zeichnet sich über die Periode 1999­2003 durch ein kontinuierliches Wachstum von 147 auf 167 Millionen aus, der Bereich Rechtsprechung steigt von 80 Millionen im Jahr 1999 auf knapp 94 Millionen im Jahr 2002, um dann 2003 wieder auf unter 80 Millionen zu sinken. Im Straf- und Massnahmenvollzug sinken die Ausgaben von 1999 bis 2003 von 111 auf 88 Millionen, wobei der grösste Teil der Ausgabenminderung (durch den Einbezug in das Stabilisierungsprogramm) auf das Budget 2000 hin stattfindet.

4.3

Zur Einnahmenentwicklung

Die Angaben des Finanzplans zu den Einnahmen beruhen auf Schätzungen, bei denen zahlreiche, verschiedenen Schwankungen unterworfene Grössen berücksichtigt wurden. Deshalb sind die Zahlen des Finanzplans mit einer gewissen Vorsicht zu betrachten.

Gegenüber dem Budget 1999 dürften die Einnahmen im Jahresmittel um 6,6 Prozent steigen. Dieses Wachstum liegt weit über den 3,4 Prozent, die für das Bruttoinlandprodukt erwartet werden. Verantwortlich für diese Entwicklung sind vor allem die Steuereinnahmen. Sie legen erheblich zu, insbesondere wegen der Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Gunsten der AHV/IV und der grossen Eisenbahnvorhaben, wegen des Übergangs zur leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, der Einführung einer Energieabgabe sowie wegen der Erhöhung der Lenkungsabgabe auf den flüchtigen organischen Verbindungen und der Tabaksteuer. Das Inkrafttreten des Mehrwertsteuergesetzes und die bilateralen Verträge mit der Europäischen Union (Einfuhrzölle auf Landwirtschaftsprodukten) hingegen führen zu einer Einnahmeneinbusse. Bei den übrigen Einnahmen steigen die Darlehensrückzahlungen der Arbeitslosenversicherung deutlich. Eine neue Einnahmequelle erschliesst sich mit der Spielbankenabgabe und mit der Gewährung von Kontingenten für Lastwagen über 28 Tonnen.

2317

Tabelle 4 Übersicht über die Einnahmen (Zahlen in Millionen SFr.)

Budget

Ø%

Finanzplan

2000

2001

2002

2003

B99-LFP 2003

Gesamteinnahmen % Vorjahr

45 584 7,6

47 380 3,8

49 671 4,8

54 697 10,1

6,6

Fiskaleinnahmen

41 758

43 083

45 335

50 295

6,6

­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­

9 700 3 750 3 300 16 300 4 825 1 600 360 994

10 950 3 600 3 550 17 400 4 965 1 790 740 954 450 160

12 300 3 700 3 700 20 600 5 035 1 790 750 969 450 210

5,8 8,2 4,7 8,0 1,7 2,8 43,7 2,2

160

10 500 3 100 3 400 16 700 4 895 1 790 730 939 110 160

3 826

4 297

4 336

4 402

6,0

50 750 650

75 1 000 650

150 1 050 650

150 1 100 650

Direkte Bundessteuer Verrechnungssteuer Stempelabgaben Mehrwertsteuer Mineralölsteuern Tabaksteuer Schwerverkehrsabgabe Zölle Energieabgabe Lenkungsabgabe VOC

Übrige Einnahmen ­ Spielbankenabgabe ­ Rückzahl. Darlehen AlV ­ Swisscom ­ Post

31,3

Insgesamt dürften sich die Einnahmen im Jahr 2003 auf 55 Milliarden belaufen. Davon gehen schätzungsweise mehr als fünf Milliarden allein auf die diskretionären Massnahmen (Änderung von Steuersätzen, neue Steuern) zurück. Hinzu kommen, bedingt vor allem durch die jüngsten Sanierungsmassnahmen in diesem Bereich, zusätzliche Rückzahlungen von Darlehen von Seiten der Arbeitslosenversicherung (+650 Millionen gegenüber dem Budget 1999). Das heisst, die diskretionären Massnahmen bewirken bereits ein durchschnittliches Wachstum von 2,7 Prozent gegenüber einem erwarteten Gesamtanstieg von 6,6 Prozent. Ohne diese Massnahmen stiegen die Einnahmen lediglich um 3,9 Prozent. Damit ist die Zunahme der konjunkturbedingten Einnahmen im Vergleich zum erwarteten Anstieg des BIP (+3,4 Prozent) relativ hoch. Vermutlich wird sie aber letztlich ähnlich sein wie diejenige des BIP, denn die neusten Zahlen für 1999 zeigen, dass die Einnahmen im Budget 1999 etwas zu tief veranschlagt waren.

Fiskaleinnahmen Die Mehrwertsteuer (MWSt) liefert mehr als einen Drittel der Gesamteinnahmen.

Damit ist sie die Haupteinnahmequelle des Bundes. Sie wird während dieser Legislaturperiode erhebliche Mehreinnahmen einbringen. Die Erhöhung um einen Prozentpunkt im Jahre 1999 wird sich im Jahr 2000 zum ersten Mal auf ein volles Jahr auswirken. Eine weitere Erhöhung um 0,1 Punkt zur Finanzierung der Eisenbahngrossvorhaben soll 2001 in Kraft treten, und schliesslich ist für das Jahr 2003 eine

2318

Erhöhung um 1,5 Punkte zur Finanzierung der AHV/IV vorgesehen. Bereinigt um diese Zusatzeinnahmen, dürften die Einnahmen aus der MWSt ungefähr im gleichen Rhythmus zulegen wie das nominale BIP.

Von 1989 bis 1999 stiegen die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer im Jahresmittel um 5,8 Prozent. Diese Zunahme liegt über dem Wirtschaftswachstum. Sie konnte trotz des Ausgleichs der kalten Progression erzielt werden, und zwar vor allem dank der hohen Einnahmen zu Beginn der Neunzigerjahre. Für den Zeitraum von 2000 bis 2003 rechnen wir mit einem jährlichen Wachstum von 8,2 Prozent. Im Zuge des erwarteten Wirtschaftswachstums werden allmählich die steuerbaren Löhne und Gewinne steigen. Dank der gegenwärtigen geringen Teuerung wird auch die kalte Progression nicht ausgeglichen werden müssen. Bei den natürlichen Personen werden nach den Kantonen Basel-Stadt, Zürich und Thurgau ab 1. Januar 2001 die meisten Kantone auf die Postnumerando-Besteuerung umstellen. Weil damit der Steuersatz angewendet wird, der für die jährliche Besteuerung gilt, und wegen der damit verbundenen Abzüge ergibt sich für das Jahr 2002 ein Einnahmenausfall von rund 500 Millionen. Für die juristischen Personen gilt die Postnumerando-Besteuerung bereits seit dem 1. Januar 1995.

Der Rohertrag der Verrechnungssteuer ergibt sich aus der Differenz zwischen den Steuereingängen und den Rückerstattungen. Ihn mittelfristig zu schätzen, ist sehr schwierig, weil sich Fehler, die bei der Schätzung der beiden massgeblichen Grössen auftreten, kumulieren können. Besonders volatil waren in den vergangenen Jahren die Dividendenausschüttungen, die rund drei Viertel der Einnahmen einbringen.

Stiegen sie 1997 lediglich um 3,3 Prozent, so legten sie 1998 um über 45 Prozent zu. Deshalb ist der Rohertrag aus der Verrechnungssteuer grossen Schwankungen unterworfen: Während er 1996 3,3 Milliarden betrug, waren es 1997 lediglich 2,3 Milliarden. Ein Jahr später lag er aber wieder bei 5,4 Milliarden. Für die Planungsperiode gehen wir bei den Steuereingängen von einer jährlichen Zunahme von rund sieben Prozent aus. Das seit ein paar Monaten spürbare Anziehen der Zinssätze dürfte sich fortsetzen, und die Kurve der Einnahmen wird weiterhin nach oben zeigen. Wir gehen zudem von einem weiteren Anstieg der Dividendenausschüttungen aus. Die Rückerstattungen betreffen
hauptsächlich Dividenden, die Gegenstand sehr umfangreicher Rückerstattungsanträge sein werden, zum Teil aber auch Anlagen zu ähnlichen Zinsen wie diejenigen, die für die Eingänge erwartet werden. Unter diesen Bedingungen wird die Rückerstattungsquote hoch bleiben.

Die Einnahmen aus den Stempelabgaben schwankten in den vergangenen zehn Jahren stark. Die Umsatzabgabe, die gegen 2/3 der Einnahmen ausmacht, ist abhängig von der zahlreichen Einflüssen ausgesetzten Börsenentwicklung. Auch die Emissionsabgaben verzeichneten von einem Jahr zum anderen grössere Ausschläge, je nachdem, wie viele Gesellschaften neu gegründet oder zusammengelegt wurden.

Aber auch die Gesetzesänderungen von 1993, 1996 und 1998 haben sich stark auf den Ertrag aus den Stempelabgaben ausgewirkt. In den kommenden Jahren werden sich vor allem die neuen Technologien auswirken. In Folge der Öffnung der elektronischen Börse Schweiz SWX wurden im März 1999 dringliche Massnahmen ergriffen, um die ausländischen Börsenmitglieder (remote members) dem Umsatzstempel zu unterstellen. Diese Massnahmen bleiben längstens bis Ende 2002 in Kraft. Dank ihnen konnte die Ungleichbehandlung der schweizerischen und der ausländischen Börsenmitglieder der Schweizer Börse SWX beseitigt werden. Für den Finanzplan gehen wir davon aus, dass die Einnahmen aus den Stempelabgaben in den kommenden Jahren leicht ansteigen und im Jahr 2003 3,7 Milliarden erre ichen dürften.

2319

Im Bereich der Verbrauchssteuern ist bei der Mineralölsteuer eine leichte Erosion festzustellen, weil sie nicht der Teuerung angepasst wird. Der Ertrag aus dieser Steuer dürfte denn auch in den Jahren 2001 bis 2003 um jährlich lediglich 1,5 Prozent ansteigen gegenüber einem Wachstum des BIP von 3,5 Prozent. Damit könnte er im Jahr 2003 die Fünf-Milliarden-Grenze übersteigen. Die Entwicklung des Mineralölsteuerertrags hängt von zahlreichen Faktoren ab: So vom Verbrauch der Fahrzeuge, der durchschnittlich zurückgelegten Kilometerzahl, der Wirtschaftslage und vom Benzinpreis im Inland und in den umliegenden Ländern, da sich Unterschiede auf den Verkauf im Inland auswirken. Eine Erhöhung der Tabaksteuer dürfte zu höheren Einnahmen führen. Jährlich belaufen sie sich voraussichtlich auf 1,8 Milliarden. Wie bisher werden sie zur Finanzierung der AHV eingesetzt.

Die Einfuhrzölle haben bei den Einnahmen des Bundes in den vergangenen Jahren kontinuierlich an Bedeutung verloren. Zunächst haben verschiedene Zollabbaurunden zu einem Einnahmenrückgang geführt. Die Erosion beruht aber auch auf der Berechnungsmethode: Diese berücksichtigt Gewicht, Volumen oder Quantität der verzollten Ware, unabhängig von der Preisentwicklung. Und schliesslich wurden die Einfuhrzölle auf Automobilen, Treibstoffen und anderen mineralölhaltigen Produkten in interne Verbrauchssteuern umgewandelt. Weitere Einbussen sind in den kommenden Jahren im Wesentlichen auf Grund der sektoriellen Abkommen mit der Europäischen Union zu erwarten. Das heisst, die Einnahmen gehen gegenüber dem für 1999 erwarteten Resultat leicht zurück.

Als Beitrag zur Finanzierung der Eisenbahngrossvorhaben wird die pauschale Schwerverkehrsabgabe im Jahr 2000 verdoppelt. Der Übergang zur leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe ist für das Jahr 2001 vorgesehen. Deren Ertrag wird auf 750 Millionen geschätzt. 2/3 davon fliessen in die Eisenbahnprojekte, und 1/3 wird wieder den Kantonen zugeführt.

Bei den Lenkungsabgaben wird 2001 eine Energieabgabe eingeführt. Sie dürfte ab 2002 450 Millionen einbringen. Diese Einnahmen werden vollumfänglich wieder verteilt, in erster Linie, um die rationelle Energieverwendung und erneuerbare Energien zu fördern. Zudem wird ab Januar 2000 eine Abgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen erhoben, deren Satz im Jahr 2003 erhöht
werden soll. Nach dem Umweltschutzgesetz darf der Ertrag aus dieser Abgabe nicht in die Bundeskasse fliessen, sondern muss der Bevölkerung zurückerstattet werden.

Übrige Einnahmen Die Darlehensrückzahlungen der Arbeitslosenversicherung werden in den kommenden Jahren ein sehr hohes Niveau erreichen, wenn die Arbeitslosenquote wie zurzeit weiter sinkt. Während 1999 lediglich 450 Millionen veranschlagt sind, dürften es 2003 1,1 Milliarden sein. Ende 2003 sind sämtliche Schulden der Arbeitslosenversicherung zurückbezahlt. Mit dem Wegfall der Darlehensrückzahlungen wird sich der Bundeshaushalt ab dem Jahre 2004 um rund eine Milliarde verschlechtern. Stark ins Gewicht fallen bei den übrigen Einnahmen auch die Dividenden der Swisscom. Zusätzliche Einnahmen ergeben sich zudem aus der Abgabe auf den Spielbanken, die demnächst eröffnet werden sollen, und aus der Gewährung von Kontingenten für Lastwagen von über 28 Tonnen.

2320

4.4

Finanzpolitische Standortbestimmung und Ausblick

Die finanzpolitische Standortbestimmung erfolgt vor dem Hintergrund von Zielen und mit Hilfe von Indikatoren.

Tabelle 5 Finanzkennzahlen (in % des BIP)

Staatsquote (Bund)

1990

1995

1998

V 1999

V 2000

LFP 2001

LFP 2002

LFP 2003

10,0

11,2

12,3

11,9

11,8

11,5

11,4

11,8

Steuerquote

9,2

8,9

10,6

10,1

10,5

10,3

10,5

11,3

Finanzsaldo 1

0,3

­0,9

0,1

­1,0

­0,5

­0,2

0,0

0,4

Schulden

12,1

22,6

28,8

26,3

25,0

26,6

25,2

24,2

Zinslast 2

3,6

4,4

4,8

7,2

6,6

6,5

6,3

6,0

1 2

Saldo der Finanzrechnung ohne Defizit des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte Nettozinslast in Prozenten der Gesamteinnahmen

Neben den verfassungsmässigen Zielen und Vorgaben wie dem Haushaltsziel 2001 und den Bestimmungen zur Konjunkturpolitik sind für die Standortbestimmung die Ziele des Finanzleitbildes massgebend. Im Folgenden wird die Standortbestimmung anhand von Überlegungen zur Staats- und Fiskalquote, zum Ausgleich der Finanzrechnung, zur Verschuldung und zur Zinslast vorgenommen.

Die Beurteilung beruht auf Informationen der Finanzrechnung. Die Finanzrechnung ist die zentrale politische Steuerungsgrösse, wenn auch für gewisse Fragestellungen der Bogen weiter gespannt werden muss. So muss beispielsweise im Zusammenhang mit gesamtwirtschaftlichen Fragestellungen der Fonds für Eisenbahngrossprojekte einbezogen werden.

Die Entwicklung der Staats- und Fiskalquote Allgemein ausgedrückt erlaubt die Staatsquote (Ausgaben des Staates im Verhältnis zum BIP) die Last des Staates und die Steuerquote (Steuerertrag im Verhältnis zum BIP) die Steuerlast zu messen. Eine hohe Staatsquote oder eine hohe Fiskalquote können sich negativ auf das Wirtschaftswachstum auswirken, weil sie das Risiko eines ineffzienten Staates in sich bergen. Doch lässt sich auch nach wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnissen der optimale Wert dieser Kennzahlen nicht festlegen.

Um unserer Wirtschaft günstige Bedingungen bieten zu können, müssen sowohl die Steuerlast als auch das Ausgabenwachstum im öffentlichen Sektor mässig sein. Zu sagen ist aber, dass der Staat einen grossen Teil seiner Aktivitäten über Gesetze ausübt, die sich nicht unbedingt auf diese Kennzahlen auswirken. Diese geben im Übrigen auch keinen Aufschluss über die Zusammensetzung und die Qualität der Leistungen des öffentlichen Sektors.

Die Staatsquote (Bund) ist in den Neunzigerjahren deutlich gestiegen. Diese Entwicklung ist teilweise auf die bis 1996 anhaltende wirtschaftliche Flaute zurückzuführen. Die Umsetzung des Stabilisierungsprogramms und der konjunkturelle Auf2321

schwung dürften in den Jahren 1999 bis 2002 trotz neuer Lasten (AHV, Eisenbahngrossprojekte, Massnahmen im Energiebereich) einen Rückgang der Staatsquote bewirken. 2003 werden allerdings zusätzliche Ausgaben in der Höhe von 2,2 Milliarden zur Finanzierung der AHV/IV diese Quote wieder in die Höhe treiben. Sie wird auf 11,8 Prozent steigen. Ohne diese Erhöhung der Sozialausgaben würde sich der Abwärtstrend der Staatsquote 2003 fortsetzen.

Von 1988 bis 1993 sank die Steuerquote; anschliessend stieg sie deutlich, weil der Bund zur Finanzierung seiner Aufgaben mehr Einnahmen benötigte und das BIP nur schwach zulegte. Für den Zeitraum 2000 bis 2002 dürfte sie sich knapp unter dem Niveau von 1998 stabilisieren. Mit der Erhöhung der MWSt um 1,5 Punkte im Jahr 2003 steigt die Steuerlast um 0,6 Prozent des BIP, obwohl mehr als 80 Prozent der zusätzlichen Einnahmen die Bundeskasse nur durchlaufen und gleich der AHV/IV weitergeleitet werden. Im Jahr 2003 wird die Steuerquote 11,3 Prozent erreichen.

Grafik 2

Entwicklung der Staats- und Steuerquote 1980 - 2003 im Verhältnis zum BIP (in %)

13,0 12,5 12,0 Staatsquote

11,5 11,0 10,5 10,0 9,5

Steuerquote

9,0 8,5 8,0 7,5

80

82 81

84 83

86 85

88 87

90 89

92 91

94 93

96 95

98 97

V2000B P02P V99B P01P P03P

Der Bundeshaushalt auf dem Weg zu einem dauerhaften Gleichgewicht Die Ziele, die der Bundesrat in seinem Finanzleitbild (Stabilisierung der Steuer- und der Staatsquote, bereinigt um die Mehrausgaben zur Finanzierung der AHV/IV) gesetzt hat, werden während dieser Legislatur zwar eingehalten werden können. Neue Aufgaben sollen finanziert werden, indem anderen Aufgaben weniger Mittel zugeführt werden. Neue Ausgaben namentlich im Bereich der Energieförderung werden nun aber durch neue Einnahmen finanziert. Angesichts des auf uns zukommenden Mehrbedarfs im Bereich der sozialen Wohlfahrt werden neue Bemühungen notwendig sein, wenn wir wollen, dass unsere Steuer- und Staatsquote längerfristig zu den tiefsten der Industrieländer gehören sollen.

Verschiedene Faktoren erlauben es zu beurteilen, ob der Bundeshaushalt gesund ist oder nicht. Der Bundeshaushalt gilt als gesund und damit das zweite Ziel des Fi-

2322

nanzleitbildes als erreicht, wenn der Haushalt über einen ganzen Konjunkturzyklus im Gleichgewicht bleibt und die Verschuldensquote nachhaltig stabil ist.

Nach den Prognosen ist der Bundeshaushalt auf gutem Weg zum Gleichgewicht: Ab dem Jahr 2002 weist die Finanzrechnung einen positiven Saldo aus. Damit wird zwar der Finanzsaldo, ausgedrückt in Prozent des BIP, in den Jahren 2000 und 2001 mit weniger als 0,5 Prozent noch leicht negativ ausfallen, im Jahr 2002 aber bei 0 Prozent liegen und 2003 schliesslich positiv werden.

Die Entwicklung der Haushaltlage bereinigt um die Wirkungen des Konjunkturzyklus stimmt ebenfalls zuversichtlich. Nach den Berechnungen sollte sich das strukturelle Defizit verbessern. Für das Ende der Legislaturperiode wird sogar mit einem strukturellen Überschuss gerechnet, und dies auch, wenn man das Defizit des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte berücksichtigt. Wenn sich die Planungshypothesen und die Haushaltprognosen bewahrheiten, dürften die Haushaltimpulse, die 1999 und 2000 noch neutral sind, in den Jahren 2001 bis 2003 leicht restriktiv sein. In der Legislaturperiode werden auch die automatischen Stabilisatoren tendenziell weniger wichtig, weil sich die Produktionslücke verringert (Übereinstimmung zwischen tatsächlicher Produktion und tendenziell geschätzter Produktion).

So könnten das Haushaltgleichgewicht erreicht und das strukturelle Defizit beseitigt werden, ohne dass der wirtschaftliche Aufschwung gefährdet würde, wie dies das Haushaltsziel 2001 und das Leitbild des Bundesrates vorgeben. Letzteres setzt vor allem auf eine Politik der mittelfristigen Stabilität.

Die Entwicklung der Verschuldensquote und der Zinszahlungen Die Verschuldensquote (Schulden der öffentlichen Hand in Prozent des BIP) ist der dritte Faktor, den der Bundesrat zur Beurteilung der Haushaltentwicklung herangezogen hat. Es ist überaus schwierig, die Grenzen genau festzulegen, innerhalb derer die Schuldenlast noch tragbar ist. Dass eine ständig zunehmende Verschuldung sich aber auf das Wirtschaftswachstum negativ auswirkt, darüber sind sich die Fachleute einig. Zum Vergleich darf die Staatsverschuldung in den Ländern der Europäischen Union längerfristig nicht über 60 Prozent liegen (Maastrichter Kriterium). Betrachtet man die Verschuldung des Bundes, so erregt weniger ihre Höhe (im Vergleich
zum BIP) Besorgnis, sondern vielmehr ihr starker Anstieg in den vergangenen Jahren.

1990 lag sie noch bei 12,1 Prozent, während sie 1998 auf ihrem Höhepunkt 28,8 Prozent erreichte. Die Sanierung des Bundeshaushalts und vor allem eine deutliche Verringerung der Tresoreriebestände sollten 1999 zu einer Senkung dieser Quote führen. Ihr leichter Rückgang sollte sich während dieser Legislaturperiode fortsetzen, sodass sie Ende 2003 unter 25,0 Prozent liegt. Damit wird das vom Bundesrat im Leitbild gesetzte Ziel erreicht.

Mit der zunehmenden Verschuldung wuchs in den vergangenen Jahren auch die Zinslast, was den Handlungsspielraum des Bundes einschränkt. Zudem werden die Bundesfinanzen anfällig bei Veränderungen der Zinssätze. Der schwache Anstieg des Anleihenvolumens in den nächsten Jahren und das tiefe Zinsniveau werden dazu führen, dass der Anteil der Einnahmen des Bundes, der für den Schuldendienst eingesetzt werden muss, allmählich kleiner wird. Die Nettozinslast in Prozent des BIP dürfte vom Spitzenwert von 7,2 Prozent im Jahr 1998 am Ende dieser Legislaturperiode auf 6,0 Prozent sinken.

2323

Ausblick Mit den vorliegenden Zahlen zum Legislaturfinanzplan befindet sich der Bundeshaushalt auf Gleichgewichtskurs. Die Haushaltsziele der Bundesverfassung können ohne Rückgriff auf den Sanktionsmechanismus erreicht werden. Diesen erfreulichen Planergebnissen liegen jedoch gewisse Risiken zu Grunde. Eine konsolidierte Wirtschaftsentwicklung im Rahmen des Potenzialwachstums, eine moderate Teuerung und tiefe Zinssätze, ein weiterer Rückgang der Arbeitslosenzahlen auf unter 80 000, eine finanzielle Konsolidierung der AHV/IV im Rahmen der 11. AHV-Revision, die stetige Rückbildung der Anzahl Personen unter dem Asylrecht sowie die Erhaltung des heutigen Steuersubstrates sind wichtige Voraussetzungen für den Rechnungsausgleich. Sollten sich eine oder mehrere dieser kritischen Parameter in einer für den Bundeshaushalt ungünstigeren Weise entwickeln, so würden die Haushaltsperspektiven sich spürbar verschlechtern und zusätzliche Korrekturmassnahmen bedingen.

Ein Wachstum des BIP, das um einen Prozentpunkt geringer ist als angenommen, würde Mindereinnahmen von rund einer Milliarde nach sich ziehen. Ein allfälliges Wiederansteigen der Arbeitslosenzahlen würde sich auf die Darlehen an die Arbeitslosenversicherung und den erwarteten Rückzahlungsrhythmus auswirken.

Namhafte Haushaltsverschlechterungen drohen auf der Einnahmenseite als Folge des wachsenden Reformdruckes bei den Stempelabgaben. Im Ausgabenbereich zeichnen sich Mehrbelastungen bei der Expo 02, bei der sturmgeschädigten Waldwirtschaft (Orkan «Lothar»), beim Personal (nicht eingeplante Lohnmassnahmen) oder beim Asylwesen bei einem erneuten Anschwellen der Migrationsströme ab. Mit einem über den Erwartungen liegenden Anstieg der Zinssätze würden sich auch die Kosten für neue Anleihen erhöhen.

Dank dem Haushaltsziel 2001 sind entscheidende Schritte in Richtung mittelfristiger Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben eingeleitet und mit einer moderaten Staatsquote und einer ausgewogenen und gerechten Steuerquote wichtige Voraussetzungen zur Wahrung und Stärkung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes geschaffen worden. Das Haushaltsziel 2001 bleibt gemäss Bundesverfassung solange in Kraft, bis es durch verfassungsrechtlich abgestützte Massnahmen zur Defizit- und Verschuldungsbegrenzung abgelöst wird. Mit dem Instrument der Schuldenbremse soll
verhindert werden, dass der Bundeshaushalt erneut aus dem Gleichgewicht gerät und sich ein neues strukturelles Ungleichgewicht bildet. Das Konzept Neuer Finanzausgleich ist kein Sparprogramm des Bundes; mit Aufgabenverschiebungen verbundene Belastungsänderungen zwischen Bund und Kantonen werden ausgeglichen. Der neue Finanzausgleich ermöglicht jedoch Bund und Kantonen Effizienzgewinne in Milliardenhöhe in dem Sinne, dass gleiche Leistungen mit weniger Geld erbracht werden können.

2324

A1

Legislaturziele und Richtliniengeschäfte 1999­2003 im Überblick

1

Die Schweiz als Partnerin in der Welt ­ Chancen einer offenen und zukunftsorientierten Schweiz wahrnehmen

1.1

Aussenbeziehungen

Ziel 1

Verbesserung der internationalen Mitwirkungsmöglichkeiten R1 R2

Ziel 2

Ausbau der aussen- und sicherheitspolitischen Präsenz in den B ereichen Friedensförderung, Schutz der Menschenrechte, Entwicklungszusammenarbeit ­ Verbesserte Stellung und Wahrnehmung der Schweiz im internationalen Umfeld R3 R4 R5 R6

Ziel 3

UNO-Beitritt Mitwirkung der Schweiz am europäischen Integrationsprozess

Multilateraler und bilateraler Einsatz zur Friedensförderung und Konfliktbearbeitung ­ schweizerisches Engagement im Balkan (inkl. Rückkehrhilfe) Ausbau und konzeptionelle Verfeinerung des schweizerischen Engagements in den Bereichen Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht Stärkung der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe Erneuerung des Solidaritätsgedankens nach aussen ­ Pflege des Schweizerischen Erscheinungsbildes im Ausland ­ Stärkung des internationalen Genf

Einsatz zu Gunsten einer offenen und nachhaltigen Weltwirtschaftsordnung R7

Weiterentwicklung einer nachhaltigen Aussenwirtschaftspolitik und der internationalen Umweltpolitik

1.2

Sicherheit

Ziel 4

Umsetzung der neuen Sicherheitspolitik «Sicherheit durch Kooperation» R8 R9

Neue Leitbilder Armee und Bevölkerungsschutz Intensivierung der internationalen Justiz- und Polizeizusammena rbeit als Grundlage für die Innere Sicherheit

2325

2

Die Schweiz als attraktiver Werk-, Denk- und Schaffensplatz ­ Entfaltungschancen der kommenden Generationen sicherstellen und verbessern

2.1

Forschung und Bildung

Ziel 5

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft und Schaffung von zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten R10

2.2

Stärkung des Bildungs- und Forschungsstandortes Schweiz

Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit R11

Stärkung des Wettbewerbs in der Schweiz

2.3

Finanzen und Bundeshaushalt

Ziel 6

Sicherstellung eines ausgeglichenen Bundeshaushaltes, einer moderaten Steuerquote und einer ausgewogenen und gerechten Steuerund Finanzpolitik R12 R13

Umsetzung Finanzleitbild: neue Finanzordnung und steuerpolitische Reformen Umsetzung Finanzleitbild: verfassungsrechtliche Defizit- und Ve rschuldungsbegrenzung

2.4

Umwelt und Infrastruktur

Ziel 7

Umwelt- Verkehrs- und Energiepolitik auf der Grundlage der Strategie «Nachhaltige Entwicklung der Schweiz» R14 R15 R16

Nachfolgeprogramm E2000 ­ Revision der Atomgesetzgebung ­ Verbesserte Luftreinhaltung ­ Wald als Element einer umfassenden und nachhaltigen Landschaftspol itik Modernisierung der Eisenbahnen und Verlagerung des Güterve rkehrs auf die Schiene ­ Strategie Verkehrstelematik ­ Strategie Flughafensystem Schweiz im Rahmen des SIL Reorganisation der technischen Sicherheitsaufsicht in den Bere ichen Umwelt, Verkehr und Energie

2.5

Informationsgesellschaft und Medien

Ziel 8

Bewältigung der Herausforderungen der Informationsgesellschaft und Anpassung der Medienordnung R17

Umsetzung der Strategie für eine Informationsgesellschaft Schweiz ­ Stärkung des statistischen Informationssystems ­ Modernisierung des Radio- und Fernsehgesetzes

2.6

Staatliche Institutionen

Ziel 9

Stärkung der staatlichen Handlungsfähigkeit und bürgernähere Verwaltung R18 R19

2326

Verbesserung des Rechtsschutzes durch Entlastung des Bundesgerichts Staatsleitungsreform und Weiterführen der Verwaltungsreform

3

Die Schweiz als Heimat für alle ihre Bewohnerinnen und Bewohner ­ Identitätsraum für alle Generationen schaffen

3.1

Soziale Sicherheit und Gesundheit

Ziel 10

Sicherstellung des nationalen Zusammenhaltes durch Gewährleistung des sozialen und regionalen Ausgleichs R20

3.2

Regionaler Ausgleich R21

3.3

Optimierung des Systems der sozialen Sicherheit ­ nationale G esundheitspolitik ­ Erneuerung des Solidaritätsgedankens im I nnern

Neuer Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen ­ Umsetzung der neuen Raumordnungsp olitik

Gesellschaft und Kultur R22

Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften ­ nationale Kulturpolitik

3.4

Migration

Ziel 11

Neuorientierung der Ausländerpolitik ­ Stabilisierung im Asylbereich unter Wahrung der humanitären Tradition der Schweiz R23 R24

Totalrevision des Ausländergesetzes ­ Erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Au sländer Änderung der Anreizstrukturen in der Asylpolitik, Ausbau der Rückkehrprogramme, Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit

3.5

Innere Sicherheit

Ziel 12

Halten des hohen Niveaus der inneren Sicherheit unter Gewährleistung der Grundrechte R25 R26

Ausbau der Bekämpfung der organisierten Kriminalität Anpassungen der Strukturen der inneren Sicherheit und der Polizeizusammenarbeit mit den Kantonen

2327

A2

Parlamentsgeschäfte 1999­2003 nach Aufgabengebieten

Aufgenommen sind Geschäfte, die der Bundesrat in der Legislaturperiode 1999­ 2003 (Dezember 1999­Dezember 2003) zuhanden des Parlaments zur Verabschiedung vorsieht.

Die Liste stellt keine vollständige Zusammenstellung aller seitens des Bundesrates geplanten Parlamentsgeschäfte dar. Nicht aufgenommen sind namentlich: 1. Periodisch/jährlich wiederkehrende Geschäfte wie beispielsweise Voranschlag, Aussenwirtschaftsbericht, Rüstungsprogramme, Bauprogramme; 2. Botschaften zur Genehmigung von Verwaltungsakten, zur Gewährleistung von Kantonsverfassungen, zu völkerrechtlichen Verträgen betreffend Doppelbesteuerungsabkommen; 3. Botschaften zu Volksinitiativen, Berichte von untergeordneter Bedeutung in Erfüllung von Postulaten (mit Ausnahmen auf Grund von bundesrätlichen Vorgaben); 4. Botschaftspflichtige Verpflichtungskredite im Baubereich, die über zivile Investitionsplanungen/militärische Bauplanung gesteuert sind, Zusatzkredite.

In verschiedenen Gebieten besteht ein Koordinationsbedarf mit dem Reformprojekt «Neuer Finanzausgleich» (l).

1

Die Schweiz als Partnerin in der Welt ­ Chancen einer offenen und zukunftsorientierten Schweiz wahrnehmen

1.1

Aussenbeziehungen

Richtliniengeschäfte ­ Botschaft über den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO) ­ Botschaft zur Ratifikation des 1. Zusatzprotokolls zur europäischen Menschenrechtskonvention (Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten) ­ Botschaft zur Ratifikation des 4. Zusatzprotokolls zur europäischen Menschenrechtskonvention (zusätzliche Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten) ­ Botschaft zur Ratifikation des Römer Statuts des internationalen Strafgerichtshofes ­ Abrüstungsbericht (in Erfüllung des Postulats Haering Binder vom 13. März 1999) ­ Bericht über Sicherheit und nachhaltige Entwicklung ­ Botschaft zur Ratifikation des Individualbeschwerdeverfahrens zur UNOKonvention über bürgerliche und politische Rechte 2328

­ Botschaft zur Ratifikation des Individualbeschwerdeverfahrens zur UNOKonvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung von Frauen ­ Botschaft zur Ratifikation des Individualbeschwerdeverfahrens zur UNOKonvention gegen Rassendiskriminierung ­ Bericht der Schweiz über die Umsetzung des UNO-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ­ Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes ­ Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die Exportrisikogarantie ­ Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die Investitionsrisikogarantie ­ Botschaft zum Bundesgesetz über die Förderung des Exports ­ Botschaft zur Ratifikation des Kyoto-Protokolls (ergänzendes Protokoll zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen) ­ Botschaft zur Ratifikation der Änderung des Montrealer Protokolls zum Schutz der Ozonschicht ­ Botschaft zur Ratifikation des Protokolls über die biologische Sicherheit ­ Botschaft zur Ratifikation der Konvention über persistente organische Schadstoffe (UN-POP) ­ Botschaft zur Ratifikation des Übereinkommens über grenzüberschreitenden Verkehr gefährlicher Chemikalien (PIC-Konvention) ­ Botschaft zum Bundesgesetz über die Verleihung von Vorrechten und Immunitäten an internationale Institutionen in der Schweiz sowie die Ausrichtung von freiwilligen Beiträgen an das internationale Genf Weitere Geschäfte ­ Bilanz zum aussenpolitischen Bericht 1993 (in Erfüllung des Postulates Zbinden vom 17. März 1999) ­ Botschaft zur Ratifikation eines Zusatzprotokolls zum B-Waffenübereinkommen (inkl. Durchführungsgesetz) ­ Botschaft zur Ratifikation eines Übereinkommens über die Einstellung der Herstellung von Spaltmaterial für Waffenzwecke (inkl. Durchführungsgesetz) ­ Botschaft zur Ratifikation eines Abkommens über Kleinwaffen (inkl. Durchführungsgesetz) ­ Botschaft über den Beitritt der Schweiz zum International Institute for Democracy and Electoral Assistance (IDEA) ­ Botschaft über die Teilnahme und den finanziellen Beitrag des Bundes an das Centre Henry Dunant für den humanitären Dialog ­ Botschaft zur Ratifikation des zweiten Protokolls des Haager Abkommens von 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten ­ Botschaft zur Ratifikation des Übereinkommens über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und des beigeordneten Personals

2329

­ Botschaften zur Ratifikation verschiedener Abkommen mit Deutschland und Frankreich über Bereinigungen und Änderungen der Landesgrenze ­ Botschaft zur Ratifikation des Abkommens mit Österreich über die gegenseitige Katastrophenhilfe ­ Botschaft zur Ratifikation der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung ­ Botschaft zum Staatsvertrag mit Italien betreffend die Enklave Campione (Regelung der Verhältnisse der Gemeinde Campione zur Schweiz insgesamt, insbesondere Einbezug in das schweizerische Zollgebiet) ­ Botschaft zur Ratifikation der UNESCO-Konvention von 1970 zur Bekämpfung des illegalen Kulturgütertransfers (inkl. Durchführungsgesetz) ­ Botschaft zum Embargogesetz ­ Botschaft zur Ratifikation des Transitprotokolls zum Vertrag über die Energiecharta ­ Botschaft zur Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des IWF ­ Botschaft zur Ratifizierung des Änderungsprotokolls zum internationalen Übereinkommen vom 18. Mai 1973 zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren (Kyoto-Übereinkommen) ­ Botschaft zur Ratifikation der Teilrevision des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ), zur Ratifikation zweier Zusatzprotokolle zum EPÜ sowie zur Teilrevision des Patentgesetzes Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen ­ Rahmenkredit über die Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS 2003­2007 ­ Rahmenkredit über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zu Gunsten von Entwicklungsländern in den Jahren 2003­2007 ­ Rahmenkredit über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft 2002­2005 ­ Rahmenkredit über die Weiterführung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit 2003­2007 ­ Botschaft über die Finanzhilfen an die Immobilienstiftung für die Internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf ­ Botschaft über die Finanzhilfe des Bundes an das Sitzbudget des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz in den Jahren 2002­2005 ­ Botschaft über die Ausrichtung einer Finanzhilfe an das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in den Jahren 2002­2005 ­ Zahlungsrahmen über die Finanzierung der Exportförderungshilfe für die Jahre 2001­2003

2330

1.2

Sicherheit

Richtliniengeschäfte ­ Armeeleitbild XXI

l

­ Botschaft zur Revision der Militärgesetzgebung (Armee XXI)

l

­ Leitbild Bevölkerungsschutz

l

­ Botschaft zur Totalrevision der Zivilschutzgesetzgebung (Bevölkerungsschutz)

l

Weitere Geschäfte ­ Botschaft zur Teilrevision des Militärstrafgesetzes und des Disziplinarstrafrechtes ­ Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Rüstungsunternehmen des Bundes (BGRB) ­ Botschaft zum Rechtshilfevertrag in Strafsachen mit der Sonderverwaltungsregion Hongkong ­ Botschaft zum Rechtshilfevertrag in Strafsachen mit Ägypten ­ Botschaft zum Staatsvertrag mit Ungarn über die Bekämpfung der organisierten Kriminalität ­ Botschaft zum Vertrag mit Marokko über die Überstellung von Straftätern ­ Botschaft zum Zusatzvertrag mit Frankreich zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen ­ Botschaft zum Polizeizusammenarbeitsvertrag mit Europol Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen ­ Botschaft zur Erneuerung des Bundesbeschlusses über einen BürgschaftsRahmenkredit für die Sicherung eines ausreichenden Bestandes an Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge

2

Die Schweiz als attraktiver Werk-, Denk- und Schaffensplatz ­ Entfaltungschancen der kommenden Generationen sicherstellen und verbessern

2.1

Forschung und Bildung

Richtliniengeschäfte ­ Botschaft zur Revision des Berufsbildungsgesetzes

l

­ Botschaft zum neuen Hochschulartikel in der Verfassung ­ Botschaft zur Teilrevision des Fachhochschulgesetzes

l

­ Bilaterales Abkommen mit der EU über die integrale Beteiligung der Schweiz an den Bildungs- und Jugendprogrammen (Sokrates, Leonardo, Jugend für Europa) 2331

Weitere Geschäfte ­ Botschaft zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen ­ Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen ­ Bericht über die Weiterbildung in der Schweiz ­ Zwischenbericht über den Aufbau der Fachhochschulen Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen ­ Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004­2007 2.2

Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit

Richtliniengeschäfte ­ Botschaft zur Revision des Kartellrechts ­ Bericht und Botschaft über die Förderung von Unternehmensgründungen ­ Botschaft zum Fusionsgesetz ­ Botschaft zur Revision des Rechts der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ­ Botschaft zur Revision des Landwirtschaftsgesetzes Weitere Geschäfte ­ Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse ­ Botschaft zur Teilrevision des Patentgesetzes (Biotechnologie) ­ Botschaft zum Bundesgesetz über das Reisendengewerbe ­ Botschaft zur Revision des Sortenschutzgesetzes ­ Botschaft zum Bundesgesetz über die Rechnungslegung ­ Botschaft zu Teilrevisionen des Waffengesetzes, des Kriegsmaterialgesetzes, des Sprengstoffgesetzes und des Güterkontrollgesetzes ­ Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag ­ Botschaft zum Bundesgesetz über die Versicherungsaufsicht ­ Botschaft zur Revision des Bundesbeschlusses über die Abgeltung der amtlichen Vermessung ­ Botschaft zu einem Bundesbeschluss zur Genfer Akte des Haager Musterschutz-Abkommens und einem Bundesgesetz über den Schutz von Design (Designgesetz) ­ Botschaft zur Ratifikation des Patent Law Treaty (PLT) und zur Teilrevision des Patentgesetzes (interne Umsetzung) ­ Botschaft zum Bundesgesetz über nachrichtenlose Vermögenswerte 2332

l

­ Botschaft zur Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts ­ Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten ­ Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen (Bankenliquidation) ­ Botschaft zur Revision des Nationalbankgesetzes ­ Botschaft zur Revision der Umsatzabgabe ­ Botschaft zur Totalrevision des Zollgesetzes ­ Botschaft zur Revision des Zolltarifgesetzes ­ Botschaft zur Revision des Tierschutzgesetzes

l

­ Botschaft über Massnahmen zur Bewältigung der durch Orkan «Lothar» verursachten Schäden an Obstbäumen ­ Botschaft zur Revision des Lugano-Übereinkommens von 1988 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen ­ Botschaft über einen Zahlungsrahmen für die finanziellen Mittel der Landwirtschaft in den Jahren 2004­2007 2.3

Finanzen und Bundeshaushalt

Richtliniengeschäfte ­ Botschaft zur Neuen Finanzordnung ­ Botschaft zur Reform der Familienbesteuerung ­ Botschaft zur Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums ­ Botschaft über die Ausführungsgesetzgebung zur Grundnorm für eine Energieabgabe ­ Botschaft zur (verfassungsrechtlichen) Schuldenbremse Weitere Geschäfte ­ Botschaft zur zeitlichen Bemessung bei den direkten Steuern der natürlichen Personen ­ Botschaft zur Reform der Unternehmensbesteuerung ­ Botschaft zur Teilrevision des Tabaksteuergesetzes ­ Botschaft zum Biersteuergesetz Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen ­ Verpflichtungskredit für die Beschaffung von Erfassungsgeräten der LSVA ­ Verpflichtungskredit für den Betrieb und den Unterhalt des LSVA-Systems

2333

2.4

Umwelt und Infrastruktur

Richtliniengeschäfte ­ Botschaft zum Kernenergiegesetz (Totalrevision Atomgesetzgebung) ­ Botschaft zur Revision des Waldgesetzes ­ Botschaft zur Ratifikation des Protokolls vom 24. Juni 1998 zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle (Zusatzprotokoll Schwermetalle) ­ Botschaft zur Ratifikation des Protokolls vom 24. Juni 1998 zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (Zusatzprotokoll persistente organische Verbindungen) ­ Botschaft zur Ratifikation des Protokolls vom 30. November 1999 zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend die Verringerung der Versauerung, Eutrophierung und des bodennahen Ozons ­ Botschaft zu den Anschlüssen der Ost- und Westschweiz ans europäische Hochleistungs-Eisenbahnnetz ­ Botschaft zum Bundesgesetz über ein Kompetenzzentrum für technische Sicherheit und zu weiteren Gesetzesänderungen (Sammelbotschaft «Projekt NASA») Weitere Geschäfte ­ Bericht zum Stand und zur Weiterentwicklung der Strategie nachhaltige Entwicklung in der Schweiz ­ Bericht zur Umsetzung der Schlussfolgerungen des OECD-Umweltprüfberichts Schweiz 1998 ­ Botschaft zur Revision des Umweltschutzgesetzes (Gen-Lex-Vorlage) ­ Botschaft zur Revision des Nationalparkgesetzes ­ Botschaft zur Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes ­ Botschaft zu einem Bundesbeschluss nach Art. 28 WaG (Waldkatastrophen, Bewältigung der vom Orkan Lothar verursachten Waldschäden) ­ Botschaft zur Ratifikation verschiedener Zusatzprotokolle zum Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) ­ Botschaft zu einem Gasmarktgesetz ­ Botschaft zum Bundesgesetz über die Änderung des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz ­ Botschaft zur Ratifikation des Zusatzprotokolls zu den Garantien mit der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) ­ Botschaft zur Ratifikation der bilateralen Vereinbarung Schweiz-Italien bezüglich Südanschlüsse ­ Botschaft zur Ratifikation der bilateralen Vereinbarung Schweiz-Frankreich bezüglich TGV-Anschlüsse 2334

l

­ Botschaft zur Ratifikation eines Abkommens zwischen Frankreich und der Schweiz über den Autobahnzusammenschluss der Nationalstrasse N2 und der Autobahn A35 zwischen Basel und Saint Louis ­ Botschaft zur Ratifikation eines Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz über den Bau einer Autobahnbrücke über den Rhein zwischen Rheinfelden (Baden-Württemberg) und Rheinfelden (Aargau) Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen ­ Zahlungsrahmen Abwasser- und Abfallanlagen 2002­2005 2.5

Informationsgesellschaft und Medien

Richtliniengeschäfte ­ Botschaft zur Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes ­ Statistisches Mehrjahresprogramm des Bundes 1999­2003 Weitere Geschäfte ­ Botschaft zum Bundesgesetz über die Harmonisierung von Personenregistern ­ Botschaft zum Bundesgesetz über die Förderung des Kunstschaffens mit den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien ­ Botschaft zum Bundesgesetz über digitale Signatur und den elektronischen Geschäftsverkehr ­ Botschaft zur Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes (URG) Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen ­ Keine 2.6

Staatliche Institutionen

Richtliniengeschäfte ­ Botschaft zum Bundesgesetz über das Bundesgericht und zum Bundesgesetz über das Eidgenössische Verwaltungs- und Strafgericht ­ Botschaft zur Staatsleitungsreform ­ Bericht zur Evaluation der Erfahrungen und zum weiteren Vorgehen im Bereich Führen mit Leistungsaufträgen und Globalbudget (FLAG) ­ Botschaft zum Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung Weitere Geschäfte ­ Botschaft zur Teilrevision ZGB (Informatisierung der Zivilstandsregisterführung)

2335

­ Botschaft zum Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz) ­ Botschaft zur Verwendung der überschüssigen Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank inklusiv Rechtsgrundlagen für die Stiftung Solidarische Schweiz ­ Botschaft über die Finanzierung der Reorganisation der Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung (Projekt NOVE-IT) ­ Botschaft zu Änderungen von Bundesgesetzen und allgemeinverbindlichen Bundesbeschlüssen in Ausführung von Art. 64 RVOG (Sammelbotschaft) ­ Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die Gesetzessammlungen und das Bundesblatt (Publikationsgesetz) Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen ­ Verpflichtungskredit für Sozialmassnahmen im Zusammenhang mit der Reorganisation der Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung (Projekt NOVE-IT)

3

Die Schweiz als Heimat für alle ihre Bewohnerinnen und Bewohner ­ Identitätsraum für alle Generationen schaffen

3.1

Soziale Sicherheit und Gesundheit

Richtliniengeschäfte ­ Botschaft zur 11. AHV-Revision ­ Botschaft zur 1. BVG-Revision ­ Botschaft zur 4. Revision der Invalidenversicherung

l

­ Botschaft zur 3. Revision der Arbeitslosenversicherung ­ Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 18. März 1995 über die Neuordnung der Spitalfinanzierung ­ Botschaft zur Regelung des Erwerbsausfalls bei Mutterschaft ­ Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Stiftung Solidarische Schweiz ­ Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Gleichberechtigung der Behinderten Weitere Geschäfte ­ Botschaft zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (technische Revision ­ Optimierung Vollzug) ­ Botschaft zur Ratifikation des Übereinkommens des Europarats über Menschenrechte und Biomedizin sowie das Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens

2336

l

l

­ Botschaft zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes ­ Botschaft zur Teilrevision des Zivildienstgesetzes ­ Botschaft zum Bundesgesetz zur Regelung der Aus-, Weiter- und Fortbildung der nichtärztlichen Phsychotherapeuten

l

­ Botschaft zum Bundesgesetz über die Aus-, Weiter- und Fortbildung für universitäre Medizinalberufe

l

­ Botschaft zum Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen ­ Botschaft zur Ratifikation des Protokolls über Wasser und Gesundheit zum Übereinkommen der ECE/UNO von 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen ­ Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über die Militärversicherung ­ Botschaft zum Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (Genomanalyse) ­ Botschaft zur Revision des Opferhilfegesetzes (OHG) Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen ­ Zahlungsrahmen Prämienverbilligung 2004­2007 3.2

Regionaler Ausgleich

Richtliniengeschäfte ­ Erste Botschaft zum Neuen Finanzausgleich: Verfassungsänderungen und totalrevidiertes Finanzausgleichsgesetz ­ Zweite Botschaft zum Neuen Finanzausgleich: notwendige Gesetzesänderungen in den einzelnen Aufgabenbereichen sowie Revisionen des Subventionsund Finanzhaushaltsgesetzes ­ Raumordnungspolitik, Realisierungsprogramm 2000­2003 Weitere Geschäfte ­ Botschaft zur Verlängerung des Bundesbeschlusses zu Gunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete ­ Botschaft zum Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten

l

­ Botschaft zum Bundesgesetz über die Wohnungsversorgung

l

­ Bericht und Botschaft zur Verbesserung der Struktur und Qualität des Angebotes im Tourismus Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen ­ Botschaft zu einem neuen Verpflichtungskredit über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus 2002­2006

2337

3.3

Gesellschaft und Kultur

Richtliniengeschäfte ­ Botschaft zum Sprachengesetz ­ Botschaft zum Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur ­ Botschaft zum Bundesgesetz über die Kulturförderung

l

Weitere Geschäfte ­ Botschaft zum Bundesgesetz über die rechtliche Stellung gleichgeschlechtlicher Paare ­ Botschaft zu einer Defizitgarantie für die Expo.02 ­ Botschaft zu einem Bundesgesetz betreffend die Finanzierung der schweizerischen Stiftung für Fotografie und die Förderung der Fotografie in der Schweiz ­ Botschaft zu einem Bundesgesetz zur Bildung der Stiftung Schweizerisches Ladesmuseum ­ Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Fondation MUSÉE SUISSE ­ Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport ­ Botschaft über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (Sonderbotschaft zur Neuzuteilung des 20-Millionen-Kredites für Sion 2006) Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen ­ Zahlungsrahmen für die Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 2004­2007 ­ Zahlungsrahmen für die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» in den Jahren 2002­2006 ­ Zahlungsrahmen für die Stiftung «Schweizerische Volksbibliothek» in den Jahren 2004­2007 3.4

Migration

Richtliniengeschäfte ­ Botschaft über einen neuen Verfassungsartikel zur erleichterten Einbürgerung in der Schweiz geborener und aufgewachsener Ausländerinnen und Ausländer ­ Botschaft zum totalrevidierten Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (neu: Ausländergesetz) Weitere Geschäfte ­ Botschaft über die Teilrevision des Asylgesetzes Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen ­ Keine

2338

l

3.5

Innere Sicherheit

Richtliniengeschäfte ­ Botschaft zum eidgenössischen Strafprozessrecht (Vereinheitlichung) ­ Botschaft zum Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte (Sharing-Gesetz) ­ Zusatzbotschaft zur Änderung des StGB betreffend den definitiven Betrieb einer DNA-Profil-Datenbank Weitere Geschäfte ­ Botschaft zur Revision des Datenschutzgesetzes betreffend die Einrichtung von On-line-Verbindungen ­ Botschaft zur Teilrevision StGB, Verjährung bei Sexualdelikten und Verbot des Besitzes harter Pornografie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen ­ Keine

2339

A3

Legislaturfinanzplan 2001­2003 (tabellarisch)

­ Ausgaben nach Aufgabengebieten ­ Ausgaben und Einnahmen nach Departementen und Dienststellen

Legislaturfinanzplan 2001-2003 vom 17.12.1999

Ausgaben nach Aufgabengebieten

Voranschlag

2000

Legislaturfinanzplan

2001

2002

2003

in Millionen Franken

TOTAL AUSGABEN Beziehungen zum Ausland Politische Beziehungen Entwicklungshilfe Übriges Sozialwesen(./.507 ./.509) Altersversicherung (inkl. Ergänzungsleistungen) Invalidenversicherung (inkl. Ergänzungsleistungen) Krankenversicherung Arbeitslosenversicherung Sozialer Wohnungsbau Übriges

47 424 2 241 767 1 278 195 11 084 4 958 3 545 1 738 237 289 317

48 315 2 232 774 1 256 202 11 640 5 269 3 763 1 835 213 242 318

49 576 2 298 783 1 312 203 11 913 5 374 3 920 1 861 212 228 318

53 006 2 400 824 1 327 205 12 724 5 946 4 181 1 888 207 178 324

Bildung und Grundlagenforschung Berufsbildung Hochschulen Grundlagenforschung Übriges

3 349 459 2 034 775 81

3 501 458 2 018 944 81

3 485 459 2 025 918 83

3 507 450 2 061 913 83

Öffentliche Sicherheit Rechtsaufsicht Polizei Rechtssprechung Straf- und Massnahmenvollzug

548 219 152 84 93

549 213 158 87 90

548 207 163 94 84

538 204 167 78 88

Asyl- und Flüchtlingswesen (507+509)

1 529

1 376

1 205

1 119

Landesverteidigung Militärische Landesverteidigung Zivile Landesverteidigung

5 002 4 899 103

4 795 4 694 101

4 867 4 765 102

4 907 4 804 103

Landwirtschaft Verwaltung Forschung und Beratung Verbesserung der Produktionsgrundlagen Produktion und Absatz Direktzahlungen und soziale Massnahmen

3 990 49 133 255 1 123 2 431

3 962 49 130 294 1 002 2 487

3 923 48 126 293 934 2 523

3 908 47 122 293 900 2 545

Verkehr Strassen Öffentlicher Verkehr Übriger Verkehr

6 767 2 849 3 643 275

7 011 2 848 3 887 276

7 187 2 882 4 026 279

7 278 2 932 4 070 276

Finanzen Anteile an Bundeseinnahmen Vermögens- und Schuldenverwaltung

8 912 5 143 3 769

9 482 5 580 3 403

10 062 6 164 3 898

12 600 8 656 3 944

Verschiedenes Allgemeine Verwaltung Wirtschaft Umwelt und Raumordnung Kultur, Sport, Medien Gesundheit Nicht zuteilbare Ausgaben

4 001 1 540 688 741 607 206 219

3 767 1 395 775 740 427 192 238

2340

4 089 1 354 1 082 763 452 191 247

4 028 1 328 1 085 715 469 190 241

Legislaturfinanzplan 2001-2003 vom 17.12.1999

Ausgaben nach Aufgabengebieten

Veränderungen

1999/2000

2000/2001

Ø-jährl.

Wachstumsrate

2001/2002

2002/2003

99/2003 in/en %

in Millionen Franken

TOTAL AUSGABEN Beziehungen zum Ausland Politische Beziehungen Entwicklungshilfe Übriges Sozialwesen(./.507 ./.509) Altersversicherung (inkl. Ergänzungsleistungen) Invalidenversicherung (inkl. Ergänzungsleistungen) Krankenversicherung Arbeitslosenversicherung Sozialer Wohnungsbau Übriges

+1 127 +134 +75 +39 +20 +357 +113 +181 -20 -24 +104 +3

Bildung und Grundlagenforschung Berufsbildung Hochschulen Grundlagenforschung Übriges

+28 -23 -13 +62 +2

Öffentliche Sicherheit Rechtsaufsicht Polizei Rechtssprechung Straf- und Massnahmenvollzug

+32 +42 +4 +4 -18

+891

+1 261

-9 +7 -23 +7 +556 +311 +218 +96 -25 -47 +1

+3 430

+66 +8 +56 +1 +273 +105 +157 +26 -1 -14 -

+152 -1 -16 +169 -

+811 +572 +261 +27 -5 -50 +6

-16 +1 +7 -26 +2

-6 +7 +2 -3

+101 +41 +59 +2

-6 +5 +7 -6

+3,4 +3,3 +4,4 +2,6 +4,0 +4,4 +5,3 +5,6 +1,8 -5,6 -0,9 +0,8

+22 -8 +36 -6 -

+1,4 -1,7 +0,2 +6,4 +1,2

-10 -3 +4 -16 +4

+1,0 +3,7 +3,2 -0,7 -5,7

Asyl- und Flüchtlingswesen (507+509)

+226

-153

-171

-86

-3,7

Landesverteidigung Militärische Landesverteidigung Zivile Landesverteidigung

-125 -106 -19

-207 -205 -2

+72 +71 +1

+40 +39 +1

-1,1 -1,0 -4,0

Landwirtschaft Verwaltung Forschung und Beratung Verbesserung der Produktionsgrundlagen Produktion und Absatz Direktzahlungen und soziale Massnahmen

-238 +2 -17 +77 -335 +36

-27 -2 +39 -120 +56

-39 -1 -4 -1 -69 +36

-15 -4 -34 +23

-2,0 +0,5 -5,0 +13,3 -11,4 +1,5

Verkehr Strassen Öffentlicher Verkehr Übriger Verkehr

+172 -38 +215 -5

+244 +245 +1

+177 +34 +139 +3

+91 +50 +44 -3

+2,5 +0,4 +4,4 -0,4

Finanzen Anteile an Bundeseinnahmen Vermögens- und Schuldenverwaltung

+419 +553 -114

+570 +436 +134

+579 +584 -5

+2 538 +2 493 +46

+10,4 +17,1 +0,4

Verschiedenes Allgemeine Verwaltung Wirtschaft Umwelt und Raumordnung Kultur, Sport, Medien Gesundheit Nicht zuteilbare Ausgaben

+121 +185 -36 -62 +166 +27 -160

-234 -145 +87 -1 -181 -14 +18

+322 -41 +307 +23 +25 -1 +9

-61 -26 +3 -48 +17 -1 -7

+0,9 +3,7 +10,6 -2,9 +1,5 +1,4 -10,7

2341

Legislaturfinanzplan 2001-2003 vom 17.12.1999

Ausgaben und Einnahmen nach Departementen und Dienststellen

Voranschlag

Legislaturfinanzplan

2000

2001

2002

2003

in Millionen Franken

GESAMTAUSGABEN

47 424

48 315

49 576

53 006

GESAMTEINNAHMEN

45 584

47 380

49 671

54 697

Einnahmen-/Ausgaben überschuss

1

Ausgaben Einnahmen

-935

95

1 691

127 12

123 12

124 12

125 12

43

42

42

42

5

5

5

5

104 Bundeskanzlei Ausgaben

31

29

30

30

105 Bundesgericht Ausgaben Einnahmen

36 12

36 12

36 12

36 12

106 Versicherungsgericht Ausgaben Einnahmen

12 1

12 1

12 1

12 1

1 645 48

1 628 44

1 688 44

1 779 44

519 48

508 44

518 44

558 44

1 126

1 119

1 169

1 221

14 065 97

14 818 121

15 094 196

15 980 196

101 Eidgenössische Räte Ausgaben 103 Bundesrat Ausgaben

2

Departement ü f r auswärtige Angelegenheiten Ausgaben Einnahmen

201 Departement ü f r auswärtige Angelegenheiten Ausgaben Einnahmen 202 Direktion ür f Entwicklung und Zusammenarbeit Ausgaben

3

Departement des Innern Ausgaben Einnahmen

301 Generalsekretariat Ausgaben

10

10

10

10

303 Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann Ausgaben

6

6

6

6

305 Bundesarchiv Ausgaben

8

8

8

8

183 2

181 2

194 2

207 2

62 22

62 22

61 22

64 22

141 5

131 4

130 4

131 4

306 Bundesamt ür f Kultur Ausgaben Einnahmen 311 Meteorologische Anstalt Ausgaben Einnahmen 316 Bundesamt ür f Gesundheit Ausgaben Einnahmen 317 Bundesamt ür f Statistik Ausgaben Einnahmen

92 -

84 -

85 1

70 1

318 Bundesamt ür f Sozialversicherung Ausgaben Einnahmen

10 267 54

10 894 78

11 181 153

12 041 153

321 Bundesamt ür f Militärversicherung Ausgaben Einnahmen

259 5

261 5

261 5

265 5

8 8

8 8

8 8

8 8

322 Rehabilitationsklinik Novaggio Ausgaben Einnahmen

2342

-1 840

Behörden und Gerichte

Legislaturfinanzplan 2001-2003 vom 17.12.1999

Ausgaben und Einnahmen nach Departementen und Dienststellen

Voranschlag

Legislaturfinanzplan

2000

2001

2002

2003

in Millionen Franken

326 Staatssekretariat und ü Bro für Weltraumangelegenheiten Ausgaben 327 Bundesamt ür f Bildung und Wissenschaft Ausgaben Einnahmen 328 Eidg. technische Hochschulen und Forschungsanstalten (329-340) Ausgaben

4

123

125

128

131

1 212 1

1 389 1

1 383 1

1 406 1

1 695

1 659

1 639

1 634

1 803 85

1 648 86

1 476 85

1 361 85

57 1

57 1

57 1

56 1

Justiz- und Polizeidepartement Ausgaben Einnahmen

401 Generalsekretariat Ausgaben Einnahmen 402 Bundesamt ür f Justiz Ausgaben Einnahmen

116 6

112 6

105 6

109 6

403 Bundesamt ür f Polizeiwesen Ausgaben Einnahmen

87 4

92 4

98 4

102 4

404 Bundesamt ür f Ausländerfragen Ausgaben Einnahmen

18 17

24 17

26 17

27 17

3

4

4

4

7 16

9 19

9 19

9 19

6

6

6

6

405 Bundesanwaltschaft Ausgaben 406 Bundesamt ür f Privatversicherungswesen Ausgaben Einnahmen 412 Bundesamt ür f Raumplanung Ausgaben 413 Schweizerisches Institutürf Rechtsvergleichung Ausgaben 414 Amt für Messwesen Ausgaben Einnahmen 415 Bundesamt ür f Flüchtlinge Ausgaben Einnahmen 416 Asyl-Rekurskommission Ausgaben Einnahmen

5

5

5

5

5

29 8

30 9

30 10

30 10

1 459 31

1 296 29

1 123 28

999 27

13 1

13 1

13 1

13 1

4 673 69

4 453 68

4 541 67

4 608 67

Departement ü f r Verteidigung, Bev ölkerungsschutz und Sport Ausgaben Einnahmen

500 Generalsekretariat Ausgaben 504 Bundesamt ür f Sport Ausgaben Einnahmen 506 Bundesamt ür f Zivilschutz Ausgaben Einnahmen 509 Nationale Alarmzentrale Ausgaben Einnahmen 510 Generalstab Ausgaben Einnahmen

62

65

64

64

110 4

111 5

122 5

125 5

73 1

73 1

76 1

76 1

5 1

5 1

6 1

6 1

641 18

603 18

608 17

608 16

2343

Legislaturfinanzplan 2001-2003 vom 17.12.1999

Ausgaben und Einnahmen nach Departementen und Dienststellen

Voranschlag

2000

Legislaturfinanzplan

2001

2002

2003

in Millionen Franken

530 Heer Ausgaben Einnahmen

1 321 29

1 296 29

1 300 29

1 298 29

540 Gruppe Rüstung Ausgaben Einnahmen

2 152 2

2 011 2

2 080 2

2 146 2

560 Luftwaffe Ausgaben Einnahmen

202 2

191 2

193 2

193 2

570 Bundesamt ür f Landestopographie Ausgaben Einnahmen

107 11

98 10

92 11

93 11

11 676 44 223

12 159 45 643

12 689 47 847

15 193 52 780

11

11

11

11

6

Finanzdepartement Ausgaben Einnahmen

600 Generalsekretariat Ausgaben 601 Finanzverwaltung Ausgaben Einnahmen

3 940 1 936

4 069 1 993

4 374 1 931

4 268 1 891

602 Zentrale Ausgleichsstelle Ausgaben Einnahmen

62 67

61 66

62 67

62 68

603 Swissmint Ausgaben Einnahmen

8 22

9 29

8 40

8 47

5 251 33 212

5 452 33 864

5 713 35 663

8 363 40 466

605 Steuerverwaltung Ausgaben Einnahmen 606 Zollverwaltung Ausgaben Einnahmen

821 8 884

913 9 588

881 10 043

885 10 206

609 Bundesamt ür f Informatik und Telekommunikation Ausgaben

22

22

22

22

611 Finanzkontrolle Ausgaben

12

14

14

14

612 Bankenkommission Ausgaben Einnahmen

13 17

15 18

16 18

16 18

614 Personalamt Ausgaben Einnahmen

264 8

290 8

294 8

298 8

615 Versicherungskasse Ausgaben Einnahmen

504 6

501 6

513 6

523 6

620 Bundesamt ür f Bauten und Logistik Ausgaben Einnahmen

767 70

802 70

780 70

722 70

5 880 869

5 574 1 135

5 563 1 150

5 453 1 203

7

Volkswirtschaftsdepartement Ausgaben Einnahmen

2344

701 Generalsekretariat Ausgaben

196

15

15

15

704 Staatssekretariatür f Wirtschaft Ausgaben Einnahmen

735 809

698 1 033

724 1 100

732 1 153

706 Bundesamt ür f Berufsbildung und Technologie Ausgaben Einnahmen

743 1

738 1

757 1

755 1

Legislaturfinanzplan 2001-2003 vom 17.12.1999

Ausgaben und Einnahmen nach Departementen und Dienststellen

Voranschlag

Legislaturfinanzplan

2000

2001

2002

2003

in Millionen Franken

708 Bundesamt ür f Landwirtschaft Ausgaben Einnahmen 710 Landwirtschaftliche Forschungsanstalten Ausgaben Einnahmen 719 Gestüt Ausgaben Einnahmen 720 Bundesamt ür f Veterinärwesen Ausgaben Einnahmen 721 Institut ür f Viruskrankheiten und Immunprophylaxe Ausgaben 724 Bundesamt ür f wirtschaftliche Landesversorgung Ausgaben Einnahmen 725 Bundesamt ür f Wohnungswesen Ausgaben Einnahmen 727 Wettbewerbskommission Ausgaben 730 Rekurskommission EVD Ausgaben

3 606 31

3 594 74

3 561 24

3 545 24

114 8

112 8

106 8

106 8

7 1

7 1

7 1

7 1

36 8

30 8

29 8

29 8

7

8

7

7

10 5

9 4

9 3

9 3

406 4

342 4

327 4

223 4

5

5

5

5

4

4

4

4

11 1

12 1

12 2

16 2

7 555 180

7 913 270

8 400 270

8 507 310

125 9

127 9

129 9

130 9

3 660 7

3 904 97

4 041 97

4 086 137

70 28

69 28

74 28

70 28

804 Bundesamt ür f Wasser und Geologie Ausgaben Einnahmen

100 5

102 5

104 5

105 5

805 Bundesamt ür f Energie Ausgaben Einnahmen

116 26

216 26

518 26

520 26

2 861 5

2 861 5

2 895 5

2 946 5

98 97

97 97

96 97

98 97

523 4

536 3

540 3

550 3

2

2

2

2

735 Zivildienst Ausgaben Einnahmen

8

Departement ü f r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Ausgaben Einnahmen

801 Generalsekretariat Ausgaben Einnahmen 802 Bundesamt ür f Verkehr Ausgaben Einnahmen 803 Bundesamt ür f Zivilluftfahrt Ausgaben Einnahmen

806 Bundesamt ür f Strassen Ausgaben Einnahmen 808 Bundesamt ür f Kommunikation Ausgaben Einnahmen 810 Bundesamt ür f Umwelt, Wald und Landschaft Ausgaben Einnahmen 820 Rekurskommission UVEK Ausgaben

2345

Legislaturfinanzplan 2001-2003 vom 17.12.1999

Ausgaben und Einnahmen nach Departementen und Dienststellen

Veränderungen

1999/2000

2000/2001

Ø-jährl.

Wachstumsrate

2001/2002

2002/2003

99/2003 in %

in Millionen Franken

GESAMTAUSGABEN

1 127

891

1 261

3 430

3,4

GESAMTEINNAHMEN

3 222

1 796

2 291

5 026

6,6

Einnahmen-/Ausgaben überschuss

1

Ausgaben Einnahmen

905

1 030

1 596

-

3 -

-4 -

1 -

1 -

0,3 1,0

101 Eidgenössische Räte Ausgaben

1

-1

-

-

0,4

103 Bundesrat Ausgaben

-

-

-

-

0,3

104 Bundeskanzlei Ausgaben

1

-2

1

-

-0,2

105 Bundesgericht Ausgaben Einnahmen

1 1

-

-

-

0,3 1,0

106 Versicherungsgericht Ausgaben Einnahmen

1 -

-

-

-

0,9 0,4

2

Departement ü f r auswärtige Angelegenheiten Ausgaben Einnahmen

92 -3

-17 -4

60 -

91 -

3,5 -3,8

201 Departement ü f r auswärtige Angelegenheiten Ausgaben Einnahmen

55 -3

-11 -4

10 -

40 -

4,8 -3,8

202 Direktion ür f Entwicklung und Zusammenarbeit Ausgaben

37

-7

50

52

2,9

3

Departement des Innern Ausgaben Einnahmen

2346

2 095

Behörden und Gerichte

467 9

753 24

276 75

886 -

4,1 22,0

301 Generalsekretariat Ausgaben

-

-

-

-

0,9

303 Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann Ausgaben

1

-

-

-

5,2

305 Bundesarchiv Ausgaben

-

-

-

-

0,1

306 Bundesamt ür f Kultur Ausgaben Einnahmen

3 1

-2 -

13 -

13 -

3,5 13,9

311 Meteorologische Anstalt Ausgaben Einnahmen

2 -

-

-1 -

3 -

1,6 0,1

316 Bundesamt ür f Gesundheit Ausgaben Einnahmen

14 -

-10 -1

-1 -

1 -

0,7 -6,3

317 Bundesamt ür f Statistik Ausgaben Einnahmen

17 -

-8 -

1 1

-15 -

-1,7 6,6

318 Bundesamt ür f Sozialversicherung Ausgaben Einnahmen

273 51

627 24

287 75

860 -

4,8 166,1

321 Bundesamt ür f Militärversicherung Ausgaben Einnahmen

1

2 -

-

4 -

0,6 5,9

322 Rehabilitationsklinik Novaggio Ausgaben Einnahmen

-

-

-

-

0,1 0,2

Legislaturfinanzplan 2001-2003 vom 17.12.1999

Ausgaben und Einnahmen nach Departementen und Dienststellen

Veränderungen

1999/2000

2000/2001

Ø-jährl.

Wachstumsrate

2001/2002

2002/2003

99/2003 in %

in Millionen Franken

326 Staatssekretariat und ü Bro für Weltraumangelegenheiten Ausgaben 327 Bundesamt ür f Bildung und Wissenschaft Ausgaben Einnahmen 328 Eidg. technische Hochschulen und Forschungsanstalten (329-340) Ausgaben

4

3

2

3

3

2,3

48 -

177 -

-6 -

23 -

4,8 0,4

1 695

-36

-20

-5

-

208 -4

-155 1

-172 -1

-115 -

-3,9 -1,2

3 1

-

-

-1 -

1,0 2,5

-17 -

-4 -

-7 -

4 -

-4,8 -0,8

45 -2

5 -

6 -

4 -

25,1 -12,9

2 3

6 -

2 -

1 -

14,4 4,7

Justiz- und Polizeidepartement Ausgaben Einnahmen

401 Generalsekretariat Ausgaben Einnahmen 402 Bundesamt ür f Justiz Ausgaben Einnahmen 403 Bundesamt ür f Polizeiwesen Ausgaben Einnahmen 404 Bundesamt ür f Ausländerfragen Ausgaben Einnahmen 405 Bundesanwaltschaft Ausgaben 406 Bundesamt ür f Privatversicherungswesen Ausgaben Einnahmen

-46

1

-

-

-45,7

1 1

2 3

-

-

9,3 6,3

412 Bundesamt ür f Raumplanung Ausgaben

-

-

-

-

2,8

413 Schweizerisches Institutürf Rechtsvergleichung Ausgaben

-

-

-

-

1,2

414 Amt für Messwesen Ausgaben Einnahmen

1 1

1 1

1

-

1,9 7,7

215 -7

-163 -2

-173 -1

-124 -1

-5,3 -8,1

-

-

-

-

0,2 2,9

-105 17

-220 -1

88 -1

67 -

-0,9 6,2

415 Bundesamt ür f Flüchtlinge Ausgaben Einnahmen 416 Asyl-Rekurskommission Ausgaben Einnahmen

5

Departement ü f r Verteidigung, Bev ölkerungsschutz und Sport Ausgaben Einnahmen

500 Generalsekretariat Ausgaben

11

3

-1

-

5,6

504 Bundesamt ür f Sport Ausgaben Einnahmen

14 1

1 1

11 -

3 -

6,7 8,5

-20 -1

-

3 -

-

-4,8 -9,3

-

-

1 -

-

4,3 -

26 6

-38 -

5 -1

-1

0,3 8,7

506 Bundesamt ür f Zivilschutz Ausgaben Einnahmen 509 Nationale Alarmzentrale Ausgaben Einnahmen 510 Generalstab Ausgaben Einnahmen

2347

Legislaturfinanzplan 2001-2003 vom 17.12.1999

Ausgaben und Einnahmen nach Departementen und Dienststellen

Veränderungen

1999/2000

2000/2001

Ø-jährl.

Wachstumsrate

2001/2002

2002/2003

99/2003 in %

in Millionen Franken

530 Heer Ausgaben Einnahmen 540 Gruppe Rüstung Ausgaben Einnahmen 560 Luftwaffe Ausgaben Einnahmen 570 Bundesamt ür f Landestopographie Ausgaben Einnahmen

6

-25 -

4 -

-2 -

0,2 8,1

-171 -

-141 -

69 -

66 -

2,0 -

3 1

-11 -

2 -

-

0,7 5,2

18 1

-9 -1

-6 1

1 -

1,0 1,1

403 3 024

483 1 420

530 2 204

2 504 4 933

7,7 6,4

Finanzdepartement Ausgaben Einnahmen

600 Generalsekretariat Ausgaben

-

-

-

-

-1,2

-125 34

129 57

305 -62

-106 -40

1,2 -0,1

602 Zentrale Ausgleichsstelle Ausgaben Einnahmen

7 8

-1 -1

1 1

1

3,0 3,4

603 Swissmint Ausgaben Einnahmen

-1 -

1 7

-1 11

7

-1,4 20,9

538 2 321

201 652

261 1 799

2 650 4 803

15,4 7,0

166 665

92 704

-32 455

4 163

7,8 5,6

-

-

-3,9

601 Finanzverwaltung Ausgaben Einnahmen

605 Steuerverwaltung Ausgaben Einnahmen 606 Zollverwaltung Ausgaben Einnahmen 609 Bundesamt ür f Informatik und Telekommunikation Ausgaben

-4

-

611 Finanzkontrolle Ausgaben

1

2

-

-

7,9

612 Bankenkommission Ausgaben Einnahmen

2 -1

2 1

1 -

-

10,9 0,9

148 -3

26 -

4 -

4 -

26,5 -6,2

-341 -9

-3 -

12 -

10 -

-11,3 -20,7

10 8

35 -

-22 -

-58 -

-1,2 3,1

-11 15

-110 53

-2,3 14,6

614 Personalamt Ausgaben Einnahmen 615 Versicherungskasse Ausgaben Einnahmen 620 Bundesamt ür f Bauten und Logistik Ausgaben Einnahmen

7

Volkswirtschaftsdepartement Ausgaben Einnahmen

-103 172

-306 266

701 Generalsekretariat Ausgaben

156

-181

-

-

-22,1

704 Staatssekretariatür f Wirtschaft Ausgaben Einnahmen

735 809

-37 224

26 67

8 53

-

40 -

-5 -

19 -

-2 -

1,8 -1,1

706 Bundesamt ür f Berufsbildung und Technologie Ausgaben Einnahmen

2348

15 8

Legislaturfinanzplan 2001-2003 vom 17.12.1999

Ausgaben und Einnahmen nach Departementen und Dienststellen

Veränderungen

1999/2000

2000/2001

Ø-jährl.

Wachstumsrate

2001/2002

2002/2003

99/2003 in %

in Millionen Franken

708 Bundesamt ür f Landwirtschaft Ausgaben Einnahmen 710 Landwirtschaftliche Forschungsanstalten Ausgaben Einnahmen

-219 -118

-12 43

-33 -50

-16 -

-1,9 -36,8

114 8

-2 -

-6 -

-

-

719 Gestüt Ausgaben Einnahmen

1 -

-

-

-

3,1 -13,9

720 Bundesamt ür f Veterinärwesen Ausgaben Einnahmen

8 -

-6 -

-1 -

-

0,9 0,3

721 Institut ür f Virus krankheiten und Immunprophylaxe Ausgaben

-

1

-1

-

2,1

724 Bundesamt ür f wirtschaftliche Landesversorgung Ausgaben Einnahmen

-1 -1

-1 -1

-1

-

-4,3 -17,3

725 Bundesamt ür f Wohnungswesen Ausgaben Einnahmen

25 -

-64 -

-15 -

-104 -

-12,6 2,1

727 Wettbewerbskommission Ausgaben

-

-

-

-

1,7

730 Rekurskommission EVD Ausgaben

-

-

-

-

0,6

11 1

1 -

1

4 -

-

161 6

358 90

487 -

107 40

3,6 15,6

1 3

2 -

2 -

1 -

1,2 9,7

735 Zivildienst Ausgaben Einnahmen

8

Departement ü f r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Ausgaben Einnahmen

801 Generalsekretariat Ausgaben Einnahmen 802 Bundesamt ür f Verkehr Ausgaben Einnahmen

211 4

244 90

137 -

45 40

4,3 159,9

803 Bundesamt ür f Zivilluftfahrt Ausgaben Einnahmen

-2 1

-1 -

5 -

-4 -

-0,7 1,7

804 Bundesamt ür f Wasser und Geologie Ausgaben Einnahmen

13 1

2 -

2 -

1 -

4,8 7,1

805 Bundesamt ür f Energie Ausgaben Einnahmen

-37 -3

100 -

302 -

2 -

35,8 -2,2

806 Bundesamt ür f Strassen Ausgaben Einnahmen

-37 -

-

34 -

51 -

0,4 -0,9

-

6 1

1 -

2 -

1,5 0,3

4 -1

13 -1

4 -

10 -

1,4 -14,3

-

2

-

-

-

808 Bundesamt ür f Kommunikation Ausgaben Einnahmen 810 Bundesamt ür f Umwelt, Wald und Landschaft Ausgaben Einnahmen 820 Rekurskommission UVEK Ausgaben

2349

A4

Vergleich des Legislaturfinanzplans mit dem alten Finanzplan

Der Vergleich nach Aufgabengebieten bezieht sich auf zwei Jahre, nämlich auf das zweite und dritte Jahr des bisherigen Finanzplanes, welche mit dem ersten und zweiten Jahr des neuen Legislaturfinanzplanes übereinstimmen.

Die Ausgaben übersteigen in den Jahren 2001 und 2002 den Finanzplan vom 28. September 1998 um 2,6 Milliarden. Die Hauptabweichungen gegenüber dem Finanzplan, nach Aufgabengruppen geordnet, sind die folgenden: Finanzen (+1592/+1 589 Millionen): Die Erhöhung der Anteile Dritter an den Einnahmen des Bundes (+1636 und +1673 Millionen) ist vor allem auf den Parlamentsbeschluss zurückzuführen, sämtliche Einnahmen und Ausgaben aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der AHV/IV in der Finanzrechnung zu verbuchen. Der Rückgang der Passivzinsen (­131 und ­177 Millionen) ist insbesondere auf die neue Strategie der Post zurückzuführen, ihre Anlagen beim Bund spürbar zu vermindern.

Beziehungen zum Ausland (+142/+178 Millionen): Der Zuwachs ist zu einem nicht unerheblichen Teil bedingt durch die gesamthaushaltsneutrale Umbuchung von Arbeitgeberbeiträgen an die Sozialversicherungen und an die PKB, die seit dem Voranschlag 2000 nicht mehr durch das Eidg. Personalamt, sondern durch das EDA bzw. dessen Dienststellen zu leisten sind. Der verbleibende Mehraufwand ist in erster Linie auf die Intensivierung der Entwicklungs- und der Osthilfe, auf das verstärkte Engagement für friedensfördernde und -erhaltende Massnahmen im bi- und multilateralen Rahmen sowie auf die Anstrengungen zur Verbesserung des Erscheinungsbildes der Schweiz zurückzuführen.

Sozialwesen (+405/+245 Millionen): Der Zuwachs in diesem wichtigen Schwerpunktsbereich ist vorab durch die Anpassungen der AHV- und IV-Renten im Jahre 2001 verursacht. Die mit dem Stabilisierungsprogramm 1998 vorgesehene Verschiebung dieser Rentenanpassung um ein Jahr wurde nicht beschlossen (+170 Millionen). Ins Gewicht fällt auch die Umsetzung der sektoriellen Abkommen mit der EU, welche ab 2001 insbesondere bei den Prämienverbilligung in der Krankenversicherung zu zusätzlichen Belastungen des Bundes führt (+90 Millionen). Die zusätzlichen Einnahmen des Bundes aus der Spielbankenabgabe führen zudem ab 2001 zu höheren Zahlungen des Bundes an die AHV (2001: 50 Millionen, 2002: 75 Millionen, 2003: 150 Millionen).

Verkehr (+162/+215 Millionen):
Die wichtigsten Änderungen sind auf folgende Faktoren zurückzuführen. Die Abgeltungen für den kombinierten Verkehr werden um 40 bis 45 Millionen erhöht. Basis dafür sind das Verkehrsverlagerungsgesetz vom 8. Oktober 1999 und der Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des gesamten Bahngüterverkehrs vom 28. September 1999. Anlässlich der Diskussion der flankierenden Massnahmen zu den Landverkehrsabkommen wurde auch die Möglichkeit einer Subventionierung des heute insgesamt noch selbsttragenden Wagenladungsverkehrs für den Fall offen gelassen, dass die Förderung des kombinierten Verkehrs zu dessen Lasten gehen sollte. Obwohl Entscheide bezüglich einer Ausrichtung dieser Beiträge noch nicht gefällt worden sind, wurden im Legislaturfinanzplan für die Jahre 2001 bis 2003 dafür je 40 bis 42 Millionen vorgesehen.

Die Erhöhung um 30 bzw. 35 Millionen bei den Investitionen «kombinierter Ver-

2350

kehr» ergibt sich ebenfalls aus den flankierenden Massnahmen zu den sektoriellen Abkommen, insbesondere durch die Aufstockung der Beiträge zur Mitfinanzierung von Verladeterminals. Die Einnahmen aus den Finanzierungsquellen für die Eisenbahngrossprojekte (je Anteile Schwerverkehrsabgabe, NEAT an Mineralölsteuer, Kontingentseinnahmen und die 0,1 Prozentpunkte Mehrwertsteuer) werden unverändert in den Fonds FinöV eingelegt und erscheinen in der Finanzrechnung als Ausgabe. Die Zunahme vom Jahr 2000 zu den Folgejahren ergibt sich aus dem Übergang von der pauschalen zur leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe und der Erhöhung der MWST um 0,1 Prozentpunkte. Da die NEAT zu 25 Prozent durch Mittel aus der Mineralölsteuer finanziert wird, und die Bautätigkeit an den Hauptlosen Gotthard und Lötschberg ab dem Jahr 2000 stark zunimmt, fliessen auch aus dieser Quelle mehr Mittel. Insgesamt erhöhen sich die Einlagen in den Fonds gegenüber dem alten Finanzplan um 18 bzw. 50 Millionen in den Jahren 2001 bzw.

2002.

Bildung und Grundlagenforschung (+61/+12 Millionen): Seit der Erstellung des letzten Finanzplanes vom 28. September 1998 haben sich im Bereich der Bildung und Grundlagenforschung bedeutende Änderungen ergeben. So sind im Legislaturfinanzplan ab dem Jahre 2001 die Mittel für eine integrale Beteiligung der Schweiz am 5. Forschungsprogramm der EU eingestellt, was im Jahr 2001 eine Zunahme von 161 Millionen im Vergleich zum alten Finanzplan zur Folge hat. Diese Zahlungsspitze ergibt sich dadurch, dass neben den Aufwendungen für die integrale Beteiligung die bereits eingegangenen Verpflichtungen aus der projektweisen Beteiligung honoriert werden müssen. Diese Verpflichtungen werden nach drei Jahre abgetragen sein. Sodann erscheint der ETH-Bereich ab dem Jahre 2000 nur noch in einer Rubrik. Diese umfasst sämtliche bisher bei anderen Bundesstellen zu Gunsten des ETH-Bereichs eingestellten Mittel und die bisher separat ausgewiesenen Einnahmen (Netto-Betrachtung).

Asyl- und Flüchtlingswesen (­30/­227 Millionen): Gegenüber dem letztjährigen Finanzplan geht die aktuelle Planung von markanten Minderausgaben aus. Dies, weil mit einer starken Rückreisebewegung, insbesondere in den Kosovo, gerechnet wird.

Die Mittel für die Unterstützung und Abwicklung der Rückkehr sind gegenüber dem alten Finanzplan denn auch
erhöht worden. Durch die Ausreise von Asylbewerbern und Kriegsvertriebenen wird nicht nur die Anzahl der Personen sinken, die sich unter dem Asylrecht in der Schweiz aufhalten, sondern auch die entsprechenden Rückerstattungen von Fürsorgeausgaben der Kantone.

Öffentliche Sicherheit (+83/+83 Millionen): Die vorgesehenen Mehrausgaben machen im Aufgabengebiet übrige Rechtsaufsicht den grössten Teil der allgemeinen Ausgabenerhöhungen aus. Ein Schwergewicht bildet dabei die markante Aufstockung zur Sanierung der amtlichen Vermessung, also zur Einlösung aller bisher eingegangenen Verpflichtungen bis Ende 2003 (je +25 Millionen 2001 und 2002). Eine weitere Aufstockung betrifft den Bereich der Vermessung der landwirtschaftlichen Nutzfläche (je +5 Millionen 2001 und 2002).

Verschiedenes (+242/+537 Millionen): Dieser Zuwachs ergibt sich wegen den zweckgebundenen Einnahmen aus der Energieabgabe, die der Finanzierung von Energiefördermassnahmen dienen.

Die einnahmenseitigen Erwartungen für die Jahre 2001 und 2002 übersteigen diejenigen des Finanzplans vom 28. September 1998 um 2,4 Milliarden, beziehungsweise um 1,6 Milliarden. Die Steuereinnahmen nehmen je um 1,9 Milliarden und um eine Milliarde zu, im Wesentlichen dank den Einnahmen aus der Mehrwertsteuer 2351

(MWST), die die Schätzungen des Finanzplans 2001 um 1,5 Milliarden und 2002 um 1,7 Milliarden übersteigen (Brutto Verbuchung* der Einnahmen und Ausgaben).

Die Prognosen für die Stempelabgaben (+175 und +250 Millionen) wurden auf Grund der jüngsten Entwicklungen nach oben korrigiert. Eine Erhöhung der Tabaksteuer dürfte zu Mehreinnahmen führen (+190 Millionen in den Jahren 2001 und 2002). Hingegen verzeichnet die Verrechnungssteuer einen Einnahmenrückgang in der Höhe von 275 Millionen im Jahr 2001 und von 800 Millionen im Jahr 2002. Die Rückerstattungsquote dürfte in Folge des zunehmenden Anteils der Dividendenausschüttungen an den Gesamteinnahmen höher ausfallen. Bei der direkten Bundessteuer wird für 2002 ein Rückgang um 900 Millionen erwartet. Die meisten Kantone werden ab 1. Januar 2001 auf die Gegenwartsbemessung umstellen. Weil damit der Steuersatz angewendet wird, der für die jährliche Besteuerung gilt, und wegen der damit verbundenen Abzüge ergibt sich für das Jahr 2002 ein bedeutender Einnahmenausfall. Bei den Lenkungsabgaben dürfte die neue Energieabgabe ab 2002 jährliche Einnahmen in der Höhe von 450 Millionen einbringen.

Bei den übrigen Einnahmen ist für 2001 eine Zunahme um 0,5 Milliarden und für 2002 eine Zunahme um 0,6 Milliarden vorgesehen. Die Darlehensrückzahlungen der Arbeitslosenversicherung wurden auf Grund des raschen Rückgangs der Arbeitslosenzahlen nach oben korrigiert (+250 und +300 Millionen). Höhere Einnahmen als ursprünglich erwartet, dürften sich im Übrigen aus der Dividendenauszahlung der Swisscom (+210 Millionen) und aus der Spielbankenabgabe (+25 und +100 Millionen) ergeben.

2352

Vergleich Finanzplan 2000­2002 vom 28. September 1998 und Legislaturfinanzplan 2001­2003 vom 17. Dezember 1999

Aufgabengebiete (Zahlen in Millionen SFr.)

Gesamtausgaben ­ Beziehungen zum Ausland ­ Sozialwesen ­ Bildung und Grundlagenforschung ­ Öffentliche Sicherheit ­ Asyl- und Flüchtlingswesen ­ Landesverteidigung ­ Landwirtschaft ­ Verkehr ­ Finanzen ­ Verschiedenes

Jahr 2001 FP LFP 2000­2002 2001­2003 v. 28.09.98 v. 17.12.99

Jahr 2002 Differenz

45 722 48 315 +2 593

FP LFP 2000­2002 2001­2003 v. 28.09.98 v.17.12.99

46 997 49 576

Differenz

2 579

2 090 11 235 3 440

2 232 11 640 3 501

+142 +405 +61

2 120 11 668 3 473

2 298 11 913 3 485

+178 +245 +12

466 1 406 4 815 4 006 6 849 7 890 3 525

549 1 376 4 795 3 962 7 011 9 482 3 767

+83 ­30 ­20 ­44 +162 +1 592 +242

465 1 432 4 902 3 940 6 972 8 473 3 552

548 1 205 4 867 3 923 7 187 10 062 4 089

+84 ­227 ­35 ­17 +215 +1 589 +537

Gesamteinnahmen

44 975 47 380 +2 405

48 099 49 671 +1 572

Fiskaleinnahmen

41 221 43 083 +1 862

44 326 45 335 +1 009

­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­

Direkte Bundessteuer Verrechnungssteuer Stempelabgaben Mehrwertsteuer Mineralsteuererträge Tabaksteuer Zölle Übrige Fiskaleinnahmen

10 450 3 375 3 225 15 200 4 857 1 600 878 1 636

10 500 3 100 3 400 16 700 4 922 1 790 939 1 732

+50 ­275 +175 +1 500 +65 +190 +61 +96

11 850 4 400 3 300 15 700 4 922 1 600 893 1 656

10 950 3 600 3 550 17 400 4 992 1 790 954 2 099

­900 ­800 +250 +1 700 +70 +190 +61 +443

Übrige Einnahmen

3 754

4 297

+543

3 773

4 336

+563

­ ­ ­ ­

752 1 067 1 034 902

773 1 271 1 114 1 139

+21 +204 +80 +238

765 1 027 1 039 943

860 1 195 1 126 1 155

+95 +168 +87 +212

Regalien und Konzessionen Vermögenserträge Entgelte Investitionseinnahmen

2353

A5

Fonds für Eisenbahngrossprojekte

Über den ausserhalb der Finanzrechnung geführten Fonds für Eisenbahngrossprojekte (FEG) werden die Gesamtvorhaben AlpTransit (NEAT), Bahn 2000, Anschluss ans europäische Hochleistungsnetz und die Lärmsanierung der Eisenbahnen finanziert. Gespeist wird der Fonds über Anteile an der Mehrwertsteuer, der Schwerverkehrsabgabe, den Kontingentseinnahmen (des Schwerverkehrs) und aus Mineralölsteuermitteln. Die Fondsrechnung wird im Wesentlichen über die Fondsentnahmen und -einlagen gesteuert. Alle übrigen Positionen ergeben sich aus dem fix vorgegebenen Fondsmechanismus, welcher im Reglement des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte (SR 742.140) definiert ist.

Die Fondsentnahmen belaufen sich in dieser Legislatur auf rund 1,7 Milliarden pro Jahr. Folgende Vorhaben sollen damit in Angriff genommen, weitergeführt beziehungsweise abgeschlossen werden: AlpTransit Projektaufsicht:

Die vorgesehenen Mittel werden für die externe Unterstützung des Bundes in den Bereichen Projektbegutachtung, Controlling und Reporting sowie Kommunikation eingesetzt.

Lötschberg:

In den Jahren 2001 bis 2003 werden am Lötschberg-Basistunnel, ausgehend von Angriffsstellen in Mitholz, Ferden, Steg und Raron, die Rohbauarbeiten ausgeführt. Gleichzeitig finden in dieser Zeit die Planungen und der Beginn der Ausführung für die Anschlüsse in Frutigen und Raron statt.

Gotthard:

Am Gotthard-Basistunnel beginnen in dieser Legislatur, ausgehend von den Angriffsstellen Erstfeld, Amsteg, Sedrun, Faido und Bodio, die Rohbauarbeiten. Bauten im Freien werden in der Riviera (Umfahrung Biasca und Anschluss Giustizia) erstellt. Ab 2003 gelangt zudem der Anschluss Rynächt zur Ausführung. Für den Ceneri-Basistunnel wird das Auflageprojekt erarbeitet.

Ausbau Surselva:

Die Bauarbeiten in der Surselva sollten im Jahre 2001 mit der Fertigstellung des Bahnhofs Disentis, der Energieversorgung Oberland (beide Rhätische Bahn) und Gleiserneuerungen bei der Furka-Oberalp-Bahn zu Ende gehen.

Anschluss Ostschweiz:

Für den Zimmerberg-Basistunnel wird im Jahre 2001 das Anschlussbauwerk in Nidelbad fertiggestellt. Im Übrigen erfolgt ab 2003 die Planauflage für die Strecke Nidelbad­Litti.

St. Gallen ­ Arth-Goldau:

In dieser Legislatur werden die ersten Module des Ausbauprogramms gestartet. Es handelt sich um die Doppelspurausbauten bei Pfäffikon SZ und Degersheim sowie die Verbesserung der Gleis- und Sicherungsanlagen auf den SBBStationen zwischen Lichtensteig und Schmerikon.

Streckenausbauten übriges Netz:

Die Planungsarbeiten für die Streckenausbauten übriges Netz haben soeben begonnen. In den Jahren 2001 bis 2003 sind erste Ausführungsarbeiten für Projekte zu Gunsten der langen Güterzüge auf den nördlichen und südlichen Zufahrten zum Lötschberg-Basistunnel vorgesehen.

2354

Bahn 2000 1. Etappe:

Zwischen 2001 und 2003 erfolgt die bauliche Weiterführung bzw. der Abschluss von Kernprojekten Bahn 2000 (Coppet­ Genève; Onnens­Gorgier-St-Aubin; Vauderens­Siviriez; Derendingen­Inkwil; Mattstetten­Rothrist; Muttenz­Liestal; Knoten Zürich; Zürich HB­Thalwil). Daneben werden kleinere Projekte (z.B. Investitionen für die Verkürzung der Zugfolgezeiten, Profilanpassungen, Stromversorgung) im Hinblick auf die Angebotsschritte 2001, 2003 und 2005 realisiert.

2. Etappe:

Für die Ausarbeitung von Investitionsmodulen sowie deren Prüfung sollen Planungsstudien erstellt werden.

Anschluss ans europäische Hochleistungsnetz:

In dieser Legislatur sind die Fertigstellung der Studie für die Anschlüsse an das französische TGV-Netz, Planungsstudien im Hinblick auf die Anfertigung der Botschaft über die Anschlüsse der Ost- und Westschweiz an das europäische Hochleistungsnetz sowie die Erstellung von Auflageprojekten zur Einleitung von Plangenehmigungsverfahren geplant.

Lärmsanierung:

Die Botschaft über die Lärmsanierung der Eisenbahnen befindet sich zurzeit noch in der parlamentarischen Beratung.

Für die Jahre 2001 bis 2003 sind Beiträge an die Sanierung der Reisezugwagen (Einbau von Kunststoffbremssohlen und eigenspannungsarmen Monoblockrädern) vorgesehen. Daneben soll auch mit der Ausführung baulicher Massnahmen von genehmigten Sanierungsprojekten, insbesondere entlang dem Huckepackkorridor Gotthard, begonnen werden.

Die Fondseinlagen betragen in dieser Legislatur jährlich rund eine Milliarde. Fast die Hälfte steuert die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe bei. Daneben setzen sich die Einnahmen aus einem Mehrwertsteuerzuschlag von 0,1 Prozentpunkten, 40 Prozent der Kontingentseinnahmen im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen des sektoriellen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über den Landverkehr sowie Mineralölsteuermittel im Umfang von 25 Prozent der Gesamtausgaben für die Basislinien der NEAT am Lötschberg und Gotthard zusammen.

Nach Berücksichtigung der Zinszahlungen (Darlehens-, Kontokorrent- und Bevorschussungszinsen), der Wertberichtigung aller variabel verzinslicher Darlehen sowie der Aktivierung aller Darlehen verbleibt dem FEG ein Defizit von jährlich rund 0,5 Milliarden. Dieses wird durch die Bundestresorerie bevorschusst. Die kumulierte Bevorschussung steigt bis Ende der Legislaturperiode auf 3,1 Milliarden. Sie liegt damit noch 1,1 Milliarden unterhalb der vom Parlament definierten Bevorschussungslimite (Preisstand 1995).

2355

Fonds für Eisenbahngrossprojekte Erfolgsrechnung Voranschlag 2000

Legislaturfinanzplan 2001

2002

2003

in Millionen Franken

Aufwand Entnahmen AlpTransit

1 620

1 717

1 785

1 702

5 315 354 29 46 7 10

4 410 461 17 46 9 45

4 474 516 2 1 8 37

4 410 531 ­ 5 8 41

800 2

620 3

560 3

480 3

Anschluss ans europäische Netz Lärmschutz

2 50

2 100

30 150

70 150

Darlehenszinsen Kontokorrentzinsen Bevorschussungszinsen Wertberichtigung variabel verzinslich bedingt rückzahlbare Darlehen

12 7 44 989

25 8 75 982

42 8 94 990

58 8 113 951

2 672

2 807

2 919

2 832

528

928

1011

1034

­ 348 ­ 180

180 474 36 238

230 481 36 264

240 487 52 255

Aktivierung voll verzinsliche Darlehen

387

405

418

402

Aktivierung variabel verzinsliche bedingt rückzahlbare Darlehen

989

982

990

951

Aktivierung der Bevorschussung

768

492

500

445

Total Ertrag

2 672

2 807

2 919

2 832

Stand der Bevorschussung Ende Jahr

1 644

2 136

2 636

3 081

­ ­ ­ ­ ­ ­ ­

Projektaufsicht Lötschberg Gotthard Ausbau Surselva Anschluss Ostschweiz St.Gallen­Arth-Goldau Streckenausbauten übriges Netz

Bahn 2000 ­ 1. Etappe ­ 2. Etappe

Total Aufwand Ertrag Fondseinlagen ­ ­ ­ ­

2356

Anteil Mehrwertsteuer Anteil Schwerverkehrsabgabe Anteil Kontingentseinnahmen Anteil Mineralölsteuer