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Schweizerisches Bundesblatt.

33. Jahrgang. L

Nr. 3.

22. Januar 1881.

J a h r e s a b o n n e m e n t (portofrei in der ganzen Schweiz): 4 Franken.

Einrükungsgebühr per Zeile 15 Bp. -- Inserate sind franko an die Expedition einzusenden.

Druk und Expedition der Stämpflischen Buchdrukerei in Bern.

#ST# Erhöhung des

Jahreskredites für das eidgenössische Polytechnikum.

Referat des Hrn. Ständerath Zschokke, vom 17. Dezember 1880.

Herr Präsident, Meine Herren !

Der h. Bundesrath legt mit Botschaft vom 13. September 1880 den Räthen den Entwurf eines Bundesbeschlusses (vom 13. September 1880) betreffend Erhöhung des Jahreskredites für das eidgen.

Polytechnikum im Betrag von Fr. 77,000 vor. Während nämlich der bisherige Jahreskredit laut Bundesbeschluß vom 26. Juli 1873 Fr. 347,000 beträgt, soll derselbe nunmehr auf den Betrag von Fr. 424,000 erhöht werden.

Die beantragte Vermehrung von Fr. 77,000 zergliedert sich in folgende Positionen : 1 . Beamtung u n d Verwaltung .

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F r . 3,000 2. Besoldungen : ,a. Besetzung vakanter Professuren .

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. F r . 12,000 b. Kreirung neuer Professuren: Professur der Pharmacie .

,, 6,000 ,, an der Forstschule ,, 3,500 Uebertrag Bundesblatt. 33. Jahrg. Bd. I.

Fr. 21,500

Fr.

8

3,000

100

Uebertrag Fr.

Professur der Pädagogik, Philosophie und Geographie .

,, c. Besoldungserhöhungen .

,, d. Reisegehalte ,, e. Gratifikationen für Privatdozenten ,, f. Entschädigungen für Experte ,, Summa für diverse Besoldungen .

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3. Sammlungen und wissenschaftliche Anstalten : a. Erhöhung des Beitrages für die Bibliothek .

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. Fr.

b. Erhöhung der Beiträge für die Laboratorien .

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fl Für Sammlungen 4. Unterhalt der Mobilien .

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5 . Unvorhergesehenes .

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21,500

Fr.

3,000

10,000 20,000 8000 3000 2000 ,, 64,500

1000 5000 .

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,, ,, .

6000 2000 1500

Summa Erhöhung des Jahreskredites Fr. 77,000 Der Bundesrath begründet diese Kreditbegehren einläßlich und stützt sich dabei auf einen Bericht des schweizerischen Schulraths vom November 1879, welcher in ganz erschöpfender Weise die Verhältnisse des Polytechnikums erörtert und den Nachweis über die unbedingte Nothwendigkeit für Bewilligung des Kredites leistet. Wir beziehen uns der Einfachheit wegen auf diese Ihnen vorliegenden Aktenstücke und resümiren nur kurz die hier geltend gemachten Gründe, bevo'r wir selbst unsere Erwägungen dem Begehren anschließen.

Vorab macht der Bundesrath auf die Thatsache aufmerksam, daß die im Budget verfügbaren Mittel für die Besoldungen der Lehrkräfte in Zukunft durchaus ungenügend seien. Durch die'veränderten Lebensbedingungen seien gute Lehrer nur mit erhöhten Opfern zu gewinnen, da solche anderwärts unter reichlicherer Dotirung, als hier möglich, festgehalten werden. Unter solchen Umständen lasse sich der Rang auf die Dauer nicht mehr behaupten, welchen dus Polytechnikum bis jetzt eingenommen habe. Daher erscheinen denn auch zurzeit einzelne Stellen der Schule vakant, welche auf länger unmöglich unbesetzt bleiben können. Endlich müsse die Möglichkeit geschaffen werden, hochverdienten Lehrern mit Zunahme des Alters

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einen angemessenen Rücktritt zu erleichtern, um neue bereits in Aussicht genommene, vorzügliche Lehrkräfte der Schule zu gewinnen.

Hiezu kommt, daß früher an talentvolle junge Privatdocenten Gratifikationen ausgerichtet werden konnten, welche nunmehr bei Abgang der nöthigen Mittel nicht mehr verfügbar sind. Der Bundesrath gelangt daher, nach einläßlicher Begründung der einzelnen Positionen, zum Schluß : daß die allernothwendigsten Mittel, welche erforderlich sind, um die Anstalt auch nur einigermaßen auf der gebührenden Höhe ihrer Stellung zu erhalten, die Summe von mindestens Fr. 64,500 für Besoldungen an Professoren u. s. w. betragen müssen, während für allgemeine Verwaltung, Sammlungen, Mobilien u. s. w. die mäßige Ziffer von Fr. 12,500 in Aussicht genommen werden konnte.

Herr Präsident! Meine Herren!

Ihre Commission knüpft an diese Erörterungen, deren Richtigkeit sie grundsätzlich vollständig anerkennt, folgende Betrachtungen.

Das eidgen. Polytechnikum hat vor wenigen Monaten das Fest seines 25jährigen Bestandes gefeiert. Mit voller Genugthuung können die Behörden und können jene Männer, welche diese Anstalt geschaffen haben, auf die Leistungen derselben während eines ViertelJahrhunderts zurückblicken. Fruchtbringend nach allen Lebensrichtungen hat sie dem schweizerischen Vaterlande direkte und indirekte eine Summe von denkwürdigen Schöpfungen aufbauen helfen. Sie hat reiche Kenntnisse in die weitesten Kreise gesäet und die eigenen geistigen Kräfte des Landes in hervorragendem Maß herangebildet, um die technisch-gewerblichen Aufgaben der Schweiz selbst in die Hand zu nehmen, welche man früher gezwungen war, vorab ausländischen Kräften bis auf einen größern Theil anzuvertrauen. Man kann daher wohl sagen, daß das schweizerische Volk mit Genugthuung und Stolz auf eine Schöpfung hinblickt, welche zu den schönsten und segensreichsten der Periode der 1848er Bundesverfassung zählt, daß dieselbe voll und ganz in die Anschauungen unseres Volkes hineingewachsen ist, und daß dieses denjenigen Männern dankbar ist, welche die Kraft ihres Lebens dem großen Ziele der Erhaltung, Förderung und Entwicklung des Polytechnikums gewidmet haben und noch widmen.

Die Commission glaubt daher: es sei und bleibe die Aufgabe der Behörden, dafür zu sorgen, daß das Polytechnikum im Sinne seiner eminenten Bedeutung für
schweizerische Industrie, Gewerbe, Schule, Handel und Landwirtschaft u. s. w. den Anforderungen gewachsen bleibe, welche das rastlos fortschreitende geistige Leben berechtigter Weise an dasselbe stellen darf. Hieher gehört zunächst, daß ihm die Mittel geboten und bewilligt werden, um in unge-

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schwächtet Kraft und möglichst ebenbürtig seinen konkurrirenden Schwesteranstalten in Deutschland, Oesterreich und Frankreich die Ziele zu erreichen, welche ihm fest vorgezeichnet sind. Werden dann diese Mittel unter einer gesunden, einsichtigen Leitung, wie bisanhin, in sachgemäßer Weise verwendet, so kann kein Zweifel darüber bestehen, daß das Polytechnikum, mit den Anforderungen der Zeit vorwärts schreitend, dem schweizerischen Vaterlande neue weit reichende Dienste leisten wird, welche segensreich und befruchtend in alle Beziehungen unseres vielgestalteten republikanischen Gemeinwesen einzudringen berufen sind.

Ihre Commission hat daher, nach sorgfältiger Prüfung der einzelnen Ansätze des vom Bundesrath aufgestellten Kreditbegehrens, gefunden: es seien dieselben wohl begründet, und es sei, wenn man die gegenwärtige finanzielle Lage des Polytechnikums in's Auge faßt, wie solche in drastischer Weise in den Berichten des Bundesraths vom 13. September 1880 und des schweizerischen Schulraths vom November 1879 biosgelegt wird, -- geradezu unerläßlich, die geforderten Mittel zu bewilligen.

Die Commission beantragt Ihnen daher: G e n e h m i g u n g des Bundesbeschlusses betreffend Erhöhung des Jahreskredites für das eidgenössische Polytechnikum und E i n t r e t e n a u f a r t i k e l w e i s e B e r a t h u n g desselben.

Herr Präsident! Meine Herren! Wenn wir also auf der einen Seite keinen Anstand nehmen, Ihnen vorzuschlagen, dem Polytechnikum die so nöthigen neuen Kredite zur Verfügung zu stellen, so müssen wir anderseits aber und in nächster Verbindung damit die Frage d e r R e o r g a n i s a t i o n , b e z i e h u n g s w e i s e d e r Rev i s i o n des P o l y t e c h n i k u m s in Erörterung ziehen, wie solche sich in manigfacher Gestaltung und bestimmten Bedürfnissen Rechnung tragend an die maßgebenden Behörden heran drängt und auch in den Schooß Ihrer Commission gelangt ist.

Das erste Wort der bundesräthlichen Botschaft vom 13. September 1880 spricht diesen Gedanken frischwegs bereits aus und gibt sonach den wohlberechtigten Anlaß, denselben in den Räthen wenigstens insoweit in Erörterung zu ziehen, als nöthig ist, um zu prüfen, ob Umgestaltungen und in welcher Richtung und Form an der Organisation der Anstalt vorgenommen werden sollten. Die Frage ist keine neue. Sie hat den
schweizerischen Schulrath schon sehr viel beschäftigt und ist im Schooß des eidgenössischen Departements des Innern und des Bundesraths besprochen und berathen worden, wie die schon mehrfach erwähnten Berichte dieser Behörden nachweisen. Die Commission glaubte von einer einläßlichen Prüfung dieser Frage ebenfalls nicht zurücktreten zu sollen, indem

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sie sich auf den Boden stellte, daß es nicht nur angezeigt sei, die gewünschten Kredite zu bewilligen, sondern daß man damit zugleich auch bestimmte Wünsche, beziehungsweise Einladungen an den Bundesrath in Verbindung bringen müsse, sofern die Prüfung der Sachlage wirklich ergebe, daß eine Umgestaltung einzelner Bestimmungen des inneren Organismus der Anstalt nothwendig erscheine.

Sie hat daher, soweit ihr möglich war, diese Frage an Hand der ihr gebotenen Akten einläßlich geprüft und ist in der Lage, Ihnen folgende Auseinandersetzungen zu geben.

Herr Präsident! Meine Herren! Während des 25jährigen Bestandes des Polytechnikums haben sich seine Beziehungen zum Leben vielfach geändert, so awar, daß bestimmte Thatsachen zu Tage getreten sind, welche es nothwendig machen, daß die Anstalt wieder mehr denn je den Anforderungen gerecht werde, welche Wissenschaft, die Bedürfnisse der Industrie, der Schulen, der Technik, der Landwirtschaft u. s. w. an sie stellen müssen.

Die erste dieser Thatsachen ist d i e , daß in den letzten Jahren verschiedene Lehranstalten entstanden sind, welche zum Theil eine bisherige Aufgabe des Polytechnikums übernommen haben. Wir erwähnen hier unter andern namentlich die école professionnelle in Genf und das Technikum in Winterthur. Beide Anstalten gedeihen unter tüchtiger Leitung gut und bilden junge Leute bis zu einem gewissen mittleren Grad besser aus,-als das Polytechnikum zu thun in der Lage war und ist. Es erscheint daher angezeigt, daß das Polytechnikum eher darauf hingewiesen sein wird, die höhere Ausbildung junger Leute in den von ihr gepflegten Disziplinen zu übernehmen und daher einen Schritt nach vorwärts zu machen habe.

Damit würde wahrscheinlich auch der Vorwurf beseitigt werden können, welcher bisher öfters dem Polytechnikum entgegengebracht wurde und welcher sich in den Satz zusammenfassen läßt: daß der junge, der Schule entlassene Polyteehniker in den untern, vorab praktischen und zunächst verwendbaren Fächern zu wenig Uebung besitze, während ihm Disziplinen höherer Stufe zur Verfügung stehen, deren Verwerthung ihm indessen, gemäß ihrem mehr wissenschaftliehen Charakter, im Leben selbst sehr schwer falle.

Eine zweite sehr bemerkenswerthe Thatsache ist die, daß namentlich in den letzten Jahren die Schweizer, für welche denn doch eigentlich das Polytechnikum geschaffen worden ist, sich wieder mehr denn je ausländischen ähnlichen Schulanstalten zuwenden, unter der Angabe, daß dieselben besser als die schwei-

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aerisene geeignet seien, die Studirenden ihrem Ziele entgegenzufuhren. Nun muß sofort bemerkt werden, daß es im Grund nicht als ein besonderer Uebelstand bezeichnet werden darf, wenn junge Schweizer durch den Besuch von Schulen im Ausland gleichzeitig ihren Gesichtskreis und ihre Lebensanschauungen erweitern. Indessen scheint hier denn doch das zuläßige Maß aus bestimmten Gründen überschritten zu sein, wenn man hört, daß nahezu so viel junge Schweizer an ausländischen technischen Schulen studiren sollen, als am Polytechnikum in Zürich, und wenn bemerkt wird, daß z. B. die Bauschule in Stuttgart besuchten: Im Jahr 1877/78 71 Schweizerschüler, während in Zürich 38 Schüler.

,, ,, 1878/79 59 ,, ,, 1879/8047

,, ,,

,, ,,

,, ,,

,, ,,

31 26

,, ,,

Es wird nun allerdings speziell für die Bauschule nachgewiesen werden können, daß nach Abgang des berühmten Professor Sein per auch selbstverständlich der Ruf dieser Abtheilung leiden mußte, und daß vorab ökonomische Gründe bestimmend waren, daß keine neue hochbefähigte Lehrkraft gewonnen werden konnte. Zur Vervollständigung sei hier erwähnt, daß überhaupt der Besuch des Polytechnikums durch Schweizer abgenommen hat und 1879/80 ^tatsächlich circa 50 Ausländer mehr als Schweizer dasselbe besuchten, während der Gesammtbesuch von 1879/80 demjenigen von 1869/70 um circa 100 Schüler nachsteht.

Es ist also nicht zu verkennen, daß hier sehr bedeutsame, der Beobachtung würdige Thatsachen vorliegen, deren Prüfung die Behörde ohne Zweifel zu gewissen verbessernden organisatorischen Vorkehren führen dürften.

Endlich aber liegt uns eine letzte Thatsache vor, welche bei weitem mehr als Alles, was soeben angeführt werden konnte, in die Wagschale fällt.

Wie Ihnen, Herr Präsident, meine Herren ! bekannt ist, besteht seit vielen Jahren die G e s e l l s c h a f t e h e m a l i g e r S t u d i r e n d e r des e i d g e n ö s s i s c h e n P o l y t e c h n i k u m s in Z ü r i c h . Dieselbe zählt weit über 1000 Mitglieder, welche in allea Zweigen menschlicher Gewerbsthätigkeit und Wissenschaft sich bewegen und in diesem Streben theilweise in den hervorragendsten Stellungen unseres Vaterlandes und selbst des Auslandes stehen. Diese, durch ihre geistigen Mittel und Lebensstellungen sehr bedeutsame Gesellschaft hat nun seit dem Jahre 1875 durch ununterbrochene Bemühungen, Manifestationen und Beschlüsse ganz unentwegt den zuständigen Behörden zu erkennen gegeben, daß das eidgenössische Polytechnikum in mehreren Theilen seines Organismus einer Re-

105 » formation bedürftig sei. Es ist unseren Akten ein großer, sehr interessanter Fascikel von Schriftstücken beigegeben worden, auf welche wir hier ausdrücklich hinweisen, und welche bündiges Xeugniß darüber ablegen, wie durchdrungen diese Männer von dem Gedanken sind, die Reorganisation jener ihnen so theuern Schule zu erzielen, welcher sie zum großen Theil ihre Ausbildung und Laufbahn verdanken.

Wir fügen hier sogleich bei, daß nicht nur die ehemaligen Polytechniker einhellig dieses Ziel verfolgen, sondern daß auch der schweizerische Ingenieur- und Architekten-Verein, welcher eine große Zahl Männer in sich schließt, welche das schweizerische Polytechnikum nicht besucht haben, in ihrer letzten Jahresversammlung von Neuenburg sich dieser Bewegung angeschlossen hat.

Man steht daher vor der vollendeten Thatsache, daß die zunächst Betheiligten und Diejenigen, welchen vorab ein maßgebendes Urtheil in Sachen zusteht, mit seltenem Einmuth die Reorganisation verlangen.

Und in welchem Gedankengang lassen sich zunächst grundsätzlich die verschiedenen Revisionswünsche der ehemaligen Polytechniker zusammenfassen?

Es wird erklärt: die Erfahrungen, welche wir an uns selbst nach dem Eiutritt in das Leben machten, und die Erfahrungen, welche Andere mit uns gemacht haben, führen zum Schluß, daß die Schule uns nicht vollständig zu demjenigen Standpunkt des Wissens und Könnens herangebildet hat, welchen in den meisten Fällen das reale Leben von uns forderte. Die Schule muß also so gestaltet werden, daß sie ihre Aufgabe künftig besser zu erfüllen vermag, indem sie die Ansprüche des Lebens und der sogenannten Praxis mit den Aufgaben der Wissenschaft in direktem naturgemäßen Zusammenhang bringt, als es bis jetzt geschehen ist und geschehen konnte. Die Schule muß also zunächst auf eine höhere Stufe gestellt werden; sie muß der Entwicklung der Lebensbedingungen auf dem Pfade folgen, welchen die letzten 25 Jahre raschen Schritts durchlaufen haben. Sie muß endlich möglichst ein klarer Ausdruck des Zeitbedürfnisses bleiben und daher nach außen und innen höher entwickelt werden, als sie in der letzten Periode es sein konnte.

Es ist wohl kaum zu verkennen, daß dieser Gedankengang eine weitgehende Berechtigung in 'sich schließt, und ist daher die Commission sofort an denselben herangetreten.

Keineswegs kann es nun ihre Aufgabe sein, die einzelnen Revisionspunkte maßgebend zu beurtheilen. Sie darf indessen nicht

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ablehnen, dieselben gewissermaßen historisch zu berühren und ihnen einige Betrachtungen allgemeiner Natur anzuschließen, um sodann zu dem Antrag zu gelangen, welchen wir die Ehre haben, Ihnen am Schluß vorzulegen.

Herr Präsident ! Meine Herren ! Ueber den bisherigen sachlichen Verlauf der Bemühungen der ehemaligen Polytechniker erwähnen wir kurz Folgendes: Dieselben gipfelten sich nach manchen Berathungen unter sich und Besprechungen mit dem schweizerischen Schulrath in eine einläßlich motivirte Petition an den h. schweizerischen Bundesrath vom 26. August 1877. Ihr folgte ein ähnlich lautendes Gesuch des schweizerischen Ingenieur- und Architekten-Vereins vom August 1878, worauf schon unterm 24./26. April 1879 der schweizerische Schulrath bezügliche Revisionsanträge an den h. Bundesrath stellte.

Sodann geschah im Oktober 1879 in Folge Auftrag der Generalversammlung des schweizerischen Ingenieur- und Architekten-Vereins gemeinschaftlich mit den ehemaligen Polytechnikern eine neue Eingabe an den h. Bundesrath, in welcher diese Gesellschaften die Reorganisation warm empfahlen. Der schweizerische Schulrath begutachtete sodann mit dem Ihnen vorliegenden Bericht vom November 1879 in einläßlicher Weise die Desiderata. In Folge dieser Vorgänge besammelte auch das eidgenössische Departement des Innern die Delegirten des Vereins zu einer Besprechung in Bern (11. und 12. Februar 1880). Seither haben vielfache Besprechungen der wichtigen Angelegenheit auch in der Presse stattgefunden, bis sie anläßlich des Kreditbegehrens vom Bundesrath und durch dessen Botschaft heute vor die eidgenössischen Räthe gelangt ist.

Wir wollen nun die Begehren der ehemaligen Polytechniker kurz durchgehen und jeweilen hervorheben, welche Stellung der schweizerische Schulrath zu denselben einnimmt.

I. Der Vorkurs.

,,Der mathematische Vorbereitungskurs, der vor 20 Jahren ,,noch insoweit eine Berechtigung hatte, als er altern, aus der ,,Praxis kommenden Männern Gelegenheit bot, ihre mathematischen ,,Kenntnisse zu vervollständigen, um das Eintrittsexamen an's ,,Polytechnikum bestehen zu können, hat in Folge der Gründung ,,verschiedener technischer Mittelschulen, wie z. B. der Ecole ,,professionnelle à Genève, des Ziircherischen Technikums etc., ,,diese Aufgabe nicht mehr zu lösen.

,,Eine umfassende allgemeine Vorbildung hat er nie geboten ,,und wird er nie bieten können, da er sich mit den schwei-

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,,zerischen Mittelschulen nicht in Konkurrenz setzen kann. Was ,,den Besuch des Vorkurses durch Studirende fremder Zunge ,,anbetrifft, so ist hervorzuheben, daß schon seit längerer Zeit ,,zahlreiche Studirende, namentlich italienischer Zunge, ihre Vor,,bildung an unsern deutschen Mittelschulen suchen.

,,Als Mittel, um die Frequenz des Polytechnikums auf einer ,,künstlichen Höhe zu halten, w i r k t e der V o r k u r s eher ,, s c h ä d l i c h als nützlich, indem er dazu beitrug, das Niveau ,,der Anstalt herunterzudrücken.

,,Es gibt deßhalb durchaus keine Gründe für das Weiter,,bestehen dieses sogenannten Vorkurses, um so wenigev, als er ,,zum größten Theil von Ausländern (80 %) frequentili wurde, ,,für welche wir keine Vorbereitungsschulen zu halten haben und ,,sein Besuch in den letzten Jahren überhaupt bedeutend abgenommen hat.11 Hierauf antwortet der schweizerische Schulrath : ,,Unser Land ist in eine große Zahl kleinerer Staatsorganismen ,,aufgelöst, denen ausschließlich alle Befugnisse auf dem in Frage ,,kommenden vorbereitenden Unterrichtsgebiete zukommen. Viele ,,dieser Kantone sind zu klein, um vollständig ausreichende Mittel,,schulen für den Vorbereitungszweck auf höhere technische ,,Studien zu unterhalten. Der einzelne Vater behilft sich in sehr ,,verschiedener Art : durch Privatunterricht u. s. w. Das Unter,,bringen der Söhne an einer vollständigen und tüchtigen Kantons,,schule anderwärts kann nicht erzwungen werden und ist nach ,,den Verhältnissen oft selbst nicht möglich. Sodann spricht man ,,drei Hauptsprachen in unserem Lande. Die Voraussetzun g, daß ,,jeder Schüler, der die schweizerische polytechnische Schule ,,besuchen will, aller dieser drei Sprachen, oft auch nur zweier ,,gleich von Anfang an so völlig mächtig sein müsse, daß er ,,sofort und ohne Anstrengung gleichmäßig jedes Unterrichtsfach ,,in der einen oder andern Sprache anhören und leicht verstehen ,,könne, ist einstweilen jedenfalls noch unerfüllt und überhaupt ,,schwer zu erfüllen."1 Ohne hier auf die bestehende Differenz einzutreten, erhebt Ihre Commission aus den Akten folgende Thatsache: Der Vorkurs wurde besucht von Schweizern.

1877/78 1878/79 1879/80 1880/81-

14 8 14 10

Ausländern.

'

40 35 31 23

108 ein Verhältniß, welches für ein mangelndes Bedürfniß des Bestandes des Vorkurses spricht, abgesehen davon, daß dessen Jahreskosten bloß zu circa Fr. 4000 gewerthet werden. Es darf doch wohl vorausgesezt werden, daß der Vorkurs eher für Schweizer als für Ausländer gegründet wurde, welcher Annahme aber die erwähnten Ziffern widersprechen. Die Mehrheit der Commission glaubt daher, daß der Vorkurs kaum mit Berechtigung aufrecht erhalten werden kann.

II. Petitum der ,,ehemaligen Polytechniker.

,,Um den Mittelschulen die Möglichkeit zu bieten, ihren ,,Abiturienten eine b e s s e r e a l l g e m e i n e V o r b i l d u n g zu ,,ertheilen, ist das E i n t r i t t s a l t e r ans Polytechnikum vom ,,17. aufs 18. Altersjahr zu erhöhen.

,,Die Vorbildung soll nicht nur eine intensivere und umfassendere, sondern auch eine einheitlichere sein. Das Examen ,,zum Eintritt in's Polytechnikum ist strenger zu handhaben als ,,bisanhin und soll, wenn immer möglich, an die Vorbereitungs,,schulen verlegt werden (Maturitätszeugnisse).

,,Die A u f n a h m s b e d i u g u n g e n sollen e i n h e i t l i c h e ,,und nicht darnach normirt sein, ob der Schüler der technisch,,mathematischen oder aber der technisch-wissenschaftlichen Rich,,tung sich zuwenden wolle."

Der schweizerische Schulrath behandelt diese Frage in ganz erschöpfender und zustimmender Weise in seinem Bericht und gelangt im Wesentlichen zu dem Schluß: ·n,,2. Zur Unterstützung dieser Bestrebungen wird ab Seite des ,,Polytechnikums die Geneigtheit erklärt, das regelmäßige ,,Eintrittsalter in die Fachschulen auf das zurückgelegte ,,18. Altersjahr zu erhöhen.

,,4. Die schweizerische polytechnische Schule erklärt sich ,,bereit, auch mit schweizerischen Gymnasien, welche eine ,,Klasse für spezielle Vorbildung in technischer Richtung ,,anfügen (etwa analog der Classe des mathématiques ,,spéciales an den Lycéen Frankreichs) Verträge zum ,,Eintritte in's Polytechnikum auf Grund der Maturitäts,,zeugnisse dieser Gymnasien abzuschließen. In Ermanglung ,,der bezeichneten Organisation wird sich das Polytechnikum ,,bei Maturanden mit einem nur ergänzenden Eintritts,,examen begnügen können."

Herr Präsident ! Meine Herren ! Es besteht hier also keine wesentliche Differenz über den Zweck, und man geht nur in den Mitteln zur Erreichung desselben auseinander.

109 Ihre Commission spricht die einstimmige Ueberzeuguug aus, daß die hier beabsichtigte Heraufsetzung des Eintritts in das Polytechnikum auf das zurückgelegte 18. Altersjahr ein großer Gewinn für die Hebung der Anstalt, sowie gleichzeitig für die weitere Ausbildung der Mittel- beziehungsweise Vorbereitungsschulen der Schweiz sein müßte. Naturgemäß würde sich eine solche Maßnahme an diejenigen Bestrebungen anlehnen, welche dahin zielen, die allgemeine Vorbildung in den Mittelschulen in der Weise zu gestalten, daß dieselbe bis etwa in den letzten Jahreskurs eine mehr gemeinsame sein würde, während erst von diesem Punkt aus eine Trennung nach den bestimmten großen Fachrichtungen zu geschehen hätte.

Es fällt daher diese Anschauung vollständig mit der These zusammen, welche der Verein schweizerischer Gymnasiallehrer, nach einläßlichen Debatten, schon in seiner Versammlung zu Burgdorf im October 1875 dem Sinne nach dahin foramlirte : das G y m n a s i u m s o l l d i e g e m e i n s a m e V o r b i l d u n g s s c h u l e f ü r a l l e diej e n i g e n sein, w e l c h e sich h ö h e r e n S t u d i e n w i d m e n w o l l e n ; eine T r e n n u n g in L i t e r a t u r - und R e a l a b t h e i l u n g ist n u r i n d e n o b e r n K l a s s e n n o t h w e n d i g . Dieser Gedanke liegt auch den bezüglichen Wünschen der ehemaligen Polytechniker zu Grunde. Erwähnt sei hier, daß in Prankreich und Deutschland ähnliche Principien mit großem Erfolg bereits durchgeführt sind und durchgeführt werden sollen. Es kann daher wohl kein begründeter Zweifel bestehen, daß die Einführung einer derartigen Maßnahme der eingehendsten Prüfung der Behörden werth ist, daß dieselbe nicht nur im höchsten Interesse der Ausbildung derjenigen jungen Leute liegen wird, welche sich höheren Studien widmen, sondern auch derjenigen, welche in das Handwerk, die Landwirtschaft und dee Haudel übertreten wollen.

Herr Präsident! Meine Herren! Bei diesem Anlaße sei es Ihrem Referenten erlaubt, eine Anregung in den Schooß der Behörde zu legen, welche bei einer Reorganisation des Polytechnikums vielleicht sachgemäße Berücksichtigung finden dürfte.

Der Sprechende hat, nach einläßlichen Untersuchungen, wahrnehmen können, und es ist ihm von Fachmännern besten Rufes vollständig constatirt worden, daß durchschnittlich die Schüler des
eidgenössischen Polytechnikums in der Technik des freien und gebundenen Zeichnens bei Weitem weniger geübt und vorgerückt erscheinen, als ihre Altersgenossen aus französischen,^ deutschen und österreichischen Schulen. Wenn man weiß, welche außerordentliche Bedeutung das correcte, gute und verständnißvolle Zeichnen in allen Verhältnissen des Lebens mehr und mehr gewinnt und welche weitgehende Anstrengungen allerwärts gemacht werden, um

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den Zeichnungsunterricht zu heben, so muß die erwähnte Thatsache als ein Mangel, welcher dem Polytechnikum anhaftet, bedauert werden. Es darf nun aber allerdings der Grund dieser Erscheinung nicht einzig in der Anstalt selbst gesucht werden, sondern er ist vorab auch in die da und dort noch mangelhafte Organisation dieser Unterrichtsdisciplin der Mittelschulen zu verlegen. Immerhin könnte das Polytechnikum Manches nachholen.

Es ist daher auch bei diesem Specialpunkt zu begrüßen, wenn der Eintritt in die Schule auf das 18. Altersjahr verlegt würde, weil sodann die nöthige Reorganisation der Lehrpläne der Vorbereitungsschulen den Zeichnungsunterricht besser bedenken könnte, und das Polytechnikum infolge dessen besser vorgebildete Schüler erhalten würde. Ihr Referent glaubt nicht unterlassen zu dürfen, die Aufmerksamkeit der Behörden auch auf diesen wichtigen der Reform bedürftigen Punkt des Polytechnikums hinweisen zu sollen.

777. Petitum der ehemaligen Polytechniker.

,,Es soll im Lehrplan und bei Besetzung neuer Professuren ,,der fr a n z ö si s c h e n S p r a c h e mehr Rechnung getragen ,,werden.a Antwort des Eidg. Schulraths S. 35 des Berichts vom November 1879 und S. 36.

,,Wenn in B zug hierauf behauptet wird, daß aus Mangel ,,französischer Dozenten die romanische Schweiz sich der Schule ,,immer mehr entfremde, so ist dies eine irrige Behauptung. Bei ,,Eröffnung der Schule im Jahr 1855 waren es nur 13 romanische ,,Schweizer, die eintraten. Die Gesammtzahl der Schüler stand ,,im Jahr 1876/77 am höchsten für Ausländer und Schweizer, ,,nämlich für letztere 83 welsche gegen 278 deutsche Schweizer.

,,Seit dieser Zeit ist der Zudrang zu den höhern technischen ,,Studien überall merklich zurück gegangen. Wohl im allergeringsten Maße fand dies gerade an unserer Schule bezüglich ,,der Schweizer statt. Im Schuljahr 1878/79 weist das Programm ,,immer noch 225 deutsche und 75 welsche Schweizer auf (25%).

,,Es erklärt sich der schweizerische Schulrath gerne bereit, ,,soweit immer möglich und thunlich, auch auf tüchtige Dozenten ,,französischer Sprache sein Augenmerk richten und diesem Sprachgebiete zu möglichster Bedeutung an der Schule verhelfen zu ,,wollen.tc " Herr Präsident! Meine Herren Man erkennt hieraus, daß zwischen den beidseitigen Ansichten keine oder geringe Differenzen bestehen.

Ili Die Commission glaubt erwähnen zu sollen, daß durch Anstellung tüchtiger französisch sprechender Lehrkräfte am Polytechnikum nicht nur den welschen Schülern, sondern vorab auch denjenigen der deutschen Sprache ein großer Dienst geleistet wird.

Sie verkennt dabei nicht, daß die Schwierigkeiten und namentlich die finanziellen erheblich sein werden. Sofern indessen künftig der deutsch sprechende Schüler mit dem 18. Jahre in's Polytechnikum eintritt, so wird er eine sprachliche Ausbildung besitzen können, welche ihn nicht nur befähigt, den Vorträgen in der französischen Sprache zu folgen, sondern sich in derselben weiter auszubilden.

IV. Petitum der ehemaligen Polytechniker.

,,In den obern Kursen soll volle F r e i h e i t in der Aus^,wahl der Fächer bestehen."

Infolge der Discussionen ergibt sich, daß hier die Ansichten der Fachmänner getheilt waren. Während auf der einen Seite die volle Studienfreiheit gewünscht wurde, wie es zum Theil die deutschen sogenannten technischen Fachschulen zur Durchführung gebracht haben, neigt man sich von anderer Seite vorab der bisher beobachteten Maxime des bedingten Studienzwangs zu. Eine letzte Erörterung durch das Präsidium der ehemaligen Polytechniker im Schooß Ihrer Commission hat gezeigt, daß hierüber keine wesentlichen Differenzen mehr bestehen, wenn der schweizerische Schulrath S. 49 seines Berichts sagt: ,,Es sei in den obern Kursen des Polytechnikums mit dem ,,dritten Jahre den Studirenden Freiheit in der Auswahl ihrer ,,Studienfächer ,zu gestatten, immerhin in der Meinung, daß in ,,den gewählten Disziplinen wie bisher die obligatorischen Repe,,titorien fortzubestehen haben.

Auch Ihre Commission theilt diese Ansicht ohne die triftigen Gründe hier wiederholen «u wollen, welche hin und her über diese Frage aufgestellt worden sind.

V. Petitum der ehemaligen Polytechniker.

,,Bei der Organisation und Leitung der Anstallt, die zum ^Zweke hat, Techniker heranzubilden, ist die offizielle und kon,,tinuirliche M i t w i r k u n g s c h w e i z e r i s c h e r T e c h n i k e r ,,nothwendig."'

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Diese These ist mit eine der bestrittensten von Seite des schweizerischen Schulraths; S. 35 seines Berichts antwortet derselbe : ,,Der Schulrath wird in der Regel für die Behandlung ,,wichtiger organisatorischer Fragen Fachmänner, welche im prak,,tischen Leben thätig sind, in geeigneter Weise in Mitwirkung ,,ziehen."

Herr Präsident! Meine Herren! Es ist selbstverständlich, daß Ihre Commission über eine Frage, welche mehr einen formellen Charakter der innern Organisation und Verwaltung trägt, in keiner Weise maßgebend sich auszusprechen berufen sein kann. Sie glaubt auch und ist von der großen Notwendigkeit ganz überzeugt, daß,, gemäß ihren früher geäußerten Gedanken, daraufgesehen werden muß, das Polytechnikum in fortwährend dauerndem öontakt und in bestimmter Fühlung mit dem realen Leben mehr denn je zu erhalten. Ob dies nun durch ein ständiges Fachkollegium zu erzielen sei, wie die ehemaligen Polytechniker wünschen, oder durch Experte ad hoc, wie der Schulrath vorschlägt, kann im Ständerath kaum zur Behandlung kommen. Die kompetente Stelle der Prüfung und Entscheidung über diese Frage ist der Bundesrath. Die Commission enthält sich daher in ihrem Bericht, näher auf dieselbe einzutreten, sich vorbehaltend, bei einer allfälligen weitern Diskussion im Rathe darauf zurükzukommen.

Herr Präsident ! Meine Herren ! Die Erörterung der Reorganisationsfragen der polytechnischen Schule, wie solche sich uns in dem Vorgehenden präsentirt, hat der Commission den Beweis geleistet, daß in der That schwerwiegende Gründe vorliegen, eine frische und die Anstalt hebende Umgestaltung derselben an die Hand zu nehmen. Sie betrachtet die wohl begründeten Forderungen der ehemaligen Polytechniker und die bezüglichen Beschlüsse des schweizerischen Schulrathes als sehr werthvolle, ja maßgebende Anregungen, welche bei der Reorganisation bestens berücksichtigt werden sollen.

Sie glaubt aber, daß in einer so wichtigen Frage die Initiative des Bundesrathes und dessen Entschließungen in vollem Maß gewahrt werden müssen, wobei allerdings die bisherigen Diskussionen gut verwendbares Material und sehr beachtenswerthesi Directionen liefern.

Immerhin sollte die angestrebte Reorganisation o h n e Z ö g e r n und n a c h d r ü k l i c h an die Hand genommen werden, und es verbindet daher die Commission ausdrüklich die beantragte Kreditbewilligung von Fr. 77,000 gleichzeitig mit dem Postulate, welches, wir Ihnen hier vorlegen und welches lautet :

.113 Der Bundesrath wird eingeladen, die Reorganisation der polytechnischen Schule mit Berücksichtigung der Anregungen der Gesellschaft ehemaliger Polytechniker und der Anträge des schweizerischen Schulraths mit möglichster Beförderung durchzuführen.

Wir empfelen Ihnen einstimmig die Annahme desselben.

B e r n , den 17. Dezember 1880.

Der B e r i c h t e r s t a t t e r der stände r ä t h l i c h e n Commission:

Olivier Zschokke.

Mitglieder der Commission: HH. Zschokke, Birman n, Bitzius, Tschudi, Leuba, Berichterstatter für die französische Sprache.

114 .

# S T #

Bundesrathsbeschluß in

Sachen des Fridolin Emmenegger von Schüpfheim, Kantons Luzern, betreffend Entzug der Niederlassung.

(Vom 7. Mai 1880.)

Der s c h w e i z e r i s c h e B u n d e s r a t h hat

in Sachen des F r i d o l i n E m m e n e g g e r von Schüpfheim, Kant. Luzern, betreffend Entzug der Niederlassung; nach angehörtem Berichte des Justiz- und Polizeidepartements und nach Einsicht der Akten, woraus sich ergeben: I. Der Rekurrent und seine Frau Barbara, geb. Krummenacher, welche in Luzern eine Wirthschaft betrieben, wurden mit Beschluß des Stadtrathes vom 11. März abhin aus der Stadt und aus den benachbarten Gemeinden Kriens, Littau , Horw, Emmen, Ebikon und Meggen ausgewiesen, und die Regierung des Kantons Luzern bestätigte am 31. März diese Maßregel, weil Fr. Emmenegger und seine Frau schon wiederholt bestraft worden seien, nämlich: a. F r i d o l i n E m m e n e g g e r : 1) am 14. Mai 1875 vom Obergericht des Kantons Solothurn wegen Kuppelei mit 3 Monaten Gefängniß; 2) am 12. Mai 1877 vom Statthalteramt Luzern wegen Ueberwirthens mit Fr. 10 Buße;

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Erhöhung des Jahreskredites für das eidgenössische Polytechnikum.

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1881

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03

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22.01.1881

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99-114

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