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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Übertragung der Konzession einer elektrischen Schmalspurbahn von Chur nach Arosa.

(Vom 31. März 1911.)

Tit.

Mit Bundesbeschluss vom 19. Dezember 1905 (E. A, S.

XXI, 316) ist den Herren R. Wildberger, Ingenieur in Chur, J. Englert, Zivilingenieur in Basel, Müller, Zeerleder und Gobat, Bauunternehmer und Ingenieure in Zürich, und L. Thormann, Ingenieur in Bern, eine Konzession für den Bau und Betrieb einer Schmalspurbahn . von Chur nach A rosa erteilt worden. Inzwischen wurde die Frist zur Einreichung der vorschriftsmassigen Vorlagen von uns mit Beschluss vom 29. April 1910 (E. A. S. XXVI, 113) bis zum 1. Januar 1913 verlängert. Die am Zustandekommen der Bahn interessierten Gemeinden haben nun ein Eisenbahnkomitee .gewählt, das die weiteren Vorarbeiten zur Verwirklichung des Bahnprojektes durchführen soll. Als Präsident dieses Ausschusses ersucht Herr Nationalrat Caflisch mittelst Eingabe vom 28. Februar 1911 um Übertragung der Konzession auf das genannte Eisenbahnkomitee. Zur Begründung seines Gesuches führt Herr Caflisch aus, das Komitee habe das Projekt Wildberger vom Jahre 1909 -allseitig prüfen lassen. Da das Gutachten des Herrn Oberingenieur Gilli günstig laute, habe das Eisenbahnkomitee mit den bisherigen

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Konzessionsinhabern Unterhandlungen behufs Erwerbung der Konzession angeknüpft, die zum Ziele geführt hätten. Nun ersuche das Komitee, gestützt auf Art. 10 des Eisenbahngesetzes, um die Übertragung der Konzession auf das von den Vertretern aller interessierten Gemeinden gewählte Eisenbahnkomitee zuhanden einer zu bildenden Aktiengesellschaft.

Der Kleine Rat des Kantons Graubünden äussert sich ia empfehlendem Sinne über das Konzessionsübertragungsgesuch in seiner Vernehmlassung vom 10./18. März 1911.

Da aus den mit dem Konzessionsübertragungsgesuche vorgelegten beiden Verträgen mit den Konzessionsinhabern hervorging,, dass die Konzession unter Umständen, d. h. wenn die Finanzierung nicht innert einer gewissen Frist gelingen sollte, den gegenwärtigen Konzessionären wieder zufallen miisste, machte das Eisenbahndepartement das Komitee darauf aufmerksam, dass die Frage der Abtretung der Konzession in ab seh li e s s e n d er Weise geregelt sein müsse, bevor Ihnen die Angelegenheit unterbreitet werden könne. Unterm 28. März 1911 legte sodann Herr Nationalrat.

Caflisch noch eine Erklärung der Herren Ingenieur Wildberger und Konsorten zu den Akten, gemäss welcher die Konzession dem Eisenbahnkomitee vorbehaltlos abgetreten wird. Da diese Frage nun erledigt ist, können auch wir der Übertragung der Konzession zustimmen. Wir empfehlen Ihnen daher den nachstehenden Beschluss zur Annahme und benützen auch diesen Anlass, Sie, Tit.,, unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 31. März

1911.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates,.

Der Bundespräsident:

Buchet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

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{Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Übertragung der Konzession einer elektrischen Schmalspurbahn von Chur nach Arosa.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe des Eisenbahnkomitees für eine elektrische Bahn Chur-Sehanfigg-Arosa, vom 28. Februar 1911 ; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 31. März 1911, beschliesst: 1. Die den Herren R. Wildberger, Ingenieur in Chur, J. Englert, Zivilingenieur in Basel, Müller, Zeerleder und Gobat. Bauunternehmung und Ingenicurbureau in Zürich, und L. Thormann, Ingenieur in Bern, durch Bundesbeschluss vom 19. Dezember 1905 (E. A. S. XXI, 316) erteilte Konzession einer elektrischen Schmalspurbahn von Chur nach Arosa wird zu den gleichen Bedingungen auf das durch Herrn Nationalrat Cadiseli als Präsident und Herrn Stadtförster A. Henne als Aktuar, beide in Chur, vertretene Eisenbahnkomitee für eine elektrische Bahn Chur-Schanflgg-Arosa übertragen.

2. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses, der am 15. April 1911 in Kraft tritt, beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Übertragung der Konzession einer elektrischen Schmalspurbahn von Chur nach Arosa. (Vom 31. März 1911.)

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Jahr

1911

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164

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.04.1911

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857-859

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