Militärische Plangenehmigung betreffend Übersetzstelle Flumenthal (SO), Technischer Bereitschaftsraum im Affolterwald vom 20. März 2000

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Unterstützungstruppen (BAUT) vom 28. Dezember 1999 hat das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Erstellung eines technischen Bereitschaftsraumes für die Übersetzstelle Flumenthal (SO) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt ausserdem während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Luterbach, Hauptstrasse 20, 4542 Luterbach, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG).

4. April 2000

2000-0690

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

1843