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Schweizerisches Bundesblatt.

3. Jahrgang.

II.

No 15

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12. April

1911.

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahre 191O.

Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

A. Allgemeines.

1. Organisation und Personal.

An Stelle des zum II. Vizekanzler gewählten Herrn Dr. Bonzon wurde der Übersetzer des Départements ins Französische, Herr Dr. F. Schumacher, zum Sekretär-Adjunkten befördert.

Zum Übersetzer ins Italienische ist unterm 1. April 1910 Herr Gaetano Beretta von Lugano gewählt worden.

Die zwei im Jahre 1909 beschäftigten Aushülfskanzlisten wurden als provisorische Kanzlisten angestellt, der eine infolge Wiederbesetzung einer vakant gewordenen provisorischen Kanzlistenstelle, der andere gestützt auf die von Ihnen durch Genehmigung des Budgets pro 1910 (Bundesblatt 1909, V, S. 654) erhaltene Ermächtigung.

Das Register des Departements zählt im ganzen 39,684 Ein- und Ausgänge. Es macht dies eine Vermehrung von 2656 Nummern gegenüber 1909 aus.

Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. II.

43

656

Der Vorsteher des Departements hat im Berichtsjahre 7 Lokalbesichtigungen in Eisenbahnangelegenheiten vorgenommen, nämlich: in Basel (Bad. Bahnhof), Emmishofen und Romanshorn, Truns, Payerne, Morges, am Eggishorn (projektierte Aletschbahn) und am Wetterhornaufzug.

2. Gesetze, Verordnungen und Postulate.

Wir haben unterm 14. Juli 1910 eine neue Verordnung betreffend den Unterhalt des Rollmaterials der schweizerischen Hauptbahnen in Ersetzung der Verordnung vom 27. Oktober 1905 erlassen.

Das Inkrafttreten des in der Sommersession zu Ende beratenen Bundesgesetzes betreffend die Besoldungen der Beamten und Angestellten der schweizerischen Bundesbahnen haben wir durch Beschluss vom 8. November 1910 (A. S. n. F. XXVI, 1087) auf den 1. Januar 1911 angesetzt, insoweit hinsichtlich des Beginnes der Wirksamkeit einzelner Bestimmungen desselben nicht schon bestimmte Termine im Gesetze selbst festgesetzt worden sind. Ferner sind durch Bundesbeschlüsse vom 23. Dezember 1910 (E. A. S. XXVI, 360 und 362) den Bundesbahnen Spezialkredite im Betrage von Fr. 2,670,000 und Fr. 1,050,000 behufs Ausrichtung von ausserordentlichen Zulagen an ihre Arbeiter für die Zeit vom 1. Januar 1910 bis zum 31. März 1912 und an die in den Dienst der Bundesbahnen übergetretenen Beamten, Angestellten und Arbeiter der ehemaligen Gotthardbahn für die Zeit vom 1. Mai 1909 bis 31. März 1912 bewilligt worden.

Durch Beschluss vom 18. Oktober 1910 (A. S. n. F. XXVI, 1086) haben wir den Artikel 19 der Verordnung vom 17. September 1874 betreffend Einrichtung und Führung des Pfandbuehes über die Verpfändung von Eisenbahnen und den Bundesratsbeschluss vom 23. Juli 1878 betreffend die Pfandbuchgebühren dahin abgeändert, dass für die Löschung von Pfandtiteln, welche infolge des Rückkaufes von Privatbahnen und stattgefundener Abzahlung in den Besitz der S. B. B. gelangten, keine Gebühren erhoben werden.

Unterm 19. Dezember 1910 haben wir in Anwendung von Artikel 8 und 9 des Bundesgesetzes betreffend das schweizerische Postwesen vom 5. April 1910 und von Artikel l und 64 des B.undesgesetzes betreffend den Transport auf Eisenbahnen und Dampfschiffen vom 29. März 1893 eine neue Verordnung be-

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treffend die Schiffahrt konzessionierter Unternehmungen auf schweizerischen Gewässern erlassen (A. S. n. F. XXVI, 1493). Diese Verordnung, welche am 1. Januar 1911 in Kraft getreten ist, ersetzt diejenige vom 18. Februar 1896, betreffend den Bau und Betrieb von Dampfschiffen und ändern mit Motoren versehenen Schiffen auf den schweizerischen Gewässern.

Es war nicht möglich, die Reorganisation der Bundesbahnen, und diejenige des Eisenbahndepartements (Postulat Nr. 618) noch im Berichtsjahre durchzuführen.

3. Eisenfoahnrückkauf und Verwaltung der Bundesbahnen.

(Gotthardbahn-Rückkaufsprozess.)

Die auf Antrag beider Parteien vom Instruktionsrichter des Bundesgerichts im Juni 1909 bestellte dreigliederige Expertenkommission zur Prüfung der Frage, ob und wieweit sich die von der Eidgenossenschaft zurückzukaufenden Anlagen und Einrichtungen am 1. Mai 1909 in technischer Hinsicht in vollkommen befriedigendem Zustand befanden, (vergi. Geschäftsbericht des Eisenbahndepartements pro 1909, Seite 5), erstattete ihr Gutachten dem Bundesgerichte im Juni 1910.

Nach diesem Gutachten betragen die Kosten, welche die Bundesbahnen nach Abrechnung des Anteils für künftige Bedürfnisse effektiv aufzuwenden haben werden, Fr. 2,773,000 und es wären nach Abzug des Diskontos der Gotthardbahn anzurechnen Fr. 2,467,810, während der Bund in seiner Duplik eine Forderung von Fr. 42,878,000 stellte.

Die vom Anwalte des Bundes im G. B.-Rückkaufprozesse, vom Eisenbahndepartement und von der Generaldirektion vorgenommene Prüfung des" Gutachtens ergab, dass dasselbe gerade mit Bezug auf die wichtigsten, vom Bunde gestellten Abzugsforderungen für den Bund nicht annehmbar ist. Die bundesrätliche Delegation für Eisenbahnangelegenheiten erachtete daher die Anordnung einer Oberexpertise für notwendig und stellte fest, an welchen Abzugsforderungen festzuhalten sei. Sie ging dabei von dem Gedanken aus, man müsse sich im Interesse der Vereinfachung des Rückkaufprozesses und um denselben in absehbarer Zeit auf dem Rechtswege oder durch Vergleich zur Erledigung zu bringen, bei Festlegung der Abzugsforderungen auf die Hauptpunkte beschränken. Von diesem Gesichtspunkte aus gelangte sie zum Schlüsse, dass unbedingt an den in den Rechtsschriften des Bundes enthaltenen Abzugsforderungen für nachstehende Anlagen festzuhalten sei, nämlich :

658 a.

b.

c.

d.

Das zweite Geleise Giubiasco--Chiasso ; das Ausweichgeleise Luzern--Meggen ; die Tessinkorrektion ; die Bahnhöfe Bellinzona, Lugano, Chiasso und Luzern.

Der Anwalt des Bundes wurde beauftragt, im Sinne dieser Feststellungen eine Eingabe an das Bundesgericht zu erlassen.

Die Expertenkommission für die H ü l f s k a s s e der Gotthardbahn, bestehend aus den Herren Hofrat Prof. Dr. E. Czuber in Wien, Dr. Max de Cérenville in Lausanne und Prof. Dr. H.

Kinkelin in Basel gab im Mai 1910 einen vorläufigen Befund über die Bilanz der Hülfskasse G. B. ab, und legte sodann im Dezember des gleichen Jahres das im Sinne von Artikel 4 des Bundesgesetzes betreffend die Hülfskassen der Eisenhahn- und Dampfschiffgesellschaften vom 28. Juni 1889 erstellte Gutachten vor. Die Expertenkommission gelangt zu dem Schlüsse, das Defizit der Hülfskasse G. B. sei am 31. Dezember 1908 auf den Betrag von Fr. 4,004,203. 30 festzusetzen, während nach den Berechnungen des Bundes das Defizit auf den genannten Zeitpunkt rund Fr. 8.930,000 beträgt. Verhandlungen, die auf Grund des vorläufigen Befundes über die Bilanz der Hülfskasse am 25. Juli 1910 zwischen einer Delegation des Bundesrates und der Gotthardbahn stattgefunden hatten, verliefen resultatlos. Möglicherweise werden, nachdem nun das Expertengutachten vorliegt, die Verhandlungen wiederum aufgenommen werden.

Rückkauf des Bahnhofes Genf--Cornavin und der Linie Genf--La Plaine.

Dieser Rückkauf konnte im Berichtsjahre noch nicht durchgeführt werden. Der Staatsrat des Kantons Genf reichte uns unterm 25. Februar 1910 auf unsere Veranlassung hin ein Memorial ein, in welchem er dem Rückkauf grundsätzlich zustimmte und dabei verschiedene Begehren geltend machte. Von diesen Begehren mag als das wesentlichste die Erstellung des sog. raccordement, d.h. der Verbindungsbahn zwischen den beiden Genfer Bahnhöfen erwähnt werden. Das Memorial, das sorgfältig geprüft werden musste, konnte im Jahre 1910 nicht mehr beantwortet werden.

Die Arbeiten für die Festsetzung . des Rückkaufspreises für die beiden Objekte wurden im Berichtsjahre im Einvernehmen mit dem Staatsrate an Hand genommen.

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Verwaltung der Bundesbahnen.

An Stelle des im Dezember 1909 verstorbenen Herrn H. Wittwer, gewesenen Direktors der Neuenburger Jurabahn in Neuenburg, haben wir als Mitglied des Verwaltungsrates gewählt Herrn P. Manuel, Ingenieur und Direktor der Ingenieurschule in Lausanne.

In den Kreiseisenbahnräten III, IV und V trafen wir folgende Ersatzwahlen : K r e i s III. Für den verstorbenen Herrn Oberstdivisionär Wyss in Einsiedeln, Herrn Nationalrat Dr. Martin Steinegger, Bezirksarzt, von Altendorf, in Lachen.

K r e i s IV. Für den zurückgetretenen Herrn Dr. Bachmann, alt Bundesrichter, in Stettfurt, Herrn Nationalrat Karl Eigenmann in Müllheim.

K r e i s V. Für den als Mitglied der Kreisdirektion V gewählten Herrn Rinaldo Simen, Ständerat in Minusio, Herrn Giuseppe Stoffel, Nationalrat in Bellinzona. Für den verstorbenen Herrn A. Düggelin, Regierungsrat in Lachen, Herrn Kantonsratspräsident Camenzind in Gersau.

An Stelle des zurückgetretenen Herrn Hui in Basel, Mitglied der Kreisdirektion II, wählten wir Herrn Julius Christen, von Itingen (Basel-Landschaft), Stellvertreter des Oberingenieurs bei der Generaldirektion, in Bern. Herrn Christen wurde das Baudepartement übertragen.

Mit Beschluss vom 4. März 1910 wählten wir als weitere Mitglieder der Kreisdirektion V die Herren : Franz Lusser, Ingenieur, von Altdorf, in Zug ; Rinaldo Simen, Ständerat, von Bellinzona, in Minusio.

Dem bisherigen Kreisdirektor, Herrn Zingg, wurde das Betriebs-, Herrn Lusser das Bau- und Herrn Simen das Finanz- und Rechtsdepartement übertragen. Als Präsident der Kreisdirektion V wurde Herr Zingg und als Vizepräsident Herr Lusser gewählt.

Herr Simen verstarb jedoch im September 1910 und Herr Lusser trat aus Gesundheitsrücksichten von seiner Stelle zurück.

Im Berichtsjahr konnte nur noch e i n e Ersatzwahl vorgenommen werden. Dieselbe fiel auf Herrn Theodor Siegfried, von Zofingen (Aargau), Betriebschef des Kreises V, in Luzern. Dem Genannten wurde das Betriebsdepartement übertragen.

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4. Internationale Terhältnisse.

Nachdem der Staatsvertrag mit Frankreich über die Zuf a h r t s l i n i e n zum S i m p l o n noch am 31. Dezember 1909 in Kraft treten konnte, sind im Laufe des Berichtsjahres die vorschriftsmässigen technischen und finanziellen Vorlagen für die Linien Frasne-Vallorbe und Münster-Grenchen eingereicht worden.

Mit den ßauarbeiten konnte aber im Jahre 1910 nicht mehr begonnen werden.

Der neue G o t t h a r d v e r t r a g ist vom deutschen Reichstage unterm 7. März 1910 genehmigt worden. Die Genehmigung seitens Italien und der Schweiz war Ende des Jahres noch nicht erfolgt.

Die internationale S i m p l o n - D e l e g a t i o n trat während des Jahres 1910 zweimal zusammen, nämlich am 2G./27. April und am 27./28. September. Sie befasste sich wie gewohnt mit den Fahrplänen und Tarifen der Simplonlinie. Die mit der Kontrolle der Baurechnung auf 31. Dezember 1907 und der Betriebsrechnung, sowie der Gewinn und Verlustrechnung pro 1906 und 1907 der Simplonlinie Brig-[seile betraute Kommission reichte ihren Bericht am 10. März 1910 ein. Die Delegation nahm die Anträge der Kontrollkommission an und beschloss, sie den beteiligten Regierungen zur Genehmigung zu empfehlen.

Aus dem Protokoll der Delegationssitzung vom 27. September 1910 geht hervor, dass die Rechnungen für die Jahre 1908 und 1909 zwar bereit sind, aber der Delegation noch nicht unterbreitet werden können, da die Genehmigung der Jahresrechnungen pro 1906 und 1907, die vom Bundesrat in Übereinstimmung mit dem Berichte der Kontrollkommission im Juni 1910 erteilt wurde, von Seiten der italienischen Regierung noch nicht erfolgt ist.

In der Angelegenheit betreffend den Bau des z w e i t e n S i m p l o n t u n n e l s haben wir unterm 22. März 1910 beschlossen, das Interventionsgesuch der Firma Brandt, Brandau & Cie, vom September 1908 abzulehnen.

Bei diesem Anlasse fassten wir noch den weitern Beschluss, es sei die Wahrnehmung sämtlicher Rechte und Pflichten des Bundes gegenüber der genannten Firma, die sich aus den Bauverträgen mit dieser Firma ergeben, in Anwendung von Artikel l des Ruckkaufsgesetzes und in Bestätigung der bisherigen Geschäftsbehandlung, der Verwaltung der Bundesbahnen zu übertragen, unter Vorbehalt der den eidgenössischen Räten und dem Bundesrat nach dem Rückkaufsgesetz zustehenden Obliegenheiten.

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Auch im Verlaufe des Berichtsjahres fand eine Verständigung zwischen der Firma und den S. B. B. nicht statt.

Im Personalbestand des Z e n t r a l a m t e s für den i n t e r n a t i o n a l e n E i s e n b a h n t r a n s p o r t ist im Jahre 1910 keine Änderung eingetreten. Das Zentralamt hat sich mit unserer Ermächtigung an der Ausstellung beteiligt, die anlässlich der im Sommer 1910 in Brüssel stattgefundenen Weltausstellung von dem ^Weltkongress der internationalen Vereinigungen11 organisiert worden ist. Von Bahnverwaltungen wurden ihm als Schiedsgericht zwei Fälle zum Entscheid unterbreitet. Die bereits für das Jahr 1910 in Aussicht genommene internationale Konferenz in Bern zur Beratung des Entwurfes eines internationalen Übereinkommens über den Transport von Personen und Reisegepäck musste auf Begehren von zwei der beteiligten Staaten auf den Monat Mai 1911 verschoben werden.

Im Berichtsjahre ist Serbien dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahn-Frachtverkehr beigetreten.

Der von uns bereits im letztjährigen Bericht erwähnte a c h t e i n t e r n a t i o n a l e E i s e n b a h n k o n g r e s s hat in Bern vom 3. bis 13. Juli 1910 stattgefunden. Angemeldet waren insgesamt 1415 Delegierte von Staaten und Eisenbahnverwaltungen. Der Kougress, der am 4. Juli 1910 in feierlicher Sitzung durch den Vorsteher des Post- und Eisenbahndepartements eröffnet wurde, teilte sich in fünf Sektionen, welche die zahlreichen, bereits vorher veröffentlichten vorbereitenden Arbeiten in 12 Sektionssitzungen behandelten. Plenarversammlungen wurden 4 abgehalten. Um den Kongressisten den Besuch verschiedener technischer Sehenswürdigkeiten zu ermöglichen, fanden mehrere Ausflüge, so unter anderem nach Lausanne-Montreux und dem Genfersee, nach Zürich, nach dem Vierwaldstättersee und dem Berner Oberland usw. statt. Der Kongress gelang in jeder Beziehung vorzüglich. Schon während des Kongresses wurde der Schweiz wiederholt der Dank der Kongressisten für die gastliche Aufnahme ausgesprochen und unterm 25. September 1910 setzte uns sodann die belgische Regierung noch davon in Kenntnis, dass verschiedene Staaten und Eisenbahnverwaltungen der ständigen Kommission in Brüssel zuhanden der Schweiz ihren besondern Dank für die ihren Delegierten zu Teil gewordene Aufmerksamkeit ausgesprochen haben. Wir benützen
diesen Anlass, um hier allen denen, die sich um das Gelingen dieser grossen Veranstaltung verdient gemacht haben, ihre Mühe bestens zu verdanken. Beiläufig bemerken wir noch, dass der von ihnen für die Durch-

662

führung des Kongresses gewährte Kredit von Fr. 150,000 nicht aufgebraucht worden ist.

Ostalp enbahn. Wir erachten die Vorlage einer Botschaft an die Bundesversammlung über die Ostalpenbahnfrage zurzeit als nicht tunlich. Mit dieser Angelegenheit werden wir uns erst wieder beschäftigen, nachdem über den neuen Gotthardvertrag entschieden sein wird.

Die Revision der Verzeichnisse über die im internationalen Eisenbahnverkehr zugelassenen M a x i m a l r a d s t ä n d e , M a x i m a l r a d d r ü c k e und L a d e m a s s e und die Mitteilung der revidierten Verzeichnisse an die interessierten Staaten hat in gewohnter Weise stattgefunden.

Auf Wunsch der dritten internationalen Konferenz über t e c h n i s c h e E i n h e i t im E i s e n b a h n w e s e n hatte der Bundesrat die beteiligten Regierungen angefragt, ob sie geneigt wären, eine internationale Kommission zu bestellen, welche die Frage einer einheitlichen B e g r e n z u n g s l i n i e für Fahrzeuge zu studieren und der nächsten internationalen Konferenz ihre Vorschläge zu machen hätte.

Mit Ausnahme von Norwegen, welches noch nicht geantwortet hat, haben sich sämtliche Regierungen mit dem Vorschlage einverstanden erklärt. Der Bundesrat hat den beteiligten Staaten mit Note vom 14. Oktober 1910 hiervon Kenntnis gegeben, das.

gesammelte Material mitgeteilt und die konstituierende Versammlung der Delegierten auf den 9. Blai 1911 nach Bern festgesetzt.

Antworten auf diese Note sind noch keine eingegangen.

Von der Grossherzoglich Badischen Regierung wurden die übrigen Bodenseeuferstaaten angefragt, ob sie es nicht als wünschenswert erachten, über die Verleihung und die Wiederentziehung der S c h i f f e r p a t e n t e f ü r d e n B o d e n s e e einheitliche, nähere Bestimmungen aufzustellen. Diese Note wurde in bejahendem Sinne beantwortet; weitere Schritte sind noch nicht unternommen worden.

Von der Grossherzoglich Badischen Regierung wurde ebenfalls eine R e v i s i o n d e r gern e i n s a m e n S c h i f f a h r t s - u n d H a f e n o r d n u n g für den Untersee und den Rhein angeregt, um dieselbe in Einklang zu bringen mit der revidierten Schiffahrts- und Hafenordnung für den Bodensee. Nachdem die Badischen Vorschläge vom Eisenbahndepartement geprüft worden waren, wurden sie den schweizerischen Schiffahrtsbeteiligten und den Kantonsregierungen Thurgau und Schaffhausen zur Vernehm-

663

lassung übermittelt. Eine Erledigung ist im Berichtsjahre noch nicht erfolgt.

In Sachen der schweizerisch - italienischen Konvention betreffend die Schiffahrt auf dem Luganer- und dem Langensee ist im verflossenen Jahre erzielt worden, dass nunmehr die schweizerischen Vorschläge von der italienischen Regierung geprüft worden sind, sodass nun zur Bereinigung des Entwuri'es der c Konvention & geschritten werden kann.

B. Rechtliche Verhältnisse.

1. Rechtliche Grundlagen der Eisenbahnunternehmungen.

Im Berichtsjahre sind 20 neue K o n z e s s i o n s g e s u c h e eingereicht worden. Ende 1909 belief sich die Zahl der noch nicht erledigten Begehren auf 79. Von diesen 99 Gesuchen wurden 15 durch Erteilung der Konzession erledigt, l wurde abgewiesen und 10 sind entweder zurückgezogen worden oder konnten als gegenstandlos abgeschrieben werden. Auf 31. Dezember 1910 waren somit noch 73 Konzessionsgesuche unerledigt.

Ein K o n z e s s i o n s e r n e u e r u n g s g e s u c h wurde in zustimmendem Sinne erledigt.

K o n z e s s i o n s a u s d e h n u n g e n sind in vier Fällen bewilligt worden. In zwei Fällen, welche durch Bundesratsbeschlüsse erledigt werden konnten, handelte es sich um städtische Strassenbahnen.

K o n z e s s i o n s ä n d e r u n g s g e s u c h e wurden 20 durch Bundesbeschlüsse erledigt, wovon eines in ablehnendem Sinne.

Ein weiteres Gesuch wurde zurückgezogen. Ferner sind zwei Gesuche, in welchen zugleich um Ausdehnung bezw. um Übertragung der Konzession nachgesucht wurde, in zustimmendem Sinne erledigt worden.

K o n z e s s i o n s ü b e r t r a g u n g s g e s u c h e n konnte in drei Fällen entsprochen werden. Einem weitern Gesuche, in dem auch die Verlängerung der Frist zur Einreichung der vorschriftsmässigen Vorlagen angeregt worden war, wurde ebenfalls entsprochen.

Im Berichtsjahre änderten 5 Bahnen ihr Betriebssystem.

Durch Bundesbeschluss wurden 5 B e t r i e b s v e r t r ä g e genehmigt.

,664 Eine Verwaltung ging nach Kündigung ihres Betriebsvertrages mit den S. B. B. zum S e l b s t b e t r i e b über.

In zwei Fällen haben Bahnverwaltungen aus Gründen der Sparsamkeit eine gemeinschaftliche Betriebsleitung.bestellt.

F r i s t v e r l ä n g e r u n g s g e s u c h e sind im Berichtsjahre 36 eingelangt. Mit den 20 Gesuchen, welche vom Jahre 1909 her noch anhängig waren, waren im Berichtsjahre insgesamt 56 Gesuche anhängig. Von denselben sind durch Bundesratsbeschlüsse 24 erledigt worden, wobei in 17 Fällen die gewährte neue Frist als letztmalige 'erklärt wurde. Die Bundesversammlung selbst hat ein Gesuch abgelehnt und ein anderes durch Zustimmung erledigt.

Neun K o n z e s s i o n e n sind infolge unbenutzten Ablaufes der konzessionsmässigen Fristen erloschen. Die Zahl der in Kraft stehenden Konzessionen von noch nicht eröffneten Bahnen beträgt auf Ende 1910 117. Dabei sind die Linien, die zwar in einzelnen Sektionen, aber noch nicht in ihrer gesamten Länge in Betrieb stehen, mitgerechnet und alternative Konzessionen nur einfach gezählt. Im übrigen gestatten wir uns, auf das vom Eisenbahndepartement herausgegebene Eisenbahnverzeichnis hinzuweisen, welches über diese Verhältnisse näheren Aufschluss erteilt.

2. Statuten und Finanzausweise.

Im Berichtsjahre konnte, teilweise mit besondern Vorbehalten, 7 Gesuchen um Genehmigung von S t a t u t e n neugegründeter Bahngeselischaften und 14 Gesuchen um Änderung von Statuten bestehender Gesellschaften entsprochen werden.

F i n a n z a u s w e i s e wurden für 10 neue Linien genehmigt.

3. Expropriation.

Infolge eines Todesfalles und dreier Demissionen mussten vier Mitglieder von eidgenössischen Schätzungskommissionen ersetzt werden. Die Ersatzwahlen fanden alle im Berichtsjahre statt.

Von 29 E i n s p r a c h e n g e g e n d i e A b t r e t u n g s p f l i c h t wurden 15 als unbegründet abgewiesen und eine gutgeheissen, während eine andere nur zum Teil geschützt werden konnte. In zwölf Fällen wurde die Einsprache gegenstandslos infolge gütlicher Erledigung.

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Die Anwendung des a u s s e r o r d e n t l i c h e n V e r f a h r e n s wurde in 9 Fällen bewilligt.

Fünf Gesuchen um B e s i t z e i n w e i s u n g im Sinne des Artikels 46 des Expropriationsgesetzes konnte entsprochen werden.

Die E i n b e - r u f u n g der Schätzungskommission wurde in zwei Fällen auf Begehren des Expropriaten zugestanden.

Der Beschwerde einer Bahngesellschaft Folge gebend, haben wir die Verfügung eines Bezirksamtes, durch welche die Einstellung von Bauarbeiten unter Androhung einer Busse im Widerhandlungsfalle ausgesprochen worden war, als im Widerspruch mit den bezüglichen Bestimmungen der Eisenbahngesetzgebung des Bundes, aufgehoben.

Gestützt auf Artikel 8 des Expropriationsgesetzes vom 1. Mai 1850 haben wir einer Bahngesellschaft gestattet, an gewissen Stellen des Tracés der zu erstellenden Linie die erforderlichen Sondierungen vor Baubeginn vorzunehmen.

e. Pfandhnch.

Wir haben 15 Verpfändungen für einen Gesamtbetrag von Fr. 16,648,000 bewilligt. In einem Falle musste eine Einsprache gegen die Pfandbestellung, welche zu spät eingereicht worden war, abgewiesen werden.

Vom Pfandbuchführer wurden mit demVormerkc des Pfandbucheintrages versehen 8642 Titel im Gesamtbetrage von Fr. 4,948,000 und mit dem Löschungszeichen 11,492 Titel im Gesamtbetrag von Fr. 6,345,000.

5. Rechtliche Grundlagen anderer Transportanstalten.

Im Berichtsjahre wurden 9 Schiffahrts- und 7 Automobilkonzessionsgesuche eingereicht. Es konnten 4 Konzessionen für Automobilfahrten und l Schiffahrtskonzession erteilt werden. Ausserdem wurde auch eine Luftseilbahn konzessioniert.

666

C. Technische Kontrolle.

Der Kontrolle des Eisenbahndepartements waren unterstellt : 1910

1909

Unternehmungen

Eisenbahnverwaltungen , . . 201 Konzessionierte Schiffahrtsunternehmungen 19 Nichtkonzessionierte Schiffahrtsunternehmungen . 134 Aufzüge und Automobilunternehmungen . . . 15 Zusammen 369

192 18 111 13 334

Die Zahl der Ein- und Ausgänge der technischen Abteilung hat neuerdings zugenommen und es erreichen 1910

1909

Nummern

die Eingänge die Ausgänge Zusammen

16,830 10,438 27,268

15,882 10,291 26,173

Nicht inbegriffen sind dabei die zahlreichen Mitberichte, die die Sektionen unter sich und an die Abteilung erstattet haben, ferner die zahlreichen Mitberichte der Organe der technischen an die administrative Abteilung betreffend die Rechnungen der Eisenbahnen. Auch die zürn Teil umfangreiche Mitarbeit am Erlass neuer und an der Revision bestehender Vorschriften und Verordnungen, sowie an internationalen Vereinbarungen und endlich die vielen Augenscheine und Konferenzen, bei denen Direktor und Inspektoren beteiligt waren, finden in diesen Zahlen keinen Ausdruck.

Bezüglich der Tätigkeit der verschiedenen Organe und Sektionen der Abteilung gestatten wir uns im übrigen, auf die nachfolgenden nähern Angaben zu verweisen.

1. Bahnanlage und feste Einrichtungen.

a, Bahnbau.

Planvorlagen.

Die im Berichtsjahre genehmigten Planvorlagen für neue Linien, für Ergänzungs- und Umbauten aller Art auf den im Betrieb stehenden Linien, sowie für industrielle Anschlussgeleise verteilen sich wie folgt:

Für neue Bahnlinien

Planvorlageu

Allgemeine Saupläne und Profile.

Situationspläne . . . ; Längenprofile Sammlungen von Querprofilen

. .

Normal- und Spezicdpläne.

Normalprofile für Unterbau .

.

Erilbauten und Mauern .

.

Tunnelbauten .

.

. .

. . . .

Brücken u n d Durchlässe . . . .

. . .

Ufer- u n d Öchutzbauten .

. . . .

Weghauten iukl. Wegübergänge . . .

.

Oberbau iukl. Weichen, Drehscheiben und Schiebebühnen . . .

Stationen und Haltestellen Erweiterungen u n d Geleiseanlagen i n Stationen .

. . . .

Stationshochliauten inkl. Perronaulngen und Perrondächer . . .

Stationseinrichtungen (Wasserversorgung, Beleuchtung, Kranen, Brückenwagen Putzgrulien) Mechanische Einrichtungen für Seilbahnen, inkl. Kabel uud Rollen Leitungen u n d Kraftstationen f ü r elektrische Bahnen . . . .

Wärterhäuser (inkl. Brunnen), Bahnabschluss und Bahnbewachung Signale (inkl. Telegraph und Telephon), Zentralweichenstellungen u n d Riegeinngen .

.

. . .

Anlagen und Hochbauten für Traktionsdienst und Werkstätten .

Zusammen (1909

80 62 18 32 6 15 247 5 12

Für Ergänzung ·nnd Untaten Bahnhöfe und Stationen

4 1

16 1 89 15

127 .2 45 10

1

48 99 851 928

21 811 684

32 11 4

7 7

35

8

14 12

7

117 3 6 23 12 69 278

99 49

Freie Bahn

Industrielle Anzahl Verder Pläne bindungszusammen geleise

--

13ö 61

--

313

--

143 6 174 90

101

4 341 343

29

4

24

3 40 65

86

39 27 22 462 28 34

14

7 94 20 16 14

130

53 -- 51 54

120 2054 2009)

1

668 Neue Bahnlinien.

Während des Berichtsjahres befanden sich 45 Bahnlinien und Bahnstrecken im Bau (im Vorjahre 38); davon wurden die folgenden 19 Linien neu in Angriff genommen : Frasne-Vallorbe (Französische Mittelmeerbahn) : Strecke Vallorbe-Landesgrenze, · Bbnat-Nesslau (Bodensee-Toggenburg-Bahn), Rhätische Bahn: Ilanz-Disentis, Montreux-Oberland-Bahn : Z weisimm en- Lenk, Lugano-Ponte Tresa, Appenzellerbahn : Herisau-Gossau, Chemins de fer électriques de la Gruyère: Bulle-Broc, Tramway Lugano : Vignola-Cimitero (Verlängerung der Linie Molino nuovoVignola), Clarens-Chailly-Blonay, Neuchâtel-Chaumont : Sablons-La Coudre, Schaff hauser Strassenbahn : Güterbahnhof-Ebnat, Trambahn St. Gallen: Krontal-Martinsbrückstrasse (Verlängerung der Linie BahnhofKrontal), Tramways électriques de Genève : Linie in der rue du Stand und Linie rue d'Arve-rue Carolinepont d'Arve, Altstätten-Gais, Chemins de fer électriques veveysans: Blonay-Les Pléiades, Cassarate-Monte Brè : II. Sektion: Suvigliana-Monte Brè, Les Avants-Sonloup, Ligerz-Tesscnberg.

Vollendet und dem Betrieb übergeben wurden im Berichtsjahre folgende Bahnlinien oder Bahnstrecken:

669 1. Städtische Strassenbahn Zürich:

Eröffnungsdatum

Stockerstrasse-Kasernenstrasse . . . · { 2" A ·'!

. 2. Birsigtalbahn : Flüh-Rodersdorf 1. Mai 3. Chiasso-Riva San Vitale 9. Mai 4. Lauterbrunnen-Mürren : Verlängerung von der untern Station bis zum Hotel Schweizerhof 1. Juni 5. Tramways de Neuchâtel: Boucle Tour de Ville 27. Juni 6. Städtische Strassenbahnen Bern: Breitenrainplatz-Papiermühlestrasse . . .

1. Juli 7. Berninabahn : Berninahospiz-Poschiavo 5. Juli 8. Wengernalpbahn : Lauterbrunnen -W engen (Winterbetriebslinie) 7. Juli 9. Niesenbahn 15. Juli 10. Territet-Mont Fleuri 30. Juli 11. Tramways électriques de Genève : Linie in der rue du Stand 25. August 12. Martigny-Orsieres I.September 13. Tramway Lugano: Dampfschiffländte-Bahnhof S. B. B. . . .

5. September 14. Neuchâtel-Chaumont : La Coudre-Chaumont 17. September 15. Tramway Lugano : Vignola-Cimitero 26. September 16. Schweizerische Bundesbahnen: Uznach-Wattwil (Rickenbahn) . . . .

1 . Oktober 17. Bodensee-Toggenburg-Bahn : St. Fiden-Romanshorn und St. Gallen-Wattwil 3. Oktober 18. Tramways électriques de Genève: Linie rue d'Arve-rue Caroline-pont d'Arve 13. Oktober

670

19. Neuchâtel-Chaumont: Sablons-La Coudre 20. Bonfol-Landesgrenze (Verlängerung der Pruntrut-Bonfol-Bahn) 21. Trambahn St. Gallen : Krontal-Martinsbriickstrâsse (Verlängerung d e r Linie Bahnhof-Krontal) . . . .

22. Les Avants-Sonloup 23. Basler Strassenbahnen : Basel-Landesgrenze (Basel-Hüningen) . .

15. Oktober 1. November

2 7 . November 14. Dezember 17. Dezember

Die Gesamtlänge (Baulänge) dieser neuen Linien beträgt rund 138 km.

Die Hauptverhältnisse der Baulinien ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle.

Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. II.

i« O>

Baulinien

CA

11 m

Gewöhnlicher MaximalBaulänge Minimalsteigung radius km

m

%o

Tunnel Zahl

Gesamtlänge

BrUcken

über 10 m Zahl

Gesamtlänge

m

m

1. Hauptbahnen.

1 Schweizerische Bundesbahnen: *Uznach-Wattwil (Rickenbahn) . .

2 Prutigen-Brig (Lötschbergbahn) .

3 St. Gallen-Romanshorn(Bodensee-Toggenburgbahn): * Strecke St. Fiden-Romanshorn .

4 Frasne-Vallorbe (Französische Mittelmeerbahn) : Strecke Vallorbe-Landesgrenze . .

8603 2 25790 32

D E

60,834

300 300

20 27

D

17,640

300

18,5

2

1829

D

1,760

700

15

1

1004 --

--

12 7

4945 19

2304

12

460

--

--

13,664

1

34

4

76

1778 218

II. Nebenbahnen.

a. Normalspurige Adhäsionsbahnen.

5 6 7 8 44

9

*St. Gallen -Wattwil (Bodensee-Toggenburgbahn)

* Martiguy-Orsieres * Bonfol-Landesgrenze (Verlängerung der Pruntrut-Bonfol-Bahn) Wil - W einfelden -Emmishofen (MittelThur^au-Bahn) Ebnat-Nesslau (Bodensee-Toggenburgbahn)

Übertrag

D E D D D

19,108

300 180

2,652

300

16

240 200

21,3

30,344

39,045 7,878 192,926

18,5

35

25

607 --

3

60

7 8

775 324

42939 84

5935

161

& 88

Banllnien

11 oa

GewöhnTunnel licher MaximalBaulänge Minimalsteigung Zahl Gesamtradius länge km

Übertrag

·

m

BrUcken

über 10 m Zabi Gesamtlänge

in

%o

m

60

42939

84

5935

70

12

2222

16

504

160 160

25 27

17 2

7937 338

53 38

2132 1 256

150

35

1

21

6

133

60 40 20

25 40 27,8

-- 2

-- 113

-- 6

-- 132

30 45

-- 2

-- 643

3 6

49 218

·

192,925

* St. Moritz-Campocologno (Berninabahn) E Rhätische Bahn: Bevers-Schuls E Ilanz-Disentis D Biasca-Acquarossa-Olivone : I. Sektion : Biasca-Acquarossa .

E Birsigtalbahn: * Flüh-Rodersdorf E Lugano-Cadro-Oino E *Bözingen-Mett D
58,218

50

49,700 29,990

14,375

b. Schmalspurige Adhäsionsbahnen auf eigenem Bahnkörper.

10 11 12 13 14 15 16 17 18

Übertrag

0,980 7.970 0,998

12,780 1 2,300 380,236

100 100

96

54 213 212 10 359 f

.

CT>

to

Betriebs- II weise l

Baulinieii

GewöhnTunnel licher MaximalBaulänge MinimalSteigung Zahl Gesamtradius länge

km

19 20

Übertrag Appenzellerbahn : Herisau-Gossau Chemins de fer électriques de la Gruyère : Bulle-Broc

.

m

Zahl Gesamtlänge

m

m

°/oo

96

380,236

Brücken über 10 m

54213 212 10359

1

D

3.347

150

32

E

4,761

90

50

E

1,310

20

80

--

--

--

--

E E

11,914

-- 25

-- 72

-- --

-- --

-- 2

-- 25

E

2,782

18

24,4

--

--

--

--

E

0,540

20

7

--

--

35

2

141

c. Schmalspurige Adhäsionsbahnen auf Strassen.

21 22 23 24 25

Tramway Lugano : * Dam pfschiffländte- Bahnhof S. B. B.

*Vignola-Cimitero (Verlängerung der Linie Molino nuovo-Vignola) .

* Chiasso-Riva San Vitale Städtische Strassenbahn Zürich: * Stockerstrasse-Kasernenstrasse .

Basler Strassenbahnen : * Basel-Landesgrenze (Basel-Hüningen) Übertrag

0,298

405,178

-- -- 97 54248 216 10525 i i i

A

.0 o> o u>

11

Banlinien

m

GewöhnTunnel licher MaximalBaulänge Minimal- steigung Zahl Gesamtradius länge km

26

27 28 29 30 31

32 33

Übertrag .

Städtische Strassenbahnen Bern : *ßreitenrainplatz - Papiermühlestrasse (Verlängerung der Linie BurgernzielE Breitenrain) Tramways de Neuehatel : B * Boucle Tour de Ville E Clarens-Chailly-Blonay Neuchâtel-Chaumont : E *Sablons-La Coudre Schaffhauser Strassenbahn : E Güterbahnhof-Ebnat Trambahn 8t. Gallen : * Krontal-Martinsbrückstrasse (Verlängerung der Linie Bahnhof-Krontal) E Tramways électriques de Genève: E * Linie in der rue du Stand . .

* Linie rue d'Arve-rue Caroline-pont E d'Arve Übertrag

m

0-752

97

35,5

-- 1

--

57

--

--

25

20,8

--

--

27

39,5,

--

--

12,5

5,177

50

10 85

2i -681

50

60

1,204

25

0,720

0,196

417,148

24

m

54248 216 10525

23

0,150

0^695

Zahl Gesamtlänge

m

°/oo

405,i,8

BrUcken

über 10 m

71

-- --·

-- --

--

-- --

-- --

_

30,8

98

54319 216 10525

05 -a *.

4s

Baulinien

·E»

·s *

CD

Gewöhnlicher MaximalBaulänge Minimalsteigung radius km

Übertrag

34

d. Adhäsionsbahnen mit Zahnstangenstrecken.

Altstätten-Gais

m

Zahl

98

E

9.845

80

160

E

3,895

80

182

E

3.600

200

E

4,800

80

Ober lu m

Gesimtlänge

Zahl

m

·/oo

417,143

BrUcken

Tunnel

Gesamtlang«

m

54319 216 10525

e. Reine Zahnradbahnen.

35

36 37

Wengernalpbahn : * Lauterbrunnen - Wengen (Winterbetriebslinie) Jungfraubahn : Bismeer-Jungfraujoch Chemins de fer électriques veveysans: Blonay-Les Pléiades Übertrag

438,783

60,3

5

522

6

161

1 3600

200 104

58441 222 10686

Betriebs- II weise II

Baulinicn

GewöhnTunnel licher MaximalBaulänge Minimalsteigung Zahl Gesamtradius länge km

Übertrag 38 39 40 41 42 43 44 45

f. Seilbahnen.

* Niesenbahn Neuchâtel-Chaumont : * La Coudre-Chaumoht *Territet-Mont Fleuri Sierre-Montana-Vermala . . .

Lauterbrunnen-Milrren : * Verlängerung von der untern Station bis zum Hotel Schweizerhof .

Cassarate-Monte Brè: II. Sektion: ;Suvig!iana-Monte Brè .

* Les Avants-Sonloup Ligerz-Tessenberg Total

m

%o

680

2

151

4.163

510 150 300

455 560 484

1 2

116 104

0,041

--

361

--

--

250 300 200

475 545 390

2 , --

265 -- --

3.080

E E E

0,386

E E E E

2.Q33

1,325 0.495 1,130 451,126

Zeichenerklärung.

D = Dampfbetrieb.

E = Elektrischer Betrieb.

* 1910 eröffnet.

111

m

58441 222

300

E

Zahl Gesamtlänge

m

104

438,783

Brllcken

über 10 m

10686

7

387

4

482

-- 1 1

--

30 69

59077 235 11654

677

Wir gestatten uns, neuerdings darauf hinzuweisen, dass die Schwierigkeiten des Bahnbaues in unserm Lande in den Zahlen dieser Tabelle beredten Ausdruck finden, indem auf den 45 dort angeführten Baulinien sich nicht weniger als 59 km Tunnel und rund 12 km Brücken von über 10 m Länge befinden.

Die in der vorstehenden Tabelle enthaltenen Baulinien geben uns im übrigen zu folgenden Bemerkungen Anlass: Die R i c k e n b a h n konnte am l. Oktober dem Betrieb übergeben werden, nachdem die bereits im letztjährigen Bericht erwähnten Rekonstruktionsarbeiten im Rickentunnel im verflossenen Sommer durchgeführt worden waren. In der Tunnelmitte dauern die Grubengasausströmungen fort; es brennen dort immer noch zwei Flammen. Bei der Erteilung der Betriebsbewilligung wurde die Frage der Erstellung besonderer Anlagen für die Lüftung des Tunnels und die Unschädlichmachung der Grasausströmungen vorbehalten.

Auf der Linie F r u t i g e n - B r i g (Lötschbergbahn) hat der Bau des grossen Lötschbergtunnels im Berichtsjahre bedeutende Fortschritte gemacht, so dass auf Ende Dezember nur noch 1224 m zu bohren blieben.

Der Arbeitsfortschritt auf 31. Dezember 1910 ergibt sich aus folgender Tabelle: Nordseite Ausge führt im Jahr bis Ende 1910 1910

Sohlstollen .

Firststollen Firstschlitz . .

Vollausbruch .

Mauerung .

SUdseite

Total

Ausge führt

Ausge führt bis Ende im Jahr 1910 1910

im Jahr 1910

bis Ende 1910

m

m

m

m

2953

6668

1829 597.

6644 4677

1748 1826 1748

4668 4647 4314

2113 2265

4514 4075

m

m

4782 13,312 Ì2345

9,345

3939 4013

9,161 8,389

Die Zahl der beim Tunnelbau beschäftigten Arbeiter war am grössten im Mai und am kleinsten im Februar; sie betrug im Mittel pro Tag:

678

Nordseite Maxim.

Minim,

Maxim.

470

307

485

(Sept)

(Febr.)

(Juni)

b . i m Tunnel . . . . 1002

837 (Okt.)

a. ausserhalb des Tunnels

(Mai)

Total

SUdseite Minim.

344 (Dez.)

Maxim.

937 (Juni)

Minim,

664 (Febr.)

1481 1212 2424 2085 (Jan.)

(Aug.)

(Mai)

(Sept)

Der mittlere Tagesfortschritt der mechanischen Bohrung er reichte folgende Höchstwerte : 8,93 m im Juni auf der Nordseite bei 4 Meyerschen Stossbohrmaschinen und 5,76 m im November auf der Südseite bei 4 Ingersoll-Stossbohrmaschinen. Auf der Nordseite erschloss der Sohlstollen von km 3,551 an bis 3,735 dunkeln Tonschiefer (Karbon), von km 3,734 bis 3,970 die Triassedimente (Gips, Anhydrit, Talkschiefer und Dolomit) und ging dann in den Gasterngranit über. Auf der Südseite wurde der Stollen im Granit vorgetrieben. Die aus dem Tunnel fliessende Wassermenge schwankte auf der Nordseite zwischen 146 und 575 Sekundenlitern und auf der Südseite zwischen 60 und 71 Sekundenlitern. Die Felstemperatur stieg auf der Nordseite von 12,2° auf 25,8° und auf der Südseite von 31,8° auf 34,2°. Dieses Maximum wurde bei km 6,0 vom Südportal erreicht; seither ist die Temperatur auf der Südseite in stetem Abnehmen begriffen.

Sowohl auf der Süd-, als auf der Nordseite sind die Ausweitungs- und Mauerungsarbeiten noch bedeutend im Rückstände; die Entfernung zwischen Vortrieb und Mauerung betrug am Ende des Berichtsjahres auf der Nordseite 2354 m und auf der Sudseite 2569 m. Infolge dieses Missverhältnisses liess die Tunnelventilation immer noch viel zu wünschen übrig. Das Eisenbahndepartement sah sich daher neuerdings genötigt, bei der Bahn Verwaltung vorstellig zu werden und dieselbe zur energischen Förderung der Ausbruch- und Mauerungsarbeiten, sowie zur endlichen Verbesserung der Ventilationsverhältnisse im Tunnel zu verhalten. Auf der Südseite ist denn auch einige Besserung hinsichtlich der letztern Forderung zu konstatieren, während auf der Nordseite die Tunnelventilation noch viel zu wünschen übrig lässt.

Die Arbeiten auf der Nordrampe Frutigen-Kandersteg wurden im Juni begonnen. Von km 6,0 an aufwärts sind sämtliche Einschnitte in Ausführung begriffen. In den zirka 5,o km langen

679 Rampenturraeln waren um Ende des Berichtsjahres 2,o km Sohlstollen gebohrt; einige kleinere Tunnel sind bereits durchgeschlagen, und die Ausweitungsarbeiten haben begonnen. Grössere Kunstbauten wurden im Berichtsjahre dagegen noch nicht erstellt.

Auf der Südrampe Goppenstein-Brig haben die Bauarbeiten im Berichtsjahre bedeutende Fortschritte gemacht.

Die Sohlstollen der Rampentunnel sind, mit Ausnahme derjenigen der beiden Bietschtaltunnel und des Eggerbergtunnels, durchgeschlagen.

An der Ausweitung und Mauerung wurde in sämtlichen Tunneln gearbeitet; auch sind verschiedene der grössern Kunstbauten in Angriff genommen worden.

Der Bau der Hauptbahnstrecke St. F i d e n - R o m a n s h o r n , sowie der Nebenbahnstrecke St. G a l l e n - W a t t w i l der Bodensee-Toggenburgbahn wurde im Berichtsjahre trotz der ungünstigen Witterung so gefördert, dass die Betriebseröffnung auf den 3. Oktober bewilligt werden konnte. Dabei wurde für einige Stellen, wo noch stärkere Daminsetzungen zu erwarten waren, Langsamfahrt vorgeschrieben. Den Bahnbetrieb übernahmen die Bundesbahnen.

Das am 9. September durch die Generaldirektion der Bundesbahnen vorgelegte allgemeine Bauprojekt der Teilstrecke V a l l o r b e - L a n d e s g r e n z e der Linie Frasne-Vallorbe der französischen Mittelmeerhahn wurde unterm 25. November genehmigt.

Die Arbeiten im Mont d'Or-Tunnel sind hierauf sofort in Angriff genommen worden.

Auf der elektrischen normalspurigen Nebenbahn M a r t i g n y Orsières sind die Bauarbeiten im Berichtsjahre vollendet worden, so dass die Betriebseröffnung am 1. September stattfinden konnte.

Hinsichtlich der Frage der Kreuzung der Simplonstrasse durch die neue Linie bei km 0,eeo in der Nähe der Station Martigny und der bezüglichen, bereits im letztjährigen Bericht erwähnten Petition der Gemeinderäte des Bezirkes Martigny an die Bundesversammlung, erlauben wir uns auf die Beschlüsse des Ständerates vom 15. April und des Nationalrates vom 17. Juni zu verweisen, laut welchen Sie auf die Petition mangels Zuständigkeit nicht eingetreten sind.

Die normalspurige Nebenbahn B o n f o l - L a n d e s g r e n z e konnte am 1. November dem Betrieb übergeben werden.

Von dem im Laufe des Jahres 1909 abschnittsweise eingereichten allgemeinen Bauprojekt der normalspurigen Nebenbahn W i l - W e i n f e l d e n - E m m i s h o f e n (Mittel-Thurgau-Bahn) wur-

680

den am 18. März und 29. April die beiden letzten Teilstrecken genehmigt. Die Bauarbeiten wurden seither auf der ganzen Linie energisch gefördert, so dass auf Ende des Berichtsjahres bereist zwei Drittel der Erdarbeiten und die Mehrzahl der Objekte ausgeführt waren ; einzig die Arbeiten an einigen grössern Viadukten sind noch einigermassen im Rückstände. Sämtliche Objekte werden wegen Mangel an verwendbaren Bausteinen in Beton ausgeführt.

Falls keine unerwarteten Ereignisse eintreten, wird die Inbetriebnahme der neuen Linie voraussichtlich im Jahre 1911 erfolgen können.

Das allgemeine Bauprojekt der normalspurigen Nebenbahn E b n a t - N e s s l a u (Bodensee-Toggenburgbahn) wurde am 1. März genehmigt. Ende Mai wurde mit dem Bau begonnen, und es wurden bis Ende des Jahres zirka 30°/o der Erdarbeiten und 20°/o der Brückenbauten ausgeführt.

Von der elektrischen Schmalspurbahn St. M o r i t z - C a m p o c o l o g n o (Berninabahn) wurde am 5. Juli die letzte Teilstrecke Berninahospiz-Poschiavo dem Betrieb übergeben, so dass sich nunmehr die ganze Linie im Betrieb befindet.

Nachdem das allgemeine Bauprojekt der neuen Linie B e v e r s - S c h u l s der Rhätischen Bahn im Laufe des Berichtsjahres für die gesamte Linie genehmigt worden ist, konnten die Bauarbeiten auf der ganzen Strecke ia Angriff genommen werden.

Die Erdarbeiten sind namentlich auf der obern Hälfte bereits ziemlich vorgeschritten, auf einzelnen Teilstrecken auch schon vollendet. Die kleinern Objekte befinden sich grösstenteils in Arbeit; ebenso ist mit den meisten der grossen Kunstbauten begonnen worden. Nachdem die Bauarbeiten im Freien auf Ende Oktober eingestellt -werden mussten, sind dieselben seither nur noch in den Tunneln betrieben worden, von denen einzelne kleinere bereits durchgeschlagen sind.

Auch für die neue Linie I l a n z - D i s e n t i s der Rhätischen Bahn ist das allgemeine Bauprojekt mit Ausnahme einer einzigen Strecke (deren Genehmigung nach langwierigen Unterhandlungen am 7. Januar 1911 erfolgte) genehmigt worden. Die Erdarbeiten sind fast überall im Gange, auf einzelnen Strecken bereits vollendet. Auch eine grosse Zahl von Objekten, sowie die meisten Tunnel sind in Ausführung begriffen.

Der Bau der Schmalspurbahn B i a s c a - A c q u a r o s s a hat durch die lange Hinausschiebung ' des Entscheides über das zu wählende Betriebssystem einige Verzögerung erfahren. Nachdem

681

die Verwaltung schliesslich die Einführung des elektrischen Betriebs beschlossen hatte, sind die Bauarbeiten im Berichtsjahre noch derart gefördert worden, dass die Aufnahme des Betriebs im kommenden Sommer erwartet werden kann.

Die Verlängerung der schmalspurigen elektrischen Birsigtalbahn von F l u h n a c h R o d e r s d o r f konnte am 1. Mai dem Betrieb übergeben werden.

Der Bau der elektrischen Schmalspurbahn L u g a n o - C a d r o D i no ist im Berichtsjahre so weit gefördert worden, dass die Eröffnung des Betriebes auf den kommenden Sommer in Aussicht genommen werden darf. Inzwischen ist der Bahnverwaltung gestattet worden, die bereits fertigerstellte Strecke Lugano-la Santa auf den 2. Januar 1911 provisorisch in Betrieb zu setzen. Die Durchführung dieses Betriebes erfolgt unter der Leitung und mit dem Rollmaterial des Tramway Lugano.

Dem bei der Abfassung des letztjährigen Berichtes noch unerledigten Gesuche der an der Schmalspurbahn B ö z i n g e n M e 11 beteiligten Firmen : Renfer & Cie. und Blösch, Schwab & Cie.

in Bözingen, es möchte ihnen gestattet werden, die Linie einstweilen und auf Zusehen hin bloss als Anschlussgeleise für ihre Geschäfte in Betrieb zu nehmen, haben wir mit Beschluss vom 8. Februar entsprochen.

Das allgemeine Bauprojekt der elektrischen Schmalspurbahn Z w e i s i m m e n - L e n k (Montreux-Oberland-Bahn) ist am 16. April genehmigt worden. Die Bauarbeiten sind, abgesehen von einer längern Strecke, wo mit dem Bahnbau gleichzeitig die Korrektion der Simme durchgeführt werden soll, schon wesentlich vorgeschritten, so dass die Betriebseröffnung auf den Winter 1911/1912 zu gewärtigen ist.

Nach der am 31. Mai erfolgten Genehmigung des allgemeinen Bauprojektes der elektrischen Schmalspurbahn L u g a n o - P o n t e T r e s a sind die Bauarbeiten sofort in Angriff genommen worden.

Die neue Linie wird voraussichtlich im kommenden Herbst dem Betrieb übergeben werden können.

Das allgemeine Bauprojekt der neuen Linie H e r i s a u G ossa u der Appenzellerbahn wurde am 2. Dezember genehmigt.

Mit den Bauarbeiten konnte im Berichtsjahre nicht mehr begonnen werden.

Auch auf der Linie B u l l e - B r o c der Chemins de fer électriques de la Gruyère, für welche das allgemeine Bauprojekt am

682

23. Dezember genehmigt wurde, sollen die Bauarbeiten erst in diesem Jahr aufgenommen werden.

Die im Berichtsjahre ausgeführten oder genehmigten S t r a s s e n b a h n l i n i e n sind ausschliesslich meterspurige elektrische Bahnen mit oberirdischer Stromzuführung. Wir glauben uns hinsichtlich dieser Linien auf die Angaben beschränken zu dürfen, die in der Tabelle der Baulinien, sowie im Verzeichnis der Betriebseröffnungen enthalten sind.

Auf der elektrischen Schmalspurbahn (teilweise Zahnradbahn) A l t s ä t t e n - G a i s , für welche das allgemeine Bauprojekt am 29. April genehmigt worden ist, sind die Unterbauarbeiten im Rohen bereits nahezu vollendet, so dass die Betriebseröffuung der neuen Linie voraussichtlich im Laufe des Sommers erfolgen kann.

Die neue Linie der W e n g e r n a l p b a h n zwischen Lauterbrunnen und Wengen (sog. Winterbetriebslinie) konnte am 7. Juli dem Betrieb übergeben werden.

Die Arbeiten für die Fortsetzung der J u n g f r a u b a h n von der Station Eismeer nach dem Jungfraujoch haben im Berichtsjahre bedeutende Fortschritte gemacht. Der Tunnel ist um 1076 m vorgerückt; zur Erreichung der Station Jungfraujoch ist noch eine Länge von 1050 m zu bohren. Die Inbetriebnahme dieser Strecke wird daher erst im Jahre 1912 erfolgen können.

Das allgemeine Bauprojekt der elektrischen Zahnradbahn B l o n a y - l e s P l é i a d e s wurde am 24.März genehmigt. Die Bauarbeiten sind infolge der ungünstigen Witterungsverhältnisse des letzten Sommers etwas verzögert worden ; trotzdem wird die Aufnahme des Betriebs voraussichtlich im kommenden Sommer erfolgen können.

Die N i e s e n b a h n , sowie die Drahtseilbahnen La CoudreChaumont, Territet-MontFleuri, Les Avants-Sonl o u p und die Verlängerung der Seilbahn L a u t e r b r u n n e nM ü r r e n von der untern Station bis zum Hotel Schweizerhof wurden im Berichtsjahre vollendet und dem Betrieb übergeben.

Auf der im Vorjahre begonnenen Drahtseilbahn S i e r r e - M o n t a n a - V e r m a l a sind die Arbeiten derart vorgeschritten, dass die Betriebseröffnung im Laufe des Jahres 1911 erfolgen kann.

Ausser der Linie Les Avants-Sonloup, die im Juli begonnen und am 14. Dezember eröffnet worden ist, sind im Berichtsjahre die Bauarbeiten der Seilbahnen S u v i g l i a n a - M o n t e B r è (II. Sektion der Bahn Cassarate-Monte Brè) und L i g e r z - T e s s e n b e r g in Angriff genommen worden.

683 Im Stadium der Projektprüfung befanden sich am Ende des Berichtsjahres folgende Linien und Bahnstrecken : Göschenen-Andermatt (Schöllenenbahn), Treib-Seelisberg, Solothurn-Schönbühl, Tramways électriques de Genève: Raccordement Ceinture-Gare Cornavin, Zollikofen-Bern, Lötschbergbahn : Miinster-Lengnau, Drahtseilbahn Via Nassa-Via Clemente Maraini in Lugano, Brig-Furka-Disentis, Schweiz. Bundesbahnen : Sissach-Olten (verbesserte Hauensteinlinie), Brienz-Interlaken (Brienzerseebahn), Aigle-Sépey-Diablerets, Bremgarten-Dietikon : Bremgarten Obertor-Bremgarten S. B. B., Meiringen-Aareschlucht, Städtische Strassenbahn Zürich: Linie in der Asylstrasse, Trambahn St. Gallen : Linie Union-Teufenerstrasse.

Bahnhöfe und Stationen.

B e h n h o f Z ü r i c h . Der Bau der neuen Werkstättenanlage zwischen Zürich und Altstetten wurde im Berichtsjahre derart gefördert, dass der grösste Teil derselben dem Betrieb übergeben werden konnte. Von den Hochbauten sind die Lokomotiv- und Mpntierungswerkstätte, das Kesselhaus, die Bandagerie, die elektrische Zentrale, das Härteofenhaus, der Ölkeller, das Verwaltungsgebäude, das Magazin, das Speise- und Badehaus, der Holzschuppen und das Holztröcknungsgebäude fertig erstellt und in Benützung genommen worden. Einzig die Wagenreparaturwerkstätte und das Malereigebäude sind noch nicht ganz vollendet.

In der Frage des Umbaues der linksufrigen Zürichseebahn im Stadtgebiet sind die zwischen der Generaldirektion der Bundesbahnen und den Zürcher Behörden direkt geführten Unterhandlungen nunmehr soweit gediehen, dass die Expropriationspläne gegen Ende des Berichtsjahres öffentlich aufgelegt werden konnten.

684

Die Einigung erfolgte auf Grund eines Projektes für eine Tiefbahn ; die Ratifikation der Vereinbarung stand jedoch am Ende des Berichtsjahres noch aus.

B a d i s c h e r B a h n h o f Basel. Die Unterbauarbeiten für den neuen hochliegenden Personenbahnhof sind derart fortgeschritten, dass die Anschüttungen des Bahnhofplanums, sowie der südlichen Zufahrtslinien zu vier Fünfteln vollendet sind, ebenso diejenigen für den neuen, nördlich von der Wiese vorgesehenen Verschubbahnhof. Auch mit dem Baue des neuen Aufnahmsgebäudes ist im Berichtsjahre begonnen worden; das Kellergeschoss desselben ist nahezu fertigerstellt, ebenso wurden die Fundamentpfeiler für die Perronhallen und die Widerlager der Perroriunterführungen ausgeführt. Für die Anlage des neuen Verschubbahnhofes ist eine Projektänderung mit Bezug auf die Zufahrtslinien vorgenommen worden, durch welche eine umfangreichere Inanspruchnahme der sog. ,,Langen Erlen" notwendig wird. Dieser Umstand führte zu langwierigen Unterhandlungen, welche zurzeit noch nicht abgeschlossen sind, so dass das abgeänderte Projekt im Berichtsjahre nicht mehr genehmigt werden konnte.

B a h n h o f B e r n. Die Arbeiten für die Erstellung des Güter- und Rangierbahnhofes Weyermannshaus sind im Berichtsjahre wesentlich gefördert worden, so dass die Erdarbeiten nahezu vollendet sind. Ebenso sind die Mauern und Kunstbauten, wie auch die Geleiseanlage, mit alleiniger Ausnahme der Freiverladegeleise, fertig erstellt. Die provisorische Inbetriebnahme des Rangierbahnhofes ist auf den kommenden Herbst in Aussicht genommen. Mit den Bauten für die Anlage des neuen Lokomotivdepots im Aebigut konnte endlich im März ebenfalls begonnen und die Aushubarbeiten im Berichtsjahre zu zwei Dritteln ausgeführt werden. Dagegen sind die Hochbauten noch nicht in Angriff genommen worden. Die bereits in den frühern Berichten erwähnten, im Genehmigungsbeschluss vom 17. Dezember 1907 verlangten neuen Projekte für die Umgestaltung des Personenbahnhofes, die beidseitig anschliessenden Abstellbahnhöfe und den Ausbau oder die Vergrösserung des jetzigen LokoGüterbahnhofes sind immer noch ausstehend.

B a h n h o f T h u n . Nachdem von den Bundesbahnen auf Veranlassung der Berner Regierung ein neues Projekt mit Aufnahmsgebäude oberhalb der Frutigenstrasse ausgearbeitet worden ist, sind auf Grund dieses Projektes zwischen den Beteiligten

685

weitere Unterhandlungen gepflogen worden, die jedoch noch nicht abgeschlossen sind.

B a h n h o f B i e l . Die in den beiden letzten Berichten erwähnten Unterhandlungen über die Änderung des Umbauprojektes Nn 8 (Hochbahnhof im Sinne des Projektes des Gemeinderates von Biel) in bezug auf die Linienführung in der Gemeinde Madretsch sind auch im Berichtsjahre noch nicht zum Abschlüsse gelangt.

B a h n h o f L o c l e . Die Um- und Neubauten in dem als Personenbahnhof beibehaltenen Bahnhof Locle gehen ihrer Vollendung entgegen. Die Umgestaltung des bestehenden Gebäudes und die Erweiterung der Geleiseanlagen sind ausgeführt, so dass für das kommende Jahr einzig noch die Lokomotivremise und die Drehscheibe der französischen Mittelmeerbahn zu erstellen sind.

Der neue Güterbahnhof in der Nähe der Station Col des Roches ist am 1. Mai dem Betrieb übergeben worden.

B a h n h o f L a u s a n n e . (Umbauarbeiten im mittleren Teil des Bahnhofes.) Die Lokomotivremise und das Dienstgebäude sind vollendet worden, ferner wurde auf der Ostseite des bestehenden Aufnahmsgebäudes ein provisorisches erstellt. Die Fundationen für die Pfeiler der grossen Perronhalle sind in Ausführung begriffen. Nachdem das Projekt für den Bau eines neuen Aufnahmsgebäudes genehmigt worden ist, kann der Beginn der Bauarbeiten in der nächsten Bausaison erwartet werden.

B a h n h o f St. G a l l e n . Die Änderungen an den Geleiseanlagen sind auf den Zeitpunkt der Betriebseröffnung der Bodensee-Toggenburghahn in der Hauptsache fertiggestellt worden.

Auf diesen Zeitpunkt wurde auch der geleisefreie Zugang zu den Bahnsteigen mittelst der neuen östlichen Personenunterl'ührung eingeführt. Das bestehende Aufnahmsgebäude ist auf der Ostseite verlängert worden. Die Verhandlungen über die Gestaltung des neuen Aufnahmsgebäudes stehen dem Abschluss nahe; mit den Vorarbeiten für die Pfahlfundierung desselben ist bereits begonnen worden.

S t a t i o n St. F i d e n . An der neuen Geleiseanlage wurden im Berichtsjahre diejenigen Teile erstellt, welche für die Einführung der Bodensee-Toggenburgbahn notwendig waren; ausserdem sind einige neue Abstellgeleise in Betrieb genommen worden.

B a h n h o f R o m a n s h o r n . Von den Arbeiten für die I. Erweiterungsperiode sind im Berichtsjahre namentlich diejenigen

686

ausgeführt worden, welche für die Einführung der BodenseeToggen burgbahn notwendig waren.

Von ändern grössern Bahnhof- und Stationsumbauten, die im Berichtsjahre begonnen oder forlgesetzt wurden, oder im Stadium der Projektgenehmigung sich befanden, erwähnen wir folgende : Renens, Vevey, Villeneuve, Aigle, St. Maurice, Martigny, Sion, Vallorbe, Payerne, Travers, Pratteln, Aarburg, Zofingen, Sursee, Schupfen, Konolfingen-Stalden, Ostermundigen, Baden, Wädenswil, Rüschlikon, Schwanden, Regensdorf-Watt, Dübendorf, Rheineck, Emmishofen-Kreuzlingen, Weinfelden, Wil, Gossau (Verlegung der Station), Melide, Spiez, Interlaken, Schwarzenburg, Lauterbrunnen.

Ausbau auf zweite Spur.

Im Berichtsjahre konnte der zweispurige Betrieb auf der Strecke V e r n a y a z - M a r t i g n y am I.Mai eröffnet werden, so dass nunmehr die Strecke St. Maurice - Martigny durchgehend doppelspurig geworden ist.

Fortgesetzt oder neu in Angriff genommen wurde der Ausbau auf zweite Spur der Strecken V a u d e r e n s - S i v i r i e z , R u c h f e l d ( B a s e l ) - A e seh, W i l e r f e l d ( B e r n ) - G ü m l i g e n , A a r b u r g - Z o f i n g e n , St. G a l l e n - S t . Fiden und M e n drisio-Chiasso.

Der Ausbau auf Doppelspur der Strecke Vauderens-Siviriez ist im Berichtsjahre derart gefördert worden, dass die Aufnahme des zweispurigen Betriebs im kommenden Sommer erfolgen kann.

Auf der Strecke Basel-Aesch sind die Unterbauarbeiten besonders zwischen Basel und Dornach, sowie bei der mit dem Ausbau auf zweite Spur zusammenhängenden neuen Einfuhrung der Juralinie in den Bahnhof Basel im Berichtsjahre nahezu vollendet worden; zwischen Dornach und Aesch aber sind die Erdarbeiten erst gegen Ende des Jahres begonnen worden.

Auf der Strecke Wilerfeld-Gümligen wurde das ganze Jahr gearbeitet. Sowohl die Erdarbeiten als auch die Kunstbauten sind nahezu vollendet.

Auf der Strecke Aarburg-Zofingen sind die Unterbauarbeiten im Berichtsjahre vollendet und der Oberbau zur Hälfte verlegt

687

worden, so dass der doppelspurige Betrieb voraussichtlich im Sommer 1911 aufgenommen werden kann.

Auf der doppelspurigen Tunnelstrecke St. Gallen-St. Fiden waren auf Ende des Berichtsjahres 1377 m Stollen, 962 m Vollaushrueh und 833 m Mauerwerk ausgeführt, so dass, falls keine unerwarteten Ereignisse eintreten, die Betriebseröffnung im Laufe des Jahres 1911 erfolgen kann.

Nach der am 10. August erfolgten Genehmigung des Projektes für den doppelspurigen Ausbau der Strecke Mendrisio-Chiasso sind die Bauarbeiten im Oktober noch in Angriff genommen worden.

Mit der Ausführung der am 9. August 1910 genehmigten Doppelspur A ad or f-W il ist im Jahre 1910 nicht mehr begonnen worden.

In Behandlung standen am Ende des Berichtsjahres die Bauprojekte der Doppelspuranlagen W i n t e r t h u r - A a d o r f und St. G a l l e n - B r ü g g e n.

Terrainaufnahmen und Projektierungsarbeiten sind im Gange für den Bau der Doppelspur auf den Strecken M a r t i g n y R i d d e s , St. B l a i s e - N e u v e v i l l e , B a s e l S. B. B . - B a s e l Bad. B a h n (Basler Verbindungsbahn), S u r se e-Ro t h en bürg, G ü m l i g e n - T h u n , T h a l w i l - R i c h t e r s w i l und G i ubi asco-Mendrisio.

Grenz- und Katasterpläne sind im Berichtsjahre eingereicht worden von der Locarno-Bignasco-Bahn mit eine Länge von 27,s km.

Einführung des elekrischen Betriebes.

Die Schweizerische Studienkommission für elektrischen Bahnbetrieb hat an ihrem 22 Behörden, Firmen und Verbände umfassenden Mitgliederbestand im Berichtsjahre keine Änderung erlitten.

Die Umarbeitung der Projekte für die Kreise II und V der S. B. B. auf Grund der im letztjährigen Berichte erörterten neuen Annahmen beanspruchte mehr Zeit, als dafür vorgesehen worden Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. II.

45

688

war. Immerhin hat auf Ende 1910 die Subkommission III das Wasserkraftprojekt für die Gotthardbahn (S. B. B. Kreis V) in eingehender Weise durchgearbeitet. Es bleibt ihr nun noch übrig, das generelle Projekt für S. B. B. Kreis II abzuliefern.

Die Subkommission IV hat auf Grund der von III ermittelten Zahlen die Projekte G. B. 1904 und Zukunftsverkehr weiter behandelt und ist damit nahe zum Ende gekommen.

Die a b s c h l i e s s e n d e n Vergleichsrechnungen werden mit Bezug auf die elektrische Traktion nur n o c h f ü r d a s E i n p h a s e n - W e c h s e l s t r o m s y s t e m durchgeführt.

Von den Mitgliedern wurden für das Jahr 1910 nur die ordentlichen Beiträge erhoben.

Der Umbau für elektrischen Betrieb ist im Berichtsjahre auf der S c h w e i z e r i s c h e n S e e t a l b a h n zu Ende geführt worden. Nachdem der elektrische Betrieb auf der Strecke Münster-Beinwil am 1. Dezember 1909 eingestellt worden war, konnte er im Mai 1910 auf der Strecke Münster-Beinwil-Wildegg wieder aufgenommen werden; im Juli folgte die Strecke BeiowilHochdorf und im Oktober das Schlussstück Hochdorf-Emmenbrücke. Für die Strecke Emmenbrücke-Luzern wurde die elektrische Ausrüstung von den Bundesbahnen nicht gestattet; die S. T. ß.-Züge müssen auf dieser Strecke daher mit Dampf weitergeführt werden. Beim elektrischen Betrieb kommen ausschliesslich Motorwagen zur Verwendung.

Auf der Strecke S p i e z - F r u t i g e n der Bern-LötschbergSimplon-Bahn wurden die Bauten für den elektrischen Betrieb zu Ende geführt. Im November konnte mit der Führung aller Personenzüge mittelst elektrischen Motorwagen begonnen werden.

Gegen Ende des Jahres wurden mit 2 elektrischen Lokomotiven Probefahrten ausgeführt.

Die B e r n - W o r b - B a h n hat im Juli den elektrischen Betrieb in vollem Umfange aufgenommen.

Auf der W e n g e r n a l p b a h n wurde der durchgehende elektrische Betrieb im Laufe des Sommers aufgenommen.

Von der R h ä t i s c h e n B a h n wurde die Einführung des elektrischen Betriebes auf den Strecken Schuls-St. Moritz und Samaden-Pontresina beschlossen.

689 b. Bahnunterhalt.

Linien im Betrieb.

I. Hauptbahnen.

Betriebslänge km

a. Schweizerische b. Ausländische auf Schweizergebiet .

km

2410,065 68,794

2478,8 II. Nebenbahnen.

a.

b.

c.

d.

e.

Normalspurige Adhäsionsbahnen · .

Schmalspurige Adhäsionsbahnen Zahnradbahnen Tramways Drahtseilbahnen

1090,304 1095,203 96,439 412,689 38,256

2732,8« 5211,,oo Hiervon gehen ab: Die für die Zweiglinien doppelt gerechneten Betriebslängen Die im Ausland gelegenen Strecken . . .

114,874 45,839 160,813

Einfache Länge sämtlicher dem öffentlichen Verkehr dienenden Eisenbahnen i n d e r Schweiz . . . .

5051,487

Davon werden zweispurig betrieben (normalspurige Adhäsionsbahnen)

736,iee

Für weitere Angaben über die baulichen Verhältnisse der einzelnen Betriebslinien gestatten wir uns, auf die vom Eisenbahndepartement herausgegebene schweizerische Eisenbahnstatistik zu verweisen.

Inspektionen und Kontrolle der Bahnen.

Die Kontrolle über den Unterhalt der Bahnen ist in der bisherigen Weise ausgeführt worden. Die durchgehenden Inspektionsreisen zu FUSS über Haupt- und Nebenbahnen, ausser Zahnradund Seilbahnen, erstreckten sich auf 4862 km, wozu noch zahlreiche SpezialUntersuchungen und Augenscheine kommen.

690 Auf die Kontrolle der Zahnrad- und Drahtseilbahnen entfallen : Allgemeine Inspektionen 107 Besuche bei besonderen Anlässen (Untersuchungen von neuem Rollmaterial, Bremsproben, Augenscheine, etc.) . . . 134 Anlässlich der Inspektionen wurden 280 km Streckenbegehungen ausgeführt.

Auf den elektrisch betriebenen Adhäsionsbahnen wurden 282 Inspektionen vorgenommen, die sich auf die elektrischen Einrichtungen und das Rollmaterial erstreckten.

Zustand der Bahnen.

Unterbau.

Die Störungen des Bahnbetriebes durch Naturereignisse waren in diesem Jahre sehr zahlreich. Zu erwähnen sind die folgenden Fälle : Am 19./20. Januar fanden infolge anhaltenden Regenwetters und der in den höheren Lagen eingetretenen Schneeschmelze Unterbrechungen statt auf den Linien der Bundesbahnen zwischen den Stationen Rolle und Allaman, bei der Station Granges, zwischen den Stationen Sion und St. Léonard, Vufflens la-ville und Cossonay, auf der Linie im Val-de-Travers zwischen den Stationen Môtiers und Fleurier und auf der Joratbahn zwischen den Stationen Bressonnaz und Moudon. Auf der Joratbahn konnte der durchgehende Verkehr erst am 6. Februar wieder aufgenommen werden, zwischen den Stationen Môtier und Fleurier, sowie zwischen den Stationen Vufflens-la ville und Cossonay, wurde der Verkehr vorübergehend eingestellt, während an den ändern Unterbrechungen der Verkehr durch Anordnung des Umstieges und Umlades aufrecht erhalten werden konnte. Die Montreux-Berner-Oberland-Bahn ist am 19. Januar zwischen den Stationen Montbovon und Chateau-d'Oex an mehreren Stellen unterbrochen worden. Der regelmässige Verkehr ist am 26. Januar wieder aufgenommen worden.

Grössere Betriebsstörungen durch Schneeverwehungen sind Ende Januar und anfangs Februar auf den Linien Allaman-AubonneGimel, Rolle Gimel, Bière-Apple-Morges und Lausanne-Moudon (Jorat) verursacht worden.

Durch die ausserordentlichen Regenmengen, die am 13., 14.

und 15. Juni gefallen sind, entstunden vielfache und grosse Zerstörungen an Bahnanlagen. Das Hochwasser der Aare hat am 15. Juni den rechten Uferdamm, der gleichzeitig Bahndamm der Brünigbahn ist, zwischen den Stationen Meiringen und Brienzwiler

691 an mehreren Stellen zerstört. Die Wiederherstellung des Bahnkörpers wurde rasch durchgeführt, so dass die unterbrochene Strecke am 16. Juni abends wieder fahrbar war.

Die Bahnanlagen des Kreises V der Bundesbahnen wurden auf der Nordseite des Gotthard an zahlreichen Stollen beschädigt, so dass der Zugsverkehr auf den Strecken Schwyz-Amsteg vom 15.--16. Juni und Zug-Goldau vom 15.--19. Juni eingestellt werden musste.

Auf der Linie Glarus-Linthal wurde der Bahnkörper zwischen den Stationen Luchsingen und Diesbach am 15. Juni auf eine Länge von zirka 200 Meter weggerissen. Zwischen den Stationen Sins und Rothkreuz sind die 6 Meter weite Brücke bei 94,5 km und die Brücke mit 2 Öffnungen von je 4 Meter Weite bei 95,sookm unterspühlt und weggeschwemmt worden. Der durchgehende Verkehr konnte auf der Linie Aarau-Rothkreuz am 24. Juni und auf der Linie Glarus-Linthal am 30. Juni wieder aufgenommen werden.

Das Hochwasser der Sihl hat am nämlichen Tage die Sihlthalbahn an mehreren Stellen unterbrochen. Vom 18. Juni an konnten die Züge auf der Strecke Selnau-Sihlwald ohne Umstieg und Umlad verkehren. Die Strecke Sihlwald-Sihlbrugg war erst am 8. Juli wieder fahrbar.

Das Hochwasser der Landquart riss am 15. Juni die 30 Meter weite Landquartbrücke bei der Station Landquart weg. Für die Herstellung von Anlagen für das Umsteigen von Reisenden und für die Beförderung von Gepäck und Stückgütern vom Bahnhof Landquart auf das rechtseitige Ufer der Landquart und umgekehrt wurden sofort Anordnungen getroffen. Am 16. Juni nachmittags konnte der Umstieg und Umlad über diese Anlagen erfolgen. Das Rammen der Pfähle für die Joche der provisorischen Brücke wurde am 25. Juni begonnen und am 7. Juli beendigt. Nach Vollendung der Joche wurde die Eisenkonstruktion eingeschoben und es konnte am 11. Juli der durchgehende Verkehr in vollem Umfange wieder aufgenommen werden.

Die Rhätische Bahn, die seit ihrem 20jährigen Bestehen unter den bisherigen Hochwassern nie irgendwie zu leiden gehabt hatte, ist diesmal am 15. Juni von Landquart bis Küblis grossen Zerstörungen ausgesetzt gewesen. Am 22. Juni konnte die Strecke von Landquart bis Malans, am 9. Juli bis Seewis, am 13. Juli bis Schiers und am 1. August die ganze Strecke bis Küblis wieder in Betrieb gesetzt werden.

Die BeK-Gryon-Villarsbahn musste wegen Hochwasserschäden vom 17. Juli bis zum 9. August eingestellt werden. Kürzere Be-

692 triebsunterbrechungen kamen noch vor bei der Appenzellerbahn, bei der Sernfthalbahn, der Brunnen-Morschachbahn, der Arth-ßigibahn, der Stansstad-Engelbergbahn und der Stanserhornbahn.

Zum Schlüsse heben wir hervor, dass die Bahnverwaltungen für möglichst rasche Wiederherstellung der zerstörten Anlagen besorgt waren und während der kritischen Zeit den Betrieb mit Umsicht überwacht haben, so dass trotz den zahlreichen Unterbrechungen kein Unfall zu beklagen ist.

In bezug auf die Unterhaltungsarbeiten ist, wie bereits im letzten Jahresbericht erwähnt, zu bemerken, dass nur noch im Kreis III der Bundesbahnen eine grössere Anzahl von unverstärkten Brücken vorhanden sind.

Der Vorentwurf über die Revision der bestehenden Brückenverordnung ist im Laufe des Jahres ausgearbeitet worden und wird demnächst weiter behandelt werden können.

Oberbau.

Die diesjährigen Umbauten durchgehender Liniengeleise in neuem Material, wobei auf den Hauptbahnen starke Schienenund Schwellentypen zur Verwendung kamen, betragen : auf Hauptbahnen : Stahlschienen 85,ooo km Eisenschwellen 51,ioo ,, Holzschwellen 31,soo ,, Schottererneuerung 100,7oo ,, auf Nebenbahnen : Stahlschienen 22,9oo km Eisen- und Holzschwellen . . .

21,eoo ,, Schottererneuerung 3o,ooo ,, Verstärkungen der Geleise durch Vermehrung der Schwellen und Verbesserung des Schienenstosses wurden ausgeführt: auf Hauptbahnen 57,ioo km auf Nebenbahnen 50,eoo ,, Mechanische Hinrichtungen der Zahnrad- und Drahtseilbahnen.

Die Kontrolle dieser Einrichtungen fand in gewohnter Weise statt.

Nennenswerte Störungen kamen im Berichtsjahre nicht vor.

693 Bei 10 Drahtseilbahnen gelangten die Drahtseile zur Auswechslung. Festigkeitsproben wurden vorgenommen mit : 9 Ersatzseilen bestehender Seilbahnen, 4 Seilen für neue Bahnen, 9 ausrangierten Seilen.

Bei 2 Brsatzseilen gaben die Proben zu Vorbehalten Anlass ; bei einigen ausrangierten Seilen war eine innere Verrostung der Drähte wahrnehmbar, sonst gaben die Proben zu keinen Bemerkungen Anlass.

Elektrische Maschinen, Apparate und Leitungsanlagen der elektrischen Bahnen.

Diese Teile der Bahnanlagen wurden im allgemeinen in einem befriedigenden Zustand befunden.

Einige Kontaktleitungsbrüche sind vorgekommen ; dieselben führten aber weder zu Unfällen noch zu Betriebsunterbrechungen.

Stationen und Hochbauten.

Auf betriebenen Bahnen sind neu eröffnet worden die Stationen Brittnau auf der Linie Olten-Luzern, Bollingen auf der Linie Rapperswil-Ziegelbrücke und Sisseln an Stelle der Haltestelle gleichen Namens auf der Linie Koblenz-Stein.

Auf 10 Stationen sind die Aufnahmsgebäude neu erstellt oder vergrössert worden.

Neue Perrondächer sind auf 18 Stationen angebracht worden.

Die elektrische Beleuchtung ist auf 41 Stationen neu eingerichtet und auf 21 Stationen verbessert worden.

· Signale und Riegelungen.

Ergänzungen der Signalanlagen fanden statt durch Anbringung von 45 Einfahrtsignalen, 76 Einfahrtvorsignalen, 39 Ausfahrtsignalen, 33 Durchfahrtsigoalen und 9 Rangiersignalen.

Neue Riegelungen wurden erstellt auf 14 Stationen und ältere ergänzt auf 13 Stationen.

Ein neuer Streckenblock wurde angebracht auf der Strecke Montreux-Villeneuve.

694

Niveauübergänge und Bahnabschluss.

Durch die Erstellung von Unter- oder Überführungen und von Parallelwegen oder durch die Ablösung von Wegrechten sind 22 Niveauübergänge unterdrückt worden.

Eine grössere Zahl von Niveauübergängen wurde mit neuen, verbesserten Barrieren versehen.

Bahnbewachung.

Die Prüfung der für jede neue Fahrplanperiode einzureichenden Vorlagen über den Dienst der Streckenwärter ist in der bisherigen Weise vorgenommen worden und hat zu keinen besondern Bemerkungen Anlass gegeben.

c. Elektrische Leitungsanlagen, längs und quer zu Eisenbahnen.

Die Kontrolle des Eisenbahndepartements erstreckt sich auf die Bahnkreuzungen durch elektrische Starkstromleitungen und die Längsführung solcher neben Bahnen, sowie auf die Kreuzungen elektrischer Bahnen mit Schwachstromleitungen.

Starkstromleitungen längs und quer zu Eisenbahnen.

Im Jahre 1910 wurden Planvorlagen behandelt f ü r : Starkstromüberführungen gegen 212 im Vorjahre, Starkstromunterführungen ,, 37 ,, ,, Starkstromlängsführungen ., 22 ,, ,, neue Beleuchtungsanlagen auf Bahngebiet ,, 19 ,, ,, 22 Änderungen und Erweiterungen bestehender Anlagen ,, 22 ,, fl 429 gegen 312 im Vorjahre.

Unter Ausschluss der Starkstromleitungen längs und quer zu reinen Strassenbahnen und solcher Leitungen, die den Bahnverwaltungen selbst gehören, ergibt sich auf Ende 1910 folgender Bestand : 1968 Starkstromüberführungen (1746) 462 Starkstromunterführungen (417) 144 Starkstromlängsführungen (135).

281 51 28 37

695 Kreuzungen elektrischer Bahnkontaktleitungen mit Schwachstromleitungen.

Nach den monatlichen Ausweisen der Obertelegraphendirektion sind 44 neue Überführungen von Schwachstrom- über Bahnkontaktleitungen durch die Telegraphenverwaltung erstellt worden. Hierzu kommen 6 Überführungen privater Schwachstromleitungen. Ferner weisen 9 im Laufe des Jahres eröffnete elektrische Bahnen, beziehungsweise Bahnstrecken, im ganzen 61 Überführungen von Schwachstromleitungen auf. Die Gesatntzunahme beträgt somit 111.

Sowohl die Übei'führungen der Starkstromleitungen über die Eisenbahnen als diejenigen der Schwachstrom- über Babnkontaktleitungen haben den starken Schneestürmen des Monats Januar durchwegs standgehalten. Es sind dem Departement keine durch .diese Leitungen verursachten Störungen des Bahnbetriebes zur Kenntnis gelangt. Sie werden von den Kontrollbeamten, soweit möglich, jährlich einmal besichtigt und die wahrgenommenen Mängel den in Frage kommenden Bahnverwaltungen behufs Abhülfe zur Kenntnis gebracht.

2. Rollmaterial.

Wie bisher bestund die Kontrolle in der Prüfung der Planvorlagen für Neuanschaffungen und Umbauten, ferner in der Untersuchung neuer oder umgebauter Fahrzeuge vor deren Inbetriebsetzung, sowie in der Beobachtung des Rollmateriales im Betrieb und des Traktionsdienstes.

In der Überwachung der Kessel-Revisionen und Pressungen trat ab 1. August eine Änderung ein, indem die neue bundesrätliche Verordnung betreffend den Unterhalt des Rollmateriales der schweizerischen Hauptbahnen vom 14. Juli 1910 die Gegenwart der Delegierten der Aufsichtsbehörde nur noch bei den inneren Revisionen und Druckproben der Lokomotivkessel der Privatbahnen, sowie bei den Druckproben neuer Lokornotivkessel der Bundesbahnen verlangt.

Die Überwachung der übrigen Druckproben und der inneren Revisionen der Bundesbahnlokomotivkessel wurde ab 1. August den Organen der Bundesbahnen überlassen.

Im Berichtsjahre wurden 381 Vorlagen für Rollmaterial behandelt (63 für neue und 318 für bestehende Bahnen) gegen 341 im Vorjahre, dementsprechend fanden auch wieder Rollmaterialyermehrungen statt.

696 Über den Bestand am Ende des Jahres geben die nachfolgenden Zusammenstellungen Aufschluss : a. Lokomotiven.

Normalspurige Bahnen Schmalspurige Bahnen Zahnradbahnen Tramways

1345 Lokomotiven 178 88 6

Total wovon mit elektrischem Antrieb

1617 Lokomotiven 53

b. Personenwagen.

Normalspurige Bahnen Schmalspurige Bahnen Zahnradbahnen Tramways Seilbahnen Total wovon mit elektrischem Antrieb

Wagen

Plätze

3,662 829 144 1,010 94

181,396' 31,329 6,857 34,854 3,662

5,739 985

258,098 35,917

c. Sahnpostwagen.

135 179 16 4 Total

zweiachsige normalspurige dreiachsige ,, zweiachsige schmalspurige dreiachsige ,,

334 d. Gepäckwagen.

Hauptbahnen und normalspurige Nebenbahnen .

Sonstige Nebenbahnen

817 Wagen 139 ,,_

Total

956 Wagen

e. Güterwagen.

Normalspurbahnen (iibergangsfähiges Material) .

Sonstige Bahnen

16,013 Wagen 1,544 ,,

Total

17,557 Wagen

697 Die angeschafften Lokomotiven sind meist schwerer Bauart.

Erwähnenswert sind die Eb. 3/s Lokomotiven der Bodensee-- Toggenburg-Bahn.

Im übrigen sei bezüglich des Bestandes des Fahrparkes der schweizerischen Bahnen auf die Angaben der vom Post- und Eisenbahndepartement jedes Jahr neu herausgegebenen Rollmaterialstatistik verwiesen.

Auch im Berichtsjahre wurden wieder eine Anzahl neuer Lokomotiven mit Rauchverminderungseinrichtungen ausgerüstet, Zurzeit sind 1564 Lokomotiven oder 37,9% sämtlicher Dampflokomotiven mit solchen Apparaten versehen.

Die Anwendung der Dampf überhitzung macht immer grössere Fortschritte. Zu Ende des Berichtsjahres waren 120 Heissdampflokomotiven im Betriebe, welche sich wie folgt verteilen : Bundesbahnen 99 Stück Thuncrseebahn 4 ,, Südostbahn 2 ,, Appenzellerbahn 2 ,, Rhätische Bahn 11 ,, Pilatusbahn 2 ,, Die Verbesserung der Beleuchtung der Personenwagen macht befriedigende Fortsehritte. Von den normalspurigen Bahnen hatten am Jahresende : Wagen % Petrolbeleuchtung 402 ll,o Gasbeleuchtung 522 14,a Elektrische Beleuchtung . . . . 2738 74,s Es erhalten nunmehr alle neuen Wagen der Hauptbahnen und auch die meisten der Nebenbahnen elektrische Beleuchtung.

Bezüglich Heizung und Ventilation wird weiter nach Verbesserung getrachtet. Bemerkenswerte Fortschritte sind nicht zu verzeichnen.

Die Verwendung von Dampf- und Benzinmotorwagen auf Haupt- und Nebenbahnen ist im Zunehmen begriffen.

Im Berichtsjahre wurden in Betrieb gesetzt: l Dampfmotorwagen der Uerikon-Bauma-Bahn, l Benzinmotorwagen der schweizerischen Bundesbahnen, l Benzinmotorwagen der Verbindungsbahn Rheineck, weiter hinzu: l Dampfmotorwagen bei der Saignelegier-Glovelier-Bahn.

l Dampfmotorwagen bei der Rorschach-Heiden-Bahn. ·

698 Voraussichtlich werden diese Motorfahrzeuge von Bahnen mit knappen Mitteln und für Linien mit geringerem Verkehr nach und nach mehr Beachtung finden.

Die Sensetalbahn hat im Berichtsjahre eine Dampflokomotive in Betrieb gesetzt, die mit halbautomatischer Feuerung ausgerüstet ist und für welche auf Zusehen hin einmännige Bedienung gestattet wurde. Bis jetzt hat sich daraus kein Nachteil ergeben.

Die Lokomotive befriedigt die Bahn bezüglich Ökonomie übrigens so sehr, dass sie bereits eine zweite Lokomotive gleicher Bauart bestellt hat.

Zum Transport von normalspurigen Güterwagen auf Schmalspurbahnen werdea voraussichtlich die Rollwagen immer mehr Anwendung finden. So beabsichtigen die Appenzellerbahn auf der neuen Linie Gossau-Herisau, die Wetzikon-Meilen-Bahn und die in Angriff genommene Bern-Zollikofen-Bahn die Einführung dieser Betriebsmittel.

Es sind zurzeit im Betriebe bei der: Genfer Strassenbahnen Aarau-Schöftland-Bahn Wynenlalbahn Bern-Worb-Bahn Langenthal-Jurabahn Schmalspurbahn Bözingen-Mett

17 Paar Rollböcke 6 ,, ,, 10 ,, ,, 3 ,, ,, 2 Rollwagen 4 ,,

L o k o m o t i v d e f e k t e sind dem Departemente 276 zur Kenntnis gebracht worden; dieselben verteilen sich wie folgt: Schweizerische Bundesbahnen Bern-Neuenburg-Bahn Jura-Neuchâtelois Nebenbahnen

180 l 3 92 Total

276

Ferner sind uns bekannt geworden : 307 Fälle von Kupplungsbrüche; 34 ,, ,, Radreifenbrüche; 40 ,, fl Achsenbrüche.

Da uns aber nicht alle Fälle gemeldet werden, so ist die Anzahl dieser Defekte höher anzunehmen. Schwerere Unfälle sind infolge dieser Brüche nicht entstanden.

699 Unter Mitwirkung unserer Kontrollingenieure fanden statt: Innere Kesseluntersuchungen: 152 (in % der Kessel 9,s).

Periodische Druckproben: 162 (in °/o der Kessel 10,e).

Druckproben neuer Kessel : 70 (wovon 8 Ersatzkessel).

K o h l e n v o r r ä t e waren im Berichtsjahre meistenteils genügend vorhanden. Vorstellungen mussten nur in vereinzelten Fällen erhoben werden.

3. Bahnbetrieb.

a. Fahrplanwesen.

Die Zahl der Abänderungsbegehren zu den Fahrplanentwürfen ist, verglichen mit dem Vorjahre, von 891 auf 985 gestiegen.

Von den Begehren bezweckten: 240 Vermehrung der Fahrleistungen, 226 die Verlegung von Zügen oder Schiffskursen, 188 die Erstellung von neuen Anschlüssen, und 204 die Gewährung neuer Zwischenhalte bei Zügen oder Schiffskursen.

Über 274 Begehren hatte das Eisenbahndepartement zu entscheiden, während die übrigen in dea Fahrplankonferenzen durch Verzicht seitens der Begehrensteller oder Zugeständnisse der Bahn- und Dampfschiffverwaltungen ihre Erledigung fanden. In 38 Fällen sind die Verfügungen des Departements auf dem Rekurswege an den Bundesrat gezogen worden, und zwar richteten sich die meisten Rekurse gegen Verfügungen des Departements, womit vermehrte Fahrleistungen auf den Bundesbahnen abgelehnt wurden.

Zu längern Verhandlungen gab der Fahrplan der im Herbste des Berichtsjahres eröffneten Rickenbahn Anlass. Die Bundesbahnen hatten auf dieser Linie für den ersten Winter als Versucbsperiode einen Fahrplan mit 6 Zügen in jeder Richtung projektiert, womit aber die Bevölkerung der zunächst beteiligten Landesgegenden nicht befriedigt war, weil ein solcher Fahrplan nicht alle wünschbaren Anschlüsse zwischen den interessierten wichtigern Verkehrsgebielen vermitteln konnte. Es sind daher von verschieden Seiten Begehren um Einlage weiterer Züge gestellt worden. Die Bundesbahnen lehnten jede Mehrleistung ab, indem sie ausführten, dass nicht vorauszusehen sei, wie die Ver-

700

kehrsverhältnisse auf der neuen Bahn sich gestalten werden ; die Erfahrungen während der ersten Betriebssaison werden zeigen, ob und eventuell welche weitern Züge im Sommer 1911 geführt werden müssen. Das Eisenbahndepartement hat den Standpunkt der Bundesbahnen geschützt, und wir haben den von 7 Kantonsregierungen und von der Südostbahn gegen den bezüglichen Entscheid des Departements eingereichten Rekurs ablehnend beschieden.

Das Eisenbahndepartement hat die Frage der Einführung eines Jahresfahrplans einer erneuten Prüfung unterstellt, wobei es sich aber überzeugen musste, dass eine Änderung des bisherigen Verfahrens nicht angängig ist, solange in den Nachbarländern, wie in unserm letztjährigen Berichte erwähnt ist, für den Sommer und für den Winter besondere Fahrpläne erstellt werden. Dazu kommt die weitere Schwierigkeit, dass auf einzelnen schweizerischen Touristenlinien die Anforderungen des Sommers von denjenigen des "Winters so bedeutend abweichen, dass die Darstellung der Sommer- und der Wiuterfahrordnung in ein und demselben Plakate hinsichtlich Klarheit alles zu wünschen übrig liesse, An die europäische Fahrplankonferenz für den Sommer 1911, welche am 30. November und 1. Dezember in Wiesbaden abgehalten wurde, hat das Departement eine Vertretung abgeordnet.

In dieser Konferenz sind einige, für unser Land wichtige neue Verbindungen vereinbart worden.

b. Kontrolle der Dienstvorschriften.

Die im letztjährigen Berichte erwähnten Verhandlungen mit den Verwaltungen des ehemaligen Verbands schweizerischer Eisenbahnen über die Aufstellung neuer Vorschriften betreffend die Aufnahme in den Eisenbahndienst, die Heranbildung von Lokomotivführern und Lokomotivheizern sowie die periodischen Prüfungen des Betriebspersonals konnten zum Abschlüsse gebracht werden, und es steht demnächst die Einführung der neuen Vorschriften durch die beteiligten Bahn Verwaltungen zu erwarten.

Mit der Einführung der schon im Jahre 1908 genehmigten Réglemente über den Fahrdienst auf den Schmalspurbahnen mit Dampfbetrieb und auf den Zahnradbahnen sind noch mehrere Verwaltungen im Rückstande, weshalb das Departement Anlass nahm, auf baldige Erledigung dieser Angelegenheit zu dringen.

701 Nachdem das Departement in einer unterm 6. April mit Delegierten der elektrischen Schmalspurbahnen abgehaltenen Konferenz den Wortlaut eines neuen Reglements über den Fahrdienst auf diesen Bahnen vereinbart hatte, sind von den beteiligten Bahnverwaltungen unterm 19. Oktober noch Abänderungsvorschläge eingereicht worden, welche neue Verhandlungen nötig machten und die Genehmigung des Reglements im Berichtsjahre verunmöglichten.

Die Revision des allgemeinen Signalreglements, sowie des Reglements über den Fahrdienst auf den Normalspurbahnen bildet seit Jahren ein ständiges Kapitel und führt zu langen und zeitraubenden Verhandlungen. Die häufigen Abänderungen, verbunden mit dem Rückkaufe der Gotthardbahn, haben denn auch bis zur Stunde die Aufstellung von für das gesamte Netz der Bundesbahnen gültigen Ausführungsbestimmungen zu den vorgenannten Reglementen verhindert. Wenn es auch zu begrüssen ist, dass die neuesten Erfahrungen zunutze gezogen werden, so ist anderseits doch zu wünschen, dass in Zukunft in den wichtigsten Reglementen etwas mehr Stabilität Platz greife, und dieses um so mehr, als gewisse, schon vor 10 Jahren eingeführte Bestimmungen des Signalreglements noch heute nicht vollständig durchgeführt sind.

Die Behandlung der Réglemente neuer Bahnen wird je länger je umständlicher und zeitraubender. Es kommt ab und zu vor, dass die Entwürfe zu den Reglementen dem Departemente zu spät vorgelegt werden, und dass alsdann die Verhandlungen hierüber sich ganz ungebührlich hinziehen, weil bei den leitenden Organen der Bahnen die erforderliche Sachkenntnis oder der gute Wille für eine prompte Erledigung der Geschäfte nicht vorhanden ist. Es ist denn auch wiederholt vorgekommen, dass man auf neu eröffneten Bahnen in der ersten Zeit des Betriebes mit provisorischen Dienstvorschriften sich behelfen musste.

c. Vollziehung des Arbeitsgesetzes.

In Berücksichtigung besonderer Verhältnisse sind verschiedenen Verwaltungen ausnahmsweise Anordnungen hinsichtlich Dauer der Arbeitszeit, der ununterbrochenen Ruhezeit sowie der Dienstbereitschaft zugestanden worden.

Die Verwaltungen des schweizerischen Wagenverbands sowie der Rhätischen Bahn wurden, wie seit Jahren üblich,

702

ermächtigt, während der Dauer des Herbstverkehrs an den Sonntagen, den Bettag ausgenommen ; a. am Vormittage in den Gütterschuppen arbeiten zu lassen ; b. den hierzu geeigneten Personenzügen, soweit nötig, Güterwagen mitzugeben : c. Güterzüge auszuführen, soweit dies zur Bewältigung des Verkehrs notwendig erschien.

Ferner wurde der Aarau-Sehöftland-Bahn und der Wynental-Bahn gestattet, während der Dauer des Herbstverkehrs auf ihren Linien an den Sonntagen, den Bettag ausgenommen, in jeder Richtung je einen Güterzug auszuführen.

Ausserdem ist bei lokalem starkem Verkehrsandrang, wie er sich namentlich in Chiasso häufig geltend machte, die betreffende Verwaltung ermächtigt worden, bald in grösserm, bald in geringerm Umfange an den Sonntagen den Güterverkehr zu besorgen.

Ein Gesuch des Verbands der schmalspurigen Nebenbahnen, welches auf die allgemeine Bewilligung der dem schweizerischen Wagenverband gewährten Ausnahmen hinzielte, ist abgewiesen worden, weil: 1. die meisten Schmalspurbahnen nicht einmal an den Werktagen Güterzüge ausführen ; 2. der Güterverkehr auf diesen Bahnen im allgemeinen ein so geringer ist, dass der Aus- und Einlad an den Sonntagen nur an wenigen Orten sich als notwendig erweisen konnte, während anderseits gerade an den Sonntagen die Angestellten durch den Personenverkehr stark in Anspruch genommen sind; 3. die schmalspurigen Nebenbahnen bis dahin von den ihnen bewilligten Ausnahmen hinsichtlich des Güterverkehrs an Sonntagen nur in ganz vereinzelten Fällen Gebrauch gemacht haben.

Durch die Kontrollorgane ist eine grosse Zahl der im Art. 11 des Gesetzes vorgesehenen Tagebücher geprüft und es sind die in diesen Büchern gemeldeten Unregelmässigkeiten zum Zwecke der Abhülfe den betreffenden Verwaltungen bekannt gegeben worden. Es ist aber neuerdings zu konstatieren, dass sehr viele Angestellte die Tagebücher nicht führen. Es ist vorgekommen, dass ganze Gruppen von Angestellten in den Büchern keinerlei Aufzeichnungen machten, oder trotz ergangener Einladung die

703

Bücher nicht zur Kontrolle vorwiesen, aber durch das Mittel der Personalverbände beim Eisenbahndepartemente über zu starke dienstliche Inanspruchnahme sich beschwerten.

Mit Eingabe vom 17. Januar 1910 haben die Zentralvorstände des schweizerischen Strassenbahnerverbandes sowie der Arbeiterunion schweizerischer Transportanstalten ein Gesuch um Revision der Vollziehungsverordnung für die Nebenbahnen vom 9. Oktober 1903 eingereicht und Abänderungsvorschläge gestellt, welche auf Änderungen am Arbeitsgesetze selbst hinzielten. Angesichts des Umstandes, dass die Bundesversammlung unterm 16./29. Juni 1905 die erwähnte Verordnung gutgeheisseu hat, ist das Gesuch von uns ablehnend beschieden worden.

Die Anfrage einer Bahnverwaltung, wie die Zahl der Dienstjahre im Sinne von Art. 7, Abs. 3, des Gesetzes zu berechnen sei, falls der Angestellte in den ersten 3 Jahren lediglich als Saisonangestellter beschäftigt gewesen sei, ist vom Eisenbahndepartemente dahin beantwortet worden, dass, bei Zählung der Dienstjahre vom ersten Eintritte bei einer konzessionierten Transportanstalt an, die Zeitabschnitte, innerhalb welcher der Angestellte ausser Dienst stand, in Abzug gebracht werden können.

d. Fahrleistungen und Zugsverspätungen.

Gemäss beiliegender Tabelle ist die Zahl der ausgeführten Züge mit Personenbeförderung, wie auch diejenige der reinen Güterzüge gegenüber dem Vorjahre gestiegen. Eine erhebliche Zunahme ist hinsichtlich der geführten Achskilometer zu verzeichnen.

Entsprechend der eingetretenen Verkehrssteigerung macht sich bei den meisten Bahnen eine Zunahme der Zugsverspätungen bemerkbar. Ein beträchtlicher Teil der letztern steht mit grössern Festlichkeiten, namentlich dem eidgenössischen Schützenfeste in Bern und der landwirtschaftlichen Ausstellung in Lausanne, sowie mit den im Laufe des Sommers stattgefundenen Überschwemmungen im Zusammenhange.

Auf einigen Linien wird die fahrplanmässige Führung der Züge je länger je mehr durch den Mangel des II. Geleises nachteilig beeinflusst.

e. Unfälle.

Im Berichtsjahre wurden die folgenden Unfälle im Eisenbahnbetrieb zur Anzeige gebracht, wobei wir zur Vergleichung die entsprechenden Ziffern des Vorjahres beisetzen : Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. II.

46

Zusammenstellung der im Jahre 1910 auf den wichtigern schweizerischen Normalspurbahnen beförderten Züge und deren Verspätungen.

Zu Seite 703.

Tableau des trains ayant circulé pendant l'année 1910 sur les plus importants chemins de fer suisses à voie normale et des retards qu'ils ont subis.

1

3

2

4

5

6

fi

8

7

9

,0

11

Total der beförderten -- Total rfes lraîns expédiés Durchschnittliche Lange der im Betrieb befindlichen Linien

Total der zurückgelegten

Im Fahrplan vorgesehenen

Fakultativ- und Extra-

regelmässigen Davon Trains doppel- Trains prévus à l'horaire comme réguliers spurig Güterzüge Bezeichnung der Eisenbahnen Longueur Dont reinen à double mit Permoyenne Personen- sonenbe- Güterzüge Personenvoie des lignes förderung Trains de züge züge en Trains Trains Trains de marchanexploitation marchan- dises sans de de dises avec service de voyageurs voyageurs service de voyageurs voyageurs Kilometer -- Kilomètres

Nombre total parcouru de

facultatifs et extraordinaires Güterzüge mit Personenbeförderung Trains de marchandises avec service de voyageurs

reinen Güterzüge Trains de marchandises sans service de voyageurs

Zugskilometer

Kilomètres de trains

12 Auf die regelmässigen Personenzüge und Güterzlige mit Personenbeförderung entfallen : Zugskilometer

Kilomètres de trains correspondant aux trains Achskilometer réguliers de voyaKilomètres geurs et aux d'essieux trains réguliers de marchandises avec service de voyageurs

13

Von den Achskilometern kommen auf 1 Kilometer Bahnlänge

A un kilomètre exploité correspondent kilomètres d'essieux

Trains dt voyageurs avec 10 minutes et pitta de retard

DurchDurchGrossie Grossie schnittschnittVerVerliche liche spätung Ver- spätung VerAnzahl spätung Anzahl spätung Retard Retard maxi- Nombre maxiNombre

Betard moyen

442 496

696

48684

170 043

4466

25160

32 902 358 1 044 663 542 24 381 108

53 43 38

3329 5905 13879

2

390 52 100

461 568 1139

13 73 70

--

11 35 311

115410 283 833 389 054

1612787 4 189 183 5 140 322

105 394 253 958 347 710

Betard moyen

mum

388 929

30430 97423

134 324

mum

1512 18178

445 214 264 104 155 445

47 129 130 94 76 476

20 23 21 23 18 21

44 53 50 60 41 60

223 522 544

16 15 19

116 67 103

16

27

52

4290 3755

20

I

3

17

19

22

21

24~||

23

25 | 2C

Auf der eigenen Linie -- Sur hi propre ligne

infolge von Unfällen ensuite d'accidents

1908

Infolge von atmosphärischen Einflüssen ensuite d'accidents et d'influtnces atmoephlrtqu&a

15 57 41 20 14 147

3403 2970 2322

709 11312 153 340 396

28

29

30

Nombre pour cent

Durch

Verspätung der Anschlussaostalten Retard provenant d'autres entreprises

27

Prozente

Ursache der Verspätungen -- Cause des retards

Knuten -- Minutes

19 18 17 17 17 17

5212

Totale und Durchschnittszahlen Bodcnsee-Toggenburg § § . . . .

Bera-Neuenburg-Bahn . . . .

Jura Neuchâtelois

Personenzüge mit 10 und mehr Minuten Verspätung

3409 2672* 2686"

GQterzdge mit Personen* betörderung mit 15 und mehr Minuten Verspätung Trains de marchandises avec service de voyageurs avec 15min. et plus de retard

Hinuten -- Minutes

1. Hauptbahnen.

Schweizerische Bundesbahnen : Kreis I

n'i ,, ni IV S ,, v

15 16 II 17 | 18 19 II 1 An den Eiidpnnkten der Fahrt trafen ein: Retards à l'arrivée à la gare destinataire:

H

der Fremìlss Kolonnen 23 und 24 verspäteten Zage im Verhältnis

infolge durch Gesamtzahl den Total der Züge von Roll- Statiousmaterial- und im dea traina defekten FahrVorjahre réguliers Total ayant subi dienst retarda ensuite par I« Total deasuivant d'ava- service Total l'année colonnes ries au desetgares précé- 22 et Ì3, du matériel mouvedente aucompare nombre roulant ment total

Anzahl der versäumten Anschlüsse im Nombre Vorjahre des l'année corresponprécédente dances manquées

Désignation des lignes

des traine

301 103 129 320 172 1025

58 48 65 51 41 263

1174 1730 1215 1136 652 5907

38

1 7

79 181 106

7

1 548 1050 1938 1219 1450 2079 740 1527 213 879 1r 128t 7342 5429 86 182 151

130 45

1,80

1,07 0,83

2,18 3,05 0,so

2392 1527 1932 987 254 7092

t

62 184 46

27s 0,31

\. Chemins de fer principaux.

Chemins de fer fédéraux : Arrondissement I.

II ')· III.

IV §.

v.

Totaux et chiffres moyens.

Bodeasee-Toggenburg §§.

Berne-Neuchùte!.

Jura Neuchfitelois.

2. Chemins de fer secondaires à voie normale.

2. Nebenbahnen.

Südostbahn .

Tösstalbahn 3)

.

. .

. .

Burgdorf-Thun-Bahn (elektrisch) .

Langenthal-Huttwil-Wolhusen-Bahn Freiburg-Murten-Ins (elektrisch) .

Uerikon-Bauma Saignelegier-Glovelier . . . .

Ramsei-Sumiswald-Hutfcwil . . .

Martigny-Orsières §§§ Bern-Schwarzenburg Sihltalbahn Pont-Brassus Pruntrut-Bonfol §§§§ Nvon-Crassier Totale und Durchschnittszahlen Im, Jahre 19(i!>

115 55 50 46 43 41 40 33 26 25 25 23 20 21 19 18 14 14 12 14 8 6 3488 3398

') Inkl. Basler Verbindungsbahn.

"1 lokl. Spiez-Erlenbach, Erlenbach-5^weisimmen Spiez-Frutigen, Gürbetalbabu.

») Inkl. Wald-Rttti.

30254 10858 17653

123 730

8113

1221

12720 6849 7609 5220 5529 3076

9781

2182 622 730 1 428

6865 3339

13081 ~~

2920 5776 3650

5107

620 620 1 238

629 f)80

689 i 1 [

411 1 662

1852 234

122 730

3644

635 489

698

3 1 232

3650

1 080 3106

5 885 1187 1179 200S 1853 1644 310

59592 61624

-- 191671 190 123

212 17 192 14 12 43 57 27 5 25 24 15

26 14 U

7 -- 2l 13

27 54 28

11 38 6 1 2 5440 3673

compris les lignes de Sp iez à Erlenb ach, d'Erlen bach à Zweisimrneo, de Spi z à Frutige n, Gurbetal )ahn.

compris "Wiild-Ruti.

459 990 763 74 751 221 71 71 19 2 1 632 58 107 66 1274

s

Y compris le raccordemeo t de Baie,

Y Y

2

34 94 60

3l 110 31 518

698 280 381 644 358188 303 410 303 278 321 853 191 433 188919 120066 95 518 104 160 122777 19958 81647 122714 72942 110039 38103 59697 41806 46696 21 876 37495659

10748722 598 357 4 271 836 336 238 3 129 714 285 291 3 212 808 273 736 264 858 4 218 820 3 106 281 265 911 185 137 2 750 268 1 617 736 186 956 629 729 119870 624 100 94350 103881 814 343 84260 1 324 975 19958 116 226 78246 680 084 111 480 1170506 71 262 1 1 12 427 95068 1 396 233 353 677 37960 59079 524 980 41 750 296 087 46688 354 905 21864 201 581 1 098 261 872 28 470 370

37 367 799

1 062 922 564 28410502

33 597 314 869 23897

14 16 14 17 15 14 13 15 18 16 15 13 24 15 19 12 14 23 18 15 14 14 16

99 48 73 53 77 56 37 54 42 63 66 37 95 29 27 30 50 113 25 52 51 46 445

609

312 808 13701

18

569

93467

77 669 62594 69844

98112 75763 68756 49022 24220 24964 32574 57608

5811 32385 61606

61 802 99731 25263 43748

21149 44363

1297 174 201 139 686 335 163 350 28 63 86 122 19 68 8 62 346 39 22 50 121 51

^ Bel iebseröflnung der Rickenbahn am t. Oktober 1910.

der Boitensee-Toggen jurgbahn am 3. ( ktober 191C .

§§ Ma tigny-Orsières am 1. September 19 10.

S§S Bor fol-Landesgrenze (Pfetterhansen-Da mmerkirch) am 1. N )ï. 1910.

§§§§

i 1

9 17 9 36

1 3 38

23 26 17 26

20 52 18

27 48 25 154

1° 52 26

17

17

24

; 154

570 i 20

115

1

970 78 119 88 599 292 131 265 7 45 67 99 4 30 5 40 171 22 22 20 113 40

1 1 4 2

4 9 39 7 21 22 9 20

2

J 2 5

iverture ;\ l'exploitation du chemin ,, .

° ,,

dû ,, ,, ,,

316 58 38 41 66 21 39 70 6 41 18 21 8

1 2 6 1 2

_1 ,

Ì Z i 1 1 123 fer ,, ,, ,,

104

327 96 82 60 87 43 49 94 21 54 19 23 15 39 3 25 213 17

*l 25 205

8 14

15428 j 165 i l 247 7852

6 28 1 10

207 35 32 34 65 24 24 122 10 21 14 7

30 28 9 5 11 11 333 1 7 i.:.:. | 9 078

'

1,in

Lac do Thoune 2).

Seetal.

Sud-Est.

Tcesstal 3).

Emmental.

Berthoud-Thoune (électrique).

Langenthal-Huttwil-Wolhusen.

Kribourg-Monit-Anpt (électrique).

Uerikon-Bauma.

Saignelégier-Glovdier.

rtanisci-Sumiswiild-Huttwil. Soleure-Moutier.

Martigny-Orsières §§§.

Bernc-Sch warzen houro.

Sibilai.

Kiille-Romont.

Val-dc-'l'ravers.

l'onl-lirassiis.

Sensetal.

Porrentruy-Bonfol §§§§.

Vevcy-Chexbres.

Nyon-C'rassier.

Totaux et chiffre* ntniiPii*.

0,89

5 553

En Ht (HI.

1.1,66

0,74

0,,S

0,28

0.13

0,51

0.33

0,51

0.51

0,80

0.-24

0.40

0.54

1,8»

1.S«

0,2,

0.1«

1,10

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H.i; 0,,,

0,« 0,98

2 3

·

119 66 122 30 «5 72 3 113 49 6 ·t 28 1 4 o I 5 3 10 2 20 4 8 l:n

1,06

19 5 8 133 6 19 23 3 4 --

0,99

0,4.-,

0,04

O.OT

O.C3

0.8,

1,43

0.90

O.,o

O.oa

0,79

0.6:, O.» 0,05

0,13 0,30

0.3;

:

296 : 5 8% 1 6 419 ; --

du Ricken le I er octobre 1910.

lioden;i'*-Toggenb,trg le "> octobre 1910.

Martigny-Orsières le 1" septembre 1910.

Bonfol-frontière (Pfetterhousc-Oanuemariei le 1" n iv. 1910.

t

GoUhardliali n.

Uis 30. Sc| tomber.

*; Vom 1. Ok ober ;ui.

t.othard.

Jioqu'au 30 septembre, l>ês le l" octobre.

!

i ' ;

;

704

Entgleisungen in Stationen ,, auf offener Bahn Zusammenstösse in Stationen ,, auf offener Bahn Sonstige Unfälle: Unfälle, von welchen Menschen betroffen wurden Andere Unfälle Gesamtzahl der Unfälle

1910

1909

40 33 23 3

41 15 36 5

1805 52

1792 53

1956

1942

Von den 73 (56) E n t g l e i s u n g e n fanden 59 (36) bei Personen- und Güterzügen, 11 (17) im .Rangierdienst und 3 (3) bei Tramwagen statt.

Nach den Ursachen WÌe M

rubrizieren sich die Entgleisungen

:

&

Defekte Bahnanlage Hindernisse auf der Bahn Befahren unrichtig bedienter Weichen . . .

Defekte an Fahrzeugen Andere und unermittelte Ursachen . . . .

1910

1909

4 10 25 6 28

6 3 22 6 19

Von den 26 (41) Z u s a m m e n s t ö s s e n ereigneten sich 16 (20) bei fahrenden Zügen, sei es, dass solche mit ändern Zügen oder mit einzelnen Wagen in Kollision gerieten; 8 (12) Fälle beziehen sich auf Vorkommnisse im Rangierdienst und 2 (9) betreffen Kollisionen von Tramwagen.

Als bedeutendstes Ereignis dieser Art ist zu erwähnen der am 29. Mai 1910 auf der Birsigtalbahn vorgekommene Zugszusammenstoss, bei welchem 22 Reisende und 3 Bahnbedienstete verletzt wurden.

Nach den Ursachen rubrizieren sich die Zusammenstösse wie folgt : Unrichtige Dispositionen des Personals, mangelhafte Verständigung Unrichtige Weichen- oder Signalstellung Vorschriftswidriges Manöver und Unachtsamkeit des Zug- und Fahrpersonals Unrichtige Aufstellung von Fahrzeugen . . .

Andere Ursachen

1910

1909

3 10

7 11

9 3 l

15 5 3

705

Nach Bahnen zusammengestellt entfallen von den Entgleisungen und Zusammenstössen : Entgleisungen

1910

Zusammengösse

1909

1910

1909

29 -- l

14 -- --

20 -- --

l

J

l

7

2

4

10

4

3

4

4

12

3 l --

-- l --

l -- --

Auf die Schweiz. Bundesbahnen, inklusive mitbetriebene normalspurige Linien . 41 ,, ,, Bern-Neuenburg-Bahn, . -- ,, ,, Neuenburger Jura-Bahn . -- ,, ,, ausländischen Bahnen auf Schweizergebiet . . .

2 ,, ,, übrigen normalspurigen Adhäsionsbahnen . . .

7 ,, ,, schmalspurigen Adhäsionsbahnenauf eigenem Bahnkörper 10 ,, ,, schmalspurigen Adhäsionsbahnen auf Strassen .11 ,, ,, Adbäsionsbahnen mit Zahnstangenstrecken . . . -- ,, ., reinen Zahnradbahnen . .

2 Seilbahnen -- 75 T>

Die sämtlichen Unfälle hatten 86 Tötungen (im Vorjahre 87) und 1782 Verletzungen (gegen 1753) von Personen zur Folge, und zwar wurden e ' getötet Reisende 1910

bei Entgleisungen und Zusammenstössen . . .

infolge sonstiger Ereignisse

-- 8

Bahnbedienstete

1909

1910

-- 13

l 34

Reisende 1910 1909 bei Entgleisungen und Zusammenstössen . . .

infolge sonstiger Ereignisse

28 90

1909

-- 41

verletzt Bahnbedienstete 1910 1909

26 12 10 88 1534 1529

Drittpersonen 1910

1909

-- 43

2 31

Drittpersonen 1910 1909 l 117

2 98

706

Nach Bahnen zusammengestellt entfallen hiervon : Tötungen 1910 1909 Auf die Schweiz. Bundesbahnen, inklusive mitbetriebene normalspurige Linien . . 58 ,, ,, Bern-Neuenburg-Bahn . .

2 ,, ,, Neuenburger Jura-Bahn . -- ,, ,, ausländischen Bahnen auf Schweizergebiet . . .

l ,, ,, übrigen normalspurigen Adhäsionsbahnen . . . .

7 ,, ,, schmalspurigen Adhäsionsbahnen auf eigenem Bahnkörper . . . . . .

3 ,, ,, schmalspurigen Adhäsionsbahnen auf Strassen. . 14 ,, ,, Adhäsionsbahnen mit Zahnstangenstrecken . . . -- ,, ,, reinen Zahnradbahnen .

-- ,, ,, Seilbahnen l

64 l l

Verletzungen 1910 1909 1187 7 24

1253 8 21

l

50

60

7

86

72

--

62

59

11

320

233

l -- l

29 7 10

31 7 9

Die Tötungen und Verletzungen, welche nicht auf Entgleisungen und Zusammenstösse zurückzuführen sind, gruppieren sich den Ursachen nach wie folgt:

Reisende Tötung

Bahnbedienstete

Verletzung

1910 1909 1910 1909 Überfahren von Fuhrwerken, Rollwagen und Draisinen · .

Scheuwerden von Tieren bei der Fahrt von Zügen Ausgleiten auf Fahrzeugen, Fehltreten beim Auf- und Absteigen Fehltreten beim Begehen der Geleise . . . .

Springen auf und von im Gang befindlichen Fahrzeugen . .

Unvorsichtiges Überschreiten der Geleise und Gehen in denselben Unvorsichtiges Benehmen im fahrenden Zug und bei Manöverbewegungen Mitwirkung von Drittpersonen beim Manöver .

Unglücklicher Zufall bei Manövern An- u n d Abkuppeln v o n Fahrzeugen . . . .

Verbotene [oder unrichtig ausgeführte Manöver Ein-, Aus- und Unilad von Gütern Öffnen oder Schliessen von'Wagentüren . . .

Fremdkörper in die Augen Einfeuern auf der Lokomotive und Zerkleinern von Kohlen Starkströme Andere Ursachen

--

--

--

_

1

--

--

--

Tötung

Drittpersonen

Verletzung

1910 1909 1910 1909 --

--

--

Tötung

Verletzung

1910 1909 1910 1909

4

1

1

4

32

12

1

--

--

1

6

3 -- --

1

1

10 g

6 3

2 --

4 --

226 122

228 121

-- --

-- --

-- --

7

9

20

22

1

1

58

55

--

--

2

--

2

1

.3

14

23

26

23

40

23

66

66

8 -- -- --

2 -- 4 4 2 -- -- --

1 -- 3 8 -- 1 -- --

28 -- 170 162 16 324 53 69

19 -- 171 189 27 292 53 53

-- -- --

-- -- --

__ 3 1

-- 2 1

-- -- -- -- -- 3 -- -- -- _ _ _ _

-- 1 -- _

--

--

--

--

-- --

-- --

42 14 219

61 14 222

-- 1 1

-- -- 3

-- -- 4

-- -- 11

--

1

6

-- -- -- --

-- -- _ --

-- -- -- 1

-- -- --

-- -- _

-- 32 --

-- _ --

-- -- --

-- -- 16

4 --

33 -- --

-- 9

K

2.

-3 o

708

In selbstmörderischer Absicht' haben sich 17 Personen getötet, 2 wurden nur verletzt (im Vorjahr 16 getötet).

Bei den H ü l f s a r b e i t e n des B a h n b e t r i e b e s (innerer Betriebs-, Bahnunterhaltungs- und Werkstättedienst) wurden Tötungen Verletzungen

.

.

.

1910

1909

6 3458

3 3449

gemeldet.

e. Dampfschiffe.

Die Kontrolle über den Bau und Betrieb der Dampf- und Motorschiffe fand in bisheriger Weise statt.

Über den Umfang der Kontrolle geben nachstehende Zahlen Aufschluss : a. Betriebsbewilligungen.

Für Dampfschiffe

Für Motorboote

3 2 2

20 12 12

Erneuert Neu erstellt . . . .

Entzogen

b. Änderungen im Dampfschiffe Motorboote Motorschiffe Dampfschiffe Motorboote Motorschiffe Dampfschiffe Motorboote Motorschiffe Darnnfschiffe ,, Motorboote Motorschiffe

FUr Total für Motorschiffe Fahrzeuge

9 8 6

32 22 20

Schiffsparlc.

neu erstellt, bezw. neu unter Kontrolle getreten n ·n

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11



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ausrangiert oder aus der Kontrolle gestrichen ·n

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umgebaut V) 7)

'

mit neuen Kesseln versehen ,, ,, Maschinen versehen ,, ,, Motoren ,, ,, ,, ,, ,,

n ·p

4 30 9 3 11 3 1 1 5 1 -- 5 l

709 c. Bestand des

SchiffsparTtes.

Dampfschiffe für den Personen- und Gütertransport ,, nur für den Gütertransport ,, für den Schleppdienst Motorboote ausschliesslich für den Personentransport Motorschiffe auch für den Personentransport ,, nur für den Gütertransport

.

.

.

102 6 7 . 127 9 74

Total Im Bau oder angemeldet und voruntersucht sind

325 25

An S c h i f f s u n t e r s u c h ' u n g e n wurden vorgenommen: Äussere Untersuchungen von Dampfschiffen 116 Untersuchungen von Motorbooten 100 ,, ,, Motorschiffen 164 Innere Untersuchungen von Dampfschiffen 116 wovon auf Stapel 39 Belastungsproben und Krängungsversuche 44 Die K e s s e l r e v i s i o n e n und D r u c k p r o b e n wurden in bisheriger Weise durch die Inspektoren des schweizerischen Vereins von Dampfkesselbesitzern vorgenommen, deren Berichte uns jeweilen in Kopie zugesandt werden. Den Revisionen von 13 Kesseln und den Druckproben von 7 neuen Kesseln haben unsere Beamten beigewohnt.

Die Anzahl der im Betriebe befindlichen Schiffskessel beträgt 173.

d. Bestand der regelmässig befahrenen Landimgseinrichtwigen.

Neu erstellt wurden Umgebaut wurden Aufgehoben oder nicht mehr befahren Totaler Bestand

.

21 2 4 . 284

Untersuchungen solcher Einrichtungen wurden im° Berichtsjahre 181 vorgenommen.

Die Revision der schweizerischen Verordnung betreffend Bau und Betrieb von Dampfschiffen wurde im Berichtsjahr endgültig bereinigt. Die neue Verordnung trat mit dem 1. Januar 1911 in Kraft; sämtliche kantonalen Verordnungen sind infolgedessen neu zu revidieren.

Aus diesem Gründe konnte das waadtländische Schiffahrtspolizeireglement noch nicht in Kraft gesetzt werden.

710

Im Berichtsjahr ist vom Kanton Tessin ein Schiffahrtspolizeireglementin Kraft gesetzt worden und die Regierungen der Kantone Baselstadt und Basellandschaft haben Entwürfe zu schiffahrtspolizeilichen Vorschriften eingereicht.

Der Mülheimer Dampfschiffahrts A. G. in Mülheim a. Rhein wurde im August eine Konzession für die Schiffahrt auf der Strecke Basel-Augst erteilt.

Wegen 2 elektrischen Hochspannungsüberführungen zwischen Stein und Schaffhausen mussten zur Sicherung der Schiffahrt auf dieser Strecke besondere Vorkehrungen angeordnet werden.

Die länger andauernden ausserordentlichen Hochwasser im Juni führten teilweise zu Betriebseinstellungen, zum Teil mussten bis weit ins Land hinein reichende Notstege errichtet oder der Umlad mittelst Kahn en vorgenommen werden. Natürlich verursachten solche Verhältnisse Verspätungen und Störungen im Fahrplan. Auch der Trajektverkehr auf dem Bodensee wurde durch das Hochwasser erheblich gehindert und musste teilweise eingestellt werden.

Den Bestimmungen betreffend Rekrutierung, Belehrung und periodische Prüfung des Dampfschiffpersonales wird noch immer zu wonig nachgelebt, ebenso den Vorschriften zur Sicherheit des Dampfschiffbetriebes und denjenigen betreffend den Gebrauch der Rettungsapparate.

Von ausserordentlichen Vorkommnissen ist zu erwähnen, dass am 15. Juli infolge unrichtigen Manövers im Hafen von Rapperswil das Schiff ,,Utott der Zürcher-Dampfbootgesellschaft auf das Motorboot ,,Linth"1 aufgestossen ist, wobei letzteres erheblich beschädigt wurde.

Maschinendefekte sind uns im Berichtsjahre keine nennenswerten zur Kenntnis gebracht worden.

Beim Betrieb sind nach den eingegangenen Mitteilungen 56 Schiffsbedienstete und l Reisender verletzt worden; 2 Schiffsbedienstete wurden getötet (im Vorjahre 58 Schiffsbedienstete und l Reisender verletzt, sowie l Schiffsbediensteter getötet).

Bei den Hülfsarbeiten des Betriebes wurden 96 Personen verletzt (im Vorjahre 75).

5. Sonstige Transportanstalten mit Motorbetrieb.

Über die gemäss Verordnung vom 18. September 1906 betreffend die Konzessionierung und die Kontrolle der Automobilunternehmungen, Aufzüge und Luftseilbahnen dem Eisenbahndepartement übertragene Kontrolle der Luftseilbahnen und anderer Transportanstalten mit Motorbetrieb geben folgende Daten Aufschluss:

711

a. Automobilunternehmungen, Zahl der konzessionierten Unternehmungen auf 1. Januar 1910 Neu erteilte Konzessionen Entzogene Konzessionen Erloschene Konzessionen Stand auf Ende 1910

9 (im Vorjahre 10) 4(,, ,, --) -- ( ;, ,, --) --(,, .n 1) 13 ( ,, ,, 9)

Von diesen Unternehmungen standen auf 1. Januar 1910 regelmassigem Betriebe Neu eröffnete Betriebe Betriebseinstellungen Stand auf Jahresende (im Vorjahre

in 9 3 -- 12 9)

Die Gesamtlänge der von obigen 12 Automobilunternehmungen befahrenen Strecken beträgt 126,9km; 34 Personenwagen mit 496 Sitzplätzen versehen den Dienst. Die Zahl der geprüften Vorlagen beträgt 20.

Ausserordentliche Vorkommnisse im Betriebe sind dem Departement nicht zur Kenntnis gekommen.

Von den Kontrollbeamten wurden 12 Inspektionen und 4 Besuche bei besonderen Anlässen ausgeführt.

b. Luftseilbahnen und Aufzüge.

Unter eidgenössischer Kontrolle standen im Berichtsjahre die gleichen 3 Unternehmungen wie im Vorjahre.

1. Personenaufzug Matte-Plattform in Bern.

2. Aufzug Flon - Grand Pont in Lausanne.

3. Wetterhornaufzug.

Der Betrieb dieser Unternehmungen gab zu keinen Bemerkungen Anlass.

Es wurden 2 Drahtseile ausgewechselt 5 die Festigkeitsproben mit den Ersatzseilen ergaben gute Resultate.

Vom Kontrollingenieur wurden im Berichtsjahre 5 Inspektionen vorgenommen.

Die Zahl der über diese Unternehmungen behandelten Vorlagen beträgt 2.

D. Administrative Kontrolle.

1. Tarif- und Transportwesen.

a. Tarifwesen.

Die Zahl der T a r i f g e n e h m i g u n g e n ist i m Berichtsjahr u m 36 gestiegen, nämlich von 635 im Jahre 1909 auf 671 im Jahre 1910.

Ende 1909 hat sich der Verband schweizerischer Eisenbahnen infolge Kündigung durch die schweizerischen Bundesbahnen aufgelöst. Zur Behandlung der auf das Personen-, Gepäck-, Tier- und Gütertransport- und Tarifwesen bezüglichen Fragen wurde eine k o m m e r z i e l l e K o n f e r e n z d e r schweizerischen T r a n s p o r t u n t e r n e h m u n g e n geschaffen. Im Schosse dieser Konferenz sollen in Zukunft die Verkehrs- und Tariffragen betreffend den Personen-, Gepäck-, Expressgut-, Tier- und Gütertransport behandelt werden, soweit diese Fragen allgemeiner Natur sind. Im Gegensatz zum frühern Eisenbahn verband und der im Rahmen desselben geschaffenen frühern kommerziellen Konferenz, deren Mitglieder sich im wesentlichen aus Vertretern der Normalspurbahnen zusammensetzten, können der neuen kommerziellen Konferenz alle Verwaltungen der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmnngen beitreten, welche die ,,Geschäftsordnung01 der Konferenz als für sie verbindlich anerkennen. Soweit sie mit ändern schweizerischen Transportunternehmungen einen direkten Verkehr eingerichtet haben, müssen sie den Beitritt zur ,,Übereinkunft betreffend den direkten schweizerischen Personen-, Gepäck-, Tier- und Güterverkehr"1, welche an Stelle des dahingefallenen ,,Vertrages betreffend die Organisation des direkten Verkehrs vom 5. Juli 1875"1 getreten ist, ausdrücklich erklärt haben. Auf Anfang 1910 gehörten der kommerziellen Konferenz folgende Verwaltungen an : 32 Normalspurbahnen mit einer Betriebslänge von 3471 km 29 Schmalspurbahnen ,, ,, ,, ,, 779 ,, 8 Zahnradbahnen ,, ,, ,, ,, 50 ,, 2 Tramways ,, ,, ,, ,, 158 ,, 7 Drahtseilbahnen ,, ,, ,, ,, 13 ,, 7 Dampfschiffunternehmungen ,, ,, 520 ,, Im Berichtsjahr sind neu beigetreten : zwei Normalspurbahnen und zwei Schmalspurbahnen. Hierdurch und infolge Eröffnung neuer Linien, die Verwaltungen angehören, die bereits

713

beigetreten sind, hat sich auf Ende 1910 die oben erwähnte Betriebslänge der Normalspurbahnen auf 3553 km und der Schmalspurbahnen auf 826 km erhöht.

Neben Vertretern der Transportunternehmungen nehmen an den Verhandlungen der kommerziellen Konferenz zum ersten Mal ständig auch solche des Handels, der Industrie, des Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft, sowie des Eisenbahndepartementes teil. Auf diese Neuerung, die namentlich den Vertretern der Verkehrsinteresseuten (Transportgebern) ein Mitspracherecht bei der Beratung von sie betreffenden Massnahmen des Verkehrswesens gewährt, muss das grösste Gewicht gelegt werden.

Es steht zu erwarten, dass durch sie ein innigerer Kontakt zwischen Transportgebern, Transportanden und der Aufsichtsbehörde geschaffen wird, der nicht verfehlen kann, gute Früchte zu zeitigen. Die Zahl der Vertreter der Verkehrsinteressenten ist auf 10 festgesetzt worden, nämlich 4 des Handels und der Industrie, 3 des Gewerbestandes und 3 der Land- und Forstwirtschaft. Das Eisenbahndepartement hat seinen administrativen Direktor und seinen Inspektor für Tarif- und Transportwesen als seine Vertreter an dieser Konferenz bezeichnet.

Die erste Sitzung der kommerziellen Konferenz fand am 18. Juni 1910 statt. In dieser wurden neben Angelegenheiten organisatorischer Natur Ergänzungen und Änderungen an der Anlage V zum Transportreglement, an den schweizerischen Tarifvorschriften, am allgemeinen Ausnahmetarif Nr. 10 für den Transport von Flüssigkeiten in Reservoirwagen und am schweizerischen Tarif für Generalabonnements behandelt.

Die zweite Sitzung der Konferenz erfolgte am 28. Dezember 1910.

Sie befasste sich hauptsächlich mit der Fortbildung der schweizerischen Tarifvorschriften und Güterklassifikation und mit der Aufstellung neuer Vorschriften über die Behandlung von Ladeutensilien für Tiertransporte.

Mit Schreiben vom 25. Januar 1910 hat das Eisenbahndepartement den Verwaltungen der schweizerischen Normalspurbahnen den Antrag gestellt, zur Erzielung einer Vereinfachung bei den Tarifarbeiten und der Einnahmenabrechnung die Tarifgrundlagen für den Personen-, Gepäck-, Tier- und G ü t e r v e r k e h r zu v e r e i n h e i t l i c h e n . Die Verschiedenheit der Tarifgrundlagen bei den schweizerischen Bahnen nötigt nämlich zur Ausgabe voluminöser Tarife für den direkten Verkehr, die einen viel zu grossen Arbeitsaufwand und unverhältnis-

714

massig grosse Druckkosten erfordern. Der Handelsstand findet sich auch nur schwer in den bestehenden komplizierten Tarifen zurecht. Bei der Vereinheitlichung der Tarife würden an Stelle der bestehenden Tarife einfache Distanzverzeichnisse treten, die in Verbindung mit einem für alle Normalbahnen gültigen Taxschema die Ermittlung aller Taxen für den Verkehr zwischen den schweizerischen Normalbahnen mit Leichtigkeit ermöglichen.

Als anzunehmende Taxgrundlagen können selbstverständlich nur diejenigen der schweizerischen Bundesbahnen in Betracht kommen.

Denjenigen Privatbahnen, die gemäss ihren Konzessionen höhere Taxen erheben dürfen, müsste bei Annahme der Bundesbahntarife ein Ausgleich in Form eines Distanzzuschlages bewilligt werden.

Die grosse Mehrzahl der normalspurigen Privatbahnen hat die Anregung begrüsst. Was den Personenverkehr anbetrifft, so könnte der Bundesbahntarif nur nach Durchführung der vorgeschlagenen Erhöhung der Retourtaxen allgemein angenommen werden, da bei den jetzigen Ansätzen die Privatbahngesellschaften ihre Rechnung nicht fänden und durch einen Distanzzuschlag die Fahrpreise einfacher Fahrt zu hoch zu stehen kämen. Im Güterverkehr lässt sich, wie die Untersuchungen gezeigt haben, die Vereinheitlichung ohne grosse Schwierigkeiten durchführen. Die Tarife der Bundesbahnen müssen im Laufe der nächsten Jahre auf jeden Fall neu herausgegeben werden und es wird die Tarifvereinheitlichung zweckmässigbei dieser Gelegenheit vorgenommen.

Inzwischen sind zwischen dem Eisenbahndepartement und den Privatbahnen die anzunehmenden Distanzzuschläge zu vereinbaren und, soweit nötig, die Konzessionen abzuändern. Einige Gesellschaften, die eine ungenügende Rendite aufweisen, werden diese Gelegenheit zu einer bescheidenen Taxerhöhung benutzen. Das Eisenbahndepartement hat davon abgesehen, die Annahme der Bundesbahntarife auch den Schmalspurbahnen anzuempfehlen, da zurzeit eine Anzahl derselben angesichts ihrer unsicheren Finanzlage eine solche Tarifreform nicht wohl durchführen könnte. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass späterhin auch diese Verwaltungen, um eine Vereinfachung der Tarifverhältnisse im ganzen schweizerischen Verkehr zu erzielen, sich der Vereinheitlichung anschliessen.

Mit Bundesratsbeschluss vom 1. Februar 1910 sind der B e r n - L ö t s c h b e r g - S i m p l o n - B a h n für die Taxberechnung auf ihren B e r g s t r e c k e n folgende Distanzzuschläge bewilligt worden :

715

a. für die Haupttunnelstrecke (14,536 m) 100%; b. für die Strecken Frutigen-Nordportal des Haupttunnels und Brig-Südportal des Haupttunnels (45,900 m) 50% ; c. auf der Linie Spiez-Frutigen (13,433 m) für die Strecken mit mindestens 15°/oo Steigung 30°/o.

Es können damit im Maximum folgende Zuschläge angerechnet werden : für den Haupttunnel 14,536 m ,, die Zufahrtslinien 22,950 ,, ,, d i e Strecke Spiez-Frutigen . . . .

2,402 ,, im ganzen

39,888 m

Die R e v i s i o n des T a r i f g e s e t z e s der schweizerischen Bundesbahnen im Sinne einer Erhöhung der Fahrpreise für Hinund Rückfahrt ist im Berichtsjahre von den eidgenössischen Räten noch nicht behandelt worden.

Personentarifwesen. Im Berichtsjahr wurde bei verschiedenen Verwaltungen eine E r h ö h u n g der bisherigen P e r s o n e n - u n d G e p ä c k t a x e n durchgeführt, zum Teil nach vorausgegangener Änderung der Konzessionen. Wir erwähnen hier nur die Neuenburger Jurabahn, die Regionalbahn Pruntrut-Bonfol, die Berner Oberland-Bahnen, die Langenthal-Jura-Bahn, die Aarau-SchöftlandBahn, die Locarno-Bignasco-Bahn, die Zuger Berg- und Strassenbahn und die Drahtseilbahn Muottas-Muraigl. Hierdurch, sowie infolge der Eröffnung neuer, zum Teil sehr wichtiger Linien, wie der Rickenbahn und der Bodensee-Toggenburg-Bahn wurde die U m a r b e i t u n g u n d E r w e i t e r u n g z a h l r e i c h e r T a r i f e notwendig.

An dieser Stelle muss noch ein, soviel uns bekannt in der schweizerischen Eisenbahngeschichte einzig dastehendes Ereiguis registriert werden. Die B i r s i g t a l b a h n hatte auf 1. Mai 1910 trotz der Einsprachen der Verkehrsinteressenten eine Erhöhung der Taxen der Abonnements für l und 6 Monate, für Schüler sowie für Arbeiter eingeführt. Die Folge davon war ein B o y k o t t der Linie durch eine grosse Anzahl der bisherigen regelmässigen Benutzer derselben, was die Bahnverwaltung veranlasste, auf 1. Juni 1910 eine Reduktion der eingeführten Erhöhungen eintreten zu lassen.

Die L u z e r n e r T r a m b a h n führte auf den 15. Januar 1910 ·einen neuen Tarif ein, der in Anbetracht der ungünstigen Be-

716

triebsergebnisse Taxerhöhungen enthielt. Gegen den neuen Tarif erhob die Gemeinde Kriens Einsprache, da sich die Einwohnergemeinde Luzern seinerzeit bei Übernahme der Kriens-LuzernBahn (Oktober 1898) verpflichtet hatte, die bestehenden Taxen nicht zu erhöhen. Das Eisenbahndepartement musste den Rekurs abweisen, da die erhöhten Taxen die konzessionsmässigen Schranken nicht überschreiten und die Beurteilung wirklicher oder vermeintlicher Privatrechte nicht Sache der Aufsichtsbehörde sein kann.

Auf verschiedene aus Genf eingegangene Beschwerden gegen die T a x o r d n u n g der G e n f e r S t r a s s e n b a h n e n und der Gesellschaft G e n è v e - V e y r i e r konnte das Eisenbahndepartement ebenfalls nicht eintreten, da in keinem Falle eine Überschreitung der konzessionsgemäss zulässigen Gebühren vorlag.

Die schweizerischen B u n d e s b a h n e n wurden ermächtigt, anlässlich der Neuausgabe des i n t e r n e n P e r s o n e n - und G e p ä c k t a r i f e s ihr allgemeines Taxschema für den Personenverkehr auch im Verkehr mit und über die Bergstrecke der Brünigbahn zur Anwendung zu bringen und zwar unter Berechnung eines Distanzzuschlages von 100 °/o für die I. und II. Wagenklasse und von 50 °/o für die III. Wagenklasse (3. Juni 1910).

Zwischen den schweizerischen Bundesbahnen und der Bodensec-Toggenburg-Bahn wurde auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Betriebes auf der letztern ein Abkommen betreffend den Personen-, Gepäck- und Expressgutverkehr auf den Strecken St. Fiden-St. Gallen, St. Gallen-Bruggen, St. Gallen-Haggen=Bruggen und Lichtensteig-Wattwil getroffen, wonach auf denselben die F a h r t a u s w e i s e in den Z ü g e n b e i d e r V e r w a l t u n g e n a n e r k a n n t werden. Auch der Gepäck- und Expressgutverkehr wurde in die Gemeinschaft einbezogen.

Die im Jahre 1906 in Deutschland eingeführte F a h r k a r t e n s t e u e r muss von den Bundesbahnen auch im Verkehr mit ihren auf badischem Gebiet liegenden Stationen, sowie im Durchgangsverkehr über die badische Strecke Altenburg Grenze-Lottstetten Grenze erhoben werden. Es handelt sich um geringfügige Beträge, da selbstverständlich nur der Taxanteil der badischen Strecke von der Steuer betroffen wird. Die monatliche Zusammenstellung der Steuerbetreffnisse erfordert aber einen erheblichen Zeitaufwand. Nachdem die zuständigen
deutschen Behörden auf die Erhebung dieser unwichtigen Steuer nicht verzichten zu können erklärten, haben die schweizerischen Bundesbahnen uns gebeten, bei der deutschen Begierung dahin zu

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wirken, dass ihnen wenigstens die monatlichen Abrechnungen erlassen werden und die Zahlung im Wege der Abfindung erfolgen könne. "Wir haben nicht ermangelt, mit der deutschen Regierung in diesem Sinne zu verhandeln und es ist dann, vorläufig für die Dauer von 3 Jahren, die Zahlung einer jährlichen Pauschalsumme von Mk. 1650 seitens der Bundesbahnen vereinbart worden.

Am 1. April 1910 trat eine Neuausgabe des R e g l e m e n t s und T a r i f s für die Beförderung von K r a n k e n in b e s o n d e r n W a g e n in Kraft. Durch diese wurde die bisher übliche Berechnung der Taxen für den Krankentransport nach kilometrischen Einheitstaxen ersetzt durch die Vorschrift der Lösung einer bestimmten Anzahl von Billetten.

Ein IV. Nachtrag zum T a r i f für die Beförderung von G e s e l l s c h a f t e n und S c h u l e n wurde am 1. Mai 1910 ausgegeben. Durch denselben wurde unter anderem die Anwendung der Schulfahrtstaxen der ersten Altersstufe für Kadettenkorps bei Ausflügen zum Zwecke militärischer Übungen bewilligt.

Ferner wurde die Vorschrift aufgehoben, nach welcher die Anwendung des Tarifs an Ostern, am Ostermontag und am eidgenössischen Bettag verboten worden war.

Der Tarif für die Beförderung von P e r s o n e n mit Gen e r a l a b o n n e m e n t s findet seit I.Januar 1910 auch auf der Bern-Worb-Bahn und der Sernftalbahn und seit 1. Januar 1911 auf der Bodensee-Toggenburg-Bahn und der Eisenbahn BièreApples-Morges und Apples-L'Isle Anwendung. Ferner wurde, um oft geäusserten Wünschen des Publikums zu entsprechen, der Rückgabetermin für abgelaufene Abonnements bis 2 Uhr nachmittags erstreckt und unter gewissen Voraussetzungen auch die Rückerstattung der Photographien der abgelaufenen Abonnements zugesichert.

Die Umarbeitung des R e g l e m e n t s und T a r i f s für die Beförderung von L e i c h e n gab zu vielen Verhandlungen und Krhebungen Veranlassung. Die Neuausgabe konnte im Berichtsjahr nicht mehr zur Einführung gelangen.

Mit der in den letzten Geschäftsberichten wiederholt als dringlich bezeichneten endgültigen Regelung des f r a n z ö s i s c h und e n g l i s c h - i t a l i e n i s c h e n P e r s o n e n - und G e p ä c k v e r k e h r e s via S i m p l o n ist im Berichtsjahr begonnen worden und es konnte gegen Ende desselben dem ersten dieser Tarife die Genehmigung erteilt werden.

718

Gütertarifwesen. Die allgemeinen T a r i f v o r s c h r i f t e n nebst G ü t e r k l a s s i f i k a t i o n der schweizerischen Eis e n b a h n e n erschienen am 1. September 1910 in neuer Auflage.

Ebenso die zugehörige Instruktion.

Neuausgaben oder Änderungen an den bestehenden Ausgaben der T a r i f v o r s c h r i f t e n nebst G ü t e r k l a s s i f i k a t i o n für den i n t e r n a t i o n a l e n V e r k e h r sind im Berichtsjahr 21.

genehmigt worden gegenüber 34 im Jahre 1909.

Im Jahre 1910 sind dem R e f o r m t a r i f s y s t c t n neu beig e t r e t e n : Die Martigny-Orsières-Bahn und die Bodensee-Toggenburg-Bahn unter Annahme des Grundtaxenschemas der schweizerischen Bundesbahnen, ferner die Aarau-Schöftland-Bahn, unter Annahme des zentralschweizerischen Taxschemas. Die Wynentalbahn ist, veranlasst durch die im letzten Bericht erwähnten Abmachungen mit der Seetalbahn über die Beordnung der Konkurrenzverhältnisse im Güterverkehr vom Taxschema der Bundesbahnen zum zentralschweizerischen Schema übergegangen. Das gleiche war auch der Fall bei der Langenthal-Jura-Bahn.

Dagegen hat die Regionalbahn Pruntrut-ßonfol an Stelle der zentralschweizerischen Taxschemas das Bundesbahnschema zus Einführung gebracht.

Auch rücksichtlich des G ü t e r v e r k e h r s sind im Berichtsjahr bei verschiedenen Verwaltungen T a x e r h ö h u n g e n eingetreten und zwar zum Teil nach vorausgegangener Abänderung der Konzession. Wir führen hier die folgenden Unternehmungen an : Die Neuenburger Jura-Bahn, die Regionalbahn PruntrutBonfol, die Seetalbahn, die Wynentalbahn, die Langenthal-JuraBahn, die Aarau-Schöftland-Bahn, die Locarno-Bignasco-Bahn, die Allaman-Aubonne-Gimel-Bahn, die Rolle-Gimel-Bahn und die Monthey-Champéry-Bahn.

Hierdurch, sowie durch die Eröffnung der Rickenbahn und der Bodensee-Toggenburg-Bahn wurden zahlreiche U m a r b e i t u n g e n , E r g ä n z u n g e n und A b ä n d e r u n g e n der bestehenden G ü t e r t a r i f e notwendig.

Das R e g l e m e n t und der T a r i f für den Bezug der N e b e n g e b ü h r e n ist auf I.Mai 1910 in neuer Ausgabe erschienen, unter zum Teil nicht unwesentlichen Erhöhungen der Taxansätze. In einem auf den gleichen Zeitpunkt in Kraft gesetzten Anhang zum Nebengebührentarif sind die Vorschriften über die Abwägung von nicht zum Transport bestimmten Tieren und Gütern, über länger dauernde Lagerung etc. etc. enthalten.

719 Im Jahre 1910 wurden 13 C a m i o n n a g e t a r i f e für Stationen der schweizerischen Bundesbahnen oder der von ihnen betriebenen Linien genehmigt. Die Zahl der Stationen, für welche ein auf den neuen Grundlagen beruhender Catnionnagedienst eingerichtet ist, erhöht sich damit auf 81 für Ende 1910.

Auf 1. Januar 1911 wurden endlich neue Gütertarife für den Verkehr zwischen den f r a n z ö s i s c h e n E i s e n b a h n e n mit Ausnahme der P. L. M. und den i t a l i e n i s c h e n E i s e n bahnen über den Gotthard, den Simplon, den Mont C e n i s , sowie ü b e r V e n t i m i g l i a zur Einl'ührung gebracht, an welchen die schweizerischen Bundesbahnen als Transitstrecken beteiligt sind.

Anlässlich der Revision eines zwischen der Regionalbahn des Traverstales und der Asphaltminengesellschaft in Travers bestehenden Vertrages über die Bedienung des Industriegeleises der letztern Gesellschaft konnten sich die Parteien über die für den Gütertransport zwischen -der Station Travers und dem Punkt La Presta, wo das Industriegeleise von der Bahnlinie abzweigt, zu erhebenden Frachten nicht einigen. Die Asphaltminengesellschaft gelangte daher an uns mit dem Ersuchen, hierüber zu entscheiden.

Nach ihrer Ansicht sollte die Frachtberechnung auf der Bahnlinie nach den gewöhnlichen Regeln erfolgen, während die Bahngesellschaft die Beförderung auf dieser Strecke als Camionierung betrachtete, für welche die Gebühren besonders zu vereinbaren seien. Auf das Gesetz vom 19. Dezember 1874 betreffend die Rechtsverhältnisse der Verbindungsgeleise zwischen dem schweizerischen Eisenbahnnetz und gewerblichen Anstalten konnte nicht abgestellt werden, weil darin nur der Fall vorgesehen ist, wo Industriegeleise an die Stationsanlagen anschliessen, wobei die Erhebung einer Gebühr für den Transport von der Station bis zur Anschlussweiche des Privatgeleises nicht gestattet wird. Unser Entscheid vom 11. Oktober 1910 lautete dahin, dass im vorliegenden Falle für die Frachtberechnuog die gewöhnlichen Regeln zu gelten hätten, dass aber, nachdem sich beim Abzweigepunkt La Presta keine Station befinde, die für die nächste Station Couvet (Reg.) geltenden Frachtsätze anzuwenden seien, und zwar sowohl im Verkehr mit Travers loco als Travers transit. Über die an die Regionalbahn zu leistende weitere Entschädigung für die Bedienung
der Weichen, sowie den Unterhalt der Weichen und Signale usw. habe eine Verständigung zwischen den Parteien statzufioden. Sollte eine solche nicht zustande kommen, so könne hierüber der Entscheid des Bundesrates angerufen werden.

Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. II.

47

720

Zum T a r i f für den Transport l e b e n d e r T i e r e ist ein I. Nachtrag genehmigt worden, dessen Einführung auf 1. März 1911 verschoben werden musste, um die Aufnahme der in der Dezembersession der kommerziellen Konferenz beschlossenen Änderungen am Tarif noch zu ermöglichen.

Die Zusammenstellung der R ü c k v e r g ü t u n g e n und A u s n a h m e fr a c h t s ä t z e der schweizerischen Eisenbahnen wurde neu bearbeitet und nach dem Stand vom 1. Januar 1911 veröffentlicht.

b. Transportwesen, Die im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnte Ergänzung des T r a n s p o r t r e g l e m e n t s der s c h w e i z e r i s c h e n Eis e n b a h n - u n d D a m p f s c h i f f u n t e r n e h m u n g e n durch Aufnahme von Vorschriften über die Pflicht zur Avisierung von angekommenen Tiersendungen konnte auf 1. Mai 1910 durch Ausgabe eines Ergänzungsblattes A zum Transportreglement zur Einführung gebracht werden (Publikationsorgan 147/10).

A u s n a h m e n v o nd e n V o r s c h r i f t e n d e s T r a n s p o r t r e g l e m e n t s hinsichtlich der Zeit, während der die Stationen dem Publikum geöffnet sein müssen, wurden der Nyon-CrassierBahn am 18. Oktober 1910 bewilligt (Publikationsorgan 448/10).

Der Regionalbahn Saignelégier-Glovelier wurden am 7. Dezember 1910 provisorisch für ein Jahr die zur Ausführung einzelner Züge mit Dampfmotorwagen notwendigen Beschränkungen in der Transportpflicht zugestanden (Publikationsorgan 520/10).

Die im letzten Bericht erwähnten, der Rorschach-Heiden-Bahn zum gleichen Zweck provisorisch gewährten Beschränkungen in der Transportpflicht konnten noch nicht in definitive umgewandelt werden, da die Einführung des regelmässigen Transportes mit Motorwagen sich verzögert hat.

Zur A n l ä g e V zum T r a n s p o r t r e g l e m e n t wurde am 1. Februar 1910 ein Ergänzungsblatt II, enthaltend neue Vorschriften betreffend die Zulassung von ,,Prseposita zum Eisenbahntransport und eine Änderung in der Zusammensetzung von ,,Cheddite C" (Publikationsorgan 32/10) und am 1. Juli 1910 ein Ergänzungsblatt III, enthaltend die Bestimmungen über die Zulassung von ,,in Aceton gelöstem Acetylena zur Beförderung (Publikationsorgan 253/10) eingeführt.

Einem Nachtrag zur Anlage V zum Transportreglement wurde am 26. August 1910 die Genehmigung erteilt (Publi-

721

kationsorgan 365/10). Seine Inkraftsetzung erfolgte am 15. September 1910.

Die Verwaltungen des schweizerischen Wagenverbandes haben auch dieses Jahr die üblichen V o r k e h r e n zur Bew ä l t i g u n g des H e r b st v e r k e h r es getroffen, wogegen ihnen wie in frühem Jahren eine Kürzung der Entladefristen zugestanden wurde (Publikationsorgan 355/10). Analoge Bewilligungen wurden der Rhätischen Bahn, der Aarau-Schöftland-Bahn und der Wynentalbahn erteilt (Publikationsorgan 374/10 und 392/10).

Infolge der Hochwasserkatastrophe im Sommer 1910 mussten der Rhätischen Bahn am 22. Juni 1910 (Publikationsorgan 262/10) und den schweizerischen Bundesbahnen am 27. Juni und 1. Juli 1910 (Publikationsorgan 279/10 und 289/10) t e m p o r ä r e Zuschlagsf r i s t e n zu den r e g l e m e n t a r i s c h e n L i e f e r f r i s t e n bewilligt werden. Solche Fristen wurden auch während des Transportes der an den Herbstmanövern beteiligten Truppen bewilligt und zwar der Emmentalbahn für die Linie Solothurn-Münster am 12. August 1910 (Publikationsorgan 345/10) und den schweizerischen Bundesbahnen für die verschiedenen Linien im Jura am 22. August 1910 (Publikationsorgan 356/10).

D i e neuen V o r s c h r i f t e n b e t r e f f e n d d i e A b l i e f e rung von Gütersendungen an andere, als die im F r a c h t b r i e f g e n a n n t e n A d r e s s a t e n , sowie d i e R é e x pédition, Verteilung oder Vereinigung von Güters e n d u n g e n und diejenigen betreffend die Ü b e r n a h m e und Behandlung von Gütern, die den Stationen zur Verfügung von Drittpersonen oder zur Aufbewahr u n g ü b e r g e b e n w e r d e n , von welchen im letzten Bericht schon die Rede gewesen, konnten am I.Juli 1910 in Kraft gesetzt werden. Dieselben finden sowohl auf den Normalspurbahnen, als auch auf verschiedenen Schmalspurbahnen und auf der Dampfschiffgesellschaft Thuner- und Brienzersee Anwendung. Der Gültigkeitskreis der neuen Vorschriften ist daher ein sehr ausgedehnter.

Die Verhandlungen betreffend die R e v i s i o n der A u s führungs- und Zusatzbestimmungen zu den V o r s c h r i f t e n ü b e r M i l i t ä r t r a n s p o r t e wurden im Berichtsjahr weitergeführt, ohne zum Abschluss zu gelangen.

Wir hatten Ihnen im letzten Bericht von den Anständen Kenntnis gegeben, welche sich aus dem im Jahre 1907 erlassenen Verbot d e r g r e n z t i e r ä r z t l i c h e n A b f e r t i g u n g d e r S e n -

722 düngen von Fleisch und Fleischwaren im G ü t e r b a h n h o f e B a s e l W o l f ergeben hatten und gleichzeitig das Resultat der langwierigen Verhandlungen zur Beseitigung derselben mitgeteilt. Wie zu erwarten stand, genügten die getroffenen Massnahmen nicht, um die bestehenden Übelstände gründlich zu heben. Es wurden daher neuerdings Verhandlungen angeknüpft, welche schliesslich zum Resultat führten, dass vom 1. Dezember 1910 ab der Güterbahnhof Basel Wolf für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren unbeschränkt geöffnet wurde. Damit ist der normale Zustand auf diesem Haupteinfuhrplatz der Schweiz wieder hergestellt.

Die H a n d h a b u n g der V o r s c h r i f t e n des n e u e n s c h w e i z e r i s c h e n L e b e n s m i t t e l g e s e t z e s durch die Organe der Transportunternehmungen gab im Berichtsjahr zu verschiedenen Erinnerungen Veranlassung, wobei namentlich auf die Notwendigkeit einer genauen Befolgung der Vorschriften betreffend die Beigabc von Fleischschauzeugnissen oder Begleitscheinen zu allen Sendungen von Fleisch und Fleischwaren, welche mit den Eisenbahnen oder Dampfschiffen Beförderung finden sollen, nachdrücklich hingewiesen wurde.

Der Ausbruch der C h o l e r a in Italien veranlasste am 3. September 1910 die Inkraftsetzung der Vorschriften der ,,Verordnung vom 30. Dezember 1899/4. Februar 1908 über die Massnahmen zum Schütze gegen die Cholera und die Pest, soweit sie die Verkehrsanstalten, den Personen-, den Gepäck- und Warenverkehr betreffen"1, wobei aber noch einige Einschränkungen gemacht wurden.

Dem internationalen Ü b e r e i n k o m m e n über den E i s e n b a h n f r a c h t v e r k e h r sind folgende Verwaltungen neu unterstellt worden : Die Berner Oberland-Bahnen, ausschliesslich der Schynige-Platte-Bahn und der LauterbrunnenMürren-Bahn, die Weogernalpbahn, die Martigny-Orsières-Bahn und die Bodensee-Toggenburg-Bahn. Die Liste der schweizerischen Verwaltungen, welche dem Übereinkommen unterstellt sind, wurde durch Aufnahme der drei ersten Verwaltungen ergänzt. Ferner ist in derselben die Regional bahn Pruntrut-Bonfol nachgetragen worden, welche am 1. Juli 1910 zum Selbstbetrieb übergegangen ist.

Die L ä n g e der s c h w e i z e r i s c h e n L i n i e n , welche dem Übereinkommen unterstellt sind, ist infolge der Neuunterstellungen und der Eröffnung der Ricken bahn und der Teilstrecke

723 Bonfol gare-Bonfol frontière von 3879 km (Ende 1909) auf 4015km (Ende 1910) gestiegen.

Das Königreich Serbien trat am 12. Dezember 1910 dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr bei, so dass diesem jetzt 14 Staaten angehören.

Neue V o r s c h r i f t e n für den i n t e r n a t i o n a l e n Verk e h r und Änderungen an den bestehenden wurden im Jahre 1910 in folgendem Umfange genehmigt : Personen- und Gepäckverkehr . . 7 (1909 : 9), Güterverkehr 9 (1909 : 5).

Über die V e r k e h r s q u a n t i t ä t e n und T r a n s p o r t e i n n a h m e n der schweizerischen Eisenbahnen enthält die beiliegende Tabelle die üblichen Angaben.

2. Rechnungswesen und Statistik, a. Vollziehung des Rechnungsgesetzes.

Allgemeines.

Die Neuausgabe der Verordnung zum Rechnungsgesetz mit einer zeitgemässen Erweiterung der Rechnungsrubriken ist vorbereitet. Ihre Weiterbehandlung unterblieb jedoch im Berichtsjahre, weil es ratsam erschien, vorerst die Beratungen des internationalen Eisenbahnkongresses vom Juli 1910 in Bern über die einheitliche Gestaltung der Betriebsrechnung abzuwarten.

Im Berichtsjahre gelangten zur gesetzmässigen Prüfung und Genehmigung die Rechnungen und Bilanzen pro 1909 von 34 Nortnalspurbahnen, 48 Schmalspurbahnen, 12 Zahnradbahnen^ 30 Tramwayunternehmungen und 32 Drahtseilbahnen, insgesamt von 156 Transportanstalten gegen 153 im vorhergehenden Jahre.

Von einzelnen Verspätungen abgesehen, wurden die Rechnungsausweise innert den vorgeschriebenen Fristen eingereicht.

Die Erledigung der meisten bei der Prüfung zutage getretenen Anstände erfolgte auf dem Wege der Verständigung mit den Bahnverwaltungen ; einige wenige Differenzen wurden durch Verfügung des Bundesrates geregelt. Einsprachen beim Bundesgericht sind keine erhoben worden.

B a u r e c h n u n g e n . Durch eingehende Untersuchungen an Hand des Rechnungsmaterials wird jeweils festgestellt, ob die von den Bahnen zur Verrechnung gebrachten Verwendungen für

Zu Scilo 723.

Transport-Einnahmen der schweizerischen Eisenbahnen. -- Recettes de transport des chemins de fer suisses.

(Die Ergebnisse pro 1910 sind approximativ. -- Les résultats pour 1910 sont

Verkehrsmengen -- Quantités transportée»

Betriebslängen Longueurs exploitées

T|-|iiis|)orli-Kiniialiiii«il -- Jlccvlte.» tic, lrrl

Güter, Gepäck und Tiere

Bezeichnung der Eisenbahnen Désignation des chemins de fer

Personen -- Voyageurs

marchandises, bagages et animaux

Ende -- Fin

1909

190» | 1910

1910

1909

1

1910

approximatifs.)

)uTclischnittlicher Ertrag pro Kilometer

Güter, Gepäck und Tiere Personen -- Voyageurs

1909

1

Marchandises, bagages et animaux

1909

1910

Total

1ÌI10

l!)0!l

Recottes moyennes par kilométra

1910

~ Ï!K)9 "|

19ÌO

1

km 2463 276

19 6 14 7 43 43 41 23 33 40 15 26 25 14 5 11 25 55 50 12 19 31 14 21 24 34 12 40 2 fi

km 2752

54 19 6 14 7 43 43 41 '23 3H 40 15 26 25 14 20 5 14 25 55 50 12 19 31 14 21 24 34 12 40 26

3467

3557

--

--

A nzahi -- Nombre

zjhl -- Nombre

76,642,319 1,050,755

80,619,948

Schweiz. Bundesbahnen -- Ch.de fer fédéraux 1 Gotthardbiihii 2 .

Wald-Kuli Beru-Neuchàtel Emmtintalhaha Solothum-Münster

Huttwil- Wülhuaen

Saigoelé.'ier-uloveliei

1

Schweiz Sudostbahn Silillalbaho BerD-Löt8chber«»-Simploo Bern-S« h warben bürg Erlenl>ach-Z.weÌ8Ìmmen

Uerikoo-Bauma Total Vermehrung ( absolute -- absolue Augmentation \ °/o Trambahn Luzern (Kriens-Luzern) 6

3 4 10

3 4 10

12 7 12 10 26 20 32 10 32 40 14 30 13 11 5 18 127 6 4 44 27 15 24 17 28 8 22 13 63 197 7 11 27 10 19 14 4 23 9 11 9 17 36 14 23 23 25

12 7 12 10 26 20 32 10 32 61 14 3U 17 11 5 18 128 6 4 44 27 15 24 17 20 8 22 13 63 1Ü7 7 11 27 10 19 14 4 23 9 11 9 17 36 14 23 23 25

1

369,760 176,4lîl 71,342 785,805 749,278 89,145 671,416 900,307 210,505 229,042 1«8,582 721,092 245,733 693,705 164,301

571,774 149,068 101.479 653,070 205,072 765,794 1,250,479 664,676 262,605 278,429 1,688,739 316,357 215.112 250,423 87,609 21.790 440,361 191,854 77,842 842,795 712,802 94.092 718,841 939,682 240,5«7 253,081 207,675 731,567 253,918 727,882 172.502

90,576,736

94,708,505

135,205 ll'J,045 633,912 202,02!)

715,781 1,179,914 655,971 240,481 276,604 1,625,847 299,410 204,242 233,089 85,158

Bulle-Komont

Ai ( 'le-Ollon-Moothey

. .

.

Frauenfeld -WH .

. .

Tramways électriques Genève 9 . , . .

Chemins de fer de la Gruyère . . . .

Chemins de fer électriques du Jorat 10 Les Ponts -- La Sugne -- La Cbaux-de-Fonds

Mouthey-Champéry-Morgins 12

. .

Khatiai-he Bnlm 18 .

Ki^i Kaltliad-Rigi Scheidegg Rolle-Gimel Saignelégier--La Chaux-de-Fonda .

Su Gallen-Speicher-Trogen

. .

. .

Sernftalbahn

Uster-Oetwil l* Val-de-Kuz . .

. . . .

Chemins de fer électriques veveyeans

--

onnen -- Tonnes Tonnen --

4,131,769 4,o (3,3)

12,107,685 469,363

Tonnes

13,129,615

64,538 13,416 20,293 132,326 115,155 36,056 175,857 186,062 46,987 29,351 31,424 179,924 40,511 102,252 34,476

43.522 56,798 24,869 84,057 25,070 135,122 388,348 110,406 147.089 72,151 180,827 129,221 80,868 44,381 10,571 1,575 72,539 23,847 21,421 148,148 104,596 49,720 195,197 197,603 55,679 39,641 34,618 182,528 44.400 102,225 36,062

15,199,885

15,972,714

53,404 22,185 75,347 25,867 130.001 349,083 102,656 127,2ti6 76.809 194,085 124,626 76,228 39,805 8,847

--

772,829 5,: (l,o)

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

66,457,152 3,361,895

75,598,155

92,288,032 5,148,035

04,263,597

92.571 35,240 113,546 R7,878 606.627 389,340 254.048 142,69'.)

146,522 769 605 101,894 93,817 82.282 46,440 32,721 43,124 51.033 370,161 591,987 31,121 148,394 665,317 130,233 122,078 207,573 270,530 138,878 270.8IÌ5 61.104 75,896,675

--

105,522 84,231

110,709 82,718

44482 46,010 711

47,007 50,670 781

27.484 88,887

379,051 72,801 195,109 124,119 672,845 434,511 229,026 294,892 397,333 209,455 197,994 129,400 1,690.125 144,855 157,475 251,718 17,512,467 716,05b 82,000 365,440 297,385 277,627 155,906 128,858 187,994 87,260 231,293 71,35 442,982 1,407,310 6,870 52,306 254,155 26K,277 303,845 89,254 162,432 290.259 95,960 59,600 315,980 26R,y51 85,995 149,612 412,758 510,755 87,348

345,716 74,995 191,098 122,586 684,673 454,146 281,512 362,270 398,993 276,117 173,862 137,476 1,509,643 157,458 153,985 209,665 18,829.592 779,700 81.469 360,765 292,268 312,309 174,086 134,487 185,960 150,105 234,460 70,275 459,954 I,392,li05 7,82(i 52,588 268.856 277,302 303,460 81,148 174,216 292,303 1 10,494 90,379 340,247 282.4KO 87,837 162.169 434,503 523,900 90,330

18,314 9,235 4,020 2,930 68,285 19,900 9,251 11,337 20.785 17,039 10,151 15,972 7,057 4,241 967 26,095 104,263 336 1,521 53,357 5,759 5,108 25,451 6,682 12837 1,073 2,929 10,447 40,534 235,718 259 2,099 15,195 7,688 6,806 7,457 1,397 12.540 5,788 2,349 4,287 16,861 6,708 8,280 5,401 23,065 40,104

20.205 10,760 4,858 2,829 57,668 26,914 9,266 11,331 28,745 12,525 11,788 15,969 5,254 4,539 948 28,663 106,479 343 1,706 47,094 6,029 6.257 25,026 6,347 15,133 2.431 3,694 8,539 38,335 239,995 298 2,735 17,604 9,062 7,110 7,782 1,466 12,369 6.845 4,56S 4,110 19,370 6,640 9,494 6,098 24,209 51,393

74,198 127,304 60,694 38,065 307,827 272063 96,246 70,465 706,045 367.648 133,713 89,226 296,747 63,337 42,083 110,891 2,420 248 146,490 20848 212.065 118^679 61,784 89,707 53,115 91.922 34,916 468,069 104,178 950,764 2,539,308 10.404 24,412 117,494 137 833 89,228 44,480 32,484 298,340 42,622 22,641 54,351 136,815 551,353 77,343 93,349 146,074 101,124

Fr.

Fr.

75,833 17,617 53,109 362,266 320,928 55,131 182.606 536,750 123.440 66,449 130,702 225,510 81,738 253,533 58,160

127,817 270,173 28,845 151,119 41,277 418,940 584,868 350,263 309,128 151. (i90 548,318 182,079 176,576 81,956 35,400 9,983 84,491 32,533 60,618 410,102 323,773 68,624 191,701 563,182 141,930 81,919 145,090 230,878 90,852 258,398 00,007

158,745.184 179,861,752 8,509,930 401.210 370.831 334,697 59,80-1 02,158 208,027 242,170 109,479 11008« 1,008,151 1,011.296 1,000,509 919,530 605,303 563,918 445.942 413,241 299,709 297,070 1,410,221 1,308,090 269,826 288,938 275,22o 257,308 151,825 109,160 83,139 79,478 32,852 120.952 108,554 80,076 60,741 113,594 104,142 800,375 732427 917,025 912,915 102,145 86,252 340,938 331,000 1,275,216 1,202.067 289,920 253,673 211,24s 188,527 371,300 338 275 525,435 496,040 238,497 220,616 535,524 524,398 123,05'J 119.264

82,315,579 103,058,676

110,488,727

178,955,351 192,804,306

273,399 100.65« 31,019 116,908 68,81 1 649.211 415,641 255,040 136.814 148,019 861,903 106,859 98,652 87,204 47,739 22,869 36,461 47,543 52,976 384,273 593,252 33,521 157,237 712,034 147,996 129,329 226,276 288,557 147,645 277.126 62.452

6,418,904 8,5

(1,3)

28,954 88,553

242,126 20,918 129,224 41,601 404,609 530,190 309.870 270,542 151.148 538.485 167,932 163,551 69.543 33,038

-- 38,385 43,127 15,899

31,896 82,679 130,643 136,013 60.460 11,309 11,313 38,545 Slu.894 197,595 291,449 107,400 46,862 91,516 22,463 88,040 112,441 765 008 83,051 733,828 73,439 111,124 53.683 92,560 30fi,m 23,285 17,399 67,238 3,693 39,128 67,445 112,942 183.251 2,52i.H)0 2,862 157 088 7,981 20.808 194,475 222,630 18,898 125,518 17,905 64,676 100,931 99,144 21,434 54,971 44,396 98,234 3,289 64,139 74,117 435.560 40,603 103,873 285,395 995,306 2,821,627 2,795,765 3,342 12,4fi4 9,644 25,191 65,076 116,814 142.557 31,401 89.834 955 42.119 1 2 9 ,29,200 6,254 33.806 103,002 295 997 26,626 46,974 7,738 31,049 16,279 56,315 66,250 143,837 96,357 541.397 32.429 83,048 16,505 94,545 68,056 151,371 127,521 109,190

7,430,051 7,a (2,o)

--

39,883 45.930 16,426

38,385 70,611 104,786

36,639 153,591 13,293 11,701 167,956 120,090 47,163 23,641 134,458 124,663 92,102 55,433 23,658 19,370 3,692 73,552 189,419 2,969 5,473 177,117 19,335 19 535 97,053 20,233 44,6b3 6,794 76,255 43,865 296,353 3,116,397 4,139 9,387 72.474 30,833 31,850 30.580 5,976 97.337 28,859 10,937 15,494 76,269 93,996 36,736 17.899 75.931 152,914

106,094 257,947 72,003 50,278 505,422 379,463 143,108 92,928 818.486 450,699 207,152 142,909 320,032 80.736 45,770 178,336 2,603,499 149,352 28,829 406,540 137,577 79,689 190,638 74,549 136,318 38,205 542,186 144,781 1,236,159 5,300,935 13,746 34,056 182,570 167,788 120,623 73,68C 38,7 3t 401.341 69,248 30,371 70,63C) 203,0(i£ 647,7 K) 109,775i 109,854t 214,13() 228,64.)

A.nin
Die Gotthardbalin ist am 1. Ma 1909 an den 13und übergegang[eu. Betriebsen fi'nung der Lini e Wnttwil-Uzna :h den l. Oktoli er 11)10. -- Le chemin de fer du Gulhard a j asse à la Confé leration le t" i lai 1909. Ottoer ure de l'explo tation d& la li.g ìe WaltivU-Uzn ach le l" nctobr en iato, ur !

Die Gottbardbiilin ist am 1. Mai 1909 an den B und Überlegung :n. -- Le chenu n de fer du Gu hard a passé à la Confédératio le I mai 1$ M.

3 ·rture de l'explu 'lation le S odo bre 1910.

g den 3.

Oktobe ' 1910.

-- Ouv Betriebseroffnun 4 Betriebseroffnun g den 1. Septem ber 1910. -- 0 uverture de l'exj ìlnitation le 1" septemb e 1910.

ft Betricbseröffnun ; der Strecke Boofol-Urenze de n 1. November ] 910. -- Ometti tre de l'exploita ion du tronçon Sonfol-frontièr ! U 1" novembr '. 1910.

" Die normalspur gè Linie Kricns Luzcru Gutcrbu bnhof dient nur dem Güterverk ehr. -- La liyne à voie norma £ Kriens-Luzeni Gûlerbuhnhof ne sert qu'au service des mar chandises.

7 Betriebseröffnun g der Strecken it. Morltz-Celer na und Berniua läuser-Berniuah jspiz den 1. Ju i 1909 und de r Strecke Bernio ahospiz-Poscbiai o den 6. Juli 1910. -- Ouvert tre de l'exploita ion des tronçonn 8t. Moritz-Gel 'rina et Berninahduser-Berninal aspa le 1" juil et 1909 et du, tr ynç on Serninahc spiz-Poschiavo le 5 jui/let 191 ·y.

8 Betriebseröffuun g der Strecke Fluh-Rodersdovf den 1. Mai 1910 . -- Ouverture de l'exploitation du, tronçon FI äh-Rodersdorf l e 1" mni 1910. eu 25. August 0 BetriebseroHmm j der Strecke G eueve Gare Cor navin-Geneve Gtire des Eaux-Vi ves den 9. Septt mber 1909, der Strecke in der Rue du Staud t on du t'Onçon 1910 und der S treckeo Rue d'A rve-Place d'Arcies à Carouge u ad Rue Caroline Pont d'Ar?e de i 18. Oktolier 1910. -- Ouvertu re de l'exploitât is Rue d'ArveGenève Gare Ciirnavin-Gcnève Cjare des Eaux- Vives le 9 sepie mòre 1909, de 1 i section dans Ia Rue du Stano le 25 août 191 0 et des troncai Place d'Armes à Carouge et Rité Caroline-Pon t d'Arve le 13 e ctobre 1910.

"> Am 1. Novemb( r 1910 an die TTramways lausa mois ubergeganj en. -- Passé a 4X Tramways la usannois le 1" novembre 1910.

" Betriebseroffhuig den 28. Juli : 909. -- Ouvert ure de l'exploitalion le 28 juille t 1909.

11 Betriebseroffnun g der Strecke M onthey-VUle--1lonthey C. F. F. den l. April
1909. -- Ouverture de l'exploitatio i du tronçon M mthey-Ville--M onthey 0. F. F.

fe 1" avril 1909.

18 Betriebseröffnur g der Strecke I>avos Platz-Filii ur den l. Juli ] 909. -- Ouverhtre de l'exphita ion du tronçon Davos Plata-F lisur le 1" juifi et 1909.

14 Betrlebseroffnut g den 28. Mal 1909. -- Ouverture de l'exploitalion le 38 mai 1009.

13,848,955 7,7 ('2,,) 39.883 74,892 104,984

Fr.

59,067 94,075 17,010 10,300 17,341 15,040 23,ùl9 21,384 13,754 17,907 9,020 32.702 17,988 9,899 6,073 5,677 21,711 5,522 4,166 13.317 18,258 7,188 17,421 38,776 18,119 8,977 14,095 14,589 18,385 13,110 4,587

-- 12,795 17,653 10,479

119,318 8,841 289,604 36,850 73,753 6.000 50,246 5,028 478,850 19,439 411,539 18,973 138,679 4.472 111,60l 9,293 899,400 25,578 858,491 12,880 203,226 14,797 147,993 4,764 329,709 24,618 86,608 7,340 42,820 9,155 186,494 9,908 2,710,519 20,646 160,057 24,892 26.281 7,207 399,747 9,240 144,853 5,095 84,211 5.313 196,197 7,943 75,204 4,385 142,897 4,868 70,933 11,345 511,815 24,045 147,738 11,514 1,291,059 19.022 0,912,102 28,638 10,603 1,904 34,576 3.096 189,286 6,762 173,391) 16,779 6,349 121,684\ 5.263 72,691» 39,781Ì 9.684 393,33«t 17,450 75,83, î 7,694 4,834 41.98 3 7,848 71,80 J 1 1 ,945 220,10 i 17,992 635,39 i 7,841 119,7ö i 4,770 112,44 1 227,30 i. 1 9,310 9,140 262,10 i

Fr.

\ 1 ,

05,022 !

30,580 19,517 9,977 19,145 15,727 24,841 23,2u3 14,703 19,389 9,082 35,255 19,202 10,586 0,700 5,938 5,082 24,190 7,001 4,544 14,552 18.340 8,512 18.305 41,136 20,709 10,009 10,474 15,454 19,875 13,388 4.733

.

i i 1

1 \ | 1 1 1 | ; I



13,294 18,723 10,498 9,943 41,372 6,146 5,025 18,417 20,577 4,334 11,108 28,108 17,211 14,516 4,933 24,447 7,873 8,564 10,361 21,383 26,676 6,570 9,085 0,454 5,0 1 4 8,175 4,424 5,103 8,807 23,204 1 1 ,364 20.503 30,0 1 1 2,37 '2 3,143 7,011 17,3H9 6,404 5,193 9,945 17,101 8,426 3,817 7,979 12,947 17,050 8,550 !

4,88!) !

ìi,883 i 10,484 ;

!

i

1

1

\

Ì

yerte.'

·. · I Betriebslängen Longueurs exploitées

Vorkehrsmongcn - Quantités transportée* Bezeichnung der Eisenbahnen Défiif/nation des ciie-minx de fer

Guter, Gepäck und Tiere Personen -- Voyageurs

Ende -- Fin

190!)

1910

km.

km.

12 8 3 9 8 10 6 3 5 7 7 19 3,08 11,84 30,58

7,86 6.28 12,19 5,02 4,77

12 8 3 9 8 10 6 3 5 7 7 20 3,08 11,84 33,89

nzahl -- Nombre

Glion-Rochers de Nnyo

Pilaiusbaha .

Rorschach-Heideo Vitznau-Kigi-Bahn 1T

.

.

.

.

.

.

Altdorf-FIUelen Allstätten-Berneck* Kant. Straasenbahnen Basel "'

. . . .

Stadt. Strassenbahnen Bern 8°

. . . .

7,86 6,88 12,96 5,02 4,77 11,86

2,98

1909 Arth-Rigibahn TM

2.99 3,10

1 3,io | 35,11 12,01

G2,06

4,08

4,03

5,13

6,70

12,01

10,68

10,68

26,61

26,62

2,68 9,29

10,04

1,64 3,99

1,04

1,78

1,78

1,26

1,26

J0,88 2.68 1,80

10,88 2,B8 1,80

3,00 3l,oo l,u

34,66 1,16

3,08

3,08

9,78

9,78

3,99

3,00

1,90

1,«0

0,89

0,89

Chiaaso-Capolago- Riva-San- Vitale

. . .

- Zuger Berg- u. Strasseub. (Tramwaystrecke) Stadt Strasseobaho Zürich 29 Albisgütlibahn Zürich-Hftngg* Zürich-Oerlikon-Seebach 80

4,493,300 117,379 894,205 201,445 58,749 2,308,587 93,081 774,185 168,334 27,838,043 82,964 437,849 2,862,718

Tramvie elettriche locarnesi 20 Tram v i e elettriche lugaoesi 2 *

. . . .

. . . .

Tramways Neuchâtol 2 6 · Neuchâtel-La Coudre 2T Trambahn St Galleu 3 8 Straaseübahn Schaffhausen

Biel-Evilard 8l

1,68 0,88 0,17 1,2,

1,44

1,44

Dolderbahn Zürich 82

0,88 0,18 1,02

0,88 0,18 1,02

Eagelberg-Grand Hotel Terrasse

0,16

0,16 1,24

0,16

0,16

0,80

0,80 2,0,

1,80 0,46

1.80 0,46

5,49

5,63

215,991 634,670 18,937,827 486,543 1,395,296 10,690,202 1,150,720 171,815 1,158,017 755,783 7,662,104 892,007 237,567 1,045,353 3,772,559 4,128,000

1,88

1,24

220,950 11,912 60,507 15,650 120,085 39,084 67,333 83,600 46,623 141,860 137,506 136,715

. .

Tramways L a Chaux-de-Fonds* . . . .

0,88 0,17 1,81 0,64

0,64

81

Cossonay gare C. F. F.-- ville

.

. .

La Coudre-Chaumont 88

54,474 185,883 45,150 86,754 50,176 80,626 102,293 240,330 231,261 24,683 55,005 108,603 38,413 30,978 48,176 1,730,133 126,216 50,984

0,48 1,15 0,79

1,16 0,79

1,61 0,94

1,61 0,24

0,10

0,10

2,06

2,0

0,11

0,1 3,08 0.7

0,78 0,66 1,88 0,28 0.80 0,84 3,60 !

0,66

0.6 1,8 0,2 0,8

Neuveville-St. Pierre (Fribourg) . . . .

St Gallen-Muhlei'k

0,6 3,6 0,6

0,a 1,6, 1,21 0,16

1,6 1,»

17,547 146,999 64,582 866,886 154,959 31,638 183,915 52,776 25,328 87,644 165,551 334.517 85,715 17,611 224,618

Kheioeck- Walzeuhausen 87

Zuger Berg- u. Strassenbahn (Seilbahnstrecke)

0,1

Tniiisport-l'üimiiliinoii -- Jttuxltett ile traiiKjtort

123,122 39,426 523,462

1«10

1909

1

1009

1910

1910 Fr.

Fr.

ahi -- Nombre

nnen -- Tonnes

nnen -- Tonnes

219,473 8.836 60,975 19,012 120,903 33,477 64,923 108,834 46,161 136,941 142,213 140,067

4,162 225 671 802 1,682 633 555 3,396 237 23,183 1,951 5,785

4,403 106 556 639 2,860 315 805 4,618 283 28,926 2,195 10,204

161,762 37,291 61,188 59,203 301,005 293,358 398,440 62,161 271,056 103,083 520,462 704,823

138,375 27,851 59,015 61,711 283,893 254,107 383,565 77,405 271,743 108,171 524,924 741,997

64

43

45,295 89,703 2,017,112 65,260 157,164 1,005,513 124,837 51,781

46,863 98,964 2,127,956 69,574 168,887 1,178,375 133,713 48,317 70,828 92,018 76,227 1,203,482 116,197 26,988 112,211 458,351 564,330 4,139 600,303 22,309 129,707 33,205 10,202 344,629 14,543 70,104 26,235 3,853,940 10,039 56,256 364,476

222,459 669,437 20,107,421 561,775 1,538,803 12,345,974 1,242,756 168,409 291,515 1,198,651 850,044 8,744,615 926,031 244,562 1,282,995 3,580,465 4,357,788 42,276 4,926,700 133,645 957,713 216,555 62,077 2,395,760 110,718 787,589 162,492 32,437,481 54,287 425,728 2,998,414 51,438 247,209 38,918 75,314 68,139 90,397 109,795 256,800 234,875 28,927 57,220 96,812 39,753 30,381 43,084 12,364 1,817,141 126,554 47,313 7,317 18,139 151,448 68,252 936,342 164,487 32,615 180,650 18,763 50,362 27.261 87,320 173,764 360,084 83,279 13,254 204,879 23,924 138,558 33,791 506,858

71

74

20,118 3,367 5,965

28,360 3,668 5,899"

373

358 11

83

89

1,074

367 225

1,233 345 176 1,015 23 1,050 1,524 406 22 193 203 32 21 74 53 19 149,407 63 2,085 5 224 280

375

417

13

2

24 3 341

32 23 3 394

1,398 327 160 772 11 943 1,393 441 22 201 208 34 23 34 56 147,601 47 954

453 351 74 1,244

1,704 175

90,081 07,414 975,212 114,061 20,800 91,849 418,347 546,996 545,328 19,650 119,067 30,480 9,752 333,937 12,698 68,270 25,190 3,331,472 15,656 58,576 351,798

1 559

485 335 39 985 53 1,927 668

59,158 38,696 22,696 74,603 11,487 14,612 57,023 47,646 31,349 2,483 29,211 30,119 61,778 12,080 38,296 190.772 25,066 129,589 23,242 40,965 86,450 62,563 9,557 68,688 14,590 18,103 18,847 40.907 19,522 34,777 19,813 52,884 127,159 72,551 24,206 34,144

57,007 49,315 20,632 64,650 15,230 15,541 59,374 48,821 31,302 2,872 30,964 26,628 63,284 11,723 34,802 11,691 2Ü2,568 II 26,199 129,119 3,694 23,498 41,340 90,491 65,286 10,205 84,208 14,649 59,049 17,298 19,982 49,332 19,789 37,547 19,081 45,479 120,239 12,161 82,fi07 20,411 32,721

Total

Marchandises, bagages et animaux

1909

1910 Fr.

l!l<)9

|

1!)10

lìtui)

1!)1()

Kr.

Fr.

25,176 2,256 7,913 21,905 22,742 11,230 1,038 20,348 4,806 78,923 26,642 93,119

26,915 1,805 6,714 13,053 23,577 8,021 1,271 28,217 5,319 87,761 29,837 152,715

180,938 39,547 09,101 81,1(18 323.807 304,588 399,478 82,509 275,862 182,000 547,104 797,942

105,290 29,650 60,529 75,304 307,470 202,128 384,830 105,022 277,002 195,932 554,701 894,712

15,578 4,943 2M,OH4 9,012 40.470 ·10,409 00,580 41,090 55,172 26,001 78,158 41,997

1.-1,77.1 3,707 22,170 0,374 38,434 2 li ,2 1:1 04,189 35,207 55,412 27,990 79,252 48,222

266 5,538

228 5,873

45,501 95,241 2,017,112 65,260 157,404 1,005,513 134,641 52,395

47,091 99,837 2,127,956 69,574 168,887 1,178,375 143,517 49,005 70.820 92,018 76,227 1,275,005 123,792 30,030 112,211 458,351 571,402 4,433 600,303 22,309 129,707 36,252 10,536 344,029 14,543 70,104 28,995 3,853,940 10,039 56,250 364,470

14,792 b.473 05,962 8,313 25,074 82,487 20,821 10,984

15,289 8,8b2 69,320 8,863 20,893 93,708 2b,58U 10,274 9,202 31,087 24,58'J 32,183 10,307 7,453 19,899 43,119 21,508 7,737 04,114 1 3,003 32,508 20,955 8,429 31,075 5,o:i7 38,947 9,005 112,360 8,654 18,566 37,459

Fr.

300 9,804 614 6,600 46,220 6,790 3,738

650 7,166

9,804 688

71,523 7,595 3,048 7,072 294

663 326 3

3,047 334

1,852

2,760

1,227 18,544 3,314 2,562 4,922 67 3,937 14,254 1,960 45 403 1,155 147 480 58 772 156,911 237 27,819 4,903 1,385

3,017 186 314 395 205 15 4,168

1,132 3,5-27 2,500 13,943 16,295 2,252 297

16,765 3,421 2,699 3,858 202 4,378 15,684 1,900 36 395 752 130 388 103 913 884 165,089 329 47,171 579 2,973 1,715 2,633 184 44

804 197 14 2,542

1,212 2,735 1,638 7,162 351 16,758 5,063 250

Fr.

90,081 74,014 1,021,432 121,451 30,544 91,849 418.997 554,162 545.328 19,650 119,067 31,143 10,078 333,940 12,<ÌU8 68,270 27,042 3,331,472 15,656 59,803 351,798 77,702 42,010 25,258 79,525 11,554 18,549 71,277 49,606 31,394 2,886 30,366 30,266 62,258 12,138 39,068 347,683 25,303 157,408 28,145 42,350 86,450 65,580 9,743 69,OU2 14,985 18,308 18.862 45,075 19,522 35,909 23,340 55,384 141,107 88,846 26,458 34,441

A-ninertningfeim. -- Remarques.

1S

Ausschliesslich dea Anteils am Ertrag der Strecke Staffelhöhe--Rigi-Kulm. -- A l'exclusion des parts afférentes du produit du tronçon Staffelhöhe--liigi-'Kulm.

10 Betriebseröffnung den 8. April 1909. -- Ouverture de l'exploitation le 8 avril 1909.

, " Einschliesslich des Anteils der Arth-Rigi-Bahn an der Strecke Staffelhöhe--Rigi-Kulm. -- Y compris les parts afférentes au chemin de fer Arth-lhgt pour le tronçon Staffelhöhe--Rigi-Kulm.

» Betriebseröffnung der neuen Linie Lauterbrunnen-Wengen den 7. Juli 1910. -- Ouverture de l'exploitation de la nouvelle ligne Laulerbrunnm-Wengen le 10 Betriebserftffnung der Strecke Lysbiichel-Huningen den 17. Dezember 1910. -- Ouverture de l'exploitation du tronçon Lysbüchel-Hüningen le n décembre 1910.

'" Betriebseröftnung der Strecke Breitenraiuplatz-Papiermtthlestrasse den 1. Juli 1910. -- Ouverture de l'exploitation du tronçon Breilenramplale-PapiermuMcstrasse le l" juillet 1910.

" Betriebseröffnung den 9. Mai 1910. -- Ouverture de l'exploitation le 9 mai 19W.

" Betriebseröffnung der Linie Riponne-Bergieres den 19. Juni 1909. Vom 1. November 1910 an inklusive elektrische Joratbahnen. -- Ouverture de l exploitation du tronçon Riponne-Bergières le 19 juin 1909. Dès le 1« novembre 1910 y compris les chemins de fer électriques du Jorat.

-'» Betriebseröffnung der Strecke Locamo Sant'Antonio (Station der Eisenbahn Locarno-Bignasco)-Sant'Antouio Piazza den 19. November 1909. -- Ouverture de l'exploitation du tronçon Locamo Sant'Antonio (station du chemin de fer Locarno-Biynasco)-Sont'Antonio Piazza le 19 novembre 1909.

» Betriebseröffnung der Strecke Dampfschifflände-Bahnhof S. B. B. und der Verlängerung der Strecke Molino Nuovo-Vignola Cimetière den 5. September 1910. -- Ouvertüre de l'exploitation du tronçon Embarcadère-Gare C. F. F. et du prolongement du tronçon Molino Nuovo-Vignala lAtnehero le B septembre 1910.

26 Angaben betreffend Guterlinie Kriens-Luzern siehe Vorder«eite. -- Indications concernant la voie à marchandises Knens-Luzern voir au recto.

» Betriebseröffnung der Neubaustrecken der Tour de Ville den 27. Juni 1910. -- Ouverture de l'exploitation des nouveaux tronçons du lour de Ville le 27 jum 1910.

'"28 Betriebseröffnung den 16. Oktober 1910. -- Ouvertüre de l'exploitalion le IS octobre 1910.

' , ,, · , . , Betriebseröffnung der Strecke Krontal-Martinsbrftckstrasse den 27. November 1910. -- Ouverture de l'exploitation du tronçon Krontal-Martmsbruckslranse le 30

f )urchschniltliclior Ertrag pro Kilometer Recettes moyennes par kilomètre

Güter, Gepäck und Tiere Personen -- Voyageurs

Marchandises, bagages et animau ir

Betriebscröffimng der Teilstrecken der Linie in der Wcinbergstrasse den 1. und 8. Mai 1909, der Linie Werdstrasse-Foldstrassc-Kasernenstrasso den 1. Januar 1910 und der Linie Werdstrasse-Bleicherwegplatz den 1. Mai 1910. -- Ouverture de l'exploitation des sections de la ligne de la Weinbergstrasse les l" et 8 mai 1909. du tronçon Werdstrasse-Feldstrasse-Kasernenstrasse le l" janvier 1910 et du tronçon Werdslrasse-Sle'icherwegplatz le I" mai 1910.

TO · Betriebseröffnung der Strecke Metzgerhalle Oerlikon-Station Oerlikon den 9. Januar 1909. -- Ouverture de l'exploitation du tronçon Metzgerhalle OerlikonStation Oerlikon le 9 janvier 1909.

'" Betrieb vom 11. Oktober bis 31. Dezember 1909 eingestellt wegen Umbau der Bahn. -- L'exploitalion a été fermée du 11 octobre au 31 décembre 1909 pour la reconstruction de la ligne.

33 Inklusive elektrische Strassenbahn Waldhaus-Hotel Dolder. -- T compris le tramway électrique Waldhaus-Hotel Dolder.

38 Betriebaeröffnung den 17. September 1910. -- Ouverture de l'exploitation le 17 septembre 1910.

M Betriebeeröffnung der Verlängerungsstücke in Lauterbruoncn den 29. Mai 1910. -- Ouverture de l'exploitation du prolongement a Lauterbrunnen le 29 mat l!)lf>.

" Bctrichscröffnung den 14. Dezember 1910. -- Ouvertüre de l'exploitalion le 14 décembre 1910.

m Betriebseröffimng den 15. Juli 1910. -- Ouverture de l'exploitation le IS juillet 1910.

87 Betrifibscröfihung der Adhüsionsstrecke Rheineck S. B. B.-Rheineck, Station der Drahtseilbahn, den 2. Oktober 1909. -- Ouverture de l'exploitation du tronçon à adhésion Rheineck G. F. F.-Rhcineclc, station du funiculaire, le 2 octobre 1909.

:18 Betriebseröffnung den 30. Juli 1910. -- Ouverture dé l'exploitation le 30 juillet 1910.

* Das Gewicht dor beförderten Gepäck- und Gütersendungen ist nicht festzustellen, da diese nach der Stückzahl taxiert werden. -- n n'est pai possible d'indiquer le poids des bagages et marchandises transportes, ceux-ci étant taxés d'après le nombre des colis.

F,

11

73,772 52,736 23,331 68,508 15,432 19,91 U 75,058 50,721 31,338 · 3,207 31,716 26,758 63,072 11,820 35,715 12,575 367,057 26,528 176,290 4,273 26,471 43,055 90,491 67,919 10,449 84.252 14,649 59,853 17,495 19,996 51,874 19,789 38,7 59 21,816 47,117 127,401 12,512 99,365 25,474 32,971

30,433 23,875 29,010 10,112 8,080 17,904 39,416 20,904 08,700 11,982 29,841 18,002 8,062 30,01J3 4,U22 37,92« 9,014 109,476 13,497 19,737 30,178

1 ii i

i

' ; i !

1 !

724 Neu- und Ergänzungsbauten nach den Bestimmungen des Eisenbahnrechnungsgesetzes den Anlagekosten beigefügt werden dürfen und ob für untergegangene Anlagen und Einrichtungen die erforderlichen Wertabschreibungen stattgefunden haben. Aus dem Umstand, dass den bestehenden Vorschriften vielerorts nicht die genügende Aufmerksamkeit geschenkt wird, ergibt sich alljährlich eine grosse Anzahl von Beanstandungen. Pro 1909 bezifferten sich die verlangten Abschreibungen bei 64 Bahnunternehmungen auf Fr. 483,178. Hiervon sind Fr. 310,867 bereits durch Übertragung auf andere Konti berücksichtigt worden, Fr. 172,311 werden in der nächstjährigen Rechnung vom Baukonto ausgeschieden.

Die gesamten Bauverwendungen betrugen im Jahr 1909 Fr. 60,581,170. Der Zuwachs ist bedeutend kleiner als im Vorjahr, was sich in der Hauptsache daraus erklärt, dass im Berichtsjahre wenige neue Bahnen eröffnet wurden und dass die Ausgaben für Ergänzungsbauten und Anschaffungen infolge der ungünstigeren Betriebsergebaisse allgemein eingeschränkt worden sind. "Wir lassen hiernach die gewohnten Angaben folgen.

Totalausgaben bis Ende 1909

Fr.

Zuwachs im Jahr

1909

Fr.

Haupt- und Nebenbahnen : auf Baukonto auf unvollendete Objekte

.

.

1,674,511,611 105,484,895 1,779,996,506

Tramways : auf Baukonto auf unvollendete Objekte.

.

Drahtseilbahnen : auf Baukonto Zusammen 1909 1908 1907

.

59,087,136

61,208,321 1,072,756 62,281,077

1,257,669

20,848,747

236,365

1,863,126,330 1,802,545,160 1,717,616,340

60,581,170 84,928,820 63,423,075

In den Ausgaben pro 1909 sind die nachstehenden wichtigsten Posten Inbegriffen :

a. Für Ergänzungen und Erweiterungen auf bestehenden Linien : Bundesbahnen : Anschaffung von Rollmaterial Fr. 8,074,032 Vermehrung der Mobilien und Gerätschaften . ,, 745,362 Erwerbung der Wasserkräfte in der oberen Leventina und im Reussgebiet . . . . ,, 429,^10 Vergrösserung des Dienstgebäudes BrückfeldBern ,, 335,072 Renens, Bahnhoferweiterung 324,323 fl Lausanne, Bahnhofumbau und Erweiterung . ,, 453,602 Lausanne, neues Dienstgebäude der Kreisdirektion ,, 231,274 Vevey, Bahnhoferweiterung ,, 212,011 Sitten, Bahnhoferweiterung ,, 307,970 St. Maurice-Martigny, II. Geleise ,, 667,026 Basel, Abstellgeleise im Güterbahnhof ,, 698,457 Münster, Stationserweiterung ,, 362,798 Bern, Bahnhoforweiterung . ' ,, 590,308 Aarburg-Luzern, II. Geleise ,, 689,158 Basel-Delsberg, II. Geleise . . . . . . . ,, 345,156 Zürich, neue Werkstätte ,, 1,845,225 Oerlikon, Erweiterungsbauten ,, 194,556 Uznach, Erweiterungsbauten ,, 198,976 St. Gallen, Bahnhofumbau ,, 458,181 St. Fiden, Stationserweiterung ,, 779,887 Wattwil, Umbau und Erweiterung . . . . ,, 201,233 Winterthur-St. Margrethen, II. Geleise . . . ,, 740,344 Jura Neuchâtelois, Umbau des Bahnhofes Locle ,, 316,719 Seethalbahn, Umbau fUr den elektrischen Betrieb ,, 743,071 Thunerseebahn, Anschaffung von Rollmaterial ,, 335,728 Berninabahn, Betriebsstrecken St. Moritz-Celerina u n d Berninahäuser-Hospiz . . . . ,, 2,701,221 Rhätische Bahn, Anschaffung von Rollmaterial ,, 328,255 Wengernalpbahn, Linienverlegung und Elektrifizierung ,, 885,697 Basler kantonale Strassenbahnen, Geleiseanlage und Stationsgebäude auf dem Aeschenplatz ,, 325,136 Genf er Tramways, Anschaffung von Rollmaterial ,, 403,059 Zürcher städtische Strassenbahn, Anschaffung von Rollmaterial ,, 287,732

726

b. Baukosten neuer Bahnen : Lugano-Tesserete Uster-Oetwil Montreux-Glion

Fr. 1,107,757 ,, 861,482 ,, 2,186,028

c. Ausgaben für Linien, die Ende 1909 noch im Bau standen oder deren Kosten noch nicht auf den definitiven Baukonto getragen waren : Bundesbahnen, Bau der Rickenbahn . . . Fr. 1,355,283 Pruntrut-Bonfol, Weiterführung der Bahn bis zur Schweizergrenze ,, 290,628 Bern-Lötschberg-Simplon, Strecke Frutigen-Brig und Elektrifizierung der Linie Spiez-Frutigen ,, 16,474,381 Berninabahn, unvollendete Strecke . . . . ,, 1,019,994 Birsigtalbahn, Linie Flüh-Rodersdorf . . . ,, 256,895 Rhätische Bahn, Linie Davos-Füisur . . . ,, 917,648 Linie-Bevers-Schuls ,, 259,099 Jungfraubahn, Strecke Eismeer-Jungfraujoch . ,, 1,041,362 Zürcher städtische Strassenbahn, Linie Kasernenstrasse-Stock erstrasse ,, 703,217 Die teilweise beträchtlichen Ausgaben für neue Bahnen im Bau, wie Bodensee-Toggenburg-Bahn, Mittel-Thurgau-Bahn, Zweisimmen-Leok, Niesenbahn, einige Tessinerbahnen etc. kommen gemäss Gesetz erst nach Eröffnung zur Nachweisung und Prüfung.

E r n e u e r u n g s f o n d s . Gegen die im letzten Bericht erwähnte Beschlussfassung des Bundesrates vom 18. Januar 1910 betreffend die Einlagen in den Erneuerungsfonds für die Normalspurbahnen mit Dampfbetrieb haben 18 Verwaltungen beim Bundesgericht Rekurs eingereicht, mit dem Begehren um Aufhebung der vom ßundesrate festgesetzten Normen und deren Ersetzung durch die günstigeren Anträge der Bahndirektionen. Das hierzu ermächtigte Eisenbahadepartement hat hierauf über die Differenzpunkte eine Verständigung mit den Bahnverwaltungen zu erzielen gesucht. Es kam auch in einer gemeinsamen Konferenz zwischen Vertretern der Gesellschaften und des Departements eine Einigung auf der Basis zustande, dass fast durchwegs eine längere Gebrauchsdauer der Geleise und Fahrzeuge, sowie eine höhere Einschätzung der Altmaterialwerte und damit eine Reduktion der Einlagen angenommen wurde, wobei jedoch eine Revision der Ansätze innerhalb spätestens 10 Jahren vorbehalten blieb. Die neuen, von sämtlichen 24 Normal bahn Verwaltungen anerkannten

727 Dotierungsansätze und das zugehörige Reglement sind vom Bundesrat am 10. Januar 1911 endgültig genehmigt worden. Die Rekurse wurden zurückgezogen.

Mittlerweile wurden auch die Einlageberechnungen von ,,17 Schmalspur- und Zahnradbahnen mit Dampfbetrieb in Behandlung gezogen und ebenfalls auf dem Wege einer Konferenz mit den beteiligten Verwaltungen zur Bereinigung gebracht. Über die aus den gegenseitigen Vereinbarungen hervorgegangenen Normen, die ebenfalls nur für die nächsten 10 Jahre gelten sollen, fasste der Bundesrat am 24. Januar 1911 Beschluss.

Die neuen Grundlagen sollen für beide Bahngruppen erstmals bei der Rechnungsstellung pro 1911 Anwendung finden.

In nächster Zeit wird nun noch die Festsetzung der Einlagen für die elektrisch betriebenen Bahnen erfolgen.

Die Ermittlung der Sollbestände der Fonds hat bei den Drahtseilbahnen begonnen. Bei den übrigen Bahnen steht sie bevor.

Zu a m o r t i s i e r e n d e V e r w e n d u n g e n . Auf diese Bilanzkonti werden die Ausgaben für Gründung der Gesellschaft, Vorprojekte, Geldbeschaffung usw., welche nicht zur Verrechnung auf Baukonto gelangen dürfen, sowie grössere Verluste aller Art getragen, um im Sinne des Gesetzes nach und nach aus den jährlichen Betriebsüberschüssen getilgt; zu werden. Soweit nicht die Bahnen von sich aus genügende Abschreibungen vornehmen, werden die Termine für die Tilgung dieser Non-valeurs unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Unternehmungen durch den Bundesrat bestimmt.

Für das Jahr 1909 erzeigten sich auf den Amortisationskonti folgende Bewegungen und Schlussbestände : Neubelastungen pro 1909 Fr.

Haupt- und Nebenbahnen 9,336,221 Tramways 145,288 138,964 Drahtseilbahnen .

Zusammen 1909 1908 1907

9,620,473 1,804,411 5.964,888

Abschreibungen Bestand pro 1909 Ende 1909 Fr.

Fr.

1,153,518 37,528,238 466,291 7,525,204 54,379 557,842 1,674,188 1,678,606 3,256,879

45,611,284 37,664,999 37,539,194

Der wesentlich grössere Zuwachs im Berichtsjahre fällt auf Rechnung der Bundesbahnen, welche allein eine Vermehrung um

728

Fr. 8,521,055 aufweisen, entstanden durch Kursverluste und französische Stempelgebühren im Betrag von Fr. 6,000 000 auf dem neuen 80 Millionen-Anleihen und durch Wertabgänge für beseitigte Objekte bei ßahnhofumbauten.

An den Abschreibungen sind die Bundesbahnen mit Fr. 923,755 beteiligt. Bei den Tilgungsbeträgen machte sich auch pro 1909 noch der Rückgang der Betriebsergebnisse bemerkbar.

b. Reinerträge.

Die Angelegenheit der Berechnung des Reinertrages der Privatbahnen, welche seit dem im Jahr 1907 vom Nationalrat aufgestellten Postulat und der vom Ständerat angenommenen Motion pendent ist, hat im Berichtsjahre eine Förderung erfahren.

Nach zwei erneuten Eingaben der Verbände der schweizerischen Sekundärbahnen und der Drahtseilbahnen vom April und Oktober 1910 an die Bundesversammlung, auf die jeweils ein Bericht des Bundesrates und des Eisenbahndepartements abgegeben wurde, fasste der Ständerat am 4. November gleichen Jahres einen Beschluss, gemäss welchem der Auffassung des Bundesrates, dass für die Berechnung des Ertrages der Reingewinn des A k t i e n k a p i t a l s massgebend sei, zugestimmt wurde; dagegen soll eine Taxreduktion erst angeordnet werden können, wenn der Jahresgewinn, nicht innerhalb der vom Bundesrat beantragten, von 3 auf 5 Jahre verlängerten Frist, sondern seit dem Betriebsbeginn der Unternehmung im Durchschnitt 6°/o überstiegen habe. Dieser Beschluss gab dem Departemente seither Veranlassung, die Kommission des Nationalrates, welcher das Geschäft noch zu behandeln hat, auf die besonderen Wirkungen hinzuweisen, die die letztere Bestimmung hervorrufen würde.

c. KonzessionsgebUhren.

Nach Massgabe der Gesetze und Verordnungen und auf Grund der Rechnungsergebnisse wurden durch den Bundesrat und das Eisenbahndepartement für das Jahr 1909 folgende Gebühren angesetzt : bei 39 Bahnunternehmungen im ganzen . . . Fr. 70,230 bei 16 Schiffahrtsunternehmungen im ganzen . ,, 13,128 Zusammen pro 1909 Fr. 83,358 1908 ,, 88,812 1907 ,, 138,434

729 Die Gotthardbahngesellschaft in Liquidation hatte letztmals für die Monate Januar bis April eine Abgabe von Fr. 18,400 zu entrichten. Elf Schiffsunternehmungen zahlten nur die Minimalgebühr von je Fr. 10.

Auf die Besteuerung von 9 Automobilunternehmungen und von 3 Gesellschaften von Personenaufzügen und Luftseilbahnen wurde in Anbetracht ihrer finanziellen Verhältnisse wiederum verzichtet.

d. Vollziehung des Hülfskassengesetzes.

O r g a n i s a t i o n der H ü l f s k a s s e n . Am 4. April hat der Bundesrat die Statuten der einheitlichen Kranken- und Hülfskasse für die ständigen Arbeiter der schweizerischen Bundesbahnen genehmigt. Die neuen Statuten traten am 1. Juli 1910 in Kraft.

Im Berichtsjahre haben ferner acht Verwaltungen für das Personal neue Hülfsinstitute gegründet und neun andere die Statuten von bestehenden Instituten revidiert. Für drei Pensionsund Hülfskassen wurde eine Eröffnungsbilanz im Sinne von Art. 3 des Gesetzes berechnet. Wir haben die bezüglichen Vorlagen nach erfolgter Prüfung genehmigt.

Die Expertenkommission für die Prüfung des in unseren früheren Berichten erwähnten Rekurses der Gotthardbahn gegen die bundesrätliche Festsetzung des Defizites der Hülfskasse, hat am 1. Dezember 1910 ihren Bericht abgegeben. Sie beantragt, das Defizit der Hülfskasse per Ende 1908 auf den Betrag von Fr. 4,004,203 festzusetzen. Die Angelegenheit konnte im Geschäftsjahre noch nicht erledigt werden, weil sie mit dem Rückkaufsprozess zusammenhängt.

Vier neue Eisenbahngesellschaften haben, um der Vorschrift der Konzession zu genügen, das Personal bei öffentlichen Krankenkassen gegen Krankheit versichert und zahlen zugunsten desselben einen Teil der statutenmässigen Beiträge. Einige andere Unternehmungen, welche für das Personal später eigene Krankenkassen einführen wollen, unterstützen dasselbe einstweilen aus der Betriebskasse.

J a h r e s r e c h n u n g e n . Im Jahre 1910 sind die Jahresrechnungen und Bilanzen pro 1909 von 132 Hülfsinstituten der Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen vorgelegt, nach Gesetz und Statuten geprüft und genehmigt worden.

730

Die Jahresrechnung und Bilanz der Hillfskasse der Beamten und Angestellten der ehemaligen Gotthardbahn kann erst nach Erledigung des vorerwähnten Rekurses endgültig behandelt werden.

Über die Rechnungsergebnisse der sämtlichen Hülfsinstitute pro 1909 machen wir folgende summarische Angaben: Beiträge d e r Mitglieder . . . . F r . 4,826,756 Beiträge der Verwaltungen . . . ,, 7,348,037 Sonstige Einnahmen ,, 3,763,803 Summe der Einnahmen

Fr. 15,938,596

Unterstützungen Rückerstattungen an die Mitglieder Sonstige Ausgaben

Fr.

,.

,,

4,945,255 295,360 167,267

Summe der Ausgaben

Fr.

5,407,882

Einnahmenüberschuss Wertbestände auf Ende 1908 .

.

Fr. 10,530,714 ,, 85,038,883

Wertbestände auf Ende 1909 . . Fr. 95,569,597 Von den Verwaltungen zu ersetzende Fehlbeträge der Pensions- und Hülfskassen ,, 33,788,615 Gesamtbestände auf Ende 1909

.

Fr. 129,358,112

Für die Institute, welche die Invaliditäts- oder Todesversicherung zum Zwecke haben, lassen wir nachstehend noch die übliche Zusammenstellung der Bilanzen auf Ende 1909 folgen.

Weitere Einzelheiten enthält die schweizerische Eisenbahnstatistik für das Jahr 1909.

Bilanzen der Hülfskassen auf Ende 1909.

Letzte Deckungskapitalberechnung auf Ende

Bezeichnung der Hülfskassen

1. Bundesbahnen: a. Pensions- und Hülfskasse für die Beamten und Angestellten · . . .

.

6. Hülfskasse für die Beamten und Angestellten der ehemaligen Gotthardbahn .

c. Kranken- und Unterstützungskasse für die Arbeiter der ehemaligen Jura Simplon-Bahn

Wertbestände

Defizite

Deckungskapital

Fr.

Fr.

Fr.

1909

72,832 833

24,061,324

96,894,157

1908

12 332 792 *) 9,242,550

21,675,342

55,767

784,155

1895

728,388

1907

572 098

3. Jura Neuchâtelois : Pensions- und Hülfskasse der Angestellten und Arbeiter

1907

663 236

4. Seetalbahn: Hülfskasse für die Beamten und Angestellten . .

1908

242 976

5. Thunerseebahn und Bern-Neuenburg-Bahn : Pensionsund Hülfskasse der Angestellten und Arbeiter . . .

1906

731,087

35,551

766,638

88,103,410

33,512,724

121,616,134

2. Emmentalbahn : Hülfskasse für die Beamten und An-

Transport *) Dieses Defizit entspricht dei Forderung, welche der Bundesrat

Ruckkaufsprozess stellt.

572,098 117,532

780,768 242,976

Bilanzen der Hülfskassen auf Ende 1909.

co

tv>

Letzte Deckungskapitalberechnung auf Ende

Bezeichnung der Hülfskassen

Wertbestände

Defizite

Deckungskapital

Fr.

88,103,410

Fr.

33,512,724

Fr.

121,616,134

Transport 6. Martigny-Châtelard : Pensions- und Hülfekasse der Angestellten und Arbeiter. . .

1909

20,803

6,684

27,487

7. Montreux-Oberland bernois: Pensions- und Hülfskasse d e r Angestellten und Arbeiter .

.

.

.

1909

50,886

13086

63 972

8. Rhätische Bahn: Pensions- und Hülfskasse der Angestellten

1907

1,239,492

1,239,492

9. Rigibahn : Hülfskasse für die Beamten und Angestellten

1905

267,302

10 Lausanne, Tramways : Halfskasse für die Angestellten

1907

292,383

292,383

11. St. Galler städtische Trambahn: Hülfskasse der städtischen Beamten und Angestellten

1908

225,248

225,248

12. Vierwal dstättersee: Unterstützungs- und Pensionskasse der Angestellten

1907

941,404

100,854

1,042,258

13. Thuner- und Brienzersee: Halfskasse für die Beamten und Angestellten

1905

391,996

155 167

547,163

"91,532,924

33,788,515

125,321,439

Total

. . . .

---

267,302

733

e. Sicherstellung der Htilfskassenfonds und der Barkautionen des Eisenbahnpersonals.

Der Wertbestand der 124 Hülfskassen der Eisenbahnunternehmungen betrug auf Ende 1909 Fr. 93,418,187. Hiervon waren im Sinne des Gesetzes vom Vermögen der Unternehmungen Fr. 93,077,676 ausgeschieden. In den Bilanzen der Gesellschaften befanden sich noch Inbegriffen Fr. 340,511 oder 0,36% des gesamten Wertbestandes.

Die vom Eisenbahnpersonal geleisteten Kautionen bestehen grösstenteils aus Bürgschaften. Von den Realkautionen im Betrage von Fr. 634,413 fanden sich nur Fr. 14,586 oder 2,3o% in den Bilanzen der Bahnunternehmungen eingeschlossen. Bei 25 Gesellschaften leistet das Personal nur Bürgschaften und 82 Verwaltungen verlangen vom Personal keine Kaution.

f. Versicherungsverträge gegen Unfall.

Während des Betriebsjahres haben 19 Unternehmungen 43 Unfallversicherungsverträge im Sinne der Konzession vorgelegt. Hiervon bezogen sich 8 Policen auf die Erneuerung der Versicherung der Reisenden und des Betriebspersonals von 4 Eisenbahngesellschaften, 12 Verträge auf die Versicherung der Reisenden und des Betriebspersonals von 6 neu eröffneten Bahnen, 21 Policen auf die Versicherung des Baupersonals bei 8 noch nicht eröffneten Eisenbahnen, und 2 Policen auf die Versicherung der Reisenden und des Personals einer Automobilgesellschaft.

g. Eisenbahnstatistik.

Der 36. Band der schweizerischen Eisenbahnstatistik, enthaltend die Angaben für das Jahr 1908, wurde Ende Januar 1910 veröffentlicht. Die auf das Jahr 1909 bezügliche Statistik ist in den ersten Wochen des Jahres 1911 erschienen.

Der im Monat Juli in Bern abgehaltene internationale E i s e n b a h n k o n g r e s s befasstc sich auch mit Fragen der Eisenbahnstatistik. Es standen auf dem Programm: 1. Grundsätze für die Statistik der Eisenbahnen im Betrieb, und 2. einheitliche Klassifikation für die Betriebsausgaben. Es lagen ausführliche Berichte und Anträge von französischen, englischen und amerikanischen Fachleuten vor. Die Verhandlungen waren einlässlich und belebt; sie führten aber nur zu unbestimmten Schlüssen.

734

Es wurde festgestellt, dass die von Land zu Land abweichenden Betriebsbedingungen die Aufstellung einer einheitlichen Statistik unmöglich erscheinen lassen, dass es "aber doch empfehlenswert sei, die auf Vereinheitlichung von Hauptpunkten hinzielenden Bestrebungen zu unterstützen.

Für die Neuaufstellung des schweizerischen Rechnungsschemas und für die weitere Entwicklung der Eisenbahnstatistik konnten somit keine neuen Anhaltspunkte gewonnen werden.

Die Vereinheitlichung der Normen für Rechnungswesen und Statistik wird zuerst auf engerem Gebiete erstrebt werden müssen.

Wir erwähnten schon früher, dass der Bundesrat, auf Veranlassung des internationalen Zentralkomitees für Eisenbahntransport in Bern, am 8. August 1908 an die beteiligten europäischen Staatsregierungen den Vorschlag zur Abhaltung einer Konferenz über die Frage der i n t e r n a t i o n a l en E i s e n b a h n S t a t i s t i k unterbreitet habe. Die Angelegenheit ist aber im Berichtsjahre nicht weiter gediehen, weil sich ein Nachbarstaat zu der Vorlage noch nicht erklärt hat.

l

E. Starkstromkontrolle.

Der Bestand des t e c h n i s c h e n P e r s o n a l s des Starkstrominspektorates, der gegen Ende des Vorjahres um einen Beamten vermehrt werden musste, ist im Berichtsjahre unverändert geblieben.

Im Jahre 1910 sind dem Starkstrom!nspektorat insgesamt 2127 Vorlagen eingereicht worden gegen 1514 im Vorjahr. Von diesen beziehen sich 1473 auf Leitungsanlagen und 654 auf die Aufstellung von Maschinen, Transformatoren, Schaltanlagen und dergleichen. Die Vorlagen für Leitungen haben sich um 505 und diejenigen für Maschinen etc. um 108 gegenüber dem Vorjahre vermehrt.

Die V o r l a g e n f ü r L e i t u n g e n verteilen sich auf 460 Eingaben für Hochspannungsleitungen, 990 Eingaben für Niederspannungsnetze oder Erweiterungen solcher und 23 Projekte für Tragwerke besonderer Art. Die Vorlagen für Hochspannungsleitungen haben gegenüber dem Vorjahr um 118, diejenigen für Niederspannungsleitungen um 378 und die Eingaben für spezielle Tragwerke um 9 zugenommen.

Die V o r l a g e n f ü r M a s c h i n e n a n l a g e n beziehen sich bei 23 Eingaben auf neue Zentralen für Stromerzeugung oder

735 Umbauten und Erweiterungen solcher, bei 11 Eingaben auf Einzelanlagen, bei 560 Eingaben auf Transformatorenstationen mit zusammen 687 Transformatoren und bei 60 Eingaben auf neue «Schaltanlagen oder Erweiterungen und Umänderungen solcher.

Unter den Vorlagen für elektrische Zentralen befinden sich 16 für eine Leistung von mehr als 200 Kilowatt, davon entfallen 4 auf Neuanlagen und 12 auf Erweiterungen. Die Transformatoren dienen in 555 Fällen zur Speisung von Ortsnetzen und in 132 Fällen zum Betrieb von industriellen Etablissementen oder zu internen Zwecken der Elektrizitätswerke.

Für die K o n t r o l l e der f e r t i g e n A n l a g e n an Ort und Stelle mussten während des Berichtsjahres zirka 691 Inspokiionstage aufgewendet werden, d. h. ungefähr gleichviel Zeit wie im Vorjahre. Dagegen verursachte die Zunahme der Vorlagen eine entsprechende Vermehrung des Zeitaufwandes für die Behandlung der Vorlagen bis zu deren Genehmigung und für die damit im Zusammenhange stehenden Augenscheine vor Erstellung der Anlagen. Für die letztern waren insgesamt zirka 140 Tage erforderlich.

Im abgelaufenen Jahre mussten keine Bussenanträge gegen Elektrizitätsunternehmungen gestellt werden. Gegen Verfügungen des Inspektorates wurde in zwei Fällen R e k u r s ergriffen. Beide Rekurse wurden nach Einholung eines Berichtes der eidgenössischen Kommission für elektrische Anlagen vom Eisenbahndepartement, bezw. vom Bundesrat abgewiesen.

Die S t a t i s t i k der Starkstromanlagen in der S c h w e i z wurde wie bisher durch das Generalsekretariat des Schweizerischen elektrotechnischen Vereins unter Mitwirkung des Starkstrominspektorates durchgeführt und im zweiten Teil des Jahrbuches dieses Vereins veröffentlicht. Sie enthält bei 285 Werken detaillierte Angaben über Anlagen und Betriebsverhältnisse. Ferner sind im Anhange bei 394 Werken Angaben über verfügbare Leistung, Betriebsmittel, Stromsystem und Spannung enthalten.

Es wurden im Berichtsjahre 24 E x p r o p r i a t i o n s v o r l a g o n eingereicht. Davon sind 17 durch Erteilung des Expropriationsrechtes vom Bundesrat erledigt worden; l Expropriationsgesuch wurde zurückgezogen ; 4 weitere konnten wegen Unvollständigkeit der Akten noch nicht erledigt werden, und für 2 Vorlagen steht der Entscheid des Bundesrates noch aus.

Dem Starkstrominspektorat sind im
abgelaufenen Jahre 54 Unf a l l e durch elektrischen Strom, bei welchen insgesamt 57 Personen betroffen wurden, zur Kenntnis gekommen, gegenüber Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. II.

48

736

31 Fällen mit 34 Personen im Vorjahre. Von den Betroffenen gehören 22 Personen dem eigentlichen Betriebspersonal und 25 dem übrigen Personal der Starkstromunternehmuugen an ; in 10 Fällen wurden Drittpersonen betroffen. Eine starke Zunahme der Unfälle weist das eigentliche Betricbspersonal auf. Auch im abgelaufenen Jahr ist eine relativ grosse Anzahl der Unfälle der momentanen Unvorsichtigkeit der Betroffenen selbst zuzuschreiben, doch hätten sich auch dieses Jahr wieder durch bessere Instruktion des Personals und genauere Auftragserteilung und Überwachung seitens der Unternehmungen vielleicht einige Unfälle verhüten lassen.

Auf Hochspannung entfallen 35 Unfälle mit 15 Todesfällen und auf Niederspannung 19 Unfälle mit 11 Todesfällen. Von dea letzteren sind 2 Fälle in Wechselstromanlagen mit weniger als 150 Volt Betriebsspannung zu verzeichnen. In 27 Fällen wurden Wiederbelebungsversuche angestellt, diese waren in 6 Fällen von Erfolg begleitet.

Dieeidgenössische Kommission für elektrische A n l a g e n hat im Jahre 1910 sechs Sitzungen behufs Prüfung der ihr gemäss Art. 19 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1902 überwiesenen Geschäfte abgehalten.

737

II. Postverwaltung.

I. Allgemeines.

Im Jahre 1910 ist das finanzielle Ergebnis der schweizerischen Postverwaltung folgendes: Einnahmen Ausgaben

Fr. 57,076,505. 13 ,, 54,508,426. 31 Reinertrag

Fr.

2,568,078. 82

Im Voranschlag war mit Inbegriff eines Nachkredits und einer Kreditübertragung im Gesamtbetrage von Fr. 105,000 ein Fehlbetrag von Fr. 1,018,400 vorgesehen. Der Reinertrag vom Jahre 1909 betrug netto nach Abzug der unter Abschnitt IV der eidgenössischen Staatsrechnung eingesetzten sogenannten Teuerungszulagen Fr. 1,203,926. 18.

Das Ergebnis für das Jahr 1910 darf als ein günstiges bezeichnet werden, namentlich wenn man in Berücksichtigung zieht, dass durch das neue Besoldungsgesetz und durch die Personalvermehrung eine Mehrbelastung von Fr. 3,648,804 gegenüber dem Vorjahre eingetreten ist. An Mehreinnahmen kommt hauptsächlich in Betracht der Ertrag an Wertzeichen im Betrage von Fr. 2,312,250.

Im Vergleich zum Voranschlag ergibt die Rechnung eine Mehreinnahme von Fr. 1,485,505.13 und eine Minderausgabe von

738

Fr. 2,100,973. 69. Es dürfte daraus der Schluss gezogen werden einesteils, dass die allgemeine Geschäftslage im Berichtsjahre sich gebessert hat, und sodann dass die Verwaltung bestrebt war, beim Ausgeben möglichste Sparsamkeit zu beobachten.

Die Stückzahl der hauptsächlichsten Postgegenstände hat sich gegenüber dem Vorjahre für den In- und Auslandverkehr bei einer Gesamtstückzahl von 178,063,035 Briefen vermehrt um 5,841,731 ,, 102,298,277 Postkarten ,, ,, 4,403,497 ,, 74,092,943 Drucksachen ,, ,, 2,198,829 ,, 183,692,205 Zeitungen (nur Inlandverkehr) ,, ,, 9,377,226 ,, 2,887,876 internationale Postanweisungen ,, ,, 152,360 ,, 5,323,719 Postcheckeinzahlungen ,, ,, 1,645,720 ,, 2,849,035 Eiuzugsmandaten ,, ,, 285,750 ,, 35,729,703 Paketen ,, ,, 2,271,783 Eine Verminderung hat sich dagegen bei einer Gesamtstückzahl von 6,349,307 bei den internen Postanweisungen um 194,391 ergeben.

Eine grosse Vermehrung ergibt sich bei den Brieten, PostKarten, Zeitungen und Paketen. Bei den Briefen ist die Vermehrung immerhin eine geringere als die von 1909 gegen 1908, die 7,121,837 Stück betrug. Diese Erscheinung steht in Wechselwirkung mit der grössern Vermehrung der Postkarten. Eine ausserordentlich grosse Vermehrung weisen die Zeitungen auf (1909 gegen 1908 5,618,743). Diese steht wahrscheinlich in Beziehung mit der gegenüber dem Vorjahre bedeutend geringeren Vermehrung der Drucksachen (1909 gegen 1908 7,323,576). Bei den Postkarten ist die Vermehrung erheblieh grösser als im Vorjahre (1909 gegen 1908 2,090,405). Sie mag, wie hiervor bemerkt, zu einem Teil mit der weniger grossen Vermehrung der Briefe zusammenhangen, zum ändern Teil der stetigen Zunahme im Versand von Karten mit Bilderschmuck zuzuschreiben sein.

Die Zunahme im Paketverkehr übersteigt die des Vorjahres um ein erhebliches (1909 gegen 1908 1,794,615). Die Zahl der internen Postanweisungen hat sich gegenüber dem Vorjahre um 191,391 vermindert, was auf die Entwicklung des Check verkehre zurückzuführen ist; diejenige der Cheekeinzahlungen weist dagegen gegenüber dem Vorjahre die grosse Vermehrung von 1,645,720

739 auf. Die nähern Ausführungen in dieser Beziehung sind im Abschnitt VIII, Ziffer 7, ad lit. b, 6 enthalten.

Der in den Beilagen I und II enthaltene Auszug aus der Statistik der Postverwaltung gibt nähern Aufsehluss über den Verkehr der einzelnen Dienstzweige im Jahre 1910 gegenüber dem Vorjahre.

II. Vorlagen an die Bimdesversammlnng nnd Erlasse derselben.

1. Das B u n d e s g e s e t z b e t r e f f e n d das s c h w e i z e r i s c h e P o s t w e s e n ist am 4./5. April 1910 von den eidgenössischen Räten zu Ende beraten, endgültig festgestellt und im Bundesblatte (Band II von 1910, Seite 677) unterm Datum vom 13. April 1910 veröffentlicht worden, mit Festsetzung der Referendumsfrist bis 12. Juli 1910. Da innert dieser Frist das Referendum nicht ergriffen wurde, hat der Bundesrat unterm 12. September 1910 die Aufnahme in die eidgenössische Gesetzsammlung verfügt und das Inkrafttreten auf 1. Januar 1911 festgesetzt (Bundesbl. 1910, IV, 609 und A. S. n. F. XXVI, 1015).

Das neue Postgesetz ersetzt die frühern sechs verschiedeneu Bundesgesetze, welche für das schweizerische Postwesen Gültigkeit hatten, nämlich dasjenige über die Organisation der Postverwaltung vom 25. Mai 1849 (A. S. a. F. I, 104), dasjenige betreffend die Posttaxen vom 26. Juni 1884, abgeändert durch die Nachtragsgesetze vom 24. Juni 1890 und vom 17. Juni 1891 (A. S. n. F.

VII, 584, XI, 720 und XII, 350), dasjenige über das Postregal vom 5. April 1894 (A. S. n. F. XIV, 385), und endlich dasjenige über den Postcheck- und Giroverkehr vom 16. Juni 1905 (A. S.

n. F. XXI, 661).

Das neue Postgesetz enthält somit in übersichtlicher Anordnung alle im schweizerischen Postwesen gültigen gesetzlichen Bestimmungen.

2. Durch Art. 90 des neuen Bundesgesetzes betreffend das schweizerische Postwesen, vom 5. April 1910, ist bestimmt, dass der Bundesrat die Postbeamten bezeichne, die für den ihnen anvertrauten Geld verkehr Sicherheit zu leisten haben. In der Botschaft des Bundesrates zum Entwurfe des genannten Gesetzes (Bundesbl.

1907, I, 697) ist zur Begründung der im Gesetzesentwurf unter Art. 81 enthaltenen gleichen Bestimmung angeführt, diese Fassung werde beantragt, um zu ermöglichen, eine Einschränkung der S i c h e r h e i t s l e i s t u n g ( B ü r g s c h a f t ) durch Beamte und eine

Beilage I.

Zu Seite 739.

Auszug aus der Statistik der Postverwaltung.

A. n 2 aKl

1910

Postbureaux Postablagen, rechnungspflichtige . . . .

1909

1,953

1,950

1,563

1,537

nicht rechnungspflichtige . .

422

427

Agenturen Im Auslande Beamte (fest angestellte) GehUlfen, Aspiranten u n d Lehrlinge . . . .

Angestellte (Ablagehalter, Briefträger, Kondukteure etc.), ohne Aushelfer . . .

Bediensteten-Aushelfer, ständig verwendete .

Zahl der beförderten Reisenden .

.

Briefpost: Interner Verkehr: Briefe Postkarten Drucksachen Warenmuster Zeitungen .

Rekommandierte Briefpostsendungen Zahlungsbefehle und Konkursandrohungen .

.

.

.

Gerichtliche Akten Verkehr mit dem Auslande: Briefe . . .

. . . Versand Postkarten Drucksachen .

. . .

Warenmuster .

Zeitungen ,, Geschäftspapiere . . . .

,, Rekommandierte Briefpostgegenstände . . . .

,,

14

14

5,037

4,926 1,098

,,

1,160

8,246 693 1,862,014

8,095 574 1,781,231

152,241,866 81,987,886 59,220,802 1,463,725 183,692,205 5,449,710

146,497,037 75,997,095 58,964,252 1,429,507 174,314,979 5,102,659

348,138 69,816

319,883 61,915

25,821,169 20,310,391 14,872,141 1,605,597 2,094,183 221,679

25,724,267 21,897,685 12,929,862 1,363,937 1,991,637 254,139

2,054,219

1,899,553

Anzahl

(

Versand ' Empfang

'

Paketpost : Interner Verkehr 1 Versand . .

Verkehr mit dem Auslande (einschl. Post- 1 g mr) f ang stücke -- colis postaux) . . .

11 TJLFHQSlli · . .

* Nachnahmen : Interner Verkehr tr i , -i j . n j Verkehr mit dem Auslande

\ Versand . .

\ l Empfang .

Einzugsmandate : Interner Verkehr Verkehr mit dem Auslande

f Vorläufiger Abschluss.

Wert oder Betrag

Anzahl

Fr,

Postanweisungen : Interner Verkehr

,, . . . . - · , .

Postcheck- und Giroverkehr

10 OS»

.

< l ( < l

_ ,, Empfang Gutschriften Lastschriften

6,349 307 1,810,638t 1,077,238

617,279,746 81,011,089t 65,123,364

Wert oder Betrag Fr.

6 543.698 1,709,235 1,026,281

646,807 750 74,138,220 60,959,962

28 296 166 1,477 195 003 2,193,790 97,718,334 3,709,889 57,083,756 1,529,858 33,710,390

26 671,078 1 483 512 246 2,005,060 91,830,234 3,462,182 54,316,107 1,319,600 29,597,491

12 537956 360,864 444,786

12 133273 314,359 436,019

90 206 200 7,024,531 9,478,508

2725 719 187 116 310 25,218 98,098 5,047,589 5,979,011 1,651,122,281 1,421,129 1,646,479,975

85 486 587 5,531,826 9,063,956

2 451 101 180 549 780 23,663 88,521 5,017,141 4,514,453 1,202,459,493 1,095,580 1,197,838,878

Beilage II.

IS· 10

·

740

Aufhebung dieser Leistung durch Bedienstete (Angestellte) der Postverwaltung eintreten zu lassen und zwar um eine Übereinstimmung der Verpflichtungen des Postpersonals in dieser Hinsicht mit denen des Personals der Bundesbahnen herbeizuführen.

Die Ausarbeitung der Vollziehungsverordnung (Postordnung) zum genannten Gesetze, d. h. der zum Artikel 90 dieses Gesetzes erforderlichen Ausführungsbestimmungen veranlasste dann den Bundesrat, die Frage der Beschränkung oder Aufhebung der Bürgschaf'tspflicht in bezug auf das gesamte eidgenössische Personal prüfen zu lassen und er beauftragte deshalb mitBeschluss vom 6. Juni 1910 sämtliche Departemente hierüber dem Finanzdepartemente y.u seinen Händen Bericht zu erstatten. Das Finanzdepartement war mit der Sammlung der Berichte und mit dem zu erstattenden Gesamtbericht beauftragt. Dieser letztere führte dann zu einer am 31. Oktober 1910 erlassenen Botschaft an die Bundesversammlung (Bundesbl. 1910, V, 203), womit die Aufhebung der Amtskautionen für sämtliche Beamte und Angestellte der Bundesverwaltung und damit auch die Ausserkraftsetzung des Art. 90 des Bundesgesetzes betreffend das schweizerische Postwesen beantragt wird. Gleichzeitig beschloss der Bundesrat, um eine ungleiche Behandlung des Personals der Bundesverwaltung mit Bezug auf die Bürgschaftspflicht zu vermeiden, und ferner das weitere Bestehen des s c h w e i z e rischen A m t s b ü r g s c h a f t s V e r e i n s nicht vorzeitig in Frage zu stellen und dem Personal damit Schwierigkeiten zu bereiten, es sei bei der Postverwaltung von jeder Änderung im Bürgschaftswesen Umgang zu nehmen, bis die Bundesversammlung die Angelegenheit in einer für die ganze Bundesverwaltung gültigen Weise geordnet habe und es bleibe für solange die Inkraftsetzung des Art. 90 des neuen Postgesetzes aufgeschoben.

Da dieses Traktandum von der Bundesversammlung, ausser der Kommissionsbestellung für die beiden Räte, noch nicht behandelt worden ist, so wird über dessen Erledigung für das Jahr 1911 zu berichten sein.

3. Die Behandlung der Frage der Einführung der P o s t s p a r k a s s e n in der Schweiz ist im Jahre 1910 dadurch fortgesetzt worden, dass der Bundesrat unterm 8. März 1910 beschlossen hat, je einen Beamten des Post- und des Finanzdepartements nach Frankreich und Österreich abzuordnen, um die Einrichtungen
der in diesen Ländern bestehenden Postsparkassen sowohl in betriebsals in finanztechnischer Hinsicht genau zu studieren und darüber dem Bundesrat einen Bericht abzugeben, begleitet von Vorschlägen für die allfällige Organisation und den Betrieb der Postsparkassen in der Schweiz.

.741 Die beiden Beamten haben im Frühjahr 1910 den erhaltenen Auftrag durch Einsichtnahme der diesfalls bei den Postverwaltungen in Frankreich und Österreich bestehenden Einrichtungen ausgeführt.

Deren auf Ende Oktober abgegebener umfangreicher Bericht konnte wegen anderer dringender Arbeiten vom Postdepartemente noch nicht näher geprüft werden. Wir hoffen jedoch, dass der Bundesrat in naher Zeit in der Lage sei, zur Frage der Einführung von Postsparkassen in der Schweiz Stellung zu nehmen.

4. Unterm S./24. Juni 1909 hat die Bundesversammlung ein Postulat mit nachstehendem Wortlaut angenommen: ,,Der Bundesrat wird eingeladen, mit tunlichster Beförderung die Vollziehungsverordnung vom 30. Dezember 1897 für die Postverwaltung zum Bundesgesetz vom 2. Juli 1897, betr. die Besoldungen der eidg.

Beamten und Angestellten, einer Revision zu unterziehen, unter Berücksichtigung des Berichtes der ständerätlichen Kommission."'

In bezug auf die Erledigung dieses Postulates wird auf Abschnitt III, Ziffer l (ad Art. 184--205 der Postordnung) hiernach verwiesen.

5. In der Sitzung des Ständerates vom 23. Juni 1910 ist vom Berichterstatter der Geschäftsprüfungskommission auf die P o s t f a c h s c h u l e n aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen worden, dass die Leiter der vier Schulen dieser Art in St. Gallen, Biel, Zürich und Lausanne eine Eingabe an die Oberpostdirektion gerichtet haben zur Erreichung eines bessern Zusammenhanges zwischen der Postverwaltung und diesen Schulen. Die genannte Eingabe ist einer eingehenden Prüfung unterworfen worden. Auf Grund dieser Prüfung sind die Petenten benachrichtigt worden, dass die Post Verwaltung sich künftig, insoweit Postlehrlingskindidaten vorhanden sind, an den vom Schweiz. Handels- und Industriedepartement an diesen Schulen vorzunehmenden Expertisen beteiligen werde und dass ferner durch die Postordnung eine Erhöhung des Mindestalteis für Postlehrlinge auf 17 Jahre vorgesehen sei.

6. Mit Botschaft vom 13. Juni 1910 (Bundesbl. 1910, IV, 163) an die Bundesversammlung hat der Bundesrat um die Bewilligung ·eines Kredites zur Erstellung einer P o s t w a g e n r e m i s e in Bern nachgesucht, der alsdann von den eidgenössischen Räten mit Bundesbeschluss vom 24. Juni 1910 (A. S. n. F. XXVI, 241) bewilligt worden ist.

7. Mit Botschaft des Bundesrates vom 20. Dezember
1909 an die Bundesversammlung (Bundesbl. 1909, VI, 662) ist ein Kredit von Fr. 1,718,000 zur Erstellung eines P o s t - und T e l e g r a p h e n g e b ä u d e s in A a r a u nachgesucht worden (s. Geschäftsbericht der Postverwaltung von 1909, Abschnitt II, Ziff. 6).

742 Da die Kommissionen der eidgenössischen Räte das Projekt al» zu weilgehend erachteten, so erklärte sich der Vorsteher deB Postdepartementes im Einversländnis mit dem Bundesrate bereit, die Vorlage zurückzuziehen und ein weniger Kosten verursachendes Projekt ausarbeiten zu lassen.

Ein solches neues Projekt, dessen Kostenvoranschlag sich auf Fr. 1,180,000 stellt, ist mit Nachtragsbotschaft vom 29. November 1910 (Bundesbl. 1910, V, 601) den eidgenössischen Räten vorgelegt worden. Da das Geschäft in der Dezembersession 1910 nur vom Ständerat durchberaten worden ist, so fällt dessen weitere Behandlung ins Jahr 1911.

8. Unterm 23. September 1910 (Bundesbl. 1910, IV, 661) hat der Bundesrat eine Botschaft an die Bundesversammlung erlassen, betreffend Bewilligung des erforderlichen Kredites für die Erstellung eines Post-, T e l e g r a p h e n - und T e l e p h o u g e b ä u d e s in St. G a l l e n . Durch Bundesbeschluss vom S.November 1910 (A. S. n. F. XXVI, 1113) haben die eidgenössischen Räte den nachgesuchten Kredit von Fr. 3,436,000 gewährt. Von diesem Kredit sind Fr. 51,000 für den nachträglichen Ankauf eines Landstreifens von 170m 2 zur Vergrösserung des Bauplatzes und Fr. 3,385,000 für die Ausführung des Baues und die Tunnelanlage vom Postgebäude bis zu den Geleisen der Bundesbahnen bestimmt.

III. Wichtigere Erlasse. Abschluss wichtiger Verträge.

Inland.

1. Die Inkraftsetzung des neuen Bundesgesetzes betreffend das schweizerische Postwesen erforderte mehrere umfangreiche Erlasse und Veröffentlichungen. In erster Linie ist zu nennen die vom Bundesrate unterm 15. November 1910 (A. S. n. F. XXVI, 1125) erlassene Vollziehungsverordnung zum genannten Gesetze, in Ersetzung der bisherigen Transportordnung für die schweizerischen Posten. Diese Vollziehungsverordnung mit der Bezeichnung ,,Postordnung" hat einen wesentlich grössern Umfang erhalten als die bisherige Transportordnung. In erstere sind im Sinne einer Zusammenfassung und bessern Übersichtlichkeit die auf das Postwesen bezüglichen Vorschriften, die bisher in besondern bundesrätlichen Verordnungen enthalten waren, eingegliedert worden. Es fallen hier in Betracht, die nacfigenannten Bestimmungen und Abschnitte: die Bestimmungen betr. Konzessionen für Personenbeförderung mittelst Fuhrwerken, die Abschnitte: Extrapost, Wertzeichen,

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Postchecks und -Giros, Organisation und Geschäftsgang, Rechnungswesen, Besoldungen und andere Bezüge, Dienstkleiduog, Arbeitszeit, Nebenbeschäftigungen, Erfüllung der gewöhnlichen bürgerlichen Pflichten, Konkurse und Bevogtigungen, Lehrlinge und Aspiranten und Verantwortlichkeit, des Postpersonals.

Um angesichts der ausserordentlichen Zunahme des Personals der Postverwaltung die wünschbare G e s c h ä f t s e n t l a s t u n g des B u n d e s r a t e s und des Postdepartementes herbeizuführen, ist im Abschnitt ,,Organisation und Geschäftsgang'1 (Art. 162--164) entsprechend der durch Art. 89 des neuen Gesetzes dem Bundesrat gegebenen Befugnis bestimmt worden, dass der ßundesrat künftig nur noch die Beamten der Zentralposlverwaltung und die Kreisdirektionsbeamten (Direktoren, Adjunkte, Kassiere und Kontrolleure) zu wählen habe. Die Wahl der übrigen Beamten, die bisher vom Bundesrat vorzunehmen war, sowie die der Angestellten bei der Zentralpostverwaltung, ist nunmehr dem Postdepartement übertragen. Die Zahl dieses Personals betrug auf Ende 1909 3688 Köpfe. Der Oberpostdirektion ist übertragen worden, die Wahl der Posthalter mit einer Anfangabesoldung von Fr. 1400 und weuiger, der Postablagehalter und der übrigen Angestellten.

Die Zahl dieses Personals belief sich auf Ende 1909 auf 9164 Köpfe.

In Übereinstimmung damit tritt auch eine im nämlichen Abschnitte vorgesehene Verschiebung in der Befugnis des Bundesrates, des Postdepartementes und der Oberpostdirektion mit Bezug auf die Errichtung neuer bleibender Stellen, die Besoldung, Abberufung und Entlassung der Beamten und Angestellten der Postverwaltung ein.

Im Sinne einer weitern Geschäftsentlastung der obern Instanzen ist ferner im gleichen Abschnitt eine Erweiterung der Befugnisse des Postdepartementes und der Oberpostdirektion in bezug auf den Abschluss von Miet- und Postführungsverträgen, die Vergebung von Lieferungen aller Art, sowie auf Entscheide in Haftpflichtfällen und auf Fragen der Verantwortlichkeit der Beamten und Angestellten vorgenommen worden.

In der B e g r e n z u n g der P o s t k r e i s e , die nach Art. 76 des neuen Gesetzes nunmehr Sache des Bundesrates ist, sind im Art. 175 der Postordnung einige kleinere Änderungen in den Postkreisen Bern, Neuenburg und Basel vorgenommen worden. Der Kanton Zug ist vom überlasteten Postkreis
Zürich abgetrennt und zum Postkreis Luzern geschlagen worden.

Die zuständigen Gerichts- und Polizeibehörden, die im Sinne von Art. 10 des Postgesetzes berechtigt sind, von der Postverwaltung die E i n s i c h t n a h m e und A u s l i e f e r u n g von P o s t s e n d u n g e n etc. oder A u s k u n f t s e r t e i l u n g über den Post-

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v e r k e h r bestimmter Personen zu verlangen, sind im Art. 4 der Postordnung einzeln bezeichnet worden. Die Kreispostdirektionen haben dem Begehren der zuständigen Behörden bei von A int es wegen zu führenden Strafuntersuchungen, oder, wenn es sich um die Verhinderung eines Verbrechens handelt, ohne weiteres Folge zu leisten, in allen ändern Fällen dagegen die Bewilligung der Oberpostdirektion einzuholen. Gegen Entscheide der letztern kann bis an den Bundesrat rekurriert werden, der endgültig verfügt.

Die Bestimmungen betreffend Sendungen mit Zeichen oder B e m e r k u n g e n b e s c h i m p f e n d e n oder u n s i t t l i c h e n I n h a l t e s oder solche, bei denen wahrgenommen wird, dass sie zur Begehung von Verbrechen auffordern, sind im Art. 6 der Postordnung dahin geändert worden, dass die Kreispostdirektionen, an die diese Sendungen zu übermitteln sind, diejenigen jener ersteren Art den Aufgebern, wenn sie bekannt sind, zurückzustellen oder wenn diese nicht zu ermitteln sind, als unbestellbar zu behandeln haben, während die Sendungen der zweiten Art ausnahmslos der Oberpostdirektion, erforderlichenfalls zuhanden der Bundesanwaltschaf't, einzusenden sind. Sendungen, die äusserlich Drohungen aufweisen, sollen dagegen dem Adressaten unaufgehalten ausgeliefert werden. Gegen Entscheide wegen Sendungen mit Zeichen und Bemerkungen beschimpfenden und unsittlichen Inhaltes wird dem Absender das Rekursrecht bis an den Bundesrat gewahrt, der endgültig verfügt.

In der Absicht, dem Postpersonal die Wohltat der S o n n t a g s r u h e , soweit dies mit den besondern Bedürfnissen des Postbetriebes und den öffentlichen Interessen vereinbar ist, zuteil werden zu lassen, ist im Art. 10 der Postordnung bestimmt worâen, dass der Schalterschluss bei den Poststellen an Samstagen und an Tagen vor staatlich anerkannten Feiertagen auf 7 Uhr abends zu erfolgen habe, und dass an Sonn- und ändern Feiertagen die Schalter nur während 2, statt wie bisher 3 Stunden, offen zu halten seien. Ferner ist die Bestellung der Briefpostgegenstände, der Fussbotendienst und die Leerung der Briefeinwürfe an diesen Tagen auf den Vormittag beschränkt und die Bestellung der ändern Gegenstände ganz aufgehoben worden. Diese Neuerungen waren zum Teil seit längerer oder kürzerer Zeit schon versuchsweise eingeführt und haben zu keinen
wesentlichen Anständen geführt.

Die B e s t e l l g e b ü h r (Art. 24 der Postordnung) von 30 Ct.

ist für Stücke, deren Gewicht 20 kg., statt wie bisher 25 kg überschreitet, zu beziehen. Ferner kommt nunmehr die Bestellgebühr auch bei der Expressbestellung zur Anwendung.

745 Die Aufbewahrungsfrist f ü r p o s t l a g e r n d e Sendungen (Art.28) ist von zwei Monaten auf einen Monat herabgesetzt worden, weil diese Frist den Bedürfnissen genügt.

Die L a g e r g e b ü h r (Art. 29) für Paketpostgegenstände und fUr auf der Poststelle abzuholende Reisegepäckstücke ist wie folgt festgesetzt worden; sie beträgt: für die ersten 7 Tage, 15 Ct.

für jeden Gegenstand bis 20 kg Gewicht oder bis Fr. 5000 Wert, 30 Ct. für jeden Gegenstand von höherem Gewicht oder Wert; für längere Lagerung wird das Doppelte der vorstehenden Gebühren erhoben. Die bisherige Lagergebühr betrug 15 Ct. für Gegenstände von über 5--25 kg Gewicht oder von über Fr. 1000 bis Fr. 5000 Wert und 30 Ct. für jeden Gegenstand von höherm Gewicht oder Wert, wenn die Lagerung mehr als 24 Stunden dauerte. Diese Erhöhung, die namentlich darin hervortritt, dass Pakete von jedem Gewicht der Lagergebühr unterliegen, während dies bisher nur für Pakete über 5 kg der Fall war, hat sich als notwendig erwiesen, um dem immer öfter vorgekommenen Missbrauch, die Postlokale als billige Lagerräume zu betrachten, entgegenzutreten.

Die Vorschriften betreffend die B e s e h e i n i g u n g eingeschriebener Postsendungen durch den E m p f ä n g e r (Art. 30) wurden ausführlicher und genauer gefasst, und zwar durch die Bezeichnung der Personen, die als bezugsberechtigt zu betrachten sind, und durch Aufnahme von wegleitenden Bestimmungen über die von den Bevollmächtigten vorzulegenden schriftlichen Vollmachten. Die Poststellen haben sich von Gesellschaften, Genossenschaften und juristischen Personen jeder Art eine beglaubigte schriftliche Erklärung zu verschaffen, aus der die Namen der zur Behändigung der Postsendungen berechtigten Personen ersichtlich sind.

Die L a g e r f r i s t für in Gas t h öf e adressierte, für Fremde bestimmte Sendungen (Art. 32, Ziff. l, lit. h~) ist, gleich wie für postlagernde Sendungen, von zwei Monaten auf einen Monat beschränkt worden.

In bezug auf die gewöhnliche P e r s o n e n p o s t sind die schon bisher angewendeten Grundtaxen (Art. 38) für die Personenbeförderung, die innerhalb der im Postgeaetz festgesetzten Höchstbeträge erhoben werden dürfen, aufgenommen worden. Das im Art. 78 der bisherigen Transportordnung bestandene Verbot der Beförderung von B l i n d e n ohne Begleitung in den
Postfuhrwerken ist aus Humanitätsrücksichten aufgehoben worden. Für die Beförderung des Reisegepäckes (Art. 40) ist nun nur noch für das das G e w i c h t des F r e i g e p ä c k e s übersteigende Gewicht eine Taxe zu bezahlen, während bisher die Taxe vom Gesamtgewicht zu bezahlen war, wenn dieses das zulässige Freigewicht überstieg. Die Gültigkeitsdauer der R e t o u r b i l l e t t e (Art. 52) ist von 3 auf

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4 Tage verlängert worden. Die Oberpostdirektion kann künftig auch die Gültigkeitsdauer der Abonnementsbillette in besondern Fällen, z. B. bei Erkrankung des Inhabers, bei Verkehrsstörung usw., verlängern. Da die Postverwaltung auch am Verkehr der z u s a m m e n s t e l l b a r e n B i l l e t t e (Art. 55) beteiligt ist, so sind auch diese in der Postordnung erwähnt worden.

Bei den W e r t z e i c h e n ist der Umtausch (Art. 84) in der Weise erleichtert worden, dass einzelne verdorbene, noch nicht benutzte Postkarten und Frankobänder von den Poststellen ohne Abzug gegen gleichartige Wertzeichen umgetauscht werden können und ferner, dass die Oberpostdirektion eine grössere Zahl von ungebrauchten Wertzeichen, für die der Inhaber keine Verwendung mehr hat, unter Abzug der Erstellungskosten, gegen andere Wertzeichen austauscht. Der von der Wertzeichenkontrolle der Oberpostdirektion seit einigen Jahren besorgte Aufdruck von Postwertzeichen (Art. 85) auf Briefumschlägen usw., der sich gut bewährt hat, ist in der Postordnung ebenfalls erwähnt worden.

Die Bedingung, dass, um zur Drucksachentaxe zulässig zu sein, die mit einem mechanischen polygraphischen Verfahren hergestellten Vervielfältigungen in wenigstens 20 gleichlautenden Exemplaren aufzugeben seien, ist dahin gemildert worden, dass nur noch mehrere gleichlautende Exemplare (Art. 94, Ziff. l, lit. e) verlangt werden.

Ganz oder teilweise frankierte Drucksachen, die den Bedingungen, unter denen sie zur Drucksachentaxe Beförderung erhalten könnten, nicht entsprechen, können nunmehr als Postkarten, Briefe oder Pakete (Art. 94, Ziff. 10) befördert werden.

Die Zustellung, durch das Bestellpersonal, von a b o n n i e r t e n D r u c k s a c h e n u nd B ü c h e r S e n d u n g e n von Bi bliotheken im Ausleihverkehr nach deren Rückkunft ist auf sämtliche öffentliche Bibliotheken (Art. 96, Ziff. 5) ausgedehnt worden, während dies bis dahin nur für die schweizerische Landes- und Bundesbibliothek stattfand.

In bezug auf die a b o n n i e r t e n Z e i t u n g e n und Zeitschriften ist bestimmt worden, welche Veröffentlichungen als solche anzusehen sind, die bloss Geschäfts- und Reklamezwecken dienen, und nach dem Gesetze von der Zeitungstaxe ausgeschlossen sind. Ferner sind bezüglich der Titelseite der Zeitungen einige formelle Erfordernisse aufgestellt
worden. Zur Regelung des Verhältnisses zwischen dem Zeitungsverleger und der Post sind beidseitig zu unterzeichnende Erklärungen vorgesehen. Eine neue Gebühr von 10 Ct. ist eingeführt worden, für den Fall, wo, bei Änderung des Wohnortes des Abonnenten einer Zeitung, die Post, um die

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unmittelbare Versendung der Zeitung an die neue Bestimmung zu bewirken, den Verleger und die Poststelle des neuen Bestimmungsortes benachrichtigen muss (Art. 97, Ziffern 2, 3, 8 und 12).

W a r e n m u s t e r , die ihrer Beschaffenheit wegen als solche nicht zulässig sind und bisher nicht Beförderung erhielten, können nunmehr als Briefe oder Pakete (Art. 99, Ziff. 7) befördert werden.

Bei der P a k e t p o s t (Art. 105, Ziff. 2) ist die Werttaxe bedeutend herabgesetzt worden ; sie beträgt nunmehr 5 Ct. bis 300 Fr., 10 Ct. für über 300--1000 Fr. und 5 Ct. mehr für je 1000 Fr. mehr oder Bruchteil davon. Diese Ermässigung hat zugleich auch den Zweck, die Angabe eines geringeren als des wirklichen Wertes tunlich zu verhindern. Die bisherige Werttaxe betrug: für die ersten 1000 Fr. 3 Ct. für je 100 Fr. und für höhere Beträge 30 Ct. für das erste 1000 Fr. und 6 Ct. mehr für jedes weitere JOOO Fr. oder Bruchteil davon.

Die Gebühr für N a c h n a h m e n (Art. 108, Ziff. 2) hat eine wesentliche Ermässigung erfahren. Sie beträgt jetzt: bis 10 Fr.

Nachnahme 10 Ct., über 10--50 Fr. 20 Ct., über 50--100 Fr.

30 Ct. und für je weitere 100 Fr. 10 Ct. mehr. Die bisherige Gebühr betrug 10 Ct. für je 10 Fr. oder Bruchteil davon.

Der Höchstbetrag der telegraphischen P o s t a n w e i s u n g e n (Art. 117, Ziff. 1) ist von 500 auf 1000 Fr. erhöht worden.

Wegen Mangel an Barschaft (Art. 121, Ziff. 2) darf die Auszahlung einer Postanweisung künftig nur noch um 24 Stunden, statt wie bisher um fünf Tage, verschoben werden. Bei telegraphisch nachgesandten Postanweisungen ist nur noch die Telegrammtaxe (Art. 122), nicht auch wie bisher die Anweisungstaxe zu berechnen.

Der Höchstbetrag für E i n z u g s m a n d a t e , die auf eine Checkrechnung (Art. 126, Ziffer 1) übertragen werden, ist nunmehr unbeschränkt. Den Einzugsmandaten zur Betreibung (Art. 129 und 134, Ziff. 3), die nun offen, früher verschlossen, aufzugeben sind, muss vom Versender ein Betreibungsbegehr.en, sowie der Betrag des Kostenvorschusses in Frankomarken beigegeben werden. Bisher musste der Kostenvorschuss unmittelbar dem Betreibungsamte besonders übermittelt werden. Das genannte vereinfachte Verfahren, das dem Versender Kosten und Muhe erspart, ist im Einverständnis mit dem Bundesgericht angeordnet worden.

Im C h e c k - u n d G i r o v e r k
e h r ist bestimmt worden, dass jede Postcheckrechnung unter der Firmabezeichnung oder dem wirklichen Namen des Rechnungsinhabers (Art. 135) geführt werden müsse und zwar, weil vereinzelte Versuche gemacht worden sind, Postcheckrechnungen unter einem Pseudonymen eröffnen zu lassen.

Zweck ist auch, unlautere Elemente vom Postcheckverkehr fernzu-

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halten. DiePostchecks sind nun auch zum Indossement (Art.138, Ziff.2) zugelassen worden, unter der Bedingung, dass der Indossai seine Identität nachzuweisen habe. Diese Anordnung hat namentlich eine Erleichterung im Verkehr mit Banken im Auge. Der Betrag eines Postchecks, der nicht ohne Voranzeige von zwei Tagen erhohen werden kann (Art. 138, Ziffer 4), ist von Fr. 10,000 auf Fr. 20,000 evhöhtworden. Die vom ObligationenrechtfürChecks vorgeschriebenen Präsentationsfristen (Art. 138, Ziff. 6) von fünf Tagen, wenn sie am Zahlungsort ausgestellt sind, und von acht Tagen, wenn die Ausstellung an einem ändern Ort erfolgte, findet nun auch auf Postchecks Anwendung, in demSinne, dass die Checks nach diesen Fristen nicht mehr protestabel, dagegen wie bis anhin innert der Frist eines Monats umlaufsberechtigt sind. Die bisherige Vorschrift, dass Bareinzahlungen auf eine Postcheckrechnung (Art. 139, Ziff. 1) den Betrag von Fr. 10,000 nicht übersteigen dürfen, ist dahin geändert worden, dass dies nunmehr nur noch bei besonders bezeichneten Poststellen der Fall sein soll, die z. B. der Sicherheit wegen und über Nacht besser nicht mit hohen Geldbeträgen belastet werden. Die übrigen Poststellen werden künftig Einzahlungen in unbeschränktem Betrag annehmen können. Es ist neu vorgesehen, dass Postcheckrechnungen gekündet werden können, wenn sie zu Spekulationszwecken (Silberdrainage) (Art. 142, Ziff. 1) missbraucht werden. Die Bestimmungen über die Verwaltung der Postcheck-Gelder (Art. 143) sind entsprechend den gemachten Erfahrungen und den seitherigen Beziehungen mit der Nationalbank ausführlicher gehalten worden.

Die Abtretung der P o r t o f r e i h e i t von Behörden, Amtsstellen und Personen, denen sie gesetzlich zukommt, an solche, denen sie gesetzlich nicht zukommt, ist als unstatthaft und strafbar erklärt (Art. 144). Diese Bestimmung hat namentlich den Sinn, dass die Delegation der Portofreiheit von Behörden usw. an untergeordnete Organe, die kein Recht auf Portofreiheit haben, verboten sei. Im Art. 145, Ziff. 2, wird festgestellt, dass den Präsidien der eidgenössischen Bäte, sowie den Präsidien der Kommissionen der eidgenössischen Kate, die Portofreiheit auch im Sinne von eidgenössischen Behörden zusteht und sie daher auch, wenn sie sich nicht am Sitzungsorte befinden, die Portofreiheit für die ausgehenden
Korrespondenzen in Amtssachen beanspruchen können.

Die formelle Vorschrift, dass die Behörden uud Amtsstellen ihre portofreien Korrespondenzen auf der Adresse mit der Eigenschaft der versendenden Stelle zu versehen und sie als Amtssaehe zu bezeichnen haben, ist auch auf die Wohltätigkeitsanstalten (Art. 145V Ziff. 3) für die mit Postfreimarken frankierten Korrespondenzen als anwendbar erklärt worden.

749 Die Militär : Instruktoren, das Verwaltungspersonal und die Sicherheitswachen der Befestigungen geniessen nur Portofreiheit für dienstliche Sendungen (Art. 147), wozu die zu zählen sind, die vom militärischen Unterkunftsort, wie von der Kaserne, vom Kantonnement oder vom Bureau ausgehen und dorthin gerichtet sind, nicht aber für ausserdienstliche Sendungen nach und von der Privatwohnung. Diese Einschränkung ist dadurch gerechtfertigt, dass diesen Mililärstellen in erster Linie die Eigenschaft von ständigen Militärbeamten- und Angestelltenstellen zukommt und sie als solche für ihre Privatkorrespondenz keinen Anspruch auf Portofreiheit haben. Für die Beamten und Angestellten der Militärverwaltungen ist hervorgehoben, dass sie Anspruch auf Portofreiheit nur während der Zeit haben, während der sie Instruktionsdienst oder aktiven Dienst leisten. Ausgenommen sind ferner von der Portofreiheit die, Zivilkleidung tragenden, Mitglieder der Aushebungskommissionen und die vom Militärdepartement bezeichneten Experten für die Prüfung der körperlichen Leistungefähigkeit der Stellungspflichtigen bei der Aushebung.

In bezug auf die schweizerischen Bundesbahnen (Art. 148) sind diejenigen Unterabteilungen der Generaldirektion und der Kreisdirektionen bezeichnet, die Anspruch auf Portofreiheit haben.

Um die Übertragung der Portofreiheit durch Aufsichtsbehörden von öffentlichen Schulen (Art. 149) an andere Organe, wie Rektoren, Vorsteher, Lehrer usw., die nicht den amtlichen Charakter von Aufsichtsbehörden haben, zu verhindern, ist eine Auslegung des Begriffes von solchen Aufsichtsbehörden gegeben worden. Dagegen soll den Rektoren und Schulvorstehern, als Amtsstellen im Sinne von Art. 56, lit. b und c des Postgesetzes, die Portofreiheit in Schulsachen zustehen.

Die Bezeichnung der Anstalten, Gesellschaften und Vereine, die sich mit Armenunterstützung befassen oder ähnliche wohltätige Zwecke (Art. 150) verfolgen, denen besonders gekennzeichnete Postwertzeichen ( P o s t f r e i m a r k e n ) für Briefpostsendungen verabfolgt werden, ist dem Postdepartement übertragen, unter Wahrung des Rekursrechtes an den Bundesrat. Für die Abgabe dieser Marken sind einheitliche Regeln, sowie ein Höchst- und ein Mindestbetrag festgesetzt. Die Begehren sind durch statistische Nachweise zu belegen.

Die kantonalen- und
Gemeindeunternehmungen, die wirtschaftlichen oder Erwerbszwecken (Art. 152) dienen und die nach Gesetz keine Portofreiheit geniessen, sind einzeln, soweit solche bekannt sind, namhaft gemacht worden. Als portopflichtige Amtssachen und demnach der Taxe unterliegend, sind diejenigen zwischen Behörden

750 und Amtsstellen und mit Dritten ausgewechselten Postsendungen, die, auch wenn sie von Amtes wegen erfolgen, die Interessen von Privaten betreffen (Art. 153), bezeichnet worden, unter Aufzählung der hauptsächlichsten Sendungen, die unter diesen Begriff fallen.

Für gewisse regelmässig vorkommende Fälle sind Ausnahmen von der für portofreie Sendungen bestimmten Gewichtsgrenze (Art. 155) im Sinne der Erhöhung vorgesehen worden. Für mit Nachnahme (Art. 157) belastete, sonst portofreie Sendungen, die als einzuschreibende zu betrachten sind, ist allgemein bestimmt, dass sie der Taxe unterliegen. Eine Ausnahme bilden nur die im Dienstverkehr der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltungen ausgewechselten Sendungen.

Wir haben vorausgesehen, dass der Übergang vom frühern ausgedehnten zum neuen eingeschränkteren System der Portofreiheit mit Schwierigkeiten verbunden sei und dass sich anfangs eine gewisse Unsicherheit in der Ausführung der neuen gesetzlichen Bestimmungen geltend machen werde. Wir sind aber überzeugt, dass man sich, bei der beabsichtigten, tunlich entgegenkommenden Anwendung der neuen Bestimmungen, bald in die neuen Verhältnisse finden werde.

Der Abschnitt B es öl d ü n g e n und a n d e r e B e z ü g e (Art.

184--205) ersetzt die Vollziehungsverordnung für die Postverwaltung zum Bundesgesetz vom 2. Juli Ib97 betr. die Besoldungen der eidg.

Beamten und Angestellten, vom 30. Dezember 1897 (A. S. n. F. XVI, 380). In diesem Abschnitt sind der Vollständigkeit halber auch aufgenommen worden die bisher in ändern Erlassen enthaltenen Bestimmungen betreffend Taggelder und Reiseentschädigungen, Fahrdienstentschädigungen, Nacht- und Frühdienstentschädigungen, Sonntagsdienstentschädigungen, Auslandszulagen, Dienstwohnungen, Dienstlokale, Bureaubedürfnisse, Entschädigungen für ausserordentliche Dienstleistungen, Dienstaltersgratifikationen und Besoldungsnachgenuss. Die Neubearbeitung dieser Bestimmungen war notwendig, einesteils um darin die durch die Gesetzesnovelle zum Besoldungsgesetz vom 24. Juni 1909 (A. S. n. F. XXV, 645) erforderlichen Ausführungsbestimmungen zu berücksichtigen und um andernteils das im Abschnitt II, Ziff. 4 hiervor erwähnte Postulat der Bundesversammlung betreffend das Bundesgesetz über die Besoldungen der eidg. Beamten und Angestellten, vom 2. Juli 1897, zu erledigen.
Die nachgenannten Neuerungen in diesem Abschnitt gegenüber den obgenannten Vollziehungsvorschriften und der Novelle zum Besoldungsgesetz sind namentlich vorgesehen worden, um den

751 Intentionen der eidgenössischen Räte, die bei der Beratung der Novelle zum Besoldungsgesetz zu Tage getreten sind, sowie den durch die verschiedenen Verbände des Personals kundgegebenen Wünschen innert der Grenzen der Möglichkeit zu berücksichtigen.

Von den eidg. Räten ist der Wunsch ausgesprochen worden, es möchte einer grösseren Zahl Angestellter als bisher das gesetzliche Besoldungsmaximum zuerkannt oder deren Besoldungen diesem ·näher gebracht werden. In diesem Sinae ist das Besoldungsmaximum ·für Briefträger, Bureaudiener, Hauswarte und Hauswarlgehülfen um Fr. 400, statt Fr. 300 (Art. 19i, Ziff. l und 2, lit. f der Postordnung) wie es die Gesetzeeno velie erfordert hätte, erhöht worden und steht somit, insoweit es den höhern Ansatz betrifft (Orte mit mehr als 10,000 Einwohnern), nur noch 100 Fr. unter dem gesetzlichen Maximum der bezüglichen Klasse. Diese Verbesserung kommt einem Personal von ca. 3500 Mann zu gut und wird das Besoldungsbudget in der Folge um über Fr. 350,000 belasten.

Die Wagenmeister (Art. 191, Ziff. l und 2, lit. e) sind entsprechend der Wichtigkeit ihrer Arbeiten einer höhern Besoldungsstufe (derjenigen der Ober paketträger, statt der der Briefträger), zugeteilt worden. Den Oberpaketträgern, Obermandatträgern und den Oberbriefträgern ist die bisherige besondere jährliche Zulage von 200 auf 300 Fr. erhöht worden und zwar mit Rücksicht auf die den Briefträgern etc. zuteil gewordene Besserstellung. Die Maximalbesoldung der Dienstchefs und Unterbureauchefs der Postbureaux I. und II. Klasse (Art. 191, Ziff. i und 2, lit. c) ist um Fr. 200 höher gestellt worden, als es die Novelle erforderte und .zwar mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Stellen und um einen weniger grossen Unterschied gegenüber den Ansätzen der Postverwalter und Bureauchefs herzustellen.

. Die vom Betriebspersonal bekämpfte Unterscheidung in der Besoldung der Postbureaux I. und II. Klasse zwischen Orten mit 10,000 und mehr Einwohnern und solchen mit weniger als 10,000 Einwohnern ist durch die Bestimmung (Art. 191, Ziff. 4) gemildert worden, dass sofern die Bedeutung der Bureaux oder die örtlichen Lebensverhältnisse dies gerechtfertigt erscheinen lassen, den Beamten und Angestellten in Orten mit weniger als 10,000 Einwohnern das höhere Besoldungsmaximum (dasjenige der Orte mit 10,000 und mehr Einwohnern)
zuerkannt werden kann. Nach vorläufigen Erhebungen wird diese Verbesserung ca. 45 Postbureaux II. Klasse .mit ca. 460 Beamten und ca. 680 Angestellten zu gute kommen und Mehranforderungen von ca. Fr. 170,000 zur Folge haben. Die ^eingehende Prüfung dieser Frage liess erkennen, dasä diese Massinahme eine richtigere Abstufung der Besoldungen zulasse, als das ßundesblatt. 63. Jahrg. Bd. II.

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gänzliche Fallenlassen der Grenze auf Grund der Einwohnerzahl' dies gestatten würde.

Bei den Postbureaux III. Klasse (Art. 192) ist ausser einer Anzahl kleinerer Verbesserungen im Schema für die Notenermittlung als wichtigstes Zugeständnis eine ganz bedeutend verbesserte Skala für den Briefträger- und Botendienst aufgestellt -worden.

Diese Verbesserung allein erfordert eine Mehraufwendung, die sich, in der Folge auf ca. Fr. 120,000 belaufen wird.

Bei den Postablagen (Art. 193) sind ausser der Verbesserung des Schemas für deren Festsetzung die Entschädigungssätze filidie Besorgung des Bureaudienstes und die Lokallieferung um je Fr. fiO erhöht worden, was eine Mehraufwendung von ca. Fr. 120,000' nach sich zieht. Ferner ist auf Grund der Gesetzesnovelle die Entschädigung für den Bestell- und Botendienst durch Erhöhung des Minimums für die Jahresdienststunde um Fr. 20 und desMaximums um Fr. 30 neu festgesetzt worden. Als weitere Verbesserung ist vorgesehen, dass die Oberpostdirektion die Maximalansätze für Bestell- und Botendienst noch um 10 Fr. für die Jahresdienststunde erhöhen kann, in den Fällen, wo die Dienstbesorgung unter besonders schwierigen Umständen (gebirgige Gegenden mit langandauerndem Winter) zu erfolgen hat oder wo die Lebensverhältnisse gunz ausnahmsweise ungünstig sind.

Die Kondukteure (Art. 194) werden ebenfalls an der Verbesserung teilnehmen, die sich aus der bei den Postbureaux I.

und II. Klasse genannten neuen Anwendung der Abgrenzung derBesoldungen nach der Einwohnerzahl ergeben wird.

Die Landbriefträger und Landboten werden in den Genuss; der gleichen Verbesserungen kommen, wie sie für den Bestellund Botendienst bei den Postablagen genannt sind. Ausserdem ist vorgesehen, dass den Landbriefträgern in Vororten von grössern Städten, sofern die örtlichen Verhältnisse dies als gerechtfertigt erscheinen lassen, die für die Briefträger der Postbureaux I. und 11. Klasse festgesetzten Besoldungsansätze zuerkannt werden können.

Die vorgenannten sämtlichen über die Gesetzesnovelle vom 24. Juni 1909 hinausgehenden Verbesserungen werden für diePostverwaltung Mehraufwendungen, die sich nach und nach geltend machen werden, von ungefähr Fr. 890,000 zur Folge haben.

Damit darf angenommen werden, dass den Wünschen des Personals nach der Wegleitung der eidgenössischen' Räte in weitgehendem
Sinne entgegengekommen sei.

Im Abschnitt ,, A r b e i t s z e i t " ist die Frage bezüglich der Anrechnung von halben Freitagen (Art. 215), die vom Postbeimtenverband angefochten worden ist, in einem gegenüber bisher

753 dem Personal günstigeren Sinne erledigt worden. Es ist bestimmt worden, dass halbe Freitage nur dann als Ruhezeit anzurechnen seien, wenn infolge der allgemeinen Dienstbeschränkung an den Sonn- und ändern Feiertagen nur 4 Stunden bis spätestens 12 Uhr mittags Dienst zu leisten sei. Bisher wurde ein halber Freitag berechnet, wenn, ohne Rücksicht auf die Zahl der Dienststunden, der Dienst an Sonn- und Feiertagen nur bis Mittags dauerte. Dagegen erschien es in keiner Weise gerechtfertigt, von der Anrechnung von halben Freitagen überhaupt Umgang zu nehmen.

Im Abschnitt ,,Nebenbeschäftigungen" ist näher bestimmt worden (Art. 227), gegenüber welchen Kategorien von Beamten und Angestellten das Postdepartement geeignete Ausnahmen in bezug auf Nebenbeschäftigungen eintreten lassen kann.

Im Abschnitte ,, L e h r l i n g e und A s p i r a n t e n " - ist entsprechend dem seit längerer Zeit geübten Verfahren die Bestimmung aufgenommen worden, dass zur Ergänzung des Beamtenpersonals für Bureaux I. und II. Klasse nur männliche Bewerber (Art. 233) zugelassen werden. Das Mindestalter für Postlehrlinge ist von 16 auf 17 Jahre erhöht worden und dem Postdepartement ist die Befugnis anheim gestellt worden, die Altersgrenzen für diese je nach den Verhältnissen abzuändern. Als neues Erfordernis für die Zulassung als Postlehrling wird ferner verlangt, der mindestens zweijährige Besuch einer Sekundärschule mit gutem Abgangszeugnis. Für die Ausbildung der Lehrlinge ist die Aufstellung eines Lehrplanes (Art. 235), nach welchem diese mit den verschiedenen Dienstzweigen bekannt zu machen sind, ferner sind Massnahmen für die ausserdienstliehe Ausbildung und die Abhaltung von Schlusskursen vorgesehen.

Unter dem Abschnitt ,, V e r a n t w o r t l i c h k e i t des P o s t personals" ist die Bestimmung (Art 238) aufgenommen worden, dass dieses Personal die Interessen der Postverwaltung treu und mit, Umsicht wahrzunehmen und jeden Schaden abzuwenden habe und zwar nicht nur während der Arbeitszeit, sondern überhaupt; sodann wird das Po.stpersonal für die Folgen der Nichtbeachtung von Dienstvorschriften der Verwaltung gegenüber verantwortlich erklärt.

Im Abschnitt ,, H a f t p f l i c h t " ist der in Art. 99 des Postgesetzes vorgesehene Unfallversicherungsfonds (Art. 240) für die Selbstversicherung der Postverwaltung gegen
die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht bei Uniallen im Postbetrieb vom bisherigen Betrag von Fr. 200,000 auf Fr. 500,000 erhöht worden, weil es sich gezeigt hat, dass bei wichtigen Unfällen der Zins von Fr. 200,000 nicht genügt, um die sich hieraus ergebenden finanziellen Verpflichtungen zu decken. Ferner ist der Grundsatz auf-

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gestellt worden, dass Sachen, für die die Postvervvaltung vollen Ersatz geleistet hat, in deren Eigentum (Art. 241, Ziffer 9) übergehen. In näherer Ausführung von Art. 109 des Postgesetzes ist (Art. 242) bestimmt worden, dass, wenn nach Ankunft einer Sendung am Bestimmungsort eine Schadenersatzforderung gleichzeitig vom Versender und vom Empfänger gestellt wird, die Entschädigung nur dem Versender zukommt, wenn der Empfänger damit einverstanden ist.

Für die Entgegennahme von Beschwerden wegen Verletzung des Postgeheimnisses gegenüber Beamten und Angestellten der Postverwaltung sind die Kreiapostdirektionen, die Oberpostdirektion und das Postdepartement (Art. 243) bezeichnet.

Im Art. 254 der Postordnung wird das Postdepartement mit der Vollziehung des Postgssetzes nach Massgabe der Postordnung und mit dea weitern erforderlichen Massnahmen beauftragt.

2. Unter dem Titel ,, P o s t a m t l i c h e S a m m l u n g a ist eine Zusammenstellung der vom 1. Januar 1911 an für das schweizerische Postwesen gültigen, grundlegenden Bestimmungen herausgegeben worden. Diese iu deutscher, französischer uud italienischer Sprache erschienene Sammlung besteht aus drei Teilen: a. Bundesgesetze, 6. Postordnung, c. Ausführungsbestimmungen.

Abschnitt a enthält ausser dem neuen Postgesetze auch die übrigen Bundesgesetze, die auf die Postverwaltung Anwendung finden, nämlich diejenigen betreffend die Besoldungen, die Arbeitszeit und die Haftpflicht. Die Abschnitte b und e enthalten die vorstehend besprochene Postordnung und deren Ausführungsbestimmuogen.

3. Im Berichtsjahre sind aussej der postamtlichen Sammlung folgende weitere Erlasse veroffeotlicht worden: a. eine Anleitung für die Kreispostkassen ; b. Vorschriften über die Aufgaben und Befugnisse der Bahnpostbureaux; C. eine neue Anleitung über den Postumladdienst; d. neue Vorschriften über Behandlung und Abfertigung der nicht eiligen Drucksachensendungen nach dem Ausland ; e. neue Vorschriften betreffend Erstellung, Bestellung und Verwendung des Bindfadens; f. eine Anleitung über die Beschaffung, die Verwendung, den Unterhalt und die Inventarisierung der Postsäcke. Diese Anleitung bezweckt die Verminderung der verschiedenen Sackarten, die Bestimmungsbezeichnung der Säcke mittelst Sackflaggen, statt mittelst Aufschriften auf den Säcken selbst

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g.

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n.

und eine erhebliche Vereinfachung in der Führung des Sackinventars ; Vorschriften über den Wohnsitz des Postpersonals; eine Preisliste der schweizerischen Zeitungen für dea Inlandsverkehr; eine Preisliste der schweizerischen Zeitungen fUr den Auslaudsverkehr; eine Preisliste der ausländischen Zeitungen; eine Neuausgabe der Bestimmungen für die Zeitungsverleger; eine Neuausgabe des Taschenposttarifs für die Schweiz und das Ausland.

eine Anleitung über das Inspektionswesen der Postverwaltung.

4. Mit Rücksicht darauf, dass vom 1. Januar 1911 an infolge des neuen Postgesetzes alle Veröffentlichungen, die bloss Geschäftsund Reklamezwecken dienen, von der Taxe der abonnierten Zeitungen und Zeitschriften ausgeschlossen und zu frankieren sind, ist auf jenen Zeitpunkt, um die Frankatur von solchen Sendungen, sowie ändern Drucksachen und von Warenmustern, die gleichzeitig in grösserer Zahl (in wenigstens 200 Stück) aufgegeben werden, zu erleichtern, die samthafte Frankatur im Innern der Schweiz gestattet worden. Dies geschieht nur auf Verlangen des Versenders und dadurch, dass die Gesamtfrankatur der gleichzeitig aufgegebenen Drucksachen auf einem mit den entsprechenden Angaben auszufüllenden Formular mit Frankomarken gedeckt und die Sendungen mit dem Datumstempel und einem Stempel P. P.

(port payé) bedruckt werden.

5. Die O f f i z i e l l e P o s t k a r t e der S c h w e i z , bearbeiten und herausgegeben von der schweizerischen Oberpostdirektiod, ausgeführt von der schweizerischen LandestopogrHphie, ist Enet März erschienen. Die neue Postkarte unterscheidet sich von der bisherigen, im Jahre 1893 erschienenen Postkarte hauptsächlich dadurch, dass sie den vollständigen hellbraunen Terraindruck der Generalkarte der Schweiz im Massstabe von l : 250,000, welche als Grundlwge für die neue Postkarte diente, enthält. Es sind darin dargestellt: die Eisenbahnlinien im Betrieb und im Bau, mit der Lage der Stationen; die Personenpostkurse; die Auto-, mobil-, Fahrboten-, Fussboten- und Maultierkurse; die Post- und Telegraphenbureaux, nebst den schweizerischen Postagentureu itn Auslaude etc. Am Rande der Karte befinden sich die im vergrösserten Massstabe gehaltenen Übersichtskärtchen der Städte Genf, Lausanne, Bern, Basel, Luzern, Zürich und St. Gallen.

Die neue Karte ist allen Ortspoststellen von etwelcher Bedeutung, sowie allen Bahn- und Schiffspostbureaux abgegeben

756 worden. Dem Publikum wird sie zu einem angemessenen Verkaufspreise verabfolgt.

6. Infolge des Überganges der Gotthardbahn an die schweizerischen Bundesbahnen ist unterm 19./2l. Januar 1910 zwischen der schweizerischen Post Verwaltung und der Verwaltung der s c h w e i z e r i s c h e n B u n d e s b a h n e n ein Nachtrag zum Übereinkommen betreffend die Entschädigung für die Beförderung der Postpakete im Gewichte von über 5 kg auf den schweizerischen Bundesbahnen, vom 30. August/l. September 1904 abgeschlossen und in diesem Nachtrage die Entschädigung der Postverwaltung an die Bundesbahnen für das Jahr 1910 und die folgenden Jahre ür die Beförderung der Postpakete über 5 kg auf dem frühern Netz der Gotthardbahn vereinbart worden.

Aus dem nämlichen Grunde ist ferner auf 1. Januar 1910 der Vertrag zwischen der schweizerischen Postverwaltung und der G o t t h a r d b a h n betreffend die Beziehungen der Gotthardbahn zum Postdienste vom 24./26. Januar 1888 aufgehoben worden. An dessen Stelle ist am 5. April 1910 ein Nachtrag zum Vertrag zwischen der schweizerischen Postverwaltung und der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen betreffend die Beziehungen des schweizerischen Postdienstes zu den schweizerischen Bundesbahnen vom 6. November 1903 abgeschlossen worden, der bestimmt, dass der letztgenannte Vertrag, sowie der Vertrag zwischen der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen und der schweizerischen Oberpostdirektion betreffend die leihweise Abgabe, die Bedienung uad den Unterhalt der Akkumulatorenbatterien, sowie den Unterhalt der elektrischen Beleuchtungseinrichtungen mit Dynamo für Bahnpostwagen, vorn 23. Juni 1903, den obgenannten Vertrag mit der Gotthardbahn ersetze. Der Nachtrag enthält ferner, in Ersetzung des Vertrages zwischen der schweizerischen Postverwaltung und der Gotthardbahn, vom 13./26. Mai 1898 und drei Nächträgen hierzu über die Benützung der kombinierten Post- und Gepäckwagen, Serie F Z 4 der Gotthardbahn, Bestimmungen betreffend die Bereitstellung von vierachsigen kombinierten Post- und Gepäckwagen der Serie F Z 4 in den Schnellund Expresszügen der Strecke Basel-Mailand durch die Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen.

7. Neue Verträge betreffend die Beziehungen zum Postdienste sind im Berichtsjahre mit den N e b e n b a h n e n Lausanne-Ouchy,
Capolago-Monte-Generoso, Neuchatel-Chaumont, Niesenbahn, Flamatt-Gümmenen, Saignelégier-Glovelier, Schwyz-Seewen, Solothurn-Münster und mit der Südostbahn abgeschlossen worden. Mit

757 aehn anderen Nebenbahnen mussten Nachträge zu den bestehenden Verträgen vereinbart werden.

Wegen der Regelung der Beziehungen der Bodensee-Toggen·burg-Bahn zum Postdienste sind Unterhandlungen im Gange.

8. Auf den I.September 1910 konnten die neuen T a x m a r k e n (siehe Geschäftsbericht von 1909, Abschnitt III, Inland, Ziffer 7) herausgegeben werden. Die Neuausgabe umfasst die Taxwerte von l, 3, 5, 10, 15, 20, 25 und 50 Ct. Neu gegenüber den bisherigen Taxwerten sind diejenigen von 3,15 und 25 Ct.

Weggefallen ist dagegen der Taxwert zu Fr. 1. Das im letztjährigen Geschäfsbericht beschriebene Bild ist in Buchdruck in den Farben blaugrün und zinnoberrot auf weissem Grund hergestellt. Die bisherigen Taxmarken bleiben bis auf weiteres gültig.

9. Auf Ende des Berichtsjahres sind auch die gemäss Art. 60, zweiter Absatz, des neuen Postgesetzes, auf 1. Januar 1911 durch die Anstalten, Gesellschaften und Vereine, die sich mit Armenunterstützung befassen oder ähnliche wohltätige Zwecke verfolgen, zur Verwendung gelangenden P o s t F r e i m a r k e n hergestellt worden uud zwar in den Taxwerten von 2, 5 und 10 Ct.

Das hierzu verwendete Bild ist das der neuen Taxmarken, mit dem Unterschied, dasa sie auf blaugrünem, statt weissem Papier gedruckt sind und zu beiden Seiten der Wertziffer je ein ,,P"1 in der Diagonale aufweisen. Ferner sind diese Marken oben in der Mitte mit einer Kontrollüummer in Schwarzdruck versehen worden, die für jede Anstalt usw. verschieden ist. Postfreimarken ohne Kontrollnummer, die zu Sammelzwecken durch die Oberpostdirektion gegen Bezahlung abgegeben werden, sind zur Frankatur von Postgegenständen nicht zulässsig.

10. Auf den 1. August 1910 sind, um zu einer würdigen Begehung der Bundesfeier an diesem Tage anzuregen und beizutragen, im Auftrage des hierfür besonders gebildeten BundesfeierKomitees sogenannte B u n d e s f e i e r p o s t k a r t e n herausgegeben worden. Der Druck dieser Postkarten ist, insoweit es das von einem Sehweizerkünstler entworfene Bild betrifft, vom genannten Komitee, dagegen in bezug auf die Adresseite und den Taxstempel (5 Ct.)

von der Postverwaltung augeordnet worden. Deren Verkauf erfolgte zum Preise von 20 Ct. durch die schweizerischen Poststellen während der Zeit vom 1.--31. August 1910. Es sind 307,308 Stück davon abgesetzt worden. Der
mit diesem Verkaufe erzielte Reinertrag ist dazu bestimmt, einer dem nationalen Volkswohl -dienenden Institution zugewendet zu werden. Dieses Jahr wurde der Fr. 39,651.54 betragende Reinertrag den Wassergeschädigten

758 verabfolgt. Ferner sind gemäss Vertrag mit dem Bundesfeierkomitee dem Verband schweizerischer Postbeamter für einen im Einverständnis mit der Oberpostdirektion zu bestimmenden gemeinnützigen' Zweck 10% vom Bruttoertrag, d. h. Fr. 6146.16 verabfolgt worden.

11. Mit Rücksicht auf vorgekommene Fälle der Beraubung von.

Faktorenkarren während des Bestelldienstes sah sich die Postverwaltung veranlasst, besondere Vorsichtsmassregeln bei der B e s t e l l u n g v on W e r t s e n d u n g e n vorzuschreiben. Diese bestehen im wesentlichen darin, dass in grossen Städten für die Bedienung der im Zentrum gelegenen Banken, Verwaltungen und Kassen besondere Paketträgerstellen errichtet und diese Angestellten mit Geldtaschen ausgerüstet werden und dass, wenn Handkarren zur Bestellung von Wertsendungen verwendet werden müssen, stets eia zweiter Angestellter zur Bewachung mitgegeben wird. In grössern Ortschaften sind allen Paketträgern, die öfters Wertsendungen von kleineren Umfang (Groups, Plis etc.) zu vertragen haben, Geldtaschen zu deren Aufbewahrung abgegeben worden. Die Schlösser der Faktorenkarren sind sämtlich zu untersuchen und die ungenügenden zu ersetzen ; sie sollen alljährlich von einem Fachmann gereinigt werden.

12. Wegen der Störung in der Dienstbehandlung der Briefpostgegenstände, die die seit einiger Zeit gebräuchlichen sogenannten F e n s t e r b r i e f u m s c h l ä g e verursachten, sah sich die Postverwaltuug veranlasst, in dieser Beziehung vorzuschreiben, dass dieFensterstelle solcher Umschläge mit deren Längsseite parallel laufen müsse und dass Briefe mit querlaufenden Fensterstellen zurückzuweisen seien. In letzterer Hiosicht ist anfänglich eine Frist bis zum 1. Oktober 1910 angesetzt worden, die jedoch später infolge mehrerer Gesuche bis auf den 31. März 1911 erstreckt wurde. Ferner ist bestimmt worden, dass Fensterbriefe, bei denen die Entzifferung der Adresse besondere Mühe erfordert, zurückzulegen seien, bis deren Behandlung ohne Störung des ordentlichen^ Dienstganges möglich ist und dass zur Einschreibung Fensterbriefenur dann anzunehmen seien, wenn die Adresse auf dem Umschlag übereinstimmend wiederholt ist.

13. Um die Bestrebungen zur Gründung einer A l t e r s - r I n v a l i d e n - , W i t w e n - u n d W a i s e n k a s s e f ü r d a s eidg e n ö s s i s c h e P e i s o
n a l zu unterstützen und zu fördern, hat die Postverwaltung den Einzug der freiwilligen Beiträge des Postpersonals an den Hülfskassenfonds übernommen. Dieser Einzug: erfolgt in der Weise, dass die Beiträge monatlich durch die Kreispostkassen von den Besoldungen abgezogen und tdem hierfür bezeichneten Bankinstitute zugeführt werden..

759 14. Seit längerer Zeit verfügt die Postverwaltung in grössern Städten, wie Genf, Basel, Zürich, über sogenannte V e r t r a u e n s ä r z t e , deren Obliegenheiten darin bestehen, bei Erkrankungen unter dem Personal, die eine üienstverhinderung und Stellvertretungskosten zur Folge haben, die Patienten zu untersuchen und der Kreispostdirektion übej- den Befund und die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit vom Dienste schriftlich Bericht zu erstatten. Für die Behandlung selbst kann der dem Erkrankten beliebende Arzt beigezogen werden. Mit Rücksicht auf die starke Zunahme des Personals und die verhältnismässig noch stärkere Vermehrung der Stell vertretungskosteu, erwies es sich als notwendig, diese als sehr zweckmässig befundene Einrichtung anf eine Anzahl weiterer Städte auszudehnen. Da dieses Vorgehen an einigen Orten zu Einwendungen von Ärztegesellschaften Anlass gegeben hat, sah sich der Bundesrat veranlasst, sich mit der Sache zu befassen. Eine eingehende Prüfung der Angelegenheit führte jedoch zum Schlusse5 dass die Einrichtung der Vertrauensärzte gut zu heissen sei. Die Oberpostdirektion steht gegenwärtig mit dem Ärzteverband in Unterhandlung, zum Zwecke einer allseitig befriedigenden Lösung der Einzelheiten dieser Frage.

15. In Anwendung von Art. 4 der Verordnung betreffend die Beziehungen der schweizerischen Post- und Telegraphenverwaltungen zur e i d g e n ö s s i s c h e n F i n a n z v e r w a l t u n g und zur s c h w e i z e r i s c h e n N a t i o n a l b a n k , vom 10. April 1909 (siehe Geschäftsbericht 1909, Abschnitt III, Inland, Ziffer 2) ist angeordnet worden, dass alle Poststellen in Orten, wo Geschäftsstellen oder Korrespondenten der Nationalbank bestehen, bei diesen akkreditiert werden. Der Nationalbank ist als Entgelt für diese Mehrleistungen eine Erhöhung des unverzinslichen Mindestguthabens auf dem Girokonto der Postverwaltimg von Fr. 200,OUO auf Fr. 500,000 zugestanden worden. Dadurch wird ermöglicht, dass das verfügbare Geld von einer grössern Zahl Poststellen rascher abgeliefert wird und das Zinserträgnis sieh höher stellt.

16. Zum Zwecke der weitern Vervollkommnung des E x p r e s s b e s t e l l d i e n s t e s in grössern Orten ist im Berichtsjahre dieser Dienst in Lausanne, La Chaux-de-Fonds und Chur zentralisiert worden und wird nun dort durch besondere Boten besorgt.

Ausland.

1. Die versuchsweise angeordnete Neuordnung der Übergabsverhältnisse der Paketpost von und nach Deutschland in Basel (s. Geschäftsbericht 1909, ^Abschnitt III, Ausland, Ziffer 5) hat-.

760 im allgemeinen befriedigt, so dass voraussichtlich das neue Verfahren dauernd beibehalten werden kann. Mit Rucksicht hierauf hat die weitere Prüfung der Frage wegen Errichtung eines Gebäudes für den schweizerischen P o s t - und Z o l l d i e n s t im neuen b a d i s c h e n B a h n h o f e in B a s e l dazu geführt, dass es im Interesse einer schnellern Abwicklung des Po§tpaketverkehrs zwischen der Schweiz und Deutschland vorzuziehen sei, die für diesen Transitverkehr erforderlichea Postlokale nach dem schweizerischen Bundesbahnhofe zu verlegen und dort ein entsprechendes ·Gebäude zu errichten. Durch einen vom Vorsteher des Departements veranstalteten Augenschein an Ort und Stelle hat sich die Möglichkeit der Lösung der Frage in diesem Sinne ergeben, so dass vom beabsichtigten Bau im badischeu Bahnhofe Umgang genommen würde. Über die weitere Entwicklung dieser Angelegenheit wird im Jahre 1911 zu berichten sein.

2. Mit Noten vom 14. November 1910, die gleichzeitig vom französischen Botschafter und dem Gesandten Grossbritanniens übergeben worden sind, ist im Namen der beiden Regierungen der Beitritt des Archipels der N e u e n H e b r i d e n zum Weltpostverein erklärt worden. Die doppelte Anzeige ist darauf zurückzuführen, dass die neuen Hebriden unter dem gemeinsamen Schütze Frankreichs und Grossbritanniens stehen. Hiervon ist den Regierungen der Länder des Weltpostvereins Kenntnis gegeben worden.

Das Datum, von dem hinweg der Beitritt gültig ist, wird den genannten Regierungen später mitgeteilt werden, weil dessen Festsetzung noch nicht erfolgt ist.

3. Mit B r a s i l i e n ist auf den 15. Juli 1910 die Einführung des Wertbrief- und Wertschachtelverkehrs vereinbart worden.

Infolge nachträglicher Mitteilung der brasilianischen Postverwaltung wurde jedoch die Ausführung auf 1. Januar 1911 verschoben.

4. Vom Monat August 1910 an sind im Verkehr mit G r i e c h e n l a n d die telegraphischen Anweisungen eingeführt worden.

5. In der Frage der Einführung eines B r i e f g r e n z r a y o n s mit ermässigten Taxen zwischen der Schweiz und I t a l i e n konnte im Berichtsjahr keine Förderung erzielt werden.

6. Mit der Transportgesellschaft Messageries anglo-suisses in Basel konnte auf 1. Mai 1910 eine für die schweizerischen Handelskreise sehr wünschbare Verständigung dahin getroffen werden,
dass Poststücke aus ganz G r o s s b r i t a n n i e n nach der Schweiz zum gleichen ermässigten Tarife wie aus der Schweiz nach Grossbritannien durch die Vermittlung der genannten Transportgesellschaft befördert werden können. Bisher beschränkte sich diese Beförderungsgelegenheit auf einige grosse Städte Grossbritanniens.

761 7. Auf den 1. Februar 1910 ist das Übereinkommen, welches mit den d e u t s c h e n P o s t v e r w a l t u n g e n (Reichspost, Bayern ·und Württemberg"), der Verwaltung des österreichischen Postsparkassenamts in Wien und der ungarischen Postsparkasse in Budapest betreffend einen gegenseitigen Pos t gi r o v e r k e h r abgeschlossen worden, in Wirksamkeit getreten.

Nach diesem Übereinkommen kann jeder Inhaber einer Post«checkrechnung in der Schweiz Beträge auf eine Postcheckrechnung in Deutschland, Österreich und Ungarn überweisen und auf dem gleichen Wege können in diesen Ländern Überweisungen zugunsten von Postcheckrechnungen in der Schweiz gemacht werden. Die ^Überweisungen sind in beliebig hohem Betrage zulässig.

Der durch das Übereinkommen geregelte Verkehr ist auf Überweisungen beschränkt; es können mithin in der Schweiz bare Einzahlungen auf Postcheckrechnungen, die im Auslande geführt ^werden, nicht gemacht werden. Auch in umgekehrter Richtung -besteht diese Beschränkung. Sie ist erfolgt, weil für den Barverkehr der internationale Postanweisungsdienst vorhanden ist, der ·dem Bedürfais genügt. Der internationale Postgiroverkehr hat sich bis jetzt gut bewährt und es steht zu erwarten, dass er eine erfreuliche Entwicklung nehmen werde.

Über den Umsatz folgen, unter Abschnitt VIII, Ziffer 5, hiernach, die hauptsächlichsten Angaben.

8. Auf den 1. November 1910 ist sodann auch mit der b e l g i s c h e n P o s t v e r w a l t u n g ein gleiches Übereinkommen abgeschlossen worden, wie mit Deutschland, Österreich und Ungarn.

Dieses Übereinkommen weicht inhaltlich nur insoweit von den ändern ab, als dies durch die besondern Verhältnisse geboten ist.

In Belgien besteht nämlich kein Postgiroverkehr.

Die Überweisungen gehen deshalb durch Vermittlung der belgischen Postverwaltung zugunsten, beziehungsweise zu lasten von KoniokorrentJnhabern bei der belgischen Nationalbank. Da die Zahl dieser Kontokorrente eine nicht sehr grosse ist, so hat sich der Verkehr mit Belgien bisher noch nicht recht entwickeln können; eine Zunahme ist indessen .für die Zukunft zu erhoffen.

9. Der Bericht des i n t e r n a t i o n a l e n B u r e a u s d o s W e l t p o s t v e r e i n s für 1910 liegt bei der Oberpostdirektion .zur Einsichtnahme durch die Mitglieder der Bundesversammlung bereit. Wir entnehmen ihm
folgendes: die ordentlichen Verwaltungsausgaben betragen : Fr. 120,436. 54, gegenüber Fr. 114,889. 40 im Jahre 1909.

Der Beitrag der Schweiz an die Kosten des internationalen Postbureaus beläuft sich für 1910 auf Fr. 2430.

762

IT. Personal und Besoldungen.

Poststellen.

1. Die Gesamtzahl der Postbureaux belief sich Ende 191O auf 1953.

Die Zahl der Bureaux I. Klasse (11) am Sitze der Kreis.postdirektionen ist eine gegebene. Neue Bureaux II. Klassewurden im Berichtsjahre keine, dagegen wurde l Filialbureau, geschaffen.

Die Zahl der Postbureaux HL Klasse wurde um 2 vermehrt.

Die Zahl der Postagenturen im Ausland ist unverändert geblieben.

Die Gesamtzahl der Poststellen, einschliesslich von 14 Agenturen im Auslande, beträgt 3952, was einer Vermehrung im Berichtsjahre um 24 Stellen entspricht.

2. Die Zahl der Postbureaux, auf die einzelnen Klassen verteilt, beträgt: I. Klasse (Sitz einer Kreispostdirektion) 11 Filialen 85 II. Klasse (Bureaux mit mehreren Beamten) . . . . 224 III. Klasse (übrige Bureaux) 1633 T953 Von diesen 1953 Postbureaux entfallen 1345 auf die deutsche, 499 auf die französische und 109 auf die italienische Schweiz.

3. Die 1985 Postablagen zerfallen in 1563 rechnungspflichtige und 422 nicht rechnungspflichtige. Alle rechnungspflichtigen Ablagen sind mit dem gesamten internen Postanweisungs- und Einzugsmandatdienst, sowie mit dem Checkdienst betraut. Von diesen Ablagen sind überdies 251 auch zum direkten Postanweisungsund Einzugsmandatverkehr mit dem Auslande ermächtigt; ferner können Einzahlungen nach dem Auslande bei allen rechnungs- und1 nicht rechnungspflichtigen Ablagen gemacht werden.

Von der Gesamtzahl der 1985 Postablagen befinden sich 1219 in der deutschen, 527 in der französischen und 239 in der italienischen Schweiz.

Personal.

Fest angestelltes Personal.

1. Die Gesamtzahl des festangestellten Postpersonals belief sich: Ende 1910 auf 13,283 Beamte und Angestellte, gegenüber 13,021 im Vorjahre. Dieses Personal setzte sich wie folgt zusammen:.

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a. Zentralverwaltimg.

Oberpostdirektor l Abteilungschefs und Adjunkte 8 Traininspektoren, Materialverwalter und Wertzeichenkontrolleur 6 .·Sekretäre, Kanzlisten und Gehülfen 62 Revisoren und Gehülfen 38 Angestellte 15 Total 130 (Ende 1909: 125.)

b. Kreisverwaltungen.

Direktionsbeamte (Kreispostdirektoren, Adjunkte, Kassier« und Kontrolleure) 44 Bureau-, Dienst- und Unterbureauchefs 63 Commis 242 Angestellte 74 Total ~423 (Ende 1909: 423.)

c. Betriebsdienst.

Sureaux I. Klasse.

Bureau-, Dienst- und Unterbureauchefs Commis Angestellte

235 1449 J^Zi Total "4056 (Ende 1909: 3923.)

Bureaux II. Klasse.

Postverwalter, Bureau-, Dienst- und Unterbureauchefs .

289 Commis 943 Angestellte 2161 Total ~339"3 (Ende 1909: 3312?)

Bureaux III. Klasse und Ablagen.

Posthalter Postablagehalter Landbriefträger und Landboten

1633 1982 1487 Total 5102 (Ende 1909: 5055.)

764

Agenturen.

Beamte Angestellte

·.

.

.

.

24 11

Total (Ende 1909: Kondukteure (Ende 1909:

148.)

2. Bei der Zentral Verwaltung ist die Zahl der Sekretäre, Revisoren, Kanzlisten und Gehülfen um 5 vermehrt worden.

Bei den Kreisverwaltungen ist eine Verminderung um 2 Chefbeamte und eine Vermehrung um l Commis und l Angestellten eingetreten.

Iih Betriebsdienst hat bei den Bureaux I. Klasse eine Personalvermehrung um 14 Chefbeamte, 53 Commis und 66 Angestellte stattgefunden. Bei ' den Bureaux II. Klasse ist eine Vermehrung um 5 Chefbeamte, 34 Commis und 42 Angestellte eingetreten.

Die Vermehrung der Posthalterstellen beträgt 1. Die Zahl der Ablagehalterstellen (rechnungspflichtige Postablagen) hat sich um 17 vermehrt. Die Landbriefträger- und Landbotenstellen sind um 29 vermehrt worden. Im Personalbestand der Agenturen im Auslande ist gegenüber dem Vorjahr keine Änderung eingetreten.

Beim Kondukteurpersonal hat im Berichtsjahre infolge Ablebens etc. eine Verminderung um 4 Mann stattgefunden, indem frei gewordene Kondukteurstellen auch im abgelaufenen Jahre zum Teil durch Bureaudienerstellen ersetzt wurden.

Die Gesamtvermehrung des festangestellten Postpersonals beträgt somit 262, gegenüber 369 im Vorjahre.

Die Personalvermehrung im Berichtsjahre ist eine Folge der Verkehrszunahme, der Dienstverbesserungen aller Art, sowie der Entwicklung des Postchecfc- und Girodienstes.

3. Vom gesamten festangestellten Personal der Postverwaltung sind weiblichen Geschlechts : von den 130 Beamten und Angestellten der Oberpostdirektion 0 = 0,oo % ,, ,, 349 Beamten der Kreisverwaltungen . 27 = 7,74% ,, ,, 74 Angestellten der Kreisverwaltungen 0 = 0,oo °/o ,, ,, 1684 Beamten der Bureaux I. Klasse . 26 = 1,5* °/o ,, ,, .2372 Angestellten der Bureaux I. Klasse l = 0,04 %J 4609 Übertrag 54

7654609 Übertrag 54 den 1232 Beamten der Bureaux II. Klasse. . 36 = 2,92 °/o ,, 2161 Angestellten der Bureaux II. Klasse 3 = 0,i4 % ,, 1633 Beamten der Bureaux III. Klasse . 568 = 34,7s %» ,, 1982 Ablagehaltern 520 = 26,24% ,, 1487 Landbriefträgern und Landboten . 43 = 2,s» % ,, 35 Beamten und Angestellten der Agenfl turen l = 2,86% ,, ,, 144 Kondukteuren 0 = 0,oo %

von ,, ,, ,,, ,,

13,283

Total 1225 = 9,22 % im Durchschnitt..

4. Nach den drei Nationalsprachen ausgeschieden, ergibt sich folgendes:

"

Deutstbtr

Frantosisehtr

to|!e

lm

Itilltnisilut

von den 130 Beamten und Angestellten der Ober" lmt postdirektion 99 25 6 ,, ,, 349 Beamten der Kreisverwaltungen . 248 81 20 ,, ,, 74 Angestellten der Kr eis Verwaltungen 48 23 3 ,, ,, 1684 Beamten der Bureaux I.Klasse . 1184 450 50 ,, fl 2372 Angestellten der Bureaux I. Klasse 1752 581 39 ,, ,, . 1232 Beamten der Bureaux II. Klasse . 785 363 84 ,, ,, 2161 Angestellten der Bureaux II. Klasse 1449 602 110 ,, ,, 1633 Beamten der Bureaux III. Klasse . 1135 401 97 ,, ,, 1982 Ablagehaltern 1235 513 234 ,, ,, 1487 Landbriefträgern und Landboten . 1121 338 28 ,, ,, 35 Beamten und Angestellten der Agenturen 6 11 18 ,, ,, 144 Kondukteuren 114 26 4 13,283

Total 9176 3414 693

5. Im Bestand des fest angestellten Personals kamen im Berichtsjahre folgende Mutationen vor: Versetzungen (freiwillige) Todesfälle Freiwillige Rücktritte Abberufungen (einschliesslich Entlassungen auf Einladung der Verwaltung hin) .

Total

Beamte 161 71 47

Angestellte 30 100 55

Total 191 171 102

20

53

73

299

238

537

^66

Provisorisches Personal.

1. Aspiranten und Lehrlinge.

Im Berichtsjahre wurden 268 Lehrlinge aufgenommen, gegenüber 340 im Vorjahre. Weibliche Bewerber konnten auch im Berichtsjahre aus dienstlichen Gründen nicht berücksichtigt werden.

319 Lehrlinge legten die Patentprüfung ab. Davon erhielten 67 die Note l (vorzüglich}; 120 die Noto 2 (gut); 103 die Note 3 (genügend); 29 konnten nicht patentiert werden.

Total 1Ü?

Ende 1910 standen in Verwendung: 779 patentierte Aspiranten (l weiblicher) 288 Lehrlinge (0 weibliche).

'Total 1067 Aspiranten und Lehrlinge, wovon l weiblicher.

2. G-eMlfen und Aushelfer.

Im Jahre 1910 wurden während des ganzen oder eines Teiles des Tages ständig 93 Beamtenaushelfer (Gehülfen) und 693 Angestelltenaushelier verwendet. Die Zahl des gesamten provisorischen Personals betrug demnach 1853 (1067 -f- 93 -f693) und die Gesamtzahl des fest angestellten und des provisorischen Personals 15,1.36 (13,283 -f 1,853).

Besoldungen und andere Bezüge.

1. Die allgemeinen Ausführungen über die Neuordnung der Besoldungen sind im Abschnitt III, Ziffer l (ad Art. 184--205 der Postordnung), hiervor enthalten.

2. Auf 1. Januar 1910 hat auf Grund der Novelle zum Besoldungsgesetz vom 24. Juni 1909 (A. 8. n. F. XXV, 645) eine ausserordentliche Besoldungsrevision stattgefunden. Damit sind die durch dieses Gesetz gewährten ßesoldungszulageo, die im Jahre 1909 besonders verabfolgt und in der Staatsrechnung im Abschnitt IV, Unvorhergesehenes, verrechnet wurden, mit den Besoldungen vereinigt worden. Die für die Postverwaltung dadurch entstandenen Mehrausgaben für 1910 belaufen sich für das festbesoldete dem Gesetz unterstellte Personal auf Fr. 2,398,268 und für das dem Ge-

767

setze nicht unterstellte Personal auf zirka Fr. 340,000, so dass sich eine Gesamtmehraufwendung an Besoldungen und Vergütungen von zirka Fr. 2,738,268 ergibt. Gegenüber dem Jahr 1909, wo diese Besoldungszulagen Fr. 2,531,132. 90 ausgemacht haben, ergibt sich diesfalls eine Mehrausgabe von zirka Fr. 207,000.

Der Stand der Besoldungen auf Ende des Berichtsjahres, verglichen mit dem Stand auf Ende 1908 und 1909, findet sich in der Beilage III dargestellt.

3. Eine Eingabe, welche der Zentralvorstand des Verbandes schweizerischer Po s ti 11 on e unterm 28. November 1909 an den Bundesrat gerichtet hatte, enthielt nachstehende Begehren : a. es sei gestützt auf die Besoldungserhöhungen für das eidgenössische Personal, sowie gestützt auf die besseren Lohnverhältnisse der Fuhrleute in den grösseren Ortschaften der Schweiz, den Postillonen eine Löhnungserhöhung im Betrage von Fr. 20 monatlich zu gewähren, wobei die Minimalansätze auf Fr. 120 ohne Kost und auf Fr. 70 mit Kost und Verpflegung anzusetzen wären; b. es seien von der Oberbehörde, ähnlich wie beim Beamten-, Angestellten- und Arbeiterpersonal der eidgenössischen Verwaltungen und beim Fahrpersonal in Privatbetrieben, bestimmte periodische Lohnerhöhungen anzusetzen, damit das Maximum in wenigen Jahren erreicht werden könne; c. es sei das Anstellungsverhältnis der Postillone so zu regeln, dass dieselben, statt durch die Postpferdhalter, durch die Postverwaltung entlöhnt würden ; d. es sei den Postpferdhaltern zu verbieten, Ausländer als Postilloue anzustellen ; e. es seien in bezug auf Arbeitszeit, Nachtruhe, Kuhetage und Unregelmässigkeiten in der Lohnzahlung geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit den vorkommenden Misständen gesteuert werde.

Hierüber ist zu bemerken : ad a. Die Löhnungszulage der Verwaltung Inbegriffen, beziehen die Postillone mit Jahresanstellung bei befriedigendem Verhalten und ordentlicher Dienstbesorgung einen durchschnittlichen Monatslohn von Fr. 120 im Minimum. Für die Fourgonpostillone beträgt das Miuimaleinkommen Fr. 132 monatlich und es erreicht dasselbe nach verhältnismässig kurzer Dienstzeit meistens Fr. 146 ; dazu kommt u. a. die Dienstkleidung, der Urlaub ohne Lohnabzug, die Entschädigung bei Unfällen, die kostenfreie Stellvertretung bei Krankheit oder Militärdienst, so dass sich die Postillone im allBundesblatt. 63. Jahrg. Bd. II.

50

Beilage III.

Zu Seite 767.

Gehaltsvergleichungen.

Dezember 1908, 1909 und 1910.

Diese Tabelle bat, weil sie sich, nur auf die Rechnung des Monats Dezember stutzt nur Wert für die Darstellung der prozentualen Zu- oder Abnahme der durchschnittlichen Besoldungen. Die wirklichen Besoldungsausgaben weisen andere Zahlen auf, die dem Rechnungsbericht zu entnehmen sind.

Feste Jahresbesoldung derselben

Durchschnitt der Jahresbesoldung

350 349 210 225 232

Fr.

4147 4044 3999 3592 3679 3880 3817 4147 4319

259 284 291 1357 1412 1444 854 917 943 1560 1651 1658 2070 2 1965 22 1982 5721 5967 6099 157 150 147

1,053,556 1,178,028 1,275,388 3,262,030 3,433,844 3,755,460 2,073,880 2,370,372 2,605,428 2,745,608 3,271,836 3,575,136 2,285,700 2,248,848 2,479,056 10,788,414 11,769,480 13,113,408 384,848 401,568 417,720

.8 jj "° "o1 Si

«<

Oberpostdirektion

. . 1908 1909 1910 Kreispostdirektionen . 1908 1909 1910 Chefs bei den Bureaux 1. Klasse 1908 1909 1910 Postverwalter und Chefs bei den Bureaux H. Klasse 1908 1909 1910 Commis bei den Bureaux 1, Klasse 1908 1909 1910 Commis bei den Bureaux II, Klasse 1908 1909 1910 Bureaux III. Klasse . 1908 1909 1910 Ablagen .

1908 1909 1910 Briefträger, Boten etc. 1908 1909 1910 Kondukteure . . . . 1908 1909 1910 1



Fr.

476,964 509,520 567,936 1,235,928 1,287,788 1,354,288 801,675 933,128 1,001,996

'S c

115

126 142 344

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--

0,17

1,1,

2,42 5,40 6,95

8,64 4,14 _

4068 4148 1,97 4383 5,66 2404 2432 1,10 2600 6,00 2428 -- 2585 6,4, 2763 6,88 1760 '1 1982 12,01 2156' 8,77 1104 1 19 1144 3,62 1251 9,35 -- 1885 1972 4,61 2150 9,02 245l3 -- 2677 3 9,22 284l 3 6,12

1,05

1,51 _..

3,00

4,35

J. j l »

2,89

7,30

--

--

Dazu kommen noch die Entschädigungen fttr das Lokal, für Heizung, Beleuchtung, Sonntagsdienst und eventuell das Telegraphen- und Telephoneinkommen.

a Nicht Inbegriffen die Poststellen, welche nur im Sommer geöffnet sind.

3 Fahrtentschadigungeu nicht Inbegriffen.

768

gemeinen besser stellen, als die gelernten Arbeiter der meisten Berufsarten. Auf das Begehren um Erhöhung des Minimallohnes wurde deshalb nicht eingetreten; ad b. Es gilt der Grundsatz, dass bei Jahreskursen nach einer Dienstzeit von mehr als einem Jahre beim gleichen Postpferdhalter der Monatslohn 2, 5, 10 oder mehr Franken über dem Mindestansatz stehen muss. Allerdings haben es einzelne Kursunternehmer mit der Ausrichtung der Lohnerhöhungen nicht immer sehr eilig; auch kommt es vor, dass Postillone aus diesem oder jenem Grunde auf die Lohnerhöhung freiwillig verzichten ; die nächstens neu erscheinende Instruktion für die Postpferdhalter und die Postillone wird deshalb dahin erweitert werden, dass den Postillonen der Jahreskurse und der Fourgonkurse bei einwandfreier Dienstbesorgung nach dem ersten Dienstjahre eine Lohnerhöhung von wenigstens Fr. 2, nach vier Jahren wenigstens Fr. 5, nach 7 Jahren wenigstens Fr. 10 und nach 10 Jahren wenigstens Fr. 15 monatlich über den ursprünglichen Monatslohn hinaus zu gewähren sei ; ad c. Die Frage der direkten Anstellung und Belohnung der Postillone durch die Postverwaltung ist wiederholt in reifliche Erwägung gezogen worden; allein es hat sich jedesmal gezeigt, dass eine solche Änderung nicht wünschenswert und auch kaum durchführbar wäre; ad d. Das anbegehrte Verbot der Verwendung von Ausländern im Postillonsdienste würde in den meisten Postkreisen, hauptsächlich in den Grenzgebieten, nicht durchführbar sein; die Postpferdhalter sind, namentlich im Sommer, vielfach auf die Verwendung von Ausländern angewiesen, weil geeignetes Personal schweizerischer Nationalität gar nicht aufzutreiben wäre; ad e. Die getroffenen Massnahmen dürften ausreichen, um jedem Postillon zu seinem Rechte zu verhelfen. Eigentliche Missstände hat übrigens die vorgenommene Untersuchung nicht zu Tage gefördert, was erklärlich ist, da die Kreispostdirektionen und ihre dazu besonders bezeichneten Organe strenge darüber wachen, dass die Vorschriften betreffend den Postillonsdienst durch die Postpferdhalter genau gehandhabt werden.

Mittelst Eingabe vom 20. Juli des Berichtsjahres richtete der Zentralvorstand des Verbandes schweizerischer Postillone an den Bundesrat das neue Gesuch, es sei den Postillonen ein Mindestlohn von Fr. 125 monatlich während der ersten drei Dienstjahre zu gewähren, welcher für die folgenden drei Dienstjahre auf Fr. 135, für weitere drei Dienstjahre auf Fr. 145, sodann auf Fr. 155 und

769 endlich, nach abermals drei weiteren Dienstjahren auf Fr. 160 monatlich anzusetzen sei, in allen Fällen unter Weglassung der sogenannten eidgenössischen Löhnungszulage, .da letztere in die anbegehrte Erhöhung der Monatslöhne einbezogen würde. Eventuell sei eine Erhöhung der Löhnungszulage von Fr. 300 auf Fr. 360 für die ersten zehn Dienstjahre und von Fr. 400 auf Fr. 480 vom zehnten Dienstjahre an zu gewähren, bei vierteljährlicher Auszahlung, statt wie bisher zweimal im Jahre. Für den Fall, dass den Potenten nicht alles gewährt werden sollte, was sie verlangen, werden in ihrer Eingabe Petitionen an die gesetzgebenden Behörden in Aussicht gestellt.

Dem in erster Linie formulierten Begehren kann aus gewichtigen dienstlichen Gründen nicht entsprochen werden. Es muss diesfalls auch auf die Ausführungen ad a hiervor hingewiesen werden. Was dagegen das eventuelle Begehren um Erhöhung der Löhnungszulagen durch die Postverwaltung anbelangt, so ist zuzugeben, dass eine bescheidene Besserstellung im Hinblick auf die seit der letztmaligen Neuordnung der Löhnungszulagen anhaltend fortschreitende allgemeine Teuerung sich rechtfertigen lässt.

Wenn der notwendig werdende Nachtragskredit durch die eidgenössischen Räte für das Budgetjahr 1911 bewilligt wird, so werden sich die Löhnungsverhältuisse der Postillone der Jahres und Fourgonkurse inskünftig bei befriedigendem Verhalten und ordentlicher Dienstbesorgung wie folgt gestalten : Minimum des Jahreslohnes

Im ersten Dienstjahre Im fünften Dienstjahre Im achten Dienstjahre Nach zehn Dienstjahren

. . . .

Fr.

1200 1260 1320 1380

Maximum der Löhnungszulage

Fr.

350 400 425 450

Auf das Begehren um vierteljährliche Auszahlung der Löhnungszulagen wurde aus dienstlichen Gründen und weil ein wirkliches Bedürfnis nicht zu erkennen ist, nicht eingetreten.

Bürgschaften.

1. Im abgelaufenen Jahre hatte das Postpersonal, mit Einschluss der Postpferdhalter, wie folgt Bürgschaft geleistet:

770

Personalkaution Realkaution Amtsbürgschaftsverein Total

Anzahl

Betrag

276 -- 17,258

Fr.

1,003,000 -- 51,505,000

17,534

52,508,000

2. Der schweizerische Amtsbürgschaftsverein hatte im Berichtsjahre Verluste im Betrage von Fr. 6408.11 zu vergüten (1909 : Fr. 8886. 24).

3. Der Bestand des Vereins und der Bürgschaftssummen war folgender: Zahl der Mitglieder auf 1. Januar 1910 1911

Bürgschaftssummen auf 1. Januar 1910 1911 Fr.

Fr.

Postverwaltung . . .

Telegraphenverwaltung Zollverwaltung . . .

Andere eidgenössische Verwaltungen . .

Schweizerische Nationalbank . . . .

16,855 17,258 50,393,000 51,505,000 2,118 2,154 3,671,000 3,736,000 1,431 1,460 3,054,000 3,145,100

Total

20,628 21,109 58,723,500 60,036,600

94

100

861,500

881,500

130

137

744,000

769,000

4. Gemäss den Statuten vom Jahr 1908 wird von jedem neueintretenden Mitglied eine Eintrittsgebühr von 2 pro mille der auf dasselbe entfallenden Bürgschaftssumme erhoben. Zur Deckung der übernommenen Verbindlichkeiten verfügt der Verein über die Zinsen des Genossenschaftsvermögens und der vorstehend erwähnten Eintrittsgebühr. Im Bedürfnisfalle wird von den Mitgliedern ein proportionaler ausserordentlicher Beitrag erhoben, dessen Höhe die Generalversammlung bestimmt.

Auf Ende 1910 besass der Verein nach dem vorläufigen Rechnungsabschluss ein reines Vermögen von Fr. 277,021. 60 CEnde 1909: Fr. 278,282. 59).

5. Wir verweisen hier auch auf die in Abschnitt II, Ziffer 2, hiervor (ad Art. 90 des Postgesetzes) angebrachten Ausführungen.

77 i

V. Inspektionen.

l. Es wurden folgende Inspektionen vorgenommen : 1910

a. Bei Ortspoststellen 4479 b. Bei fahrenden Postbureaux (Bahn- und Schiffsposten) 976 c. Über die Besorgung des Trainmaterials .

531 d. Über die Inventarführung 74 Total

6060

1909

4391 1018 530 64 6003

Die Inspektionen wurden vorgenommen : bei den Ortspoststellen, 174 durch Beamte der Oberpostdirektion, 4305 durch Beamte der Kreispostdirektionen; bei den fahrenden Bureaux, 112 durch Beamte der Oberpostdirektion, 864 durch Beamte der Kreispostdirektionen.

2. Die Inspektionen über die Besorgung des Trainmaterials fallen in die Tätigkeit der vier Traininspektoren der Oberpostdirektion.

Die Inventarrevisionen (über das Fuhrwesenmaterial und das Mobiliar) werden durch Beamte (Revisoren) der Oberpostdirektion besorgt.

3. Die Inspektionen bei den Ortspoststellen haben folgende Differenzen im Kassaabsehluss zu Tage gefördert: 1910

Zahl der Differenzen über Fr.

r, "

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-n 7)

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50 100 -n 200 n 500 n 1000 V) ;·> 2000 ;·> 5000

bis

100 ·n 200 500 ·/> 1000 T) ·n 2000 5000

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Total

1909

234 221 114 79 41 37 8 12 2 3 1 -- -- -- 401 351

Schwerere Strafen, als welche wir Bussen von Fr. 5 oder darüber, Versetzuiig in provisorische Anstellung oder Entlassung

772

betrachten, wurden infolge von Wahrnehmungen bei Inspektionen, wegen Ungehörigkeiten, sei es in der Kassaführung oder in den übrigen Dienstverrichtungen, verfügt: 1910

1909

Bussen in 37 26 Fällen Versetzung in provisorische Anstellung in . .

4 5 ,, Entlassung in 10 7 ,, Bei 1004 Inspektionen ergab sich eine tadellose Dienstbesorgung. Die Zahl der Inspektionen, deren Befund tadellos war, hat sich gegenüber dem Vorjahre um 20 vermehrt.

Tl. Bauten und Umbauten.

1. Der zweite Teil des umgebauten Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes an der Rue du Stand in Genf, nunmehr als T e l e p h o n g e b ä u d e G e n f bezeichnet (s. Geschäftsbericht 1909, Abschnitt VI, Ziffer 2), ist auf Ende des Berichtsjahres fertig gestellt worden. In diesem Teile ist das Briefbureau des Postbureaus 11, Filiale rue du Stand, sowie vorderhand provisorisch die Paketexpedition dieses Bureaus untergebracht worden. Der Umbau der daran anschliessenden Bourritschen Liegenschaft, worin die Paketexpedition endgültig Unterkunft erhalten soll, ist in Angriff genommen worden. Die endgültige Übernahme sämtlicher neuen Lokale der Filiale 11, rue du Stand, wird voraussichtlich im Jahre 1911 erfolgen können.

'2. Der Mietvertrag zwischen der Postverwaltung und der Bundesbahn Verwaltung betreffend das T r a n s i t p o s t b u r e a u im B a h n h o f L a u s a n n e (siehe Geschäftsbericht 1909, Abschnitt VI, Ziffer 3), vom 9. Oktober 1909, ist im Berichtsjahre abgeschlossen worden, unter dem Vorbehalte, dass das Postdepartement ermächtigt sei, die Höhe des vorläufig auf Fr. 59,800 berechneten jährlichen Mietzinses nach Prüfung der Baurechnungen und ändern Ausgabenbelege im Einvernehmen mit der Bundesbahnverwaltung endgültig festzusetzen. Die Angelegenheit betreffend die zu diesem Gebäude gehörenden elektrischen Aufzüge ist grundsätzlich erledigt worden. Die als notwendig erkannten Änderungen an diesen Aufzügen sind zum Teil ausgeführt und zum Teil in Arbeit. Voraussichtlich wird im Jahre 1911 die Angelegenheit vollständig erledigt werden können.

3. Die Umbauarbeiten am P o s t - , T e l e g r a p h e n - und T e l e p h o n g e b ä u d e an der Freien Strasse in B a s e l (siehe Geschäftsbericht 1909, Abschnitt VI, Ziffer 5") sind im Berichtsjahre

773

soweit gefördert worden, dass folgende dem Postdienste dienende Räumlichkeiten fertig umgestaltet und bezogen werden konnten : Die Schalterhalle mit den Schaltern der Brief- und Paketabteilung und das Mandatbureau mit dem dazugehörigen Aufgaberaum. Die Arbeiten nehmen ihren Fortgang und werden sich noch auf das Jahr 1911 erstrecken.

4. Im Berichtsjahre haben die Verhandlungen mit den schweizerischen Bundesbahnen zu einem Einverständnis in bezug auf die Aufstellung des Projektes für einen Anbau an das Aufnahmsgebäude des B a h n h o f e s L u z e r n für Postlokale geführt. Die schweizerischen Bundesbahnen haben auf Anfang des Jahres 1911 die Übermittlung des Anbauprojektes, mit einem Vertragsentwurf, in Aussicht gestellt.

5. Das P o s t - und T e l e g r a p h e n g e b ä u d e in La C h a u x - d e - F o n d s (siehe Geschäftsbericht 1906, Abschnitt II, Ziffer 7) ist im Berichtsjahr fertig erstellt und am 1. Dezember 1910 bezogen worden. Die Kollaudation wird im Jahre 1911 stattfinden.

6. Das P o s t - , T e l e g r a p h e n - und T e l e p h o n g e b ä u d e i n S c h w y z (siehe Geschäftsbericht 1907, Abschnitt II, Ziffer 5) ist im Berichtsjahre vollendet und am 3. April 1910 bezogen worden.

YIÏ. Kursdienst.

Postwagenkurse.

1. Im Kurs- und Fuhrwerkdienst sind im Berichtsjahre die nachstehend verzeichneten Änderungen eingetreten : es sind 25 neue Postkurse errichtet worden, wovon 12 auf Strecken entfallen, die vorher von Postwagen nicht befahren wurden.

3 Fahrbotenkurse wurden in subventionierte Jahrespostkurse mit Personenbeförderung umgewandelt; sodann sind vier neue Fahrbotenkurse errichtet worden. Überdies sind wie gewohnt nennenswerte Verbesserungen des Postkursbetriebs durch Vermehrung der Fahrten, Indienststellung grösserer Fuhrwerke, Ausdehnung der Kursdauer, Vermehrung der Beit'uhrwevkstellung etc. eingeführt worden. Die stetige Zunahme des Paketverkehrs erforderte auch im Berichtsjahre eine Vermehrung der bespannten Bestellfourgons und der Bahnhoffourgons in den Städten und grössern Ortschaften.

Infolge Kursänderungen und Eröffnung des Eisenbahnbetriebs sind 31 Postkurse in Wegfall gekommen.

774

2. Die Zahl der von den Postpferdhaltern zum Zwecke der Erzielung einer Besserstellung gekündigten Postführungsverträge beläuft sieh für das Jahr 1910 auf 76, gegen 97 im Vorjahr.

Auf Grund der bei jedem einzelnen Kurse nach stattgehabter öffentlicher Konkurrenzaussehreibung eiogereichten Postführungsangebote mussten für alle diese Fuhrleistungen höhere Kurszahlungen zugestanden werden. Bei einigen Kursen ergaben sich ganz beträchtliche Preissteigerungen.

3. Die Vertreter mehrerer Kantonsregierungen haben anlässlich der Sommerfahrplankonferenz zuhanden des Bundesrates das Begehren gestellt, es habe bei der Aufstellung der Fahrtordnung der Postwagenkurse das nämliche Verfahren Platz zu greifen, das hinsichtlich der Eisenbahnfahrpläne beobachtet werde.

Die in Sachen angehobene Untersuchung hat ergeben, dass diesem Begehren aus gewichtigen dienstlichen Gründen und mit Rücksicht auf die zu gewärtigenden Weiterungen nicht entsprochen werden kann. Durch die Behandlung des mehr als 500 Postrouten mit getrennten Kurseinrichtuügen umfassenden Netzes der Schweiz, Personenposten mussten die Verhandlungen der Fahrplankonferenzen in einem kaum erträglichen Masse ausgedehnt werden. Auch könnte dadurch das rechtzeitige Erscheinen der Fahrpläne in Frage gestellt werden, was unter allen Umständen vermieden werden sollte.

4. Am 5. Juli des Berichtsjahres erfolgte die Eröffnung des durchgehenden Betriebs auf der ganzen Strecke der B e r n i n a b a h n zwischen St. Moritz und Tirano. Im Winter kommt der Bahnbetrieb jedoch nur zwischen St. Moritz-Pontresina resp. Morteratsch und Puschlav-Tirano regelmässig zur Ausführung. Die Beförderung der Reisenden und der Postsachen über den Bernioapass ist während der Dauer der Winterfahrtordnung nach wie vor Sache der Postverwaltung, was immer noch einen beträchtlichen Kostenaufwand erfordert. Im Sommer verkehrt zwischen Bernina-Hospiz und Puschlav über La Rosa einmal täglich in jeder Richtung eine vierplätzige mit zwei Pferden bespannte Postkalesche.

5. Wie im Geschäftsbericht für das Jahr 1908 unter Abschnitt II, Ziff. 4, ausgeführt worden ist, wurde gemäss Verfügung des Bundesrates vom 4. Dezember 1908 beschlossen, mit Beginn vom 1. Oktober 1909 eine für den Personentransport eingerichtete Winterpostverbiodung Brig-Berisal-Simplon=HospizSimplon=Dorf-Gondo-Iselle in
Betrieb zu setzen. Die Postfahrten sind nun während der ganzen Winterfahrplanperiode 1909/10 ausgeführt worden. Es verkehrte täglich ein Kurs in jeder Richtung. Je nach den Schneeverhältnissen wurden entweder einspännige hintereinander laufende Personen- und Gepäckschlitten oder aber

775

zweispännige Schlitten verwendet. Es haben sich weder Verkehrsstörungen von nennenswerter Bedeutung noch Unfälle ereignet.

Das finanzielle Ergebnis ist aber ausserordentlich ungünstig und die Reisendenfrequenz ganz unbedeutend. Die Oberpostdirektion sah sich deshalb veranlasst, die Regierung des Kantons Wallis unter Darlegung der Sachlage anzufragen, ob unter solch ungünstigen Verhältnissen die Einstellung des Winterpostkursbetriebes über den Simplon nicht gerechtfertigt erscheine. Die Antwort lautete verneinend. An den bestehenden Kursen soll daher nichts geändert werden, bis weitere Erfahrungen gesammelt sind.

6. Eine im Jahre 1909 mit der Berner-Alpenbahngesellschaft, (Bern-Lötschberg-Simplon) getroffene Vereinbarung, wonach der umfangreiche Postverkehr mit Goppenstein durch Vermittlung der Dienstbahn Brig-Goppenstein Beförderung erhalten konnte, wurde, infolge Einstellung des regelmässigen Zugsverkehrs auf der Dienstbahn wegen Inangriffnahme der Erweiterungsarbeiten an der Südrampe, Ende des Berichtsjahres hinfällig. Die bedeutenden Postladungen nach und aus Goppenstein müssen wieder von Gampel aus durch Saumtiere befördert werden.

7. Der ganze A u t o m o b i l f o u r g o n d i e n s t in Zürich wurde einem Privatunternehmer übertragen, der zugleich eine grössere Automobilreparaturwerkstätte betreibt. Derselbe hat die im Besitze der Postverwaltung befindlichen Wagen zu einem angemessenen Preise erworben. Der Selbstbetrieb auf Rechnung der Verwaltung wurde somit, was den Platz Zürich anbelangt, aufgehoben.

In Bern verkehren Postautomobilomnibusse zwischen Bern und Detligen zur Beförderung der Personen und der Postsachen.

Eine vermehrte Inanspruchnahme dieses Verkehrsmittels ist bei dem wenig günstigen finanziellen Ergebnisse für die nächste Zeit nicht in Aussicht genommen.

Auf 15. Juli 1910 ist der Automobilunternehmung LocarnoBrissago die Besorgung des Postdienstes übertragen worden, wodurch die Zahl der konzessionierten Automobilunternehmungen, welche den Postdienst besorgen, auf 9 angestiegen ist, nämlich : Neuchâtel-Chaumont (Sommer), Liestal-Reigoldswil, Zofingen-Brittnau, Zürich-Forch-Esslingen, Zug-Oberägeri-Baar-Menzingen, Heiden-Rheineck, Flawil-Degersheim, Lugano-Pontecremenaga und Loearno-Brissago.

776 Der Automobildienst Neuchâtel-Chaumont wird infolge Eröffnung eines Bahnbetriebes nicht wieder aufgenommen.

Der Dienst der Unternehmungen war im allgemeinen ein befriedigender.

8. Die Ö f f n u n g der verkehr erfolgte:

A l p e n p ä s s e für den Wagen1909

1910

Ofen . .

Maloja Julier .

Simplon .

Flüela Bernina .

Oberalp .

Furka . .

Splügen .

Klausen .

Bernhardin Lukmanier Umbrail .

Gotthard .

Grimsel .

am 25. April .. 2. Mai ; 30. ,, 1. Juni 2. ;i 7. ·n 11.

12. ·a 14. V) 15. r.

15.

15.

19.

20.

22.

m 15. April :i ïî 11

i i i i i i i

10. ·n 27. n 27. T) 9. Mai 28. April 4. Juni 4. n 10. Mai 11. Juni 9. Mai 21. Yi 9. Juni 1. ·n 9. ..

9. Durch die in solchem Umfange bisher kaum dagewesenen Verkehrsunterbrechungen infolge Hochwasser und sonstiger ausserordentlicher Naturereignisse hat die Postbeförderung im Berichtsjahre sozusagen in allen Gegenden unseres Landes recht beträchtliche Störungen erlitten. Neben der Wassernot vom Monat Januar, durch welche namentlich die Westschweiz heimgesucht wurde, ist besonders die Hochwasserkatastrophe vom 15./16. Juni erwähnenswert. Auf der Gotthardbahn war der durchgehende Zugsverkehr mehrere Tage lang gänzlich unterbrochen.

Während der kurzen Unterbrechung der Gotthardbahn im Monat Juni wurde die Post via Simplon umgeleitet. Im Prättigau ist die Linie der Rhätischen Bahn derart mitgenommen worden, dass die Züge erst zwei Monate nach dem Unglück wieder durchgehend verkehren konnten.

10. An Fuhrwerken sind angeschafft worden : 72 Wagen und 3 Schlitten. Von den Wagen sind 25 zweiplätzig, 15 vierplätzig, 14 sechsplätzig, 14 Fourgons und 4 Gepäckwagen. Von den Schlitten ist l zweiplätzig, 1 vierplätzig, und l sechsplätzig. In Abgang kamen 58 Was;en und 43 Schlitten.

777

Bahnposten.

Leitung der Postsendungen.

1. Der Postbeförderungsdienst auf Eisenbahnen ist auch im Berichtsjahre erweitert und verbessert worden. Die Numerierung ·der Bahnpostkurse ist neu geordnet und in Übereinstimmung mit dem bei den Schweiz. Bundesbahnen zur Anwendung kommenden Verfahren gebracht worden.

Durch die Aufhebung der Vorschrift, wonach auf den Bahnposteinwurfbriefen der Aufgabeort vorgemerkt werden musate, -entstand im Bahnpostbetrieb eine kleine Erleichterung.

Dem Bahnpostpersonal wurden im Berichtsjahre neu ausgearbeitete und im Druck erstellte Leithefte und Leithülfsmittel ·abgegeben.

Die sogenannten K o n d u k t e u r b a h n p o s t e n ohne Beamtenbegleitung wurden in solche erster Klasse und solche zweiter Klasse ausgeschieden. Den Kondukteurbahnposten erster Klasse wird auch die selbständige Umleitung und Verarbeitung von eingeschriebenen Briefpostgegenständen anvertraut; diejenigen zweiter Klasse befassen sich dagegen nur mit der Verarbeitung uneingeschriebener Briefsendungen. Die Neuerung hat sich von Anfang an gut bewährt. Dieselbe bedeutet nicht nur eine willkommene Vereinfachung des allgemeinen Betriebsdienstes, sondern in vielen Fällen auch eine Verbesserung der Postverbindungen, welche eine schnellere Beförderung zahlreicher Einschreibsendungen mit sich bringt. Kondukteurbahnposten erster Klasse verkehren in 330 Zügen.

2. Im Jahre 1910 sind für die Ubatisene Bahn vier neue z w e i a c h s i g e B a h n p o s t w a g e n ohne Seitengang, mit SulzerCalcidumheizung und elektrischer Beleuchtung System Brown, Boveri & Cie., angeschafft worden.

Drei Bahnpostwagen sind mit der elektrischen Heizeinrichtung, 29 Wagen mit der Westinghouse-Regulierbremse und 4 Bahnpostwagen mit Westinghouse-Funktionsventilen ausgerüstet worden.

In 3 Bahnpostwagen wurde die Dampfheizung durch Ofenheizung ersetzt. Eine grössere Anzahl Bahnpostwagen haben im Kondukteurraum neue Pakettraggestelle erhalten. 6 Bahnpostwagen wurden in Paketwagen umgebaut. In 4- Bahnpostwagen wurde die Beleuchtungseinrichtung für Metallfaden-Glühlampen hergestellt.

Zur möglichsten Verhütung von Unfällen des Bahnpostpersonals beim Rangieren der im Dienste stehenden Bahnpostwagen ist mit der Bundesbahn Verwaltung die Anbringung einer eigenen Signalf l a g g e vereinbart worden, welche zu bedeuten hat, dass sich Postpersonal im Wagen befindet und deshalb heftiges Anprallen

778

beim Manövrieren vermieden werden soll. Sämtliche Bahnpostwagen sind nun mit Signalflaggen ausgerüstet.

Die Bahnpostwagen haben im Jahre 1910 täglich 64,239 km durchlaufen, gegen 63,131 km im Vorjahre. Es ergibt sich somit eine Mehrleistung von 1108 km per Tag gegenüber dem Jahre 1909.

3. Von der Oberpostdirektion wird am 10. jedes Monats eine ,,Übersicht der P o s t d a m p f s c h i f f v e r b i n d u n g e n ' 1 herausgegeben, aus welcher alle erforderlichen Angaben über Aufgabozeit, Leitung, Beförderung und Übermittlungsdauer der nach überseeischen Ländern zu versendenden Briefpostsendungen ersichtlich sind. Im Hinblick auf das rege Interesse, welches viele Schweizerfirmen und Schweiz. Konsulate aus überseeischen Gebieten für besagte Übersicht bekundet haben, hat die Oberpostdirektion irn Berichtsjahre die Anordnung getroffen, dass künftig von jeder Auflage der Übersicht der Postdampfschiffverbiedungen den Schweiz.

Gesandtschaften und Konsulaten in überseeischen Ländern je ein Exemplar unentgeltlich zuzustellen sei.

4. Am 17. Juli des Berichtsjahres wurde vom gesamten Personal der G e n f e r S t r a s s e n b a h n e n die Arbeit eingestellt.

Der Streik dauerte 48 Stunden. Während der Dauer des Ausstandes wurden die Postsendungen mit den Postbureaux der Vororte Genfs durch Vermittlung von bespannten Postfuhrwerken ausgewechselt.

5. Am 13. Oktober des Berichtsjahres brach in F r a n k r e i c h der G e n e r a l s t r e i k des Eisenbahnpersonals aus, der jedoch nur teilweise durchgeführt werden konnte, so dass eine gänzliche Unterbrechung der Eisenbahnverbindungen nicht erfolgte. Zwischen Paris und den Schweiz. Grenzstationen verkehrten die internationalen Schnell- und Postztlge auch während des Streiks mit grösster Regelmässigkeit. Die Anwendung von ausserordentlichen Massnahmen zur Sicherung einer möglichst unaufgelialtenen Beförderung der Briefpost wurde denn auch nicht erforderlich, wenigstens nicht im Verkehr mit Paris und den Stationen der P. L. M. Bahn und der französischen Ostbahn. Dagegen waren die Verbindungen mit England über Frankreich wegen andauernder Arbeitseinstellung auf dem Netze der französischen Nordbahn längere Zeit gänzlich unterbrochen. Die Post nach und aus Grossbritannien und Amerika wurde während dieser Zeit über Elsass-Belgien, via Ostende, umgeleitet. Ebenso
die sonst via Mont-Cenis verkehrenden Sonderzüge der sogenannten ,,Malle de l'Inde", welche einmal in jeder Woche die gewaltige Post aus England nach Britisch-Indien und umgekehrt zwischen Calais und Brindisi befördern. Diese Sonderzüge sind

779 ohne Unfall und ohne Verspätung via Ostende-Gotthard-Brindisi und Brindisi-Gotthard-Ostende geführt worden.

In der Auswechslung der Paketpost mit Frankreich verursachte der Streik dagegen beträchtliche Störungen.

6. Infolge der politischen Ereignisse in P o r t u g a l wareu die Postverbindungen mit diesem Lande während ungefähr einer Woche im Monat Januar gänzlich unterbrochen.

7. Am 28. September des Berichtsjahres ist an der Westküste von Südamerika der englische Dampfer ,, C h i r i q u i " , welcher auch Briefsäcke aus der Schweiz an Bord hatte, g e s t r a n d e t .

Von der versunkenen Schiffsladung mit zahlreichen Einschreibsendungen aus der Schweiz konnte nichts gerettet werden.

VIII. Postcheckdienst.

1. Wegen der getroffenen Übereinkommen mit den deutschen Postverwaltungen, den Postsparkassenämtern in Wien und Budapest, sowie mit der belgischen Postverwaltung betreffend den Postgiroverkehr wird auf Abschnitt HI, Ausland, Ziff. 7 und 8 hiervor.

verwiesen.

Neue Postcheckbureaux wurden auf den 1. Januar li)10 ·eröffnet in F r a u e n f e l d und G l a r u s .

2. Bei Aufstellung des Voranschlages für das Jahr 1910 ist angenommen worden, dass auf Anfang des Jahres zirka 7000 Post,«heckrechnungen eröffnet sein und im Laufe des Berichtsjahres rund 1000 neue Rechnungen dazukommen werden. Demgegenüber waren es auf Anfang des Jahres bereits 7295 Rechnungen und auf Ende des Jahres deren 9509, so dass die Vermehrung nicht nur 1000, sondern 2214 betrug. Dieses Ergebnis kann als sehr befriedigend angesehen werden. Dazu haben auch verschiedene wirtschaftliche Verbände verholfen, indem sie von sich aus ihren Mitgliedern den Beitritt zum Postcheckverkehr empfohlen haben.

Die hiernach folgende Tabelle zeigt die Zunahme der Zahl der Rechnungsinhaber bei den einzelnen Postcheckbureaux und ihre Verteilung auf die letztern.

780

Zahl der Rechnungsinhaber.

Stand auf

Postcheckbnrean t. Januar 1 . Januar I.Januar 1 . Januar 1906

Genf . . .

Lausanne .

Freiburg .

Bern ! Burgdorf .

Langen thaï Neuenburg Biel . . .

Chaux-de-Fonds .

Basel . . .

Ölten . . .

Solothurn .

Aarau .

Luzern .

Zürich . . .

Frauenfeld Schaffhausen .

Winterthur .

St. Gallen . .

Grlarus .

Chur . . .

Bellinzona Total Vermehrung im Jahre 1910 .

38 92 -- 141 -- -- 55 -- -- 194

1907

1908

1909

144 313 -_ 382 -- -- 229 -- -- 381 --

J93 377 -- 465 -- -- 165 110 102 504 --

235 461

-- -- -- 193 81 89 186 487 810 -- · -- -- -- -- -- 243 369 -- -- 54 112 5 71 1479 3190 --

--

-- 237 243 1023 -- -- -- 440 -- 121 86 4066

31. Dez. 31. Dez.

1909 1910

328 445 524 642 r\ 121 127 567 623 797 137 147 -2) 2-) 108 129 258 205 300 217 181 288 183 158 210 737 1035 602 117 130 -*) 121 140 166 360 288 458 382 468 308 1631 2089 1118 -- -3) 219 155 213 249 183 133 214 688 767 515 -- 160 --3) 189 256 140 114 156 213 5301 7295 9509

---

2214

') Eröffnet 1 Februar 1909.

Eröffnet 1. Januar 1909.

) Eröffnet 1. Januar 1910.

2 ) 3

3. Im Berichtsjahr sind Einzahlungen gemacht worden Ausserdem wurden auf den Checkrechnungen gutgeschrieben Postanweisungen . .

Postchecks wurden eingereicht . . . .

4,755,615 Stück 568,104 697,137

,, ,,

781

Diese Checks gaben Veranlassung: '/AI 176,172 baren Aviszahlungen durch die Checkbureaux, zu 875,857 Anweisungen auf Poststellen und zu 650,391 Übertragungen om internen Giroverkehr.

Der durchschnittliche Betrag einer Einzahlung bolief sich auf Fr. 128. 20, der Durchschnittsbetrag der Auszahlungen durch die Checkbureaux auf Fr. 2720. 80, der Durchschnittsbetrag der Anweisungen auf Fr. 223. 20 und der Durchschnittsbetrag der internen Übertragungen (Giro) auf Fr. 1485. 90. Am 31. Dezember 1910 erreichte das durchschnittliche Guthaben eines Rechnungsinhabers den Betrag von Fr. 2297.

4. Der Jahresabschluss über den Umsatz zeigte folgendes Bild : Postcheck- und -Giroverkehr.

Übersicht des Umsatzes im. Jahre 1910.

Aktiven.

1. Bare Auszahlungen: a. durch die Postcheckbureaux . . Fr.

b. durch die Poststellen ,, 2. Lastschriften im Giroverkehr (Inland) ,, 3.

,, ,, ,, (Ausland) ,, 4. Zunahme der Einlagensaldi . . . . ., Total

479,345,2:57. 59 195,514,777. 75 966,436,512. 40 5,183,448. 31 4,642,305. 73

Fr. 1,651,122,281. 78

Passiven.

1. Bare Einzahlungen Fr.

2. Gutschriften im Giroverkehr (Inland) ,, 3.

,, ,, ,, (Ausland) · .n Total

682,377,812. i(4 966,436,512. 40 2,307,956. 44

Fr. 1,651,122,281. 78

Der Verkehr betrug mithin in doppelter Aufrechnung . . . . . . . .

im Vorjahre erreichte er die Summe von

F r . 3,297,602,257. 83 ,, 2,400,298,371. "15

somit Mehrumsatz

Fr.

897,303,886. 68

782 Durch den internen Übertragungsverkehr (Giro) wurden abgewickelt 58,6i % des Umsatzes oder . Fr. 1,932,873,024. 80 im Vorjahre 54,3a % des Umsatzes oder ,, 1,304,016,833. 32 Der Giroverkehr erzeigt somit eine absolute Zunahme von Fr. 628,856,191. 48 Die Zunahme des internen Giroverkehrs beruht zum Teil auf dem Verkehr mit der schweizerischen Nationalbank. Wird dieser Verkehr ausser Betracht gelassen, so beträgt der Giroverkehr noch 50,22 °/o des Umsatzes, was gegenüber dem Vorjahre eine Vermehrung von 4,74 °/o bedeutet und immerhin als ein befriedigendes Ergebnis angesehen werden kann.

Die Beilage IV gibt Auskunft über den Verkehr der einzelnen Postcheckbureaux, sowie darüber, welche Summen bei den einzelnen Bureaux im ganzen, sowie in Prozenten durch Übertragung (Giro) ausgeglichen worden sind.

5. Der Überweisungsverkehr mit dem Auslande hatte nachstehendes Ergebnis.

Ü b e r w e i s u n g e n aus der S c h w e i z nach: Anzahl

Reichspost . . . . 16,272 Bayern 2,547 Württemberg . . .

2,435 Österreich . . . .

1,072 Ungarn 44 Belgien 2 22,372

Betrag

Fr. 3,125,718. 58 ., 889,045. 43 '^ 526,704. 88 ,, 631,272. 87 ,, 10,280. 30 ,, 426. 25 Fr. 5,181^48731

Ü b e r w e i s u n g e n nach der Schweiz von: Anzahl

Reichspost . . . . 2,901 Bayern 656 Württemberg . . .

358 Österreich . . . .

867 Ungarn 112 Belgien 7 4,901

Betrag

Fr. 1,195,593. 84 ,, 386,312. 55 ,, 200,856. 21 ,, 439,742. 65 ,, 80,688. 86 ,, 4,762. 33 Fr. 2,307,956. 44

Die Überweisungskurse passten sich möglichst den Börsenkursen an. Sie waren im Berichtsjahr entsprechend den Devisenkursen verhältnismässig hoch.

Beilage IV.

Zu Seite 782.

Postcheck- und -Giroverkehr pro 1910.

Zusammenstellung nach Postcheck bureaux.

Eingelangte Einzahlungsscheine und Postanweisungen

Postcheckbureaux

Betrag

Anzahl

l

Ausgestellte Zahlungsanweisungen Anzahl

Fr.

!

Giroverkehr im In lern der Schweiz

Anzahl

j

zur Barzahlung

!

Gutschriften

l

Lastschriften

Totalninsatz

mit dem Auslande Gutschriften

i

i

Lastschriften

i

Prozentsatz des internen Giroverkehrs vom Totalunisatz

Fr.

Fr.

31,506

10,215,782.89

26,276,530. 26

46,957,721. 77

121,789,094. 43

60,i3

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

253,958

34,682,974. 42

22,944

F'3,656,085. 09

. . . .

415,829

43,565,362. 27

43,094

15,816,609. 48

40,314

14,733,497. 48

21,843,553. 57

34,521,599. 15

130,480,621.95

43,i9

Freiburg . . . .

83,127

7,880,901. 51

7,152

1,906,566. 77

7,560

2,462,193. 67

2,151,864. 48

5,661,993. 31

20,063,519. 74

38,94

1.047,188,740. 37

58,68

Genf Lausanne

Bern ') .

. . .

517,101 102,127,565. 20

i

Betrag

Eingelangte Checks

63,104 298,900,511.14 421,830,074. 07 192,760,502. 56

153,569

31,165,408. 22

11,234

1,220,786.93

8,907,342: 33

15,151,473. 63

36,058,128. 32

66,72

127,129. 15

277,550. 03

66,189

9,129,171. 22

9,609

1,649,354. 21

.

72,117

9,882,689. 44

7,213

2,538,830. 47

10,768

2,288,072. 16

5,366,817J 45

10,365,990. 51

30,442,400. 03

51,68

u Neuenburg . . . .

160,118

16,332,210. 24

26,196

6,514,930. 41

22,317

3,791,016. 85

9,608,482. 75

15,574,470. 75

51,821,111.--

48,69

1

Biel

122,352

12,512,709. 38

24,474

2,550,254. 40

19,194

3,221,293.01

7,429,780.; 67

14,068,601. 02

39,782,638. 48

54,03

1

Chaux-de-Fonds

87,502

6,298,104. 40

15,335

1,789,575, 87

10,849

2,341,589. 49

3,758,159:01

5,873,259. 44

20,060,688. 21

48,oi

601,410

85,612,569. 23

68,701

16,249,265.27

82,838

33,700,737. 14

352,133,168. 30

60,83

70,473

8,477,703. 59

13,725

2,415,163. 40

10,779

4,486,630. 92

66,327

6,874,250. 29

6,778

1,759,682. 49

9,546

319,950

42,100,898. 20

60,469

22,403,341. 15

271,787

31,686,782. 92

50,579

1,237,254 136,705,060. 09

II

Langenthal .

Il

Burgdorf

.

2

1 Basel ) .

l|

.

. . .

Solothurn

|

Ölten

II Aarau Luzern 8

Zürich )

. . . .

89,695,935. 18 124,531,019. 19

1,429,018. 63

914,623.66

5,505,453.06

7,044,430. 37

27,929,381. 34

44,93

1,648,727. 39

3,264,876.|69

6,651,817. 71

20,199,354. 57

49,09

34,338

10,087,039. 26

31,243,045.91

40,607,205. 69

146,441,530. 21

49,06

9,203,360. 24

36,037

8,830,905. 63

25,778,672.! 61

39,235,923. 46

114,735,644. 86

56,66

174,879

34,119,722. 76

165,845

51,358,787. 76

189,208,039.! 94

237,198,290. 84

653,261,217. 81

65,27

1,225,114. 92

3,446,201. 50

Schaffhausen

103,898

13,797,721. 55

16,272

3,263,090. 86

17,607

3,914,236. 36

11,617,634. 67

18,200,308. 90

50,792,992. 34

58,70

Winterthur .

161,575

23,148,326. 94

21,356

3,599,953. 18

23,121

6,370,789. 46

25,332,040. 18

38,461,600. 23

96,912,709. 99

65,82

Frauenfeld .

64,126

9,472,592. 24

15,245

2,994,067. 18

13,488

742,430. 73

8,306,561.03

13,715,164.08

35,230,815. 26

62,5o

.

416,037

51,807,761. 60

94,079

52,325

11,051,964. 20

55,871,227. 42

76,832,469. 05

41,088.71 '

215,361,367. 39

61,61

. . . .

49,866

6,004,818. 21

19,726.178. 26 ' 9,900 i 2,452,113.10

9,939

2,077,357. 10

4,431,609, 64

5,626,705. 04

1

20,592,603. 09

48,84

100,772

14,743,151.53

42,028,347. 69

45,67

81,951

24,296,182. 45

29,67

5,183,448. 31

3,297,602,257.83

58,6i

--

2,400,298,371.15

54,33

897.303,886. 68

4,28

St. Gallen 4) Glarus

.

.

19,101 j

4,380,992. 79

11,753

3,708,979. 77

6,367,173. 26

12 ,828,050. 34

9,534,488. 47

15,187

5,360,232. 15

12,675

2,191,908. 25

2,641,638. 22

4,567,915. 36

Total

5,323,719 682,377,812. 94

875,857

195,514,777. 75

697,137

479,345,237. 59 966,436,512.40 966,436,512. 40

2,307,956. 44

Total 1909

4,092,741 550,451,076. 15

713,797 i 168,623,920. 77

539,371

377,206,540. 91 652,008,416. 66 652,008,416. 66

--

26,890,856. 98

157,766

102,138,696. 68 314,428,095.74 314,428,095. 74

2.307,956. 44

Chur Bellenz

i

Vermehrung

| 1 l 3 1 » 1

131,926,736. 79

1,230,978

i

162,060

:

') Auswechslungsbureau für den Giroverkehr mit der Reichspost.

) ,, r, r r, n r, ) Bayern, Österreich, Ungarn und Belgien.

) ,, n r = ^ i n Württemberg, Österreich u n d Ungarn.

r.

*) n n r n Österreich.

c

30,678. 15

·

;

5,183.448. 31

;

783

6. Das G u t h a b e n der Rechnungsinhaber auf ihren Postcheckrechnungen betrug auf den 31. Dezember 1909 . . . Fr. 17,205,334. 49 im Berichtsjahr nahm dasselbe zu um (Differenz zwischen den Gut- und Lastschriften) ,, 4,642,305. 73 so dass am 31. Dezember 1910 ein Guthaben vorhanden war. von Fr. 21,847,640. 22 Soweit das Guthaben der Rechnungsinhaber denjenigen Betrag, welcher für die tägliche Zahlungsbereitschaft notwendig ist, übersteigt, kann es zinstragend angelegt werden, um dadurch zur teilweisen Deckung der Verwaltungs- und Betriebskosten beizutragen. Das auf Ende des Berichtsjahres vorhandene Guthaben war wie folgt verwendet: Anlagen in Obligationen Fr. 17,521,920. 65 Guthaben im internationalen Überweisungsverkehr ,, 71,580. 39 Kassabestand und Zuschuss an das Betriebskapital der Postverwaltung . . ,, 4,254,139. 18 Total

Fr. 21,847,640. 22

Die Obligationen sind in Verwahrung der schweizerischen Nationalbank, und die Depotscheine hierfür liegen bei der Oberpostdirektion.

7. Die E i n n a h m e n und A u s g a b e n des Postcheckverkehrs, soweit solche nicht nur als Verkehrszahlen, sondern als wirkliche Einnahmen und Ausgaben zu betrachten sind, gestalten sich wie folgt: a. E i n n a h m e n .

1. Einnahmen an Gebühren 2. Einnahmen an Zinsen von angelegten Geldern Hiervon sind abzuzählen die pro 1909 angerechneten Ratenzinsen mit . . . .

Fr. 551,018.67 ,, 604,701.65 Fr. 1,155,720. 32 ,, 122,869. -- Fr. 1,032,851. 32

Dagegen sind zuzuzählen die pro 1910 sich ergebenden Ratenzinsen im Betrage von ,, 135,458. 40 Total Einnahmen Fr. 1,168,309. 72 Bundesblatt 63. Jahrg. Bd. U.

51

784 1

&. A u s g a b e n ,

1. Besoldungen des Personals beim Zentralamt und d e n 2 2 Postchcckbureaux . . . .

2. Auslagen für Papier und Druckkosten, Bureaumaterial, Buchbindereiarbeiten, sowie für Beleuchtung und Beheizung der Dienstlokale 3. Betreffnis ;in Mietzinsen für Dienstlokale des Postcheckverkehrs 4. Verzinsung und Amortisation des in Mobiliar etc. angelegten Kapitals und Unterhalt des Mobiliars 5. Betrag der Zinsen, welche auf 31. Dezember 1910 den Inhabern von Postcheckrechnungen gutgeschrieben worden sind 6. Ausfall am Postanweisungsverkehr . . .

Total

F r . 455,595. 5 5

,,

83,000.---

.,

25,000. --

.,

25,000.

.n B

117,667. 98 90,297. --

Fr.

796,560. 53

Die Einnahmen betragen Die Ausgaben betragen

Fr. 1,168,309. 72 ,, 796,560.53

Überschuss der Einnahmen

Fr.

371,749.19

Der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ist um Fr. 153,30(i. 07 höher als im Vorjahre, wo er Fr. 218,449. 12 ausmachte. Im Betriebsjahre ist aus den jeweiligen Kontoguthaben ein etwas höherer Zinsertrag erzielt worden als im Vorjahre. Im Jahre 1909 betrug das durchschnittliche Total der Kontoguthaben Fr. 15,030,931. 62, woraus ein Zins von Fr. 438,139. 50 = 2,9;! % gewonnen wurde. Im Jahre 1910 erreichte das durchschnittliche Kontoguthaben den Betrag von Fr. 18,679,081. 47 und der von ihm abgeworfene Zins Fr. 617,291. 05 = 3,30 °/o, somit mehr 0,38 %·

'

Ad Ziffer 7. lit. b, 6, ist zu bemerken, dass im Jahre Ì905 die Zahl der Postanweisungen 7,708,930 Stück betrug. In den drei der Einführung des Postcheckdienstes vorhergehenden Jahren belief sich die durchschnittliche jährliche Vermehrung auf 412,034 Stück. Es darf demnach angenommen werden, dass, wenn der Postcheck- und Giroverkehr nicht gewesen wäre, die Zahl der Postanweisungen' im Jahre 1909 9,357,066 betragen haben und

785 im Jähre 1910 auf 9,769,100 angestiegen sein würde. Auf Ende 1910 waren es aber nur 6,348,933 Postanweisungen, somit weniger 3,420,167 Stück. Um diese Zahl hat aller Wahrscheinlichkeit nach der Postcheckverkehr den Postanweisungsverkehr beeinträchtigt. Da der mittlere Taxbetrag einer internen Postanweisung 22,76 Ct. beträgt, so ergibt sich bei einer Verminderung um 3,420,167 Stück ein Taxausfall von Fr. 778,430.

Von den Bruttoeinnahmen des Postanweisungsverkehrs verbleiben nach früher aufgestellten genauen Ermittlungen 11,« °/o als Reingewinn übrig, die ändern 88,4 °/o werden durch die Verwaltungs- und Betriebskosten aufgezehrt, so dass bei einem Ausfall von Fr. 778,430 auf den Bruttoeinnahmen der Reingewinn um 11,6 °/o hiervon oder um Fr. 90,297 beeinträchtigt wird.

In der vorstehenden Aufstellung ist kein Ansatz für die allgemeine Verwaltung enthalten, d. h. für diejenigen Amtsverrichtungen, welche bei dem Postdepartement, dem Finanzdepartement, der Oberpostdirektion und den Kreispostdirektionen von solchen Beamten vorgenommen werden, die nicht ausschliesslich im Postcheckverkehr beschäftigt sind, und endlich ist nichts angesetzt für die Mitwirkung der gewöhnlichen Poststellen beim Postcheckdienst.

Wie in früheren Geschäftsberichten nachgewiesen wurde, bedeutet diese Mitwirkung eine ansehnliche Summe von Arbeit. Der ausgewiesene Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben im Betrage von Fr. 371,749. 19 ist demnach nicht ein Reingewinn, sondern er stellt den ungefähren Wert derjenigen Arbeit dar, die von Verwaltungsorganen und von rund 3500 rechnungspflichtigen Poststellen geleistet wurde, ohne dass sie in der vorstehenden Ausrechnung ihre ziffermässige Würdigung hätte finden können, weil die Verwaltungsrechnung der Post nicht darüber Auskunft geben kann, welcher Teil der Besoldung der Poststellen auf den Postcheckverkehr entfallen müsste.

IX. Rechnungswesen.

1. Der i n t e r n e P o s t a n w e i s u n g s v e r k e h r ergibt an Einnahmensaldi der Kreispostkassen Fr. 32,919,962. 03 (1909 Fr. 38,219,008. 13), an Ausgabensaldi Fr. 32,885,41'2. 16 (1909 Fr. 38,189,413.79) bei einem Jahresumsatz von Fr. 1,234,559,492. 54 (1909 Fr. 1,293,615,500. 38), Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist auf die Einwirkungen des Postcheckverkehra zurückzuführen {siehe Abschnitt VIII, Ziffer ·?, lit. b, 6 hiervor). ·

786 2. Der i n t e r n a t i o n a l e P o s t a n w e i s u n g s v e r k e h r ergibt auf Grund der Abrechnungen der Oberpostkontrolle an bezahlten Abrechnungssaldi n a c h dem Ausland Fr. 32,577,135. 44 und un solchen v o m Ausland Fr. 16,484,466. Der Jahresumsatz des daherigen Verkehrs bei den Poststellen erreicht Fr. 146,134,453 (1909 Fr. 135,098,182), von welchem Betvag Fr. 65,123,364 auf die vom Ausland einlangenden und Fr. 81,011,089 auf die in der Schweiz aufgegebenen Postanweisungen entfallen. Dabei stehen die in I t a l i e n ausbezahlten Posta n Weisungen aus der Schweiz mit Fr. 24,272,047. 60 an erster Stelle.

3. Die I n v e n t a r r e c h n u n g ergibt auf Ende 1910 einen Inventarbestand von Fr. 6,398,179. 71 und gegenüber 'dem Vorjahr eine Vermehrung um Fr. 16,260. 55.

4. Der Geld verkehr der Kreispostkassen, Lausanne, Bern, Aarau, Zürich, St. Gallen und Chur für die T e l e g r a p h e n v e r v v a l t u ng weist an Einnahmen und Ausgaben je Fr. 21,168,868. 28, also einen Jahresumsatz von Fr. 42,337,736. 56 auf, gegen Fr. 39,722,733. 48 im Vorjahr.

5. Der g e s a m t e G e l d u m s a t z bei den Kreispostkassen und im Verkehr der Postverwaltung mit der Nationalbank beweist unter anderem, dass die Kreispostkassen es von Jahr zu Jahr besser verstehen, sich den Vorteil einer zu ihrer Verfügung stehenden Bank am Platze zunutze zu machen und ihren beträchtlichen Geldverkehr mit einem verhältnismässig kleinen Barbestand zu bewältigen. Im Jahre 1910 betrug der Jahresumsatz der Postverwaltung im Bankverkehr 712,020,679.47, der Gesamtumsatz der Kreispostkassen Fr. 1,834,833,193. 67 und der durchschnittliche tägliche Barbestand der elf Kreispostkassen zusammen Fr. 619,036. 98, gegen Fr. 1,017,075. 98 im Vorjahr.

6. Im Berichtsjahr sind 132 weitere Poststellen (vergleiche Abschnitt III, Ziffer 15 hiervor) zu d i r e k t e n B e z i e h u n g e n im K o n t o k o r r e n t - V e r k e h r mit d e r N a t i o n a l b a n k ermächtigt worden, womit deren Gesamtzahl auf 152 ansteigt.

17 Korrespondenten der Nationalbank haben den direkten Verkehr mit der Poststelle am Platze entweder abgelehnt, oder mit unannehmbaren Bedingungen verknüpft; mit 3 weitem Korrespondenten fällt der Äbschiuss der Vereinbarung in das Jahr 1911.

X. Postregal.

Wegen Übertretung des Postregalgesetzes mussten im Berichtsjahre folgende Verfehlungen geahndet werden :

787

1. Besorgung des nach Art. 2 des Regalgesetzes der Postanstalt allein vorbehaltenen Transports von Personen und Sachen 2. vorschriftswidriges Zusammenpacken von Sendungen an verschiedene Adressaten 3. Verwendung bereits benutzter Wertzeichen, Beifügung von brieflichen Mitteilungen in Drucksachen und absichtliche Umgehung von Posttaxen . . .

4 . unbefugte Benutzung d e r Portofreiheit . . . .

5. unbefugtes Mitfahren in Postwagen 6. Aufgabe v o n Sendungen verbotenen Inhalts . . .

Total

4 33 2141 43 2 l 2224

XL Unfälle beim Postbetrieb.

1. Im Betriebsjahr sind in 458 Fällen zusammen Fr. 59,094. 09 als Entschädigungen für Unfälle im Postbetrieb ausgerichtet worden.

433 Fälle mit einer Entschädigungssumme von Fr. 47,171. 06 betreffen Unfälle des Postpersonals und der Postillone. Für Unfälle anderer Personen sind in 25 Fällen Fr. 11,923. 03 ausgerichtet worden.

Die Zahl der Unfälle hat gegenüber dem Vorjahr um 29 abgenommen, dagegen haben sich die Ausgaben um Fr. 26,447. 94 vermehrt.

Die Abnahme der Zahl der Fälle bezieht sieh zum grösstcn Teil auf die Unfälle des Postpersonals. Die Ausgabeuverrnehrung verteilt sich mit zirka Fr. 4000 auf die Unfälle anderer Personen und mit zirka Fr. 22,400 auf diejenigen des Postpersonals. Diese letztere Vermehrung ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, dass seit 1. Januar 1910, um eine Vereinfachung der Behandlung der Unfälle zu.erzielen und deren Gesarntkosten in richtiger Weise zusammenzufassen, auch die aus Unfällen des Postpersonals und der Postillone erwachsenen Stellvertretungskosten aus dem Unfallversicherungsfonds bestritten werden, während dies früher nicht der Fall war.

2. Das Nettovermögen des Versicherungsfonds der Postverwaltung betrug auf Ende des Jahres 1910 . . Fr. 200,675. 48 während es sich auf Ende 1909 belaufen hat auf ,, 153,392. 37 Es ergibt sich somit auf Ende des Berichtsjahres eine Vermögens Vermehrung von Fr. 47,283. 11

788

XII. Verschiedenes.

1. Das schweizerische Postmuseum erfreut sich eines steigenden Interesses von Seite des Publikums. Die Besucherzahl betrug im Jahre 1908 1439, im Jahre 1909 1750 und im Jahre 1910 1906.

Verschiedene Sammlungen haben einen bedeutenden Zuwachs erhalten. Dies gilt in erster Linie von der Wertzeichensammlung, die um über 100 Probedrucke zu den neuen Taxmarken, um eine vollständige Serie von Probedrucken für die Änderung der Tellknftbenmarken und um gegen 2000 Probedrucke zu den Postfreimarken vermehrt wurde. Die Sammlung von Postwagenmodellen ist um 2 Stück vermehrt worden. Forner ist es der Oberpostdirektion gelungen, eine Sammlung von Empfangscheinen der st. gallischen Kantonalpost zu erwerben. Die Sammlung von Stempeln und Siegeln ist auf zirka 500 Stück angewachsen.

Dem Postmuseum sind auch im Laufe des Jahres 1910 eine grössere Zahl von Geschenken zugegangen. Das Museum ist täglich (also auch an Sonn- und Feiertagen) von 10--12 Uhr vormittags zur unentgeltlichen Besichtigung geöffnet.

2. An der vom 3. bis 12. September 1910 in Bern stattgefundenen I n t e r n a t i o n a l e n P o s t w e r t z e i c h e n a u s s t e l l u n g hat sich auch die Postverwaltung beteiligt und zwar in den schweizerischen Sektionen: Spezialsamrnlungen der Bundesmarken von 1850 bis zur Gegenwart und Sammlungen von offiziellen Probedrucken (Essais). In den Ausstellungsräumen (im Kasinogebäude) war ein besonderes Postbureau eingerichtet, das sich, ausser mit den gewöhnlichen Dienstobliegenheiten, auch mit dem Verkauf von Ta,x- und Frankomarken an Sammler befasste.

3. Von Ende August bis Mitte Oktober des Berichtsjahres sind von der schweizerischen Armee grössere Feldübungen abgehalten worden, bei denen die F e l d p o s t über 80,000 Mann zu bedienen hatte.

Für die Truppen der 1., 2., 3. und 4. Infanteriebrigade waren während der ganzen Dauer der Wiederholungskurse Brigadefeldpösten uud für die Festungsbesatzung von St. Maurice und die ihr zugeteilten Einheiten während 7 Tagen zum erstenmal das Feldpostbureau der Befestigungen -im Betrieb. Die Wiederholungskurse des 2. Armeekorps und der Divisionen 3, 5, 6, 7 und 8 wurden während ihrer ganzen Dauer von den dazugehörigen Feldposten bedient. Im ganzen waren 12 Feldpostbureaux mit zirka 150 Beamten und Angestellten, sowie zwei mobile Hulfsfeldposten,
die bei den Manövern der Infanterieregimenter 14 und 15 verwendet wurden, in Tätigkeit. Die Feldpost konnte allseitig den an sie gestellten Anforderungen genügen.'

789 4. Im Berichtsjahre sind bei einer Zahl von 958 Aufträgen 3,350,957 d i r e k t e A u f d r u c k e von Postwertzeichen auf Briefumschläge, Karten usw. durch die Postverwaltung ausgeführt worden, gegenüber 955 Aufträgen mit 3,254,112 Postwertzeichen im Jahre 1909.

5. Der Verbrauch an F r a n k o m a r k e u h e f t c h e n (Taxwerte 2, 5, 10 und 25 Ct.) betrug im Jahre 1910 1,692,000 Stück mit 48,276,000 Marken, gegenüber 1,680,000 Heftchen mit 47,916,000 Marken im Vorjahre.

Um den Wünschep des markensammelnden Publikums eptgegenzukommen, werden seit- dem 1. März 19.10 von der Oberpostdirektion die in besondern Auflagen zur Erstellung von Markenht;ftchen gedruckten Markenbogen zu 90 Stück zu Sammelzwecken abgegeben.

6. Die den Beamten der Postbureaus I. und II. Klasse im Jahre 1909 abgegebenen M a r k e n m a p p e n haben sich im all gemeinen gut bewährt und sind zweckentsprechend befunden worden, so dass deren Beibehaltung allseitig gewünscht wird.

Diese Mappen werden daher auch ferner geliefert werden.

Bei der Anschaffung eines neuen Vorrates vvhd den vom Personal kundgegebenen Wünschen in bezug auf deren Anfertigung nach Möglichkeit Rechnung getragen werden.

7. Im Jahre. 1910 sind in der Schweiz 90,000 A n t w o r t s c h e i n e verkauft worden, gegen 57,000 im Vorjahre. Vom Ausland sind zur Einlösung 40,468 dieser Antwortscheine eingelangt.

8. Auf Ende 1910 bestanden 305 F r i v a t w e r t z e i c h e n V e r k a u f s s t e l l e n . Der Bestand hat sich gegenüber dem Vorjahre um 9 Stellen vermindert. Die Privatwertzeichenverkäufer haben an Provisionen Fr. 8904. 29 bezogen (1909 Fr. 9228. 28.)

9. I d e n t i t ä t s b ü c h e r sind im Jahre 1910 846 Stück verkauft wordeo, gegenüber 581 im Vorjahre.

10. Die Zahl der S c h l o s s fä c h e r hat auf Ende 1910 14,062 Stück betragen, gegenüber 13,167 auf Ende 1909. Die Vermehrung beträgt somit im Berichtsjahre 895 Stück.

11. In den Briefkasten, also unter den gewöhnlichen uneingeschriebenen Sendungen, sind im Berichtsjahre durch das mit der Leerung betraute Personal 1362 Wertgegenstände (Plis, Groupa etc.) im Gesamtbetrage von Fr. 23,546. 80 aufgefunden und zur richtigen-Behandlung (Einschreibung)-abgeliefert worden.

790

III. Telegraphen- und Telephon Verwaltung.

1. Allgemeines.

Obschon die anormalen Witterungsverhältnisse und ebenso die ungünstige Geschäftslage im allgemeinen auch im Berichtsjahre noch anhielten, ergab sich gleichwohl eine recht erfreuliche Zunahme sowohl im Verkehr der beiden Betriebe, Telegraph und Telephon, als auch im Abonnentenbestande.

Das finanzielle Gesamtresultat der Telegraphen- und Telephonverwaltung, wie es sich aus der Abrechnung nach dem zurzeit noch gültigen Schema ergibt, stellt sich im Vergleich zum Vorjahre wie folgt: 1909

1910

Einnahmen . . . Fr. 14,781,328.45 Ausgaben . . . . ,, 14,438,846.72

Fr. 16,340,137.27 ,, 15,820,916. 79

Aktivsaldo.

Fr.

. . .

Fr.

342,481.73

519,220.48

Das Rechnungsergebnis pro 1910 ist somit um Fr. 176,738. 75 günstiger als dasjenige des Vorjahres, wobei allerdings zu bemerken ist, dass der in den Einnahmen der Rubrik 5 pro 1910 figurierende Wertzuwachs des verzinslichen Inventars um Fr. 370,410. 91 grösser ist als der letztjährige.

791

Im Ursprungsbudget war ein Defizit vorgesehen von Fr.

Dazu die bewilligten Nachtragskredite von zusammen ,, Total Passivsaldo nach Voranschlag . . Fr.

Statt eines Defizits ergab sich aber ein A k t i v s a l d o von ,,

302,029. -- 568,400. -- 870,429. -- 519,220.48

so dass die Rechnung sich um Fr. 1,389,649. 48 g ü n s t i g e r stellt als der V o r a n s c h l a g , i n k l u s i v e N a c h t r a g s k r e d i t e von im ganzen 568,400. -- w und um Fr. 821,249.48 b e s s e r als das u r s p r ü n g l i c h e Budget.

Der Aktivsaldo von Fr. 519,220. 48 wird, gestützt auf die Zustimmung der eidgenössischen Räte zu den Anträgen de» Bundesrates in der Budgetbotschaft für 1897 (Ausgabenrubrik X der Telegraphenverwaltung), als ausserordentliche Amortisation zur Abschreibung auf Baukontoschuld verwendet, deren Bestand auf 1. Januar 1911 die Summe von Fr. 19,322,593. 60 erreicht.

Pro Ende 1910 betrug der Schatzungswert: a. des v e r z i n s l i c h e n I n v e n t a r s . Fr. 16,936,251.-- b. des u n v e r z i n s l i c h e n I n v e n t a r s (im Betrieb stehende ober- und unterirdische Telegraphen- und Telephonlinien) ,, 28,575,662. 70 Total Schatzungssumme des g e s a m t e n Inventars der Telegraphen- und Telephonverwaltung somit e Fr. 45,511,913. 70 Es übersteigt den Wert des vorjährigen Bestandes (Franken 42,604,641. 31) mithin um Fr. 2,907,272. 39.

Auf Rechnung des B a u k o n t o s wurden im Jahre 1910 für Neuanlagen Fr. 3,667,113. 96 (1909 = Fr. 4,001,988. 60) verausgabt budgetiert waren Fr. 4,180,300, die Amortisation aber betrug nur Fr. 3,373,579.33 (ordentliche, 15% = Fr. 2,854,358.85 und ausserordentliche Fr. 519,220. 48), so dass der Baukonto auf Ende 1910 eine Erhöhung um Fr. 293,534. 63 erfahren hat.

Der Gegenwert des Baukontos liegt im Inventarwert der Linien im Betrieb (unverzinsliches Inventar).

792 Was die V e r k e h r s V e r h ä l t n i s s e anbetrifft, so erzeigt der G e s a m t t e l e g r a p h e n v e r k e h r mit 5,608,540 Telegrammen gegenüber dem Vorjahre (5,202,969) eine Vermehrung um 40ö,571 oder 7,7»% und stellt sich somit wesentlich günstiger als im Vorjahre, das eine Zunahme von 5,27 % gegenüber 1908 aufwies.

Im i n t e r n e n T e l e g r a m m v er k eh r, inklusive die Phonogramme, ergibt sich pro 1910, bei einer Gesamtzahl von 1,633,093, eine Vermehrung von 75,643 oder 4,s6°/o gegenüber dem Vorjahre (l i)09: Verminderung 0,02%)- Auch die budgetierte Zahl wurde um ein geringes, d. h. um 8093 oder 0,49 %, überschritten.

Der i n t e r n a t i o n a l e V e r k e h r weist mit 2,763,377 Telegrammen eine Vermehrung auf von 221,923 (8,79%) gegenüber dem Vorjahre und von 51,977 (l,oi %) gegenüber der im Budget veranschlagten.

Der T r a n s i t v e r k e h r mit 1,212,070 Telegrammen ergab 108,005 (9,78 °/o) mehr als im Vorjahre und übersteigt die im Voranschlag angenommene Ziffer um 67,270.

Auch die d r i n g e n d e n T e l e g r a m m e weisen, wenigstens im Verkehr mit dem Auslande, neuerdings eine starke Zunahme auf. Deren Zahl ist von 22;495 im Vorjahre, auf 33,464 angestiegen.

Der G e s a m t e r t r a g der T e l e g r a m m e entspricht dem starken Zuwachs in allen drei Telegrammkategorien insofern nicht, als sich gegenüber dem Vorjahre eine Mehreinnahme von nur Fr. 151,751. 67 ergibt. Es erklärt sich dies, soweit wenigstens der internationale und Transitverkehr in Betracht fallen, in der Hauptsache dadurch, dass auf Mitte 1909 die Taxermässigungen, gemäss den Beschlüssen .der internationalen Telegraphenkonferenz in Lissabon, in Wirksamkeit getreten sind, wodurch namentlich der durchschnittliche Ertrag eines Transittelegrammes eine sehr fühlbare Reduktion, erfahren hat.

Im t e l e p h o n i s c h e n G e s p r ä c h s v e r k e h r ergeben sich stattder im Budget vorgesehenen 40,809,000 t ax P f l i c h t i g e n Lo k a l g e s p r ä c h e .und 9,633,600 i n t e r u r b a n e n Gespräche {Inbegriffen die internationalen) 46,001,596 der crsteren und 10,378,513 der letzteren Gesprächskategorie (296,743 ausgehende und 300,115 eingehende, zusammen. 596,858 internationale inbegriffen)... Es kommt dies gegenüber dem Vorjahre einem Zuwachs von 5,251,640 lokalen und 986,527 interurbanen Gesprächen (inklusive die internationalen. Eingang und Ausgang) gleich und

793 bedeutet ein Mehr gegenüber den budgetierten Verkehrszahlen von 5,192,596 bei den taxierten lokalen und von 744,913 bei den ihterurbanen und internationalen Gesprächen. Auch im Berichtsjahre erfuhren die interurbanen Nachtgespräche zu reduzierten Taxen eine starke Vermehrung. Deren Zahl betrug 1910 im ganzen 144,374, mit einer Vermehrung von 39,474 gegenüber dem Vorjahre. Von diesem Zuwachs entfällt der weitaus grösste Teil auf Gespräche zwischen Netzen im Innern der Schweiz. Der internationale Nachtverkehr zu reduzierter Taxe ist an der Gesamtzahl von 144,374, mit 23,369 beteiligt und entfällt zum grössten Teil auf Gespräche zwischen schweizerischen und italienischen Netzen.

Der Gesamtertrag der l o k a l e n und i n t e r u r b a n e n Gespräche (Inbegriffen die internationalen) sowie der G e s p r ä c h s a b o n n e m e n t e stellt sich mit Fr. 6,281,445.40 um Fr. 657,644.97 höher als im Vorjahre und übersteigt den budgetierten Ansatz um Fr. 580,145. 40.

Die Zahl der T e l e p h o n a b o n n e m e n t e belief sich am Ende des Berichtsjahres auf 67,640 mit einer Vermehrung von 3658 gegenüber dem Vorjahre und 740 gegenüber dem Voranschlag. D i e s e r Z u w a c h s v o n 3658 g e g e n ü b e r d e m V o r j a h r e i s t s e i t 1897 n i c h t m e h r e r r e i c h t w o r d e n .

Damals betrug die Vermehrung 3756.

Entsprechend dem stärkern Zuwachs und dem Mehrertrag per Abonnement (Fr. 1. 73) hat der Gesamtertrag der Abonnementsgcbühren im Jahre 1910 (Fr. 4,310,910. 24) den Budgetposten um Fr. 163,110. 24 überschritten. Ebenso stellt sich derselbe um Fr. 265,254. 92 höher als im Vorjahre.

Die Betriebseinnahmen (Ertrag der Telegramme, der Telephon^ gesprächc und der Telephonabonnementsgebühren) stellen sich um Fr. 730,289. 79, die übrigen Einnahmen (Gemeindebeiträge, Inventarvermehrung und Verschiedenes) um Fr. 37,147. 48 und die Gesamteinnahmen somit um Fr. 767,437. 27 höher als der Voranschlag. Anderseits blieben die Totalausgaben (exklusive die ausserordentliche Amortisation) um Fr. 622,212. 21 unter der budgetierten Ausgabensumme (Inbegriffen Fr. 568,400 Nachtragskredite), so dass die Betriebsrechnung, wie schon eingangs erwähnt, erheblich günstiger abschliesst, als erwartet werden durfte.

Auch im Jahre 1910 wurde eine Anzahl Linienarbeiten im Sinne des seinerzeit im Nationalrat gestellten Postulates der Privatindustrie zur Ausführung 'übertragen. Während es sich beim vor-

794 jährigen Versuche auf diesem Gebiete um den Bau eines neuen Doppelgestänges samt Drahtauslegung handelte (Linienbau ZürichMellingen), beziehen sich die diesjährigen Arbeiten hauptsächlich auf die Montierung neuer Leitungen auf bereits bestehenden Gestängen. So wurden durch private Unternehmungen ausgelegt die neuen Leitungen : Zürich-Genf II, Bern-Lausanne III, Bern-Freiburg III, Zürich-Basel VIII und, zum grössern Teil, die Leitung Zürich-Romanshorn.

Auch diese weitern Versuche lassen ein allseitig abschliessen desUrteil über die Zvveckmässigkeit der Übertragung von Linienarbeiten an die Privatindustrie noch nicht zu. Die Verschiedenartigkeit der lokalen und technischen Verhältnisse, unter denen die Linienbauarbeiten ausgeführt werden müssen, erfordert umfassendere Erfahrungen. Es ist daher vorgesehen, die Versuche im Jahre 1911 fortzusetzen.

Die im Jahre 1909 begonnenen Versuche betreffend den Anstrich der Eisenkonstruktionen auf Telegraphen- und Telephonlinien durch private Unternehmungen wurden im Berichtsjahr ebenfalls weitergeführt und sollen, da auch hier noch kein endgültiges Vergleichsergebnis festgestellt werden konnte, im Jahre 1911 fortgesetzt werden.

Im Monat Januar wurde nahezu das ganze schweizerische Telegraphen- und Telephonnetz durch heftige Schneestürme arg mitgenommen und schon im Juni darauf richtete eine Hochwasserkatastrophe neuen grossen Schaden an. Die vollständige Wiederherstellung der durch diese ausserordentlichon Naturereignisse stark beschädigten und vielerorts gänzlich zerstörten Gestänge und Leitungen erfordert umfangreiche und kostspielige Reparaturarbeiten.

Bei der zur Verfügung stehenden, für gewöhnliche Verhältnisse berechneten Arbeiterzahl war es nicht möglich, alle diese Reparaturen noch im Jahre 1910 definitiv fertig zu stellen. An vielen Orten musste man sich vorläufig mit ausreichenden provisorischen Massnnhmen behelfen. Die betreffenden endgültigen Reparaturen sollen, wie in der Budgetbotschaft pro 1911 unter den Bemerkungen zu Rubrik V, Ziffer 5, Seite 210, bereits erwähnt, im Jahre 1911 fortgesetzt und zu Ende geführt werden. Wie gross der angerichtete Schaden war, geht daraus hervor, dass die im Jahre 1910 ausgeführten Reparaturen allein eine Auslage von mehr als einer

795

halben Million erforderten (vgl. Botschaft betreffend Nachtragskredite, ü. Serie, Bundesbl. Band V, Seite 538).

Die fortwährende Zunahme des internationalen Telegrammverkehrs, sowie des Transitverkehrs hat bewirkt, dass im Betriebsjahr namentlich auf rationellere Ausnützung der bestehenden internationalen Telegraphenleitungen Gewicht gelegt wurde.

Die nur schwach belastete Leitung Basel-Cöln ist nach Zürich verlängert und zwischen Zürich und Cöln in Betrieb genommen worden. Eine bis jetzt nur als Ersatzleitung dienende Verbindung Zürich-Paris wird nunmehr während der Börsestunden zwischen Zürich und Paris-Börse verwendet.

Durch Anwendung einer neuen Schaltung wurde der Simultanbetrieb (gleichzeitiges Telegraphieren und Telephonieren auf ein und derselben Telephonschleife) wesentlich verbessert. Derselbe ist, nach sehr befriedigenden Vor versuchen, eingeführt worden auf den Telephonleitungen Davos-Zürich, Winterthur-Frauenfold, Bern-Interlaken etc. und während der Sommermonate auf den Telephonlinien Zürich-Basel (als Teilstück einer kombiaierten Verbindung St. Moritz-Basel), St. Moritz-Chur und Chur-Zürich.

Im weitern wurden den bedeutendsten Bureaux ReserveSimultangarnituren abgegeben, die je nach Bedürfnis, z. B. bei Telegrammanhäufungen, für den Simultanbetrieb Verwendung finden sollen.

Im Laufe des Berichtsjahres wurden mehrere Bureaux II. Klasse, sowie das Telegraphenbureau La Chaux-de-Fonds (I. Klasse) mit dem sogenannten Zentralumschaltsystem versehen. Die Vorteile ·dieses Systems liegen in der Verbesserung des Betriebes und der gleichzeitigen Reduktion an Betriebsapparaten und Bedienungspersonal.

Zwischen dem Hauptbureau Basel und der Filiale S. B. B.

wurde versuchsweise der Ferndrucker von Siemens und ELalske eingeführt. Dieser Typendruckapparat zeichnet sich hauptsächlich aus durch einfache, äusserst leicht zu erlernende, der Schreibmaschine ähnliche Bedienung und eine dem Morsebetrieb überlegene Leistung.

Im neuen Postgebäude in La Chaux-de-Fonds wurde nebst dem Telegraphenbureau im Monat September auch eine neue, nach dem Zentralbatteriesystem gebaute und mit Gesprächszählern ausgerüstete Telephonzentrale dem Betrieb übergeben.

In Köniz bei Bern wurde im Juli 1910 das Gruppenschaltungssystem ,,Steidle* eingeführt. Dasselbe funktionierte bis anhin

796 tadellos. Der Hauptvorzug dieses Systems besteht darin, dass die Bedienung der Abonnenten nicht mehr durch den Inhaber der Umschaltstation, sondern jederzeit direkt von der Hauptzentralstation aus besorgt wird.

Vom i. März 1910 an konnten St. Gallen, Zürich, Basel, Bern, Luzern, nebst einigen ändern schweizerischen Netzen zum Sprechverkehr mit Wien zugelassen werden. An der Herstellung der Verbindungen haben die Zentralen Feldkirch und Innsbruck mitzuwirken ; während der Nachtzeit ist dagegen Innsbruck direkt mit St. Gallen verbunden.

Zu verschiedenen Malen haben Sprechversuche stattgefunden zwischen London und Genf und London und Basel (auf dem Wege über Paris), sowie zwischen Rotterdam, Amsterdam und Haag einerseits und Basel und Zürich anderseits, via Frankfurt am Main.

Ebenso sind zwischen Paris und Innsbruck (mit Inanspruchnahme der Leitung Basel-St. Gallen) Probegespräche geführt worden. Der Verlauf aller dieser Sprechversuche war jedoch derart, dass die Frage, ob unter den gegenwärtigen Leitungsverhältnissen eine befriedigende Abwicklung der telephonischen Korrespondenz zwischen.

den genannten Städten der Schweiz, Englands und der Niederlande, beziehungsweise Frankreichs und Österreichs, noch nicht entschieden werden konnte.

Unterm 20. Dezember 1909 ist der Bundesversammlung eine Botschaft betreffend die E r h ö h u n g der T e l e p h o n g e b ü h r o n unterbreitet worden (vide Bundesbl. 1909, VI, S. 567), Die zur Vorberatung des Geschäftes bezeichnete nationalrätliche Kommission hat sich in ihrer Sitzung vom 3. Mai 1910 mit der Frage beschäftigt. Sie vertagte sich, nachdem sie den Wunsch geäussert hatte, es möchte die Vorlage nach bestimmten Richtungen hin eine Ergänzung erfahren, namentlich sollte eine Umrechnung der Ergebnisse des Telephonbetriebes der letzten Jahre nach kaufr männischen Grundsätzen und eine Prüfung und Begutachtung der von zahlreichen Verbänden und Interessengruppen eingereichten Eingaben stattfinden. Das ist im Laufe des Berichtsjahres noch geschehen, und was speziell die Umrechnung der Betriebsergebnisse betrifft, so erfolgte dieselbe in Anlehnung an das für die Bundesbahnen geltende Rechnungsschema.

Von den im Jahre 1910 in Kraft getretenen Gesetzen,, Bundes- und Bundesratsbeschlüssen haben für die Telegraphenund Telephonverwaltung mehr oder, weniger Bedeutung: . ·

197 Bundesbeschluss betreffend Erstellung eines Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in St. Gallen, vom 5. November 1910 (A. S. n. F. Bd. XXVI, S. 1113).

Bundesrätliche Verordnung über die Heranbildung, Prüfung und Verwendung von Telegraphengehülfinnen und Reservetelephonistinnen, vom 4. März 1910 (A. S. n. F. Bd. XXVI, S. 105).

Bundesratsbeschluss betreffend Abänderung des Art. 18 der Verordnung über Heranbildung, Prüfung und Verwendung von Telegraphenaspiranten, vom 27. Dezember 1910 (A. 8. n. F.

Bd. XXVII, 8. 40).

Bundesratsbeschluss betreffend Abänderung der Art. l bis 4 der Verordnung über den Geschäftsgang der schweizerischen Telegraphen- und Telephonverwaltung, vom 27. Dezember 1910 (A. S.

n. F. Bd. XXVII, S. 42).

2. Linien.

a. Bestand der Linien (Trassen).

Die Linienbestände ergeben folgende Zahlen: Linien der Telegraphen- und Telephonverwaltung.

Linienlänge (Trassenlänge) in km oberirdisch ' unterirdisch Total Telegraphenlinien . . . .

3,515,4 99,i 3,614,s> Telephonlinien 16,548,7 695,4 17,244,i Gemischte Linien . . . .

3,322,8 345,9 3,668,7 Bestand Ende 1910 Bestand Ende 1909

.

.

.

.

.

.

23,386;,9 22,974,7

· 1140,4 1085,4

24,527,» 24,OGO,f

Vermehrung

412,2

55,o

467,2

Die gemischten Linien sind solche, an denen sowohl Drähte des Telegraphen-, als auch des Telephonnetzes geführt sind.

Konzedierte Privatlinien; Bestand Ende 1910 Bestand Ende 1909 · ..··

.

·

· Linienlänge (Tras-r senlänge) in km , 2161,5 , 2027,3

Vermehrung

. 134,2

798

b. Telegraphennetz.

Der Leitungsbestand des Telegraphennetzes weist die nachstehenden Zahlen auf: oberirdisch

Drahtlänge in km unterirdisch

Bestand Ende 1910 . . 21,735,4 Bestand Ende 1909 . . 21,581,0 Vermehrung 153,8

4286,i 4192,3 93,8

Total

26,021,5 * 25,773,» 247,6

c. Telephonnetz.

Der Bestand des Telephonnetzes ist aus den folgenden Zahlen ersichtlich : Zahl der Telephonnetze

Zahl der UmschaltStationen

423 414 9

353 350 3

Bestand Ende 1910 Bestand Ende 1909 Vermehrung

Bestand Ende 1910 Bestand Ende 1909 Vermehrung

Zahl der Abonnemente

Zahl der Abonnentenstationen

67,640 63,982 3,658

78,736 73,758 4,978

Lokale Telephonnetze Drahtlänge in km oberirdisch unterirdisch Total

Bestand Ende 1910 . . . 66,330,4 Bestand Ende 1909 . . . 62,009,9 Vermehrung 4,320,6

216,081,3 208,091,1 7,990,2

282,411,7S 270,101,0 12,310,7

Von den 67,440 Abonnentenleitungen sind vollständig o b e r i r d i s c h gefuhrt . . . 16,793 = 24,9 % ganz oder teilweise u n t e r i r d i s c h . . . 50,647 = 75,1%.

Von diesen Abonnentenleitungen sind doppeldrähtig 56,675 = 84,0 % e i n d r ä h t i g , mit Erde als Rückleitung . 10,704 = 15,9% e i n d r ä h t i g , mit gemeinschaftlicher metallischer Rückleitung 61 = 0,i %.

1 J

Inbegriffen 1517,3 km (1909: 1566,8 km) Reserveleitungen.

Inbegriffen 103,316,2 km (1909: 102,054,0 km) Reserveleitungen.

799 Die letzte Art von Abonnentenleitungen ist als ein Provisorium zu betrachten und wird durch Übergang zum Doppeldrahtsystem bald gänzlich verschwinden.

Über die Ausscheidung der Abonnentenleitungen liegt bei der Obertelegrapheodirektion eine Tabelle zur Einsicht auf, in welcher die betreffenden Zahlen nach Netzgruppen zusammengestellt sind.

Tabelle I, am Schlüsse des Abschnittes 2, gibt eine nach Kantonen geordnete Übersicht über die Telephoneinrichtungen.

Es folgen nachstehend die Abonnentenzahlen der Ortschaften mit 300 und mehr Telephooabonnenten, d. h. derjenigen Zentralstationen, in denen der volle Nachtdienst eingeführt ist. Die in Klammern angegebenen Zahlen bedeuten die Vermehrungen gegenüber dem Vorjahre.

Abonnemente Aarau Baden Basel . . .

Bern . . .

Biel . . .

Chaux-de-Fonds, Chur . . .

Davos-Platz .

Frauenfeld .

Freiburg .

Genf . . .

Herisau .

Interlaken Lausanne

537 ( 14) 375 ( 19) . 5008 (220 . 3683 (225) 913 ( 48) .

La 1353 ( 56) 423 ( 49) .

441 ( 26) 316 ( 6) 533 ( 2) . 6260 (304) 321 ( 20) 445 ( l«) 2950 (167)

Abonnemente Lode, Le Lugano Luzern Montreux Neuenburg .

Rorschach St. Gallen .

Schaffhausen Solothurn Thun . . .

Vevey Winterthur .

Zürich . .

309 681 1747 809 992 390 2481 793 524 418 669 994 9101

( 1) ( 65) (113) ( 41) ( 52) ( 25) (170) ( 63) C 8) ( 16) ( 23) ( 36) (592)

Die Bestände der Abonnemente und Abonnentenstationen der einzelnen Netze und Umschaltstationen und die Längen der Lokaldrähte der einzelnen NeUe (die dazu gehörenden Umschaltstationen inbegrifFen) sind aus einer bei der Obertelegraphendirektion aufgelegten Tabelle ersichtlich.

Das interurbane stände auf:

Telephonnetz

Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. IL

weist

die folgenden

52

Be-

800

Bestand Ende 1910 .

Bestand Ende 1909 .

.

.

.

;

Vermehrung

Bestand Ende 1910 .

Bestand Ende 1909 .

.

.

.

.

Vermehrung

Internrbanes Telephonnetz Länge der Verbindungen in km oberirdisch unterirdisch Total 24,258,9 3683,B 27,942,*' 23,011,i 3688,2 26,699,8 1,247,8

--4,7

l,243,i

Länge der Drähte in km oberirdisch unterirdisch Total 48,447,8 7359,i 55,806,9 2 45,945,3 7367,9 53,313,2 2,502,5

--8,8

2,493,7

Über die Zahl der interurbanen Leitungen am 31. Dezember 1910 und die Vermehrung im Berichtsjahr gibt die folgende Zusammenstellung Aufschluss : Bestand Ende 1910 1909

Interne Leitungen Internationale Leitungen

. . . .

Total

Vermehrung Im Jahr 1910

902 68

873 67

29 l

970

940

30

d. Kabelanlagen.

Im Berichtsjahr wurden in folgenden weiteren Ortschaften Kabelanlagen erstellt: Aarberg, Brienz, Bulle, Engelberg, Flawil, Langnau (Bern), Laufenburg, Lutry, Meggen, Müllheim, Münsingen, Pontresina, Rheineck, Sursee, Thusis, Wattwil, Zurzach.

Die Zahl der mit Kabelanlagen versehenen Ortschaften beträgt nun 160.

Die Kabelnetze ergaben pro 31. Dezember 1910 die nachstehenden Gesamtbestände. Die in Klammern angegebenen Zahlen bedeuten die Vermehrungen im Berichtsjahre.

1

Inbegriffen 1556,5 km Reservedoppelleitungen (1909: 1721,e km).

* Inbegriffen 3113,'> km Reserveleitungen (1909: 3443,2 km).

801 Länge der unterirdischen Linien (Trassen) 1,135,3 km (64,i) Aderlänge der Telegraphenkabel .

3,623,4 ,, (99,«) 6,981,5 ,, (-6,,) Aderlänge der in terurbanen Telephonkabel Aderlänge der Abonnenten-Telephonkabel 217,416,8 ,, (7939,0 Länge der Rohrleitungen H5,o ,, (4,0 878,5 ,,^ (52, Länge der Zoreskanäle v · *-"jtj V j*9) ^ Zahl der Einsteigschächte 1,610 (92) Zahl der Erdkabeliiberfiihrungen . . .

3,971 (213) 7

Eine bei der Obertelegraphendirektion zur Einsicht aufliegende Tabelle enthält die obigen Angaben nach Netzgruppen ausgeschieden.

e. Beteiligung an der Kontrolle der elektrischen Anlagen.

(Gemäss Art. 15 und 21 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1902.)

Die seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1902 konstatierte, stetige Zunahme der eingereichten Vorlagen für elektrische Starkstromanlagen, wurde auch im Berichtsjahr 1910 wahrgenommen.

Es wurden eingereicht und sind zum Teil noch in Behandlung: 1. Allgemeine Vorlagen für Starkstromanlagen. .

Im Jahre 1902 ,, * 1909 ,, ,, 1910

202 Vorlagen, 1058 1357 ,,

Die 1357 Vorlagen des Berichtsjahres beziehen sich auf: 417 neue Hochspannungsleitungen und Abzweigungen, 304 neue Niederspannungsnetze und 636 Erweiterungen und Umbauten bestehender Anlagen.

2. Spezielle Vorlagen für Parallelführungen und Ereuzwngen von Starkstromleitungen mit Eisenbahnen.

Im Jahre 1902 ,, ,, 1909 ,, ,, 1910

174 Vorlagen, 297 ,, 357 ,, :

802 3. Vorlagen für elektrische Bahnen.

Im Jahre 1902

,, ,,

,, »

11 Vorlagen,

1909 1910

52 43

,, ,,

Die 43 Vorlagen des Jahres 1910 betreffen: 16 neue elektrische Bahnen und Tramlinien, 4 Projekte für die elektrische Ausrüstung bestehender Bahnen und 23 Erweiterungen und Änderungen bestehender elektrischer Bahnen und Tramlinien.

Kontroll-Inspektionen.

Die Behandlung der sub l, 2 und 3 erwähnten 1757 eingereichten Vorlagen bedingte in der Regel je einen Augenschein vor Ausführung der Arbeiten, zwecks Verständigung über die nötig werdenden Sicherungsmassnahmen zum Schulze der Schwachstromanlagen, sowie je eine Kontroll-Inspektion nach Fertigstellung der Starkstromleitungen.

Ausserdem wurden Kontroll-Inspektionen über die Kreuzungen und Parallelführungen älterer Starkstromleitungen ausgeführt und zwar: Im Jahre 1902 . . . . an 144 Anlagen,

,, ,,

,, ,,

1909 . . . .

1910 . . . .

,, fl

39 32

,, ,,

Die 32 Inspektionen des Berichtsjahres verteilen sich auf: 30 Hochspannungsleitungen welche durch die Obertelegraphendirektion kontrolliert wurden und auf 2 von den Kreisdirektionen inspizierte Niederspannungsnetze.

Der stete Rückgang der Kontroll-Inspektionen an altern Anlagen ist eine Folge der vermehrten Inanspruchnahme des Personals durch die Behandlung der ausserordentlich grossen Zahl der Vorlagen für neue Projekte.

f. Bahndienstliche Leitungen.

Die an den Linien der Telegraphen- und Telephonverwaltung geführten Schwachstromleitungen der Eisenbahn verwaltungen (Telegraphen-, Telephon- und Signalleitungen) hüben den folgenden Bestand :

803

Drahtlänge in km

Ende 1910 ,, 1909 Vermehrung

13,361,0 12,888,8 472,2

g. Konzedierte Privatleitungen.

Die nachstehenden Zahlen zeigen den Bestand der konzedierten Privatleitungen (für den Betrieb von Telegraphen- und Telephonapparaten, Läuteeinrichtungen, elektrischen Uhren, Wasserstandsanzeigern etc.).

Drahtlänge in km Privatleitungen an selbständigen Linien . .

4133,7 Privatleitungen an Staatslinien 369,8 Bestand Ende 1910 ,, ,, 1909 Vermehrung

4503,5 4052,3 451,2

804

Tabelle I.

Übersicht der Telephoneinrichtungen nach Kantonen.

i

Kantone.

§

M -- ·g g .C g-

1

Zürich . . .

Bern Luzern . . .

Uri Schwyz . . .

Obwalden .

Nidwaiden .

Glarus . . .

Zug Freiburg Solothurn Baselstadt . .

Baselland . .

Schaffhausen Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh.

St. Gallen . .

Graubünden Aargau . . .

Thurgau . . .

Tessin . . .

Waadt . . .

Wallis . . .

Neuenburg .

Genf .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

E

518 911 173 26 74 20 18 34 41 292 158 6 87 39 44 16 331 208 253 330 238 471 170 118 112

Total 4,666

--è Sì

ai 39 61 23 7 12 3 4 7 3 9 8 1 7 4 6 1 40 35 24 17 32 38 26 15 1 423

i d 1 ·g o= m y SSÎ 3
à "d 1 T5 oë

S

s%

1 î -il-i

.n «t

1 l

E £=

29 80 98 132 13 10 2 -- 4 2 3 -- 1 3 7 3 3 3 24 113 11 63 1 1 41 6 25 6 1 6 2 21 -- 40 13 10 75 18 21 44 1 19 37 214 13 10 10 10 12 16 353

C

ig

12,895 9,638 2,619 210 543 154 122 506 410 1,131 1,210 4,928 685 932 820 111 5,126 1,979 2,395 1,915 1,662 6,785 820 3,403 6,641

924 67,640

r- ..

LU

QJ

ÜJ

39 67 64 105 107 111 113 66 68 123 96 28 111 49 70 132 59 60 96 70 95 46 158 39 23 55,3

*) Nicht inbegriffen di
") Auf Grundlage der Volkszählung vom Jahr 1910.

805

3. Stationseinrichtungen.

Die Bestände auf Ende 1910 der -wichtigem Apparate der Telegraphen- und Telephonstationen und die Vermehrung im Berichtsjahr sind aus nachstehender Aufstellung ersichtlich: Bostand Ende19U>

Bestand E.da ,909

1,011 924 291 98 111 5

1,031 915 277 90 108 5

Verm ehrunB

.

yj^

«. Apparate der Telegraphenbureaux.

Farbschreiber für Arbeitsstrombetrieb Farbschreiber für Ruhestrombetrieb Relais Klopferrelais Hughesapparate Baudotapparate

-- -|-j-j-j-

20 9 14 8 3

797 357

826 -- 334 +

29 23

114

104 +

10

b. Apparate der Telephon-, Zentralund Wmschaltstationen.

1. Für Lokalbatteriebetrieb: Umschaltschränke für Lokalleitungen Umschaltkasten für Lokalleitungen .

Umschaltschränke für interurbane Leitungen 2. Für Zentralbatteriebetrieb : Umschaltschränke f ü r Lokalleitungen Umschaltschränke für interurbane Leitungen

62 24

5 6 + 6 18 +

6

c. Apparate der Abonnentenstationen.

1. Für Lokalbatteriebetrieb : Wandtelephonstationen Tischtelephonstationen Umschaltkästchen

61,676 5,955 5,776

2. Für Zentralbatteriebetrieb: Wandtelephonstationen . . . . .

Tischtelephonstationen Umschaltkästchen . . . . . . . .

10,007 1,122 371

62,105 4,978 5,532

-- 429 -f- 977 -j- 244

6,332 -j-3,675 714 -\- 408 103 -f- 268

806

4. Bureaux.

l l 5 1 1 2 7 8 4

Im Jahr 1910 wurden neu eröffnet: Filial- (I. Klasse) Filial- (III. Klasse) StaatsTel egraph e n bureaux, PrivatEisenbahn- ' AufgabeGemeindetelephonstationen mit Telegraphendienst, Telephonzentralstationen III. Klasse, Telephonumschaltstationen.

Aufgehoben wurden : 7 Gemeindetelephonstationen mit Telegraphondienst.

Umgewandelt wurden: l Telegraphenbureau III. Klasse in ein Filialbureau I. Klasse, 1 Telegraphenbureau III. Klasse in ein solches II. Klasse, 3 Eisenbahn- in Staatstelegraphenbureaux, 2 Privat- in Staatstelegraphenbureaux, l Aufgabe- in ein Filialbureau, l Gemeindetelephonstation in ein Filialbureau, 1 Gemeindetelephonstation in ein Staatsbureau, 2 Aufgabe- in Eisenbahnbureaux, l Telephonumschaltstation in eine Zentralstation III. Klasse.

Im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich folgende Zahlen : Bestand Ende 1909

Telegraph Bureaux

Vermehrung

I. Klasse 28 II.

,, 47 III.

. 1190 n *"· n Eisenbahnbureaux .

66 Gemeindetelephonstationen mit Telegraphendienst 943

2 l 13 3

Aufgabebureaux

. .

VerBestand minderung Ende Ì910

-- -- 2 3

30 48 1201 66

7

9

941

2274 76

26 2

14 3

2286 75

2350

28

17

2ä61

807

, h leiepnon

Bestand

T

Bureaux I. Klasse ,, IL ,, ,, IH. ,, (Jmschaltstationen

Ende 19Q9

.

.

.

.

.

.

.

.

Vermehrung

.

8 .

55 . 351 . 350 764

-- 1 9 4 14

Ver- Bestand minderung Ende 1910

.

-- 1 1 2

8 56 359 353 776

Nach ihrer Dicnstdauer verteilen sich die Telegraphenbureaux, Telephonzeatralstationen und Umschaltstationen wie folgt: Telegraph Telephon Mit ununterbrochenem Dienst 7 27 Mit verlängertem Dienst (6/v m. bis 10 a.)

16 -- Mit vollem Tagdienst (7/s m. bis 9 a.) .

302 302 Mit erweitertem Tagdienst (7/s bis 12 m., 1 bis 8'/2 a.)

· .

57 . 5 8 Mit beschränktem Tagdienst (7/s bis 12 m., 2 bis 6, 8 bis 8V» a.)

1979 389 2361 776

5. Personal.

Im Laufe des Berichtsjahres sind im Personalbestand der Telegraphen- und Telephonverwaltung folgende Änderungen eingetreten : Freiwillige AbTodeaRücktritte Berufungen fälle Zentralverwaltung . . .

l -- 4 Telegraphenbureaux I. und II. Klasse 6 2 5 Telegraphenbureaux IH. Kl.

23 -- 13 Gerneindetelephonstationen . 5 8 -- 15 Telephonbureaux I. u. II. Kl. 62 l 8 150 3 45 Auf 31. Dezember 1910 standen im Dienst an definitivem Personal an provisorischem Personal Total

der Verwaltung: 4454 1110 5564 Personen

808

Dieses Personal setzt sich, folgendermassen zusammen : Obertelegraphendirektion.

Beamte Angestellte . . '

93 28 Total

121

Kreisverwaltungen.

a. Kreistelegrapliendirektionen.

Beamte Angestellte

57 7 Total

64

b. Telegraphenbureaux I. und II. Klasse.

Bureauchefs Dienstchefs _ , ,.

( männlich Telegraphisten \ weiblich Ausläufer und Bureaudiener

63 35 355 38

196 Total

687

c. Telegraphenbiweaux III. Klasse.

Bedient durch : _ , ,. .

.. r, .,. . / männlich Telegraphisten mit Postdienst < we jkij cn männlich onne ohne . T.

-n \{ weiblich Eisenbahnbeamte

613 271 104 212 66 Total 1266

Von den Inhabern der Bureaux III. Klasse amteten 339 Telegraphisten mit Postdienst und 207 Telegraphisten ohne Postdienst gleichzeitig als Telephonisten von Zentralstationen III. Klasse und Umschaltstationen.

809

d. Gemeindetelephonstationen.

(Mit Telegraphendienst.)

Bedient durch: ,, , , , . .

.. o .,. , / männlich Telephonisten mit Postdienst \ ·wf.^\{c^ l männlich ,, ohne ,, ^ weiblich

169 59 555 148 Total

941

Von den Inhabern der Gemeindetelephonstationen amteten 27 Telephonisten mit Postdienst und 37 Telephonisten ohne Postdienst gleichzeitig als Telephonisten von Zentralstationen III. Klasse und Umschaltstationen.

e. Aufgabebwreaux.

Bedient durch: Postbeamte Eisenbahnbeamte Übrige Beamte

7 67 l Total

75

f. Telephonbureaux I. und II. Klasse.

Telephonchefs Chefstellvertreter Elektrotechniker und Gehülfen Aufseherinnen Telephonistinnen Bureaudiener Monteure und Linienarbeiter

17 6 92 56 661 5 362 Total

1199

Die Zahl der Telegraphenbeamten, welche gleichzeitig Telephonnetze II. Klasse überwachen, belauft sich auf 48 ; dieselben sind in ihrer Eigenschaft als. Telegraphenbureauchefs oder Sektionschefs aufgeführt und erscheinen somit nicht unter dem Telephonpersonal.

810

g. Zentralstationen III. Klasse.

(Ohne Telegraphendienst.)

Bedient durch : Postbeamte Übrige Beamte

10 l Total TÎ

fe. Umschaltstationen.

i (Ohne Telegraphendienst.)

Bedient durch: Postbeamte Übrige Beamte

43 47 Total

90

Provisorisches Personal.

Die Verwaltung verfügte über folgendes provisorische Personal; 3 technische Gehülfen, 9 patentierte männliche Gehülfen, 4 ,, weibliche ,., 3 unpatentierte männliche ,, 136 ,, weibliche ,, 75 Telegraphenlehrlinge, 93 Hülfsausläufer, 222 Reservetelephonistinnen, 24 Telephonlehrtöchter, 541 Taglohnarbeiter.

1110 Im Berichtsjahr wurden 38 neue Lehrlinge aufgenommen, und von den 42 Teilnehmern am Telegraphistenkurs vom 28. Februar bis 23. April 1910 wurden, nach bestandener Schlussprüfung, 38 patentiert.

Bussen und Beschwerden.

Die den Beamten und Angestellten im Laufe des Berichtsjahres erteilten Ordnungsbussen haben die Zahl von 598 erreicht, somit gegenüber dem Vorjahre um 8 Fälle abgenommen. Der daherige Gesamtbetrag von Fr. 1097, gegenüber Fr. 1019. 70 pro 1909, wurde vorschriftsgemäss dem Zentralkomitee des schweizerischen Lebensversicherungsvereins zugestellt.

811 6. Internationales Bureau der Telegraphenunion.

Dem Berichte des i n t e r n a t i o n a l e n B u r e a u s der T e l e g r a p h e n u n i o n über seine Geschäftsführung im Jahre 1910, welcher zur Verfügung der Bundesversammlung steht, entnehmen wir folgende Angaben: Die Ausgaben des Bureaus beliefen sich auf Fr. 183,449. 61, ·die Einnahmen auf Fr. 57,449. 61, so dass den Verwaltungen ·ein Ausfall von Fr. 126.000 zu decken blieb, woran die Schweiz Fr. 2000 beizutragen hatte.

Die Zahl der Vertragsstaaten beträgt 50 wie im Vorjahre.

Die Gesamtheit aller Staaten umfasst einen Flächearaum von 68,132,857 Quadratkilometern mit einer Bevölkerung von 980,754,333 Einwohnern.

Von den Privattelegraphengesellschaften sind 20 dem Verein beigetreten, 14 andere halten sich, ohne den Beitritt erklärt zu laben, im allgemeinen an die Bestimmungen des Dienstreglements und stehen mit dem internationalen Bureau in regelmässigem Geschäftsverkehr/ Eine weitere Gruppe von 5 Gesellschaften verkehrt mit dem internationalen Bureau nur durch Vermittlung einer der genannten Gesellschaften.

Das für die Errichtung eines Welttelegraphendenkmals im Vorjahre ernannte internationale Preisgericht versammelte sich am 1. September 1910 in Bern zwecks Prüfung der eingelangten Denkmalsentwürfe. Der Wettbewerb blieb ohne Erfolg, weshalb ein zweiter eröffnet werden musste mit dem 15. August 1911 als Endtermin zur Einreichung von Entwürfen.

7. Telegraphischer und telephonischer Verkehr.

Wie in frühern Jahren folgen hiernach: 1. eine vergleichende Übersicht der Telegrammzahlen in den beiden letzten Jahren (Tabelle II); 2. eine vergleichende Übersicht der in den beiden letzten Jahren nach den verschiedeneu auswärtigen Staaten beförderten und von dort eingegangenen Telegramme (Tabelle III).

Tabelle II.

Vergleichende Übersicht der Telegrammzahlen pro 1909 und 1910.

Beförderte interne Telegramme.

Monat.

1909.

Januar .

Februar .

März . .

April . .

Mai . .

Juni . .

Juli . .

August .

September Oktober .

November Dezember

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Total Vermehrung .

95,022 91,251 103,913 120,396 130,006 135,192 168,154 196,237 162,01)0 144,094 106,548 104,637 1,557,450

1910.

Beförderte und empfangene interna- Transittelegramme.

tionale Telegramme.

1909.

1910.

107,212 173,848 198,222 92,442 160,165 181,027 109,825 176,396 204,789 120,749 190,727 209,208 200,255 207,777 128,777 146,953 208,902 226,420 259,164 278,464 179,879 202,255 314,108 338,704 259,414 275,253 169,111 151,531 219,382 241,891 113,461 186,843 199,775 110,898 192,250 201,867 1,633,093 2,541,454 2,763,377 221,923 75,643 4,8668 °/0

Verminderung

8,7321 % ~

----

1909.

1910.

Total.

1909.

341,697 72,827 81,346 334,717 83,301 86,772 391,851 111,542 113,510 405,016 93,893 109,412 415,399 85,138 97,470 431,174 87,080 96,561 512,909 85,591 93,765 600,496 90,151 99,726 518,627 97,213 111,219 468,185 104,709 112.992 392,459 99,068 107,031 390,439 93,552 102,266 1,104,065 1,212,070 5,202,969 108,005 9,7824 °/0 ~

1910.

386,780 360.241 42«,104 439,369 434,024 469,934 552,108 640,685 555,583 506,414 420,267 415,031 5,608,540 405,571 7,7949 °/0 ~

OD h-^ W

813

Tabelle 111.

Telegramm-Verkehr mit dem Auslande in den Jahren 1909 und 1910.

Total der Ausgang.

Eingang.

Telegramme.

Länder.

Europa.

Deutschland . . .

Frankreich . . . .

Italien .

. . .

Grossbritannien . .

Österreich-Ungarn .

Russland . . . .

Belgien Niederlande . . .

Spanien .

Rumänien, Bosnien, Serbien, Herzegowina, Montenegro Schweden . . . .

Portugal . . . .

Europäische Türkei Dänemark . . . .

Griechenland . . .

Bulgarien . . . .

Norwegen . . . .

Luxemburg . . .

Gibraltar und Malta Aroerika.

Nordamerika . . .

Südamerika . . .

Zentralamerika . .

Asien.

Britisch Indien . .

Japan Asiatische Türkei .

China Philippinen . . .

Niederl. Indien . .

Übrige Länder . .

Afrika.

Ägypten . . . .

Algier und Tunis Übrige Länder . .

Australien.

Austral ien, Neu-Caledonien, Neuseeland und Tasmanien Total

1909.

1910.

1909.

1910.

413,472 330,649 138,562 86,572 95,645 40,490 30,239 18,006 11,269

455,434 345,326 150,087 95,736 102,857 45,719 34,874 21,002 13,702

423,649 351,394 134,992 105,418 99,327 46,125 32,789 17,078 10,423

6,882 3,149 2,374 2,527 2,911 1,595 1,840 1,310 827 296

7,384 3,114 2,995 2,415 2,668 2,047 2,031 1,585 883 250

27,228 2,102 284 4,215

1909.

1910.

465,662 372,290 146,828 117,474 108,888 49,422 36,402 20,285 12,346

837,121 682,043 273,554 191,990 194,972 86,615 63,028 35,084 21,692

921,096 717,616 296,915 213,210 211,745 95,141 71,276 41,287 26,048

7,484 3,004 2,220 2,784 2,409 1,820 1,475 1,524 818 359

8,993 3,378 2,924 3,106 2,226 2,390 2,174 1,947 8*2 373

14,366 6,153 4,594 5,311 5,320 3,415 3,315 2,834 1,645 655

16,377 6,492 5,919 5,521 4,894 4,437 4,205 3,532 1,725 623

27,249 2,867 367

31,229 2,336 393

31,206 3,364 456

58,457 4,438 677

58,455 6,231 823

1,687 1,761 1,264 247 190 1,338

4,324 1,860 1,807 1,314 293 282 1,291

5,353 2,163 1,925 1,739 288 164 1,238

5,382 2,439 2,331 1,761 362 315 1,778

9,568 3,850 3,686 3J003 535 354 2,576

9,706 4,299 4,138 3,075 655 597 3,069

4,667 2,996 676

5,530 3,248 929

7,288 3,495 658

7,991 4,388 1,164

11,955 6,491 1,334

13,521 7,636 2,093

397 · 481' · 426 1,237,667 1,341,951 1,303,787

539 823 1,020 1,421,426 2,541,454 2,763,377

814

Die Zahl der beförderten und empfangenen Telegramme (Transit und übertelegraphierte Telegramme nicht Inbegriffen) stellt sich für die bedeutenderen Ortschaften -wie folgt: Total der Telegramme im Jahre 1910.

Zürich Basel Genf Bern Lausanne .

Luzern . . ^.

St. Gallen Winterthur St. Moritz, Graubünden Lugano Montreux Davos Neuenburg Interlaken La Chaux-de-Fonds Chur Vevey Schaffhausen Biel Baden Freiburg Locamo Rorschach Bellenz Aarau Chiasso Thun Solothurn Territet Ölten .

Pontresina

956,741 527,252 437,669 267,704 217,737 187,210 164,945 129,618 93,858 '. . .

86,954 86,349 76,882 55,091 51,627 51,442 50,381 46,744 41,336 41,308 37,914 37,433 28,200 27,877 26,387 25,512 25,112 25,025 23,573 . 23,266 22,871 19,231

Durchschnitt per Tag.

2621 1444 1199 733 596 513 452 355 257 238 236 210 151 141 141 138 128 113 113 103 102 77 76 72 70 69 69 64 63 ' 62 52

815

Überdies finden sich : 10 Ortschaften mit 41--50 Telegrammen per Tag.

12 ,, ,, 31-40 ,, · ,, ,, 35 ,, ,, 21-30 ,, ,, ,, 66 ,, ,, H-20 ,, ,, ,, 844 ,, ,, 1--10 ,, ,, ,, 1143 ,, ,, weniger als l Telegramm ^ ^ Die S t a t i s t i k der T e l e g r a m m e ergibt mit Bezug auf "den I n h a l t folgende Prozentsätze: Interne.

Staatstelegramme . .

Börsennachrichten . .

Handelstelegramme . .

Privatangelegenheiten .

-Zeitungsnachrichten. .

Internationale.

1909.

1910.

1909.

1910.

1,67 2,sa 35,86 58,7« 0,se

2,oa 2,75 36,86 57,os 1,29

0,2 s 9,40 49.89 39,5* 0,94

0,i9 8,96 50,34 39,28 1,23

100,oo

100,oo

100,oo

100,oo

Die in dieser Ausscheidung nicht inbegriffenen D i e n s t t e l e g r a m m e erreichen die Zahl von 186,831, wovon 54,14% auf den Post- und 45,se °/° au^ den Telegraphendienst fallen.

Nachstehend folgt eine Zusammenstellung der verschiedenen Telegrammgattungen, wobei die internen und internationalen übertelegraphierten und die Transittelegramme doppelt berechnet sind.

Interne abgehende Telegramme . . 1,633,093 ,, ankommende Telegramme. . 1,622,618 3,255,711 'InternationaleabgehendeTelegramme 1,341,951 ,, ankommende Telegramme 1,421,426 2,763,377 Amtliche abgehende Telegramme .

186,831 ,, ankommende Telegramme .

174,366 361,197 Interne übertelegraphierte Internationale Transittelegramme (Auswechslungs. verkehr) Total der Telegramme Bandesblatt. 63. Jahrg. Bd. U.

6,380,285 5,570,428 6,676,686 18,627,399 53

816 Die der Verwaltung wegen Verlust, Verspätung oder Verstümmlung von Telegrammen zugegangenen Reklamationen erreichen die Zahl von 4248, wovon 1029 durch die Zentralverwaltung und 3219 durch die Kreisdirektionen erledigt wurden.

Davon fallen auf den i n t e r n e n Verkehr 390, von denen; 273 zu Taxrückerstattungen und Strafverfügungen Anlass gaben, während 116 als unbegründet abgelehnt wurden, l Fall blieb auf Jahresende noch unerledigt. Die Summe der Rückerstattungen im internen Verkehr beläuft sich in 180 Fällen zusammen auf Fr. 162. 95.

Auf den i n t e r n a t i o n a l e n Verkehr fallen 3577 Reklamationen, wovon sich 3260 als begründet erwiesen, während 242 abgelehnt wurden. 75 Fälle blieben auf Ende des Jahres unerledigt.

Im T r a n s i t v e r k e h r betrug die Zahl der Reklamationen 281, wovon 227 anerkannt und 23 abgelehnt wurden; während 31 auf Jahresende unerledigt blieben.

Dabei ist jedoch zu bemerken, dass nur ein kleiner Teil der als begründet anerkannten Reklamationen im internationalen und Transitverkehr auf Unregelmässigkeiten im schweizerischem Betriebe zurückzuführen ist.

In 3386 den internationalen und den Transitverkehr betreffenden Fällen fanden Taxrückerstattungen im Betrage von Fr. 20,393.30 statt, an welchen sich die Schweiz mit Fr. 18,098. 25zu beteiligen hatte. In dieser Summe sind Fr. 17,303. 60 für 2772 Berichtigungstelegramme (ST) inbegriffen, so dass das Total' der auf die Schweiz entfallenden ändern Rückerstattungen nur Fr. 794. 65 beträgt. Im übrigen wird auf die nähern Ausführungen bezüglich der S T-Telegramme im Bericht pro 1907 verwiesen.

Die Vermehrung pro 1910 von 161 Reklamationen entfällt' auf internationale Berichtigungstelegramme (ST), Bei 988 erledigten und als begründet befundenen Reklamationen (nicht inbegriffen die 2772 Taxerstattungsbegehren für Berichtigungstelegramme) und einer Gesamttelegrammzahl von: 5,608,540 entfällt somit e i n e begründete Reklamation auf durchschnittlich 5677 Telegramme, gegenüber 5167 im Vorjahre.

Reklamationen betreffend den internationalen Telephonv e r k e h r sind im Berichtsjahre 28 eingelaufen, wovon- 3 anerkannt und 25 als unbegründet abgelehnt wurden. Daherige Taxrückerstattungen fanden statt im Betrage von Fr. 27, woran die: Schweiz mit Fr. 8 beteiligt ist.

817 Der t e l e p h o n i s c h e V e r k e h r erzeigt im Vergleich zum Vorjahre folgende Zahlen: 1909

Taxierte Lokalgespräche Taxfreie ,,

1910

Ver " mehrimg

Ver " minderung

40,867,559 549,817

46,001,596 5,134,037 667,420 117,603

-- --

41,417,376

46,669,016 5,251,640

--

Interurbane Gespräche . ( 1.1-50 km. , . 6,784,393 II. über 50-100 km, 1,586,072 'nteme lili, über 100km. .

509,072 8,879,537

7,438,959 1,755,993 586,703 9,781,655

654,566 169,921 77,631 902,118

-- -- -- --

253,354 259,095

296,743 300,115

43,389 41,020

-- --

512,449

596,858

84,409

--

140,600

167,423

26,823

--

9,532,586

10,545,936 1,013,350

--

Total aller Gespräche . 50,949,962 Phonogramme . .

25,449 Telephonisch vermittelte Telegramme . .

365,270 Total aller Vermittlungen. . . . 51,340,681

57,214,952 6,264,990 28,793 3,344

--, --

taxierte f Ausgang internationale \ Eingang

taxfreie . . . .

Total der interurbanen Gespräche .

397,327

32,057

--

57,641,072 6,300,391

--

Die Vermehrung beträgt bei den taxierten Lokalgesprächen 12,56 %>, bei den taxierten interurbanen internen Gesprächen 10,ie % und bei den taxierten internationalen Gesprächen 17,is%.

Bei den Phonogrammen zeigt sich eine Vermehrung von 13,i4% und bei den telephonischen Telegrammvermittlungen eine Vermehrung von 8,78%.

Von den taxierten interurbanen internen Gesprächen fallen 76,05% in die erste, 17,95% in die zweite und 6,00% in die dritte Zone. Gegenüber dem Vorjahre haben die Gespräche in -der ersten Zone um 9,6» %, in der zweiten um 10,7i % und in der dritten um 15,25% zugenommen.

818

Der in obigen Zahlen inbegriffene Gesprächsverkehr der ausschliesslich für den öffentlichen Dienst errichteten 351 Sprechs t a t i o n e n betrug im Jahre 1910: Lokalgespräche .

Interurbane Gespräche

.

.

.

.

980,516 477,118

(interne und internationale)

Total 1,457,634 Der Verkehr zur N a c h t z e i t , welcher ebenfalls in vorstehenden Zahlen Inbegriffen ist, weist auf: 1909

1910

V er

. "

mehmng

·Taxierte Lokalgespräche 584,419 Interurbane Gespräche : l 1.1--50km . . 44,704 taxierte \ II. über 50--100km 33,370 interne III. über 100 km . . 17,591

654,368

95,665

121,005

25,340

--

4,944 4,291

10,106 13,263 23,369

5,162 8,972 14,134

-- -- --

taxierte jAusgang internationale l Eingang

9,235 ' Total der interurbanen Gespräche . . .

Total aller Gespräche

104,900 689,319

56,673 41,123 23,209

144,374 798,742

69,949

.\er~

mmderung

--

11,969 -- 7,753 -- 5,618 --

39,474 -- . 109,423 --

Von den internationalen Nachtgesprächen fallen auf den Verkehr : a. mit D e u t s c h l a n d 1800 ausgehende und 2100 eingehende Abonnementsgespräche und zwar je l Abonnement auf die Verbindung Basel-Berlin (720 Gespräche) und Zürich-Mülhausen (1080 Gespräche), sodann je 2 Abonnemente auf die Verbindung Berlin-Zürich (840 und 540 Gespräche) und BerlinBasel (540 und 180 Gespräche). Die Einzel-Nachtgespräche mit Deutschland sind nicht berücksichtigt, weil keine Taxreduktion eintritt.

b. mit F r a n k r e i c h 1643 ausgehende und 3317 eingehende Einzelgespräche, sowie 2160 ausgehende und 720 eingehende Abonnementsgespräche und zwar l Abonnement auf die Verbindung Genf-Lyon (720 Gespräche), 2 Abonnemente auf die

819

Verbindung Zürich-Paris (960 und 480 Gespräche) und l Abonnement auf die Verbindung Paris-Genf (720 Gespräche).

c. mit I t a l i e n 4503 ausgehende und 1989 eingehende Einzelgespräche, sowie 5137 eingehende Abonnementsgespräche und'zwar 3 Abonnemente' mit zusammen 1011 Gesprächen aut .dre 'Verbindung Mailand-Basel, 4 Abonnemente mit zusammen 960 Gesprächen auf die Verbindung Turin-Basel und 4 Abonnemente mit zusammen 3166 Gesprächen auf die Verbindung Mailand-Zürich.

Die durchschnittliche Zahl der Lokalgespräche, nach der Gesamtzahl der mit einer Zentral- oder Umschaltestation verbundenen 67,506 Abonnenten berechnet (die 134 unabhängigen fallen nicht in Betracht), beträgt 691,as gegenüber 648,65 im Vorjahre, , diejenige, der interurbanen abgehenden Gespräche (inklusive die internationalen) 149,3« gegenüber 145,23 im Jahre 1909. Die " durchschnitfliche Gesprächszahl überhaupt (lokale, interurbane "interne und internationale) stellt sich per Abonnent auf 840,es .(1909: 793,88).

Im Verkehr mit dem Auslande ergaben sich in den Jahren 1909 und 1910 folgende Gesprächszahlen: Nach und yon

Ausgang

1909

1910

Eingang

1909

19ÌO

Total Ausgang und Eingang

1909

1910

· Deutschland . · . 156,660 178,755 150,964 170,267 307,624 349,022 Frankreich, ... . 62,494 63,330 71,622 80,106 124,116 143,436 Italien . . . . 37,634 44,389 28,880 38,367 66,514 82,756 7,619 11,371 14,598 21,622 Osterreich . .

6,979 10,251 Luxemburg . .

10 4 30 22 20 18 Total 253,787 296,743 259,095 300,115 512,882 596,858

· Die · nachfolgende Zusammenstellung (Tabelle IV) zeigt für , die ,,wichtigeren Netze die höchste, niedrigste und die durchschnittliche Zahl der von einzelnen Abonnenten während des ganzen Jahres geführten lokalen und interurbanen Gespräche (inklusive die internationalen), sowie den Tagesdurchschnitt aller taxierten Gespräche :

Tabelle IV.

Jährlicher Gesprächsverkehr einzelner Abonnenten Maximalzahl

Basel. . . .

Zürich . . .

Winterthur . .

Montreux . .

Lausanne . .

Baden . . .

St. Gallen . .

Genf . . . .

Luzern . . , St.Moritz(Graub-) Bern . . . .

Aafau . , .

SchaS hausen .

Chaux-de-Fonds, La Biel . . . .

Neuenburg . .

Davos . . .

Ölten . . . .

Thun , . . .

Arbon . . .

53,630 49,187 41,018 30,229 30,157 23,676 22,278 21,939 21,287 20,215 19,549 16,896 15,852 15,444 14,459 13,386 12,469 10,967 10,500 8,895

Durchschnittszahl

Minimalzahl

Lugano . . .

Luzern . . .

Rorschach . .

Biel . . . .

Locamo . . .

Lode, Le Romanshorn .

Brig . . . .

Schaff hausen .

Thun . . . .

Genf . . . .

Basel . . . .

Chaux-de-Fonds, La Nyon . ' ' . . .

Bern . . . .

Burgdorf . .

Freiburg . .

Interlaken . .

Vevey . . .

Zürich . . .

0 0 0 1 1 1 1 2 2 2 4 5 5 6 7 7 7 7 8 8

Zürich . . .1171 Davos . . .1084 St. Gallen . .1079 Genf . . . . 1065 Lausanne . .1048 Basel. . . .1044 Bern . . . .1016 St.Moritz(Graub.) 987 Montreux . . 976 Luzern . . . 936 Chaux-de-Fonds, La 934 Schaffhausen . 834 Baden . . . 8 1 7 Winterthur . . 796 Solothurn . . 777 Ölten. . . . 7 4 8 Interlaken . . 743 Zug . . . .

740 Neuenburg . . 727 Biel . . . . 725

Tagesdurchschnitt aller taxierten Gespräche

Zürich . . .

Genf . . . .

Basel . . . .

Bern . . . .

Lausanne . .

St. Gallen . .

Luzern . . .

Chaux-de-Fonds, La Winterthur . .

Neuenburg . .

Montreux . .

Biel . . . .

Schaffhausen .

Vevey . . .

Davos . . .

Lugano . . .

Solothurn . .

Aarau . . .

Freiburg. . .

St.Moritz(Graub.)

29,731 19,135 15,004 11,000 8,442 8,165 4,580 3,483 2,327 2,262 2,231 1,918 1,914 1,329 1,307 1,299 1,216 1,191 1,164 964

00

to o

Jährlicher Gesprächsverkehr einzelner Abonnenten Maximalzahl Solothurn . .

Zofmgen. . .

Vëvey . . .

Wädenswil . .

St. Immer . .

Interlaken . .

Chur . . . .

Burgdorf . .

Dclsberg. . .

Langenthal . .

Lugano . . .

Freiburg . .

Wil (St. Gallen) Pruntrut. . .

Liestal , . .

Chiasso . . .

Brig . . . .

Yverdon . . .

Glarus . . .

Herisau . . .

Zug . . . .

Rorechacb . .

Minimalzahl

8,393 8,038 8,019 7,861 7,764 6,731 6,362 6,271 6,257 6,211 6,209 5,978 5,534 5,091 5,083 4,996 4,870 4,818 4,728 4,586 4,546 4,355

St. Gallen . .

Solothurn . . .

Ölten . . .

Beilenz . . .

Frauenfeld . .

Chur . . . .

Lausanne . .

Chiasso . . . .

Glarus . . .

Weinfelden . .

Liestal . . .

Pruntrut . . .

Rapperswjl(St.Call.)

Bulle . . . .

Morges . . .

Schwyz . . .

Brugg . . .

Herisau . . .

Winterthur . .

St. Immer . .

Vallorbe. . .

Wil (St. Gallen)

Durchschnittszahl

9 9 10 11 11 15 15 16 16 16 17 17 18 20 20 23 24 25 25 26 26 26

Tagesdurchschnitt aller taxierten Gespräche

Lugano . . . 717 Baden . . .

Thun. . . . 7 1 1 Thun . . . .

Freiburg . . 702 Interlaken . .

Verey . . . 6 8 7 Z u g . . . .

Aarau . . . 685 Chur . . . .

Herisau . . . 681 Rorschach . .

Arbon . . . 6 7 7 Herisau . . .

Delsberg. . . 674 Frauenfeld . .

Altdorf . . . 6 5 4 Glarus , . .

Chur . . . . 6 5 2 Burgdorf . .

Schwyz . . . 6 5 2 Lode, Le . .

Liestal . . . 6 3 7 Wil (St. Gallen) Langenthal . . 626 Ölten. . . .

Romanshorn . 626 Langenthal . .

Rorschach . . 623 Weinfelden . .

Wädenswil . . 621 Yverdon . . .

Kreuzungen. . 616 Kreuzungen .

Ragaz . . . 6 1 1 Pruntrut. . .

Burgdorf . . 607 Nyon. . . .

Wil (St. Gallen) 607 Morges . . .

Chiasso . . . 5 9 8 Liestal . . .

Pruutrut . . 596 Arbon . . .

928 921 911 718 697 658 605 572 562 544 510 490 479 456 430 386 385 360 353 338 334 314

(O

Jährlicher Gesprächsverkehr einzelner Abonnenten Maximalzahl Kreuzungen .

Locamo . . .

Lode, Le . .

Frauenfeld . .

Romanshorn .

Brugg . . .

Ragaz . . .

Beilenz . . .

Morges . . .

Bulle . . . .

Aigle. . . .

Uster. . . .

Altdorf . . .

Martigny . .

Sitten . . .

Schwyz . . .

Vallorbe . . .

Weinfelden . .

Payerne . . .

Nyon . . . .

Langnau (Bern) RapperswiKSI.GsIL)

Durchschnittszahl

Minimalzahl

4,139 4,089 4,088 3,788 3,741 3,695 3,604 3,602 3,575 3,556 3,495 3,355 3,169 3,154 3,064 3,063 2,704 2,323 2,204 2,120 1,888 1,791

Neuenburg . .

Zofingen . .

Martigny. , , Sitten . . .

Yverdon. . .

Ragaz . . .

Kreuzungen .

St.Moritz (Graub.)

Zug . . . .

Montreux . .

Aarau . . .

Davos . . .

Uster . . .

Langnau (Bern) Payerne . . .

Wädenswil . .

Aigle. . . .

Delsberg . .

Arbon . . .

Altdorf . . .

Baden . . .

Langenthal . .

27 27 28 31 31 32 33 34 37 38 43 45 45 47 51 51 53 53 63 77 83 88

Lode, Le . . 589 St. Immer . . 584 Glarus . . . 5 7 8 Bellenz . . . 5 7 5 Yverdon . . . 569 Zofingen . . . 566 Uster. . . . 5 6 1 Nyon . . . . 5 4 9 Brugg . . . 5 4 2 Frauenfeld . . 536 Sitten . . .5 3 6 Weinfelden . . 534 Rapperswil(SIJa!l.) 533 Morges . . . 525 Bulle . . . . 5 2 0 Vallorbe. . . 494 Aigle. . . . 4 9 2 Martigny . . 492 Brig . . . . 4 6 8 Langnau (Bern) 455 Payerne . . . 444 Locamo . . . 433

Tagesdurchschnitt aller taxierten Gespräche St. Immer . .

Delsberg . .

Brugg . . .

Romanshorn .

Zofingen . . .

Uster. . . .

Locamo . . .

Bulle . . . . .

Wädenswil . .

Langnau (Bern) Chiasso . . .

Altdorf . . .

Rapperswil(St.G«ll.)

Bellenz . . .

Sitten . . .

Aigle. . .. ..

Ragaz , . .

Martigny . .

Sçhwyz . . .

Payerne . . .

Vallorbe. . .

Brig . . . .

310 297 294 274 255 246 244 240 240 229 212 203 202 190 183 167 158 157 153 132 116 89

823' Die Klassifikation sämtlicher Netze nach dem Tagesdurchschnitt aller taxierten Gespräche erzeigt: 6 Netze mit über 5000 taxierten Gesprächen per Tag L 2 n 2501--5000 ·n ·n ·n 7) 7) 11 T) ·n 7) ·n 1001--2500 7) 7l 12 ·n 501--1000 n ·n ·n 7) 7) 18 ·n n 251-- 500 ·n 7l 7) 7l 66 ·n 101-- 250 T) fl n 11 ·n 24 ·n 76-- 100 n ·n 7) 7) 7) 57 ·n 51-- 75 7) 7) 11 ·n 7) 81 ·n 26-- 50 n T) 7) n 7) 146 ·n 1-- 25 ·n 7) 11 7) ·n A

Eine Gruppierung der Telephonabonnenten nach dem Gesprächsverkehr, wobei nur diejenigen Abonnemente berücksichtigt1 sind, welche das ganze Jahr hindurch bestanden haben, ergibt, folgende Ziffern:

824 Tabelle V.

Interurbaner Verkehr (interner)

Lokalverkehr

Internationaler Verkehr

Zahl Zahl Zahl Zahl der Zahl der Zahl der der Gespräche Abon- der Gespräche Abon- der Gespräche Abonper Jahr per Jahr nenten nenten per Jahr nenten 0 1-- 100 101-- 200 201-- 300 301-- 400 401-- 500 501-- 600 601-- 700 701-- 800 801-- 900 901--1000 1001--1100 1101--1200 1201--1300 1301--1400 1401--1500 1501--1600 1601--1700 1701--1800 1801--1900 1901--2000 2001--2500 2501--3000 3001--3500 3501--4000 4001--5000 über 5000

75 5,621 8,165 7,752 6,719 5,627 4,817 3,632 3,104 2,510 2,008 1,721 1,467 1,172 951 856 650 543 556 441 381 1,298 755 434 315 358 485

0 1-- 50 51-- 100 101-- 150 151-- 200 201-- 250 251-- 300 301-- 350 351-- 400 401-- 450 451-- 500 501-- 550 551-- 600 601-- 650 651-- 700 701-- 750 751-- 800 801-- 850 851-- 900 901-- 950 951--1000 1001--1250 1251--1500 1501--1750 1751--2000 2001--2500 über 2500

1,600 25,794 10,897 6,594 4,409 3,018 2,185 1,617 1,180 881 673 576 442 316 293 234 195 185 152 108 100 363 185 133 72 79 132

0 1-- 25 26-- 50 51-- 75 76-- 100 101-- 125 126-- 150 151-- 175 176-- 200 201-- 225 226-- 250 251-- 275 276-- 300 301-- 325 326-- 350 351-- 375 376-- 400 401-- 425 426-- 450 451-- 475 476-- 500 501-- 625 626-- 750 751-- 875 876--1000 1001--1250 über 1250

46,317 14,268 829 325 151 125 86 50 45 22 23 16 21 17 17 8 11 5 8 6 10 20 11 9 2 6 5

Über den Gesprächsverkehr der einzelnen schweizerischen Telephonnetze im Berichtsjahre gibt eine Tabelle Aufschluss, welche bei der Obertelegraphendirektion zur Einsicht aufliegt. Aus derselben seien hier nur die Ergebnisse einiger der wichtigsten Netze hervorgehoben. Dabei ist zu bemerken, dass die Kategorie -der interurbanen Gespräche auch die internationalen Gespräche umfasst.

828

Tabelle 71.

Netze

LokalgesprSche

Interurbane Gèspräche iAusgang und Eingang)

Total sämtlicher Gespräch«

.Aarau Baden . . . . . .

Basel . . . . . .

Bern , Biel Burgdorf Chaux-de-Fonds, La .

hur Üavos-Platz . . . .

Frauenfeld . . . .

Freiburg Genf Olarus Herisau Interlaken . . . .

Lausanne Lugano Luzern Montreux Neuenburg . . . .

Rorschach . . . .

St. Gallen St. Moritz (Graubünden) Schaffhausen....

Solothurn Thun Vevey Winterthur . . . .

Zug .Zürich

323,392 234,717 5,045,597 3,623,950 561,193 140,175 1,135,497 191,669 448,897 149,538 357,476 6,807,702 161,608 155,524 252,832 2,796,209 422,891 1,429,980 666,081 704,397 159,398 2,587,360 306,130 593,893 348,258 240,565 370,727 658,698 198,134 9,878,667

207,673 178,330 848,204 822,333 291,706 127,091 261.910 151,650 58,325 114,689 145,443 485,738 91,862 129,684 152,408 617,473 114,224 490.911 269,102 246,504 146,852 689,816 105,122 195,914 185,152 185,020 232,698 376,856 140,649 1,978,230

531,065 413,047 5,893,801 4,446,283 852,899 267,266 1,397,407 343,319 507,222 264,227 502,919 7,293,440 253,470 285,208 405,240 3,413,682 537,115 1,920,891 935,183 950,901 306,250 3,277,176 411,252 789,807 533,410 425,590 603,425 1,035,554 338,783 11,856,897

826

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen; Hochachtung.

B e r n , den 27. März 1911.

Im Namen des schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Buchet.

Der Kanzler der, Eidgenossenschaft:.

Schatzmann.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1910.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1911

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

15

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.04.1911

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655-826

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