Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion ­

Gemeinde Beatenberg BE, Schutzbauten und -anlagen , Beatushöhlen Sundlauenen Projekt-Nr. 431.1-BE-0000/0017

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Gemeinde Oberschrot, Plasselb FR, Erschliessungsanlagen , WH Oberschrot / Plasselb Projekt-Nr. 421.1-FR-0000/0036

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Gemeinde Klosters-Serneus GR, Erschliessungsanlagen , Schlappin I Projekt-Nr. 421.1-GR-0154/0001

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Gemeinde Sattel, Oberägeri, Unterägeri SZ, Erschliessungsanlagen, Wiederherstellung Schornenrain Projekt-Nr. 421.1-SZ-0005/0001

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Gemeinde Steckborn TG, Erschliessungsanlagen , Unwetter 2000 Steckborn Projekt-Nr. 421.1-TG-0000/0007

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Gemeinde Oberägeri ZG, Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen, Werkhof Korporation Oberägeri Projekt-Nr. 421.2-ZG-0009/0001

Integralprojekte: ­

Gemeinde Diverse GR, Unwetterschäden 2000 Projekt-Nr. 401-GR-9000/0005 ­ mit folgenden Komponenten: Waldbau bei besonderer Schutzfunktion Erschliessungsanlagen Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen Schutzbauten und -anlagen

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zuenthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 031 / 324 78 53 / 324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

5. Dezember 2000

2000-2524

Eidgenössische Forstdirektion

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