Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion
Gemeinde Beatenberg BE, Schutzbauten und -anlagen , Beatushöhlen Sundlauenen Projekt-Nr. 431.1-BE-0000/0017
Gemeinde Oberschrot, Plasselb FR, Erschliessungsanlagen , WH Oberschrot / Plasselb Projekt-Nr. 421.1-FR-0000/0036
Gemeinde Klosters-Serneus GR, Erschliessungsanlagen , Schlappin I Projekt-Nr. 421.1-GR-0154/0001
Gemeinde Sattel, Oberägeri, Unterägeri SZ, Erschliessungsanlagen, Wiederherstellung Schornenrain Projekt-Nr. 421.1-SZ-0005/0001
Gemeinde Steckborn TG, Erschliessungsanlagen , Unwetter 2000 Steckborn Projekt-Nr. 421.1-TG-0000/0007
Gemeinde Oberägeri ZG, Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen, Werkhof Korporation Oberägeri Projekt-Nr. 421.2-ZG-0009/0001
Integralprojekte:
Gemeinde Diverse GR, Unwetterschäden 2000 Projekt-Nr. 401-GR-9000/0005 mit folgenden Komponenten: Waldbau bei besonderer Schutzfunktion Erschliessungsanlagen Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen Schutzbauten und -anlagen
Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zuenthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 031 / 324 78 53 / 324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.
5. Dezember 2000
2000-2524
Eidgenössische Forstdirektion
5923