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Schweizerisches Bundesblatt

63. Jahrgang.

III.

No 19

10. Mai 1911.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): 10 Franken, Einrückungsgebühr per Zeile oder deren Raum 15 Ep. -- Inserate franko an die Expeditions Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & Oie. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Subventionierung der schweizerischen Landesausstellung in Bern.

(Vom 5. Mai 1911.)

Tit.

Anlässlich der für das Jahr 1896 vorgesehenen schweizerischen Landesausstellung in Genf hat der Gemeinderat der Stadt Bern mit Eingabe vom 10. Juli 1895 dem Bundesrate ein Gesuch des Handwerker- und Gewerbevereins der Stadt Bern, des Verkehrs Vereins für Bern und Umgebung, des bernischen Vereins für Handel und Industrie, des bernischen Ingenieur- und Architektenvereins in befürwortendem Sinne übermittelt, dahingehend, es möchte der Stadt Bern der Vorrang zur Abhaltung einer dritten schweizerischen Landesausstellung, soweit möglich, zugesichert werden. Den Potenten wurde am 6. September geantwortet, dass der Bundesrat von der Anmeldung als zuerst eingegangener vorläufig Vormerkung genommen habe, dass er aber noch nicht in der Lage sei, weiter zu gehen. Sollte von anderer Seite dieselbe Absicht geltend gemacht werden, so müsste vor einer definitiven Beschlussfassung ein Meinungsaustausch unter den berufenen Vertretern der verschiedenen Landesteile und Interessenkreise stattfinden und eine Einigung gesucht werden. Die Angelegenheit blieb eine Reihe von Jahren auf sich beruhen.

Im Jahre 1907 wurde dann in einer Vereinigung von Vertretern der Behörden, der Handels-, Industrie- und Gewerbeverbände die Abhaltung einer schweizerischen Landesausstellung in Bern zur Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. III.

2

18

Sprache gebracht. Die Frage nach der Zweckmässigkeit einer Ausstellung wurde einstimmig bejaht und eine vorbereitende Kommission zur Prüfung der für die Durchführung des Unternehmens erforderlichen Bedingungen und zur Besorgung der nötigen Vorarbeiten eingesetzt.

Nach Abschluss dieser Vorarbeiten richtete die vorberatende Kommission in einem Zirkular an die industriellen und gewerblichen Verbände der Schweiz die Anfrage, ob Bern bei Übernahme der III. Landesausstellung auf ihre Mithülfe zählen könne.

Die eingegangenen Antworten lauteten in ihrer grossen Mehrheit für das Projekt günstig. Die Kommission erhielt somit die Gewissheii, dass die Voraussetzung für den guten Erfolg einer Landesausstellung gegeben sei. Sie erstattete am 14. November 1908 über das Ergebnis ihrer Vorarbeit dem Begierungsrat des Kantons Bern Bericht und ersuchte ihn, sich beim Bundesrat um die nächste Landesausstellung zu bewerben.

Diesem Wunsche gemäss erfolgte am 19. Dezember 1908 seitens der Regierung des Kantons Bern die definitive Bewerbung um die III. schweizerische Landesausstellung und das Gesuch um die grundsätzliche Genehmigung des Projektes, sowie um die Bestellung der eidgenössischen Ausstellungskommission.

Wie in der Eingabe besonders betont ist, bilden die gemachten Vorarbeiten, deren vorläufiges Ergebnis in einem beigelegten Programm- und Budgetentwurf enthalten war, einen Beweis dafür, dass die massgebenden Kreise von Kanton und Stadt Bern alles einsetzen werden, um das Unternehmen in würdiger und erfolgreicher Weise durchzuführen, vorausgesetzt, dass auch der Bund die ihm zugemutete finanzielle Unterstützung nicht versagen werde. Da von keiner ändern Seite eine Bewerbung dieser Art · vorlag, haben wir mit Sehreiben vom 22. Januar 1909 diejenige der bernischen Regierung, soweit an uns, gutgeheissen. Mitbestimmend war dabei besonders die Erklärung der vorberatenden Kommission vom 14. November 1908, dass die Mitwirkung der industriellen und gewerblichen Verbände des Landes gesichert sei. Selbstverständlich behielten wir die Schlussnahme der eidgenössischen Räte hinsichtlich der Subventionierung vor. Das Gesuch um Bestellung der schweizerischen Ausstellungskommission lehnten wir dagegen ab, mit der Begründung, dass ein solches Verfahren der bisherigen Übung nicht entspreche. Die Wahl der grossen Ausstellungskommission
durch die Bundesbehörde hätte ihr. einen amtlichen Charakter verliehen, der mit demjenigen des Unternehmens nicht übereinstimmte und der Bund wäre für dieses

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mitverantwortlich geworden. Damit war die Bestellung der Kommission der Regierung des Kantons Bern oder der vorberatenden Kommission überlassen.

Die konstituierende Versammlung der schweizerischen Ausstellungskommission, deren Vorsitz mit unserer Ermächtigung der Vorsteher unseres Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartements, Herr Bundesrat Dr. A. Deucher, übernahm, fand am 4. April 1910 im Rathaus in Bern statt. Die Zahl der Mitglieder dieser Kommission beträgt 164. In dieser Versammlung wurde auch das Zentralkomitee gewählt, dem die eigentliche Durchführung der Ausstellung obliegt. Das von ihm ausgearbeitete allgemeine Ausstellungs- und Organisationsprogramm wurde in der zweiten Sitzung der schweizerischen Ausstellungskommission vom 8. Dezember 1910 genehmigt. Die Ausstellung ist auf das Jahr 1914 angesetzt, soll vom 15; Mai bis 15. Oktober dauern und die Land- und Forstwirtschaft, das Gewerbe, die Industrie und Technik, den Handel und Verkehr, die Staatswirtschaft und Volkswohlfahrt, das Wehrwesen, sowie die Künste und Wissenschaften der ganzen Schweiz zur Darstellung bringen.

Als Organe der Ausstellung sind bezeichnet: 1. die s c h w e i z e r i s c h e A u s s t e l l u n g s k o m m i s s i o n , zusammengesetzt aus Vertretern des Bundes, der Kantone, der Einwohnergemeinde und Burgergemeinde Bern, der bei der Ausstellung beteiligten schweizerischen Verbände, Gesellschaften und Anstalten und ändern beigezogenen Personen ; 2. das Z e n t r a l k o m i t e e , bestehend aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und 20--25 weitern Mitgliedern; 3. das D i r e k t i o n s k o m i t e e , vom Zentralkomitee gewählt und aus dem Präsidenten und den beiden Vizepräsidenten des Zentralkomitees bestehend ; 4. die s t ä n d i g e n K o m i t e e s für die verschiedenen Verwaltungszweige, gewählt vom Zentralkomitee ; "5. die G r u p p e n k o m i t e e s , gewählt, nach Anhörung der Berufsverbände jeder Gruppe, vom Zentralkomitee; 6. die D i r e k t i o n , bestehend aus dem G e n e r a l d i r e k t o r und den S u b d i r e k t o r e n , gewählt vom Zentralkomitee.

Folgende 53 Gruppen sind zur Ausstellung vorgesehen:

20

I. Urproduktion.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

Landwirtschaft (Bodenkultur).

Tierzucht.

Milchwirtschaft.

Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte.

Landwirtschaftliche Hülfsprodukte.

Gartenbau.

Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei.

Bergbau, Rohprodukte.

II. Gewerbe, Industrie unA Technik.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

19.

20.

21.

22.

23.

24.

25.

26.

27.

28.

29.

30.

31.

32.

33.

34.

35.

36.

Nahrungs- und Genussmittel.

Baumwollen-Gespinste und -Gewebe.

Wollen-Gespinste und -Gewebe.

Seiden-Gespinste und -Gewebe.

Leinen-Gespinste und -Gewebe.

Stickereien.

Stroh war en.

Leder- und Kautschukwaren..

Bekleidung und Ausrüstung.

Frauenarbeiten, Weisswaren, Putz.

Baumaterialien, Steinbearbeitung.

Hochbau, Einrichtung des Hauses.

Möbel und Hausgeräte.

Holzschnitzereien.

Keramische und Glaswaren.

Chemische Produkte.

Papierfabrikate.

Erzeugnisse der graphischen Gewerbe.

Musikinstrumente.

Uhren, deren Bestandteile und Werkzeuge.

Edelstein- und Edelmetallarbeiten, Schmuck.

Instrumente und Apparate für Technik und Wissenschaft.

Metalle und Metallarbeiten.

Maschinen und Werkzeuge.

Anwendung der Elektrizität.

Bahn-, Strassen-, Brücken- und Wasserbau.

Wasserwirtschaft.

Transportmittel.

21 III. Handel und Verkehr.

37.

38.

39.

40.

41.

Organisation und Hülfsmittel des Handels.

Öffentliche Verkehrsanstalten.

Luftschiffahrt.

Gastgewerbe und Fremdenverkehr.

Sport und Touristik.

IV. Staatsmrtschaft und

Volkswohlfahrt.

42. Erziehung, Unterricht und Berufsbildung.

43. Öffentliche Verwaltung.

44. Wohlfahrtseinrichtungen, soziale Selbsthülfe, Gesunden- und Krankenpflege, Feuerlösch- und Rettungswesen.

45. Arbeiterschutz, Gewerbehygiene, Unfallverhütung.

46. Natur- und Heimatschutzbestrebungen.

47. Friedensbestrebungen.

48.

V. Wehnvesen.

VI, Künste und

49.

50.

51.

52..

53.

Wissenschaften.

Alte Kunst.

Neue Kunst.

Kirchliche und Friedhofkunst.

Wissenschaftliche Forschungen.

Musik, Literatur, Verlags- und Zeitungswesen.

Dem Zentralkomitee bleibt, vorbehalten, je nach Bedürfnis Ergänzungen und Änderungen der Gruppeneinteilung vorzunehmen.

Der schweizerischen Ausstellungskommission kommt zu, zu bestimmen, ob und welche Gruppen der Ausstellung internationalen Charakter haben sollen.

Einnahmen Fr.

Das eingereichte Finanzprogramm weist dem Bunde eine Subvention à fonds perdu von 2,050,000 zu. Von dieser Summe sind Fr. 1,750,000 für die allgemeine Ausstellung und Fr. 300,000 für die landwirtschaftliche Ausstellung "ö bestimmt.

Übertrag

2,050,000

Ausgaben Fr.

--

--

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Übertrag Beiträge sind ferner zugedacht: dem Kanton Bern der Stadt Bern der Burgergemeinde ändern Gemeinden des Kantons . . .

ändern Kantonen den Eisenbahnen, Banken, Zünften, Korporationen, Privaten Gesamtbeiträge

Einnahmen.

Ausgaben.

Fr.

2,050,000

Fr.

--

500,000 350,000 100,000 50,000 100,000

-- -- -- -- --

100,000

--

3,250,000

--

Das Budget weist ferner folgende Posten auf: Garantiekapital 600,000 600,000 Ausstellungskommission, Fachexperten, Preisgericht, Zentralleitung . . . .

-- 400,000 Bauten, Wege, Bahnverbindungen, Gärten, : Anlagen 50,000 3,700,000 Plat/gelder, Installation, Expedition und Versicherungen 600,000 700,000 Aufsicht, Feuerwehr, Reinigung . . .

200,000 700,000 Kongresse, Feste, Empfang . . . .

50,000 200,000 Eintrittsgelder, Kassadienst und Kontrolle 1,700,000 100,000 Beitrag an verschiedene Gruppen . .

-- 200,000 Prämien, Kosten der Vorschau usw. der landwirtschaftlichen Ausstellung . .

-- 300,000 Katalog, Drucksachen, Reklame . . .

350,000 470.000 Wirtschaftsabgaben, Pachtgebühr . . .

300,000 --' Offizielles Verkaufsbureau 70,000 70,000 Verlosung 1,000,000 600.000 Besondere Ausstellungen und Veranstaltungen 400,000 400,000 Verschiedenes -- 130.000 Totalbetrag der Einnahmen und Ausgaben

8,570,000

8,570,000

Die Eingabe des Zentralkomitees begründet das Gesuch um die Bewilligung des Bundesbeitrages in eingehender und zutreffender Weise ; wir glauben deshalb, auf ihren Inhalt, den wir in der Beilage II wiedergeben, verweisen zu können.

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A. Allgemeine Ausstellung.

Der Landesausstellung in Genf im Jahre 1896 wurde ein Bundesbeitrag von Fr. 1,000,000 zugesprochen. Die für Bern verlangte Mehrleistung des Bundes von Fr. 750,000 ist durch verschiedene Umstände begründet: 1. durch die Beifügung verschiedener Gruppen, die in Genf noch nicht vertreten waren, wie die Luftschiffahrt, der Sport und die Touristik, die Natur- und Heimatschutzbestrebungen, die Friedensbestrebungen ; 2. durch den teilweise weitern Ausbau der auch in Genf vertretenen Gruppen ; 3. durch die Inanspruchnahme eines grösseren Ausstellungsplatzes, womit eine Mehrbelastung des Budgets für Errichtung von Bauten, für Kanalisation und Erstellung von Strassen und Anlagen verbunden ist; 4. durch die seit 1896 eingetretene Erhöhung der Arbeitslöhne und der Preise der Baumaterialien.

Wenn diese besondern Verhältnisse in Betracht gezogen werden, so ist anzuerkennen, dass die Eingabe mit ihrer Forderung an den Bund sieh innert angemessener Schranken gehalten hat.

»Die Berechtigung der Ausstellung soll hier nicht bestritten werden.

Tatsache ist, dass in den industriellen Nachbarländern von Zeit zu Zeit ähnliche Ausstellungen veranstaltet werden und dass diese nicht geringen Einfluss auf die Volkswirtschaft ausgeübt haben.

Wir hegen die volle Zuversicht, dass auch das beabsichtigte Unternehmen in Bern, das von tatkräftigen und einsichtsvollen Männern geleitet werden wird, den Erwartungen, die Behörden und Volk in dasselbe setzen, entsprechen werde. Seit der letzten Landesausstellung werden im Jahre 1914 18 Jahre verflossen sein, in denen auf vielen Gebieten grosse Fortschritte erzielt, worden sind. Das geplante Unternehmen kann demnach mit vollem Recht als ein zeitgemässes bezeichnet werden.

B. Landwirtschaftliche Ausstellung.

Dass zu einer Landesausstellung in einem landwirtschaftlich so hervorragendes leistenden Kanton auch eine allgemeine schweizerische landwirtschaftliche Ausstellung gehört, wird kaum in Frage gestellt werden dürfen.

Das Bundesgesetz betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund, vom 22. Dezember 1893, lautet zwar:

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,,Der Bund unterstützt allgemein landwirtschaftliche Ausstellungen, welche nicht öfter als von sechs zu sechs Jahren abwechselnd in den verschiedenen Teilen der Schweiz stattfinden sollen."

Im Jahre 1914 werden seit der letzten schweizerischen landwirtschaftlichen Ausstellung in Lausanne im Jahre 1910 nur vier und nicht sechs Jahre verflossen sein. Dagegen fallen zwischen die Ausstellungen in Frauenfeld 1903 und Lausanne sieben Jahre und es dürfte wohl wieder mehr als sechs Jahre gehen, bis von der Ostschweiz wieder eine schweizerische landwirtschaftliche Ausstellung verlangt wird.

Dem S i n n e des Bundesgesetzes würde entsprochen, wenn vor Ablauf von sieben oder acht Jahren, nach der Landesausstellung in Bern, keine landwirtschaftliche Ausstellung bewilligt würde. Dem W o r t l a u t des Gesetzes aber könnte Genüge geleistet werden, wenn, durch Weglassung einer oder mehrerer Unterabteilungen, der landwirtschaftlichen Ausstellung die Bezeichnung ^allgemeine'1 nicht mehr zukommen würde. Da aber gerade eine -- während der ganzen guten Jahreszeit dauernde -- Landesausstellung die zeitweise Auffuhr sämtlicher landwirtschaftlicher Erzeugnisarten sehr erleichtert und daher eine .^allgemeine'c landwirtschaftliche Ausstellung um so wünschenswerter, macht, dürfte von einer engen Auslegung abzusehen und der Sinn des Bundesgesetzes als massgebend zu betrachten sein.

Der vom Zentralkomitee der Landesausstellung für die allgemeine landwirtschaftliche Ausstellung verlangte Kredit von Fr. 300,000 soll ungefähr wie folgt verwendet werden : a. Prämien, Diplome und Medaillen . . . . Fr. 205,000 b. Vorschaukommissionen, Preisgerichte ,, 30,000 e. Teilweise Rückvergütung des Platzgeldes der Untergruppe landwirtschaftliches Unterrichtsund Versuchswesen, Gesetzgebung usw. . . ,, 15,000 d. Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei . . . ,, 50,000 Fr. 300,000 Der Beitrag des Bundes an die letztjährige Ausstellung in Lausaune betrug Fr. 268,100. Der für die Landesausstellung verlangte Mehrbetrag von Fr. 31,900 entspricht wohl kaum der zu erwartenden vermehrten Auffuhr von Ausstellungsgegenständen und den dadurch vermehrten Kosten, wenn auch ein Teil -der Bauten in der Folge mehreren Ausstellungsabteilungen dienen kann.

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Das Ausstellungsprogramm, die Wahl der Jury, sowie das Juryreglement unterliegen gemäss den Bestimmungen des erwähnten Bundesgesetzes (Art. 18) der Genehmigung des Bundesrates.

Zum Schlüsse bleibt uns nur noch übrig, dem Unternehmen bestes Gedeihen und guten Erfolg zu wünschen. Wir empfehlen Ihnen die Gewährung der nachgesuchten Subvention von Fr. 2,050,000 für die dritte schweizerische Landesausstellung in Bern und legen einen im Sinne dieses Antrages gefassten Entwurf zu einem Bundesbeschluss bei, in der Meinung, dass die Summe gleichrnässig auf die Budgets der Jahre 1912, 1913 und 1914 verteilt werden solle.

Gerne benützen wir den Anlass, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung "o zu versichern.

B e r n , den 5. Mai 1911.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Buchet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

26

Setlage I.

~

[Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Subventionierung der schweizerischen Landesausstellung in Bern.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vorn 5. Mai 1911, beschliesst: Art. 1. Der schweizerischen Ausstellungskommission wird an die Kosten der schweizerischen Landesausstellung, die vom 15. Mai bis 15. Oktober 1914 in Bern stattfindet, eime Bundessubvention von Fr. 2,050,000, wovon Fr. 1,750,000 für die allgemeine Ausstellung und Fr. 300,000 für die landwirtschaftliche Ausstellung zu verwenden sind, bewilligt.

Art. 2. Diese Summe ist in die Jahresbudgets von 1912, 1913 und 1914 gleichmässig zu verteilen.

Art. 3. P'ür die landwirtschaftliche Ausstellung bleibt Art. 18 des Bundesgesetzes vom 22. Dezember 1893, betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund, vorbehalten.

Art. 4. Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

27 Seilage II.

B e r n , den 25. Februar

1911.

An den schweizerischen Bundesrat Bern,

Hochgeehrter Herr Bundesprasident !

Hochgeehrte Herren Sundesräte!

Mit Gegenwärtigem beehren wir uns, in Ausführung eines Beschlusses der schweizerischen Ausstellungskommission, nachstehendes Gesuch um eine Subvention für die schweizerische Landesausstellung in Bern, 1914, an Ihre hohe Behörde zuhanden ·der eidgenössischen Räte zu richten.

Schweizerische Landesausstellungen, welche ein vollständiges Bild der Leistungen des Schweizervolkes auf sämtlichen Gebieten der Landwirtschaft, des Gewerbes, der Industrie und Technik, des Handels und Verkehrs, der Staatswirtschaft und Volkswohlfahrl, des Wehrwesens, der Künste und Wissenschaften gaben, haben stattgefunden in Zürich im Jahre 1883 und in Genf im Jahre 1896. Es wird allgemein anerkannt, dass diese zwei Ausstellungen auf die ideelle und materielle Entwicklung unseres Landes einen günstigen Einfluss ausgeübt und in hohem Masse zur Förderung der einheimischen Arbeit beigetragen haben.

Seit 1896 hat die gesamte Volkswirtschaft sich vielseitig und stark weiter entwickelt. Die Technik hat grosse Änderungen der Arbeitsweise erzwungen. Mancherlei Gruppen der Gewerbekunst, die in den letzten Jahren des 19. Jahrhunderts noch auf recht unsichern Wegen sich bewegten, haben inzwischen hellleuchtende Richtungspunkte gefunden. Unser Verkehrsleben im

28 Innern des Landes und nach aussen ist weiter entwickelt worden, manche Gegenden der Schweiz sind einander näher gebracht und neue Verbindungen mit dem Auslande sind geschaffen worden.

Die Staatswirtschaft und das Wehrwesen wurden ausgebaut, jene als Förderer der Volkswohlfahrt, dieses als starker Pfeiler der Unabhängigkeit unseres Landes. Künste und Wissenschaften haben ihre eifrigen Förderer gefunden.

Aus diesen Gründen ist der Gedanke zu begrüssen, dass wieder einmal -- ungefähr 20 Jahre, nachdem die Pforten der letzten Ausstellung in Genfsich geschlossen haben -- der Schweiz und dem Auslande die Quellen unseres geistigen und ökonomischen Wohlstandes, die Leistungen, die das Schweizervolk in reger geistiger und körperlicher Arbeit heute hervorbringt, in einheitlichem und weitgreifendem Rahmen gezeigt werden.

Bereits im Jahre 1895 bei Anlass der in unserer Bundesstadt mit nachhaltigem Erfolg durchgeführten schweizerischen landwirtschaftlichen Ausstellung und im Zeitpunkte, da Genf in weitsichtiger und emsigster Weise an den Einrichtungen zur Aufnahme der schweizerischen Landesausstellung von 1896 arbeitete, wurden Stimmen laut, die dem Wunsche Ausdruck gaben, dass Bern sich um die Übernahme der nächsten schweizerischen Landesausstellung bewerben möge. Eine solche vorläufige Bewerbung, die der Regierungsrat des Kantons Bern damals schon beim Bundesrate anmeldete, fand durchaus freundliche Aufnahme.

Auf Anregung des kantonal-bernischen Gewerbeverbandes hin fand am 21. Februar 1907 im Grossratssaale in Bern eine durch den bernischen Regierungspräsidenten einberufene Versammlung statt, zur Besprechung der Frage, ob Bern sich um eine schweizerische Landesausstellung definitiv bewerben solle.

An dieser Versammlung haben Vertreter der Regierung, der städtischen Behörden und der Vereine und Korporationen der Stadt Bern teilgenommen. Nach Anhörung eines orientierenden Referates wurde in der nachfolgenden Diskussion die Idee, in der ersten Hälfte des zweiten Dezenniums des 20. Jahrhunderts eine schweizerische Landesausstellung zu veranstalten, von allen Rednern warm begrüsst und mit Begeisterung eine Resolution angenommen, dahin gehend, es seien die notwendigen Vorarbeiten für eine definitive Schlussnahme in der Sache unverzüglich an die Hand zu nehmen. Zur Durchführung der erforderlichen Untersuchungen und Vorarbeiten -- provisorisches Ausstellungsprogramm, Platzfrage, Finanzprogramm --, die der definitiven

Anmeldung vorausgehen musstcn, setzte die Versammlung eine vorberatende Kommission ein, welche durch Beiziehung von Vertretern der kantonalen, städtischen und bürgerlichen Behörden, sowie der hauptsächlichsten Handels-, Industrie- und Gewerbeverbände ergänzt -wurde.

Nachdem diese Vorarbeiten abgeschlossen waren, hat die vorberatende Kommission in einem Zirkular an die Industrieund Gewerbeverbände der Schweiz die Anfrage gerichtet, ob Bern bei Übernahme der nächsten schweizerischen Landesausstellung auf deren Mithülfe und Mitarbeit, ohne die eine wirklich gediegene Durchführung des Unternehmens nicht wohl denkbar wäre, zählen könne. Die Antworten sind ziemlich vollständig eingelangt; sie lauten in ihrer überwiegenden Mehrheit für das Projekt günstig und sichern Bern die Mitwirkung dieser Verbände zu. Unter diesen Umständen und unter der Voraussetzung tatkräftiger Mithülfe und Unterstützung durch die staatlichen und städtischen Behörden durfte Bern es wagen, sich um die Durchführung der dritten schweizerischen Landesausstellung definitiv zu bewerben.

Diese Bewerbung erfolgte durch ein Schreiben, welches der Regierungsrat des Kantons Bern am 19. Dezember 1908 an den schweizerischen Bundesrat richtete.

Mit Zuschrift vom 22. Januar 1909 hat der Bundesrat die Bewerbung zur grossen Freude der Interessentenkreise gutgeheissen, und der Auffassung Ausdruck gegeben, die schweizerische Ausstellungskommission sei nach der bisherigen Wahlart zu bestellen. Dementsprechend wurden die Bundesbehörden, sämtliche Kantonsregierungen, die städtischen und bürgerlichen Behörden Berns, die wirtschaftlichen und Berufs-Gruppen, die verschiedenen Anstalten, Gesellschaften, Vereine zur Bezeichnung ihrer Delegierten eingeladen. Nachdem diese Bezeichnung erfolgt war, wobei mit Rücksicht auf die weitgehende Spezialisierungverschiedener Industrien und Gewerbe allerdings leider nicht allen Begehren entsprochen werden konnte, hat der Regierungsrat des Kantons Bern noch einige ihm zweckmässig erscheinende Ergänzungswahlen vorgenommen. Die Zahl der Mitglieder der schweizerischen Ausstellungskommission beträgt heute 164. Die konstituierende Sitzung dieser Kommission fand am 4. April 1910 statt. Den Vorsitz übernahm der Vorsteher des schweizerischen Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartements, Herr Bundesrat Dr. Ad. Deucher.,

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Die eigentliche Durchführung der Ausstellung ist in Anlehnung an die Organisation der frühern Ausstellungen einem Zentralkomitee von 33 Mitgliedern übertragen. Dieses Zentralkomitee konstituierte sich als Genossenschaft im Sinne des Titels XXVII des schweizerischen Obligationenrechtes, Art. 678 und ff.

Während des Jahres 1910 wurde das allgemeine Ausstellungs- und Organisationsprogramm ausgearbeitet und dieses in der zweiten Sitzung der schweizerischen Ausstellungskommission am 8. Dezember 1910 in Bern genehmigt. In der Beilage übermachen wir Ihnen ein Exemplar dieses Programms.

Wir dürfen es uns wohl ersparen, die Berechtigung einer ßundessubvention an die dritte schweizerische Landesausstellung weitläufig zn begründen. Die Eidgenossenschaft hat es nicht zu bereuen, die Landesausstellungen in Zürich und Genf finanziell unterstützt zu haben, denn der Erfolg beider Ausstellungen war ein über Erwarten günstiger. Es handelt sich um ein grosses Werk öffentlicher Wohlfahrt, welches die Gesamtheit des Landes und das allgemeine Gedeihen desselben in zu hohem Grade interessiert, als dass der Bund seine Unterstützung vorenthalten könnte. Ausserdem haben wir schon auseinandergesetzt, dass das Unternehmen, so wie es geplant ist, jede wünschbare Garantie bietet.

Gestützt auf die eingehenden Untersuchungen, die durch die vorbereitende Kommission und unser Finanzkomitee durchgeführt wurden, glaubt die schweizerische Ausstellungskommission in das Budget als ßundesbeitrag Fr. 2,050,000 einsetzen zu müssen und auch einsetzen zu dürfen. Die Summe erscheint auf den ersten Blick als etwas hoch gegriffen, und es ist daher angezeigt, die Gründe, welche zu deren ' Gunsten sprechen, in einlässlicher Weise darzulegen.

Wir|fmachen jdiesbezüglich folgende Erwägungen Jgeltend: 1. Der Betrag- unseres Subventionsgesuches von gesamt Fr. 2,050,000 setzt sich zusammen aus zwei Posten: Fr. 1,750,000 als allgemeinem Beitrag des Bundes an unser Unternehmen und Fr. 300,000 als Beitrag des Bundes für die landwirtschaftliche Ausstellung, wie solche Beiträge vorgesehen sind im Bundesgesetz betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund vom 22. Dezember 1893.

2. Die Eidgenossenschaft hat für die Ausstellung in Zürich 1883 eine Subvention à fonds perdu von Fr. 430,000 ausgerichtet, wovon Fr., 30,000 für die Aufstellung einer sclweize-

31 rischen Schulstatistik zu verwenden waren. Im weitern kamen dem Unternehmen von 1883 mit Hinsicht auf den damals geltenden Bundesbeschluss betrefiend Förderung der Landwirtschaft Fr. 70,000 für ausschliesslich der Gruppe Landwirtschaft auszurichtende Prämien zu. Die Gesamtsumme der erteilten Subvention hat demnach in Wirklichkeit Fr. 500,000 betragen. Diese am 22. Dezember 1881 gewährte Bundessubvention wurde auf eine bundesrätliche Botschaft vom 26. Juni 1882 hin (Bundesbl.

1882, III, 354 und ff.) durch die Bundesversammlung um weitere Fr. 100,000 erhöht. Da die zweite Subvention von Fr. 100,000 an gewisse Einschränkungen gebunden war, verzichtete allerdings das Zentralkomitee auf diese nachträgliche Subsidie. Die von der Bundesversammlung v o t i e r t e Bundessubvention betrug also schon für die vor 30 Jahren abgehaltene erste schweizerische Landesausstellung Fr. 600,000.°" 3. Für die Ausstellung in Genf 1896 hat die Eidgenossenschaft laut Beschluss der Bundesversammlung vom 9. Juni 1894 eine Subvention à fonds perdu von Fr. 1,000,000 ausgerichtet, in welcher Summe die Ausgaben für die Schulstatistik (Fr. 30,000) und die Kosten für Durchführung des Programms der Gruppe ,,Erziehung, Unterricht usw.a inbegriffen waren. Dabei ist zu bemerken, dass an der Landesausstellung in Genf k e i n e v o l l s t ä n d i g e l a n d w i r t s c h a f t l i c h e Ausstellung stattgefunden hat. Wie das Industriedeparternent in seinem Geschäftsbericht über das Jahr 1894 (Bundesbl. 1895, I, 690 ff.) einlässlich berichtet, hat Genf, um die 1895 in Bern ^stattfindende schweizerische, landwirtschaftliche Ausstellung nicht zu beeinträchtigen, schon anfangs 1894 in anerkennenswerter Weise darauf verzichtet, 1896 eine allgemeine Ausstellung von Rindvieh zu veranstalten. Genf beschränkte sich darauf, die landwirtschaftliche Abteilung seiner Landesausstellung durch kleinere Ausstellungen einzelner landwirtschaftlicher Betriebszweige zu beleben. Dadurch fiel für Genf die Bundesunterstützung für Prämien, Kosten der Vorschau usw. der Rindviehausstellung dahin.

A. Subvention von Fr. 300,000 für die landivirtscliaftliche Aussteü^g 1914: 4. Landwirtschaft und Viehzucht werden im Kanton Bern in quantitativ und qualitativ hervorragender Weise und anerkannt mustergültig gepflegt. Wir glauben deshalb annehmen zu dürfen,

dass unsere Ansicht von allen Seiten unterstützt wird, wonach eine schweizerische Landesausstellung in Bern auch ein vollständiges Bild geben soll über sämtliche Gebiete der schweizerischen Bodenkultur, Tierzucht und Milchwirtschaft. Dies -- im besondern für die Viehzucht -- durchzuführen, ist aber nur möglich, wenn der schweizerischen Landesausstellung 1914 in weitestem Masse die Unterstützung gewährleistet wird, wie sie in dem schon erwähnten Bundesgesetz betreffend die Förderung der Landwirtschaft vom 22. Dezember 1893 vorgesehen sind.

Die Subventionen für die schweizerischen landwirtschaftlichen Ausstellungen betrugen : mit Ausstellern1)

1895 1903 1910

Bern Frauenfeld Lausanne

4250 4330 4790

Fr. 171,000 = Fr. 40 ) A 180,500 = ,, 42 P ,, 268,100 = ,, 56 j steller<

Ebenso wie für Bern, Frauenfeld und Lausanne diese Bundessubvention für Prämien, Kosten der Vorschau, Auszeichnungen usw. geleistet und verwendet wurde, soll auch die für die in Verbindung mit der Landesausstellung 1914 durchzuführende landwirtschaftliche Ausstellung gewünschte Bundessubvention -- wie aus unserm Budget zu entnehmen ist -- ausschliesslich für gleiche Zwecke verwendet werden.

Da wir glauben, auf eine Beteiligung von mindestens 5500 Ausstellern in der landwirtschaftlichen Gruppe rechnen zu müssen, ist unser Gesuch um eine Subvention von Fr. 300,000 für Zwecke der landwirtschaftlichen Ausstellung ein wohl begründetes.

B. Subvention von Fr. 1,750,000 für die allgemeine Ausstellung.

5. Die Ausstellung in Bern soll, wie ihre Vorgänger in Zürich und Genf, eine einfache, aber würdige werden. Wie wir in der ,,Ausschreibung eines Wettbewerbes zur Erlangung von Ideen-Skizzen für die allgemeine Anordnung der Ausstellung" ausdrücklich betont haben, wünschen wir prunkvolle Bauten, welche nur auf äussern dekorativen Effekt berechnet sind, möglichst zu vermeiden.

') In dieser Zusammenstellung wurden die Aussteller, welche gleichzeitig in verschiedenen Gruppen ausgestellt haben, in jeder Gruppe mitgezählt. An Stelle der Aussteller wurden in den Gruppen ,,Pferde", ,,Rindvieh" und ,,Kleinvieh" die ausgestellten Tiere, in der Gruppe ,,Geflügel und Kaninchen" die Katalognummern gezählt.

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Die Erfahrungen der letzten Jahre machen uns besondere Rücksichten auf die feuertechnischen Grundsätze zur Pflicht und nötigen uns, die Ausstellung soweit möglich in gruppenweise getrennten kleineren Hallen unterzubringen. Mit Plätzen und Gärten sollen diese Gebäude eine übersichtliche, reizvolle Gesamtanlage bilden. Eine solche Anlage, ihre Erstellung, ihr Unterhalt und ihre Bewachung haben aber bedeutend grössere Auslagen im Gefolge, als wenn die Ausstellung als Hauptgebäude nur einige einheitlich durchgeführte grosse Hallen zeigen würde.

Bei ähnlichen oder kleineren Ausstellungen in Bern oder an ändern Orten konnte der Baukonto dadurch verhältnismässig niedrig gehalten werden, dass neben den temporären Bauten permanente Anlagen zur Aufnahme einzelner Ausstellungsgruppen verwendet wurden. Mit Ausnahme eines kleinen Restaurationsgebäudes werden uns auf dem in Frage kommenden Vierer- und Neufeld 1914 keine solchen Gebäude zur Verfügung stehen. Auch fallen die grossen Kosten der ganzen Kanalisationsanlage und fast aller auf dem Ausstellungsareal zu bauender Strassen zu Lasten unseres Unternehmens.

Wir müssen annehmen, dass die Gesamtfläche der Bauten unserer Ausstellung, infolge der wirtschaftlichen Entwicklung, welche die Schweiz in den letzten 30 Jahren genommen hat, fast doppelt so gross wird, als seinerzeit für Zürich und wenigstens ein Drittel grösser, als für Genf vorgesehen war.

Zahl der Aussteller .

Bedeckter Raum gesamt Bedeckter Raum per Aussteller . . . .

1883 ZUrich Schlussbericht

1896 Genf Schlussbericht

1914 Bern , Budget

5,540 38,263 m2

7,686 73,000m2

10,000 100,000 m

7m2

9,s m 2

1 0 m2

6. Wie aus der Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Subventionierung der schweizerischen Landesausstellung in Genf vom 1. Dezember 1893 hervorgeht, sollte für Zürich und Genf als Grundlage bei der Berechnung der Subvention die Zahl der vorgesehenen Aussteller, beziehungsweise der von diesen beanspruchte gedeckte Raum gelten. Dabei wurde angenommen, dass im Mittel vom einzelnen Aussteller ungefähr 6 1/2 m 2 bedeckte Fläche beansprucht werden, dass also eine Subvention von Fr. 100 per Aussteller einer Subvention von Fr. 15 per m 2 gedeckte Fläche entspreche. Laut SchlussBnudesblatt. 63. Jahrg.

Bd. HL

3

34

abrechnung wurden in Zürich tatsächlich im Mittel 7 m" benötigt.

Die Anforderungen, die in bezug auf die allgemeine Anordnung ihrer Anlagen an die einzelnen Aussteller gestellt werden, sind nun aber heute wesentlich andere, als sie 1883 waren.

Wie jedes bessere Kaufmagazin sich davor hütet, auf dem verhältnismässig beschränkten Raum, den seine Schaufenster bieten, alle von ihm geführten Artikel wähl- und planlos aufzustapeln, da sonst ein hässliches, wirres Durcheinander entstünde, ebenso bemuhen sich heute die Aussteller, das von ihnen Gebotene räumlich geschmackvoll zu ordnen. Durch dieses begrüssenswerte Entgegenkommen, das die Aussteller ästhetischem Empfinden bringen, wird nun das Ausstellungsunternehmen gezwungen -- auch bei sorgfältiger Vorprüfung der Ausstellungsstücke -- verhältnismässig grosse Flächen den einzelnen Ausstellern zur Verfügung zu stellen. Schon 1896 wurden in Genf vom Aussteller im Mittel 9 m 2 bedeckte Fläche beansprucht.

Trotzdem die Durchdringung weiterer Kreise durch das erwähnte feinere ästhetische Empfinden sichtlich grosse Fortschritte gemacht hat, hoffen wir -- durch möglichst strenge Durchführung des Prinzipes ,,vom Guten nur das Beste" erreichen zu können, dass unsere Annahme, die im Mittel dem Aussteller 10 m 3 zur Verfügung zu stellen vorsieht, mit der Wirklichkeit in keinen zu grossen Widerspruch zu stehen kommt.

7. Nach den oben erwähnten Ansätzen von Fr. 15 per m 2 hätten, wie auch Ihre erwähnte Botschaft vom i. Dezember 1893 ausführt, die Subventionen sich belaufen sollen für Zürich auf Fr. 570,000, für Genf auf Fr. 1,100,000. Für Bern würde sio bei gleichem Einheitspreis bei Voraussetzung einer Teilnahme von 10,000 Ausstellern, wovon jeder im Mittel 10 m 2 beansprucht, betragen Fr. 1,500,000.

Schon in Ihrer Botschaft vom 1. Dezember 1893 bemerken Sie, dass das für die Ausstellung von 1883 zugrunde gelegte Verhältnis einer Subvention von Fr. 15 per m 2 überbauter Fläche als niedrig berechnet bezeichnet werden könne. Keiner eingehenderen Begründung bedarf der Hinweis darauf, dass dieses Verhältnis heute mit Bezug auf die Kosten ein noch viel ungünstigeres geworden ist. Eine Vergleichung der Löhne, welche 1883 in Zürich und 1911 in Bern bezahlt wurden, zeigt folgendes Bild:

35 1883 ,. . , Zürich

Brdarbeiter Stundenlohn Maurer ,, Zimmerleute ,, Schreiner ,,

30--34 Cts.

37--41 ,, 43--45 ,, 45--47 ,, .

1911 ,, Bern

46--49 Cts.

61--63 ,, 60 ,,.

65--70 ,,

Mehr als Zürich jggg

50 % 60 % 40 % 40%

Auch die Preise für Baumaterialien sind in einem ähnlichen Verhältnis gestiegen, wie dies beispielsweise daraus hervorgeht, dass in Zürich 1883 das geschnittene Kantholz per m8 mit Fr. 33--35 bezahlt werden mnsste, während dessen Preis sich heute in Bern auf Fr. 50--55, d. h. um volle 50 °/o höher stellt.

Durch den Hinweis auf diese enorme Verteuerung sämtlicher Bau- und Installationsarbeiten, mit der schon heute zu rechnen ist, glauben wir, genügend begründet zu haben, dass die Basis von Fr. 15 per m 2 überbaute Fläche, welche in Zürich und Genf bei Berechnung der Subvention angenommen wurde, heute verlassen werden muss. Bei der von uns vorgesehenen Erhöhung um 171/2 %, d. h. also, bei Festsetzung eines Betrages von Fr. 17. 50 per m2, erreicht die Subvention den in unserem Budget angenommenen Betrag von Fr. 1,750,000.

8. Obwohl im Organisationsprogramm von Zürich und Genf vorgesehen war, den Ausstellern keine eigentliche Platzmiete aufzuerlegen, waren auch diese Unternehmungen genötigt, die Aussteller zur direkten finanziellen Unterstützung herbeizuziehen durch Festsetzung von Beiträgen an Installations-, Expeditionsund Versicherungskosten. Wir erachten es für richtiger, schon in unserm Organisationsprogramm eine Platzmiete vorzusehen, um in geringerem Blasse, als beispielsweise Genf hierzu gezwungen war, genötigt zu sein, durch verschiedene andere direkte und indirekte Kontributionen die Aussteller zu belasten.

·Trotz der von uns vorgesehenen erhöhten Subvention à fonds perdu werden die direkten finanziellen Leistungen, die wir den Ausstellern auferlegen müssen, nicht etwa kleiner sein, als sie in Zürich und Genf waren. Sie sind im Budget mit Fr. 60 im Mittel pro Aussteller angenommen, gegen Fr. 58 in Genf und Fr. 40 in Zürich.

9. Den Ausstellungen in Zürich und Genf wurde für ihre Korrespondenz Portofreiheit bewilligt. Wir anerkennen, dass das neue Postgesetz nicht wohl zulässt, unserem Unternehmen Portofreiheit zu gewähren. Andererseits müssen wir darauf aufmerksam machen, dass diese Verweigerung der Portofreiheit für unsere

36

Verwaltung eine grosse finanzielle Mehrbelastung bedeutet. Das Sekretariat der Ausstellung von Genf erwähnt in seinem Schlussberichte, dass es 57,000 Briefe empfangen und 42,000 verschickt, hat. Wohl sind in diesen Zahlen der eingegangenen Briefe auch die Korrespondenzen enthalten, welche von Ausstellern an die Ausstellungsverwaltung geschrieben wurden und für deren Frankatur eine Ausstellungsverwaltung nicht aufzukommen hat. Andererseits sind aber in diesen Zahlen nicht inbegriffen die Drucksachen, welche in ,,unbestimmbarer Mengea sum Versandt karneu.

Ferner sind nicht inbegrifFen die Korrespondenzen, welche die vielen Komiteemitglieder unter sich zu führen gezwungen waren.

Dies berücksichtigend und in Berechnung ziehend, dass wir voraussichtlich mit einer bedeutend grösseren Zahl von Ausstellern zu verkehren haben werden, als für Genf in Frage kamen, ist unsere Annahme wohl begründet, dass wir allein für Frankatur über Fr. 50,000 der Bundesverwaltung wieder direkt zukommen lassen werden.

10. Trotz der in allen Beziehungen bedeutend grösseren Auslagen, mit denen wir, wie im vorstehenden nachgewiesen, zu rechnen haben, erachten wir es als angezeigt, den Preis der Eintrittskarten zur Ausstellung nicht zu erhöhen, sondern auf Fr. l zu belassen, wie er schon in Zürich und Genf angesetzt worden ist. Wir glauben dadurch unsere Absicht, unser Unternehmen zu einem wahren, dem ganzen Volke zugänglichen Fest der Arbeit zu weihen, klar zum Ausdruck zu bringen.

11. Die von uns vorgesehene Beteiligungsquote des Bundes an der Gesamtsumme der unserm Budget zugrunde gelegten Subventionen à fonds perdu ist die gleiche, wie sie 1883 für Zürich laut der damaligen Schlussabrechnung war, und wie sie für Genf 1896 gewesen wäre, wenn dieses Unternehmen sich innerhalb der Grenzen seines Budgets von 1895 hätte durchführen lassen.

Weil der finanzielle Erfolg Genfs sich viel schlechter gestaltete, als vorgesehen wurde, war Genf nach Schluss der Ausstellung --- abgesehen davon, dass es das Garantiekapital nicht zurückzuzahlen in der Lage war -- gezwungen, von Kanton und Stadt beträchtliche Nachsubventionen zu erbeten. Durch diese Nachsubventionen verschob sich dann nachträglich das Verhältnis der Subventionierung durch den Bund einerseits und Kanton und Stadt anderseits merklich zugunsten des Bundes.

Folgende Zusammenstellungen geben über das Gesagte ein deutliches Bild :

Subventionen à fonds perdu.

ZUrich 1883 Schlussabrechnung

Budget 1895

Fr.

Fr.

400,000*

1. Bund, allgemeine Ausstellung

Genf 1896 Schlussabrechnung 1897

970,000*

Fr.

970,000*

70,000

3. Ausstellung^- Kanton

80,000

250,000

420,000

47,000

250,000

260,000

,,

5.

rj

6.

,.,

-Stadt, Einwohnergem.

,.,

Burgergemeinde

-Kanton, übr. Gemeinden

7. Andere Kantone 8. Weitere Beiträge

| «*

47,150 128,233 772,383

1,750;000*

!

50,000 1,520,000

500,000 350,000 100,000

91,700

50,000

64,750

100,000

35,652

100,000

1,842,102

3,250,000

37

*) Ohne Spezialbeitrag an Schulausstellung.

"*) Diese Beiträge sind in denen von Position 8 Inbegriffen.

Fr.

300,000

2. Bund, Prämien Landwirtschaft . .

4.

Bern 1914 Budget 1910

ZUrioh 1883 Schlussabrechnung

2. Bund, Prämien Landwirtschaft .

3. Ausstellungs-Kanton 4.

5.

6.

n

,, ,,

-Stadt, n

8. Weitere Beiträge

J

Einwohnergem.

60

'*

Burgergemeinde

|

32,8 )

6,1)

22,7

52,7*

l 14,i

10,7

1

41,9

3,4

.

3,4

5,4

1,9.

100,o

*) Ohne Spezialbeitrag an Schulausstellung.

**) Diese Beiträge sind in denen Ton Position 8 Inbegriffen.

100,0

100,0

100,0

3,

3

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5257

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**

Fr.

Fr.

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Fr.

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-Kanton, übr. Gemeinden

7. Andere Kantone

51,8 }

Bern 1914 Budget 1910

Genf 1 896 Budget Schlussabrechnung 1895 1897

Fr.

1. Bund, allgemeine Ausstellung

38

In Prozenten der ganzen Subventionssumme à fonds perdu:

100,0

3,1 r ^)

100,o

6,2

100,o

30

Wir bemerken, dass der bernische Grosse Rat auf Antrag der Regierung in seiner Sitzung vom 19. November 1.909 der Übernahme einer Subvention von Fr. 500,000 durch den Kanton Bern debattenlos zugestimmt hat.

12. Es wird nicht beabsichtigt, mit dem Ausstellungsunteriiehmen irgend welchen finanziellen Reingewinn zu erzielen. Das neben den à fonds perdu gezeichneten Beiträgen vorgesehene Garantiekapital soll bei günstigem Verlaufe eine bescheidene Verzinsung erfahren und nach durchgeführter Liquidation voll zurückbezahlt werden. Dagegen steht bei Auflösung der Genossenschaft den Genossenschaftern kein Anspruch an einem allfälligen Rechnurigsüberschuss zu. Vielmehr müsste ein solcher ausschliesslich zu gemeinnutzigen Zwecken verwendet werden.

Wir erachteten es als angezeigt, die verschiedenen Gründe, die für eine Bundessubvention an unser Unternehmen in der von uns vorgesehenen Höhe sprechen, eingehender zu behandeln.

Wir empfehlen Ihnen diese zur wohlwollenden Berücksichtigung, nicht zweifelnd, dass Sie deren Richtigkeit anerkennen werden.

Wir haben die Überzeugung, dass das von uns unternommene Werk der Ehre und den Interessen des Vaterlandes dienen wird, und hoffen deshalb, dass unserem Gesuch um eine Bundessubvention von Fr. 1,750,000 für die allgemeine Ausstellung und von Fr. 300,000 für die landwirtschaftliche Ausstellung von Ihnen vorbehaltlos und in vollem Umfange entsprochen werde.

Da unserem Unternehmen erst während des Sommers 1914 grössere Betriebseinnahmen zufliessen, wir aber vom Herbst 1911 an, d. h. dem Zeitpunkt, wo die Bauarbeiten beginnen, grosse Ausgaben haben werden, bedürfen wir schon von Anfang des Jahres 1912 an eines Teiles der Subventionen à fonds perdu.

Wir ersuchen Sie deshalb, auch Ihre Subvention auf die Jahre 1912 bis 1914 verteilen und uns die betreffenden Beträge anfangs des Jahres anweisen zu wollen.

Wir benutzen gerne diesen Anlass, Sie, hochgeehrter Herr Bundespräsident, hochgeehrte Herren Bundesräte, unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Zentralkomitee der Schweiz. Landesausstellung in Bern, 1914: Dr. C. Moser.

Steiger.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Subventionierung der schweizerischen Landesausstellung in Bern. (Vom 5. Mai 1911.)

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Jahr

1911

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

19

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174

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.05.1911

Date Data Seite

17-39

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