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heit ein weiches Gemüt und war immer gerne dabei, anderen, zu helfen. Auch im Verkehr mit seinen Kollegen der Bundesversammlung kam seine wohlwollende Gesinnung zum Ausdruck,, und wir alle, die wir mit ihm persönlich zu verkehren Gelegenheit hatten, waren sympathisch berührt durch die Natürlichkeit und Schlichtheit des Wesens dieses wackeren Mannes. Wirwerden ihm ein freundliches Andenken bewahren.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 8. November 1911.)

Der Bundesrat hat an die Witwe des verstorbenen Dichters und Schriftstellers Dr. J. W i d m a n n in Bern folgendes Beileidschreiben gerichtet: Hochgeehrte Frau,

Unerwartet jäh ist Ihr lieber Gatte, Joseph Viktor Widmann, Ihnen und Ihrer Familie entrissen worden. Mit Ihnen betrauert unser ganzes Land, ohne Unterschied der Sprache, den Dahingeschiedenen, und weit über die Marken unseres Landes, ja über das Meer hinaus, soweit die deutsche Sprache klingt, dringt die Klage um den Verlust des Edeln. Reich an feinem Geiste und ebenso reich an Gemüt und Herzensgüte, hat er uns eine köstliche Fülle bleibender Werke hinterlassen. In seinem ganzen -Leben ist er mit freiem Mannesmut und aller Entschiedenheit,, selbst im Greisenalter noch ein feuriger Jüngling, für das Wohl der Mitmenschen und für alles, was er als gut, edel und schön fand, eingetreten. Junge Talente hat er mit seinem weisen Rat ermutigt und ihnen die Wege geebnet. Für all das Schöne und

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Gute, das unser lieber Mitbürger als Dichter und Schriftsteller geleistet hat und das in seinen Werken fortleben wird, sagen wir im Namen des ganzen Landes Ihnen, der immer mitfühlenden und an seinen Arbeiten regen Anteil nehmenden Gattin, unseren innigsten Dank. An Ihrem Schmerze nehmen auch wir, nimmt unser ganzes Land herzlichen Anteil. Gestatten Sie uns,, einen Kranz auf das frische Grab zu legen.

(Vom 1. Dezember 1911.)

Dem von der Forchbahn am 6. August 1911 vorgelegten Finanzausweis für ihre Linie im Gesamtbetrage von Fr. 1,212,000 wird vorbehaltlich der Prüfung der Baurechnung nach der Bauvollendung die Genehmigung ' erteilt.

(Vom 4. Dezember 1911.)

Herr Paul B u s c h , von Davos (Graubünden), Kaufmann in Triest (Österreich-Ungarn), wird zum schweizerischen Konsul ernannt mit Sitz in Triest, für die Stadt Triest und ihr Gebiet, das Herzogtum Krains, die gefürstete Grafschaft Görz und Gradiska, die Markgrafschaft Istrien und das Königreich Dalmatien.

In La Paz wird ein schweizerisches Konsulat errichtet für Bolivien, und zum Konsul daselbst ernannt: Herr Gottlieb August H an h a r t , von Bülach, Inhaber eines Eisenwarengeschäftes in La Paz.

Dem Gesuche des Herrn alt Regierungsrat Zollikofer um Entlassung als Mitglied der internationalen Rheinregulierungskommission wird entsprochen, unter Verdankung der geleisteten Dienste. An dessen Stelle wird ernannt: Herr Regierungsrat R i egg, Chef des st. gallischen Baudepartements, zurzeit Stellvertreter von Herrn alt Regierungsrat Zollikofer.

An nachgenannte Waldverbesserungen werden Bundesbeiträge wie folgt zugesichert : 1. Dem Kanton G r a u b ü n d e n an die Kosten für Lawinenverbau und Aufforstung in Valdunga, Gemeinde Maladers :

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80 % der Kosten der Aufforstung und des Lawinenverbaues von Fr. 26,000 . . . .

50 % der Zäunungskosten von Fr. 2200 . . .

50 °/o der Kosten des Erwerbes des Bodens und der Heubargen von Fr. 4500 . . . .

Total

Fr. 20,800 ,, 1,100 ,,

2,250

Fr. 24,150

2. Dem Kanton W a l l i s an die zu Fr. 29,779.50 veranschlagten Kosten der Ergänzungsarbeiten der Entwässerung und Aufforstung Praz pourris, Gemeinde Vétroz, Eigentum des Kantons Wallis, 60 %, im Maximum Fr. 17,867. 70.

Mit Note vom 27. November 1911 macht die britische Gesandtschaft in Bern gernäss Art. 3 des internationalen Übereinkommens betreffend das Verbot der Verwendung von weissem (gelbem) Phosphor in der Zündholzindustrie, vom 26. September 1906, dem Bundesrate Mitteilung vom Beitritte von Neuseeland 7,um genannten Übereinkommen.

Den Staaten, die der genannten Übereinkunft beigetreten sind, wird dieser Beitritt mitgeteilt, nämlich: Deutschland, Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederland.

Das allgemeine Bauprojekt der neuen Hauensteinlinie SissachOlten, der S. B. B. für die Teilstrecke Sissach-Gelterkinden, km 21,ios--23,632, wird unter einigen Bedingungen genehmigt.

(Vom 8. Dezember 1911.)

Der Bundesrafc hat in seiner heutigen Sitzung in bezug auf die Besetzung der Kommandostellen der Armeekorps und Divisionen folgende Beschlüsse gefasst: 1. Es werden gemäss den von ihnen gestellten Gesuchen und unter Verdankung der geleisteten Dienste auf den 1. April 1912 von ihren Kommandos entlassen und unter die nach Art. 51 der Militärorganisation zur Verfügung des Bundesrates stehenden Offiziere versetzt : Oberstkorpskommandant Th. S p r e c h e r - v . Bernegg in Bern vom Kommando des 4. Armeekorps,

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Oberstkorpskommandant W i l l in Bern vom Kommando des 2. Armmeekorps, Oberstdivisionär Heinrich S c h i e s s in Zollikon vom Kommando der 7. Division.

2. Über die Entlassungsgesuche der Herren Oberstkorpskommandant Peter I s l e r , Kommandant des 1. Armeekorps, und Oberstdivisionär Wild bolz, Kommandant der S.Division, wird erst dann Beschluss gefasst, wenn über die künftige Ordnung der Stellung der Kommandanten der Heereseinheiten entschieden sein wird.

Nachdem sich die Herren Isler und Wildbolz hiermit einverstanden erklärt haben, wird auf die von ihnen gestellten Entlassungsgesuche zurzeit nicht eingetreten.

3. Zum Oberstkorpskommandanten wird befördert: Oberstdivisionär Isaak I s e l i n in Basel, zurzeit Kommandant der 5. Division, mit Brevet vom 1. April 1912.

4. Es werden auf 1. April 1912 übertragen : a. Das Armeekorpskommando I an Oberstkorpskommandant Peter I s l e r in Bern.

&. Das Armeekorpskommando II an Oberstkorpskommandant Isaak I s e l i n in Basel.

c. Das Armeekorpskommando III an Oberstkorpskommandant Ulrich W i l l e in Meilen.

5. Auf den 1. April 1912 werden ernannt: Zum Kommandanten der 1. Division: Oberstdivisionär Louis Henri B o r n a n d in Causanne Zum Kommandanten der 2. Division : Oberstdivisionär A. G a l i f f e in Genf.

^Zum Kommandanten der 3. Division: Oberstdivisionär Ed. W ildb o l z in Bern.

Zum Kommandanten der 4. Division: Oberstdivisionär A. A u d é o u d in Genf.

Zum Kommandanten der 5. Division: Oberstdivisionär H. S t e i n b u c h in Lausanne.

Zum Kommandanten der 6. Division : Oberstdivisionär Paul S c h i e s s l e in Chur.

6. Die Gewählten haben das ihnen übertragene Kommando mit dem 1. April 1912 zu übernehmen, aber bereits von jetzt an bei der Ernennung der Kommandanten, der Bildung der Stäbe

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Dem Gesuche des Herrn Rudolf von R e d i n g, Ständerat, in Schwyz um Entlassung als Mitglied der Kommission zur Prüfung und Begutachtung der Militärverwaltung und des Unterrichts wird entsprochen, unter Verdankung der geleisteten Dienste.

An Stelle des Herrn Ständerat von Reding wird als Mitglied der vorgenannten Kommission gewählt : Herr Nationalität Dr. Alfons von S t r e n g in Sirnach (Thurgau).

Wahlen.

(Vom 1. Dezember 1911.)

Internationales Bureau des Weltpostvereins.

Sekretär : Ernst Voûtât, von Sorvilier, zurzeit Sekretär-Adjunkt; Kanzleisekretär: Märe Henrioud, von Belmont sur Yverdon, Commis.

Commis : Maurice Junod, von Ste Croix, Gehülfe I. Klasse bei der schweizerischen Oberpostdirektion, zurzeit in provisorischer Stellung beim internationalen Bureau des Weltpostvereins.

Internationales Bureau der Telegraphen-Union (Abteilung Radiotélégraphie).

Kanzleisekretär : Henri Eggli, von Diessbach bei Buren a. A., zurzeit Kanzlist bei der nämlichen Abteilung.

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13.12.1911

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