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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Anordnung von besonder Kursen für die Neuorganisation der Verbände (Organisationsmusterungen).

(Vom 17. November 1911.)

Tit.

Infolge der neuen Truppenordnung erfahren eine Anzahl von Einheiten und Truppenkörpern eine neue Zusammensetzung, sei es, dass sie aus Mannschaften anderer Gebietsteile rekrutiert werden, als bisher, sei es, dass sie in ihrem organisatorischen Bestand verändert werden. Alle diese Truppenteile müssen nunmehr neuorganisiert werden. Es betrifft, abgesehen von neugebildeten Stäben, die hier ausser Betracht gelassen werden können, im wesentlichen folgende Einheiten und Truppenkörper : Einige Bataillone und Kompagnien der A u s z u g s - i n f a n t e r i e ; sämtliche I n f a n t e r i e d e r L a n d w e h r .

Die Landwehr-Mitrailleur-Kompagnien der K a v a l l e r i e .

Von A r t i l l e r i e und T r a i n : die Säumer, die Fussartillerie, die Pontonier-Trainkompagnien, die Parkartillerie.

Vom G e n i e : die Sappeurbataillone, die Pontonierbataillone, die Telegraphenpionierkompagnien, die Signalpionierkompagnie, die Scheinwerferpionierkompagnie.

Die Sanitätsabteilungen, Feldlazarette und Sanitätszüge.

Die V e r p f l e g u n g s a b t e i l u n g e n , Verpflegungskompagnien und Bäckerkompagnien.

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Der Auszug der drei Hauptwaffen wird also nur unbedeutend berührt, während vor allem die Truppenkörper der Landwehr und sodann diejenigen einiger Spezialwaffen stärker beteiligt sind.

Soviel wie möglich soll die Neuorganisation der in Frage kommenden Truppenteile auf rein administrativem Wege erfolgen, d. h. durch blosse Übertragung der betreffenden Mannschaften in die neuen Kontrollen und durch Eintragung der neuen Einteilung im Dienstbüchlein. Dieses Auskunftsmittel genügt aber nur in einigen wenigen Fällen. In der Hauptsache müssen die neuzuformierenden Einheiten einberufen und an Ort und Stelle in Anwesenheit von Kader und Mannschaften neuorganisiert und mit den neuen Abzeichen ausgerüstet werden.

Diese Neuorganisation lässt sich nun zum Teil wiederum verbinden mit dem Wiederholungskurs, zum Teil aber muss sie wie bei frühem Anlässen ähnlicher Art (Neuorganisation dei' Landwehr im Jahre 1897) an besondern Organisationsmusterungen stattfinden. Zu beachten ist dabei, dass da wo die Organisationsmusterung mit dem Wiederholungskurs verbunden wird, die nicht mehr wiederholungskurspflichtigen Mannschaften für die Dauer der Organisation mit einberufen werden müssen.

In allen Fällen uiuss aus naheliegenden Gründen dafür gesorgt werden, dass die Neuorganisationen auf 1. April 1912, d. h. auf den Tag, da die neue Truppenordnung in Kraft tritt, im wesentlichen durchgeführt sind.

Besondere Organisationsmusterungen sind demnach vor allem bei den Truppenteilen unumgänglich notwendig, die nächstes Jahr keinen Wiederholungskurs haben. Das betrifft den Grossteil der Landwehr und zwar unter Berücksichtigung der im Budgetentwurf pro 1912 vorgesehenen Landwehrwiederholungskurse 42,000 Mann Infanterie, 3200 Mann Artillerie, 1500 Mann Sanitäi, 600 Mann Verpflegungstruppen; total 47,300 Mann.

Im fernem haben noch folgende Truppenteile besondere Organisationsmusterungen abzuhalten : I n f a n t e r i e . Eine Anzahl von aufzulösenden Füsilier- und Schützenkompagnien, deren Mannschaft auf andere Einheiten verteilt wird (Schützenkompagnien.1/2, IV/2, H/4, HI/4, H/5, HI/7, H/8, I1I/8, IV/8, französisch sprechende Mannschaft des Fusilierbataillons 23, Füsilierkompagnien I und IV/98).

Eine Anzahl von Füsilier- und Schützenkompagnien, die aus Mannschaften anderer Einheiten neu gebildet werden (Füsilierkompagnie 1/98, Schützenkompagnien HI/4, HI/5, 1/7, IH/8).

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Die Radfahrerkompagnien 3, 4, 5 und 6, die im Herbst 1912 mit ihren Divisionen zum Wiederholungskurs einzurücken haben, mit deren Organisation aber nicht' bis dahin zugewartet werden darf.

Total Infanterie 4200 Mann.

Artillerie.

430 Mann.

Die bereits ausgebildeten

Säumer.

Total

G e n i e . Die aus Auszug und Landwehr gemischte Scheinwerferpionierkompagnie mit rund 120 Mann.

S a n i t ä t . Die Sanitätsabteilungen 2, 4, 6, deren Mannschaften im Jahre 1912 einzeln zu Rekrutenschulen und Kaderkursen kommandiert werden und deren Einheiten jiafür als solche keinen Dienst haben.

Total 1200 Mann.

V e r p f l e g u n g s t r u p p e n . Die aus Auszug und Landwehr zusammengesetzten Verpflegungsabteilungen 5 und 6 und die Bäckerkompagnien 5, 7, 8 und 9, die im Herbst zum Manöver der 5. und 6. Division beigezogen werden, mit deren Organisation aber nicht bis dahin zugewartet werden darf.

Total 1300 Mann.

Abgesehen von der nicht wiederholungskurspflichtigen Landwehr haben also nur rund 7300 Mann zu besondern Organisationsmusterungen einzurücken.

Im übrigen könnten die Neuorganisationen auf dem rein administrativen Wege oder in Verbindung mit den ordentlichen Wiederholungskursen stattfinden.

Die Organisationsmusterungen sollen die Dauer von drei Tagen nicht übersteigen. Die Mannschaften sind zu entlassen, sobald die Organisation beendigt ist, also eventuell auch vor dem.

dritten Tage.

Werden die Organisationsmusterungen mit den Wiederholungskursen verbunden, so kann die Organisation innerhalb der gesetzlichen Dauer der Wiederholungskurse durchgeführt werden (Art. 115 der Militärorganisation). Eine Ausnahme hiervon muss bei den Verpflegsabteilungen gemacht werden mit Rücksicht auf ihre durchaus neue Gestaltung, insbesondere die organische Zuteilung von Trains. Wir haben demnach in Aussicht genommen, die Dauer der Wiederholungskurse derjenigen

682 Verpflegsabteilungen, die die Organisationsmusterung mit dem Wiederholungskurs verbinden, um zwei Tage zu verlängern.

Die Kostenberechnung stellt sich wie folgt : Es haben an besonderen Organisationsmusterungen und an solchen die mit dem Wiederholungskurs verbunden werden, wobei im letztern Fall nur die Mannschaft in Rechnung fällt, die nicht wiederholungspflichtig ist, teilzunehmen : Von der Infanterie des Auszuges 6400 Mann. Wir berechnen im Durchschnitt pro Mann 2,5 Tage, macht total 1(5,000 Tage Von der Infanterie der Landwehr 45,300 Mann. Wir berechnen nach den Erfahrungen der letzten Organisationsmusterungen im Durchschnitt pro Mann 2,a Tage, macht total 99,660 ,, Von den Spezialwaffen 15,930 Mann. Wir berechnen überall 3 Tage pro Mann, gibt total 47,790 ,, Dazu kommen noch 1000 Mann der Verpflegsabteilungen mit zwei zu der gesetzlichen Dauer des Wiederholungskurses hinzugefügten Diensttagen, gibt 2,000 ,, Total sämtlicher Organisationstage oder rund 166,000 Tage.

165,450 Tage

Davon entfallen auf Mannschaften, die, obschon nicht mehr wiederbolungskurspflichtig, zum Zweck der Organisation und für die Dauer derselben zum Wiederholungskurs einzurücken haben 37,860 Tage, auf die besondern Organisationsmusterungen dagegen 127,590 Tage.

Als durchschnittlicher Einheitspreis darf in Anschlag gebracht werden ein Betrag von Fr. 3. 40. Bei den Organisationsmusterungen der Landwehr-Infanterie im Jahre 1898 betrug der Einheitspreis Fr. 3. 08. Danach beträgt die Gesamtausgabe für Organisationsmusterungen rund Fr. 565,000.

Ausserdem wird die Neuorganisation infolge der notwendigen Umänderungen von Bekleidungsgegenständen (Achselnummern, Abzeichen an Käppi und Mütze, Pompons u. dgl.) einige Kosten; verursachen. Wir hoffen aber die daherigen Auslagen, die sich zur Stunde noch nicht genau berechnen lassen, aus dem laufenden Kredit J. 1. a. 2. Ersatzausrüstung bestreiten zu können.

Um nun das Budget einigermassen zu entlasten, möchten wir in Aussicht nehmen, die im Budget pro 1912 vorgesehenen

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Landwehr-Wicderholungskurse der Infanterie, der Parkartillerie, der Saumparks, der Fussartillerie und des Genie auf das Jahr 1913 zu verschieben. Dies in der Meinung, dass die nach dem ordentlichen Turnus im Jahre 1913 abzuhaltenden Landwehrkurse in diesem Jahre gleichwohl stattfinden. Ein Hinausschieben sämtlicher Landwehr-Wiederholungskurse um eia Jahr ist nicht angängig, weil schon im Jahre 1908 beim Übergang zur neuen Militärorganisation keine Landwehrkurse abgehalten wurden und der Ausbildungsstand unserer Landwehr durch eine Wiederholung dieser Massnahme allzusehr leiden würde.

Die Verlegung der pro 1912 vorgesehenen Kurse auf das Jahr 1913 glauben wir hinsichtlich des Budgets um so eher empfehlen zu können, als 1913 kein Manöver zweier Divisionen gegen einander stattfinden wird, sondern nur Wiederholungskurse im Rahmen des Regiments, der Brigade und der Division. Es dürfte hiervon eine etwelche Erleichterung der Ausgaben für Unterricht zu erwarten sein.

Fallen die Landwehr-Wiederholungskurse für 1912 im angegebenen Umfange aus, so ergibt sich eine Entlastung des Budgets um folgende Beträge : Wiederholungskurse der Landwehr-Infanterie . Fr. 327,600 ., ., Parkartillerie . . . ,, 24,960 ,, ,, Saumparks . . . .

, , 25,116 ,, ,, Fussartillerie....

,, 18,265 ,, des Genie ,, 6,760 Ausserdem Ausfall an Pferdemiete : . . . . ,, 27,280 Total

Fr. 429,981

Andererseits müssen dann die Landwehrtruppen, deren Wiederholungskurs 1912 ausfällt, Organisationsmusterungen abhalten, was die Kosten dieser Musterungen um den Betrag von Fr. 61,948 vermehren, also auf eine Totalsumme von rund Fr. 627,000 erhöhen wird.

Die Mehrbelastung, die das Budget für 1912 durch die Anordnung von Organisationsmusterungen erleidet, reduziert sich aber immerhin auf zirka Fr. 197,000.

Gestützt auf diese Erwägungen, beehren wir uns, Ihnen den nachfolgenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss zur Annahme zu empfehlen.

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Wir fügen bei, dass die Vorlage im Dezember erledigt werden sollte, da die Organisationsmusterungen im Frühjahr (März oder April) stattfinden müssen.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 17. November

1911.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d es p r ä s i d e n t :

Buchet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

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(Entwurf.)

lìumlesbesohluss betreffend

die Anordnung von besondern Kursen filr die Neuorganisation der Verbände (Organisationsmusterungen).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme einer Botschaft des Bundesrates vom 17. November 1911 ; gestützt auf Art. 123 der Militärorganisation vom 12. April 1907, beschliesst: Art. 1. Der Bundesrat wird ermächtigt, die zur Neuorganisation der Verbände notwendigen Organisationsmusterungen nach Massgabe seiner Botschaft an die eidgenössischen Räte vom 17. November 1911 anzuordnen.

Es wird ihm hierfür ein Kredit von Fr. 627,000 bewilligt.

Art. 2. Die im Budget pro 1912 vorgesehenen Wiederholungskurse der Landwehr-Infanterie, der Parkartillerie, der Saumparks, der Landwehr-Fussartillerie und der Landwehr-Genietruppen werden auf das Jahr 1913 verschoben.

Art. 3. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit seiner Vollziehung beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Anordnung von besondern Kursen für die Neuorganisation der Verbände (Organisationsmusterungen).

(Vom 17. November 1911.)

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1911

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47

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239

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22.11.1911

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