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Schweizerisches Bundesblatt.

63. Jahrgang.

IV.

JE 44

1. November 1911.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Bern für Wiederherstellungsarbeiten an der Emme zwischen Emmenmatt und der Kantonsgrenze Bern-Solothurn.

(Vom 21. Oktober 1911.)

Tit.

Unterm 22. August 1911 hat die Regierung des Kantons Bern ein Schreiben folgenden Inhalts an uns gerichtet: ,,Am 27. Juni 1911 hat Ihr Departement des Innern von uns eine Zusammenstellung des im Juni 1910 in unserm Kanton ·entstandenen Gewässerschaden verlangt. Am 28. September 1910 haben wir diese Zusammenstellung gegeben. Die Schadenangabe belief sieh auf Fr. 580,200 und der provisorische Kostenanschlag für die notwendig gewordenen Wiederherstellungsarbeiten auf Fr. 841,500. Nebstdem waren bereits im Januar gleichen Jahres schwere Schädigungen entstanden und mehr oder weniger, bald hier, bald dort, das Jahr hindurch, so dass der wirkliche Schaden «ich bedeutend höher belief als angegeben, zumal die · Wiederherstellungsarbeiten vielfach durch die stets sich wiederholenden Hochwasserstände erschwert und verteuert wurden.

Heute sehen wir uns veranlasst, Ihre Behörde um einen ausserordentlichen Bundesbeitrag an die Kosten der Verbauung der bei Utzenstorf und bei Lützelflüh/Goldbach erfolgten AusBundesblatt. 63. Jahrg. Bd. IV.

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bruche der Emme zu ersuchen. Diese beiden Vorkommnisse waren mit so grossen Schädigungen und Verbauungskosten verbunden, dass eine ausserordentliche Unterstützung des Bundes gerechtfertigt ist.

Bei Utzenstorf hat die Emme die rechtseitige Eindämmungan zwei Stellen durchbrochen und längere Zeit bis nach Gerlafingen hinunter das Landgebiet ausserhalb ihres Bettes durchflossen, dasselbe überschwemmt und mit Schutt überführt und drei Gebäude zerstört. Mit Not gelang es, gefährdete Menschen zu retten (leider verunglückten dann zwei Arbeiter bei den Verbauungen). Die Durchbruchverbauung war sehr schwierig, gelang aber schliesslich der aufgewendeten Energie. Das dabei angewandte System von eingerammten Eisenbahnschienen und Betonmauern erscheint als das richtigste und solideste ; es hat sich auch bis jetzt durchaus bewährt.

Der anfangs nach der Bätterkindenseite hin drohende Durchbruch konnte verhütet werden, hingegen fanden Anrisse auch an den linksufrigen Leitwerken und Hochwasserdämmen statt, so dass auch hier bedeutende Reparaturen und Neubauten gemacht werden mussten.

Eine Hauptursache der Dammbrüche lag neben dem hohen Wasserstande und dem gewaltigen Geschiebstrieb der Emme iu der hohen Lage des Flussbettes, dem noch durch rationelle Massnahmen gegen Gerlafingen hinunter eine grössere Vertiefung verschafft werden muss, wofür Studien bereits angeordnet wurden.

In ähnlicher Weise fand ein Bruch der Uferschwelle oberhalb Niedergoldbach-Gohlhausbrücke gegenüber dem Dorfe Lützelflüh auf dem linken Ufer statt, doch konnte dort glücklicherweise ein vollständiges Austreten des Flusses verhütet werden, ansonst derselbe die ganze Ortschaft Goldbach und die dortige Gegend weiter abwärts überschwemmt hätte, wobei der Schaden viel grösser geworden wäre, als bei Utzenstorf/Bätterkinden.

Die Abrechnungen über die infolge der Katastrophen vom 15. Juni nötig gewordenen und im Einvernehmen mit Ihren: Baubehörden ausgeführten Verbauungen bei Utzenstorf/Bätterkinden belaufen sich auf Fr. 444,191. 50 diejenigen bei Goldbach (Gohlhausbrücke), sowie im Kesselgraben bei Burgdorf, im Schnetzenund Rüderswilschachen und bei der Wannenfluh auf ,, 98,277. 1& Zusammen

Fr. 542,468. 6S

371 Allerdings haben auch auf anderen Strecken der Emme Schädigungen stattgefunden, sie waren aber doch von geringerem Belang und beschränken wir uns deshalb auf die oben angegebenen, für welche die betreffenden Gemeinden sich um ausserordentliche Unterstützung durch Bund und Kanton bewerben.

Die gewöhnlichen Korrektionsarbeiten sollen noch aus dem laufenden Subventionsbeschluss vom 21. Dezember 1906 subventioniert werden.

Indem wir uns auf die bezüglichen Berichte, Rechnungen und Belege berufen, welche bereits von Ihrem Oberbauinspektorate geprüft worden sind, stellen wir hiermit das ehrerbietige Gesuch um einen ausserordentlichen Beitrag von 50°/o an die angegebenen Kosten von Fr. 542,468. 65."· Es mag nun hier am Platze sein, aus dem Berichte der Unternehmung noch einige nähere Angaben über die durch das Hochwasser gemachten Schäden und den Vorgang bei den Wiederherstellungsarbeiten zu geben.

Am 15. Juni 1910 um elf Uhr vormittags, bei einem Pegelstande von 4,20 Meter in Emmentnatt, wurde die Emmenschwelle zirka 90 Meter unterhalb dem Punkt, wo die Gemeindegrenze Bätterkinden-Äffligen die Emmenaxe schneidet, auf dem rechten Ufer (UUenstorfseite) bei Beginn einer Kurve auf eine Länge von 64 Meter durchbrochen. Ein zweiter Schwellendurchbruch erfolgte weiter flussabwärts, zirka 150 Meter unterhalb dem ersteren auf eine Länge von 164 Meter, gerade gegenüber dem Rechen des neuen Kanaleinlaufes der Papierfabrikgesellschaft Utzenstorf. Zugleich wurde der Hochwasserdamm auf eine Länge von 145 Meter zerstört und flussaufwärts auf eine Länge von 75 Meter angerissen. Alles Emmenwasser lief nun ausserhalb des Emmenbettes gegen den Utzenstorferschachen, folgte dem Laufe des ausserhalb des Hochwasserdammes entspringenden Grundbaches und überschwemmte ein grosses Wald- und Landgebiet.

Der letztangeführte Dammbruch auf Utzenstorferseite ereignete sich gerade gegenüber der Stelle, an welcher im Jahre 1899 auf der Bätterkinderseite ein Schwellen- und Dammbruch von 85 Meter Länge stattfand und das Emmenwasser das Dorf Bätterkinden überschwemmte.

Auch diesmal wurde ein Stück des Hochwasserdammes auf eine Länge von 85 Meter auf Bätterkinderseite oberhalb der Einlauf'kanalmauer der Papierfabrikgesellschaft Utzenstorf weggerissen, sowie die Schwellen auf eine grosse Strecke stark beschädigt.

372 Gernäss Vertrag wurde die Firma Brunschwyler und Söhne beauftragt, die Wiederherstellungsarbeiten in Regie nach Angaben der staatlichen Bauleitung auszuführen.

Im Emmenbett wurden durch die an der Ausbruchstelle entstandene Kiesbank zwei Kanäle gegraben, welche es ermöglichten, dass am 25. Juni ein Teil des Emmenwassers wieder durch das Emmenbett abfloss. Zugleich wurde am oberen und unteren Schwellendurchbruch von beiden Enden gegen die Mitte gearbeitet, um die Öffnungen zu verkleinern. Diese Arbeiten wurden stets erschwert durch den anhaltenden hohen Wasserstand der Emme (über 2,o Meter am Pegel in Emmenmatt) und durch den Umstand, dass das Emmenbett zu dieser Zeit 2 bis 2,50 Meter höher lag als das Terrain ausserhalb des Hochwasserdammes, wo noch Grundbäche entspringen, welche bei jedem Hochwasser neue Auskolkungen verursachten.

Am 26. Juni 1910 wurde bei neuerlichen Anschwellungen der Emme am untern Schwellendurchbruche wieder ein Schwellenstück von 20 Meter Länge und am 30. Juni gì. J. ein solches von 10 Meter weggerissen, sowie am untern Riss des Hochwasserdammes ein Stück von 15 Meter Länge. Zugleich lagerte sich eine neue Kiesbank am untern Schwellendurchbruch ab, so 'dass sämtliches Emmenwasser wieder durch den Schachen lief, und alle Stege, Rollwagen und Schienen mit sich fortriss.

Bis jetzt waren die Wieder.herstellungsarbeiten in gewohnter Weise mittelst Packwerkbau ausgeführt worden ; die hohe Lage des Emmenbettes und die verschiedenen neuen Schwellendurchbruche veranlassten die Bauleitung, eine andere Bauweise vorzunehmen. Zuerst wurden schwere, zugespitzte, 6 bis 9 Meter lange Eisenbahnschienen, alle l,so Meter weit von einander entfernt, zweireihig verschränkt, eingerammt und unter dem Schutz derselben dann das Leitwerk aus Packwerk hergestellt. Diese Arbeiten wurden bei der untern Schwelle nach den Schäden zu Ende Juni angefangen und es hat sich beim Hochwasser vom 6. Juli 1910 (mit 3,5o Meter am Pegel in Emmenmatt), sowie auch an demjenigen vom 10. Juli (3,so Meter am gleichen Pegel) gezeigt, dass alle Schienen standgehalten haben und nur die zum Einrammen notwendigen Notbrücken weggeschwemmt wurden. Durch dieses Verfahren ist es dann auch am 16. Juli 1910 gelungen, die zerstörten Schwellen wieder herzustellen und zu schliessen, so dass sämtliches Emmenwasser wieder durch das Emmenbett abfloss und die projektierte Kanalanlage unterhalb der Linde bei

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JJtzenstorf nicht mehr notwendig wurde. Die neu gemachten Schwellenarbeiten haben sich beim Hochwasser vom 23. Juli 1910 (2,97 Meter am Pegel in Emmenmatt) und am 9. August 1910 (3,60 Meter an diesem Pegel) gut bewährt. Auf grossen Strecken der alten Schwellen sind dann solche Pfählungen mit Eisenbahnschienen vorgenommen und zur Beschwerung der Leitwerke Betonblöcke von l m 3 Inhalt verwendet worden.

Hernach wurden die Arbeiten am Hochwasserdamm in Angriff genommen. Zuerst wurden Spundwände vermittelst zweier Dampframmen eingerammt und zugleich mit den Betonarbeiteu, Betonsporren, sowie später mit der Erstellung der Betonmauer am Hochwasserdamm fortgefahren.

Am Bätterkinderufer sind die Arbeiten am 22. Juli 1910 mit dem Bau einer Pontonbrücke über die Emme begonnen worden ; das grosse Hochwasser vom 9. August gì. J. hat diese weggerissen, wobei zwei Italiener ertranken. Am 12. August 1910 wurde ein neuer Steg eingebaut, am 15. August gì. J. sind die Arbeiten am Hochwasserdamm begonnen und zu Ende des Jahres 1910 fertiggestellt worden.

Beim Einbruch auf der Utzenstorferseite bestehen die definitiven, im Einverständnis mit dem eidgenössischen Oberbauinspektorat ausgeführten Bauten in einem Leitwerk aus Packwerk, welches durch zwei Reihen eingerammter Eisenbahnschienen verstärkt und an der gefährdesten Stelle mit grossen Betonblöcken beschwertest; eine'Hihterfüllung aus Kies vervollständigt diese erste Einwuhrung des Flussbettes.

Von dieser Leitwerklinie gehen Rückanbindungen zum Hochwasserdamm zurück, bestehend aus Betonmauern zwischen zwei Reihen eingerammter Schienen. Eine der Rückanbindungen ist auch nur aus Packwerk gemacht.

Beim Hochwasserdamm selbst befindet sich am FUSS eine auf eingerammten Eisenbahnschienen fundierte Betonmauer, die vordere Fläche der Auffüllung ist mittelst Betonplatten abgedeckt.

Auf der Bätterkinderseite ist der Hochwasserdamm auf der Flussseite streckenweise ebenfalls mittelst Betonplatten versichert.

Beim Einbruch an der Gohlhausbrücke wurde flussseits ein Leitwerk bestehend in einer 201 m langen Betonmauer erstellt mit'Rückanbindungen ebenfalls aus Beton. Die dort ausgeführte zweite Mauer ist zum Schütze einer Wasserleitung erstellt worden und gehört nicht zum Korrektionssystem, weshalb sie auch nicht subventioniert worden ist.

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Die weitern von der Regierung von Bern angemeldeten Ar» beiten sind noch folgende: 1. Neuerstellung von Streichschwellen (Holz und Faschinen) nebst Rückanbindungen längs dem Kesselgraben zu Burgdorf im Gebiet der Burgergemeinde Burgdorf.

2. Erstellung von Streichschwellen und Rückanbindungen im Schnetzenschachen auf eine Länge von 133 Meter,. im Gebiete des Staates Bern.

3. Erstellung von Neubauten (Streichschwellen und Rückanbindungen) auf Gebiet der Gemeinde Rüderswil im Rüderswilschachen und auf Gebiet der Rüderswilschachenkorporation in einer Länge von 217 Meter und im Gebiet der Spinnerei Rüderswil von 162 Meter.

4. Wiederherstellung des Leitwerkes bei der Wannenfluh in einer Länge von 200 Meter, nebst Rückanbindungen auf Gebiet der Emmentalbahn.

Die Kosten dieser Arbeiten belaufen sich nun nach erfolgter Prüfung der Rechnungen auf folgende Summen: I. Seidion. Kantonsgrenze Solothurn-Gemeindegrenze Burgdorf/Kirchberg.

a. Gemeinde Bätterkinden Fr. 63,589. 85 b. Gemeinde Utzenstorf ,, 379,417. 45 Total

Fr. 443,007. 30

II. Sektion. Gemeindegrenze Burgdorf/Kirchberg-Emmenmatt.

a. Neuerstellung von Streichsehwellen und Rückanbindungen oberhalb der Gohlhausbrücke Fr. 40,922. 15 b. Neuerstellung von Streichschwellen längs dem Kesselgraben zu Burgdorf ,, 13,195. 05 c. Neuerstellung von Streichschwellen im Schnetzenschachen ,, 8,691. -- d. Neuerstellungen auf Gebiet der Gemeinde Rüderswil ,, 12,593. 30 e. Wiederherstellung des Leitwerks bei der Wannenfluh, Gebiet der Emmentalbahn ,, 22,875. 65 Total

Fr. 98,277. 15

375 Zusammenzug : I. Sektion II. Sektion

Fr. 443,007. 30 ,, 98,277.15 Gesamtbetrag

Fr. 541,284. 45

Zu den Bauten selbst ist nicht viel zu bemerken -, im Schreiben der Regierung des Kantons Bern und im angeführten Berichte sind dieselben beschrieben. Sie sind im Einverständnis mit dem eidgenössischen Oberbauinspektorate ausgeführt worden, wobei zu berücksichtigen ist, dass ein Teil derselben während der grössten Gefahr und unter sehr erschwerten Umständen erstellt werden mussten, was auch auf deren Kosten bedeutenden Einfluss gehabt hat.

Was nun die Frage anbelangt, ob das Gesuch der Regierung des Kantons Bern berücksichtigt werden kann, so darf dieselbe unbedingt bejaht werden, ist man doch allen Kantonen, welche solche ungewöhnliche Hochwasserschäden angemeldet haben und für die infolge derselben notwendig gewordenen Wiederherstellungs- und Ergänzungsarbeiten um Hülfe des Bundes eingekommen sind, in weitgehendster Weise entgegengekommen.

Die Regierung ersucht, es möchte hier ausnahmsweise die Subventionsquote auf 50% angesetzt werden, in Berücksichtigung der grossen Kosten, welche besonders der Gemeinde Utzenstorf, aber auch Bätterkinden, Burgdorf, Lützelflüh, Goldbach und Rüderswil erwachsen sind. Diesem Gesuch darf wohl entsprochen werden, da doch die noch weiter notwendigen Ergänzungsarbeiten, gemäss dem Schreiben der Regierung, zu den im Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1906 angenommenen Ansätzen vollendet werden sollen. In der II. Sektion Gemeindegrenze Burgdorf/ Kirchberg-Emmentnatt sind nun zwei Strecken, für welche der angegebene Prozentsatz zu hoch erscheint; es sind dies die Arbeiten am Schnetzenschachen und bei der Wannenfluh. Bei ersterem ist der Staat Bern sehwellenpflichtig, bei letzterem die Emmentalbahn. Hier sind wir nun der Ansicht, dass die Ansätze für die laufenden Korrektionsarbeiten, d. h. 33l/a°/o ^ei~ behalten werden sollten, indem einerseits hier der Staat Bern, anderseits die Emmentalbahn, beide finanzkräftige Interessenten beteiligt sind. Die Subventionen für die ausgeführten Arbeiten sind ihnen auf Grund des Bundesbeschlusses vom 21. Dezember 1906 auch bereits ausbezahlt worden. Diese Kosten belaufen sich nach den vorstehenden Angaben sub e und e auf Fr. 31,566. 65.

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Demgemäss würde sich die mit 50 °/o subventionsberechtigte Summe auf Fr. 541,284. 45 weniger Fr. 31,566. 65, das heisst Fr. 509,717. 80 belaufen, was einen Subventionsbetrag von Fr.' 254,858. 90 ausmacht.

' Die jährlichen Anzahlungen können auf 3 Jahre verteilt werden, so zwar, dass in den beiden erstem Jahren je Fr. 90,000r im dritten der Rest ausbezahlt würden.

In diesem Sinne und dem vorliegenden Gesuche der Regierung des Kantons Bern entsprechend, erlauben wir uns, der Bundesversammlung den nachfolgenden Bundesbeschluss empfehlend zu unterbreiten.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 21. Oktober 1911.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Buchet.

Der II. Vizekanzler: Boiizon.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton Bern für Wiederherstellungsarbeiten an der Emme zwischen Emmenmatt und der Kantonsgrenze Bern-Solothurn.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht eines Schreibens der Regierung des Kantons Bern vom 22. August 1911 ; einer Botschaft des Bundesrates vom 21. Oktober 1911 ; auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wesserbaupolizei im Hochgebirge vom 22. Juni 1877, beschliesst: Art. 1. Dem Kanton Bern wird ein Bundesbeitrag für Wiederherstellungsarbeiten an der Emme zwischen Emmenmatt und der Kantonsgrenze Bern-Solothurn zugesichert.

Dieser Beitrag wird auf Fr. 254,858. 90 festgesetzt, als 50 % der verminderten Kostensumme von Fr. 509,917. 80.

Art. 2. Die Ausbezahlung "dieser Subvention erfolgt in drei Jahresraten ; demgemäss würde in den zwei ersten

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Jahren, beginnend mit dem Jahre 1912, eine Summe von je Fr. 90,000 und im dritten Jahr der Rest ausgerichtet werden.

Art. 3. Die Zusicherung des Bundesbeitrages tritt erst in Kraft, nachdem der Kanton Bern die Annahme dieses Beschlusses zu den vorstehenden Bedingungen angezeigt hat.

Für die Vorlegung des bezüglichen Ausweises wird der Regierung eine Frist von 6 Monaten, vom Datum dieses Beschlusses an gerechnet, gesetzt.

Der Bundesbeitrag fallt dahin, wenn der geforderte Ausweis nicht rechtzeitig geleistet wird.

Art. 4. Der Unterhalt der subventionierten Arbeiten ist gemäss dem eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetz vom Kanton Bern zu besorgen und vom Bundesrate zu überwachen.

Art. 5. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 6. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Bern für Wiederherstellungsarbeiten an der Emme zwischen Emmenmatt und der Kantonsgrenze Bern-Solothurn. (Vom 21. Oktober 1911.)

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44

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01.11.1911

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