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Schweizerische Bundesversammlung.

Die gesetzgebenden Räte sind am 27. März 1911 zur Fortsetzung der ordentlichen Wintersession zusammengetreten : Als neues Mitglied ist erschienen : im N a t i o n a l r a t : Sträuli, Hans, Stadtpräsident, in Winterthur.

Im N a t i o n a l r a t eröffnete Herr Präsident Kuntschen die Session mit folgenden Worten: Unter dem Eindruck tiefer Trauer habe ich die Ehre, diese Frühjahrssession zu eröffnen.

Seit unserer letzten Versammlung ist ein Mitglied des Bundesrates, das jüngste, durch den unversöhnlichen Tod aus seiner hervorragenden Stellung gerissen worden, und im Kreise unseres Rates fehlt ein Kollege, dessen angenehme Umgangsformen wir alle zu schätzen wussten.

Wie bei allen wohlgearteten Naturen die Tüchtigkeit sich nicht erst mit der Zahl der Jahre einstellt, hat Herr Dr. Brenner in seinem Heimatkanton schon in jugendlichem Alter eine ansehnliche Stellung eingenommen und einen grossen Einfluss ausgeübt. Mit 31 Jahren schon gelangte er in den Nationalrat.

Hier erfreute er sich bald eines bedeutenden Ansehens und einer geachteten Stellung, so dass er bereits im Jahre 1894 Ihre Beratungen zu leiten berufen wurde.

Er war ein gewandter und beredter Volksvertreter, und alle Gebiete parlamentarischer und gesetzgeberischer Tätigkeit schienen ihm vertraut zu sein. Hatte er über die Bestätigung politischer Wahlen -- ein Gegenstand, der während langer Zeit hitzige Erörterungen veranlasste -- oder über eine Frage juridischer Art oder über die Staatsrechnung zu berichten (über eine solche hatte ich zum erstenmal das Vergnügen, ihn sprechen zu hören), stets waren seine Bemerkungen in jeder Richtung zutreffend.

636 Sein Vortrag war klar und wohlerwogen ; Beweise und Begründungen brachte er auf eine Weise vor, die ihm die Zustimmung der Räte sicherte. Seine freundlichen, herzlichen Beziehungen zu seinen Kollegen trugen ebenfalls viel zu seinem Erfolge bei.

Als Mitglied unseres Rates suchte er sich besonders an der Gesetzgebung zu beteiligen. Diesem Bestreben gab er durch Einbringen von Motionen Ausdruck. Es sei mir gestattet, an diejenige zu erinnern, die auf eine Revision des Gesetzes über die Haftpflicht der Transportunternehmungen abzielte und die er auf eine ausgezeichnete Weise vertrat. Auf diesem Wege bereitete er sich auch für die Erstellung unseres Zivilgesetzbuches vor, das er so eifrig gefördert hat.

In den Bundesrat gewählt, allein durch die Stimmen seiner Partei, erwies er sich bald als Staatsmann und Beamter des ganzen Landes. Welches glänzendere Zeugnis könnten wir ihm geben, als die Anerkennung, dass er während der vierzehn Jahre, die er in der obersten Landesbehörde verbrachte, auf der Höhe seiner Aufgabe und unseres Vertrauens stand. Sein Ansehen hat nie eine Minderung erfahren.

Als Bundespräsident verstand er es, mit der hohen Stellung, die er zweimal bekleidete, tiefe Einsicht in die Staatsangelegenheiten mit vollkommenem politischem Takt zu vorbinden.

Indessen leitete ihn seine Neigung nach dem Justiz- und Polizeidepartement, wo seine Anlagen und Fähigkeiten eine Förderung erfuhren. Wie oft ist er da nicht in den Fall gekommen, uns die Lösung schwieriger Aufgaben vorzuschlagen !

Wenn seine Anträge bisweilen die Zustimmung der Räte nicht gefunden haben, ein Umstand, der in Ratsversammlungen, wo hier und da Leidenschaft und Aufregung herrschen, unvermeidlich ist, sein Glaube an die Notwendigkeit der Achtung vor dem Recht und an sein Ideal der Gerechtigkeit ist dadurch nie cr j schüttert worden.

Anlässlich der Ausarbeitung des Zivilgesetzbuches zeigte sich seine Arbeitslust in vollkommener Weise.

In den meisten Staaten sind die Zivilgesetzbücher infolge von wichtigen Ereignissen oder von politischen oder wirtschaftlichen Umgestaltungen entstanden. In der Schweiz kam ·dieses Werk der Einheit in grösster Ruhe, im tiefsten Frieden und ohne irgendwelchen Kampf zu stände. Dieser Umstand aber bereitete dem Gesetzgeber grosse Schwierigkeiten. Es han-

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delie sich in der Tat darum, nüchtern, ohne eine zwingende Veranlassung von Roherer Bedeutung, das Aufgeben alter Gebräuche, liebgewordener Gewohnheiten, die Verzichtleistung auf ehrwürdige Überlieferungen zu erlangen. Dank dem versöhnlichen Geiste, der geschickten Veranlagung und der aufgeklärten Vaterlandsliebe aller derer, die an dem Werke mitgearbeitet haben, verschwanden die Hindernisse allmählich und wurden die Schwierigkeiten gehoben.

Es war zweifelsohne ein denkwürdiger Tag für Herrn Bundesrat Brenner, als die eidgenössischen Räte mit Einmütigkeit das Zivilgesetzbuch annahmen, ein Werk, das er als eine so grosse Wohltat für das Land und die zukünftigen Generationen betrachtete.

Leider war es ihm nicht vergönnt, die Folgen dieses Werkes noch selbst wahrzunehmen und seine Wirkungen zu beurteilen.

Während man in den Kantonen über die Einführung des neuen Gesetzes beriet und sein Name überallhin erklang, wird er plötzlich seinem Lande, seiner Familie entrissen. In der Ferne hat er vielleicht noch den Widerhall davon vernommen. Dann wird er wenigstens die Befriedigung gehabt haben, dass die Kantone, dass das Schweizervolk den Magistraten nicht vergessen haben, der mit soviel Tatkraft, Verständnis und Hingebung für sein Vaterland gewirkt hat.

Wir, meine Herren, die wir ganz speziell Zeugen dieses schönen und edeln Menschenlebens haben sein dürfen, wir werden Herrn Bundesrat Brenner ein tief ins Herz gegrabenes und liebevolles Andenken bewahren.

Herr Nationalrat Rudolf G e i l i n g e r , den wir noch zuletzt fröhlich, lächelnd, strotzend von Lebenskraft und Gesundheit gesehen haben, ist am 23. Januar 1911 gestorben.

Soeben hatte er noch einer Sitzung des Zürcher Grossen Rates beigewohnt und reiste nach Winterthur zurück, als ihn ein tödlicher- Schlaganfall ereilte.

Herr R. Geilinger ist mitten in der Arbeit, in voller Tätigkeit vom Tode dahingerafft worden.

Er wurde am 8. Mai 1848 geboren, einer alten Familie von Winterthur entstammend ; er widmete sich dem Handelsfache.

Aber bald lenkte ihn seine Neigung zu dem öffentlichen Leben hin.

Noch jung, SOjährig, trat er denn auch in den Gemeinderat ein, welchen er beständig präsidierte.

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Während seiner langen Verwaltung wohnte er staunenswerten Umwandlungen in seiner Vaterstadt bei und sah sie zur grossen Industriestadt sich entwickeln. Er sah, wie aus diesen neuen Verhältnissen heraus hitzige Parteien entstanden, ihr Programm ausarbeiteten und zu dessen Verwirklichung nach Erlangung der öffentlichen Gewalt strebten.

Häufig hat er Streitigkeiten auf ökonomischem Gebiete beigewohnt und hat sie möglichst zu schlichten gesucht, diese Streitigkeiten, die stets so bedauerlich sind und wo scheinbar entgegengesetzte Interessen gegen einander im Kampfe stehen, die aber eigentlich doch in den meisten Fällen gemeinsam sind.

Inmitten all dieser Umwälzungen, dieser tiefgreifenden Veränderungen, blieb Herr Geilinger in seiner Stellung unbestritten; denn seine Mitbürger kannten des Mannes unbegrenzte Hingabe an das öffentliche Wohl, und niemals vergassen sie die kostbaren Dienste, die er seiner Stadt in mühevollen Tagen und schwierigen Zeiten leistete.

Diese gleichen trefflichen Eigenschaften brachte er auch in den Grossen Rat des Kantons Zürich mit.

Wie gerne hörte man ihm im Nationalrate zu, welchen zu präsidieren er die Ehre hatte ! Stets wusste er seine Betrachtungen und seine Fähigkeiten mit Lebhaftigkeit und Eifer zur Geltung zu bringen. Herr Geilinger brachte auch dem Turnwesen lebhaftes Interesse entgegen. Mit glühender Begeisterung sprach er von der Jugend, die er stark, schön und machtvoll wünschte. In ihr sah er nicht nur die Zukunft des Landes, sondern vor allem den Soldaten, den Vaterlandsverteidiger. Er war der Meinung, dass das Vaterland zur Sicherung seiner Unabhängigkeit sich auf seine eigenen Kräfte stützen solle. Dies war es besonders, was ihn so stark mit unserem Militärwesen verband. Er hat denn auch alle Grade der militärischen Stufenleiter erstiegen bis zum Oberstdivisionär.

Herr Geiliuger hat Truppeneinheiten befehligt, zu denen die Soldaten meines Heimatkantons gehörten. Während einiger Jahre war er sogar Kommandant der Verteidigung des Nieder-Wallis.

Als er sein Kommando niederlegte, bedauerten unsere Soldaten aufs lebhafteste den Weggang ihres Chefs, den sie liebten und achteten.

Und wir, meine Herren Nationalräte, mit bewegtem Herzen wollen wir den zuverlässigen Kollegen, den aufgeklärten Patrioten, den ergebenen Freund in treuem Gedenken bewahren.

639 Italien begeht in diesem Augenblick die Feier seines fünfzigjährigen Bestehens und das Jubiläum der Gründung seiner politischen Einheit.

Heute gerade vollzieht die italienische Hauptstadt den ersten Akt der Erinnerung an jenes Ereignis ; grossartige und prächtige Feste werden folgen. Ihr Präsident bringt Ihre Gefühle zum Ausdruck, wenn er diese Gelegenheit ergreift, um an dieser Stelle die freundschaftlichen Wünsche des Schweizervolkes für das Glück und Gedeihen Italiens, seines Volkes und seines königlichen Hauses auszusprechen.

Vielfache und mannigfaltige Beziehungen verbinden uns seit langem mit diesem schönen Lande und seinem arbeitsamen Volke.

Die Gemeinsamkeit materieller und intellektueller Interessen hat um unsere beiden Nationen ein starkes Band geschlungen.

Der Geist des Fortschritts und Unternehmungslust sind in unseren Tagen unaufhörlich daran, den Völkern neue internationale Verkehrswege zu eröffnen. So hat die Kühnheit der modernen Technik und der Erfindungsgeist die Durchquerung der gewaltigen Alpenteste vollbracht, die bis dahin wie ein unüberschreitbares Bollwerk sich einer engern Verbindung des Nordens und Südens Europas entgegenzustellen schien. Heute stehen dem transalpinen Verkehr zwei Wege offen.

Je mehr die Völker sich solchergestalt nähertreten, je mehr Berührungspunkte sich einstellen, desto lebhafter erwacht in ihnen der Gedanke und die Hoffnung, dass die wechselseitige Tätigkeit und die Beziehungen von Land zu Land sich im Interesse des Friedens, der Freundschaft und der Eintracht stets kräftiger entwickeln werden -- zum Wohl und zum Gedeihen der beiden Nachbarvölker.

Im S t ä n d e r a t hielt bei der Sessionseröffnung Herr Präsident Winiger folgende Ansprache : Meine Herren!

Sonntag den 12. März, morgens, verbreitete sich in der Bundesstadt und von hier aus rasch im ganzen Lande die ebenso unerwartete wie schmerzliche Nachricht, dass in der vorausgegangenen Nacht in Mentono, wo er sich seit längerer Zeit zum Kurgebrauche aufgehalten, B u n d e s r a t E r n s t B r e n n e r ge-

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sterben sei. Die Nachricht rief überall aufrichtiger Trauer; es war in Tat und Wahrheit eine Landestrauer. Diese hat in der eindrucksvollen Leichenfeier, welche Samstag den 18. März hier in Bern stattgefunden, und die allen Teilnehmern unvergesslich bleiben wird, würdigen Ausdruck gefunden.

Dr. Ernst Brenner war am 9. Dezember 1856 in seiner Vaterstadt Basel geboren. Hier durchlebte er seine Jugendjahro und erhielt er seine Ausbildung ; das juristische Fachstudium wurde auf den Hochschulen von München und Leipzig fortgesetzt.

In seiner Heimatstadt widmete sich Herr Brenner von 1879 bis 1884 erfolgreich dem Anwaltsberufe. Nachdem er schon seit 1881 dem Grossen Rate angehört, erfolgte 1884 sein Eintritt in den Regierungsrat, wo er abwechselnd das Justiz- und das Erziehungswesen leitete; zweimal, 1887 und 1894, war er Präsi~ dent der Behörde. Im Jahre 1887 wurde Herr Brenner in den Nationalrat gewählt, dessen Präsidentenstuhl er 1894 bekleidete.

Ich darf hier erwähnen, weil sie vielen unvergessen bleiben wird, die Ansprache, mit welcher Herr Brenner die Dezembersitzung im Nationalrate, unter dem frischen Eindrucke der Volksabstimmung über die Zollinitiative, eröffnete, womit er die Unterlegenen beruhigte, die vielfach gehörten Drohungen und Befürchtungen, als ob nun politisch-konfessionelle Kämpfe folgen werden, dürfen und werden nicht in Erfüllung gehen, das Land stehe vor grossen Aufgaben und diese fordern und bedingen die gemeinsame Arbeit von allen. In der Frühjahrssession 1897 erfolgte die Wahl von Herrn Brenner in den Bundesrat, als Nachfolger von Emil Frey. Es wurde ihm das Justiz- und Polizeidepartement zugeteilt, das er bisher geleitet hat, einzig unterbrochen durch die Jahre 1901 und 1908, in denen er das Bundespräsidium bekleidete.

Die Amtstätigkeit von Bundesrat Brenner in seinem Departement wird in der Landesgeschichte monumental verurkundet bleiben durcb das grosse Werk der Vereinheitlichung des Civilrechts, das unter ihm durchgeführt worden ist. Er hatte gute Hülfe für das Werk. Allein in allen Stadien, welche es durchlaufen, behielt Herr Brenner die Leitung, die ihm zukam, mit anerkannt sicherer, geschickter Hand. Manches wäre aus seiner Amtstätigkeit noch zu erwähnen, manche Leistung und mancher Erfolg. In allem bewährte sich der Verstorbene als gewissenhafter, gründlicher Arbeiter, von ernster, hoher Auffassung. Wir haben das je und je beobachten und bestätigen können, wenn

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Herr Brenner hier mit der ihm eigenen nicht aufdringlichen, aber überzeugenden Beredsamkeit seine Vorlagen vertrat. Ein verehrter Kollege von uns hat bei der Leichenfeier in Bern als Vertreter seines Heimatkantons die Treue und das Pflichtgefühl als die besten und hervortretendsten Eigenschaften von Bundesrat Brenner bezeichnet. Das wird zutreffend sein und die mannigfachen Vorzüge und Lichtseiten, welche an seinem Wesen und seiner Amtstätigkeit sonst noch hervorgehoben wurden, mögen mehr oder weniger alle als Ausfluss jener Eigenschaften betrachtet werden. So auch die Loyalität und die Gerechtigkeit, die ßundesrat Brenner auf hoher Warte wiederholt der politischen und konfessionellen Minderheit bekundet hat, treu dem Versprechen, welches er nach seiner bestrittenen Wahl in den Bundesrat abgelegt, er werde auch in der neuen Stellung seiner politischen Überzeugung treu bleiben, aber niemals vergessen, dass über den Parteien das Vaterland stehe, dessen Wohlfahrt zu fördern unser allgemeines Bestreben sein müsse. Herr Brenner hat das Versprechen treu gehalten ; das Zeugnis wird ihm nicht erst jetzt, nach seinem Tode, allgemein und unwidersprochen ausgestellt, es ist schon während seines Lebens wiederholt durch seine sozusagen einstimmige Wiederwahl geschehen.

So werden wir den verstorbenen Bundesrat Brenner zu den besten und bestverdienten Männern zählen, in deren Hände die Leitung der Geschicke unseres gemeinsamen Vaterlandes gelegt war. Sein Andenken soll und wird Stetsfort in hohen Ehren gehalten werden.

Meine Herren!

Am 23. Januar starb Herr Nationalrat R u d o l f G - e i l i n sOr e r von Wintérthur. Der Tod erreichte ihn unvorhergesehen, auf der Heimfahrt von Zürich, wo er an der Sitzung des Kantonsrates teilgenommen hatte.

Rudolf Greilinger war geboren am 8. Mai 1848 in Winter* thur, seinem Bilrgerort. Für den Kaufmannstand ausgebildet, trat er schon frühzeitig in den Dienst seiner Vaterstadt. 1878 wurde Herr Geilinger Mitglied des Stadtrates, im folgenden Jahre 1879 übernahm er die Präsidialleitung der Behörde, die er bis zu seinem Tode bekleidete. Die ersten Jahre seiner Amtstätigkeit waren schwer und sorgenvoll, infolge der Katastrophe der Nationalbahn.

Die Schwierigkeiten, in welche dadurch die Stadt Wintérthur kam, stellten an die Kraft und Hingabe des Mannes, der in

642 diesen Tagen das Steuerruder zu führen hatte, die höchsten Anforderungen. Rudolf Geilinger, von hoch entwickeltem Gemeinsinn, für sich selbst anspruchslos, von gestählter Arbeitskraft und zäher Ausdauer, war der rechte Mann auf dem arbeits-, sorgenund verantwortungsvollen Posten. Seine grossen Verdienste aus jenen Tagen werden seinen Mitbürgern vor allem unvergesslich bleiben, und sie haben sie ihm gelohnt durch das ungeteilte Vertrauen, welches sie ihrem Bürgermeister zeitlebens entgegenbrachten. Ebenfalls seit dem Jahre 1879 gehörte Herr G-eilinger ·dem Zürcher Kantonsrate an, in welchem er 1896 den Vorsitz führte. 1884 wurde er in den Nationalrat gewählt, als Mandatträger des 3. Kreises. 1889 bekleidete er den Präsidentenstuhl ·dieses Rates. Sein besonderes Interesse widmete Herr Geilinger stets auch unserm Wehrwesen; wir begegnen ihm zum Abschlüsse seiner ehrenvollen militärischen Laufbahn als Oberstidivisionär der Gotthardbefestigung.

In den Kreisen der Bundesversammlung genoss Herr Geilinger, ein Mann von schlicht anspruchsloser Lebensführung, bei aller Entschiedenheit der politischen Richtung seinen Kollegen gegenüber stets unterschiedbar freundlich wohlwollend, ungeteilte .Sympathie. Wir werden ihm alle ein gutes Andenken bewahren.

Meine Herren !

Im benachbarten Italien begeht man gegenwärtig das 50jährige Jubiläum der politischen Einigung des Landes. Heute, da wir hier unsere Tagung eröffnen, findet in der Hauptstadt ein erster feierlicher Erinnerungsakt statt, dem weitere gross angelegte festliche Veranstaltungen folgen sollen.

Ihr Vorsitzender glaubt, Ihren Gesinnungen und Ihren Intentionen zu entsprechen, wenn er den Anlass ergreift, um dem gemeinsamen lebhaften Wunsche des Schweizervolkes und seiner Behörden für das dauernde Glück und Wohlergehen des grossen Nachbarreiches, seines Volkes und seines Königshauses, Ausdruck .zu verleihen. Mannigfache Beziehungen verknüpfen uns von jeher mit dem schönen Lande und seinem regsamen Volke, ein reger, fruchtbarer Austausch geistiger und materieller Güter. Die fortschreitende Zeit ist stets darauf bedacht, dem grossen Völkerverkehre neue Wege zu ebnen. Und so haben die Technik und der Unternehmungsgeist längst auch den hohen trennenden Alpen·wall für den Verkehr von Nord und Süd auszuschalten verstanden ; 2u den zwei grossen Durchgangstoren, welche sie für uns bereits

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geschaffen, wird wohl über kurz oder lang noch ein drittes kommen. Je näher sich so die Länder gerückt sehen, um so lebhafter ist unser Wunsch und unsere Hoffnung, dass die reger und mannigfacher werdenden Beziehungen von Land zu Land wie bisher stets friedlich, freundlich und fruchtbar sich gestalten mögen, zum gemeinsamen Wohle der beiden Völker.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 27. März 1911.)

Die Kommission der Gottfried Keller-Stiftung hat die nachbezeichneten Kunstwerke ([les Paraboles] Zeichnungen von Eugène Burnand in Paris) erworben, und diese werden dem Kunstmuseum Lausanne zur Aufbewahrung übergeben : 1. ,,Les ouvriers de la onzième heure" ; 2. ,,La dîme du pharisien" ; 3. ,,Le grand filet" ; 4. ,,Le solliciteur importun".

Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. II.

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05.04.1911

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