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Schweizerisches Bundesblatt.

63. Jahrgang.

IV.

No 35

30. August 1911.

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Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Erstellung eines Verwaltungsgebäudes an der Inselgasse in Bern.

(Vom 26. August 1911.)

Tit.

Im Jahre 1908 wurde der westliche Teil des durch den Bundesplatz, die Inselgasse, das Inselgässchen und die Amthausgasse begrenzten Bauplatzes an die schweizerische Nationalbank verkauft und seither auf diesem das nunmehr seiner Vollendung entgegengehende Bankgebäude erstellt.

Behufs Erlangung von Projekten für den Neubau der Nationalbank und das anstossende eidg. Verwaltungsgebäude war unter den schweizerischen und den in der Schweiz niedergelassenen Architekten ein gemeinschaftlicher Wettbewerb veranstaltet worden, wodurch die bautechnische Seite der Frage abgeklärt wurde.

Durch die Plankonkurrenz sind wir in der Ansicht bestärkt worden, dass im Interesse eines einheitlichen Städtebildes eine architektonische Übereinstimmung des Nationalbankgebäudes mit dem eidg. Verwaltungsgebäude anzustreben sei, welche immerhin die verschiedene Zweckbestimmung der beiden Gebäude zum Ausdruck kommen lassen soll.

Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. IV.

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2 Nachdem das Preisgericht für diesen Wettbewerb das Projekt des Herrn Architekten Eduard Joos in Bern mit dem ersten Preis ausgezeichnet und die Direktion der Nationalbank diesem die Ausführung des Bankgebäudes übertragen hatte, schien es angezeigt, die Ausarbeitung der Pläne und die Ausführung des Verwaltungsgebäudes behufs Erzielung einer möglichst einheitlichen Baugruppe in dieselben Hände zu legen.

Unterm 6. März 1909 genehmigte der Bundesrat das Projekt für die Nationalbank unter der Bedingung, dass das Alignement am Bundesplatz 5 m nach Osten gerückt werde. Infolge dieser Verschiebung des Nationalbankgebäudes wurde das für das eidg. Verwaltungsgebäude vorgesehene Bauterrain um 199 m 2 verkleinert, so dass gegenwärtig nur noch 1326,5 m 2 zur Überbauung verfügbar sind.

Zu der Reduktion der Baufläche trägt auch der Umstand bei, dass im Interesse genügender Tagesbeleuchtung in den unteren Stockwerken anlässlich des Neubaues eine Verschiebung der alten Gebäudeflucht am Inselgässchen gegen Westen nicht zu umgehen ist. Bei der im vorliegenden Projekt angenommenen Verbreiterung des Inselgässchens um 6,5 bis 8,5 m würde dessen zukünftige Breite 10,5 m betragen.

Die Brandversicherungsanstalt des Kantons Bern, deren Gebäude an die Ostseite des Inselgässchens anstossen und durch dessen Verbreiterung unstreitig an Wert gewinnen werden, hat sich bis jetzt betreffs der Verabfolgung eines Beitrages an die der Eidgenossenschaft erwachsenden Kosten ablehnend verhalten.

Wir haben die Anstalt letzter Tage neuerdings auf die aus der Verbesserung dieser Strassenverbindung für sie resultierenden Vorteile aufmerksam gemacht und sie eingeladen, der Frage der Subventionierung der Strassenkorrektion näher zu treten. Wir hoffen, dass sich die Brandversicherungsanstalt zu einem angemessenen Beitrag herbeilassen werde.

Durch die rekursinstanzliche Entscheidung des Regierungsrates des Kantons Bern ist die maximale Höhe des Hauptgesimses der Nationalbank und damit auch des eidg. Verwaltungsgebäudes an der Amthausgasse auf Quote 561,24 festgesetzt. Diese Maximalhohe gilt auch für den grössern Teil der Fassade am Inselgässchen, während an der Inselgasse das Hauptgesims bis auf Quote 564,24 erhöht werden darf. Die dadurch erreichbaren Höhen des Hauptgesimses über dem Trottoir betragen an der Inselgasse 18,78 bis 19,05 m, am Inselgässchen und an der Amthausgasse 16,2i bis 16,6o m.

In Abweichung von den Stockwerkhöhen der Nationalbank wurden innerhalb dieser Höhengrenzen für das Verwaltungsgebäude ausser einem Kellergeschoss ein Brdgeschoss mit 4,75 m, ein erster und zweiter Stock mit je 4,40 m und längs der Inselgasse und der Nordseite des Hofes ein dritter Stock mit 4 m Stockwerkhöhe vorgesehen, während die gegen die Amthausgasse und das Inselgässchen liegenden Räume des dritten Stockes als Dachgeschossräume ausgebildet werden müssen. Immerhin wird trotz ungleichen Stockhöhen die für den Gesamteindruek der ganzen Baugruppe notwendige Harmonie mittelst Durchführung der horizontalen Gliederungen des Bankgebäudes hergestellt.

Die hufeisenförmig um einen Hof gruppierten Räume werden durch 3 m bezw. 2,6o m breite Gänge bedient, die von einem zentral gelegenen Treppenhaus und einem Personenaufzug aus erreichbar sind. Der Bau hat je einen Zugang von der Inselgasse und der Amthausgasse in der Verlängerung des Mittelganges.

Der Hof erhält zwei Zufahrten, von welchen diejenige an der Inselgasse der Nationalbank für Empfang und Spedition der Geld- und Goldbarrensendungen dienen soll, während diejenige an der Amthausgasse speziell für den Hof des Verwaltungsgebäudes reserviert ist.

Eine Gegenüberstellung der durch die Erstellung dieses Neubaues verfügbar werdenden Räume und der Raumbedürfnisse der verschiedenen Departemente ergab die Unmöglichkeit, alle zum Ausdruck gelangten Wünsche zu berücksichtigen. Wir beschränkten uns deshalb darauf, vorläufig folgenden Verteilungsplan aufzustellen, immerhin in der Meinung, dass später bei der Aufstellung der definitiven Baupläne allenfalls wünschenswerten Änderungen noch Rechnung getragen werden soll.

Kellergeschoss.

Kriegsmaterialverwaltung 3 Magazine mit zusammen .

Kriegstechnische Abteilung 2 Magazine mit zusammen Abteilung für Veterinärwesen 3 Magazine mit zusammen Zentralheizraum, Kohlenraum und Werkstätte, zusammen Hauswart 2 Keller, zusammen Disponibel 2 Räume, zusammen

115 137 126 120 37 43

m2 m2 m2 m2 m2 m2

Erdgeschoss.

Kriegsmaterialverwaltung 14 Räume mit zusammen Hauswartloge

.

541 m 2 21 m 2

1. Stach.

Kriegstechnische Abteilung 18 Räume mit zusammen Putzzeugkammer Disponibel II. Stock.

Abteilung für Veterinärwesen 7 Räume mit zusammen Handelsamtsblatt 5 Räume mit zusammen . . . .

Sekretariat für kaufmännisches Bildungswesen 2 Räume mit zusammen Sekretariat für l ~ n..

., ,,Sekretanat , , · , für r... Handelsregister ,,. ., , ,ö Zivilstandswesen J} o Räume mit zusammen Kontrollingenieur für eiserne Brücken l Raum . . .

Disponibel

586 m 2 14 m2 21 m 2 223 rn172 m'2 41 m' 2 *142 » An m25 m22 m-

III. Stock.

Administrative Abteilung des Eisenbahndepartements 4 Räume mit zusammen 121 m2 Rechnungswesen und Statistik des Eisenbahndepartements 6 Räume mit zusammen 188 m 2 Tarif- und Transportwesen des Eisenbahndepartements 6 Räume mit zusammen 186 m 3 Patenttaxensekretariat des Handelsdepartements 2 Räume mit zusammen 53 m 2 Disponibel Dachstock.

Hauswartwohnung mit 4 Zimmern nebst Küche zusammen

15 m 2

139 m'2

Ausser den Gängen, Treppen und Aborten stehen demnach zur Verteilung an die verschiedenen Abteilungen 95 benutzbare Räume zur Verfügung mit einem Gesamtflächeninhalt von 3088 in3.

Im übrigen geben die Pläne über alle Einzelheiten jede gewünschte Auskunft.

Zur Feststellung der Baukosten wurde eine detaillierte Kostenberechnung ausgearbeitet, welche für die verschiedenen Bauarbeiten folgende Ziffern aufweist: I. Erdarbeiten Fr. 20,000. -- II. Maurer-, Versetz- und Betonarbeiten . ,, 238,752. 25 III. Steinhauerarbeiten ,, 149,890.-- Übertrag Fr. 408,642. 25

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Übertrag Fr. 408,642. 25 Eisenlieferung ,, 3,720.-- Zimmerarbeiten ,, 20,000.-- Dachdeckerarbeiten ,, 11,055.85 Spenglerarbeiten ,, 20,389.65 Verputz- und Gipserarbeiten . . . ,, 45,985.60 Schreinerarbeiten ,, 89,100.15 Schlosserarbeiten ,, 21,675. -- Boden- und Wandbeläge ,, 46,122. 05 Malerarbeiten ,, 27,895.15 Tapeziererarbeiten ., 238. 70 Bildhauerarbeiten ,, 10,000.-- Zentralheizung ,, 30,000.-- Beleuchtung ,, 12,750.--.

Intallation von Gas, Wasser, sanitäre Anlagen, Kanalisation ,, 20,000. -- Lift ,, 8,000.-- Verschiedenes ,, 29,550.-- Einkauf in die Scheidemauer der Nationalbank ,, 6,400.-- Bauleitung und spezielle Bauaufsicht . ,, 58,000. -- Unvorhergesehenes, zirka 8 °/o der Posten I--XIX ,, 65,475.60 Total Baukosten Fr. 935,000. --

Für die Aufstellung des Kostenvoranschlages war wegleitend, dass das Verwaltungsgebäude zwar in der äusseren Gestaltung und dem zu verwendenden Material mit dem Nationalbankgebäude im Interesse der Erzielung einer einheitlichen Baugruppe übereinzustimmen, dagegen im innern Ausbau nicht über eine einfache aber würdige Ausführung hinauszugehen habe.

Die Totalsumme entspricht einer Quote von zirka Fr. 38. 35 per m8 des umbauten Raumes.

Mit dem Bau sollte in möglichster Bälde begonnen werden, indem es aus mehrfachen Gründen wünschenswert ist, die vorgenannten Verwaltungszweige, welche gegenwärtig zerstreut in Privathäusern installiert sind, in einem Gebäude unterzubringen.

Es mag darauf aufmerksam gemacht werden, dass es sich durch die Vereinigung dieser Abteilungen in dem projektierten Verwaltungsgebäude nicht etwa um eine Minderausgabe für den eidgenössischen Fiskus handeln kann, denn die Mietzinse in einem grössere Kosten verursachenden Monumentalbau müssen selbst-

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redend höher berechnet worden, als in einem billiger zu erstellenden Miethause. Auch ist in Betracht zu ziehen, dass die verschiedenen Verwaltungen bei provisorischer Unterbringung in Mietlokalen häufig mit einer geringern Anzahl und mit kleinern Lokalen vorlieb nehmen müssen, als dies bei definitiver Zuteilung von solchen in eigenen Gebäuden des Bundes der Fall ist. Dass sich für die projektierte Baute, in welcher zu einem grossen Teil Verwaltungen des Militärdepartements Unterkunft findet, sollen, der vorgeschlagene Bauplatz, der allerdings einen wenn auch einfach gehaltenen Monumentalbau verlangt, bestens eignen wird kaum bestritten werden können. Allseitig ist man übrigens der Ansicht, dass mit dem Abbruch des Restes der alten Gebäulichkeiten an der Inselgasse-Amthausgasse nicht mehr länger zugewartet werden sollte.

An Mietzinsen für gemietete Bureaux und Magazine der eidgenössischen Zentralverwaltung müssen gegenwärtig bezahlt werden : 1. Bundesanwaltschaft und Zentralpolizeibureau Fr. 4,500 2. Versicherungsamt ,, 3,000 3. Sekretariate für das Handelsregister und für das Zivilstandswesen, Vermessungsinspektorat des Justiz- und Polizeidepartements . . . ,, 3,200 4. Abteilung für Veterinärwesen des Militärdepartements ,, 3,200 5. Kriegsmaterialverwaltung ,., 5,500 6. Kriegstechnische Abteilung des Militär départements .

,, 9,600 7. Zentralpulververwaltung ,, 1,900 Fr. 30,900 8. Magazine des Sanitätsdepots. . Fr. 5,000 9. Magazine der Telegraphenverwaltung in Kehrsatz bei Bern . . ,, 8,000 ,, 13,000 Zusammen Fr. 43,900 Für die unter 3, 4, 5 und 6 hiervor aufgeführten Verwaltungen werden die Mietzinse nach Bezug des neuen Verwaltungsgebäudes dahinfallen. Die übrigen Bureaux, welche in das letztere disloziert werden sollen, befinden sich gegenwärtig in den Bundeshäusern, im Telegraphengebäude und im sogenannten Hallerhaus

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an der Inselgasse. Über den grössern Teil der frei werdenden Lokale wünschen verschiedene Verwaltungen, die gegenwärtigräumlich stark beengt sind, zu verfügen.

Wenn der erforderliche Baukredit in Ihrer ausserordentlichen Herbstsession bewilligt wird, so würden die Gebäude auf dem Bauplatze noch im laufenden Jahre abgebrochen werden, so dass die Bauarbeiten zu Anfang des nächsten Jahres in Angriff genommen werden könnten, in welchem Falle die Vollendung des Verwaltungsgebäudes auf Ende des Jahres 1913 ermöglicht würde.

Gestützt auf vorstehende Ausführungen empfehlen wir Ihnen den nachfolgenden Beschlussesentwurf zur Annahme und benützen ·den Anlass, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 26. August

1911.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Buchet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

8 (Entwurf.)

ßundesbeschluss betreffend

Erstellung eines Verwaltungsgebäudes an der Inselgasse in Bern.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 26. August 1911, beschliesst: Art. 1. Für den Bau eines zur Unterbringung von Abteilungen der eidg. Zentralverwaltung bestimmten Verwaltungsgebäudes an der Inselgasse in Bern wird dem Bundesrat ein Kredit von Fr. 935,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluss, mit dessen Vollziehung der Bundesrat beauftragt wird, tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Erstellung eines Verwaltungsgebäudes an der Inselgasse in Bern. (Vom 26. August 1911.)

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30.08.1911

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