00.043 Botschaft über die Teilnahme und den finanziellen Beitrag des Bundes an das Henry Dunant Zentrum für den humanitären Dialog für die Jahre 2001­2003 vom 31. Mai 2000

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, Wir unterbreiten Ihnen mit der vorliegenden Botschaft den Entwurf eines Bundesgesetzes und den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Teilnahme und den finanziellen Beitrag des Bundes an das Henry Dunant Zentrum für den humanitären Dialog mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wie versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

31. Mai 2000

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

10976

Der Bundespräsident: Adolf Ogi Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2000-0977

3515

Zusammenfassung Das Henry Dunant Zentrum für den humanitären Dialog ist eine privatrechtliche Stiftung unter Aufsicht des Bundes. Es löste 1998 das Institut Henry Dunant ab und hat zur Aufgabe, einen interdisziplinären, multikulturellen und universellen Dialog zu fördern mit dem Ziel, nachhaltige Lösungen für die Probleme der humanitären Aktion im Feld zu finden. Die Aktivitäten des Henry Dunant Zentrums sollen die Akzeptanz der humanitären Prinzipien bei allen in Konfliktsituationen involvierten, staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren (militärischen, politischen, wirtschaftlichen usw.) steigern. Die Tätigkeit des Zentrums ergänzt die Bemühungen der im Feld aktiven humanitären Hilfswerke und Organisationen (Internationale Bewegung des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds, Unterorganisationen der Vereinten Nationen und Nichtregierungsorganisationen), ohne sie zu konkurrenzieren.

Die Stiftung soll also keine neuen juristischen Normen schaffen, sondern die Umsetzung des bestehenden Rechts verbessern.

Im ersten Jahr seines Bestehens hat das Zentrum bewiesen, dass es den Erwartungen gerecht wird, die bei seiner Gründung an es gestellt wurden. Es hat in innovativer Weise zur Suche nach nachhaltigen Lösungen für die humanitären Probleme beigetragen, indem es dank seiner Stellung einen informellen Dialog zwischen allen in einem Konfliktgebiet tätigen Akteuren, einschliesslich den nichtstaatlichen, erleichtert. Es hat auch seine prioritären Tätigkeitsbereiche sinnvoll ausgewählt. Das Zentrum befolgt die anerkannten Führungsprinzipien.

Die Unterstützung dieser Institution durch den Bund stimmt mit den aussenpolitischen Zielen der Schweiz und mit dem Programm der Legislaturperiode 1999­2003 überein. Sie fügt sich auch in den weiter gefassten Rahmen der Förderung Genfs als hervorragendes internationales Kompetenzzentrum für humanitäre Angelegenheiten.

Das Zentrum wird vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, der internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften und vom schweizerischen Roten Kreuz gemeinsam unterstützt. Ausserdem lassen die Regierungen Grossbritanniens und Schwedens der Institution finanzielle Unterstützung zukommen, zudem wird sie von der Stadt Genf unterstützt.

Gemäss der geltenden Gesetzespraxis ist für die Erneuerung des Beitrags des Bundes an das Zentrum,
der durch Bundesratsbeschluss für die Jahre 1999 und 2000 gesprochen wurde, eine formelle legale Grundlage notwendig, dies ist Gegenstand dieser Botschaft.

Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, das Zentrum weiter zu unterstützen, indem der für das Jahr 2000 gesprochene finanzielle Beitrag in Höhe von 950 000 Franken auch für die kommenden drei Jahre erneuert wird. Die Gesamtsumme, welche der Bundesrat Ihnen zur Unterstützung der Budgets 2001­2003 des Zentrums beantragt, beläuft sich auf höchstens 2 850 000 Franken. Dieser Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den Personalbestand des Bundes.

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Botschaft 1

Allgemeiner Teil

1.1

Rückblick

Das «Henry Dunant Zentrum für den humanitären Dialog» (Zentrum) wurde am 13. November 1998 in Genf gegründet. Es löste das Institut Henry Dunant ab, das 1965 vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der internationalen Föderation (damals noch Liga) der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (internationale Föderation) und dem schweizerischen Roten Kreuz als Instrument für Studien, Forschung, Ausbildung und Schulung in allen Aktivitätsbereichen des Roten Kreuzes gegründet worden war. Die operationelle Reaktivierung und die thematische Neuausrichtung des Instituts Henry Dunant, die 1997 eingeleitet wurden, wurde von den betroffenen Hauptakteuren, namentlich von den im humanitären Bereich tätigen internationalen und Nichtregierungsorganisationen, sowie von den dabei konsultierten Departementen (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in grossem Masse unterstützt.

Das Zentrum erhielt die Form einer privatrechtlichen Stiftung unter Aufsicht des Bundes. Das Anfangskapital der Institution wurde vollständig vom IKRK, der internationalen Föderation und dem schweizerischen Roten Kreuz gezeichnet. Die Organisation der Vereinten Nationen und der Bund haben einen ständigen Sitz im Stiftungsrat. Der ständige Sitz für den Vertreter des Bundes kommt dem Staatssekretär des EDA zu. Die anderen Sitze des Stiftungsrats werden so besetzt, dass sie der Vielfalt der Aktivitätsbereiche und der geografischen Vielfalt der humanitären Angelegenheiten gerecht werden.

Mit Beschluss vom 8. März 1999 hat der Bundesrat dem Zentrum einen finanziellen Beitrag für die Jahre 1999 und 2000 zugesprochen. Dazu wurde das EDA beauftragt, die Aktivitäten des Zentrums zu verfolgen und bei einem positiven Ergebnis der Evaluation eine Botschaft über die Beteiligung und den finanziellen Beitrag des Bundes für die Jahre 2001­2003 vorzubereiten.

1.2

Die Aufgabe des Zentrums

Hauptziel des Zentrums ist es, einen umfassenden und informellen Dialog herzustellen, um nachhaltige Lösungen für Probleme des humanitären Wirkens in Konfliktzonen zu finden wie etwa den Schutz des humanitären Personals oder den fehlenden Zugang der humanitären Organisationen zu den Opfern von Krisen und Konflikten. Das Zentrum will einen innovativen Beitrag zu einer besseren Beachtung des humanitären Rechts und der humanitären Prinzipien leisten, um das Leben und die Würde des Menschen unter allen Bedingungen zu schützen. Um Vertrauensverhältnisse zwischen allen Teilnehmenden aufzubauen, handelt das Zentrum vorzugsweise auf vertraulicher Basis und in informellem Rahmen.

Heute werden sowohl das humanitäre Handeln wie auch die Prinzipien (Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit), die ihr zu Grunde liegen, durch Unwissenheit oder gar vorsätzlich von Konfliktparteien oder von anderen 3517

bewaffneten oder unbewaffneten Gruppen, welche die laufenden Konflikte direkt oder indirekt beeinflussen, oft missachtet.

Davon ausgehend, dass die Ratifizierung der Hauptinstrumente des humanitären Völkerrechts durch die Staaten ein notwendiger aber nicht ausreichender Schritt zur integralen Umsetzung dieses Rechts ist, möchte das Zentrum erreichen, dass sich eine grösstmögliche Anzahl von Akteuren, einschliesslich die nicht-staatlichen, ihrer besonderen Verantwortung gegenüber den von einem Konflikt betroffenen Bevölkerungen bewusst wird. Dabei berücksichtigt das Zentrum die jüngsten Entwicklungstendenzen der Konflikte hinsichtlich ihrer Natur und Intensität: Die gegenwärtigen Konflikte sind immer häufiger intern, haben ihre Ursache in (ethnischen, religiösen usw.) Identitätsproblemen und sind durch unstrukturierte und undurchsichtige Befehlsketten charakterisiert, in denen sich die militärische, die politische und die wirtschaftliche Sphäre vermischen.

Konkret hat das Zentrum mittelfristig in der Kategorie der nicht-staatlichen Akteure zwei Gruppen als prioritäres Zielpublikum identifiziert: Einerseits die Vertreter der Wirtschaft, insbesondere aus dem Privatsektor, und andererseits die bewaffneten Oppositionsgruppen.

Gemäss seiner Statuten will das Zentrum «im Feld an Ort und Stelle eine messbare Änderung erreichen». Darin unterscheidet es sich klar von den akademischen Instituten und den auf die humanitären Aktivitäten ausgerichteten Forschungsprogrammen, auch wenn mit diesen eine punktuelle Zusammenarbeit vorgesehen ist. Es unterscheidet sich auch von den Beratungs- und Auditstellen, welche die Auswirkungen und die Effizienz der humanitären Operationen über die «aus der Erfahrung abgeleiteten Lehren» evaluieren. Ohne diese Fragen zu vernachlässigen, stellt das Zentrum doch Verständnis und Akzeptanz der humanitären Prinzipien in den Mittelpunkt, damit die humanitären Organisationen den Verpflichtungen ihrer jeweiligen Mandate vollumfänglich nachkommen können.

Da das Zentrum selber keine operationellen humanitären Aufgaben übernimmt, kann es von diesen Verpflichtungen Abstand nehmen und unabhängig von anderen Akteuren, namentlich den humanitären Agenturen und Organisationen, handeln. Weitere Vorteile sind die Flexibilität seiner Strukturen sowie das berufliche Know-how seiner Mitarbeitenden.

1.3

Die Aktivitäten des Zentrums

Das Henry Dunant Zentrum für den humanitären Dialog hat seine Tätigkeit formell am 27. Januar 1999 aufgenommen. So hat es ab dem ersten Halbjahr des vergangenen Jahres mehrere Projekte eingeleitet; voll operationell wurde es allerdings erst im zweiten Halbjahr 1999, nachdem die wichtigsten Mitarbeitenden, wie der Direktor, die Programmbeauftragten und das administrative Personal, eingestellt waren.

Die Systematisierung des Dialogs mit der Wirtschaft, insbesondere mit dem Privatsektor, ist mittelfristig die erste prioritäre Achse des Zentrums. Dieses Thema wurde namentlich anlässlich des Workshops «Humanitäre Aktion und Privatsektor ­ gemeinsame Interessen?» behandelt, welcher zusammen mit dem belgischen Roten Kreuz und der belgischen Regierung im Rahmen der XXVII. Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds organisiert wurde. Mehrere Projekte zu diesem Thema, insbesondere mit international im Abbausektor (Metalle, 3518

Kohlenwasserstoff usw.) tätigen Unternehmen, sind für die nächsten Monate geplant.

Die Respektierung des humanitären Völkerrechts durch bewaffnete Oppositionsgruppen, die zweite prioritäre Achse des Zentrums, war Inhalt eines Expertentreffens am 14. und 15. Dezember 1999 in Genf. Oberstes Ziel dieses im Auftrag des EDA und in enger Zusammenarbeit mit dem «Programm für die humanitäre Sicherheit» der Universität Harvard (USA) organisierten Treffens war es, einen ersten Gedankenaustausch darüber zu führen, wie die Respektierung des humanitären Völkerrechts (HVR) und der Menschenrechte durch die bewaffneten Oppositionsgruppen verbessert werden könnte. Dies im Hinblick auf das Ministertreffen der Gruppe von Lysoen über die menschliche Sicherheit, das am 11. und 12. Mai 2000 in Luzern stattfinden wird.

1999 realisierte (oder eingeleitete) operationelle und übergreifende Aktivitäten

Tabelle 1

Datum

Geografischer Kontext

Anlass und Partner

27. Januar 1999

Kolumbien

5. Mai 1999

Westafrika

­ ­ /auf 2000 verschoben

Brcko, Bosnien-Herzegovina

Seit Ende August 1999

Aceh, Indonesien

Seit Oktober 1999

Burundi

Regierung, Oppositionsgruppen + humanitäre Agenturen Regionales Moratorium (CEDEAO) über leichte Waffen, NISAT (Initiative der norwegischen Regierung) Treffen zwischen Vertretern der Gemeinschaften + Büro des Hohen Repräsentanten (Folgearbeiten der Dayton-Abkommen) Regierung, Oppositionsgruppe(n) + York University (Grossbritannien) Regierung, Oppositionsgruppen + Koordinator für die Nothilfeoperationen der Vereinten Nationen

Datum

Übergreifendes Thema

5. November 1999

Humanitäre Aktion und Privatsektor ­ gemeinsame Interessen?

14. und 15. Dezember 1999 7. bis 10. Februar 2000

Anlass und Ort

Workshop am Rande der XXVII.

Konferenz unter der gemeinsamen Leitung der belgischen Regierung und des belgischen Roten Kreuzes Respektierung des HVR Workshop im Auftrag des EDA in durch bewaffnete Oppositions- Zusammenarbeit mit der Harvard gruppen University (USA), Genf Humanitäre Prinzipien und Workshop im Rahmen des Konfenicht-staatliche Akteure renzen von Wilton Park (Grossbritannien)

Das Zentrum kann und will die bestehenden internationalen Institutionen (Vereinte Nationen und internationale Bewegung des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds) nicht konkurrenzieren, in denen, vor allem zwischen Regierungen und internationalen Organisationen, die rechtlichen Instrumente zum Schutz des Lebens und der Würde des Menschen in Konflikten ausgearbeitet werden. Die Tätigkeit des Zentrums und sein innovatives Vorgehen ergänzen die genannten Anstrengungen,

3519

da das Zentrum hauptsächlich erreichen will, dass die nicht-staatlichen Akteure ihre volle Verantwortung gegenüber den Opfern von Konflikten übernehmen.

1.4

Betrieb und Budget des Zentrums

Aus verschiedenen Gründen war das erste vollständige Betriebsjahr des Zentrums (d.h. 1999) atypisch. Zunächst in Bezug auf das Personal: Rekrutierung und Arbeitsantritt der ständigen Mitarbeitenden des Zentrums erfolgten bis zum vierten Quartal des vergangenen Jahres in Etappen. Der effektive Amtsantritt des Direktors, Martin Griffiths, fand im September 1999 statt. Zuvor hatte Herr Griffiths verantwortungsvolle Aufgaben bei den Vereinten Nationen, wo er bis zum ersten Halbjahr 1999 als Stellvertreter des Generaluntersekretärs für humanitäre Angelegenheiten amtete.

Ferner arbeitete das Zentrum im zweiten Halbjahr 1999 in provisorisch eingerichteten Büros, bis die Renovationsarbeiten des endgültigen Arbeitsortes abgeschlossen waren. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bundes gelangte es an private Geldgeber, also an Unternehmen und Stiftungen in Genf, um die gesamten Renovationskosten zu decken. Dank den beträchtlichen Anstrengungen der Direktion bei der Spendensammlung bei potenziellen Geldgebern (Behörden, internationale Bewegung des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds, multilaterale Organisationen und andere Geldgeber) konnte das Zentrum seine Finanzierungsquellen beträchtlich diversifizieren. Im Weiteren wies der provisorische (nicht revidierte) Rechnungsabschluss des Geschäftsjahres 1999 einen positiven Saldo aus, während man im Januar 1999 noch von einem Negativsaldo von 280 000 Franken ausgegangen war.

Da das Zentrum eine leichte und flexible Struktur behalten will, hat es ausser dem Direktor nur eine beschränkte Anzahl von fest angestellten Mitarbeitenden, nämlich 3 Programmbeauftragte (300%) und 3 administrative Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (250%), sowie ab Februar 2000 einen Kommunikationsbeauftragten. Ab dem Jahr 2000 dürften die festen Lohnkosten weniger als 25% des Gesamtbudgets des Zentrums ausmachen. Die Tabelle 2 zeigt den Budgetvoranschlag des Zentrums für die Jahre 2000, 2001 und 2002. Die Beträge sind in tausend Franken angegeben:

3520

Budgetvoranschlag des Henry Dunant Zentrums 2000­2002 Haushaltsjahr

Tabelle 2

2000

2001

2002

1551 1056 185 190 110 10

1598 1088 191 196 113 10

1646 1120 196 202 117 11

157 60 47 50

162 62 48 52

167 64 50 53

2564 790 207 31

2692 830 217 ­

2961 912 239 ­

Nicht-staatliche Akteure Privatsektor Bewaffnete Oppositionsgruppen

203 95

213 100

234 110

Seminare «Sicherheit» Seminare «negotiations skills» Andere Projekte

114 167 957

­ 175 1157

­ 193 1273

4272

4452

4774

Betriebskosten davon ­ Kosten ­ Betriebsausgaben a) ­ Villa Plantamour b) ­ Allgemeine Kosten c) ­ Anderes Institutionelle Ausgaben davon ­ Stiftungsrat ­ Verwaltungsrat («board») ­ Programmausschuss Operationelle Ausgaben davon ­ Aceh/Indonesien ­ Burundi ­ Somalia

Total a) b)

c)

Löhne der Berater, Reisespesen, externe Revisionskosten usw.

Von diesem Betrag gehen 40 000 Franken für Reinigung, Strom, Wasser und Heizung effektiv zu Lasten des Zentrums. Die unentgeltliche Benutzung der Lokalitäten, welche ein Beitrag der Stadt Genf ist, wurde auf 150 000 Franken/Jahr geschätzt.

Telekommunikationsrechnungen, Kauf von Büromaterial, technischer Unterhalt usw.

Für das Jahr 2000 hat das Zentrum im Bilanzkonto einen Ertragsüberschuss geplant.

In Tabelle 3 werden die Quellen und die voraussichtlichen Einkünfte für das laufende Jahr aufgezeigt (Beträge in Franken).

3521

Quellen und Einkünfte des Zentrums für das Jahr 2000 1. Behörden Bund Stadt Genf a) Andere Regierungen b)

Tabelle 3

950 000 150 000 2 000 000 wovon 1250 000 Grossbritannien 500 000 Schweden

2. Internationale Bewegung des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds c) IKRK 250 000 Internationale Föderation 200 000 Schweizerisches Rotes Kreuz 100 000 3. Multilaterale Finanzierung d) UNO Europäische Union

200 000 400 000

4. Andere Geldgeber Privatsektor

400 000

a)

b)

c) d)

Die Stadt Genf stellt als Beitrag die Lokalitäten der Villa Plantamour zur Verfügung und übernimmt den Unterhalt des Gebäudeäusseren, einschliesslich Gartenarbeiten, für einen Zeitraum von 5 Jahren, der verlängert werden kann. Diese Unterstützung ist entscheidend, denn damit ist das Zentrum, mit seinen Büros in der Villa Plantamour im Parc MonRepos, in der Nähe von humanitären Organisationen, der Vereinten Nationen und des Palais Wilson untergebracht. Der Kanton Genf trägt finanziell nichts zum Zentrum bei, erlässt ihm aber für unbestimmte Zeit die Steuern.

In den kommenden Monaten wird mit weiteren Regierungsbeiträgen gerechnet. Die britische Regierung hat sich verpflichtet, für die Budgetperioden 2001 und 2002 nochmals den gleichen Beitrag zu leisten.

Ein gemeinsamer Beitrag dieser Organisationen in gleicher Höhe für die Budgetperiode 2001 ist gesichert.

Anders als die Beiträge unter 1 werden diese Summen nur für spezifische operationelle Projekte gewährt.

1.5

Teilnahme und finanzieller Beitrag des Bundes

Die finanzielle Unterstützung des Bundes, welche im EDA-Budget der vorangegangenen Budgetperioden enthalten war, ist in Tabelle 4 festgehalten.

Beiträge des Bundes an das Henry Dunant Zentrum

Tabelle 4

Jahre

Franken

Grundlage

1998 1999 2000

175 000 800 000 950 000

Beschluss Staatssekretär EDA 28.10.98 Beschluss des BR 08.03.99 Beschluss des BR 08.03.99

1998 hat der Bund eine punktuelle Starthilfe geleistet. Gemäss dem Bundesratsbeschluss vom 8. März 1999 sind die Beiträge für die Jahre 1999 und 2000 für die Betriebskosten des Zentrums bestimmt. Für die Budgetperioden 2001 bis 2003 schlagen wir Ihnen vor, den jährlichen Beitrag des Bundes in Höhe von 950 000 3522

Franken weiterzuführen. Dieser Betrag entspricht dem für das Jahr 2000 gesprochenen Beitrag. Diese Unterstützung stützt sich auf die positive Evaluation der Aktivitäten des Zentrums sowohl hinsichtlich seines Betriebs wie des Mehrwerts, welche die Institution in ihrem Kompetenzbereich erbringt.

Im ersten Jahr seines Bestehens hat das Zentrum bewiesen, dass es den Erwartungen gerecht wird, die bei seiner Gründung an es gestellt wurden. Es hat in innovativer Weise zur Suche nach nachhaltigen Lösungen für die humanitären Probleme beigetragen, indem es dank seiner Stellung einen informellen Dialog erleichtern kann, der alle auf diesem Gebiet präsenten (inklusive nicht-staatlichen) Akteure verbindet. Es hat auch seine prioritären Tätigkeitsbereiche sinnvoll festgelegt. Das Zentrum befolgt die anerkannten Führungsprinzipien.

Die Unterstützung des Bundes an das Zentrum entspricht den im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den 90er-Jahren (BBl 1994 I 153) festgelegten Zielen, namentlich der Wahrung und Förderung von Sicherheit und Frieden und der Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaat. Diese Unterstützung ergänzt in nützlicher Weise die Bemühungen, welche die Schweiz seit über 130 Jahren bei der Entwicklung, Förderung und Beachtung des humanitären Völkerrechts unternimmt.

Der Bund ist vollberechtigtes Mitglied im Stiftungsrat des Zentrums und bezeugt dadurch sein Engagement für diese Institution, ohne dabei deren Unabhängigkeit in Frage zu stellen. Dementsprechend wird gegenüber dem Zentrum das Prinzip der Nicht-Konditionalität der humanitären Hilfe angewendet (Botschaft über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe des Bundes, BBl 1997 I 1309).

Mit seiner Teilnahme am Zentrum will der Bund Genf als internationales Kompetenzzentrum für humanitäre Angelegenheiten stärken und unterstreicht dadurch deutlich seine kohärente Politik als Gaststaat internationaler Organisationen zugunsten des "internationalen Genf" (s. Bericht über die Politik des Bundes bezüglich der Aufnahme internationaler Organisationen in Genf und der FIPOI vom 11. November 1998, der im BBl nicht veröffentlicht wurde, jedoch in der Dokumentationszentrale der Parlamentsdienste eingesehen werden kann.)

Im Weiteren ist die Teilnahme am Zentrum eines der Mittel, mit denen die Schweiz auf die neuen
humanitären Gegebenheiten reagieren und ihre Kapazitäten für Analyse, Evaluation sowie Beteiligung an Debatten und Aktionen im humanitären Bereich stärken kann. Diese Feststellung stimmt mit den hauptsächlichen Empfehlungen des «Berichts über die humanitären Dimensionen der schweizerischen Aussenpolitik» überein, den der Bundesrat am 19. April 1999 zur Kenntnis genommen hat (der im BBl nicht veröffentlicht wurde, jedoch in der Dokumentationszentrale der Parlamentsdienste eingesehen werden kann).

3523

2

Auswirkungen

2.1

Finanzielle und personelle Auswirkungen

2.1.1

Bund

Der Betrag von höchstens 2 850 000 Franken, den wir Ihnen zur Bewilligung vorschlagen, also 950 000 Franken für jede betroffene Budgetperiode, soll ein Beitrag an die Betriebskosten des Zentrums für die Jahre 2001 bis 2003 sein. Dieser Betrag ist im Finanzplan 2001­2003 enthalten.

Der hier unterbreitete Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den Personalbestand des Bundes.

2.1.2

Kantone und Gemeinden

Das vorgeschlagene Bundesgesetz wird für Kantone und Gemeinden keine finanziellen Konsequenzen haben.

2.2

Auswirkungen auf die Informatik

Die vorgesehenen Massnahmen haben keinerlei Auswirkungen auf die Informatik.

2.3

Volkswirtschaftliche Auswirkungen

Die vorgeschlagenen Erlasse und die Höhe des beantragten Beitrags werden auf die Wirtschaft als Ganzes keine Auswirkungen haben. Dank dem Zentrum kann Genf jedoch seine Attraktivität als internationales Kompetenzzentrum für humanitäre Angelegenheiten erhöhen.

3

Legislaturprogramm

Die vorliegende Botschaft ist Teil der im Bericht über das Programm für die Legislaturperiode 1999­2003 angekündigten parlamentarischen Geschäfte (BBl 2000 2276).

4

Verhältnis zum europäischen Recht

Die Annahme der hier vorgelegten Erlasse wird keine Auswirkungen auf die Kompatibilität der Schweizer Gesetzgebung mit dem europäischen Recht haben.

3524

5

Rechtliche Grundlagen

5.1

Verfassungsmässigkeit

Das Bundesgesetz über die Beteiligung und die Ausrichtung einer Finanzhilfe des Bundes an das Henry Dunant Zentrum für den humanitären Dialog wird Ihnen zur Annahme vorgelegt, um einerseits die Unterstützung des Bundes an diese Institution, eine privatrechtliche Stiftung unter seiner Aufsicht, zu erneuern und zu bekräftigen, und um andererseits dem Verfahren der Ernennung des Vertreters des Bundes in den Stiftungsrat, das oberste Organ des Zentrums, zuzustimmen.

Nach geltender Praxis in Bezug auf Finanzhilfen des Bundes im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten (vgl. BBl 2000 453) hat die Bundesversammlung (oder der Bundesrat unter Vorbehalt der Budgetkompetenz der eidgenössischen Räte) gemäss Artikel 54 Absatz 1 der Verfassung die nötige Kompetenz, einmalige finanzielle Beiträge zu gewähren, ohne sich auf eine formelle Rechtsgrundlage stützen zu müssen. Wiederkehrende Beiträge, welche zeitlich nicht beschränkt sind oder sich über mehrere Jahre erstrecken, benötigen dagegen eine formelle gesetzliche Grundlage. Einzige Ausnahme bilden die freiwilligen wiederkehrenden Beiträge an internationale Organisationen, für welche die verfassungsmässige Zuständigkeit ausreicht.

Parlamentsmitglieder haben wiederholt gefordert, dass die Praxis des Bundesrates hinsichtlich solcher Beiträge überprüft wird. Das eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten und das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement haben daraufhin gemeinsam ein Aussprachepapier zur Frage der rechtlichen Grundlagen für die Ausrichtung von Finanzhilfen im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten erarbeitet. Der Bundesrat dürfte im Verlauf des ersten Halbjahres 2000 davon Kenntnis nehmen. Er könnte gegebenenfalls beschliessen, die geltende Praxis zu ändern. Beim gegenwärtigen Stand der Arbeiten kann davon ausgegangen werden, dass die in dieser Botschaft vorgeschlagene Finanzhilfe schliesslich in einer neuen, noch zu schaffenden gesetzlichen Grundlage geregelt werden wird. Bis der Bundesrat aber das genannte Aussprachepapier geprüft hat und bis zu einer eventuellen Umsetzung einer neuen Praxis in diesem Bereich behält die gegenwärtig geltende Praxis ihre Gültigkeit.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen wiederkehrenden finanziellen Beitrag an eine privatrechtliche Stiftung. Wie oben ausgeführt ist es in Übereinstimmung
mit der geltenden Praxis nötig, für einen solchen Beitrag eine formelle gesetzliche Grundlage zu schaffen, die sich auf die Zuständigkeit des Bundes in auswärtigen Angelegenheiten stützt, d.h. auf Artikel 54 Absatz 1 der Verfassung. Um die Unterstützung des Zentrums durch den Bund ohne Unterbruch zu erneuern, kann nicht zugewartet werden, bis allenfalls eine neue Praxis umgesetzt sein wird und neue gesetzliche Grundlagen verabschiedet sein werden. Es ist deshalb nötig, zum heutigen Zeitpunkt ein spezifisches Gesetz zu erlassen, welches in einer späteren Phase in ein Gesetz mit einem ausgedehnteren Anwendungsbereich integriert werden könnte.

5.2

Rechtsform der Erlasse

Auf Grund der vorangehenden Überlegungen und auf Grund von Artikel 163 Absatz 1 der Bundesverfassung schlägt Ihnen der Bundesrat vor, die Beteiligung und die Gewährung der Unterstützungsbeiträge des Bundes, die Gegenstand der vorlie3525

genden Botschaft sind, auf ein Bundesgesetz im Sinne von Artikel 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes (SR 171.11) zu gründen. Dieses ist gemäss Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe a der Bundesverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt. In Anbetracht der Tatsache, dass das vorgenannte Bundesgesetz später in ein Gesetz allgemeineren Inhalts integriert werden könnte, wurde die Zuständigkeit zur Ernennung des Vertreters des Bundes in den Stiftungsrat des Zentrums direkt dem EDA erteilt, in vorübergehender Abweichung von Artikel 47 Absatz 2 des Regierungsund Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010).

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass die eidgenössischen Räte die Höhe des finanziellen Beitrags des Bundes an das Zentrum für die Jahre 2001 bis 2003 in Form eines einfachen Bundesbeschlusses festlegen, der nach Artikel 163 Absatz 2 der Verfassung nicht dem Referendum untersteht.

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