Verfügung im Widerspruchsverfahren 1122/1996 Widersprechende/r Mineralquelle Eptingen AG, Hauptstrasse, 4450 Sissach, schweizerische Marke Nr. 379 613 (PEPITA fig.), Vertreter/in R.A. Egli & Co, Patentanwälte, Horneggstrasse 4, 8008 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Colombian Exports Company Ltd., Transversal 33 no 61-02, Interior 67, P.O. Box, CO ­ 95221 Bogota, Internationale Marke Nr. 646 835 (Pepita fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 19. Januar 2000 Folgendes verfügt: 1. Der Widerspruch Nr. 1122 wird gutgeheissen und der Marke IR 646 835 (Pepita fig.) nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung, der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

2. Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken zu zahlen.

3. Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

4. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

1. Februar 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2000-0168

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