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Ans den Verhandlungen des Bundesrates.
(Vom 29. August 1911.)
Laut Mitteilung der Redaktionskommission der eidgenössischen; Räte für das Bundesgesetz über die Kranken- und Unfallversicherung ist im deutschen Text Art. 60, Absatz l, Ziffer 3, lit. d, hinter : ,,Brücken-" das Wort ,,Wasser-"(bau) aus Versehen weggefallen. Im deutschen Text ist daher das fehlende Wort hinzuzufügen. Der französische und der italienische Text werden durch diese Berichtigung nicht berührt.
Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert; 1. Dem Kanton S o l o t h u r n 1/3 der zu Fr. 74,000 veranschlagten Kosten der Fortsetzung der Aarekorrektion oberhalb der aargauischen Kantonsgrenze und der Uferschutzbauten unterhalb des Stauwehrs der Stadt Aarau, im Maximum Fr. 24,670.
2. Dem Kanton S c h w y z an die zu Fr. 12,500 veranschlagten Kosten der Brgänzungsarbeiten und Uferschutzbauten an der Biber bei Biberbrücke, 40%, im Maximum Fr. 5000.
3. Dem Kanton B e r n an die zu Fr. 8300 veranschlagten Kosten für das Heben der Eisenbahnbrücke über die Emme bei Äffligen, 40%, im Maximum Fr. 3320.
4. Dem Kanton F r ei b ü r g zuhanden der Gemeinde Romont an die zu Fr. 16,000 veranschlagten Kosten der Konsolidierungsarbeiten der obern Ringmauer, zwischen dem Turm ,,à Boyer" und dem Turm hinter der Wirtschaft ,,Zum Wildenmann", auf der Westseite der Stadt, 50 %, im Maximum Fr. 8000.
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Wahlen.
(Vom
26. August 1911.)
Militärdepartement.
Adjunkt des Fortverwalters von Savatan : Lieutenant Jules Grosjean, von Péry und Genf, eingeteilt Festungskanonier-Kompagnie 7, stud. jur., in Genf.
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Bekanntmachungen von
Departementen il andern Verwaltungsstellen desBrate Da durch bauliche Veränderungen mehr Platz gewönne» wurde, können auf 1. November 1911 im
Lehrerasyl Melchenbühl neue Pensionäre aufgenommen werden. Aufnahmsbedingungen: Zurückgelegtes 55. Altersjahr, 20jährige Lehrtätigkeit in der Schweiz. Die Eintrittsbegehren sind bis zum 25. September 1911 schriftlich an den Präsidenten der Verwaltungskommission, Herrn Gemeinderat Schenk in Bern zu richten, begleitet von Heimatund Geburtsschein des Bewerbers oder der Bewerberin, von einem Leumundszeugnis, von Schriftstücken, aus denen sich eine 20jährige Tätigkeit im Lehrer- oder Erzieherberuf, sowie der Familienverhältnisse und der Gesundheitszustand des Bewerber» oder der Bewerberin ergeben.
(2.).
Die Kommission.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Aus den Verhandlungen des Bundesrates.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1911
Année Anno Band
4
Volume Volume Heft
36
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
06.09.1911
Date Data Seite
108-109
Page Pagina Ref. No
10 024 315
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