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Schweizerisches Bundesblatt.

<63. Jahrgang.

II.

N« 14

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5. April

1911.

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahre

191O.

Departement des Innern.

I. Zentralverwaltung.

V o r b e m e r k u n g . Die diesmalige Anordnung des Berichts entspricht soweit wie möglieh der Ordnung die im Bundesgesetz vom 23. Dezember 1908 betreffend die Organisation des schweizerischen Departements des Innern über die Verwaltungsgegenstände und die Dienstabteilungen aufgestellt ist.

1. Gesetzgebung.

1. Der im letzten Geschäftsbericht (Bundesbl. 1910, II, 10) erwähnte, aus den Verhandlungen der grossen Expertenkommission hervorgegangene Neuentwurf eines Bundesgesetzes Über die Ausnützung der Wasserkräfte, erwies sich hauptsächlich in bezug auf die Form ungeeignet um für die Beratungen der eidgenössischen Behörden als Grundlage zu dienen. Infolgedessen wurde zu Anfang des Berichtsjahres durch unser Departement des Innern eine ·engere Fachkommission unter dem Präsidium des Herrn Nationalrat Will in Bern zur Fortsetzung der Vorbereitungsarbeit niedergesetzt. Diese beschloss in ihrer Sitzung vom 25. Februar auf den .genannten Vorentwurf nicht einzutreten, sondern ihr Mitglied, Herrn Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. II.

u

196 Professor Dr. Burkhardt in Bern, mit der Abfassung eines neuer» Entwurfes zu beauftragen in der Erwartung, dass dieser Entwurf sobald wie möglich der Auftraggeberin unterbreitet werde. Es ist.

Aussicht vorhanden, dass letzteres im Laufe des bevorstehenden Frühlings geschehen wird.

2. Auf das Ergebnis unserer ebenfalls im letzten Geschäftsberichte erwähnten Anfrage bei den Regierungen der Kantone, über die Opportunität einer eidgenössischen Regelung des Automobil- und Fahrradverkehrs unterbreiteten wir Ihnen am 22. März eine Botschaft mit Entwurf eines Bundesbeschlusses betreffend die Aufnahme einer sachbezüglichen Bestimmung in die Bundesverfassung (Bundesbl. 1910, U, 606).

Diese Vorlage harrte am Schlüsse des Jahres noch Ihrer Behandlung.

3. In bezug auf den nämlichen Gegenstand unterbreiteten wir Ihnen ferner unter dem 24. Mai eine Botschaft mit dem Entwurf eines Bundeabeschlusses betreffend den Beitritt zur internationalen Übereinkunft über den Automobilverkehr (Bundesbl. 1910, III, 725).

Diese Vorlage fand unter dem 1. November und 9. Dezember eine zustimmende Erledigung unter dem Vorbehalt, dass das Recht der Kantone, innerhalb ihres Gebietes den Verkehr mit Automobilen und Fahrrädern auf einzelnen Strassen, oder gänzlich zu verbieten, durch die Übereinkunft nicht beschänkt werde (Bundesbeschluss vom 9. Dezember 1910; A. S. n. F. Bd. 27, S. 49). Die uns erteilte Beitrittsermächtigung wurde der Regierung der französischen Republik unverzüglich notifiziert und die Übereinkunft wird auf 1. Mai 1911 für die Schweiz in Kraft treten.

4. Unter dem 18. März unterbreiteten wir Ihnen eine Botschaft mit Entwurf zu einer totalen Revision des Bundesbeschlusses.

vom 28. Juni 1894, betreffend die Errichtung einer seh weizerischeu Landesbibliothek (Bundesbl. 1910, II, 327). Der Ständerat, dem die Priorität zustand, hat den Gegenstand am 28. Oktober behandelt und nach den Anträgen seiner Kommission den Besehluss gefasst : Es wird auf die Vorlage betreffend Landesbibliothek nicht eingetreten, dagegen eine Abänderung des Bundesgesetzes vom 23. Dezember 1908, betreffend die Organisation des Departements des Innern, in seinem Art. 3, l, Landesbibliothek, beschlossen.

Gleichzeitig nahm der Rat folgende Postulate an: I. Der Bundes.rat wird eingeladen, die Frage der Schenkung der Bürgerbibliothek Luzern
zu prüfen und der Bundesversammlung darüber Berieht und Antrag zu stellen.

II. Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen, ob nicht an Stelle des von ihm vorgeschlagenen ,,Nachweisekatalog der Helvetica" ein schweizerischer Gesamtkatalog erstellt werden soll.

197 Von diesen Postulateli ist uns bloss das letztere zur Folgegebung mitgeteilt worden und lag gegen Jahresschiuss in Prüfung bei der Bibliothekkoramission. Die Vorlage harrt nun noch der Behandlung durch den Nationalrat.

5. Weiter brachten wir am 29. August bei Ihnen ein eine Botschaft mit Entwurf eines Bundesbeschlusses über den Bestand und die künftige Behandlung des Schulfonds der eidgenössischen polytechnischen Schule (Bundesbl. 1910, V, 67). Der Gegenstand fand in der Dezembersession seine Erledigung dahin, dass beschlossen wurde, mit der bisherigen alljährlichen Einlage von Fr. 25,000 in den Schulfonds aus dem ordentlichen Kredite der polytechnischen Schule sei fortzufahren bis dieser Fonds eine Kapitalsumme erreicht habe, deren jährlicher Zins den Betrag von mindestens Fr. 100,000 abwirft (Bundesbeschluss vom 22. Dezember 1910, A. S. n. F., Bd. 27, S. 18).

Gleichzeitig wurde folgendes Postulat von Ihnen angenommen: Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, ob der Name der eidgenössischen polytechnischen Schule nicht in der Weise abzuändern sei, dass der Charakter derselben als technische Hochschule auch aus dem Namen ohne weiteres ersichtlich ist.

Über das Ergebnis der Prüfung dieser Frage wird nächstes Jahr zu berichten sein.

Von uns wurde am 25. Januar erlassen eine neue Vollziehungsverordnung zu den Bundesbeschlüssen vom 22. Dezember 1887 und vom 18. Juni 1898, betreffend die Förderung und Hebung der Kunst in der Schweiz (A. S. n. F., Bd. 26, S. 39).

2. Vollziehung der Bundesverfassung und eidgenössischen Gesetze.

a. Ausführung des Art. 27 der Bundesverfassung sowie des auf ihn sich gründenden Bundesgesetzes vom 25. Juni 1903, betreffend die Unterstützung der öffentlichen Primarschule.

Im Verlaufe des Berichtsjahres hatten wir uns mit drei, auf die Auslegung des Art. 27 der Bundesverfassung bezüglichen Rekursen, zu beschäftigen.

Der erste, ausgehend von einem im Eanton Aargau domizilierten, von seiner Ehefrau geschiedenen, Vater zweier Kinder, gipfelte in der Forderung, dass der Art. 71 des aargauischen Schulgesetzes, welcher das Obligatorium des Schulbesuches aufstellt,

198 durch die aargauische Regierung so ausgelegt und gehandhabt werde, daes die zwei Kinder des Rekurronten gezwungen werden, die aargauische Schule das ganze Jahr zu besuchen, und damit den alljährlichen (im Scheidungsurteil zwischen den Eltern verfügten) dreimonatlichen Besuch ihrer im Auslande wohnenden Mutter zu unterlassen.

Der Regierungsrat des Kantons Aargau lehnte eine derartige Auslegung und Handhabung des Obligatoriums des Schulunterrichtes ab, darauf hinweisend, dass er damit nicht nur im vorliegenden Rekursfalle einen unstatthaften Übergriff in die richterliche Gewalt, sondern überhaupt einen Eingriff in das Verfügungsrecht der Eltern über ihre Kinder beginge. Er fasste das Schulgesetz als ein Verwaltungsgesetz auf, das sich allerdings auf alle im Kantonsgebiet domizilierten Kinder im schulpflichtigen Alter erstrecke, solange solche sich auf diesem Gebiet befinden, das aber den Wegzug der Kinder von demselben nicht beeinflussen dürfe.

Wir fanden, diese Auffassung stimme mit den Grundsätzen des eidgenössischen Staatsrechtes überein. Es darf dem Art. 27, Absatz 2 und 3 der Bundesverfassung kein anderer Sinn unterlegt werden als der, dass die Kantone die Forderungen dieses Artikels zu erfüllen haben gegenüber allen auf ihrem Gebiet wohnenden schulpflichtigen Kindern ; aber nur solange als letztere sieh auf dem Kantonsgebiet befinden. Die Kinder zwingen zu wollen, wegen des Schulbesuchs auf dem Kantonsgebiet zu bleiben, würde gegen den in Art. 46 der Bundesverfassung aufgestellten Grundsatz der Niederlassungsfreiheit verstossen.

Von dieser Auffassung ausgehend wurde der Rekurs abgewiesen.

Die Uhrigen zwei Rekurse, die von Herrn Rechtsanwalt Dr.

C. Rttttimann in Zug ausgingen, sind nach ihrem wesentlichen Inhalte im Bundesblatt angegeben. Wir erlauben uns auf die darauf bezüglichen Stellen (Bundesbl. 1910, II, 723, und V, 25) zu verweisen.

b. Unterstützung der öffentlichen Primarschule.

Die im Budget vorgesehene Subvention kam an alle Kantone unverkürzt zur Verteilung, und die von den Regierungen der Kantone vorgezeigten Verwendungen gaben nicht zu Beanstandungen Anlass.

Über die Verwendung der Subvention durch die Kantone gibt folgende Tabelle Aufschluss.

Zu Seite 198.

Eidgenössische Schulsubvention.

Verwendung im Jahre 1910.

1

Kantone

Errichtung ucoer Lehrstellen

Zürich . . .

Bern . . . .

Luzern . . .

Uri Schwyz . . .

Nidwaiden . .

Obwalden . .

Glarus . . .

Zug . . . .

Freiburg . . .

Solothurn . .

Basel Stadt . .

Baselland . .

Schaffhausen Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Bh.

St. Gallen . .

Graubünden . .

Aargau . . .

Thurgau . . .

Tessin . . . .

Waadt . . .

Wallis. . . .

Neuenburg . .

Genf . . . .

15,000. -- 1,460. -- 11,250. -- 927. 60

Total

5,425. 84 3,036. 50

-- ....

-- 2,211.---- 8,400. -- -- 5,000. -- 400.-- 4,000. -- -- ....

-- -- -- 1,510.-- -- 5,808. 45

Z

3

Bau und wesentlicher Dmtian von SchulliSusern

Errichtung von Tarnhallen, Anlage von Turnplätzen und Anschaffung

25,000. -- 8,615. -- 20,000. --

5,231. 70 5,957. 65 3,275. -- 3,202. 40 -- 2,963. 09 44,992. 41 3,173. 60

4

5

Aufbesserung von LehrerAusbildung Besoldungen, von sowii Lehrkräften ; Aussetzung Bau von und Erhöhung Lehre rseurinarieii von von Tnmgerllten Buhegeli alten

2,000. -- 1,090. -- 744 -- --

153 -- -- _ -- 1,215. 40 --

-- -- -- -- -- 13,604. -- 357. -- -- -- 49,400. -- 2,210. - 8,470. -- 3,160. -- 48,186. 40 14,880. 20 25,500. - -- -- -- -- -- 31,877. 70 1,801.75 _..

-- 41,226. 40 --

64,429. 39 340,675. 35 27,611. 35

60,000. -- -- -- 4,300. -- -- 500.-- --

166,621. 60 186,813. 20

44,661.40 6,775. 60 25,480. 50 3,440. -- 7,258. 80 16,140. -- 6,287. 42 17,748. 69 10,515. 50 -- 29,556. 20 2,500. -- 27,500. -- -- 26,549. -- 1,908. 40 18,000. -- -- · 7,867. 25 -- 5,700. -- 10,512. -- 55,531. 25 2,150. 45 54,515. 55 100.-- 27,754. -- -- 21,700.-- .~ 110,910.40 .._ 168,827. 40 3,000. 40,197. 40 2,000. -- 47,767. 40 2,896. 90 12,527. 20

107,616. 44 1,128,897. 07

6 Beschaffung von Selmlmobiliar und allgemeinen Lehrmitteln

7

8

9

Abgabe von StiraiNachhälfe Erziehung materialien und obligatorischen bei Ernährung schwachLehrmitteln und sinniger Kinder an die Bekleidung in den Schulkinder, armer Jahren der unentgeltlich oder Schulkinder Schulpflicht zu ermüssigten PrMsen

Total der Subvention

-- 2,736. 15 12,000. 5,000. --

199.2,000. -- 1,522. 60

258,621. 60 i)63,659. 80 87,911. 40 15,760. 44,308. · 10,456.

12,208. · 19,409. 40 15,055. 80 76,770. 60 «0,457. 20 67,336.

41,098. 20 24,908. 40 88,168. 60 10,799. 20 150,171. 83,616.

123,898. 80 67,932. ü() 110,910. 40 168,827. 40 91,650. 40 75,767. 40 79,665. 40

58,825. 19 102,012. 90 206,071. 57

48,028. 34

2,084,167. 60

8,862. -- -- 213. 20 388. 83 205.-- 246. 40 -- 3,443. 96 400.-- 11,263. 20

-- -- -- 398. 35 -- 950.-- 420.-- 7,312. 80 -- -- 7,637. 60 12,000. -- 5,083. 85

25,000. -- 4,655. -- 2,256. -- 1,760. 70 946. 30 259. 50 700. 40 3,269. 40 -- 514.-- -- -- -- -- -- 1,500. -- 6,212. 75 9,900. -- 16,522. 20 20,425. 8ö -- -- 2,590. 80 -- 5,500. --

15,000. -- 10,000.

300.

81,864. 60 3,000. -- 6,000.

851. 20 1,808. 88 87.-- 200. 100.

-- 1,016. 14 1,345. 19 100.-- '2,500. -- 524. · 12,513. 80 37,336. -- 6,149. 20 -- 5,000. 1,923. -- 4,019. -- -- 3,199. 20 13,772. 10 7,582. 90 5,000. -- 5,513. 50 3,629. 70 200.-- 106. 75 --

Durchschnittsausgabe der Jahre 1838-1902

258,621. 60 353,659. 80 87,911. 40 15,760. · 44,808..10,456.12,208.

19,40». 40 15,055. 80 76,770. 60 «0,457. 20 67,836.

41,098. 20 24,908. 40 8B,1<>8. 60 10,799. 20 150,171.

83,616. · 1215,898. 80 07,9i!2. 60 110,910. 40 168,827. 40 91,550. 40 75,767. 40 79,565. 40 2,084,167. 60

199

3. Ausstellungen und Kongresse des In- und Auslandes.

In bezug auf Veranstaltungen dieser Art haben wir folgende Verfügungen getroffen: 1. Den 27. April: Beschluss einer Delegation an den VIII. internationalen Zoologenkongress, 18. bis 20. August in Graz. Abgeordnete Herren Professoren Dr. C. Koller in Zürich und Dr. Henri Blanc in Lausanne.

2. Den 9. Mai: Abordnung des Herrn Professor Dr. E. Guye in Genf an den internationalea Kongress für Radiologie und Elektrizität in Brüssel, 13. bis 15. September.

3. Den 12. Mai und 20. Juni : Beschluss der Beschickung des internationalen Geologenkongresses in Stockholm, 18. bis 25. August, sowie der gleichzeitigen 2. internationalen agro-geologischen Konferenz. Delegierter für erstem: Herr Professor Dr. A. Heim in Zürich und für letztere : Herr Professor Dr. Z. Früh in Zürich.

4. Den 20. Juni: Zusicherung eines Beitrages an den schweizerischen Turnlehrerverein zur Abordnung zweier Mitglieder an den vom 10. bis 13. August in Brüssel tagenden internationalen Kongress für körperliche Erziehung.

5. Den 20. Juni: gleichartiger Beschluss zugunsten der schweizerischen Gesellschaft für Schulgesundheitspflege für Sendung einer zweigliedrigen Delegation an den III. internationalen Kongress für Schulgesuudheitspflege ia Paris, 2. bis 7. August.

6. Den 28. Juni: analoger Beschluss zugunsten des schweizerischen Lehrervereins und der pädagogischen Gesellschaft der romanischen Schweiz für Abordnung je eines Vorstandsmitgliedes an die internationalen Kongresse für Primarunterricht (4. bis 7. August) in Paris.

7. Den 20. Juli : Wahl des Herrn Dr. med. A. von Schulthess-Schindler in Zürich zum schweizerischen Delegierten an den I. internationalen Entomologenkongress (1. bis 6. August) in Brüssel.

Dieser Delegierte hat auf eine Entschädigung für seine Mission verzichtet.

8. Den 31. August: Abordnung des Herrn Professor Dr. A.

Näf, Präsidenten des Vorstandes für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler in Lausanne, an den 11. deutschen Tag für Denkmalpflege in Danzig (29. und 30. September).

9. Den 27. September : Abordnung der Herren C. Butticaz, Ingenieur in Lausanne und E. 8. Huber, Chef-Ingenieur der Firma

200 Gebrüder Sulzer in Winterthur an den Kongress füs Kälte-Industrien in Wien (6. bis 11. Oktober).

Die Berichte, welche uns von den obengenannten Abordnungen über die besuchten Kongresse erstattet worden sind, stehen Ihren Kommissionen zur Verfügung.

II. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst.

1. Zentralbibliothek und internationaler Austausch amtlicher Erlasse und anderer Publikationen.

Die Benutzung der Zentralbibliothek hat auch im Berichtsjahre zugenommen; die Ausleihe beziffert sich auf rund 20,000 Bände, das heisst um 1000 mehr als im Vorjahre. Die Neuanschaffungen umfassen wie im vorhergehenden Jahre 1000 Werke.

An eidgenössischen Publikationen (Bundesblatt, amtliche Gesetzsammlung etc. wurden an die bezugsberechtigten öffentlichen Bibliotheken der Schweiz versandt: 6810 Stücke.

Der internationale Schriftenaustausch zeigt folgende Ziffern: Pakete 1. Expedition von Sendungen an Bibliotheken und gelehrte Gesellschaften in der Schweiz 18,116 2. Sendungen nach den Vereinigten Staaten Nordamerikas 3,170 3.

,, ,, Südamerika 594 4.

,, ^ Frankreich nud seinen Kolonien 1,646

5.

,,

,,

Italien

914

6.

7.

8.

,,

,, ^ ,,

Belgien den Niederlanden Deutschland, Österreich-Ungarn, Russland, Spanien und übrige europäische sowie überseeische Länder

380 338

3,718

Total Sendungen im Jahre 1909

28,876 28,664

Vermehrung

212

fl

,,

2. Die LandesMbliothek.

Die schweizerische Bibliothekkommission, deren Zusammensetzung unverändert geblieben ist, widmete ihre im Jahre 1910 abgehaltenen Sitzungen, 6 an der Zahl, teils der Erledigung

201

der laufenden Geschäfte, teils der Abwicklung einiger Traktandeo von allgemeinerer Bedeutung. Insbesondere kam sie in die Lage, sich über verschiedene die Reorganisation der Landesbibliothek betreffende Fragen ausausprechen.

Im Personalbestande sind zwei Mutationen zu verzeichnen : Nachdem Herr Gaetano Beretta, technischer Gehülfe der Landesì)ibliothek, im Frühjahr 1910 seine Demission eingereicht hatte, ist im Mai an seine Stelle Herr Dr. Gustav Wissler von Sumiswald, der bisherige Bearbeiter der schweizerischen Bibliographie für den Internationalen Katalog der naturwissenschaftlichen Literatur in London, gewählt worden. Ihn ersetzte in letzterer Stellung Herr Dr. Hans Bloesch von Bern, der seine Funktionen am 1. Juli aufnahm.

Die Verwaltung bestrebte sich, eine gewisse Anzahl von Neuerangen und Verbesserungen einzuführen, welehe alle darauf abzielen, dem Publikum einen zweckmässigeren und rascheren Einblick in die Bibliothekbestände zu ermöglichen und deren Benutzung zu erleichtern.

Der Anfang hierzu wurde gemacht mit der Reorganisation des bibliographischen Bulletins. Dieses Periodicum, das den Zweck hat, Interessenten in Bezug auf die von der Bibliothek angeschafften neuen und neuesten Werke auf dem Laufenden zu halten, sollte ursprünglich in Monatsnummern herausgegeben werden, während es tatsächlich schon seit langem nur 3 bis 5 Mal per Jahr, und zwar in sehr unregelmassigen Zeiträumen, erschien. Nun ist diese Publikation in eine Zweimonatsschrift umgewandelt worden, welche den Abonnenten seit Anfang 1910 pünktlich zugeht.

Ebenso hat man eine Vereinfachung des alphabetischen Katalogsystems eingeleitet, mittelst welcher sich das Nachschlagen ·der Titel rascher und sicherer als bisher vollzieht.

Im weitern ist der nach dem Zettelsystem angelegte Schlagwortkatalog, dessen Inangriffnahme der letzte Jahresbericht erwähnte, inzwischen im Lesesaal aufgestellt worden und steht seit Monaten zur Verfügung des Publikums. Da dieser Katalog dem Suchenden die auf der Bibliothek vorhandene Literatur über irgend «ine bestimmte Materie direkt an die Hand gibt und es ihm ermöglicht, ein speziell gewünschtes Werk ohne Kenntnis des Verfassernamens zu fioden, ist es begreiflich, dass er den Beamten wie auch den Klienten der Bibliothek bereits gute Dienste leistet und mit zunehmender Entwicklung in Bezug auf
Brauchbarkeit und Zuverlässigkeit noch bedeutend gewinnen wird.

Schliesslich soll auch noch der Veröffentlichung des Katalogea der Abteilung A (das Gebiet der Geschichte, Geographie und Landeskunde umfassend) gedacht werden, welcher, 2 Bände stark,

202 im Januar 1910 in den Handel kam. Für dieses gemäss Druckvertrag vom März 1906 in einer Auflage von 1200 Exemplarenerstellte bibliographische Werk ist, um dessen Absatz zu erleichtern, ein Gesamtpreis von Fr. 8 festgesetzt worden. Am 31. Dezember des verflossenen Jahres waren hiervon 43 Exemplare verkauft.

Den schweizerischen und ausländischen Bibliotheken, die der Landesbibliothek seinerzeit ihre Kataloge gratis zur Verfügung gestellt hatten, wurde der A-Katalog im Tauschwege, d. h. ebenfalls als Geschenk, überreicht.

In weiterer Ausführung des 1906 für dea Katalogdruck aufgestellten allgemeinen Programmes hat die Kommission zunächst die Veröffentlichung des Kataloges der Abteilung G (Recht und Volkswirtschaft) beschlossen. Demgemäss wurde mit der bezüglichen Revisionsarbeit, die sich ebensosehr auf die Bestände dieser Abteilung wie auch auf den zugehörigen Zettelkatalog erstreckt, begonnen; der letztere muss hierbei nicht nur durchgesehen und in formeller Hinsicht verbessert, sondern auch wesentlich ergänzt und vervollständigt werden.

In Bezug auf den Stand und Umfang der ordentlichen Geschäfte, welche zur Zahl der Anschaffungen und der Benutzer in enger Beziehung stehea, gewährt die nachfolgende Statistik einen ziemlich genauen Überblick. Die entsprechenden Ziffern von 1909 sind zur Vergleichung in Klammern beigefügt.

Der Zuwachs der Bibliothek pro 1910 ist hinter dem letztjährigen etwas zurückgeblieben, indem er nur 10,659 (12,456) Nummern oder 13,847 (20,940) Stücke betrug. Dieser Ausfall erklärt sich ausscbliesslich aus einem Rückgang der Geschenke, deren Summe anno 1909, dank der einmaligen Zuwendung eines Stockes von 6000 Broschüren, beträchtlich in die Höhe schnellte, während eine quantitativ gleichwertige Schenkung im vergangenen Jahr nicht einlief; infolgedessen ist denn auch ihre Zahl auf 7063(9788) Nummern oder 9570 (17,590) Stücke gefallen. Die Ziffer der Käufe dagegen, in welcher die Tätigkeit der Bibliothek viel prägnanter zum Ausdruck gelangt, hat sich erheblich erhöht und beläuft sich auf 3247 (2668) Nummern oder 3911 (3350) Stücke.

Die Gesamtzahl der benutzten Bücher ist wiederum bedeutend gestiegen und lässt die entsprechenden Ziffern aller frühem Jahre weit hinter sich. Ausgeliehen wurden 13,223 (12,144) Werke oder 24,538 (21,763) Bände, von denen am 31. Dezember noch
2045 (1670) Werke mit 4490 (2417) Bänden in Benützung standen..

In den Lesesaal gelangten 5386, in die Stadt Bern 13,602, in dieübrige Schweiz 5440 und ins Ausland 110 Bände zur Ausgabe.

Der Bücherversand nach auswärts erforderte 2561 (2415) Postpakete.

203

Das Londoner Zentralbureau hat im vergangenen Jahr vom Internationalen Katalog wiederum 16 neue Bände abgeliefert, mit welchen die Zahl sämtlicher bis Ende 1910 erschienenen Bände auf 146 ansteigt. Die Landesbibliothek erhält jeden Band in 8 Exemplaren. Eines derselben reserviert sie sich für den eigenen Gebrauch, während 6 weitere an die Universitätsbibliothek Basel, Kantonsbibliothek Freiburg, Stadtbibliothek Genf, Waadtländische Kantonsbibliothek in Lausanne, Stadthibliolhek Neuenburg und die Bibliothek des eidgenössischen Polytechnikums in Zürich abgegeben werden. Das 8. Exemplar stand dem Conciliurn bibliographicum in Zürich, so lange es die Redaktion der Londoner Katalogzettel für die Landesbibliothek besorgte, d. h. bis Ende 1909, zur Verfügung; da diese Arbeit jedoch seither durch eine hierfür speziell engagierte Hülfskraft in Bern an Ort und Stelle ausgeführt wird, hat die Kommission das infolgedessen freigewordene Exemplar der Bürgerbibliothek Luzern als Eigentum überwiesen.

3. Staatsarchiv.

l. Die Herausgabe der A k t e n s a m m l u n g au sde r Z e i t d e r h e l v e t i s c h e n R e p u b l i k (1798--1803) wurde gegen Ende des Berichtsjahres von einem schweren Schlage betroffen, indem am 8. Oktober der Redaktor derselben, Herr Dr. Strickler, nach kurzer Krankheit, itn 75. Altersjahr aus dem Leben geschieden ist. Der Verstorbene hat an dem grossen Unternehmen während mehr als 30 Jahren (seit 1878) mit einer Hingebung und unermüdlichen Schaffensfreudigkeit gearbeitet, der nur die erstaunliche Arbeitskraft und eine seltene Organisations- und Darstellungsgabe gleichkam. Er hat Grosses geleistet, wofür ihm die vaterländische Geschichtsforschung unvergänglichen Dank schuldet.

Das zum Beginne des Unternehmens durch eine Kommission sachverständiger Männer aufgestellte Arbeitsprogramm nahm die Veröffentlichung zweier paralleler Aktenserien in Aussieht: eine politische, beziehungsweise gesetzgeberische und administrative, und eine kulturgeschichtliche (s. die Geschäftsberichte pro 1907 und 1908). Erstere, als die Grundlage des neuen Staatswesens, wurde zuerst in Bearbeitung genommen und im Jahre 1905 in sukzessiver Folge in zehn starken Quartbänden zum Abschluss gebracht. Daraufhin ist ohne Verzug mit dem Sammeln und Ausarbeiten des Materials für die zweite Abteilung begonnen worden, für welche bereits bei der Bearbeitung der ersten Serie mancher Beitrag auf die Seite gelegt worden war. -- Die Arbeit an dieser zweiten Gruppe ist mit ausdauerndem Fleiss so gefördert worden,

204

dass noch bei Lebzeit des Redaktors, kaum ein Monat vor seinem Hinscheide, der erste Band (der 11. in der Gesamtreihe") in einer Stärke von 170 Textbogen gedruckt vorlag, aber einstweilen nicht veröffentlicht werden konnte, weil zurzeit die Einleitung und das Register noch fehlen. Für den Rest des Werkes, d. h. noch zwei bis drei Bände, ist das Material fast vollständig gesammelt, die redaktionelle Arbeit (Zurüstung für die Drucklegung) aber noch gänzlich im Rückstande. -- Es wird sich nun darum handeln, nach einem neuen Redaktor sich umzusehen, und da darf nicht verschwiegen werden, dass es sehr fraglich ist, ob sich eine Person finden läset, die imstande wäre, Herrn Strickler auch nur annähernd zu ersetzen, dessen eminente Begabung für dergleichen historische Arbeiten allseitig neidlos anerkannt war, ganz abgesehen davon, dass er auf dem vorwürfigen Arbeitsgebiet infolge seiner langjährigen Betätigung orientiert und zu Hause war wie niemand ausser ihm. Erst wenn die Redaktorfrage abgeklärt ist, wird es sich zeigen, in welcher Weise das Werk weitergeführt werden mag.

2. In P a r i s ist die Arbeit ohae Störung in gewohnter Weise gefördert worden, und es war wiederum, wie schon seit Jahren, das Archiv des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, das weitaus das meiste Material lieferte, während die früher so ergiebige Quelle der Bibliothèque nationale nunmehr für uns am Versiegen ist. Am erstem Ort wurde, gleichwie im Vorjahre, aus folgenden Serien geschöpft: Food Suisse (allgemeine politische Korrespondenz), Fond Genève, Food Evêché de Baie, Fond Valais.

Aus ersterm sind die Abschriften bis 1757/58, für Genf bis 1737/38, mit Einschluss der Supplemente, herabgeführt worden; der Pond Evôché de Bàie ist fast gänzlich erschöpft, und bei Fond Valais ist die Arbeit im Jahr 1778 stehen geblieben. Neben diesen Hauptabteilungen ist auch aus verschiedenen Fonds spéciaux geschöpft worden, als da sind: Pensions, Militaire, Privilèges, Commerce, Finances, etc., deren Kopien teilweise beim Jahr 1750 angelangt sind. Das ganze Jahreserträgnis beziffert sich mit 13,420 Folioseiten, blieb also gegenüber dem Erträgnis des Vorjahres um zirka 500 Seiten zurück. -- Der zu Anfang des Berichtsjahres begonnene Druck der zweiten Abteilung vom IV. Band der Histoire diplomatique steht zurzeit beim Register und wird
der Band nächstens veröffentlicht werden können. Ob der V. Band schoo im Laufe des gegenwärtigen Jahres zur Drucklegung gelangen mag, ist einstweilen noch fraglich ; immerhin sind die Vorarbeiten dazu zum grössern Teil gemacht.

3. Über die historischen A r b e i t e n in i t a l i e n i s c h e n A r c h i v e n berichtet deren Leiter, Herr Dr. K. Wirz folgendes: Das Staatsarchiv M a i l a n d hat auch dieses Jahr noch eine reiche

.

205

Ausbeute ergeben. Es wurde vor allem mit den Rückständen dea 15. Jahrhunderts aus der Serie Svizzeri und Grigioni gäazlich aufgeräumt, welche Korrespondenzen enthalten zwischen den Herzogen und ihren Beamten in Tessin, Como, Veltlin und Dornodossola, sowie mit Barthol. Calco, dann Mandate, Sold- und Pensionslisten, Verträge, diplomatische Verhandlungen über Wallis und Graubünden, Korrespondenzen mit Regierungen, Behörden, geistlichen und weltlichen Personen in der Schweiz, im ganzen 2925 Nummern. Dazu kommen noch Ergänzungen zu den Gesandtschaften Casati aus dem 17. Jahrhundert und ein Teil der im Archiv befindlichen Akten über die schweizerischen Kapuziner, namentlich Biographien.

Dem Staatsarchiv M ö d e n a wurden entnommen drei Kapitulationen, dem Schluss des 16. Jahrhunderts angehörend, 78 Originalbriefe des herzoglichen Gesandten Gherardini in der Schweiz 1629/30 und 448 ebensolche von Trautmannsdorf und seinem Sekretär Zanoli aus den Jahren 1708--15, endlich 134 Korrespondenzen und Beilagen der Herzoge und ihrer Staatssekretäre mit einzelnen Kantonen und hervorragenden Personen in der Schweiz.

Dieses Archiv darf als erledigt bezeichnet werden.

In F l o r e n z wurden im Staatsarchiv mit grossem Erfolge Recherchen gemacht, die im nächsten Jahre fortgesetzt werden sollen, um dann mit den Kopien zu beginnen.

In R o m , wohin der Mittelpunkt des ganzen Unternehmens -wieder verlegt ist, nahmen unsere Arbeiten im Vatikan ihren geordneten Gang. Die Breven des Lateran sind bis Julius II. inklusive und die Regesten des Lateran für die Pontiftkate Nikolaus V.

und Calixt III., dann von Sixtus IV. -- Alexander VI. vollständig durchgearbeitet; für Nikolaus V. und Calixt III. auch die Suppliken und Kameralakten. Für letztere wurden ferner, namentlich im Sommer, die Parallelserien des Staatsarchives in Rom als Ergänzung in den Bereich unserer Arbeit gezogen, und die so erlangte Vollständigkeit aller Materialien aus der Zeit von 1447--58 veranlasste das Bundesarchiv, noch vor Schluss des Jahres mit der Drucklegung einer summarischen Übersicht über dieselben zu beginnen, welche das 1. Heft einer bis 1513 reichenden Publikation bilden soll.

Wie in frühern Jahren, so kamen auch im verflossenen eine grössere Zahl Aufragen und Aufträge zur Erledigung.

4. Die historischen Arbeiten in L o n d o n sind zu
Anfang des Berichtsjahres zum Abschluss gebracht worden; die letzte Sendung von Abschriften gelangte im Februar nach Bern. Dieses im Jahr 1891 begonnene Unternehmen wird also weiterhin aus dem Geschäftsbericht wegfallen. Ba erübrigt hinwider, bei gegenwärtigem

206 Anlas8 dem Herrn Minister Dr. Carlin öffentlich den wohlverdienten Dank zu erstatten für die umsichtige und erfolgreiche Leitung der Arbeiten während einer langen Reihe von Jahren.

5. In dem e i d g e n ö s s i s c h e n S t a a t s a r c h i v bestund neben den vielen und mancherlei Vervvaltungsgeschäften die Hauptarbeit in der Bereinigung und Zusammenordnung der vom Vorjhhr her zurückgebliebenen Partieen der Akten aus der 18. Amtsperiode (1900--1902). Damit ist bis auf wenige Reste gänzlich aufgeräumt worden, abgesehen von dem massenhaften Material der Militärund der Zollverwaltung, das erst gegen Ende des Berichtsjahres ans Archiv abgeliefert wurde und nun für lange Zeit die Tätigkeit des Archivariats in erster Linie in Beschlag nehmen wird.

Wie bekannt, lässt die Verwaltung des eidgenössischen Archives schon seit Dezennien die bedeutendem auf die Schweiz bezüglichen Aktenmaterialien, die im Auslande in zahlreichen Archiven und Bibliotheken zerstreut liegen, aufsuchen und eine Sammlung von Kopien derselben anlegen, die bereits zu grossem Umfange angewachsen ist und fortwährend neuen Zuwachs erhält. Um nun diese weitläufigen bis dahin nur teilweise systematisch geordneten Kollektaneen der Benutzung zugänglicher zu machen, ging man im Berichtsjahr daran, das gesamte Material einer einlässlichen Sichtung und sachgemässen Zusammenstellung zu unterziehen, und bereits ist ein gutes Stück dieser Arbeit erledigt.

Die allgemeine Benutzung des Archives durch Amtsstellen und Private war eine sehr lebhafte. Die darüber geführte Kontrolle verzeichnet an Ausgängen 6592 Einzelstücke und Bände, eine Zahl wie sie früher nie erreicht worden ist. Das hängt mit dem Umstände zusammen, dass im Hinblick auf die Grundbücherbereinigung alle eidgenössischen Verwaltungen ihre Kauf-, Tausch- und Servitutsverträge behufs Kootrollierung dem Archiv vorübergehend entnahmen. -- Die Zahl derer, die im Studienlokal des Archivesarbeiteten, war ungefähr die gleiche wie im Vorjahr, auch waren es zumeist wiederum Doktoranden.

4. Eidgenössische polytechnische Schule nebst zugehörenden Anstalten.

a. Polytechnische Schule.

1. Frequenz.

Zur Aufnahme als reguläre Studierende haben sich im Berichtjahre gemeldet :

207 Auf Beginn des Wintersemesters (Oktober 1909) 410 (46l) 1 ) ,, ,, ,, Sommersemesters (April 1910) 14 ( 18) Summa 424 (479) Von diesen wurden aufgenommen : Ohne Prüfung 2 ) 268 (309) Nach bestandener Aufnahmeprüfung . . . .

89 ( 83) Summa 357 (392) Ihre Anmeldung hatten zurückgezogen . . .

18 ( 18) Die Prüfung nicht bestanden hatten . . .

49 C 69) Summa 67 ( 87) Von den zur Prüfung erschienenen 138 (152) Bewerbern waren 37 °/o (34 °/o) Schweizer und 63 °/0 (66 %) Ausländer ; unter den Aspiranten, die die Prüfung nicht bestanden, 29 % ·(30 %) Schweizer und 71 % (70 %) Ausländer.

Im ganzen wurden als reguläre Studierende aufgenommen: Auf Beginn des Wintersemesters 1909/10 . 346 (377) ,, ,, ,, Sommersemesters 1910 . .

11 ( 15) Summa 357 (392), ·die sich auf die einzelnen Abteilungen verteilen wie folgt: Architektenschule 20 ( 16) Ingenieurschule 90 ( 90) Maschineningenieurschule 133 (150) Chemische Schule 59 ( 66) Pharmazeutische Schule 13 ( 13) Forstschule 7 ( 15) Landwirtschaftliche Schule 17 ( 16) Kulturingenieurschule 2 ( 8 ) Abteilung für Fachlehrer in Mathematik und Physik 8 ( 12) Abteilung für Fachlehrer in Naturwissenschaften 8 ( 6 ) Summa 357 (392) Davon entfallen auf den 1. Kurs 348 (374), auf höhere Kurse 9 (18), auf die Schweiz 238 = 67 % (235 = 60 %), ·auf das Ausland 119 = 33 % (157 = 40 %).

') Die eingeklammerten Zahlen beziehen sich auf das Vorjahr.

2 ) Teils auf Grund von Maturitätszeugnissen schweizerischer Mittelschulen und auswärtiger ebenbürtiger Lehranstalten, teils auf Grund von Ausweisen über Studien an anderen Hochschulen.

208 Die Gesamtfrequenz beträgt: Neu Aufgenommene Bisherige Studierende

357 ( 392) 988 ( 944) Summa

1345

(1336)

Hierzu kommen noch 1091 (1183) Zuhörer (zum grössten Teil für die XI. allgemeine Abteilung, wodurch sich das Total der Besucher auf 2436 (2519) erhöht.

Auf die einzelnen Fachschulen verteilt sich die Gesamtzahl der regulären Studierenden wie folgt: Schweizer Ausländer Total Architektenschule 58 18 76 Ingenieurschule 271 78 349 Maschineningenieurschule 256 275 531 Chemische Schule 111 115 226 Pharmazeutische Schule 18 3 21 Forstschule 32 2 34 Landwirtschaftliche Schule 37 7 44 Kulturingenieurschule 15 2 17 Abteilung für Fachlehrer in Mathematik und Physik 18 5 23 Abteilung für Fachlehrer in Naturwissenschaften 20 4 24 Summa 836 509 1345 Den einzelnen Kantonen gehören an : Zürich 207, Bern 101, Neuenburg 51, St. Gallen 50, Aargau 48, Graubünden 43, Luzern 43, Genf 40, Baselstadt 36, Thurgau 34, Waadt 32, Solothurn 30, Schaffhausen 22, Appenzell A.-Rh. 19, Tessin 19, Glarus 15, Freiburg 13, Baselland 12, "Wallis 8, Schwyz 5, Zug 4, Nidwaiden 2, Appenzell I.-Rh. l, Uri 1.

Von den Ausländern entstammen: Österreich-Ungarn 109, Russland 90, Frankreich 71, Italien 56, Deutschland 54, Holland 23, Norwegen 14, Spanien 12, Asien 11, Rumänien 11, Grossbritannien 10, Amerika 9, Griechenland 8, Schweden 7, Afrika 6, Dänemark 4, Türkei 3, Australien 2, Belgien 2, Luxemburg 2, Serbien 2, Bulgarien l, Liechtenstein 1., Montenegro 1.

Im Laufe des Studienjahres sind ausgetreten :

209 86 ( 69) Studierende vor Beendigung ihrer Fachstudien; 254 (258) Studierende nach Beendigung ihrer Fachstudien, mit Abgangszeugnis ; 21 ( 34) Studierende, die nach Absolvierung ihrer Fachschule die Studien fortgesetzt haben ; gestorben : 6 ( 5) Studierende.

2. Die Studierenden.

Wie bereits erwähnt, absolvierten 254 (258) Studierende ihre Studien mit Abgangszeugnis.

Von 205 (212) Bewerbern bestanden 163(181) die D i p l o m p r ü f u n g ; die verschiedenen Fachschulen sind dabei wie folgt vertreten : Architektenschule Ingenieurschule Maschmeningenieui'schule Chemische Schule Pharmazeutische Schule Forstschule Landwirtschaftliche Schule Kulturingenieurschule Schule -für Fachlehrer in Mathematik und Physik Schule für Fachlehrer in Naturwissenschaften

Kandidaten

Diplomiert

12 (12) 50 (41) 73 (74) 38 (38) -- (--) 9 (10) 10 (18) 2(7)

11 (11) 41 (38) 57 (65) 28 (33) -- (--) 7(4) 6 (13) 2(6)

4(5) 7(7)

4(5) 7(6)

Auf Grund der Bestimmungen der Promotionsordnung konntedie D o k t o r w ü r d e 9 Bewerbern verliehen werden (Maschineningenieurschule 2, chemische Schule 6, Schule für Fachlehrer in Naturwissenschaften 1).

P r e i s e . Auf die von den Konferenzen der Architektenschule und der Maschineningenieurschule am Schlüsse des Studienjahres 1907/08 gestellten Preisaufgaben ist innerhalb der gestellten Frist je eine Lösung eingegangen. Die Verfasser, die Herren Walter Eichenberger, von Basel, Studierender der Architektenschule, und Arved Senft, von Peseux (Neuenburg), diplomierter Maschineningenieur, erhielten Preise von je 500 Franken nebst einer silbernen Medaille der eidgenössischen polytechnischen Schule.

Die Preisaufgaben der übrigen Abteilungen wurden nicht gelosi.

210 H u b e r - S t i f t u n g . Den Erträgnissen des Fonds wurden im ganzen 1445 Franken entnommen, die in folgender Weise Verwendung fanden : 600 Fr. zur Unterstützung von Studierenden auf botanischen Exkursionen, 500 Fr. anderweitig im Interesse der Botanik und 345 Fr. zur Unterstützung von Teilnehmern an wissenschaftlichen Exkursionen solcher Abteilungen, für die zu diesem Zwecke keine Fonds c^>bestehen.

E s c h e r v o n d e r L i n t h - S t i f t u n g . Z u r Erleichterung der Teilnahme an den geologischen Exkursionen im Sommersemester 1910 sind an Studierende beider Hochschulen 327 Fr.

ausgerichtet worden.

Z e u n e r - S t i f t u n g . Ein Studierender der Maschineningenieurschule erhielt ein Stipendium von 300 Fr.

W i l d - S t i f t u n g . Einem Assistenten für Vermessungswesen, der zu einem Ferienkurs für Stereophotogrammetrie in Jena abgeordnet wurde, sind die Kosten im Betrage von 277 Fr. vergütet worden.

S t i f t u n g e n der C h e m i s c h e n S c h u l e . Ein Studierender ist mit einem Stipendium von 350 Fr. unterstützt worden.

G e o r g L u n g e - S t i f t u n g . Zur Fortsetzung seiner Studien ·wurde einem diplomierten technischen Chemiker ein Stipendium von 1000 Fr. gewährt.

A l b e r t ß a r t h - S t i f t u n g . Zur Ermöglichung der Ausführung einer grösseren Studienreise wurde einem Studierenden ein Beitrag von 300 Fr. zugesprochen.

E x k u r s i o n s f o n d s der I n g e n i e u r s c h u l e . Ein Exkursionsteilnehmer erhielt einen Beitrag von 40 Fr.

S c h u l g e l d e r l a s s und S t i p e n d i e n . 45 Studierenden wurde auf ihr Gesuch hin das Schulgeld erlassen.

Um ein Stipendium aus der Châtelain-Stiftung bewarben sich 33 Studierende. Davon konnten 32 berücksichtigt werden.

Die Gesamtsumme, die verwendet wurde, beträgt 9100 Fr. -- Die Stipendiaten geniessen die weitere Vergünstigung, dass sie von der Zahlung des Schulgeldes, der Laboratoriums- und Prüfungsgebühren befreit sind.

Die Zahl der Stipendiaten für das Studienjahr 1910/11 hat sich vermindert, worauf wir jetzt schon aufmerksam machen. Es mag dies teilweise herrühren von einer missverstandenen Bestimmung des neuen Réglementes. Im Gegensatz zum alten Reglement, wonach am Schlüsse eines Semesters jedem Studierenden

211 «in Zeugnis (Matrikelauszug) über die Leistungen in den obligatorischen Fächern ausgestellt werden m u s s t e (Art. 36, Abs. 2, Reglement vom 3. Juli 1899), geschieht jetzt die Auslieferung «eines Leistungsausweises nur auf besonderes V e r l a n g e n (Art. 35, Abs. 2 des Réglementes vom 21. September 1908).

Hieraus hat sich, wie wir wiederholt vernehmen konnten, die Meinung gebildet, dass zur Erlangung eines Stipendiums die Einreichung von Ausweisen über die belegten Disziplinen und die Vermögensverhältnise genüge. Das ist selbstverständlich ein Irrtum, -was übrigens aus dem ,,Regulativ betreffend Erteilung von Stipendien etc.") zu erkennen ist. Das Stipendium darf nicht den Charakter eines Almosens erhalten ; es soll besagen, dass dessen Inhaber nach dem Urteil der Professoren und der Behörde die Beweise von persönlicher Tüchtigkeit, Würdigkeit, anerkennenswertem Leistungsvermögen und guter Begabung erbracht hat.

Eine Preisgabe dieser Auffassung würde mit dem Sinn und Geiste
Der Anlass ist vielleicht geeignet, an den Wortlaut des 'Testamentes zu erinnern, das der edle Menschenfreund Friedrich August Châtelain, am 11. Januar 1854, also vor der Gründung der eidgenössischen polytechnischen Schule, errichtet hat. Es heisst darin u. a. : ,, Universalerben ein :

setze ich zu meinem Haupt- und

Den hohen s c h w e i z e r i s c h e n B u n d e s r a t , zuhanden der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , und zwar mit
Sollte dieses Institut wider Verhoffen binnen sechs Jahren von meinem Hinschied an gerechnet, nicht zustande kommen, so soll inzwischen der jährliche Zins dieses meines Vermächtnisses zum Kapital geschlagen werden, nach Umfluss dieser Zeit aber die hohe Bundesbehörde ermächtigt sein, bis dasselbe ins Leben tritt, den jährlichen Zins zu solchen Zwecken zu verwenden, welche mit meinem festgesetzten Stiftungszweck möglichst nahe verwandt sind, z. B. zu Stipendien an Schweizerjünglinge der oben beBundesblatt. 63. Jahrg. Bd. II.

15

212

zeichneten Gattung, welche in einer in- oder ausländischen Handels- und Industrieschule sich befinden.

Ich schliesse mit dem Wunsche, dass mein bescheidenes Beispiel Nachahmung finden, der gelegte Keim zu einem kräftigen Baum heranwachsen und dieser reichliche Früchte tragen möge, welche dem Vaterland und seinen Kindern zum Segen gereichen.a Das schweizerische Landwirtschaftsdepartement hat 14 Studierenden der landwirtschaftlichen Schule unter den in der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund vom 10. Juli 1894 enthaltenen Bedingungen Stipendien im Gesamtbeträge von 4150 Fr. gewährt.

3. Lehrkörper.

Im Berichtjahre zählte der Lehrkörper: angestellte Professoren 66 Hülfslehrer 5 Titularprofessoren und Privatdozenten 40 Assistenten (inklusive Privatassistenten) : Winter . . . . 73 S o m m e r . . . . 68 Ausserdem wirkten, wie in den verflossenen Jahren, bei Übungen ausserordentliche Hülfskräfte mit.

Lehraufträge wurden erteilt: an Privatdozenten und Assistenten: im Wintersemester 1909/10 . . . 16 im Sommersemester 1910 . . . . 11 an Dozenten und Ingenieure, die nicht dem Verbände des Lehrkörpers angehören : im Wintersemester 1909/10 . . . 9 im Sommersemester 1910 . . . . 7 Hinschied. Nach kurzer, heftiger Krankheit verschied am 16. Mai im sechzigsten Altersjahr Herr Professor Dr. August Stadier, der seit 1892 den Lehrstuhl für Philosophie und Pädagogik bekleidet hatte. Mit ihm ist unserer Hochschule ein feinsinniger Gelehrter, ein scharfer Denker, der sich besonders durch seine Kantstudien einen bedeutenden Namen gemacht hat, und ein pflichtbewusster Lehrer entrissen worden.

R ü c k t r i t t . Dem Professor für Elektrochemie und physikalische Chemie, Herrn Dr. Richard Lorenz, ist infolge seiner Berufung an die Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften

213 in Frankfurt a. M. die gewünschte Entlassung von seiner Lehrstelle auf 3i. März 1910 mit dem Ausdrucke des Dankes für die geleisteten Dienste erteilt worden.

U r l a u b . 14 Professoren mussten teils wegen Krankheit, teils wegen Einberufung zum Militärdienst oder aus andern Gründen für kürzere oder längere Zeit beurlaubt werden. In einem Falle erstreckte sich die Abwesenheit auf das ganze Wintersemester.

S t e l l v e r t r e t u n g e n und L e h r a u f t r ä g e . Für den erkrankten Herrn Professor Dr. Hirsch erteilte Herr Assistent Dr. Spijker im Wintersetnester den Unterricht in höherer Mathematik I und Differentialgleichungen.

Dagegen gelang es nicht, für Herrn Professor Dr. Rolli, den Gesundheitsrücksichten nötigten, seine Lehrtätigkeit von Oktober bis zu den Weihnachtsferien auszusetzen, einen Stellvertreter zu finden. Der Unterricht in Rechtslehre musste deshalb während dieses Zeitraumes ausfallen. Der Lehrstoff konnte im zweiten Quartale gleichwohl bewältigt werden.

Die übrigen Unterrichtsunterbrechungen waren von kürzerer Dauer und machten keine besondern Massnahmen notwendig.

Die Professur für technische Mechanik konnte auf Beginn des Studienjahres 1909/10 noch nicht definitiv besetzt werden.

Mit dem Unterrichte in Mechanik, II. Teil, wurde für das Wintersemester Herr Dr. Ernst Meissner betraut.

Ausser den regelmässig wiederkehrenden, bereits in frühern Berichten erwähnten Unterrichtsübertragungen wurden Lehraufträge erteilt: für das Studienjahr an Herrn Privatdozent Dr. J. H e i e r l i in Zürich (Urgeschichte), für das Wintersemester an Herrn Oberingenieur L ü c h i n g e r in Zürich (ausgewählte Kapitel über Wasserkraftanlagen").

W a h l e n . Es wurden gewählt: Herr Dr. Georg Bredig, von Glogau (Preussisch-Schlesien), ausserordentlicher Professor und Abteilungsvorstand an der Universität Heidelberg, als Professor für physikalische Chemie und Elektrochemie, sowie als Leiter des Laboratoriums für physikalische Chemie und Elektrochemie mit Amtsantritt auf 1. April 1910; Herr Privatdozent Dr. Ernst Meissner, von Zofingen (Aargau), als Professor für technische Mechanik, mit Amtsantritt auf 1. April 1910.

Erneuerungswahlen. Die Herren Professoren Dr. Grossmann, Dr. Gull und Recordon sind in ihren Stellungen bestätigt

214

worden. -- Der den Herren Professor Dr. Wyssling (angewandte Elektrotechnik^ und Titularprofessor Dr. Standfuss (Entomologie) seinerzeit erteilte Lehrauftrag ist auf eine weitere Periode erneuert worden.

P r o f e s s o r t i t e l - E r t e i l u n g . Herrn Dr. M. Rikli, von Basel, seit Oktober 1896 Konservateur der botanischen Sammlung und seit Juli 1899 Privatdozent für Botanik an der eidgenössischen polytechnischen Schule, ist in Anerkennung seiner wissenschaftlichen Leistungen .und der der Schule geleisteten Dienste der Titel eines Professors verliehen worden.

H a b i l i t a t i o n e n . Die venia legendi haben erhalten: Herr Dr. Wilhelm Italo Baragiola, von Como (Italien), für Gärungschemie, Gärungstechnik und Oenologie; Fräulein Dr. Laura Hezner, von München (Deutschland), für chemische Mineralogie und Pétrographie ; Herr Dr. Albert Perrier, von Coppet (Waadt), für Physik; Herr Dr. ing. Max Ritter, von Lichtensteig (St. Gallen), für technische Statik und Eisenbeton.

Dem Privatdozenten für mathematische Fächer Herrn Dr. L. G.

Du Pasquier ist die venia legendi auf ,,Mathematische Fächer und Versicherungswesen"1 erweitert worden.

K o n g r e s s e , K o n f e r e n z e n , S t u d i e n r e i s e n , Subv e n t i o n e n . Als Delegierte wurden ernannt: Herr Professor Dr. Früh an die II. internationale agrogeologische Konferenz und an den internationalen Geologenkongress in Stockholm; Herr Professor Graf an die Einweihungsfeier des neuen Kunsthauses in Zürich ; Herr Professor Dr. Grubenmann an die Feier des 450. Stiftungstages der Universität Basel; Herr Professor Guilland an die Eröffnungsfeier der Universität Neuenburg ; Herr Professor Dr. C. Keller an den VIH. internationalen Zoologenkongress in Graz; Herr Professor Dr. Willstätter an die Jahrhundertfeier der Universität Berlin; Herr Professor Zwicky an die XL Konferenz schweizerischer beamteter Kulturingenieure in Lausanne.

Grössere Studienreisen sind ausgeführt worden von Herrn Professor Dr. Früh nach Skandinavien, Holland und Belgien (in Verbindung mit dem Besuche der internationalen agrogeolo-

215

gischen Konferenz), von den Herren Professoren Dr. Hartwich und Dr. Schröter nach Algier und von Herrn Professor Dr. Wolfer nach Kalifornien. Die Genannten erhielten an ihre Reisekosten Beiträge von 6250 Fr. aus der Albert Barth-Stiftung, der Hub er-Stiftung und der Wolf-Stiftung. Weiter wurden aus den Erträgnissen der Albert Barth-Stiftung und der Eduard OehlerStiftung verschiedenen Professoren zu speziellen wissenschaftlichen Zwecken Subventionen im Gesamtbetrage von 2550 Fr. gewährt.

4. Unterricht.

Seit Beginn des Studienjahres 1909/10 ist das Unterrichtsprogramm für die beiden ersten Semester der Fachschulen den Normalstudienplänen vom l I.März 1909 angepasst, das der höhern Semester dagegen entspricht noch den frühern obligatorischen Lehrplänen.

Vorlesungen, Übungen und Repetitorien wurden angekündigt : im Wintersemester 1909/10: 417 (401) ; davon gehalten 395 (393); im Sommersemester 1910: 387(381); davongehalten 369 (379).

Abgesehen von einzelnen Störungen, die durch Beurlaubung u. a. m. (s. oben) verursacht worden sind, nahm der Unterrichtsbetrieb seinen geordneten Gang. Bei Unterbrechungen, die länger dauerten, ist, soweit dies möglich war, Stellvertretung angeordnet worden.

Auf eine Anregung des Vorstandes der schweizerischen Gesellschaft für Urgeschichte ist in das Programm der XL Abteilung einezweistündigeVorlesungüber Urgeschichte aufgenommen worden.

Übungsgemäss schlössen sich dem Unterricht E x k u r s i o n e n an. Mehrwöchige Vermessungsübungen am Schlüsse des Sommersemesters fanden statt für Studierende der Ingenieurschule und der Forstschule.

5. Unterrichtsmittel und wissenschaftliche Anstalten.

Die Laboratorien und Institute weisen folgende Frequenzzahlen auf: Zahl der Praktikanten: WinterSommersemester Semester Allgemeine Übungslaboratorien des physikalischen Instituts 88 C 67) 137 (124) Elektrotechnische Laboratorien des physikalischen Institutes 109 (130) 99 ( 82)

216 Zahl der Praktikanten:

Wissenschaftliche Laboratorien des physikalischen Instituts Analytisch-chemisches Laboratorium : Chemiker Studierende des I. Kurses der Ingenieurschule und der Maschineningenieurschule (nur im Sommersemester) Technisch-chemisches Laboratorium. .

Physikalisch - chemisches und elektrochemisches Laboratorium . . .

Pharmazeutisches Laboratorium . . .

Agrikulturchemisches Laboratorium . .

Photographisches Laboratorium . . .

Bakteriologisches Laboratorium . . .

Bakteriologisches Laboratorium für Landwirte . . . . : Modellierwerkstätte (nur im Wintersemester betrieben) Maschinenlaboratorium : Hydraulische Abteilung Kalorische Abteilung Elektrische Abteilung (nur im Wintersemester) Werkstätte der Maschineningenieursehule Technologisches Praktikum . . . .

Mineralogisch - petrographisches Praktikum Botanisches Praktikum Zoologisch - vergleichend anatomisches Praktikum Zoologisches Praktikum für Land- und Forstwirte (nur im Wintersemester) Astronomische Übungen (nur im Sommersemester) Pharmakognostische Ü b u n g e n . . . .

Untersuchung von Nahrungs- und Genussmitteln (nur im Sommersemester)

Winterseinester

Sommersemester

10 ( 21)

8 C 11)

169 (164)

128 (132)

125 (120)

36 ( 23) 93 ( 72)

20 11 17 30 9

( ( ( ( (

19) 8) 17) 30) 10)

14 ( 19)

12 13 40 28 14

C 10) ( 7) ( 30) ( 30) C 8)

20 ( 17)

26 ( 20) 150 (132) 191 (181)

56 ( 48) 105 ( 96)

51 ( 57) 3 ( 2 ) 68 ( 74)

1(7) 40 ( 20)

23 ( 28) 5(6)

14 ( 20) 5 ( 11)

4(1)

1 ( --)

24 ( 30) 2 ( 5 )

25 ( 23) 1(3) 3 (-- )

217 Die Zahl der wissenschaftlichen Arbeiten, die aus den verschiedenen Instituten hervorgegangen sind, ist beträchtlich. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind teils in Doktordissertationen, teils in Fachblättern niedergelegt.

6. Sammlungen.

Die Direktoren der Sammlungen und wissenschaftlichen Anstalten sind für die Amtsdauer vom 1. Januar 1910 bis zum 30. September 1911 neu bestellt worden.

Als Konservator der geologischen Sammlungen wurde mit Amtsantritt auf I.Januar 1910 Herr Privatdozent Dr. Kollier gewählt.

Die Sammlungen haben auch in diesem Jahre durch Anschaffungen und zum Teil wertvolle Geschenke (z. B. ein zirka 3500 Spannbogen umfassendes brasilianisches Herbarium des Herrn Dr. Usteri in Diibendorf) Zuwachs erhalten.

Die Bibliothek hat sich um 2208 Bände vermehrt, wodurch ihr Bestand auf 75,951 Bände steigt. Von den 2208 Bänden sind 934 gekauft und 1274 geschenkt. .

Den freundlichen Gebern sei auch an dieser Stelle der beste Dank bezeugt.

Seit Frühjahr ist der langersehnte Fachkatalog, dessen Herstellung viel Mühe und Arbeit verursachte, zweckmässig aufgestellt und den Interessenten zugänglich. Die neue Einrichtung trägt wesentlich zur raschen Orientierung in dem ausgedehnten Bücherschatze bei und hat sich deshalb bereits den Beifall der zahlreichen Bibliothekfreunde erworben.

Die K u p f e r s t i c h s a m m l u n g ist im ganzen von 1294 Personen besucht worden.

Von den durch Herrn Ingenieur Simon zu liefernden 13 Sektionen des J u n g f r a u r e l i e f s sind 8 Sektionen (darunter zwei Halbsektionen) fertig erstellt; drei weitere Sektionen (darunter zwei Halbsektionen) liegen im Originalgipsguss vor.

7. Behörden.

Der schweizerische Schulrat hielt im Jahre 1910 sieben Sitzungen ab und behandelte 81 Traktanden. Über die Hauptverhandlungsgegenstände wird an anderer Stelle berichtet.

Das Präsidialprotokoll umfasst 538 Geschäftsnummern.

218

8. Verschiedenes.

O r g a n i s a t i o n . Mit Beginn des Studienjahres 1909/10 sind die neuen Réglemente und Regulative und für die beiden ersten Semester der Fachschulen (s. oben) die Normalstudienplänein Kraft getreten. Die Diplomprüfungen hatten noch nach den Bestimmungen des alten Regulativs stattzufinden; immerhin hat der Schulrat den Studierenden die Möglichkeit verschafft, die Übergangsdiplomprüfung nach Wahl in zwei Teilen abzulegen.

Von dieser Erleichterung, die sich an das n e u e Diplomregulativ anlehnt, wurde vielfach Gebrauch gemacht.

E h r e n p r o m o t i o n e n . Gemäss den Bestimmungen von Art. 13 der Promotionsordnung vom 31. März 1909 sind zwei Ehrenpromotionen vollzogen worden.

A u s s o n d e r u n g s v e r t r a g . Der Entscheid über die Frageder Pflicht zur Errichtung eines Sammlungsgebäudes für Gipsabgüsse war nach Art. 7, Ziffer 3 des Aussonderungsvertrage» vom 28. Dezember 1905 einem Schiedsgericht vorbehalten. Das Schiedsgericht, das aus den Herren Bundesgerichtsvizepräsident Dr. V. Merz in Lausanne (Obmann), Prof. Dr. H. F. Hitzig in Zürich und Prof. Dr. H. Rolli in Zürich bestellt worden ist, hat am 16. Juli 1910 das Urteil gefällt. Danach ist der Bund verpflichtet, für die archäologische Sammlung auf einem vom Kanton Zürich unentgeltlich abzutretenden Bauplatz ein Gebäude zu erstellen, einzurichten und zu unterhalten. Der zürcherische Regierungsrat hat sich bereit erklärt, gegen eine Loskaufssummedie der Eidgenossenschaft durch das Urteil überbundene Pflicht, selbst zu übernehmen. Die Unterhandlungen konnten im Berichtjahre noch nicht zu Ende geführt werden.

B a u f r a g e n . Im März wurde eine Konkurrenz zur Erlangung von Planskizzen zu Um- und Neubauten für die polytechnische Schule eröffnet. Es sind 14 Projekte eingegangen, von denen dasjenige von Herrn Prof. Dr. Gull vom Preisgericht als die einzige Arbeit bezeichnet wurde, die für eine einwandfreie,, praktische und grosszügige Lösung der Aufgabe in Betracht fällt.

Dieser Entwurf sieht vor: a. einen Um- und Erweiterungsbau des Semperschen (Pol_ytechnikurn-)Gebäudes ; b. die Errichtung von Neubauten auf dem Terrain an der Clausius- und!

Sonneggstrasse ; c. einen Um- und Erweiterungsbau der land- und forstwirtschaftlichen Schule (in einer Variante). Die Angelegenheit wird seinerzeit Gegenstand einer besonderen Vorlage an Sie bilden.

219> S c h w e i z e r i s c h e landwirtschaftliche Ausstellung, Die Abteilungen für Land- und Forstwirtschaft, einschliesslich der entomologischen Sammlung, haben sich durch. Lieferung von geeignetem Material (betreffend: Forstbenutzung, Forstschlitz,, Forstpolitik und Forstbotanik, Wirtschaftsgeschichte, Tierzucht,, Pflanzen- und Weinbau, Bakteriologie, spezielle Botanik, Insektenkunde), das teilweise für diesen Zweck extra hergestellt worden musste, an der diesjährigen schweizerischen landwirtschaftlichen Ausstellung in Lausanne beteiligt. Das Gebotene hat, so viel unsbekannt ist, in den Interessentenkreisen allseitige Anerkennung gefunden. Der grösste Teil der ausgestellten Objekte bildet eine; wertvolle Bereicherung der Sammlungen.

G e s c h e n k e und L e g a t e . Zum Andenken an ihren, Sohn, der vier Jahre an der eidgenössischen polytechnischen Schule studiert hatte, übergaben am 12. Februar Herr una Frau Eduard Hott, von Neuenburg, in Paris, zehn Aktien des schweizerischen Bankvereins in Basel zur Gründung einer ,, J a c q u e s E d o u a r d - R o t t - S t i f t u n g " zugunsten der Studierenden französischer Zunge der Maschineningenieurschule. Aus dem Erträgnisse soll alljährlich zur Aufmunterung dem Tüchtigsten und Würdigsten unter den Studierenden, die sich für die Schlussdiplomprüfung vorbereiten, ein Stipendium erteilt werden.

Dem Châtelain-Fonds ist als testamentarisches Vermächtnis' des verstorbenen Herrn Ingenieur W. B u r c k h a r d - S t r e u l i in.

Zürich ein Betrag von 2000 Fr. zugeflossen.

Herr Ingenieur Ed. Locher in Zürich machte zum Andenkenan seinen Vater, Herrn Ingenieur Dr. Ed. L o c h e r - F r e u l e r , eine Schenkung von 1000 Fr. zugunsten der Witwen- und Waisenkasse der Lehrerschaft und des Châtelain-Fonds.

S c h u l f o n d s. Mit Bezug auf die weitere Äufnung dieses' Fonds verweisen wir auf die Mitteilungen, die wir im Abschnittl. l (5) gemacht haben.

Militärkurse. Ein im Namen von 18 Studierenden (GenieUnteroffiziere) vom Verbände der Polytechniker eingereichtesGesuch um Verlegung der vom 9. September bis zum 24. Dezember 1910 angesetzten Genie-Offiziersschule in die akademischen Ferien ist vom eidgenössischen Militärdepartement ablehnend beschieden worden mit der Begründung, dass eine Änderung für das Jahr 1910 verschiedener Umstände halber unmöglich sei; dagegen hätten die Dienstabteilungen die Weisung erhalten, in Zukunft soweit möglich, durch Einbeziehung der Hochschulferien

220

in die verschiedenen Kurse den Wünschen der Studierenden entgegenzukommen.

Lehrkurse über die Elektrifizierung derEisenbahnen. Das Zentralkomitee des schweizerischen Ingenieurund Architektenvereins hat dem schweizerischen Schulrat am 12. September 1910 eine Eingabe des st. gallischen Ingenieurund Architektenvereins übermittelt, worin die Frage der Abhaltung von Lehrkursen an der eidgenössischen polytechnischen Schule über die Elektrifizierung der Eisenbahnen für Ingenieure, die in ·der Praxis stehen, angeregt wird. Die Akten liegen zurzeit bei der Konferenz der Ingenieurschule zur Begutachtung.

Die W i t w e n - und Waisenkasse der L e h r e r s c h a f t der eidgenössischen polytechnischen Schule, im zehnten Jahre ihrer Wirksamkeit stehend, weist auf 31. Dezember 1910 einen Kapitalbestand von Fr. 678,733.95 auf.

An Witwen und Waisen wurden im Berichtsjahre Renten von zusammen Fr. J 7,012. 50 ausgerichtet. Die freiwilligen Beiträge (Schenkungen) belaufen sich auf Fr. 1841.25.

b. Die Annexanstalten, a. Eidg. Materialprüfungsanstalt.

Über die Frequenz und die Leistungen der Anstalt im Berichtjahre 1910 gibt folgende Zusammenstellung näheren Aufschluss : Berichtjahr

Vorjahr

1. Auftraggeber 2. Anträge 3. Einzelversuche : a. für die gestellten Anträge . . . .

b. für wissenschaftliche Untersuchungen .

c. für die schweizerische geotechnische Kommission d. für den Unterricht

546 1,683

580 1,675

39,053 3,403

34,998 2,877

228 1,740

-- 1,336

Gesamtzahl der ausgeführten Versuche

44,424

39,211

.

.

Die ausgeführten Arbeiten verteilen sich auf die verschiedenen Abteilungen wie folgt :

221 Abteilung: I. Bausteine und Bindemittel . .

U. Mechanisch-technische Abteilung Flaschenprüfung III. Chemisch-technische Abteilung .

Ölprüfung I V . Papierprüfung . . . . ' . .

Tonprüfung etc.

Mikroskopie und Makroskopie .

Berichtjahr Vorjahr Einzelversuche . . 21,422 22,218 . .

7,612 7,913 11,275 4,477 . .

1,941 2,024 1,235 1,577 . .

545 632 227 279 . .

167 91

Total wie oben

44,424

39,211

Es geht aus diesen Zahlen hervor, dass eine wesentliche Änderung in der Inanspruchnahme der Prüfungsanstalt nur in der Prüfung von S t a h l f l a s c h e n für den Transport von komprimierten <5asen zu verzeichnen ist, eine Folge des im Jahre 1909 in Kraft getretenen neuen Réglementes und der Entwicklung der betreffenden Industrien.

Die Anzahl der Versuche für wissenschaftliche und Unterrichtszwecke ist grösser als im Vorjahr wegen stärkerer Beteiligung an ·den Laboratoriumsübungen im Sommersemester und Inangriffnahme -der Versuche mit den natürlichen Bausteinen der Schweiz.

Aus den eingesandten Steinmustern sind auch die Probekörper bearbeitet worden, die teilweise später zur Erprobung gelangen.

Wie früher, kamen in der Kategorie k ü n s t l i c h e B a u fi t e i n e in erster Linie Beton und Gewölbsteine zur Prüfung auf ihre Druckfestigkeit und zwar 496 Sorten mit 1431 Einzel versuchen.

H y d r a u l i s c h e B i n d e m i t t e l wurden 519 Sorten zur Prüfung eingesandt, darunter 286 Sorten Portlandzement, 113 gemischte Zemente und 92 hydraulische Kalke. Die Festigkeitsversuche mit Prismen werden immer mehr ausgeführt, namentlich zur vergleichenden Prüfung von Sand zur Mörtelfabrikation.

Die Festigkeitsproben mit M e t a l l e n sind in der grossen Mehrzahl Kontrollversuche für Lieferungen. Immerhin werden auch Maschinenteile zur Prüfung eingesandt. Die mikroskopische Untersuchung von Metallschliffen entwickelt sich nur sehr langsam, da die grösseren Werke ihre eigenen Einrichtungen hierfür zur Kontrolle der Fabrikation besitzen.

117 D r a h t s e i l abschnitte sind der Zerreissprobe unterworfen worden.

222

Die Untersuchungen von Schmieröl für die schweizerischen Bundesbahnen sind in geringerer Zahl als früher ausgeführt worden.

Gegen Schiusa des Jahres wurden P a p i e r e in grösserer Zahl zur Prüfung eingesandt.

An wissenschaftlichen A r b e i t e n sind weitere Versuche auf dem Gebiete des Eisenbetons zu verzeichnen, teilweise unter Benützung der neuen 500 t Presse von Amsler-Laffon, sodann die Fortsetzung der Arbeiten zur Aufstellung einer Methode zur Prüfung von plastisch angemachten Mörteln auf Festigkeit als Aufgabe des internationalen Verbandes für die Materialprüfungen der Technik.

Die Prüfung der Brüchigkeit von Metallen durch Dauerversuche an einer rotierenden Welle ergab wichtige Resultate.

Im Berichtjahre wohnte der Direktor der Sitzung des Vorstandes des internationalen Verbandes für die Materialprüfungen in Frankfurt a. M. bei. Er wurde hierbei als Obmann der beiden internationalen Kommissionen für die Festigkeitsprüfung der Bindemittel und für das Studium des Eisenbetons bestätigt.

Es wurden vier Sitzungen der schweizerischen Mitglieder dieses Verbandes einberufen, um wichtigere Fragen der Prüfung; von Materialien zu erörtern, namentlich auf Grund von Referaten über Versuche in unserem Institut. Diese Sitzungen erfreuten sich einer regen Teilnahme und für jede ist ein Bericht mit Wiedergabe der Referate im Buchhandel (Verlag der Prüfungsanstalt) erschienen.

b. Eidgenössische Prüflings anstatt für Brennstoffe.

Am 1. Juli erfolgte die Anstellung eines Hülfsassistenten, am 31. Juli der Austritt des 3. Assistenten, an dessen Stelle vom 1. September an der Hülfsassistent trat. Am 30. September trat der 2. Assistent aus, dessen Stelle durch den dritten besetzt wurde. Die freigewordene 3. Assistentenstelle wurde am i. Oktober neu besetzt. Wegen mehrwöchiger Inanspruchnahme des Adjunkten und des 1. Assistenten durch Verdampfungs versuchein Luzern rnusste für die Monate November und Dezember wiederum ein Hülfsassistent angestellt werden. Am 31. Dezember nahm der bisherige 1. Assistent, der der Anstalt seit der Gründung angehört hatte, seinen Austritt.

Zu Ende des Jahres bestand das Personal der Anstalt aus dem Direktor, dem Adjunkten, drei Assistenten, einem Kanzlisten,, sieben Laborantinnen, einem Abwart und einem Hülfsabwart.

223

Es wurden in der Anstalt ausgeführt: Kalorimetrische Bestimmungen, inkl. Ermittlungen des Gehalts der Proben an Feuchtigkeit, Asche und flüchtigen Bestandteilen 4394 Elementaranalysen von Brennstoffen 395 Prüfung von Gaskohlen auf Gehalt an Asche und flüchtigen Bestandteilen 967 Kohäsionsproben von Briketts 113 Extraktionsbestimmungen von Briketts 6 Verschiedene Untersuchungen 327 Zusammen 6202 (1909:

5442)

Von den 6202 Untersuchungen wurden unternommen : für die schweizerischen Transportanstalten 3563 ,, ,, Industrie und für Private 2171 468 fl wissenschaftliche Zwecke Von wissenschaftlichen Untersuchungen seien genannt: Methoden zur Bestimmung des Schwefels in flüssigen Brennstoffen ; liber die Bedeutung der Jodzahl für Öle; über die Bestimmung ·von Asphalt und Paraffin in Ölen ; über die Ermittlung des Stickstoffgehalts von Brennstoffen; Methoden zur direkten und indirekten Bestimmung der Feuchtigkeit von Brennstoffen.

Für thermochemische Messungen bei wissenschaftlichen Versuchen soll an Stelle der anfänglich vorgesehenen kalorimetrischen Bombe mit Platin- und Widerstandsthermometer ein anderer Ap.parat, das sogenannte Edelmannsche Saitengalvanometer, an.geschafft werden, vorausgesetzt, dass sich die getroffenen Neu.anordnungen und Ergänzungen bei den im Gange befindlichen Versuchen bewähren.

Die Entstaubungsanlage, die im Frühjahr erstellt worden ist, hat sich als zweckentsprechend erwiesen.

Die Zunahme der Zahl der Untersuchungen machte die Anschaffung einer Rechenmaschine, sowie eines weitern Doppelofens für Elementaranalysen nötig.

Auch im Berichtjahre erhielt die Anstalt zahlreichen Besuch von auswärts.

Die Aufsichtskommission versammelte sich am 25. Juli zur Pestsetzung des Budgets für das 1911.

224

c. Eidgenössische Zentralanstalt für das forstliche Versuehswesen.

Die Aufsichtskommission hielt ihre ordentliche Sitzung am 13. Juli in Zürich ab. Sie nahm den Bericht des Vorstandes über den Stand der Arbeiten entgegen und setzte das Arbeitsprogramm und das Budget der Anstalt für 1911 fest. Die Kommission nahm ferner Einsicht von den Vorbereitungen für die Beteiligung der Anstalt an der schweizerischen landwirtschaftlichen Ausstellung in Lausanne.

Am 14. Juli fand sodann die Besichtigung der in den Stadtwaldungen von Eglisau ausgeführten Anbauversuche mit Föhren (Pinus silvestris L.) verschiedener Provenienz statt.

Im Personalbestand der Anstalt trat nur eine Veränderungein ; eine Bureaugehülfin, die aus der Anstalt schied, war durch eine andere zu ersetzen. Wegen längerer Krankheit eines Gehülfen musste im Sommer für Aushülf'e bei den auswärtigen Arbeiten gesorgt werden.

Im Berichtjahre wurden folgende neue Versuchsflächen angelegt : 1. Lichtungsflächen 2 2. Vergleichende Untersuchungen über Massenund Gelderträge reiner und gemischter Bestände 7 3. Untersuchungen über die Folgen des Waldfeldbaues 2 4. Versuche über den Einfluss der Samenprovenienz 3 5. Düngungsversuch l 6. Verschiedene Kulturversuche 19 Total 34 Flächen In Wegfall kamen aus verschiedenen Gründen 16 Flächen, und es beträgt die Zahl der Ende 1910 noch in Untersuchung stehenden Versuchsflächen 371.

Wiederholt aufgenommen wurden 16 Flächen.

Ziemlich viel Zeit beanspruchten die Vorbereitungen für die schweizerische landwirtschaftliche Ausstellung in Lausanne. Viele Ausstellungsobjekte haben bleibenden Wert, weil sie sich zu Demonstrationen beim Unterricht vorzüglich eignen.

Die Beobachtungen auf den Wassermesstationen bei Wasenim Emmental nahmen ihren ungestörten Fortgang. Kontroll-

225 messungen am obern Überfall des Rappengrabens fanden im ganzen 46 statt.

Die vergleichenden spektralphotometrischen Untersuchungen im Freien und unter dem Kronenschirm des Waldes wurden,, soweit es das trübe Sommerwetter erlaubte, fortgesetzt.

Ende Juli erschien das 1. Heft des 10. Bandes der ,,Mitteilungen14 der Anstalt. Es enthält Arbeiten der Professoren Dr. C. Keller und Dr. P. Jaccard.

An die Versammlung des internationalen Verbandes der forstlichen Versuchsanstalten, die vom 10. bis 19. September in Belgien stattfand, ordnete die Aufsichtskommission den Vorstand und den Adjunkten der Anstalt ab.

Die Übungen zum Waldbau wurden wie bisher in den Räumen der Anstalt und im Versuchsgarten auf dem Adlisberg abgehalten.

Die Anstalt erhielt im letzten Sommer Besuch vom elsässischlothringischen Forstverein und von andern ausländischen Forstleuten.

5. Meteorologische

Zentralanstalt.

Am 18. Juli wählten wir, mit Amtsdauer vom 1. an, die eidgenössische meteorologische Kommission auf eine weitere Periode von 3 Jahren. Leider hatte sich der bisherige um die Meteorologie sowie um die Zentralanstalt hochverdiente Präsident Herr Professor Dr. Ed. Hagenbach-Bischoff in Basel in Betracht seines Alterseine Neuwahl verbeten und am Anfang des Jahres (den 8. Februar) war ein anderes sehr verdientes Mitglied der Kommission, Herr Professor Dr. Henri Dufour in Lausanne durch den Tod dahingerafft worden. Bestätigt in ihren Funktionen wurden die noch vorhandenen Mitglieder Herreu Professor Dr. H. Fr. Weber in Zürich, Professor Dr. A. Forster in Bern, Professor Dr. A. Waiser in Zürich, Dr. Raoul Gautier, Direktor des Observatoriunis in Genf, Rektor G. Ferri in Lugano und Professor Dr. A. Riggenbach in Basel. Sodann wählten wir zum Präsidenten den bisherigen Vizepräsidenten der Kommission, Herrn Professor Dr. H. Fr. Weber und als neues Mitglied Herrn Dr. Rud. Huber, Gymnasiallehrer in Bern. Als neuen Vizepräsidenten erwählte die Kommission in ihrer ordentlichen Jahressitzung vom 25. Juli Herrn Dr. Raoul Gautier, Direktor des Observatoriums in Genf.

Das Netz der meteorologischen Stationen hat im Berichtsjahre keine weitere Ergänzung erfahren; die vorhandene Stationeuzahlv welche von Jahr zu Jahr nunmehr sehr geringe Schwankungen.

·226 .zeigt, genügte bis jetzt auch reichlich, das klimatische Bild unseres Landes, selbst im Hinblick auf dessen vielseitige Terraingestaltung, .nach jeglicher Richtung festzulegen, und dabei alle Wünsche, .auch des praktischen Lebens, völlig zu befriedigen. Eingegangen ist nur der meteorologische Beobachtungsposten in Pruntrut, ferner vorübergehend die durch Brand im Kollegium Maria-Flilf in Sehwyz «erstörte Station; nach Wiederaufbau des Gebäudes, dürfte es ohne Zweifel möglich sein, diese so langjährige, wertvolle Station weiterhin fortzuführen. Im Netz der ombrometrischen Posten hat die Anstalt einige wünschenswerte Vervollständigungen noch da·durch erreicht, dass neben Luthern und Willisau (Kanton Luzern) in Lenzerheide (Graubüoden), Nisellas-Alvaschein (Albulawerk der Stadt Zürich), Bisistal (Kt. Sehwyz) und Simplen Dorf (Wallis), -weitere Regen- und Schneemessstationen, namentlich mit Rücksicht «auf die alpine Region errichtet wurden.

Ferner besteht begründete Aussicht, zufolge den mit der Schweizerischen Naturschutzkommission bereits geführten Verhandlungen im graubündnischen hochalpinen Gebiet des Val Cluoza, »m Ofenberg und im Scarltal, weitere Niederschlagsmessungsstationen «tabueren zu können, die von den Wächtern des Naturschutz-Parkes {wenn die Errichtung eines solchen wirklich zustande kommt) künftighin bedient werden sollen. Im ganzen funktionierten in regelmässigem Betriebe während des Berichtsjahres 112 meteorologische .und 264 Regenmessstationen, zusammen 376 Beobachtungsposten.

Leider hat im Berichtsjahr die Anstalt wieder den Verlust von drei langjährigen, treuen Beobachtern erlitten : des Prof. Franz Hager in Altdorf, des Oberlehrers Jäger in Vättis, und Apothekers Ruepp in Muri (Aargau). An allen diesen langjährig bedienten .Stationen ist es gelungen, deren Weiterfuhrung ohne wesentliches .Unterbrechen zu sichern.

Ihre ganze Kraft widmete die Anstalt, wie im Vorjahre, der Publikation über ,,Das Klima der Schweiz". Der erste umfangreiche Quartband, der sich eingehend über die Klimaschilderuog der einzelnen Landesteile verbreitet, ist bereits zu Anfang des Berichtsjahres der Öffentlichkeit übergeben worden; der zweite Band, umfassend die Zusammenstellung des vorhandenen Beobachtungsmaterials in möglichst gedrängter Tabellenfonn, ist im Juli erschienen. In betreff der weitern
Publikationen der Anstalt sei kurz erwähnt, dass der Jahrgang 1909 der Annalen, ebenso die ,,Ergebnisse der täglichen Niederschlagsmessungen sämtlicher Stationen, ebenfalls im laufenden Jahrgang erschienen sind, während die Drucklegung der Beobachuagen des Jahres 1910 mit den ersten .Monaten bereits begonnen hat.

227 Die Kontrolle über die von der Zentralanstalt ausgegebenen Witterungsprognosen zeigt an den beiden Orten Zürich und Luzern, wo dieselben seit Jahren streng geprüft werden, nachstehende Ergebnisse ; wobei unter I die Prozentzahl der Treffer, unter II diejenige der Halbtreffer, unter III diejenige der Fehlprognosen figuriert: Zürich Luzern I . . . . 74»/o 78°/o

II HI

....

20, . . . . 6,,

17 ,, 5,,

Aus den in Luzern seit 1884 vorgenommenen und also nunmehr 27 jährigen Aufzeichnungen über die Treffsicherheit der ZürcherWitterungsprognosen, ergibt sich ein Jahresmittel von 68 °/o Volltreffern, 26 °/o Halbtreffern und 6 °/o Fehlprognoaen. Im laufenden Jahrgang ist demnach dieser Durchschnitt der Treffsicherheit (Klasse I) in Luzern noch um 10 Prozent überschritten worden.

Die Direktion der Anstalt hat weiter im Berichtsjahre 'die Ausgabe einer neuen Regenkarte der Schweiz auf Grundlage des 40jährigen Beobachtungszeitraums 1864--1903 unternommen, die in der kartographischen Anstalt Winterthur erstellt wurde und eine sehr beifällige Aufnahme in der Praxis, namentlich der Ingenieurwelt, gefunden hat. Auch eine Karte der Hagelfrequenz; in der Schweiz, basierend auf den Beobachtungen der Hagelschläge der Jahre 1883--1900, ist von der Anstalt herausgegeben worden.

Zu der internationalen Vereinigung für wissenschaftliche Luftschiffahrt ist die Zentralanstalt noch im gleichen Verhältnis wie bis anhin geblieben. Sie beschränkte im Berichtsjahre ihre Beteiligung an den gewohnten, monatlichen Terminaufstiegen, um die verfügbaren Mittel, namentlich auf die grössern Serienaufstiege im Februar, Mai, August und November mit Registrierballons zusammenzuhalten. Die so gewonnenen Resustate werden jeweils, wie in den vorausgegangenen Jahren, übersichtlich zusammengestellt und in den Annalen der Anstalt in extenso publiziert.

An dieser Stelle ist endlich noch zu erwähnen, dass in wiederholten Sitzungen des Lokalausschusses der Schweizerischen Erdbebenkommission mit der Anstaltsleitung das Instrumentarium der künftigen Erdbebenwarte im ,,Degenried" (zirka 2 km südöstlich der Zentralanstalt, am Zürichberg gelegen), deren Verbindung mit der Anstalt ja geplant ist, einlässlich besprochen wurde, nachdem von der eidgenössischen Bauinspektion bis zum Frühjahr 1910 die nötigen Pläne für den definitiven Bau der Warte fertiggestellt worden waren. Mit letzterem ist im Mai laufenden Jahres begonnen worden; trotzdem die meist ungüostigen WitterungsverBundesblatt. 63. Jahrg. Bd. H.

16

228 hältnisse des Sommers einen rascheren Baufortschritt stark behinderten, war die endgültige Fertigstellung des Erdbebenhauses doch bis zum Spätherbste möglich. Mit der innern Ausrüstung und namentlich der Aufstellung der empfindlichen seismometrischen Instrumente wird sich der Anfang des nächsten Jahres einlässlich zu beschäftigen haben.

6. Schweizerisches Landesmuseum und Erhaltung vaterländischer Altertümer.

a. Schweizerisches Landesmuseum.

Die L a n d e s m u s e u m s k o m m i s s i o n , in deren Bestände keine Veränderung eingetreten ist, erledigte die ihr durch das Gesetz vorgeschriebenen Geschäfte in sechs ordentlichen Sitzungen und einer ausserordentlichen, alle im Landesinuseum. Ausserdem beteiligte sie sich auf Einladung der Behörden durch eine Delegation gemeinsam mit der Direktion an der Einweihung des Museums für Kunst und Geschichte in Genf. Die Vorarbeiten für die notwendige bauliche Erweiterung des Landesmuseums wurden nach Möglichkeit gefördert.

Die Anstalt verlor ihren II. Assistenten, Herrn Dr. Rudolf Wegeli, der zum Direktor des bernischen historischen Museums gewählt wurde, ferner verlor sie 3 Mitglieder des Verwaltuugspersonals durch den Tod.

Als Ersatz fdr Herrn Dr. Wegeli wurde mit Amtsantritt auf 1. August Herr Dr. E. A. Gessler, von Basel, als Assistent gewählt.

Die D i r e k t i o n erledigte das gemeinsam mit der Landesmuseumskommission zu Beginn des Jahres aufgestellte Arbeitsprogramm. Unter den Installationen nahmen die Neuaufstellung der frühmittelalterlichen Sammlungen und die der römischen in Verbindung mit der Installation der karolingischen Fresken aus dein Kloster Münster in Graubündeu und die dadurch bedingten baulichen Veränderungen besonders viel Zeit in Anspruch.

Abgeformt wurde eine Auswahl der Schlusssteine im Münsterchor zu Bern, die römischen Statuetten und Bronzeschwerter in Bern, sowie 15 Inschriften und 55 Objekte für die römische Ausste\\ung in Rom. Zu letzterem Zwecke wurden ausserdem Pläne sämtlicher bedeutender römischer Gebäude und Niederlassungen in der Schweiz, im ganzen 30, hergestellt. Auch die Äuffuuug aller andern Spezialsammlungen fand ihren regelmässigen Fortgang.

229 Die für A u k ä u f e von Alt e r t ü m e r n verwendbare Summe belief sich auf zirka Fr. 27,500. Zu den hervorragensten Erwerbungen gehören namentlich eine grössere Sammlung Fundobjekte aus dem Pfahlbau Concise, ein vergoldetes romanisches Vortragkreuz und ein gestickter Wollteppich mit dem Stammbaum der Familie Im Thurn von Schaffbausen (zusammen Fr. 12,500).

Trotz den beschränkten Mitteln gelangte noch manch wertvolles Objekt in den Besitz des Landesmuseums.

Die Schenkungen an bar betragen Fr. 10,324. 70, wovon Fr. 5000 speziell für das Münzkabinet und Fr. 5000 an den Ankaufspreis von Fr. 7000 der heraldischen Decke aus dem Haus zum ,,Loch" in Zürich aus dem Anfang des 14. Jahrhunderts.

Der Wert der geschenkten Objekte beläuft sich auf Fr. 6266.

Die M ü n z s a m m l u n g weist eine Wertvermehrung von Fr. 44,611. 82 auf. Ankäufe wurden gemacht für Fr. 13,522, worunter eine Anzahl hervorragender Raritäten. Der Wert der geschenkten Münzen und Medaillen beträgt Fr. 31,089.

Die A u s g r a b u n g e n auf dem grossen alamannischen Gräberfeld in Kaiseraugst wurden im Frühjahr und Herbst fortgesetzt und brachten einen Zuwachs aus 215 Gräbern. Ausserdem deckte man noch vor Jahresschluss 26 alamannische Gräber in Beringen (Kanton Schaffhausen) ab.

Die Jahresrechnung schliesst Fr. 3092. 20.

mit einem Aktivsaldo von

b. Übrige Verwendungen flir Erhaltung vaterländischer Altertümer gemäss dem Bundesbeschluss vom 30. Juni 1886.

1. Für B e t e i l i g u n g an A u s g r a b u n g e n wurden verausgabt Fr. 15,323. 30 Hierunter sind enthalten die Beiträge an die Ausgrabungen in Avenches, Windisch, Basel-Augst, Colombier, La Tene, den römischen Kastellen Irgenhausen, Martigny und die Grabungen, welche die Expertenkommission selbst ausführen lässt.

2. B e t e i l i g u n g an der E r h a l t u n g historisch oder künstlerisch bedeutsamer Baudenkmäler ,, 60,108.-- Übertrag

Fr. 75,431. 30

230 Übertrag Fr. 75,431. 30 Hierunter befinden sich Beiträge von Fr. 3000--6000 an die Restauration der Kirchen in Lugano (San Lorenzo), RotnainMotier, Liegerz, Chavorney u. a., der Schlösser Neuenburg, Montebello etc.; ferner ist darunter ein Beitrag von Fr. 8000 an den Bau eines ,,Vindonissa-Museums" in Brugg.

3. Graphische Auf n a h men von K u n s t aenkmälern, die u n a b w e n d b a r dem V e r s c h w i n d e n e n t g e g e n g e h e n . . ,, 6,144.70 4. U n t e r s t ü t z u n g k a n t o n a l e r S a m m lungen zur Erwerbung vaterländ i s c h e r A l t e r t ü m e r (6 Beiträge) . . ,, 10,000.-- Total

Fr. 91,576. --

7. Die Gottfried Keller-Stiftung.

Die Kommission, welche am 11. März für eine weitere dreijährige Amtsdauer vom 1. des genannten Monats an gerechnet in ihren Funktionen bestätigt wurde (Bundesbl. 1910, I, 693), versammelte sich zur Erledigung der laufenden Geschäfte sechs Mal und zwar in Âarau, Lugano-Mailand, Basel, Bern, Zürich und Genf.

An Neuanschaffungen sind zu verzeichnen: 1. Portrait des Adelberg III von Bärenfeld, Tafelbild in Öl, datiert H. B. 1626, Basler Schule. Deponiert in der öffentlichen Kunstsammlung in Basel.

2. Carlos Schwabe: ,,La Passion11, Handzeichnung. Deponiert im Musée d'Art et d'Histoire in Genf.

3. J. J. Jacot-Guilarmod : ,,Die Gotthardpost im Wintera, Landschaft. Deponiert im Musée des Beaux-Arts in La Chaux-deFonds.

4. Francesco Napolitano : ,,Madonna mit dem Jesuskindea, Tafelbild in öl. Deponiert im Kunsthaus in Zürich.

5. Karl Stauffer: Selbstportrait, Rotstiftzeichnung. Deponiert im Kunstmuseum in Bern.

6. Karl Staufler: weiblicher Studienkopf, Ölportrait. Deponiert im Kunsthaus in Zürich.

231

7. Ferdinand Kodier: ,,Rutli moderne a . Figurenbild in Öl.

Deponiert im Musée d'Art et d'Histoire in Genf.

8. Hans Jakob Holzhalb (1608--1657) von Zürich. Silbervergoldete Schale. Deponiert im schweizerischen Landesmuseum in Zürich.

9. A. van Muyden : ,,Mutter und Kind", ölportrait. Deponiert im Musée Jenitsch in Vevey.

10. Zwei Altarflügel aus der Kirche in Büsserach. (Dargestellt der hl. Antonius der Eremit und der hl. Christophorus mit dem Jesuskinde.) Basler Schule aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Deponiert in der öffentlichen Kunstsammlung in Basel.

11. Ernst Würtenberger : ,,Der Flötenspieler", Ölportrait.

Deponiert beim Kunstverein in St. Gallen.

Vincenzo Vêlas Marmorskulptur ,,Spartacus*, 1907--1910 provisorisch im Kunstmuseum in Bern deponiert, ist dem Museum für Kunst und Geschichte in Genf überwiesen und dort aufgestellt worden. Die Deponierung hat indessen bedingten Charakter, indem die Zuweisung des Werkes an den Kanton Tessin vorbehalten ist, sofern dieser einen geeigneten und wirkungsvollen Unterkunftsraum beschafft.

8. Das Museum Tela in Ligornetto.

Übersieht über den Besuch: Verkaufte Eintrittskarten Verkaufte Kataloge Erlös zu 50 Cts. zu 25 Cts. zusammen, zu 50 Cts.

Fr.

I. Quartal

n.

,,

III.

IV.

., ^

. 459

. 350

. 695 . 213

Total 1717 1909: 1305

33 14 81 14

142 94

492 364 776 227

1859 1399

17 36 46 79

178 127

246.

196.

390.

149.

25 50 75 60

983. 10 739. 50

9. Die Berset-Müller-Stiftung.

Die Aufsichtskommission besorgte die laufenden Geschäfte in vier Sitzungen und der engere Aussehuss die Leitung der innern Angelegenheiten in 11 Sitzungen.

Um den zunehmenden Aufnahmsgesuchen leichter entsprechen zu können, wurden im Dachstock des Hauptgebäudes sechs neue

232

Zimmer (4 für je l Bett und 2 für je 2 Betten) eingebaut und möbliert. Über die dadurch ermöglichte Vermehrung der Zahl der Pfleglinge wird indessen erst im nächsten Bericht näheres mitzuteilen sein. Im Jahr 1910 ist die genannte Zahl nicht über zwölf gestiegen. Unter den Pfleglingen hat kein Wechsel stattgefunden und ihr Gesundheitszustand war ein befriedigender.

Die Ausgaben für die Anstalt betrugen Fr. 15,582. 31, das heisst Fr. 3267. 69 weniger als budgetiert waren.

Dem Fleisse und der Tüchtigkeit der Verwalterin wird von der Kommission auch dies Jahr volles Lob gezollt.

10. Die Pflege der Kunst.

In periodischem Austritt aus der Kunstkommission befanden sich auf Ende 1909 die Herren Paul Bouvier, Architekt in Neuenburg; Emil Bonjour, Vorsteher des Kunstmuseums in Lausanne und J. C. Kaufmann, Maler in Luzern. An deren Stelle wählten wir die Herren William Röthlisberger, Maler in Neuenburg; Raphaël Lugeon, Bildhauer in Lausanne und Theodor Voi mar, Prof. an der Kunstschule in Bern.

Die|Kunstkommission versammelte sich zu drei Sitzungen, den 18./19. Januar in Bern, am 20. Mai und 18./19. August in Zürich.

Den Hauptgegenstand der ersten Zusammenkunft bildeten die Verteilung der im Jahre 1909 erworbenen Kunstwerke, die Prüfung der Bewerbungen um Verleihung von Stipendien und verschiedene Beitragsgesuche. An der zweiten Sitzung beschäftigte sich die Kommission ausschliesslioh mit der Lokalfrage der X.

nationalen Kunstausstellung, die dem Unternehmen in letzter Stunde bedeutende Schwierigkeiten bereitete. Die dritte Sitzung war hauptsächlich der Aufstellung von Vorschlägen für^den Ankauf von Kunstwerken gewidmet.

Für die Behandlung und Erledigung der verschiedenen Ausstellungstagen wurden ausserdem, von einem hierzu besonders eingesetzten fünfgliederigen Ausschusse, in Bern und Zürich vier Sitzungen abgehalten.

Als Ergebnis dieser vorberatenden Tätigkeit sind folgende Vorgänge namhaft zu machen : 1. Die Verleihung von 6 Stipendien zu je Fr. 1500 an 6 Maler und 2 Stipendien zu je Fr. 2000 an 2 Bildhauer. Insgesamt hatten sich 64 Bewerber angemeldet.

233 2. Die Verteilung von 18 im Jahre 1909 erworbenen Kunstwerken an 18 schweizerische Kunstsammlungen zur Aufbewahrung.

3. Die Zusicherung eines Bundesbeitrages von Fr. 12,000 an den schweizerischen Kunstverein. An die Bewilligung wurde die Bedingung geknüpft, diese Summe zur Vornahme von Erwerbungen an der X. nationalen Kunstausstellung zu verwenden.

4. An zugesicherten Beiträgen für Monumente gelangten zur Ausrichtung : an das Schweizerpsalmdenkmal in Zürich Fr. 5000, an das Nationaldenkmal in Chaux-de-Fonds Fr. 8000 (2. Rate) und an die Kosten des Wettbewerbes für ein Nationaldenkmal in Schwyz Fr. 12,500 (1. Rate).

5. Für das Nationaldenkmal in Chaux-de-Fonds wurde der Bundesbeitrag von Fr. 16,000 auf Fr. 25,000 erhöht.

6. Die X. nationale Kunstausstellung. Sie wurde im neuen Kunsthaus in Zürich veranstaltet und zum ersten Male nach den Bestimmungen der Vollziehungsverordnung vom 25. Januar 1910 durchgeführt (vgl. Ziffer I, l, hiervor). Die Aufstellung der Werke erfolgte nach Gruppen, entsprechend den eingelangten Begehren.

Diese Gruppen wurden gebildet durch die Gesellschaft schweizerischer Maler, Bildhauer und Architekten, die schweizerische freie Künstlervereinigung ,,Sezession", die Gruppe ,,schweizerische Künstler in München" und die allgemeine Gruppe, bestehend aus Künstlern, die keinem Verbände angehören. Angemeldet waren rund 1700 Werke; von denselben wurden angenommen 759, die sich auf die einzelnen Kunstgattungen wie folgt verteilen : Ölgemälde 345, Aquarelle · und Pastelle 45, Zeichnungen und Radierungen 172, Bildhauerei 62, Medaillen und Plaketten 19, Arbeiten dekorativer Kunst 87, architektonische Werke 29.

Die Ankäufe, die wir auf den Antrag der Kunstkommission an der Ausstellung machten, umfassten 11 Ölgemälde, l Aquarell, l Zeichnung, 3 Radierungen, 2 Lithographien, 3 Skulpturen, l Plakette und 6 Werke dekorativer Kunst. Die Ankaufssumme belief sich auf Fr. 33,025. Ausserdem wurden Erwerbungen vorgenommen an einer Ausstellung des Malers Jeanneret in Neuenburg (l Ölgemälde), an der Ausstellung der Kunstproben von Stipendiaten (l Skulptur), aus dem Nachlasse von Bildhauer Lanz in Paris (l Skulptur) und aus dem Nachlasse des Malers Lugardon 17 Zeichnungen; die hierfür verwendete Summe beläuft sich auf Fr. 7640.

7. Die Erteilung von Aufträgen an die Herren Maler Hodler und Bildhauer Vibert in Genf, an ersteren für die Ausführung des zweiten Wandgemäldes im Waffensuale des schweizerischen Landes-

234

muséums, an letzteren für die Ausführung der Rütligruppe im Bundeshaus, Mittelbau.

8. Für die schweizerische Abteilung an der internationalen Kunstausstellung 1911 in Korn lagen der Aufnahmejury rund 600 Werke zur Beurteilung vor; angenommen wurden von denselben 147. Die Organisation der Abteilung wurde zum Teil im Berichtsjahre an Hand genommen, zum grösseren Teile entfällt sie jedoch auf das Jahr 1911. Die Arbeiten werden unter der Leitung und Aufsicht der Kunstkommission von einem Beamten des Departements des Innern und dem Legationsrat der Gesandtschaft in Rom ausgeführt.

11. Die Unterstützung der Kulturbestrebungen Ton Yereinen und Privaten.

1. Allgemeine geschichtsforschende Gesellschaft der Schweiz.

Die Gesellschaft hat veröffentlicht: ,,Quellen zur Schweizergeschichte, neue Folge, Abteilung ,,Chroniken", den Band II; Heinrich Brennwalds Schweizerchronik II. Dieser Band, herausgegeben von R. Luginbilhl, umfasst 778 Seiten mit Facsimile.

Zwei andere Bände der nämlichen Publikation liegen im Druck und gehen der Veröffentlichung entgegen.

2. Schweizerische naturforschende Gesellschaft.

a. G e o d ä t i s c h e K o m m i s s i o n . Diese hielt ibre ordentliche Jahressitzung am 30. April in Bern, an der sie sich mit Verwaltungsfragen beschäftigte, bestehend in der Behandlung des Berichtes über die Arbeiten im Jahre 1909 sowie diejenigen über die internationale Konferenz in London und Cambridge; endlich bestimmte sie das Programm für die Arbeitsperiode 1910--1911.

Die 1909--1910 ausgeführten Arbeiten erscheinen als die Fortsetzung derjenigen der vorhergehenden Jahre. Der erste Ingenieur führte die Schweremessungen auf einer Anzahl Stationen unseres Landes weiter ausgewählt im Einvernehmen mit der Direktion der Abteilung für Landestopographie. Ungeachtet der ungünstigen Witterung des Sommers konnte das von der Kommission am 30. April aufgestellte Programm beinahe ganz ausgeführt werden.

Die Schwere]jwurde bestimmt auf den Stationen Basel, Dachsfelden, Biel, Lyss, Bern, Schwarzenburg, Freiburg und wiederholt Basel.

Ferner in zweiter Reihe in Sureee, Göschenen, Realp, St. Gotthard, Airolo, All'Acqua, Amsteg, Altdorf, Engelberg, Seewen, Pfäffikon, Baden und endlich von neuem in Basel.

235 Der eine der übrigen Ingenieure und zwar derjenige welcher zu Anfang des vorausgegangenen Jahres krank gewesen ist, konnte im Berichtsjahre die Arbeit wieder aufnehmen; er begleitete den ersten Ingenieur und vervollständigte die Schwerebestimmungen indem er sie auf jeder Station der zweiten Serie vermittelst des neuen ,,Baros^-Pendels wiederholte, welches die Kommission im Berichtsjahre 1909--1910 hat konstruieren lassen. Die Stelle des dritten Ingenieurs wurde durch Demission des Inhabers vakant.

Unter den Veröffentlichungen der Kommission ist neben dem gedruckten Protokoll über die Sitzung vom 30. April zu nennen der XII. Band der ,,Astronomisch-geodätische Arbeiten in der Schweiz*, darstellend die in den Jahren 1900--1907 ausgeführten Schwerebestimmungen, ein Band von 421 Seiten gr. 4° und 13 Tafeln. Der folgende Band liegt im Druck.

b. G e o l o g i s c h e K o m m i s s i o n . Der Bericht dieses Kollegiums äussert seine Dankbarkeit darüber, dass der für die geologischen Arbeiten nachgesuchte ordentliche Kredit (Fr. 40,000) für das Berichtsjahr von Ihnen vollständig bewilligt worden ist. Diese Hülfe setzt die Kommission in den Stand, die Revisionsarbeiten für die neue Herausgabe der seit geraumer Zeit vergriffenen Blätter 8, 9, 17 und 22, 14 und 13 der geologischen Karte der Schweiz in l : 100,000 rasch durchzuführen, und die Blätter in kurzer Zeit neu zu publizieren. Ausser diesen Arbeiten ist der gewährte Kredit im Berichtsjahre zur Fortführung der zum Teil längst begonnenen Untersuchungen und zur Publikation von Resultaten derselben verwendett worden. Von abgeschlossenen Arbeiten sind 1910 erschienen und versandt worden oder liegen beinahe zur Versendung bereit: 1. L i e f e r u n g XXIV der ,,Beiträge zur geologischen Karte der Schweiz11, enthaltend drei kleinere Arbeiten: Dr. A r b e n z , Bohnerzformation in den Schweizer Alpen; Dr. A r g a n d , sur la racine de la nappe rhétique; Dr. A r n . H e i m , Kreide und Eocän am Eistenpass.

2. Lieferung XX, Monographie der C h u r f i r s t e n k e t t e , von Dr. Arn. Heim. -- Davon ist der erste Teil (34 Bogen) fertig gedruckt und wird mit einem Atlas von 16 Tafeln zur Versendung kommen.

3 . L i e f e r u n g X X I I I : D r . G r u b e n m a n n u n d Dr.

T a r n u z z e r , G e o l o g i e d e s ü n t e r e n g a d i n s . Der
Text ist fertig gedruckt ; die Karte dagegen ist noch nicht ganz fertig ; es müssen noch die letzten Farbproben korrigiert werden.

4 . L i e f e r u n g X X V : D r . K o l l i e r , III m e s u p p l é m e n t à la description géologique du Jura Central. -- Diese Arbeit ist bis zu Bogen 'dl vorgerückt.

236 5. Dr. M ü h l b e r g , geologische K a r t e des Hallwilersee's, l : 25,000, mit Profiltafel und mit ,,Erläuterungen".

6. Dr. B e c k , geologische K a r t e von I n t e r l a k e n in l : 25,000, mit Profiltafel und mit einer kleinern Karte des Burst.

Zu diesen beiden Karten wird 1911 ein Textband erscheinen, dessen Manuskript fertig vorliegt.

7. J. O b e r h o l z e r und Dr. Alb. Heim, geologische Karte der G l a r n e r a l p e n , l : 50,000.

8. Dr. M. L u g e o n , Carte géologique des H a u t e s A l p e s C a l c a i r e s e n t r e la L i z e r n e et I a K a n d e r , l : 50,000. -- Ein Textband dazu ist in Arbeit.

In Vorbereitung liegt eine 2. verbesserte Auflage der im Jahre 1894 erschienenen, dermal aber vergriffenen Geologischen Karte der Schweiz in l : 500,000. Das Werk ist bis zur Korrektur der letzten Farbgrenzen vorgerückt.

Über die auf gerneinsame Kosten der Schweiz und des Grossherzogtums Baden im Kanton Schaffhausen begonnenen Arbeiten der Grossherzoglich Badischen geologischen Landesanstalt (zu vergi. Bundesbl. 1908, V, 355 ad 3) ist mitzuteilen, dass das erste der Grenzblätter (Stühlingen) durch den Badischen Landesgeologen fertig aufgenommen worden ist und dass davon der Schwarzdruck zur Korrektur vorliegt. Das zweite Blatt (Wiechs), umfassend den grössten Teil des Kantons Schaffhausen, wird vorausichtlich 1911 durch den nämlichen Beamten fertig kartiert werden.

c. D e n k s c h r i f t e n k o m m i s s i o n und die zu i h r e r Aufg a b e in B e z i e h u n g s t e h e n d e n A r b e i t e n . Dieser Ausschuss der schweizerischen Naturforschenden Gesellschaft hat in der Serie ,,Neue Denkschriften" veröffentlicht: den Band 45, enthaltend M. Becker: Die Violen der Schweiz (11 lk Bogen 4° mit 4 Tafeln) und Franz Schwerz ; Versuch einer anthropologischen Monographie des Kantons Schaffhausen, speziell des Klettgaus (27 V« Bogen). Im Drucke befindet sich und wird noch vor Abschluss des Winters erscheinen: Die Abhandlung l des Bandes 46, enthaltend : Louis Kollier, Revision de la Stratigraphie et de la Tectonique de la Molasse au nord des Alpes en général et de la Molasse subalpine suisse en particulier.

Als Beilage zu den ,,Verhandlungen" veröffentlichte die Denkschriftkommission ferner die Nekrologe von 12 verstorbenen Mitgliedern der Naturforschenden Gesollschaft.
D a r s t e l l u n g der K r y p t o g a m e n f i e r à der Schweiz.

Die im letzen Berichte erwähnte Arbeit des Herrn Prof. Dr. H. C.

Schellenberg ,,Über die Brandpilze der Schweiz" konnte im Be-

237

richtsjahr noch nicht im Drucke vollendet werden. Der Abschluss .stand bei Abfassung dieses Berichtes jedoch nahe bevor, indem
V e r ö f f e n t l i c h u n g e n der Zoologischen Gesells c h a f t in der von Herrn Prof. Dr. Bédot in Genf herausgegebenen ,,Revue suisse de Zoologie". Diese Publikationen umfassen 19 Arbeiten aus dem Gebiete der Zoologie. (Nähere Angabe im Berichte der Kommission.)

S c h w e i z e r i s c h e geo t e c h n i s c h e K o m m i s s i o n . Solche erledigte die üblichen Jahresgeschäfte (Bericht über die ausgeführten Arbeiten, Jahresrechnung und Budget) in ihrer Sitzung vom 3. De.zember 1910. Die ergänzenden Arbeiten im Felde (Steinbrüche des Simmen- und Saanetals, Brünigroute) konnten erledigt werden.

Das Hauptgewicht der Tätigkeit erstreckte sich auf die petrographische Voruntersuchung (ausgeführt von Dr. Erni) im petrographischen Institut der eidgenössischen polytechnischen Schule, die, soweit es die Sandsteine und Kieselkalke betrifft, zum Abschluss gebracht wurde. Auch die eidgenössische Materialprüfungsanstalt förderte ihre Arbeiten soweit, dass die zur Untersuchung notwendige Zahl der Würfel für alle eingelaufenen Gesteinsproben nun bereit liegen. Für einen Teil davon konnten die Bestimmungen über Wasseraufnahme und das spezifische Gewicht ausgeführt werden.

Ferner wurden in der Sitzung, an Hand der Vorlage des Präsidenten die Grundlinien für die Publikation über die ,,natürlichen Bausteine der Schweiz" (Stein-Band) festgesetzt und die redaktionellen Aufgaben verteilt. Zur Deckung der Kosten dieses Bandes soll der aus der Jahresrechnung resultierende Aktiviiberschuss von Fr. 1087 verwendet werden.

Concilium bibliographicum des Herrn Dr. Field in Z ü r i c h . Dem gedruckten Bericht ist zu entnehmen, dass das Institut im verflossenen Jahre sehr hohen Arbeitsanforderungen zu entsprechen hatte und zwar ungeachtet des Umstandes, dass sein Personal stark von Krankheiten heimgesucht war und dass auch unvermittelte Personenwechsel eintraten. Das Concilium hat sich auch an verschiedenen Ausstellungen und Kongressen beteiligt, was trotz des Vorteils für die allgemeine Propaganda hemmend auf den regelmässigen Betrieb wirkte. Nichtsdestoweniger ist im Berichtsjahr vom Institut mehr bibliographisches Material veröffentlicht worden,
als in irgend einem der vorhergehenden.

Für das Nähere über dieses Material erlauben wir uns auf den erwähnten Bericht zu verweisen.

d. S c h w e i z e r i s c h e s naturwissenschaftliches Reisestipendium.

Die unter dieser Aufschrift in den Bud-

238 gets für 1910 und 1911 vorgesehenen Summen von je Fr. 2500 wurden unter dem 29. Oktober des Berichtsjahres nach Antrag der Stipendienkommission an zwei junge Schweizergelehrte verteilt. Für das Nähere stehen die Akten Ihren Kommissionen zur Verfügung.

3. Wörterbücher der schweizerischen Dialekte.

a . I d i o t i k o n d e r d e u t s c h e n M u n d a r t e n . Während der Bestand des leitenden Ausschusses im Berichtsjahre unverändert blieb, hat dieses der Redaktion empfindliche Verluste gebracht. Am 20. April verstarb in Brugg einer der Redaktoren, Herr Dr. Hermann Blattner, der anfangs Januar 1905 in die Redaktion eingetreten war. Zu Anfang der Sommerferien nahm Fräulein Dr. E. Wipf, der Wahl an eine höhere Lehranstalt der Vereinigten Staaten Nordamerikas folgend, ihre Entlassung. Die Ausfüllung der hierdurch im Redaktionspersonal entstandenen Lücken verursachte dem leitenden Ausschuss bedeutende Schwierigkeiten. An eine der vakanten Stellen wurde Herr Dr.?W. Wiget von Kirchberg im Toggenburg gewählt und für die andere ist ein junge Kraft io Aussicht genommen, die im Begriffe ist, ihre Studien mit der Doktorpromotion abzuschliessen.

Noch ist zu erwähnen, dass wenige Wochen, nachdem sich das Grab über Herrn Dr. G. Huber, den ersten und verdienten Verleger des Idiotikons, geschlossen hatte (zu vergleichen den letzten Bericht), auch dessen Sohn und Nachfolger in der Leitung des Verlages, Herr Arnold Huber, von jähem Tode dahin gerafft wurde.

F o r t g a n g des I d i o t i k o n s . Aus den Gründen die oben dargelegt, wurden, konnten im Jahre 1910, im Gegensatz zu den vorangegangenen Jahren, nur zwei Hefte ausgegeben werden, zudem beide unter mannigfachen Störungen. Heft 67 und 68 enthalten Bogen 27--46 von Band VII und umfassen die Gruppen s--g (Schluss), s--gg, s--h, s-j, s--"k und $--l (Anfang); Heft 67 beginnt im Artikel widersagen, Heft 68 bricht im Artikel vergesellschaften ab.

E r g ä n z u n g s a r b e i t e n zum I d i o t i k o n . Von der im Auftrag des leitenden Ausschusses durch den Chefredaktor unternommenen Sammlung grammatischer Darstellungen schweizerdeutscher Mundarten sind zwei Hefte von Dr. J. V e t s c h über die Laute der Appenzeller Mundarten und von Dr. E. W i p f über die Mundart von Visperterminen im Wallis zur Ausgabe gelangt.

239

Sonstige V e r m e h r u n g der Sammlungen. Mita r b e i t e r . Die wesentlichste Bereicherung erfuhr das Material im Berichtsjahr durch einen etwa 1500 Artikel umfassenden Nachtrag, den Herr Lehrer Chr. T r e p p in Nufenen seinem früher in den Besitz des Idiotikons übergegangenen Nufener Wörterbuch hinzugefügt hat. Auch sonst sind dem Unternehmen von alten und neuen Freunden wieder eine Reihe kleinerer und grösserer Beiträge, teils handschriftliche, teils gedruckte zugegangen, für die der leitende Ausschuss den Gebern seinen Dank abstattet.

6. W ö r t e r b u c h d e r M u n d a r t e n d e r W e s t s c h w e i z .

Das abgelaufene Jahr brachte den Abschluss der Untersuchung des lebendigen Wortmaterials durch Fragebogen. Im Dezember erhielten die Korrespondenten das letzte Formular, 10,227, das die Konjugation betrifft. Damit ist nach 11 jähriger Arbeit das erste Ziel erreicht. Die Reihe der Mitarbeiter, die ursprünglich zirka 80 betrug, hat sich in dieser Zeit sehr gelichtet, immerhin blieben 30 bis zum Schluss standhaft. Die Austretenden waren nach Kräften ersetzt worden und neue Interessenten traten im Laufe der Jahre bei, sodass der letzte Fragebogen noch an 4 Korrespondenten versandt werden konnte und im Jahr 1910 im ganzen 664 Antwortbüchlein eingingen.

Das Unternehmen tritt jetzt in die zweite Periode, welche der Einreihung der Zettel gewidmet ist. Die Redaktion ist von Anfang an dafür besorgt gewesen, dass sich die Übergangsperiode der Klassifizierung nicht zu sehr ausdehnt. Die Antworten der Korrespondenten sind zu 3/* schon vorgeordnet, und die übrigen Sammlungen zu kantonalen Einheiten gefügt, mit Ausnahme der Kantone Bern und Wallis, die noch in Arbeit sind. Man hat auch schon damit angefangen, die kantonalen Bloks zu vereinigen.

Inzwischen nimmt die Form, . welche die Arbeiten im Glossaire erhalten sollen, immer festere Gestalt an. Das Bulletin, dessen 9. Jahrgang im Erscheinen begriffen ist, hat schon verschiedene Probeartikel gebracht. Die Kommissionen haben die Transkription des Glossaire so ziemlich festgelegt. Es wurde eine möglichst einfache, jedem Gebildeten ohne weiteres verständliche Orthographie gewählt.

Der Druck des ersten Bandes, der eine vollständige Bibliographie enthalten soll, schreitet vorwärts und steht gegenwärtig bei Seite 160.

SpezialUntersuchungen wurden im Laufe des Jahres in Lens (Wallis), Finhaut (Wallis), Evoléna (Wallis) und Hermance (Genf) gemacht, ;in Finhaut zugleich eine Sammlung von Zeichnungen

240

angelegt, die zur Illustration des Glossaire dienen sollen. Es gingen zirka 30 neue grössere und kleinere Materialsammlungen ein, aus allen Kantonen. Ausserdem wurde das urkundliche und am Orte selbst abgefragte Namenmaterial bedeutend vermehrt, speziell in den Kantonen Waadt, Freiburg und Wallis. Das Expedieren gedruckter Quellen hat wieder einige Tausend von Zetteln ergeben.

c. R h a t o r o t n a n i s c b . e s W ö r t e r b u c h . (Unternehmen der rhätoromanischen Gesellschaft Graubündens.) Wie in den vorhergehenden Jahren war die .Hauptarbeit des Redaktors und des Sekretärs die Fragebogen vorzubereiten und zu versenden und die eingegangenen Antworten zu sichten und zu verwerten.

Mehr als andere Jahre haben sich sowohl der Redaktor als der Sekretär auswärts aufgehalten, um persönlich das Material zu sammeln, insbesondere in den Gegenden, wo die deutsche Sprache das Romanische zu verdrängen sucht und dann dort, wo interessantes Material zu finden ist, aber durch die Korrespondenten nicht in befriedigender Weise beigebracht wird. Im Berichtsjahr arbeitete der Redaktor namentlich in Tawetsch und im Münstertal; der Sekretär in Lugnez, in Medels und in Tarasp. Diese Art der Materialsammlung erweist sich für das Unternehmen als sicherer und rascher als die Verwendung der Korrespondenten; indessen kann die Gesellschaft den Wünschen der Redaktion nach dieser Richtung aus finanziellen Gründen nur teilweise entsprechen.

Die Rechnung über das Unternehmen zeigt, dass die Ausgaben von 1907 auf 1908 um Fr. 1000 (wegen Anstellung eines Sekretärs) und von 1909 auf 1910 wieder um Fr. 1000 (wegen verlängerten auswärtigen Aufenthalles) gestiegen sind und die Summe von Fr. 8491 erreicht haben (Bundesbeitrag Fr. 4500).

d. W ö r t e r b u c h der s e h w e i z e r i s c h - i t a l i e n i s c h e n D i a l e k t e . Der sehr ausführliche Bericht der geschäftsleitenden Kommission erklärt, dass die Arbeiten an diesem Werke im Berichtsjahr programmgemäss ebenso energisch und wohl noch erfolgreicher betrieben worden sind als in den vorhergehenden Jahren; sie hegt die feste Zuversicht, dass das Unternehmen vom besten Erfolg begleitet sein werde. Die Forschung geschieht sowohl mittelst mündlicher Erhebungen in den verschiedenen Landesteilen durch den Redaktor des Werkes und seine Gehülfen als vermittelst schriflicher
Beantwortung von Fragebogen durch Korrespondenten. Die Zahl der letztern ist nicht eine feste, sondern unterliegt, wie natürlich, dem Wechsel. Auch deren Qualität ist verschieden. Um den Fleiss der Korrespondenten zu beleben, hat die Kommission bescheidene Belohnungen für die gute Beantwor-

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tung der Fragebogen eingeführt, was von Erfolg begleitet war.

Neben diesen Arten der Sammlung des Materials ist die Kommission auch darauf bedacht, andere Hulfsmittel des Studiums, wie Manuskripte literarischen Inhalte', Dialektwörterbücher etc.

anzukaufen, was ihr auch schon gelungen ist.

4. Schweizerische statistische Gesellschaft.

In gewohnter Weise erschien im Berichtsjahr das Organ der Gesellschaft, die Zeitschrift für schweizerische Statistik, in 5 Lieferungen, umfassend 560 Quartseiten. Neben Publikationen verschiedener Abteilungen der eidgenössischen und kantonalen Verwaltungen enthält die Zeitschrift auch wertvolle Beiträge aus der Feder privater Mitarbeiter.

Am 25. und 26. September tagte die schweizerische statistische Gesellschaft, gemeinsam mit den amtlichen Statistikern, unter dem Präsidium des Herrn Ständerat Adalbert Wirz, in Samen. Über die daherigen Verhandlungen, die aktuelle staatswirtschaftliche Fragen zum Gegenstande hatten, wird die obenerwähnte Zeitschrift das Nähere bringen.

5. Die Zeitschrift ,,Repertorio di Giurisprudenza patria", redigiert von dea Herren Dr. St. Gabuzzi und A. Bonzanigo in Bellinzona, ist 'tauch während des Berichtsjahres regelmässig erschienen. Für das Nähere über deren Inhalt verweisen wir auf die Publikation selbst.

6. Bibliographie der schweizerischen Landeskunde.

Es sind zur Veröffentlichung gelangt: Faszikel V, 5, 2. Heft, 2. Hälfte : Sektenwesen, Hexenwahn etc.

,, V, 5, 3. Heft: Sagen und Legenden.

,, V, 5, 4. Heft: Kirchliche und religiöse Gebräuche; diese 3 Hefte bearbeitet von Dr. Fr. Heinemann in Luzern.

^ V, 10, f. 1. Heft: Armenwesen und Wohltätigkeit, von Dr. Ernst und Dr. Hans Anderegg in Bern.

Eine Anzahl anderer Faszikel stehen vor der Veröffentlichung.

242

7. Schweizerische Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler.

Über die mit Hülfe des Vorstandes dieser Gesellschaft entwickelte Tätigkeit in Herstellungsarbeiten und Ausgrabungen finden sich die summarischen Angaben unter Abschnitt II, 6 (Landesmuseum) oben.

8. Schweizerischer Turnlehrerverein.

Für Heranbildung von Lehrkräften für das Mädchenturnen veranstaltete dieser Verein zwei Kurse von je zweiwöchentlicher Dauer : einen für die Unterstufe vom 3. bis 15. Oktober in Bern und den andern, für die Oberstufe, vom 10. bis 22. des nämlichen Monats in der Geiselweid Winterthur, Kurse die folgende Beteiligung aufwiesen : Kurs fUr die Unterstufe .,, Bem

A... j i/- t.

Aus den Kantonen

Teilnehmer

Zürich Bern Unter wald en Grlarus . . .

Zug Freiburg Solothurn . .

Appenzell . .

S t . Gallen . .

Graubünden . .

Aargau . . .

Thurgau Neuenburg . .

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8 10 1 l

Kurs für die Oberstufe inWinter,hur

Teilnehmer

15 2 1 2 1

8 4 2 3 1 5 9 2 3 1 1 32 48 (37 Lehrer (23 Lehrer und und 11 Lehrerinnen) 9 Lehrerinnen)

Für den Unterkurs hatten sich 124 Teilnehmer angemeldet.

Die Kosten der beiden Kurse, die nach den Schlussberichten der Inspektoren sehr befriedigende Erfolge hatten, betrugen Fr. 2167. 55 für denjenigen der Unterstufe und Fr. 1604. 50 für den der Oberstufe. Bei beiden Summen ist enthalten eine tägliche Entschädigung von Fr. 2. 50 für jeden Kursteilnehmer.

243 Die ,,Monatsblätter für das Schulturnen", für die l auch ein Teil des dem Verein gewährten Bundesbeitrages berechnet ist, sind in zwölf monatlichen Heften als Beilage zur ,,Schweizerischen Lehrerzeitung* erschienen. Durch den erweiterten Leserkreis, den ·sie auf diese Weise gewinnen, hofft der Verein immer grösseres Interesse für das Gebiet der körperlichen Erziehung zu wecken.

9. Unterstützung der Musik.

Der schweizerische Tonkünstlerverein hat seinen Anteil
Die Musikkommission des schweizerischen Lehrervereins führte ·den IV. schweizerischen Lehrergesangskurs vom 3. bis 5. Oktober in Basel durch und zwar in unmittelbarem Anschluss an den II. schweizerischen Kongress für Reform des Schulgesanges, den ·der schweizerische Tonkünstlerverein unter der Leitung des Herrn Dr. Fr. Hegar veranstaltete. Die Zahl der teilnehmenden Lehrer und Lehrerinnen betrug 103 und die Leitung des Kurses lag in den Händen der Herren P. Boepple in Basel und A. Wydler in Zürich.

Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. H.

17

244 10. Jugendschriftenkommissionen.

Diejenige des schweizerischen Lehrervereins veröffentlicht© auf Ostern das 33. Heft der ,,Mitteilungen über Jugendschriften an Eltern, Lehrer und Bibliothekvorstände" in einer Auflage von 810 Exemplaren und auf Weihnachten 1910 erschien neben einem Verzeichnis empfehlenswerter Jugendschriften das Bändchen X Jugendschriften: ,,Erzählungen neuerer Schweizerdichter" III. Im Berichtsjahr hat die Kommission auch das Patronat übernommen über den ,,Jugend-Born", eine Monatschrift für Sekundär- und obere Primarschulen als Beigabe zum Lesebuch.

Die Jugendschriftenkommission der pädagogischen Gesellschaft der romanischen Schweiz veröffentlichte im Dezember das 9. Faszikel ihrer ,,Bibliographischen Mitteilungen" an Eltern, Lehrer und Bibliothekvorstände. Es wurde gratis an alle Abonnenten des ,,Educateur"1 und durch Vermittlung der romanischen Erziehungsdepartemente an die Schul- und Volksbibliotheken versandt. Die Ausstellung guter Volks- jjund Jugendschriften im Schulmuseum in Lausanne auf Weihnachten hatte einen bessern Erfolg als in frühern Jahren.

11. Schweizerische Gesellschaft für Volkskunde.

Das Organ der Gesellschaft ,,Schweizerisches Archiv für Volkskunde ist regelmässig in vier Heften erschienen. Von dem Wunsche geleitet, ihre Ziele und Unternehmungen mehr als es bisher erreicht wurde, in die breite Masse des Volkes zu bringen, hat sich die Gesellschaft entschlossen, neben dem ,,Archiv" noch ein kleines monatliches Korrespondenzblatt unter dem Titel ,,Schweizerische Volkskunde" (,,Folklore Suisse"") einen halben Bogen stark herauszugeben, das gratis an alle Mitglieder verabfolgt wird.

Die im letzten Berichte erwähnte Sammlung von Volksliedern aus dem Kanton Solothurn, zusammengestellt von 8. Grolimund in Aarau, ist erschienen und es wurde vom nämlichen Gelehrten im Berichtsjahr eine weitere Sammlung im Aargau veranstaltet, welche jene um das dreifache an Umfang übersteigt. Die Sammlung der schweizerischen Volkslieder ist weiter fortgeführt worden.

12. Historischer Verein der fünf Orte Luzern, Uri, Schwyz, Unterwaiden, Zug.

Das Werk von Herrn Staatsarchivar Dr. Durrer über ,,Die Schweizergarde in Rom und die Schweizer in päpstlichen Diensten" ist noch nicht erschienen.

245 13. Schweizerischer elektrotechnischer Verein.

Die im letzten Geschäftsberichte erwähnte Steigerung der Tätigkeit der Eichstätte hielt auch im verflossenen Jahre an. Die Zahl der geprüften elektrischen Messapparate erreichte die Höhe von 5148 gegen 3814 im Vorjahre. Vornehmlich handelte es sich um Elektrizitätszähler, mit ihren zugehörigen Apparaten und Instrumenten, welche dem Verkaufe elektrischer Energie dienen.

Aber auch eine grosse Anzahl im Betriebe der Elektrizitätswerke verwendeter Apparate wie Schalttafelinstrumente, Isolationsprüfer, Präzisionskontrollapparate etc. wurden der Eichstätte zur Prüfung überwiesen. In 19 Fällen wurde sie ferner bei Abnahmemessungen von Generatorgruppen in Zentralen, für oscillographische Aufnahmen etc. in Anspruch genommen. 46 Prüfungen fanden unter den vorhandenen Betriebsverhältnissen an Ort und Stelle statt, wobei 174 Apparate geprüft wurden. In vielen Fällen handelte es sich dabei um jährlich wiederkehrende Prüfungen, in andern Fällen um Untersuchungen von Differenzen zwischen Stromlieferanten und Konsumenten, welche die Prüfungen durch jene objektive und unparteiische Stelle wünschenswert erscheinen Hessen.

Die Tätigkeit erstreckt sich über die ganze Schweiz und die Interessantenzahl ist im Zunehmen begriffen. Grosse staatliche und andere Elektrizitätswerke schliessen Verträge ab und lassen alle ihre Zähler durch die Eichstätte prüfen, zum Teil auch periodisch an Ort und Stelle.

14. Schweizerischer Lebensversicherungsverein.

Aus dem Bericht dieses Vereins ist folgendes herauszuheben : I. Aufnahme neuer Versicherungen.

Policen

Nach Tab. I A 60/85, Versicherung aufs Alter 85 bisFr.15,000 Prämienzahlung bis mit ärztlicher zum Alter 60 Untersuchung 30 IBso, Beo,B55UndB5o (gemischt) . . . .

795 | bis Fr.

2000 IIB8o0,B6o0,B560und V ohne ärztliche Bso0 ^Untersuchung 37 l gemischte Total 862 gegenüber 1909 von 738 somit mehr in 1910 124

Fr.

Mitglieder

22 für 697 23

,,

1°45,900 3,486,500 55,000

742 für 3,687,400 658 ,, 3,116,300 84 ,, 571,100

246

In der Abteilung der Rentenversicherungen wurde 1910 eine neue Police für Fr. 1000 jährliche Rente erstellt; die Neuaufnahmen sind im Berichtsjahre, gegenüber dem Vorjahre, bedeutend gestiegen, welche erfreuliche Tatsache zum grössten Teile der Einführung der neuen Statuten und Tarife zugeschrieben werden darf. Von den obenerwähnten neuen Versicherungen wurden 86 Policen mit Fr. 312,500 rückversichert.

II. Abgänge fanden statt: o.

b.

c.

d.

e.

f.

Durch Durch Durch Durch Durch Durch

Tod Ablauf Rückkauf Übertritt Austritt und Reduktion Ausschluss (Streichung)

Policen Mitglieder 123 101 für 56 43 ,, 62 56 ,, 24 21 ,, . . .

2 2 ,, . . .

l l ,,

Total gegenüber 1909

268 222

224 178

für ,,

Fr.

334,995 148,980 237,660 88,000 11,000 3,000 823,635 707,761

Die Todesfälle haben gegenüber dem Vorjahre um 10 Policen, 13 Mitglieder und Fr. 4000 zugenommen, davon entfielen 6 Fälle auf Verunglückung und 2 auf Selbstmord.

Infolge Rücktritts wurden in 1910 2 neue reduzierte Policen für Fr. 326 Versicherungssumme erstellt.

Nach Abzug der Abgänge ergibt sich für das abgelaufene Jahr eine Totalvermehrung des Versicherungsbestandes um 596 Policen (518 Mitglieder) für Fr. 2,864,091 Todesversicherung, l Police (l Mitglied) für Fr. 1000 Rente.

Zur Auszahlung gelangten 6 Renten für total Fr. 2377, wovon 4 Renten für total Fr. 2200 rückversichert sind.

Der gesamte Versicherungsbestand beträgt auf Ende 1910: a. T o d e s v e r s i c h e r u n g e n .

8502 Mitglieder mit 9985 Policen für Fr. 36,316,796.

b. R e n t e n v e r s i c h e r u n g e n .

11 Mitglieder mit 24 Policen für Fr. 12,639.

Da das Deckungskapital auf Ende 1910 noch nicht berechnet ist, kann über das finanzielle Resultat zurzeit noch keine Angabe gemacht werden und es muss auf den später erscheinenden gedruckten Bericht verwiesen werden.

247

Nach vorläufiger approximativer Berechnung ist pro 1910 eine Mindersterblichkeit von zirka Fr. 210,000 zu erwarten, wenn nicht weitere, bis jetzt noch nicht gemeldete Todesfälle, vom Vorjahre angezeigt werden.

III. Bundessiibvention.

Der auf 1. Januar 1910 zur Verfügung stehende Bundessnbventionsfonds von Fr. 59,199. 63 ist mit der Subventionssumme pro 1910 wieder zur Reduktion der tarifmässigen Prämien der im eidgenössischen Dienste stehenden Vereinsmitglieder um 25 °/o verwendet worden, so dass deren Leistungen auf 3/4 der Tarifprämien vermindert waren. Die Summe, welche diese Prämienanteile erforderten, kann erst aus dem gedruckten Berichte ersehen werden ; jedoch darf angenommen werden, dass der von 1909 vorgetragene Bundessubventionsfonds mit der 1910 eingegangenen Subvention durch die bedeutende Zunahme der subventionsberechtigen Versicherten aufgezehrt worden sei.

Ferner wurde an 555 ausserhalb des Vereins versicherte eidgenössische Beamte und Angestellte ein Totalbeitrag von Fr. 15,503 zur Ermässigung ihrer Prämien um 25 °/o bis zum Maximalbetrage von Fr. 5000 Versicherungssumme ausbezahlt.

Sparkasseneinlagen wurden in 1910 5 im Totalbetrage von Fr. 290 gemacht, wofür den Einlegern aus der Bundessubvention Fr. 130 gutgeschrieben wurden.

IV. Kassavorsclmsse.

Im Berichtsjahre wurden an Vereinsmitglieder gegen Hinterlage ihrer Policen in 218 Posten Vorschüsse im Betrage von Fr. 159,650 ausbezahlt, denen für Fr. 81,578.25 Vorschussrückzahlungen gegenüber standen. (1909 betrugen die Vorschüsse Fr. 93,195 und die Rückzahlungen Fr. 64,188.85.)

V. Kasswechnung.

Solche zeigt an Einnahmen Fr. 2,145,766.21 und an Ausgaben Fr. 2,093,749.91; es ergibt sich demnach ein Kassaüberschuss von Fr. 52,016.30.

Das Vermögen beträgt auf Ende des Berichtsjahres Fr.

8,441,814.30 und hat sich während des letztern um Fr. 146,465.89 vermehrt.

248

15. Jahrbucher des Unterrichtswesens.

Im ersten Quartal erschien in deutscher Sprache der 22., die Ergebnisse von 1908 darstellende Jahrgang des Jahrbuches des Unterrichtswesens in der Schweiz, herausgegeben von Herrn Staatsschreiber Dr. Huber, 32 Bogen gr. 8°. Von dieser Publikation bezog unser Departement des Innern wie in frühern Jahren 600 Exemplare zur üblichen Verwendung.

Zum gleichen Zwecke bezog es 500 Exemplare von dem im Berichtsjahr zum erstenmal erschienenen gleichartigen Jahrbuch in französischer Sprache, herausgegeben von Herrn Professor und Seminardirektor Guox in Lausanne. Diese Publikation umfasst 30 Bogen ebenfalls gr. 8°.

16. Rätoromanische Chrestomathie.

Von diesem Werke erschien auch im Berichtsjahr keine Lieferung.

17. Schulwandkarte der Schweiz.

Hiervon wurden 2ÌO Exemplare an die schweizerischen Schulen abgegeben und 130 Stück (127 in der Schweiz und 3 im Ausland) verkauft. Der Vorrat bestand auf Ende des Jahres in 436 offenen und 432 aufgezogenen Exemplaren.

18. Internationaler Katalog der wissenschaftlichen Literatur.

Das Nähere hierüber ist angegeben unter Abschnitt 2 oben (Landesbibliothek).

19. Schweizerischer Schulatlas.

Im Frühling und Sommer des Berichtsjahres erschienen 14,000 Exemplare der deutschen Ausgabe des Atlanten für die Mittelschulen (von 136 Seiten) und im Herbst die deutsche Auflage des kleinem Atlanten (für die Sekundärschulen von 88 Seiten). Durch Eingabe vom 30. September richtete die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, welche die Herausgabe der beiden Lehrmittel unternommen hat, das Gesuch um Gewährung einer Nachsubvention von Fr. 100,000 an Sie. Die hieran sich knüpfenden Vorgänge fallen in das laufende Jahr.

20. Schweizerische permanente Schulausstellungen.

Über das Statistische dieser Anstalten gibt folgende Übersicht Auskunft: 1910

Kantons- und Gemeindebeiträge Bundesbeitrag . . . .

ZUrich

Bern

Luzern

Freiburg

Lausanne

Neuenburg

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

1,020.40

5,291.20

2,005.10

2,208. 85

12,014.10 18,099. -- 6,400.--

7,100.--

1,000.--

3,000.--

2,500.--

3,000.--

Einnahmen

18,414.10

25,199.--

2,020.40

8,291.20

4,505.10

5,208.85

Ausgaben

18,412.80

25,045.50

2,020.40

9,945.65

4,505.10

4,723.31

Saldo

+

-f 153.50

--

--

-f 485.54

Inventarwert

1.30

. . . . 95,600. -- 116,175.90

--1,653. 45

8,823. -- 96,256. 70

50,000. -- 40,941. 20

Besuche

16,748

3,677

312

5,830

1,250

495

Ausgeliehene Gegenstände

16,221

24,166

173

4,013

1,953

637

250

Über die einzelnen Anstalten ist folgendes zu berichten: a. P e s t a l o z z i a n u m in Z ü r i c h . Der dieses Institut unterstützende Verein zählt 1007 Mitglieder und 94 beitragleistende Schulpflegen. Die Direktion verlor durch den am 23. November erfolgten Hinscheid des Herrn Fr. Graberg, der seit 25 Jahren der gewerblichen Abteilung vorgestanden hatte, ein um die Anstalt treu besorgtes Mitglied. An seine Stelle wurde Herr H.

Theiler, Sekundarlehrer in Zürich gewählt. Bibliothek und Sammlungen erhielten durch neue Erwerbungen sowie durch Schenkungen ansehnliche Vermehrung. Die Jugendbibliothek erhielt durch 52 Buchhandlungen und Verleger 354 Zuwendungen. Im Lesezimmer waren 187 periodische Publikationen aufgelegt. Aus den Sonderausstellungen, die jeweil 4 bis 6 Wochen dauerten, ist besonders zu erwähnen die schwedische hygienische Ausstellung, die nach dem schul-hygienischen Kongress in Paris für einige Zeit dem Pestalozzianum Überlassen wurde. Neu angefügt wurde der gewerblichen Abteilung eine solche für Hauswirtschaft, welcher eine Damenkommission vorsteht.

b. Die p e r m a n e n t e S c h u l a u s s t e l l u n g in B e r n . Im Berichtsjahr wurde der Katalog X der Veranschaulichungsmittel gedruckt; ferner wurde eine Ausstellung von Schülerzeichnungen veranstaltet zur Darstellung des Zeichnens nach Noten. Weiter wurden die ersten Vorbereitungen getroffen für die Abteilung Schule, welche die Direktion der Anstalt an der bevorstehenden schweizerischen Landesausstellung zu organisieren und zu leiten hat. Um Studien für die Lösung dieser Aufgabe zu machen, besuchten die Mitglieder der Direktion mit unserer Unterstützung die Schulausstellungen Norddeutschlands. Diese Reise machte die Delegierten mit vielen neuen und vorzüglichen Lehrmitteln bekannt.

c. Die p e r m a n e n t e S c h u l a u s s t e l l u n g in L u z e r n hat keine wesentlichen Veränderungen erfahren; auch die Verwaltung ist die gleiche gehlieben. Schriftliche Auskunftserteilungen wurden ziemlich häufig verlangt in Fällen von Ausgestaltung neuer Schulhäuser mit Inventar. Neu für die Anstalt ist die Ausgabe von Lehrmitteln an die Lehrerschaft zur zeitweiligen Verwendung in der Schule. Von diesen Anleihesendungen wurde in Anbetracht der Neuheit ausgiebig Gebrauch gemacht. Von grössern Anschaffungen ist zu erwähnen diejenige
eines Mikroskops von E.

Leitz, und Weingeistpräparate, von Dr. Benninghoven und Sommer in Berlin. Als namhafte Geschenke gingen hübsche Bilder für künstlerischen Wandschmuck ein.

d. P ä d a g o g i s c h e s M u s e u m in F r e i b u r g . Die Sammlung der besten in den schweizerischen Kantonen sowie im Aus-

251 land im Gebrauch befindlichen Unterrichtsmittel wurde emsig fortgesetzt und ebenso die Nachforschung nach Schriften von und über den Pater Girard, zu dessen Ehren eine eigene Abteilung angelegt ist. Für die Ausleihe von Gegenständen wird seit Anfang des Berichtsjahres eine Gebühr erhoben, infolge welcher die Zahl der Ausleihen etwas zurückgegangen ist. An periodischen Zeitschriften sind im Museum 13 aufgelegt, wovon 3i in französischer, 31 in deutscher, 3 in spanischer, je 2 in englischer und italienischer und l in holländischer Sprache. Im Laufe des Septembers wurde eine Spezialausstellung von Jugendschriften veranstaltet.

c. Das S c h u l m u s e u m in L a u s a n n e veröffentlichte einen gedruckten Katalog der an die Schulbehörden und das Lehrerpersonal auszugleichenden Unterrichtsmittel. Diese Aushingaben waren sehr zahlreich. Im Dezember fanden zwei Ausstellungen statt, wovon die eine die schwedische hygienische Sammlung vom internationalen sehulhygienischen Kongress in Paris und die andere eine Kollektion empfehlenswerter Jugend- und Volksschriften umfasste.

f. P e r m a n e n t e S c h u l a u s s t e l l u n g in N e u e n b u r g .

Das leitende Komitee beschäftigte sich an den 7 im Berichtsjahr abgehaltenen Sitzungen mit der Organisation, mit Ankäufen und verschiedenen andern Verwaltungsgegenständen. Die Anstalt ist durch eine grosse Zahl Anschaffungen von Werken aus den Gebieten der Pädagogik, der Sprachkunde, Geschichte und der Naturwissenschaften namhaft bereichert worden. Die Bibliothek der Schulausstellung findet nicht nur von Seiten des Lehrerpersonals, sondern auch von Seiten der Professoren der Universität lebhafte Benutzung.

21. Schweizer Arbeitstische an auswärtigen wissenschaftlichen Instituten.

a. A r b e i t s p l a t z am zoologischen I n s t i t u t des H e r r n Dr. D o h r n in N e a p e l . Diesen Platz benutzte während der Monate März und April Herr Dr. Ad. Näf aus Zürich zu Studien über die Morphologie und Entwicklungsgeschichte der Cephalopoden. Von August bis September arbeitete auf der Station Herr Walter Meissner, cand. phil., aus Zürich, beschäftigt mit Untersuchungen über die für die Morphologie wichtigen Bluträume bei gewissen Ringelwürmern (Chaetopterus). Von Anfang August bis Ende Oktober war der Platz von Herrn Dr. Franz Baumann, aus Bern, benutzt. Während des erst-

252 genannten Monats waren also, Dank dem freundlichen Entgegenkommen des Leiters der Station, zwei Schweizer miteinander am Institut. Herr Dr. Baumann bezweckte zunächst eine allgemeine Orientierung über die Meeresfauna und sodann Spezialstudien im Gebiet der kleinen pelagischen Krebse (Copepoden).

Vom Oktober bis Ende des Jahres wollte Herr Dr. Vonwiller aus St. Gallen den Arbeitsplatz benutzen. Die noch herrschende Choleraepidemie veranlasste ihn aber erst im Laufe des November die Station aufzusuchen und dafür bis im März laufenden Jahres zu verweilen.

o. A r b e i t s p l a t z a n d e r b i o l o g i s c h e n S t a t i o n i n R o s s k o f f ( P r a n k r e i c h ) . Hier arbeitete von April bis Ende Juni Herr Professor Dr. Bédot aus Genf, beschäftigt mit einer umfassenden Arbeit über die Quallenpolypen (Hydroiden). Vom 26. Juli bis Anfang September hatte Fräulein Dr. Ruth Stämpfli aus Bern den Arbeitsplatz inné zum Studium der reichen Flora der Meeresalgen, besonders der Fucoideen und Florideen.

c. Arbeitstisch am physiologischen I n s t i t u t M a r e y in B o u l o g n e s.S. Zwei Universitätsprofessoren, welche diesen Platz zu benutzen gedachten, sahen sich zuletzt an der Ausführung ihres Planes verhindert; sie haben diesen indessen nicht aufgegeben.

d. Schweizerische A r b e i t s p l ä t z e auf der italien i s c h e n a l p i n e n S t a t i o n Col d ' O l e n. Diese blieben infolge der Ungunst der Witterung des verflossenen Sommers unbenutzt.

22. Internationale seismologische Vereinigung.

Diese hält ihre nächste Generalversammlung im laufenden Jahre in Manchester (England). Es wird daher erst auf den Zeitpunkt des nächsten Berichtes Veranlassung zu Mitteilungen vorhanden sein.

23. D. G. Hunziker, das Schweizerhaus.

Von diesem Werke ist im Berichtsjahr vom VI. Band der fünfte Abschnitt: ,,Das dreisässige Haustt, umfassend die schweizerische Hochebene von der Saane bis zur Thur, mit dem deutschen Jura (112 Seiten gr. 8° mit Tafeln) erschienen. Herausgeber: Herr Rektor Dr. C. Jecklin.

253

24. Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen.

Die Tätigkeit dieses Vereins und seiner Zentralstelle des schweizerischen Blindenwesens in Langgasse-St. Gallen gipfelte in den Veranstaltungen zur Teilnahme an der bevorstehenden internationalen Hygieneausstellung in Dresden, in Vorkehren zur unmittelbaren Unterstützung von Blinden sowie in verschiedenartigen Bemühungen zur Verbesserung des Loses nicht bemittelter Blinden.

Mit Bedauern gedenkt der Bericht des Verlustes zweier hervorragender Mitarbeiter auf diesem Arbeitsfeld der Menschenliebe, d. h. des Hinscheides der Herren Professor Nager in Altdorf (verstorben im April) und Professor Dr. Marc Dufour in Lausanne (verstorben am 30. Juli).

25. Schweizerische Vereinigung für Heimatschutz.

Diese Gesellschaft hat im Berichtsjahr ihre illustrierte Zeitschrift in der gewohnten Weise erscheinen lassen. Nebstdem hat sie sich bei verschiedenen Anlässen und meist mit Erfolg um die unveränderte Beibehaltung historisch und malerisch interessanter Baudenkmäler bemüht.

26. Schweizerische Gesellschaft für

Schulgesundheitspflege.

Die Gesellschaft veröffentlichte ordentlicherweise als Beilage zur schweizerischen Lehrerzeitung ,,Schweizerische Blätter für Schulgesundheitspflege und Kinderschutz (10 Nummern). An ihrer am 29. und 30. Mai in Zug und Aegeri abgehaltenen Jahresversammlung beschäftigte sie sich mit einer Anzahl Fragen aus dem Gebiete der Schulhygiene (Schulluft, Schulreinigung, Schulsanatorien und Kinderheilstätten). Sie veranstaltete eine Erhebung über letztere und über Ferienkolonien; ferner setzte sie die Zusammenstellung der schulhygienischen Vorschriften in der Schweiz für den Zeitraum von 1902 bis 1909 fort. Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden im nächsten Jahrbuch der Gesellschaft veröffentlicht werden.

27. Schweizerische balneologische

Gesellschaft.

Der Satz der deutschen Ausgabe des Buches: ,,Bäder und Kurorte der Schweiz11 wurde vollendet, und es wurden eine Anzahl Abzüge an beteiligte Kreise zur Korrektur verschickt. Das Werk wird nun im Frühling des laufenden Jahres erscheinen.

Eine englische und eine französische Ausgabe davon werden folgen.

254

28. Schweizerische Konferenz für das Idiotenwesen.

Aus ihrem Bundesbeitrag von Fr. 2000 hat die Konferenz eine Summe von Fr. 1000 als Unterstützung des im laufenden Jahr in Bern zu veranstaltenden dritten schweizerischen Bildungskurses für Lehrkräfte an Spezialklassen und Anstalten für schwachsinnige Kinder reserviert. Der Rest wurde für Deckung der Kosten des Berichtes über die Konferenzverhandlungen in Altdorf (1909) und der Propaganda für Verbesserung des Loses der Schwachsinnigen verwendet.

Die ,,Geschichte der schweizerischen Fürsorge für Schwachsinnige11, zu deren Publikation Sie im Jahr 19U9 einen ausserordentlichen Beitrag von Fr. 2000 bewilligt haben, konnte wegen verschiedener Schwierigkeiten noch nicht zum Drucke befördert werden.

29. .Handbuch der Geographie der Schweiz.

Der Verfasser des Handbuches setzte, soweit es ihm seine andern Aufgaben gestatteten, die Ortsbesichtigungen in der Nordschweiz und den dortigen Grenzgebieten fort und suchte auch die als unser Delegierter an die internationale agrogeologische Konferenz ausgeführte Reise nach Stockholm (18. Juli bis 24. September) für das Geographiehandbuch nutzbar zu machen. Auch die literarischen und Karten-Studien sowie die Vorbereitungen für die Illustrationen wurden weiter geführt.

30. Schweizerische Gesellschaft für Urgeschichte.

Diese Gesellschaft erhielt im Berichtsjahr zum erstenmal eioen Beitrag von Fr. 1000, den sie mit den andern Einnahmen (worunter Fr. 1212. 55 Mitgliederbeiträge) zur Publikation ihres II. Jahresberichtes (185 Seiten gr. 8° mit Illustrationen) sowie zur Fortsetzung ihrer Studien und Arbeiten verwendet hat.

31. Nationalisierung des Pestalozzi-Neuhofes bei Birr.

Unter Bezugnahme auf unsern Bericht über diesen Gegenstand in der Botschaft zum Budget für 1910 (Bundesbl. 1909, V, 407 und 408) können wir hier mitteilen, dass das Komitee weitere Vorkehren zur Nationalisierung des genannten Gutes getan und uns u. a. einen Entwurf zu Statuten für die Neuhofstiftung zur Prüfung und Gutheissung unterbreitet hat. Durch ßeschluss

255 vom 9. Juni wurden diese Statuten genehmigt. Gleichzeitig erwählten wir als unsere Delegierten in die durch § 10 der letztern vorgesehenen Aufsichtskommission die Herren Nationalrat H. Grieshaber in Schaffhausen, Nationalrat Gustav Muheim in Altdorf und Professor Fr. Guex, Direktor der waadtländischen Lehrerbildungsanstalten in Lausanne. Vom Komitee ist uns für nächste Zeit eine Zusammenstellung des Sammlungsergebnisses in Aussicht gestellt.

32. Neuphilologentag in ZUrich 1910.

Dem Organisationskomitee dieser Vereinigung haben Sie für ·das Berichtsjahr einen Beitrag von Fr. 2000 an die Kosten der Veröffentlichung einer Feslschrift bewilligt. Diese ist unmittelbar vor der Tagung 25 Bogen stark, gr. 8°, erschienen und an die Kongressteilnehmer verteilt worden. Unserem Departement des Innern wurden ebenfalls eine Anzahl Exemplare davon zugestellt.

III. Eidgenössisches statistisches Bureau.

Die dem statistischen Bureau im Arbeitsprogramm für vorgeschriebenen Arbeiten wurden ausgeführt wie folgt:

1910

1. E i d g . B e t r i e b s z ä h l u n g 1905. Im Jahre 1910 wurde -von den Ergebnissen der weitläufige tabellarische Teil der industriellen und gewerblichen Betriebe, sowie des Handels, des Verkehrs und der liberalen Berufe beendigt und mit dem Drucke des ·dritten Bandes (Industrie und Gewerbe, einsehliesslieh der Hausindustrie) begonnen. Die Veröffentlichung dieses Bandes wird im Prühjahr 1911 erfolgen; die Fertigstellung und Ausgabe des IV.

(Schluss-)Bandes kann auf kommenden Herbst in sichere Aussicht gestellt werden.

2. Eidg. V o l k s z ä h l u n g vom I . D e z e m b e r 1910. Nachdem die Organisation der Volkszählung bereits am 1. Juni 1909 in einer Konferenz der Vorsteher der statistischen Ämter der Schweiz zur Besprechung gelangt war, hat das Departement des Innern die Kantonsregierungen am 23. Juni gleichen Jahres eingeladen, ihm ihre Wünsche in bezug auf das Erhebungssystem und den Inhalt der Zahlung zu unterbreiten. Hierauf gestützt hat das statistische Bureau die Entwürfe der Erhebungspapiere .ausgearbeitet, die zunächst der Statistikerversammlung in Glarus vorgelegt und sodann einer Expertenkommission, bestehend aus den Mitgliedern der statistischen Zentralkommission, unterbreitet

256

wurden. Unter dem Vorsitze des Departementschefs hat die Expertenkommission die Entwürfe in 2 Sitzungen eingehend besprochen und bereinigt.

Das Zählmaterial gelangte in den Monaten September und Oktober zur Versendung.

3. S t a t i s t i k der E i n b ü r g e r u n g e n in den l e t z t e n 20 J a h r e n . Die Einbürgerungen von Schweizern anderer Kantone und von Ausländern wurden kantonsweise für die Jahre 1889--1908 festgestellt. Die Ergebnisse sollen demnächst veröffentlicht werden.

4. B e w e g u n g der B e v ö l k e r u n g in der Schweiz.

Die Ergebnisse von 1908 wurden am 1. März in deutscher und französischer Ausgabe veröffentlicht, diejenigen von 1909 befinden sich in Bearbeitung.

5. Die g e r i c h t l i c h e n E h e s c h e i d u n g e n 1909 wurden zu einer Sseitigen Broschüre zusammengestellt und erschienen anfangs Januar 1911 deutsch und französisch, wie früher als Separatabdruck aus der Publikation ,,Bewegung der Bevölkerung".

6. B e w e g u n g der B e v ö l k e r u n g in der S c h w e i z im z e h n j ä h r i g e n Z e i t r a u m 1891--1900. Der zweite Teil dieser Publikation (Geburten) wurde fertiggestellt; vom dritten Teile (Sterbefälle) sind die Tabellen grösstenteils entweder bereits gedruckt oder im Manuskript vorliegend. Für den vierten Teil (Todesursachen) sind die Tabellen mehr als zur Hälfte im Manuskript ausgearbeitet.

7. Das s a n i t a r i s c h - d e m o g r a p h i s c h e W o c h e n b u l l e t i n für 1910 ist wie bisher vom eidg. Gesundheitsamte und dem eidg. statistischen Bureau gemeinschaftlich redigiert und herausgegeben worden ; es bildet einen Jahresband von 820 Grossoktavseiten.

8. Der Bestand und die B e w e g u n g der Gefängn i s b e v ö l k e r u n g im J a h r e 1910. Die gewohnte Jahreszusammenstellung für 1909 erschien als Broschüre in 8° am 25. März. In gleicher Weise sind auch die Tabellen für das Jahr 1910 erstellt worden.

9. Pädagogische P r ü f u n g bei der R e k r u t i e r u n g im H e r b s t e 1909. Bearbeitung wie Veröffentlichung der Ergebnisse blieben die früheren. Die Publikation erschien am 15. September in einer deutschen und in einer französischen Ausgabe.

257 10. S a n i t a r i s c h e U n t e r s u c h u n g der W e h r p f l i c h t i g e n bei der R e k r u t i e r u n g im H e r b s t e 1908. Die Aufarbeitung der Ergebnisse wurde beendigt und der Druck der Publikation soweit gefördert, dass diese im Frühlinge des laufenden Jahres wird erscheinen können.

11. Die P r ü f u n g ü b e r die p h y s i s c h e L e i s t u n g s fähigkeit der S t e l l u n g s p f l i c h tigen bei der R e k r u t i e r u n g im H e r b s t e 1909. Die Bearbeitung wurde in der bisherigen Weise vorgenommen; die Ergebnisse erschienen in der Zeitschrift für Schweiz. Statistik und übrigens auch gesondert als Separatabdruck.

12. S t a t i s t i s c h e s J a h r b u c h . Der 18. Jahrgang (1909) erschien in gewohnter Weise und auch ungefähr in bisherigem Umfange am 30. Juli. Die Verspätung wurde durch eine längere Krankheit des Bearbeiters verursacht.

13. Die B e w e g u n g der S c h w e i z . A k t i e n g e s e l l s c h a f t e n w ä h r e n d des J a h r e s 1909. Eine Zusammenstellung über die finanzielle Bewegung der Aktiengesellschaften wurde wie früher in der Zeitschrift für schweizerische Statistik veröffentlicht.

14. S c h w e i z e r i s c h e S p a r k a s s e n s t a t i s t i k 1908/09.

Die vorläufigen Ergebnisse wurden in der Zeitschrift für Schweiz.

Statistik veröffentlicht. Für die eigentlichen Sparkassen ist der tabellarische Teil in der Hauptsache beendigt und es bleiben noch die sogenannten Sparvereine mit 662 Kassen zu bearbeiten.

15. B e a r b e i t u n g der E r g e b n i s s e der ä r z t l i c h e n U n t e r s u c h u n g der beim E i n t r i t t in die Schule mit geistigen und körperlichen Gebrechen behafteten K i n d e r . Die Tabellen wurden für das Schuljahr 1908/09 wie bisher in der statistischen Zeitschrift veröffentlicht und für das Schuljahr 1909/10 im Manuskript erstellt.

16. Die A r e a l v e r h ä l t n i s s e der p o l i t i s c h e n Gem e i n d e n der S c h w e i z . Die Grenzen einzelner Gemeinden in 22 Kantonen wurden, soweit sie in den topographischen Karten ganz oder teilweise fehlten, für die planimetrischen Auemittlungen ergänzt. Der Gesamtflächeninhalt der Gemeinden konnte für alle Kantone, Tessin ausgenommen, ermittelt werden.

17. S a m m l u n g der Z e i t u n g s a u s s c h n i t t e für 1910.

In der Besorgung dieses Arbeitszweiges ist keine Änderung eingetreten.

258 18. R e d a k t i o n der Z e i t s c h r i f t für Schweiz. Stat i s t i k . Der Direktor des statistischen Bureaus besorgte wie bisher die Redaktion der Zeitschrift, deren Jahresband in 5 Heften 560 Quartseiten umfasst.

Ausserdem sind die täglich zu erledigenden Anfragen von Amtsstellen und Privaten des In- und Auslandes zu erwähnen.

Eine grössere unvorhergesehene Aufgabe wurde dem Bureau zugewiesen, bestehend in der systematischen Zusammenstellung der durch das Hochwasser des letzten Frühjahrs verursachten Schäden -- nach Vermögensklassen der Betroffenen -- um hiernach eine gerechte Verteilung der gesammelten Liebesgaben vornehmen zu können. Diese Aufgabe nahm die Arbeitszeit von 10 Gehülfen während annähernd 2 Monaten in Anspruch.

IV. Eidgenössisches Gesundheitsamt.

1. Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.

a. Pocken.

Die Zahl der Pockenfalle hat im Jahr 1910 gegenüber dem Vorjahr unerheblich zugenommen. Es wurden 28 Erkrankungen mit 2 Todesfällen gemeldet, gegenüber 21 Erkrankungen mit .3 Todesfällen im Jahr 1909.

Pockenfälle im Jahre 1910.

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Nach dem Alter und dem Impfzustand verteilen sich die Erkrankten folgendermassen :

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Alle 20 aus dem Kanton Zürich, aus Schlieren, Oerlikon, Erlenbach, Affoltern am Albis und der Stadt Zürich gemeldeten Fälle hängen mehr oder weniger zusammen; doch war es nicht möglich, die Herkunft des ersten Falles genau zu ermitteln.

Ebenso blieb bei den 8 Fällen des Kantons Bern die Herkunft unbekannt.

Über die Höhe der an Kantone und Gemeinden für ihre Auslagen zur Bekämpfung der Pocken ausgerichteten Bundesbeiträge gibt nachfolgende Zusammenstellung Auskunft:

Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. II.

18

260

Ausbezahlte Bundesbeiträge im Jahre 1910.

Kanton

Gemeinde

Dauer der Epidemie

Zürich

Zürich Erlenbach Oerlikon Affoltern b. Z.

Schlieren Werthenstein

Ende Juni bis Anfangs Nov. 1910 4. Juli bis 15. August 1910 21. Juni bis 12. Nov. 1910 28. Sept. bis 12. Nov. 1910 27. Mai bis 7. Juli 1910 8. Dez. 1909 bis 14. Jan. 1910

n n

n n

Luzern

Auslagen Zahl nach Art. 8 Bundesder des beitrag Fälle Epidemiengesetzes

Fr.

Fr.

8 12,081.25 6,040.60 1 859.20 429.60 8 6,734.60 3,367.30 2 1,250.25 625.10 1 566.90 283.45 1 417.20 208.80 21 21,909.40 10,954.85

b. Pest.

Die Zahl der durch die Pest in B r i t i s e l i - I n d i e n verursachten Todesfälle ist von 164,293 im Vorjahr auf 463,174 im Berichtsjahr gestiegen. Seit Beginn der Seuche im Jahr 1896 sind ihr daselbst 6,336,214 Menschen erlegen.

In Ägypten wurden 1238 Erkrankungen und 615 Todesfälle verzeichnet, wovon 45 Erkrankungen in Alexandrien und 28 in Port-Said.

Grössere oder kleinere Epidemien wurden gemeldet aus der asiatischen Türkei (Häfen des Roten Meeres, Bassorah, Beirut u. a. m.), Persien, Hongkong, der Halbinsel Malakka, China, Japan (Formosa, Kobe, Osaka), Siam, aus Mauritius, wo die Pest seit Jahren heimisch geworden ist, aus Zanzibar, Brasilien, Argentinien, aus den Häfen von Chile, aus Peru, Ecuador, Venezuela, Trinidad und aus Kalifornien.

In Russland sind die schon im letztjährigen Bericht vermerkten Pestherde in der Kirgisensteppe des Gouvernements Astrachan nach mehrmonatlichem Stillstand wieder ausgebrochen.

Ferner trat die Pest im Juli 1910 in Odessa auf, um nach einigen Wochen wieder zu verschwinden, ohne erhebliche Opfer gefordert zu haben.

Endlich müssen wir die heftige Lungenpestepidemie erwähnen, welche gegen Ende des Jahres in der Mandschurei, in der Umgebung von Charbin aufgetreten ist und nach den letzten Berichten eine grosse Ausdehnung anzunehmen droht.

261 Unsere Schutzmassnahmen gegenüber der Pest waren die nämlichen wie in frühern Jahren.

c. Cholera.

Im Berichtsjahr griff diese Seuche in Europa in Besorgnis erregender Weise um sich. Zunächst brach sie in R u s s l a n d , wo sie seit einigen Jahren jeweilen in der warmen Jahreszeit herrscht und im Winter erlischt, im Frühjahr wieder aus und verbreitete sich rasch über den grössten Teil des Reiches, um beim Eintritt der kältern Jahreszeit wieder nachzulassen. Die Gesamtzahl der in diesem Jahr in Russland angezeigten Cholerafälle übersteigt diejenige des Vorjahres ganz wesentlich und beträgt zirka 216,100 Erkrankungen mit zirka 101,000 Todesfällen.

In der europäischen Türkei beschränkte sich die Cholera auf die Gebiete von Konstantinopel und Saloniki.

Aus Österreich wurden nur vereinzelte Fälle aus Wien und aus Mähren gemeldet. In Ungarn dagegen breitete sich die Cholera mehr aus, namentlich in den an der Donau liegenden Ko mi taten von Pressburg abwärts bis Mohacz ; daneben wurden noch einige kleinere Herde in Kroatien und Slavonien beobachtet.

In Deutschland gaben aus Russland eingeschleppte Fälle Anlass zur Entstehung eines kleinen und eng begrenzten Seucheherdes in der Gegend von Marienburg (Provinz Westpreussen) ; ausserdem wurden noch einige sporadische Fälle aus Spandau und aus Freiburg in Hannover angezeigt.

Ganz unvermutet und ohne dass die Herkunft der ersten Fälle ermittelt werden konnte, brach im August 1910 die Cholera in Italien, und zwar in Apulien aus. Langsam, ohne ausgedehnte Herde zu bilden, verbreitete sie sich auf dem Festlande über die Provinzen Bari, Foggia, Neapel, Salerno, Caserta, Rom, Avellino, Campobasso, Perugia, Lecce, Caltanisetta und Aquila aus, auf Sizilien über diejenigen von Palermo, Girgenti, Messina und Trapani und selbst nach Sardinien (Burgos). Gegen Ende des Jahres war die Epidemie beinahe erloschen und nur aus der Provinz Lecce an der Südspitze Apuliens waren noch vereinzelte Fälle gemeldet.

Der Vollständigkeit halber erwähnen wir, dass in Europa noch in Rumänien, Serbien, Bulgarien, ferner in Lissabon und Marseille vereinzelte Cholerafalle auftraten.

262 Ausserhalb Europas herrschte die Seuche vorab in Britischindien und auf den Philippinen, wo sie heimisch ist, ferner wurden mehr oder weniger heftige AusbrUche in der asiatischen Türkei (in einigen Häfen des Schwarzen Meeres, namentlich Trapezunt), in Persien, Siam, Japan, Niederländisch-Indien, in Tripolis, Tunis und auf der Insel Madeira beobachtet.

So lange der grossen Entfernung wegen die Einschleppungsgefahr gering war, und daher besondere Schutzmassnahmen nicht erforderlich schienen, Hessen wir es bei den seinerzeit durch Bundesratsbeschluss vom 1. August 1908 ergriffenen Massregeln bewenden, und beschränkten uns auf die Durchführung einzelner Bestimmungen unserer Verordnung vom 30. Dezember 1899 / 4. Februar 1908 über die Massnahmen zum Schutze gegen die Cholera und die Pest, soweit sie die Verkehrsanstallen, den Personen-, den Gepäck- und Warenverkehr betreffen. Als jedoch infolge Auftretens der Cholera in Italien die Einschleppnngsgefahr überhandnahm, hielten wir es für geboten, unsere S c h u t z m a s s n a h m e n gegen die Cholera in der Weise auszudehnen und zu ergänzen, dass wir ausser den seit 1. August 1908 in Kraft bestehenden Abschnitten der Verordnung (Abschnitt II B, Art. 33--35, und Abschnitt III, Art. 37--48) am 24. August 1910 noch weitere Abschnitte und am 3. September 1910 die Vorordnung in ihrem ganzen Umfange mit einigen Einschränkungen in Kraft setzten. Gleichzeitig richteten wir am 22. August an sämtliche Kantonsregierungen ein Kreisschreiben, um ihnen sowohl die allgemeinen Massnahmen gegen gemeingefährliche Epidemien als die besondcrn gegen Cholera in Erinnerung zu rufen und sie zu ersuchen, uns über die von ihnen getroffenen Schutzvorkehren Bericht zu erstatten. Dies geschah, und mit Vergnügen ersehen wir aus den eingelangten Berichten, dass die kantonalen Behörden, ihrer Verantwortlichkeit bewusst, durchwegs alle nötigen Vorkehren trafen, um für jeden Fall gerüstet zu sein.

.Glücklicherweise ist unser Land auch diesmal noch von der Seuche verschont geblieben.

Die von den Kantonen ergriffenen Schutzmassregeln (ärztliche Untersuchung der aus verseuchten Bezirken kommenden Auswandererzüge, des Gepäcks nnd der Waren an der Grenze, ärztliche Überwachung der aus verseuchten Gegenden vor weniger als fünf Tagen zugereisten Personen ara Ankunftsort, Instandsetzung
von Absonderungshäusern etc.) haben Kosten im Gesamtbetrag von Fr. 17,320. 80 verursacht (Kanton Bern Fr. 43. 90, Kanton Zürich Fr. 2223.59, Luzern Fr. 140, Baselstadt Fr. 4522.85,

263 St. Gallen Fr. 2898. 40, Thurgau Fr. 476. 50, Aargau Fr. 891.

Waadt Fr. 936. 10, Neuenburg Fr. 72 und Tessia Fr. 5117.

Gremäss Art. 8 des eidgenössischen Epidemiengesetzes haben den Kantonen die Hälfte ihrer Auslagen mit Fr. 8561.

vergütet.

40, 05).

wir 60

d. Diphtherie.

23 Kantone -- gleichviel wie im Vorjahr -- haben uns regelmässig die ihnen angezeigten Diphtheriefälle gemeldet, während nur in 16 Kantonen die unentgeltliche bakteriologische Untersuchung bei Diphtherie oder Diphtherieverdacht durchgeführt wurde.

Die Zahl dieser Untersuchungen stieg im Berichtsjahr auf 6186 gegenüber 5487 im Vorjahr, und haben wir an deren Kosten den Kantonen Beiträgein der Höhe von Fr. 9279 ausgerichtet. Näheres über die erfolgten Anzeigen und die ausgeführten bakteriologischen Untersuchungen ist aus einer Tabelle zu ersehen, die wir Ihren Kommissionen zur Verfügung halten.

e. Genickstarre.

Schon im letztjährigen Bericht bemerkten wir, dass die Genickstarre im Abnehmen begriffen scheine. Diese Beobachtung traf auch für 1910 zu, indem die Zahl der angezeigten Fälle von 118 auf 74 zurückging. Da die Anzeigen nunmehr genauer und regelmässiger erfolgen als früher, glauben wir hieraus auf. einen tatsächlichen Rückgang der Krankheit schliessen zu dürfen. Die 74 angezeigten Fälle verteilen sich auf die Kantone wie folgt: Zürich 6 (1909: 17.), Bern 21 (30), Luzern 2 (6), Obwalden l (0), Schwyz 0 (1), Freiburg 2 (7), Baselstadt 10 (6), Baselland 2 (0), Appenzell A.-Rh. l (1), St. Gallen 3 (0), Aargau 9 (15), Thurgau 3 (1), Tessin 6 (0), Waadt 7 (31), Neuenburg l (3).

Gemäss unserm mit dem schweizerischen Serum- und Impfinstitut in Bern abgeschlossenen Vertrage hielt das letztere stets Genickstarreserum zur Abgabe um den halben Preis an eidgenössische und kantonale Behörden, sowie an öffentliche Spitäler in genügender Menge bereit.

f. Absonderungshäuser und Desinfektionsanstalten.

Auf Grund von Art. 8 des eidgenössischen Epidemiengesetzes vom 2. Juli 1886 und der Art. 5, 7 und 11 des zugehörigen Reglements vom 4. November 1887 haben wir im Berichtsjahr

264 an die Erstellung und Einrichtung von Absonderungshäusern und Desinfektionsanstalten, sowie an die Anschaffung von Desinfektionsapparaten in sechs Fällen Beiträge von zusammen Fr. 39,271 ausbezahlt. Eine Zusammenstellung mit eingehenderen Angaben halten wir zur Verfügung Ihrer Kommissionen.

g. Pasteurinstitut in Bern.

Im Jahre 1910 wurden im Pasteurinstitut 6 Personen der Wutschutzimpfung unterworfen : 2 stammten aus dem Kanton Bern, 2 aus dem Kanton Tessin und je l aus den Kantonen Zürich und Genf. Eine Person war von einem Tiere gebissen worden, bei welchem die Wut experimentell festgestellt wurde, und die 5 übrigen von wutverdächtigen Tieren. Bei den Behandelten ist weder ein Wutausbruch, noch ein Todesfall erfolgt.

Das Institut hat 10 Tiere auf das Vorhandensein der Wut untersucht: in 2 Fällen war das Resultat positiv.

2. Epidemiengesetz und Tufoerknlosegesetzgebung.

Auf die von Ihnen erheblich erklärte Motion der Herren Rickli und Mitunterzeichner hin hat unser Departement des Innern die Frage der Erweiterung des eidgenössischen Epidemiengesetzes und der behufs Unterstellung der Tuberkulose unter dasselbe notwendigen Abänderung der Bundesverfassung geprüft. Diese Prüfung ist soweit gediehen, dass wir hoffen, Ihnen iinsere Anträge noch in diesem Jahre unterbreiten zu können.

3. Kropi'forschung.

Dank der gewährten Beiträgen hat die zum Studium der Ursachen des Kropfes und seiner Verhütung eingesetzte Kommission ihre Arbeiten auch im Berichtsjahr fortgesetzt. Die eingereichten Berichte stehen zur Verfügung Ihrer Kommissionen.

4. Ausführung des Lebensmittelgesetzes.

a. Eidgenössische und kantonale Vollziehungsbestimmungen.

Nachdem das Bundesgesetz betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, vom 8. Dezember 1905, saint den dazu notwendigen eidgenössischen Vollziehungsbestim-

265

mungen auf den 1. Juli 1909 m Kraft erklärt worden war, konnten schon im gleichen Jahre Vollziehungsverordnungen (bzw.

Vollziehungsgesetze) von 13 Kantonen und 5 Halbkantonen genehmigt werden. Im Berichtsjahre erfolgte dann auch noch die Genehmigung der Vollziehungsbestimmungen der übrigen 6 Kantone und eines Halbkantons.

Der Lebensmittelkontrolle neu beigefügt und den Kantonen zur Ausführung übertragen wurde das Bundesgesetz betreffend, das Absinthverbot, vom 24. Juni 1910, sowie die zugehörige Vollziehungsverordnung vom 5. Oktober 1910.

Um eine nach einheitlichen Gesichtspunkten geordnete, übersichtliche Zusammenstellung des Materials der Berichterstattung der Kantonsregierungen über die Ausführung des Gesetzes betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln zu ermöglichen, haben wir am 30. September ein Kreisschreiben erlassen. Das von uns aufgestellte Schema soll diese Berichterstattung erleichtern und ist denn auch von der Mehrzahl der kantonalen Behörden nach unsern Intentionen benutzt worden. Es wäre sehr zu wünschen, dass auch die Behörden der übrigen Kantone sich dem Vorgehen anschliessen würden.

Durch Art. 2 unseres Beschlusses betreffend Inkrafttreten des Lebensmittelsgesetzes ist die Überwachung und Vollziehung dieses Gesetzes unserm Departement des Innern übertragen worden.

Um dieser Pflicht genügen zu können, hat das genannte Departement mit Kreisschreiben vom 5. Dezember 1910 sämtliche Kantonsregierungen ersucht,, ihm die von Gerichten und administrativen Behörden in Anwendung des Gesetzes und der zudienenden Verordnungen gefällten Urteile samt deren Motivierung von Fall zu Fall mitzuteilen. Diese Urteile werden eine wichtige Ergänzung der Berichterstattung über die Lebensmittelkontrolle bilden.

b. Laboratorium des Gesundheitsamts.

In dem im vorigen Jahre gemäss Art. 25 des eidgenössischen Lebensmittelgesetzes auf dem schweizerischem Gesundheitsamt neu eingerichteten Laboratorium für Lebensmitteluntersuchung und Hygiene konnte im Berichtsjahre an dem für diese Abteilung aufgestellten Programm ohne Unterbrechung weitergearbeitet werden. Die wesentlichern Ergebnisse dieser Arbeiten sind in dem zu diesem Zwecke neugeschaffenen Publikationsorgane ,,Mitteilungen1 aus dem Gebiete der Lebensmitteluntersuchung und

266 Hygienea veröffentlicht worden und zwar unter folgenden Überschriften : Über Kunstkäse; Über die physikalisch - chemische Weinuntersuchung nach Prof. Dutoit; Die quantitative Bestimmung der Salizylsäure in Konfitüren; Beitrag zur Frage der Differenzierung von Pflanzenarten mittelst des biologischen Verfahrens (Komplementbindungsmethode) ; Sur le dosage de l'alcool dans les vins par la méthode des températures critiques de dissolution; Zum Nachweis von Harz in glasiertem Kaffee ; Über den Nachweis von Saccharose im Wein nach S. Rothenfusser ; Über Farbenreaktionen aromatischer Aldehyde und ihre Anwendbarkeit bei der Analyse von Spirituosen; Ein neues Colorimeter ; Über den Jamaika-Rum und seine höhern Alkohole; Studien über den Keimgehalt der Limonaden ; Über den Keimgehalt einer Probe von fehlerhaftem künstlichem Mineralwasser.

An der vom schweizerischen Verein analytischer Chemiker bearbeiteten Honigstatistik beteiligte sich das Laboratorium mit 39 Analysen.

Neben den grössern analytischen Arbeiten wurde eine Anzahl kleinerer Versuche ausgeführt, deren Notwendigkeit sich aus den eingelangten Anfragen von prinzipieller Bedeutung ergab.

Von diesen Versuchen seien nur einige angeführt: Über den Nachweis von Safranfarbstoff in Teigwaren; Über Bierfärbemittel; Über den Einfluss des Destillationsverfahrens und der Lagerung auf den Blausäuregehalt des Kirschwassers ; Untersuchung mehrerer Liköre zum Zwecke der eventuellen Unterstellung unter das Absinthverbot; Diverse serologische Untersuchungen ; Nachprüfung verschiedener, durch die Organe der Lebensmittelkontrolle eingesandter Objekte.

Eine nicht unbedeutende Arbeit verursachte ferner auch die Redaktion und Leitung der Herausgabe des schon erwähnten Publikationsorganes.

Zur Erledigung der vielen, täglich auf dem Gesundheitsamte einlangenden Anfragen, das Gebiet der Lebensmittelkontrolle be-

267

treffend, war die regelmässige Abgabe kleinerer oder grösserer Berichte oder Gutachten erforderlich.

Das Laboratoriumspersonal blieb unverändert mit Ausnahme des zweiten Assistenten der chemischen Abteilung, Herrn Dr. Duperthuis, welcher auf den 1. November an die Handelsschule nach Lausanne berufen wurde.

c. Die Kontrolle der Lebensmittel (ausgenommen Fleisch) und Gebrauchsgegenstände.

J. In den Kantonen.

Aus den Berichten der kantonalen (und städtischen) Behörden ergibt sich im wesentlichen folgendes : Obwohl seit dem Inkrafttreten der eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung verhältnismässig nur noch kurze Zeit verflossen ist und die Einführung vielerorts schwierig war, können die Berichte im allgemeinen einen günstigen Einfluss konstatieren. Die o r g a n i s a t o r i s c h e n M a s s n a h m e n der meisten Kantone haben sich bewährt und dürfen vorläufig als abgeschlossen betrachtet werden. Im Kanton Tessin wird die neue der schweizerischen Gesetzgebung entsprechende Organisation nun im Frühjahr 1911 auch zur Ausführung gelangen können. Die Kontrolle musste sich daselbst bisher auf die Untersuchung der von der Landesgrenze eingesandten Proben durch den provisorisch eingesetzten Kantonschemiker beschränken.

I n s t r u k t i o n s k u r s e für O r t s e x p e r t e n gemäss Art. 9, Abs. 3, des Bundesgesetzes wurden in den meisten Kantonen abgehalten. Im Jahre 1909 ·war man nur an wenigen Orten dazu gekommen, mit diesen Kursen zu beginnen. Da leider ein zu häufiger Personenwechsel für die Beamtung der Ortsexperten in vielen Gemeinden nicht zu vermeiden sein wird, so werden die Kurse von Zeit zu Zeit neu angeordnet werden müssen. Auch kürzere Wiederholungskurse für bisherige Ortsexperten sind in Aussicht zu nehmen.

Bei der E r l e d i g u n g von B e a n s t a n d u n g e n wurde von den Bestimmungen des Art. 53 des Bundesgesetzes sehr häufig Gebrauch gemacht, d. h. Übertretungen von geringerer Bedeutung wurden nach Massgabe der kantonalen Gesetzgebung durch Verwaltungsbehörden innerhalb einer Bussenkompetenz von höchstens

268 Fr. 50 bestraft. Schwerere Fälle wurden den zuständigen Gerichten überwiesen. Wir gedenken an anderer Stelle die wichtigern gerichtlichen Entscheide zu veröffentlichen, sobald diese uns in genügender Vollständigkeit bekannt sein werden. Eine Massnahme, die zwar in der Gesetzgebung nicht vorgesehen ist, bei der Einführung in vielen Fällen aber dennoch sehr angezeigt erschien, sind die Verwarnungen. In einzelnen Kantonen wurde von diesen reichlich Gebrauch gemacht, während anderwärts, wo sich die neuen Bestimmungen rascher einlebten, schon nach wenigen Monaten auch alle leichtern Übertretungen nach Vorschrift geahndet wurden. Heute, nachdem die Gesetzgebung schon mehr als anderthalb Jahre in Kraft besteht, erscheint ihre strikte Anwendung zweifellos erforderlich, da sonst hinsichtlich einzelner Bestimmungen die Meinung entstehen könnte, sie seien nicht ernst zu nehmen.

Über die Zahl der überwachten B e t r i e b e für He r S t e l l u n og von L e b e n s m i t t e l s u r r o g a t e n , namentlich von Margarine (Art. 44 der Verordnung beireffend den Verkehr mit Lebensmitteln), Kochfett (Art. 49), Kunsthonig (Art. 100), weinähnlichen Getränken (Art. 185) und Kunstmost (Art. 204) gibt die nachstehende Zusammenstellung Aufschluss. Nur wenige kantonale Behörden teilen mit, wie häufig diese Betriebe inspiziert worden sind. Aus dem Berichte des Kantons Freiburg sei hier angeführt, dass die Inspektion der einzigen daselbst bestehenden Fabrik von Lebensmittelsurrogaten (Trockenbeerweinfabrik in Murten) ergab, dass die Vorschriften der Lebensmittelverordnung über weinähnliche Getränke nicht alle berücksichtigt worden waren; ein im Magazin vorgefundener.Vorrat von Tamarinden wurde mit Petroleum denaturiert und verscharrt.

269 labelle I.

Zusammenstellung der Betriebe zur Herstellung von Lebensmittelsurrogaten.

Betriebe zur Herstellung von Kantone

Margarine und Kochfett

Kunsthonig

Zürich . . . .

Bern . . . .

Luzern . . . .

Uri Schwyz . . .

Obwalden . . .

Nidwaiden . .

Glarus . . . .

Zug Freiburg . . .

Solothurn . . .

Basel Stadt . .

Baselland . . .

Schaff hausen , .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Eh.

St. Gallen . . .

Graubünden . .

Aargau . . .

Thurgau . . .

Tessin . . . .

Waadt . . . .

Wallis . . . .

Neuenburg . .

Genf . . . .

8 -- -- -- --

4 6 --

-- --

-- --

Total

2 4 -- 1 '

-- 1

weinähnlichen Getränken

Bemerkungen

1 7 -- -- -- -- --

--

1

4 -- --

3 1 --

Ein Rohprodukt fllr Trockcnbeerwein beanstandet.

1 Der Bericht enthalt keine Angaben.

2 --

1

--

--

1 1

4

3

1

21

23

1 27

41

Die Aufsicht war noch nicht organisiert.

Ein Rohprodukt für Kunntwein beanstandet.

270 U n t e r s u c h u n g s a n s t a l t e n . Die Einrichtung der in Art. 4 des Bundesgesetzes vorgeschriebenen Untersuchungsanstalt ist in mehreren Kantonen ungenügend und entspricht den im Anhang zum Reglement betreffend die Ausrichtung von Bundesbeiträgen an die Kantone und Gemeinden zur Kontrolle des Verkehrs mit Lebensmitteln aufgestellten Minimalanforderungen nicht. In den Kantonen St. Gallen, Solothurn und Tessin sind daher Neubauten erstellt worden und können dem Betrieb in nächster Zeit übergeben werden. Auch im Kanton Graubünden ist die Erstellung einer neuen Untersuchungsanstalt beschlossen, die Pläne sind genehmigt. Die bisher in Schwyz provisorisch untergebrachte Untersuchungsanstalt der Urkantone (Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwaiden) wird nach ebenfalls schon genehmigten Plänen in einem bestehenden Gebäude in Brunnen neu eingerichtet. Einige andere Kantone sind in dieser Hinsicht noch rückständig und werden sich einer Neueinrichtung oder Erweiterung ihrer Untersuchungsanstalt nicht länger entziehen können.

Der P e r s o n a l b e s t a n d d e r U n t e r s u c h u n g s a n s t a l ten entspricht in allen Kantonen (exklusive Tessin, vergi. S. 267} den Anforderungen. In 6 Kantonen ist dem Kantonschemiker durch die zuständige kantonale Behörde mit unserer Genehmigung gestattet worden, zugleich bis zum Maximum von 12 Stunden wöchentlich Chemieunterricht (inklusive Praktikum) an einer Hochschule oder an einer Mittelschule zu erteilen. EbensovieleKantonschemiker funktionieren auch gleichzeitig als Lebensmittelinspektoren. In 7 Kantonen und 2 Halbkantonen amten ferner Laboratoriumsassistenten auch als Lebensmittelinspektoren (Art. 9 des Réglementes betreffend Ausrichtung von Bundesbeiträgen).

Über U m f a n g und Art der A r b e i t e n in den Untersuchungsanstalten gibt Tabelle Nr. II Auskunft. Hierzu sei bemerkt, dass die nicht kontrollpflichtigen Objekte, die allerdings meistens nur in ganz geringer Zahl untersucht wurden, von uns ausgeschieden worden sind.

271

Tabelle II.

Untersuchungen von kontrollpflichtigen Waren in den kantonalen (und städtischen) Untersuchungsanstalten.

Zahl der untersuchten Objekte

U ntersuchungsanstalten Kantone und Gemeinden Zürich - Kanton ,, -Stadt .

Bern . . . .

Luzern . . .

Uri . . . .

Schwyz . . .

Obwalden . .

Nidwaiden . .

Glarus . . .

Zug . . . .

Freiburg . .

Solothurn . .

Baselstadt . .

Baselland . .

Schaffhausen .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell l.-Rh.

St. Gallen . .

Graubünden Aargau . . .

Thurgau . .

Tessin . . .

Waadt . . .

Wallis . . .

Neuenburg . .

Genf . . . .

Sitz der Laboratorien Zürich

. .

Von Aus dem Zoll- inländ. Total ämtern Verkehr

3,419 10,165 Bern . . .

1,532 539 Luzern . .

119 l l 600 > Schwyz . . < 85 1 114 J l 5 1,040 Glarus . .

738 Zug ...

5 2,149 Freiburg . .

9 511 Solothurn .

5 5,734 205 j Basel . . . 1 6 39 Schaffhausen 7 1,221 11 251 } ( \ St. Gallen . J 3 9 4,124 90 1 1 Chur . . .

1,217 49 Aarau . .

40 3,428 2,464 Frauenfeld .

33 122 Bellinzona .

175 2,502 118 Lausanne 10 231 Sitten . . .

Neuenburg .

39 1,944 Genf . . .

121 5,213 n

Total

166 -- 57 35 -- 4

1194

49,510

Beanstandungen Zahl

3,585 10,165 1,589 574 119 604 85 115 1,045 743 2,158 516 5,939 45 1,228 262 12 4,214 1,266 3,468 2,497 297 2,620 241 1,983 5,334

226 663 522 180 54 115 34 45 201 111 389 53 850 17 76 87 5 694 218 632 544 187 522 59 354 380

50,704

7118

°/o

6,.

6,5

32,8 31,o 45,4 19,o 40,o 39,i 19,2 14,9

18,o 10,3 14,3

37,e

6,1 33,a 41,7 16,6 17,2 15,3 21,8

6 19,9

24,5 17,i

7,i 14,o

272 . Hier muss vor allem hervorgehoben werden, dass es nicht gestattet wäre, die Zahl der untersuchten Objekte als direkten Massstab für die Arbeitsleistung der verschiedenen Laboratorien ansehen zu wollen. Je nach der Organisation der Lebensmittelkontrolle werden vielen Untersuchungsanstalten regelmässig Serien von gleichartigen Objekten ohne "Vorprüfung durch Ortsexperten oder Lebensmittelinspektoren in grösserer Zahl übermittelt, während an andern Orten fast ausschliesslich nur solche Proben zur Untersuchung gelangen, die infolge von Vorprüfungen schon als verdächtig bezeichnet werden müssen und daher sämtlich zu eingehenden Analysen Veranlassung geben. Die Verschiedenheit in der Organisation der Kontrolle zeigt sich insbesondere im Prozentsatz der Beanstandungen. In Zürich wurden bloss 6,s % der untersuchten Objekte beanstandet, in Bern dagegen 32,8 % und im Kanton Uri sogar 45 °/o. Noch deutlicher tritt diese Verschiedenheit bei den Ergebnissen der Milchkontrolle hervor. Während in Bern 32,2 °/o der untersuchten Proben Milch beanstandet wurden, betrugen die Beanstandungen bei diesem Objekt in Genf nur 0,ee %· Es w*re natürlich unrichtig, die Qualität der Milch an den genannten Orten nach diesen Zahlen bewerten zu wollen.

Von dem Rechte, Einsprache gegen das Gutachten des Kantonschemikers (oder Stadtchemikers) zu erheben (Art. 16 und 18 des Bundesgesetzes), ist wiederholt Gebrauch gemacht worden. Immerhin sind diese Einsprachen bei weitem nicht so zahlreich, wie vielerorts erwartet wurde. In einzelnen Kantonen wurden gar keine administrativen Oberexpertisen verlangt. Genaueres hierüber wolle man der Tabelle Nr. III entnehmen.

Zusammenstellung der administrativen Oberexpertisen gegen Befunde von kantonalen (und städtischen) Untersuchungsanstalten, Lebensmittelinspektoren, Ortsexperten und örtlichen Gesundheitsbehörden (Art. 16 des Lebensmittelgesetzes).

Tabelle III.

Es wurden Oberexpertisen verlangt gegen Befunde von Ortsexperten und örtlichen Lebensmittelinspektoren Untersuchungsanstalten Gesundheitsbehörden Total Mie

Zürich, Kanton Zürich, Stadt Bern Luzern uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus

Der Befund der Noch Vorinstanz wurde nicht nicht bestätigt erledigt bestätigt Fälle Fälle Fälle

. . . .

Total Fälle

29 4 6 1

1

4

1 1

j.

10

15

Total Fälle 1

2

1

Der Befund der Noch Vorinstanz wurde nicht nicht bestätigt erledigt bestätigt Fälle Fälle Fülle

4

1

2 1 1 1

Der Befund der Noch Vorinstanz wurde nicht nicht erledigt bestätigt bestätigt Fälle Fälle Fälle

1

1

2

2

7,na

Freiburg .

. .

Solothurn Baselstadt . .

. . .

Baselland Übertrag 1

}~ e

6

5

2

20

11

2

7

~~'.

~

'ài

10

--

16

--

5

Keine Lebensmittelinspektoren. « Die betreffenden Angabea fehle n im Ber icht, " I[eine Ort jexperten

3

3

-- 1

-- 2

Zusammenstellung der administrativen Oberexpertisen gegen Befunde von kantonalen (und städtischen) Untersuchungsanstalten, Lebensmittelinspektoren, Ortsexperten und örtlichen Gesundheitsbehörden (Art. 16 des Lebensmittelgesetzes).

Tabelle III.

Es wurden Oberexpertisen verlangt gegen Befunde von Ortsexperten und Örtlichen Untersuchungsanstalten Lebensmittelinspektoren Gesundheitsbehörden Total Falle

Übertrag Schaflhausen Appenzell A.-Eh Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg .

Genf

20

Der Befund der Vorinstanz wurde bestätigt

nicht bestätigt

Falle 11 1

Fälle 2

Noch nicht erledigt Fälle 7

Total

bestätigt Fälle

Falle

31

10

2

h2 4 2 1 18

Total

4

2

Der Befund der Vorinstanz wurde

2

2

--

nicht bestätigt Fälle 16

Noch nicht erledigt Fälle 5

Total Fülle

3

Der Befiind der Noch Vorir.stanz wurde nicht bestätigt nicht erledigt bestätigt Fälle Fälle Fälle 2 1

·>

-

2

2 3

1 2 1

1

3^

2

1

6

3

1

3

15

7 1

3

4

64

39

12

* Die betreffenden Angaben fehlen im Bericht.

1 2

1 13

3 35

3

14

16

5

2

275 Eine einlässlichere B e s p r e c h u n g e i n z e l n e r O b j e k t e wird an anderer Stelle veröffentlicht werden. Die weitaus grossie Zahl der untersuchten Proben (54,7 %) entfällt auf die Milch. In grosser Menge figurieren ferner die untersuchten Proben von Wein, Trinkwasser, Fleisch und Fleischkonserven, Butter, Speiseöle, Liköre und Branntweine.

Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. U.

19

276

labelle IV.

Übersicht der in den kantonalen (und städtischen) Untersuchungsanstalten untersuchten kontrollpflichtigen Objekte, nach Warengattungen geordnet.

Nr.

Untersuchte Objekte

Warengattungen

Beanstandungen Zahl



a. Lebensmittel.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26

569 Bier 1,154 Branntweine und Liqueure 171 Brot Butter 1,330 24 Eier 19 Eierkonserven 13 Eis (Tafeleis) Essig u n d Essigessenz . . . . 737 Fleisch und Fleischwaren .

2,088 144 Fruchtsäfte 22 Gemüse, frisches 4 Gemüse, gedörrtes 75 Gemüsekonserven 790 Gewürze 344 Honig 23 Hülsenfrüchte . . . .

437 Kaffee 118 Kaffeesurrogate 57 Kakao 98 Käse .

.

. . .

200 Kohlensaure Wasser (künstliche) 103 Konditoreiwaren 36 Konfitüren 43 Körnerfrüchte 186 Limonaden 220 Mahlprodukte

Übertrag

122 451 25 352 11 9 1 171 254 54 6

21,44

39,08 14,62 26,47 45,83 47,37

7,69

23,20 12,16

37,50 27,27

4 5,38 143 18,10 68 19,77 2 8,70 187 43,09 46 38,98 6 10,53 29 29,59 59 29,50 17 16,50 11 30,55 12 27,90 70 37,63 53 24,09

9,005 2,163

--

277

Nr.

27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47

Untersuchte Objekte

Warengattungen

Beanstandungen Zahl

°/o

Übertrag 9,005 2,163 Milch 27,757 2,231 Milchkonserven 1 28 Mineralwasser 26 2 Obst, frisches 44 33 Obst, gedörrtes 59 26 Obstkonserven 9 2 Obstwein 117 31 Paniermehl 24 16 1 Pilze, frische Pilze, gedörrte, und Konserven .

2 3 Presshefe 15 Schokolade 49 12 244 Sirupe 90 Speisefette (exklusive Butter) 717 111 Speiseöle 1,083 191 Tee 168 64 Teigwaren 30ti 129 Trinkwasser 3,253 442 Wein 6,743 1,329 Zucker (Glukose) 53 29 Verschiedene andere Lebensmittel 106 15 Total Lebensmittel 49,810

6,919

8,04 3,67 7,69

75 44,07 22,22 26,49 66,66

66,66

24,49 36,88 15,48 17,64

38,09 42,ie 13,69 19,71

54,7« 14,16

13,89

b. Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände.

1 Farben für Lebensrnittel .

2 Garne, Gespinste und Gewebe zu ßekleidungszwecken . . . .

3 Geschirre, Gefässe und Geräte für Lebensmittel 4 Kinderspielwaren

Übertrag

51

7

13,78

28

3

10,7!

416 43

112 8

538

130

26,92 18,16

--

278

Nr.

5 6 7 8 9 10

Untersuchte Objekte

Warengattungen

Übertrag Kosmetische Mittel . . . .

Mal- und Anstrichfarben .

Petroleum Umhüllungs- und Packmaterial für Lebensmittel Zinn (zum Löten und Verzinnen) Verschiedene Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände . . . .

Total Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände

Beanstandungen Zahl

%

538 33 52 103

130 3 7 11

104 60

27 17

4

9,io 13,40 10,08

25,9e 28,33

4 100

894

199

Lebensmittel 49,810 Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände 894

6,919 199

22,2c

Total 50,704

7,118

14,0*

22,26

Zusammemsug .

13,89

Bei den hohen, stetig steigenden Lebensmittelpreisen erscheint es doppelt angezeigt, durch möglichst intensive Überwachung die verfälschten, nachgemachten und minderwertigen Produkte mehr und mehr aus dem Verkehr zu verdrängen. Dass die Lebensinittelkontrolle nicht schuld ist an den hohen Preisen, wie in tendenziöser Weise etwa behauptet wird, beweist der Umstand, dass diese in andern Ländern mit weniger intensiver Kontrolle ebenso hoch stehen.

Über d i e T ä t i g k e i t d e r k a n t o n a l e n L e b e n s m i t t e l i n s p e k t o r e n und der O r t s e x p e r t e n gibt Tabelle Nr. V Aufschluss.

279 labelle V.

Zahl der durch die Lebensmittelinspektoren, Ortsexperten und Ortsgesundheitsbehörden erfolgten selbständigen Beanstandungen (Art. 7 und 16 der Verordnung betreffend die technischen Befugnisse der kantonalen Lebensmittelinspektoren und der Ortsexperten vom 29. Januar 1909).

Die Beanstandung erfolgte durch Lebensmittelinspektoren

Kantone

·O

1 s -f

J

^ v> OE>

3 Zürich Bern Luzern Uri . .

Schwyz . . . .

Obwalden . . . .

Nidwaiden . . .

Glarus Zug Freiburg . . . .

Solothurn . . . .

Basel Stadt . . . .

Baselland . . . .

Schaft'hausen . . .

Appenzell A.-Rh. .

Appenzell I.-Rh.

S t . Gallen . . . .

Graubünden . . .

Aargau . . .

Thurgau . . . .

Tessin Waadt Wallis Neuenburg . . .

Genf Total

279 120 255 90 117 66 87 103

59 63 -- 682 151

1 0

SS "n _l

1 S -s

197 36 229 8 25 8 4 17 52 9

Ortsexperten und Ortsgesundheitsbehörden

c

§| 5 -g 1 1 J

f

$S

2

440 1551 3558 55 138 420 37 -- 128 9 71 30 48 117 52 22 39 -- 20 41 20 173 100 17

-f

2 -4e *5 « ·!

& I 0,3 --j

356 109 22 -- -- -- --

--

32 -- 43 149

15 -- 222 362

-- 18 -- 88

-- 1 -- 33

-- 91

-- --

-- 562

--

-- --

-- 250 65 100 274

4 175 --

-- 169 20

-- 135 38 586 10

-- --

77 48 579 395 -- 18 5 252 1 2603

9 50

96

1 4

--

3621 934

-- 598 283 789 236 -- 10 12 180 5 5331

--

446 1

-- 11 115

36 --

--.

12 411 -- 5216

c

-C .E

-- --

.--

"O

C

Total

-2 1 S St g.

rv 'S o> ·«0

196 1192 7,769 967 44 45 3 -- 674 5 213 47 443 37 4 1 140 17 208 19 454 29 15 111 -- 119 -- -- -- 19 -- 956 -- 931 32 66

-- --

-- -- -- 53 3 305

-- 104 22 805

--

--

-- -- -- -- -- 13 111 224 -- -- -- 660 849 2530

4

828 -- 1,708 557 2,614 1,001 -- 163 68 1,781 16 21,744

280

Die in dieser Zusammenstellung befindlichen Zahlen weisen ebenfalls auf ganz bedeutende Abweichungen in der Organisation hin. Wo Proben von Lebensmitteln serienweise ohne Vorprüfung eingesandt werden, beläuft sich die Zahl derselben bedeutend höher, als wo einzig verdächtige Waren zur Einsendung gelangen.

Nur in 9 Kantonen und 4 Halbkantonen sind besondere Lebensmittelinspektoren angestellt. In allen andern Kantonen wird diese Funktion durch das Laboratoriumspersonal ausgeübt.

Vielerorts musste konstatiert werden, dass sich die örtlichen Gesundheitsbehörden und Ortsexperten fast ganz auf die kantonalen Inspektoren verlassen in der Meinung, die durch diese ausgeübte Kontrolle genüge vollständig. Nach den vorliegenden Berichten wird es aber in einzelnen Kantonen den vorhandenen Lebensmittelinspektoren nicht möglich sein, die Nachschau bei sämtlichen ihrer Kontrolle unterstellten Geschäften in weniger als 2--3 Jahren (oder sogar in 5 Jahren) einmal auszuführen. Wo inzwischen nicht die Ortsgesundheitsbehörden und Ortsexperten ihrer Aufgabe gemäss vorgehen, kann von einer richtigen Lebensmittelkontrolle nicht die Rede sein.

E i n s p r a c h e n gegen di e E r g e b n i s s e der von den L e b e n s m i t t e l i n s p e k t o r e n und Ortsexperten ausgef ü h r t e n U n t e r s u c h u n g e n sind in den meisten Kantonen gar nicht vorgekommen. Im Kanton Zürich allerdings waren 29 Oberexpertisen infolge solcher Einsprachen erforderlich. Es wird hier übrigens auf die Tabelle Nr. III verwiesen.

Die Stadt Zürich, welche mit Genehmigung des Regierungsrates des Kantons Zürich einen selbständigen Kreis für die Lebensmittelkontrolle bildet und ein gut eingerichtetes Gerneindelaboratorinm besitzt, hat keine Lebensmittelinspektoren. Als Ortsexperten sind laut Bericht zum Zwecke der Probenentnahme 15 Mann des städtischen Sanitätskorps ernannt worden. Da diese Sanitätsmannschaft die in der Lebensmittelgesetzgebung vorgeschriebenen Eigenschaften der Ortsexperten nicht besitzt, so wird daselbst noch eine Änderung in der Organisation notwendig sein.

Laut Art. 13 und 1.4 der Verordnung betreffend Befugnisse der Lebensmittelinspektoren und Ortsexperten haben die Ortsexperten Inspektionen nicht nur von Räumlichkeiten, sondern auch der dem Lebensmittelgesetz unterstellten Waren etc. vorzunehmen.

Ferner sollen für die Ortsexperten Instruktionskurse (Art. 9, Abs. 3, des Gesetzes) unter der Leitung des Vorstandes einer amtlichen Untersuchungsanstalt abgehalten werden.

281 II. An der Landesgrenze.

Die Kontrolle der Lebensmittel an der Grenze hat sich trotz ihrer Neuheit im allgemeinen gut eingeführt und leistet auch nach den Berichten mehrerer kantonaler Behörden recht schätzenswerte Dienste. Gegenüber der Inlandskontrolle bietet sie den Vorteil, dass die Ware häufig in grössern Quantitäten vorhanden ist, wodurch die Kontrolle um so wirksamer wird.

In Interessentenkreisen herrscht noch oft die irrtümliche Meinung, dass die beanstandeten Waren durch die Organe der Grenzkontrolle zurückgewiesen werden können. Dies trifft nur zu für augenscheinlich verdorbene Waren (Art. 35 des Bundesgesetzes). Eine Zurückweisung anderer Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände durch die Kontrollbeamten an der Grenze wäre nach der bestehenden Gesetzgebung unstatthaft. Auch darf nicht vergessen werden, dass es sich bei der Grenzkontrolle nur um Sinnenprüfung und eventuell um einfache Vorprüfungen handeln kann, die in den meisten Fällen nicht hinreichende Anhaltspunkte für eine sichere Beurteilung der Ware bieten würden. Eingehendere Untersuchungen können erst in den Untersuchungsanstalten der Kantone, in denen der Bestimmungsort der Ware liegt, vorgenommen werden. Wenn Proben für solche eingehendere Untersuchungen entnommen worden sind, so soll dies auf dem Frachtbrief oder auf andern Begleitpapieren angemerkt sein (Art. 28, Abs. 3, des Bundesgesetzes).

Die Ergebnisse der Grenzkontrolle sind, abgesehen von der durch die Grenztierärzte ausgeübten Aufsicht über die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren, worüber anderwärts Bericht erstattett wird, in den nachstehenden Tabellen VI und VII zusammengestellt.

Tabelle VI.

Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle in den einzelnen Zollgebieten.

Probenentnahmen von verdächtigen Waren und Meldungen über unrichtig bezeichnete oder nicht vorschriftsgemäss verpackte Lebensmittel (Art. 28 L. G.) und Rückweisungen von augenscheinlich verdorbenen Waren (Art. 35 L. G.).

Beanstandungen

Zollgebiete

Von der Grenzkontrolle vorläufig beanstandet

Sendungen

I. Zollgebiet . . .

II.

,, . . .

m.

,,

. . .

IV.

V.

VI.

,, ,, ,,

. . .

. . .

. . .

587 174 115 312 178 108

Total

1474

Gewicht

kg

Durch die Untersuchungsanstalten bestätigt

Sendungen

Gewicht

kg

Wegen augenscheinlicher Verdorbenheit an der Grenze zurückgewiesen

Sendungen

Gewicht kg

Sendungen 588

1,482,696 952,808 120,419 582,495 321,423 676,985

485 137 71 259 135 77

1,391,985 861,689 60,356 493,473 187,110 550,267

6 8 4 2 7

26 12,380 965 10,489 13,128 919

4,136,826

1164

3,544,880

28

37,907

1

Total Beanstandungen und Riickweisungen

180 123 316 180 115

1502

Gewicht

kg 1,482,722 965,188 121,384 592,984 334,551 677,904

4,174,733

283 Tabelle VII.

Beanstandete und zurückgewiesene Sendungen.

Beanstandungen Warengattungen

Von der Grenzkontrolle vorläufig beanstandet Sen-

dungen

Gewicht kg

a. Lebensmittel.

1 . Butter . . . .

45,494 75 2. Eier und Eierkonserven . . .

14 4,336 3. Fruchtsäfte und Sirupe 56 7,584 4 . Gewürze . . . .

12 1,661 5. Honig 56,676 . 60 22 8,939 6. 'Kaffee .

137 434,548 7. Kaffeesurrogate 8. Kakao und Schoko12 lade 38,963 24 9 Käse . .

21,447 10. Kunstkäse . . .

13 7,299 11. Mehl und Getreide 161 1,810,245 12. Speisefette (exkl.

Butter) . . . .

42 74,036 1 3 . Speiseöle . . . . 84 147,270 14 Tee 262 83,103 15. Teigwaren . . .

40,399 83 16. Wein .

215 1,093,284 17. Zucker (Glukose) .

141,494 17 18. Verschiedene an76 dere Lebensmittel .

98,388

Durch die Untersuchungsanstalten bestätigt

Sendungen

Gewicht kg

43

17,289

10

3,502

43 11 35 19 112

2,345 1,402 20,091 8,474 383,585

9 29,015 8,829 17 13 7,299 153 1,765,131

Wegen augenscheinlicher Verdorbenheit an der Grenze zurückgewiesen Sen-

Gewicht kg

4

174

2

20,350

dungen

34 68 227 70 176 13

62,229 128,419 77,315 27,861 805,464 129,199

1

2,116

1 1

50 13,124

45

57,372

19

2,093

Total Lebensmittel 1365 4,115,166 1098 3,534,821

28

37,907

28

37,907

b. Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände .

109

21,660

66

10,059

Total 1474 4,136,826 1164 3,544,880

284

Tabelle VI gibt Aufschluss über die Verteilung der Fälle von Beanstandungen auf die verschiedenen Zollgebiete. In der Tabelle VII sind die Beanstandungen nach einzelnen der wichtigsten Lebensmittel und Gebrauchsgegenständen geordnet. Neben der Zahl der Sendungen und dem Gewicht der betreffenden Waren zeigt letztere Tabelle namentlich auch, wieweit das Vorgehen der Organe der Grenzkontrolle bei genauem Untersuchungen durch die kantonalen Untersuchungsanstalten bestätigt werden konnte. Bestätigung erfolgte in 79 % der Fälle oder bei 86,7 °/o des Gewichtes der vorläufig beanstandeten Waren.

Dass die Gründe für das Vorgehen in den einzelnen Fällen sehr verschieden schwerwiegend waren, bedarf kaum der Erwähnung. Bei einigen Lebensmitteln, wie Kaffeesurrogaten und Mehl, handelte es sich vorwiegend um unrichtige oder ungenügende Bezeichnungen und bei Tee z. B. um nicht vorschriftsgemässe Verpackung, während in andern Fällen gesundheitschädliche Beschaffenheit, Verfälschungen und Fälschungen in Betracht fielen, so namentlich bei Butter, Gewürzen, Honig, Wein, Speiseölen etc.

Die Zahl der wegen augenscheinliche^ Verdorbenheit an der Grenze zurückgewiesenen Warensendungen ist verhältnismässig gering. Sie betrifft vorwiegend Getreide und Wein.

d. Die Beaufsichtigung des Schlachtens. der Fleischschau und des Verkehrs mit Fleisch und Fleischwaren in den Kantonen.

Ende Februar hatten uns erst 14 Kantone ihren Jahresbericht über die Beaufsichtigung des Schlachtens und des Verkehrs mit Fleisch eingesandt. Das uns zur Verfügung gestellte Material war zu unvollständig, um an dieser Stelle im Auszug wiedergegeben zu werden, aber wir beabsichtigen, nach Eingang der gesamten kantonalen Berichterstattung, dieselbe zum Gegenstand einer besondern Veröffentlichung zu machen, die wir zu Ihrer Verfügung halten werden.

e. Bundesbeiträge an die Kosten der kantonalen Lebensmittelkontrolle.

Tabelle VIII gibt eine Übersicht der die Lebensmittelkontrolle betreffenden Rechnungen und der von uns gemäss Art. 10 des Bundesgesetzes bewilligten Bundesbeiträge.

labelle VIII.

Kosten der Lebensmittelkontrolle in den Kantonen im Jahre 1910.

Brutto-Ausgaben Kantone

Besoldungen des LaKosten der Betriebsboratnriumspersonals kosten der und der Lebensmittel- kantonalen Instruktionskurse Laboratorien inspektoren Fr.

Zürich (Kanton) . . .

Zürich (Stadt) . . . .

Beri?

Luzern . . .

Untersuchungsanstalt d.

Urkantone . . .

Glarus Zug Freiburg Solothurn Baselstadt Baselland Schafthausen . . . .

Appenzell A.-Rh. . . .

Appenzell I.-Rh. . . .

St. Gallen . .

Graubünden . . . .

Aargau . . . .

Tburgau . . . .

Tessin . . .

. .

Waadt Wallis Neuenburg Genf Total

Fr.

7,266. -- 14,173.06 12,192. 12 8,218. 97

30,125. -- 30,612. -- 32,476.-- 16,700. --

5,207. 63 4,846. 50 99.80 7,172. 15 1,100. 52 9,448. 98 3,734. 42 2,987. 97 4,379. 22 1,932. 15 5,993. 20 5,776. 17 14,335. 21 8,951. 42 1,747. 65 13,965. 90 2,409. 37 4,164. 43 4,691. 53 144,794. 37

8,347. 20 8,627. 10 2,522. -- 12,500. -- 6,800. -- 32,404. 50 3,600. -- 8,800. -- 1,500. -- 800.-- 19,840. -- 11,800. -- 15,955. 82 16,100. -- 26,916. -- 6,116.60 12,900. -- 22,350. -- 327,792. 22

Fr.

5,845. 55

26,049. 65 2,598. 30 1,545. 40 2,538. 20 1,659. 65 3,659. 40 1,367. 70 3,588. -- 11,974. 80 5,886. 30 7,775. 90 3,213.60 2,798. 60 8,132. -- 88,633. 05

Einnahmen Total Fr.

Fr.

43,236. 55 44,785. 06 70,717. 77 24,918. 97

4,250. 90 10,532. -- 7,232. 55 3,670. --

16,153. 13 15,019. -- 2,621. 80 22,210. 35 9,560. 17 41,853- 48 10,993. 82 13,155.67 5,879. 22 2,732. 15 29,421. 20 29,550. 97 36,177. 33 32,827. 32 4,961. 25 43,680. 50 8,525. 97 25,196. 43 27,041. 53 561,219. 64

1,496. 85 oqq

DQD.

219.-- 3,651. 30 1,298. 50 13,917.70 1,576. 10 12,616. 10 3,312. 90 3,850. 61 4,708. 35 9,284. 75 460. 30 4,273. 75 2,882. 05 89,566. 71

NettoAusgaben

Kr.

38,985. 65 34,253. 06 63,485. 22 21,248. 97

Bundesbeitrag

Fr.

19,492. 85 17,126. 50 31,742. 60 10,624. 50

14,656. 28 7,328. 15 14,686.-- 7,343. -- 2,402. 80 1,201. 40 18,559. 05 9,279. 05 4,130. 80 8,261. 67 27,935. 78 13,967.90 5,496. 90 10,993. 82 5,789. 80 11,579. 57 2,939. 60 5,879. 22 2,732. 15 1,366.05 8,402. 55 16,805. 10 13,119.-- 26,238. 07 16,163. 35 32,326. 72 14,059. 50 28,118. 97 2,480. 60 4,961. 25 17,197. 85 34,395. 75 8,065. 67 4,032. 80 20,922. 68 10,461.35 24,159. 48 12,079. 75 471,652. 93 235,825. 85

286

5. Medizinalwesen.

a. Eidgenössische Maturitätsprüfungen für Kandidaten medizinischer Berufsarten.

Die Zusammensetzung der eidgenössischen Maturitätskommission hat im Verlaufe des Jahres 1910 keine Veränderungen erfahren.

Angemeldete. 1

f!

al

Durchgefallen. 1

Vor der Prüf unJ zurückgetreten. 1

Eidg. Maturitätsprüfungen 1910 für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte.

Basel 21. -- 24. März :

Einheimische Fremde . . .

22 15

14 10

3 4

5 1

Freiburg 16. -- 19. März:

Einheimische Fremde . . .

7 5

3 4

3 --

1 1

Bern 26.-- 29. Sept. :

Einheimische Fremde .

22 15

12 11

7 3

3 1

Neuenburg 3.-- 6. Oktober :

Einheimische Fremde .

16 5

11 4

3 1

2 --

107

69

24

14

12 3 12 7 34

10 2 8 3

-- 1 1 4

23

6

Ort und Zeit.

Kandidaten.

§> = =5-3 co

1. Windige Priiinnp.

II. Sstfipriiliinff in Latein.

Basel (Frühjahr) Freiburg ,, Bern · (Herbst) Neuenburg ,,

t

2 --3 -- 5

Die in obiger Zusammenstellung verzeichneten Prüfungsergebnisse sind gegenüber dem Vorjahr besser geworden ; namentlich ist dies der Fall bei den Nachprüfungen im Latein, wo gegenüber dem Vorjahr (50 %) nur noch* 21 % der Geprüften durchfielen.

287

b. Medizinalprüfungen.

Gesundheitsrücksichten nötigten Herrn Dr. Hirzel-William in Zürich, Mitglied des leitenden Ausschusses und Ortspräsident am Prüfungssitz Zürich, von seiner Stelle zurückzutreten, doch war derselbe so freundlich, die laufenden Geschäfte bis Ende des Berichtsjahres weiter zu führen. An seine Stelle haben wir, mit Amtsdauer vom 1. Januar 1911 an, Herrn Dr. Alfred Aepli in Zürich gewählt.

In vier während des Berichtsjahres abgehaltenen Sitzungen ·befasste sich der leitende Ausschuss mit der R e v i s i o n der Verordnung für die eidgenössischen Medizinalp r ü f u n g e n , ohne indessen, wie er gehofft hatte, zu einem Abschlüsse zu gelangen. Zum guten Teil rührte die Verzögerung ·davon her, dass sich im Verlauf der Beratungen, wie aus den .zahlreichen Eingaben an den leitenden Ausschuss mehr und mehr die Notwendigkeit ergab, das bei den Apothekerprüfungen gegenwärtig geübte Verfahren von Grund aus umzuändern. In der Meinung, dass ihm die zur selbständigen Entscheidung gewisser Fragen erforderliche Spezialkenntnis abgehe, veranstaltete deshalb der leitende Ausschuss am 3. März 1910 eine gemeinsame Sitzung mit den leitenden Examinatoren für Apothekerprüfungen zur Besprechung der Abänderung der letztern. Auch wandte er sich an den schweizerischen Apothekerverein, der ihm jedoch seine Anträge erst im Herbst einreichte, wodurch auch wieder eine Verzögerung eintrat.

Ebenso wollte der leitende Ausschuss eine Änderung der ärztlichen Fachprüfungen auch nicht allein von sieh aus vornehmen.

Durch Kreisschreiben legte er deshalb den schweizerischen Ärzten drei Vorschläge betreffend die Gestaltung der ärztlichen Fachprüfungen vor und lud sie ein, sich in ihren Versammlungen über dieselben auszusprechen und ihm ihre Ansichten und Beschlüsse spätestens bis Ende November einzusenden. Trotzdem viele Ärzte dieser Einladung nicht nachgekommen sind, so haben doch die Besprechungen im Schosse der ärztlichen Vereine und die Veröffentlichungen in der ärztlichen Presse die Aufmerksamkeit aller interessierten Kreise auf die Frage gelenkt und Gelegenheit geboten, die verschiedenen hierüber herrschenden Ansichten kennen zu lernen. Die Revision der Prüfungsverordnung ist denn auch gegenwärtig so weit vorgeschritten, dass der leitende Ausschuss dieselbe bis Mitte des laufenden Jahres zum Absehluss zu bringen hofft.

Eidgenössische Medizinalprüfungen im Jahr 1910.

Base!

Bern

1 0

1 0

8 28 2 15 16 2 31

Naturwissenschaft!. Prüfungen 12 22 Mediz. anat.-physiol. ,, ,, Fachprüfungen . . . 19 ,,

alle Prüfungen . . .

41

Dent.-anat.-physiol. Prüfungen ,, Fachprüfungen .

. .

4 4

Pharm. Gehilfenprüfungen .

,, Fachprüfungen .

4 4

,,

alle Prüfungen .

,,

Veter.-anat.-physiol. Prüfungen ,, Faehprüfungen -- ,, alle Prüfungen Summa 65 *-

Total

v

18

'

,

'

0

1

0

Neuenburg 1

0

25 6 4 15 -- -- 16 31 -- -- -- 3 --

z

v

'

z

Zusammen

Zürich

60

1

0

1

Total

0

7 186 41 227 2 116 4 120 3 92 4 96 5 208 8 216 15 3 18 2 27 3 30 2 42 6 48 1 22 2 24 2 24 7 31 3 46 9 55 18 18 10 1 11 -- 28 1 29 17 510 65 575

45 29 74 6 18 -- 3 -- -- -- 24 7 3 -- -- Z 5 7 2 -- 14 2 -- -- 8 -- -- 9 5 -- -- -- -- -- -- -- -- 14 25 8 80 8 73 8 4 180 ^ ,--· - «--· ' v v ' *ii 33 81 19 7 88

1 1 --

v

Lausanne

8 32 5 -- 19 -- 12 -- 31 -- -- 6 3 5 -- 11 3 ~ 4 2 Z -- 6 -- -- -- --

7 25

' 94

1

0

1

1 1 -- -- 1 4 1 6 2 2 10 2 -- 9 5 1 -- 14 1 13 83 11

8

alle Prüfungen .

Genf

Freiburg



v

57 5

289

Die Gesamtzahl der im Jahr 1910 abgenommenen Modizinalpriifungen übersteigt mit 575 nicht nur diejenige des Vorjahres (526), sondern auch diejenige des Jahres 1908 (539), welches bis dahin die höchste Zahl aufgewiesen hatte. Über die Verteilung der Prüfungen auf die einzelnen Sitze und über ihre Ergebnisse gibt vorstehende Zusammenstellung nähern Aufschluss.

Von den 575 Prüfungen waren erfolglos nur 65 = ll,3°/o.

Darunter waren : 578 erste Prüfungen, wovon erfolglos 51 = 10 °/o 46 zweite ,, ,, ,, 14 = 30 % 11 drilte .

0 227 naturwissensch.

,, ,, ,, 41 =i 18 °/o 216 ärztliche ,, ,, ,, 8 -- 3,7 % 48 zahnärztliche ,, ,, 6 = 12,6 °/o fl 55 pharmazeutische ,, ,, ,, 9 = 16,o % 29 tierärztliche ,, ,, ,, l = 3,
7 Luzern .

. 32 Freiburg .

. 11 1 Solothurn uri . . . .

. 18 .

9 Baselstadt . 29 Schwyz .

Obwalden .

2 Baselland .

8 Nidwaiden .

.

2 Schaff hausen . 10

290

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh.

St. Gallen . .

G-raubiinden Aargau .

Thurgau. . .

5 1 35 33 36

Tessin · .

Waadt .

Wallis .

Neuenburg Genf

. .

.

. .

. .

. .

. 11 . 54 . 15 . 25 . 37

M

b. A u s l ä n d e r , und zwar aus den Staaten : Deutschland Österreich .

Italien England . . .

Holland . . . .

Luxemburg Russland Serbien . . . .

Vereinigte Staaten Brasilien

535

(26 Damen)

40 575

(10 Damen) (36 Damen)

27 l l l l 2 4 l l l

V. Eidgenössisches Oberbauinspektorat.

A. Strassen und Brücken.

Internationaler Strassenkongress in Brüssel.

Der II. Kongress für Strassenbau hat vom 31. Juli bis 7. August in Brüssel stattgefunden. Die bei diesem Anlasse veranstaltete Ausstellung schweizerischer Strassenbauten hat eine günstige Aufnahme gefunden.

Samnaunstrasse.

Seit dem Monat Juli hat es sich gezeigt, dass die infolge Lohnsteigerungen und Ausführungsschwierigkeiten zugestandenen Erhöhungen der Einheitspreise eine Überschreitung des Voranschlages nach sich ziehen werden. Das angekündigte Nachsubventionsbegehren wird später den eidgenössischen Räten mit einer einlässlichen Begründung der Mehrkosten vorgelegt werden.

Die Kollaudation der Strecke Martinsbruck-Weinberg bis

291 Oberschalkel hat im Oktober stattgefunden ; die obere Sektion bis Sampoir ist sehr vorgerückt, es fehlen nur noch das oberste Teilstück Sampoir-Spissermühle und die Talstrecke WeinbergLandesgrenze. Für die Weiterführung der Strasse auf österreichischem Gebiet ist noch keine endgültige Entscheidung getroffen worden.

Centovallistrasse.

Die Verhandlungen über die Feststellung der Baukosten mit Italien sind noch nicht abgeschlossen.

Strasse von Gerra-Gambarogno nach Indemini.

Vom Staatsrat des Kantons Tessin ist ein erneutes Gesuch der Gemeinde Indemini für die Erstellung dieser Strasse oder einer Luftseilbahn eingesandt worden. Die Erledigung dieser Angelegenheit erfolgt später.

Verlängerung der Strasse Luino-Sehweizergrenze.

Auf eine Anfrage unserer Gesandtschaft in Rom betreffend Ausführung der Strecke Maccagno-Poggio und Projektierung der Strecke Pino-Dirinella (Schweizergrenze) hat die italienische Regierung geantwortet, die Arbeiten für die Sektion Maccagno-Poggio seien ausgeschrieben und für das andere Teilstück Poggio-Grenze sei das Projekt in Ausarbeitung begriffen, so dass die Ausführung in Bälde erfolgen könne. Dieser Bericht ist der Regierung des Kantons Tessin mitgeteilt worden.

Strasse Cerentino-Bosco, Valle Maggia.

Der Regierung des Kantons Tessin ist angezeigt worden, dass, gestützt auf den frühern ablehnenden Bescheid, dem nochmaligen Gesuche der Gemeinde Bosco um Subventionierung dieser Strasse nicht entsprochen werden könne.

Strasse von Airolo nach All'Acqua.

Auch auf das erneute, diese Strasse betreffende Subventionsgesuch konnte nicht eingetreten werden, weil es keine neuen Gesichtspunkte aufweist, die geeignet wären den Bundesrat zu veranlassen, auf seinen Beschluss vom 17. Dezember 1906 zurückzukommen.

Strasse von Brusio nach Viano.

Von der Regierung des Kantons Graubünden ist ein Projekt Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. II.

20

292 für den Bau eines Bergsträsschens von der Station Brusio bis zum Dorfe Viano zur Subventionierung eingereicht worden. Die Behandlung dieser Angelegenheit ist noch nicht abgeschlossen.

Stand auf 1. Januar 1911 der für Strassen- und Brückenbauten bewilligten Bundesbeiträge.

Kt. Graubünden: Samnaunstrasse .

Kt. Tessin: Centovallistrasse .

Kostenvoranschlagssumme

Bewilligter Bundesbeitrag

Ausbezahlt

Noch auszubezahlen

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

798,400. --

595,950

202,450. --

99,200. -- 90,850 897,600. -- 686,800

8,350. -- 210,800. --

998,000. --

248,000. -- 1,246,000. --

Im Berichtsjahre ist für die Samnaunstrasse ein Bundesbeitrag von Fr. 200,000 ausbezahlt worden.

B. Allgemeines Wasserbauwesen.

1. Allgemeiner Bericht.

Die Witterungsverhältnisse des Jahres 1910 sind in bezug auf das Verhalten der Gewässer von Anfang an sehr ungünstig gewesen.

Ausgedehnte, andauernde und heftige Niederschläge, in Verbindung mit warmen Luftströmungen und rascher Schneeschmelze, sowie Gewitterbildungen, wovon solche mit ganz abnormen Regenmengen, veranlassten in einem grossen Teil unseres Landes Anschwellungen von Wasserläufen, die in einigen besonders schwer betroffenen Gegenden grosse Verheerungen zur Folge hatten.

Schon in der zweiten Hälfte Januar wurde der Jura und ein Teil des Rhonegebietes vom Hochwasser heimgesucht. Im Kanton Wallis brach die Sionne aus und störte den Eisenbahnverkehr bei Sitten; auf waadtländischem Boden hatte man auf der Südseite mit den Hochwassern der Aubonne und der Venoge, auf der Nordseite mit denen der Orbe, des Arnon und der Broye zu kämpfen. Die ganze Ebene zwischen Yverdon und Orbe war überschwemmt und bei Cossonay und Allaman konnte der Bahnbetrieb nur mit grosser Mühe aufrecht erhalten bleiben.

293 Der Schaden an korrigierten Gewässern war verhältnismäseig gering; am meisten litt die Venoge bei La Sarraz und Eclépens.

Weit verderblicher war das Hochwasser in der Woche vom 13. bis 18. Juni, das sich auf einen grossen Teil der deutschen Schweiz erstreckte und ganze Talschaften verwüstete. Der in den Bergen massenhaft gefallene Schnee wurde durch den am 13. und 14. Juni ununterbrochen niedergehenden warmen Regen plötzlich zum Abschmelzen gebracht und führte den Flüssen und Bächen enorme Wassermengen zu.

Einzelne Flüsse, wie die Landquart, die Muota und die Engelberger-Aa, richteten grosse Verheerungen an. Die tosenden Fluten rissen Wuhre, Gebäude und Brücken weg und durchbrachen Bisenbahnen und Strassen.

Überall wehrte sich die Bevölkerung verzweifelt und suchte, so gut es ging, die Wasser in ihr Bett zurück zu leiten; leider gingen dabei, wie z. B. bei Kradolf an der Thur, auch Menschenleben verloren. Im Prättigau, am Schächen bei Altdorf, an der Muota usw. musste Militär zur Hülfeleistung aufgeboten werden.

Die Linth und ihre Zuflüsse, die Thur, die Sihl und die Reuss führten wohl selten erreichte Wassermassen, überschwemmten stellenweise ihre Ufer und richteten mannigfachen Schaden an Bauten und Kulturen an.

Im Kanton Bern trat die Emme bei Utzenstorf aus und setzte weite Strecken Landes unter Wasser.

Im Oberland konnte das Dorf Meiringen mit knapper Not vor dem Ausbruch des Alpbaches geschützt werden.

Vom 16. Juni an besserte sich einigermassen die Lage, nichtsdestoweniger wurden die Wiederherstellungsarbeiten durch die nachfolgende unstete und regnerische Witterung noch empfindlich gestört. Nur ganz allmählich konnten die gefährlichsten Lücken, geschlossen und die immer wieder aufs neue ausbrechenden Fluten gebändigt werden. Inzwischen traten im Juli und August Gewitter auf, die, wenn auch in beschränkterem Umkreise, ebenso böse Folgen hatten, wie der Landregen vom Monat Juni.

Am 17. Juli entlud sich ein wölken bruchartiger Platzregen über die Gegend von ßex und St. Maurice. Der Avancen, ein bisher als harmlos angesehener Bach, überschwemmte die Ortschaft Bex in gefahrdrohender Weise. Die benachbarte .Gryonne riss in ihrem oberen Laufe eine Anzahl Talsperren weg und füllte beim Austritt aus der Schlucht ihr Bett vollständig auf,

294

ohne es aber zu verlassen. Der Maiivbisinbach bei St. Maurice brach an der Spitze seines Schuttkegels aus und gefährdete die Simplonlinie unweit des Bahnhofes.

Am 21. August zog ein Gewitter der Alpenkette zwischen Oldenhorn und Wildhorn entlang und verursachte ein Hochwasser der Saane und des Lauenenbaehes, das Strassen und Wahrungen an vielen Stellen arg beschädigte.

Es wird vieler Arbeit und Kosten bedürfen, bis dass die ' Spuren aller dieser Katastrophen wieder verwischt sein werden ; immerhin hat es sich gezeigt, dass die bisher gebrachten Opfer nicht vergeblich gewesen sind. Manche Schäden hätten vielleicht vermieden werden können, wenn der Unterhalt der Schutzbauten ein besserer gewesen wäre. Wie schon wiederholt erwähnt, wurden die bezüglichen Vorschriften mancherorts nur lässig oder gar nicht erfüllt, so z. B. auch das Wegräumen von Abflusshindernissen innerhalb der Flussprofile, das Durchforsten der Vorländer usw. Es wäre sehr zu begrüssen, wenn in dieser Beziehung eine Besserung erzielt werden könnte.

Von den Kantonen sind auf Ansuchen des eidgenössischen Departements des Innern Berichte über den Schaden an Gewässern, Strassen- und Brückenbauten eingesandt und deren Ergebnisse der eidgenössischen Schätzungskommission mitgeteilt worden.

Der Regierung des Kantons Nidwaiden wurde ein Bericht des eidgenössischen Oberbauinspektorates über die an der Aa und anderen Wasserläufen zu treffenden Massnahmen zugestellt.

Zwei Eingaben von Herrn A. Schindler in Porto Val Travaglia, botreffend Ausführung seines patentierten Systems für Bodenversicherungen mittelst Drahteinlagen, sind dahin beantwortet worden, dass Gesuche um Vornahme von Versuchen hierfür an die Kantone zu richten sind und dass der Bund diesbezügliche Subventionsbegehren dieser letzteren unterstützen werde.

2. Oberaufsicht über die Wasserpolizei.

Aufnahmen und Messungen.

Im Jahre 1910 sind folgende Aufnahmen gemacht worden: A a r e g e b i e t : An der Aare : Längenprofil des Hochwassers vom 15. Juni 1910 von Thun bis Hagneck; Absteckung und Nivellement von der Elfenau bis zur Wohlenbrücke, Querprofile von der Bisenbahnbrücke bei Bern bis unterhalb des Stauwehres ;

295

an der Emme: Nivellement der Hochwasserdämme zwischen Emmenmatt bis zur solothurnischen Grenze ; Querprofile zwischen Gerlafingen und Derendingen.

R e u s s g e b i e t : An der Engelberger-Au: Messtischaufnahmen in Dallenwil, in der Nächimatt, im Riedli und in der Mettlen. Längenprofil des Wasserspiegels zwischen Wyl und Grafenort; Querprofile bei Dallenwil.

L i m m a t g e b i e t : Am Bärschnerbach: Messtischaufnahmen an der Tobelplatte und im Kohl.

R h o n e g e b i e t : An der Rhone: Querprofile von Saillon bis zur Drance ; Hochwasserdamm-Nivellement zwischen Brançon und Riddes und zwischen der Borgne und St. Léonard. An der Sionne: Aufnahmen für das-Korrektionsprojekt oberhalb St. Georges bei Sitten. In der Rhone-Ebene : Wassermessungen in den Kanälen zwischen Riddes und Martigny, Aufnahme des Entsumpfungskanales Saillon-Fully unterhalb Brançon.

T e s s i n g e b i e t : Aufnahme des Seegrundes bei Morcote am Luganersee.

Flösserei auf dem Rhein.

Von den Regierungen des Kantons Aargau und des Grossherzogtums Baden ist, nach vorgängiger Verständigung, das Flössen bei Laufenburg mit Rücksicht auf die Bauarbeiten am dortigen ' Kraftwerk für einige Zeit verboten worden.

Brücke über den Bhein bei Rheinfelden.

Die Regierung des Kantons Aargau hat für den Neubau dieser Brücke ein Projekt mit dem Ersuchen eingesandt, dasselbe auch der grossherzoglich-badischen Regierung zur Vernehmlassung zu übermitteln.

Brücke über den Bhein bei Laufenburg.

Nachdem der Kanton Aargau seine Zustimmung zum Protokoll der Konferenz in Basel vom 3. und 4. Februar gegeben hatte, begannen die Verhandlungen über die Wettbewerbsbedingungen.

Zur Begleichung von Meinungsverschiedenheiten über einzelne dieser Bestimmungen wurde am 16. August in Laufenburg eine neue Zusammenkunft abgehalten, deren Protokoll von allen beteiligten Regierungen genehmigt worden ist. Seither ist mit dem Bau der Brücke begonnen worden.

296 Rheinbrücke bei Koblenz-Waldsnut.

Die Zusammenkunft der technischen Vertreter der Schweiz und des Grossherzogtums Baden zur Besprechung des Entwurfes für den Bau dieser Brücke hat am 22. April in Waldshut stattgefunden. Nach Genehmigung des Konferenzprotokolls durch die Regierungen der beteiligten Staaten ist die grossherzoglich-badische Oberdirektion des Wasser- und Strassenbaues mit der weiteren Untersuchung betraut worden. Mit der Inangriffnahme des Brückenbaues ist vor dem Jahre 1912 nicht zu rechnen.

Bheinregulierung.

Die schweizerische Gesandtschaft in Wien ist beauftragt worden die k. u. k. österreichische Regierung anzufragen, ob nicht der in der Generalabrechnung der internationalen Rheinregulierungskommission für den Fussacher-Durchstich angegebene Betrag als endgültige Kostensumme für die Erstellung desselben angenommen werden könnte. Sollte die k. u. k. österreichische Regierung diesem Vorschlag nicht zustimmen und auf der vorgesehenen Überprüfung dieser Rechnung bestehen, so wird beantragt die Zusammenkunft der Prüfungskommissäre im März 1911 in Korschach zu veranstalten. Für diesen Fall sind die Vertreter Österreichs und der Schweiz bereits bezeichnet worden.

In der internationalen Rheinregulierungskommission haben folgende Personalveränderungen stattgefunden: Es sind ernannt worden als Mitglied der Kommission Herr Anton v. Posselt-Csorich, Hofrat a. D., und als Ersatzmitglieder die Herren Franz Mayr, Oberbaurat der k. k. Statthalterei in Innsbruck, an Stelle des in dauernden Ruhestand getretenen Oberbaurats M. Wagner und Emil Ziler, Bezirkshauptmann im Stande der politischen Behörden in Tirol-Vorarlberg, an Stelle des Statthaltereirates Guido von Bonfioli-Cavalcabo.

Die schweizerische Gesandtschaft in Wien ist beauftragt worden beim k. k. Minister der öffentlichen Arbeiten vorzusprechen, um auf eine endgültige Lösung der Frage über die Erhaltung der Rheinregulierungswerke hinzuwirken, in dem Sinne, dass im Schosse der internationalen Rheinregulierungskommission ein Ausgleich der Ideen vorbereitet würde.

Der Vorschlag der Kommission über den Diepoldsauer Durchstich drei Brücken zu erstellen, anstatt zwei, ist entsprechend unserem Antrag von der k. k. österreichischen Regierung angenommen worden, die sich bereit erklärt hat an den Kosten

297 der dritten, obersten Brücke im gleichem Verhältnisse beizutragen.

Die Mehrkosten gegenüber dem durch Staatsvertrag bestimmten Voranschlag werden dem Reservefonds entnommen.

Am Fussacher Durchstich und an der Zwischenstrecke sind kleinere Unterhaltungs- und Ergänzungsbauten ausgeführt worden.

Am Diepoldsauer Durchstich sind im Berichtsjahre, ausser den Installationen, folgende Arbeiten zu verzeichnen: Humus- und Rasentransport, teilweiser Abbruch der Ziegelei, Vertiefung der Böschach und des Gestergrabens als Vorfluter für den Aushub
Umänderung der Schleusenanlage am Aarekanal bei Nidau.

Das von der Regierung von Bern eingereichte Projekt für Ersetzung des Stauschiffes in der linksseitigen Mittelöffnung der Schleuse ist genehmigt nnd als Bestandteil einer allfällig später vorzunehmenden Regulierung anerkannt worden.

Regulierung der Wasserstände des Luganersees.

Die von Italien vorgeschlagene technische Konferenz hat am 9./11. März in Lugano stattgefunden.

Nach einleitenden Verhandlungen über die Grundlagen wurde die Aufstellung eines Projektes in Aussicht genommen, das nur die Regulierung der Seestände, ohne gleichzeitige Ausnützung der "Wasserkräfte der Tresa, umfasst. Die Ausarbeitung dieses Projektes wurde von der Schweizerischen Landestopographie übernommen.

Das Konferenzprotokoll ist von den beteiligten Regierungen genehmigt worden.

Wass erwerk sanlageu.

Verlegung der Kleinbaslerteiche.

Dem badischen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist ein Bericht der Regierung von Basel-Stadt über die Wasser-

298 benützung aus der Wiese zugestellt worden; dasselbe hat mit dem weiteren Vollzug der Vereinbarung vom 30. April und 12. Juni 1909 die grossherzogliche Oberdirektion des Wasserund Strassenbaues in Karlsruhe und die Kulturinspektion in Waldshut betraut.

Wasserwerk am Rhein bei Äugst-Wyhlen.

Die Konferenz zur Besprechung des Projektes einer Grossschiffahrtsschleuse und der Deckung der Mehrkosten .hat am 3./4. Februar stattgefunden. Dem Protokoll ist die Genehmigung erteilt worden, mit dem von der Regierung von Basel-Landschaft gemachten Vorbehalt, dass durch die Mehrkosten der Anlage die Kraftwerke Äugst-Wyhlen nicht mehr als mit Fr. 50,000 belastet werden dürfen.

Die von der grossherzoglich-badischen Regierung vorgeschlagene endgültige Fassung der vereinbarten Grundsätze über das vereinfachte Verfahren bei der Oberaufsicht der Kraftwerke Äugst-Wyhlen und Laufenburg ist von den Kantonen Aargau und Baselland angenommen und von Baden den Interessenten mitgeteilt worden.

Wasserwerk am Rhein bei Bheinfelden.

Die Kraftübertragungswerke Rheinfelden haben ein Gesuch um Genehmigung zur Änderung ihrer Stauanlage am Rhein eingereicht. Die zur Besprechung dieser Angelegenheit angesetzte kommissarische Beratung findet im nächsten Jahre statt.

Wasserwerk am Rhein bei Laufenburg.

Nach längeren Verhandlungen mit der badischen Regierung über die Bezeichnung einer neuen Landesgrenze beim Wasserwerk, hat sich die Regierung des Kantons Aargau über die Festsetzung der Grenzlinie geäussert ; die Antwort Badens steht noch aus.

Wasserwerk am Rhein bei Eglisau.

Das Konzessionsbegehren der Elektrizitätswerke Zürich und Schaffhausen mit den zugehörigen Plänen ist den Regierungen dieser Kantone und des Grossherzogtums Baden zugestellt worden.

Ein Bericht des badischen Ministeriums des Innern über diese Angelegenheit wurde den beiden Kantonsregierungen überwiesen.

299

Wasserwerk am Rhein bei Eheinau.

Infolge einer Besprechung in Bern zwischen den Vertretern des Bundes, der Kantone Zürich und Schaffhausen und der Konzessionsbewerber ist der grossherzoglich-badischen Regierung mitgeteilt worden, dass von den Konzessionsbewerbern Ansichten geäussert worden sind, die eine weitere Prüfung der Angelegenheit und damit eine Verschiebung der in Aussicht genommenen internationalen Konferenz als unerlässlich erscheinen lassen.

Stauweiheranlage an der Sitter bei Appenzell. (Lankprojekt.)

Das Elektrizitätswerk Kübel bei St. Gallen beabsichtigt filidie Ausnützung des Gefälles der Sitter zwischen der Mettlen in Appenzell I.-Rh. und dem List im Kanton Appenzell A.-Rh. eine Wasserrechtskonzession zu erwerben. Die Regierung des Kantons Appenzell A.-Rh. hat sich über dieses Projekt in empfehlendem Sinne ausgesprochen. Die Verhandlungen über diese Angelegenheit sind noch nicht abgeschlossen.

Wasserwerk an der Emme beim Bebloch.

Die Regierung des Kantons Bern hat für die Errichtung des Wasserwerks mit Stauweiheranlage ein Konzessionsbegehren eingereicht.

Die Behandlung dieser Angelegenheit fällt ins nächste Jahr.

Wasserwerk an der Rhone bei Chancy-Pougny.

Der französischen Regierung ist mitgeteilt worden, dass nach der Ansicht des Staatsrates des Kantons Genf es von Vorteil wäre die Stadt Genf an der neuen Wasserwerksanlage zu beteiligen. Die Stadt möchte die begonnenen Studien vervollständigen, um über das Projekt ein richtiges Urteil abgeben zu können und beantragt, dass ihr hierzu Zeit gelassen werde.

Infolgedessen kann die Konzessionsbewerbung von einem einzelnen ausgehen und es müssen in dieser Beziehung Abänderungen getroffen werden. Der Staatsrat von Genf beantragt zuhanden der französischen Regierung, diese möchte ihm die französischen Konzessionäre nennen, damit diese mit den Delegierten der Stadt Genf das Weitere besprechen können.

Die Antwort Frankreichs steht noch aus.

300

3. Subventionierung von Korrektionen und Verbauungen innerhalb der Kompetenz des Bundesrates.

a. Im Berichtsjahre zugesicherte Subventionen.

Kanton Zürich.

KostenVoranschlagssummen

Beiträge aus der Bundeskasse

Fr.

Fr.

1. Verbauung des Lochbaches bei Rad, Gemeinde Wald . . . 11,000.-- 2. Korrektion der Eulach bei Wülflingen 1,995.11 3. Korrektion des Riedgrabens bei Schlieren 35,000.-- 4. Korrektion der Töss, Ergänzungen 125,000.-- 172,995,11

4,400.-- 798.-- 14,000.-- 50,000.-- 69,198. --

Kanton Bern.

1. Korrektion von Saane und Lauenenbach bei Gstaad . . 24,000.-- 2. Korrektion des Dürrbaches bei Bowil 57,000.-- 3. Verbauung des Wührigrabens bei Teuflenthal 4,500.-- 4. VerbauungderGürbebeiWattenwil, oberer Lauf 100,000.-- 5. Verbauung des Grünnbaches bei Merligen 58,000.-- 6. Korrektion der Saane von Laupen bis zur Aare 125,000. -- 7. Korrektion von Birs und Some bei Delsberg 47,000.-- 8. Korrektion der Birs bei Pontenet 5,800. -- 9. Verbauung des Hornbaches von Wasen bis Riedboden . . . 105,000.-- Übertrag

526,300.

9,600.-- 22,800.-- 1,800.-- 50,000.-- 23,200.-- 50,000. -- 15,667.-- 2,320. -- 42,000.-- 217,387. --

301 KostenToranschlagssummen Fr.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

17.

Beiträge aus der Bundeskasse Fr.

Übertrag 526,300. -- Korrektion der Lütschinen von Gsteig bis Bönigen . . . . 125,000. -- Umbau der Birsbrücke bei Liesberg 40,000.-- Korrektion des Münsinger Dorfbaches 36,000.-- Verbauung des Alp- und Mühlebaches bei Meiringen . . . 125,000.-- Korrektion des Doubs bei Soubey 25,000.-- Verbauung des Dorf baches von Oberwil bei Buren . . . .

11,300. -- Korrektion des Scheultebaches bei Vicques 19,000. -- Korrektion des Lyssbaches bei Lyss 77,000.--

217,387. --

984,600. --

396,376. --

50,000. -- 13,335.-- 14,400.-- 50,000.-- 8,334.-- 4,520. -- 7,600. -- 30,800.--

Kanton Uri.

1. Ergänzungsarbeiten am Reusskanal bei Flüelen . . . .

2. ' Verbauung des Gruonbaches bei Flüelen . . . . . . . . .

3. Verbauung des Kapuzinertobels bei Altdorf

32,000. --

16,000.

8,000. --

3,200.

56,000. --

28,000.

96,000. --

47,200.

30,000.--

12,000.

Kanton Sehwyz.

Uferschutz an der Biber bei Biberbrücke

302

Kanton Glarus.

1. Verbauung der Rüfiruns bei Hätzingen 2. Verbauung der Guppenruns bei Schwanden 3. Urübau der Linthbrücke bei Ennenda 4. Verbauung des Hellbaches und des Sernft bei Wart . . .

5. Verbauung des Mühlebaches bei Engi, I. Sektion

KostenVoranschlagssummen

Beiträge aus der Bundeskasse

Fr.

Fr.

5,000. --

2,500.

9,000. --

4,500.

30,630.--

12,252.

56,000. --

22,400.

80,000. --

40,000.

180,630. --

81,652.

15,000.--

6,000.

30,000.--

12,000.

45,000. --

18,000.

20,000. --

8,000.

57,000. --

19,000.

19,800.--

7,920.

Kanton Zug.

1. Wiederherstellung des ReussdammesinStadelmatt-Hünenberg 2. Verbauung des Bohlbaches bei Zug

Kanton Freiburg.

Korrektion der Broye bei Villars le Grand-St. Aubin Kanton Basel-Stadt.

Korrektion der Birs zwischen der Eisenbahnbrücke und dem Baryschen Steg Kanton

Schaffhausen.

Korrektion der Biber, Ergänzungsarbeiten

303

Kanton Appensell I.-Eh.

1. Korrektion der Sitter beiSittertal 2. Korrektion der Sitter bei Appenzell -3. Verbauung des Kronbaches bei Jakobsbad

Kostenvoranschlagssummen Fr.

Beiträge aus der Bundeskasse Fr.

9,000. --

4,500. --

27,000. --

13,500. --

8,000. --

4,000. --

44,000, --

22,000. --

78,400. --

31,360.--

26,000. --

10,400. --

104,400. --

41,760.--

Kanton St. Gallen.

1. Linthhintergraben bei Schanis .

"2. Bahnparallelgraben, HeerbruggOberfahr

Kanton Graubünden.

1. Kanalisierung des ßelforter To10,000. -- bels bei Surava 2. Korrektion der Albula bei Filisur 125,000. -- 3. Verbauung der unteren Passmal6,000. -- rüfe bei Solis 4. Verbauung des Vài Casiepis bei 15,000. -- Urmein . . .

. . . .

5. Ablagerungsplatz an der Haag30,000. -- rilfe bei Trimmis ·6. Verbauung der Sassorüfe bei 40,000. -- Casaccia 7. Verbauung des Rieinertobels .

35,000. -- ·8. Korrektion der Moësa bei San30,000. -- Vittore 9. Verbauung des Porteinertobels 7,000. -- 10. Verbauung des Stulserbaches in Farirola b e i Bergün . . . . 12,500. --

4,000. -- 50,000. -- 2,400. -- 6,000. -- 12,000. -- 20,000. -- 17,500. -- 12,000. -- 2,800. -- 5,000. --

310,500. --

131,700. --

10,000. --

3,335. --

Kanton Aargau: Korrektion der Aare bei Aarburg .

304

KostenvoranschlagsBummen Fr.

Kanton Tliurgau.

Beiträge aus der

Bundeskasse Fr.

1.

Korrektion der Murg bei Oberwangen 2. Schlipfverbauung im Hilttlinger Dorfbach

70,000. --

28,000. --

3,600. --

1,440. --

73,600. --

29,440. --

16,000. --

5,330. --

12,825. 92

5,130. 40-

7,000. --

2,800. --

30,000. --

12,000 --

4}000. --

1,600. --

2,100. --

840. --

71,925. 92

27,700. 40

55,000. --

22,000. --

2,070. 10

828. 05

1,437. 20 24,900. --

8,300. --

Kanton Tessin.

1. Korrektion 2.

3.

4.

5.

6.

des Dragone bei Biasca Korrektion des Carcale bei Gordola Verbauung des Riale Grande bei Avejjno Korrektion der Morobbia bei Camerino Kiessammler am Carcale bei Gordola Verbauung der Vallacela bei Ambri

Kanton Waadt.

1. Verbauung der Veveyse, Ergänzungen

2. Entwässerung au Grand Pâquier bei Etivaz

3. Korrektion der Dorfbäche von Gilly

4. Korrektion der Mebre bei Renens 5. Korrektion der Broye bei Villars-

574. 90

le-Grand-St. Aubin . . . .

der Venoge, La Sarraz-Cossonay

70,000. --

28,000. --

125,000. --

50,000. --

Übertrag

278,407. 30

109,702. 95

6. Korrektion

305 KostenVoranschlagssummen Fr.

7.

8.

9.

10.

Beiträge aus der Bundeskasse Fr.

Übertrag 278,407. 30 Sanierung der Orbe-Ebene . .

90,000. -- Korrektion der Glane und des Fossé neuf, von den Brücken von » Ressudens bis zur Broye . . . 125,000. -- Korrektion der Lionne bei J'Abbaye ,· · · 25,000. -- Korrektion der Menthue bei Yvonand .".'.'. . . .

20,000. --

109,702. 95 36,000. --

· 538,407. 30

213,702. 95

88,000. -- 140,400.--

44,000. -- 46,800.--

43,118. --

17,247. 20-

31,882.--

15,941.--

16,000. --

8,000. --

87,000. --

34,800. --

406,400. --

166,788. 20

125,000.--

50,000.--

4,000.--

2,000.--

129,000. --

52,000. --

50,000. -- 10,000. -- 8,000. --

Santon Wallis.

1. Umbau der JEihonebrücke bei Gampel .

2. Verbauung der Visp in denKipfen 3. Entsumpfung der Rhone-Ebene bei Noës und .Siders . . = . .

4. Entsumpfung der Rhone-Ebene, Kunstbauten . . . . . .

5. Verbauung der Sionne bei Sitten, I. Sektion ".

6. Verbauung der Sionne bei Sitten, II. Sektion

Kanton Neuenburg.

1. Korrektion der Reuse bei Boudry 2. Korrektion des Buttes oberhalb Buttes

Gesamtbetrag

3,294,258. 33 1,347,772. 55

b. Im Berichtsjahre bezahlte Subventionen.

An den Kanton Zürich » ,, ,, Bern , « ,, L^ern r, * » Uri a ,, ,, Schwyz ,, ,, ,, Obwalden ,, ,, ,, Nidwaiden ,, ,, ,, Gl^rus

1, « n

B

,, ,, ,, ,, .,, ,, ,, ,, -,, ,, , ,, *

,, ,, ,,

,,z«g fl

,, ,, ,,

fl

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,,

,, ,, fl B B

fl

,, B fl B

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«

Freiburg Solothurn Basel-Stadt Basel-Land Schaffhausen AppenZell I.-Rh St. Gallen Graubünden Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg GTMf

fl

fl

Fr.

,, ,, ,, ,, ,, ,, ,,

6,098.-- 203,055.84 10,000.-- 7,877.43 25,270.82 46,955.35 21,750. -- 20,285.-

*

--

360

,, 17,020.-- ^ 707.29 ,, 10,000. -- 2,098.57 ,, 14,800.-- ^ 10,700. -- ,, 24,100. -- ^ 192,910.38 ,, 57,810.20 35,422.07 B 55,457.95 , 60,818.90 ,, 17,530.-- ,, 8,972.20

Gesamtbetrag Fr. 850,000. -- Das detaillierte Verzeichnis der bezahlten Subventionen ist beim Oberbauinspektorat einzusehen und wird den eidgenössischen Finanzkommissionen mitgeteilt.

307

c. Durch Bundesratsbeschlüsse bewilligte und teilweise ausbezahlte Subventionen.

Rekapitulation auf 1. Januar 1911.

Kantone

Kostenvoranschlagssummen

Fr.

Zürich . . .

Bern . . .

Luzern . . .

Uri . . . .

Schwyz . .

Obwalden . .

Nidwaiden Glarus . . .

Zug . . .

Freiburg . .

Solothurn . .

Basel-Stadt .

Basel-Land .

Schaff hausen .

Appenzell l.-Rh.

St. Gallen . .

Graubünden .

Aargau . . .

Thurgau . .

Tessin . . .

Waadt . . .

Wallis . . .

Neuenburg Total

Maximum Ausder bewilligt en bezahlte Buudesbeitr&ge Fr.

Fr.

178,400. -- 71,360. -- 4,465,200. -- 1,806,319. -- 94,093. 35 221,900. -- 146,000. -- 72,200. -- 560,000. -- 258,900. -- 343,500. -- 164,000. -- 317,000. -- 155,500. -- 474,630. -- 223,802. -- 93,500. -- 38,400. -- 635,000. -- 254,000. -- 150,000. -- 50,000. -- 79,000. -- 237,000.-- ,, 164,200. -- 59,697. -- 254,800. -- 101,920. -- 191,000. -- 95,500. -- 1,123,300. -- 515,950. -- 3,204,776. -- 1,372,082. -- 90,000. -- 35,335. -- 535,100. -- 219,190. -- 363,436. -- 860,100. -- 933,200. -- 371,620. -- 1,882,820. -- 774,358. 20 284,850. -- 113,340. -- 17,346,276. --

Subventionsrest auf 1. Januar 1911

Fr.

2,000. -- 704,291. -- 51,700. -- 24,409. 59 129,386. 15 87,150. -- 82,640. -- 52,215. -- 4,900. -- 105,924. 85 42,909. 25 46,150. -- 29,955. 27 63,000. -- 64,900. -- 195,100.-- 521,729.56 -- .-- 89,589. 70 110,078. 91 97,256. -- 271,514. 45 23,530. --

1,102,028. -- 42,393. 35 47,790. 41 129,513. 85 76,850. -- 72,860. -- 171,587. -- 33,500. -- 148,075. 15 7,090. 75 32,850. -- 29,741. 73 38,920. -- 30,600. -- 320,850. -- 850,352. 44 35,335. -- 129,600. 30 253,357. 09 274,365. -- 502,843. 75 89,810. --

7,290,002. 55 2,800,328. 73

4,489,673. 82

69,360. --

Das durchschnittliche Beitrags Verhältnis berechnet sich somit zu 42,02 °/o (1909 : 42,28 %).

Die zugesicherte Beitragssumme hat gegenüber dem Vorjahre um Fr. 296,942. 70 zugenommen ; auch der noch auszubezahlende Subventionsrest ist um Fr. 382,576. 23 grösser geworden, was den infolge der Hochwasserverheerungen neu eingereichten Vorlagen zuzuschreiben ist.

Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. II.

21

308

4. Subventionierung von Korrektionen und Verbauungen gemäss besonderer Bundesbeschlüsse.

a. Im Berichtsjahre zugesicherte Subventionen.

Dalum

Kantone und Werke

Kantone und Werke

des Bescnlusses

Kanton Bern.

Korrektion der Grossen Simme vom Kapfbach bis zum Schlegelholz, Gemeinde St.

Stephan Verbauung des Bundergrabens bei Kandergrund . . . .

Kanton Uri.

Korrektion des Schächenbaches bei Altdorf . . . . .

Kanton Scliwyz.

Korrektion der Muota von oberhalb Muotatal bis zum Vierwaldstättersee Kanton Basel-Stadt.

Rheinkorrektion von der Rheinschanze bis znr Gasanstalt Basel Kanton Graubünden.

Korrektion der Landquart und Zuflüssen von Mombiel-Klosters bis zum Rhein . .

Kanton Thurgau.

Uferschutzanlagen am Bodensee, üntersee und Rhein .

Kanton Tessin.

Tessinkorrektion von der Brennomündung bei Biasca bis zur Moösa bei Castione Brennokorrektion von Malvaglia bis Lodrino (Blegnotal)

Kosten-

voranschlag

Fr-

Beitrags-

maximum

Fr.

10. Juni

580,000

232,000

25. Juni

250,000

100,000

16. Dez.

2,204,000

1,102,000

22. Dez.

2,600,000

1,300,000

445,000

148,300

16. Dez.

3,750,000

1,875,000

1. Nov.

583,700

233,480

3. Nov. 1,066,400

533,200

15. April

3. Nov.

481,000 240,500 Total 11,960,100 5,764,480

309 In Kraft getreten sind die Bundesbeschlüsse: vom 19. Oktober 1909 betreffend Kanderkorrektion, Kanton Bern; vom 28. Oktober 1909 betreffend Aarekorrektion, Kanton Bern ; vom 28. Oktober 1909 betreffend Bntsumpfung der Rhoneebene, Kanton Wallis; vom 15. April 1910 betreffend Rheinkorrektion, Kanton BaselStadt ; vom 10. Juni 1910 betreffend Korrektion der Grossen Simme, Kanton Bern.

Bei den eidgenössischen Räten sind in Behandlung geblieben : Die Vorlagen für die Eulachkorrektion im Kanton Zürich, die Reusskorrektion im Kanton Aargau und für die Korrektion der Engelberger-Aa im Kanton Unterwaiden nid dem Wald.

Die Erledigung der Vorlage für die Verbauung des Hürigrabens, Kanton Zug, ist aufs nächste Jahr verschoben worden.

Dem Kanton Uri ist mitgeteilt worden, dass die Vorarbeiten am Schächen bei Altdorf und am Evibach bei Silenen als Bestandteil eines später einzureichenden Gesamtprojektes betrachtet und für diese Bauten das Maximum des gesetzlichen Bundesbeitrages bewilligt, beziehungsweise beantragt werden soll.

Das von St. Gallen eingereichte Projekt für die Korrektion des Mühlebaches bei ßerneck wird als Bestandteil des Littenbachund Aecheliunternehmens erklärt.

b. Im Berichtsjahre bezahlte Subventionen.

Kanton Zürich.

1. Korrektion der Limmat und Sihl . . . . Fr. 15,000. -- 2. Ausbau der Tösskorrektion ; ,, 25,000. -- 3. Korrektion der Reuss bei Obfelden . . . ,, 11,600. -- Fr. 51,600.-- 1.

2.

3.

4.

Kanton Bern.

Korrektion der Saane bei Laupen . . . . Fr. 3,700. --Verbauung des Hornbaches bei Sumiswald . ,, 2,200. -- Korrektion der Kander bei Reichenbach . ,, 12,756. 70 Verbauung des Lamm- und des Schwandenbaches bei Brienz ,, 24,600. -- Übertrag

Fr. 43,256. 70

310 . Übertrag Fr. 43,256.70 5. Korrektion der Sense zwischen Schwarzwasser und Saane ,, 18,000.-- 6. Verbauung und Korrektion der Grossen Emme vom Kemmeriboden bis zur Kantonsgrenze Bern-Solothurn ,, 55,300.-- 7. Verbauung der Trüb und ihrer Zuflüsse . ,, 20,000. -- 8. Korrektion der Aare zwischen Kantigen und Aarberg ,, 26,500.-- Fr. 163,056. 70 Kanton Luzern.

Korrektion der Kleinen Emme zwischen Flühli und der Reuss

Fr. 50,000.--

Kanton Uri.

Verbauung des Schächenbaches bei Altdorf

.

Fr. 216,600. --

Kanton Schwy/s.

Verbauung des Rütibaches bei Reichenburg

. Fr.

5,000. --

. Fr.

800. --

Kanton Freiburg.

Korrektion der Sense zwischen Schwarzwasser und Saane Fr.

9,224.--

Kanton Glarus.

Verbauung des Dorfbaches von Buten .

.

Kanton St. Gallen.

1. Vollendung des Linthwerkes Fr. 14,500. -- 2. Rheinkorrektion, III. Nachsubvention . . . ,, 15,880. -- 3. Korrektion des Litten- und des Aechelibaches bei Au und Berneck ,, 50,000. -- 4. Korrektion der Thur bei Wattwil . . . ,, 110,000.-- 5. Verbauung des Dilrrenbaches bei Eichberg ,, 80,000. -- 6. Verbauung des Tscherlacherbaches bei Wallenstadt ,, 41,500.-- 7. Fortsetzung der internationalen Rheinregulierung ,, 645,000.-- Fr. 956,880. --

311 Kanton G-raubünden.

Fortsetzung der Rheinkorrektion

Fr. 20,000. --

Kanton Aargau.

1. Korrektion der Reuss, Strecke Klein-DietwilBremgarten Fr. 13,600.-- 2. Korrektion der Reuss, Strecke FischbachGöslikon ,, 33,600.-- 3. Aarekorrektion von Aarau bis Stilli ,, 34,100. -- Fr. 81,300.-- Kanton Thurgau, Korrektion der Thur

Fr. 25,000.--

Kanton Tessin.

1. Schutzbauten am Sasso Rosso bei Airolo .

2. Vedeggiokorrektion, Ostariettabrücke bis zum Luganersee 3. Korrektion der Maggia oberhalb der Brücke von Ascona 4. Tessinkorrektion bei Piotta-Quinto . . .

5. Tessinkorrektion zwischen Moësa und Langensee

Fr.

2,000. --

,, 150,000. -- ,, ,,

24,900. -- 40,000. --

,, 100,000.-- Fr. 316,900. --

Kanton Wallis.

1. Verbauung der Lozence und Zuflüsse bei Chamoson 2. Korrektion der Rhone zwischen ßrig und dem Genfersee

Gesamtbetrag

Fr.

2,900.--

,,

45,000. --

Fr.

47,900. --

Fr. 1,944,260. 70

Im Berichtsjahre wurden die bewilligten Bundesbeiträge für folgende Bauten erschöpft: Kanton Zürich.

Korrektion der Sihl.

Korrektion der Reuss bei Obfelden, obere Strecke.

312 Kanton Bern.

Korrektion der Saane von Laupen bis Oltigen.

Korrektion der Kander, Reichenbach-Wimmis.

c. Durch Bundesbeschlüsse bewilligte und teilweise ausbezahlte Subventionen.

Rekapitulation auf 1. Januar 1911.

Kantonfi

Kostenvorauschlagssummen

Fr.

Zürich . . .

Bern . . . .

Luzern . . .

Uri . . . .

Schwyz . . .

Glarus . . .

Freiburg . . .

Solothurn . .

Baselstadt . .

St. Gallen . .

Graubünden . .

Aargau . . .

Thurgau . . .

Tessin . . . .

Waadt . . .

Wallis. . . .

Neuenburg . .

Total

2,466,000. -- 8,513,000.-- 1,600,000. -- 2,204,000! -- 2,850,000. -- 90,000. -- 300,000. -- 1,108,000. -- 445,000. -- 11,959,500. -- 6,170,000.-2,625,000. -- 2,796,200. -- 6,137,546. -- 2,200,000. -- 3,168,000. -- 860,000. -- 55,492,246. --

AusMaximum der bewilligten bezahlte ßundesbeiträge Fr.

Fr.

986,400. -- 843,300. --

Subventionsrest auf 1. Januar 1911 Fr.

143,100. --

3,461,700.-- 714,180.-- 2,747,520. -- 800,000. -- 226,821. 51 573,178. 49 216,600. -- 885,400. -- 1,102,000. -- 1,425,000. -- 105,550. -- 1,319,450. -- 45,000. -- 31,100. -- 13,900. -- 120,000. -- 35,000. -- 85,000. -- -- 360,000. -- 360,000. -- 148,300. -- 148,300. -- -- 8,402,200. -- 2,519,280. -- 5,882,920. -- 2,975,000. -- 155,431. 42 2,819,568. 58 1,106,000. -- 281,500. -- 824,500. -- 654,800. -- 463,680.-- 1,118,480.-- 3,068,773. -- 1,244,400. -- 1,824,373. -- 880,000. -- 759,300. -- 120,700. -- 1,584,000. -- 525,100. -- 1,058,900. -- 430,000. -- 193,700. -- 236,300. -- 28,012,853. -- 8,506,062. 93 19,506,790. 07

Das durchschnittliche Beitragsverhältnis berechnet sich zu 50,5 % (1909 : 50 °/o) und mit Abrechnung der Rheinregulierung

zu 45,3 °/o.

Die Summen für Kostenvoranschläge und bewilligte Beiträge haben gegenüber dem Vorjahre um Fr. 8,711,100, beziehungsweise Fr. 4,539,780 zugenommen ; auch der Subventionsrest ist um Fr. 3,819,376 gewachsen. Es ist dies die Folge der ausgedehnten Hochwasserverheerungen ; immerhin geht aus den Zusammenstellungen der Kantone hervor, dass der Schaden an subventionierten Wasserbauten, im Vergleich zu den bis Ende 1909 ergangenen Kosten nur etwa 2 °/o beträgt.

5. Schiffahrt.

Einem Gesuch der Regierung von Baselstadt entsprechend, ist gemäss Bundesbeschluss vom 15. April für provisorische Schiff-

313 fahrtseinrichtungen zwischen dem Voltaplatz und der Gasanstalt in Basel, sowie für Probefahrten auf dem Rhein ein weiterer Bundesbeitrag von Fr. 296,435. 54, als 50 °/o der Gesamtkostensumme von Fr. 592,871. 08, auf Grund des Art. 23 der Bundesverfassung bewilligt worden.

Im Berichtsjahre wies der Schiffsverkehr im Rheinhafen Basel folgende Zahlen auf: Zufuhr 48,561t (1909: 35,634t), Abfuhr 16,139 t (1909: 5185 t); Gesamtverkehr 64,700 t (1909: 40,819 t; 1908: 15,469 t). Die Zunahme beträgt also gegenüber dem Vorjahre 12,927 t für Bergfahrten, 10,954 t für Talfahrten, total 23,881 t, während sie von 1908 auf 1909 25,350 t betragen hatte.

Die Zufuhr von Kohlen und Roheisen ist ungefähr die nämliche wie im Jahr 1909. Flussabwärts sind hauptsächlich KalziumKarbid (5703 t), Asphalt (3529 t), kondensierte Milch (2634 t) usw.

befördert worden.

An die Hauptversammlung des nordostschweizerischen Verbandes für Schiffahrt Rhein-Bodensee ist der eidgenössische Oberbauinspektor abgeordnet worden.

Die grossherzoglich badische Regierung hat vorgeschlagen, verschiedene die Schiffahrt Rhein-Bodensee betreffende Fragen an einer Konferenz badischer und schweizerischer Delegierter zu beraten. Diese Zusammenkunft fällt ins nächste Jahr.

Das Departement des Innern ist ermächtigt worden seinen Beitritt zum schweizerischen Wasserwirtschaftsverband zu erklären und den eidgenössischen Oberbauinspektor als seinen Vertreter zu bezeichnen.

6. Linthkommisson.

Für die neue Amtsperiode vom 16. Juni 1910bis 16. Junil916 sind vom Bundesrat und von den Regierungen der Linthkantone folgende Wahlen getroffen worden: a. Vom Bundesrat : Herr Oberbauinspektor v. Morlot, von Bern, als Mitglied; b. von den Kantonen : Herr Regierungsrat Nägeli, von Zürich, als Mitglied und Herr Regierungsrat Dr. Stössel in Zürich, als Ersatzmann ; Herr Landesstatthalter A. Düggelin, von Lachen (Schwyz), als Mitglied und Herr .Landammann Jos.

Fassbind, von Arth, als Stellvertreter ; Herr Landesstatthalter E. Schropp, von Näfels (Glarus), und Herr alt-Regierungsrat

314

L. A. Zollikofer, von St. Gallen, als Mitglieder; Herr Regierungsrat Job. Sohubiger, von St. Gallen, als Stellvertreter des letzteren.

Als Präsident wurde vom Bundesrat Herr Regierungsrat Nägeli, von Zürich, bestätigt.

Das seither mit Tod abgegangene Kommissionsmitglied, Herr Landesstatthalter A. Düggelin, ist durch Herrn Landammann Jos.

Fassbind ersetzt worden. Die Wahl des Stellvertreters für den Kanton Schwyz hat noch nicht stattgefunden.

Die Kommission hat zwei Sitzungen abgehalten.

Vom Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern, Herrn Bundesrat Ruchet, sind die Arbeiten am Linthwerk im August besichtigt worden.

Am Escherkanal sind lediglich Unterhaltsarbeiten ausgeführt worden, sowie Wiederherstellungen der vom Juni-Hochwasser zerstörten Wuhren. Die Öffnung der Ausmündung des Kanals in den See erforderte viele Tagwerke.

Am Linthkanal konnte das Bauprogramm infolge des beständig hohen Wasserstau des nicht eingehalten werden; immerhin wurde obeihalb Grynau linksseitig eine Wuhrstreeke von 600 rn erstellt, wovon 300 m auf volle Höhe. Die übrigen kleinern Arbeiten wurden in gewohnter Weise ausgeführt.

Der Schiffsverkehr auf dem Linthkanal hat gegenüber dem Vorjahre wieder zugenommen; es wurden 43 Schiffe gereckt und 1144 Tonnen Güter befördert.

Betriebsrecbnung.

Einnahmen.

a. O r d e n t l i c h e (Linthzollentschädigung, .

Pachtzinse, Kapitalzinse, Linthanlagen, Unfallkosten u n d Verschiedenes) . . . . F r . 60,414.25 b. A u s s e r o r d e n t l i c h e (Subventionen) . ,, 24,500.-- Total Fr". 84,914.25 Ausgaben.

O r d e n t l i c h e (Escherkanal, Verwaltungskosten)

Linthkanal und Fr. 80,577. 56

Also Einnahmenüberschuss von Fr. 4,336. 69.

315 Fondsreehnung.

A k t i v e n : Liegenschaften und Mobiliar . . Fr. 117,231.39 Wertschriften und Kontokorrentguthaben ,, 261,302.37 Kapitalzinsrestanzen ,, 1,780. -- Barschaft ,, 1,791.27 Fr. 382,105. 03 P a s s i v e n : Keine.

Vermögensstand auf Ende 1910 Vermögensstand auf Ende 1909 Vermögensvorschlag wie oben

Fr. 382,105. 03 ,, 377,768. 34 Fr.

4,336. 69

7. Die Hochwasserkatastrophe in der Schweiz vom 15. Juni 1910 und die Liebesgabensammlung zugunsten der Wassergeschädigten.

Eine nicht geringe Mehrarbeit hatte die Kanzlei des Oberbauinspektorates infolge der diesjährigen Hochwasserkatastrophe zu bewältigen.

Ihr wurde, in Verbindung mit den hierzu ernannten Kommissionen, die Durchführung der umfangreichen Arbeiten für die Abschätzung des infolge Hochwasser verursachten Privatschadens und für die Verteilung der gesammelten Liebesgaben übertragen.

Durch die abnorm hohen Niederschläge, ganz besonders in der Westschweiz schon im Januar, entstunden bedeutende Schäden.

Der Mai brachte eine Reihe grösserer Erdschlipfe und Erdabrutschungen. Die grössten Schäden weisst der Juni auf. Doch auch Juli und August brachten Schäden von tiefgreifender Bedeutung.

Seit der Hochwasserkatastrophe im Herbst des Jahres 1876 hatte man diesseits der Alpenwasserscheide keine so gewaltigen Niederschlagsmengen mehr verzeichnet, als wie sie der Meteorologischen Zentralstation aus den hohen und mittleren Lagen gemeldet wurden. Vom 14. Juni bis zum 15. Juni morgens 7 Uhr meldete z. B. der Rigi 200 Millimeter, Gersau 150, Pilatuskulm 140, Säntis 183, Heiden 119, Einsiedeln 108, Zürich 50, Interlaken 40 Millimeter Niederschlag.

Die südwestliche Schweiz und auch der grösste Teil des waadtländischen und Neuenburger Juras hatten von den riesigen

316 Regenfluten wenig verspürt, auch Chaux-de-Fonds und Lausanne hatten in der gleichen Zeit nur die verhältnismässig bescheidene Regenmenge von 10 Millimeter.

Im Kanton Zürich hat das Sihltal vermutlich den grössten Schaden erlitten. Infolge eines Dammbruches an der Thur stand auch die Gegend bei Altikon, Thalheim und Ellikon lange Zeit unter Wasser.

Durch die hohen Wasserstände am Rhein staute die Thur bei deren Einmündung in den Rhein bei Flaach und Ellikon a. Rh., wodurch grössere Landkomplexe wochenlang überschwemmt blieben.

In der Stadt Bern entstand durch die Aare in der untern Stadt, im Alten berg und im Dalmazi Wassernot. Aber besonders in Utzenstorf war der Schaden gross. Hier hatte ein Dammbruch stattgefunden und das Hochwasser überschwemmte das ganze Dorf und die Gegend bis unterhalb Gerlaflngen. Im Berner Oberland war hauptsächlich Meiringen gefährdet, da der Alp- und Milhlebach über die Ufer getreten waren. Nach Utzenstorf und Meiringen wurde Militär zur Hülfe entsendet. Der Bahnverkehr .war an beiden Orten eine Zeitlang unterbrochen.

Der Kanton Luzern und die an das Vierwaldstätterseebecken grenzenden Kantone Schwyz, Uri, Obwalden und Nidwaiden wurden durch die Hochwasserkatastrophe am empfindlichsten betroffen.

Wie bei der Niederschlagsaufstellung am Eingang bemerkt, meldeten die meteorologischen Stationen um den Vierwaldstättersee die grössten Niederschlagsmengen. Der See stieg höher und höher und trat über die Ufer, einen grossen Teil von Luzern unter Wasser setzend. Besonders stark trat die Reuss aus. In der Sentimatte und in andern tiefer gelegenen Gegenden lief das Wasser in die Häuser, ebenso weiter unten im Reusstal. Nach Weggis und Vitznau musste Militär gesandt werden. In den Strassen von Brunnen stand das Wasser einen Meter. hoch und bedeckte weit herum die Felder. Eisenbahn- und Dampfschiffverbindungen rnussten eingestellt werden.

In Schwyz fanden im Gebiete der Muota kolossale Überschwemmungen statt. Die Wehrmauern beim Langsgemeindebach in Hinteribach wurden von der Muota auf 50 Meter Länge durchbrochen. Der FIuss schuf sich ein neues Bett durch die schönsten und fruchtbarsten Matten bei Ingenbohl und an den See, alles verheerend. Kleinere und grössere Ökonomiegebäude wurden weggerissen.

317 Furchtbar heimgesucht M'urde der Kanton Uri, wo der Schächten in entsetzlicher Weise hauste; zur eidgenössischen Munitionsfabrik, die lange Zeit gefährdet war, musste Militär gesandt werden. Die Gotthardbahnlinie war unterbrochen und in den Dörfern richteten die Wildbäche grosses Unheil an.

Schlimm lauteten auch die Berichte aus dem Kanton Unterwaiden, wo die Wildbäche ausserordentlich hoch gingen. In Lungern, Melchthal, Alpnach und Engelberg traten diese über die Ufer und richteten beträchtlichen Schaden an. In Stans war die Aa über die Ufer getreten, hatte bei Dallenwil den Damm durchbrochen und mit reissender Schnelligkeit breitete sich die trübe Wasserflut über den schönen Stanserboden aus.

Im Kanton Glarus führten alle Gewässer Hochwasser. Die Linth stieg über Nacht um über einen Meter. Die Bahnlinie wurde teilweise weggeschwemmt. Die Sernftalbahn musste ihren Betrieb einstellen.

Im Kanton Zug war es hauptsächlich die Lorze, die schweren Schaden stiftete. Baar war vollständig unter Wasser. Der Strassen v erkehr war unterbrochen. Am Bahndamm bei Walchwil erfolgten Rutschungen, so dass der Bahnverkehr auch hier eingestellt werden musste.

Auch an der Reuss fanden Überschwemmungen und Dammbrüche statt.

Der Kanton Solothurn hatte nur im Emmengebiet Schaden zu verzeichnen.

In Schaffhausen trat der Rhein bei der Rheinquai-Schifflände über und setzte zahlreiche Keller und Lokalitäten unter Wasser.

Appenzell A.-Rh. und I.-Rh. hatten stark unter dem Hochwasser zu leiden. Strassen wurden teilweise weggerissen und zahlreiche Wuhren an der Sitter und an den Seitenbächen beschädigt. Die Wiesen wurden überschwemmt und es entstanden viele Erdschlipfe.

Im Kanton St. Gallen war der Schaden auch sehr beträchtlich.

Wallenstadt wurde stark heimgesucht und stand unter Wasser.

Militärs leisteten die erste Hülfe. Die Zuflüsse des Wallensees waren rapid angeschwollen und drohten auszutreten. Der See trat schon über die Ufer. Auch die Sitter erreichte eine seltene Höhe. Die Thur war ebenfalls riesig angewachsen. Zahlreiche Erdrutschungen, speziell im Schänniserberg, haben stattgefunden, die einen empfindlichen Schaden angerichtet haben. Rorschach meldete ein schnelles Steigen des Bodensees, der bereits die Umgebung des Bahnhofes und des Bahnhofhafens überschwemmte.

318 Im Kanton Graubünden schien sich das Hochwasser auf Davos, Schanfigg und Prättigau beschränkt zu haben. Besonders im Prättigau waren die Verheerungen furchtbare. Fast alle Eisenbahnbriicken der Rhätischen Bahn wurden fortgerissen. Bei Landquart hatte der Fluss die Eisenbahnbrücke der Bundesbahnen weggerissen, diejenige der Rhätischen Bahn so beschädigt, dass sie nicht befahren werden konnte. Militärs wurden zur Hülfeleistung gesandt und haben in dieser Beziehung Hervorragendes geleistet. Im Schanfigg riss die Plessur eine Brücke weg in Molinis, in welchem Dorfe auch mehrere Häuser einstürzten.

Die Klus war längere Zeit ganz unpassierbar, da die Landquart die ganze Sohle samt Strasse und Bahngeleise hoch überflutete.

Trostlosen Anblick bot das Dorf Dalvazza im Prättigau, wo fünf Ställe und ein Haus vollständig in den Fluten verschwanden.

Gross war der Schaden auch in Jenaz und Grüsch. Chur erlitt ebenfalls Schaden durch die Plessur.

In der Landschaft Davos wüteten mehrere der rechtsseitigen Zuflüsse des Landwassers.

Gross war der Schaden auch im Kanton Aargau, wo Reuss und Aare Unheil stifteten. Bei Sins trat die hochangeschwollene Reuss über ihre Ufer. In Bremgarten war in der Unterstadt die Reussgasse 80 cm im Wasser.

Der Kanton Thurgau meldete grossen Schaden aus den Flussgebieten der Thur und der Sitter. Bei Frauenfeld trat die Thur über die Ufer und überschwemmte weithin Wies- und Ackerland. Der Artillerie-Schiessplatz wurde zum grossen See verwandelt. Mehrere Brücken wurden weggerissen oder bedroht.

Bei Bischofszell traten Sitter und Thur über ihre Ufer. Das Sitterfeld zwischen Bischofszell und Sitterdorf wurde in einen See verwandelt, aus dem nur noch die Baumkronen herausschauten. Auch Weinfelden meldete Überschwemmungen und Schädigungen an Kulturen. Die Umgebung von ßürglen glich einem See. Infolge andauernden Hochwasserstandes des ßodensees blieb die Gegend am Untersee längere Zeit unter Wasser.

Vom Julihochwasser wurden die nämlichen Kantone wiederum mehr oder weniger betroffen, zu diesen kamen aber noch die Kantone Waadt, Neuenburg, Wallis und Frei bürg.

Neben den materiellen Schädigungen sind leider nicht weniger als 27 Todesfälle zu verzeichnen, welche mit den Überschwemmungen unmittelbar zusammenhängen. Dieselben verteilen sich auf die Kantone Luzern (4 Personen), Uri (12 Personen), Appen-

319 zeli I.-Rh. (l Person), Glarus (l Person), St. Gallen (l Person), Graubünden (l Person), Thurgau (4 Personen), Waadt (2 Personen) und Wallis (l Person).

Unterm 21. Juni 1910 reichten die Herren Nationalräte Muri (Aargau), Spahn, Staub, Planta, Scherrer-Fllllemann im Nationalrat und die Herren Ständeräte P. Scherrer, Brügger, Simon, Winiger, Mercier, Schmid, Düring, Leumann, Isler, Kunz, von Reding, Hoffmann, Böhi, Ammann, Bolli, Robert, Ribordy, Cardinaux, Python, Thelin, Schulthess, Richard, Soldini, Pettavel, Stutz, Rothen, Dähler, Heer, Munzinger, Steiger, Lachenal, Geel, Hildebrand, Wyrsch, Wirz, Ochsner, Furrer, Hohl und Calonder im Ständerate folgende Motion ein : ,,Der Bundesrat wird eingeladen, mit tunlichster Beförderung die geeigneten Massnahmen zu treffen, um den durch die Hochwasserkatastrophe der letzten Tage in einem grossen Teile unseres Landes hervorgerufenen Notstand zu lindern." Dieselbe wurde am 22. gleichen Monats im Ständerate und am 23. im Nationalrate behandelt. Der ßundesrat erklärte die Annahme der Motion, die auch in beiden Räten erheblich erklärt wurde. Bei diesem Anlasse wurde vom Vertreter desselben mitgeteilt, dass man beabsichtigte, an die schweizerische Bevölkerung einen Aufruf zu erlassen, um an ihre Liebestätigkeit zu appellieren.

In Ausführung der den eidgenössischen Räten gegebenen Zusicherung wurde unterm 25. Juni 1910 der Aufruf zugunsten der Wassergeschädigten an das Schweizervolk und an die Schweizer im Ausland erlassen. (Bundesbl. 1910, IV, 320.) Am 28. des gleichen Monats wurden die Instruktionen für die eidgenössische Kommission zur Schätzung des von Privaten erlittenen Hochwasserschadens genehmigt und am 1. Juli vorab die Mitglieder dieser Kommission selbst gewählt. (Bundesbl. 1910, IV, 351.)

Dieselbe wurde zusammengesetzt aus je einem Mitglied aus den von den Wasserverheerungen heimgesuchten Gegenden. Sie bestand ursprünglich aus 15 Experten entsprechend der Zahl der betroffenen Kantone Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Nidwaiden, Glarus, Zug, Solothurn, Appenzell I.-Rh., St. Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau, mit Herrn Professor Felber, in Zürich, als Präsident, und Herrn Bähler, Beamter des eidgenössischen Oberbauinspektorates, in Bern, als Sekretär. Diese Kommission versammelte sich zum erstenmal den 13, Juli 1910 in Luzern zur Erörterung der bundesrätlichen Instruktionen, zur Aufstellung des Schatzungsformulars und zur Konstituierung der vorgesehenen 5 Sektionen.

320 Nachdem der Bundesrat sich infolge neuer Wasserverheerungen in den Kantonen Obwalden, Appenzell A.-Rh. und Schaffhausen und dann namentlich im Kanton Waadt, Wallis, Neuenburg und Freiburg Ende Juli veranlasst sah, auch der Schaden in diesen Kantonen von der Schatzungskommission feststellen und bei der Verteilung der Liebesgaben berücksichtigen zu lassen, wurde für die letztern 4 Kantone eine weitere 6. Sektion gebildet und die Kommission nachträglich um 5 Mitglieder ergänzt, somit auf die Zahl von 20 gebracht. (Bundesbl. 1910, IV, 437.)

Im fernem wurde es notwendig, zur raschen und richtigen Erledigung der Schätzungen in den Kantonen St. G-allen und Graubünden vorübergehenderweise weitere Kräfte herbeizuziehen.

Der Beginn der Arbeiten dieser Kommission war ein sehr ungleichzeitiger. Er war auch teilweise abhängig von den Vorarbeiten durch die Kantone. Immerhin hat sich die ganze enorme Arbeit, die unter der schlechten Witterung dieses Jahres sehr zu leiden hatte, in verhältnismässig kurzer Zeit abgewickelt, so dass unser Departement des Innern, welchem die Angelegenheit zur Behandlung überwiesen worden war und welches sämtliche Berichte der einzelnen Sektionen der Schatzungskommission, überprüft durch den Präsidenten der Gesamtkommission, abgeliefert erhielt, die Ergebnisse der vorgenannten Schätzungen dem eidgenössischen statistischen Bureau schichtweise schon im Monat Oktober zur Klassifizierung und Zusammenstellung der Schäden überweisen konnte. Die letzten Schatzungsarbeiten gingen anfangs November ein.

Für diese Arbeiten wurden auf Grundlage der Vermögensverhältnisse der Geschädigten 8 Klassen gebildet.

Wir wollen hier, der Kürze halber, auf die Einzelheiten der Schadenaufstellungen und der dabei beobachteten Grundsätze nicht eingehen und verweisen auf die seinerzeit veröffentlichten Regulative und Drucksachen und speziell, mit Bezug auf die Tätigkeit der Schatzungskommission, auf die vorliegenden Berichte der einzelnen Sektionen derselben und auf den Spezialbericht des Kommissionspräsidenten, Herrn Professor Felber.

Die Klassifizierungsarbeiten wurden auf dem eidgenössischen statistischen Bureau so gefördert, dass die vom Bundesrate gewählte Kommission für die Verteilung der gesammelten Liebesgaben, zusammengesetzt aus den folgenden 5 Mitgliedern der Verwaltungskommission des schweizerischen Fonds für Hülfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden, nämlich die Herren : Frank Lombard, Präsident, in Genf, Regierungsrat Burren, Vize-

321

Präsident, in Bern, Regierungsrat Nägeli in Zürich, Professor Felber in Zürich und Professor Lugeon in Lausanne und je einem Vertreter sämtlicher Kantonsregierungen auf deu 2. Dezember 1910 einberufen werden konnte (Bundesbl. 1910, V, 223).

Als Sekretäre-Übersetzer wurden die Herren Bähler, Beamter des eidgenössischen Oberbauinspektorates und Sekretär der eidgenössischen Schatzungskommission, und v. Grreyerz,. Notar, Sekretär der Verwaltungskommission des schweizerischen Fonds für Hülfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden, gewählt.

Die Sitzungen dieser Kommissionen fanden am 2. und 3. Dezember unter dem Vorsitz des Vorstehers des Departements des Innern statt und es wurden die Grundzüge der Verteilung nach dem Entwurfe des Regulativs définitif festgelegt.

Der a n g e m e l d e t e , von Privaten erlittene Schaden betrug Fr. 5,463,215 und verteilt sich auf 21 Kantone und 10,154 Spezialfälle.

Der im Sinne des Regulativ der eidgenössischen Gabenverteilungskommission b e r ü c k s i c h t i g t e Schadenbetrag, in definitiver Weise in 4 Klassen verteilt, belief sich nur noch auf' Fr. 4,557,222.

Demgegenüber stunden der eidgenössischen Gabenverteilungskommission auf den 31. Dezember 1910 folgende Beträge zur Verfügung : a. Die bei der eidgenössischen Staatskasse eingelangten Liebesgaben in bar (die Verzeichnisse der Geber wurden periodisch im Bundesblatt publiziert) . . Fr. 2,123,916. 45 b. Zinsvergütungen von der schweizerischen Nationalbank und der eidgenössischen Staatskasse ,, 17,581. -- Total Fr. 2,141,497. 45 Davon sind abzuziehen die in dieser Summe enthaltenen Gaben mit ganz speziellen Zweckbestimmungen, im Betrage von zusammen ,, 54,242. 24 Bleiben Nach den Entschädigungsberechnungen, die an Hand der von der eidgenössischen

Fr. 2,087,255. 21

Übertrag

Fr. 2,087,255. 21

322

Übertrag Fr. 2,087,255. 21 Gabenverteilungskommission gefassten Beschlüsse vorgenommen worden sind, wonach die I. Klasse 47,2 %, die II. Klasse 36,7 %, die III. Klasse 26,2 % und die IV. Klasse 15,7 °/o Beitrag an den berücksichtigten Schaden erhielt, eventuell auch noch mit Zuschlägen von 40 % für die I. Klasse, 30 °/0 für die II. Klasse, 40 % für die III. Klasse und 50 °/o für die IV. Klasse, wurden den betroffenen Kantonen ,, 1,896,410. -- Ende Dezember im ganzen ausbezahlt. (Bundesbl. 1910, V, 845.)

Es verblieben somit auf diesen Zeitpunkt Fr. 190,845. 21 zur Verfügung der Verwaltungskommission des schweizerischen Fonds für Hülfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden.

Dieselbe hat gemäss Regulativ der eidgenössischen Gabenverteilungskommission diesen Betrag vorab zu verwenden zur Erledigung der ihr überwiesenen Ansprüche der Kantone für die im Monat Januar 1910 vorgekommenen und nachträglich noch zu berücksichtigenden Hochwasserschadenfälle, zur Verabfolgung von Unterstützungen an die {unterlassenen von Personen, die durch das Hochwasser oder durch Erdrutschungen das Leben verloren haben, und endlich zur Ausgleichung allfälliger Differenzen in den stattgefundenen Taxationen der Schatzungskommission und in den vorgenommenen Auszahlungen, sowie zur Bereinigung allfälliger Nachträge vom Sommer 1910. Diese Angelegenheiten hat die Kommission im Monat Januar 1911 in Behandlung gezogen; sie hat sie zum grossen Teil erledigt und hierfür eine weitere Summe von Fr. 100,000 an verschiedene Kantone verabfolgt.

Drei Sendungen Naturalgaben, enthaltend Kleider, wurden an die schwer betroffenen Kantone Bern, Schwyz und Graubünden direkt verabfolgt.

Die Verteilung der Unterstützungen an die Geschädigten konnte in den Kantonen teilweise schon im Dezember, sonst aber im Januar erfolgen.

Die Kosten der eidgenössischen Scbatzungs- und Grabenverteilungskommissionen wurden vom Bunde übernommen.

Mit den zahlreichen eingegangenen Gaben war es nun mög-

Umfang und Bearbeitung des schweizerischen II "^ S =

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Anmerkungen. *) Im Jahre 1910 wurden folgende Stationen ins Pegelnetz aufgenommen: 1. Alt-St. Johann (Thur); 2. Stein (Thur); 3. NeuSt. Johann (Thur) ; 4. Wimmis (Simme) ; 5. Spiezmoos (Sammelbecken des Kander-Simme-Werkes) ; 6. Spiezmoos (Thunersee); 7. Wichtrach, Talgut (Aare) ; 8. Bern, Felsenau, Stauwehr (Aare) ; 9. Bern, Felsenau, Wasserschloss (Oberwasserkanal); 10. Bern, Pelsenau, Turbinenhaus (Aare); 11. Wohlen-Wohlei (Aare); 12. Talmatten (Aare); 13. Freiburg, Bernerbrücke (Saane); 14. Kirchberg, Rüchlig (Aare); 15. Göschenen (Reuss); 16. Husen (Meien-Reuss); 17. Wassen (Reuss); 18. Hinterbristen (Kärstelenbach) ; 19. Kirchhofen (Sarnersee) ; 20. Sarnen-Kirchhofen (Aa) ; 21. Murg (Walensee) ; 22. Leuk, Susten (Rhone); 23. Chippis,

Zu Seite 323.

Pegelnetzes im Jahre 1910.

Beobachtungsergebnisse publiziert

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2 ) Im Jahre 1910 eingegangene Stationen : 1. Freiburg, St. Johannbrücke (Saane); 2. Samen, Seeausfluss (Aa).

3 ) Im Jahre 1910 wurden folgende Stationen mit Limnigraphen ausgerüstet: 1. Eglisau-Seglingen (Rhein); 2. Freiburg, Bernerbrücke (Saane) ; 3. Andermatt (Reuss) ; 4. Gesehenen (Reuss) ; 5. Wassen (Reuss) ; 6. Rodi (Tessin).

(EhOE e);

323 lieh, Gutes und Nützliches zu leisten. Die am schwersten heimgesuchten Privaten erhielten nebstdem fast überall noch Beiträge von den Kantonen oder von den Gemeinden, so dass sie vor zu grossem Unglück geschützt werden konnten.

Wir gedenken in Dankbarkeit allen denjenigen Organen, welche in dieser traurigen Angelegenheit mitgewirkt haben, namentlich aber den Mitgliedern der eidgenössischen Schatzungskommission, welche in ihrer schwierigen Arbeit durch die Ungunst der Witterung sehr zu leiden hatten; insbesondere aber haben wir die angenehme Pflicht, den Behörden der Kantone, den Vereinen und Gesellschaften, der ganzen Bevölkerung und im speziellen auch den zahlreichen Schweizern im Auslande unsern besten Dank für die in so grossartiger Weise geleistete Hülfe auszudrücken. Es hat sich von neuem aufs schönste bewährt, dass ein grosses Unglück in unserem Vaterlande stets opferwillige Herzen und werktätige Bruderliebe bei allen Miteidgenossen findet.

An einen Privatschaden von 4*/2 Millionen Franken sind rund 2 Millionen Liebesgaben gesteuert worden, die nun in der ·ganzen Schweiz nach den berührten Grundsätzen zur Austeilung gelangt sind. Und überall waltete das Bestreben ob, das grosse Liebeswerk durch unverkürzte, allen Verhältnissen angemessene JZuscheidung der Gaben an die Geschädigten zu krönen.

VI. Abteilung für Landeshydrographie.

I. Allgemeines. Der Bundesrat wählte im Berichtsjahre zum Techniker: Herrn Fritz Bovard, von Cully, mit Amtsantritt auf 1. Juni, und zum Zeichner II. Klasse: Herrn Gaston Kieffer, von Solothurn, mit Amtsantritt auf 1. Februar 1911.

Ausser der regelmässigen Bearbeitung von hydrographischen Aufnahmen und Publikationen verdienen als Bureauarbeiten von grösserem Umfange hervorgehoben zu werden: die Studien über die Regulierung des Bodensees, des Zürichsees, des Vierwaldstättersees und des Silsersees, deren Erledigung jedoch zum grössten Teil ins folgende Jahr fallt.

II. Schweizerisches Pegelnetz. Über dessen Umfang und Bearbeitung gibt die beigefügte Tabelle Aufschluss.

Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. II.

22

324

III. Bestand und Bearbeitung des Fixpunktnetzes der schweizerischen Landeshydrographie.

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IV. Der tägliche postalische Meldedienst über die Wasserstandsbewegung an einzelnen Flüssen und Seen umfasst nunmehr 51 Stationen gegenüber 48 im Vorjahre. Dieser Dienst hat in der Weise eine Erweiterung erfahren, dass einzelne Pegelstationen die Wasserstandshöhen unmittelbar an kantonale Behörden oder Unternehmungen melden, vorzugsweise dahin, wo neue Wasserkraftanlagen in Ausführung begriffen sind.

V. Der telegraphische Hochwassernachrichtendienst richtsjahre um 3 Stationen vermehrt worden.

ist im Be-

VI. Arbeiten auf dem Terrain.

a. Nivellements: Susten-Chippis; Visp-Stalden; SembrancherChâble; Monthey-Troistorrents ; Kalchof en-Burgdorf; RiedholzAttisholz; Wiedlisbach-Wangen; Fahrhöfli-Wynau; Spiez-Spiezmoos-Wimmis-Oey ; Spiez-Heustrich ; Interlaken-Gsteig ; Innertkirchen-Hopflauenen ; Innertkirchen-Pfengli ; Geisshölzli-MeiringenBalmerei ; Seglingen-Bglisaner Eisenbahnbrücke ; Selzach-Arch-Stad ; Gümmenen-Wohlen-Zollikofen; Buttenried-Talmatten; Tiefenaubrücke-Papiermühle : Wichtrach-Talgut ; Lugano-Melide-Bissone ; Alt-St. Johann Dorf-Horb; Aarberg-Frienisberg-Münchenbuchsee; Berninapass-Poschiavo-Campocologno-Tirano.

6. Aufnahme von Hochwasserstanden : Das vom 14. bis 16. Juni liber einzelne Teile der Schweiz niedergegangene Katastrophen.-

325

hochwasser hat die bisanhin als höchst bekannten Wasserstände an verschiedenen Gewässern um ein wesentliches Mass überschritten, so am Rhein bei Oberriet, am Brienzersee, an der Aare in Bern, an der Reuss in Luzern, an der Sihl in Sihlbrugg und an der Limmat in Zürich. Einige andere Gewässer, so z. B. die Thur bei Grossandeltingen, die Aare in Brienzwiler, die Emme bei Emmenmatt, die Aare in Aarau und Döttingen, ferner die Reuss in Meilingen und die Limmat in Baden erreichten Hochwasserstände, die die höchst bekannten, soweit wenigstens genaue Beobachtungen vorhanden sind, nahezu berührten.

Gegen Ende Juni wurde das Rhonegebiet von einem grösseru Hochwasser heimgesucht. Die Pegelstationen Plainpalais (Arve) und La Plaine (Rhone) verzeichneten Stände, wie sie bisher noch nicht erreicht worden waren.

Auch das im Januar eingetretene Hochwasser grenzte vielerorts, so namentlich in den Juragegenden, nahezu an die höchstbekannten Stände.

Der Verlauf der Hochwasser wurde überall aufs genaueste verfolgt; eigentliche Aufnahmen konnten aber nur durchgeführt werden : an der Aare von Bern bis Bremgarten, an der Kleinen Emme von Wolhusen bis Emmenbrücke, an der Reuss vom Vierwaldstättersee bis nach Gisikon und am Doubs von Morteau bis Refrain, c. Wassermessungen gelangten im ganzen 125 zur Ausführung (Nr. 1528 bis Nr. 1652) gegenüber 162 im Vorjahre. Hiervon entfallen auf das Rheingebiet 20, auf das Aaregebiet 21, auf das ·Eeussgehiet 62, auf das'Limmatgebiet 7, auf das Rhonegebiet 10 und auf das Tessingebiet 5.

d. Tarierungen elektrischer Flügel (Wassergeschwindigkeitsmesser) : Die Anzahl der ausgeführten Tarierungen beträgt 24 (Nr. 315 bis Nr. 338) gegenüber 52 im Vorjahre.

e. Aufnahmen betreffend die Regulierung des Luganersees : An der von schweizerischen und italienischen Delegierten beschickten Konferenz vom 9./H- März wurden die bezüglichen Studien der Abteilung für Landeshydrographie übertragen. Diese bewerkstelligte im Laufe des Berichtsjahres die Aufnahme der Durchfahrtsöffnungen an der Seebrücke Melide-Bissone, die Vermessung der Enge von Lavena, die Aufnahme von Längen- und Querprofilen der Tresa von Pontetresa bis nach Peschiera bei Madonna

326

del Piano, sowie die Ausführung einer Anzahl Wassermessungen am Auslaufe des Luganersees.

f. Übrige Feldarbeiten: Untersuchungen über die Quellenverhältnisse im Lorzetal oberhalb Baar.

Aufnahme des Beckens vom TrUbsee und Untersuchung seiner Abflussverhältnisse.

Erledigung der ersten Hälfte der Aufnahme vom Linthdelta im Walensee.

g. Hydrometrische Übungen am eidgenössischen 'Polytednmkwm : Seit dem letzten Jahre wird mit den Schülern der Ingenieurschule im Sommersemester allwöchentlich eine praktische Übung an der Limmat abgehalten, wobei durch die Abteilung für Landeshydrographie die bei diesem Amte üblichen Messinstrumente und Methoden vorgezeigt werden.

VII. Publikationen. Zur Veröffentlichung gelangten: 1. Tabellarische Zusammenstellung der Hauptergebnisse der schweizerischen hydrometrischen Beobachtungen, Jahrgang 1907.

2. Graphische Darstellungen der schweizerischen hydrometrischen Beobachtungen, der Lufttemperaturen und Niederschlagshöhen, Jahrgang 1909.

3. Wasserverhältnisse der Schweiz. Aaregebiet von den Quellen bis zum Bielersee. Erster Teil : Die Flächeninhalte der Einzugsgebiete.

VIII. Abgabe von elektrischer Energie an das Ausland. Der Bundesrat erteilte im Berichtsjahre folgende Bewilligungen zum Export elektrischer Energie: 1. Der A.-G. K r a f t ü b e r t r a g u n g s w e r k e R h e i n f e l d e n für die Abgabe von 2208 KW (= 3000 PS) der vom Elektrizitätswerk in der Beznau bezogenen elektrischen Energie an Stromabnehmer auf badischem Gebiet. Die Bewilligung erstreckt sich bis zum Datum der Eröffnung des Kraftwerkes Äugst-Wyhlen.

2. Der R e g i e r u n g des K a n t o n s S c h a f f h a u s e n im Anschluss an die im Jahre 1907 erteilte Bewilligung: für die Versorgung von sieben weitern badischen Gemeinden mit elektrischer Energie innerhalb der Grenzen des bereits bewilligten

327

Ausfuhrquantums von insgesamt 2000 KW zu den nämlichen Bedingungen, wie sie im schon erwähnten Bundesratsbeschluss von 1907 enthalten sind. Die Anzahl der von Schaffhausen mit elektrischer Energie versorgten badischen Gemeinden beträgt nunmehr 27.

IX. Elektrischer Bahnbetrieb. Die Abteilung für Landeshydrographie hat auch in diesem Jahre bei den Arbeiten der Studienkommission für elektrischen Bahnbetrieb mitgewirkt.

Ausserdem unternahm sie weitere Studien über die Abflussverhältnisse der für den elektrischen Betrieb der Gotthardlinie bereits konzessionierten Gewässer.

VII. Direktion der eidgenössischen Bauten.

A. Allgemeines.

Am 1. Oktober starb Herr Architekt Th. Gohl, Adjunkt des Direktors der eidgenössischen Bauten. An dessen Stelle wurde der Architekt-Bureauchef, Herr Oskar Weber von Wetzikon, gewählt.

Demissioniert hat Herr Architekt Hans Hof, der in die Dienste der argentinischen Republik übergetreten ist.

In der pendenten Angelegenheit betreffend das Submissionsverfahren konnte auch im Berichtsjahre keine Entscheidung getroffen werden, da die im letzten Geschäftsbericht in Aussicht gestellten bezüglichen Beschlüsse des Schweiz. Ingenieur und Architektenvereins und des Schweiz Baumeisterverbandes noch ausstehen.

B. Hochbauten.

Die Besorgung des o r d e n t l i c h e n U n t e r h a l t e s der eidg. G e b ä u d e gibt zu keinen besondern Bemerkungen Anlass.

Von den während des Berichtsjahres an 76 Bauobjekten ausgeführten U m b a u - , E r w e i t e r u n g s - u n d E r g ä n z u n g s a r b e i t e n , über welche in der Botschaft zum Budget pro 1910 näheres mitgeteilt wurde, mögen der Kürze halber nur einige der wichtigern erwähnt werden: Umänderung der innern Einrichtungen in der B i b l i o t h e k des P o l y t e c h n i k u m s i n Z ü r i c h .

328 Umbauten in der S t e r n w a r t e in Z ü r i c h .

Verschiedene bauliche Änderungen in der M a n n s c h a f t s kaserne in Thun.

Erstellung eines S t al l w a c h 11 ok als im H o f e der Kas e r n e n s t a l l u n g e n in Thun.

Neueindeckung der R ei t b a h n Nr. 2 bei den K a s e r n e n s t a l l u u g e n in Thun.

Um- und Anbauten an Gebäuden der M u n i t i o n s f a b r i k in Thun.

Bauliche Änderungen und Erweiterungen an Gebäuden der K o n s t r u k t i o n s w e r k s t ä t t e in Thun.

Wascheinrichtungen für Mannschaft im III. Stock der Kas e r n e H e r i s a u.

Vervollständigung der innern Einrichtungen in Z e u g h ä u s e r n .

Gründliche Instandstellung des in den Besitz des Bundes übergegangenen Gebäudes der P f e r d e k u r a n s t a l t auf dem B e u n d e n f e l d i n Bern.

Sicherungsarbeiten an M u n i t i o n s m a g a z i n e n gegen Einbruch und Beschiessung.

Abbruch des defekten Holzzementdaches und Erstellung eines Ziegeldaches mit vergrössertem Dachraum auf der S c h e u n e an der S t e g h a l d e b e i T h u n .

Umbau und Erweiterung des H a u p t z o l l g e b ä u d e s C h i a s s o - S t r a s s e . Die Parterreräumlichkeiten konnten vor Jahresschluss bezogen werden, die Instandstellung der Fassaden und des obern Stockwerkes kann erst im Frühjahr 1911 erfolgen.

Bauliehe Umänderungen in dem für Zollzwecke angekauften H a u s e in N o v a z z a n o (Tessin).

Ausbau des Dachstockes im Z o l l g e b ä u d e in C h â t e l a r d (Wallis) und desjenigen im Z o l l g e b ä u d e in C h a n c y (Genf) behufs Gewinnung von Wohnräumen.

Verschiedene bauliche Einrichtungen in der a g r i k u l t u r chemischen, s o w i e i n d e r m i l c h w i r t s c h a f t l i e h e n und bakteriologischen Anstalt auf dem Liebefeld bei Bern.

Erstellung von Betonböden und Jauchegruben in den S t a l l u n g e n des F o h l e n d e p o t s Lo n g - P r é s in A v e n c h e s . .

Bauliche Änderungen und Neueinrichtungen im P o s t g e b ä u d e in La u s ä n n e .

329 Bauliche Einrichtungen im P o s t g e b ä u d e in T h u n .

Die Arbeiten für den innern Umbau des H a u p t p o s t g e b ä u d e s an der F r e i e s t r a s s e in B a s e l nahmen ihren stetigen Fortgang, soweit dies der Dienstbetrieb im Gebäude gegestattete. Die Vollendung der Umbaute wird im Jahre 1911 erfolgen können.

Bauliche Änderungen im I. und II. Stock des P o s t g e b ä u d e s Luzern.

Umbauten im T e l e p h o n g e b ä u d e in Z ü r i c h .

In s ä m t l i c h e n P o s t - u n d T e l e g r a p h e n g e b ä u d e n sind behufs Erhöhung der Feuersicherheit zweckentsprechende bauliche Einrichtungen und Verbesserungen an den Feuerlöscheinrichtungen getroffen worden, die im laufenden Jahre noch fortgesetzt und zu Ende geführt werden sollen.

In Betreff des den Kunstmalern Welti und Balmer in Auftrag gegebenen Freskogemäldes an der Südwand des S t ä n d e r a t s s a a l e s können wir mitteilen, dass Herr Welti mit der Ausführung des farbigen Kartons in Va Masstab beschäftigt ist und solchen bis Mitte laufenden Jahres vollenden zu können hofft.

Von der Instandstellung des alten Z o l l h a u s e s in C h a n e y , das für den Zolldienst ungünstig gelegen ist, haben wir abgesehen, da es gelungen ist, für diese Liegenschaft einen Käufer zu finden.

Im Jahre 1910 waren 53 N e u b a u t e n in Ausführung begriffen. Von diesen gelangten zur Vollendung und wurden durch die betreffenden Verwaltungen bezogen: Das Gebäude der Schweiz, s e i s m o l o g i s c h e n S t a t i o n (Erdbebenwarte) in Z ü r i c h .

.Bin S t a l l g e r ä t s c h a f t s m a g a z i n bei den Militärstallungen in T h u n .

Ein V e l o s c h u p p e n bei der Munitionsfabrik in T h u n .

Das Z e u g h a u s im G i t t e r l i bei Liestal.

Das Z e u g h a u s Nr. 5 in S c h w y z - S e e w e n .

Das Z e u g h a u s in B r i g und ein M u n i t i o n s m a g a z i n in Glis bei Brig.

330

Ein S c h u p p e n f ü r S a n i t ä t s m a t e r i a l im Hofe der K a s e r n e in Basel.

Zwei Stallgebäude für die P f e r d e k u r a n s t a l t d e s Kavallerieremontendepots auf dem Beundenfeld in B e r n für je 60 P f e r d e .

Drei S c h u t z h ü t t e n für Grenzwachen im H o c h g e b i r g e , wofür der Kredit schon für das Jahr 1909 bewilligt worden war.

Das Z o l l g e b ä u d e in M o n t i g n e z (Berner Jura).

Das Z o l l g e b ä u d e in S c h ö u e n b u c h (Baselland).

Ein Z o l l h a u s in B u c h (Schaffhausen).

Ein Z o l l h a u s in M e r i s h a u s e n (Schaffhausen).

Zwei G r e n z w a c h t h ü t t e n in K r i e s s e r n und B ü c h e l (st. gallisches Rheintal).

Das Z o l l h ä u s c h e n Nr. III für den Klein verkehr an der Landesgrenze in C h i a s s o - S t r a s s e .

Ein D e p e n d e n z g e b ä u d e beim Zollgebäude in Châtelard (Wallis).

Das Z o l l g e b ä u d e in Veigy (Genf).

E i n D e p e n d e n z g e b ä u d e z u m Z o l l h a u s in R o l l e .

Das T e l e p h o n g e b ä u d e in G e n f , welches an Stelle des zum Abbruch gelangten alten Postgebäudes an der rue du Stand erbaut worden ist, gelangte auf Ende des Berichtsjahres zur Vollendung. Da sowohl der Post- als der Telegraphen- unrl Telephondienst während der im Jahre 1906 begonnenen Bauausführung im Gebäude und in einem Teil des anstossenden Bourrit'schen Hauses vor sich gehen musste, fand diese in zwei Etappen in der Weise statt, dass die Hälfte der alten Baute geräumt, abgebrochen und neu aufgeführt und nach Bezug des neuen Gebäudeteiles mit der andern Gebäudehälfte in ähnlicher Weise verfahren wurde.

Das P o s t g e b ä u d e in La C h a u x - d e - F o n d s , am 1. Dezember dem Betriebe übergeben.

Das P o s t g e b ä u d e in S c h w y z .

331 Die nachstehend erwähnten N e u b a u t e n konnten nicht fertiggestellt, sondern werden erst im laufenden Jahre vollendet werden : Je eine Offizierskaserne, zwei Mannschaftskasernen, zwei Pferdestallungen, eine Kantine mit Wohnungen für den Kantinier und den Kasernenverwalter, Wacht- und Arrestlokale, Schmiedeund Werkstattgebäude, Waschküche mit Glättezimmer und Lingenmagaziu und ein Krankenhaus, zusammen 20 Gebäude in Bulach und in Kluten. Mit diesen Bauten konnte erst im Juli 1910 begonnen werden und es sind die Arbeiten so gefördert worden, dass mit Ausnahme der beiden Kantinen alle Gebäude vor Eintritt des Winters aufgerichtet und zum grössten Teil eingedeckt werden konnten. Die Unterkunftsräume für Olfiziere, Mannschaften und Pferde, sowie die Dependenzgebäude werden voraussichtlich Ende Juli 1911 bezugsbereit sein, während die Kantineu^ebäude erst auf den Herbst vollendet werden können.

Das Verwaltungsgebäude der M u n i t i o n s f a b r i k im S c h ä c h e n w a l d bei A l t d o r f ist im Rohbau vollendet und kann im August 1911 bezogen werden.

Das Z o l l h a u s in P o n t e F a l o p p i a (Tessin) kann bis zum nächsten Frühjahr zum Bezüge bereit gestellt werden.

Das Z o l l g e b ä u d e in B r u s a t a (Tessin) konnte nur im Rohbau ausgeführt werden, dessen Vollendung erfolgt Mitte nächsten Sommers.

Das Z o l l g e b ä u d e an der Landesgrenze bei P e r l y (Genf) ist im Rohbau vollendet worden und wird der Zollverwaltung im nächsten Sommer übergeben werden können.

Das Z o l l g e b ä u d e ,, L e R e p o s o i r " 1 bei Vallorbe wird im kommenden Frühjahr zur Vollendung gelangen.

Die Bauarbeiten zu der P o s t w a g e n r e m i s e an d e r M u r t e n s t r a s s e in B e r n konnten erst im Spätherbst begonnen und es kann diese daher erst im nächsten Sommer zum Bezüge bereit gestellt werden.

Der P o s t n e u b a u in L u g a n o ist soweit vorgerückt, dass dessen Übergabe an die Post- und Telegraphenverwaltung im Sommer dieses Jahres wird erfolgen können.

Mit Rücksicht auf die durch den Umbau des badischen Bahnhofes in Basel veränderten Verkehrsverhältnisse und der daherigep

332 notwendig gewordenen Zollpersonalvermehrung beim Z o l l h a u s W i e s e n b r ü c k e ist eine an dieses anstossende Liegenschaft mit zwei Gebäulichkeiten, welche später abgebrochen un.d durch eine Neubaute ersetzt werden sollen, angekauft worden. An den beiden baufälligen Gebäulichkeiten sind nur die allerdringendsten Reparaturen gemacht worden, um diese noch für einige Jahre in bewohnbaren Zustand zu stellen.

Das bisher von der Zollverwaltung gemietete Z o l l h a u s an der S ä c k i n ger b r ü c k e ist durch Kauf in den Besitz der Eidgenossenschaft übergegangen. Im diesjährigen Budget ist der nötige Kredit für den Umbau des baufälligen Gebäudes eingestellt.

Auf Antrag des Zolldepartements ist der Bau eines Z o l l h a u s e s im W e i n b e r g an der neuen S a m n a u n s t r a s s e , wofür der Bauplatz erworben wurde, bis auf weiteres verschoben worden.

Die Unterhandlungen für den Ankauf des Bauplatzes eines zweiten Z o l l g e b ä u d e s i n M e u d o n b e i Verrières konnten noch nicht zum Abschluss gebracht werden. Inzwischen bat sich gezeigt, dass an dem ursprünglich aufgestellten Bauprogramm verschiedene Änderungen im Sinne der Vergrösserung der geplanten Baute gemacht werden sollten, so dass wir um eine entsprechende Erhöhung des bewilligten Baukredites einzukommen gezwungen sind.

Bezüglich des im Hafen von O u c h y zu erstellenden N e u b a u e s f ü r die Z o l l a b f e r t i g u n g des Schiff Verkehrs schweben noch Unterhandlungen mit der Behörde von Lausanne, so dass dieser erst im laufenden Jahre zur Ausführung gelangen kann.

Die Erstellung der im Budget vorgesehenen weitern S c h u t z h ü t t e n f ü r G r e n z w a c h e n i m H o c h g e b i r g e r a u s s t e verschoben werden, weil die Verhandlungen über den Ankauf der Bauterrains wegen zu hoher Forderung noch nicht zum Abschluss gelangt sind.

C. Strassen- und Wasserbauten.

Nebst den Arbeiten für den ordentlichen Unterhalt der Strassen, Wege, Industriegeleise und Brücken, sowie der Uferversicherungen an Flüssen, Bächen und Fabrikkanälen und der Wasserleitungen auf den Liegenschaften des Bundes wurden auch die durch Spezialkredite im Budget und mittelst Nachtragskrediten bewilligten Anlagen ausgeführt.

In betreff der vom Bunde als Grundbesitzer an die Wiederherstellungs- und Sicherungsarbeiten am Schächenbach bei Altdorf zu leistenden Beiträge verweisen wir der Kürze halber auf die

333

im Geschäftsbericht unseres Oberbauinspektorates über die Hochwasserkatastrophe in der Schweiz im Juni 1910 gemachten Mitteilungen.

Die Umänderung der Anlagen auf der Terrasse vor dem Bundeshaus Westbau, wofür Sie einen Beitrag bewilligt haben, ist vom Verschönerungsverein der Stadt neuerdings verschoben worden.

Die Wasserversorgung der Zollhäuser in San Simone und Arzo (Tessin) konnte im Berichtsjahre nicht erstellt werden, weil bezüglich des Anschlusses an die den betreffenden Gemeinden gehörenden Wasserleitungen noch Differenzen bestehen.

D. Planentwürfe und Kostenberechnungen für in Beratung liegende Bauprojekte und Begutachtung bautechnischer Fragen, sowie Überwachung von Bauausführungen in für die Bundesverwaltung gemieteten Gebäuden.

Unsere Baudirektiou hatte sich während des Berichtsjahres neben der Ausarbeitung der Projekte und Kostenberechnungen für die Budgetvorlage mit folgenden, von andern Dienstabteilungen zur Begutachtung eingereichten bautechnischen Fragen zu beschäftigen : I. Gesundheitsamt.

Absonderungshäuser in Pfäffikon (Zürich"), Trogen, Davos, Rheinfelden, Vernier und Meiringen; kantonale Lebensmitteluntersuchungsanstalten in Solothurn, St. Gallen, Lugano, Brunnen und Chur; Desinfektionsanstalten in Basel, Bellinzona und Biel.

II. Militärdepartement.

Kasernen in Colombier, St. Gallen und Lausanne; Kasernenanlagen auf dem Waffenplatz Wallenstadt.

III. Finansdepartement.

Ausbau des Dachstockes im Lehrerasyl der Berset-MüllerStiftung im Melchenbühl bei Bern.

334

IV. Zollverwaltung.

Zolllokale in Luino; Zollgebäude in Bruzella und am Sautdu-Doubs.

V. Post- und Telegraphenverwaltung.

Post- und Telegraphenlokale in Menziken, Lausanne-Bahnhof, Martigny-Ville, Interlaken Ost, Villeneuve, Wädenswil, La Chauxde-Fonds-Stadthaus, La Chaux-de-Fonds-Nordquartier, WaldhausFlims, Bülach, Zofingen, Vitznau, Rüti (Zürich), Luzern-Bahnhof, Walzenhausen, Rüschlikon, Zürich - Unterstrass, Basel-Bahnhof 8. B. B., Versoix, Serrières, Olten-Stadthaus, Zürich 15, Peseux, Bruggen, Entlebuch, Wohlen (Aargau), Zürich Hottingen, Zollikon, Aarburg, St. Fiden, Bremgarten (Aargau), Wattwil, Wallisellen, Bern-Kornhaus, -Zürich - Wipkingen, Wetzikon, Carouge, BernBeundenfeld, Champéry, Stalden-Station, Binningen, Lachen, Pontresina, Sils-Maria, St. Imier, Lausanne-Maupas, St. Moritz-Dorf, Rapperswil (St. Gallen), Renens, Rheineck, Colombier, Basel-Bad.

Bahnhof, Zürich-Aussersihl und Kemptthal.

Mit der Ausarbeitung der Pläne zu den Neubauten der p o l y t e c h n i s c h e n S c h u l e sowohl als für die notwendigen Erweiterungs- und Umbauten an bestehenden Gebäuden haben wir den Verfasser des Projektes, das sich nach dem Bericht des Preisgerichtes über den betreffenden Wettbewerb vor allen andern Entwürfen durch den Versuch einer grosszügigen einheitlichen Überbauung des ganzen Polytechnikumareals auszeichnet, Herrn Professor Dr. Gull betraut. Dieser ist dem Auftrage nachgekommen und hat gestützt auf das vom schweizerischen Schulrate aufgestellte Lokalitätenprogramm die gewünschten Projekte und Kostenanschläge ausgearbeitet, die zunächst dem Schulrat zur Vernehmlassung übermittelt wurden. In dessen bezüglichem Bericht an unser Departement des Innern wurde der Antrag auf grundsätzliche Gutheissung der Gesamtvorlage und auf Genehmigung der vorgelegten Planskizzen über einen Neubau auf der ehemaligen Seilerschen Liegenschaft an der Sonnegg-Clausiusstrasse und von Anbauten an das Gebäude der landwirtschaftlichen und Forstschule gestellt.

Die Kostenvermehrung ist jedoch gegenüber den früher als.

notwendig bezeichneten Mehrerfordernissen für die Schule eine so beträchtliche, dass sich das genannte Departement veranlasst ge-

335 sehen hat, die Vorlage behufs gründlicher Revision des Verzeichnisses über die Raumbedürfnisse der verschiedenen Abteilungen im Sinne möglichster Herabsetzung der seitens der F ach v erstände gestellten Begehren an den Schulrat zurückzuweisen.

Bezüglich des gemeinschaftlich mit dem Kanton Zürich zu erstellenden Gebäudes zur Aufnahme der künstlerischen Sammlungen der Universität Zürich und des Polytechnikums stehen wir noch in Unterhandlungen mit der Regierung von Zürich.

Für die Z e u g h a u s b a u t e n in M o u d o n , für welche Sie am 9. Dezember 1910 den erforderlichen Kredit bewilligt haben, sind Pläne und Kostenberechnungen aufgestellt worden, so dass im nächsten Frühjahr mit den ßauarbeiten wird begonnen werden können.

Für das n e u e Z o l l d i r e k t i o n s g e b ä u d e in S c h a f f h a u s e n liegen die definitiven Baupläne und die Kostenberechnung vor, so dass wir Ihnen nunmehr die Botschaft betreffend Bewilligung des bezüglichen Baukredites werden vorlegen können.

Betreffs des P o s t - und Telegraphengebäudes in Aar a u erlauben wir uns der Kürze halber auf unsere Nachtragsbotschaft vom 29. November 1910 zu verweisen.

Nachdem Sie für den Bau des n e u e n P o s t g e b ä u d e s in St. Gai leu unterm 5. November 1910 den nötigen Baukredit bewilligt haben, sind die Vorbereitungen für den baldigen Beginn der Bauarbeit.en an Hand genommen worden.

In Ausführung des Bundesbeschlusses vom 21. Dezember 1909 sind im abgelaufenen Jahre die Bauplätze für je ein T e l e p h o n g e b ä u d e an der B r a n d s c h e n k e s t r a s s e und an der H o t t i n g e r s t r a s s e in Z ü r i c h angekauft worden. Die Häuser auf der Liegenschaft an der Brandschenkestrasse wurden auf Abbruch verkauft.

Die Baupläne für das Gebäude an der Hottingerstrasse sind ausgearbeitet; für das Gebäude an der Brandschenkestrasse ist das Bauprogramm noch nicht definitiv festgestellt.

E. Gebäudeassekuranz.

Keine Bemerkungen.

F. Mobiliarwesen.

Keine Bemerkungen.

336

G. Beschaffung von Bureaulokalen für die eidgenössische Zentralverwaltung; Haus- und Gärtnerdienst.

Für das infolge Neuordnung des polizeilichen Transportwesens vermehrte Personal der Polizeiabteilung des Justiz- und Polizeidepartements musste im Bundeshaus Westbau Platz geschaffen werden. Die bisher in diesem Gebäude untergebracht gewesenen Bureaux der Sekretariate für das Handelsregister und für das Zivilstandswesen wurden aus dem Bundeshaus in gemietete Lokale an der Schwanengasse Nr. l verlegt, wo auch das neu kreierte Vermessungsinspektorat installiert werden konnte.

Auch die Kriegsmaterialverwaltung und die kriegstechnische Abteilung mussten im Bundeshaus Ostbau andern Verwaltungsabteilungen des Militärdepartements Platz machen. Für die erstere wurden im Haus Nr. 37 an der Marktgasse 12 Zimmer und für letztere im Neubau Nr. l an der Effingerstrasse 23 Zimmer gemietet.

Der Haus- und Gärtnerdienst bietet zu keinen besondern Bemerkungen Anlass.

VIII. Inspektion für Porstwesen, Jagd und Fischerei.

A. Forstwesen.

G e s e t z g e b u n g . Im Laufe des Berichtsjahres wurden in Vollziehung des Bundesgesetzes über die Forstpolizei genehmigt : 1. die Verordnung des Kantons Solothurn vom 24. September 1909, und 2. das Forstgesetz des Kantons Wallis, vom 11. Mai 1910.

F o r s t p e r s o n a l . Auf Ende 1910 war der Stand der höheren Forststellen, zu deren Bekleidung der Besitz eines forstlichen Wählbarkeitsausweises verlangt wird, folgender: a. bei der eidgenössischen Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei, an der Forstschule und an der Zentralanstalt für das forstliche Versucbswesen 13 b. bei den Kantonen 139 c. bei den Gemeinden und Korporationen 45 Zusammen 197 (1909: Ï95)

337

Unter lit. b sind die Stellen eines Adjunkten der Kreisoberförster des Kantons Bern und 3Adjunkte(forestiers-amenagistes) des Kantons Waadt mit aufgeführt, die nur zum Teil von den genannten Kantonen besoldet werden.

Da verschiedene der oben angeführten höheren Forststellen von den nämlichen Beamten bekleidet werden, so setzt sich der Etat des wissenschaftlich gebildeten Forstpersonals wie folgt zusammen: a. Eidgenössische Beamte 13 &. Kantonale Beamte 140 c. Beamte von Gemeinden und Korporationen (l Stelle vak.)

40 Zusammen

193

(1909: 190) Die Zahl der Unterförster, an deren Besoldung sich der Bund durch Beitragsleistung beteiligt, ist im Berichtsjahre von 1091 auf 1094 gestiegen.

Die Besoldungen des höhern und untern Forstpersonals und die Bundesbeiträge an dieselben stellen sich wie folgt zusammen : BeS

TSrd Fr.

Bundesbeiträge.

Fr.

638,077. 05

192,570. 70

170,083.83

22,145.34

808,160. 88 2. Pur das untere Forstpersonal mit einer Besoldung von wenigstens Fr. 500 . . 1,144,587.28

214,716. 04 162,756.98

Total 1,952,748. 16 (1909: 1,872,753.03

377,473. 02 365,977.18)

1. Für das höhere Forstpersonal: a. der Kantone &. der Gemeinden und Korporationen

An die Kosten der Versicherung von 686 Forstbeamten gegen Unfall, im Gesamtbetrag von Fr. 29,478. 80, wurden vom Bund beigetragen Fr. 9301.37.

F o r s t l i c h e P r ü f u n g e n . Die forstlich-wissenschaftliche Staatsprüfung an der Forstschule des eidgenössischen Polytechnikums haben 7 Examinanden bestanden, und an 9 Kandidaten konnte, nachdem sie während einem Jahr sich der forstlich-praktischen

338

Ausbildung gewidmet und die praktische Staatsprüfung bestanden hatten, das Zeugnis der Wählbarkeit an eine eidgenössische oder kantonale höhere Forststelle ausgefertigt werden.

Der Bundesbeschluss vom 15. September 1903, betreffend .die Wählbarkeit an eine höhere eidgenössische oder kantonale Forstbeamtung wurde unterm 14. Juli 1910 dahin revidiert, dass in Art. 5 der Zeitraum für die praktische Ausbildung von l Jahr auf 1 1 /2 Jahre verlängert und dem gleichen Artikel ein Absatz eingeschaltet wurde betreffend die Stellvertretung von Mitgliedern der Prüfungskommission.

F o r s t k u r s e zur Heranbildung von Personal für die Unterförsterstellen wurden, mit Bundesunterstützung, abgehalten: A. Z w e i m o n a t l i c h e K u r s e : 1. In Baden eine Frühling- und in Zofingen eine HerbstHälfte, mit 24 Teilnehmern aus dem Kanton Aargau und BaselLandschaft.

2. In Monthey, Kanton Wallis, als Fortsetzung eines Herbstkurses im Jahre 1909, ein Frühlingskurs im Jahre 1910, mit 29 Teilnehmern.

3. In Bellinzona eine erste Kurshälfte im Herbst 1910, mit 25 Schülern aus den Kantonen Tessin und Graubünden.

Ausnahmsweise fand auch noch B. ein s e c h s w ö c h i g e r K u r s im Kanton Bern in zwei Hälften statt, mit 21 Zöglingen; der Frühlingskurs wurde in Schupfen, der Herbstkurs in Brügg abgehalten.

C. B a n n w a r t e n k u r s e : In Altdorf (Kanton Uri), Stans (Kanton Nidwaiden) und Attisholz (Kanton Solothurn) von 8--14 Tagen.

W a l d v e r m e s s u n g e n . Folgende TriangulationenIV. Ordnung wurden genehmigt und subventioniert : 1. Im Kanton Zürich für die Staatswaldungen am Tössstock und Schnebelhorn . . . mit 15 Punkten.

2. Im Kanton Obwalden : a. für den Rufibachperimeter (Ergänzungstriangulation) ,, 8 ,, b. in der Gemeinde E n g e l b e r g . . . . ^ 48 ,, Übertrag

71 Punkte

339 Übertrag 71 Punkte 3. Im Kanton Freiburg : a. in der Gemeinde Montet mit 15 Punkten b. ,, ,, Montagny-la-Ville . ,, 10 ,, ?

c. im Sensegebiet (Gruppe VIII) . . . f l 144 ,, 4. Irn Kanton Aargau, in den Gemeinden Eiken, Sisseln und Miinchwilen (Gruppe IX) ,, 23 ,, 5. Im Kanton Waadt, Distrikt Aigle, I. Sektion ,, 158 ,, 6. Im Kanton Wallis: * a. in der Gemeinde Visp .,, 67 ,, &. ,, ,, ,, Martigny-Combe. . ,, 109 ,, Im ganzen 597 Punkte.

Der an obige Triangulationen ausgerichtete Bundesbeitrag beläuft sich auf Fr. 14,925.

Auf Kosten des Bundes wurden 18 Waldvermessungen Über ein Areal von 10,775 ha geprüft, 4 Operate mit einer Fläche von 2326 ha genehmigt und die übrigen 14, in einer Ausdehnung von 8449 ha, zur Vornahme von Ergänzungen und Berichtigungen zurückgewiesen.

Zur Urbarisierung in Schutzwaldungen wurden, gestützt auf Art. 31 des Bundesgesetzes, an 6 Kantone 33 Bewilligungen, in ·einer Ausdehnung von 11,73 ha, erteilt, größtenteils unter der Bedingung der Vornahme entsprechender Neuaufforstungen anderer Flächen. In diesen Urbarisierungen sind auch diejenigen enthalten, welche die Kantonsregierungen, gemäss Kompetenzüberweisung des Bundesrates an dieselben, vom 24. Dezember 1909, bewilligt haben. In Nichtschutzwaldungen haben 9 Kantone 45 Bewilligungen über eine Waldfläche von 20,39 ha erteilt.

Im ganzen wurden vom Bund und den Kantonen 78 Bewilligungen zu Ausreutungen in einer Ausdehnung von 32,is ha ·erteilt und hiebei Ersatzaufforstungen von 33,36 ha verlangt, so dass die Waldfläche um 1,23 ha zugenommen hat.

A u s s c h e i d u n g e n von S c h u t z w a l d u n g e n . Genehmigt -wurde im Berichtsjahre die Ausscheidung im Kanton Zug. In den Kantonen Zürich und Luzern sind noch einige Waldgebiete einer nähern Prüfung zu unterwerfen. Die Ausscheidungen in den Kantonen Uri, Schwyz, Glarus, Appenzell I.-Rh. und Aargau befinden sieh in Revision.

A b l ö s u n g e n von forstschädlichen Dienstbarkeiten wurden, gemäss Art. 21 des Bundesgesetzes vom 11. Oktober 1902, im Berichtsjahre vorgenommen : Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. II.

23

340

Beholzungsrechte . . . 9 Weiderechte . . . . 2 Streurechte 5 Vermischte Rechte . . 2 Zusammen 18 (1909: 29) Die Ablösungsbeträge in Geld beliefen sich auf F. 75,541,, die abgetretenen Waldflächen nehmen 4,so ha ein.

W i r t s c h a f t s p l ä n e . Im Berichtsjahre wurden 14 provisorische Wirtschaftspläne über eine Fläche von 1547 ha und 127 definitive über eine solche von 20,726 ha neu erstellt oder revidiert. Die neuerstellten Pläne umfassen 7,345 ha, die revidierten 14,928 ha, zusammen 22,273 ha. In der hier folgenden Zusammenstellung sind hierüber die näheren Angaben, nach Kantonen geordnet, enthalten : a. Provisorische Wirtschaftspläne.

Neu erstellt Anzahl.

Fläche.

Kanton.

Bern .

Luzern Glarus.

Total

21 --

--

10

501

4

Neu erstellt Anzahl. Fläche.

ha

Zürich

Bern .

Schwyz . .

Zug ...

Freiburg .

Solothurn .

Baselland .

Schaff hausen .

St. Gallen .

Übertrag

-- -- 1 1 -- 3 1 7 15

ha 480

6 4 --

b. Definitive Kanton.

Revidiert Anzahl.

Fläche..

1

3

ha 136 -- 910

1046

Wirtschaftspläne.

Hauptrevision Anzahl. Fläche.

ha

488

--

-- -- 156 26 -- 408 111 2583 3772

27 1 1 -- 12 -- -- -- 41

Zwischenrevision Anzahl. Fläche, ha

313 3,921 568 179 --' 1,851 -- -- -- 6519

7 1 -- -- -- 2 -- -- 13

603 124 -- -- -- 310 -- --· 1350

Tabelle I.

Ordentliche und außerordentliche Holznutzung Staatswaldimgen Kanton

Haupt-

ZwischenNutzung

m3

Zürich Bern IjU.z6rn Uri Schwyz Obwalden . . . .

Nidwaiden . . . .

Glarus Zue Freiburff Solothurn . . . .

Baselstadt . . . .

Basellandschaft . · .

Schaffhausen Appenzell A.-Rh. .

Appenzell I.-Rh.

S t . Gallen . . . .

Graubünden . . . .

Aargau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf

. . . .

Total

m3

9,433 59,191 3,663 182

Geni Total

H

m8

4,827 16,904 1,007 7

14,260

76,095 4,670 * 182

2

--

18 81

123 165 --

6,437 7 851

-- 6,813

18,075 4,194 -- -- 10,956 982 112 4,963 866 18,255 9,119 -- 30,297

65

1,521 10

-- 6,489 75

147,185

52,693

199,878

105 84 -- 11,638 3,343 -- -- 8,842 -- 86 3,360

-- 12,410 6,331 -- 23,484 5 7

4,968

--

-- -- 2,114 982 26 1,603 866 5,845 2,788 7

7

2 1

·

1Lf- t

Zu Seit« 341.

in den öffentlichen Waldungen im Jahr 1910.

und Korporationswaldnngen 1 Zwischenl utzung m3

Total

Total Haupt-

| Zwischen-

Nutzung

m8

m8

m"

Total

m8

3 5 1 4 5 4 0 2 7 1 3 2 6 9 9 5 2 9 4 1 2 9 4 5 4

31,640 64,695 7,135 1,069 4,304 2,655 1,860 690 3,353 21,528 18,499 108 8,889 6,404 2,529 1,578 26,829 20,733 67,901 5,752 -- 24,317 5,453 10,445 --

111,103 346,960 33,726 13,023 63,729 24,839 14,880 19,492 22,060 74,819 106,962 310 40,505 34,783 5,918 6,033 101,791 289,762 205,375 28,283 68,912 186,696 56,397 67,710 44

88,896 341,456 30,254 12,136 59,425 22,289 13,104 18,802 18,707 64,929 91,806 202 31,616 37,221 3,389 4,541 78,322 269,029 149,884 28,862 68,912 185,863 50,944 62,233 109

36,467 81,599 8,142 1,069 4,304 2,673 1,941 690 3,353 27,965 19,350 108 8,889 8,518 3,511 1,604 28,432 21,599 73,746 8,540 -- 31,130 5,453 11,966 10

125,363 423,055 38,396 13,205 63,729 24,962 15,045 19,492 22,060 92,894 111,156 310 40,505 45,739 6,900 6,145 106,754 290,628 223,630 37,402 68,912 216,993 56,397 74,199 119

6

338,366

1,924,112

1,732,931

391,059

2,123,990

341 Übertrag 15 Graubünden .

2 Aargau . . -- -- Thurgau .

5 Waadt . .

Neuenburg . -- Genf . . .

2 Total 24

3772 1290 -- -- 1743 -- 39 6844

41 2 26 1 7 7 -- 84

6,519 1,529 2,473 219 390 917 -- 12,047

13 -- 6 -- -- -- -- 19

1350 · -- 485 -- -- -- -- 1835

Genehmigt wurde die Instruktion des Kantons Solothurn für Erstellung von Wirtschaftsplänen.

Die H o l z n u t z u n g e n (Haupt- und Zwischennutzungen) betrugen im Berichtsjahre in den öffentlichen Waldungen nach Tabelle I: In den kantonalen Staatswaldungen . . . .

199,878 m 8 ,, ,, Gemeinde- und Korporationswaldungen 1,924,112 ,, Zusammen 2,123,990 m 8 (1909: 1,889,931 m8) K u l t u r w e s e n . Der Flächeninhalt der forstlichen Pflanzgärten ist im Berichtsjahre von 290 ha auf 242 ha gesunken, dagegen hat sich deren Betrieb im allgemeinen gebessert. Dessenungeachtet wurden leider immer noch eine nicht unbedeutende Anzahl von Pflänzlingen aus dem Auslande bezogen : Zur Verwendung kamen bei Aufforstungen : Nadelholzpflanzen 16,845,071 Stück Laubholzpflanzen 5,004,232 ,, Zusammen 21,849,303 Stück (Tabelle II.)

(1909 : 22,661,790 Stück)

Im W a l d w e g b a u sind im Berichtsjahre wieder erhebliche Mehrleistungen gegenüber dem Vorjahre aufzuführen. Es wurden, mit Bundesunterstützung, 44 neue Waldwege in einem Kostenbetrage von Fr. 517,462. 62 erstellt. Der Bund leistete an denselben einen Beitrag von Fr. 99,946. 78.

Ausserdem erhielten 60 neue, noch nicht ausgeführte Wegprojekte und 2 Projekte über Drahtriesanlagen unsere Genehmigung die, mit Einschluss von 14 Nachtragsprojekten, zu Fr. 1,258,276. 47 veranschlagt sind und an welche wir einen Bundesbeitrag von Fr. 244,935. 65 zugesichert haben.

Zu Seite 341.

tabelle II.

Zu Aufforstungen verwendetes Kulturmateris ii im Jahr 1910.

Laubhölzer

Nadelhölzer

Kanton Fichten

Weisstannen

Lärchen

Andere ' Nadelhölzer

Arven

Total

Ändere i Lanbhölzer

Buchen

Ton den verwendeten Pflanzen wurden

GS-eneral total Unversohnlte Pflanzen

Verschalte Pflanzen

Total

Total

im Kanton erzogen

von auswärts angekauft

Samo

:

!

1' Zürich

.

.

. .

Bern Luzern

. . .

Uri

4,507,270

633,900 '!

5,141,170

4,674,070

467,100

863,650

85,040

41,950

126,900 '

910,470

80,170 |!

990,640

838,190

152,450

1,986 1

5fr,249

18,220 5

18,370

56,989

17,630

74.619

70,719

3,900 1

382,768

150 23,805

61,484

85,289

427,899 J

468,057

357,890

110,167

178,059

8,200

34,840

43,040

172,759

40,158 ' 48,340

221,099

221,099

127,890

5,900

18,400 ,

24,300

123,990

28,200

152,190

152,190

--

126,835 j "*

1,590

3,000 i

4,590

124,035

131.425 '

123.425

8,000

8

4,830

179,750

12,900

9,190 5

22,090 i ^

175,940

25,900

201,840

188,290

13,550

7

110,270

1,641,418

258,330

130,911

1,710,619

320,040

2,030,659

2,027,659

3,000

371 651

400

6,441

10,161

4,092 5,558

1,556

Glarus

117,555

2,000

4,340

Zugo

109,230

64,090

1,600

1,300 _

1,182,668

248,440

75,540

24,500

345,415 3,830

177,140

--

-- 1,640

w

7V

1

1

7,390 !

--

36,990 !

577,400

127,085

51,835

624,330

131,990

756,320

578,895

400

--

1,200

5,430

5,300

470

5,770

6,400

4,800

11,200

8,450

2,750

4

--

15,925 i

95,360

99,270

23,570

122,840

158,770

59,430

218,200

181,660

36,540

444

60,080 ÌÌ

299,186

213,612

46,006

259,618

386,665

172,139

558,804

526,904=

31,900

1,227

3,940 |

179,532

35,308

3,270

38,578

213,510

4,600 !|

218,110

180,910

37,200

80

2,512 ·

11,645

131,856

--

l!

131,856

66,099

65,757

55,360

117,192

532,985

132,152 ;'

665,137

583,187

81,950

-- 33

34,963 \

60,308

1,149,646

160,046 ,;

1,309,692

5,920

. .

170,145

49,490

19,421

144,522

25,710

5,360

92,145

10,256

4,010

760

13,040 i,

120,211

388,600

64,885

26,576

17,600 '.

50,284 ·'<

547,945

9,133 61,832

532,760

6,035

369,368

259,701 i

81,520 !

1,249,384

25,345

129,571 i,

1,503,791

819,957

277,630

1,097,5^7

1,893,494

49,232 ' '-.

212,474

72,186 i

61,760

133,946

265,950

80,470 '

22,795

185,504

64,005

:

311,608

375,613

537,417

23,700

;

204,760

2,119,920

328,880

194,705

523,585

2,446,965!

196,540

35,790

337,430

5,130 i

60,150

268,430

65,065 , ·>,

380,465

76,000 i

79,030

65,280 ' ) 155,030

GraubUadeu . . . .

Thurgau

543,345 j 111,337 j

50 --

74,940

755,935

--

17,640

34,265

88,469

15,430 j

41,510

-- 17,300

Waadt

1,652,845

160,210 ;

88,945

13,160

Wallis

174,120

23,800 '

85,920

17,800 ,

Neuenburg . . . .

264,855

35,870 j

12,875 ,

.

|

Tessin

.

.

Total

~ 10,192,892

--

17,855

50,195

. . . .

--

177,425

23,320

Appenzell I.-Rh. . .

25

389,24l 178,920

. .

Appenzell A.-Rh. .

.

812,95 0

35,155

9,200

i Genf .

347,600

91,520

4,200

Aargau

465,350

5,000

29,200

S t . Gallen

473,160 J| 4,328,220

1 6,400

85,290

.

474

350,550

Nidwaiden . . . .

Schaffhausen

112,620 )

400,180

11,250

Basellandschaft-

1,365,040

98,250

11,230

. . . .

1,477,660

113,810

48,908

Baselstadt

69,520 Ì

1,089,150

105,115

. . . .

1,408,140

2,553,850

. . . .

Solothurn

331,46 0

-- j

^

8,480

Freiburg

169,350

51,970

86,649

Obwalden

162,110

220,430

277,531

Schwyz

kfr

1.146.200 i --

83,190 ï "

790,610

4,550 1

II

1

!

1

Î

3.549,038 . 1,064,751

1,800 j

i

:

:

,,

i

'

492,382

1,546,008

16,845,071

2,966,418

5,004,232

2,037,814

\

!

64,160

50

2,350,203 |

251,175

2,889

346,420

306,000 !

40,420

154

561,117

483,917 l

77,200

--

707,884 i! 2,601,378

i

515,420 -- .

t i 18,749,949 j

1,245,532

2,643.,505

2,580,655

134,280

402,710

176,980 3

20,075 --

535,495

304,730

3,099,354

21,849,303

'

.

62,850

96

225,730 )

97

230,765

75 j

19,592,694

2.256,609

8,672

342 A u f f o r s t u n g e n und V e r b a u e . Es kamen im Jahre 1910 113 Verbau- und Aufforstungsprojekte zur Ausführung in einem Kostenbetrag von Fr. 737,554. 67, an welchen der Bund Fr. 449,890. 28 beitrug, wozu noch Fr. 257. 22 aus der Hillfsmillion kommen.

Zur Genehmigung gelangten ferner 80 Projekte in einem Kosten Voranschlag von Fr. 1,329,573. 06 unter Zusicherung eines Bundesbeitrages von Fr. 761,480.13.

F o r s t s t a t i s t i k . Im April 1910 ist die II. Lieferung der Publikationen ,,Statistik des Holzverkehrs der Schweiz mit dem Auslande 1885--1907" im Druck erschienen. Eine bedeutende Arbeit im Berichtsjahr veranlasste das Sammeln der Berichte über die Produktion der öffentlichen Waldungen in den Jahren 1908 und 1909 von den kantonalen Kreisforstämtern und deren Eintragung in die neu angelegten Kontrollbücher.

V e r s c h i e d e n e s . Im Laufe des Berichtsjahres fanden, wie in frühern Jahren, durch kantonale Forstbeamte Beobachtungen über das Vor- oder Zurücktreten der Gletscherzungen an 53 Stationen statt, die sich wie folgt zusammenstellen: Flussgebiet

Ronhai-h Vorstoss ,, Rücktritt Y ahr walu ttungen " ,| ith ' '"'"''· ändert «unir slch«r s[(lBin ' im{M un aen sicher sthai| | ich ha ,, halt ~

Kantone

f Wallis \Waadt Bern Aare r Uri Reuss \ Obwalden ) Graubünden Rhein \St. Gallen In n Graubilnden Grauhünden Adda ( Graubilnden Tessin \ Wallis

Rhone

1910

1909 1905 1903

16 6 7 5 2 7 2 4 2 1

1 -^

4 -- -[ 1 1 1 1 -- 2 -- --

3 --

1

-- -- -- --

2 --

--

--

1

--

--

Total 53

2

6

,, ,, ,,

12

j:

1 --

-- ~

9

l

61 2 -- 9 49 -- -- 3 58 3 -- 12

3 1 2 --

1 1

5 --

--

3 -- -- 2 -- -- 1 1 -- --

29

2 33 3 41 6 29

4 5 10 2 -- 8 --

Es erzeigt sich aus dieser Zusammenstellung für einige Gletscher eine schwache Tendenz zum Vorstoss, die wahrscheinlich den Witterungsverhältnissen des Jahres zuzuschreiben ist, und jeden-

343

falls nicht genügend hervortritt, um auf eine Änderung des allgemein noch vorherrschenden Zurücktretens der Gletscherzungen scbliessen zu lassen.

Auf unsere Veranlassung bin fand eine forstliche Studienreise durch die Kantone Bern, Unterwalden, Uri und Tessin, unter Führung der betreffenden eidgenössischen Forstinspektoren, statt.

Es beteiligten sich an derselben 17 Forstbeamte der Kantone Bern, Luzern, Uri, Nidwaiden, Graubünden, Tessin, Waadt und Wallis.

An der VIII. Schweizerischen landwirtschaftlichen Ausstellung in Lausanne, vom 10.,--19. September 1910, beteiligten wir uns mit statistisch-graphischen Darstellungen, und Karten forstpolitischen, forstwirtschaftlichen und administrativen Inhalts, ferner durch Auflegung forstlicher Publikationen seitens unserer forstlichen Abteilung.

Noch glauben wir der Publikation des Werkes ,,Statistik und Verbau der Lawinen in den Schweizeralpen"1 im Berichtsjahre Erwähnung tun zu sollen, ein Werk, an dessen Zustandekommen, das gesamte Forstpersonal dortigen Gebietes während Jahren fleissig mitgewirkt hat.

Zum weitern Ausbau des alpinen Gartens auf Rigi-Scheidegg und für den Unterhalt von drei weitern Alpengärten wurden an Bundesbeiträgen ausgerichtet Fr. 2700 Des fernem erhielten Subsidien wie bis anhin : 1. der schweizerische Forstverein ,, 5000 2. ,, Verband schweizerischer Unterförster .

,, 1000 3. dieSektionBerndesS. A.C.fürdasalpineMuseum ,, 500 B. Jagd und Vogelschutz, a. Jagd.

Im Berichtsjahr sind uns noch nicht von allen Kantonen die vorgeschriebenen Verordnungen zum Vollzug des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz zur Genehmigung vorgelegt worden.

Den von Solothurn, Schaffhausen, Graubünden und Tessin beschlossenen Abänderungen einzelner Vorschriften ihrer kantonalen Jagdgesetzgebung in bezug auf die Patenttaxen und die Prämien für Abschuss schädlicher Tiere wurde die Genehmigung erteilt.

344

Mit einer von Freiburg in Aussicht genommenen Verschiebung der Jagderöffnung um 14 Tage erklärten wir uns einverstanden. Auch stimmten wir einem Vorschlage Graubündens zu, behufs Verhütung weitern beträchtlichen Wildschadens im Pr&ttigau, den Abschuss von Hirschen durch die Jagdaufseher, unter eventuellem Beizug geeigneter Landjäger, vorzunehmen.

Einem Gesuch des allgemeinen schweizerischen Jagdschutzvereins um Erlass des Verbotes der Fabrikation, des Importes und des Verkaufes von Stock- und zusammengeschraubten Flinten in der Schweiz konnte nicht entsprochen werden, da ein solches Verbot nur auf dem Wege der speziellen Bundesgesetzgebung erlassen werden kann. Die gleichen Gründe liegen auch gegen das angeregte Verbot des Knalldämpfers vor. Beiden Gesuchen, deren Begründetheit im Interesse des Jagdschutzes nicht bestritten werden kann, könnte am besten bei einer Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes Rücksicht getragen werden.

Die Namen von 25 im Rückfall befindlichen Jagdfrevlern, denen die Jagdbewilligung auf 3 und mehr Jahre entzogen, wurden durch das Bulletin Nr. 23, vom 6. August 1910, den Kantonen zur Kenntnis gebracht, mit der Einladung, den Betreffenden keine Jagdbewilligungen auszustellen.

Anlässlich der Beratung des Geschäftsberichtes pro 1909 hat Herr Nationalrat Choquard den Wunsch ausgesprochen, es möchte auch dem Grenzpersonal des Jura die Erlaubnis zur Konstatierung von Wildfreveln erteilt werden, wie dies im Tessin der Fall sei. Da es nach Art. l des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz, vom 24. Juni 1904, Sache der Kantone ist, dem Jagdwesen den erforderlichen Schutz angedeihen zu lassen und weder in diesem Gesetz noch in der Vollziehungsverordnung zu demselben eine Mitwirkung des Grenzwachtpersonals vorgeschrieben ist, so glaubten wir über die bereits bestehende bisherige Instruktion desselben, bei zufällig entdeckten Jagdfreveln zuständigen Orts Anzeige zu erstatten, nicht hinausgehen zu sollen.

Wenn im Tessin die Beteiligung des Grenzwachtpersonals an der Jagdaufsicht intensiver als in andern Gegenden erscheint, so ist dies auf den dort noch häufig betriebenen Vogelfang mittelst Schlingen etc. und die daherige Konfiskation der verbotenen Fanggeräte durch Grenzwächter zurückzuführen. Die bezügliche Aufsicht wurde dem Grenzpersonal anlässlich der demselben übertragenen Fischereiaufsicht überbunden.

Der Durchführung der von Herrn Nationalrat Zurburg angeregten Statistik über den Wildabschuss stehen bedeutende Schwierig-

345

keiten entgegen, namentlich in bezug auf Beschaffung zuverlässigen und erschöpfenden Materials. Zudem wird der Wildfrevel ausserhalb der Banngebiete, mangels genügender Jagdaufsicht, in solch ausgedehntem Masse betrieben, dass man durch die erhaltenen Angaben leicht zu falschen Schlussfolgerungen geführt werden könnte. Der von der ,,Dianaa, dem Organ des schweizerischen Jäger- und Wildschutzvereins, eingeschlagene Weg der ·sukzessiven Publikation der von zuverlässigen Jägern aus einzelnen Landesgegenden und Kantonen gesammelten diesfälligen .Angaben dürfte unserer Ansicht nach schneller und besser zu ·dem gewünschten Ziele führen, als wenn die nötigen Erhebungen ·durch den Bund von den Kantonen einverlangt würden.

Die Fläche der eidgenössischen Jagdbannbezirke ist mit 1699 km 2 gleich geblieben wie im Vorjahr, ebenso die Zahl der Wildhüter von 45, welche an Besoldung Fr. 44,743. 63 bezogen.

Die Gesamtausgaben für die Wildhut belauf en sich auf Fr. 51,695.08, an welche der gesetzliche Bundesbeitrag von einem Drittel mit Fr. 17,231. 70 geleistet wurde (Tabelle III).

Wildhüter Seematter fand in Ausübung seines Dienstes im Bannbezirk Faulhorn durch Absturz den Tod.

An Raubwild wurden durch die Wildhüter erlegt 460 Stück Haar- und 425 Stuck Federwild, zusammen 885 Stück (1909 765 Stück).

Zur Inspektion gelangten im Jahr 1910 die Bannbezirke: Hutstock-Urirotstock (Uri, Ob- und Nidwaiden), Silberen-Räderten (Schwyz), Kärpfstock (Glarus) und Dent de Broc (Freiburg).

Die Berichte der Jagdinspektoren samt Anträgen zur Verbesserung der Wildhut wurden den betreffenden Kantonen zur Kenntnisnahme und tunlichsten Berücksichtigung zugestellt.

Mit unserer Zustimmung gelangten durch die Wildhüter zum Abschuss : 20 Gemsen im Glarner Bezirk Kärpfstock, eine gleiche Anzahl Gemsen in den Bündner Bezirken Traversina und Bernina, sowie 60 Murmeltiere im St. Galler Bezirk Graue Hörner, wo auch wegen Schädigung der Obstbäume durch Abnagen der Rinde 15 Hasen zur Strecke kamen. Auch wurde im letztgenannten Bezirk ein Abschuss von Eichhörnchen, welche in den Waldungen beträchtlichen Sehaden verursachten, durch die Wildhüter und Revierförster vorgenommen.

Tabelle III.

Zu Seite 345.

Wildhut in den Jagdbannbeziri :en im Jahre 1910.

Banntoezirke

Tätigkeit der Wildhüter Kosten, der Wildhixt WildGrosse Erlegtes Raubwild hüter, EntFixe UnfallZulage deren Frevelschädigung SchussBesoldungen ve sicherung Bewaffnung und fUr Anzahl anzeigen Haar- Feder- oder Betrag per per fUr Wohnung prämlen der Bezirk Kanton wild wild der Taggelder V lildhüter Ausrüstung Munition und Kleiduuj

Kanton Name

km 2

kruä

Bern

1 Faulhorn .

2. Kander-Kien-Suldtal

Luzern

Schratten-Rothorn

.

.

.

.

172 l 281 / 109 \

59

.

Uri Obwalden . . . .

186

Hutstock- Uri rotstock

Nidwaiden . . . .

Schwyz

Silberen-Räderteu

Glarus

Ì Kärpfstock 2 Wiggis-Hirzlikette

Freiburg

. . . .

.

. . .

.

· . . .

79

Appenzell A.-Rh. . .

27

L Säntis

Appenzell l.-Rh. . .

92

S t . Gallen . . . .

Graubünden

1

. . .

Tessi n

1 Piü d'Aela 2 Traversina

.

5 2

11 5

44

27

74 1 6,525.-- 41

J36.--

10

500.--

36.--

71

2

1

5

700.--

60.--

75

2

6

17

950.--

.20.--

11.50

40

1

2

7

3

655.--

54.05

15.--

79

1

6

9

750.--

36.--

24.--

13 3

34 j. 5,100.-- 15

25. 10

6.50

2

1

64

2

1

28

31

2,701.--

82.80

1

9

1

1

15

24

822.--

60.--

t



3

18

3

2,150. --

f J22. 80

92

3

14

31

4,266. 70

2

30 37 1 123 56 (

{ Î1

5 7 21

4,400.--

2

2

6

30 18

50 34 [ 6,413.93

Waadt

Diablerets-Muverau

77

4

10

16

11

Wallis

1. Mont-Pleureur und Mont-Blanc de Seillon .

2. Mont-Dolent 3. Mont-Ruan

4 6 1

20 25 5

35 11 9

7

106

10 425

77

120 140 1 355 f 95

2

1 ?

24 24 1699 j 1699

3 45

63

460 i

Fr.

Fr.

105.--

6. --

Verschiedenes

Fr.

Fr.

Fr.

107.--

275.--

232. 50

25.--

47.--

608.--

202. 67

10.30

760.--

253. 33

10.70

276.--

1,019. 05

339. 68

25.47

860.--

286. 67

10.88

5,697. 05

1,899.02

25.54

3,349. --

1,116. 33

52.32

1,019. 25

339. 75

113. 23

2,445. 80

815.27

135.87

5,016. 50

1,672.17

54.52

4,931. 50

1,643. 83

40.09

7,234. 73

2,411. 58

66.37

2,498. --

832. 67

32.44

4,978. 20

1.659. 40

14.02

2,533. --

844. 33

473.80 ! 51,695.08 <

17,231. 70

82.50

85.50

521.--

27.02

19.--

65.20

36.20

2,531. 50

15.34

500. --

300.--

7,594. 50

383. 50

60.--

31.50

Fr.

1,150. 50

181.45

44.--

20.--

73.--

11,33.--

Fr.

31.--

180.--

504. 45

Fr.

32.--

50.--

34.75

Total

Bandesbeitrag

59.85

100.--

67.--

1 i

43 1 109 / 66 l

Montagne de Boudry-la Tourne

14.--

1

1 Campo Tencia 2 Simano

Neuenburg . . . .

Fr.

59

132 / 91 1 223 l

64

Dent de Broc

Fr.

Fr.

Zeitweilige AushUlle

Leistungen der Kantone per km2 Bannbezlrkfläche

!

72. --

5.60

2,300. --

1 44.--

24.--

4,440.--

1L80.--

22.50

2,070. --

30.--

44,743. 63 ! 1691. 75

662. 30

186. -30.--

46.60

86.10

203.--

187.-- 246.-- 275.30 '1688.

-- ' 978.30 1182.-- 1 !

f '

105. 54 , 30.42

346

Für die Mehrzahl der Bezirke wird über eine erfreuliche; Zunahme des Wildstandes an Gemsen und Murmeltieren, für einzelne Bezirke auch an Rehen berichtet, in geringerem Massetrifft dies für das Federwild zu. Immerhin mag erwähnt werden, dass infolge Bannung des neuenburgischen Bezirkes Montagnede Boudry-la Tourne sich in jener Gegend das Auerhuhn wieder angesiedelt hat. Ziemlich allgemein wird eine Abnahme de* Raubwildes verzeichnet. Ansteckende Krankheiten beim Wild werden keine gemeldet, dagegen aus verschiedenen Bezirken da» Auffinden von in Lawinen umgekommenen Gemsen und ein ungünstiger Einfluss der nassen Witterung auf die Gelege der Hühner und Hasen.

Nach Angaben der Wildhutberichte beträgt der Wildstand der eidgenössischen Bannbezirke zirka 7000 Gemsen und 8001 Rehe.

An den anlässlich der Jagdausstellung in Wien organisierten II. internationalen Jagdkongress vom 5. bis 7. September 1910 haben wir als Delegierte der Schweiz abgeordnet die Herren Dr. H. Vernet, Präsident des schweizerischen Jäger- und Wildsohutzvereius Diana in Duillier sur Nyon und Baron Sulzer-Wartr Vorstandsmitglied des allgemeinen schweizerischen Jagdschutzvereins auf Schloss Wart bei Neftenbach.

Durch Vermittlung unserer Gesandtschaft in Rom gelang esdem schweizerischen alpinen Museum in Bern für seine Sammlung ein Prachtexemplar eines Steiobockes aus den königlichen.

Jagden im Piémont zu verschaffen.

b. Vogelschutz.

Zum Zwecke der Haltung im Käfig oder in der Voliere wurden Bewilligungen zur Einfuhr von 287 Stück lebender unter Bundesschutz stehender Vögel erteilt. Um diese Einfuhr für die Zukunft auf das absolut Nötige einzuschränken, haben wir diesfällige wegleitende Grundsätze aufgestellt, welche bei Ausstellung solcher Bewilligungen zu beachten sind.

Einer Anregung der schweizerischen Naturschutzkommissioni folgegebend, haben wir unterm 19. Dezember ein Kreisschreiben an sämtliche Kantone gerichtet mit dem Ersuchen, ihrem Forstpersonal Weisungen zu erteilen über Durchführung verschiedener forstlicher Massnahmen zur Erhaltung und Schaffung natürlicher Niststätten für die Vogelwelt.

34?

Im Tessin gelangten zur Konfiskation durch die eidgenössischen Grenzwächter und die kantonale Gendarmerie 6210 Stück Vogelfanggeräte (1909 : 8200 Stück) wofür an Prämien Fr. 124.20verabfolgt wurden, die zur Hälfte vom Bund, zur Hälfte vom Kanton Tessin getragen werden.

Von einer Beschickung des V. internationalen Ornithologenkongresses in Berlin durch offizielle Delegierte der Schweiz, glaubten wir Umgang nehmen zu können.

Auf Wunsch des internationalen landwirtschaftlichen Institutes in Rom haben wir demselben einen einlässlichen Bericht, über die Handhabung des Vogelschutzes in der Schweiz und denVollzug der Bestimmungen der internationalen Vogelschutzkonvention erstattet. Gleichzeitig begrüssteu wir den Beschluss der Generalversammlung genannten Instituts, dahingehend, es möchten alle demselben angehörenden Staaten der internationalen Vogelschutzkonvention beitreten, wobei wir hervorhoben, dass dies namentlich auch bezüglich Italiens sehr erwünscht wäre.

In der eidgenössisshen ornithologischen Kommission wurdedas bereits vor längerer Zeit verstorbene Mitglied Herr Dr. V..

Fatio durch Herrn G. von Burg, Lehrer an der Bezirksschule in Ölten, ersetzt.

Vom Katalog der schweizerischen Vögel kam im Berichtsjahr keine weitere Lieferung zur Veröffentlichung, dagegen wird die 1911 erscheinende VIL und VIII. Lieferung annähernd den.

doppelten Umfang der bisherigen Lieferungen erhalten.

C. Fischerei.

In der B u n d e s g e s e t z g e b u n g über die Fischerei trat im Berichtsjahr keine Änderung ein.

V o l l z i e h u n g s V e r o r d n u n g e n und Erlasse. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat am 1. März 1910 ein ,,Reglement betreffend die Fischerei in den Seen des Kantons Bern"" erlassen.

Am 30. März 1910 wurde das Gesuch des Kantons Solothurn um Zulassung der Verwendung engmaschiger Netze zur Fischerei in den Gewässern des genannten Kantons, mit Ausnahme der Aare, Emme und Birs, im Sinne des Art. 4, Absatz 3t des Bundesgesetzes betreffend die Fischerei, genehmigt.

348 Ebenso wurde, am 1. April 1910, den Kantonen Aargau ·und Luzern bewilligt, den Fang von Egli und Hasel im Hallwilersee unter gewissen einschränkenden Bedingungen mit engmaschigen Netzen zu gestatten.

Der von den Kantonen Neuenburg, Waadt und Freiburg beschlossenen Abänderung der Art. 9, 17, 23 und 35 des Fischerei konkordates für den Neuenburgersee vom 16. Mai 1903 wurde am 25. Juli die Genehmigung erteilt.

Die vom Regierungsrat des Kantons Solothurn unterm 23. September 1910 in Abänderung der kantonalen Fischereiverordnung vom 7. Dezember 1891 beschlossene Verlängerung der Forellenschonzeit bis zum 31. Januar erhielt am 28. September 1910 -ebenfalls unsere Genehmigung.

Auch dem Beschlüsse des Regierungsrates des Kantons Bern betreffend die neue Abgrenzung des Schongebietes im Thunersee bei der Aaremündung, gemäss Art. 3 des Bundesgesetzes über ·die Fischerei, wurde am 9. November 1910 zugestimmt.

Auf Grund des Art. 27 des ebenerwähnten Bundesgesetzes haben wir 9 verschiedenen Eingaben der Kantone Graubünden und Tessin betreifend die zeitliche und örtliche Einschränkung der Fischereiausübung in bestimmten Gewässern entsprochen.

Im Berichtsjahre wurde die Gestattung des Hechtfanges im Hallwiler- und Sarnersee, des Hecht- und Braehsmenfanges im Zugersee, des Hecht- und Karpfenfanges im Vierwaldstättersee, ·sowie des Fanges von Hechten, Egli und Haseln im Sempacherund Baldeggersee, während der Frühjahrssehonzeit, unter beschränkenden Bestimmungen ausnahmsweise, gemäss Art. 15, Absatz 4, des Bundesgesetzes über die Fischerei, bewilligt.

Einem Fischer im Kanton Bern ist die Berechtigung zum Fischfang auf die Dauer von 2 Jahren, gemäss Art. 32, Ziffer 2, ·des Bundesgesetzes, entzogen worden.

Mit Bundesratsbeschluss vom 22. Februar 1910 wurde ein Rekurs der Gebrüder Matter, Färberei, in Kölliken gegen einen Beschluss des aargauischen Regierungsrates betreffend die Ableitung schädlicher Stoffe in Fischgewässer, am 5. Juli 1910 ein weiterer Rekurs des Fischers Magnin in Aire-la-Ville gegen einen Beschluss des Staatsrates des Kantons Genf betreffend Fischerei in der Rhone abgewiesen.

Ü b e r e i n k ü n f t e . Die Konferenz der Bevollmächtigten der Bodenseeuferstaaten in Angelegenheiten der Bodenseefischerei

349 fand am 6. Juli 1910 in Friedrichshafen statt. Die Schweiz war vertreten durch den Chef unserer Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei als Bevollmächtigten, und durch unseren Fischereiinspektor als Sachverständigen und stellvertretenden Bevollmächtigten. Den beteiligten Kantonen St. Gallen und Thurgau war unsererseits Gelegenheit geboten worden, sich an der Konferenz vertreten zu lassen ; während St. Gallen auf die Beschickung derselben verzichtete, hatte Thurgau Herrn Schweizer als Sachverständigen abgeordnet. Der schweizerische Fischereiverein hatte sich durch Herrn Professor Dr. Heuscher vertreten lassen. Aus den Verhandlungen der Konferenz sind hier besonders zu erwähnen die gefassten Beschlüsse über die einheitliche Bezeichnung der auf dem Bodensee gebräuchlichen Fanggerätschaften, wie die Aufstellung von Grundsätzen für die Einführung einer gemeinsamen Fischereioberaufsicht und den Entwurf einer Dienstanweisung für den eventuell anzustellenden Oberaufseher. Das zwischen sämtlichen Bodenseeuferstaaten vereinbarte Verbot betreffend die Verwendung von Motorbooten beim Fischereibetrieb, mit Wirksamkeit ab 1. Januar 1911, wurde auf unsere Veranlassung hin vom Kanton St. Gallen am 10. Dezember 1910, vom Kanton Thurgau am 25. November 1910 erlassen und publiziert.

Wiederholte Eingaben des Staatsrates des Kantons Waadt betreffend die unhaltbar gewordenen Fischereiverhältnisse auf dem Léman, sowie eine diesbezügliche Petition von 1148 waadtländisehen Bürgern führten nach Anhörung der mitbeteiligten Kantone zur Kündigung der mit Frankreich am 9. März 1904 abgeschlossenen Fischereikonvention auf den 31. Dezember 1911 und zur Ausserkraftsetzung des Réglementes vom 20. Januar 1909 ZM dieser Konvention auf den 31. Dezember 1910 durch Bundesratsbeschluss vom 23. Dezember 1910.

Eine Petition von Genfer Fischern betreffend Herabsetzung ·der von zitierter Konvention vorgeschriebenen Maschenweite der Reusen für das Gebiet des Genfersees wurde von der Bundesversammlung an den Bundesrat geleitet und von letzterem abgewiesen.

Die Verhandlungen mit Italien über eine Partialrevision der Fischereiübereinkunft vom 13. Juni 1906 wurden zum Abschluss gebracht, indem der Text der Zusatzartikel zu dieser Übereinkunft endgültig bereinigt werden konnte. Nach erfolgter Ratifizierung der erwähnteu Zusatzartikel soll alsdann das im Entwurf bereits durehberatene Vollziehungsreglement zur Übereinkunft von den beiden vertragschliessenden Staaten erlassen werden.

350 F i s c h e r e i a u f s i c h t . Nach den uns von den Kantonem zugekommenen Berichten befanden sich im Berichtsjahr 193 Fischereiaufseher im kantonalen Dienst (1909: 196), die zeitweise von 14 Gehülfen (1909: 10) unterstützt wurden. Die Besoldungen, Tagegelder und Reiseentschädiguogen der Aufseher beliefen sich auf Fr. 83,837. 76 (1909: Fr. 84,113. 96). Der Bund leistete an diese Kosten einen Beitrag von 50 % oder Fr. 41,918. 91.

Für den Abschuss von fischereischädlichen Tieren verausgabten die Kantone Fr. 1245 (1909: Fr. 14173; der Bund beteiligte sich daran mit Fr. 539. 50.

Zur Heranbildung von Fischereiaufsehern wurde unter Leitung unseres Fischereiinspektors ein deutscher Fisehereilehrkurs vom 28. Februar bis 5. März 1910 in Luzern abgehalten, der von 32 Teilnehmern aus den Kantonen Zürich (2), Bern (11)T Luzern (1), Uri (1), Glarus (1), Zug (1), Solothurn (3),, St. Gallen (2), Graubilnden (7) und Aargau f3),, sowie von S Hospitanten bei einzelnen Vorträgen und Übungen, besucht war, G e w ä s s e r - V e r u n r e i n i g u n g . Im Berichtsjahre hatten wir uns in 8 Fällen mit der Verunreinigung von Fischgewässerrt durch Fabrikabgänge und sonstige schädliche Stoffe zu befassen ; sie betrafen Verunreinigungen des Gossauer Dorl'baches, desBergbaches bei Tablât, der Wyna, der Limmat, der Suhre, der Venoge, der Morges und des Wallensees. Wir sahen uns veranlasst, von den betreffenden Kantonen die Beseitigung fraglicher Übelstände zu verlangen. Wo es nötig war, haben wir die Verhältnisse durch Untersuchungen an Ort und Stelle prüfen lassen,, um den zuständigen Behörden ein zweckentsprechendes Vorgehen an Hand der diesfälligen Gutachten zu erleichtern.

F i s c h w e g e . In Fragen der Erhaltung des freien Zuges der Fische wurden wir auch im abgelaufenen Berichtsjahre häufig in Anspruch genommen und zwar bei 1. dem Kraftwerk ßeznau in der Aare, 2. dem Kraftwerk in der Rhone bei Genf, 3. dem projektierten Wasserwerk Eglisau im Rhein, 4. der Wasserkraftanlage in Rupperswil, 5. der Wasserwerkanlage in der Reuss bei Windisch, 6. dem Elektrizitätswerk der Stadt Aarau, 7. dem Kraftwerk Augst-Wyhlen, 8. dem Kraftwerk Rheinfelden, 9. dem Kraftwerk Laufenburg, 10. den Wasserkraftanlagen in der Versoix.

351

Eine Reihe von Projekten für die Erstellung von Fisch·wegen wurde begutachtet und genehmigt; an einzelnen Wehren wird das Fischpassaystem Denil, das wir durch unseren Fischereiinspektor an Ort und Stelle in Belgien prüfen Hessen, zur Anwendung gelangen. Die schon seil längerer Zeit angestrebten Verbesserungen an den Fischwegen der Kraftwerke in der Rhone bei Genf sind nun, soweit dies noch möglich war, ausgeführt worden; ausserdem wurde die Stadt Genf verpflichtet, alljährlich 100,000 Stück Jungbrut oder 7500 Sömmerlinge von Forellen unter amtlicher Kontrolle in die Gewässer der Rhone auszusetzen.

Ebenso ordnen wir auch in anderen Fällen, in denen von der Errichtung zweckdienlicher Fischwege aus technischen oder finanziellen Gründen abgesehen werden muss, die alljährliche Einsetzung eines angemessenen Postens von Jungfischen in die fraglichen Gewässer auf Kosten der betreffenden Kraftwerksbesitzer an.

F i s c h z u c h t . Während der Brutperiode 1909/10 waren, wie im Vorjahre, 188 Fischbrutanstalten im Betrieb; die Fläche der Brutunterlagen betrug 613,9i m 2 (im Vorjahre 593,15 m 2 ) und die Stückzahl der Brutgläser 516 gegen 478 in der Brutperiode 1908/09. Aus 116,234,660 Stück eingelegter Eier wurden 84,732,460 Fischchen gewonnen, von denen, mit Inbegriff von 54,302 Sommerungen, 84,282,372 Stück (1908/09: 64,013,813) unter amtlicher Kontrolle in öffentliche Gewässer ausgesetzt wurden. Es folgt hier ein Auszug aus der Zusammenstellung der erbrüteten Fischchen: a. Inländische Arten: Stück Lachse 1,109,770 Lachsbastarde 23,200 Seeforellen 2,575,200 Fluss- und Bachforellen 6,798,340 Rötel (Saiblinge) 5,563,690 Äschen 2,192,560 Felchen 58.618,300 Hechte 7,579,800 Aale (als Montée bezogen) 80,000 Karpfen (als Brut bezogen) 6,000 o. Ausländische Arten : Kegenbogenforellen .

162,600 Bachsaiblinge 23,000 Zusammen 84,732,460 (Tabelle IV.)

Tabelle IV.

Zu Seite 351.

Total

70,000 441,500 65,360 2,368,450 119,250 244,500 245,000 3,200 11,500 90,000 311,000 47,500 68,000 9,500 46,100 661,900 313,000 25,000 35,500 34,200 236,100 22,000 6,000 76,000 126,000 45,000 667,500 345,000 1,343,200 502,000 100,000 340,000 256,300 1,413,700 95,500 76,200 296,100

c"

Äsche

'S"

-- or:

Rötel % S g (Salmo sai (Thymallus vulgaris

fs!

m -S

velinus L.)

5,000

110,000 2,300,000 538,000 8,250,000 7,830,000

1,086,000

795,000

512,000

3,000 4,000

Nih.)

Felchen (Coregoni)

Hecht (Eäox lucius L.)

190,000 86,000 300,000

3,490,000 4,932,000 14,160,000

4,760,700 58,500 175,000

8,290,000 1,105,000

88,000 60,000 22,000

--

1,354,300 7,980,000 224,300 17,899,200 2,545,600 350,000 244,000 10,000 125,000 2,120,000

30,000 13,045,000

Total

3,623,500 11,310,810 8,502,750 245,000 1,895,700 90,000 311,000 115,500 13,238,300 14,821,900 371,500 94,700 264,100 377,000 10,195,500 345.000 ll,26i;500 20,769,100 1,200,300 3,754.200 106,200 13,341,100

188 1,197,500 40,200 2,804,410 7,626,950 182,000 25,000 6,095,700 2,595,100 86,509,200 9,158,600 116,234,660

Lachs (Trutta salar L.)

469,000

19,300 18,000 117,000 486,470

1,109,770

Lachsbastard

Fluss- und Seeforelle Bachforelle (Trutta (Trutta lacustris L.] fario L.)

50,000 366,900 58,000 2,161,500 83,300 213,900 232,000 9,000 3,000 85,200 303,500 45,600 67,000 45,000 9,200 642,900 275,600 19,200 19,600 187,800 4,000 70,500 38,500 591,380 309,600 1,167,110 90,900 310,300 236,400 1,314,800 89,300 70,000 225,750

Gibb.)

Fluss- und Seeforelle Bachlorelle (Trutta (Trutta lacustris L. fario L.)

Regenbogen-

Lachs* bastard

Bachsaibling (Saloio fontinalis)

5 48 14 1 Uri .

3 1 Obwalden . . . .

1 Nidwaiden . . . .

1 4 Zue . .

7 Freiburg .

.

Solothurn . . . . 11 2 Baselstadt . . . .

9 Basellandschaft . . .

1 Schaffhausen . . .

S t . Gallen . . . . 15 3 Graubunden . . . .

28 Thurgau .

.

5 14 Tessin 10 Waadt 2 l Wallis .

3 Neuenburg . . . .

Genf Bern

Lachs (Trutta salar L.)

forelle (Salmo irideus

Kantone

Ausgebrütete ITischchen

Eingesetzte EieiRegenbogenforelle (Salmo irideus Gibb.)

Anzahl der Anstalten 1

Leistungen der schweizerischen Fischbrutanstalten während der Brutperiode 1909/1910.

Rötel j Äsche (Salmo sal-P^"' velinus L.) *

3,000

90,000 390,000

3,600

Felchen (Coregoni)

4,000

1,990,000 5,893,000 5,815,000

940,000

680,000

4,400,450

Aal

Hecht (Esox IUCÌUB L.)

(Anguilla Flem.)

80,000 10,000 55,000 200,000

3,345,000 4,390,000 5,500,000 35,300 157,500

74,000 58,000 20,000

6,805,000

842,000

1.242,760 6,844.300 '161,000 13,506^800 2,012,800 219,240 300,000 6,500 109,500 1,767,200

27,000 6,172,000

23,200 2,575,200 6,798,340 162,600 23,000 5,563,690 2,192,560 58,618,300 7,579,800

Total

Karpfen

!

Summa der unter amtlicher Kontrolle in öffentliche Gewässer ausgesetzten Fischchen

Bru Mäche

Brut gläser

Eierun terlagen

Al zahl

im gesamten

im Betrieb



m1

im geim samten Betrieb

3,055,900 2,970,900 56.00 40.M 21 8,560.500 8,451,500 90.03 65.55 54 6,319,800 6,319,800 38.,, 22.01 65 232,000 232,000 19.eo 9.50 1,632,000 1,632,000 19..3 15.JS 6 85,200 85,200 2.08 4 1.06 303,500 303,600 3.34 3.34 112,600 112,600 3.20 3.20 12,189,650 12,189,600 78.20 71.80 55 6,142,900 6,142,900 23.80 16..0 16 310,900 310,900 9 8.06 6.00 58,100 68,100 9.60 .00 209,800 209,800 5.51 4.93 345,000 345,000 21.60 10.60 3 8,350,880 8,234,380 15.« 12.21 28 309,600 309,600 7.10 7.40 -- 9,818,640 9,707,300 64.10 50.42 67 15,771,500 15,771,500 87 2.60 2.60 70,000 6,000 1,148,440 1,148,440 37.90 31.80 5 3,280.800 3,262,300 73.88 70.60 36 97,000 33,000 6.02 4.34 6,397,750 6,397,750 26.« 26.40 60 ~~ | 80,000 6,000 84,732,460 84,228,070 613.8, 482.,, 516 --

1

15 48 46

Summa der unter amtlicher Kontrolle h Öffentliche Gewässer ausgesetzten Stimmerllnge :

7,740 8,000 ;

6 0 23 16 7 3 27 56 85 5 27

7,903

1,800 4,531

58

9.550 14^678

422

54.302

:

352 Für die Erbrütung und Aussetzung obiger Fischchen richtete der Bund an die Kantone, zuhanden der Besitzer der Brutanstalten, einen Beitrag von Fr. 32,735 aus (1909 : Fr. 31,310),.

gestützt auf einen Bericht unserer Inspektion für Forstwesen,, Jagd und Fischerei über den Zustand der Fischbrutanstalten und deren Betrieb.

V e r s c h i e d e n e s . An den schweizerischen Fischereiverein wurde, wie bisher, ein Jahresbeitrag von Fr. 4000 ausgerichtet.

Die Furunk'-ilosekrankheit der Salmoniden ist im Berichtsjahre in zahlreichen Gewässern neu aufgetreten ; ihr Verbreitungsgebiet hat sich namentlich auch nach der Westschweiz hin ausgedehnt. In einzelnen Flüssen, Bächen und Seen hat die Seuche, der man leider machtlos gegenübersteht, beträchtlichen Schaden angerichtet.

An der schweizerischen Landwirtschaftsausstellung in Lausanne hat sich unsere Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei auch in der Abteilung ,,Fischereia mit einigen statistisch-graphischen Darstellungen beteiligt.

IX. Abteilung für Mass und Gewicht.

Am l'J. April 3 bestellten wir die in Art. 18 des Gesetzes über Maß und Gewicht vorgesehene Fachkommission von 5 Mitgliedern aus den Herren Nationalrat Prof. Dr. C. Zschokke in Aarau, als Präsidenten; Dr. P. Chappuis, Ehreomitglied des Internationalen Bureaus für Maß und Gewicht (Paris) in Basel; Dr. A. Kleiner,, Professor der Physik an der Universität Zürich ; Ingenieur J. Landry, Professor der Elektrotecknik an der Ingenieurschule in Lausanne; Ingenieur C. Roth, Direktor des Gaswerks und der Wasserversorgung der Stadt Bern.

Infolge Erkrankung des Herrn Kommissionspräsidenten fand die erste Sitzung der Kommission erst am 23. September statt, anlässlich welcher Herr Dr. P. Chappuis zum Vizepräsidenten ernannt wurde. In 12 Sitzungen behandelte die Kommission, ausser den ihr von, unserm Departement des Innern zur Vorberatung überwiesenen Anträgen betreffend den Ausbau des Amtes für Maß und Gewicht, den Reglementsentwurf für das nämliche Amt, sowie, in erster Lesung, deu Entwurf für die Vollziehungsverordnung betreffed die im Handel und Verkehr gebrauchten Längen- und Hohlmaße, Gewichte und Wagen.

Am 1. April trat der im Dezember 1909 gewählte Adjunkt

35?

des Amtes, Herr Dr. K. Böschenstein, seine Stellung an; ebenso am 15. Mai der am 19. April 1910 gewählte Buchhalter-Korrespondent, Herr J. Wieringa.

Im April unternahm der Direktor des Amtes mit unserer Genehmigung im Hinblick auf die bevorstehenden organisatorischen.

Arbeiten eine Studienreise nach Paris und besuchte das internationale Bureau für Maß und Gewicht in Sèvres, die Laboratorien für die Prüfung von Gas , Wasser- und Elektrizitätsmessern der Stadt Paris, das Laboratoire d'Essais du Conservatoire national des Artset Métiers, die Compagnie pour la Fabrication des Compteurs et Matériel d'Usines à gaz, à eau et à électricité.

Im Juli wurde der Entwurf der Vollziehungsverordnung betreffend Längen- und Hohlmaße, Gewichte und Wagen, den Kantonsregierungen, sowie privaten Interessenten zur Kückäusserung, zugestellt mit Antwortfrist bis Ende September, sodass die zahlreich eingelangten Eingaben an das Departement der eidgenössischen Maß- und Gewichtskommission zu Beginn ihrer Beratungen zur Verfügung standen. Im weitern wurde von der Direktion des Amtes die nachfolgend erwähnten Verordnungsentwürfe ausgearbeitet und dem Departement zuhanden der vorberatenden Maßund Gewichtskommission eingereicht: Instruktion für die schweizerischen Eichmeister zur Vollziehungsverordnung über die im Verkehr verwendeten Längenund Hohlmaße, Gewichte und Wagen; Vollziehungsverordnung betreffend die amtliche Prüfung und Stempelung von Gasmessern; Priifungsbestirnmungen des eidgenössischen Amtes für Maßund Gewicht betreffend Thermometer; Prüfungsbestimmungen betreffend Aräometer und physikalischchemische Messgeräte für wissenschaftliche und technische Zwecke;, Verordnung betreffend Präzisionsgewichte.

Die durch das Bundesgesetz beziehungsweise die Verordnung vorgeschriebene Inspektion über Maß und Gewicht betraf im abgelaufenen Jahre die Kantone Waadt, Freiburg und Genf. Über daa Resultat derselben wurden dem Departement des Innern zuhanden der kantonalen Behörden einlässliche Berichte eingereicht.

Instruktionskurse für neugewählte Eichmeister fanden 2 statt.

Der Frühjahrskurs war von 7 Teilnehmern aus den Kantonen Baselland, Bern, Schwyz, Wallis und Freiburg besucht, der Herbstkurs von 3 Teilnehmern aus den Kantonen Zürich, St. Gallen und Schwyz. Auf Grund der Resultate der Schlussprüfungen konnten 9 von den 10 Kandidaten den Behörden der genannten Kantone zur Wahl empfohlen werden.

354 An experimentellen Arbeiten wurden ausgeführt: Prüfungen von Längemaßen und Messapparaten (Stahlbändern, Normalatäben, Teilungsprüfungen, Komparatoren für Messlalten) 40 Präzisionsgewichte 1005 Wagen 65 Alkoholometer 79 Thermometer 109 Hohlmaße u n d Messapparate . . . . 207 Gasmesserexpertisen 6 Guskubiziei'apparate 7 Hygrometer 6 Dazu kam die. Lieferung von Ausrüstungsgegenständeo, Ergänzungen und Ersatzbe^tandleilen für die kantonalen Eichstätten (HohlmHße aus Glas und Metall, Wagen, Nurmal- und üebrauchsprobegewiehte, Libellen etc.)Die bestehenden Einrichtungen wurden nach Maßgabe der zur Verfugung gestellten Mittel ergänzt und erweitert durch Beschaffung eines Hauplnormalaräonietersritzes (G. H. Schultze, Berlin), eines Präzisionsschraubenmikrometer für Endmaße, eines elektrischen Röhrenofens von Heraeus, einer Anzahl Thermometer, ·eines Wasserdestillierapparatea und diverser kleiner Hülftiapparate für Lahoratoriumszweeke.

Gegen Ende des Jahres konnte dem Amt ein weiterer Raum mit den nötigen Zuleitungen für G«s und Wasser zu den bisherigen im Souterrain des Parlamentsgebäudes befindlichen Laboratoriumsräurnlithkeiten zur Verfügung gestellt werden.

In Angelegenheiten des Maß- und Gewichtswesens wurde das Amt in 72 Fällen von kantonalen Behörden, und in 109 Fällen von kantonnlen Eichstätlen in Anspruch genommen.

Die Zahl der ausgehenden amtliehen Berichte und Korrespondenzen des Amtes belief sich im Bencht.sjnhre auf 18Ì10 (798 im Vorjahr und diejenige der eingehenden Briefschaften auf 1120 (603 im Vorjahr).

Die Anstalt erhielt die Besuche des Herrn Dr. Murat, Direktor des kgl. rumänischen Amtes für Maß und Gewicht sowie des kgl. huliaiischen Inspektor» für Maß und Gewicht, Herrn S. Spasäoff.

Beide Beamte kaineu zu Stu Jienzwecken.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1910.

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Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1911

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

14

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.04.1911

Date Data Seite

195-354

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10 024 150

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