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Die Betriebseröffnung der Linie Union-Nest der Trambahn St. Gallen wird auf Montag den 30. Oktober unter einigen Bedingungen gestattet.

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Bekanntmachungen von

Departementen il andern Verwaltungsstellen desBlies.

Kunststipendien.

Laut Bundesbeschluss vom 18. Juni 1898 und Vollziehungsverordnung vom 25. Januar 1910 kann aus dem Kredit für Förderung und Hebung der Kunst in der Schweiz alljährlich eine Summe für die Ausrichtung von Stipendien an schweizerische Künstler verwendet werden.

Die Stipendien werden zur Förderung von Studien, sowie in besondern Fällen an anerkannte Künstler eventuell auch zur Erleichterung der Ausführung von Kunstwerken verliehen.

Anspruch auf die Unterstützung haben nur solche Künstler, die schon durch hervorragende Leistungen bekannt geworden sind, oder deren bisherige Arbeiten darauf schliessen lassen, dass sie mit Erfolg weitere Kunststudien betreiben werden.

Schweizerische Künstler, die das Stipendium zu erlangen wünschen, wollen sich bis 31. Dezember nächsthin beim unterzeichneten Departemente anmelden.

Das Gesuch ist auf einem hierzu besonders erstellten Formular einzureichen und muss von einem Heimatschein oder sonstigen amtlichen Schriftstück, dem die Herkunft des Bewerbers zu entnehmen ist, begleitet sein. Ausserdem sind zwei bis drei Arbeiten des Bewerbers -- wovon wenigstens eine vollständig

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ausgeführte -- die gestatten, dessen Befähigung zu beurteilen, einzusenden. Diese Arbeiten sollen nicht vor dem 1. Januar, spätestens aber am 15. Januar 1912 beim Departement des Innern eintreffen.

Das Anmeldeformular und der Auszug aus der Vollziehungsverordnung vom 25. Januar 1910 betreffend die Stipendien, alles Nähere über Verabreichung und Höhe dieser Unterstützungen enthaltend, können bei der Kanzlei des Departements des Innern bezogen werden.

B e r n , den 24. Oktober 1911.

(3.)..

Eidg. Departement des Innern.

Nachweiser zum Bundesblatt.

Die Fortsetzung des Nachweisers zum Bundesblatt, d. h. das Register sämtlicher der Bundesversammlung erstatteten und im Bundesblatte abgedruckten Botschaften und Berichte, nebst Angaben über die Erledigungs weise der betreffenden Geschäfte, sowie der bundesrätlichen Entscheide und Kreisschreiben, umfassend die Jahre 1901 bis und mit 1910, ist soeben erschienen und kann zum Preise von Fr. 3 beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei bezogen werden.

Von frühern Nachweisern können noch abgegeben werden : 1888--1897 zum Preise von Fr. 2 1898-1900 ,, ,, ,, ,, l B e r n , den 30. September

1911.

Schweiz. Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1911

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

44

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.11.1911

Date Data Seite

395-396

Page Pagina Ref. No

10 024 382

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