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Bundesblatt 114. Jahrgang

Bern, den 8. November 1962

8603

Bericht

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Band II

des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1961/62 (Vom 23. Oktober 1962) Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Unter Bezugnahme auf Artikel 2 des Eegulativs Ihrer ständigen Alkoholkommissionen vom 10. Juli 1903 beehren wir uns, Ihnen über die Durchführung der Alkoholgesetzgebung in der Zeit vom I.Juli 1961 bis 30.Juni 1962 nachstehenden Bericht zu unterbreiten.

I. Allgemeines Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind folgende, den Geschäftsbereich der Alkoholverwaltung betreffende und in der Sammlung der eidgenössischen Gesetze veröffentlichten Erlasse herausgekommen: 1. Bundesratsbeschluss vom 14. Juli 1961 über die Einfuhr von Kartoffelerzeugnissen für die menschliche Ernährung (AS 1961, 546 und 628).

2. Bundesratsbeschluss vom 8.September 1961 über die Verwertung der Kernobsternte 1961 (AS 1961, 766).

3. Bundesratsbeschluss vom 8.September 1961 betreffend die Übernahmepreise für Kernobstbranntwein und die Besteuerung gebrannter Wasser (AS 1961, 763).

4. Bundesratsbeschluss vom 8.September 1961 über die Preisfestsetzung für Kartoffeln der Ernte 1961 (AS 1961, 770).

5. Bundesratsbeschluss vom 8.Dezember 1961 über die Verkaufspreise der Alkoholverwaltung für Industriesprit (AS 1961, 1040).

Bundesblatt. 114. Jahrg. Bd. II.

69

1030 6. Bundesratsbeschluss vom 8. Dezember 1961 über die Verkaufspreise der Alkoholverwaltung für denaturierten Sekundasprit (AS 1961,1043).

7. Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz) und zum Bundesgesetz über die Konzessionierung der Hausbrennerei vom ß.April 1962 (AS 1962, 319).

8. Bundesratsbeschluss vom 22. Juni 1962 über die Verwertung der Kartoffelernte 1962 (AS 1962, 755).

Durch Postulat des Nationalrates (Postulat Hauser, Nr. 7124) wurde am 26. Juni 1956 der Bundesrat ersucht, Bericht und Antrag einzubringen, wie die hinsichtlich der Hausbrennerei noch bestehende Lücke in der eidgenössischen Alkoholgesetzgebung geschlossen werden kann.

Der Bundesrat erklärte sich bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Am 6. April 1962 hat der Bundesrat eine neue Vollziehungsverordnung zum Alkoholgesetz und zum Hausbrennereigesetz verabschiedet. In dieser Verordnung hat die Begelung der Hausbrennerei einen Ausbau mit dem Zweck erfahren, die Berechtigung zum steuerfreien Eigenbedarf und das Mass seiner Beanspruchung im Rahmen der Alkoholgesetzgebung stärker einzuschränken, als dies bis anhin der Fall war. Damit ist auch dem Postulat Hauser Rechnung getragen worden, so dass dieses als erledigt abgeschrieben werden kann.

Über die der Alkoholverwaltung beigegebenen Kommissionen ist folgendes zu berichten: 1. Fachkommission

Die Fachkommission hielt im Berichtsjahr zwei Sitzungen ab. In der ersten Sitzung vom 17. August 1961 in Bern wurden die auf dem Gebiete der Obstverwertung, der Obstbauumstellung sowie der Kartoffelverwertung vorzukehrenden Massnahmen besprochen. Ferner wurde zu den Mostobstpreisen, den ÜbernahmePreisen für Kernobstbranntwein und zu der Besteuerung der Spezialitätenbranntweine im Geschäftsjahr 1961/62 Stellung genommen. An der zweiten Tagung vom 22. Februar 1962 in Zürich wurden die Massnahmen zur Förderung des Absatzes von Erzeugnissen des Kartoffel- und Obstbaues behandelt und die technische Verarbeitung von Kartoff ein zu Erzeugnissen für die menschliche Ernährung erörtert.

2. Alkoholrekurskommission

Die Alkoholrekurskommission hat im Verlaufe des Berichtsjahres zwei Sitzungen abgehalten. Die Geschäftstätigkeit zeigt folgendes Bild : Zu Beginn des Berichtsjahres hängig 2 Beschwerden Im Berichtsjahr eingegangen 15 Beschwerden l Revisionsgesuch Zusammen

18 Fälle

1031 Hievon wurden erledigt durch: Abweisung Nichteintreten Eückzug

11 Beschwerden 2 Beschwerden 2 Beschwerden Zusammen

Hängig am Ende des Berichtsjahres

15 Beschwerden 2 Beschwerden l Eevisionsgesuch

II. Verwaltung A. Personalbestand Der Personalbestand betrug am 30. Juni 1962 gleich wie zu Beginn des Geschäftsjahres 1961/62 224 Personen. Davon entfielen 197 auf die Zentralverwaltung und 27 auf die Lagerhäuser. Ferner bestanden am Ende des Geschäftsjahres 2535 nebenamtlich geführte Brennereiaufsichtstellen.

B. Personal- und allgemeine Ausgaben Im Voranschlag waren für Personal- und allgemeine Ausgaben 9 962 000 Franken vorgesehen. Verausgabt wurden 10 058 024,07 Franken. Diese Summe setzt sich aus 4400202,60 Franken für Personalausgaben und 5657821,47 Franken für allgemeine Verwaltungsausgaben zusammen. Einzelheiten sind aus der Eechnung auf Seite 1053 ersichtlich.

III. Brennereiwesen A. Gewerbliche Brennereien und gewerbliche Brennauftraggeber Am I.Juli 1961 wurden 2401 Konzessionen für gewerbliche Brennereien verzeichnet. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres sind 74 Konzessionen infolge der Umteilung von Gewerbebrennern zu den Hausbrennern sowie wegen Handänderungen und Erwerbes von Brennapparaten durch die Alkoholverwaltung erloschen. Dagegen sind durch die Übertragung von gewerblichen Betrieben auf neue Inhaber und durch die Umteilung von Hausbrennern zu den Gewerbebrennern 115 neue Konzessionen ausgestellt worden.

Der Bestand der Konzessionen hat sich durch diese Änderungen im Verlaufe des Geschäftsjahres von 2401 auf 2442 erhöht. Dieser setzt sich wie folgt zusammen : l Konzession für eine Hackfruchtbrennerei (Zuckerfabrik Aarberg für inländische Eübenzuckermelasse), 2 Konzessionen für Industriebrennereien (Zuckerfabrik Aarberg für ausländische Zuckermelasse und Cellulosefabrik

1032 Attisholz), 840 Konzessionen für die Herstellung von Kernobstbranntwein, 902 Konzessionen für die Herstellung von Spezialitätenbranntwein und 697 Konzessionen für den Betrieb einer Lohnbrennerei. Von den insgesamt 1292 konzessionierten Betrieben besassen 854 mehr als eine Konzession.

Die Zahl der gewerblichen Brennauftraggeber hat im Verlaufe des Geschäftsjahres von 39 919 auf 42 779 zugenommen. Wie in frühern Jahren fällt der festgestellte Zuwachs hauptsächlich auf Hausbrennauftraggeber, die wegen der Aufgabe ihres Landwirtschaftsbetriebes zu den gewerblichen Branntweinproduzenten umgeteilt wurden, sowie auf neu gemeldete Produzenten, die entweder keinen Landwirtschaftsbetrieb im Sinne der Alkoholgesetzgebung bewirtschaften oder neben eigenen auch zugeführte Eohstoffe brennen lassen.

Über die Entwicklung der Branntweinerzeugung der Gewerbebrenner und gewerblichen Brennauftraggeber in den letzten fünf Jahren gibt die nachstehende Tabelle Aufschluss : Branntweinerzeugung der gewerblichen Brennereien und gewerblichen Brennauftraggeber

Geschäftsjahr

1957/58 1958/59 1959/60 1960/61 1961/62

Spezialitätenbranntwein aus

Rernobstbranntwein Kirschen

TraubenZwetschgen trestern, u. Pflaumen Weinhefe, Weinresten Liter 100 %

andern Rohstoffen

Zusammen

Gesamterzeugung an Kernobstund Spezialitätenbranntwein

191 808 574 548 422 868 727 393 726 153

51045 91 155 228 230 86066 377 890

191 785 247 311 432 704 419 692 379 029

13937 448575 543 648 20339 933 358 9 829 180 38653 1 122 455 1 935 582 28775 1 261 926 6 826 009 30048 1 513 120 3 579 563

3 486 911 528 554

166 877

334 104

26350 1 055 885 4 542 796

95073 8 895 827 813 127 5 564 083 2 066 443

Durchschnitt 1957/58

bis

1961/62

In der Berichtsperiode ist entsprechend dem geringen Ertrag der Kernobsternte auch weniger Kernobst gebrannt worden. Von der erzeugten Branntweinmenge von 2 066 443 Liter sowie aus Vorräten des Vorjahres sind l 707 632 Liter der Alkoholverwaltung abgeliefert und 365 274 Liter versteuert worden.

Vom versteuerten Kernobstbranntwein entfielen mehr als ein Drittel, nämlich 145 616 Liter, auf Williamsbirnen-Branntwein, dessen Erzeugung gegenüber dem Vorjahr erheblich angestiegen ist.

1033 Eine stetige Zunahme erfuhr auch die Erzeugung an Spezialitätenbranntwein durch die gewerblichen Betriebe. Die Erzeugung an Kirsch war allerdings entsprechend dem unverändert gebliebenen Ernteertrag ungefähr gleich gross wie im Vorjahr. Dagegen ist im Brennjahr 1961/62 wegen der Eekordernte an Pflaumen und Zwetschgen bedeutend mehr Pflaumen- und Zwetschgenwasser erzeugt worden als in frühern Jahren, während umgekehrt die Branntweinerzeugung aus Produkten des Weinbaues trotz grosser Ernte im Vergleich zum Vorjahr kleiner ausgefallen ist.

B. Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber a. Bestand Am 80. Juni 1962 belief sich die Zahl der anerkannten Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber auf 152 640, gegenüber 154 654 im Vorjahr. Davon entfielen 22 220 auf Hausbrenner und Miteigentümer von Brennapparaten und 180 420 auf Hausbrennauftraggeber. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl der Hausbrenner um 506 und diejenige der Hausbrennauftraggeber um 1508 vermindert. Dieser Eückgang ist auf den Aufkauf von Brennapparaten durch die Alkoholverwaltung sowie auf den Umstand zurückzuführen, dass die Zahl der Produzenten, welche die Voraussetzungen eines Hausbrenners im Sinne der Alkoholgesetzgebung erfüllen, dauernd abnimmt.

b. Branntweinerzeugung der Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber *)

Geschäftsjahr

1956/57 1957/58 1958/59 1959/60 1960/61 Durchschnitt 1956/57 bis 1960/61

Kernobstbranntwein

Spezialitätenbranntwein aus Zwetsch- Trauben- andern Kirschen gen und trestern, Roh- Zusammen Pflaumen Weinhefe, stoffen Weinresten Liter effektiver Gradstärke *«

Gesamterzeugung

341 184 17205 922 108 3 671 704 296 214 22368 593 312 1 322 128 364 963 30412 1 265 6215 529 146 478 869 40101 1 100 038 4 384 682 454 142 35574 1 244 2034857474

2 749 596 728 816 4 263 525 3 284 644 3 613 271

437 590 157 908 721 954 264 630 666 491

2 927 970

449715 159 13% 387 075 29132 1 025 0573 953 027 ·

126 129 116 822 148 292 316 438 87996

*) Die Zahlen für das Geschäftsjahr 1961/62 liegen noch nicht vor, so dass hier nur die Entwicklung bis 1961 gezeigt werden kann.

**) Gezählt wurden die Liter effektiver Gradstärke, wie sie in den Brennkarten eingetragen wurden. Diese bewegt sich im grossen und ganzen zwischen 50 und 60 Vol.%.

1034 Die Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber haben im Brennjahr 1960/61 bedeutend mehr Branntwein erzeugt als im vorangegangenen Geschäftsjahr, ohne aber die Rekorderzeugung des Jahres 1958/59 zu erreichen. Die Zunahme entfällt zufolge guter Ernten ausschliesslich auf Kernobstbranntwein und Kirsch, während bei den übrigen Branntweinsorten ein Eückgang in der Erzeugung festzustellen ist.

c. Steuerfreier Eigenbedarf Über die Verwendung des steuerfreien Eigenbedarfes im Brennjahr 1960/61 hatten sich 129 037 Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber auszuweisen.

Diese haben nach den Eintragungen in den Brennkarten im eigenen Haushalt und Landwirtschaftsbetrieb 3 651 383 Liter Branntwein effektiver Gradstärke steuerfrei verwendet gegenüber 3 745 197 Liter im vorausgegangenen Jahr. Davon entfielen 2 802 053 Liter auf Kernobstbranntwein und 849 330 Liter auf Spezialitätenbranntwein .

C. Ankauf von Brennapparaten Die Alkoholverwaltung hat im Berichtsjahr 473 konzessionierte Brennapparate aufgekauft, von denen 431 auf Hausbrennereien und 42 auf gewerbliche Brennereien entfielen. Dazu wurden noch 22 Apparate erworben, die nicht angemeldet waren und erst nachträglich zum Vorschein gekommen sind.

Für die übernommenen Brennapparate wurden 148 506,90 Franken bezahlt.

Über den am Ende des Berichtsjahres verbleibenden Bestand der Brennapparate in den einzelnen Kantonen unterrichtet folgende Tabelle: Zürich Bern . .

Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug Freiburg Solothurn Basel-Stadt Basel-Landschaft Schaffhausen Appenzell A.-Eh

737 4 110 2839 84 900 576 283 80 455 519 l 896 ^ 40 l 686 39 41 Übertrag 14285

Appenzell I.-Eh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf

Übertrag 14285 50 1501 772 2 653 244 1283 249 1709 113 22 22 881

Dazu: Fürstentum Liechtenstein .

Insgesamt

404 23285

1035 Über die Bewegung der Zahl der Brennapparate seit dem 1.Januar 1983 gibt folgende Tabelle Aufschluss: Berichtsjahr

Bestand am Anfang des Berichtsjahres

Von der Alkoholverwaltung aufgekauft

Sonst In Wegfall gekommen

Bestand am Ende des Berichtsjahres

1933/57

42213

14265

2793

25155

1957/58 1958/59 1959/60 1960/61 1961/62

25155 24767 24482 24158 23798 42213

352 243 295 380 473

36 42 29 30 40

15958

2970

24767 24482 24158 23798 23285 23285

1933-1962

Diese Aufstellung zeigt, dass in einer Zeitspanne von nahezu 30 Jahren der zu Beginn der Wirksamkeit des revidierten Alkoholgesetzes vorhandene Brennereibestand um ca. 45 % vermindert werden konnte.

IV. Förderung der Kartoffel- und Obstverwertung ohne Brennen A. Kartoffelverwertung 1. Ernteertrag

Die Kartoffelanbaufläche des Jahres 1961 betrug nach den Schätzungen der Alkoholverwaltung 48 000 ha. Sie war somit um 2000 ha kleiner als im Vorjahr oder um 7500 ha geringer als im Jahre 1950. Der Durchschnittsertrag je ha erreichte 302 q gegenüber 304 q im Vorjahr. Der Gesamtertrag bezifferte sich auf 145 000 Wagen, d.h. 7000 Wagen weniger als im vergangenen Jahr. Davon mussten 20 500 Wagen (Vorjahr 24 000 Wagen) der Überschussverwertung ausserhalb der Produzentenbetriebe zugeführt werden, was wiederum ausserordentliche Vorkehren und Aufwendungen erforderte.

2. Verwertungsmassnahmen -. Die im Geschäftsjahr 1961/62 getroffenen Vorkehren stützten sich auf unsere Beschlüsse vom 16. Juni, 14. Juli und 8.September 1961. Mit dem Beschluss vom 14. Juli wurde erstmals die Einfuhr von Kartoffelerzeugnissen zur menschlichen Ernährung der Zolltarifnummern 1105.20, ex. 1105.22 und ex. 1902.01 (Kartoffelmehl, -griess und -flocken) der Einfuhrbewilligungspflicht unterstellt., Der Vollzug obliegt der Alkoholverwaltung. Im übrigen gelangten die nachgenannten bereits in den Vorjahren bewährten Massnahmen zur Durchführung: Gewährung von Frachtbeiträgen für Speise-, Saat- und Futterkartoffeln sowie für Kartoffelflocken und -mehl; Förderung des Absatzes von Speisekartoffeln durch Aufklärung über Sorten, Qualitätsahforderungen, Be-

1036 Zugsmöglichkeiten und neuzeitliche Lagerungs- und Verkaufsmethoden; verbilligte Abgabe von Kartoffeln an Minderbemittelte; Export von Überschüssen; Verarbeitung von Kartoffelüberschüssen zu Flocken und Mehl.

Da die Vorräte an Kartoffelflockeh aus der Ernte 1960 und die Erzeugung aus der Ernte 1961 unter den Vorjahrsmengen blieben, konnte die Verpflichtung der Futtermittelimporteure und der gewerblichen Schweinehalter zur Übernahme von Kartoffelerzeugnissen gelockert werden. Die im Zusammenhang mit der Einfuhr und dem Zukauf von Kraftfuttermitteln zu übernehmende Menge wurde ab Mitte Dezember 1961 von 1000 kg auf 800 kg je 10 t importierter bzw.

bezogener Kraftfuttermittel herabgesetzt.

3. Verwertung der Ernte Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die Verwertung der Ernte: Wagen zu 10 t

Gesamtertrag der Ernte Verbrauch zu Speisezwecken (Schätzung) - der nicht bäuerlichen Bevölkerung - im bäuerlichen Betrieb Saatgut Verfütterung im Produzentenbetrieb (Schätzung) Verbleibender Überschuss

145 000

.

Dieser Überschuss wurde wie folgt verwertet : - Export - Verarbeitung zu Flocken und Mehl zu Futterzwecken - Frischverfütterung ausserhalb des Produzentenbetriebes . . . .

25 000 18 000 10000 71 500 20 500 4750 14 100 l 650

Aus 14 100 Wagen Kartoffelüberschüssen sind 2831 Wagen Flocken und 618 Wagen Mehl hergestellt worden. Davon lagen im Zeitpunkt des Eechnungsabschlusses noch 769 Wagen Flocken und 176 Wagen Mehl unverkauft an Lagern der Herstellerbetriebe.

Im Herbst 1961 wurden im Einvernehmen mit den Kantonen im Eahmen einer besondern Aktion 1492 Wagen Speisekartoffeln verbilligt an Minderbemittelte abgegeben.

Für die Belieferung der Verbraucher in der Zeit von Anfang Dezember bis zum Beginn der neuen Ernte wurden vom Handel 5900 Wagen Speisekartoffeln, d.h. 1000 Wagen mehr, eingelagert, als normalerweise für den Nachschub in der genannten Zeitperiode benötigt werden. Dank diesen Vorkehren konnten die Konsumenten bis zum Beginn der neuen Ernte stets ausreichend und zu normalen Preisen mit Speisekartoffeln bedient werden, während in verschiedenen Ländern Europas Kartoffelknappheit herrschte und die Marktpreise vom Januar bis zum April dort eine Erhöhung bis zum Zweieinhalbfachen erfuhren.

1087 Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die Verarbeitung von Kartoffeln auf Erzeugnisse zur menschlichen Ernährung durch private Betriebe und ohne behördliche Beihilfe eine erfreuliche Ausdehnung erfahren. Zu der^chon seit einiger Zeit im Zunehmen begriffenen Verarbeitung auf Chips und tiefgefrorenen Kartoffelstock wurden erstmals einige hundert Wagen Kartoffeln auf Flocken für die rasche Zubereitung von Kartoffelstock verarbeitet. Damit wurde der ständig steigenden Nachfrage nach küchenfertigen Nahrungsmitteln Eechnung getragen.

4. Regelung der Einfuhr von

Speisekartoffeln

Die lang anhaltende kühle Witterung und die verhältnismässig hohen Gemüsepreise bewirkten im Frühjahr 1962 eine verstärkte Nachfrage nach Kartoffeln. Da die Verwertung der Inlandvorräte einschliesslich der Eeservelager mit Preisgarantien gesichert erschien, wurde die Einfuhr von Frühkartoffeln nach Rücksprache mit dem Fachausschuss für die Ein- und Ausfuhr von Speisekartoffeln ab 26. März 1962 mengenmässig freigegeben. Insgesamt wurden bis Ende Juni 1962 11 180 t Frühkartoffeln importiert, gegenüber 2800 t im Frühjahr 1961. Die Zunahme der Einfuhrmenge ist darauf zurückzuführen, dass die inländische Frühkartoffelernte sich infolge ungünstiger Frühjahrs Witterung um drei bis vier Wochen verzögert hat.

5. Förderung der inländischen Saatkartoffelproduktion Die für die Produktion von Saatkartoffeln anerkannte Fläche betrug im abgelaufenen Jahr 8537 ha. Die Ablieferungen beliefen sich auf 4597 Wagen, wovon 54 Wagen zum Export kamen. Die Einfuhr von Saatkartoffeln wurde der Inlandproduktion angepasst.

6. Preisgestaltung Mit Eücksicht auf die seit der letzten Preisänderung im Jahre 1957 gestiegenen Produktionskosten erfuhren die Produzentenpreise eine Erhöhung um 2 Franken je 100 kg für Bintje, Eerstelinge und Ideal und l Franken für die übrigen Sorten und betrugen 19 bis 25 Franken für Speisekartoffeln und 10 bis 13 Franken für Futterkartoffeln.

7. Aufwendungen Die Ausgaben der Alkoholverwaltung für die Verwertung der Kartoffelernte 1961 gehen aus folgender Zusammenstellung hervor: Franken Fracbtrückvergütungen für Speise-, Futter- und Saatkartoffeln l 521 167.60 Verbilligungsbeiträge für Saatkartoffeln 464 386.90 Übertrag

1985554.50

1038 Franken

Übertrag Versorgung minderbemittelter Volkskreise mit verbilligten Kartoffeln Aufklärung und Propaganda Überschussverwertung Verschiedenes

1985554.50 1623867.50 168990.45 12261751.80 109776.88

Gesamtaufwendungen

16149441.13

Bundesbeitrag gemäss Artikel 24, Absatz 5 des Alkoholgesetzes Total zu Lasten der Alkoholverwaltung

-- 16149441.13

Gemäss Artikel 24, Absatz 5 des Alkoholgesetzes sind die Aufwendungen, die durch Massnahmen des Bundes zur Förderung des Ackerbaues oder zur Sicherstellung der Landesversorgung verursacht werden, durch die Bundeskasse zu tragen, und dieser Betrag ist alljährlich durch den Bundesrat festzusetzen. Die Voraussetzungen dafür, dass der Bund im Sinne dieser Gesetzesbestimmung einen angemessenen Anteil der Kosten der Kartoffelverwertung zu übernehmen hat, sind wie in früheren Jahren auch für das abgelaufene Geschäftsjahr vorhanden.

Mit Eücksicht auf den ausserordentlich günstigen Eechnungsabschluss wird indessen, ohne Präjudiz für die Zukunft, davon abgesehen, der Bundeskasse einen Teil der Aufwendungen der Alkoholverwaltung für die Kartoffelverwertung des abgelaufenen Jahres zu belasten.

B. Obstverwertung und Obstbau 1. Kernobstverwertung a. Ernteertrag. Nach den Schätzungen des Schweizerischen Bauernsekretariates brachte die Kernobsternte 1961 einen Gesamtertrag von rund 31 000 Wagen Äpfel und 21 000 Wagen Birnen, zusammen rund 52 000 Wagen (1960 = 72 000 Wagen, Durchschnitt 1951/1960 = 62 600 Wagen). Die Ernte lag somit um rund 10 000 Wagen unter dem Durchschnitt des letzten Jahrzehntes, wobei der Ertrag vor allem bei den Äpfeln ungenügend war. Bei den Birnen lag er nur unwesentlich unter dem Zehnjahresdurchschnitt.

b. M o s t o b s t v e r w e r t u n g . Nach den Ermittlungen der Alkoholverwaltung sind den gewerblichen Obstverwertungsbetrieben 4148 Wagen Äpfel und 7626 Wagen Birnen zur Verarbeitung zugeführt worden. Die Äpfelanlieferüngen erreichten nur knapp 60 Prozent der Menge, welcher die Betriebe zur Erfüllung ihres normalen Produktionsprogrammes bedürfen. Der verbleibende Bedarf wurde zum Teil durch vermehrte Verarbeitung von Birnen gedeckt. Dem Ersatz von Mostäpfeln durch Mostbirnen sind aber wegen der besonderen Merkmale

1039 der zu erzeugenden Produkte Grenzen gesetzt. Trotz des Überflusses an Mostbirnen war es deshalb nötig, die Einfuhr einer beschränkten Menge Mostäpfel zu bewilligen. Obwohl nach den Schätzungen der Alkoholverwaltung wegen des Mangels an Mostäpfeln rund 2000 Wagen Mostbirnen zusätzlich für die Getränkeherstellung verwendet worden sind, vermochte die technische Obstverwertung die zugeführten Mostbirnen nicht ohne Sondermassnahmen aufzunehmen.

Soweit möglich, wurden die Überschüsse exportiert. Dank Leistung von erheblichen Verbilligungsbeiträgen durch die Alkoholverwaltung gelang es, 1435 Wagen Mostbirnen ins Ausland zu verkaufen. Indessen genügte die Ausfuhr zur Aufnahme der Birnenüberschüsse nicht. Bund 3500 Wagen mussten im Inland über die Brennerei verwertet werden. Nachdem zu Beginn der Ernte immer noch grosse Mengen Birnensaftkonzentrat aus den Jahren 1958 und 1959 vorrätig waren, musste wie schon im Jahre vorher darauf verzichtet werden, erneut Birnensaftkonzentrat herzustellen.

Die Trester sind wie in den vorangegangenen Jahren der Verwendung als Futtermittel oder der Verarbeitung auf Pektin zugeführt worden.

Über die in den gewerblichen Obstverwertungsbetrieben verarbeitete Menge Obst und die daraus hergestellten hauptsächlichsten Erzeugnisse gibt die nachstehende Tabelle Aufschluss.

Erntejahr

1951/60 1957 1958 1959 ' 1960 1961

Verarbeitetes Obst Wagen zu 10 t

161432 5 996 ) 44690 9189 25677 12071

Gärsaft1) V.1

111

680 624 218 111 1 980 786 288 720 1 163 861 516 522

Süssmost hl

Saft sttss ab Presse hl

230 893 187 293 265 704 215 574 209 050 186 553

82087 31751 121 186 104 939 105 686 102 569

Konzentrat Q

Trockentrester Q

36932 59164 23976 1756 164 001 190 404 34931 11918 76 03l3) 114016 18 445«) 52500

1 ) 2 ) 3

Einschliesslich den auf Branntwein verarbeiteten Saft.

Mit Einschluss des Importobstes.

) Mit Einschluss der für die Verarbeitung auf Obstgetränke bestimmten Halbkonzentrate.

4 ) Nur Halbkonzentrate, für die Verarbeitung auf Obstgetränke.

Die Alkoholverwaltung unterstützte die Absatzwerbung für Obstprodukte im Berichtsjahr wiederum durch Leistung namhafter Beiträge. Die dadurch ermöglichte grossangelegte Kollektivwerbung hat den Konsum von Obstsaft erfreulich zu steigern vermocht.

Wir haben darauf hingewiesen, dass die Vorräte es nicht erlaubten, die überschüssigen Mostbirnen auf Konzentrat verarbeiten zu lassen. Zu Beginn des Berichtsjahres lagen noch 9039 Tonnen Obstsaftkonzentrat, nämlich

1040 4263 Tonnen Apfelsaftkonzentrat und 4776 Tonnen Birnensaftkonzentrat, auf Lager. Im Verlaufe des Jahres ist es dann gelungen, diese Vorräte durch Lieferungen ins Ausland stark abzubauen. Die Preise, welche gelöst werden konnten, waren je nach Abnehmerland verschieden und zum Teil sehr niedrig. Die von der Alkoholverwaltung auf Grund der abgegebenen Garantien zu leistenden Beihilfen waren dann auch entsprechend hoch. Am Ende der Berichtsperiode urufassten die Lager noch 413 Tonnen Apfelsaftkonzentrat und 1488 Tonnen Birnensaftkonzentrat, insgesamt somit 1901 Tonnen Obstsaftkonzentrat.

Die Ausfuhr von andern Obsterzeugnissen blieb im Berichtsjahr in bescheidenen Grenzen.

c. T a f e l o b s t v e r w e r t u n g . Die Tafelobsternte 1961 reichte zur Versorgung des Marktes nicht aus. Zur Ergänzung des Angebotes waren umfangreiche Zufuhren aus dem Ausland nötig.

Trotz der geringen Ernte führte die Alkoholverwaltung eine Aktion zur verbilligten Abgabe von Tafeläpfeln durch. Diese musste sich aber wegen der bescheidenen zur Verfügung stehenden Menge Obst auf die Berggebiete beschränken. Im ganzen sind 260 Wagen Obst an 716 Berggemeinden geliefert worden.

Der Abgabepreis betrug 30 Franken je 100 kg Äpfel.

Im Hinblick auf die zur Verwertung künftiger Obsternten unerlässlichen Bemühungen zur Ausdehnung des Tafelobstkonsums unterstützte die Alkoholverwaltung auch im Berichtsjahr die Werbung für Tafelobst und die Abgabe von Pausenäpfeln in den Schulen.

d. P r o d u z e n t e n p r e i s e für Mostobst. In Verbindung mit den Massnahmen zur Verwertung der Obsternte hat der Bundesrat im Herbst 1961 die Eichtpreise für Mostobst nach Begutachtung durch die Alkoholfaehkommission gleich wie im Vorjahr, nämlich wie folgt festgesetzt: je 100 kg Franken

Brennobst Mostbirnen, gesunde, reife Mostäpfel, vollwertige Speziahnostäpfel

5.50 5.50 bis 7.-- 7.50 bis 9.50 12.--

Da ein grosser Teil der gewöhnlichen Mostbirnen, weil überschüssig, gebrannt werden musste, lagen die von den Produzenten gelösten Preise fast durchwegs an der untern, mit dem Brennobstpreis zusammenfallenden Richtpreisgrenze. Bevorzugte Sorten, wie Wasserbirnen und Theilersbirnen, die von der Normalverwertung aufgenommen wurden, erzielten bessere Preise, nämlich 6,50 bzw. 12 Pranken je 100 kg. Die Mostäpfelpreise lagen mit 10 bis 16 Franken je 100 kg für gewöhnliche Mostäpfel und 16 bis 18 Franken je 100 kg für Spezialmostäpfel während der ganzen Kampagne wesentlich über den Richtpreisen.

1041 2. Kirschenverwertung Mit 6200 Wagenladungen erreichte die Kirschenernte 1961 den gleichen Umfang wie diejenige des Vorjahres. Es musste deshalb damit gerechnet werden, dass mindestens zeitweilig Überschüsse auftreten würden, welche besondere Verwertungsvorkehren nötig machten. Mit Beschluss vom 9. Juni 1961 ermächtigten wir die Alkoholverwaltung zur Durchführung der für die Verwertung der Kirschen erforderlichen Massnahmen. Infolge der Witterung wurde die Ernte auf eine verhältnismässig kurze Zeitspanne zusammengedrängt. Das dadurch verstärkte Angebot inländischer Kirschen stiess aber auf einen bereits mit billigen ausländischen Aprikosen und Pfirsichen überführten Markt. Um Stauungen zu überwinden und den Absatz flüssig zu erhalten, musste die Alkoholverwaltung schon bald nach Beginn der Ernte eingreifen. Im Vordergrund ihrer Massnahmen stand die Abgabe verbilligter Kirschen an die Bergbevölkerung.

Im Rahmen dieser Aktion sind an 818 Gemeinden 266 280 kg Kirschen geliefert worden. Ferner unterstützte die Verwaltung wie in den vergangenen Jahren die Werbung für Tafelkirschen und entsteinte Kirschen. Neben den behördlicherseits unterstützten Massnahmen erleichterte auch die gute Nachfrage der Konservenindustrie und des Brennereigewerbes nach Kirschen den Absatz.

Trotz aller Anstrengungen drohte aber in der zweiten Hälfte der Ernte im Hauptproduktionsgebiet der Nordwestschweiz ein Preiszusammenbruch bei den Tafelkirschen. Da die Marktlage im Inland keine Möglichkeit bot, den Engpass zu überbrücken, erleichterte die Alkoholverwaltung die Ausfuhr von Tafelkirschen durch Gewährung eines Beitrages von 24,50 Franken je 100 kg für 120 803 kg Tafelkirschen. Im ganzen sind aus der Ernte 1961 175 728 kg Kirschen exportiert worden. Die Produzentenpreise hielten sich auf der Stufe des Vorjahres, das eine gleich grosse Ernte bei günstigeren Marktverhältnissen gebracht hatte.

Für die Tafelkirschen bewegten sie sich zwischen 90 und 130 Franken je 100 kg.

Die Konservenkirschen galten 70 bis 95 Franken je 100 kg; für die Brennkirschen wurden 60 bis 75 Franken je 100 kg bezahlt.

3. Zwetschgenverwertung Die Zwetschgenernte 1961 brachte mit 5500 Wagenladungen zu 10 Tonnen den höchsten je festgestellten Ertrag. Insbesondere im Produktionsgebiet der Nordwestschweiz wurde ein Zusammenbruch der Zwetschgenpreise
befürchtet.

Deshalb wurden aus dieser Landesgegend sehr umfassende Massnahmen der Alkoholverwaltung für die Verwertung der Zwetschgen gefordert. Die Eigenart der Zwetschgenproduktion und des Zwetschgenmarktes liessen aber ein so weitgehendes Eingreifen des Bundes, wie es gefordert worden war, nicht als tunlich erscheinen. Dagegen ermächtigten wir die Alkoholverwaltung mit .Beschluss vom 21. August 1961 zur Übernahme der Kosten für eine vom Schweizerischen Obstverband in Aussicht genommene Gemeinschaftswerbung für Zwetschgen im Umfange eines Betrages von höchstens 70 000 Franken. Die geschickt durchgeführte Propaganda hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Verwertung der

1042 Zwetschgenernte trotz ihres Ausmasses einen für alle Beteiligten befriedigenden Verlauf genommen hat.

4. Umstellung des Obstbaues Die Alkoholverwaltung hat im Berichtsjahr gestützt auf unseren Beschluss vom 19. September 1955 über die Umstellung des Obstbaues und auf ihre Weisungen vom I.Juli 1958 die Umstellung des Obstbaues weitergeführt. Ihre Aufwendungen hiefür, mit Einschluss der Auslagen für die Züchtung und Prüfung von Kernobstsorten, beliefen sich auf 918 020,55 Franken. Diese Summe umfasst die Saldi aus den Abrechnungen des vorangegangenen Jahres und Vorschussleistungen für das Jahr 1961/62. An die Kosten der im Sommer 1961 durchgeführten eidgenössischen Obstbaumzählung leistete die Alkoholverwaltung im Berichtsjahr Beiträge in der Höhe von 368 298,95 Franken.

Die Arbeiten zur Umstellung des Obstbaues nahmen insbesondere da einen befriedigenden Verlauf, wo Klima, Boden und Betriebsverhältnisse es erlauben, den Marktobstbau als Spezialbetriebszweig nach den heutigen Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik neu zu gestalten. In den eigentlichen Ackerbaugebieten machte die Rückbildung des Obstbaues auf die Selbstversorgung weitere 'Fortschritte. Die Eeduktion des Baumbestandes erfolgt hier vorab aus betriebs- bzw. arbeitswirtschaftlichen Gründen. Die Zahl der im Rahmen der Fällaktionen entfernten Bäume hat annähernd den bisherigen Höchststand der Kampagne 1960/61 erreicht.

Im Sommer 1961 ist nach einem Intervall von zehn Jahren eine eidgenössische Obstbaumzählung durchgeführt worden. Diese hat einen Rückgang des schweizerischen Obstbaumbestandes seit 1951 um 3 Millionen Stück ergeben,, was einer Abnahme um 15 Prozent im ganzen, bei den Apfelbäumen um 9,6 Prozent und bei den Birnbäumen um 16,8 Prozent, entspricht. Da aber die Zusammenstellung des Zahlenmaterials durch das Eidgenössische Statistische Amt noch nicht abgeschlossen ist, kann eine endgültige Wertung der Ergebnisse im Hinblick auf eine Weiterplanung der Umstellung zur Zeit noch nicht vorgenommen werden.

5. Gesamtübersicht der Aufwendungen für die Obstverwertung und die Umstellung des Obstbaues Die Ausgaben der Alkoholverwaltung für die Förderung der Obstverwertung und die Umstellung des Obstbaues im Geschäftsjahr 1961/62 gehen aus folgender Zusammenstellung hervor : Franken Aufklärung und Werbung für Obst und Obstprodukte . . . .

578838.89 Abgabe von verbilligtem Frischobst an Minderbemittelte und an die Bergbevölkerung 457329.20 Übertrag

1036168.09

1043 Franken

Übertrag Beiträge an Forschungs- und Versuchswesen Breiuilose häusliche und bäuerliche Obstverwertung Verwertung von Obstüberschüssen Konzentratverwertung Tresterverwertung Kirschenverwertung Zwetschgenverwertung Beiträge an Organisationen

.

1036168.09 21348.05 133799.10 1415761.80 2596628.30 489222.70 109 322.05 60102.25 194984.03

Aufwendungen für die Obstverwertung.

zuzüglich: Aufwendungen für die Umstellung des Obstbaues, einschliesslich Züchtung und Prüfung neuer Kernobstsorten Eidgenössische Obstbaumzählung 1961

6 057 331.37

Zusammen

7 343 650.. 87

918020.55 368298.95

V. Beschaffung gebrannter Wasser A. Sprit: Inländische und ausländische Ware Für den durch die Cellulosefabrik Attisholz AG im Geschäftsjahr 1961/62 abgelieferten Alkohol wurden folgende Übernahmepreise franko Abgangsstation festgesetzt : Ubernahmepreis

Für die ersten 20 000 hl 100 Prozent Feinsprit I Sekundasprit II Vor- und Nachläufe Für die 20 000 hl 100 Prozent übersteigende Menge Feinsprit I Sekundasprit II Vor-und Nachläufe :

je

BankenTM11' 73.-- . 63. -- 61. -- 54.-- 44.-- 42.--

Die Zuckerfabrik und Eaffinerie Aarberg AG hat im vergangenen Geschäftsjahr keinen Sprit hergestellt. Dies hat seinen Grund darin, dass die Verwendung der Melasse zu Futterzwecken stark zugenommen hat. Für diesen Spritlieferanten sind somit keine Übernahmepreise festgesetzt worden.

1044 Im Geschäftsjahr 1961/62 wurden von der Alkoholverwaltung übernommen und eingeführt:

Lieferant und Sorte

Inländische Ware Cellulosefabrik Attisholz AG Feinsprit I . . .

Peinsprit II Sekundasprit II . . . .

Vor- und Nachläufe . . . .

Menge

Durchschnittspreis j e hl] 00 Prozent

Kosten

hl 100 Prozent

Franken

Franken

54.28 61.--

2818084.75 219.60

16 229 73

178,42 30 608 62

4 900,02 51 916,79

Verschiedene Liquidationsposten .

3,60

Übernommene Ware franko Abgangsstation Frachten

51 920 39

2 818 304 35 86430 80

Insgesamt franko Lager

51 920,39

2904735.15

Ausländische Ware Alkohol absolutus I und II . .

Feinsprit II Sekundasprit I I . . . . . . .

23 576,61 77 818 88 926 37

55.76 34 34 19 73

1314723.95 2 672 123 09 18 280 96

Insgesamt franko Grenze . . . .

Zoll, Frachten und Stempelgebühren

102321,86

Insgesamt franko Lager

102 321,86

4430311.45

Inländische und ausländische Ware

154 242,25

7335046.60

5 930 76

1 428 067 95 32 600 35

160 173,01

8795714.90

Rektifikation Rektifikationserzeugnisse aus Kernobstbranntwein und Kernobstrohsprit Rektifikationskosten Insgesamt

4005128.-- 425 183 45

1045 B. Kernobstbranntwein Mit Beschluss vom 8. September 1961 haben wir die Preise für den abgelieferten Kernobstbranntwein je Liter 100 Prozent franko Abgangsstation oder Übernahmestelle wie folgt festgesetzt : 1. Gewerbliche Brenner und Brennauftraggeber

Franken

für die ersten 5 000 Liter 100 Prozent

2.50

für weitere

20 000 Liter 100 Prozent

2.40

für weitere

25 000 Liter 100 Prozent

2.30

für die 50 000 Liter 100 Prozent übersteigende Menge

2.20

2. Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber sowie kleingewerbliche Brenner und Brennauftraggeber

3. --

Im Geschäftsjahr 1961/62 wurden von der Alkoholverwaltung übernommen :

Übernommene Ware franko Abgangsstation Frachten Total franko Lager Davon wurden rektifiziert . . . .

Verbleiben

Menge

Durchschnittspreis je hl 100 Prozent

Kosten

hl 100 Prozent

Franken

Franken

18 959 65

237 59

4 504 590 80

18 959,65 6 010,64 12949,01

237.59

59772 10 4564362.90 1428067.95 3136294.95

Von den übernommenen 18 959,65 hl 100 Prozent Kernobstbranntwein entfallen 1888,33 hl 100 Prozent auf Sammelabnahmen (in der Hauptsache Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber) und 17 076,32 hl 100 Prozent auf Einzelablieferungen (Gewerbebrenner und gewerbliche Brennauftraggeber).

C. Rektifikation Die den Bedarf zu Trinkzwecken übersteigende Menge Kernobstbranntwein wurde in der Eektifikationsanstalt der Alkoholverwaltung in Delsberg rektifiziert. Die gesamte verarbeitete Menge betrug 6010,64 hl 100 P r o z e n t .

Daraus wurden erzeugt : Bundesblatt. 114. Jahrg. Bd. II.

70

1046 hl 100 Prozent

Extrafeinsprit. . .

5069,45

Feinsprit.....

298,49

Vor- und Nachläufe

535,78 32,04

Fuselöl Zusammen

5930,76

Rektifikationsverlust

79,88

Über die Kosten der Rektifikation orientiert die Tabelle auf Seite 1045.

VI. Verkauf gebrannter Wasser Im Geschäftsjahr 1961/62 wurden abgesetzt: Sorte

Sprit zum Trinkverbrauch . . . .

Kernobstbranntwein . . .

Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Rieohund Schönheitsmitteln . . . .

Denaturierter Sekundasprit . . .

Industriesprit . . . .

Zusammen Fuselöl .

Denaturier- und Zusatzstoffe . .

Preisdifferenzen Insgesamt

Menge

Durchschnittspreis je hl 100 Prozent

Erlös

hl 100 Prozent

Franken

Franken

17 925,78 1972662

1101.78

19750858.-- 16188416 05

22941,71 39 248,54

475.61 72.-- 82.70

10911465.20 2825957.75 5576633.40 55252830.40 2286.80 40532.45 14045.45 55309695.10

67 425 87

820.63

167 268,52
2644 169,30

jeq 86 49

239.40

Die Frachten ab Lager der Alkoholverwaltung bis Bestimmungsstation betrugen für die verkauften 147 755,51 q (167 442,76 hl 100 Prozent) insgesamt 612 455,85 Franken oder 4,15 Franken je q (3,66 Franken je hl 100 Prozent).

Einen Vergleich der Verkaufsziffern des Berichtsjahres mit denjenigen früherer Jahre ermöglicht nachstehende Übersicht über den Absatz an gebrannten Wassern durch die Alkoholverwaltung.

1047 In den Jahren 1952/53 bis 1961/62 wurden im Inland abgesetzt:

Geschäftsjahr

Sprit zum Trinkverbrauch

Kernobstbranntwein

1952/53 1953/54 1954/55 1955/56 1956/57 1957/58 1958/59 . 1959/60 1960/61 1961/62

14 155,71

9 273,15 7371,13 8 502,47 9 859,86 11 945,88 17 810,84 15 256,64 15 548,01 17 249,52 19 726,62

Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riechund Schönheitsmitteln

_ , sprit und denaturierter Sekundasprit

Zusammen

hl 100 Prozent-

14411,72 14655,39 15 318,79 16 466,23 17 928,85 17 894,86 15 957,78 16311,38 17 925,78

12497,59 13 002,82 13 319,45 13 842,94 14 976,20 15 773,88 18 804,76 17501,65 19005,38 22941,71

63 462,83 67 598,21 73 520,28 76541,93 84105,01 83 564,77 85 629,13 93 265,60 102 200,32 106 674,41

99 389,28 102 383,88 109 997,59 115 563,52 127 493,32 135 078,34 137 585,39 142 273,04 154 766,60 167 268,52

Wie die Übersicht zeigt, hat der Gesâmtverkauf weiterhin stark zugenommen und einen neuen Höchststand erreicht. Dieser übersteigt die Verkaufsmenge des Vorjahres um 8,1 Prozent, diejenige des Geschäftsjahres 1958/59 um 21,6 Prozent. An diesen Mehrverkäufen sind vor allem die Verkäufe an Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Eiech- und Schönheitsmitteln mit einer Zunahme von 20,7 Prozent und an Kernobstbranntwein mit 14,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr beteiligt. Der Verkauf an Trinksprit nahm ebenfalls um 9,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu, ebenso in nahezu gleichem Verhältnis der Verkauf von denaturiertem Sekundasprit. Die Abgabe von Industriesprit stieg dagegen nur um 2,3 Prozent an.

Die Zahl der Bewilligungen zur Verwendung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Eiech- und Schönheitsmitteln belief sich Ende Juni 1962 auf 3603. Diese Bewilligungen verteilen sich auf folgende Verbrauchergruppen : Apotheken Drogerien Hersteller chemisch-pharmazeutischer Produkte.

Laboratorien Spitäler Ärzte, Zahnärzte Homöopathen Hersteller von Eiech- und Schönheitsmitteln . .

Essenzenfabriken Andere

1103 1272 184 164 160 84 55 419 93 69

1048 Die Zahl der Bewilligungen zur Verwendung von Industriesprit belief sich Ende Juni 1962 auf 1564. Diese Bewilligungen verteilen sich auf folgende Verbrauchergruppen : Hersteller chemisch-pharmazeutischer Produkte Laboratorien Spitäler Lack- und Farbenfabriken Uhrenindustrie Graphische Anstalten Essigfabriken Andere

101 173 286 125 871 142 9 357

:

In beiden Gruppen hat sich die Zahl der Bewilligungen gegenüber dem Vorjahr nicht nennenswert verändert.

VII. Besteuerung gebrannter Wasser A. Abgaben auf Spezialitätenbranntwein und Kernobstbranntwein Gemäss unserem Beschluss vom 8. September 1961 über die Ablieferung und Besteuerung gebrannter Wasser blieben die bisherigen Steueransätze unverändert. Sie betrugen für das Berichtsjahr: Fr. je Liter 100 Prozent

Spezialitätenbranntwein Kernobstbranntwein für Hausbrenner und gleichgestellte Brennauftraggeber sowie kleingewerbliche Betriebe für die übrigen gewerblichen Betriebe

5.-- 5.20 5.70

Im Berichtsjahr 1961/62 wurden 33 225 Steuerrechnungen mit einem Gesamtbetrag von 11 806 910,15 Pranken ausgestellt, gegenüber 29 285 Steuerrechnungen mit einem Betrag von 10 212 958,75 Franken im Geschäftsjahr 1960/61. Vom Steuerbetrag des Berichtsjahres entfielen 8362273,50 Franken auf Spezialitätenbranntwein und 2 944 636,65 Franken auf Kernobstbranntwein.

Auf gewerbliche Betriebe entfielen 20 651 Steuerrechnungen im Betrage von 7 571 798 Franken für Spezialitätenbranntwein und von 2 062 506,80 Franken für Kernobstbranntwein, was insgesamt 9 634 304,30 Franken ergibt.

12 574 Steuerrechnungen mit einem Steuerbetrag von l 672 605,85 Franken betrafen Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber. Davon entfielen 790 475,50 Franken auf Spezialitätenbranntwein und 882 130,35 Franken auf Kernobstbranntwein.

1049 Über die Entwicklung der in den letzten fünf Geschäftsjahren zur Steuer veranlagten Mengen Spezialitäten- und Kernobstbranntwein und die entsprechenden Steuerbeträge gibt nachstehende Tabelle Aufschluss.

Steuerbeträge nach den ausgestellten Steuerrechnungen Geschäftsjahr

Spezialitätenbranntwein

1957/58 1958/59 1959/60 1960/61 . . . .

1961/62

Kernobstbranntwein

Menge

Steuerbetrag ,

Menge

Steuerbetrag

Liter 100 Prozent

Franken

Liter 100 Prozent

Franken

605 409

3027047.50 5253465.50 6231816.50 6987860.50 8362273.50

167 261 590 195 489 581 586 354 534 915

907996.30 8279194.-- 2 395 688 90 3225098.25 2944636.65

1 050 693 1 246 363 1 397 572 1 672 455

Die jährlichen Schwankungen der Steuerbeträge ergaben sich vor allem aus den ungleichen Obsternten. Die zunehmenden Steuerbeträge, namentlich bei den Spezialitätenbranntweinen, weisen aber auch auf eine bessere Erfassung des steuerpflichtigen Branntweins hin.

Wie sich die Steuerbeträge im Verlauf der letzten fünf Jahre auf die gewerblichen Betriebe und auf die Hausbrenner und H a u s b r e n n a u f t r a g geber verteilt hatten, geht aus folgender Übersicht hervor: Steuerbeträge nach den ausgestellten Steuerrechnungen Geschäftsjahr

Spezlalltätenbranntwein

Kernobstbranntwein

Menge

Steuerbetrag

Menge

Steuerbetrag

Li ter 100 Prozent

Franken

Liter lOOProzent

Franken

Gewerbliche Betriebe 1957/58 2256154.-- 451 231 1958/59 4655248.-- 931 049 1959/60 1 115 448 5577240.-- 1960/61 1 256 350 6281750.50 1961/62 1 514 360 7571798.-- Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber 1957/58 154 178 770893.50 1958/59 119 643 598217.50 1959/60 130 915 654576.50 1960/61 141 222 706110.-- 1961/62 158 095 790475.50

85686

479 157 259 110 418 475 365 274

483806.15 2701798.80 1457190.85 2352124.75 2062506.30

81575 111 038 180 470 167 879 169 641

424190.15 577395.20 938448.05 872973.50 882130.35

Laut Betriebsrechnung betrugen die Steuereinnahmen im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt 11 309 275,90 Franken. Die Steuerausstände beliefen sich am 30. Juni 1962 auf 844 308,20 Franken.

1050 B. Monopolgebühren und Ausgleichsgebühren Die an der Landesgrenze erhobenen Monopol- und Ausgleichsgebühren verteilen sich auf folgende Hauptrubriken: Rohstoffe und Erzeugnisse

Rohstoffe zu Brennereizwecken: Früchte Beeren .

Trauben, frische und getrocknete Trauben- und Obsttrester, Weinhefe Enzianwurzeln, frische und getrocknete Branntweine, Liköre und dgl, .

Wermut .

. . .

Weinspezialitäten, Süssweine und hochgradige Naturweine Pharmazeutische Erzeugnisse, Essenzen und Extrakte, die nicht zur Getränkebereitung dienen Parfumerie, Cosmetica und dgl.

Ausgleichsgebühren Pauschale für Reisendenverkehr und Verschiedenes . .

Total

Reinertrag (nach Abzug der Rückerstattungen)

Rohertrag Franken

kg

2457

Franken

kg

737.10 1)-23899 1)-16729.30

1 251 683 187729.95

810

98.20

43.05

44

43.05

44

95870 50706.20 66342 29853.90 3 682 44226169703.70 3 682 000 26014434.05 2 682 972 1609788.85 2 682 972 1609788.85 6487114 3990076.95 6463508

227 280 147 201 909846

308676.45 315567.-- 190190.95

227 110 145 383 909 846

3913463.45

308132.25 310022.15 190190.95

225820.-- 225820.-- 15 486 909 33049040.20 14154116 32585117.55

1 Im Vorjahr wurde ein grösserer Posten Brennkirschen importiert, wofür aber die Monopolgebühr wegen Verwendung der Ware ohne Brennen im laufenden Geschäftsjahr zurückerstattet worden ist. Da 1961/62 nur wenig Früchte zu Brennzwecken eingeführt wurden, übersteigen die Rückerstattungen den Eingang an Monopolgebühren auf Beeren und Früchten,

An der Landesgrenze wurden an Monopol- und AusgleichsFranken gebühren bezogen 88 049 040.20 abzügüch Rückerstattungen auf nicht zum Brennen verwendeten Rohstoffen auf eingeführten Waren und gebrannten Wassern, bei denen sich nachträglich herausgestellt hat, dass sie nicht oder nicht in vollem Umfang monopolgebührenpflichtig sind.

463 922.65 32585117.55 Hierzu kommen die Monopolgebühren auf der inländischen Erzeugung von Branntwein aus ausländischen Rohstoffen . .

43 926.20

Zusammen

32 629 048.75

1051 Von den im Inland erhobenen Gebühren, einschliesslich der Eingänge aus der Bückerstattung fiskalischer Ausfälle bei Straffällen, entfallen auf ausländische Früchte und Beeren 3285,30 Franken, auf ausländische Weine, Weinhefe und Traubentrester 22 092,15 Franken und der Best auf andere Bohstoffe.

G. Rückvergütung von Abgaben und Monopolgewinn für ausgeführte gebrannte Wasser und alkoholhaltige Erzeugnisse In der Zeit vom I.Juli 1961 bis 30. Juni 1962 wurden insgesamt 175 679,6 Liter 100% Alkohol als gebrannte Wasser oder in alkoholhaltigen Erzeugnissen enthalten ausgeführt, gegenüber 142 567,4 Liter 100% im Geschäftsjahr 1960/61.

Die für die ausgeführte Alkoholmenge geltend gemachten Bückvergütungsguthaben betrugen dazu Schlusszahlungen für die Ausfuhren des Jahres 1960/61 .

Franken 1070290.85 283 010.80

Zusammen

1353301.65

Im Geschäftsjahr 1961/62 wurden insgesamt ausbezahlt . . .

1156856.85

verbleiben auf Bechnung 1962/63

196444.80

VU!. Handel mit gebrannten Wassern Für das Kalenderjahr 1962 sind bis 30. Juni 1962 insgesamt 576 Bewilligungen für den Grosshandel und 264 Bewilligungen für den Kleinhandelsversand über die Kantonsgrenze hinaus ausgestellt worden, gegenüber 565 Grosshandels- und 253 Kleinhandelsversandbewilligungen im Vorjahre.

IX. Straffiille Am 30. Juni 1961 waren unerledigt Im Berichtsjahr kamen hinzu

456 Fälle 644 » Zusammen

Davon sind durch Vollzug erledigt Verbleiben auf 30. Juni 1962 noch zur Erledigung

1100 Fälle 688 » 412 Fälle

Von den 412 noch nicht erledigten Fällen sind 299 entschieden und im Vollzug begriffen, während in 113 Fällen das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte.

Von den im Berichtsjahr eingegangenen 644 Fällen wurden 573 durch Organe der Alkoholverwaltung und 71 durch die Zollverwaltung eingereicht.

1052

Nach Art der Widerhandlungen entfielen auf : - Schmuggel oder unrichtige Zolldeklaration - Hinterziehung von Spezialitätensteuern, Selbstverkaufsabgaben oder Monopolgebühren - Brennenlassen mit der Brennkarte eines Dritten - Brennen von Kartoffeln oder Bezug von Kartoffelbranntwein .

- andere unbefugte Herstellung gebrannter Wasser - Grosshandel oder Kleinhandelsversand gebrannter Wasser ohne Bewilligung - Widerhandlungen gegen die Buchführungs- und Kontrollvorschriften - Widerhandlungen gegen die Vorschriften betreffend die Lohnbrennerei - Vorschriftswidrige Verwendung von verbilligtem Sprit oder Industriesprit sowie Vergehen betreffend die Kontrollbuchführung für Sprit - Widerhandlungen verschiedener Art ·. .

Zusammen

71 Fälle 142 81 17 94

» » » »

11 » 253

»

11

»

9 » 5 » 644 Fälle

Ausserdem hat die Zollverwaltung, gestützt auf die Ermächtigung des Finanz- und Zolldepartementes gemäss Artikel 60 des Alkoholgesetzes, im Berichtsjahr 1140 Alkoholschmuggelfälle von geringer Bedeutung zusammen mit den Zollstrafverfahren selber abgewandelt und erledigt.

Von den im Berichtsjahr eingegangenen 644 Straf fällen sind 531 entschieden worden. 434 Fälle wurden mit einer Busse gemäss Artikel 52 bis 54 des Alkoholgesetzes, 75 mit einer Verwarnung und elf mit einer Ordnungsbusse erledigt. In elf Fällen wurde das Strafverfahren wegen Fehlens eines strafbaren Tatbestandes bzw. wegen Verjährung eingestellt.

Im ganzen wurden im Berichtsjahr in den eingegangenen und eröffneten Straffällen an Bussen 54 222,40 Franken und an Ordnungsbussen 420 Franken verhängt. Kosten wurden im Betrage von 5822,50 Franken auferlegt.

X. Rechnung und Bilanz A. Betriebsrechnung 1. Ausgaben Beschaffung gebrannter Wasser Sprit Kernobstbranntwein Denaturier- und Zusatzstoffe Übertrag

Rechnung 1961/62 Franken

Voranschlag 1961/62 Franken

11997784.30 8795714.90 3136294.95 65 774.45

14513000

11997 784.30

14 513 000

1053

Übertrag

Rechnung 1961/62 Franken

Voranschlag 1961/62 Franken

11 997 784.30 4400202.60 3685711.55 714 491.05 5657821.47 311882.90 15674.85

14 513 000 4589700

Personal Personalbezüge Personalfürsorge Allgemeine Ausgaben Ersatz von Auslagen Beratungen und Gutachten Entschädigung an das Eidgenössische Statistische Amt 33400.-- Vergütungen an die Brennereiaufsichtstellen . l 240 699.50 Vergütung an die Zollverwaltung 1419794.95 Verwaltungsausgaben 354004.54 Gebäudeversicherungen 21 434.75 Liegenschaften und Einrichtungen 108 420.32 Hausdienst, Eeinigung, Heizung und Beleuchtung 115734.45 Betriebsausgaben 119455.61 Frachten beim Verkauf 612455.85 Eückvergütung von Abgaben und Monopolgewinn auf ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen 1156856.85 Ankauf von Brennapparaten 148506.90 Förderung der Kartoîîelverwertung 16149441.13 Förderung der Obstverwertung 6057331.37 Umstellung des Obstbaues 1286319.50 Total Ausgaben 45548900.37

5372300

16000000 8000000 1700000 50175000

2. Einnahmen Verkauf gebrannter Wasser Sprit zum Trinkverbrauch Kernobstbranntwein Sprit zur Herstellung pharmazeutischer Erzeugnisse, Eiech-und Schönheitsmitteln . .

Denaturierter Sekundasprit Industriesprit Fuselöl Denaturier- und Zusatzstoffe Preisdifferenzen Übertrag

55309695.10 19750358.-- 16188416.05 10911465.20 2 825 957.75 5576633.40 2286.80 40 532.45 14 045.45 55309695.10

48475000

48475000

1054 Voranschlag 1961/62 Franken

Rechnung 1961/62 Franken

Übertrag Steuern, Abgaben, Monopolgebühren und Bewilligungen Steuern auf Spezialitätenbranntwein, Abgaben für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein, Monopolgebühren im Inland Monopolgebühren an der Grenze Bewilligungsgebühren Miet- und Pachtzinseinnahmen Zinseinnahmen Übrige Einnahmen Total Einnahmen

55309695.10

48475000

43966239.05

29085000

11309275.90 32585117.55 71 845.60 76810.10 1611762.85 1160944.67 102125451.77

78896000

Einnahmen Ausgaben Einnahmenüberschuss

102125451.77 45548900.37 56 576 551.40

78896000 50175000 28 721000

66000 1270000

B. Gewinn- und Verlustrechnung Aufwand Franken

Vortrag des Vorjahres Einnahmenüberschuss der Betriebsrechnung Veränderung der Vorräte Abschreibung Besitzung Fellenbergstrasse 5 a Bern Eeinertrag

Ertrag Franken

312101.22 56 576 551.40 57833.90 255000.-- 255000.-- 56946486.52 56691486.52 56946486.52 56946486.52

Die Eechnung des Jahres 1961/62 zeigt einen Eeinertrag von 56,6 Millionen Franken gegen 39,4 Millionen Franken im Vorjahr. Der Eechnungsabschluss ist somit um 27,9 Millionen Franken günstiger ausgefallen als im Voranschlag vorgesehen; er stellt ein bisher nie erreichtes Eekordergebnis dar.

Die starken Abweichungen vom Voranschlag gehen sowohl auf Mehreinnahmen (23,3 Millionen Franken) wie auf Minderausgaben (4,6 Millionen Franken) zurück. Die Mehreinnahmen ergaben sich hauptsächlich aus den stark gestiegenen Eingängen an Monopolgebühren, eine Folge der stets noch weiter ansteigenden Einfuhren von Branntweinen und Likören. Gleichzeitig hat auch der

1055 Verkauf gebrannter Wasser weiter zugenommen und zudem sind mehr Steuern eingegangen als im Vorjahr. Bei den Ausgaben blieben die Aufwendungen für die Beschaffung gebrannter Wasser sowie für die Verwertungsmassnahmen der Obsternte 1961 und die Umstellung des Obstbaues hinter den budgetierten Ausgaben zurück.

C. Verwendung des Beinertrages Franken

Zuweisung an den Bund 4 Franken auf den Kopf der Wohnbevölkerung (5 429 061) 21716244.-- Zuweisung an die Kantone 4 Franken auf den Kopf der Wohnbevölkerung (5 429 061) 21716244.-- Einlage in eine Keserve für die Förderung der Kartoffel- und Obstverwertung 8000000.-- Einlage in den Eeinertragsausgleichsfonds 3000000.-- Einlage in den Bau- und Erneuerungsfonds 2000000.-- Vortrag auf neue Kechnung 258 998.52 56691486.52 Da die Verwertung der Kartoffel- und Obsternten zusehends auf grössere Schwierigkeiten stösst und die Ernten mit grossen Erträgen auch in dichterer Folge sich einstellen, als dies früher der Fall war, ist mit immer grösseren Aufwendungen für die Überschussverwertung zu rechnen. Mit Bücksicht darauf erscheint es angezeigt, für die Förderung der Kartoffel- und Obstverwertung eine besondere Reserve zu schaffen, für die wir eine Einlage von 8 Millionen Franken vorsehen.

Der gemäss Artikel 44, Absatz 3 des Alkoholgesetzes für Jahre besonders hoher finanzieller Inanspruchnahme der Alkoholverwaltung geschaffene Reinertragsausgleichsfonds wies bisher einen Bestand von 19 Millionen Franken auf.

Da mit der Möglichkeit zu rechnen ist, dass in einem Jahr mit grossen Ernteerträgen der Bestand dieses Fonds angegriffen werden muss - selbst wenn noch eine besondere Rücklage für die Kartoffel- und Obstverwertung herangezogen wird -, haben wir es angesichts des diesjährigen günstigen Rechnungsabschlusses als richtig erachtet, diesen Reservefonds mit 3 Millionen Franken zu äufnen und auf einen Bestand von 22 Millionen Franken zu bringen.

Die Übersicht auf Seite 1056 hat gezeigt, wie stark der Umsatz an gebrannten Wassern bei der Alkoholverwaltung gestiegen ist. Diese Umsatzsteigerung erfordert auch eine Anpassung der Einrichtungen für die Lagerung und den Umschlag, was erhöhte Aufwendungen nach sich zieht. Deshalb erscheint es ratsam, dem Bau- und Erneuerungsfonds, der bisher einen Bestand von 9,3 Millionen Franken aufwies, 2 Millionen Franken zuzuweisen.

1056 Gemäss Artikel 46 des Alkoholgesetzes haben die Kantone auch Anspruch auf die vollen Einnahmen der Alkoholverwaltung aus den Jahresgebühren für die Erteilung von Versandbewilligungen für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenze hinaus. Diese Einnahmen betrugen im Geschäftsjahr 1961/62 266450 Franken.

Demnach erhalten die Kantone als Anteil am Eeinertrag und an den Kleinhandelsversandgebühren : Kantone

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug Freibun* Solothum Basel-Stadt Basel-Landschaft . . .

Schaffhausen Appenzell A.-Rh. . . .

Appenzell I.-Bh. . . .

St. Gallen Graubünden Aargau

Thurgau Tessin . . . .

Waadt Wallis Neuenburg Genf Insgesamt

Anteil am Reinertrag (Fr. 4. -- je Kopf)

Franken 3 809 216 -- 3558092.-- 1 013 784 -- 128 084 -- 312 192 -- 92540.-- 88 752 -- 160 592 -- 209956.-- 636 776 -- 803 264 -- 902352.-- 593128.-- 263 924 -- 195680.-- 51772.-- 1357956.-- 589832.-- 1 443 760 665 680 782 264 1718048.-- 711 132 590532.-- 1 036 936 21716244.--

Kleinhand elsversandgeb iihren

Zur Auszahlung gelangen insgesamt

Franken 46737. -- 43656. -- 12439 -- 1 572. -- 3 831 -- 1136.-- 1 089 -- 1 971 2576.-- 7813 -- 9856 -- 11071.-- 7277.-- 3238 -- 2401.-- 636.-- 16661.-- 7237.-- 17714 8 167 -- 9 598 -- 21080.-- 8 725 7246.-- 12723 266450.--

3855953.-- 3601748.-- 1 026 223 -- 129656. -- 316 023 -- 93676.-- 89 841 -- 162 563 212532.-- 644589 -- 813 120 913423.-- 600405.-- 267 162 -- 198081.-- 52408.-- 1374617.-- 597069.-- 1 461 474 673 847 791 862 1739128.-- 719 857 597778.-- 1 049 659 21982694.--

Franken

Bei der gemäss vorstehender Eechnung vorgenommenen Verwendung des Einnahmenüberschusses ergibt sich folgende Bilanz :

1057 D. Bilanz 1. Aktiven Umlaufvermögen Kassa Postcheck Schweizerische Nationalbank Eidgenössisches Kassen- und Eechnungswesen Wertschriften Debitoren Lagervorräte Transitorische Aktiven

Franken 32901.81 161741.01 242898.02 59 697 733.20 33578000.-- 2082547.55 2704374.20 1816637.15

Anlagevermögen Immobilien

Franken

- Verwaltungsgebäude in Bern l 764 325.60 - Lagerhausbauten und Einrichtungen . . . 14316648.33 - Übrige Liegenschaften 1007000.-- Baukonti - Baukonto Bern - Baukonto Schachen

99298.55 111754.20

17087973.93

211052.75 117615859.62

Kautionen als Hinterlage der Spritbezüger

2725017.15

2. Passiven Fremdkapital Verteilungskonti

-

Verteilung an den Bund Verteilung an die Kantone Kleinhandelsversandgebühren Bussenverteilung

Franken

21716244.-- 21716244.-- 266450.-- 91215.10

Bussenkonto Transitorische Passiven Übertrag

43790153.10 195569.30 2983164.77 46968887.17

1058 Franken

Übertrag Wertberichtigungen Immobilien

46968887.17 17087973.93

Eigenkapital Eeserven - Betriebsreserve - Eeserve für die Förderung der Obst- und Kartoffelverwertung - Allgemeine Eeserve Fondsvermögen - Eeinertragsausgleichsfonds - Versicherungsfonds - Bau-und Erneuerungsfonds Vortrag auf neue Eechnung

2000000.-- 8000000.-- 5000000.-- 22000000.-- 5000000.-- 11300000.-- 258998.52 117615859.62

Kautionen als Hinterlage der Spritbezüger 2725017.15 Zu den einzelnen Bilanzposten haben wir noch folgende Bemerkungen anzubringen : Die «Debitoren» bestehen aus folgenden Posten: .

Franken Spritbezüger-Debitoren 1118214.15 Steuer-Debitoren 844308.20 Bussen-Debitoren 73452.85 Diverse Debitoren 46572.35 2 082 547.55 Die Aktivposten «Verwaltungsgebäude in Bern, Lagerhausbauten und Einrichtungen sowie die übrigen Liegenschaften» sind durch das Passivkonto «Wertberichtigungen Immobilien» abgeschrieben.

Der amtliche Wert der Gebäude beträgt 10 535 740 Franken, der Brandversicherungswert 12 337 100 Franken.

XI. Antrag Wir schliessen unsern Bericht mit dem Antrag : Es sei der Geschäftsführung und der Eechnung sowie der vorgenommenen Verwendung des Eeinertrages der Alkoholverwaltung für die Zeit vom I.Juli 1961 bis 30. Juni 1962 durch Annahme des nachstehenden Bundesbeschlussentwurfes die Genehmigung zu erteilen.

1059 Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 23. Oktober 1962.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : P. Chaudet Der Bundeskanzler : Ch. Oser

1060 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Genehmigung der Geschäftsführung und der Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1961/62

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in einen Bericht des Bundesrates vom 23. Oktober 1962, beschliesst : Einziger Artikel Die Geschäftsführung und die Eechnung der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1961 bis 30. Juni 1962 werden genehmigt und der zur Verteilung verfügbare Reinertrag wie folgt verwendet : Zuweisung an den Bund 4 Franken auf den Kopf der WohnFranken bevölkerung (5 429 061) 21716244.-- , Zuweisung an die Kantone 4 Franken auf den Kopf der Wohnbevölkerung (5 429 061) 21716244.-- Einlage in eine Eeserve für die Förderung der Obst- und Kartoffelverwertung 8000000.-- Einlage in den Eeinertragsausgleichsf onds 3 000 000. -- Einlage in den Bau- und Erneuerungsfonds 2 000 000. -- Vortrag auf neue Eechnung 258 998.52 56691486.52 6520

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1961/62 (Vom 23. Oktober 1962)

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1962

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8603

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.11.1962

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1029-1060

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