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Schweizerisches Bundesblatt.

63. Jahrgang.

V.

M 48

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29. November 1911,

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 191 (II. Serie).

(Vom 24. November 1911.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr II. Serie) zu unterbreiten :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrat

, FF. 23,000

2. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder von Kommissionen

Fr. 20,000

Infolge vermehrter Zahl der Kommissionssitzungen genügt der ursprüngliche Budgetkredit auch dieses Jahr nicht. Bis Ende Oktober waren angewiesen Fr. 58,092. Letztes Jahr brauchte es in den Monaten November und Dezember noch Fr. 11,206, so dass für dieses Jahr mit einer Gesamtausgabe von rund Fr. 70,000 gerechnet werden muss.

Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. Y.

l

3. Taggelder und Reiseentschädigungen an den Übersetzer T . . . .

F r . 1,000

Der Kredit ist ungenügend geworden durch den Beizug dés Übersetzers zu den Verhandlungen der nationalrätlichen Kommission für die Kranken- und Unfallversicherung und für die Revision des Fabrikgesetzes.

4. Bedienung

Fr. 2,000

Die vermehrte Zahl von Kommissionssitzungen hat auch erhöhte Kosten für Bedienung zur Folge gehabt, weshalb dieser Kredit ebenfalls ergänzt werden muss.

B. Ständerat

Fr. 12,000

1. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder von Kommissionen

Fr. 12,000

Aus dem nämlichen Grunde wie beim Nationalrat erzeigt sich hier eine Kreditergänzung notwendig. Es sind bis Ende Oktober Fr. 32,300 angewiesen worden. Letztes Jahr brauchte es im November und Dezember noch Fr. 8192.

C. Bundesrat

Fr. 13,750

Infolge der Bewilligung des Nachgenusses einer Jahresbesoldung an die Hinterlassenen des am 11. März 1911 verstorbenen Herrn Bundesrat Brenner bedürfen wir nach Ausnutzung einer Restanz von Fr. 1250 auf dem ordentlichen Kredit noch eines Nachtragskredites im oben angegebenen Betrage.

D. Bundeskanzlei

Fr. 29,000

1. Personal .

Fr. §,500

. .

a. Besoldungen des Kanzlers, der Vizekanzler und » des Kanzleipersonals Fr. 5,700 Infolge Bewilligung eines Besoldungsnachgenusses für einen verstoi'benen Beamten.

b. Aushülfe Fr. 800 Wegen Vakanzen von Kanzleibeamten und wegen vermehrter Arbeit war die Anstellung eines Kanzleigehülfen notwendig.

2. Material

Fr. 22,500

a. Druckkosten und Lithographien Fr. 20,000 Der für die letzten drei Monate des Jahres verbleibende Kredit beträgt Fr. 27,418. Im Hinblick auf die letztjährigen Rechnungen für den gleichen Zeitabschnitt bedürfen wir eines Nachtragskredites im angegebenen Betrage.

b. Buchbinderrechnungen Fr. 1,500 Bis Ende September waren Fr. 13,699 verausgabt; für die folgenden drei Monate bedürfen wir noch zirka Fr. 3700, während der Jahreskredit Fr. 16,000 beträgt, e. Porti und Telegramme Fr. 1,000 Bis Ende September war der Kredit nahezu aufgebraucht; für die folgenden drei Monate bedürfen wir zirka Fr. 1000.

E. Bundesgericht

Fr. 6,100

II. Gerichtskanzlei

Fr.

800

c. Provisorische Aushülfe und Extraarbeiten . . Fr. 800 Die Abwesenheit eines Beamten und verschiedener Angestellter wegen Krankheit und Militärdienst hat im laufenden Jahre eine Mehrausgabe für Aushülfsarbeiten verursacht. Der verlangte Nachtragskredit ist zur Deckung dieser Mehrausgaben bestimmt.

III. Allgemeine Ausgaben

Fr. 5,300

d. 3. Telephon und Wasserzins Fr. 300 Infolge Vermehrung der Telephongespräche und verschiedener im Jahre 1911 nötig gewordener Verlegungen von Telephonapparaten erweist sich der ursprüngliche Kredit als ungenügend.

e. Reiseauslagen der Richter und Kanzleibeamten Fr. 5,000 Die Zahl der Lokalaugenscheine, die im laufenden Jahre in den dem Bundesgericht unterstellten Expropriationsstreitigkeiten vorgenommen worden sind, ist eine so grosse, dass der gewährte Kredit nicht ausreicht. Bis zum Schlüsse des laufenden Jahres sehen wir noch eine daherige Ausgabe von Fr. 5000 vor und bitten Sie um Gewährung eines Nachtragskredites in diesem Betrage.

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement.

I. Politische Abteilung

Fr. 50,598

4. Besoldung des Gesandten in Wien . . . .

Fr. 2,964

Als Kosten seiner Übersiedlung von Buenos-Aires nach Wien.

7. Besoldung des Gesandten in London

.

.

.

Fr.

8,704

Als Kosten der nachträglichen Überführung seines Mobiliars von Rom nach London.

8. Besoldung des Gesandten in St. Petersburg

.

Fr.

2,835

Als Kosten der Übersiedlung seiner Familie von St. Petersburg nach Genf.

14. Besoldungen des Kanzleipersonals der Gesandtschaften

Fr.

7,860

f. Besoldung des Kanzleipersonals in London .

Fr.

7,735

Die Ausgaben betragen bis jetzt Hierzu kommt eine dem zurückgetretenen Kanzleisekretär als Nachgenuss zugesprochene Jahresbesoldung von .

und ferner die Besoldung des Kanzleipersonals pro IV. Quartal

Fr. 17,235

Total Budget

Fr. 30,735 ,, 23,000

Fehlbetrag

,,

8,000

,,

5,500

Fr.

7,735

i. Besoldung des Kanzleipersonals in BuenosAires.

Fr.

125

Dieser Fehlbetrag- ist darauf zurückzuführen, dass auf 1. Oktober ein neuer Sekretär bestellt werden musste, und diesem ein um Fr. 500 grösseres Jahresgehalt als seinem Amtsvorgänger zugesprochen worden ist.

15. Umzugskosten des Kanzleipersonals der Gesandtschaften

Fr.

6,235

Bisherige Ausgaben für vier Übersiedlungen . Fr.

Als noch ausstehend anzunehmen . . . . ,,

8,155 2,080

Total Budget Fehlbetrag 20. Repräsentationskosten

Fr. 10,235 ,, 4,000 Fr.

6-,235

Fr. 22,000

Die Ausgaben betragen bis jetzt Noch zu erwartende Ausgaben angenommen .

Fr. 46,035 ,, 965

Total Budget

Fr. 47,000 ,, 25,000

Fehlbetrag

Fr. 22,000

II. Auswanderungswesen.

2. Bureau- und Reisekosten, Verschiedenes . .

. Fr. 500

Infolge der Änderungen der Vorschriften über die Portofreiheit musste diese Abteilung bis Ende September für Postsendungen Fr. 120. 72 bezahlen und für Aushülfsarbeiten, die infolge der beständigen Zunahme der Geschäfte erforderlich waren, erwuchsen ihr bis zum gleichen Zeitpunkt Ausgaben von Fr. 403. 55.

Auf das Ende des laufenden Jahres werden diese bei. der Aufstellung des Budgets für das Jahr 1911 nicht vorauszusehenden Ausgaben auf Fr. 700 anwachsen, wodurch der Kredit um Fr. 500 überschritten wird.

B. Departement des Innern.

II. Zentralbibliothek

Fr. 2,000

3. Buveaukosten

Fr. 2,000

Der der Zentralbibliothek unter dieser Rubrik zugewiesene Kredit von Fr. 6000 stellt sich für das laufende Jahr als ungenügend heraus, indem auf Mitte August davon schon eine Summe von Fr. 5744. 95 ausgegeben war, die sich auf folgende Bedürfnisse erstreckte : 1. Transportkosten, herrührend vom internationalen Austausch amtlicher Publikationen Fr. 1,706. 50 2. Buchbinderkosten (Büchereinbände) . . . ,, 2,490. 65 3. Porti und Nachnahmen (Postbureau) . . ,, 1,357. 50 4. Bureaumaterial .· ,, 190. 30 Zusammen

Fr. 5,744. 95

Für den Rest des Jahres bleibt also bloss ein Saldo von Fr. 255. 05 zur Verfügung, während die notwendigen Ausgaben für. den internationalen Schriftenaustausch und für Buchbinderarbeiten sich voraussichtlich auf mindestens Fr. 2000 belaufen werden. Wir sind daher genötigt, um oben angegebenen Zuschuss nachzusuchen.

IV. Statistisches Bureau 1. Besoldungen des ständigen Personals

Fr. 61,441 .

.

. Fr. 1,441

Es sind folgende Mehrausgaben für die Besoldungen entstanden: Fr. 3700 Besoldungsnachgenuss für die Hinterïassènen eines im Mai verstorbenen Gehülfen II. Klasse und Fr. 587 infolge der Umwandlung einer Gehülfenstelle in diejenige eines Experten für medizinische Statistik. Total Mehrausgaben Fr. 4287. Dem gegenüber stehen Minderausgaben von Fr. 2846, die durch die stattgefundenen Personalveränderungen herbeigeführt wurden. Es ist somit ein Nachtragskredit von Fr. 1441 nötig.

10. Volkszählung 1910

Fr. 60,000

Den Hinterlassenen eines provisorischen Gehülfen wurden .Fr. 2920 Besoldungsnachgenuss entrichtet.

Da sich die Unmöglichkeit herausstellte, die für den Erlass des neuen Nationalratswahlkreisgesetzes unentbehrlichen geprüften Volkszählungsergebnisse mit dem bisherigen Gehülfenpersonal rechtzeitig festzustellen, wurden mit Genehmigung des Bundesrates weitere 30 Gehülfen vorübergehend beigezogen, deren Anstellungsdauer in der Folge vom Bundesrat · bis zur Beendigung der Vorarbeiten verlängert wurde. Die dann auf Mitte September bereits angeordnete Entlassung dieser Gehülfen musste wieder rückgängig gemacht werden, da inzwischen, auf Antrag des politischen Departements, das statistische Bureau den Auftrag erhalten hatte, eine eingehende statistische Bearbeitung der Ausländerfrage so rasch wie möglich durchzuführen. Die Besoldung dieses Aushülfspersonals wird bis Jahresende etwa Fr. 50,400, diejenige der ständigen Gehülfen Fr. 111,600 beanspruchen. Im Mai und Juni waren die Arbeiten derart dringlich, dass sie nur mittelst Übe/stunden bewältigt werden konnten; die daberigen Entschädigungen beliefen sich auf Fr. 4080. Die Unterrubrik für Besoldungen ist im ganzen also mit Fr. 169,000 belastet, woraus sich gegenüber dem Voranschlage ein ungedeckter Betrag von Fr. 58,000 ergibt.

Eine weitere, bei' der Aufstellung des Budgets nicht vorausgesehene Ausgabe war bedingt durch die sofortige Anhandnahme einer Haushaltungsstatistik, die von vielen Seiten gewünscht wird und deren Wert insbesondere auch für die eingehendere Behandlung des Ausländerproblems zugestanden werden muss. Diese neue Arbeit verlangte die Herstellung von über 800,000 Haushaltungskarten. Infolgedessen wird auch in der Unterrubrik 3 .,,Aufarbeitungsformulare usw.'' eine Überschreitung des Budgetansatzes eintreten, und wir sind daher in der Lage, Sie auch.. hier. um einen Nachtragskredit von Fr. 2000 ersuchen zu müssen. .'.

T. Gesundheitsamt

Fr. 5,800

5. Medizinale und Lebensmittelchemiker-Prüfungen Fr. 5,800 . - · Infolge vermehrter Anmeldungen zu den Medizinal- und Maturitätsprüfungen, sowie zu den; Lebensmittelchemikerprüfungeu

genügt der bewilligte Kredit nicht zur vollständigen Deckung der Ausgaben.

Wir bemerken aber, dass diesen Mehrausgaben entsprechende Mehreinnahmen gegenüberstehen, indem die budgetierten Einnahmen um mehr als Fr. 16,000 überschritten werden.

TU. Bundesanstalten für Wissenschaft und Kunst

5. Schweizerisches Landesmuseum

Fr. 42,075

Fr. 36,125

I. Verwaltung Fr. 11,125 2. Besoldungen des Verwaltungspersonals Fr. 1,125 3. Assekuranzen, Reisen, Expertisen etc ,, 10,000 Ad 2. Auf das Gesuch der schweizerischen Landesmuseumskommission bewilligten wir am 30. Mai laufenden Jahres der Witwe eines am 10. des genannten Monats verstorbenen Ausläufers am Landesmuseum einen Nachgenuss der Besoldung ihres Gatten sei. von der Dauer eines Jahres, im Betrage von Fr. 2700, und zwar mit der Bestimmung, dass zur Deckung dieser Summe in erster Linie der für die Monate Juni bis Dezember des laufenden Jahres zur Besoldung des Ausläufers bestimmte, aber nicht mehr an einen solchen zu verausgabende Kredit zu verwenden und nur für das Betreffnis der übrigen fünf Monate ein Extrakredit nachzusuchen sei. Dieses Betreffnis steigt auf Fr. 1125, um dessen Bewilligung wir bitten.

Ad 3. Bei Beratung des diesjährigen Budgets (26. Oktober 1910) haben wir beschlossen, behufs Reduktion der Ausgabensumme des schweizerischen Landesmuseums von Fr. 245,705 einen ,,Zuschuss aus dem Museumsfonds" von Fr. 10,000 einzustellen.

Es hat sich nun gezeigt, dass eine Verwendung des Museumsfonds zur Deckung gewöhnlicher Verwaltungsausgaben angesichts des Art. 2 des Bundesbeschlusses voni 21. Juni 1902 betreffend Erweiterung desjenigen vom 27. Juni 1890 über die Errichtung eines schweizerischen Landesmuseums (A. S. n. F. XIX, 246) nicht wohl angeht, indem dieser Fonds für Anschaffung von Antiquitäten bestimmt ist. Die Direktion des Landesmuseums hat auf die Gewährung der vollen Kreditsumme von Fr. 245,705

gerechnet und würde sich am Schlüsse des Jahres vor einem Defizit befinden, wenn sie ihr nicht zur Verfügung gestellt würde.

In Betracht dessen haben wir beschlossen, obenbezeichneten Einschuss aus dem Museumsfonds fallen zu lassen und bei Ihnen um Ergänzung der Kreditsumme auf Fr. 245,705 einzukommen.

II. 1. Jahreskredit für Erhaltung und Erwerbung vaterländischer Altertümer, mit Kreditzuschuss , Fr. 25,000 Durch Eingabe vom 14. September abhiri benachrichtigte uns die schweizerische Landesmuseumskommission, dass am 4. Oktober in München die Auktion einer Kollektion Glasgemälde stattfinden werde, die für die Geschichte der schweizerischen Glasmalerei von höchster Wichtigkeit sei. Es war der Direktion des Landesmuseums auf ihr Ansuchen durch die Antiqxiitätenfirma J. und S. Goldschmidt in Frankfurt a/M., welche die angedeutete Sammlung aus englischem Besitz erworben hatte, gestattet worden, sämtliche Scheiben genau zu besichtigen, zu photographieren und zu katalogisieren. Aus dieser Arbeit ergab sich, dass der Bestand der Sammlung an schweizerischen Glasgemälden 179 Stück aufwies. Dabei konnten zirka 50 Glasmaler und Werkstätten, die sich einst an ihrer Herstellung beteiligt haben, festgestellt werden.

Am stärksten vertreten erscheint Zürich mit 63 Stück ; dann kommen Zug und Schaffhausen. Obschon wegen des hohen Preises, den die Firma Goldschmidt dem frühern Besitzer der Sammlung bezahlt hatte, wenig Aussicht vorhanden war, die Glasgemâlde an der Auktion zu einem annehmbaren Preise erstehen zu können, wünschte die Kommission doch sehr, dem Landesmuseum etwa sechs bis zehn Stücke zur Ergänzung vorhandener Lücken, sowie zur Bereicherung an Werken noch nicht vertretener Meister zu sichern. Sie suchte daher um Bewilligung eines Vorschusses von Fr. 25,000 nach, um an der Auktion den Versuch zu einer Erwerbung zu machen. Der Vorschuss wurde ihr unserseits unter dem Vorbehalt bewilligt, dass für dessen Deckung rechtzeitig ein Extrakreditbegehren zu Ihren Händen eingereicht werde.

Die Befürchtung der Museumskommission über die Resultatlosigkeit der Steigerung ist nun zum grossen Teile eingetroffen, indem an der letztern nur zwei Wappenscheiben fdie eine von Mathias Lüdinner, von Zürich, zu 715 Mark", die andere, eine Scheibe der Familien von Meiss und Luchs-Escher, von Zürich, und Im Thurm, von Schaffhausen, zu 3410 Mark) für das Museum erstanden werden konnten. An die Kaufsumme dep letztern Scheibe

10 hat die Familie von Meiss einen Betrag von 1020 Mark geschenkt.

Der Delegation der Kommission gelang es ferner, für einige schweizerische Behörden und Museen eine Anzahl guter Stücke zu Summen zu erwerben, welche die ihr erteilten Limiten nicht überschritten. Eine Anzahl Glasgemälde blieb unversteigert, und es zeigte sich dann, dass sämtliche von der Kommission in Aussicht genommenen Stücke noch erhältlich seien. Die hierauf mit dem Besitzer, Antiquar Goldschmidt, gepflogenen Verhandlungen führten nun zur« nachträglichen Erweriuug von noch vier Stücken (einer Scheibe des Zehatgerichtebundes aus dem Jahre 1548, einer Standesscheibe der Stadt Zürich von 1577, einer Wappenscheibe von zirka 1530 und einer Gemeindescheibe von Unterhallau von zirka 1520) zu einer Summe von 26,000 Mark. Der Gesamtbetrag für die sechs für das Landesmuseum erworbenen Glasgemälde beläuft sich -- abzüglich des von der Familie von Meiss gemachten Zuschusses von 1020 Mark -- auf 29,105 Mark = Fr. 36,381. Zur Deckung dieser Summe soll nun zunächst der vorschussweise bewilligte Kredit von Fr. 25,000 verwendet werden.

Der Rest wird aus dem ordentlichen Kredit des Landesmuseums bestritten. Im Hinblick auf die wertvolle Bereicherung, welche die Anstalt durch die Erwerbung der sechs Glasgemälde erfährt, bitten wir um Bestätigung des gemachten Extrakreditvorchusses.

6. Schweizerische Landesbibliothek . . . . . . Fr. 5950 I. 3. Kredit für Anschaffungen und Verwaltung imeigentlichen Sinne und Beitrag an die Bürgerbibliothek : Fr. 3200 Dieser Zuschuss wird nachgesucht zugunsten der Bürgerbibliothek Luzern. Durch Eingabe vom 23. November 1910 legt die Korporationsgüterverwaltung der Stadt Luzern dar, wie ihre Bibliothek seit der Erhebung zur Sammelstelle für Helvetica aus der Zeit vor 1848 durch Anschaffungen-eine grosse Bereicherungerfahren habe, aber dadurch auch in bezug auf den Raum in eine unerträgliche Enge geraten sei, gegen die Abhilfe habe gesucht werden müssen. Zur Beseitigung des Übelstandes habe sich der Verwaltung im Sommer des verflossenen Jahres unvermutet eine Gelegenheit geboten, indem in einem an das Bibliothekgebäude anstossenden Hause ein Stockwerk frei geworden sei, das für Bibliothekzwecke habe gemietet und eingerichtet werden können. Die Kosten dieser Erweiterung beziffern sich folgendermassen : .

.

.

11 Jährlicher Mietzins des Lokals (pro 1910) . . Fr. 900. -- Durchbrucharbeiten Fr. 636. 40 Büchergestelle, Stiege usw. . . ,, 500. --Tapeziererarbeiten ,, 168. 50 Reinigung, Transport usw. . . ,, 153. 50 ,, 1,458.40 Fr. 2,358.40 Hierzu kommt noch der Mietzins für das laufende Jahr mit Totalausgabe

,,

900. --

Fr. 3,258. 40

Diese Ausgabe erklärt die Korporation nicht auf sich nehmen '/AI können ; sie sei eine reine Nutzungsgemeinde mit beschränktem Ertrage, der jährlich unter die Genossen verteilt werden müsse. Für die Anschauungsweise, dass der Bund die Ausgabe zu übernehmen habe, beruft die Korporationsgüterverwaltung sich auf den Art. 4, Absatz 2, des Bundesbeschlusses von 1894 über Errichtung der Landesbibliothek, wonach der Bürgerbibliothek für die Fortführung der Althelvetica vom Bunde ein angemessener jährlicher Beitrag gewährt werde. Diese Bestimmung habe durch seitherige Verhandlungen die Interpretation erhalten, dass der Beitrag nicht nur für die Anschaffung von Büchern gegeben werde, sondern dass daraus auch ein Teil der Besoldung des Bibliothekars, der Aushilfe, der Buchbinderkosten usw. gedeckt werden dürfe. Dieser Auslegungspraxis entspreche nun auch die Inanspruchnahme des Bundesbeitrages für eine angemessene Unterbringung der Althelvetica. Die Raumfrage habe man zurzeit gar nicht in Betracht gezögen, als sie akut geworden, sei die Revision des Bundesbeschlnsses vom 28. Juni 1894 bei den eidgenössischen Räten anhängig gewesen und es seien daher Schritte zu ihrer Lösung unterblieben, da man solche auf den Zeitpunkt der mit der Revision erwarteten angemessenen Finanzierung der Bürgerbibliothek in Aussicht genommen habe.

Die schweizerische Bibliothekkommission bestreitet in ihrem Gutachten zum Gesuche der Korporationsgüterwaltung die Pflicht des Bun'des zur Beteiligung an der Unterbringung der Althelvetica ; beantragt dagegen aus Billigkeitsgründen die Übernahme eines Teils .obiger Forderung ; nämlich die Gewährung eines Beitrages von Fr. 700 an den Mietzins und eines solchen von Fr. 1000 an die Instalìationskosten ; zusammen Fr. 1700.

,

12 Es ist zu befürchten, dass die Korporationsgüterverwaltung bei einer gerichtlichen Interpretation des Art. 4, Absatz 2, des Bundesbeschlusses vom 28. Juni 1894 mit ihrer Forderung Recht erhielte; der Dekretierung jener Bestimmung ist nämlich kein Übereinkommen vorangegangen, das die aus ihr entspringenden Pflichten des Bundes genau umschriebe ; auch ist nicht ausser Acht zu lassen, dass, wenn der Bund die Bürgerbibliothek Luzern nicht zur Sammelstelle für Althelvetica erhoben hätte, sondern die dahorige Aufgabe der Landesbibliothek verblieben wäre, die Kosten der Unterbringung der genannten Literatur nun auch ihm auffielen. Im Hinblick hierauf glaubten wir uns dem vorliegenden Gesuche der Korporationsgüterverwaltung Luzern nicht widersetzen zu sollen und empfehlen Ihnen daher den Ansatz der Gutheissung.

II. 4.

Subventionen an kantonale Bibliotheken .

Fr. 2750

Unter dem 30. Dezember verflossenen Jahres haben wir unter dem Vorbehalt Ihrer Genehmigung der waadtländischen genealogischen Gesellschaft auf deren Gesuch und die Empfehlung der schweizerischen Bibliothekkommission einen Bundesbeitrag von 25% = Fr. 3750 an die Fr. 15,000 betragende Ankaufssumme einer Sammlung genealogischer und heraldischer Manuskripte und Pergamente, die sich auf die Geschichte des Waadtlandes beziehen, zugesichert. Die Hälfte der Summe (Fr. 7500) wurde vom Staatsrat des Kantons Waadt zugeschossen und für den Best hatte die genannte Gesellschaft aufzukommen. An unsere Zusicherung wurde die Bedingung geknüpft, dass die Manuskripte, soweit es mit ihrer Erhaltung verträglich sei, dem Publikum zugänglich gemacht werden. Für Deckung eines Teils des der Gesellschaft in Aussicht gestellten Bundesbeitrages kann der im Budget der Landesbibliothek unter Rubrik II, 4, vorgesehene und noch verfügbare Kredit von Fr. 1000 für Subvention kantonaler Bibliotheken verwendet werden. Dies reduziert die durch einen Extrakredit zu deckende Summe auf Fr. 2750, um deren Bewilligung wir anmit nachsuchen.

IX. Verschiedenes

Fr. 10,000

19, Internationale Kunstausstellung in Rom 1911 Fr. 10,000 Der für die schweizerische Abteilung an der internationalen Kunstausstellung 1911 in Rom bewilligte Kredit von Fr. 30,000

13 musste /u einer Zeit berechnet werden, da über die erforderlichen Installationsarbeiten und besonders über die Versicherungsfrage zuverlässige und genügende Informationen noch nicht- vorlagen.

Bei der Einrichtung der schweizerischen Säle traten dann -- abgesehen von den vielen allgemeinen Schwierigkeiten, die ihre Ursache in der ungenügenden Organisation der Ausstellung hatten -- eine grosse Zahl von Mängeln in der baulichen und dekorativen Beschaffenheit der der Schweiz zugewiesenen Räumlichkeiten zutage. Kostspielige Arbeiten (Deckengesimse, Wandsockel, Türumrahmungen etc. etc.)- deren Besorgung ursprünglich vom Komitee in Rom war versprochen worden, wurden plötzlich uns zugemutet und mussten in letzter Stunde auf unsere Rechnung ausgeführt werden. Hierdurch entstanden für unsere Installationsarbeiten bedeutende Mehrausgaben. Noch bedeutender ist die Steigerung unserer Auslagen durch die über alles Erwarten hoch ausfallende Versicherungsprämie, die mit Fr.7738. 35 laut Reglement zu Lasten der Schweiz fallt und natürlich nicht umgangen werden konnte. Zur Deckung der durch diese Umstände verursachten Mehrausgaben bedürfen wir nunmehr oben erwähnten Zuschuss von Fr. 10,000.

X. Ofoerbauinspektorat

Fr. 92,500

III. Reisekosten und Expertisen

Fr.

500

Der diesjährige Budgetkredit von Fr. 15,000 reicht in Anbetracht der infolge der starken Bauausführungen in den Kantonen zahlreich vorzunehmenden Inspektions- und Aufsichtsreisen und der vielfachen Konferenzen mit dem Grossherzogtum Baden betreffend die Wasserwerkanlagen und die Schiffahrt auf dem Rhein, nicht ganz aus.

Nach unsern Berechnungen beziffert sich der Fehlbetrag auf zirka Fr. 500, den Sie uns gefalligst nachträglich bewilligen möchten.

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14

IV. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke

. Fr. 92,000

55. Uferschutzanlagen am Bodensee, Untersee und Rhein (Kanton Thurgau).

Bundesbeschluss vom 1. November 1910., 1. Jahresrate, Jahres Voranschlag

Fr.

56. Korrektion der Engelberger-Aa von Obermatt bis zum Vierwaldstättersee und Verbauung des untersten Laufes des ßuoholz- und des Steinibaches (Kanton Nidwaiden). ' Bundesbeschtuss vom 28. März 1911.

1. Jahresrate, jährliches Maximum . . . .

n

57. Korrektion der Sihl zwischen Hütten und ihrer Einmündung in die Limmal (Kanton Zürich) N. S.

Bundesbeschluss vom 3. Oktober 1911.

1. Jahresrate, jährliches Maximum . . . .

,, 60,000

7,000

25,000

In diesen Beschlüssen ist bestimmt, dass die erstmalige Auszahlung eines Bundesbeitrages im Jahre 1911 stattzufinden habe.

Bezügliche Beträge konnten jedoch im Budget für dieses Jahr nicht mehr aufgenommen werden, da die in Frage stehenden Subventionen erst nach dessen Aufstellung von den eidgenössischen Katen beschlossen worden, sind.

Die Arbeiten sind bei allen drei Unternehmungen schon ziemlich fortgeschritten, und es sind im Verhältnis zu den bereits ausgeführten Bauten vorgenannte Bundesbeiträge dieses Jahr noch zu verabfolgen.

Wir bitten Sie um deren nachträgliche Bewilligung.

XII. Direktion der eidgenössischen Bauten Fr. 1,176,249 III. Reisekosten und Expertisen

Fr.

4,000

Zu Lasten dieser Rubrik wurden unter anderai nebst den Kosten für Expertisen über Zentralheizungsanlagen auch die Stipulationsgebühren betreffend die Kauf- und Tauschverträge mit der Stadt Lausanne in Sachen Neues Bundesgerichtsgebaude

15

mit nahezu Fr. 2000 zur Zahlung angewiesen, so dass der ordentliche Jahreskredit von Fr. 16,000 nicht ausreicht. Wir ersuchen um Bewilligung eines Nachtragskredites von obigem Betrag.

IV. Hochbauten

Fr. 918,199

ta. Umbau- und Erweiterungsarbeiten .

1. Bestuhlung des Nationalratssaales

.

.

Fr. 61,300

Fr. 4900

Infolge Erhöhung der Mitgliederzahl des Nationalrates ist eine Vermehrung der Sitze im Nationalratssaale notwendig geworden. Die neuen Einrichtungen wurden im Einverständnis des Bureaus des Rates ausgeführt. Die Kosten betragen Fr. 4900.

2. Instandstellung von Wohnungen im Hause quai de la Poste IO i n Genf . . : , . . . .

F r . 12,900

Nach Bezug des neuen Telephongebäudes an der rue du Stand in Genf sind im I. und II. Stock des anstossenden im Jahre 1906 vom Bunde angekauften Gebäudes die früher vom Haupttelegraphenbureau und der Telephonverwaltung innegehabten Lokale frei gtewford'en.' Um diese Räumlichkeiten, welche sich in ganz baufälligem Zustande befanden, nicht längere Zeit leer stehen zu lassen, musste die gründliche Instandstellung der Wohnungen angeordnet werden. Diese sind auf 15. Oktober vermietet worden.

Die Kosten kommen auf Fr. 12,900 zu stehen.

3. Alte Kartonfabrik bei der Papiermühle bei Bern

Fr. 43,500

Die Viertelsgemeinde Ittigen hat das Gesuch gestellt, es möchte das der Eidgenossenschaft gehörende, seit Jahren unbenutzte, total baufällige Gebäude der alten Kartonfabrik in der Papiermühle bei Bern abgebrochen werden.

Dieses Begehren ist, soweit es sich auf den nördlichen Teil des Gebäudes bezieht, ein wohl begründetes. Vom Abbruch des südlichen Teiles, in dessen Tiefparterre sich das Post- und Telegraphenbureau und in den obern Stockwerken noch zwei Mietwohnungen befinden, sollte dagegen Umgang genommen werden, indem durch Umbau und Vergrösserung des stehen bleibenden

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Gebäudeteils die Post- und Telegraphenlokale gut untergebracht und in den obern Etagen die Mietwohnungen vergrössert werden können. Der bauliche Zustand der jetzigen, unter dem Strassenniveau liegenden feuchten Post- und Telegraphenlokale ist allerdings derart, dass der Posthalterin und ihren Gehülfen nicht zugemutet werden kann, noch einen Winter darin zu verbleiben.

Wir haben daher ausser dem Abbruch des alten Gebäudeteiles den Umbau und gleichzeitig die Vergrösserung des stehen bleibenden Gebäudes angeordnet. Nach dem von unserer Baudirektion ausgearbeiteten Projekt können die jetzt im Tiefparterre befindlichen Lokale in das Erdgeschoss verlegt, die daselbst bestehende Wohnung belassen, im ersten Stock eine weitere Wohnung und im Dachstock verschiedene Räume als Dependenzen zu den drei Wohnungen eingerichtet werden. In den Souterrain-Räumlichkeiten unter dem neuen Gebäudeteil sind Keller vorgesehen, während die alten Post- und Telegraphenlokale als Magazinräume Verwendung finden werden.

Die Baukosten sind unter Hinzurechnung der ziemlich beträchtlichen Umgebungsarbeiten auf Fr. 43,500 veranschlagt, wogegen auf eine wesentliche Mehreinnahme für Mietzinse gerechnet werden kann.

c. Neubauten

Fr. 856,899

1. Ankauf und Ausbau des kantonalen Zeughauses in Frauenfeld, I. Rate . . . . . . F r . 183,500 Mit Beschluss vom 6. Oktober 1911 bewilligten Sie einen Kredit von Fr. 338,000 für Ankauf des dem Kanton Thurgau gehörenden Zeughausareals samt den zwei daraufstehenden Magazingebäuden und für den Ausbau dieser Zeughausanlage.

Von dieser Summe entfallen Fr. 183,500 auf die Land- und Hausankäufe mit Inbegriff der Fertigungskosten und Fr. 154,500 auf die Bauarbeiten. Wir stellen den ersten Betrag hier ein und nehmen den letztern in das Budget 1912 auf.

2. Erweiterung der Waffenfabrik in Bern, I. Rate Fr. 188,000 Von den mit Bundesbeschluss vom 26. September/4. Oktober 1911 bewilligten Krediten für die Erweiterung der Waffenfabrik, nämlich

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Fr. 188,000 für die Landerwerbungen ,, 672,000 für die Erstellung von Gebäuden ,, 165,000 für die maschinellen Einrichtungen nehmen wir hier den Betrag von Fr. 188,000 auf. Der eigentliche Baukredit wird ins Budget pro 1912 eingestellt.

3. KriegspulverfabrikWorblaufen, Gebäude für die Äthergewinnungsanlage Fr. 17,800 Bei der Fabrikation der neuen Pulversorten gelangt statt wie bisher Essigäther nunmehr Schwefeläther zur Verwendung, der einen viel niedrigeren Siedepunkt hat (35 ° C. gegen 75 ° C.).

Diese Eigenschaft des Schwefeläthers bewirkt bei der Pulvererzeugung eine rasche, für die Arbeiter lästige Verflüchtigung des Äthers, was in geschlossenen Räumen, vornehmlich zur Winterszeit, gesundheitsschädlich wirkt. Es ist deshalb vorgesehen, die Ätherdämpfe zur Wiedergewinnung von Schwefeläther zu sammeln und für die Arbeiterschaft unschädlich zu machen.

Die Kosten dieser Anlage werden auf Fr. 60,000 zu stehen kommen, wovon Fr. 17,800 auf Bauten entfallen.

Wir haben unser Militärdepartement ermächtigt, die nötigen Anordnungen zu treffen, damit mit den Arbeiten noch im laufenden Jahre begonnen werden könne und stellen deshalb den nötigen Kredit für den Bau eines- besondern 'Gebäudes nach Plan und Berechnung der eidgenössischen Baudirektion hier ein .mit Fr. 17,800.

.

. , . < 4. Landerwerbung für den Bau eines Zeughauses in Lyss . . Fr. 12,750 Eine durch die Generalstabsabteilung und die Kriegsmaterialverwaltung vorgenommene Untersuchung über die Belegungsfähigkeit der bestehenden Zeughausanlagen hat ergeben, dass die Errichtung eines Zeughauses in Lyss, insbesondere für die Truppen der 2. Division, unumgänglich notwendig ist. Wir stellen vorläufig für die nötige Landerwerbung einen Kreditposten ein und erlauben uns, für die nähere Begründung auf die Akten zu verweisen. Das in Frage kommende Grundstück im Halte von 25,000 m2 ist uns von der Gemeinde Lyss zu dem sehr niedrigen Preis von 50 Cts. per m 2 offeriert worden. Es ergibt sich somit ein Kaufpreis von Fr. 12,500, wozu noch ein Betrag von Fr. 250 für Planaufnahme, Handänderungsgebühr und Stipulationskosten gerechnet werden muss.

Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. V.

2

18 5. Waffenplatz Bière, Erstellung einer Brückenwage mit Waghäuschen und Arbeiterlokal . Fr. 8000 Wie bei den Armeemagazinen in Thun, Ostermundigen, Schönbühl und Erauenfeld muss auch bei den Futtermagazinen auf dem Waffenplatz Bière eine Lastwage erstellt werden. Die öffentliche Wage in Bière befindet sich mitten im Dorfe und ist eine Viertelstunde von den eidgenössischen Futtermagazinen entfernt 5 zudem ist deren Benutzung mit verschiedenen Unzukömmlichkeiten verbunden. Wollte man sich auf die Dauer der öffentlichen Wage bedienen, so wäre die Anstellung eines besonderen Aufsehers, der die Wägungen zu kontrollieren hätte, nicht zu umgehen. Die Ersparung dieser Kosten, die schon in einigen Jahren denjenigen für Erstellung einer eigenen Wage gleichkommen würden, liegt daher im Interesse der Bundesverwaltung.

Wir haben deshalb unsere Baudirektion beauftragt, auf dem Waffenplatz Bière eine Briickenwage von 8000 kg Tragkraft und in Verbindung damit ein Waghäuschen mit Waglokal und einem heizbaren Raum für die Magazinarbeiter zu erstellen.

Laut Voranschlag betragen die Kosten für Lieferung und Aufstellung der Wage samt Waghäuschen mit Arbeiterlokal Fr. 8000.

6. Landerwerb auf dem Wank dorffeld bei Bern . . . . Fr. 316,749 Mit Beschluss vom 23. Dezember 1909 haben Sie uns ermächtigt, die auf dem Wankdorffeld gelegene, der Burgergemeinde Bern gehörende Parzelle 926«, Flur Z, im Halte von zirka 29,345 m 2 zum Preise von Fr. 10 per m2 zu erwerben oder, wenn nötig, das Expropriationsverfahren einzuleiten. Da eine Verständigung nicht zu erreichen war, wurde der letztere Weg eingeschlagen.

Auf Grund des bundesgerichtlichen Urteils vom 13. Mai 1911 mussten folgende Beträge an die Expropriatin bezahlt werden : 1. Expropriations-Entschädigung, 29,102 m 2 Terrain (genaues Ausmass) à Fr. 10. 50 Fr. 305,571. -- 2 Zins hiervon à 5 % vom 1. Januar bis 26. Juni 1911 ,, 7,469.45 Fr. 313,040. 45

19 Fr. 313,040.45 Hierzu kommen noch : Prozesskosten . . . ,, 2,642. -- Gebühren für die Verurkuudung des Liegenschaftskaufes, da der Kaufvertrag vor Anhebung des Expropriationsverfahrens durch den Notar stipuliert worden war . . . . ,, 1,042. 55 Marchbereinigung ,, 24. -- Erforderlicher Nachtragskredit Fr. 316,749. -- 7. Erstellung von Getreidemagazinen bei der Station Altdorf, I. Rate Fr. 113,500 Mit Beschluss vom 23. Juni/4. Oktober 1911 haben Sie uns ermächtigt, bei der Station Altdorf zwei neue Getreidemagazine aus Stein und Eisen zu erbauen und das für Magazinbauten erforderliche Land zu erwerben. Von dem hierfür bewilligten, auf drei Jahre zu verteilenden Kredite (Fr. 975,000) stellen wir auf Rechnung des Jahres 1911 als I. Rate den nötigen Betrag für die Liegenschaftsankäufe hier ein.

8. Ankauf und Instandstellung eines Hauses für den Grenzwachtdienst in Vendlincourt * (Berner Jura) Fr. 16,600 Die Zollverwaltung hat schon lange Zeit getrachtet, den in Vendlincourt stationierten Grenzwächter-Sektionschef ausserhalb des Zollgebäudes unterzubringen, einmal weil die Raumverhältnisse im Zollhause, in welchem ausser dem Sektionschef noch zwei verheiratete und zwei ledige Grenzwächter wohnen, beschränkt sind, sodann weil es im Interesse des Dienstes liegt, den Sektionschef nicht im Zollhaus wohnen zu lassen, wo seine Aus- und Eingänge durch das Grenzwachtpersonal kontrolliert werden.

Bis jetzt hatte sich keine Gelegenheit geboten, für den Sektionschef im Dorfe Vendlincourt Unterkunft beschaffen zu können. Im Laufe des Sommers gelangte jedoch in dieser Ortschaft eine Liegenschaft, bestehend aus einem Hause mit 7 Zimmern und Dependenzen nebst Garten und etwas Wiesland, die sich für die Bedürfnisse der Zollverwaltung gut eignet, zum konkursamtlichen Verkaufe.

Diese Liegenschaft haben wir an der gerichtlichen Gant um den Preis von Fr. 10,600 nebst Zins à 5°/o bis zum Tage der

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Bezahlung des Kaufpreises für die Eidgenossenschaft ersteigern lassen. Die Stipulations- und Handänderungsgebühren werden sich auf etwa Fr. 150 belaufen. Nebstdem sind, da sich das Gebäude in sehr reparaturbedürftigem Zustande befindet, vor dessen Bezug eingreifende Instandstellungsarbeiten vorzunehmen und im ersten Stock eine Küche zu erstellen, damit daselbst noch eine Wohnung für einen verheirateten Grenzwächter geschaffen werden kann.

Zur Bestreitung der Gesamtausgaben bedürfen wir eines Nachtragskredites von Fr. 16,600.

V. Strassen- und Wasserbauten . . . . . . . Fr. 252,300 a. Strassenbauten

Fr.

6,150

1. Unterhalt der Strassen, Feldwege, Plätze und Höfe auf dem Waffenplatz Frauenfeld Fr. 450 Diese Arbeiten wurden nach Ablauf des Vertrages mit dem bisherigen Unternehmer zur Konkurrenz ausgeschrieben und gestützt auf deren Ergebnis an einen ändern Unternehmer vergeben.

Die jährliche Entschädigung beträgt nach dem neuen Vertrage Fr. 2400, wovon pro 1911 jedoch nur drei Vierteljahrsraten mit zusammen Fr. 1800 verausgabt werden. Stellt man letzterem Betrage die frühere Entschädigung (Fr. 1350) gegenüber, so ergibt sich bei der Budgetrubrik V a. l auf Ende des laufenden Jahres eine Mehrausgabe von Fr. 450, für deren Deckung wir eines entsprechenden Nachtragskredites bedürfen.

2. Hinweistafelu für den Automobilverkehr Fr. 5700 In Ausführung des Bundesbeschlusses vom 9. Dezember 1910 betreffend die internationale Übereinkunft über den Automobilyerkehr haben wir unsere Baudirektion mit der Beschaffung und Aufstellung der in dieser Übereinkunft vorgesehenen Hinweistafeln beauftragt. Es sollen bei 90 Zollämtern je 2 Tafeln aufgestellt werden.

Laut Kostenberechnung ist zur Beschaffung der 180 eisernen Tafeln mit den zugehörenden Eisenständern,, zum Transport an Ort und Stelle, sowie zur Befestigung derselben auf Zementsockeln ein Betrag von Fr. 5700 erforderlich.

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b. Wasserbauten

Fr. 246,150

Munitionsfabrik in Altdorf, Beiträge an den Kanton Uri für Arbeiten am Schächenbach und seinen Zuflüssen (Perimeterund Wuhrpflicht) . . . . Fr. 246,150 Im Beschlüsse der eidgenössischen Räte vom 14. Dezember 1910, mit welchem ein Bundesbeitrag an den Kanton Uri für die Korrektion und Verbauung des Schächenbaches zugesichert worden ist, heisst es in den Artikeln 11 und 12, dass dem Bundesrat für Landerwerb bei der Munitionsfabrik in Altdorf, für Entschädigungen betreffend Landschaden auf dem linken Ufer des Schächens und Arbeiten am Schächenbache und seinen Zuflüssen (Perimeter- und Wuhrpflicht) der erforderliche Kredit bewilligt werde. Von diesem Kredite sollen Fr. 152,000 aus dem Budget des Jahres 1910 bestritten werden. Für die nachfolgenden Jahre sind die erforderlichen Summen ins Budget, aufzunehmen.

Alle Landentschädigungen, mit Ausnahme derjenigen an der Stillen Reuss, für welche eine besondere Expertise angeordnet werden musste, die in dieses Jahr fällt, konnten im Jahre 1910 erledigt und ausbezahlt werden. Was den .Landerwerb anbelangt, so konnten alle Verträge, mit Ausnahme derjenigen über einige Parzellen, ebenfalls im Jahre 1910 abgeschlossen werden. Die betreffenden Kaufsummen wurden noch auf Budget 1910 verrechnet. Da die Eigentümer sich ein genaues Nachmass ihrer Güter vorbehalten hatten, wurde dieses Jahr Konkordatsgeometer Kocher mit dieser Arbeit beauftragt. Es haben sich dadurch einige Abänderungen in den zuerst vorgesehenen Massangaben ergeben, die folgende Nachforderungen nach sich gezogen haben : a. fernerer Landankauf auf Gebiet der Gemeinde Schattdorf und der Korporation Uri, inkl.

Paehtzinsentschädigung

Fr. 2,866.80

b. Mehrbetrag der Kaufsummen infolge der genauen Bodenvermessung

,,

368.20

c. Für die Vermarchung und Vermessung, inkl.

Marchsteinlieferung sind verausgabt worden im ganzen

,,

3,280.70

Übertrag

Fr. 6,515,70

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Übertrag d. Die Vervollständigung und die teilweise Neuerstellung der Einfriedigung auf dem linken Schächenufer bei der Munitionsfabrik in Altdorf erfordert gemäss Devis eine Kostensumme von e. Die Verschreibungskosten, die Auslagen der kantonalen Behörden für die Grund^ bucheintragungen etc. betragen . . . .

f. Die Entschädigungen für den Schaden an den Liegenschaften längs der Stillen Reuss wurden durch Herrn Kulturingenieur Girsberger auf Fr. 10,998. -- geschätzt, von welcher Summe Fr. 1740. -- in Abzug kommen, weil einige Liegenschaftsbesitzer bereits entschädigt worden waren, bleiben somit Total

Fr. 6,515.70

,,

9,000. --

,,

1,376. 55

,,

9,258.--

Fr. 26,150. 25

Damit wäre die Angelegenheit der Landentschädigungen und des Landerwerbs am Schächten als erledigt zu betrachten und wenn, wie gehofft werden darf, die Einleitung des Schächens in sein neues Bett noch in diesem Spätherbst erfolgt, so kann dann an eine bestmögliche Verwertung des erworbenen Landes geschritten werden ; unterdessen ist der diesjährige Nutzen vei-pachtet worden.

Die Korrektionsarbeiten am Schächen von der Gotthardstrassen-Brücke abwärts bis zur Reuss hinunter sind dank der trockenen und günstigen Witterung im Jahre 1911 sehr weit fortgeschritten, so dass der ganze diesjährige Kredit beim Kapitel Oberbauinspektorat im Betrage von Fr. 220,400 ausbezahlt werden konnte. Für den von der Eidgenossenschaft, als Eigentümerin der eidgenössischen Munitionsfabrik in Altdorf zu leistenden Perimeterbeitrag konnte, da der Bundesbeschluss am 14. Dezember 1910 gefasst worden ist, im Budget kein entsprechender Kredit aufgenommen und sollte daher nachträglich bewilligt werden. Die Höhe desselben berechnen wir einerseits nach dem Betrage deibis Ende Juni 1911, gemäss vorgelegter Abrechnung, ausgeführten Bauten und anderseits nach einer vorläufigen Ansetzung dieser Perimeterpflicht auf 40 °/o der gesamten Ausgaben des Kantons

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Uri für diese Korrektion. Es kommen demnach hier in Betracht Fr. 930,000 Ausgaben, .zu 40 % Fr. 372,000 hiervon sind abzuziehen die bereits im Jahre 1910 ausbezahlten ,, 152,000 bleiben im Jahr 1911 auszurichten

Fr. 220,000

Der diesjährige Kreditbedarf wäre somit folgender: * I. für Landerwerb (Fr. 2866. 80 plus Fr. 368. 20) Fr. 3,235. -- II. für Landentschädigung an der Stillen Reuss, sowie für Verschreibungskosten und sonstiger Gebühren im Kanton Uri (Fr. 9258 plus Fr. 1376.55) ,, 10,634.55 III. für die Einfriedigung, laut Projekt und zugehörigem Kostenvoranschlag . . . ,, 9,000. -- ' IV. für Vermarchungs- und Vermessungskosten, inkl. Marchsteinlieferung und Transport . ,, 3,280. 70 V. für Perimeterbeitrag der Eidgenossenschaft als Besitzerin der eidgenössischen Munitionsfabrik in Altdorf (genaue Bestimmung der Perimeterpflicht durch die Regierung des Kantons Uri noch vorbehalten) . . . ,, 220,000. -- Zusammen

Fr. 246,150. 25

Vom Jahre 1912 an wird der zur Entrichtung des Periin eterbeitrages erforderliche Kredit im ordentlichen Budget aufgenommen werden, für dieses Jahr konnte dies nicht geschehen, weil, wie bereits oben erwähnt, das Budget für das Jahr 1911 genehmigt war, als die Subvention für die Korrektion des Schächens von den eidgenössischen Räten beschlossen wurde.

Aus diesen Gründen ersuchen wir Sie, den oben genannten Betrag nachträglich noch bewilligen zu wollen.

VIII. Hausdienst, Heizung und Beleuchtung in den Gebäuden der Zentralverwaltung Fr. 650 Bureaux im Postgebäude in Bern (Oberpostdirektion, Amt für Gold- und Silberwaren, Statistik der Oberzolldirektion und eidgenössisches statistisches Bureau (Agrarstatistik) Fr. 650

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Mit Rücksicht auf das Rechnungsergebnis pro 1910 und die Ausdehnung des Reinigungsdienstes infolge Besetzung von drei bisher disponibeln Räumen durch das eidgenössische statistische Bureau müssen wir um einen Nachtragskredit von Fr. 650 einkomm en.

IX. Mietzinse für die Zentralverwaltung und Verschiedenes Fr. 1,100 1. Bureaux am Waisenhausplatz Nr. 25 (ein Teil der Bureaux des Waffenchefs der Infanterie) . Fr. 100 Der Vermieter hat den jährlichen Mietzins per 1. Mai 1911 von Fr. 1800 auf Fr. 2000 erhöht und die Lokale gleichzeitig auf 1. November 1911 gekündet. Wir bedürfen deshalb zur Bestreitung des am 1. November fälligen Halbjahrzinses eines Nachtragskredites von Fr. 100.

2. Magazine der Telegraphenverwaltung in Kehrsatz bei Bern Fr. 1,000 Der Mietzins für diese Räumlichkeiten wurde auf 1. August 1911 von Fr. 6000 auf Fr. 8000 per Jahr erhöht. Es ist somit für den Rest des laufenden Jahres ein Nachtragskredit erforderlich von Fr. 1000. Für die nähere Begründung verweisen wir auf das in unserer Botschaft betreffend den Voranschlag pro 1912 unter XII. IX. A. Nr. 11 Gesagte.

XIII. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei.

I. Forstwesen

Fr. 212,700

1. Besoldungen:

c. Zulage an den Sekretär und einen Kanzlisten

Fr.

700

Zur Verabfolgung einer Gratifikation von Fr. 500 an den Abteilungssekretär und von Fr. 200 an einen Kanzlisten I. Klasse für ausserordentliche dienstliche Inanspruchnahme während des Jahres 1911 bedürfen wir eines Nachtragskredites in erwähntem Betrage.

6. Bundesbeiträge an die Besoldungen und Tag ff eider

des Forstpersonals

Fr. 10,000

Die im Jahre 1910 ausgerichteten bezüglichen Bundesbeiträge beliefen sich im gesamten auf Fr. .377,473. 02. Um den Meli r-

25 forderungen für das Jahr 1911 infolge Erhöhung einzelner Besoldungen, sowie der beitragsberechtigten Besoldungen des untern Forstpersonals gerecht werden zu können, sehen wir uns genötigt, um Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 10,000 einzukommen.

7. Bundesbeiträge an die Unfallversicherung des Forstpersonals

Fr. 2,000

Auch hier werden die Anforderungen gegenüber dem Vorjahre steigen, da die Zahl der Forstleute, welche gegen Unfall versichert sind, von Jahr zu Jahr zunimmt. Die daherigen Ausgaben pro 1910 beliefen sich auf Fr. 9301. 37, und wird der Jahreskredit von Fr. 10,000 pro 1911 nicht mehr hinreichen, so dass eine Erhöhung desselben um Fr. 2000 nötig wird.

13. Bundesbeiträge an Aufforstungen bundene Verbaue

und damit verFr. 200,000

Bis Ende Oktober 1911 sind bereits Fr. 122,360 an Bundesbeiträge an ausgeführte Aufforstungen mit Verbauen über den Budgetkredit 1911 von Fr. 450,000 hinaus zugesichert worden, die aber wegen Mangel an Kredit erst nächstes Jahr ausbezahlt werden können. Dazu liegen noch Abrechnungen über weitere ausgeführte Arbeiten vor, die wenigstens noch Fr. 80,000 an zugesicherten Bundesbeiträgen erfordern werden. Da auch der pro 1912 verlangte Kredit von Fr. 480,000 äusserst knapp gehalten ist, sehen wir uns in die Lage versetzt, mit dieser Nachtragskreditforderung einzukommenj

C. Justiz- und Polizeidepartement.

II. Polizeiafoteilung und Departementskanzlei

Fr. 1,600

4. d. Porti, Telegramme und Telephon . . . .

Fr. 1,000

Zur Stellung dieses Nachtragskreditbegehrens werden wir genötigt in Anbetracht der Ausführungsbestimmungen zum neuen Postgesetz und wegen der erheblichen Zunahme des geschäftlichen Verkehrs, namentlich des Zivilstandsaktenaustausches · und des polizeilichen Transportwesens.

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6. d. Zentralpolizeibureau : Porti, Telegramme und Telephon Fr. 600 Die Korrespondenz des Zentralpolizeibureaus mit ausländischen Behörden zur Beschaffung von Strafregisterauszügen hat sich im laufenden Jahre ausserordentlich vermehrt; auch ist auf dem Zentralpolizeibureau ein Telephon eingerichtet worden. In Anbetracht dessen muss um Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 600 ersucht werden.

D. Militärdepartement.

A. Verwaltungspersonal

. . Fr. 41,350

2. Generalstabsabteilimg : b. Bureaukosten, inkl. Militärbibliothek und Karten

Fr. 400

Auf Grund des am 1. Januar 1911 in Kraft getretenen Bundesgesetzes betreffend das schweizerische Postwesen müssen sämtliche bei der eidgenössischen Militärbibliothek ein- und ausgehenden Korrespondenzen und Sendungen, sowie die vielen Geldsendungen an Offiziere frankiert werden. Dies verursacht eine Mehrbelastung des Kredites um Fr. 400. Wir stellen daher diese Summe hier ein, mit dem Bemerken, dass dieser Betrag um so weniger entbehrt werden kann, als der Kredit für Bureaukosten bereits von Fr. 20,000 auf Fr. 19,000 reduziert worden ist.

4. Abteilung für Kavallerie: b. Aushülfspersonal

Fr. 1,000

Erkrankungen im Kanzleipersonal nötigten zur Anstellung eines Aushülfsarbeiters. Die daherige Ausgabe beläuft sich auf Fr. 1000.

5. Abteilung für Artillerie : b. Aushülfspersonal

Fr. 1,850

Für die Erstellung der Korpskontrollen nach der neuen Truppenordnung ist im Voranschlag pro 1912 ein entsprechender Posten für Aushülfspersonal aufgenommen worden. Da die Kontrollen jedoch bis Ende Februar 1912 erstellt sein müssen, so musste mit der Anfertigung derselben schon Mitte Oktober begonnen

27 werden. Die der Abteilung für Artillerie zur Verfügung stehenden Beamten sind durch die in den Wintermonaten sich anhäufenden übrigen Arbeiten für das .Kontrollwesen so in Anspruch genommen, dass die Anstellung von Aushülfsarbeitern unerlässlich war. Wir berechnen 4 Mann à Fr. 6 vom 16. Oktober bis 31. Dezember = FT. 1848 oder rund Fr. 1850.

6. Abteilung für Genie a. Bureau der Abteilung : 3. Bureaukosten 4. Reisekosten 5. Bureauaushülfe

Fr. 4,250 . F r . 100 ,, 500 ,, 3,500 Fr. 4,100

&. Bureau für Befestigungsbauten : 5. Unfallversicherung des technischen Personals

,, 150 Fr. 4,250 Ad a, 3. Die Einschränkung der Portofreiheit hat eine Vermehrung der Bureauauslagen zur Folge gehabt, die nicht vorgesehen war und daher die Formulierung eines Nachtragskreditbegehrens notwendig macht.

Ad a, 4. Der Waffenchef der Genietruppen ist zur Erfüllung des ihm erteilten Lehrauftrages an der Militärschule der eidgenössischen technischen Hochschule in Zürich genötigt, während der 34 Unterrichtsstunden im Jahre mindestens einmal in der Woche die Reise Bern-Zürich-Bern auszuführen. Diese 34 Retourfahrten, zu Fr. 13 pro. Fahrt, machen im Jahr einen Betrag von zusammen Fr. 442 aus.

Die Reisen, die der Waffenchef in seiner dienstlichen Eigenschaft zu machen hat, verursachen sodann eine Ausgabe für Fahrkarten von zirka Fr. 220 pro Jahr. Die Ausgabe für Fahrkarten kommt somit höher zu stehen, als der Preis eines Generalabonnementes II. Klasse.

Dem Waffenchef der Genietruppen ist deshalb ein JahresEisenbahn-Generalahonnement bewilligt worden, in der Meinung, dass die dadurch entstehende Kreditüberschreitung durch einen Nachtragskredit gedeckt werde.

Ad a, 5. Die Anlage neuer^Korpskontrollen ist notwendig geworden, namentlich mit Rücksicht auf die neue Truppenordnung. Die gegenwärtigen Kontrollen sind überdies schon seit Jahren vollgeschrieben, so dass man sich behelfsweise mit Einlagebogen begnügen musste.

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Die Anlage dieser Kontrollen erfordert inklusive Buchbinderarbeit eine Ausgabe von Fr. 3500, die bei Aufstellung des Budgets nicht vorgesehen werden konnte.

Ad b, 5. Infolge Vermehrung des technischen Personal» werden für Bezahlung der Unfallversicherungsprämien pro 1911 Fr. 150 mehr notwendig.

7. Abteilung für Sanität a. Bureau der Abteilung: 3. Bureaukosten b. Bureau der Militärversicherung: 2. Aushülfspersonal Fr. 1,800 3. Bureaukosten ,, 1,700 5. Entschädigungen an Ärzte und Spitalverwaltungen . . . . ,, 8,700

Fr. 13,200* Fr.

1,00fr

,, 12,200 Fr. 13,200 Ad a, 3. Es hat sich die Notwendigkeit der Anschaffung einer neuen Schreibmaschine für den Handgebrauch des Abteilungschefs gezeigt, wodurch der bisherige Korrespondent, der die Arbeiten des altersinvaliden Kanzleisekretärs übernehmen musste, bedeutend entlastet werden konnte.

Ferner erforderte die Vollständigkeit der Handbibliothek der Abteilung die Erwerbung einiger wissenschaftlicher Werke. Es muss den ärztlichen Beamten ermögücht werden, in der Fachliteratur auf der Höhe zu bleiben, was nur durch das Vorhandensein genügender Nachschlagewerke durchführbar ist.

Ad b, 2. Die Zahl der Militärpatienten wächst stetig an, und damit nimmt auch die vom Personal der Militärversicherung zu bewältigende Arbeit fortwährend zu. Dieselbe häuft sich jeweilen in den Monaten September-Dezember derart an, dass ohne die Benützung von Aushülfspersonal an einen auch nur einigermassen befriedigenden und geregelten Betrieb nicht zu denken wäre. Im laufenden Jahr hat nun nicht nur die Zunahme der Geschäfte, sondern auch der Umstand, dass mehrere Beamte einige Zeit im Militärdienst abwesend waren, die vermehrte Inanspruchnahme von Hülfskräften notwendig gemacht. Die daherige Mehrausgabe veranschlagen wir auf Fr. 1800.

Ad b, 3. Die Zunahme der Geschäfte hat auch eine stärkere Verwendung des Kredites für Bureaukosten zur Folge. Von den

29 bewilligten Fr. 3500 stehen nur noch Fr. 360 zur Verfügung.

Nach unseren Berechnungen bedürfen wir für Bureaumaterialien, Drucksachen usw. noch eines Betrages von zirka Fr. 1000, so dass die Mehrbedürfnisse auf zirka Fr. 600 zu stehen kämen.

Es hat sich sodann die Beschaffung einer Rechenmaschine, die hauptsächlich bei der Berechnung der Kapitalwerte der Pensionen verwendet wird, als unaufschiebbar erwiesen. Die Maschine kommt auf Fr. 1100 zu stehen.

Ad b, 5. Im Jahre 1910 wurden den Ärzten und Spitalverwaltungen Fr. 10,835 ausbezahlt. Diese Summe wird 1911 bedeutend überschritten'werden, da die Zahl der nachdienstlich erkrankten Militärs auf Ende September 1911 schon 1400 beträgt, während 1910 im Total nur 1700 Mann nachdienstlich erkranke waren. Die bis jetzt an die Ärzte ausbezahlten Entschädigungen belaufen sich auf zirka Fr. 7000, und es ist zu erwarten, dass. diese Summe auf Fr. 15,000 steigen wird. Den Spital ver waltungen werden voraussichtlich Fr. 2700 an Entschädigungen ausgerichtet werden müssen. Die Gesamtausgabe kommt somit auf Fr. 17,700 zu stehen, was einen Supplementarkredit von Fr. 8700 notwendig s macht.

8. Abteilung für Veterinärwesen: d. Reisekosten

Fr. 300

Damit mehr Abschatzungsreklamationen als früher durch die in diesem Geschäft geübten Beamten der Abteilung erledigt werden können, bedarf der Kredit für Reisekosten einer Ergänzung im obgenannten Betrage. Diesen Mehrkosten würden andernfalls gut doppelt soviel Expertengebühren gegenüberstehen.

9. Oberitriegsicommissmriat b. Kanzlei : 3. Verwaltung des Waffenplatzes · a. Chef der Verwaltung .

b. Kanzlist I I . Klasse . . .

c. Rationspferd für den Chef d. Bureaumiete e. Bureaukosten f . Arbeiterpersonal . . .

Bureaukosten

Fr. 16,000 Kloten-Bülach : Fr. 4,600 . ,, 2,000 . ,, 1,000 ,, 400 ,, 300 . ,, 2,700 Fr. 11,000 ,, 5,000 Fr. 16,000

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Ad b, 3. Da die Kasernen in Kloten-Bülach im Bau fertigerstellt waren, musste die Verwaltung des Waffenplatzes organisiert werden und zwar auch deshalb, weil die Bebauung und Bewirtschaftung des Landes die baldmögliche Anstellung der in Betracht fallenden Beamten erforderte.

Wir wählten als Chef der Verwaltung einen bisherigen Beamten der Abteilung für Artillerie. Jahresgehalt Fr. 6900. Amtsantritt 1. Mai Fr. 4,600 Ferner wurde die Anstellung eines Kanzlisten II. Klasse als nötig erachtet. Jahresgehalt Fr. 3200.

Amtsantritt 15. Mai ,, 2,000 Sodann glaubten wir dem Chef ein Rationspferd bewilligen zu sollen. Das Pferd wurde eingestellt am 1. Juni ,, 1,OOQ Da das für die Verwaltung bestimmte Bureau noch nicht bezugbar war, mussten für einige Monate Bureaulokalitäten gemietet werden ,, 400' Für Beschaffung von Bureaumaterialien aller Art mussten zur Verfügung gestellt werden . . . ,, 300Zur Besorgung verschiedener Arbeiten mussten Arbeiter angestellt werden, deren Löhnung zu stehen kommen wird auf ,, 2,700Die Totalausgabe beläuft sich auf Fr. 11,000 für die wir einen Kredit benötigen, der in unserer Spezialvorlage betreffend die Organisation des Waffenplatzes Kloten-Bülach näher begründet wird.

Ad h. Mit dem Inkrafttreten des neuen Postgesetzes (1. Januar 1.911) wird die Portofreiheit für Geldsendungen auf Sendungen in im Dienste stehende Wehrmänner beschränkt. Den kantonalen Organen, die den Geldverkehr zwischen der eidgenössischen Malitärverwaltung und den Kantonen, bezw. deren Staats- und Gemeindebehörden und Privaten vermitteln, müssen die Portoauslagen vergütet werden. Wir -schätzen diese Auslagen im Jahr auf Fr. 5000, für welche ein Kredit nicht vorhanden ist.

11. Eriegsmaterialverwaltung : c. Munitionsdepot : 3. Bureaukosten, inkl. Beleuchtung und Heizung

Fr. 1,350'

Mit Rücksicht auf das Inkrafttreten des neuen Postgesetzes und im Interesse einer möglichsten Reduktion der Spesen auf

31 Geldsendungen wurde dem Munitionsdepot ein Postscheck- und Girokonto eröffnet.

Dem Munitionsdepot erwachsen sodann Mehrauslagen für Frankatur der Bestellscheine der Munitionsverkäufer, weil den Verkäufern, bei der ohnehin sehr bescheidenen Verkaufsprovision nicht zugemutet werden kann, diese Spesen zu eigenen Lasten zu übernehmen.

Die Postcheckgebühren und die Frankaturauslagen für die Bestellscheine werden auf zirka Fr. 1350 zu stehen kommen.

12. Verwaltung der Milüärjustiz : b. Militärgerichte

Fr. 3,00ft

Dieser Kredit wurde infolge der Zunahme der Straffälle in ausserordentlicher Weise in Anspruch genommen ; er ist bereits erschöpft. Eine Berechnung der noch zu gewärtigenden Ausgaben, ist im Hinblick darauf, dass der Truppendienst noch nicht beendigt ist, unmöglich.

Sollte der Kreditzuschuss von Fr. 3000 nicht ausreichen, sowerden wir eine allfällige Kreditüberschreitung im Berichte zur Staatsrechnung begründen.

B. Instruktionspersonal 5. Genietruppen: e. Instruktionsaushülfe

. . . ' . .

. . '

Fr. 7,500Fr. 1,000'

Infolge Ablebens des Obersten i. G. Schaeck waren wir ge zwungen, für den technischen Fachunterricht in der diesjährigen Ballon-Pionierrekrutenschule ausserordentliche Instruktoren beizuziehen. Sodann entstehen Mehrausl,,agen durch die Abkommandierung von zwei Instruktionsaspiranten an die Militärschule der eidgenössischen technischen Hochschule während des Wintersemesters 1911/1912.

6. Festungstruppen : c. Instruktionsaushülfe

Fr. 6,500'

Im Jahre 1910 war in einigen Schulen der Festungstruppen zu wenig Instruktionspersonal vorhanden, so dass dieAusbildung der Rekruten und der Kader darunter gelitten hat.

32 Es musste, gestützt auf Artikel 8, lit. e des Bundesgesetzes betreffend die Organisation des Militärdepartements, das Beamtenpersonal der Festungen in vermehrtem Masse zum Instruktionsdienste herangezogen werden.

Zur Vereinheitlichung der Instruktion und zur Erzielung grösserer Fortschritte in der Ausbildung der Rekruten und der Kader ist es auch nötig, einzelne Instruktoren und Beamte die regelmässig zum Instruktionsdienste herangezogen werden, nach Bedarf in beiden Festungen zu verwenden.

Die Überschreitung des Kredites ,,Instruktionsaushülfe" wird Fr. 7500 betragen, da aber beim Posten ,,Reise- und Deplacementsentschädigungen" eine Restanz von Fr. 1000 bleiben wird, so beschränken wir den Nachtragskredit auf Fr. 6500, in der Meinung, dass die Differenz von Fr. 1000 durch den Kredit .,,Reise- und Deplacementsentschädigungentt getragen werde.

Wir bemerken noch, dass der Bericht der Generalstabsabteilung vom 23. Januar 1911 und die Verfügung unseres Militärdepartements vom 6. Februar 1911 über die Angelegenheit noch weiteren Aufschluss gibt.

0, Unterricht

Fr. 158,076

2. Rekrutenschulen

Fr. 158,076

a. Infanterie: 480 Rekruten à Fr. 3. 40 X 67 Tage . . Fr. 109,344 b. Kavallerie: 33 Rekruten à Fr. 9. 20 X 92 Tage . . . ,, 27,931 f. Sanüätstrwppen : 122 Rekruten à Fr. 2. 75 X 62 Tage . . ,, 20,801 Fr. 158,076 Ad 2. Wie aus den Nachtragskreditbegehren bei der Rubrik ,,D. Bekleidung" ersichtlich ist, sind bei allen Waffen- und Truppengattungen mehr Rekruten eingerückt, als bei der Budgetaufstellung vorgesehen war.

Wir stellen nur bei den^ obenstehenden Rubriken Nachforderungen ein, weil wir bei den ändern Kreditrubriken hoffen, trotz der Überschreitung der Rekrutenziffern mit den im Budget eingestellten Beträgen auszukommen.

33

Allgemeine Bemerkung. Wie in früheren Jahren, werden bei den Wiederholungskursen und Kaderschulen an verschiedenen Orten die Ausgaben infolge der höheren Bestände und Einheitspreise grösser sein, als die bewilligten Kredite. Diese voraussichtlichen Mehrausgaben, denen überdies Kreditrestanzen gegenüberstehen, lassen sich zur Stunde nicht mit Sicherheit berechnen.

Viele Komptabilitäten aus zu Ende gegangenen Kursen sind noch nicht eingeliefert. Verschiedene Schulen und Kurse sind noch im Gange oder werden erst beginnen.

Die Kreditverhältnisse der Rubriken ,,Aushebung10 und ,,Vorunterricht"' können ebenfalls nicht mit Zuverlässigkeit untersucht werden, weil noch viele Rechnungen ausstehen.

Bei der Ausarbeitung des Berichtes zur Staatsrechnung pro 1911 werden wir auf die Angelegenheit zurückkommen und, wie gewohnt, sowohl die Restanzen, als auch die Überschreitungen einlässlich begründen.

D, Bekleidung

Fr. 132,176

L Entschädigungen für BeJcrutenausrüstung.

1. I n f a n t e r i e : a. Mehrausgabe : 573 Füsiliere à Fr. 170. 35 . . Fr. 97,610 *. Minderausgabe: 93 Schützen à Fr. 171 . . . . ,, 15,903 Fr. 81,707 2. K a v a l l e r i e : 26 Dragoner und Guidon à Fr. 203. 35 7 reitende Mitrailleure à Fr. 204. 85

Fr.

,,

5,287 1,434 ,,

6,721

3. A r t i l l e r i e : a. Mehrausgabe: 16 Kanoniere der Feldartillerie à Fr. 188. 80 . Fr. 3,021 20 Fussartilleristen à Fr. 188. 10 . ,, 3,762 2 Trainrekruten à Fr. 260. 50 . ,, 521 7 OffiziersordonnanzenaFr.241.80 ,, 1,693 29 Hufschmiede à Fr. 260. 50 . . ,, 7,555 Fr. 16,552 Übertrag Bundesblatt, 63. Jahrg. Bd. V.

Fr. 16,552

Fr; 88,428 3

34

Übertrag b. Minderausgabe: 11 Fahrer à Fr. 229. 05 Fr. 2,520 16 Gebirgsartilleristen à Fr. 191. 25 ...

,, 3,060 18 Säumer àFr. 191.25 ,, 3,443

Fr. 16,552

,,

Fr. 88,428

9,023

4. G e n i e t r u p p e n : 56 Genierekruten à Fr. 194. 05 ' 5. F e s t u n g s t r u p p e n : l Festungsartillerierekrut à Fr. 188. 50 ...

6. S a n i t ä t s t r u p p e n : 122 Sanitätsrekruten à Fr. 186. 60 7. V e r p f l e g u n g s t r u p p e n : 13 Rekruten der Verpflegungstruppen à Fr. 184. 50

,,

7,529

,,

10,867

,,

188

,,

22,765

,,

2,399

Fr. 132,176 Es sind 734 Rekruten mehr ausgerüstet worden, als bei der Budgetaufstellung vorgesehen waren, weshalb wir zur Formulierung eines Nachtragskreditbegehrens von Fr. 132,176 gezwungen sind.

G. Kavalleriepferde 2. Kavallerie-Remontendepot

Fr. 32,500 Fr. 12,500

d. Hülfspersonal : 2. Im Taglohn verwendetes Personal . . . Fr. 10,000 h. Medikamente und andere Veterinärkosten . . ,, 2,500 Fr. 12,500 Ad d, 2. Die Nachforderung von Fr. 10,000 muss gestellt werden, weil 1. nach den Vorschriften betreffend die Abgabe von Pferden an die freiwilligen Reitkurse (Militär-Amtsblatt Nr. 11/1911) das Kavallerie-Remontendepot verpflichtet ist, zu diesen Kursen auf zirka fünf Pferde einen Wärter zu stellen, was eine etwelche Vermehrung des Wärterpersonals erfordert; 2. die reglementarische Lohnaufbesserung der Wärter einen etwas höhern Betrag ausmachte, als zur Zeit der Budgetaufetellung berechnet wurde.

35 Ad h. Dieser Kredit wurde hauptsächlich durch die Anschaffung eines Operationstisches für die neue Operationshalle der Kuranstalt mehr belastet, als vorgesehen war. Bei der Ausarbeitung des Voranschlages pro 1911 wusste man noch nicht, ob der Bau einer Operationshalle bewilligt werde. Wir glaubten deshalb, es könne mit der Formulierung eines Kreditbegehrens für die Ausstattung der Operationshalle noch zugewartet werden. Nachdem nun aber der Kredit für den Bau bewilligt wurde und die Halle schon dieses Jahr bezugsbereit war, erschien es als angezeigt, den Operationstisch zu beschaffen. Diese Anschaffung und andere kleinere, unvorhergesehene Ausgaben machen einen Kreditzuschuss von Fr. 2500 nötig.

4. Amortisationen

Fr. 20,000

Dem für 1911 verlangten Kredit von Fr. 360,000 steht die Ausgabe von 1910 im Betrage von Fr. 367,210 .gegenüber. Da der Pferdebestand in Händen der Mannschaft seither beständig zugenommen hat und stets noch wächst, erfordern auch die Amortisationen proportional wachsende Geldmittel. Immerhin hoffen wir, mit einem Nachtragskredit von Fr. 20,000 auszukommen.

J. Kriegsmaterial 1. Unterhalt

Fr. 555,667 Fr. 120,827

a. Bekleidungsvorräte : l. Entschädigung an die Kantone Fr. 19,827 3. Preisdifferenz auf verkauftem Schuh werk ,, 61,000 Fr. 80,827 b. Übriges Kriegsmaterial : 1. Ersatzmaterial

,,

40,000

Fr. 120,827 Ad a, 1. Die Einstellung eines Nachtragskredites im Betrage von Fr. 132,176 unter der Rubrik ,,D. Bekleidung" hat auch eine Mehrauslage auf der Rubrik ,,J. 1. a. l.a zur Folge. Die Mehrauslage für den Unterhalt der Bekleidungsreserve beträgt, gemäss Bundesbeschluss vom 25. Juni 1910, 15% von Fr. 132,176 oder Fr. 19,827.

36

Ad a, 3. Der Abgang von Militärschuhen durch Verkauf an Wehrpflichtige war im laufenden Jahre erheblich grösser, als im Budget vorgesehen.

Der Mindererlös auf dem verkauften Schuhwerk, die Provisionen an die Verwalter der Schuhdepots und die Entschädigungen an Fachmänner für die Mitwirkung bei den Schuhabgaben lassen sich bis heute auf einen Betrag berechnen, der den Budgetposten bereits um · Fr. 51,368. 75 überschreiten wird.

Wir rechnen noch auf einen Abgang bis Ende des Jahres von zirka 600 Paar Marschschuhen à durchschnittlich Fr. 20. 91 Ankauf und Fr. 10 Verkauf == Fr. 10. 91 Mindererlös . . . . Fr. 6,546 500 Paar Quartierschuhen à durchschnittlich Fr. 12. 66 Ankauf und Fr. 8 Verkauf = Fr. 4. 66 Mindererlös ,, 2,330 Fr. 8,876 Die Verkaufspro vision auf diesen 1100 Paar Schuhen beträgt à 30 Cts.

pro Paar

,,

330 ,,

zusammen

9,206. -

Fr. 60,574. 75

oder aufgerundet Fr. 61,000. -- ·weil sich der Abgang nie genau vorausbestimrnen lässt.

Ad b, 1. Es zeigt sich schon jetzt, dass der Bedarf an Ersatzmaterial zur Korps- und Pferdeausrüstung allzu knapp berechnet worden ist, indem bei der Budgetierung ein Minimalposten hierfür vorgesehen wurde, der nun erheblich überschritten werden muss.

Da der wirkliche Jahresbedarf nie genau vorausgesehen und auch in diesem Momente nicht genau festgestellt werden kann und es zudem nicht sicher ist, wie viel von dem bestellten Material bis Ende 1911 noch eingehen wird, kann der Kreditmehrbedarf nur annähernd berechnet werden. Es werden Fr. 40,000 eingestellt, wobei es nicht ausgeschlossen ist, dass die daherige effektive Ausgabe sich noch reduzieren lässt. .

...-··

37 2. Neuanschaffungen

. F r . 12,000

f. Sanität: 5. Verbandgaze Fr. 12,000 Es hat sich gezeigt, dass die seit längerer Zeit in den Sanitätsmaterialvorräten liegende Verbandgaze ausgewechselt werden muss.

Die Auswechslung war dringlich, weshalb wir das Militärdepartement zur sofortigen Anhandnahme der bezüglichen Arbeiten ermächtigten. Die Kosten belaufen sich auf Fr. 12,000; sie werden in besondern Akten näher begründet.

5. Instruktionsmaterial

Fr. 22,000

b. Kavallerie

Fr. 2,000

In der Nachtragsbotschaft vom 2. Dezember 1910 zum Voranschlag pro 1911 wurde der Kredit .,,Instruktionsmaterial der Kavallerie14 von Fr. 5000 auf Fr. 2000 herabgesetzt. Es zeigte sich aber, dass die Reduktion eine zu grosse war und mit einem Kredit von Fr. 2000 nicht auszukommen ist. Verschiedene unvermeidliche Ausgaben, wie die Übernahme eines Filzassortimentes zu Sattelkorrekturen, die Vornahme von Versuchen mit Musikinstrumenten, neuen Uniformen, Kopfbedeckungen usw., verursachten Mehrkosten im Betrage von zirka Fr. 2000.

i. Landerwerbungen und Servitute zur Erwerbung von Schiessplätzen, Schiesseinrichtungen . .

Fr. 20,000

Durch einen von uns am 9. Juni 1908 genehmigten Zusatzvertrag zum Vertrage zwischen der Eidgenossenschaft und dem Kanton Zürich betreffend die Benutzung des Waffenplatzes Zürich, vom Jahre 1904, hat sich der Bund verpflichtet, der Stadt Zürich nach Übergabe des von dieser zu errichtenden Munitions- und Gerätschaftsmagazins mit Wohnung für den Oberzeiger auf dem Schiessplatz Albisgütli eine Aversalentschädigung von Fr. 20,000 zu bezahlen.

Die Kollaudation des Munitionsgebäudes auf dem Albisgütli hat nun am 31. Juli 1911 stattgefunden, und mit diesem Tage ist die Leistung des Bundes fällig geworden. Der obgenannte Kredit, der für die Entrichtung der Fr. 20,000 vorgesehen war, ist jedoch bereits anderweitig ganz in Anspruch genommen. Wir müssen daher um die Bewilligung eines besondern Kredites einkommen.

38

6. Kasernenmaterial

Fr. 5840

Bei den in Regie ausgeführten Arbeiten am St. Gotthard hatte das Festungsbaubureau für die Unterkunft der Arbeiter Fürsorge zu treffen. Zur Ergänzung des vorhandenen Unterkunftsmaterials waren 800 Wolldecken erforderlich. Da bei der genannten Verwendung das Material rasch verbraucht wird, so wurde angeordnet, dass die benötigten Decken den altern Beständen der eidgenössischen Kasernen entnommen und an letztern Orten durch neue Decken ersetzt werden sollen.

Für den wirklichen Wert der altern Decken wurde der Baukredit belastet. Zur Deckung des Ausfalles zwischen diesem Wert und den Anschaffungskosten neuer Decken bedürfen wir eines Kredites von 800 X ?· 30 = Fr. 5840.

8. Versuche

Fr. 15,000

Für die Erstellung von zwei Blessiertenwagen nach verschiedenen Modellen und für die verschiedenen Versuche benötigen wir einen Kredit von Fr. 15,000, den wir unter e. Kompagniefahrküchen und andere Fuhrwerke einstellen.

Zur Begründung des Kreditbegehrens verweisen wir auf die Akten.

10. Möblierung der Kasernen Kloten-Bülach .

. Fr. 380,000

Durch Beschluss vom 6. April 1911 haben Sie für die Möblierung der Kasernen Kloten-Bülach einen Kredit von Fr. 380,000 eröffnet, den wir hier einstellen.

L. Befestigungen

Fr. 68,731

a. St. Gotthard

Fr. 66,831 I. Venvaltimg.

a. Festungsbureau: 6. Entschädigung für das Equipement und die persönliche Bedienung

Fr.

500

39

Bis Ende September wurden ausbezahlt . . Fr. 5,544 Die Auslagen im IV. Quartal für i. l Beamte à Fr. 1. 20 und 16 Angestellte werden nach Abzug der Urlaubstage betragen ,, 1,950 Fr. 7,494 ,, 7,000

Der Kredit pro 1911 betragt so dass durch Nachtragskredit zu decken sind .

oder rund Fr. 500.

. Fr.

494

III. Unterhalt

Fr. 63,831

a. Feuerversicherung 6. Unterhalt der Bauten, Strassen, Exerzierplätze und des Materials, Transporte, Brieftaubenstation etc

Fr.

81

,., 63,750 Fr. 63,831

Ad a. Die Prämien für die Gebäude- und Mobiliarversicherungen werden sich pro 1911 auf Fr. 7081 belaufen. Da der Kredit nur Fr. 7000 beträgt, so müssen noch Fr. 81 nachgefordert werden.

Ad b. Wir waren gezwungen, auf den Waffenplätzen Andermatt und Airolo Notstallungen einrichten zu lassen, und zwar im Zeughaus Nr. l in Andermatt eine bewegliche Einrichtung, durch welche es ermöglicht wird, das Erdgeschoss in einen Pferdeunterkunftsraum umzuwandeln, der Raum für 80 Pferde und Geschirre bietet ; in Airolo Vermehrung der Pferdestände von 6 auf 20 durch Vergrösserung der Notstallungen.

Die Kosten für beide Einrichtungen waren auf Fr. 13,000 devisiert. Wir erteilten die Bewilligung, diese Ausgaben zu Lasten des Kredites ,,Unterhalt11 zu verrechnen, in der Meinung, dass ein Nachtragskredit bis zum Betrage von Fr. 7000 zu verlangen sei, wenn ein solcher Ende des Jahres notwendig würde.

Die Zusammenstellung der Ausgaben der bereits ausgeführten und noch auszuführenden ordentlichen, dringlichen Unterhaltarbeiten ergibt nun, dass durch die Kosten der vorgenannten

40

Stalleinrichtungen der Kredit, wie vorgesehen war, überschritten werden muss um Fr. 7,000 Da bei den Schiessübungen des Jahres 1911 einige Artilleriemunitionssorten Unregelmässigkeiten zeigten, wurde im Sommer 1911 eine Untersuchung durch die kriegstechnische Abteilung veranlasst, wobei verdorbene Munition vorgefunden wurde. Um nicht noch grössern Schaden zu erleiden, musste diese Munition sofort in stand gestellt werden. Die bezüglichen Kosten belaufen sich auf zirka ,, 9,850 Bei der Munitionsuntersuchung stellte sich sodann heraus, dass ein Teil der Artilleriemunition sofort verbuchst werden muss, um dieselbe vor dem Verderben zu schützen. Nach den Berechnungen der kriegstechnischen Abteilung werden sich die Kosten belaufen auf ungefähr ,, 46,900 Der zu fordernde Nachtragskredit kommt zu stehen auf Fr. 63,750 V. Bauliche Installationen.

Verbauung und Aufforstung des Sasso-Rosso bei Airolo Fr. 2,500 Im Dezember 1898 erfolgte der Bergsturz des Sasso-Rosso oberhalb Airolo. Zur Verhütung von Nachstürzen und weiterm Schaden an Gütern und Gebäuden bildete sich hierauf das Konsortium für Erstellung von Schutzarbeiten am Sasso-Rosso.

Die schweizerische Eidgenossenschaft musste damals diesem Konsortium der Festungsanlagen wegen ebenfalls als Mitglied beitreten. Gemäss dem.von der tessinischen Regierung aufgestellten Verteilungsplan wurde der von der Eidgenossenschaft als Korisortiumsmitglied zu leistende damalige Beitrag auf Fr. 15,990 festgesetzt und im Jahre 1903 ausbezahlt.

Im Januar 1911 sah sich nun die ,,Delegazione Consortile11 in Airolo genötigt, von ihren Mitgliedern eine V. Beitragsrate nachzuverlangen, um die noch auszuführenden Ergänzungsarbeiten für die Verbauungen am Sasso-Rosso dieses Jahr zu Ende führen und ihre sich auf zirka Fr. 59,000 belaufende Schuldenlast tilgen zu können. Für die Eidgenossenschaft, deren Besitztum auf Fr. 155,000 gewertet ist, wurde die V. Beitragsrate auf Fr. 2478. 45 festgesetzt.

4t

Da die übrigen Konsortiumsmitglieder ihre Beiträge bereits letztes Frühjahr entrichtet hatten und in Hinsicht darauf, dass die vom Konsortium verlangte Abrechnung über seine bisherige Tätigkeit von den beteiligten Departementen richtig befunden worden ist, ermächtigten wir das Militärdepartement, den Beitrag der Eidgenossenschaft ebenfalls zu bezahlen, in der Meinung, dass für diese unvorhergesehene Ausgabe ein Nachtragskreditbegehren zu formulieren sei.

b. St. Maurice

Fr. 1,900 I. Verwaltung.

a. Festungsbureau : 4. Reisekosten

Fr.

700

II. Bewachung, d. Krankenverpflegung

,, 1,200 Fr. 1,900 Ad l, a, 4. Infolge der im Jahre 1910 stattgefundenen Vermehrung der Beamten und ständigen Angestellten (l Beamter, 4 Angestellte), wovon einer der letztern während ungefähr sechs Monaten nach Riondaz zur Besorgung des Materials, der Lebensmittelvorräte usw. abkommandiert werden muss, reicht der Kredit von Fr. 3000 nicht aus. Wir berechnen den Mehrbedarf auf Fr. 700.

Ad II, d. Nach den Bestimmungen der Verordnung vom 29. Juli 1910 betreffend die Besoldungs- und Anstellungsverhältnisse der Fortwächter der Befestigungen beziehen die Fortwächter während eines Aufenthaltes im Krankenzimmer den vollen Sold.

Das war früher nicht der Fall.

Der Kredit wird aber noch mehr belastet als im Vorjahre, weil 1911 die Zahl der in das Krankenzimmer versetzten Fortwächter grösser ist. Dadurch vermehren sich auch die Auslagen für den Platzarzt und für die Medikamente.

Aus allen diesen Gründen sind wir gezwungen, eine Nachforderung von Fr. 1200 zu stellen.

T. Militärversioherung

Fr. 448,000

I. Leistungen für vorübergehenden Nachteil . Fr. 165^000 1. Kosten der Spitalpflege . Fr. 65,000 " 3. Krankengeld . . . . .

,, 100,000

42

II. Leistungen für bleibenden Nachteil 1. Leistungen verfahren

. . . Fr. 283,000

nach dem KapitaldeckungsFr. 283,000

Ad I. 1. Die Ausgaben für Spitalpflege belaufen sich bis zum 10. November 1911 auf Fr. 199,650. 64. Wir sind damit schon weit über die Summe hinausgelangt, die wir im verflossenen Jahre auf diesen Zeitpunkt verausgabt hatten und werden aller Voraussicht nach auf diesen Kredit noch Fr. 150,000 zu verausgaben haben. Die Kreditüberschreitung in dieser Rubrik betrug im Jahre 1910 rund Fr. 34,000, sie wird sich pro 1911 wahrscheinlich auf Fr. 65,000 belaufen.

Ad I. 3. Die Militärversicherung hatte am 10. November 1911 auf diesen Kredit bereits ausbezahlt Fr. 168,93s. 90, d. h. zirka Fr. 70,000 mehr als in derselben Periode des Vorjahres. Wir werden voraussichtlich zu einer Kreditüberschreitung von Fr. 100,000 gelangen.

Ad II. 1. Die bis jetzt im Jahre 1911 gesprochenen Pensionen verlangen ein Deckungskapital von rund Fr. 508,000. Wie hoch die Deckungskapitalien der im Dezember 1911 von der Pensionskommission zu sprechenden Pensionen sich belaufen werden, lässt sich heute auch nicht annähernd feststellen, doch tun wir gut, eine Ausgabe von mindestens Fr. 100,000 für dieselben in Rechnung zu stellen. Damit wird der budgetierte Kredit um Fr. 283,000 überschritten werden.

W, Unvorhergesehenes

Fr. 5,100

Für die Schweiz als Geburtsland der Bestrebungen der freiwilligen Sanitätshülfe im Krieg und Frieden (Rot-Kreuz-Organisationen) war es eine Ehrenpflicht, sich an der internationalen Hygieneausstellung in Dresden würdig zu beteiligen, und zwar, soweit dies das Militärdepartement betrifft, in den beiden Gruppen ,,Landheer" und ,,Rettungswesen". Es gelangten zur Ausstellung : 1. die Sanitätsausrüstung1 einer Sanitätskompagnie, 2. die Ausrüstung eines KavallerLe-Sanitätepferdes, 3. die Pläne der neuen Eisenbahnsanitätswagen.

Die Kosten, für die ein Kredit nicht vorhanden ist, werden sich auf zirka Fr. 2000 belaufen. . .

,

43

Im Laufe des Jahres sind uns für Verpflegung der im Jahre 1910 bei den Wasserverheerungen verwendeten Hülfsmannschaften noch Rechnungen im Gesamtbetrage von Fr. 3135. 21 zur Bezahlung überwiesen worden. Obschon diese Rechnungen verspätet einlangten, mussten wir gleichwohl die Richtigkeit derselben anerkennen.

Zur Deckung der Ausgabe bedürfen wir eines Kredites, den wir mit Fr. 3100 bei ,,W. Unvorhergesehenes" einstellen.

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzyerwaltung.

II. Finanzkontrolle

Fr. 200

1. Besoldungen

Fr.' 200

An die Stelle eines verstorbenen, mit Fr. 4000 besoldet gewesenen Revisors U. Klasse, trat ein Kanzlist I. Klasse des Banknoteninspektorats, der einen Gehalt von Fr. 4200 bezieht.

Um die Differenz auszugleichen, bedürfen wir eines Nachtragskredites von Fr. 200

IV. Staatskasse

Fr. 3,300

4. Frankaturen und Porti

Fr. 3,300

Es stellt sich heraus, dass der im Budget aufgenommene Betrag von Fr. 10,000 nicht hinreicht zur Deckung der Frankaturen und Porti für die Sendungen der Staatskasse, welcher durch das am 1. Januar 1911 in Kraft getretene Postgesetz die Portofreiheit entzogen worden ist. Wir bedürfen zur Bestreitung der daherigen Ausgaben für den Rest des laufenden Jahres noch einer Summe von Fr. 3300.

VIII. Liegenschaften

Fr. 4,750

C. W a f f e n p l a t z in Frauenfeld . . . . Fr. 500 4. Aufforstungsarbeiten, Säuberung der Kulturen, Unterhalt der Waldwege und Verschiedenes . Fr. 500

44

Für die Vergrösserung des Scheibenfeldes waren umfangreichere Kahlschläge notwendig, als bei Aufstellung des Budgets vorgesehen werden konnte. Sodann werden dem Bannwarten gemäss Vertrag Taggelder und Reiseentschädigung für den Besuch eines interkantonalen Försterkurses in Sihlwald bei Zürich zu vergüten sein, sofern er die Schlussprüfung mit Erfolg besteht.

L . W a f f e n p l a t z i n K l o t e n - B ü l a c h . . . F r . 4,250 Die Liegenschafts ver waltung dieses neuen Waffenplatzes, die ihre Wirksamkeit am 1. Mai abhin begonnen hat, bedarf für das laufende Jahr obigen Kredites, der sich aus folgenden Posten zusammensetzt : 1. Bureaukosten Fr. 200 2. Besoldung der Bannwarte ,, 400 3. Bearbeitungskosten, Fuhr- und Taglöhne . . ,, 3,050 4. Inventaranschaffungen und Unterhalt . . . . ,, 450 5. Verschiedenes ,, 150 Fr. 4,250 Ad 3. Die Herrichtung des Schiessplatzes verursacht ziemlich grosse Ausgaben. Viele Grundstücke waren seit Beginn der Kaufsunterhandlungen etwas vernachlässigt worden. Dann hat der aussergewöhnlich trockene Sommer den Obstbäumen und den Bäumen in den Waldungen stark zugesetzt und es erwuchsen aus der Beseitigung des dürren Holzes nicht unerhebliche Kosten.

Die Ausgaben für den Waffenplatz werden immerhin durch die Einnahmen mehr als gedeckt werden.

II. Zollverwaltung.

III. Bureaukosten

Fr. 4,000

4. Frachten,Porti,Telegramme,Plombiermaterialetc. Fr. 4,000 Die Ausgaben auf dieser Rubrik betragen bis 30. September 1911 Fr. 27,965. Bis Jahresschluss dürften dieselben annähernd den Betrag von Fr. 40,000 erreichen, gegenüber der budgetierten Summe von Fr. 36,000. Die Mehrausgaben sind einerseits auf die Einschränkung der Portofreiheit, anderseits auf vermehrte Telephon-, Telegramm- und Transportauslagen zurückzuführen.

45

V. Grenzwachtkorps . . .

Fr. 13,500

1. Besoldungen

Fr. 13,500

Die Ausgaben auf dieser Rubrik werden sich bis Ende des Jahres auf rund Fr. 2,064,100 belaufen, während der im Voranschlag von 1911 vorgesehene Kredit sich auf Fr. 2,050,600 beziffert, was eine Ausgabendifferenz von Fr. 13,500 ausmacht.

Dieser Ausgabenüberschuss findet seine Erklärung in den auf Artikel 8 des Bundesgesetzes über die Organisation der Zollverwaltung vom 4. November 1910 sich stützenden, auf 1. Juli 1911 in Kraft getretenen Besoldungserhöhungen zugunsten der Unteroffiziere und Grenzwächter.

VI. Verschiedenes

Fr. 18,000

2. Entschädigungen und Diverses

Fr. 18,000

c. Geldverkehr

Fr.

4,500

Die Ausgaben dieser Rubrik belaufen sich bis 30. September 1911 auf Fr. 3415 und dürften bis Jahresschluss auf Fr. 5000 ansteigen, während der Budgetkredit bloss Fr. 500 beträgt. Die Ausgabenvermehrung erklärt sich durch den Wegfall der Portofreiheit für den Geldverkehr.

e. Umzugskosten, Warenmuster, Verleideranteile etc. Fr. 13,500 Für die ersten 3 Quartale beziffern sich die Ausgaben auf rund Fr. 67,500 und für das IV. Quartal 1911 werden dieselben voraussichtlich zirka ,, 21,000 betragen, total Fr. 88,500 Da der daherige Budgetkredit pro 1911 nur . ,, 75,000 beträgt, sehen wir uns genötigt, um die Gewährung eines Nachtragskredites von Fr. 13,500 «inzukommen. Diese vermehrten Ausgaben rühren hauptsächlich von den Kosten des italienisch-schweizerischen Schiedsgerichtes betreffend Verzollung von Neuwein, sowie von den Bussenanteilen her, die gemäss Gesetz .von allen wirklich bezogenen Zollbussen an den Verleider und an die Kantone, in welchen die ZollÜbertretungen stattgefunden haben, ausgerichtet werden müssen.

46

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

III. Landwirtschaft

Fr. 550,000

10. Rindviehzucht

Fr. 50,000

Der verfügbare Kredit beträgt auf 20. Oktober 19.11 noch Fr. 252,000 Zur Bestreitung der aus diesem Kredit zu deckenden Ausgaben bedürfen wir aber eines Betrages von ungefähr ,, 302,000 Wir haben die Gründe, warum der für die Förderung der Rindviehzucht budgetierte Kredit seit Jahren nicht mehr ausreicht, in der eidgenössischen Staatsrechnung für das Jahr 1910, Seite 121, aufgeführt und verweisen auf das dort Gesagte. Im laufenden Jahre ist die Kreditüberschreitung eine höhere als in den vorhergehenden Jahren, weil aus diesem Kredite die Kosten des auf Begehren des Verbandes schweizerischer Braun viehzuchtgenossenschaften erstellten und veröffentlichten Stammzuchtbuches für Braunvieh vorschussweise bezahlt wurden. Diese Ausgaben sollen dem Bunde im Laufe der Jahre durch den Erlös aus dem Verkaufe des Werkes ersetzt werden.

rund

14. Boden Verbesserungen

Fr. 500,000

Bis vor zwei Jahren wurde an die Kosten der Bodenverbesserungsunternehmungen, mit wenigen Ausnahmen, stets das gesetzliche Maximum an Bundesbeiträgen zugesichert. Seitdem aber die eidgenössischen Räte den betreffenden Kredit beschränkt, beziehungsweise die Gewährung von Nachtragskrediten abgelehnt haben, musste auch eine Herabsetzung der Subventionsquoten eintreten und letztes Jahr die Auszahlung der zugesicherten Beiträge nach Erschöpfung des Kredites, d. h. vom Juli an, eingestellt werden.

Andere Mittel, die Auszahlung mit dem Kredit in Übereinstimmung zu halten, gibt es ohne Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund,, vom 22. Dezember 1893 (A. S. n. F. XIV, 209), nicht.

Dieses Gesetz lautet bestimmt: ,,Der Bundesrat unterstützt Unternehmungen, welche eine Verbesserung des Bodens oder die Erleichterung seiner Benutzung zum Zwecke haben etc. (Art. 9);a

47

der Bundesrat kann folglich Begehren, bei denen die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind, nicht abweisen.

Die Ausführung der eingesandten Projekte kann auch nicht verschoben werden, weil keine Vorschrift dies gestattet, keine Regel in gerechter Weise die Reihenfolge dieser Ausführung zu bestimmen imstande wäre und weil das Verschieben ein Verschwinden der Auspfählung und damit neue Aussteckungskosten zur Folge hätte.

Der Bund ist im weitern verpflichtet (Art. 11, AI. 3, leg. cit.), an die Besoldungen der kantonalen Kulturtechniker Beiträge bis auf 50 °/o zu leisten.

Der im Budget pro 1911 aufgenommene Kredit von Fr. 1,000,000 ist bereits vergriffen, d. h. genügt nicht, um die Bundesbeiträge auszurichten, die gestützt auf die Mitte Oktober vorliegenden Abrechnungen über ausgeführte Unternehmen fällig geworden sind.

Die Grosszahl der Rechnungen über im laufenden Jahre vollendete Projekte werden von den Kantonen erst gegen Schluss des Jahres eingereicht. Wir veranschlagen die für die Auszahlung der zugesicherten Subventionen benötigte Summe inkl. der Beitragsleistung an die Besoldung der kantonaleu Kulturtechniker auf rund Fr. 500,000, um deren Bewilligung wir hiermit ersuchen.

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

I. Kanzlei des Eisenbahndepartements

Fr. 6,200

b. Zeitweise Aushülfe

Fr. 6,200

Der unter dieser Rubrik vorgesehene ordentliche Kredit ist auf Ende Oktober 1911 bis auf Fr. 3600 erschöpft. Von diesen Fr. 3600 müssen noch Fr. 1000 für Besoldung des provisorischen II. Adjunkten für zwei Monate, sowie zirka Fr. 300 für Übersetzungsarbeiten etc., die in Dringlichkeitsfällen und infolge starker Inanspruchnahme des Übersetzers auswärts besorgt werden müssen, verwendet werden. Ferner beabsichtigen wir, gleich wie letztes Jahr, an verschiedene Beamte für ausserordentliche und zum Teil ausserhalb ihrer amtlichen Funktionen liegende Arbeiten und Dienstleistungen Gratifikationen im Gesamtbetrage von Fr. 8500 zu verabfolgen.

48

Behufs Ausrichtung dieser Gratifikationen wird hiermit um Gewährung eines Nachtragskredites von Fr. 6200 nachgesucht.

Dieser Nachtragskredit wird durch den Überschuss von rund Fr. 3400, der sich in Rubrik III a infolge Übertritts von zwei Tarifbeamten zu den schweizerischen Bundesbahnen ergibt, zum grossen Teil kompensiert werden.

Vierter Abschnitt.

Unvorhergesehenes

Fr. 915,842

Die Bundeskasse hatte auch dieses Jahr wieder für einen Teil der den Kantonen nach Art. 27 und 28 des Bundesgesetzes über die schweizerische Nationalbank zufallenden Entschädigungen aufzukommen, da der Reinertrag der Bank für das Geschäftsjahr 1910 hierzu nicht ausreichte. Die Entschädigungen machten im gesamten einen Betrag aus von Fr. 2,187,292. 60 Nach Auszahlung einer Dividende von 4 °/o an das Aktienkapital und einer Zuweisung von 10 % an den Reservefonds hat die Nationalbank der Staatskasse einen verbleibenden Reingewinn abgeliefert von . . ,, 1,271,451. -- so dass die Staatskasse noch ungedeckt ist für die Summe von Fr. 915,841. 60 oder rund Fr. 915,842, für die Sie uns gefälligst einen Nachtragskredit bewilligen wollen.

49

Anhang.

Regiebetriebe des Bundes,

II. Pferderegieanstalt

Fr. 26,000

1. Verwaltungskosten: b. Reisekosten -2. Fourageankäufe

Fr.

1,000 ,, 25,000 Fr. 26,000

Ad l, b. Um sich an Ort und Stelle über den Gang der ÏTerdestellung zu orientieren und die Offiziersreitkurse zu inspizieren, genügt der bisherige Kredit von Fr. 1000 nicht. Wir 'kommen deshalb um die Bewilligung eines Supplementarkre·dites ein.

Ad 2. Nach den gegenwärtigen Futterpreisen kommt die .Mittelration auf Fr. 1.663/* zu stehen. Im Voranschlag pro 1911 ·ist diese Ration nur auf Fr. 1. 60 gewertet worden. Die Mehrkosten betragen filr 166,600 Rationen à 68/4 Rappen Fr. 11,245.

Eine fernere Mehrausgabe ist dadurch entstanden, dass sich -die Zahl der Futtertage für Kuranstaltspferde höher stellt, als ·berechnet worden war, nämlich zirka 8000 Futtertage, die à Fr. 1.668/* berechnet, eine Ausgabe von Fr. 13,340 ergeben.

Dieser Mehrausgabe stehen allerdings vermehrte Einnahmen (Vergütungen von Kredit ,,Unterricht" für Kurverpflegung) gegenüber, die bei den Einnahmen ,,Verschiedenes"1 auf Jahresschluss .ausgewiesen werden.

Wir berechnen den Kreditzuschuss auf Fr. 25,000.

Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. V.

4

50

IV. Kriegspulverfabrik.

4. Zins des Betriebskapitals

Fr. 616

Das zu verzinsende Betriebskapital beträgt laut Staatsrechnung pro 1910 Fr. 795,376.90. Der Zins hiervon zu 4% beträgt Fr. 31,815. 07 Im Voranschlag sind eingestellt . . . . ,, 31,200. -- So dass wir für den Fehlbetrag von . . Fr.

615. 07 oder rund Fr. 616 einen Nachtragskredit verlangen müssen.

VI. Munitionsfabrik Altdorf.

4. Zins des Betriebskapitals

Fr. 906

Das zu verzinsende Betriebskapital beträgt auf Ende 1910 Fr. 1,522,632. 05 und der Zins davon zu 4% ,, 60,905.28 Im Voranschlag pro 1911 sind eingestellt ,, 60,000. -- so dass nachgefordert werden müssen .

oder rund Fr. 906.

.

. Fr.

905.2&

IX. Eidgenössische Versuchs- und Untersuchungsanstalten

Fr. 200

2. Bureaukosten und Drucksachen

Fr. 200

Die agrikulturchemische Anstalt in Zürich bedarf zur Bestreitung der unumgänglichen Ausgaben für Bureauartikel, Drucksachen, Porti und Buchbinderarbeiten eines Nachtragskredites von Fr. 200 auf den erwähnten Budgetposten.

X. Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil Fr. 1,600 4. Betriebskosten

Fr. 1,600

Die der chemischen Abteilung dieser Anstalt zufallenden vermehrten Arbeiten erforderten die Anstellung eines Hülfsassistenten mit einer monatlichen Besoldung von Fr. 200 ab 1. Mai abhin, was für 8 Monate die anbegehrten Fr. 1600 ausmacht.

51

XII. Postverwaltung

Fr. 437,000

Vili. Transportkosten

Fr. 437,000

In der Unterrubrik ,,c. Beiwagen, Extraposten und aussergewöhnliche Kosten" ist im Budget ein Betrag Ton Fr. 960,000 vorgesehen. Die diesjährige Sommersaison war ausserordentlich stark, so dass die Ausgaben für Beiwagen zur Beförderung von Postreisenden und Gepäck bedeutend anstiegen. Der Mehrbedarf in dieser Unterrubrik wird auf Fr. 116,000 berechnet. Diese Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen in den Einnahmenrubriken ,,1. Reisendea und ,,2. Wertzeichen11 gedeckt.

In der Unterrubrik ^d. Auslagen für die Postillonea genügt der Budgetansatz von Fr. 407,000 nicht. Den wiederholten dringenden und von verschiedenen Seiten unterstützten Gesuchen der Postillone um Verbesserung ihrer ökonomischen Lage musste entsprochen werden. Es geschah dies dadurch, dass den Postkursunternehmern, d. h. den Dienstherren der Postillone, bestimmte Verpflichtungen zur periodischen Erhöhung des Lohnes überbunden und seitens dei' Postverwaltung auch die sogenannten Löhnungszulagen erhöhl wurden. Die dadurch für das Jahr 1911 gegenüber dem Budgetansatz entstehende Mehrausgabe wird wahrscheinlich Fr. 36,000 betragen (durchschnittlich haben etwa 1300 Postillone Anspruch auf Löhnungszulagen).

Im Voranschlag für 19Ì1 ist in bezug auf die Unterrubriken e, i und k der Ausgabenrubrik VIII gesagt, dass den betreffenden Berechnungen die Voraussetzung zu Grunde liege, die Nebenbahnen, die bisanhin 4 °/o oder mehr Reinertrag erzielt haben, werden auch für 1910 nicht weniger Reinertrag abwerfen und dass, wenn diese Voraussetzung beispielsweise bei der Rhätischen Bahn nicht zutreffe, grössere Nachkredite in den genannten Rubriken unvermeidlich würden. Bei der Rhätischen Bahn hat nun diese Voraussetzung nicht zugetroffen. Der Reinertrag für 1910 betrug nur 2,07 %· Infolgedessen und auf Grund des Nebenbahngesetzes vom 21. Dezember 1899 rnussten nun der Rhätischen Bahn Entschädigungen für die Beförderung von Postpaketen, Bahnpostwagen und Postpersonal im Betrage von rund Fr. 277.000 für das Jahr 1910 nachbezahlt werden. Ausserdem hat es sich, gezeigt, dass angesichts der starken Zunahme des Paketpostverkehrs der Budgetansatz in der Unterrubrik e. 2 nicht ausreicht, um den Bundesbahnen die erforderlichen Abschlagszahlungen für die Beförderung der nicht regalpflichtigen Postpakete im richtigen Masse

52

entrichten zu können; es ist daher auch aus diesem Grunde eine Erhöhung des Kredites notwendig.

Zur Deckung der mangelnden Beträge bedarf es eines Nachtragskredites von rund Fr. 116,000 für die Unterrubrik c, ,, 36,000 ,, ,, ,, d, ,, 115,000 ,, ,, ,, e> l, ,, 200,000 fl ,, ,, e, 2, ,, 27,000 ,, ,, ,, i, ,, 22,000 ,, ,, ,, *.

Zusammen Fr. 516,000 Bei den Unterrubriken a, 6, g und h der Ausgabenrubrik VIII werden gegenüber den Budgetansätzen voraussichtlich Ersparnisse im Gesamtbetrage von Fr. 79,000 erzielt werden können. Nach Abzug dieser voraussichtlichen Ersparnisse beziffert sich der für die Rubrik VIII im ganzen erforderliche Nachtragskredit auf Fr. 437,000, um dessen Bewilligung wir nachsuchen.

XIII. Telegraphen- und Telephonverwaltung Fr. 93,600 I. Gehalte und Vergütungen

Fr. 86,000

C. Bureaux.

1. Beamte, e. Provisionen der Telegraphenbureaux IH. Klasse

Fr. 5,000

2. Angestellte, b. Vertragungsprovision der Bureaux II. Klasse .

,,

3. Verschiedenes, b. Aushülfe und Ersatz von Beamten . . . .

,, 80,000

1,000

Fr. 86,000

911. Bureaukosten

Fr. 7,600

e. Heizung /'. Verschiedenes

Fr ,,

3,200 4,400

Fr. 7,600

53 Einleitend ist. zu bemerken, dass, selbst wenn die Summe von im total Fr. 93,600 ganz zur Ausgabe gelangen sollte, die Betriebsrechnung der Telegraphen- und Telephonverwaltung voraussichtlich dennoch nicht ungünstiger abschliessen wird, als im Ursprungsbudget vorgesehen worden ist, da der fraglichen Mehrausgabe erhebliche Minderausgaben in einzelnen Unterrubriken und überdies bedeutende Mehreinnahmen, namentlich an Gesprächstaxen, gegenüberstehen werden.

Ad l, C, I, e. Die Ausgaben dieser Unterrubrik richten sich nach dem Telegrammverkehr. Die anhaltend günstige "Witterung bewirkte einen unerwartet starken Sommerverkehr, was u. a.

zur Folge hatte, dass für das III. Quartal 1911 gegenüber dem III. Quartal 1910 an Depeschenprovisionen sich eine Mehrausgabe ergab von Fr. 12,676. 10. Nach den bisherigen Verkehrszahlen zu schliessen, muss für das Jahr 1911 eine Gesamtausgabe von zirka Fr. 221,000 angenommen werden, gegenüber der budgetierten Summe somit eine Mehrausgabe von Fr. 5000.

Ad I, G, 2, b. Auch die Ausgaben dieser Unterrubrik richten sich im allgemeinen nach dem Telegrammverkehr. An einigen Orten, wo die Bureaux Mühe hatten, geeignetes Personal für den Bestelldienst zu finden, musste die Provision durch eine fixe monatliche Entschädigung ersetzt werden.

Ad I, C, 3, b. Von dieser voraussichtlichen Mehrausgabe entfallen zirka 2/s auf den Ersatz beurlaubter und erkrankter Beamten und zirka 8/s auf Aushülfe wegen Mehrarbeit infolge unerwartet starken Verkehrszuwachses. Der mutmasslichen Mehrausgabe von Fr. 80,000 stehen Minderausgaben (herrührend von Mutationen, beziehungsweise vorübergehender Besetzung vakanter Stellen durch Hilfspersonal) in den Rubriken I, C, l, a, l, b und l, c gegenüber, deren Gesamtbetrag sich weit höher, d. h.

auf ungefähr Fr. 120,000, belaufen wird. Auch fällt hier in Betracht, dass aus der bedeutenden Verkehrssteigerung in beiden Diensten sich ganz erhebliche Mehreinnahmen ergeben werden.

Ad III, e. Vom 1. August des laufenden Jahres an hat die Telegraphen- und Telephonverwaltung die Gesamtkosten für Beheizung des Telephongebäudes (alte Post) in Bern zu übernehmen.

Daraus erwächst ihr für 1911 eine Mehrausgabe von zirka Fr. 3200, die bei Aufstellung des Voranschlages nicht vorausgesehen werden konnte. Dieser Mehrausgabe steht jedoch eine entsprechende Mehreinnahme aus den Beiträgen von zwei ändern in fraglichem Gebäude untergebrachten eidgenössischen Verwaltungen gegenüber,

54

welche Einnahme auffinde der Heizperiode 1911/1912 in Rubrik ,,VI. Verschiedenes" verrechnet werden wird.

Ad III, f. Nach dem Rechnungsergebnis Januar/August 1911 zu schliessen, wird die Jahresausgabe voraussichtlich zirka Fr. 94,400 betragen, den bewilligten Kredit somit um Fr. 4400 überschreiten. Unabweisliche Mehrforderungen für die Reinhaltung der Lokale, unter Hinweis auf die höhern Taglohnansprüche des Bedienungspersonals, sowie gesteigerte Begehren der Bureaux III. Klasse für Bureaukosten, denen billigerweise entsprochen werden musste, rechtfertigen diese Mehrausgabe.

Von der Gesamtsumme der für das Hauptbudget geforderten Nachtragskredite von " . Fr. 4,704,205 fallen auf besondere Bundesgesetze oder -besehlüsse beim Oberbauinspektorat . . . Fr. 92,000 bei der Direktion der eidgenössischen Bauten ,, 934,399 beim Militärdepartement . . . ,, 380,000 beim Abschnitt Unvorhergesehenes ,, 915,842 ,, 2,322,241 so dass als eigentliche Nachtragskredite verbleiben

Fr. 2,381,964

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

B e r n , den 24. November

1911.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Buchet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Sehatzmann.

55

(Entwurf.)

ßimdesbestiüuss betreffend

die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat fUr das Jahr 1911 (II. Serie).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 24. November 1911, beschliesst: Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1911 folgende Nachtragskredite bewilligt:

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung, A. Nationalrat.

2. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder von Kommissionen. . .

3. Taggelder und Reiseentschädigungen an den Übersetzer 4. Bedienung

Fr.

Fr.

20,000 1,000 2,000 23,000 Übertrag

23,000

56 Fr.

Übertrag

23,000-

1. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder von Kommissionen

12,000=

B. Ständerat.

. Baudesrat.

Gehalte des Präsidenten und der Mitglieder

.

.

.

13,750*

D. Bundeskanzlei.

1. Personal.

a. Besoldungen des Kanzlers, der Vizekanzler und des Kanzleipersonals b. Aushülfe

Fr.

Fr.

5,700 800 6,500

2. Material.

Fr.

a. Druckkosten und Lithographien 20,000 b . Buchbinderrechnungen . . . . 1,500 e. Porti und Telegramme . . . 1,000 22,500 29,OOO

E. Bundesgericht.

II. Gerichtskanzlei.

Fr.

c. Provisorische Aushülfe und Extraarbeiten

800

III. Allgemeine Ausgaben. Fr.

d. 3. Telephon und Wasserzins .

e. Reiseauslagen der Richter und Kanzleibeamten

300 5,000 5,300

6,100 Übertrag

83,850

57 Übertrag

Fr.

83,850

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement.

I. Politische Abteilung.

4. Besoldung des Gesandten in Wien . .

7. Besoldung des Gesandten in London .

8. Besoldung des Gesandten in St. Petersburg 14. f. Besoldung des Kanzleipersonals Fr.

in London 7,735 14. i. Besoldung des Kanzleipersonals in Buenos-Aires 125

Fr.

2,964 8,704 2,835

7,860 15. Umzugskosten des Kanzleipersonals der Gesandtschaften 20. Repräsentationskosten

6,235 22,000 50,598

II. Auswanderungswesen.

2. Bureau- und Reisekosten, Verschiedenes

500 51,098

B. Departement des Innern.

II. Zentralbibliothek.

3. Bureaukosten

IA.

2,000

IV. Statistisches Bureau. Fr.

1. Besoldungen des ständigen Personals 1,441 1 0 . Volkszählung 1910 . . . . 60,000 61,441

V. Gesundheitsamt.

5. Medizinale Prufungen

und

Lebensmittelchemiker5,800 Übertrag

69,241

134,948

58 Übertrag

Fr.

69,241

Fr.

134,948

VII. Bundesanstalten für Wissenschaft und Kunst.

5. Schweizerisches Landesmuseum.

l. 2. Besoldungen des Verwaltungs- Fr.

Personals 1,125 3. Assekuranzen, Reisen, Expertisen etc 10,000 II. 1. Jahreskredit für Erhaltung und Erwerbung vaterländischer Altertümer, mitKreditzuschuss 25,000 36^25" 6. Schweizerische Landesbibliothek.

Fr.

I. 3. Kredit für Anschaffungen und Verwaltung im eigentlichen Sinne und Beitrag an die Bürgerbibliothek . . . . 3,200 II. 4. Subventionen an kantonale Bibliotheken 2,750 5,950 42,075 IX. Verschiedenes.

19. Internationale Kunstausstellung in Köm 1911 X. Oberbauinspektorat.

III. Reisekosten und Expertisen . .

IV. Beiträge an Kantone für öffentliclie Werke : 55. Uferschutzanlagen am Fr.

Bodensee, Untersee und Rhein (Kanton Thurgau) 7,000 56. Korrektion der Engelberger Aa und Verbauung des Buoholz- und des Steinibaches (Kanton Nidwaiden) . . . . 25,000 Übertrag 32,000

10,000

Fr.

500

500 121,316

134,948

59 Fr.

Übertrag 32,000 57. Korrektion der Sihl (Kant o n Zürich) . . . . 60,000

Fr.

Fr.

500 121,316

Fr.

134,948

92,000 92,500 XII. Direktion der eidgenössischen Bauten. Fr.

III. Beisekosten und Expertisen 4,000 IV. Hochbauten.

b. Umbau-und Erweiterungsarbeiten : 1. BestuhlungdesNational- Fr.

ratssaales . . . . 4,900 2. Instandstellung von Wohnungen im Hause Quai de la Poste IO in Genf 12,900 3. Alte Kartonfabrik bei der Papiermühle bei Bern 43,500 61,300 c. Neubauten: 1. Ankauf und Ausbau Fr.

des kantonalen Zeughauses in Frauenfeld 183,500 2. Erweiterung derWaffenfabrik in Bern . 188,000 3. Kriegspulverfabrik Worblaufen,Gebäude für die Äthergewinnungsanlage . . . 17,800 4. Landerwerbung für den Bau eines Zeughauses in Lj'ss . . 12,750 5. Waffenplatz Bière, Erstellung einer ßrückenwage mit Waghäuschen und Arbeiterlokal . . . .

8,000 Übertrag 410,050

.4,000 213,816

134,948

60

Übertrag 6. Landerwerb auf dem Wankdorffeld bei Bern . . . . . .

7. Erstellung von Getreidemagazinen bei der Station Altdorf .

8. Ankauf und Instandstellung eines Hauses für den GrenzwachtdienstinVendlincourt (Berner Jura) . .

Fr.

410,050

Fr.

Fr.

4,000 213,816

Fr.

134,948

316,749 113,500

16,600 856,899 918,199

V. Strassen- und Wasserbauten.

a. Strassenbauten : Fr.

1. Unterhalt d. Strassen, Feldwege, Plätze und Höfe auf dem Waffenplatz Frauenfeld . .

450 2. Hinweistafeln für den Automobil verkehr .

5,700

6,150 b. Wasserbauten : Munitionsfabrik in Altdorf, Beiträge an Kanton Uri für Arbeiten am Schächenbach und seinen Zuflüssen(Perimeter und Wuhrpflicht) 246,150 252,300 VIII. Hausdienst, Heizung und Beleuchtung in den Gebäuden der Zentralverwaltung : Bureaux im Postgebäude in Bern

650

Übertrag 1,175,149 213,816

134,948

61 Fr.

Fr.

Übertrag 1,175,149 213,816

Fr.

134,948

IX. Mietzinse für die Zentralverwaltung und Verschiedenes : Fr.

A. 1. Bureaux am Waisenhausplatz Nr. 25 . 100 2. Magazine der Telegraphenverwaltung in Kehrsatz bei Bern 1,000

1,100 1,176,249

XIII. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei.

/. Forstwesen.

Fr.

l. c. Besoldungen ; Zulage an den Sekretär und einen Kanzlisten 700 6. Bundesbeiträge an die Besoldungen und Taggelder des Forstpersonals 10,000 7. Bundesbeiträge an die Unfallversicherung des Forstpersonals 2,000 13. Bundesbeiträge an Aufforstungen und damit verbundene Verbaue 200,000 212,700 :

1,602,765

C. Justiz- und Polizeidepartement.

II. Polizeiabteilung und Departementskanzlei. Fr.

4. d. Porti, Telegramme und Telephon . . 1,000 6. d. Zentralpolizeibureau : Porti, Telegramme und Telephon 600 1,600

D. Militärdepartement.

A. Verwaltungspersonal.

2. Generalstabsabteilung : b. Bureaukosten, inklusive Militärbibliothek und Karten Übertrag

Fr.

400 400 1,739,313

62 Übertrag

Fr.

Fr.

400 1,739,313

4. Abteilung für Kavallerie: b. Aushülfspersonal

1,000

5. Abteilung für Artillerie : b. Aushülfspersonal

1,850

6. Abteilung für Genie : a. Bureau der Abteilung: 3. Bureaukosten 4. Reisekosten 5. Bureauaushülfe

Fr.

100 500 3,500

4,100 b. Bureau für Befestigungsbauten : 5. Unfallversicherung des technischen Personals . . . .

150 4,250

T.Abteilung für Sanität: a. Bureau der Abteilung : 3. Bureaukosten b. Bureau der Militärversicherung : 2. Aushülfspersonal. .

3. Bureaukosten . . .

5. Entschädigungen an Ärzte und Spitalverwaltungen . . . .

Fr.

1,000 Fr.

1,800 1,700 8,700 12,200 13,200

8. Abteilung für Veterinärwesen : d. Reisekosten 9. Oberkriegskommissariat : b. Kanzlei : 3. Verwaltung des Waffenplatzes Kloten-Bülach . .

h. Bureaukosten

300

Fr.

11,000 5,000 16,000 Übertrag

37,000 1,739,313

63

Fr.

Übertrag 37,000 11. Kriegsmaterial Verwaltung : c. Munitionsdepot : 3. Bureaukosten, inklusive Heizung und Beleuchtung . . 1,350 12. Verwaltung der Militärjustiz : 6. Militärgerichte 3,000

Fr.

1,739,313

41.350 B. InstruMionspersonai.

5. Genietruppen : Fr.

e . Instruktionsaushülfe . . . . 1,000 6. Festungstruppen : c . Instruktionsaushülfe . . . . 6,500 --: C. Unterricht.

2. Rekrutenschulen : Fr«.Infanterie 109,344 b. Kavallerie 27,931 f. Sanitätstruppen 20,801

7,500

158,076 D. Bekleidimg.

I. Entschädigungen für Rekrutenausrüstung : F i'.

I.Infanterie 81,707 2. Kavallerie 6,721 S.Artillerie 7,529 4. Genietruppen 10,867 5 . Festungstruppen . . . .

188 6. Sanitätstruppen 22,765 7. Verpflegungstruppen . . . 2,399 132,176 G-. Kavalleriepferde.

2. Kavallerie-Remontendepot : d. Hülfspersonal h. Medikamente und andere Veterinärkosten 4. Amortisationen

Fr.

10,000 2,500 12,500 20,000 32,500 Übertrag 371,602 1,739,313

64 Fr.

Fr.

Übertrag 371,602 1,739,313 J. Kriegsmaterial.

1. Unterhalt: a. Bekleidungsvorräte : Fr.

1. Entschädigung an die Kantone . . 19,827 3. Preisdifferenz auf verkauftem Schuhwerk 61,000 80,827 b. Übriges Kriegsmaterial: 1. Ersatzmaterial . . 40,000

Fr.

120,827 2. Neuanschaffungen : f. Sanität ·5. Instruktionsmaterial : Fr.

6 . Kavallerie . . . . 2,000 i. Landerwerbungen und Servitute zur Erwerbung von Schiessplätzen, Schiesseinrichtungen . 20,000 6. Kasernenmaterial S.Versuche

12,000

22,000 5,840 15,000

"10. Möblierung der Kasernen Kloten-

Bülach

380,000 555,667

L. Befestigungen.

a. St. Gotthard : Fr.

I. Verwaltung 500 IH. Unterhalt 63,831 V. Bauliche Installationen . . 2,500 66,831 b. St. Maurice : Fr.

I. Verwaltung . . .

700 H. Bewachung . . . 1,200 1,900 68,731 Übertrag 996,000 1,739,313

6&

Fr.

Fr.

Übertrag 996,000 1,739,313

T. Militärversicherung.

I. Leistungen für vorüber,Fr Fr.

gehenden Nachteil : 1. Kosten d. Spitalpflege 65,000 S.Krankengeld. . . 100,000 --· 165,000 II. Leistungen für bleibenden Nachteil: l. Leistungen nach dem Kapitaldeckungsverfahren . . . . 283,000 448,000 W. Unvorhergesehenes

5,100 1,449,100

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung,

II. Finanzkontrolle.

1. Besoldungen

Fr.

200

IV. Staatskasse.

4. Frankaturen und Porti

3,300

VIII. Liegenschaften.

. Waffenplatz in Frauenfeld: Fr.

4. Aufforstungsarbeiten, Säuberung der Kulturen, Unterhalt der Waldwege und Verschiedenes 500 L. Waffenplatz in Kloten-Bülach -. 4,250 4,750 8,250 Übertrag Bundesblatt. 68. Jahrg. Bd. V.

8,250 3,188,413 5

66 Fr.

Fr.

8,250 3,188,413

Übertrag II. Zollverwaltung.

III. Bureaukosten.

4. Frachten, Porti, Telegramme, Plombiennaterial etc

Fr.

4,000

V. Grenzwaclitkorps.

1. Besoldungen

13,500 71. Verschiedenes.

2. Entschädigungen und Diverses : Fr.

c. Geldverkehr . . . 4,500 e. Umzugskosten, Warenmuster,Verleideranteile elc 13,500 18,000 35,500 43,750 P. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

III. Landwirtschaft.

10. Rindviehzucht 14. Bodenverbesserungen

Fr.

50,000 500,000 550,000

G. Post- und Eiseubahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

I. Kanzlei des Eisenbahndepartements.

b. Zeitweise Aushülfe

6,200

Vierter Abschnitt.

Unvorhergesehenes

915,842 4,704,205

67

Anhang.

Regiebetriebe des Bundes.

II. Pf erdereg ieanstal t.

1. Verwaltungskosten 2. Fourageankäufe

Fr.

1,000 25,000

Fr.

26,000 IV. Kriegspulverfabrik.

4. Zins des Betriebskapitals

616

VI. Munitionsfabrik Altdorf.

4. Zins des Betriebskapitals

906

IX. Eidg. Versuchs- und Untersuchungsanstalten. Fr.

2 . Bureaukosten u n d Drucksachen . . . .

200 . X. Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil.

4. Betriebskosten 1,600

1,800

XII. Postverwaltung.

VIII. Iransportkosten

437,000

XIII. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

L Gehalte und Vergütungen.

C. Bureaux: Fr.

Fr.

1. e. Provisionen der Telegraphenbureaux III. Klasse . . .

5,000 2. b. Vertragungsprovision der Bureaux I I . Klasse . . . .

1,000 3. b. Aushülfe und Ersatz von Beamten 80,000 Oft AflA

ÖOjUUU

III. Bureaukosten.

«. Heizung f.. Verschiedenes

Fr.

3,200 4,400 7,600

93,600 * 559,922 * Da sich der Einfluss, den die Nachtragskreditbegehren für die Regiebetriebe auf das Hauptbudget ausüben, zurzeit nicht bestimmen lässt und zur Vermeidung einer doppelten Anrechnung, werden diese Nachtragskredite für die Regiebetriebe denjenigen für das Hauptbudget nicht zugezählt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1911 (II. Serie). (Vom 24. November 1911.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1911

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

48

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.11.1911

Date Data Seite

1-67

Page Pagina Ref. No

10 024 408

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