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Schweizerisches Bundesblatt.

63. Jahrgang. III.

N° 22

31. Mai 1911.

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Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern.

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1 8 1

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Genehmigung der Berichte des Verwaltungsrates und der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen über die Geschäftsführung und die Rechnungen des Jahres 1910.

(Vom

16. Mai 1911.)

Tit.

Der Verwaltungsrat der schweizerischen Bundesbahnen hat uns unterm 28. April 1911 den Bericht der Generaldirektion über die Geschäftsführung und die Rechnungen des Jahres 1910 zu Ihren Händen vorgelegt.

Gemäss dem Berichte des Verwaltungsrates wurde die vorliegende Rechnung an eine aus der Mitte der ständigen Kommission bestellte Delegation gewiesen, welche mittelst zahlreicher Stichproben die volle Übereinstimmung der Bücher mit den Rechnungen und überhaupt deren in allen Teilen geordnete Führung festgestellt hat.

Es wird dann aber bemerkt, dass die Zeit, welche für die Abwandlung der Revisionsarbeiten zur Verfügung stehe, eine absolut ungenügende sei. Die nötige Zeit könnte dadurch gewonnen werden, dass der Termin zur Vorlage der Rechnungen an den Bundesrat, der gemäss Art. 63 der VollziehungsverordBundesblatt. 63. Jahrg. Bd. III.

12

144

nung zum Rückkaufsgesetz auf Ende April des nachfolgenden Jahres angesetzt sei, hinausgeschoben und die Genehmigung der Rechnungen auf die Herbst- oder Dezembersession verlegt werde.

Anlässlich der Revision des Rückkaufsgesetzes werde auf diese Angelegenheit zurückzukommen sein.

Wir werden diese Frage noch einer genauen Prüfung unterziehen.

Dem Berichte des Verwaltungsrates entnehmen wir sodann, dass der Überschuss der ßetriebsrechnung pro 1910 Fr. 70,473,383 beträgt gegenüber Fr. 56,451,663 im Jahre 1909. Die Gewinnund Verlustrechnung weise ein befriedigendes Ergebnis auf. Dieselbe ergebe mit Eirirechnung der Teuerungszulagen nur noch einen Passivsaldo von Fr. 1,535,615. 95 gegenüber einem solchen von Fr. 9,484,373. 80 per 31. Dezember 1909, schliesse also mit einem eigentlichen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben von Fr. 7,948,757. 25 ab.

Der Betriebskoeffizient betrage pro 1910 nur 65,4s, und sei somit noch niedriger als derjenige des Jahres 1903, welcher sich auf 65,53 belaufen habe.

An den Rechnungsresultaten sei namentlich erfreulich, dass sich der Überschuss nicht bloss aus Mehreinnahmen ergebe, sondern dass daran auch die Minderausgaben mitgewirkt haben.

Neben den getroffenen Vereinfachungen und Ersparnismassnahmen auf allen Gebieten der Verwaltung und des Betriebes seien Minderausgaben vor allem infolge der seit 1. Mai 1909 eingetretenen Verminderung der Fahrleistungen erzielt worden.

Den Personalausgaben widme die Verwaltung eine grosse Aufmerksamkeit, und es dürfe mit Befriedigung konstatiert werden, dass trotz erheblicher Vermehrung des Verkehrs, trotz Eröffnung der Rickenbahn und der Übernahme des Betriebes der BodenseeToggenburgbahn auch im Berichtsjahre wiederum eine Personalverminderung eingetreten sei. Der Durchschnittsstand der Angestellten und Arbeiter im II. Semester 1909 betrage 35,755 und im II. Semester 1910 nur 35,100, so dass sich also eine Verminderung des Personals um 655 Personen ergebe.

Der Erneuerungsfonds habe im Jahre 1910 einen Nettozuwachs von Fr. 2,101,196 erfahren und sei mit Ausschluss der früheren Gotthardbahn auf Fr. 65,521,000 angewachsen.

Das Total der gesetzlichen Amortisationen betrage für die Jahre 1902--1910 rund Fr. 42,000,000.

Die Totalzahl der Jahresfreikarten belaufe sich im Jahre 1910 auf 3576. Das Ausland beziehe mit Rücksicht auf die be-

J45 stehenden Beziehungen mehr als ein Drittel dieser Karten, die aber nur wenig oder gar nicht benützt werden.

Die Aufnahme eines Anleihens im Betrage von Fr. 80,000,000 im November 1909 habe, da die im Frühjahr 1911 fälligen Kassascheine im Betrage von Fr. 34,000,000 auf weitere drei Jahre erneuert worden seien, den Bundesbahnen beträchtliche flüssige Mittel zugeführt. In der Bilanz per 31. Dezember 1910 seien dieselben mit Fr. 62,442,846 ausgewiesen.

Unter Hinweis darauf, dass sich aus den Erträgnissen des Berichtsjahres der Passivsaldo von 1909 mit Fr. 9,484,373 per Ende 1910 auf Fr. 1,535,615 reduziert hat, spricht der Verwaltungsrat die Erwartung aus, dass die Bundesbahnen nunmehr aus der Periode der Fehlbeträge wieder herauskommen. Immerhin sei ausserordentliche Vorsicht und Masshalten in allen Dingen mehr als je geboten. Schon das Jahr 1911 bringe neue grosse Ausgaben, weil gemäss Beschluss der Bundesversammlung die ausserordentlichen Zulagen im Betrage von rund Fr. 4,250,000 vom 1. Januar 1911 an nicht mehr in Form einer temporären Hülfeleistung, sondern als ein Teil des Gehaltes anzusehen seien.

Demnach werde der entsprechende Betrag nunmehr in monatlichen Raten ausbezahlt, und es müssen der Pensions- und Hülfskasse einmalig fünf Monatsbetreffnisse und 7 % ordentliche Einlage = Fr. 1,900,000 zugeführt werden.

Vom 1. April 1912 an treten sodann die hauptsächlichsten materiellen Bestimmungen des neuen Besoldungsgesetzes in Kraft.

Infolgedessen ergebe sich für das Jahr 1912 gegenüber 1911 eine Mehrbelastung von Fr. 7,340,627.

Vom Jahre 1913 an betragen die Mehrausgaben gegenüber 1911 Fr. 7,302,670.

Diese Beträge werden voraussichtlich infolge weiterer Zugeständnisse an das Personal noch erhöht werden (vgl. Seite 165 des Berichtes des Verwaltungsrates).

Der Verwaltungsrat spricht sich aber immerhin dahin aus, dass die starke Ausgabenvermehrung zugunsten des Personals ohne Störung des finanziellen Gleichgewichts zu ertragen sein werde. Das Tempo der Ausführung der bereits beschlossenen oder projektierten Bauten habe sich namentlich nach den vorhandenen Mitteln und auch danach zu richten, oh die projektierte Erhöhung der Personentaxen bewilligt werde oder nicht.

Die angestrebte Reform habe nur dann Aussicht auf Annahme, wenn nach Durchführung der möglichen Vereinfachungen und

146 Sparmassnahmen deren Notwendigkeit einwandfrei nachgewiesen werde.

Wir sind mit diesen Ausführungen einverstanden.

Zum Bericht der Generaldirektion bemerken wir folgendes :

Bahnanlage und feste Einrichtungen.

Die für Bauzwecke verausgabten Summen sind, soweit Bahnanlage und feste Einrichtungen betreffend, in der nachfolgenden Tabelle im Vergleich mit den ins Baubudget aufgenommenen Beträgen zusammen- und denjenigen für das Jahr 1909 gegenübergestellt. Wie sich aus dieser Tabelle ergibt, belaufen sich bei einer Totalbudgetsumme von Fr. 25,397,900 die tatsächlichen Ausgaben insgesamt auf Fr. 20,370,715, das heisst auf rund Fr. 2,900,000 mehr als im Vorjahre. Wenn auch die durch die finanzielle Lage der Bundesbahnen gebotene Zurückhaltung immer noch zum Ausdruck gelangt, so macht sich doch eine gewisse Steigerung der Bautätigkeit fühlbar.

147 Vergleichung der Bauausgaben 1910 mit dem Budget.

Ausgaben im Jahre 1910 Budget 1910 Fr.

für budgetierte Bauten

fUr nicht im Budget enthaltene Bauten

Total

Fr.

Fr.

--

19,640 46,561

1,000,000 1,000,000

Fr.

19,640 46,561

Rickenbakn

400,000 1,200,000

1,164,292 1,355,283

1,164,292 1 355.283

Brienzerseebaim . . .

1,000,000 500,000

34,151 64,363

34,151 64,363

General direktion . . .

(diverse Ausgaben)

702,000 490,000

616,658 386,803

Simplontunnel . . . .

Kreis I

5,249,300 5,246,400

Kreis I I Kreis I I I

. . .

.

.

.

Kreis IV Kreis V (Mai -- Dez.) .

6,781,000 6,923,200 3,233,000 5,315,300 5,435,100 5,467,000 1,597,500 808,900

--

616,658 911,713

4,447,077 53,502 4,331,808 - 76,144 4,741,217 73,792 2,625,035 255,290 3,474,671 58,812 4,H3S,ß27 155,268 4,696,276 25,516 3,443,452 - 127,130 732,072 39,944 184,927 104,040

4,815,009 2,880,325 3,533,483 4,387,895 4,721,792 3,315,722 772,016 288,967

193,095

193,095

Ehemalige Gotthardbahn (Übernahme des Kontos ,,Unvollendete Bauobjekte" der ehemaligen Gottbardbahn laut Bilanz auf 30. April 1909.)

524,910

4,500,579 4,255,664

--

Gesamtsumme . . . . 25,397,900 19,926,054 26,950,700 16,670,859

444,661 20,370,715 835,634 17,506,493

NB. Die Kursivzahlen beziehen sich auf Baubudget ausgaben pro 1909.

und Bau-

Es liegt in der Natur der Sache, dass sich die Verwendungen auf die verschiedenen Budgetposten sehr ungleich verteilen. Für einige wenige grössere Arbeiten gelangten wesentlich höhere Summen zur Ausgabe als im Budget vorgesehen, während für

148 eine grosse Zahl der übrigen zahlreichen Arbeiten die wirklichen Verwendungen hinter den budgetierten Beträgen zurückgeblieben sind. Budgetüberschreitungen von über Fr. 100,000 sind für folgende Arbeiten zu verzeichnen : Rickenbahn ; Kreis I : Doppelspur Vauderens-Siviriez ; Kreis III: Werkstätten Zürich, Stationserweiterung Uznach; Kreis IV : Stationsumbau St. Fiden, Doppelspuriger Tunnel St. Gallen-St. Fiden.

Diesen Bauten entspricht eine Totalausgabe von Fr. 6,052,621, tras bei den entsprechenden Budgetansätzen von Fr. 3,145,000 einer Überschreitung von Fr. 2,907,621 gleichkommt.

Da es sich aber hierbei nicht um die Abrechnungssummen der einzelnen Bauwerke, sondern nur um die Ausgaben des Jahres 1910 handelt, sind diese Überschreitungen für die Beurteilung der endgültigen Kosten der betreffenden Bauten nicht massgebend.

Von den Bauten, für welche im Berichtsjahre die Budgetänsätze gar nicht oder nur zum geringern Teil verausgabt worden sind, begnügen wir uns, die folgenden mit einer Gesamtvoranschlagssumme über Fr. 100,000 hervorzuheben : Ausbau des Simplontunnels II; Brienzerseebahn ; Hauenstein-Basislinie Sissach-Olten ; Kreis I: Morges, Strassenunterführungen, Renens, Bahnhoferweiterung, ,, Getreidelagerhäuser, Siders, Stationserweiterung, Croy-Vallorbe, Entwässerungen, Vallorbe, Stationserweiterung, Serrieres, Stationserweiterung, Travers, Stationserweiterung, Payerne, Stationserweiterung, St. Maurice-Martigny, Doppelspur, Neuenburg-St. Biaise, Überführung ,,du Mailtt, St. Blaise-Neuenstadt, Doppelspur; Kreis II: Pratteln, Stationserweiterung, Emmenbrücke-Luzern, Unterführung bei der St. Karlibrücke,

149 Herzogenbuchsee, Unterführung, Derendingen, Stationserweiterung, Schupfen, Stationserweiterung, Konolfingen, Stationserweiterung, Aarburg-Sursee, Doppelspur, Wilerfeld-Gümligen, Doppelspur, Basel, Zentralanlage; Kreis III : Zürich, Zollniederlagshaus, Wettingen, Ersatz der obern Limmatbrücke, Ziegelbrücke, Stationserweiterung, Rothkreuz, Zentralanlage, Turgi, Zentralanlage, Oberrieden-Horgen, Unterführung der Horngasse; Kreis IV : Winterthur, Erweiterung der Rangiergeleiseanlagen, Grossau, Stationsverlegung, 8t. Gallen, Abstellgeleise, Rorschach, Erweiterung der Rangiergeleiseanlagen, Winterthur-Wil, Doppelspur, Emmishofen-Kreuzlingen, Stationserweiterung ; Kreis V : Lavorgo, Übei'holungsgeleise, Mendrisio-Chiasso, Doppelspur.

Der Konto ,,Unvollendete Bauobjekte1'- ist von Fr. 62,786,510 auf Fr. 70,413,278, also um Fr. 7,626,768 gestiegen.

Rollmaterial, Mobiliar und Gerätschaften.

Für Rollmaterialanschaffungen wurden Fr. 9,576,265. 10 gegenüber einer Budgetsumme von Fr. 9,676,500 und für Mobiliar und Gerätschaften Fr. 318,155. 56 gegenüber einer ßudgetsumme von Fr. 408,800 verausgabt.

Gesamtbauausgaben.

Die Gesamtbauausgaben pro 1910 betragen inklusive Kosten für Verwendungen auf Nebengeschäfte (Dampfschiffbetrieb auf dem Bodensee) und unter Berücksichtigung der Nachtragskredite Fr. 30,265,635. 79 (Baubudget 1910 Fr. 35,484,400), wovon Fr. 4,370,479.88 der Betriebsrechnung belastet werden. Die Nettobauausgaben belaufen sich also auf Fr. 25,895,155. 91 (1909 Fr. 22,213,609. 54).

150

Geleiseerneuerungen und Yerstärkungen.

Im Berichtsjahre sind in Geleiseerneuerungen und Verstärkungen 92 km Geleise mit Material nach den neuen Normalien für Hauptlinien verlegt worden und liegen nun im ganzen 1207 km Geleise nach den neuen Profilen der schweizerischen Bundesbahnen in der Bahn.

Zugsleistungen.

Im Anschlüsse an die im Geschäftsbericht des Eisenbahndepartements enthaltenen Bemerkungen betreffend die Zugsleistungen verweisen wir auf die auf Seite 140 des Berichtes enthaltenen Angaben, wonach zufolge der auf den 1. Mai 1909 eingeführten und im Jahre 1910 beibehaltenen Zugsreduktionen auf den Kreisen I--IV für das ganze Jahr 1910 gegenüber dem Vorjahre eine Gesamtminderleistung von 146,316 Zugskilometern im Personenverkehr sieh ergibt.

Die Gesamtleistungen des Kreises V betrugen im Berichtsjahre 2,838,610 Zugskilometer.

Der Sommerfahrplan des Kreises V hat einige Erweiterungen erfahren. Ferner gelangten mit dem Winterfahrplan 1910/11 einige Verbesserungen zur Einführung. Daraus ergeben sich für die Zeit vom 1. Mai bis 3'1. Dezember 1910 gegenüber der gleichen Periode des Vorjahres für die Kreise I--V Mehrleistungen von 153,209 Zugskilometern, wovon 37,416 Zugskilometer auf die am 1. Oktober eröffnete Linie Wattwil-Uznach, auf daherige neue Zugsleistungen auf der Toggenburgbahn und auf der Strecke Rapperswil-Uznach entfallen.

Rechnungen und Bilanz.

Die Vorschriften des Rechnungsgesetzes sollen auf die Bundesbahnen analoge Anwendung finden wie auf die Privatbahnen.

Demgemäss werden ihre Rechnungsausweise der von den Organen des Bisenbahndepartements einer allgemeinen und grundsätzlichen Prüfung, und, soweit es von praktischer Bedeutung erscheint, teilweise auch einer Einzeldurchsicht unterzogen.

Der günstige Rechnungsabschluss für 1910, der sich nach den vorliegenden Berichten durch wesentlich höhere Einnahmen und eine weitere Verminderung der Ausgaben ergeben hat, lässt

15t

in erfreulicher Weise erkennen, dass das in den zwei vorgehenden Jahren gestörte Gleichgewicht zurzeit wieder hergestellt ist. Es darf aber nicht ausser acht gelassen werden, dass in den nächsten Jahren neue bedeutende Anforderungen an die Bundesbahnen herantreten, zu deren Deckung eine andauernde Einnahmenvermehrung erforderlich ist.

Zur näheren Erläuterung des finanziellen Ergebnisses lassen, wir am besten die Zahlen der Rechnungen von 1910 sprechen.

Bei einer Vergleichung mit dem Vorjahre lassen sich die einzelnen Rechnungsposten am besten beurteilen.

Betriebsrechnung.

Einnahmen.

1910 Fr.

Vom Personentransport . . . . 75,598,155 Von Gütern 104,263,597 Verschiedene Einnahmen . . . .

7,742,303 Zusammen

187,604,055

1909 Fr.

69,819,047 97,436,067 6,975,785 174,230,899

Ausgaben.

1910 Fr.

Allgemeine Verwaltung . . .

Unterhalt und Aufsicht der Bahn Expeditions- und Zugsdienst .

Fahrdienst Verschiedene Ausgaben . . .

.

.

.

.

1909 (inkl. t B. lunir-- l|ril) Fr.

3,896,670 17,397,841 39,175,448 46,829,188 11,048,667

3,958,263 16,335,449 38,883,794 46,851,450 12,844,218

118,347,814

118.873,174

Zusammen Ab : Mehreinnahmen aus Betriebsführungen etc Nettoausgaben . mit Erneuerungskosten Dem Erneuerungsfonds fallen zu .

117,130,672 117,779,236 -- 6,772,948 -- 6,551,116

Reine Betriebskosten

110,358,724

111.228,120

77,246,331

63,002,779

Einnahmenüberschuss . . . . .

--1,217,142 --1,093,938

152 Die in den beiden Jahren verabfolgten, in die Gewinn- und Verlustrechnung eingestellten ausserordentlichen Zulagen an das Personal wären zum grössten Teil den Betriebskosten zuzuschlagen.

Das kann aber nicht geschehen, weil die Ausscheidung der auf ·das Bau- und das Betriebspersonal entfallenden Betrage nicht vorgenommen worden ist.

Die sparsame Betriebsführung im Jahre 1910 tritt in den reinen, ohne die Ausgaben für Erneuerung ermittelten Betriebskosten deutlich hervor. Die Minderausgabe erreicht annähernd Fr. 900,000. Da die Transportmengen erheblich gestiegen sind, und auch das Bahnnetz einen Zuwachs erhalten hat, sind die Ersparnisse in Wirklichkeit noch grösser, als die Rechnung sie nachweist.

Die weitere Übersicht über die Gestaltung der Nutz- und Lastenposten bietet die Gewinn- und Verlustrechnung.

Einnahmen.

1910

1909

Fr.

(inkl. 6. B. Jaunir--Jpril)

Fr.

Überschuss der Betriebseinnahmen, ohne die Erneuerungskosten . .

Ertrag verfügbarer Kapitalien . .

Zinse zu Lasten des Baukontos. .

Ertrag der Bodensee-Schiffe . . .

Zusehuss aus dem Pensionsfonds J. S.

Betriebssubvention von Italien . .

.Sonstige Einnahmen

77,246,331 4,741,641 729,219 219,826 65,093 66,000 10,226

63,002,779 3,111,503 789,389 163,981 77,566 66,000 293,687

Zusammen

83,078,336

67,504,905

Ausgaben.

1910

Fr.

Pachtzins für Vevey-Chexbres .. .

Kontokorrentzinse und Provisionen Verzinsung d e r Anleihen . . . .

Gesetzliche Amortisation . . . .

Abschreibung beseitigter Anlagen .

Amortisation von Anleihenskosten .

Einlage in den Erneuerungsfonds .

30,000.

3,640,473 47,749,431 6,779,181 805,766 423,756 8,874,143

(inkl. G. B.

1909

taut--.Ipril) Fr.

30,000 3,629,134 44,491,434 6,486,699 544,868 423,756 8,921,380

153

Einlage in den Pensionsfonds J. S.

15,666 17,557 Rücklage für Feuerversicherung .

120,000 113,300 Verzinsung und Abschreibung des Hülfskassadefizits 915,000 915,000 Sonstige Ausgaben 54,643 126,502 Ausserordentliche Zulage an das Personal 5,721,518 4,865,628 Zusammen 75,129,577 70,565,258 Überschüsse +7,948,759 --3,050,353 Passivsaldo v o m Vorjahr . . . . --9,484,374 --5,311,935 Verbleibender Fehlbetrag . . . --1,535,615 --8,372,288 Der oben angegebene Fehlbetrag des Jahres 1909 stellt sich infolge des Einbezuges der Ergebnisse der Gotthardbahn für die Monate Januar bis April kleiner als der Passivsaldo des Jahres 1909 nach der Rechnung der schweizerischen Bundesbahnen. Der erstgenannte Betrag dient selbstverständlich nur zu Vergleichzwecken.

Der um 14 Millionen Franken grössere Betriebsüberschuss ·des Jahres 1910 rührt in der Hauptsache von der EinnahmenVermehrung her.

Die Aktivzinsen auf dem Kontokorrentverkehr haben infolge vermehrter verfügbarer Mittel einen um l,e Millionen höhern Ertrag ergeben.

Die Kontokorrentzinsen verminderten sich infolge Umwandlung der den Hülfskassen zugeteilten Kassaschuldscheine in jederzeit rückzahlbare Depotscheine, die nicht alle 6 Monate erneuert werden müssen. Dagegen ist ein Betrag von zirka 2 Millionen Franken zu den Passivzinsen gezählt, der einstweilen in Reserve gestellt wird und später zur Verzinsung der Restschuld an die Ootthardbahngesellschaft dienen soll. Dieser Betrag wird aber voraussichtlich hierfür nicht genügen.

Für die Verzinsung der Anleihen waren über 3 Millionen mehr aufzuwenden. Das Ende 1909 aufgenommene 31/2°/o-Anleihen von 80 Millionen Franken und die schon erwähnte geänderte Buchung der an die Hülfskasse abgegebenen Kassascheine bewirkten diese Steigerung.

Erneuerungsfonds.

Die Einlagen in den Fonds des alten Netzes und für den hinzugekommenen Kreis V sind nach den für beide Gruppen

154

geltenden Reglementen berechnet. Die verminderten Fahrleistungen veranlassten eine kleine Reduktion der Einlage gegenüber dem Vorjahre.

Die Entnahme aus dem Fonds belief sich auf Fr. 6,s Millionen; sie weicht nur wenig vom vorjährigen Betrage ab.

Auf Ende 1910 sind für Erneuerungszwecke im ganzen Fr. 65,521,253 zurückgelegt. Der Erneuerungsfonds der Gotthardbahn, auf Ende April 1909 gegen 14 Millionen Franken betragend, ist noch nicht an die Bundesbahnen übergegangen, da die Frage der Abtretung einen Teil des Rückkaufsprozesses bildet.

Amortisationeil.

Die gesetzliche Amortisation auf den Anlagekosten ist bis dahin planmässig durchgeführt worden. Die Verbesserung des Betriebsergebnisses lässt erwarten, dass die Erfüllung dieser Pflicht auch in Zukunft möglich sein wird. Mit dem neuen Abschreibungsbetrag ist der Bestand des Amortisationskontos auf 42 Millionen Franken angestiegen. Daneben hat die Bundesbahnverwaltung seit dem Jahre 1903 noch für 16 Millionen weitere Amortisationen (Bauverluste, Geldbeschaffungskosten, Hülfskassädefizit) durchgeführt.

Baurech unng.

Auf den Vorsehlag des Eisenbahndepartements wurden dem Baukonto der Bundesbahnen auf Ende 1910 auch die Anlagekosten der Gotthardbahn, die nach Abzug der Subventionssumme von Fr. 119,000,000 noch Fr. 177,823,312 betragen, zugeschlagen.

Diese Anordnung erschien geboten, nachdem die Gotthardbahn auf 1. Mai 1909 gesetzmässig in das Eigentum der Bundesbahnen übergegangen war. Infolge dieses Zuwachses erreichen nun die gesamten Baukosten der Bundesbahnen auf Ende 1910 die beträchtliche Summe von Fr. 1,301,888,993.

Die Nachprüfung der auf das Berichtsjahr entfallenden Bau^ Verwendungen durch die Organe des Eisenbahndepartements erfolgt in üblicher Weise erst nach Abgabe dieses Berichtes, und es gelangen die sich ergebenden Differenzen in der folgenden Rechnung zum Ausgleich.

Über die Natur der ausgeführten Bauten sind im Abschnitte ,,Bahnanlage und feste Einrichtungen"' nähere Angaben enthalten.

155

Bilanz.

Die in der Bilanz eingetretenen Änderungen gegenüber dem Vorjahre sind in der Hauptsache schon erklärt. Die mit dem Rückkauf der Gotthardbahn zusammenhängenden Posten sind in der Bilanz gegenüber dem Vorjahre anders eingeordnet. Im Jahre 1909 stand der übernommenen Anleihensschuld von Fr. 117,090,000 ein gleicher Betrag unter den Debitoren, d. h. unter den verfügbaren Mitteln, gegenüber. Das bezahlte Aufgeld für die Anleihen war auf dem gleichen Aktivkonto belastet. In der neuen Bilanz ist der erstgenannte Betrag weggefallen; dafür sind, wie schon erwähnt, die Anlagekosten der Gotthardbahn dem Bankonto der Bundesbahnen beigefügt worden. Zum Ausgleich des Mehrwertes der Gotthardbahn über -den Anleihensbetrag von 117 Millionen Franken steht nun ein Betrag von zirka 60 Millionen unter den schwebenden Schulden. Diese Anordnung entspricht bis zum Abschluss der Rückkaufsverhandlungen den bestehenden Verhältnissen.

Das Aufgeld von Fr. 6,000,000 für die Übernahme der Obligationenschuld wurde vorläufig dem Konto ,,Überschuss des Rückkaufspreises über die Aktiven der Gesellschaften14 beigefügt.

Über die definitive Buchung kann erst später nach Feststellung des Rückkaufspreises der Gotthardbahnunternehmung entschieden werden.

Pensions- und Hülfskasse.

Der früher stattgefundenen Vereinigung der Hülfskassen der vier zuerst verstaatlichten Bahnen folgte nun im Jahre 1910 auch die Verschmelzung der vom Bunde übernommenen Arbeiterkrankenkassen. Die Hülfskasse der ehemaligen Gotthardbahn wird einstweilen von der Generaldirektion der Bundesbahnen gesondert verwaltet. Ihre Übernahme konnte noch nicht erfolgen, weil mit der Gesellschaft über die Höhe des auf 1. Mai 1909 notwendigen Deckungskapitals Differenzen bestehen. Die vom Bundesrate bestellte Expertise ermittelte auf den 31. Dezember 1908 einen Fehlbetrag von Fr. 4,000,000.

Schlussbemerkungen.

Wir empfehlen Ihnen den nachstehenden Beschlussesentwurf, der den Anträgen des Verwaltungsrates entspricht, zur Annahme,

156

und benützen auch diesen Anlass, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 16. Mai 1911.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Vizepräsident:

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

Beilagen : 1. Bericht und Antrag des Verwaltungsrates vom 28. April 1911.

2. Bericht der Generaldirektion vom 31. März 1911.

156

(Entwurf.)

Bundesfoeschluss betreffend

Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Rechnungen der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1910.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. des Berichtes der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen über die Geschäftsführung und die Rechnungen des Jahres 1910, vom 31. März 1911, nebst Beilagen ; 2. des Berichtes und Antrages des Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen vom 28. April 1911; 3. einer Botschaft des Bundesrates vom 16. Mai 1911.

beschliesst: 1. Die Rechnungen des Jahres 1910 und dia Bilanz auf 31. Dezember 1910 der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen werden genehmigt.

2. Der Passivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung pro 1910 von Fr. 1,535,615. 95, wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Die Geschäftsführung der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1910 wird genehmigt.

158 Beilage 1.

Bericht und Antrag des

Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen an den schweizerischen Bundesrat zuhanden der Bundesversammlung betreffend den Bericht der Generaldirektion über die Geschäftsführung und die Rechnungen der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1910.

(Vom 28. April 1911.)

Hochgeachteter Herr Bundespräsident!

Hochgeachtete Herren Bundesräte !

Nach Vorschrift des Art. 17, Ziffer 3, des Bundesgesetzes vom 15. Oktober 1897 betreffend die Erwerbung und den Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen sind die von der Generaldirektion aufgestellten Jahresrechnungen und der von ihr erstattete Jahresbericht vor der Weiterleitung an den Bundesrat, beziehungsweise die Bundesversammlung, dem Verwaltungsrat zur Prüfung und Vernehmlassung zu unterbreiten.

In Ausführung dieser Bestimmungen wurde die vorliegende Rechnung für das Geschäftsjahr 1910 an eine aus der Mitte unserer ständigen Kommission bestellte Delegati on gewiesen, welche mittelst zahlreicher Stichproben die volle Übereinstimmung der Bücher mit den Rechnungen und überhaupt deren in allen Teilen geordnete Führung festgestellt hat. Die Vornahme verschiedener Kassenstürze und die Revision der Wertschriftendepots bei der

159 o

Oeneraldirektion, sowie der dermalen noch durch die Kreiskasse V verwalteten Wertschriften der ehemaligen Gotthardbahn gaben ebenfalls zu keinerlei Aussetzungen Veranlassung. Mit Nachdruck wird indessen geltend gemacht, dass die Zeit, welche für die Abwandlung der Revisionsarbeiten zur Verfügung steht, eine absolut ungenügende ist. Der Verwaltung wird es kaum möglich sein, die Rechnungen vor Ende März zum Abschluss zu bringen, und da dieselben nach Art. 63 der Vollziehungsverordnung zum Rückkaufsgesetz vom Verwaltungsrate dem Bundesrate zuhanden der Bundesversammlung bereits Ende April des nachfolgenden Jahres eingereicht werden müssen, so wird die für eine sorgfältige, alle Dienstzweige umfassende Prüfung notwendige Zeit nur gewonnen werden können, wenn der letztere Termin hinausgeschoben und die Genehmigung der Rechnungen auf die Herbstoder Dezembersession verlegt wird. Ähnliche Klagen sind auch schon im Schosse der die Rechnungen begutachtenden Kommissionen des National- und Ständerates laut geworden, und es wird daher anlässlich der Revision des Riickkaufsgesetzes darauf zurückaukommeu sein.

Über den Verlauf des Rechnungsjahres, soweit er sich in der Jahresrechnung widerspiegelt, erlauben wir uns zunächst folgende Ziffern hervorzuheben: Die Betriebseinnahmen betragen . . . . F r . 187,604,055 Vermehrung gegenüber der Rechnung pro 1909 ,, 13,373,156 Steigerung der Einnahmen beim Personentransport 8,27 °/o oder ,, 5,779,108 Vermehrung der Einnahmen aus dem Gepäck-, Tier- und Gütertransport 7,01 °/o oder ,, 6,827,530 Erhöhung der Verschiedenen Einnahmen . ,, 766,518 Die Betriebsausgaben belaufen sich auf . . ,, 117,779,236 Verminderung gegenüber der Rechnung pro 1909 . . \ . , ,, 648,564 Übersehuss der Betriebsrechnung pro 1909 ,, 56,451,663 Überschuss der Betriebsrechnung pro 1910 ,, 70,473,383 Dem günstigen Abschluss der Betriebsrechnung entsprechend weist auch die Gewinn- und Verlustrechnung ein befriedigendes Ergebnis auf. Dieselbe ergibt mit Einrechnung der Teuerungszulagen nur noch «inen Passivsaldo von Fr. 1,535,615. 95 gegenüber einem solchen von Fr. 9,484,373. 80 per 31. Dezember 1909, schliesst also mit einem eigentlichen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben von Fr. 7,948,757. 25 ab.

Buadesblatt, 63. Jahrg. Bd. III.

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160 Infolge der verbesserten Abschlussziffern weist der Betriebskoeffizient eine ganz wesentliche Verminderung auf; er betrug: 1903 65,53 1904 67,68 1905 66,4s 1906 67,49 1807 69,22 1908 72,82 1909 70,82 1910 nur 65,48 wobei zu bemerken ist, dass die dem Personal zugewendetes Teuerungszulagen in obigen Ziffern berücksichtigt sind.

Dieser Darstellung ist zu entnehmen, dass sich der Betriebskoeffizient wieder auf einen Betrag ermässigt hat, welcher unter demjenigen des Jahres 1903, dem ersten vollen Betriebsjahre des Hauptnetzes, steht. Es ist also möglich geworden, alle jene Mehrausgaben, welche der so sehr gehobene Betrieb notwendig zur Folge hatte, mit den Einnahmen wieder in ein Verhältnis zu bringen, wie es die Privatbahnen bei weit geringeren Leistungen uns hinterlassen haben.

An den angeführten Rechnungsresultaten ist namentlich erfreulich, dass sich der Überschuss nicht bloss aus Mehreinnahmen ergibt, sondern dass daran namentlich auch die Minderausgaben, mitgewirkt haben. Bis Ende 1908 hatten die Mehreinnahmen regelmässig eine entsprechende Steigerung der Ausgaben zur Folge.

Wenn nun trotz einer Steigerung der Betriebseinnahmen um mehr als 13 Millionen Franken diesbezüglich Wandel geschaffen worden ist, so verdanken wir das, neben den getroffenen Vereinfachungen und Ersparnismassnahmen auf allen Gebieten der Verwaltung und des Betriebes, namentlich der seit 1. Mai 1909 eingetretenen Verminderung der Fahrleistungen. Welchen Einfluss dieselben auf die Ökonomie der Bundesbahnen ausüben, geht aus den folgenden Erhebungen hervor: 1908

Lokomotivkilometer Zugskilometer Personenkilometer Tonnenkilometer Bei einem Zuwachs und der Tonnenkilometer kilometer um nicht ganz Wenn man bedenkt, dass

1910

45,150,718 43,052,350 34,425,647 33,254,454 1,767,605,063 2,017,198,378 1,098,892,876 1,191,162,141 der Personenkilometer um rund 14 °/o um rund 8 °/o haben sich die Lokomotiv5 °/o oder um 2,098,368 vermindert.

die Selbstkosten per Lokomotivkilometer

161 im Durchschnitt auf zirka Fr. 2. 75 zu stehen kommen, so wird sofort jedermann klar, welch eminenter und fast ausschlaggebender Einfluss auf die Finanzlage der Bundesbahnen, neben einer rationellen Ausnützung der neuen leistungsfähigeren Lokomotiven, den eingetretenen Zugsreduktionen zukommt. Dabei darf wohl behauptet werden, dass aus den getroffenen Einschränkungen nicht nennenswerte Belästigungen des reisenden Publikums entstanden sind, dass vielmehr die unterdrückten Personenzüge keinem weitgehenden Bedürfnisse entsprochen haben. Aus der obigen Darstellung darf aber auch die Lehre abgeleitet werden, dass die massgebenden Behörden den an allen Ecken und Enden wieder auftauchenden Begehren um Führung neuer Züge ausserordentlich vorsichtig und bedachtsam gegenüberstehen sollten, wenn man die Finanzlage der Bundesbahnen nicht neuerdings gefährden will.

Im engen Zusammenhang mit der Frage der Fahrleistungen stehen die Personalausgaben. Diesem Kapitel widmet die Verwaltung eine um so grössere Aufmerksamkeit, als die Verbesserung der ökonomischen Lage des Personals den Bundesbahnen in Zukunft neue grosse Lasten auferlegen wird; dieselben sind aber nur erträglich, wenn die vorhandenen Kräfte im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften eine rationelle Verwendung finden, und aller unnütze Ballast von dem Unternehmen ferngehalten wird.

Mit Befriedigung darf nun konstatiert werden, dass trotz erheblicher Vermehrung des Verkehrs, trotz Eröffnung der Rickenbahn und der Übernahme des Betriebes der Bodensee-Toggenburgbahn auch im Berichtsjahre wiederum eine Personalverminderung eingetreten ist. Die Delegation unserer ständigen Kommission, von welcher eingangs dieses Berichtes die Rede ist, hat eine Zusammenstellung gemacht, welche den Durchschnittsstand an Angestellten und Arbeitern erzeigt, den das II. Semester 1909 und das II. Semester 1910 aufweisen. Der Vergleich dieser analogen Perioden ergibt eine Verminderung des Personals um 655 Personen, und zwar: 1909

Allgemeine Verwaltung Unterhalt und Aufsicht der Bahn Expeditions- und Zugsdienst Fahrdienst Hülfsgeschäfte Nebengeschäfte Temporäre Anstellungen

.

1910

1,013 . .

7,947 15,938 5,475 5,122 85 165

997 7,555 15,866 5,463 4,776 85 358

35,755

35,100

162 Ebenso erfreulich wie die Abschlussziffern der Gewinn- und Verlustrechnung ist der dermalige Stand des Brneuerungsfonds.

Derselbe hat sieh 1910 um Fr. 8,874,143 vermehrt und um Entnahmen im Betrage von . ,. 6,772,947 vermindert. Er hat also einen Nettozuwachs von . F r . 2,101.196 erfahren.

Das Bild der Entwicklung des Fonds ist folgendes: 1902 Fr. 34,640,000 1903 ,, 53,397,000 1904 ,, 56,849,000 1905 ,, 58,613,000 1906 ., 58,775,000 1907 .', 60,398,000 1908 '.., 61,140,000 1909 '.n 63,420,000 \ mit Ausschluss der 1910 ,', 65,521,000 { früheren Gotthardbahn Der Erneuerungsfonds wirft sein Zinserträgnis in die allgemeine Rechnung ein und hilft so bei der Aufbringung der Amortisationsquote mit. Er stellt somit in der Hauptsache eine Rücklage dar, welche dem Amortisationskonto zur Seite gestellt werden kann.

Die bis jetzt vorgenommenen Amortisationen sind in der beiliegenden Tabelle übersichtlich dargestellt.

Zu dieser Aufstellung ist zu bemerken, dass vom Rollmaterial nur 30 % getilgt werden, dass der italienische Teil des Simplontunnels und die unvollendeten Arbeiten von der Amortisation ausgeschlossen sind und dass das Anlagekapital der früheren Gotthardbahn auf blosser Schätzung beruht.

Die Tabelle stellt so recht eigentlich dar, wie die Hauptabsicht der Verstaatlichung vorwegs erreicht wird, nämlich die Amortisation der Anlagen innert 60 Jahren. In den Amortisationen ist der Posten ,,Gesetzliche Amortisation des Anlagekapitals1'-, rund Fr. 42,000,000 betragend, als der Geschäftsgewinn der Bundesbahnen zu betrachten, der bei der Privatwirtschaft in Form von Dividenden der Allgemeinheit entzogen worden wäre.

Daneben laufen die mannigfachen Verbesserungen und Erleichterungen, welche die Verstaatlichung mit sich gebracht hat. Das Fazit der Verstaatlichung spiegelt sich in diesen Betrachtungen wider.

163

Der Bericht der Generaldirektor! 'gibt uns zu einigen Bemerkungen Anlass, die hier folgen mögen : Es ist gelungen, mit den ausländischen Interessenten über die Verkehrsverhältnisse zum Simplem eine Vereinbarung zu treffen, welche, wie wir hoffen, eine Erhöhung des immer noch mehr als bescheidenen Güterverkehrs über diese Linie bringen wird.

Eine weitere Einigung brachten die Verhandlungen über den Einbezug des Netzes der Bodensee-Toggenburgbahn. Die Rickenbahn wurde im Laufe des Jahres dem Betrieb übergeben. Diese beiden Faktoren werden vorerst für die Bundesbahnen eine Einbusse nach sich ziehen, welche dermalen noch nicht ziffermässig festgestellt werden kann.

Die so oft berührte Frage der Jahresfreikarten darf hier ebenfalls gestreift werden. Ihre Totalzahl beläuft sich im Jahre 1910 auf 3576. Davon fallen auf: Beamte der Bundesbahnen, zirka 40 % schweizerische Behörden, zirka 9% andere schweizerische Transportanstalten, zirka. . . 11 °/o Beamte fremder Bahnen, zirka 35 °/o Verschiedene, zirka 5 °/o Es ergibt sich hieraus, dass das Ausland mit Rücksicht auf die bestehenden Beziehungen mehr als ein Drittel dieser Karten bezieht, welche aber nur wenig oder gar nicht benützt werden.

Die Aufnahme eines Anleihens im Betrage von Fr. 80,000,000 im November 1909 hat, da die im Frühjahr 1911 fälligen Kassascheine im Betrage von Fr. 34,000,000 auf weitere drei Jahre erneuert worden sind, den Bundesbahnen beträchtliche flüssige Mittel zugeführt. In der Bilanz per 31. Dezember 1910 sind dieselben mit Fr. 62,442,846 ausgewiesen. Diese Kapitalien sind zum grösseren Teil bei Banken, und zwar gewinnbringend angelegt. Dieselben werden neben den Überschüssen des Betriebes, und wenn man von einer eventuellen Befriedigung der Aktionäre der ehemaligen Gotthardbahn absieht, für die laufenden Kassabedürfnisse der Jahre 1911, 1912 und einen. Teil von 1913 ausreichen. Wir verstehen unter diesen Kassabedürfnissen die Zahlung der fälligen Zinsen und ausgelosten Obligationen, die Aufwendungen für Bauten, Rollmaterial- und Materialanschafiungen, die Löhnung des Personals, die Mehrausgaben infolge Anwendung des neuen Besoldungsgesetzes, sowie voraussichtlich auch an die Gotthardbahn in Liquidation zu leistende Vorschüsse. Wir heben diesen Umstand mit Befriedigung hervor, weil dermalen die Lage

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des Geldmarktes für die Aufnahme von Anleihen eine wenig günstige ist, und um darzutun, dass die Bundesbahnen in aller Ruhe eine günstigere Konjunktur abwarten können, bevor sie an eine neue grössere Finanzoperation herantreten. Werden zudem, wie es beabsichtigt ist, die Rollmaterialanschaffungen und Neubauten für die nächsten Jahre auf zirka 25 Millionen Franken jährlich beschränkt, so dürften die künftigen Geldbedürfnisse der Bundesbahnen -- und zwar selbst im Inlande -- unschwer zu befriedigen sein.

Wie eingangs dieses Berichtes erwähnt wird, hat sieh aus den Erträgnissen des Berichtsjahres der Passivsaldo von 1909 mit Fr. 9,484,373 per Ende 1910 auf Fr. 1,535,615 reduziert. Es will uns scheinen, dass die Bundesbahnen damit aus der Periode der Fehlbeträge wieder herauskommen. Das übrig bleibende verhältnismässig kleine Defizit wird ohne Zweifel aus den Erträgen des Jahres 1911 getilgt werden können. Ein Ausblick in die nächste Zukunft aber zeigt une, dass ausserordentliche Vorsicht und Masshalten in allen Dingen mehr als je geboten ist.

Schon das Jahr 1911 bringt uns neue grosse Ausgaben.

Während -nämlich bei den Berechnungen bezüglich des neuen Besoldungsgesetzes von der Voraussetzung ausgegangen wurde, dass die wesentlichen materiellen Bestimmungen desselben erst mit dem 1. April 1912 in Kraft treten werden, beschloss die Bundesversammlung, dass die ausserordentlichen Zulagen im Betrage von rund Fr. 4,250,000 vom 1. Januar 1911 an nicht mehr in Form einer temporären Hülfeleistung, sondern als ein Teil des Gehaltes anzusehen seien. Demnach wird der entsprechende Betrag nunmehr in monatlichen Raten ausbezahlt, und es müssen der Pensionsund Hülfskasse einmalig fünf Monatsbetreffnisse und 7 % ordentliche Einlage = Fr. 1,900,000 zugeführt werden.

Vom 1. April 1912 an treten sodann die hauptsächlichsten materiellen Bestimmungen des neuen Besoldungsgesetzes in Kraft.

G-emäss der Einreihung des Personals in die neue Gehaltsordnung, welche die Generaldirektion dem Verwaltungsrate vorgeschlagen hat, werden mehr als bisanhin betragen : a. die jährlichen Gehalte Fr. 11,097,170 b. die jährlichen Einlagen in die Pensionsund Hülfskasse ,, 753,000 c. die einmalige Einlage in die Pensions- und Hülfskasse ,, 4.603,000

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Die Mehrbelastung wird somit für das Jahr 1912 ausmachen :
6,150,000 Fr. 7,340,627 ^_^_««_»^«-^«pi^ä-^^»-_

Vom Jahre 1913 an betragen die Mehrausgaben: a. ganz wie oben Fr. 11,097,170 b. ganz wie oben ,, 753,000 Ab: Die pro 1911 bereits übernommenen . .

Fr. 11,850,170 4,547,500 fl

Bleiben mehr als 1911

Fr. 7,302,670

Diese Beträge werden voraussichtlich infolge einer bescheidenen Erhöhung der Gehaltmaxima der untersten Gehaltsstufen der VII. Besoldungsklasse eine Erhöhung erfahren ; ebenso ist zu ·bemerken, dass in dieser Aufstellung der Erhöhung der Löhne ·der im Taglohn beschäftigten Arbeiter keine Rechnung getragen ist. Wir glauben gleichwohl, dass die Aussichten für die Zukunft nicht direkt beunruhigend sind. Man darf vielmehr annehmen, '·dass die starke Ausgabenvermehrung zugunsten des Personals, die als eine durchaus dringende und zeitgemasse betrachtet werden darf, ohne Störung des finanziellen Gleichgewichtes zu ertragen sein wird. Anderseits mahnt aber das unabgeklärte Verhältnis zu den Subventionsstaaten und den Aktionären der Gotthardbahn zur grössten Zurückhaltung. Es wird sich namentlich das Tempo der Ausführung der bereits beschlossenen oder projektierten Bauten nach den vorhandenen Mitteln und auch darnach zu richten haben, ·ob die projektierte Erhöhung der Personentaxen bewilligt wird oder nicht. Wir verhehlen uns übrigens durchaus nicht, dass die .angestrebte Reform nur dann Aussieht auf Annahme hat, wenn nach Durchführung der möglichen Vereinfachungen und Sparmassmahmen deren Notwendigkeit einwandfrei nachgewiesen wird.

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Zum Schlüsse beehren wir uns, Ihnen zu beantragen: 1. Die Rechnungen 'des Jahres 1910 und die Bilanz auf 31. Dezember 1910 der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen werden genehmigt.

2. Der Passivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung pro» 1910 von Fr. 1,535,615. 95 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Die Geschäftsführung der Verwaltung der schweizerischen, Bundesbahnen für das Jahr 1910 wird genehmigt.

Genehmigen Sie, hochgeachteter Herr Bundespräsident, hochgeachtete Herren Bundesräte, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 28. April 1911.

Namens des Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen., De r P r ä s i d e n t :

Casimir von Arx.

Der Sekretär;; Mürset.

Beilage : Eine Tabelle.

16T Beilage 2.

Bericht der

Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen üher die Geschäftsführung und die Rechnungen für das Jahr 1910 an den schweizerischen Bundesrat zuhanden der Bundesversammlung.

(Vom 31. März 1911.)

Hochgeachteter Herr Bundespräsident !

Hochgeachtete Herren Bundesräte !

Wir haben die Ehre, Ihnen zuhanden der Bundesversammlung gemäss Art. 17 des Rückkaufsgesetzes über die Geschäftsführung^ der Bundesbahnverwaltung für das Jahr 1910 zu berichten und die Rechnungen dieses Jahres zur Genehmigung vorzulegen.

Das Resultat des abgelaufenen Jahres darf als ein recht günstiges bezeichnet werden. Obwohl der Verkehr eine ganz erhebliche Steigerung erfahren hat, ist es gelungen, eine Vermehrung, der Betriebsausgaben zu vermeiden. Der Überachuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ist von Fr. 53,990,451, bezw.

mit Hinzurechnung des Betriebsüberschusses der Gotthardbahn für die vier ersten Monate des Jahres 1909 von Fr. 56,451,663 auf Fr. 70,473,382.88 gestiegen; die Gewinn- und Verlustrechnung ergibt mit Einrechnung der Teuerungszulagen nur noch einen Passivsaldo von Fr. 1,535,615. 95, gegenüber einem solchen von Fr. 9,484,373. 80 für das Jahr 1909. Das Budget für 1910 hatte nur einen Betriebsliberschuss von Fr. 52,248,360 und dagegen einen Passivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung von Fr. 5,125,000oder mit Hinzurechnung der Teuerungszulagen von Fr. 9,125,00fr vorgesehen.

Die bedeutende Verbesserung des Rechnungsabschlusses ist einerseits der Steigerung der Betriebseinnahmen um Fr. 13,373,156 zuzuschreiben, anderseits dem Umstände, dass ein Anwachsen der Betriebsausgaben vermieden werden konnte, weil die ernstliche?

168 Absicht der Bundesbahn ver waltung, im Fahrplanwesen und im Ausbau des Bahnnetzes die durch die finanzielle Lage gebotene Vorsicht walten zu lassen, durch die Aufsichtsbehörde unterstützt worden ist. Mit Rücksicht auf die zufolge des neuen Besoldungsgesetzes zu erwartende grosse Ausgabensteigerung wird es notwendig sein, auch künftig Mass zu halten, wenn eine bleibende Gesundung des Haushaltes der Bundesbahnen eintreten soll. Der .Betriebskoeffizient ist mit Einrechnung der Teuerungszulagen von 70,82 °/o im Jahre 1909 auf 65,48 °/o gefallen, ohne Einrechnung derselben von 67,s» °/o auf 62,44 °/o.

Die Kreiseinteilung des Bundesbahnnetzes hat während des Berichtsjahres keine Änderung erfahren; die Länge der dem Bunde .gehörenden Linien hat-sich zufolge der Eröffnung der Rickenbahn um 13,64i km Baulänge und 14,s7s km Betriebslänge vermehrt ·und beträgt auf Ende 1910: Kreis I ,, II

Baulänge km

Betriebslänge km

643,207 615,oii

657,ios 620,975

,, I I I

736,^5

757,528

,, I V

428,766

432,958

272,537

275,150

2695,966

2743,769

.,,

V Total

Die Betriebslänge der von den Bundesbahnen betriebenen, fremden Bahnen gehörenden Anschlusstrecken Mitte Rhein-- Waldshut, Vallorbe Grenze--Pontarlier, Les Verrières Grenze-- Pontarlier und Delle Grenze--Delle umfasst km 36,2se. Ferner besorgen wir auf der den italienischen Staatsbahnen gehörenden 19,068 km langen Strecke Iselle--Domodossola und auf der ebenfalls den italienischen Staatsbahnen gehörenden 14,640 km langen Anschlusstrecke Grenze Pino--Luino den Zugs- und Fahrdienst.

Ausserdem betreibt die Bundesbahnverwaltuog zufolge Eintrittes in die von der Jura - Simplou - Bahn abgeschlossenen Betriebsverträge die Nebenbahnen Bière--Apples--Morges, Bulle-- Romont, Cossonay Bahnhof--Stadt, die Traverstalbahn und Visp-- Zermatt, zusammen 95,697 km Betriebslänge, sowie die Linie Nyon-- 'Crassier der Bahngesellschaft Nyon--Crassier (6,941 km) und die anschliessende Linie Grassier--Divonne-les-Bains der Paris-LyonMittelmeerbahn (3,ao2 km) gemäss besonderen Betriebsverträgen.

: Ferner wird die Linie Vevey-Chexbres mit einer Betriebslänge von 7.826 km laut Pachtvertrag vom 2. Juli 1903 mit der Eisenbahn:ge8ellschaft Vevey--Chexbres von den Bundesbahnen betrieben. Für

169

den Betrieb der Bahn Wald-Rüti mit einer Betriebslänge von 6,570 km ist dagegen seit 1906 die Besorgung des Zugs- und Fahrdienstes der Tösstalbahn übertragen worden.

Die Bundesbahnen betreiben ferner die am 3. Oktober 1910 eröffnete 53,208 km lange Bodensee-Toggenburgbahn gemäss Betriebsvertrag vom 18./21. Juni 1910.

Dagegen besorgen die Bundesbahnen den Betrieb der Bahn Martigny--Châtelard seit dem 1.Januar 1910 und der Bahn PruntrutBonfol seit 1. Juli 1910 nicht mehr.

A. Verwaltungsrat.

Der Verwaltungsrat hat im Berichtsjahre 11 und die ständige Kommission 12 Sitzungen abgehalten; in denselben sind folgende Geschäfte behandelt worden : 1. V o r l a g e n an den B u n d e srat z u h a n d e n d e r Bundesversammlung: 1. G e s c h ä f t s b e r i c h t und R e c h n u n g e n der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1909, vom Verwaltungsrat mit Beschluss vom 29. April genehmigt.

Die Bundesversammlung hat über diese Vorlage am 21./24. Juni Beschluss gefasst (vergi. C, I, 1, b, 1).

Der Bericht pro 1909 über die Pensions- und Hülfskasse für die Beamten und Angestellten konnte infolge längerer Krankheit des Vorstandes der Pensions- und Hülfskasse erst nach Jahresschluss fertig gestellt werden.

2. R e v i s i o n des B e s o l d u n g s g e s e t z e s . Nachdem der Ständerat bereits in seiner Sitzung vom 17. Dezember 1909 den Entwurf des revidierten Besoldungsgesetzes mit-einigen Änderungen gutgeheissen hatte (vergi. Geschäftsbericht pro 1909, S. 4), wurde das Geschäft mit Beschluss vom 23. Juni 1910 auch vom Nationalrat erledigt (vergi. C, I, l, b, 2).

. 3. Über die Vorlage betreffend die E r h ö h u n g der P e r sonentarife (vergi. Geschäftsbericht pro 1909, 8. 4) sind von der Bundesversammlung noch keine Beschlüsse gefasst worden.

4. B e w i l l i g u n g e i n e s K r e d i t e s von Fr. 24,000,000 für die s c h w e i z e r i s c h e n B u n d e s b a h n e n zum Zwecke der E r s t e l l u n g des H a u e n s t e i n b a s i s t u n n e l s . Mit Beschluss vom 25. November 1909 hatte der Verwaltungsrat das ·von der Generaldirektion ausgearbeitete Projekt betreffend die Verlegung der Hauensteinlinie von Sissach über Gelterkinden und

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Tecknau nach Ölten genehmigt und den Bundesrat ersucht, der Bundesversammlung die Bewilligung eines bezüglichen Kreditesvon Fr. 24,000,000 zu beantragen (vergl. Geschäftsbericht pro 1909, 8. 4/5).

Die Bundesversammlung hat über diese Vorlage am 12. April/ 20. Juni 1910 Beschluss gefasst (vergl. C, I, 1, b, 3).

5. B e t r i e b s v e r t r a g mit d e r B o d e n s e e - T o g g e n b u r g b a h n, vom Verwaltungsrat genehmigt am 29. Juli.

Die Bundesversammlung hat über diese Vorlage am 1. November Beschluss gefasst (vergi. C, I, 1, c, 2).

6. V o r a n s c h l a g der schweizerischem Bundesbahnen für das Jahr 1911, umfassend: a. das Betriebsbudget mit 17 Beilagen, enthaltend die Voranschläge der Hülfs- und Nebengeschäfte; b. das Budget der Gewinn- und Verlustrechnung ; c. das Baubudget; d. das Budget der Kapitalrechnung, vom Verwaltungsrat durch Beschluss vom 30. September festgestellt.

Die Bundesversammlung hat über diese Vorlage am 22. Dezember Beschluss gefasst (vergi. C, I, l, d, 1).

7. Vertrag zwischen der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen und der Gesellschaft der elektrischen Strassenbahn Bremgarten-Dietikon vom 14. Mai/3. Juni 1910 über die V e r p a c h t u n g des B e t r i e b e s d e r L i n i e W o h l e n -- B r e m g a r t e n an die Bremgarten-Dietikon-Bahn, vom Verwaltungsrat genehmigt am 28. November.

Die Bundesversammlung hat über diese Vorlage am 23. Dezember Beschluss gefasst (vergi. C, I, 1, d, 2).

2. V o r l a g e n an den B u n d e s r a t .

1. Mit Beschluss vom 29. September 1909 hat der Verwaltungsrat dem zwischen der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen und der Direktion der Gesellschaft der P a r i s L y o n - M i t t e l m e e r b a h n abgeschlossenen Nachtrag vom 7./8. Juni 1909 zum Vertrage vom 14./15. Oktober 1902 betreffend den Bau und B e t r i e b einer B a h n l i n i e d u r c h den M o n t d'Or zur Verbindung mit dem schweizerischen Bahnnetz, in Vallorbe die vorbehaltene Genehmigung erteilt.

Der Bundesrat seinerseits hat diesen Nachtrag mit Beschlussvom 7. Januar 1910 genehmigt (vergi. C, I, 3, 1).

ni 2. la den Sitzungen vom 22. Februar und 7. März hat der Verwaltungsrat den von der Generaldirektion ausgearbeiteten Entwurf d e r S t a t u t e n d e r K r a n k e n - u n d Hülfskasse für die s t ä n d i g e n A r b e i t e r , sowie den Entwurf des zu.gehörigen V e r w a 11 u n g s r e g l e m e n t s behandelt. Die Statuten wurden mit einigen Änderungen und das Verwaltungsreglement in globo angenommen.

Die Statuten sind vom Bundesrat durch Beschluss vom 4. April genehmigt worden.

3. Bei Behandlung einer E i n g a b e der A r b e i t e r u n i o n s c h w e i z e r i s c h e r T r a n s p o r t a n s t a l t e n , vom 9.Mai 1909, um Aufnahme einer Übergangsbestimmung in die S ta tu t en d e r K r a n k e n - u n d H i i l f s k a s s e f ü r d i e s tan d i g e n A r b e i t e r -der Bundesbahnen, vom 7. März 1910, z u g u n s t e n der b e r e i t s pensionierten ehemaligen Arbeiter der Bundesb a h n e n beschloss der Verwaltungsrat in seiner Sitzung vom 30. Juli, es sei zu Art. 34 der genannten Statuten folgender Zusatz aufzunehmen : ,,Die vorstehend festgesetzten Pensionen, jedoch im Maximum bis auf Fr. 2.-- werden mit Rückwirkung auf den 1. Juli 1910 auch denjenigen Arbeitern ausgerichtet, welche schon vor Inkrafttreten dieser Statuten nach Massgabe des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 23. April 1903 pensioniert worden sind."

Dieser Zusatz wurde vom Bundesrate durch ßeschluss vom 12. September 1910 genehmigt.

4. W a h l v o r s c h l a g e .

a. Durch Besehluss des Bundesrates vom 1. März ist Herr P a u l B a i d i n g e r , welcher auf Vorschlag des Verwaltungsrates vom Bundesrat am 13. Dezember 1909 an Stelle des verstorbenen Herrn B. Frey zum Mitglied der Kreisdirektion II gewählt worden war, zum V i z e p r ä s i d e n t e n de r K r e i s d i r e k t i o n II ernannt worden.

b. Mit Beschluss vom 8. Februar hat der Bundesrat die Vollziehungsverordnung zum Rückkaufsgesetz dahin abgeändert, dass auch die K r e i s d i r e k t i o n V gemäss dem genannten Gesetze aus drei Mitgliedern bestehen soll.

Am 4. März hat er sodann in Übereinstimmung mit dem Vorschlage des Verwaltungsrates die Herren L u s s er und Simen zu Mitgliedern der Kreisdirektion V ernannt, ersteren gleichzeitig zum Vizepräsidenten. Herr Simen hat das Amt am 16. März angetreten, Herr Lusser am 1. April.

c. An Stelle des wegen Krankheit auf den 1. Juli zurück..getretenen und seither verstorbenen Herrn Hui wählte der Bundes-

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rat mit Beschluss vom 6. Mai, gemäss dem Vorschlage des Verwaltungsrates, Herrn C h r i s t e n , Stellvertreter des Oberingenieursbei der Generaldirektion, zum Mitglied der K r e i s d i r e k t i o n II.

d. Auf Vorschlag des Verwaltungsrates ernannte der Bundesrat mit Beschluss vom 2. Dezember, an Stelle des verstorbenen Herrn Simen, zum M i t g l i e d de r K r e i s d i r e k t i o n V ,,H er r n Siegf r i e d , Betriebschef dieses Kreises, indem er ihm das ßetriebsdepartement übertrug, während Herrn Präsidenten Zingg das Finanzund Rechtsdepartement zugeteilt wurde.

e. Am 29. November hat der Bundesrat dem wegen Krankheit eingereichten E n t l a s s u n g s g e s u c h des Herrn L u s s e r, Mitglied der Kreisdirektion V, entsprochen. Der Verwaltungsrat hat dem Bundesrate im Berichtsjahr noch keinen bezüglichen Wahlvorschlag gemacht.

3. W a h l e n .

Das Verzeichnis der M i t g l i e d e r d e s V e r w a 11 u n g s r a t e s ist im Geschäftsbericht pro 1908 enthalten; die im Jahre 1909 eingetretenen Änderungen sind im Geschäftsbericht pro 1909 mitgeteilt.

An Stelle des aus Gesundheitsrücksichten zurücktretendenHerrn alt Landammann Lutz wählte der Regierungsrat des Kantons Appenzell A.-Rh. am 24. November Herrn Nationalrat A. E u g s t e r zum Mitglied des Verwaltungsrates.

4. W a h l g e n e h m i g u n g e n . Der Verwaltungsrat hat folgende von der Generaldirektion getroffene Wahlen genehmigt: Bei der Generaldirektion: 1. Wahl des Herrn V u i 11 eu m i e r zum V o r s t a n d des s t a t i s t i s c h e n B u r e a u s und des P u b l i z i t ä t s d i e n s t e s , 2. Wahl des Herrn S t u t z zum O b e r b e t r i e b s c h e f .

5. Folgende A n s c h l u s s - und M i t b e n ü t z u n g s v e r t r ä g e mit anderen Bahnunternehmungen erhielten vom Verwaltungsrat die vorbehaltene Genehmigung: 1. Vertrag mit der T h u n e r s e e b a h n über die Mitbenützung der Station S c h e r z l i g e n , vom 27. September 1909, vom Verwaltungsrat genehmigt am 21. Februar 1910.

2. Nachträge vom 17./22. Dezember 1909 zu den Verträgen vom 8./2 1.Oktober 1901 betreffend den Anschluss der B u r g do r f -- T h u n - B a h n an die Bahnhöfe B u r g d o r f und T h u n und dieMitbenützung derselben durch die Burgdorf--Thun-Bahn, vom.

Verwaltungsrat genehmigt am 21. Februar 1910.

173 3. Vertrag mit der Eisenbahngesellschaft A i g l e -- Oll o"n -- M o n t h e y betreffend die Mitbenützung der Station A ig l o und den Stationsdienst in St. T r i p h o n , vom 11. Dezember 1909/11. Januar 1910, vom Verwaltungsrat genehmigt am 29. April 1910.

4. Vertrag mit der elektrischen Eisenbahn B e l l i n z o n a -- M e s o c c o betreffend die Mitbenützung der Station C a s t i o n e , vom, 8. Dezember 1909/11. Januar 1910, vom Verwaltungsrat genehmigt am 29. April 1910.

5. Vertrag mit der Eisenbahngesellschaft A i g l e -- L e y s i n , vom 23. Mai/8. Juni 1910, betreffend die Mitbenützung der Station A i g l e , vom Verwaltungsrat genehmigt am 29. Juli 1910.

6. Vertrag mit dem Verwaltungsrat der S e n s e t a l b a h n , , vom 15. April 1910, betreffend die Mitbenützung der Station, Fla m a t t, vom Verwaltungsrat genehmigt am 29. Juli 1910.

7. Vertrag mit der Gesellschaft der M o n t e G e n e r o s o B a h n , vom 28. März/15. April 1910, betreffend die Mitbenützungder Station C a p o l a g o , vom Verwaltungsrat genehmigt am29. Juli 1910.

8. Vertrag mit der schmalspurigen M o n t r e u x -- B e r ne r O b e r l a n d - B a h n , vom 20. August 1910, betreffend deren Anschluss an den Bahnhof M o n t r e u x und dessen Mitbenützung, vom Verwaltungsrat genehmigt am 28. November 1910.

9. Nachtrag vom 12. September 1910 zu der zwischen der Jura-Simplon-Bahn und der Eisenbahngesellschaft M a r t i g n y -- C h â t e l a r d abgeschlossenen Übereinkunft vom 20. Dezember 1902,, betreffend den Anschluss an die Station M a r t i g n y und Mitbenutzung, derselben, vom Verwaltungsrat genehmigt am 28. November 1910; 10. Vertrag mit der Regionalbahn T r a m e l a n -- T a v a n n e s , .

vom 24. August 1910, betreffend die Mitbenützung der Station T a v a n n e s , vom Verwaltungsrat genehmigt am 28. November 1910.

11. Verträge mit der L a u g e n t h a l -- J u r a b a h n , vom.

11./21. Oktober 1910, betreffend den Anschluss an den Bahnhof L a n g e n t h a l und an die Stationen N i e d e r b i p p und Oen singen,, vom Verwaltungsrat genehmigt am 28. November 1910.

6. K o n k u r r e n z v e r t r a g .

Dem am 10./11. Dezember 1909 mit der B o d e n s e e -- T o g g e n b u r g b a h n abgeschlossenen Konkurrenz vertrag über die gegenseitigen Beziehungen und Konkurrenzverhältnisse im Güterverkehr erteilte der Verwaltungsrat am 29. Juli 1910 die vorbehaltene Genehmigung.

174 7. B e t r i e b s v e r t r a g .

In der Sitzung vom 29. Juli erteilte der Verwaltungsrat dem am 18./21. Juni 1910 mit der B o d e n s e e -- T o g g e n b u r g b a h n in St. Gallen abgeschlossenen Vertrage betreffend den Betrieb der B o d e n s e e -- T o g g e n b u r g b a h n die vorbehaltene Genehmigung und ermächtigte die Generaldirektion, die Zustimmung des Bundesrates und der Bundesversammlung für die Betriebsübernahme einzuholen (vergi. A, 1., 5.)

8. P a c h t v e r t r a g .

Dem mit der elektrischen Strassenbahn B r e m g a r t e n -- D i e · t i k o n abgeschlossenen Vertrag vom" 14. Mai/3. Juni 1910 betreffend d i e V e r p a c h t u n g d e r B a h n l i n i e W o h l e n -- B r e m g a r t e n , sowie dem Vertrag vom 18./21. Oktober 1910 über d i e g e g e n s e i t i g e n B e z i e h u n g e n u n d K o n k u r r e n z v e r h ä l t n i s s e im G ü t e r v e r k e h r erteilte der Verwaltungsrat -.am 29. Juli die vorbehaltene Genehmigung (vergi. A, 1., 7.)

9. Ba u v o r l a g e n .

1. In seiner Sitzung vom 21. Februar i'asste der Verwaltungsrat, betreffend den vorsorglichen Landerwerb für einen G ü t e r b a h n h of im F l o n t a l bei Lausanne, folgende Schlussnahme: a. ,,Der Verwaltungsrat erklärt sich grundsätzlich damit einverstanden, dass bei eintretendem Bedürfnis im Flontal bei Lausanne (,,en Sébeillon") ein Güterbahnhof gemäss dem generellen Projekte III erstellt werde, wobei es die Meinung hat, dass vor Inangriffnahme der Bauarbeiten seinerzeit noch eine Spezialvorlage gemacht werde und wobei noch zu untersuchen ist, ob nicht eine Verbindung mit dem jetzigen Bahnhof von Vorteil wäre.

b. Der Verwaltungsrat ermächtigt die Generaldirektion, das erforderliche Terrain vorsorglich zu erwerben.

c. Der Verwaltungsrat erteilt der Generaldirektion für diese Landerwerbungen einen Kredit von Fr. l,600,000."

2. Projekt für die E r s t e l l u n g des z w e i t e n G e l e i s e s z w i s c h e n M e n d r i s i o u n d C h i a s s o , v o m Verwaltungsrat am 21. Februar unter Bewilligung eines Kredites von Fr. 1,120,000 genehmigt.

3. Projekt betreffend dio E r w e i t e r u n g der Station P r a t t e l n , vom Verwaltungsrat genehmigt am 30. April unter Bewilligung eines Kredites von Fr. 1,280,000 für die Ausführung ·der Arbeiten nebst Fr. 12,000 für Abschreibung untergehender .Anlagen.

175

4. Projekt für die E r w e i t e r u n g der Station W e i n f e I d e n und den A n s c h l u s s der M i t t e l t h u r g a u b a h n , vom Verwaltungsrat genehmigt am 30. April unter Bewilligung eines Kredites von Fr. 660,000 für die Ausführung der Arbeiten, sowie Fr. 5000 für Abschreibungen.

5. Projekt für die E r w e i t e r u n g des Bahnhofes W il behufs A n s c h l u s s der M i t t e l t h u r g a u b a h n und Durchführung des II. G e l e i s e s W i n t e r t h u r -- 8t. G a l l e n im Betrage von Fr. 1,862,000, vom Verwaltungsrat genehmigt am 30. April unter Bewilligung eines Kredites von Fr. 1,200,000 für Ausführung der Arbeiten der ersten Bauperiode nebst Fr. 42,000 für Abschreibungen.

6. Projekt für die F o r t s e t z u n g der B r ü n i g b a h n von Brienz bis zum Anschluss an die Station Interlaken-Ost, vom "Verwaltungsrat unter Bewilligung eines Kredites von Fr. 6,475,000 für die Ausführung der Arbeiten am 30. September genehmigt.

7. In der Sitzung vom 30. September hat der Verwaltungsrat Kenntnis genommen von der zu gewärtigenden Ü b e r s c h r e i t u n g des für die Erstellung der neuen W e r k s t ä t t e n in Z ü r i c h unterm 2. Juni 1905 b e w i l l i g t e n K r e d i t e s und hat denselben um Fr. 1,720,000, d. h. von Fr. 5,400,000 auf Fr. 7,120,000 erhöht.

8. Projekt für den Ersatz der bestehenden zweigeleisigen Eisenkonstruktion d e r o b e r n L i m m a t b r ü e k e b e i W e t t i n g e n durch zwei neue, eingeleisige eiserne Brücken, vom Verwaltungsrat genehmigt am 28. November unter Bewilligung eines Kredites von Fr. 440,000, wovon Fr. 422,000 zulasten des Baukontos und Fr. 18,000 zulasten der Betriebsrechnung; ferner wurde für die Abschreibung der wegfallenden Konstruktion, abzüglich des Erlöses aus dem Altmaterial, ein Kredit von Fr. 188,000 bewilligt.

9. Projekt für die E r w e i t e r u n g des Bahnhofes V a l l o r b e , vom Verwaltungsrat am 28. November genehmigt unter Bewilligung eines Kredites von Fr. 6,450,000 für Ausführung der Arbeiten, sowie Fr. 190,000 für Absehreibungen.

10. L i e f e r u n g s ver träge.

Es erhielten folgende Lieferungsverträge die vorbehaltene Genehmigung des Verwaltungsrates: 1. Vertrag mit der schweizerischen Lokomotiv- und Maschinenfabrik in Winterthur vom 12. April 1910 über Lieferung von 16 L o k o m o t i v en, vom Verwaltungsrat genehmigt am 30. April.

2. Verträge mit a. der schweizerischen Industriegesellschaft in Neuhausen, Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. III.

14

176

b. der schweizerischen Wagonsfabrik A.-G. in Schlieren, betreffend die Lieferung von Personen-, Gepäck- und Guterwagen, vom 21. Juni 1910, vom Verwaltungsrat genehmigt am 29. Juli.

11. V e r s c h i e d e n e s .

1. In seiner Sitzung vom 21. Februar hat der Verwaltungsrat beschlossen, es sei den Eingaben des schweizerischen Pressverbandes vom 22. Juli 1909 und des bundesstädtischen Pressvereins vom 28. August 1909 betreffend Einführung der Ö f f e n t l i c h k e i t der V e r h a n d l u n g e n des V e r w a l t u n g s r a t e s , bezw. Zulassung der Presse zu denselben, keine Folge zu geben.

2. Über das vom Bundesrate im Dezember 1909 beschlossene Bundesbahnanleih im B e t r a g e von 80 M i l l i o n e n Franken hat die Generaldirektion mit Schreiben vom 14. Dezember 1909 Bericht erstattet, von welchem der Verwaltungsrat in seiner Sitzung vom 21. Februar Kenntnis genommen hat.

3. In der Sitzung vom 29. April beschloss der Verwaltungsrat, dass der Berechnung der P e r s o n e n t a x e n auf der Bergs t r e c k e G i s w i l -- M e i r i n g e n der Brünigbahn die Einheitssätze des Normalschemas der schweizerischen Bundesbahnen zugrunde zu legen seien unter Erhöhung der effektiven Distanzen um 100 % für die I. und II. Wagenklasse und um 50 % für die III. Wagenklasse und dass, nach Einholung der Genehmigung de» Bundesrates, die Durchführung dieser neuen Berechnungsart anlässlich der Neuausgabe des internen Personentarifs der schweizerischen Bundesbahnen zu erfolgen habe. Der Bundesrat hat diesem Beschluss unterm 3. Juni die Genehmigung erteilt.

4. Nach Kenntnisnahme vom Berichte der Generaldirektion betreffend die P e r r o n s p e r r e wurde sie durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 30. September ermächtigt, im Sinne ihres Berichtes vorzugehen (vgl. Seite 297 ff. dieses Berichtes).

5. Dem Vertrag mit der Gesellschaft ,, D i n a m o " in Mailand, betreffend die Ü b e r t r a g u n g e i n e s W a s s e r r e c h t e s an d e r C a i r a s c a, auf der Südseite des Simplon, und die Lieferung von elektrischer Energie für Bau und Betrieb des Simplontunnels, vom 23./25. März 1910, hat der Verwaltungsrat mit Beschluss vom 28. November die vorbehaltene Genehmigung erteilt.

6. Aus der Mitte des Verwaltungsrates gestellte Anträge betreffend den B e i t r i t t der B u n d e s b a h n e n zu
den S c h i f f a h r t s v e r b ä n d e n und aktive Beteiligung an den S t u d i e n f ü r S c h i f f b a r m a c h u n g d e s R h e i n e s bis i n d e n B o d e n s e e hat der Verwaltungsrat mit Beschluss vom 29. Nov.

abgelehnt.

177

B. Kreiseisenbahnräte.

Die Kreiaeisenbahnräte haben die in ihren Geschäftskreis fallenden Gegenstände einlässlich beraten und mehrfache, auf den Bau und Betrieb der Bundesbahnen bezügliche Anregungen beschlossen. Besonders hervorzuheben sind Interpellationen über den Stand wichtiger Baufragen ihrer Kreise, welche betrafen : bei Kreis I: den Bau des zweiten Simplontunnels und der Doppelspur auf den Zufahrtslinien zum Simplon ; bei Kreis II : das zweite Geleise Basel-Delle und den Bau einer Station Boncourt; bei ^ Kreis III : den Ausbau der Aargauischen Südbahn ; bei Kreis IV: ' das zweite Geleise Wil-Winterthur, den Bahnhofumbau Sl. Gallen, die Erweiterung der Bahnhöfe Romanshorn und Rorschach, den Ersatz der hölzernen Eisenbahnbrücke bei Ragaz ; bei Kreis V : das zweite Geleise Giubiasco-Chiasso, speziell der Strecke MelideMaroggia; die Bahnhoferweiterung Chiasso.

Im Berichtsjahre hielten der Eisenbahnrat des I. Kreises 4

Sitzungen ab.

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C. Generaldirektion.

Die Generaldirektion hat in erster Linie alle für den Verwaltungsrat bestimmten Vorlagen vorbereitet. Dieselbe behandelte in 99 Sitzungen 3405 Geschäfte.

Wir erwähnen folgende wichtigere Angelegenheiten :

I. Allgemeines.

1. Von der Bundesversammlung sind im Laufe des Berichtsjahres folgende die Bundesbahnen betreffende Beschlüsse gefasst worden : a. In der Aprilsession: wurden keine die Bundesbahnen betreffenden Angelegenheiten behandelt.

b. In der Junisession: 1. Bundesbeschluss betreffend G e n e h m i g u n g des Ges c h ä f t s b e r i c h t s und der Rechnungen der schweife;

178 r i s c h e n B u n d e s b a h n e n für das J a h r 1909, 24. Juni 1910, lautend:

vom 21.

,,1. Die Rechnungen des Jahres 1909 und die Bilanz auf 31. Dezember 1909 der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen werden genehmigt.

,,2. Der Passivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung pro 1909 von Fr. 9,484,373.80, in welchem die für das Jahr 1909 bezahlten ausserordentlichen Zulagen an das Personal von Fr. 4,865,627.75 inbegriffen sind, wird auf neue Rechnung vorgetragen.

,,3. Die Geschäftsführung der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen des Jahres 1909 wird genehmigt.11 2. Bundesgesetz betreffend die B e s o l d u n g e n der Beamten u n d A n g e s t e l l t e n d e r s c h w e i z e r i s c h e n B u n d e s b a h n e n , vom 23. Juni 1910.

Die Referendumsfrist für dieses Besoldungsgesetz ist am 4. Oktober abgelaufen.

Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 8. November 1910 das Gesetz auf den 1. Januar 1911 in Kraft gesetzt, insoweit nicht hinsichtlich des Beginnes seiner Wirksamkeit schon bestimmte Termine im Gesetze selbst enthalten sind.

3. Bundesbeschluss betreffend B e w i l l i g u n g e i n e s K r e d i t e s von F r. 24,000,000 für die s c h w e i z e r i s c h e n B u n desbahnen zum Zwecke der Erstellung des Hauens t e i n b a s i s t u n n e l s , vom 12. April/20. Juni 1910, lautend: ,,I. Den schweizerischen Bundesbahnen wird ein Gesamtkredit von Fr. 24,000,000 zum Zwecke der Verlegung der Hauensteinlinie von Sissach über Gelterkinden und Tecknau nach Ölten gemäss dem Projekte IV a bewilligt.

Der für das Jahr 1910 gewährte Kredit wird auf Fr. 200,000 festgesetzt.

H. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft."

4. Der Ständerat hat in der Sitzung vom 22. Juni die M o t i o n S c h u l t h e s s behandelt, welche lautet: ,,Der Bundesrat wird eingeladen: 1. Künftig sich über die Aufnahme von Anleihen für die Bedürfnisse der Bundesbahnen mit den Organen derselben zu verständigen und in den Anleihensverträgen die Ratifikation der Bundesversammlung vorzubehalten.

179

2. Einen Beschlussesentwurf vorzulegen, wodurch die Bundesbeschlüsse vom 20. Dezember 1901 und 26. Juni 1903 aufgehoben werden.a Diese Motion wurde als erledigt betrachtet, nachdem die Vertreter des Bundesrates erklärt hatten, dass künftig beim Abschluss von Anleihen für die Bundesbahnen die Bundesbahnverwaltung werde angehört werden und dass der Bundesrat von sich aus die Aufhebung der frühern Bundesbeschlüsse beantragen werde, welche ihn zum Abschluss von Bundesbahnanleihen ohne Ratifikationsvorbehalt durch die Bundesversammlung ermächtigten.

c. In der OMober-Novembersession: 1. Das P o s t u l a t M u r i ^ Aargau), betreffend die H a u e n s t e i n l i n i e , vom 6. Juni 1910, abgeändert am 26. Oktober 1910, lautend : ,,Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, ob nicht im Interesse der Abkürzung der nördlichen Zufahrt zum Gotthard gleichzeitig mit der Ausführung des Hauensteinbasistunnels eine direkte Verbindung desselben mit der Linie nach Aarau--Arth-Goldau hergestellt werden sollte", wurde am 26. Oktober 1910 vom Nationalrate angenommen.

2. Bundesbeschluss betreffend Genehmigung des zwischen der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen und der Direktkmskommissiou der B o d e n s e e - T o g g e n b u r g b a h n abgeschlossenen B e t r i e b s v e r t r a g e s , vom 1. November 1910, lautend : ,,1. Der unterm 18./21. Juni 1910 zwischen der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen und der Direktionskommission der Bodensee-Toggenburgbahn abgeschlossene Betriebsvertrag wird mit dem Vorbehalt genehmigt, dass für die Erfüllung der von den schweizerischen Bundesbahnen Übernommenen gesetzlichen und konzessionsmässigen Pflichten im Sinne des Art. 28 des Bundesgesetzes über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen auf dem Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft, vom 23. Dezember 1872, auch die Bahneigentümerin haftet.

,,2. Der Bundesrat wird mit der Vollziehung dieses Beschlusses, der am 15. November 1910 in Kraft tritt, beauftragt.11

180 d. In der Dezembersession:

1. Bundesbeschluss betreffend den V o r a n s c h l a g d e r s c h w e i z e r i s c h e n B u n d e s b a h n e n f ü r d a s J a h r 1911, vom 22. Dezember 1910, lautend: ,,Die nachstehenden Budgets der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1911 werden genehmigt: ,,1. Das Betriebsbudget der schweizerischen Bundesbahnen, a,bschliessend mit Fr. 185,448,495 Einnahmen und mit Fr. 120,985,625 Ausgaben.

,,2. Das Budget der Gewinn- und Verlustrechnung der schweizerischen Bundesbahnen, abschliessend mit Fr. 76,185,230 Einnahmen und mit Fr. 74,177,550 Ausgaben.

,,3. Das Baubudget der schweizerischen Bundesbahnen im Betrage von Fr. 30,740,450.

,,4. Das Budget der Ausgaben der Kapitalrechnung der schweizerischen Bundesbahnen im Betrage von Fr. 37,403,450."

2. Bundesbeschluss betreffend Genehmigung des zwischen der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen und der Gesellschaft der elektrischen Strassenbahn Bremgarten-Dietikon abgeschlossenen Vertrages vom 14. Mai/3. Juni 1910 über die V e r pachtung des Betriebes der Linie Wohlen-Bremg a r t e n an die B r e m g a r t e n - D i e t i k o n - B a h n , vom 23. Dezember 1910, lautend: ,,1. Der zwischen der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen und der Direktion der elektrischen Strassenbahn Bremgarten-Dietikon unterm 14. Mai/3. Juni 1910 abgeschlossene Vertrag über die Verpachtung des Betriebes der Linie WohlenBremgarten an die Bremgarten-Dietikon-Bahn wird unter dem Vorbehalte genehmigt, dass für die Erfüllung der von der betriebsführenden Verwaltung übernommenen gesetzliehen Pflichten im Sinne des Art. 28 des Bundesgesetzes über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen auf dein Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft, vom 23. Dezember 1872, auch die Bahneigentümerin haftet.

,,2. Der Bundesrat wird mit der Vollziehung dieses Beschlusses, der am I.Januar 1911 in Kraft tritt, beauftragt."

3. Bundesbeschluss betreifend Bewilligung eines S p e z i a l k r e d i t e s für die s c h w e i z e r i s c h e n Bundesbahnen im Betrage von Fr. 2,670,000 b e h u f s A u s r i c h t u n g von a u s s e r o r d e n t l i c h e n Zu l a g e n a n i h r e Ar h e i t e r für die Zeit vom

181

1.Januar 1910 bis zum 31. März 1912, vom 23. Dezember 1911 lautend : ,,1. Den in den Werkstätten und im Betrieb der schweizerischen Bundesbahnen beschäftigten Arbeitern wird für die Zeit vom 1. Januar 1910 bis zum 31. März 1912 pro Jahr eine ausserordentliche Teuerungszulage von Fr. 150 verabfolgt.

,,2. Für Arbeiter, die nur einen Teil der in Ziffer l erwähnten Zeit im Dienste der schweizerischen Bundesbahnen zugebracht haben, wird die Zulage im Verhältnis zur Dienstzeit berechnet, sofern die Dienstzeit mindestens drei Monate betrug.

,,3. Die in Ziffern l und 2 enthaltenen Bestimmungen finden auf die Arbeiter, welche aus dem Dienste der ehemaligen Gotthardbahngesellschaft in denjenigen der schweizerischen Bundesbahnen übergetreten sind, keine Anwendung.

,,4. Zur Auszahlung der ausserordentlichen Zulage wird der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen ein Kredit von Fr. 2,670,000 eröffnet. Dieser Kredit ist auf das jeweilen in Frage kommende Betriebsjahr anzurechnen.

,,5. Gegenwärtiger Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlich, sofort in Kraft.

.,,Der Bundesrat wird mit der Vollziehung desselben beau ftragt."

4. Bundesbeschluss betreffend Bewilligung eines S p e z i a l ii v é d i t e s f ü r die s c h w e i z e r i s c h e n B u n d e s b a h n e n im Betrage von Fr. 1,050,000 beh ufs A u s r i c h t u n g v on a u s s e r o r d e n t l i c h e n Z u l a g e n an die in den Dienst der Bundesbahnen übergetretenen B e a m t e n , A n g e s t e l l t e n und Arbeiter d e r e h e m a l i g e n G o t t h a r d b a h n , für die Zeit vom 1.Mai 1909 bis 31. März Î912, vom 23. Dezember 1910, lautend: ,,1. Den auf 1. Mai 1909 in den Dienst der Bundesbahnen übergetretenen Beamten, Angestellten und Arbeitern der ehemaligen Gotthardbahn, deren frühere Teuerungszulage beziehungsweise früherer Lohnzuschlag nicht den Betrag der von den Bundesbahnen für das Jahr 1909 ausgerichteten ausserordentlichen Zulage erreicht hat, wird für die Zeit vom 1.Mai 1909 bis 31. Dezember 1909 die Differenz zwischen der von der Gotthardbahn seinerzeit bewilligten Teuerungszulage und der ausserordentlichen Zulage S.B.B.

von Fr. 200 beziehungweise Fr. 120 ausbezahlt, ebenso für die Zeit vom 1. Januar 1910 bis 31. März 1912 mit dem Unterschied, dass für diese Zeit die für die Arbeiter bewilligte Teuerungszulage von Fr. 150 in Anrechnung fällt.

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,,2. Zur Auszahlung dieser besonderen Zulage wird der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen ein Kredit von Fr. 1,050,000 eröffnet. Dieser Kredit ist, soweit es sich um die Zulage für die Zeit vom 1. Mai 1909 bis 31. Dezember 1910 handelt, auf das Betriebsjahr 1910 anzurechnen.

,,3. Wer nur einen Teil der erwähnten Zeit im Dienste der Bundesbahnen stand, dem wird die Zulage im Verhältnis zur Dienstzeit berechnet, sofern die Dienstzeit wenigstens drei Monate betrug.

,,4. Gegenwärtiger Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlich, sofort in Kraft.

,,Der Bundesrat wird mit der Vollziehung desselben beauftragt."

"'O 2. R ü c k k a u f der G o t t h a r d b a h n .

1. Über den R ü c k k a u f s p r e i s hat noch keine Verständigung stattgefunden. Gegenüber dem im schwebenden Prozesse zur Prüfung der Berechtigung der vom Bunde verlangten Abzüge dem Bundesgerichte erstatteten Expertengutachten wird eine Oberexpertise beantragt werden.

2. Der unterm 13. Oktober 1909 zwischen der Schweiz, Deutsehland und Italien abgeschlossene S t a a t s v e r t r »g bet r e f f e n d die G o t t h a r d b a h n ist bisher nur von Deutschland genehmigt worden. Die Bundesversammlung hat darüber noch nicht beraten.

3. Auf Einladung des eidgenössischen Eisenbahndeparteinentes haben wir in Beantwortung einer Eingabe des Staatsrates des Kantons Tessin am 3. Mai über die Verhältnisse der von der G o t t h a r d b a h n eingerichteten d e u t s c h e n S c h u l e in B e l li n z on a einlässlich berichtet.

3. S i m p l o n a n g e l e g e n h e i t e n .

1. Mit Beschluss vom 7. Januar hat der Bundesrat den mit, der P a r i s - L y o n - M i t t e l m e e r b a h n abgeschlossenen Nachtrag vom 7./S. Juni 1909 zum Vertrage betreffend die Erstellung der Linie F r a s n e - V a l l o r b e genehmigt, nachdem der Staatsvertrag vom 18. Juni 1909 über die Z u f a h r t s l i n i e n zum S i m p l o n allseitig ratifiziert worden war. Der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn ist auch von der französischen Regierung die Konzession für diese Linie endgültig erteilt worden (loi déclarant l'utilité publique vom 23. Januar 1910). Seither hat uns die Paris-Lyon-Mittelmeerbahn das Bauprojekt für den Anschluss der .Linie an den Bahnhof

183

Vallorbe zugestellt; die Vorbereitungen für die Bauausführung ind beendet und mit dem Bau ist begonnen worden.

2. Auf Einladung des eidgenössischen Eisenbahndepartements haben wir uns am 18. März über das Begehren des Staatsrates des Kantons Genf um sofortige Ausführung der V e r b i n d u n g s l i n i e zwischen den Bahnhöfen G e n f - C o r n a v i n und G e n f B a u x - V i v e s vernehmen lassen. Die französisch-schweizerische Konvention über die Zufahrtslinien zum Simplon nimmt diesen Bau erst auf den Zeitpunkt der Ausführung der Faucille-ßahn in Aussicht.

3. Die i n t e r n a t i o n a l e S i m p l o n d e l e g a t i o n hielt am 2G./27. April eine Sitzung in Bern ab, in welcher neben Fahrplan- und Tariffragen insbesondere die Feststellung der Baurechnung des Simplontunnels unter Ausscheidung des auf schweizerisches und italienisches Gebiet fallenden Kostenanteils auf Grundlage eines Berichtes einer aus je zwei schweizerischen und italienischen Mitgliedern der Delegation gebildeten Subkommission behandelt wurde. Das Resultat der Verständigung wurde den Regierungen zur Annahme empfohlen. Von den Gesamtbaukosten auf Ende 1907 mit Fr. 76,582,419.10 fallen auf die schweizerische Strecke Fr.36,206,533.58 und auf die italienische Strecke Fr. 40,375,885.52.

Eine weitere Sitzung wurde am 27./2S. September in Bern abgehalten, bei welcher der Winterfahrplan pro 1910/11 und Tariffragen behandelt wurden. Die Bau- und Betriebsrechnungen für die Jahre 1908 und 1909 konnten noch nicht vorgelegt werden, da die Genehmigung der Rechnungen für!907 seitens der italienischen Regierung noch aussteht.

4. M i t b e n ü t z u n g s v e r t r ä g e .

a. Auf unsern Auttag hat der V e r w a l t u n g s r a t folgende von uns abgeschlossene Anschluss- und Mitbenützungsverträge ratifiziert : 1. am 21. Februar den Vertrag mit der T h u n er s e e b a h n betreffend die Mitbenutzung der Station S c h e r z l i g e n ; 2. am 21. Februar die Nachträge zu den Verträgen mit der B u r g d o r f - T h u n - B a h n betreffend die Mitbenutzung der Bahnhöfe B u r g d o r f und T h u n ; 3. am 29. April den Vertrag mit der Eisenbahngesellschaft A i g l e - O l l o n - M o n t h e y betreffend die Mitbenützung der Station Aigle und den Stationsdienst in St. T r i p h o n ; 4. am 29. April den Vertrag mit der Verwaltung der elektrischen Eisenbahn B e l l i n z o n a - M e s o c c o betreffend die Mitbenützung der Station C a s t i o n e ;

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5. am 29. Juli den Vertrag mit der Eisenbahngesellschaft A i g l e - L e y s i n betreffend die Mitbenützung der Station A i g l e ; 6. am 29. Juli, den Vertrag mit dem Verwaltungsrat der S e n s e t a l b a h n betreffend die Mitbenützung der Station F l ama 11; 7. am 29. Juli den Vertrag mit der M o n t e G e n e r o s o B a h n betreffend die Mitbenützung der Station C a p o l a g o ; 8. am 28. November den Vertrag mit der M o n t r e u x B o r n e r O b e r l a n d - B a h n betreffend den Anschluss an den Bahnhof M o n t r e u x und dessen Mitbenutzung; 9. am 28. November den Nachtrag zur Übereinkunft zwischen der Jura-Simplon-Bahn und der Eisenbahngesellschaft M a r t i g n y C h â t e l a r d betreffend den Anschluss an die Station M a r t i g n y und Mitbenutzung derselben; 10. am 28. November den Vertrag mit dem Verwaltungsrat der Regionalbahn T r a m e l a n - T a v a n n e s betreffend die Mitbenutzung der Station Tavannes; 11. am 28. November die Verträge mit der L a n g e n t h a l J u r a b a h n betreffend deren Anschluss an den Bahnhof L a n g e nthal und die Stationen N i e d e r b i p p und O e n s i n g e n .

b. Vom Verwaltungsrat n o c h n i c h t g e n e h m i g t ist der von der Generaldirektion mit dem Stadtrat Luzern vereinbarte Nachtrag zu den seinerzeit von der K r i e n s - L u z e r n - B a h n mit der schweizerischen Centralbahn und der Jura-Simplon-Bahn abgeschlossenen Verträgen über den Anschluss an den Bahnhof L u z e r n und an die Linie der B r ü n i g b a h n vom 20./24. Dezember.

c. N o c h n i c h t b e e n d i g t sind die Verhandlungen über folgende Mitbenützungsverträge : 1. mit der S o l o t h u r n - M ü n s t e r - B a h n über die Mitbenützung der Bahnhöfe M ü n s t e r und N e u - S o l o t h u r n und der Station A l t - S o l o t h u r n ; 2. mit der P r u n t r u t - B o n f o l - B a h n , welche seit dem 1. Juli von der Regionalbahn Saignelégier-Glovelier betrieben wird, über die Revision des Vertrages betreffend die Mitbenutzung des Bahnhofes P r u n t r u t ; 3. mit der Bahn S a i g n e l é g i e r - G l o v e l i e r über Abänderung des Vertrages betreffend die Mitbenutzung der Station G l o v e l ie r ; 4. mit der B e r n - S c h w a r z e n b u r g - B a h n über die Mitbenützung des Bahnhofes B e r n ; 5. rnit der Bahngesellschaft M a r t i g n y - O r s i è r e s betreffend den Anschluss an die Station M a r t i g n y und Mitbenützung derselben.

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d. in Behandlung ist die R e v i s i o n folgender Anschlussund Mitbenützungsvertrage: 1. Vertrag mit den T r a m w a y a L a u s a n n o i s als Rechtsnachfolgern der Joratbahn betreffend die Station M o u d o n ; 2. Vertrag mit dun T r a m w a y s in L o c a m o betreffend den Bahnhof L o c a r n o .

3. Veranlasst durch eine Anregung der Kreisdirektion IV haben wir den G r o s s h e r z o g l i c h B a d i s c h e n S t a a t s b a h n e n mit Schreiben vom 28. Oktober eine Revision der für Mitbenützung der Bahnhöfe K o n s t a n z und S i n g e n zu entrichtenden Beträge beantragt. Die badische Verwaltung hat sich durch Schreiben vom 20. November mit Neubeordnung dieser Mitbenützungsverhältnisse einverstanden erklärt ; für einmal sind Erhebungen über die in den genannten Bahnhöfen verkehrende Achsenzahl angeordnet.

4. MitSchreiben vom 25. Oktober haben die italienischen S t a a t s b a h n e n eine Revision der bestehenden Verträge über die Mitbenützung der Bahnhöfe C h i a s s o und L u i n o und den Betrieb der Strecke L u i n o - S c h w e i z e r g r e n z e b e i P i n o angeregt. Die bezüglichen Untersuchungen sind im Gang.

5. Die A p p e n z e l l e r - B a h n hatte die Herabsetzung der für die Mitbenutzung der Station W i n k e l n zu entrichtenden Entschädigung auf den Zeitpunkt der Betriebseröffung der BodenseeToggenburgbahn verlangt. Wir haben uns dahin verständigt, mit Festsetzung der neuen Entschädigungsquote sei zuzuwarten, bis über die Verkehrsentwicklung unter den veränderten Verhältnissen einige Erfahrungen vorliegen. Vorläufig wurde ohne Präjudiz eine jährliche Akontozahlung von Fr. 5000 vereinbart.

e. Begehren um R e d u k t i o n der Mitbenützungsentschädigungen: 1. Ein Begehren der s c h w e i z e r i s c h e n S ü d o s t b a h n um Reduktion des von ihr für Mitbenützung des Bahnhofes A r t h G ö l d au entrichteten A versai beitrage? von Fr. 15,000 ist nach Erörterung der Sache in einer Konferenz, vom 17. November am 22. gleichen Monats abgelehnt worden.

2. Am 16. Juni hat eine Konferenz mit Vertretern der Reg i e r u n g e n d e r K a n t o n e B e r n u n d N e u e n b u r g stattgefunden, welche ihre Gründe für das Begehren um Herabsetzung der von der Bern-Neuenburg-Bahn (direkte Linie) für die Mitb e n ü t z u n g der Bah n h öfe Bern und N e u e n b u r g und der S t a t i o n K e r z e r s zu entrichtenden Entschädigung auseinandersetzten. Wir sagten eine eingehende Prüfung des Verlangens

186

zu. Nachdem die bezüglichen Untersuchungen abgeschlossen waren,, hat am 8. September eine weitere Konferenz stattgefunden, bei welcher wir eröffneten, dass wir am Grundsatze festhalten müssen, die für die Mitbenutzung der Bahnhöfe Bern und Neuenburg und der Station Kerzers zu entrichtenden Entschädigungen seien, wie bisher, nach dem Achsenprinzip zu berechnen; es könne daher eine Herabsetzung dieser Beiträge nicht zugestanden werden. Zufolge dieser Erklärung hat die Verwaltung der Bern-NeuenburgBahn uns am 3. Dezember eröffnet, dass sie die Kündigung der Verträge aufrecht erhalte. Wir sind daher genötigt, den Entscheid des Bundesgerichtes anzurufen.

5. Mit der B r e m g a r t e n - D i e t i k o n - B a h n haben wir unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Verwaltungsrat am 14. Mai einen Vertrag über V e r p a c h t u n g der Linie WohlenB r e m g a r t e n an dieselbe zum elektrischen Betrieb unter gleichzeitiger Verlängerung der elektrischen Bahn Dietikon-BremgartenOberthor bis zur Station Bremgarten S. B. B. vereinbart, welcher den Bundesbahnen eine sukzessive Reduktion des Ausfalles auf dem Betriebe der Linie Wohlen-Bremgarten sichert.

Der Verwaltungsrat hat diesen Vertrag atn 28. November genehmigt (vergi. A, 8 und C, I, l, d, 2).

Auf Verlangen des Initiativkomitees für eine normalspurige Eisenbahn W o h l e n - M e i s t e r s c h w a n d e n hatten wir dasselbe am 6. September zu einer gemeinsamen Konferenz mit der Bahn Bremgarten-Dietikon auf den 3. Oktober eingeladen, bei welcher es sich herausstellte, dass die Vorbereitungen für eine Bahn WohlenMeisterschwanden noch zu wenig vorgerückt seien, um für die Frage der Verpachtung der Linie Wohlen-Bremgarten ernstlich in Betracht zu fallen.

6. Auf den Wunsch der Berner Alpenbahngesellschaft ( L ö t s c h b e r g b a h n ) haben wir am 1.Juni die Erklärung abgegeben, dass wir zum Abschluss eines Vertrages über billige V e r k e h r s t e i l u n g Hand bieten werden, sobald die erforderlichen umfangreichen Vorarbeiten abgeschlossen sein werden, indem wir von der Erklärung der genannten Gesellschaft Notiz nahmen, dass sie das ihrige dazu beitragen werde, um zu einer solchen Übereinkunft zu gelangen.

7. B e g u t a c h t u n g e n von K o n z e s s i o n s b e g e h r e n .

1. Auf Einladung des eidgenössischen Eisenbahndepartementes haben wir eine Anfrage der G e m e i n d e r ä t e von M e n d r i s i o

187

und S t a b i o , ob der Bund die projektierte B a h n von M e n d r i s i o n a c h der S c h w e i z e r g r e n z e bei S t a b i o mit Fortsetzung auf italienischem Gebiet selbst bauen und betreiben wolle, am 10. Juni dahin begutachtet, es sei auf den Bau dieser mehr nur lokalen Interessen dienenden Bahn durch den Bund zu verzichten.

2. Eine uns vom eidgenössischen Eisenbahndepartement zur Vernehmlassung überwiesene Anregung der Regierung des K a n t o n s U r i , der Bund möge an Stelle eines zweiten Geleises der Gotthardbahn von Luzern Über Arth-Goldau-Brunnen nach Flüelen

eine normalspurige liuksufrige Vierwa 3. Vom eidgenössischen Eisenbahndepartement zur Vernehmlassung eingeladen, haben wir uns am 16. November dahin aasgesprochen, dass der Bund keine Veranlassung habe, den Bau der Bahnlinie L o c a r n o - F o n d o t o c e auf Schweizergebiet durch
8. Der B u n d e s r a t hat uns seinen Beschluss vom 18. März mitgeteilt, durch welchen er dem Staatsrate des Kantons Neuenburg eröffnete, er könne auf Verhandlungen über den R ü c k k a u f der N e u e n b u r g e r J u r a b a h n nur unter der Voraussetzung eintreten dass für den Kaufpreis der kommerzielle Wert der Bahn als massgebend anerkannt werde; derselbe sei vom Bundesrat in Nachprüfung des Gutachtens der Generaldirektion, welches diesen Wert auf höchstens 5 Millionen schätzte, auf 4 Millionen angenommen worden.

9. Die Verhandlungen mit dem S t a d t rat Z ü r i c h über d i e V e r l e g u n g d e r l i n k s u f r i g e n Z ü r i c h s e e b a h n haben in der Konferenz vom 13. Mai zu einer Einigung geführt, worauf -am 25. August die Unterzeichnung des Vertrages stattfand.

Doch hat die Stadt Zürich nachträglich eine Traceänderung verlangt, wodurch die ganze Angelegenheit eine Verzögerung erfahren hat. Der neue Vertrag vom 30. November 1910 ist dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorgelegt worden.

10. Das Bundesgesetz betreffend das s chweizerische Post- w e s e n , vom 5. April 1910, ist vom Bundesrate auf den1.Jaanuar 1911 in Kraft gesetzt worden. Die Vollziehungsverordnung .zu demselben, vom 15. November, enthält unter anderem auch Vorschriften über die Neuordnung der P o r t o f r e i h e i t . Im Einvernehmen mit dem eidgenössischen Postdepartement haben wir

188

im Eisenbahnamtsblatt vom 21. Dezember eine Publikation erlassen, welche die für die Bundesbahnverwaltung eingetretenen Änderungen bekannt gibt.

11. Vom 4. bis 16. Juli hat die 8. Sitzung des i n t e r n a t i o n a l e n E i s e n b a h n k o n g r e s s e s in Bern stattgefunden. Die Vorarbeiten für die Organisation des Kongresses beanspruchten viel Zeit und Mühe. Sitzungen des erweiterten Organisationskomitees fanden in Bern statt am 17. Januar und am 16. April.

In denselben wurde namentlich das Programm des Kongresses und die zu veranstaltenden festlichen Anlässe behandelt. Ferner wurde am 28. Mai eine Sitzung der ständigen Kommission des Kongresses in Brüssel abgebalten.

Der Kongress war sehr zahlreich besucht; es haben sich 799 Mitglieder mit 648 begleitenden Damen aus allen Erdteilen eingefunden. Der Empfang durch die Einwohnergemeinde Bern fand im Stadtkasino und ein vom Bundesrat angebotenes offizielles Bankett in der Festhalle des eidgenössischen Schützenfestes statt.

Der Kongress hat eine grosse Zahl wichtiger Fragen aus allen Gebieten des Eisenbahnwesens behandelt. Die Kongressteilnehmer haben sich über die ihnen in der Schweiz gewordene gastfreundliche Aufnahme sehr anerkennend ausgesprochen. Dankend zu erwähnen ist namentlich auch die tätige Mitwirkung der Behörden und Transportanstalten bei den nach Lausanne-Montreux, ins Berner Oberland, an den Vierwaldstättersee und nach Zürich veranstalteten Ausflügen.

Die Kosten des Kongresses, von welchen den Bundesbahnen ein Drittel auffällt, belaufen sich gegenüber dem bewilligten Kredit von Fr. 150,000 nur auf Fr. 117,114.

12. Am 10. März, 7. September und 12. Dezember fanden gemeinsame Konferenzen der Generaldirektion und der K r e i s d i r e k t i o n e n statt, in welchen hauptsächlich behandelt wurden : die Weiterverfolgung der Sparmassnahmen, eine Anregung beim Eisenbahndepartement betreffend Vereinfachung der Anzeigen bei Eisenbahnunfällen, die Übertragung der Erledigung kleinerer Reklamationen wegen Verlust, Beschädigung oder Verspätungen an die Stationen nebst Erlass von bezüglichen provisorischen Vorschriften, die Vereinfachung der Quartalberichte der Kreise, Einführung einer besondern Kontrolle über die Frachtenberechnung durch die Stationen, Spezialfragen betreffend den Vollzug der Statuten der Pensions- und Hülfskasse der Beamten und der Kranken- und Hülfskasse der Arbeiter.

189

13. Im Laufe des Jahres 1910 sind von den Bundesbahnen folgende J a h r e s f r e i k a r t e n ausgestellt worden: Ganzes Netz I.

II.

Kreise I.

II.

Strecken II in.

I.

lotai

an: Klasse Klassei Elasse 9 2 173 53 6 96 7 -- Bundesbehörden . . . .

-- 131 -- -- 140 9 -- Kantonsbehörden . . . .

-- Behörden und Personal der 7 1,486 Bundesbahnen . . . . 232 138 268 841 -- -- Andere Schweiz. Transport4 79 366 anstalten .

. .

40 40 96 8 99 Ausland. Transportanstalten 1,014 64 60 12 55 22 3 1,230 10 22 63 10 181 Verschiedene 46 -- 30 Total 1,487 259 574 919 117 197 23 3,576

1909

1,496 267 574 906 118 201 22 3,584

14. P e r s o n a l .

a. Über den P e r s o n a l b e s t a n d bei der Generaldirektion und bei den Kreisen gibt die betreffende Tabelle in den statistischen Beilagen zu diesem Berichte Auskunft.

Die Zahl der Beamten und Angestellten mit Jahresgehalt betrug auf Ende 1910 im ganzen 23,047, diejenige der im Taglohn oder Monatslohn Angestellten 11,640, zusammen 34,687 (gegenüber 23,186 Beamten mit Jahresgehalt und 11,618 im Taglohn oder Monatslohn Angestellten, zusammen 34,804, im Vorjahre).

Beamte mit Jahresgehalt

bei der Generaldirektion beim Kreis I beim Kreis II beim Kreis III beim Kreis IV beim Kreis V

. . .

749 4696 6131 5432 3145 2894

Total wie oben 23047

im Taglohn oder Monatslohn Angestellte

22 1757 3536 2376 2070 1879 11640

Trotz der eingetretenen allgemeinen Hebung des Verkehrs, der Eröffnung der Riokenbahn und der Übernahme des Betriebes der Bodensee-Toggenburgbahn ist somit eine Verminderung um 117 Mann eingetreten.

190

b. Über die BundesbeschlUsse vom 23. Dezember 1910 betreffend Kreditbewilligung für die Bundesbahnen behufs A u s r i c h t u n g von a u s s e r o r d e n t l i c h e n Z u l a g e n an ihre Arbeiter, für die Zeit vom 1. Januar 1910 bis zum 31. März 1912, sowie behufs Ausrichtung von ausserordentlichen Zulagen an die in den Dienst der Bundesbahnen übergetretenen Beamten, Angestellten und Arbeiter der ehemaligen Gotthardbahn, für die Zeit vom 1. Mai 1909 bis 31. März 1912 vergi. C. I. 1. d. Wir haben die Auszahlung dieser Zulagen pro 1910, bezw. für die Zeit vom 1. Mai 1909 an bis 31. Dezember 1910 sofort angeordnet, sodass sie in der Hauptsache noch im Berichtsjahre durchgeführt werden konnte.

c. Ebenso wurden die nunmehr gesetzlich festgesetzten ausserordentlichen Zulagen pro 1910 an die B e a m t e n und A n g e s t e l l t e n ausgerichtet.

191

IL Finanzdepartement a. Bericht über die Jahresrechnung.

Dem gegenwärtigen Berieht sind folgende Rechnungen nebst Beilagen beigegeben : Betriebsrechnung ; Spezialrechnungen : Erneuerungsfonds, Fonds zur Deckung von Pensionen der ehemaligen Jura-SimplonBahn, Versicherungsfonds gegen Feuerschaden, Dampfschiffbetrieb auf dem Bodensee ; Gewinn- und Verlustrechnung ; Kapitalrechnung ; Rechnung über die Verwendungen zu Bauzwecken und auf Nebengeschäfte vom Jahre 1910; Baurechnung auf 31. Dezember 1910 ; Bilanz auf 31. Dezember 1910; Beilagen : Vergleichung der Betriebsrechnung mit dem Budget, Detail der Entschädigungen für die Gemeinschaftsbahnhöfe und für den Betrieb anderer Bahnen, Vergleiehung der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Budget, Ausweis über die Bauverwendungen, nach Objekten ausgeschieden, Bauausgaben für den Ricken auf 31. Dezember 1910, Vergleichung der Bauausgaben mit dem Budget; Rechnungen der Hülfsgeschäfte : Drucksachenverwaltung in Bern, Oberbaumaterialverwaltung in Bern, Materialverwaltung in Lausanne, ,, ,, Basel, " " Zürich, ,, ,, Rorschach, " 11 Luzern, Werkstätte in Yverdon, " " Freiburg, ,, ,, Biel, ,, ,, Ölten (inkl. Gasanstalt), Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. III.

15

192

Werkstätte in Zürich, ,, ,, Romanshorn, ., ,, Rorschach (inkl. Gasanstalt), ; ,, Chur, ,, ,, Bellinzona (inkl. Gasanstalt), Zusammenzug der Rechnungen der Werkstätten S. B. ß. ; Rechnungen der Hülfskassen : Pensions- und Hülfskasse für die Beamten und ständigen Angestellten der S. B. B., Pensions- und Hülfskasse der Beamten und Angestellten der ehemaligen Gotthardbahn, Krankenkasse der Arbeiter der ehemaligen Jura-Simplon-Bahn vom 1. Januar bis 30. Juni 1910, Krankenkasse der ständigen Arbeiter der ehemaligen Centralbahn vom 1. Januar bis 30. Juni 1910, Krankenkasse der Werkstätte in Ölten vom 1. Januar bis 30. Juni 1910, Krankenkasse der ständigen Arbeiter der ehemaligen Nordostbahn vom 1. Januar bis 30. Juni 1910, Krankenkasse der Regiearbeiter der ehemaligen Nordostbahn vom 1. Januar bis 30. Juni 1910, Krankenkasse der ständigen Arbeiter der ehemaligen Vereinigten Schweizerbahnen vom 1. Januar bis 30. Juni 1910, Krankenkasse der Arbeiter des Stations-, Magazin-, Depotund Werkstättedienstes der ehemaligen Gotthardbahn vom 1. Januar bis 30. Juni 1910, Krankenkasse der Arbeiter des Bahnaufsichts- und Unterhaltungsdienstes der ehemaligen Gotthardbahn vom 1. Januar bis 30. Juni 1910, Kranken- und Hülfskasse für die ständigen Arbeiter der S. B. B.

vom 1. Juli bis 31. Dezember 1910, Fonds für ausserordentliche Unterstützungen der ehemaligen Centralbahn, Fonds der ehemaligen Gotthardbahn für hervorragende Leistungen im Betriebsdienste ; lnventar der eigenen Wertschriften; Inventar der Wertschriften des Erneuerungsfonds.

Betriebsrechnung

In der Rechnung des Jahres 1910 sind die Einnahmen und Ausgaben des Kreises V zum erstenmal für ein ganzes Jahr ent-

193 halten. Zur richtigen Vergleichung haben wir in die Kolonne ^Rechnung 1909tt die Einnahmen und Ausgaben der ehemaligen Gotthardbahn für die Monate Januar bis April 1909 ebenfalls einbezogen.

Der Einnahmenüberschuss pro 1910 beträgt Fr. 70,473,382. 88 Rechnung 1909

Budget 1910

Rechnung 1910

Gegenüber 1909

Gege n U b e r dem B u d . et

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

56,451,663 52,248,360 70,473,383 +14,021,720 +18,225,023 Diese Vermehrungen setzen sich zusammen aus: Gegenüber Rechnung 1909

Fr.

Vermehrung der Betriebseinnahmen Verminderung der Betriebsausgaben Vermehrung des Betriebsüberschusses

Budget 1910

Fr.

+13,373,156

+13,603,020

--

648,564

-- 4,622,003

+14,021,720

+18,225,023

Wir werden diese Veränderungen in den einzelnen Abschnitten der Betriebsrechnung begründen. Die Vermehrung der Betriebseinnahmen gegenüber 1909 und dem Budget 1910 betrifft sowohl den Ertrag aus dem Personenverkehr als auch denjenigen aus dem Gepäck-, Tier- und Güterverkehr ; ebenso haben die ^Verschiedenen Einnahmen" auf den meisten Kapiteln eine Vermehrung gegenüber dem Vorjahre und dem Budget aufzuweisen.

Eine Verminderung der Betriebsausgaben ist gegenüber der Rechnung 1909 und gegenüber dem Budget eingetreten. Die Minderausgaben gegenüber 1909 betreffen in der Hauptsache die geringern Einlagen der Verwaltung in die Pensions- und Hülfskassen infolge Wegfalls der Gehaltserhöhungsbetreffnisse aus den gesetzlichen Besoldungserhöhungen auf 1. April, beziehungsweise für Kreis V auf 1. Mai 1909, ferner die Minderausgaben zufolge der Personalreduktion und der sonstigen Sparmassnahmen; diese Minderausgaben haben die Mehrausgaben für die gesetzlichen Besoldungserhöhungen auf 1. April, beziehungsweise 1. Mai 1909, welche pro 1910 während eines ganzen Jahres in Wirksamkeit waren, sowie die weitern Mehrausgaben namentlich für

194

den Unterhalt und die Erneuerung der Bahnanlagen (zufolge Nachholung bisher verschobener Unterhaltungsarbeiten und zufolge ausserordentlicher Arbeiten wegen Wasserschäden) überstiegen.

In Vergleichung mit dem Budget sind die Minderausgaben in der Hauptsache der Reduktion des Personals, den verminderten Unterhaltungs- und Erneuerungskosten des Rollmaterials und der Bahnanlagen (mit Ausnahme der Herstellungsarbeiten zufolge der Wasserschäden), sowie den geringern Einlagen in die Pensionsund Hülfskassen zuzuschreiben.

Der Betriebskoeffizient S. B. B. betrug mit Einrechnung der Teuerungszulage im Jahre 1909, einschliesslich des Kreises V pro Mai bis Dezember, 70,32 ; im Jahre 1910 ist er auf 65,4s zurückgegangen (vide weitere Vergleichung der Betriebskoeffizienten auf Seite 226 dieses Berichtes).

Betriebseinnahmen, Dieselben erreichen den Betrag von . Fr. 187,604,054. 64 und setzen sich aus folgenden Haupterträgen zusammen : Rechnung 1909 I. Ertrag des Personentransportes . . . .

II. Ertrag des Gepäck-, TierT und Gütertransportes . . . .

III. Verschiedene Einnahmen

Budget 1910

Rechnung 1910

Gegenüber 1909

Gegenüber dem Budget

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

69,819,047

71,000,000

97,436,067

95,500,000 104,263,597 + 6,827,530 + 8,763,597

6,975,785

7,501,035

75,598,155 + 5,779,108 + 4,698,155

7,742,303 +

766,518 +

241,268

174,230,899 174,001,036 187,604,055 +13,378,150 +13,603,020

I. Ertrag des Personentransportes.

Bei der Aufstellung des Voranschlages pro 1910 haben wir mit einer auf dem Durchschnitt der letzten Jahre basierenden voraussichtlichen Verkehrszunahme von 3 °/o gerechnet ; in Wirklichkeit ergab sich aber eine solche von 8,2? % ur>d damit eine Überschreitung des budgetierten Betrages um Fr. 4,598,155. Bezüglich der nähern Begründung dieser Mehreinnahme verweisen wir auf Abschnitt III, Kommerzielles Departement, Seite 286 ff.

dieses Berichtes.

195

U. Ertrag des Gepäck-, Tier- und Gütertransportes.

Die Periode der geschäftlichen Depression war zur Zeit der Aufstellung unseres Voranschlages noch nicht vorüber. Wir veranschlagten die mutmassliche Verkehrszunahme pro 1910 auf Grund der schätzungsweise ermittelten Einnahmen des Jahres 1909 zu 3 % = Fr. 2,800,000 ; in Wirklichkeit trat aber eine Verkehrszunahme von 6,39 % emi was gegenüber dem Budget eine Mehreinnahme von Fr. 8,763,597 ergab. Wir verweisen im übrigen auf die nähern Ausführungen über die Betriebseinnahmen im Abschnitt III, Kommerzielles Departement, auf Seite 286 S.

dieses Berichtes.

III. Verschiedene Einnahmen.

Die Mehreinnahmen sind in folgenden Abweichungen gegenüber der Rechnung 1909 und dem Budget begründet : Gegenüber dem Rechnung 1909 Budget 1910 Rechnung 1910 Gegenüber 1909 Budget

1.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

989,888

998,310

4-

b. Für Rollmaterial . . . .

. 1,431,606

1,400,000

996,754 1,562,577

c. Für sonstige Objekte

.

1,840,739

1,904,740

4,262,233

Fr.

Pacht- und Mietzinse:

a. Für Gemeinschaftsbahnhöfe und -sf.rfip.lcfin

6,866

1,556

+ 130,971

+ 162,577

1,977,253

+ 136,514

+

72,513

4 ,303,050

4,536,584

+ 274,351

+

233,534

. 2,501,249

2,974,985

4,661

223,000

4- 478,397 + 13,770

+

212,303

2,979,646 226,073

+

3,073

6,975,785

7,501,035

7,742,303

+ 766,518

4-

241,268

.

.

2. Ertrag von Hülfsgeschiiften 3. Sonstige Einnahmen

.

.

. . . .

1

197

Bezüglich der Veränderungen in den Kapital/insanteilen für Mitbenützung der Gemeinschaftsbahnhöfe und Bahnstrecken verweisen wir auf die Details auf Seiten 44--46 der Jahresrechnung.

Den Mehreinnahmen für Rollmaterialmieten, welche dem vermehrten Verkehr zuzuschreiben sind, stehen im Kapitel V der Betriebsausgaben auch grössere Ausgaben für die Miete von Rollmaterial anderer Bahnen gegenüber-, weitere Erläuterungen geben wir zur diesbezüglichen Zusammenstellung auf Seite 218 dieses Berichtes.

Im Ertrag der Hülfsgeschäfte ist auch die Verzinsung der Bau- und Betriebskapitalien enthalten ; nachstehend die Ausscheidung : Kapitalziase Fr.

Reingewinn Fr.

Drucksachenverwaltung 33,057 Oberbaumaterialverwaltung . . . .

433,628 Materialverwaltungen . . . . . .

478,269 Werkstätten, inkl. Grasanstalten . . 1,200,365 Privattelegraphendienst --

80,120 271,733 225,356 244,906 12,213

2,145,319

834,328

Der eigentliche Gewinn der Hülfsgeschäfte beträgt somit Fr. 834,328, d. h. nur zirka 1,7 % der gesamten Jahreslieferungen und Leistungen derselben im Betrage von rund Fr. 48,368,000.

Der Umsatz hat sich gegenüber dem Vorjahre vermehrt, weil die Abgaben und Leistungen der Materialverwaltung und der Werkstätte des Kreises V pro 1910 ein ganzes Jahr umfassen; die Kapitalzinse haben ebenfalls eine Vermehrung erfahren, der Hauptanteil fällt auf die neuen Werkstätteanlagen in Zürich und auf eine teilweise Vermehrung der Betriebskapitalien.

Betriebsausgaben.

Die Betriebsausgaben des Jahres 1910 betragen Fr. 117,130,671. 76 Rechnung 1909

Budget 1910

Rechnung 1910

Gegenüber 1909

Fr,

Fr.

Fr.

Fr.

117,779,236 121,752,675 117,130,672 -648,564

Gegenüber dem Budget Fr.

-4,622,003

198

Die Verminderung der gesamten Betriebsausgaben gegenüber dem Vorjahre beträgt 0,55 % und gegenüber dem Budget 3,so %, Wie wir bereits hinsichtlich der Vermehrung des Betriebsüberschusses bemerkt haben, ist die Ausgabenverminderung hauptsächlich der Personalreduktion und den Sparrnassnahmenr dem teilweise geringern Aufwand für Unterhaltungs- und Erneuerungsarbeiten und den verminderten Einlagen in die Pensions- und Hülfskassen zufolge Wegfalls der zu entrichtenden Monatsbetreffnisse für Gehaltserhöhungen zu verdanken. Gegenüber dem Budget haben überdies die Fahrdienstleistungen eine kleine Verminderung aufzuweisen, wogegen sie diejenigen des Jahres 1909 um etwas übersteigen (vide die daherigen Vergleichungen im Abschnitt ,,Fahrdienst" auf Seite 215 dieses Berichtes).

Bevor wir zur rubrikenweisen Darstellung de)- Ausgaben übergehen, geben wir in den folgenden Tabellen eine Vergleichung der hauptsächlichsten Kapitel der Betriebsrechnung.

Kapitel

I. Allgemeine Verwaltung . . . .

II. Unterhalt und Aufsicht der Bahn III. Expeditions- und Zugsdienst . .

IV. Fahrdienst V. Verschiedene Ausgaben . . . .

Rechnung 1909

Budget 1910

Rechnung 1910

Gegenüber 1909

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

4,119,265 3,958,263 3,896,670 -- 61,593 16,335,449 18,218,435 17,397,841 +1,062,392 38,883,794 40,737,895 39,175,448 -j- 291,654 46,851,450 48,496,340 46,829,188 -- 22,262 12,844,218 11,340,500 11,048,667 --1,795,551

Gegenüber dem Budget

Fr.

-- 222,595 -- 820,594 -- 1,562,447 -- 1,667,152 l i -- 291,833

118,873,174 122,912,435 118,347,814 -- 525,360 --4,564,621 VI. Nicht rubrizierte Ausgaben und 57,382 Einnahmen (Mehreinnahmen) . . --1,093,938 --1,159,760 --1,217,142 -f 123,204 -f 117,779,236 121,752,675 117,130,672 -- 648,564 --4,622,003 Die Personalausgaben für die Bahnaufsicht und für den Betrieb, Inbegriffen die Bekleidungskosten und die Nebenbezüge, belaufen sich auf folgende Beträge : Kanitpl l\apliei

Rechnung

_ . , igio Budget i ai u

Rechnung

Gegenüber

Gegenüber dem Budget

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

6,120,235

5,730,170

Fr.

390,065

37,206,085 16,062,470

36,029,586 15,4+2,492

1g09

Personal des Bahndienstes . . . . 6,056,966 Personal des Expeditions- und Zugsdienstes 35,719,912 Personal des Fahrdienstes .

15,412,180 57,189,058

lglQ

59,388,790 57,202,248

igog

--326,796

-f 309,674 --1,176,499 -f 30,312 -- 619,978 +

13,190

-- 2,186,542

200

Obschon die gesetzlichen Besoldungserhöhungen auf 1. April, beziehungsweise für Kreis V auf 1. Mai 1909 die Betriebsausgaben pro 1910 für ein ganzes Jahr belasten, beträgt die Mehrausgabe auf diesen P e r s o n a l k o s t e n netto nur Fr. 13,190; das Mehrbetreffnis für drei, beziehungsweise vier Monate der genannten Erhöhungen ist also in der Hauptsache durch die Minderausgaben infolge der Personalreduktion und zum Teil durch sonstige Mutationen nahezu kompensiert worden. Für das Personal des Bahndienstes wurde dieses Mehrbetreffnis durch die Minderausgaben zufolge der neuen Wärterstreckeneinteilung sogar überschritten.

Die Mehrausgaben gegenüber 1909 für Gehalte und L ö h n e des gesamten Personals, ausschliesslich der Reiseentschädigungen, Dienstkleider und Nebenbezüge, verteilen sich wie folgt auf das Mehrbetreffnis der gesetzlichen Besoldungserhöhungen vom 1. April 1909, auf die Gehaltsmaxima nach 25 Dienstjahren gemäss dem neuen Besoldungsgesetz und auf Minder- oder Mehrausgaben zufolge der Personalreduktion und der sonstigen Mutationen :

:

Veränderungen gegenüber 1909 für: Gesetzliche Gehaltserhöhungen, Mehrbetreffnis fUr drei Monate Fr.

Zentralvenvalhmg und Kreise 1-- IV.

I. Personal der allgemeinen Verwaltung . . .

II.

des Bahndienstes III.

,, des Expeditions- und Zugsdienstes .

IV.

des Fahrdienstes n

+ -j-f -i-

Total Betrieb Personal der Hülfs- und Nebengeschäfte . . .

Nicht rubriziertes Personal des Bahndienstes .

Total Zentralverwaltung und Kreise I--IV

52,111 41,209 547,696 204,706

«»ar*

E»;*;

-AKT

·S* |anren

sonstigen Mutationen

Fr.

Fr.

4- 24,798 -}- 6,092 -f- 35,485 " 4- 9,749

-- 70,420 -- 235,797 -- 246,577 -- 179,695

-\- 845,722 -|- 33,307 4- 17,197

+ 76,124 4- 13,171 --

-- 732,489 -- 321,337 4- 543,960

+ 896,226

4- 89,295

-- 509,866

Die Mehrausgabe pro 1910 für die gesetzliche!n Gehaltserhöhungen beträgt somit .

und für Verabfolgung der Maximalgehalte nach 25 Dienstjahven

Fr. 896,226 ,, 89,295

Zusammen Abzüglich : Minderausgaben für Personalreduktiion und Mutationen

Fr. 985,521 ,, 509,866

Betrag der reinen Mehrausgaben gegenüber 1909 für Gehalte und Löhne des Personals

Fr. 475,655

202

Die Mehrausgaben für das nicht rubrizierte Personal 'de» Bahndienstes rühren davon her, dass durch die neue Wärterstreckeneinteilung ein Teil der Bahnwärter (Rubrik U. A. 4) dem nicht rubrizierten Personal zugeteilt und weil im Jahre \ 910 für ausserordentliche Arbeiten zufolge der Hochwasserschäden eine grössere Zahl Hülfsarbeiter beschäftigt wurde.

Im Kreis V haben die Mehrbetreffnisse für die Gehaltserhöhungen auf 1. Mai 1909 und die Veränderungen infolge der Personalreduktion, von Mutationen, etc. folgende Beträge erreicht, wobei für deren Feststellung die Ausgaben der Grottbardbahn pro Januar bis April 1909 in die Ziffern des Jahres 1909 einbezogen wurden, so dass für die Gehaltserhöhungen der Gotthardbahn auf 1. Januar 1909 für 1910 keine Mehrausgabe zum Ausdruck kommt : Veränderungen gegenüber 1909 für: Gehalts-

Minderausgaben

für vier Monate

Kreis 7*).

l. Personal der allgemeinen Verwaltung II. Personal des Bahndienstes . .

lu. Personal des Expéditions- und Zugsdienstes .

IV. Personal des Fahrdienstes . .

Fr.

Fr.

+ 2,014 + 7,965

-- 26,800 --125,505

+39,540 +16,557

--173,774 -- 18,870

Total Betrieb +66,076 Personal der Hülfsgeschäfte . . . +13,742 Nicht rubriziertes Personal des Bahndienstes . + 9,155 Total Kreis V 4-88,973

--344,949 -- 77,910 -- 47,455 --470,314

*) Die Verabfolgung der Maximalgehalte nach 25 Dienstjahren kommt beim Kreis V nicht in Betracht.

203

Zu den Mehrausgaben der Zentralverwaltung und der Kreise I--IV für gesetzliche Erhöhungen und Maximalgehalte von zusammen Fr. 985,521 zählen wir diejenigen des Kreises V für Gehaltserhöhungen auf 1. Mai 1909, also das Mehrbetreffnis für vier Monate ,, 88,973 Total der Mehrausgaben pro 1910 gegenüber 1909 für Besoldungsaufbesserungen Fr. 1,074,494 Hiervon ab die Minderausgaben infolge der Personalreduktion etc. gegenüber 1909 (unter Einbezug der Ausgaben der Gotthardbahn pro Januar bis April 1909) (509,866 + 470,314) . . . ,, 980,180 Nettobetrag der Mehrausgaben für Gehalte und Löhne Fr.

94,314 Die Ausgaben für U n t e r h a l t und E r n e u e r u n g der B a h n a n l a g e n und des R o l l m a t e r i a l s weisen folgende Beträge auf:

Unterhalt und Erneuerung der Bahnanlagen Unterhalt und Erneuerung der Lokomotiven und Tender . . .

Unterhalt und Erneuerung der Personenwagen Unterhalt und Erneuerung der Lastwagen

Rechnung 1909

Budget 1910

Rechnung 1910

Gegenüber 1909

Gegenüber dem Budget

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

9,766,450

11,513,600

11,118,423

+1,351,973

-- 395,177

8,162,890

8,785,700

8,011,037

-- 151,853

-- 774,663

2,972,307

2,937,500

2,957,048

--

+

2,363,801 23,265,448

2,762,300 25,999,100

2,625,318 24,711,826

15,259

+ 261,517 +1,446,378

19,548

-- 136,982 --1,287,274

Die Vermehrung gegenüber 1909 beträgt 6,22 % un<^ die Verminderung gegenüber dem Budget 4,95 %· In der Rechnung pro Januar bis April 1909 der ehemaligen Gotthardbahn für Unterhalt und Erneuerung der Bahnanlagen ist eine ausserordentliche Rückerstattung für die durch die schweizerischen Bundesbahnen übernommenen Oberbaumaterialien enthalten, welche die schweizerischen Bundesbahnen auf den Konto ,,MaterialVorräte" verrechnet haben.

Nachstehende Darstellung zeigt ferner die Verminderung der Ausgaben für die hauptsächlichsten K o n s u m m a t e r i a l i e n des Betriebs: iechnung 1909

Budget 1910

Fr.

Fr.

Sonstige Ausgaben des Expeditions3,163,882 und Zugsdienstes Materialverbrauch der Lokomotiven 17,428,422 und Wagen 20,592,304

Gegenüber 1909

Rechnung 1910

Fr.

3,531,810

3,145,862

17,329,630 20,861,440

Fr.

--

Gegenüber dem Budget

Fr.

18,020

-- 385,948

17,317,600

-- 110,822

20,463,462

-- 128,842

- 12,030 - 397,978

205 Die Verminderung gegenüber 1909 beträgt 0,63 % und diejenige gegenüber dem Budget l,9o%Die bis zum Jahre 1908 beständig gewachsenen Ausgaben für B u r e a u b e d ü r f n i s s e , D r u c k s a c h e n etc., sowie für B e l e u c h t u n g , H e i z u n g und R e i n i g u n g der Dienstlokale und für B e l e u c h t u n g der Bahnhöfe und Stationen sind im Jahre 1910 weiter reduziert worden, was aus nachstehender Vergleichung hervorgeht: Rechnung 1909

Budget 1910

Rechnung 1910

Gegenüber 1909

Gegenüber dem Budget

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Bureaubedürfnisse, Drucksachen etc. . 1,546,189 1,783,740 1,524,928 -- 21,261 -- 258.812 Beleuchtung, Heizung und Reinigung . 2,007,196 2,125,090 1,885,763 -- 121,433 -- 239,327 Die Verminderung gegenüber der Rechnung 1909 beträgt für Bureau- und Druckkosten 1,38 % un(l f ur die Kosten der Beleuchtung, Heizung und Reinigung 6,00 °/o. Die Minderausgaben gegenüber dem Budget 1910, das auf Grund der Rechnung 1908 erstellt wurde, sind dementsprechend erheblicher.

In den folgenden Aufstellungen erläutern wir die Differenzen der einzelnen Rubriken der Kapitel I--VI der Betriebsrechnung, in welchen jeweilen die Ausgaben der Zentralverwaltung und der fünf Kreise enthalten sind.

I. Allgemeine Verwaltung.

Die Ausgaben dieses Kapitels betragen

Fr. 3,896,670. 16

Rubriken A l . Verwaltungsbehörden . .

2. Sekretariate, Kanzleien, Archive und Registraturen 3. Ausgabenkontrolle, Hauptbuchhaltung, Hauptkasse und Rechnungsbureaux 4. Rechtsbureaux und Verwaltung der Pensions-, Hülfsund Krankenkassen . . .

5. Tarifbureaux, kommerzielle Agenturen und FrachtreklaO mationsbureau 6. Einnahmenkontrolle .

7. Statistisches Bureau . . .

8. Bureaux f. d. Telegraphendienst u. d. elektr. Anlagen 9. Abwartpersonal . . . .

B t. Bureau- und Druckkosteu .

2. Beleuchtung, Heizung und Reinigung der Dienstlokale 3. Ergänzung und Unterhalt des

4. Verschiedenes

Rechnung 1909

Budget 1910

Gegenüber

Rechnung

Gegenüber dem Budget

1909 Fr.

1910 Fr.

Fr.

290,958

Fr.

281,680

266,092

--

24,866

--

Fr.

15,588

581,000

605,970

564,924

--

16,076

--

41,046

565,355

583,145

570,615

+

5,260

--

12,530

,

311,260

338,740

331,709

+

20,449

--

7,031.

359,332 874,553 70,728

386,600 895,430 79,990

345,039 865,427 76,764

--· -- +

14,293 9,126 6,036

-- -- --

41,561 30,003 3,226

274,794 108,644 332,799

324,135 116,275 311,600

297,741 104,580 274,913

+ --

22,947 4,064 57,886

-- -- --

26,394 11,695 36,687

88,225

101,400

89,383

+

1,158

--

12,017

19,198 81,417 3,958,263

23,200 71,100 4,119,265

21,698 87,785 3,896,670

+

2,500 6,368

-- 4-

1,502 16,685

--

61,593

-- 222,595

207

Das Total der allgemeinen Verwaltung erzeigt gegenüber 1909 eine Verminderung von 1,66 % UQd gegenüber dem Budget eine solche von 5,40 %.

AI--9. P e r s o n a l a u s g a b e n . Durch die Personalreduktion und sonstigen Mutationen und Vakanzen ist gegenüber dem Budget auf allen Rubriken eine Minderausgabe entstanden ; gegenüber der Rechnung 1909 sind die Minderausgaben durch die Mehrausgaben für die gesetzlichen Besoldungserhöhungen auf einigen Rubriken überschritten worden.

B l--4. V e r s c h i e d e n e A u s g a b e n . Auf den Bureauund Druckkosten haben wir infolge der Weiterführung der Spar··massnahmen eine Verminderung der Ausgaben gegenüber dem Vorjahre und dem Budget erzielt. Auch die Ausgaben für Beleuchtung ete. der Dienstlokale und für Inventarunterhalt sind unter dem Voranschlag geblieben, wogegen auf der Rubrik ,,Verschiedenes" für vermehrte Abrechnungskosten und durch verminderte Rückerstattungen eine Mehrausgabe entstanden ist.

II. Unterhalt und Aufsicht der Bahn.

Im Jahre 1910 betragen die Ausgaben

Fr. 17,397,841. 12

Dieser Betrag enthält die reinen Ausgaben für die Aufsicht-, -den Unterhalt und die Erneuerung der Bahnanlagen ; die Bauaus gaben zu lasten der Betriebsrechnung (Ausgaben für Änderungen und kleinere Abschreibungen anlässlich von Neubauten) sind im Kapitel VI, Ziffer l, eingestellt. Die Abschreibungen für grössere untergegangene Anlagen werden dem Konto ,,Zu amortisierende Verwendungen1' belastet.

Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. III.

16

Rubriken Al. Bureaux der Oberingenieure .

2. Bahningenieure und deren Hülfs-

Rechnung 1909 Fr.

679,036

Budget 1910 Fr.

737,690

Rechnung 1910 Fr.

660,019

Gegenüber 1909 Fr.

-- 19,017

Gegenüber dem Budget Fr.

-- 77,671

463 450 1,236,125

444,599 1,176,538 +

3,682,970 2,345,200 6,789,400

3,449,014 354,715 2,746,218 + 671,753 600,959 6,055,531

-- 233,956 ·4- 401,018 -- 733,869

tionseinrichtungen 1,296,312 4. Telegraph, Signale und Verschiedenes 710 565 5. Räumung der Bahn von Schnee und Eis 230,536 78,269 CI. Bureau- und Druckkosten .

2. Beleuchtung, Heizung und Reinigung der Dienstlokale .

60,003 65,441 3. Beleuchtung der Bahn 4. Ergänzung und Unterhalt des Inventars 274,461 5. Entschädigung für vorübergehende Benützung von Landstücken und für Kulturschaden 1,601 fi Verschiedenes 32,258

1,444,500

1,290,040

-- 154,460

16,335,449

18,218,435

personal

446 733

3. Bahnmeister und deren Gehülfen 1,127,468 4. Bahnwärter, Barrierenwärter u.

deren Stellvertreter

. . . .

3,803,729

2,074,465 Bl. Unterbau und Kunstbauten .

2. Oberbau (einschl. Erneuerung) 5,454,572 3. Hochbau und mechanische Sta-

2,134 49,070

6,272

-- --

18,851 59,587

732,500

748,194 -|-

37,629

-4-

15,694

202,000 101,550

278,440 475,133

47,904 3,136

-r--

76,440 26,417

65,750 88,500

62,374 59,971

+

2,371 5,470

-- --

3,376 28,529

296,600

313,546

4-

39,085

4-

16,946

2,224 3,825 + 2,141 34,399 17,397,841 + 1,062,392

-- 4-

3,275 9,299

7,100 25,100

-- 820,594

g oo

209

Die Vermehrung der Gesamtausgaben des Bahndienstes gegenüber 1909 beträgt 6,50 % und die Verminderung gegenüber dem Budget 4,50 %· Unter Abzug der zu lasten des Spezialfonds fallenden Kosten für die Erneuerung des Oberbaues ergibt sich folgende Vergleichung der reinen Aufsichts- und Unterhaltungskosten des Bahndienstes: Rechnung 1909 Fr.

Budget 1910

Rechnung 1910

Gegenüber 1909

Gegenüber dem Budget

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Gesamtausgaben 16,335,449 18,218,435 17,397,841 +1,062,392 --820,594 ab: Oberbauerneuerung* 4,209,636 4,401,600 3,872,894 -- 336,742 --528,706 Netto

12,125,813 13,816,835 13,524,947 +1,399,134 --291,888

* Ausschliesslich der Erneuerung, die auf den Spezialkonto ,,Bauausgaben zu lasten des Betriebes" verrechnet wird.

Die Vermehrung der Nettokosten gegenüber 1909 beträgt 11,54 % und die Verminderung gegenüber dem Budget 2,n °/o.

AI--4. P e r s o n a l a u s g a b e n . Die Minderausgaben sind der Personalreduktion zuzuschreiben. Die erhebliche Minderausgabe auf der Rubrik II A 4, Bahn- und Barrierenwärter, ist eine Folge der Neubeordnung des Bahnbewachungsdienstes.

B 1. Unterbau und K u n s t b a u t e n . Mit Ausnahme der Schottererneuerung haben die Unterbauarbeiten vermehrte Ausgaben erfordert, weil die im Jahre 1910 wiederholt eingetretenen Hochwasser den Bahnkörper, die Strassen und Brücken, sowie die Ufersicherungen an mehreren Orten erheblich beschädigten.

B 2. O b e r b a u . Die Arbeiten für den Unterhalt und die Erneuerung des Oberbaues haben nicht den im Budget 1910 vorgesehenen Umfang erreicht; dagegen sind sie gegenüber dem Vorjahre bedeutender gewesen.

B 3. H o c h b a u und m e c h a n i s c h e S t a t i o n s e i n r i c h t u n g e n . Wegen Verschiebung aller nicht dringlichen Arbeiten und teilweiser Unterlassung von Renovationsarbeiten infolge der schlechten Witterung sind die Ausgaben unter denjenigen der Rechnung 1909 und namentlich unter dem Voranschlag für 1910 geblieben.

B 4. T e l e g r a p h , S i g n a l e und V e r s c h i e d e n e s . Vermehrte Kosten für den Umbau von Barrieren und Unterhalt der

210

Einfriedigungen haben Mehrausgaben gegenüber dem Vorjahre und dem Budget erfordert.

C l--6. Sonstige A u s g a b e n . Die Bureau- und Druckkosten, sowie die Ausgaben für Beleuchtung, Heizung etc. sind noch etwas reduziert worden, wogegen die Ausgaben für Unterhalt und Ersatz des Inventars etwelche Vermehrung erfahren haben.

HL Expeditions- und Zugsdienst.

Die Ausgaben pro 1910 dieses Kapitels betragen Fr. 39,175,447. 33 Sie verteilen sich auf die einzelnen Rubriken wie folgt:

Rechnung 1909

ken

Fr.

Budget 1910 Fr.

Rechnung 1910

Fr.

Gegenüber 1909 Fr.

Gegenüber dem Budget Fr.

ktionen, Kursinspektionen 2. Bahnhof- und Stationsvorstände und das ihnen unterstellte Personal 3. Z u g s d i e n s t p e r s o n a l . . . .

B 1. Bureau- und Druckkosten 2. Beleuchtung, Heizung und Reinigung der Dienstlokale und Beleuchtung der Bahnhöfe und Stationen 3. Ergänzung und Unterhalt des Inventars 4. Konsummaterialien für mechanische Stationseinrichtungen und Telegraphenapparate 5. Camionnage und Plombage .

6. Verschiedenes

1.024.271

1.061.220

1.029.416

25,563,163 9,132,478 1,088,594

26,570,575 9,574,290 1,313,770

25,846,980 9,153,190 1,130,015

+283,817 -- 723,595 -j- 20,712 -- 421,100 -f 41,421 -- 183,755

1,657,094

1,751,240

1,542,305

--114,789 -- 208,935

251,301

278,600

272,807

33,018 46,714 87,161

40,200 51,900 96,100

38,883,794

40,737,895

.

4-

5.145 --

31.804

-f 21,506 --

5,793

32,468 -- 550 -- 45,094 -- 1,620 -- 123,173 + 36,012 -f

7,732 6,806 27,073

39,175,448

-f 291,654 --1,562,447

212

Die Vermehrung gegenüber 1909 beträgt 0,75 % unc' die Verminderung gegenüber dem Budget 3,84 °/o.

Auf diesem Kapitel kommen namentlich die vermehrten Ausgaben für die pro 1910 für das ganze Jahr in Wirksamkeit gewesenen Gehaltserhöhungen in Betracht, wogegen anderseits die Minderausgaben infolge der Personalreduktion einen erheblichen Betrag ausmachen.

AI--3. P e r s o n a l a u s g a b e n . Gegenüber dem Budget haben die Ausgaben zufolge der Personalverminderung einen ansehnlichen Minderbetrag ergeben ; die Mehrausgaben gegenüber 1909 für Gehaltserhöhungen sind dadurch bedeutend reduziert worden.

B l--6. Sonstige A u s g a b e n . Die Fortführung der Sparmassnahmen hat gegenüber dem Budget namentlich auf den Bureauund Druckkosten, sowie auf den Ausgaben für Beleuchtung etc.

Minderausgaben zur Folge gehabt ; die Ausgaben dieser letzteren Rubrik sind auch gegenüber 1909 reduziert worden.

IV. Fahrdienst.

Die Ausgaben des Jahres 1910 belaufen sich auf .

' . . Fr. 46,829,187.96 Nachstehend die Verteilung auf die Rubriken :

Refehnutìg 1909 Fr.

Gegenüber dem Budget

Budget 1910 Fr.

Rechnung 1910

1909

Fr.

Fr.

625^150

570,721

+

2. Maschinenpersonal und Wagenvisiteure . . . . . . . 11,838,688 12.196,160

11,870,485

+

3,241,160

3,001,286

--

16,267,838

16,072,000

16,267,751

--

446,549

465,000

370,139

-- 76,410

--

94,861

. . .

204,551

235,980

183,841

-- 20,710

--

52,139

4. Reinigungs- und Desinfektionsmaterial, Wasser, Streusand und Verschiedenes

509,484

556,650

495,869

-- 13,615

C l". Unterhalt der Lokomotiven und Tender

6,832,497

7,064,000

6,481,998

--350,499

--

Übertrag 39,673,099

40,456,100

39,242,090

--431,009

--1,214,010

Rubriken A i. Zentralbureaux des Fahrdienstes

570.2Ì8

3; Personal für Ausrüstung und Reinigung des Fahrmaterials , 3,003,274 B l* Brennmaterial 2. Schmiermaterial 3. Beleuchtungsmaterial

Fr.

503 -- 31,797

54,429

-- 325,675

1,988 -- 87 +

239,874 195,751

60,781 582,002

213

Rubriken

Rechnung ·1909 Fr.

Übertrag 39,673,099 Erneuerung der Lokomotiven und Tender 1,330,393 2». Unterhalt der Personenwagen 2,537,614 2b. Erneuerung der Personenwagen 434,693 a Unterhalt der Lastwagen .

3.

2,116,820 246,981 3". Erneuerung der Lastwagen .

1".

Rechnung 1910 Fr.

clegenüber

Gegenüber

1909

idem Budget

40,456,100

39,242,090

-- 431,009

1,721,700

+ 198,646 -- + 14,386 + -- 29,645 +

192,661

--·

286,884

+ --

149,902

--

2,337 11,953

Budget 1910 Fr.

Fr.

. Fr.

-- 1,214,010

4a. Unterhalt der Motorwagen D l . Bureau- und Druckkosten . .

3,518

2,411,000 351,300 3,000

46,527

56,820

1,529,039 2,552,000 405,048 2,124,116 501,202 663 44,867

2. Beleuchtung, Heizung und Reinigung der Dienstlokale .

201,874

206,700

191,701

-- 10,173 --

14,999

3. Ergänzung und Unterhalt des Inventars 4, Verschiedenes . . . .

243,436

215,644 22,818

27,792

114,756

16,495

330,400 21,820

46,851,450

48,496,340

46,829,188

2,542,000 395,500

+ 7,296 + 254,221 -- 2,855 -- 1,660

-f1

6,323

-- 22,262

-fT

10,000 9,548

998

1,667,152

215 Gegenüber 1909 beträgt die Verminderung 0,os % und gegenüber dem Budget 8,44 °/o.

In diesem Kapitel sind die Abschreibungen für das ausrangierteRollmaterial Inbegriffen, welche aus dem Erneuerungsfonds gedeckt werden und deshalb in den Einnahmen der Gewinn- und Verlustrechnung figurieren; nach Abzug dieser Abschreibungen; erhält man folgende Vergleichung der Nettoausgaben des Fahrdienstes, d. h. der Ausgaben für Personal, Materialkonsum, Unterhalt des Betriebsmaterials und Verschiedenes: Rechnuno 1909

Budget 1910

Rechnung 1910

Gegenüber 1909

Gegenüber dem Budget

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Totalausgabeii . 46,851,450 48,496,340 46,829,188 -- 22,262 --1,667,152 Ab : Abschreibungen für ausrangiertes Rollmaterial . . »2,012,067 2,468,500 2,435,289 + 423,222 -- 33,211 Netto 44,839,383 46,027,840 44,393,899 --445,484 --1,633,941.

* Einschliesslich Gotthardbahn Januar bis April.

Die Verminderung der Nettoausgaben gegenüber 1909 beträgt alsdann 0,o9°/° un(i diejenige gegenüber dem Budget 8,55 %· Diese Verminderung setzt sich zusammen aus Minderausgaben für das Personal, für Konsum material (mit Ausschluss des Brennmaterials) und für Unterhalt der Lokomotiven, der Lastwagen-, und des Inventars.

Die geleisteten Lokomotivkilometer, inklusive Rangierdienst,,, weisen folgende Veränderungen auf: Rechnung 1909

Budget 1910

Rechnung 1910

Gegenüber 1909

Gegenüber dem Budget

Lok. km

Lok. km

Lok. km

Lok. km

Lok. km

* 43,686,134 44,000,000 43,823,909 + 137,775 -- 176,091' * Einschliesslich Gotthardbahn Januar bis April.

Die Vermehrung gegenüber 1909 beträgt 0,82 °/o und dieVerminderung gegenüber dem Budget 0,40 %.

A l--3. P e r s o n a l a u s g a b e n . Die Verminderung des Personals hat auch beim Fahrdienst einen Rückgang der Ausgaben in Vergleichung mit dem Budget hervorgebracht, jedoch die Mehrausgaben für Gehaltserhöhungen gegenüber dem Vorjahrenicht vollständig kompensiert.

Bl--4. M a t e r i a l v e r b r a u c h d e r L o k o m o t i v e n u n d Wagen. Trotz der um etwas geringeren Fahrdienstleistungen.haben die Ausgaben für Brennmaterial den Voranschlag um rund*

·216 'Fr. 195,000 überschritten, weil der kilometrische Durchschuitts.preis etwas zu niedrig angenommen war. Für die übrigen Kon-summaterialien sind jedoch die Ausgaben gegenüber dem Vorjahre und dem Budget zufolge der Sparmassnahmen und des . kleineren kilometrischen Durchschnittspreises für Schmieröl zurückgegangen.

C la bis 4a. Unterhalt des Rollmaterials. Die bezüglichen Ausgaben betragen: Rechnung 1909 Fr.

Budget 1910 Fr.

Rechnung 1910 Fr.

Gegenüber 1909 Fr.

Gegenüber dem Budget Fr.

11,490,449 12,020,000 11,158,777 --331,672 -861,223 Die Verminderung gegenüber dem Vorjahre beträgt 2,s& °/o und gegenüber dem Budget 7,ie %· Die bis zum Jahre 1908 ·stattgefundene Vermehrung dieser Unterhaltungskosten als Folge ·der erhöhten Löhne, der reduzierten Arbeitszeit der Werkstättearbeiter, des grossen Bestandes derselben und der allgemeinen Verteuerung der Materialien hat einer Ausgabenverminderung ·Platz gemacht; die Verminderung gegenüber dem Budget wurde -zum Teil durch die geringeren Fahrdienstleistungen verursacht.

C 16 bis 30. Erneuerung des Rollmaterials (vergleiche .Ausrangierung zu lasten des Erneuerungsfonds, Seite 229). Es ,ist folgendes Fahrmaterial ausrangiert, beziehungsweise zur Aus. rangierung vorgesehen worden : Rechnung 1909 Anzahl

Lokomotiven . . . .

22 Lokomotivkessel . . . *10 Personenwagen . . .

43 Lastwagen *65 r

Budget 1910 Anzahl

Rechnung 1910 Anzahl

29 8 36 91

25 9 43 124

* Einschliesslich Gotthardbahn Januar bis April, zwei Kessel und ein Lastwagen.

Dl--4. S o n s t i g e Ausgaben. Durch vermehrte Sparsamkeit ist auch auf diesen verschiedenen Kosten des Fahrdienstes ·«eine Minderausgabe erzielt worden.

V. Verschiedene Ausgaben.

Dieselben betrugen im Jahre 1910 . Fr. 11,048,667.14 Sie verteilen sich wie folgt auf die Rubriken :

Rubriken A l , Pachtzinse für Gemeinschaftsbahnhöfe und -strecken 2. Rollmaterialmieten . . . .

3. Verschiedene Mieten C l . Gerichts- und Prozesskosten .

2. Feuei-versicherung . . . .

3. Unfallversicherungen und Ent. Schädigungen 4. Transportversicherungen und Entschädigungen 5. Kosten der Transporte infolge von Bahnunterbrechungen .

6. Steuern und Abgaben . . .

7. Beiträge an die Hülfskassen, Pensionen,Unterstützungen und Gratifikationen 8. Verschiedenes . . . . .

Rechnung 1909 Fr.

Éudget 1910

Rechnung 1910

Fr.

Fr.

Gegenfiber 1909

Gegenüber dem Budget

Fr.

Fr.

708,992 3,761,372 47,592 30,153 188,662

726,850 3,750,000 54,350 38,600 198,200

730,239 + 21,247 3,825,839 -4- 64,467 34,890 -- 12J702 5,611 24,542 -- 193 188,469 --

1,189,271

1,100,000

1,091,887

97,384

8,113

260,265

296,000

231,467

28,798

64,533

2,229 154,919

1,200 140,000

4,671 147,423

5,945,093 555,670

4,511,300 524,000

4,255,398 --1,689,695 513,842 -- 41,828

-- 255,902 -- 10,158

12,844,218

11,340,500

11,048,667 --1,795,551

-- 291,833

+ --

2,442 7,496

+ + -- -- --

+ +

3,389 75,839 19,460 14,058 9,731

3,471 7,423

218

Die Verminderung gegenüber 1909 beträgt 13,9s % und1 diejenige gegenüber dem Budget 2,57 %· A 1. P a c h t z i n s e für G e m e i n s c h a f t s b a h n h ö f e und B a h n s t r e c k e n . Die Veränderungen sind nicht bedeutend; wir verweisen auf die Details auf Seiten 44--46 der Jahresrechnung.

A 2. R o l l m a t e r i a l m i e t e n . Nachstehende Vergleichungzeigt die Veränderung der Ausgaben, der Einnahmen (Vide Abschnitt der ,,Verschiedenen Einnahmen1') und der Nettoausgaben : Rnllmatprialmiptpn Kollmaterialmieten

Rechnung jgog

Budget ]glo

Rechnung Jg)0

Fr.

Fr.

Fr.

Gegenüber »igog Fr.

Gegenüber

dem Budget

Fr.

Ausgaben . . . . 3,761,372 3,750,000 3,825,839 + 64,467 + 75,839 Einnahmen. . . . 1,431,606 1,400,000 1,562,577 +130,971 +162,577 Nettoausgaben

2,329,766 2,350,000 2,263,262 -- 66,504 -- 86,738

Die Vermehrung der Ausgaben und der Einnahmen ist der Verkehrsvermehrung zuzuschreiben. Die erhöhten Ausgaben sindzum Teil auch begründet durch die Kündigung der Wagenbeistellungsvertrage für Kühlentransporte durch die preussischen Staatsbahnen ; der vermehrte Bestand der 8. B. B.-Wagen erhöht dagegen die Einnahmen für die Laufmieten. Überdies enthalten die Einnahmen pro 1910 einige Nach Verrechnungen mit den italienischen Bahnen. Die Nettoausgaben haben sich gegenüber dem/ Vorjahr und dem Budget vermindert.

A3. V e r s c h i e d e n e M i e t z i n s e . Minderausgaben infolge Aufhebung der Mietverträge für verschiedene Bureaux der Kreisverwaltung in Luzern.

C 3. U n f a l l e n t s c h ä d i g u n g e n . Die Ausgaben habem sich gegenüber 1909 vermindert und entsprechen ungefähr dem; etwas reduzierten Budget.

C 4. T r a n s p o r t e n t s c h ä d i g u n g e n . Die vermindertenEntschädigungen betreffen namentlich die Reklamationen aus dem internationalen Verkehr.

C 7. B e i t r ä g e an die H ü l f s k a s s e n , P e n s i o n e n , U n t e r s t ü t z u n g e n etc. Gegenüber der Rechnung des Vor-

219 Jahres ist die Einzahlung der 5, beziehungsweise für die Hülfskasse der Grotthardbahn der 6 Monatsbetreffnisse der Gehaltserhöhungen auf 1. April, beziehungsweise 1. Mai 1909 weggefallen, weshalb im Jahre 1910 eine bedeutende Minderausgabe ÄU verzeichnen ist. Ebenso ist der Betrag des Budgets nicht erreicht worden, weil sich hier die Personalreduktion ebenfalls in ·einer Minderausgabe geltend macht. Im ferneren haben die Statuten der neuen Kranken- und Hülfskasse für die ständigen Arbeiter der schweizerischen Bundesbahnen erst auf 1. Juli, anstatt ·wie vorgesehen auf 1. Januar 1910 in Kraft treten können.

C 8. V e r s c h i e d e n e s . Die Rechnung 1909 enthielt als ausserordentliche Ausgabe einen Beitrag an die Maschinenfabrik ·Oerlikon an die durch die kilometrische Entschädigung nicht gedeckten Mehrkosten des elektrischen Betriebes der Strecke Seebach-Wettingen; im Jahre 1910 ist der Anteil der schweizerischen Bundesbahnen an den Kosten der 8. Session des internationalen Eisenbahnkongresses verrechnet. Gegenüber dem Budget 1910 sind Minderausgaben zu verzeichnen für die Kosten der Studienkommission des elektrischen Bahnbetriebes und für diejenigen der 8. Session des internationalen Eisenbahnkongresses, während eine ausserordentliche Entschädigung für Brandschaden infolge Funkenwurf der Lokomotiven im Kreis I und die Deckung eines Verlustes infolge Entwendung einer Geldsendung in Winterthur Mehrausgaben erfordert haben. Die Kosten des Publizitätsdienstes sind in den Jahren 1909 und 1910 ungefähr gleich hoch gewesen; sie sind auch dem Voranschlag entsprechend.

VI. Nicht rubrizierte Ausgaben und "Einnahmen.

Dieses Kapitel schliesst mit einem Überschuss der Einnahmen im Nettobetrage von Fr. 1,217,141. 95 Es umfasst folgende Positionen :

o

M

lx^

o Rechnung

Budget

Rechnung

Gegenüber

Gegenüber

1909

1910

1910

1909

dem Budget

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Ausgaben.

1. Bauausgaben zu lasten der Betriebsrechnung

1,296,798

1,532,400

1,481,831

141,794

250,000

141,428

+185,033

--

50,569

--

-- 108,572

Einnahmen.

2. Vergütung des Baukontos für Verwaltungs- und ßauleitungskosten 3 ßetriebskostenanteile für Gemeinschaftsbahnhöfe u. -strecken (Mehreinnahmen) 4. Entschädigungen für den Betrieb anderer Bahnen und für Zugsund Fahrdienstleistungen . . .

1,142,455

1,274,730

1,355,618

-f 213,163

-f-

80,888

1,106,487

1,167,430

1,201,927

-f

95,440

-4-

34,497

Überschuss der Einnahmen

1,093,938

1,159,760

1,217,142

-f 123,204

-f-

57,382

. . .

366

221

1. B a u a u s g a b e n zu lasten der B e t r i e b s r e c h n u n g . Auf diesen Spezialkonto werden die Ausgaben fürÄnderungen an den bestehenden Bahnanlagen und für kleinere Abschreibungen untergegangener Objekte verrechnet; die Höhe dieser Ausgaben ist veränderlich und richtet sich nach dem Fortschritt der Bauarbeiten. Die Budgetierung findet jeweilen auf~ Grund des Baubudgets statt.

Die Ausgaben dieses Kontos werden nicht direkt mit dem Kapitel II « Unterhalt und Aufsicht der Bahn » vereinigt, sondern getrennt in die Betriebsrechnung eingestellt, damit das genannteKapitel die reinen Kosten für Aufsicht, Unterhalt und Erneuerung der Bahnanlagen aufweist.

2. V e r g ü t u n g des B a u k o n t o s für Verwalt u n g s - u n d B a u l e i t u n g s k o s t e n . Diese Vergütungen, an die Betriebsrechnung werden nur auf den grössern Bauobjekten erhoben und bilden eine Entschädigung für die durch das Personal der allgemeinen Verwaltung und des Bahndienstes besorgte administrative und technische Bauleitung j die effektiven Kosten der technischen Baubureaux kommen von dieser Belastung des Baukontos in Abzug. Wie im Jahre 1909 hat der Kreis I auch pro 1910 auf diesem Konto einen Überschuss der Ausgaben zu verzeichnen, weil die effektiven Kosten seines Zentral-Baubureaus und weitere Bauleitungskosten für verschiedene Bahnhof- und Stationsumbauten den prozentualen Zusehlag auf den reinen Bauausgaben übersteigen.

3. B e t r i e b s k o s t e n a n t e i l e für G e m e i n s c h a f t s bahnhöfe und -Bahnstrecken (Mehreinnahmen).

Diese Rubrik enthält die Einnahmen aus den Anteilen anderer Bahnen an den Betriebs- und Unterhaltungskosten der von ihnen mitbenutzten Bahnhöfe und Bahnstrecken der S. B. B., sowie die Anteile der letzteren für die Mitbenützung der Gemeinschaftsobjekte anderer Verwaltungen. Die Einnahmen übersteigen die Ausgaben ; für das Detail nach den einzelnen Bahnhöfen verweisen wir auf ' Seiten 44--46 der Jahresrechnung.

4. Entschädigungen für den Betrieb a n d e r e r Bahnen und für Zugs- und Fahrdienstleistungen.

Hier werden die Rückvergütungen der Eigentümer der durch die S. B. B. betriebenen Nebenbahnen und Bahnstrecken, sowie die Entschädigungen für gegenseitige Zugs- und Fahrdienstleistungen zwischen der S.B.B, und andern Bahnen verrechnet.

Das Detail nach den einzelnen Linien und Bahnstrecken ist auf " Seiten 47 und 48 der Jahresrechnung enthalten.

"222 Secimungsabschluss.

Der Einnahmenüberschuss der Betriebs'srechnung beträgt

Fr. 70,473,382. 88

Eine Vergleichung desselben mit den Zifi'ern des Vorjahres ·und des Budgets ergibt folgende Differenzen :

Total der Betriebseinnahmen Total der Betriebsausgaben Eimiahmenübersehnas

Rechnung 1909

Budget 1910

Rechnung 1910

Gegenüber 1909

Gegenüber dem Budget

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

J?r.

174,230,899 174,001,035 187,604,055 +13,373,156 +13,60.3,020 117,779,236 121,752,675 117,130,672 -- 56,451,663

52,248,360

648,564 -- 4,622,008

70,473,383 +14,021,720 +18,225,028

In diesen Resultaten sind die Einnahmen und Ausgaben der Gotthardbahn pro Januar--April 1909, wie bereits erwähnt, inbegriffen.

Die Ursachen der vermehrten Betriebseinnahmen und der verminderten Betriebsausgaben, aus welchen diese erfreulichen Mehrbeträge des Einnahmenüberschusses gegenüber dem Vorjahr und dem Budget hervorgegangen sind, haben wir im vorstehenden Bericht näher erläutert. Die im zweiten Halbjahr 1909 eingetretene Verkehrsvermehrung hat während des Jahres 1910 eine steigende Entwicklung angenommen ; trotz der gegenüber dem Vorjahr hierdurch erhöhten Fahrdienstleistungen sind die Betriebsausgaben unter dem Voranschlag geblieben.

td g

Rechnung? über- clen Em.eu.er-iiM.g'sfoiiels».

Fr.

0^

Z Der Saldo dieser Rechnung betrug auf 31. Dezember 1909 5* Die Einlagen für das Jahr 1910 betragen : ^ a. für Oberbau : Fr.

Frg Kreise I--IV 3,447,670.55 ' Kreis V 510,830.45 g.

3,958,501.--
.

*)63,420,057. 80 Fr.

8,874,143.15 Die Entnahmen pro 1910 betragen: a. für Oberbau : Kreise I--IV 3,517,656.95 Kreis V 609,450. 05 4,127,107. -- Übertrag

4,127,107.--

8,874,143.15

*) Ausschliesslich des noch nicht übernommenen Erneuerungsfonds der Gotthardbahn.

63,420,057.80

224

Fr.

Übertrag b. für Rollmaterial: Kreise I--IV Kreis V

Fr.

Fr.

Fr.

4,127,107.--

8,874,143.15

63,420,057.80

2,115,275.90 320,012. 90 2,435,288. 80

c. für Mobiliar und Gerätschaften : Zentral Verwaltung und Kreisel--IV Kreis V

193,765. 73 16,786.-- 210,551. 73 6,772,947. 53 Überschuss der Einlagen Bestand auf Ende 1910

*) Ausschliesslich des noch nicht übernommeuen Erneiierungsfonds der Gotthardbahn,

2,101,195. 62 *) 65,521,253. 42

225

Die Einlagen und Entnahmen sind für die Kreise I--IV auf Grund des Reglements S. B. B. Nr. 34 für den Erneuerungsfonds der schweizerischen Bundesbahnen, vom 28. September 1906, und für den Kreis V nach den Ansätzen des Regulativs Nr. 74 der Grotthardbahn betreffend den Erneuerungsfonds dieser Gesellschaft, vom 14. Juni 1907, berechnet worden.

Die Entnahmen für die Oberbauerneuerung sind um zirka Fr. 168,600 grösser als die Einlagen, während für das Rollmaterial und für das Mobiliar die Entnahmen durch die Einlagen um zirka Fr. 2,269,800 überschritten werden, so dass ein Nettoüberschuss der Einlagen von rund Fr. 2,101,200 entsteht.

Rechnung' iitoer «leu -Fonds zur Deckung von Pensionen der ehemaligen J. S.

Der Saldo dieses Spezialfonds betrug auf 31. Dezember 1909 Fr. 483,589. 45 hierzu : Zins à 3 Va % für das Jahr 1910 . . ,, 15,666. 20 Bezahlte Pensionen im Jahre 1910 .

.

.

.

Fr. 499,255. 65 ,, 65,093.20

Bestand auf Ende 1910 Fr. 434,162.45 Rechnung1 über den. Ver sich ei-iing-sioncls» gegen Feuerschaden.

Dieser Fonds setzt sich zusammen aus: 1. den jährlichen Einlagen für 1908,1909,1910 Fr. 300,000. -- 2. den ersten und zweiten Einlagen für den auf Kreis V (Gotthardbahn) entfallenden Anteil pro 1909, 1910 ,, 33,300. -- Bestand auf Ende 1910 Fr. 333,300. -- Rechnung der 3Vet»eng:esehäf te.

Dampfschiffbetrieb auf dem. Bodensee.

Der Reinertrag des Jahres 1910 beträgt

Fr. 219,825.69

226

830,625 666,644

Budget 1910 Fr.

770,000 670,270

885,675 665,849

+55,050 + 115,675 -- 795 -- 4,421

163,981

99,730

219,826

+55,845

Rechnung 1909 Fr.

Einnahmen Ausgaben .

Reinertrag

Gegenüber 1909 Fr.

Rechnung 1910 Fr.

Gegenüber dem Budget Fr.

+ 120,096

Die Mehreinnahmen gegenüber 1909 betreffen den Güterverkehr; gegenüber dem Budget weist auch der Personenverkehr eine Verbesserung auf. Die Ausgaben sind in ihrer Gesamtheit ungefähr gleich geblieben.

GreTvin.il- wndl "Verlu.sti-echiiii.iig-.

Einnahmen.

1. Überschuss der Betriebseinnahmen. Derselbe beträgt für das Jahr 1910 Fr. 70,473,382. 88 Rechnung 1909 Fr.

Budget 19t0 Fr.

Rechnung 1910 Fr.

Ges e , 9^ber

Fr.

^Budge^ "k"" Fr.

56,451,663 52,248,360 70,473,383 +14,021,720 +18,225,023 Die Vermehrung gegenüber 1909 beträgt 24,8* % und gegenüber dem Budget 34,ss %· Diese Vermehrungen ergeben sich aus den Veränderungen der Betriebseinnahmen und -ausgaben, die im gegenwärtigen Bericht begründet worden sind.

Der Betriebskoeffizient hat betragen: F ü r 1902 (SBB u n d J S ) . . . . 6J,n ,, 1903 65,58 ,, 1904 67,68 ,, 1905 66,42 ,, 1906 65,8o 1907 67,48 fl

,, ,, ,,

1908

71,03

1909 inkl. Kreis V Mai bis Dezember 1910 beträgt er mit Inbegriff der Teuerungszulagen: Für 1906 ,, 1907 ,, 1908 1909 1910

67,39 62,44 67,49 69,22 72,82 70,32 65,48

22T Die Verminderung von 1909 auf 1910 ist der Vermehrung der Betriebseinnahmen und der gleichzeitigen Verminderung der Betriebsausgaben zu verdanken ; die Begründung ist im Bericht zur Betriebsrechnung enthalten.

2. Ertrag verfügbarer Kapitalien. Diese haben pro 1910 abgeworfen Fr. 4,741,641. 55 Gegenüber, dem Budget

Rechnung 1909 Fr.

Budget 1910 Fr.

Rechnung 1910 Fr.

Gegenüber 1909 Fr.

3,111,503

2,685,000

4,741,641

+1,630,138 +2,056,641

Fr.

Es ergibt sich eine Vermehrung von 52,35 % gegenüber 1909 und 76,60 % gegenüber dem Budget.

Verzinsung der Titel des Wertschriftenportefeuilles, Inbegriffen das Portefeuille des Erneuerungsfonds Gewinne von Titelverkäufen und Mehrwert von Titeln . .

Kursgewinne, verschiedene Diskonti und verjährte Coupons.

Aktivzinse aus Kontokorrenteni Ertragdes Wechselportefeuilles3 Verschiedene Zinse . .

Total1

Differenz Ertrag 1909

Ertrag 1910

1910

Ft.

Fr.

2,447,995

Fr.

2,558,970

+

110,975

87,062

2,556

--

84,506

67,342 474,087 13,849 21,168

64,172 2,069,130 44,658

--

3,170

3,111,503

4,741,641

3. Zins für die zum Bau neuer Diese Zinsen erreichten für 1910

2,155

+ 1,595,043 + 30,809 -- 19,013 + 1,630,138

verwendeten Kapitalien.

. . Fr. 729,218.75

Rechnung 1909 Fr.

Budget 1910 Fr.

Rechnung 1910 Fr.

Gegenüber 1909 Fr.

789,389

300,000

729,218

--60,171

Gegenüber dem

Budget Fr.

+429,218

Gegenüber 1909 beträgt die Verminderung 7,62 % una gegen~ über dem Budget die Vermehrung 143,0? °/o. Diese rührt zum grössten Teil von der verspäteten Betriebseröffnung der Rickenbahn her.

4. Ertrag von Nebengeschäften. Der Dampfschiffbetrieb auf dem Bodensee, als einziges Nebengeschäft der Bundesbahnen, ergab im Jahre 1910 einen Ertrag von . . Fr. 219,025. 69

228

Die Darstellung dieser Spezialrechnung befindet sich auf Seite 225 und 226 hiervor.

5. Zuschüsse aus den Spe#ialfonds. Sie setzen sich zusammen aus den Entnahmen aus dem Erneuerungsfonds und denjenigen aus dem Deckungsfonds für übernommene Pensionen der ehemaligen Jura-Simplon-Bahn.

a. E n t n a h m e n aus dem E r n e u e r u n g s f o n d s . Im Berichtsjahre erreichten sie den Betrag von . Fr. 6,772,947. 53 Nachstehend geben wir die Zusammensetzung dieses Betrages :

Rechnung 1909* Fr.

Kreis I * H ,, IH

,, rv ,, v

Budget 1910 Fr.

Rechnung 1910 Fr.

Gegenüber 1909 Fr.

Enl e u e r u n g d e s O b e r b a u e s .

949,952 873,000 862,404 -- 87,548 871,268 891,000 857,940 -- 13,328 1,300,506 1,389,000 1,253,051 -- 47,455 8,231 536,031 506,600 544,262 -f 692,080 842,000 609,450 -- 82,630 4,349,837 4,501,600 4,127,107 222,730

Gegenllber dem Budget Fr.

-- 10,596 -- 33,060 -- 135,949 + 37,662 -- 232,550 -- 374,493

E r n euerung des Rollmaterials.

Kreise I -- 7.

Lokomotiven Kessel Personenwagen Lastwagen

. .

Zentralverwaltung und Kreise I --V

* Einsehliesslich Gottbardbahn Januar

2,435,289

+ 216,797 18,151 29,645 + 254,221 + 423,222

-- 191.301 -- 1,360 -f 9,548 4- 149,902 -- 33,211

E r s a t z des M o b i l i a r s .

189,212 210,552 221,900 6,551,116 7,192,000 6,772,948

21,340 + 221,832

--

1,185,902 144,491 434,693 246,981 2,012,067

bis April,

1,594,000 127,700 395,500 351,300 2,468,500

1,402,699 126,340 405,048 501,202

+

11,348

-- 419,052 N3

<£>

230

b. E n t n a h m e n aus dem F o n d s zur D e c k u n g der ü b e r n o m m e n e n P e n s i o n e n der J. S.

Sie betrugen für 1910 Fr. 65,093. 20 Rechnung 1909

Budget 1910

Rechnung 1910

Gegenüber 1909

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

77,566 70,000 6. Betriebssubventionen

65,093

Ge9<

ßul]jgetde'n Fr.

--12,473 --4,907 Fr. 66,000. --

Dieser Betrag beruht auf dem zwischen der Schweiz und Italien abgeschlossenen Vertrag vom 25. November 1895, wonach die italienische Regierung an den Betrieb des Simplon eine jährliche Subvention von Fr. 66,000 während der ganzen Dauer der Konzession zu entrichten hat.

'. 1. Einnahmen aus sonstigen Quellen. Sie erreichten für 1910 Fr. 10,225.65 Rechnung 1909

Budget 1910

Rechnung 1910

Gegenüber 1909

^'Budget'"""

293,6:87

20,000

10,225

--283,462

--9,775

Diese Einnahmen setzen sich zusammen wie folgt: Sensetalbahn, l. Rate an die Entschädigung von Fr. 8,000 für die Mitbenützung der Station Flamatt in den Jahren 1904--1909 . . . . Fr. 1,000.-- Mehrerlös aus verkauften entbehrlichen Liegenschaften ,, 9,225.65 Total Ausgaben.

1. Passivsaldo des vorhergehenden Jahres

Fr. 10,225.65 Fr. 9,484,373 .80

2. Entschädigung an die Eigentümer von gepachteten Linien. Vertraglicher Pachtzins der Linie VeveyChexbres 3. Kontòkorr entsinsen, Provisionen etc.

Wir haben an solchen pro 1910 bezahlt Rechnung 1909

Budget 1910

Rechnung 1910

Fr. 30,000

. Fr. 3,640,473.16

Gegenüber 1909

Ge9e

EÄe,dem

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

3,629,134

3,760,000

3,640,473

+11,339

-119,527

231

Es ergibt sich somit eine Vermehrung der Passivzinsen gegenüber 1909 von 0,3i%, dagegen eine Verminderung von 3,i8% gegenüber dem Voranschlag.

Die Ausgaben des Jahres 1910 umfassen: Kontokorrentzinsen Fr.

12,530. 07 Verzinsung der Kassascheine ,, 1,505,723.30 Zinsen von Barkautionen und verschiedene Zinsen ,, 1,974,319.27 Provisionen für Couponseinlösungen und Titelrückzahlungen ,, 64,677.15 Agios, Kursverluste, Minderwert von Titeln und Verschiedenes ,, 83,223.37 Total

Fr. 3,640,473.16

In den Rechnungen pro 1909 erschienen die zugunsten der Pensions- und Hülfskassen des Personals ausgegebenen Depotscheine in der Bilanz unter den verschiedenen Kreditoren und die Zinsen darauf unter Position 2 hieroben: ,,Verzinsung der Kassascheinea. Pro 1910 ist das Kapital dieser Scheine in der Bilanz unter die konsolidierten Anleihen und die Zinsen davon auf Kapitel: ,,Verzinsung der konsolidierten Anleihena eingereiht.

Über den dritten, hiervor aufgeführten Posten von Fr.

1,974,319. 27 ist zu bemerken, dass derselbe einen Betrag von Fr. 1,948,680. -- enthält, der in Reserve gestellt wurde zur Ausrichtung der an die Gotthardbahn zu bezahlenden Zinsen.

Da der Rückkaufspreis der Gotthardbahn noch nicht bestimmt ist, musste die Berechnung der Zinsen pro 1910 von diesem Rückkaufspreis auf die budgetgemässe Sehätzung abstellen.

Diese Zinsen wurden berechnet, wie für das Budget 1909, zum Satze von 8,719% auf Fr. 162,000,000, welche provisorisch als Anlagekapital angenommen sind, mit . . . Fr. 6,024,780. -- Hiervon sind in Abzug zu bringen der pro 1910 auf dem Anleihen der Gr. B. von 1895 bezahlte Zins mit Fr. 4,080,650. -- weniger Proratazinsen . . ,, 4,560. -- ,, 4,076,100.Verbleibt in Reserve gestellter Betrag

Fr. 1,948,680. --

statt Fr. 1,217,080 im Jahr 1909, somit Vermehrung um Fr. 731,600.

232

4. Verzinsung der konsolidierten Anleihen.

Im Jahre 1910 betrug sie Rechnimg 1909 Fr.

44,491,434

Budget 1910 Fr.

Rechnung 1910 Fr.

44,400,758 47,749,431

Fr. 47,749,431

Gegenüber 1909 Fr.

ee3e

Budgetdem Fr.

+3,257,997 +3,348,673

Die nachstehende Tabelle, welche die Verzinsung für jedes einzelne Anleihen besonders angibt, erklärt auch die Vermehrung von 7,32 °/9 gegenüber 1909 und von 7,54% gegenüber dem Budget.

Bezeichnung der Anleihen

Rechnung 1909 Fr.

Budget 1910 tv.

3 % Eisenbahnrente von 1890 2,079,990 2,079,990 3 1/2 % Bundesbahnanleihen v o n 1899/1902 . . . . 17,500,000 17,500,000 3,000,000 4%Bundesbahnrente von 1900 3,000,000 3 % différé Bundesbahnanleihen von 1903 5,250,000 5,250,000 3 1/2 % Bundesbahnanleihen von 1910 4% Centralbahn von 1876 .

4 % Centralbahn von 1880

854,755

717,867 1,050,000 1,050,000 120,000 350,000 245,000 1,225,000 367,937

712,733 1,050,000 1,050,000 120,000 350,000 245.000 1,225^000 367,937

Bemerkungen

PI-.

2,079,990 17,500,000 3,000,000 5,250,000 ( Emission des Anleihens Wert 81. De2,800,000 zember 1909.

( Verminderung von Fr. 18,458 im Jahre 854,755 1910 gegen 1909, infolge Rückzahlung aus[ gelöster Titel.

710700!

Verminderung von Fr. 5134 im Jahre 1910 gegen 1909. GleicheeBemerkung..

1,050,000 1,050,000 120,000 350,000 245,000 1,225,000 367,937

233

3 1/2 % ,, 1894 (Juni) 3 V/o ,, 1894 (Okt.)

4% Nordostbahn 1880 3 1/2 ,, 1894 18 3 1/2 % ,, 95 1/2 3 % " , 1896 3 1/2 % ,, 1897

873,213

Rechnung 1910

NS

co *Bezeichnung der Anleihen

Rechnung 1909

FI.

Subventionsanleihen rechtsufrige Zürichseebahn .

4,125

Budget

1910

Rechnung

1910

Bemerkungen

Fr.

Fr.

300

( Verminderung von Fr. 3825 im Jahre 300i-j 1910 gegen 1909 infolge Rückzahlung l falliger Obligationen.

C

Verminderung von Fr. 5320 im Jahre 1910 gegen 1909 infolge Rückzahlung ause oster 718 74.4-J S ' Titel. Vermehrung von Fr. 21,340 jegenüber dem Budget infolge Reduktion l der Amortisation von Fr. 1,200,000 auf (Fr. 133,000.

Verminderung von Fr. 2680 im Jahre 1910 gegen 1909 infolge Rückzahlung ausgeloster Titel. Vermehrung von Fr. 10,660 360,448 gegenüber dem Budget infolge Keduktion der Amortisation von Fr. 600,000 auf Fr. 67,000.

4 % Vereinigte Schweizerbahnen, I. Hypothek . . .

724,064

697,404

4 % Vereinigte Sehweizerbahnen, II. Hypothek . . .

363,128

349,788

28/n % Franco-Suisse 1868

.

426,562

422,340

( Verminderung von Fr. 4222 im Jahre 422,340{ 1910 gegen 1909 infolge Rückzahlung aus[ gelöster Titel.

3 % Jougne-Eclépens .

.

214,735

213,373

t Verminderung von Fr. 1362 im Jahre 213,373^ 1910 gegen 1909 infolge Rückzahlung ausl gelöster Titel.

.

Bezeichnung der Anleihen

Rechnung 1909 Budget 1910 Fr.

Rechnung 1910

Bemerkungen

Fr.

Fr.

3 1/2 Jura-Simplon 1894 . 4,836,038

4,836,038

4,836,038

3 1/2 % Gotthardbahn 1895

4,093,775

4,076,100

( Verminderung von Fr. 17,675 im Jahre 4,076,00{ 1910 gegen 1909 infolge Rückzahlungg ausgeloster Titel.

44,491,434

44,400,758

.

47,232,758

4 % Depotscheine der schweizerischen Bundesbahnen, zu jeder Zeit rückzahlbar, den Portefeuilles der Pensionsund Hülfskassen zugeteilt .

Bisher uunter den temporären Anleihen aufgeführt.

51

44,491,434

44,400,758

47,749,431

Vergleichung unserer Zinslasten.

Rechnung 1909

Fr.

Kontokorrentzinsen, Provisionen etc Verzinsung der konsolidierten Anleihen

Fr.

Rechnung 1910

Fr.

3,760,000 46,349,000

3,640,473 47,749,431

48,120,568 3,900,892

50,109,000 2,985,000

51,389,904 5,470,860

Netto-Zinslas 44,219,676

47,124,000

45,919,044

235

3,629,134 44,491,434 Brutto-Zinslast

Ertrag verfügbarer Kapitalien und Bauzinse

Budget 1910

236 Die Verminderung der Zinslasten beträgt Fr. 1,204,956 gegenüber den Budgetansätzen und die Vermehrung Fr. 1,699,368 gegenüber der Rechnung 1909. Diese Differenz rührt hauptsächlich her von den für Ausgaben für Neubauten und Rollmaterialanschaffungen verwendeten Kapitalien, sowie von der Vermehrung um Fr. 731,600 des für die Verzinsung des Rückkaufspreises der Grotthardbahn in Reserve gestellten Betrages (s. Seite 231 hievor).

Dagegen haben die Zinsen auf verfügbaren Kapitalien Fr. 1,630,138 mehr abgeworfen als im Jahr 1909.

5. Verwendungen zu Amortisationen und Abschreibungen. Diese betragen für 1910 Fr. 8,008,702.62 Rechnung 1909 Fr.

'

Budget 1910

Rechnung 1910

Gegenüber 1909

^^Sutgetdem

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

7,455,323 7,521,470 8,008,702 + 553,379 -(-487,232 Sie umfassen die gesetzliche Amortisation, die Abschreibung auf untergegangenen Objekten und verschiedener Ausgaben, sowie die Amortisation der Anleihenskosten.

a. G e s e t z l i c h e A m o r t i s a t i o n . Sie besteht aus: der achten Amortisationsquote des Anlagekapitals auf 31. Dezember 1902 mit 0,62i,4S5 % von Fr. 861,589,069 . . . Fr. 5,354,646.83 der siebenten Amortisationsquote der Bauausgaben pro 1903 mit 0,020,494 % von Fr. 6,542,027 ,, 40,919.99 der sechsten Amortisationsquote der Bauausgaben pro 1904 mit 0,6
237

Übertrag der ersten Amortisationsquote der Bauausgaben pro 1909 mit 0,r,os,84o% von Fr. 16,155,000 der zweiten Amortisationsquote vom Anlagekapital der Gotthardbahn, budgetiert mit Fr. 672,000

Fr. 6,024,977.99

Zusammen

Fr. 6,779,181.09

,,

82,203.10

,,

672,000. --

Der Betrag der in 60 Jahren zu amortisierenden Bauausgaben für 1909 ist folgendermassen zu berechnen : Bauausgaben des Jahres 1909 Fr. 22,320,204. -- Weniger Ausgaben für Betriebsmaterial (Rollmaterial uud Gerätschaften) ,, 8,807,434. -- Plus 30 % der Ausgaben für Betriebsmaterial

Fr. 13,612,770. -- ,, 2,642,230. -- Fr. 16,155,000.--

b. Abschreibung

für untergegangene Objekte.

Zweite Amortisationsquote der Erstellungskosten von im Jahr 1909 infolge Sfcationsumbauten untergegangenen Anlagen, wofür die Ausgaben auf Konto ,,Zu amortisierende VerwendungenLt pro 1909 getragen wurden Fr. 500,000. -- Vollständige Amortisation der Erstellungskosten von im Jahr 1910 untergegangenen Anlagen ,, 305,765. 73 Fr. 805,765. 73 e. A m o r t i s a t i o n der A n l e i h e n s k o s t e n .

Siebente Amortisationsquote der Kursverluste und Emissionskosten des Anleihens 3% différé . Fr. 116,495.-- Fünfte Amortisationsquote des Defizits des Eisenbahnfonds ,, 162,500. -- Vierte Amortisationsquote der Kursverluste der Obligationen 8. B. B. 3x/2 % von 1899/1902 ,, 59,760. 80 Dritte und letzte Amortisationsquote der Kursverluste auf den für 1908 emittierten Kassascheinen ,, 85,000. -- Fr. 423,755. 80

238

6. Einlagen in die Spezialfonds

.

.

.

Fr. 9,009,809.35

Rechnung 1909

Budget 1910

Rechnung 1910

Gegenüber 1909

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

"^Budget

pr.

9,052,237

9,150,620

9,009,809

-- 42,428

--140,811

Die Einlagen sind um 0,46 % niedriger als diejenigen für 1909 und um l,64°/o geringer als die Budgetansätze.

Diese Einlagen setzen sich wie folgt zusammen : a. Erneuerungsfonds b. Fonds zur Deckung der übernommenen Pensionen der Jura-Simplon-Bahn . .

c. Versicherungsfonds gegen Feuerschaden

Fr. 8,874,143.15

Total

Fr. 9,009,809. 35

,, ,,

15,666.20 120,000. --

a. E r n e u e r u n g s f o n d s .

1. Für den O b e r b a u : K r e i s e I--IV.

«. per Meter Geleise im Jahresdurchschnitt, 4,267,408 m Fr.

à 30 Cts 1,280,222. 40 b. per Lokomotivkilometer auf eigener Bahn, ausschliesslich des Rangierdienstes, km 30,963,545 à 7 Cts. . 2,167,448.15 K r e i s V.

a. per Meter Geleise im Jahresdurchschnitt, 544,270 m à 35,20 Cts b. per Lokomotivkilometer auf eigener Bahn, ausschliesslieh des Rangierdienstes, km 5,956,108 à 5,S6 Cts. .

Fr.

191,583. 05

319,247. 40 3,958,501. -- Übertrag

3,958,501. --

239

Übertrag

Fr.

3,958,501.--

2. Für das R o l l m a t e r i a l : Nach Kilometern des eigenen Rollmaterials auf eigener und fremder Bahn, für Lokomotiven inklusive des Rangierdienstes und der Leerfahrten, nämlich : K r e i s e I--IV.

a. fürLokomotiven,37,183,6'4o Lokoraotivkm. à 4,7 Cts. . 1,747,631. 30 ö. f.Personenwg., 341,450,899 Achskilometer à 0,3o Cts. . 1,024,352. 70 c. für Lastwagen, 369,274,513 Achskilometer à 0,28 Cts. . l ,033,968. 65 K r e i s V.

a. für Lokomotiven, 6,640,264 Lokomotivkm. à 5,05 Cts. . 335,333. 35 o. f. Personenwg., 29,660,311 Achskilometer à 0,4.96 Cts. . 146,818.55 c. für Lastwagen, 57,204,149 Achskilometer à 0,195 Cts. .

111,548. 10

4,399,652.65 3. FUr M o b i l i a r und Gerätschaften: Zentral V e r w a l t u n g u n d ' K r e i s e I--IV.

2V? % von Fr. 17,187,945.16 ßeFr.

stand im Jahresdurchschnitt . 429,698. 65 K r e i s V.

2l/«'% von Fr. 3,451,634.50 Bestand im Jahresdurchschnitt .

86,290.85

Total Einlagen

515,989.50 8,874,143.15

b. F o n d s z u r D e c k u n g d e r P e n s i o n e n d e r e h e maligen Jura-Simplon-Bahn.

Der Zins auf diesem Fonds à 3 Va % für 1910 beträgt Fr. 15,666. 20 Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. III.

18

240

c. V e r s i c h e r u n g s f o n d s g e g e n F e u e r s c h a d e n .

3. Einlage zur Bildung eines Versicherungsfonds gegen Feuerschaden gemäss Beschluss des Verwaltungsrates vom 27. Dezember 1907 Fr. 100,000 und 2. Einlage für das Betreffnis des Kreises V (Gotthard) ,, 20,000 Fr. 120,000 7. Verwendungen su verschiedenen Zwecken.

Im Jahre 1910 haben wir verausgabt Rechnung 1909

Budget 1910

Fr.

Fr.

Fr.

995,000

969,643

1,041,502

.

. . Fr. 969,643.17

Rechnung 1910 Gegenüber 1909 Fr.

^'ß"^^'161" Fr.

-- 71,859 -- 25,357

Diese Ausgaben umfassen folgende Posten : Betriebsdefizit der Wald-Rüti-Bahn, zu Fr. 10,000. -- budgetiert Fr.

Subvention an die Zürcher Dampfbootgesellschaft ' . . ., Subventionen an Eisenbahnschulen . . ., Diese Ausgaben, veranschlagt auf 35,000 Franken, verteilen sich auf: St. Gallen . . . Fr. 8,110.-- Wiuterthur. . . ., 7,285.75 Biel ,, 13,097. --

11,150. 42 15,000. -- 28,492. 75

Fr. 28,492. 75 Vierte Quote für Verzinsung und Amortisation des Defizites der Eintrittsbilanz auf I.Januar 1907 der Pensions- und Hülfskasse des Personals .

Total

,n

915,000.--

Fr.

969,643.17

8. AitsserordentliclieAnlagen an das Personal für das Jahr 1910.

Wir haben hierfür verausgabt Fr. 5,721,517. 65

241 Rechnung 1909

Budget 1910

Rechnung 1910

Gegenüber 1909

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

4,865,628

4,860,000

5,721,518

Ge9e

BÜJgetdem

Fr.

+ 855,890 -f 861,518

Der Hauptposten in der Rechnung pro 1910 rührt von der Anwendung der Bestimmungen des Art. 14 des Bundesgesetzes betreffend die Besoldungen der Beamten und Angestellten der Bundesbahnen vom 23. Juni 1910 her.

Die Mehrauslagen beruhen auf der ausserordentlichen Zulage an die im Taglohn beschäftigten Arbeiter, welche von Fr. 120 auf Fr. 150 erhöht wurde, sowie auf den dem Personal der ehemaligen Gotthardbahn für die Zeit vom 1. Mai 1909 bis 31. Dezember 1910 bewilligten ausserordentlichen Zulagen, beides gemäss Bundesbeschlüssen vom 23. Dezember 1910.

Zusammenfassende Vergleichung der Gewinnund Verlustrechnung für 1910 mit der Rechnung für 1909 und dem Budget für 1910.

Differenz 1910 Differenz 1910 gegen gegen 1909 Budget 1910

Überschuss der Betriebseinnahmen Ertrag der Nebengeschäfte . .

Entnahmen aus den Spezialfonds Betriebssubventionen . . . .

Aus sonstigen Quellen . . . .

Fr.

Fr.

-(-14,021,720 4-18,225,023 + 55,845 -f- 120,096 + 209,359 -- 423,959 -- -- -- 283,462 -- 9,775

Differenzen

-(-14,003,462

bei den Einnahmen

.

Netto-Zinslast Entschädigung für gepachtete Linien Verwendungen zu Amortisationen Einlagen in die Spezialfonds . .

Ausgaben für verschiedene Zwecke Ausserordentliche Zulagen an das Personal für das Jahr 1910 .

Differenzen

-+-11,911,385

-f 1,699,368 -- 1,204,956 -f-- --

-- 553,379 42,428 71,859

-|-- --

-- 487,232 140,811 25,357

+

855,890

+

861,518

--

22,374

bei den Ausgaben . . + 2,994,350

Differenzen der Einnahmen . . +14,003,462 ,, ,, Ausgaben . . + 2,994,350 Differenz der Saldi +11,009,112

+17,911,385 -- 22,374 +17,933,759

242

Gegenüber 1909 ist somit eine Vermehrung von Fr. 11,009,112 und gegenüber dem Budget eine solche von Fr. 17,933,759 eingetreten.

Bilanz auf 31. Dezember- 1£»1O.

Die Gesamtsumme der Aktiven und Passiven der Bilanz auf 31. Dezember 1910 betragt Fr. 1,592,988,590. 26 gegenüber Fr. 1,544,163,116. 67 auf 31. Dezember 1909.

Aktiven.

L Baukonto. Er beläuft sich auf . Fr. 1,231,475,716. 08, einschliesslich des von der ehemaligen Gotthardbahn übernommenen Baukontos auf 30. April 1909 und setzt sieh wie folgt zusammen : Bahnanlage und feste Einrichtungen

Bestand auf 31. Dezember 1909 . . . .

Gotthardbahn auf 30.

April 1909 . . .

Vermehrung laut Baurechnung 1910 . .

Bestand auf 31. Dezember 1910 . . . .

Fr.

Rollmaterial

Fr.

Mobiliar und Gerätschaften

Total

Fr.

Fr.

830,504,655 187,698,953 17.058,046 1,035,261,654 146,762,571 27,635,078 3,425,663 177,823,312 10,962,721

7,116,288

311,741

18,390,750

988,229,947 222,450,319 20,795,450 1,231,475.716

Der Baukonto der ehemaligen Gotthardbahn auf 30. April 1909 ist in unsere Bilanz eingestellt worden; er beträgt Fr. 296,823,312. 47 hiervon gehen ab die Subventionen à fonds perdu von ,, 119,000,000. -- Netto Fr. 177,823,312.47 Die im Jahre 1910 dem Baukonto belasteten Ausgaben umfassen folgende Posten: a. B a h n a n l a g e und feste E i n r i c h t u n g e n .

Zwei neue Lagerhäuser im Bahnhof Renens . .

Neues Dienstgebäude für die Kreisdirektion in Lausanne Übertrag-

Fr.

215,416 611,850 827,266

243 Übertrag

Fr.

827,266 1,352,916 1,252,519

.Erweiterung des Bahnhofes Vevey Erweiterung der Station Vallorbe (I. Bauperiode) .

Erweiterung der Station Vauderens mit Straßenunterführung . .

217,771 Erweiterung der Station Siders 162,545 II. Geleise Daillens--Bofflens mit .Umbau der Sta- · tionen Daillens, La Sarraz und Arnex . . . .

1,079,141 Erweiterung der Station Lausen 273,165 Neu- und Erweiterungsbauten auf dem Bahnhof Delsberg . . . ~.

169,346 Erweiterung des Postgebäudes und Anbau an das Zollgebäude im Bahnhof Pruntrut 55,533 Erweiterungsbauten auf der Station Courtelary . .

62,278 Erweiterung der Station Emmenmatt 103,279 Freiverladeplatz auf der Station Langnau . . .

.59,481 Erweiterungsbauten in der Werkstätte Biel . . .

257,205 Erweiterung des Verladeplatzes auf der Station Dietikon 56,646 Vergrösserung des Aufnahmegebäudes im Bahnhof Aarau 184,874 Neues Überholungsgeleise auf der Station Möhlin .

53,451 Erweiterungsbauten auf der Station Äugst . . .

74,437 Erweiterung der Station Cham 188,619 Erweiterungsbauten und Zentralanlage auf der Station Ebikon 60,462 Neue Station Oberaach 125,620 Erweiterungsbauten in der Werkstätte Chur . . .

52,665 Konsolidierung der Stützmauer km 47,496--47,6ie und Verkleidungsmauern l, d. B. km 49,os8--49,ios km 49,i22--49,i49 auf der Strecke Amsteg--Gurtneuen 49,085 Ankauf des Hauses ,,Dornfelda in Faido . . .

40,097 Erstellung und Vergrösserung von Wärterwohnhäusern 47,230 Neue Beamtenwohnhäuser 70,708 Brückenwagen auf verschiedenen Stationen . . .

26,673 Zentralanlagen von Weichen und Signalen . . .

187,087 Neue Signale 70,295 Übertrag

7,160,394

244 Übertrag Beiträge an Flusskorrektionen, Wildbach- und Berglehnenverbauungen : .

Ersetzung von Niveauübergängen durch Unter- oder Überführungen etc Wagenwascheinrichtungen auf verschiedenen Stationen Vorsorgliche Landerwerbungen Verschiedenes (ganzes Netz)

Fr.

7,160,394

69,622 962,620 122,147 1,238,247 1,409,691 10,962,721

ö. R o l l m a t e r i a l .

Fr.

Fr.

3 8 Lokomotiven . . . . 2,753,787 Weniger: Abschreibung von 25 Lokomotiven . . 1,508,279 -- 1,245,508 190 Personenwagen . . 4,656,990 Weniger: Abschreibung von 43 Personenwagen .

421,925 *-- 4,235,065 4 3 0 Lastwagen . . . . 2,161,500 Weniger: Abschreibung von Fr.

124 Lastwagen . 522,086 Umänderung eines Lastwagens in einen Dienstwagen . . . .

3,700 1 Wi 714

7,116,287 c. Mobiliar und G e r ä t s c h a f t e n .

Zentralverwaltung Kreis I .

.

.

. .

II _ III ,. IV ,, V (Mai bis Dezember)

89,425 50,629 38,051 62,493 44,951 26,192 311,741 18,390,749

245 II. Unvollendete Bauobjekte. Auf 31. Dezember 1910 beträgt dieser Konto Fr. 70,413,277. 51 Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die im Jahre 1910 eingetretenen Änderungen.

Bestand Auf 31. On. 1909

Fr.

Generaldirektion . . .

Kreis I ,, H ,,IH ,, IV (einschl. Bahnh.

St, Gallen) . . .

' ,, V Simplon-Tunnel II . .

Rickenbahn . . . .

Brienzerseebahn . . .

Ehemalige Gotthardbahn

452,940 17,806,279 8,247,354 9,514,250

Auf 31. Dez. 1910

Fr.

898,899 15,046,300 10,809,817 11,210,804

Unterschiede

Fr.

+ 445,959 -- 2,759,979 -f 2,562,463 -j- 1,696,554

14,764,276 18,611,394 + 3,847,118 101,122 524,597 -f 423,475 102,420 122,060 -j19,640 11,708,073 12,872,365 -f 1,164,292 89,796 123,947 -j34,151 -- 193,095 -j- 193,095 62,786,510 70,413,278 + 7,626,768

Die Differenzen zwischen den Beträgen auf 31. Dezember 1910 und denjenigen auf Ende 1909 rühren her vom Fortschreiten der Arbeiten an folgenden Objekten (im Kreis I sind die Überträge auf den Baukonto grösser als die Bauausgaben pro 1910): GrenercüdireMion : Erwerbung der Wasserkräfte im Reussgebiet und des Bauprojektes des Etzelwerkes.

Kreis I: Verminderung infolge Übertragung auf Baukonto der Kosten für: Neue Lagerhäuser in Renens; neues Dienstgebäude für die Kreisdirektion in Lausanne; Erweiterung des Bahnhofes Vevey; Erweiterung der Stationen Siders, Vallorbe undVauderens; II. Geleise Daillens--Bofflens etc.

Folgende Objekte weisen Mehrverwendungen auf: Erweiterung der Bahnhöfe Renens. Lausanne und St. Maurice, sowie der Stationen Villeneuve, Sitten, Cossonay, Serrières, Travers und Martigny; II. Geleise Villeneuve--Aigle, 8t. Maurice--Martigny und Vauderens--Siviriez ; Strassenunterführung in Allaman.

Kreis II: Neue Einführung der Juralinie in den Personenbahnhof Basel ; Bahnhoferweiterung Bern ; Bahnhofumbau Biel (Landerwerb); Stationserweiterungen Derendingen, Zwingen, Münster und Schupfen; neue Station Brittnau ; Geleiseerweiterung

246

Güterbahnhof Basel ; Ausweich- und Überholungsgeleise Blockstation Mahlenwald ; Einrichtung zur Viehuntersuchung und Geleiseerweiterung Pruntrut ; Lokomotivremise Laufen ; Sicherungsbauten beim ,,Tunnel de la verrerie" zwischen Münster und Court; II. Geleise Aarburg--Sursee, Sursee--Rothenburg, Wilerfeld-- Gümligen und Basel--Delsberg; vorsorgliche Liegenschaftserwerbungen in Liestal, Ölten und Schönbühl.

Kreis III: Neue Werkstätte in Zürich; Erweiterung der Stationen Toess, Oerlikon, Dübendorf, Uznach und Schwanden, Ausweichgeleise auf der Station Bach, neue Kreuzungsstation Bollingen, elektrische Beleuchtungsanlage im Hauptbahnhof Zürich,.

Erstellung von Schutzwänden auf der Strecke Weesen--Mühlehorn und Zentralanlagen für Weichen und Signale.

Kreis IV: Unterführung der Zürcherstrasse im Bahnhof Winterthur ; Umbau und Erweiterung der Bahnhöfe 8t. Gallen, Romanshorn und Wil, sowie der Stationen Lichtensteig, Wattwil, Weinfelden, St. Fiden, Rheineck und Rüthi (Rheintal); zweispuriger Tunnel St. Gallen--St. Fiden; II. Geleise Oberwinterthur--Romanshorn und Winterthur--Wil.

Kreis V: Projektierungsarbeiten für das II. Geleise Giubiasco-- Lugano, II. Geleise Mendrisio--Chiasso mit Erweiterung der Station Mendrisio, Verbesserung der Holzabfuhrwege, Wildbach- und Berglehnen-Verbauungen, Erweiterungsbauten auf den Stationen Sisikon, Gesehenen und Lavorgo.

Simplontunnel II: Vorarbeiten für Bauausschreibung.

Rickenbahn : Vollendungsarbeiten.

Brienzerseebahn : Projektierungsarbeiten und Planaufnahmen.

Ehemalige Gotthardbahn : Die von der Gotthardbahn auf 30. April 1909 übernommenen unvollendeten Bauobjekte enthalten folgende Posten : Studien über den Bau eines II. Geleises Giubiasco--Chiasso, Verbesserung von Holzabfuhrwegen, Lawinenverbauungen, Verstärkung der Inschireussbrücke und Umbau von 8 Blechbalkenbrücken, sowie einige kleinere Ergänzungsbauten.

Bamusgaben 1910: Fr.

Auf den Baukonto wurden übergetragen netto . . 18,390,749 Der Konto ,,Verwendungen auf Nebengeschäfte " (Bodensee) hat sich vermindert um. . . . . -- 122,361 Auf dem Konto ,,Unvollendete Bauobjekte" beträgt die Vermehrung ' 7,626,768 Im Jahre 1910 betragen somit die Bauausgaben netto 25,895,156

247

In diesem Betrage sind nicht inbegriffen : Die Abschreibungen für untergegangene Anlagen zu Lasten des Kontos ,,Zu amortisierende Verwendüngen" Die Bauausgaben zu Lasten der Betriebsrechnung .

Die Abschreibungen für ausrangiertes Rollmaterial, abzüglich Altmaterialwert Die Abschreibungen für ausrangierte Maschinen und Werkzeuge, sowie die Vergütungen für das Altmaterial der ausrangierten Fahrzeuge durch die Werkstätten Die N etto-Abschreibung auf dem Anlagekapital-' der Dampfschiffe etc. a u f d e m Bodensee . . . .

Im Jahre 1910 betragen diese Verwendungen .

.

Fr.

268,266 1,481,831 2,308,950

188,572 122,861 4,370,480

III. Überschuhs des EücKkaufspreises über die Aktiven der ehemaligen Gesellschaften. Dieses Kapitel hat im Jahr 1910 folgende Veränderungen erlitten: Infolge Bundesratsbeschlusses vom 30. Dezember 1910 haben wir der eidgenössischen Staatskasse die durch das schweizerische Eisenbahndepartement für den Rückkauf der 5 Hauptbahnen gemachten Ausgaben an Prozesskosten zurückerstattet. Diese Ausgaben belaufen sich auf die Summe von Fr. 75,581. 80 und verteilen sich wie folgt auf: Fr.

Schweizerische Centralbahn 10,064.88 Schweizerische Nordostbahn 9,060.83 Vereinigte Schweizerbahnen 8,996.88 Jura-Simplon-Bahn 9,155.88 Fr.

Gotthardbahn 38,303.33 Im weitern haben wir ein Agio von 6,000,000.-- auf dem 31/« % Anleihen der Gotthardbahn von 1895 bezahlt.

Übertrag

6,038,303. 33

37,278. 47

248

Fr.

6,038,303. 33

Übertrag W e n i g e r : Die von der Gotthardbahn gemäss Konzession gratis abgetretenen Materialvorräte 1,500,000.--

Fr.

37,278. 47

4,538,303.33 Vermehrung

4,575,581.80

Aus diesen Veränderungen geht hervor, dass, mit Inbegriff der Gotthardbahn, für welche die Zahlen noch unvollständig sind, der Überschuss des Rückkaufspreises auf 31. Dezember 1910 sich stellt auf: Fr. 43,388,044. 04 ,, 19,808,364.83 ,, 5,986,313.04 ,, 11,826,426.38 ,, 4,538,303.33

für die Centralbahn, ,, ,, Nordostbahn, ,, Vereinigten Schweizerbahnen, T( .. ,, Jura-Simplon-Bahn, ,, ,, Gotthardbahn,

Fr. 85,547,451.62 im ganzen.

IV. ZM amortisierende Verwendungen. Auf 31. Dezember 1909 wies dieser Konto einen Saldo auf von .

Fr.

26,551,873. 40

Pro 1910 hat er sich um folgende Beträge erhöht : Emissions- und Konversionshosten von Anleihen : Erstellungskosten von 160,000 Titeln der Obligationen S'/gO/o S. B. B. von 1910 . . .

49,357. 80

Untergegangene Anlagen: Renens. Allgemeine Erweiterung eies Bahnhofes

'Fr3,288. 05

Übertrag

3,288.05

26,601,231. 20

249

Übertrag Lausanne. Umbau und Vergrösserung des Bahnhofes . . .

Vevey. Erweiterung und Anschluss der Lokalbahnen . .

Tilleneuve. Allgemeine Erweiterung des Bahnhofes . . . .

"Vallorbe. Allgemeine Erweiterung d e s Bahnhofes . . . .

Doppelspur Daillens-Bofflens . .

Delsberg. Umbau der Geleiseanlagen und Ersetzung der Drehscheibe ·Schinznach.

Geleiseerweiterung Äugst. Geleiseerweiterung . .

Muri. Neue Zentralanlagen . .

Mühlau. Neue Zentralanlagen .

Sins. Neue Zentralanlagen . .

Oberrüti. Neue Zentralanlagen .

Zweite Hälfte des Beitrages von Fr. 75,000 an den Bau der G-üterstrasse Zürich-Altstetten .

Möhlin. Überholungsgeleise . .

St. Gallen. Umbau und Erweiterung d e s Bahnhofes . . . .

Romanshorn. Umbau und Erweiterung d e s Bahnhof'es . . . .

Fr.

3,288.05

Fr.

26,601.231. 20

30,655.55 46,740.07 11,042.90 17,432. 8 0 14,519.75

14,712.70 5,508.10 6,255.10 3,613.20 3,229.50 3,065.20 3,101. 90 37,500. -- 12,871. 35 11,975. 9 6 80,253. 6 0 305,765. 73

Dagegen wurden pro 1910 abgeschrieben: Untergegangene Objekte : pro 1909 verrechnete, 2. AnFr.

nuität 500,000.-- pro 1910 verrechnete . . . 305,765. 73 Auf Kursverlusten und Emissionskosten des Anleihens 3°/o différé, 7. Annuität 116,495.-- Übertrag

922,260.73

26,906,996. 93

250 Fr.

Fr.

922,260.73 26,906,996. 93

Übertrag Auf dem Defizit des Eisenbahnfonds, 5. Annuität . . . . 162,500.-- Auf Kursverlusten und Emissionskosten von Obligationen 3 1 /2 % 1899/1902, 4. Annuität . . 59,760.80 Auf Kursverlusten auf der Emission von Kassascheinen pro 1908, 3. und letzte Annuität . . . 85,000. --

1,229,521. 53 Saldo auf 31. Dezember 1910 . . 25,677,475. 40 Von 1901 bis 1909 wurden sukzessive Abschreibungen gemacht im Betrage von . . 11,000,057. 03 unter Zurechnung der pro 1910 vollzogenen Abschreibungen von 1,229,521. 53 erreichen dieselben ein Total von . . . .

ohne die gesetzlichen Amortisationen.

12,229,578. 56

V. Verwendungen auf Nebeng escliäfte.

Das Anlagekapital unserer Dampfschiffunternehmung auf dem Bodensee beträgt auf Ende 1910 Dieser Konto betrug auf Ende 1909 . . .

Er vermehrte sich um die Kosten für Vermehrung des Inventars der Schiffswerfte in Romanshorn

2,499,337. 50 2,621,698. 75 499. 50 2,622,198. 25

Dagegen wurden abgeschrieben 5 % des Anlagekapitals auf Ende 1909 abzüglich : Die Fr. 10,000 per Objekt übersteigenden Kosten f ü r Hauptreparaturen . . . .

Netto-Abschreibung pro 1910 .

Fr.

131,084. 95

8,224. 2 0 122,860. 75

2,499,337. 50

251 VI. Verfügbare Mittel. Auf 31. Dezember 1910 betragen dieselben Fr. 175,839,716. --.

Die Vergleiohung mit der Bilanz von 1909 zeigt die nachstehenden Veränderungen : Beträge .--

''

auf 31. Dezember auf 31. Dezember 1909 1910

s

Unterschiede mit 1909

Fr.

Fr.

Fr.

Kassen 390,546 196,126-- 194,420 Wechselportefeuille.

4,982,707 1,517,500-- 3,465,207 Bankguthaben. . . 63,675,458 60,729,221-- 2,946,237 'Wertschriftenportefeuille . . . . 10,627,279 7,495,625-- 3,131,654 Portefeuille des Erneuerungsfonds . 61,184,725 63,421,225 -f 2,236,500 Entbehrliche Liegenschäften. . . .

6,048,346 6,719,530 -f 671,184 Materialvorräte . . 31,712,842 30,531,110-- 1,181,732 Verschiedene Debitoren 127,463,355 5,229,379 -- 122,233,976 Durch die Kassen im Jahre 1911 regulierte Einnahmen des Jahres 1910 . 20,399,878 -- -- 20,399,878

326,485,136 175,839,716 --150,645,420

0

Die Minusdifferenz auf den drei ersten Posten ist durch die Baubedürfnisse erklärt.

W e c h s e l p o r t e f e u i l l e . Unser Wechselportefeuille weist nachfolgende Veränderungen auf: Bestand des Portefeuilles auf 31. Dezember Fr.

1909 4,982,707. 10 Im Laufe des Jahres 1910 sind in das Portefeuille an Wechseln eingegangen . . . 14,629,313. 93 Diskont und Kursdifferenzen 44,657. 83 19,656,678. 86 Ausgegangen sind an einkassierten Wechseln . 18,139,178. 86 Bleiben auf 31. Dezember 1910 an nicht einkassierten Wechseln 1,517,500. --

252

W e r t s c h r i f t e n p o r t e f e u i l l e . Die Veränderungen desselben im Laufe des Jahres 1910 waren folgende: Bestand des Portefeuilles auf 31. Dezember Fr.

1909 10,627,279. -- Erworbene Titel 1,059,800. -- 11,687,079. -- Abzüglich : Realisierung von verschiedenen Fr.

Titeln 996,750. -- Zuteilungen an die verschiedenen Pensions- und Hülfskrankenkassen 750,000. -- Zuteilung an das Erneuerungsfondsportefeuille . . . . 2,382,500. -- Kursdifferenzen 62,204. -- 4,191,454. -- Bestand des Wertschriftenportefeuilles auf 31. Dezember 1910

7,495,625. --

E r n e u e r u n g s f ' o n d s - P o r t e f e u i l l e . Im Laufe des.

Jahres 1910 haben folgende Veränderungen stattgefunden: Bestand des Portefeuilles auf 31. Dezember Fr.

1909 61,184,725. -- Zuwendung verschiedener Titel . . . .

2,383,500. -- 63,568,225. -- Abzüglich: Realisierung von verschiedenen Titeln

. . .

Bestand auf 31. Dezember 1910

147,000. -- 63,421,225. --

E n t b e h r l i c h e L i e g e n s c h a f t e n . Ihr Inventarwert auf 31. Dezember 1909 war .

Im Jahre 1910 fanden Fr.

Erwerbungen statt für . . .

785,993.30 Dagegen wurden veräussert oder zu Bauzwecken verwendet für 114,809.36 Daherige Vermehrung .

Fr.

6,048,346. 32

Bestand auf 31. Dezember 1910 .

6,719,530. 26

.

.

671,183. 94

253

M a t e r i a l v o r r ä t e . Ihr Inventarbestand betrug auf 31. Dezember 1909 Auf 31. Dezember 1910 beträgt derselbe

Fr.

31,712,841. 69 30,531,110. 22

Somit Verminderung gegenüber 1909 .

1,181,731. 47

Verschiedene D e b i t o r e n . Bestandauf 31. Dezember 1909 Auf 31. Dezember 1910 beträgt der Saldo

Fr.

127,463,355. 36 5,229,378. 94

Verminderung gegenüber 1909

.

.

. 122,233,976. 42

Dieser Unterschied kommt daher, dass im Jahr 1909 der Konto ,,Rückkauf der Gotthardbahn" mit dem übernommenen Anleihen der Gotthardbahn belastet worden ist, und wir demselben nun pro 1910 den Betrag des Baukontos der Gotthardbahn per 30. April 1909, abzüglich Subventionen, gutgeschrieben haben.

VII. Passivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung.

Derselbe

betrug auf 31. Dezember 1909 . . . . Fr. 9,484,374. -- Auf 31. Dezember 1910 beträgt er noch ,, 1,535,616. -- Somit hat er sich vermindert um .

. Fr. 7,948,758. --

Passiven.

gj

/. Konsolidierte Anleihen. Auf 31. Dezember 1909 betrug das Nominalkapital der die schweizerischen Bundesbahnen betreffenden Anleihen Fr. 1,344,221,000

^

Es wurden folgende Rückzahlungen vorgenommen : a. Ausgeloste Obligationen:

4 % Schweiz. Centralbahn 1876 4% * ,, 1880 4 % Vereinigte Schweizerbahnen, I. Hypothek 4% ,, ,, II.

,, 28/ii % Franco-Suisse 1868 3 % Jougne-Bclépens 3 V* °/o Gotthard 1895

Fr.

,, . . ,, - - ,, ,, ,, ,,

463,000 130,000 133,000 67,000.

155,650 46,000 520,000 Fr. 1,514,650

b. Verfallene Obligationen:

3 °/o Schweizerische Nordostbahn, Subventionsanleihe für die rechtsufrige Zürichseebahn

,,

80,000 ,,

1,594,650

Fr. 1,342,626,350 Dagegen sind ausgegeben worden : 4 °/o Depotscheine der schweizerischen Bundesbahnen, zu jeder Zeit rückzahlbar, den Portefeuilles der Hülfs- und Pensionskassen zugeteilt Auf 31. Dezember 1910 beläuft sich der Betrag der Anleihen auf

,,

21,192,000

Fr. 1,363,818,350

Die folgende Tabelle enthält eine Vergleichung über den Bestand unserer konsolidierten Schuld in g den Jahren 1909 und 1910: S* Beträge

1 P

o, co

Anleihen

«H fia

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Übertrag

auf 31. Dezember 1910

Fr.

69,333,000 500,000,000 75,000,000 150,000,000 80,000,000 21,329,000 17,775,000 30,000,000 30,000,000 3,000,000 10,000,000 7,000,000 35,000,000 10,512,500

1,039,542,500 1,038,949,500

Unterschiede gegenüber 1909 Fr.

-- -- -- -- -- -r- 463,000 "

Durch Auslosungzur UCK b ezalilt.

H- 130,000 T

id.

Bemerkungen

--

593,000

255

JT 3 °/o Eisenbahnrente 1890 . .

3 Va °/o 8. B. B. 1899/1902 . .

" 4 % Bundesbahnrente 1900 . .

B 3 % différé 8. B. B. 1903 , .

3>/2% S. B. B. 1910, I. Serie .

4 % Centralbahn 1876 . . .

4 °/o ,, 1880 . . .

3J/2 % ,, Juni 1894 .

3'/20/o ,, Oktober 1894 4 % Nordostbahn 1880 . . .

3Vs% ,, 1894 . . ..

/ * /" 7) w j.

3V2 % n !895 . . .

3Va% ,, 1896 . . .

<° 3Y2% .,n 1897 . . .

i i

auf 31. Dezember 1909 Fr.

69,333,000 500,000,000 75,000,000 150,000,000 80,000,000 21,792,000 17,905,000 30,000,000 30,000,000 3,000,000 10,000,000 7,000,000 35,000,000 10,512,500

Beträge

Anleihen Übertrag Nordostbabn. Subventionsanleihen für die rechtsufrige Ziirichseebahn

auf 31. Dezember 1909 Fr.

1,039,542,500

80,000

te

auf 31. Dezember 1910 Fr.

1,038,949,500 -

--

17,902,100 18,035,100 9,044,700 8,977,700 138,172,500 138,172,500 15,611,200 15,455,550 7,145,000 7,099,000 116,070,000 . . .

116,590,000 1,344,221,000 1,342,626,350 4 °/o Depotscheine der S. B. B. zu jeder Zeit rückzahlbar, den Portefeuilles der 91 1 Q*> nnfl Pensions- und Hülfskassen zugeteilt ^i,iy^,uuu -- 1,344,221,000 1,363,818,350

4 % V. S. B. 1868, I. Hypothek 4% ,, 1868, II. ,, .

3 Va % Jura-Simplon-Bahn 1894 .

28/n % Franco-Suisse 1868 . .

3 °/o Jougne-Eclépens 3'/2 % Gotthardbahn 1895 .

.

.

.

.

.

.

.

.

--- -

Unterschiede gegenüber 1909 Fr.

593,000

Bemerkungen

SO DOfl Auf 15. Februar 1910 zur °"> " Rückzahlung fällig gewordener Best des Anleih ons.

Dnroh 1 S 3 000 Auslosung 10ö,UUU znruckbezahlt _ 67,000 id.

155,650 46,000 520,000 -- 1,594,650

ia.

id.

id.

l 01 -IQO finn Bisher unter den tem-fzi,iy^,uuu ären Anleihen auf.

+ 19,597,350

f-i i geführt.

Die Obligationen der schweizerischen Bundesbahnen und diejenigen der ehemaligen Gesellschaften können bei unserer Hauptkasse in Bern und bei den Kreiskassen gegen auf den Namen lautende Hinterlegungsscheine hinterlegt werden.

Auf den 31. Dezember 1910 hatten diese Hinterlagen folgenden Bestand:

3°/o Schweiz.

Eisenbahnrente von 1890 Rente

3V« "/» S. B. B.

Anleihen von 1899/1902 Nominalbetrag

Fr.

Fr.

37,885,000 140,000 837,000 2,944,000 5,000

Hauptkasse in Kreiskasse I ,, II ,, III ,, IV ,, V

Bern .

. . 138,300 . .

150 in Lausanne in Basel in Zürich . . . . . . .

-- in St. Gallen . .

in Luzern . . . . . . .

-- Total 138,450 Am 31. Dezember 1909 beliefen sich diese Hinterlagen auf . .

. 145,350 Unterschiede gegenüber 1909 . . . . --6,900 Anleihen der N. 0. B.

Hauptkasse Kreiskasse ,, ,, ,,

i n Bern . . . .

I in Lausanne . .

II in Basel . . .

IH in Zürich .

. . .

IV in St. Gallen . .

V in Luzern Total Am 31. Dezember 1909 beliefen si(:h diese Hinterlagen auf . . .

Unterschiede gegenüber 1909 . . . .

c o R R t.

von iSffl von 1900

S1/""/» S. B. B.

Anleihen von 1910 , Serje

3°/. différé ». B. B.

Anleihen VOI) igo3

Anleihen der S. C. B.

D eme ,.

" Fr.

211,590 3,600 15,720 690

Nominalbetrag Fr.

4,025,000 30,000 30,000 560,000

Nominalbetrag Fr.

541,000 -- -- --

41,811,000

231,600

4,645,000

541,000

8,750,000

42,275,000 -- 464,000

245,700 -- 14,100

4,484,500 + 160,500

-- + 541,000

8,785,000 -- 35,000

Anleihen der V. S. B.

Anleihen der J. S.

Nominalbetrag Fr.

14,599 000

Nominalbetrag Fr.

469,100

Nominalbetrag

107500 762,000

111,000

15,468,500 15,496,500 --28,000

Fr.

3V>7° Anleihen der G. B.

von 1895 Nominalbetrag Fr.

Nominalbetrag Fr.

5,952,000 2,798,000

4»/o Kassascheine der S.B.B.

von 1908 Nominalbetrag Fr.

24,598J850 10,500 105,500 50,000

8,623,000 -- -- --

1,125,000

580,100

-- 24,764,850

1,353,500 9,976,500

1,125,000

672,400 -- 92,300

25,107,600 -- 342,750

10,007,500 -- 31,000

1,575,000 -- 450,000

K,

2

258

II. Subventionen an den Gotthard. Wir erwähnen pro M e m o r i a die der G-otthardbahn geleisteten Subventionen im Betrage von Fr. 119,000,000; dieselben sind von ihrem Baukonto in Abzug gebracht worden.

III. AmortisationsJconto. Derselbe beläuft sich auf Fr. 41,975,981. 05 Auf 31. Dezember 1909 betrug er . . ,, 35,196,799. 96 Vermehrung entsprechend der gesetzlichen Amortisation Fr. 6,779,181.09 IV. Schwebende Schulden. Bestand derselben auf den 31. Dezember 1910 .' ...

Fr. 120,905,543.34 Nachstehend die Vergleichung mit 1909: Beträge auf 3I.Dez.

1909

auf 31. Dez.

Unterschiede

1910

Fr.

Fr.

Fr.

Verfallene Obligationen und Coupons . . . 2,746,397 2,060,250 -- 686,147 Noch nicht verfallene Ratazinse 5,013,504 5,696,738 -f 683,234 Pensions- u. Hülfskassen 84,453 211,600 -f- 127,147 Kautionen ,von Unternehmern u. Lieferanten 715,553 708,844 -- 6,709 Rückzahlung der Aktien und Genussscheine der J. S 189,150 185,008 -- 4,142 Kassenscheine . . . 48,517,620 34,000,000 --14,517,620 Verschiedene Kreditoren 4,439,129 62,231,428 -+57,792,299 Von den Kassen im Jahre 1911 regulierte Ausgaben und Einnahmen des Jahres 1910 . . 38,922,563 15,811,675 --23,110,888

100,628,369 120,905,543 -f 20,277,174 Im Jahr 1910 wurden vom Konto ,,Kassascheine''' die zugunsten der Pensions- und Hülfskassen des Personals ausgestellten Depotscheine auf konsolidierte Anleihen übertragen.

259

Den Hauptposten der verschiedenen Kreditoren bildet der Konto ,,Rückkauf der Gotthardbahnct, der mit dem Betrage des Baukontos per 30. April 1909 erkannt, dagegen für das Anleihen der Gotthardbahn belastet ist; Unterschied Fr. 56,926,407. 16.

Wir haben von den im Jahr 1911 durch die Kassen regulierten Ausgaben pro 1910 die gleich behandelten Einnahmen in Abzug gebracht.

V. Speeialfonds. Sie umfassen den Erneuerungsfonds, den Fonds zur Deckung der Pensionen der ehemaligen J. S. und den Versicherungsfonds gegen Feuerschaden und belaufen sich auf 31. Dezember 1910 auf Fr. 66,288,715. 87 Für das Nähere dieser Fonds vergleiche man Seiten 223--225 dieses Berichtes.

b. Publizitätsdienst.

1. Propagandamaterial.

Der Publizitätsdienst hat folgende hauptsächlich zur Abgabe im Auslande bestimmte Publikationen der schweizerischen Bundesbahnen herausgegeben: A l b u m ^Die Schweiz", zweite deutsche und englische, erste französische und italienische Auflage ; I l l u s t r i e r t e B r o s c h ü r e ,,Winter in der Schweiz 11 , .zweite deutsche, französische und englische Auflage; I l l u s t r i e r t e B r o s c h ü r e ,,Simplon 11 , mit Karte, zweite deutsche und französische, erste italienische und dritte englische Auflage ; I l l u s t r i e r t e B r o s c h ü r e ,,St. G o t t h a r d a , mit Karte, erste deutsche, englische und französische Auflage ; eine italienische Ausgabe wurde vorbereitet; B r o s c h ü r e ,, I n t e r n a t i o n a l e Z u g s ver bind u n gen", Ausgabe Sommerdienst 1910 und Winterdienst 1910/1911; T o u r i s t e n k a r t e (Massstab l : 450,000), erste italienische, zweite deutsche, sowie dritte englische und französische Ausgabe ; K l e i n e T o u r i s t e n k a r t e (Massstab l : 650,000), deutsche, französische und englische Ausgabe;

260 ,, M o n o t t - K a r t e n mit Z e i c h n u n g e n , deutsche, französische und englische Textausgabe, die Kollektion zu 49 Sujets in 7 Serien.

Die Verbreitung dieser Publikationen erfolgte unter Mitwirkung der Agenturen der schweizerischen Bundesbahnen in Paris, London und New-York, des Vertreters der schweizerischen Bundesbahnen im internationalen Verkehrsbureau in Berlin, des Schweizer Verkehrs- und Reisebureaus in St. Petersburg, des schweizerischen Auskunftsbureaus an der Brüsseler Weltausstellung, sowie der grossen deutschen, französischen und englischen Schifffahrtsgesellschaften.

Der Publizitätsdienst und die Auslandsbureaux der schweizerischen Bundesbahnen haben bei der Verbreitung des Propagandamaterials (Broschüren und Plakate) der schweizerischen Transportanstalten, der Verkehrsvereine und des Schweizer Hotelier Vereins (Hotelführer der Schweiz) in bedeutendem Masse mitgewirkt.

Unser Publizitätsdienst hat besonders an der Verbreitung des vom Verband schweizerischer Verkehrsvereine mit der finanziellen Beihülfe des Schweizer Hoteliervereins und der schweizerischen Bundesbahnen in deutscher, englischer, italienischer, französischer und russischer Sprache herausgegebenen illustrierten Führers flDie Schweiz" mitgearbeitet.

2. Propaganda durch die Presse.

Die Zeitungspropaganda umfasste die Publikation von Artikeln mit oder ohne Illustrationen in zahlreichen Blättern.

3. Wettermeldedienst der Winterkurorte.

Der Publizitätsdienst hat für die 24 wichtigsten Winterstationen der Schweiz einen besonderen Wettermeldedienst eingerichtet, der vom 15. Dezember 1910 bis zum 28. Februar 1911 funktionierte.

Während dieser Zeit wurde das aus den meteorologischen Meldungen der Winterstationen bestehende Bulletin jeden Morgen (Sonntags ausgenommen) nach Paris, London, Berlin, Frankfurt a/M. und Hannover telegraphiert, um in den grossen Tageszeitungen mitgeteilt zu werden.

4. Diapositivsammlungen für Lichtbilder vorträge.

Der Publizitätsdienst hat sich unter Mitwirkung des Schweizer Hoteliervereins, des Verbandes schweizerischer Verkehrsvereine und

261 einer Anzahl von interessierten Transportanstalten mit der Anlegung von Diapositivsammlungen für Lichtbildervorträge befasst.

5. Agenturen der schweizerischen Bundesbahnen im Ausland.

Die Tätigkeit der Agenturen der schweizerischen Bundesbahnen im Auslande wächst von Jahr zu Jahr; sie besteht hauptsächlich im Billet verkauf, im Auskunftsdienst, in der Verteilung des Propagandamaterials und der Durchführung der Zeitungspropaganda.

Mit der Billetausgabe sind einzig die Agenturen in Paris und London betraut.

Die Agentur Paris hat, wie in den vorhergehenden Jahren, eine illustrierte Broschüre mit Auskünften über Schweizerreisen, die Agentur New-York ein Heftchen mit praktischen Angaben herausgegeben.

6, Berate)ide Kommission für den Publizitätsdienst der schweizerischen Bundesbahnen.

Die beratende Kommission für den Publizitätsdieust der schweizerischen Bundesbahnen hat am 31. März und am 13. Oktober Sitzung abgehalten. In derselben sind die verschiedenen an der Entwicklung des schweizerischen Fremdenverkehrs interessierten Organisationen vertreten, wie: die Verkehrsvereine, die normalspurigeu Nebenbahnen, der Verband schweizerischer Sekundärbahnen, die Dampfschiffgesellschaften, der Verein schweizerischer Drahtseilbahnen, der Schweizer Hotelierverein, der Verband schweizerischer Winterkurorte und einige SpezialVerwaltungen.

Die Kommission hat alle wichtigeren den Publizitätsdienst betreffenden Fragen zuhanden der Generaldirektion zu begutachten.

262

III. Kommerzielles Departement, a. Allgemeines.

1. Auf den 15. Mai 1910 ist ein neues Verzeichnis der Réglemente, Instruktionen, Tarife und Verfügungen kommerzieller Natur für den Personen-, Gepäck-, Tier- und Güterverkehr ausgegeben worden.

2. Am 1. Mai wurde die Station B r i t t n a u - W i k o n , zwischen Zofingen und Reiden gelegen, für den gesamten Personen-, Gepäck-, Tier- und Güterverkehr eröffnet. Auf den gleichen Zeitpunkt erfolgte die Eröffnung der zwischen Rapperswil und Schmerikon gelegenen Haltestelle B o l l i n g e n , die jedoch nur für den Personen- und Gepäckverkehr, sowie für Einzelsendungen der Ausnahmetarife Nr. 4 für Brot, frische Butter etc. und Nr. 41 für Milch im Abonnement und der zugehörigen leeren Emballagen eingerichtet iat.

3« Die früher nur für Einzelsendungen des Ausnahmetarifs Nr. 4 für Brot, frische Butter etc., ferner für Einzelsendungen flüssiger Milch nach Ausnahmetarif Nr. 41 und der zugehörigen leeren Emballagen, sowie für Einzelseudungen von Kleinvieh eingerichtete Station Z w i n g e n wurde am 1. Mai für den gesamten Güterund Tierverkehr eröffnet.

e. Am 25. Mai fand die Eröffnung der bisherigen Haltestelle C h a m p - d u - M o u l i n für den Eilstückgutverkehr und die zugehörigen leeren Emballagen statt.

5. Die neue Linie der S. B. B. durch den Ricken, W a 11 w i l - U z n a c h , ist am 1. Oktober dem Betrieb übergeben worden.

An derselben liegt neben den Übergangsstationen Wattwil und Uznach nur die Station Kaltbrunn, welche für den Personen-, Gepäck-, Tier- und Güterverkehr eingerichtet ist. Der Name der alten Station Kaltbrunn-Benken wurde auf diesen Zeitpunkt in ,,Denken" abgeändert.

263 6. Am 3. Oktober wurde die B o d e n s e e - T o g g e n b u r g b a h n (Romanshorn-St. Gallen-Wattwil), deren Betrieb die Bundesbahnen übernommen haben, eröffnet.

7. Im Berichtsjahr sind ferner folgende neue Linien dem Betriebe übergeben worden : a. am 1. Mai die Strecke Flüh-Rodersdor der Birsigtalbahn; b.

a m 5 . Juli d i e letzte Teilstrecke d e r

c. am 15. Juli die N i e s e n b a h n ; d. am 1. September die elektrische Normalbahn MartignyOrsieres; e. am 1. November die Strecke Bonfol-Bonfol Grenze der Regionalbahn Pruntrut-Bonfol und gleichzeitig die Anschlusslinie Bonfol Grenze-Pfetterhausen-Dammerkirch der Reichseisenbahnen in Elsass-Lothringen; f. am 14. Dezember die Drahtseilbahn Les Avants-Sonloup.

8. Am 1. Mai ist die zwischen Le Locle frontière und Le Locle loco gelegene Station Le L o c l e - C o l des R o c h e s der Neuenburger Jurabahn für den gesamten Personen-, Gepäck-, Tier- und Güterverkehr eröffnet worden.

9. Der im Geschäftsbericht pro 1909 auf Seite 100 erwähnten Geschäftsordnung f ü r d i e k o m m e r z i e l l e K o n f e r e n z d e r s c h w e i z e r i s c h e n T r a n s p o r t a n s t a l t e n u n d der Verkehrsinteressenten" sind bis Ende des Berichtsjahres beigetreten : 43 Normal- und Schmalspurbahnen, 6 Zahnradbahnen, 2 Tramways, 6 Drahtseilbahnen und 7 Dampfschiffgesellschaften.

In den A u s s c h u s s der V e r k e h r s i n t e r e s s e n t e n wurden für eine dreijährige Amtsdauer gewählt : a. vom s c h w e i z e r i s c h e n H a n d e l s - und Industriev e r ei n: Herr Gustav Ammann, in Zürich, Delegierter des Verwaltungsrates der Aktiengesellschaft Danzas & Cie., Mitglied der Zürcher Handelskammer ;

264

Herr Oskar Hauser, in Luzern, Teilhaber der Firma Gebrüder Hauser, Präsident des schweizerischen Hoteliervereins; Herr A. Jenni-Kunz, in Aarau, Chef der gleichnamigen Firma, Mitglied der schweizerischen Handelskammer, und Herr Louis Martin, in Verrières (Neuenburg), Nationalrat, Vizepräsident des Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen, Mitglied der schweizerischen Ausstellungskommission ; b. vom s c h w e i z e r i s c h e n G e w e r b e verein: Herr J. Scheidegger, in Bern, Nationalrat; Herr Dr. F. Volmar, in Bern, Sekretär des Gewerbevereins; Herr Ed. Boos-Jegher, in Zürich, Generalsekretär der schweizerischen Zentralstelle für Ausstellungswesen; c. vom schweizerischen B a u e r n v e r b a n d : Herr Jenni, in Worblaufen bei Bern, Nationalrat; Herr Schrämli, in Winterthur, Geschäftsführer des Verbandes ostschweizerischer landwirtschaftlicher Genossenschaften ; Herr Dr. Laur, in Brugg, schweizerischer Bauernsekretär.

Den Beitritt zur ,, Ü b e r e i n k u n f t b e t r e f f e n d den d i r e k t e n P e r s o n e n - , G e p ä c k - , Tier- u n d G ü t e r v e r kehr" haben erklärt: 55 Normal- und Schmalspurbahnen, 10 Zahnradbahnen, l Tramwayunternehmung, 11 Drahtseilbahnen und 7 Dampfschiffgesellschaften.

10. Die k o m m e r z i e l l e K o n f e r e n z der s c h w e i z e r i schen Transportanstalten und der Verkehrsinteress e n t e n hat im Berichtsjahre zwei Sitzungen abgehalten. In der ersten Sitzung, die am 18. Juni stattfand, wurden ausser Angelegenheiten organisatorischer Natur Fragen betreffend die Anlage V zum schweizerischen Transportreglement, den Verkehr mit Generalabonnements, die schweizerischen allgemeinen Tarifvorschriften, den schweizerischen Ausnahmetarif Nr. 10 für Flüssigkeiten in Reservoirwagen, das Reglement über den Transport inländischer Armer und das Reglement über die Abgabe von Beamtenbilletten bebandelt. Die in der zweiten Sitzung vom 28. Dezember behandelten Geschäfte betrafen in der Hauptsache die schweizerischen allgemeinen Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation (Übernahme der in den allgemeinen Tarifvorschriften nebst

265

Güterklassifikation der deutschen Bahnen im Zeiträume vom 10. Oktober 1909 bis 15. Oktober 1910 eingetretenen Änderungen auf den schweizerischen Verkehr), den schweizerischen Tiertarif und die Réglemente Über Fahrbegünstigungen für Krankenschwestern von Diakonissenanstalten, über den Transport inländischer Armer und über die Abgabe von Beamtenbilletten.

11. Zu dem mit der schweizerischen P o s t v e r w a l t u n g seinerzeit abgeschlossenen Übereinkommen betreffend die Ermittlung der Entschädigung für die B e f ö r d e r u n g der Fahrp o s t s t ü c k e im G e w i c h t e von ü b e r 5 kg auf den s c h w e i z e r i s c h e n B u n d e s b a h n e n vom 30. August/l. September 1904 (Geschäftsbericht 1904, Seite 88, Pos. 3) ist ein Nachtrag vereinbart worden, welcher die im Art. 3 des Vertrages vorgesehene b e s o n d e r e B e o r d n u n g d e r E n t s c h ä d i g u n g für die Linien der frühern G o t t h a r d b a h n auf den Zeitpunkt des Überganges derselben an den Bund regelt.

12. Mit der eidgenössischen O b e r p o s t d i r e k t i o n ist ein Nachtrag zum Vertrag über die Beziehungen zwischen der eidgenössischen Postverwaltung und d e r V e v e y - C h e x b r e s - B a h n vereinbart worden, welcher die Entschädigungen für den Transport ·der Postpakete neu regliert.

13. In den Monaten Juni/Juli sind an verschiedenen Orten Verkehrsunterbrechungen infolge Hochwasser vorgekommen. Von besonders langer Dauer waren jene für die Strecken zwischen Maienfeld und Landquart und zwischen Belfaux-gare und Grolley.

Die Unterbrechung bei Landquart, die vom 15. Juni bis 11. Juli dauerte, gestaltete sich um so schwieriger, als gleichzeitig auch die Linie Landquart-Küblis der Rhätischen Bahn unterbrochen war. Die zur Aufreohterhaltung des Personen-, Gepäck- und Güterverkehrs zu treffenden umfangreichen Anordnungen wurden im Benehmen mit dieser Bahn in der Weise getroffen, dass die beiden Verwaltungen sich gegenseitig nach Möglichkeit Aushülfe leisteten. Durch Errichtung einer provisorischen Geleiseanlage für den Güterumlad wurde es ermöglicht, auch Wagenladungsgüter nach Landquart und weiter unter gewissen Beschränkungen zu spedieren.

Die Verkehrsunterbrechung zwischen Belfaux-gare und Grolley dauerte vom 11. Juli bis 24. August. Während dieser Zeit wurden ·die Güter von Belfaux-gare und weiterhei1 Richtung Fribourg nach Grolley und weiter Richtung Payerne sowie umgekehrt über · Fribourg-Murten (F. M. A.) umgeleitet.

266

14. Die durch Hochwasser verursachte L i n i e n u n t e r b r e c h u n g zwischen Sihlbrugg und Sihlwald der S i h l t a l b a h n dauerte vom 15. Juni bis 9. Juli. Die Umleitung der tarifgemäss über Sihlbrugg instradi er enden Prachtstückgüter und Wagenladungen nach den Stationen der Sihltalbahn fand während dieser Zeit über Zürich statt. Eilstückgutsendungen wurden auf der Strecke Sihlbrugg-Sihlwald camionniert. · 15. Neue C a m i o n n a g e t a r i f e sind für folgende Stationen eingeführt worden: Arbon, Emmisbofen-Kreuzlingen, Frauenfeld, Genf (Cornavin), Herisau, Kreuzungen, Lugano, Neu- und AltSolothurn, Neuveville (Neuenstadt), Zürich-Enge und Zürich-Letten.

b. Personenverkehr.

1. Zum Tarif für den i n t e r n e n P e r s o n e n - und Gep ä c k v e r k e h r gelangte auf 1. Mai ein X. und auf 1. Oktober ein XI. Nachtrag zur Einfuhrung. Der erstere enthält neben den» Inhalt, der seinerzeit ausgegebenen und nunmehr aufgehobenen provisorischen Nachträge X und XI eine grössere Anzahl Ergänzungen und Änderungen, sowie Distanzen und Taxen für die neu eröffnete Station Brittnau-Wikon und für die Haltestelle Bollingen. Mit dem XI. Nachtrag wurden die durch die Rickenlinie und die Bodensee-Toggenburgbahn bedingten Änderungen und Ergänzungen durchgeführt.

Für die Station Kaiserstuhl (Brünigbahn), für welche früher Personen- und Gepäcktaxen nur in beschränktem Umfange bestunden, sind solche nun mit sämtlichen Bundesbahnstationen vorgesehen.

2. An neuen Tarifen für den d i r e k t e n s c h w e i z e r i s c h e n P e r s o n e n - und G e p ä c k v e r k e h r wurden eingeführt : Personen-und Gepäcktarif mit der e l e k t r i s c h e n B a h n L u g a n o - T e s s e r e t e auf 1. April; Personentarif J. N. s c h w e i z e r i s c h e P r i v a t b a h n e n auf 1. August; Personentarif und Distanzenzeiger B o d e n s e e - T o g g e n b u r g b a h n - S. B. B. auf 3. Oktober ; Personentarif und Distanzenzeiger B o d e n s e e - T o g g e n b u r g b a h n - R h . B. auf 3. Oktober; Personentarif S. 0. B . - P r i v a t b a h n e n auf 26. Oktober; Personen- und Gepäcktarif Z u g e r B e r g - und S t r a s s e n bahn-S. B. B. auf 1. Dezember;

267

Personen- und Gepäcktarif E i s e n b a h n L o c a r n o - P o n t e b r o l l a - B i g n a s c o - S . B. B. (Kreis V) auf 1. Dezember; Distanzenzeiger zur Taxberechnung für Leichen, Gepäck und Expressgut U s t e r - O e t w i l b a h n - S . B . B . auf 1. Dezember.

Mittelst Nachträgen zu den bestehenden direkten Tarifen wurden durchgeführt: a. Taxänderungen im Verkehr mit den Berner-Oberlandbahnen, der Neuenburger-Jurabahn und der Pruntrut-Bonfol-Bahn ; 6. die Änderungen infolge Aufhebung der II. Wagenklasse auf der Sensetalbahn ; c. die Einführung direkter Personen- und Gepäcktaxen für den Verkehr mit der Niesenbahn und der Eisenbahn Martigny-Orsières ; d. eine grosse Anzahl von Taxen und Distanzen für neue Relationen, nach denen ein Bedürfnis sich geltend gemacht hatte.

3. Für den i n t e r n a t i o n a l e n P e r s o n e n - und Gep ä c k v e r k e h r sind folgende neue Tarife in Kraft gesetzt worden: S ü d w e s t d e u t s c h - ö s t e r r e i c h i s c h e r Personen- und Gepäcktarif auf 1. Februar; Personen- und Gepäcktarif E n g l a n d - Ö s t e r r e i c h = U n g a r n Frankreich - Süddeutschland u n d w ei ter "über 7Luxemburg-Schweiz-Arlberg 5--r : -- auf 1. Mai:'

Personen- und Gepäcktarif Ö s t e r r e i c h - S c h w e i z auf l. Juni ; Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr mit U n g a r n und dem O r i e n t auf 1. November.

Ferner gelangten zu einer Reihe bestehender Tarife Nachträge zur Ausgabe behufs Durchführung verschiedener nötig gewordener Verkehrserweiterungen, Einbezug neuer Linien usw.

4. Im Verkehr mit Belgien ist die direkte Abfertigung von Kranken-, Personen- und Gepäckwagen eingerichtet worden.

5. Für den e n g l i s c h - i t a l i e n i s c h e n P e r s o n e n - und G e p ä c k v e r k e h r ü b e r F r a n k r e i c h ist auf 1. Januar 1911 «in neuer Tarif zur Einführung gelangt mit Einbezug der Routen über Calais o d e r B o u l o g n e und über D i e p p e - G o t t h a r d , S i m p l o n , M o n t Cenis und V e n t i m i g l i a. Dieser Tarif, dessen Zustandekommen weitläufige Verhandlungen mit den beteiligten Verwaltungen erforderte, enthält eine erhebliche Erweiterung der direkten Relationen zwischen England und Italien via Simplon. Hervorzuheben ist besonders, dass die Billette für den

268

Verkehr mit Mailand zur wahlweisen Benutzung über Gotthard y Simplon oder Mont Cenis eingerichtet worden sind.

6. Auf Grund einer Verständigung zwischen den beteiligten Verwaltungen werden vom 1. Januar 1911 an auch für den Verkehr zwischen Paris und Mailand an Stelle je besonderer Billette über Gotthard, Simplon und Mont Cenis solche mit wahlweiser Gültigkeit über alle drei Wege verausgabt und zwar sowohl für einfache Fahrt als für Hin- und Rückfahrt.

7. Zum Tarif für R u n d r e i s e - und l a n g f r i s t i g e R ü c k f a h r k a r t e n i m Verkehr zwischen P r a n k r e i c h einerseits und der S c h w e i z , D e u t s c h l a n d , Ö s t e r r e i c h und I t a l i e n anderseits, ist auf 1. Dezember 1910 ein Nachtrag herausgegeben worden.

Durch denselben gelangten in der Hauptsache die schon seit langem angestrebten Rundreisebillette von Paris nach Italien mit Hinfahrt via Simplon und Rückfahrt via Gotthard beziehungsweise ,,Ventimiglia oder Modane zur Einführung, ferner gleichartige Billette ab Genf mit Hinfahrt via Simplon und Rückfahrt via Ventimiglia oder Modane.

8. Der Tarif über die Z u s c h l a g s t a x e n der Internationalen Schlafwagengesellsehaft für die B e n u t z u n g d e r L u x u s z ü g e , , sowie der in den übrigen Zügen verkehrenden S c h l a f w a g e n ist durch Aufnahme direkter Zuschlagstaxen für den während der Dauer vom 17. Dezember 1910 bis 19. Februar 1911 neu eingelegten Schlafwagenkurs zwischen Boulogne und Interlaken ergänzt worden.

9. Die internen Personen- und Gepäcklarife der V i s p Z e r m a t t - B a h n und der Bahn B i è r e - A p p l e s - M o r g e s und A p p l e s - L ' I s l e sind auf 1. Mai neu herausgegeben worden.

10. Mit den Verwaltungen der Territet-GIion-Bahn und der Montreux-Glion-Bahn wurde eine Übereinkunft getroffen, wonach sämtliche Billette im Verkehr mit Glion, Caux, Jaman und Rochers de Naye wahlweise über Montreux oder Territet benutzt werden können.

11. Über die im Geschäftsbericht 1909 auf Seite 103 unter Ziffer 5 erwähnte F r a g e der E r h ö h u n g der P e r s o n e n t a r i f e hat eine Beschlussfassung durch die eidgenössischen Räte noch nicht stattgefunden.

269 12. Zum T a r i f für die B e f ö r d e r u n g von G e s e l l s c h a f t e n und S c h u l e n ist auf 1. Mai ein IV. Nachtrag in Kraft getreten. Von den darin enthaltenen Änderungen und Ergänzungen ist die Aufnahme einer neuen Bestimmung betreffend Anwendung der Schulfahrtstaxe der I. Altersstufe für Kadettenkorps bei Ausflügen zum Zwecke militärischer Übungen hervorzuheben, ferner die Aufhebung der Suspendierung der Anwendung des Tarifs an Ostern, am Ostermontag und am eidgenössischen Bettag. Die Bodensee-Toggenburgbahn, die Eisenbahn MartignyOrsières, die Bergbahn Lauterbrunnen-Mürren und die Wengernalpbahn sind neu in den Tarif aufgenommen worden.

13. Am 1. April ist eine Neuausgabe des R e g l e m e n t s und Tarifs für die Beförderung von Kranken in besond e r e n W a g e n eingeführt worden. Diese Neuausgabe hat eineÄnderung namentlich insofern gebracht, als nun für die Taxierung: der Krankentransporte an Stelle der kilometrischen Einheitstaxen mit fixem Zuschlag in analoger Weise wie für die Miete von Personenwagen die Lösung einer bestimmten Anzahl Billette vorgeschrieben ist. Die Zahl der Billette ist derart bemessen, dass für zweiachsige Kranken- oder Personenwagen, sowie für zweiachsige Gepäck- oder Güterwagen in Ansehung des Normaltarifs der schweizerischen Bundesbahnen (einfache Fahrpreise) annähernd die gleichen Taxen erzielt werden wie früher. Für drei- und mehrachsige Wagen, die im alten Reglement nicht vorgesehen waren, sind die Ansätze entsprechend höher gehalten.

Für a r m e Kranke, die ein von der zuständigen Behörde auf Grund des Reglements für den Transport inländischer Armer ausgestelltes Armutszeugnis vorweisen, ist, wie früher, Zahlung der h a l b e n T a x e vorgesehen. Ebenso sind für die Beförderung m e h r e r e r K r a n k e r im gleichen Wagen und auf der nämlichen Transportstrecke die frühem Erleichterungen beibehalten worden.

Als Neuerung ist noch hervorzuheben, dass z w e i Begleiter des.

Kranken auf dem Hinweg taxfrei befördert werden, während nach dem alten Reglement nur ein Begleiter frei war.

14. Wir haben Anordnung getroffen, dass den Inhabern von A r b e i t e r a b o n n e m e n t s in Fällen von Nachtarbeit, sowie bei Besuch von Fortbildungsschulen und Konfirmandenunterricht die Bewilligung zu der erforderlichen Benutzung anderer als der
vorgeschriebenen Züge gegen Beibringung gehöriger Ausweise durch die Bahnhof- und Stationsvorstände erteilt werden kann.

15. Das Verzeichnis der S o n n t a g s - u n d R u n d f a h r t b i l l e t t e i s t auf \. Mai neu herausgegeben worden. A uf 15. November^

270

wurde sodann ein Ergänzungsblatt ausgegeben behufs Einführung «iner Anzahl neuer Rundfahrtbillette, für die sich infolge Eröffnung der Bodensee-Toggenburgbahn und der Rickenlinie ein Bedürfnis geltend gemacht hatte.

16. Mit der Dampfbootgesellschaft für den Untersee und Rhein haben wir betreffend die w a h l w e i s e B e n u t z b a r k e i t der Retourbillette im Lokal verkehr der Strecke Schaffh a u s e n - S t e c k b o r n - K o n s t a n z mit Bahn oder Schiff ·eine Verständigung in dem Sinne getroffen, dass vom 1. Mai 1910 an auf den Umtausch der Schiffsretourbillette gegen Bahnbillette einfacher Fahrt verzichtet wird, d. h. dass die erstem ohne weiteres zur Rückfahrt mit der Bahn benutzt werden können. Infolgedessen ist eine Neuausgabe der bezüglichen Instruktion für das Stations- und Zugspersonal erforderlich geworden. Gleichzeitig wurde vereinbart, von der Aufstellung einer Abrechnung über die nicht mit dem Transportmittel der Ausgabeverwaltung benützten Retourbillette abzusehen, wogegen die Dampfschiffgesellschaft für den Untersee und Rhein den Bundesbahnen eine jährliche Pauschalentschädigung von Fr. 3800 zu leisten hat. Diese Vereinbarung ist unter dem Vorbehalt dreimonatlicher Kündigung, je auf 1. Mai und 1. Oktober jeden Jahres, getroffen worden.

17. Zufolge einer mit der Dampfschiffahrtsgesellschaft für den Zugersee getroffenen Vereinbarung ist auf 15. Mai eine Instruktion für das Stations- und Zugspersonal betreffend die w a h l w e i s e B e n u t z u n g der Billette für Hin- und R ü c k f a h r t im L o k a l v e r k e h r zwischen den Stationen Zug und Walchwil mit der Bahn oder mit dem Dampfboot in Kraft gesetzt worden. Die Verwaltungen vergüten sich gegenseitig auf Grund der eingezogenen Fahrtausweise die Hälfte der erhobenen Fahrpreise für Hin- und Rückfahrt.

18. Mit der Direktionskommission der Bodensee-Toggenburgbahn ist auf den Zeitpunkt der Eröffnung dieser Linie ein Vertrag betreffend den P e r s o n e n - , G e p ä c k - und E x p r e s s g u t v e r k e h r auf den Strecken St. F i d e n - S t . G a l l e n , St.

G a l l e n - ß r u g g e n , St. G a l l e n - Haggen : B r u g g e n und L i c h t e n s t e i g - W a t t w i l abgeschlossen worden. Darnach werden auf den bezeichneten Strecken die Fahrtausweise aller Art in den Zügen beider Verwaltungen anerkannt, und es bildet auch der Gepäck- und Expressgutverkehr ein Gemeinschaftsobjekt. Die Einnahmen werden monatlich auf die beiden Verwaltungen wie folgt verteilt:

271

a. L o k a l v e r k e h r S t. F i d e n - S t. G a l l e n und L i c h t e n s t e i g - W a t t w i l (je für sich): Im Verhältais der Zahl der von jeder Verwaltung geführten, der Personenbeförderung dienenden Züge, welche auf beiden Stationen der Gemeinschaftsstreeke anhalten; b. L o k a l v e r k e h r St. F i d e n - B r u g g e n und St. FidenH a g g e n = B r u g g e n : Schweizerische Bundesbahnen 65°/o, Bodensee-Toggenburgbahn 35 °/o ; c. L o k a l v e r kehr St. Gai l e n - B r u g g e n und St. GallenH a g g e n = B r u g g e n : Schweizerische Bundesbahnen T5°/o,Bodensee-Toggenburgbahn 25 °/o.

Aus dem die Gemeinschaftsstrecken St. Fiden-St. Gallen und Lichtensteig-Wattwil berührenden direkten und Durchgangsverkehr werden die Einnahmen gemäss den bezüglichen Festsetzungen des Vertrages ganz der einen oder andern Verwaltung zugeschieden.

Die Gültigkeitsdauer des Vertrages ist bis 31. Dezember 1913 festgelegt, nach Ablauf dieses Termins ist sechsmonatliche Kündigung vorgesehen.

19. Für die Strecke Gis w i l - M e i r i n g e n ist auf Anregung des Eisenbahndepartementes eine Ä n d e r u n g der P e r s o n e n t a x e n in der Weise beschlossen worden, dass die Einheitssätze des Normalschemas der S.B.B, auf Grund besonderer Tarifdistanzen Anwendung finden sollen. Wir erstatteten dem Verwaltungsrat hierüber unterm 25. Januar 1910 besondern Bericht, dem er zustimmte. lozwischen hat auch der Bundesrat der Massnahme die Genehmigung erteilt, in der Meinung, dass die neue Berechnungsweise anlässlich der nächsten Neuausgabe des internen Personen- und Gepäcktarif es der schweizerischen Bundesbahnen zur Durchführung gelangen soll.

20. Wie seinerzeit im Geschäftsbericht pro 1906, Seite 104, erwähnt wurde, ist die deutsche Fahrkartensteuer auch im Verkehr mit den auf badischem Gebiet gelegenen Stationen der S. B. B.

zu erheben. Desgleichen musste die Erhebung dieser Steuer angeordnet werden für den gesamten Transitverkehr über die auf deutschem Gebiet gelegene Linie Altenburg-Lottstetten. Da die Durchführung dieser Massnahme, insbesondere die Aufstellung der monatlichen Steuerabrechnungen mit einem erheblichen Zeit- und " Kostenaufwand verbunden ist, während der jährliche Ertrag der Steuer sich nur auf eine kleine Summe beläuft, ist durch Vermittlung des eidgenössischen Eisenbahndepartementes
mit der deutschen Staatsregierung eine Verständigung in dem Sinne getroffen worden, dass die Steuer vom 1. Januar 1911 an bis auf weiteres durch eine jährliche Pauschalvergütung von 1650 Mk.

entrichtet werden kann.

Bundesblatt.

63. Jahrg. Bd. III.

20

272

21. Auf Ansuchen des Organisationskomitees wurden für den B e s u c h der vom 10. bis 19. S e p t e m b e r 1910 in L a u s a n n e abgehaltenen schweizerischen l a n d w i r t s c h a f t l i c h e n A u s s t e l l u n g folgende B e g ü n s t i g u n g e n bewilligt: 1. Die Gültigkeitsdauer der vom 8. bis 12. September von den Stationen der S. B. B. zur Ausgabe gelangten gewöhnlichen Hin- und Rückfahrtsbillette nach Lausanne wurde bis zum 22. September ausgedehnt.

2. Die vom 9. September an bei den Stationen der S. B. B.

gelösten gewöhnlichen Billette einfacher Fahrt nach Lausanne wurden innert 4 Tagen, die am 18. und 19. September gelösten jedoch spätestens am 20. September zur freien Rückfahrt über die gleiche Route wie bei der Hinfahrt anerkannt.

Die Gewährung beider Begünstigungen war an die Bedingung geknüpft, dass die Billette in der Ausstellung auf der Rückseite mit dem Stempel ,,VIIIe exposition suisse d'agriculture, Lausanne 1910" versehen wurden.'

Die gleichen Begünstigungen wurden auch von den hauptsächlichsten schweizerischen Privatbahnen eingeräumt.

22. In den T a r i f für s c h w e i z e r i s c h e G e n e r a l a b o n n e m e n t s sind auf 1. Januar 1911 die Bodensee - Toggenburgbahn und die Bahn Bière-Apples-Morges und Apples-L'Isle neu aufgenommen worden.

Auf den gleichen Zeitpunkt ist die Frist für die Rückgabe der Karte und die Erhebung der Depotgebühr von fünf Franken bis nachmittags 2 Uhr des auf den Ablauf der Gültigkeit des Generalabonnements folgenden Tages ausgedehnt worden.

23. Mit dem Eisenbahndepartement ist vereinbart worden, es seien vom Jahre 1910 an die P e r s o n e n k i l o m e t e r ausdem G e n e r a l a b o n n e m e n t s v e r k e h r für jede einzelne Verwaltung in der Weise zu berechnen, dass die Einnahmen der' selben aus Generalabonnements durch die Einnahmen pro Person und Kilometer aus dem Gesamtpersonenverkehr des Vorjahres (Kolonne 447 der schweizerischen Eisenbahnstatistik) dividiert werden. Die seinerzeit von den Privatbahnen für die Ermittlung der Personenkilometer aus General abonnements aufgestellten Ansätze haben sich nämlich als zu niedrig erwiesen, und es ergaben sich infolgedessen für die Statistik zu hohe Einnahmen per Personenkilometer,

273 24. Die G e n e r a l a b o n n e m e n t s weisen folgende Ergebnisse auf: Es wurden gelöst: Anzahl Karten 1910 im Jahre 1909

Gen.-Ab. für 15 Tage . . .

.

T) n ï> 30 ·n 45 V) T) ·n ÎO ·lì ·n 3 Monate . . .

v> 6 ·fi ·n 7) 7> 12 (IPers.)

W 7) V) B (2Pers.)

V) V) ·n ·n 12

44,048 12,056 2,031 1,938 850 8,942 900

32,732 8,277 1,980 1,841 888 9,185 830

im ganzen

70,765

55,733

Die E i n n a h m e n betrugen : 1910 im Jahre 1909 Kurzfristige Generalpr Fr.

abonnements.

Gesamteinnahmen . . . . 3,246,288"5 2,7 14,868 Anteil der S.B.B. . . . 2,683,661 2,235,979 Langfristige Généralabonnements.

Gesamteinnahmen . . . . 4,793,903 5,204,168 Anteil der S. B. B. . . . 4,067,011 4,365,816 Kurz- und langfristige Gener al a b o n n e m e n t s zusammen.

Gesamteinnahmen . . . . 8,040,191 7,919,036 Anteil der S. B. B. . . . 6,750,672 6,601,795

Differenz -- 11.316 -- 3,779 -- 51 -- 97 38 + 243 + -- 70 --

15,032

Differenz Fr.

-- 531,420 -- 447,682 -f 410,265 + 298,805

-- 121,155 --148,877*)

Die k u r z f r i s t i g e n G e n e r a l a b o n n e m e n t s weisen einen erheblichen Rückgang sowohl in der Zahl der verkauften Karten als in den Einnahmen auf, der auf die am l. Oktober 1909 stattgefundene Taxerhöhung zurückzuführen ist.

Dem daherigen Einnahmeausfall stehen jedoch erhebliche Mehreinnahmen bei den schweizerischen zusammenstellbaren Billetten (rund Fr. 50,000), bei den festen Lust- und Rundfahrtbilletten (rund Fr. 175,000) und bei den Vereinsfahrseheinheften (rund Fr. 240,000) gegenüber. Diese Fahrausweise sind von vielen *) Der Umstand, dass sich für die S. B. B. allein ein grösserer Einnahmenausfall ergibt, als für den Gesamtverkehr, rührt von Ausgleichungen in den Jahresrechnungen her.

274

Reisenden an Stelle von Generalabonnements für 15, 30 oder 45 Tage gelöst worden. Inwieweit das im Berichtsjahr bei den gewöhnlichen Billetten eingetretene Mehrerträgnis mit dem geringeren Verkauf der kurzfristigen Generalabonnements im Zusammenhang steht, kann ziffermässig nicht ermittelt werden. Es darf aber angenommen werden, dass der Ausfall bei diesen Abonnements durch Mehrerträgnisse aus andern Fahrausweisen mehr als ausgeglichen wurde.

Günstigere Ergebnisse haben die l a n g fr i s t i g e n G e n e r a l a b o n n e m e n t s gezeitigt, bei denen trotz der Preiserhöhung eine Frequenzvermehrung und eine bedeutende Mehreinnahme zu verzeichnen ist.

25. Die Einnahmen aus s c h w e i z e r i s c h e n z u s a m m e n s t e l l b a r e n B i l l e t t e n weisen gegenüber dem Vorjahre wiederum eine Zunahme auf. Sie betrugen: im Jahre 1909 im Jahre 1910

Im ganzen

Anteil S. B. B.

Fr. 1,677,391 ,, 1,743,357

Fr. 1,168,977 ,, 1,219,251

Gegenüber dem Vorjahre mehr Fr.

65,966

Fr.

50,274

Folgende Unternehmungen wurden in diesen Verkehr einbezogen: N i e s e n b a h n , L o c a r n o - P o n t e b r o l l a - B i g n a s c o Bahn und Bodensee-Toggen burgbahn.

26. Der Verkehr mit z u s a m m e n s t e l l b a r e n Fahrscheinh e f t e n des V e r e i n s d e u t s c h e r E i s e n b a h n v e r w a l t u n g e n erzeigt für das Berichtsjahr gegenüber dem konstanten Rückgang der vorausgegangenen drei Jahre wieder eine erfreuliche Zunahme, die, wie bereits in der vorstehenden Ziffer 24 erwähnt ist, auf die Erhöhung der Preise und die daherige Frequenzabnahme der kurzfristigen Generalabonnements zurückzuführen sein dürfte.

Die Einnahmen betrugen : . .

0 Schweiz.

Transportanstalten im ganzen

im Jahre 1909 Fr. 3,744,187 im Jahre 1910 ,. 4,080,865 Gegenüber dem Vorjahre mehr ~Fr!336,678

Anteil S. B. B.

Fr. 3,033,695 y 3,273,739 Fr^240,044

Neu einbezogen wurden in diesen Verkehr die N i e s e n b a h n und die B o d e n s e e - T o g g e n b u r g b a h n .

27. Für Strecken der deutsehen, österreichischen, belgischen und einiger anderer ausländischer Verwaltungen (in der Haupt-

275

sache sind es solche, die keine oder nur eine geringe Ermässigung gewähren), werden in Abweichung von den allgemein geltenden Bestimmungen schon seit längerer Zeit auch Vereinsfahrscheinhefte für Reisen, die nicht zum Ausgangspunkt zurückführen (einfache Fahrten) ausgegeben. Mit Wirkung vom 1. Januar 1911 an sind die schweizerischen Ausgabestellen in Bern, Genf, Lausanne und Zürich zur Ausfertigung solcher Fahrscheinhefte für die betreffenden ausländischen Strecken ermächtigt worden; dadurch ist den Reisenden Gelegenheit geboten, sich schon auf der schweizerischen Abgangsstation einen Fahrtausweis einfacher Fahrt für die betreffende ausländische Strecke zu verschaffen, sofern direkte Billette nicht erhältlich sind. Ferner ist es den Reisenden, die im Besitze eines Fahrtausweises für die schweizerischen Strecken (z: B. Generalabonnement) sind, ermöglicht, ein zusammengestelltes Fahrscheinheft für die ausserschweizerischen Strecken zu erhalten, das nach einer andern schweizerischen Übergangsstation zurückführt, als auf der es beginnt. Die Fahrscheine für die schweizerischen Strecken dürfen, weil deren Preise gegenüber den normalen Taxen wesentlich ermässigt sind, in Hefte für einfache Fahrt nicht einbezogen werden.

28. Mit der S o c i é t é n a t i o n a l e de t r a n s p o r t s Gond r a n d F r è r e s in M a i l a n d haben wir, gemeinsam mit einigen andern schweizerischen Verwaltungen, einen Vertrag abgeschlossen, gemäss welchem diese Firma vom 1. Juli 1910 an unter den nämlichen Bedingungen wie das Reisebureau der Mährisch-Ostrauer Handels- und Gewerbebank zur Ausgabe von Fahrscheinen einfacher Fahrt zur normalen Taxe ermächtigt ist. Ein gleicher Vertrag wurde auf 1. Januar 1911 mit der i n t e r n a t i o n a l e n S c h l a f w a g e n g e s e l l s c h a f t in P a r i s abgeschlossen.

29. Der Umsatz an Fahrscheinen für Strecken der Bundesbahnen stellte sich bei den Reisebureaux der Firma T h. C o o k and Son in L o n d o n , der H a m b u r g - A m e r i k a Linie in Berlin, der M ä h r i s c h - O s t r a u e r Handels- und Gew e r b e b a n k in Mähriseh-Ostrau und dein N o r d i s k Reiseb u r e a u in G ö t e b o r g im Vergleich zum Vorjahre wie folgt: Cook and Son

HamburgAmerika Linie

indiinïrt.ii-vsi.1 öuüi

Handels- und Gewerbebank

Nordisk Reisebureau

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

1,484,379 im Jahre 1909 . .

26,452 226,628 30,134 1,750,209 im Jahre 1910 . .

37,257 313,815 42,542 Gegenüber d. Vorjahre + 265,830 + 10,805 +87,187 + 12,408

276

Das R e i s e b u r e a u A. B o c q u i n & Cie in G e n f , das am 1. Januar 1910 mit der Billetausgabe begann, und die S o c i é t é n a t i o n a l e d e t r a n s p o r t s G o n d r a n d Frères i n M a i l a n d , die auf I.Juli 1910 mit der Billetausgabe betraut wurde, haben im Berichtsjahre für folgende Beträge S. B. B. - Fahrscheine bezogen : das erste Reisebureau für Fr. 101,278 ,, zweite ,, ,, ,, 61,949 30. Der Billetverkauf unserer e i g e n e n A g e n t u r e n in L o n d o n und P a r i s hat im Berichtsjahre wiederum eine Vermehrung erfahren.

Die Einnahmen betrugen: Bei der Agentur in London: aus direkten Billetten England · Schweiz, Vereinsfahrscheinheften.

Internationalen Rundreisebilletten usw.

(Schweiz. Auteile inbegr.)

im Jahre 1909 . Fr. 519,740 im Jahre 1910 . ,, 575,815

Gegenüber dem Vorjahre . -j- Fr. 56,075

aus int&rn schweizerischen Billetten (Generalabonnements, Fahrscheine zu normalen Taxen usw.)

Fr. 172,166 ,, 174,936 -{-Fr.

im ganzen Fr. 691,906 ,, 750,751

2,770 + Fr. 58,845

Bei der A g e n t u r in Paris: aus direkten Billetten aus intern Frankreich - Schweiz, schweizerischen Vereinsfahrscheinheften, Billetten Internationalen Rund- (Generalabonnemeuts, reisebilletten usw.

Jjanrscheine zu (Schweiz. Anteile iabegr.)

im ganzen

normalen Taxen usw.)

im Jahre 1909 . Fr. 802,108 Fr. 547,362 Fr. 1,349,470 ,, 1,389,532 im Jahre 1910 . ., 879,120 ,, 510,412 Gegenüber dem Vorjahre . -f- Fr. 77,012 -- Fr. 36,950 -f Fr.

40,062 31. Die in unsern Berichten über die Geschäftsführung wiederholt erwähnte Frage der V e r b i l l i g u n g der P e r s o n e n fah r p r e i s e für die B o d e n s e e d a m p f b o o t e hat für einmal in der Weise ihre Erledigung gefunden, dass die Badische Staatsbahn ihren bezüglichen Antrag zurückzog.

277

32. Dem Reglement betreffend die Abgabe von B e a m t e n b ill ette n im direkten schweizerischen Verkehr sind beigetreten : die Brunnen-Morschach-Bahn, die Lugano-Tesserete-Bahn, die Eisenbahn Martigny-Orsieres, die Uster-Oetwil-Bahn und die BodenseeToggenburgbahn.

33. DerUnterausschuss für A n g e l e g e n h e i t e n des P e r s o n e n v e r k e h r s des V e r e i n s d e u t s c h e r E i s e n b a h n v e r w a l t u n g e n hat im Berichtsjahre zwei Sitzungen abgehalten, bei denen wir uns vertreten Hessen.

c. Tierverkehr.

In das Transportreglement wurde eine neue Vorschrift aufgenommen, wonach nunmehr auch Tiersendungen dem Empfänger zu avisieren sind.

d. Güterverkehr.

1. Zwischen der s c h w e i z e r i s c h e n S e e t a l b a h n und der W y n e n t a l b a h n ist über die Teilung des Verkehrs der Gemeinschaftsstationen in R e i n a c h und Menziken ein Vertrag abgeschlossen worden, bei dem wir mitzuwirken hatten.

2. Bei der R e v i s i o n der s c h w e i z e r i s c h e n D a m p f schiffverordnung ist unter anderm auch die Frage betreffend die Vorlage der Tarife der Dampfschiffahrtsunternehmungen an das eidgenössische Eisenbahndepartement sowie deren Genehmigung und Publikation durch diese Behörde aufgerollt worden.

Wir haben verlangt, dass die Dampfschiffgesellschaften der gleichen Vorlage- und Publikationspflicht unterstellt werden, wie -die Bahnen, wenigstens soweit sie mit diesen im Wettbewerb stehen, d. h. die gleichen Relationen bedienen wie diese.

3. Am 1. Juli 1910 ist eine Neuausgabe der V o r s c h r i f t e n ·betreffend die A b l i e f e r u n g von Gütersendungen an a n d e r e a l s d i e i m Frachtbrief g e n a n n t e n A d r e s s a t e n , sowie die Reexpedition, V e r t e i l u n g o d e r V e r e i n i g u n g von G ü t e r s e n d u n g e n in Kraft gesetzt worden.

Viele Neuerungen und Erleichterungen, die vom Handelsstand be.grüsst werden, sind in diese Vorschriften aufgenommen worden.

Es ergab sich die Notwendigkeit einer massigen Erhöhung der Gebühren, da die bisherigen Ansätze vielfach nicht die den Bahnen erwachsenden Selbstkosten deckten.

278 è. Auf den Stationen werden häufig G ü t e r z u r Verf ü g u n g e i n e s D r i t t e n oder z u r v o r ü b e r g e h e n d e n A u f b e w a h r u n g zu eigenen Händen übergeben. Die Bahnen wären ohne Zweifel berechtigt, die Übernahme solcher Güter abzulehnen.

Eine Reihe schweizerischer Bahnen hat dies auch getan, während die Bundesbahnen, um dem Handelsstand entgegenzukommen, derartige Güter auf ihren Stationen unter gewissen Bedingungen von jeher annahmen. Diese Bedingungen sind nun in besondere Vor- · Schriften zusammengefasst worden, denen nach längern Verhandlungen auch alle schweizerischen normalspurigen Privatbahnen beigetreten sind. Damit ist diese Angelegenheit in der Schweiz, einheitlich geordnet. Die bezüglichen Vorschriften sind am 1. Juli in Kraft getreten. Für die den Bahnen auf Grund derselben erwachsenden Leistungen werden massige Gebühren erhoben.

5. Am 1. Mai 1910 ist das R e g l e m e n t und der T a r i f der schweizerischen Transportanstalten f ü r den B e z u g der N e b e n g e b ü h r e n neu ausgegeben worden. Einem für das Gebiet unserer Verwaltung herausgegebenen A n h a n g : hierzu sind eine Anzahl Transportanstalten beigetreten.

6. Auf den Tag des Inkrafttretens des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen (1. Juli 1909) wurde der Güterbahnhof Wolf in Basel gemäss Antrag des eidgenössischen Landwirtschaftsdepartemenls durch Beschluss desBundesrates für d i e E i n f u h r v o n F l e i s c h u n d F l e i s c h w a r e n g e s c h l o s s e n . Diese Verkehrseinschränkung auf dem wichtigsten Grenzbahnhof führte naturgemäss zu Beschwerden von Seiten des betreffenden Handelsstandes, welche wir mit Rücksicht auf die verursachte Schädigung unserer kommerziellen Interessen unterstützten. In der Tat hatte die Schliessung des GüterbahnhofsWolf in Basel für Fleischeinfuhrsendungen eine erhebliche Ablenkung dieser Sendungen auf andere für unsera Interessen ungünstige Übergangsstationen zur Folge. Diese Ablenkungen erstreckten sich namentlich auch auf die zahlreichen Sammelladungen der Speditionsfirmen, welchen fast ausnahmslos Untersuchungspflichtige Sendungen von Fleisch und Fleischwaren beigeladen sind. Unsere wiederholten Vorstellungen beim eidgenössischen Eisenbahndepartement und beim Landwirtschaftsdepartement haben bewirkt,
dass mit Beschluss vom 25. November 1910 der Bundesrat den Guterbahnhof Basel S.B.B, auf den 1. Dezember 1910 für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren wieder uobeschräckt geöffnet hat.

279

7. Auf den 1. Januar 1911 haben wir eine Instruktion für die V o r n a h m e von F r a c h t e n k o n t r o l l e n auf den S t a t i o n e n provisorisch in Kraft gesetzt. Diese Kontrollen bezwecken die Erreichung einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der das Gütertarifwesen betreffenden Vorschriften und Tarife, die Beseitigung vorkommender Unrichtigkeiten und die Belehrung des Expeditionspersonals über Gütertarifangelegenheiten durch eigens dazu bezeichnete Beamte des Gütertarifbureaus.

8. Für den Güterverkehr zwischen den Stationen der schmalspurigen Strassenbahn A a r a u - S c h ö f t l a n d einerseits und denjenigen der normalspurigen schweizerischen Eisenbahnen (ausgenommen Kreis V der S. B. B. [ehemalige G. B.]), sowie denjenigen der schmalspurigen Wynentalbahn anderseits, ist am 1.November 1910 ein direkter Tarif in Kraft getreten; ferner sind für den direkten Gilterverkehr zwischen den Stationen der schweizerischen Bundesbahnen einerseits und denjenigen der s c h w e i z e r i s c h e n S e e t a l b a h n , der W y n e n t a l b a h n und der N e u e n b u r g e r J u r a b a h n anderseits neue Tarife in Kraft getreten mit erhöhten Distanzen und Taxen für die Strecken der genannten Privatbahnen.

9. Für die Beförderung von S t e i n k o h l e n usw. ab den n o r d f r a n z ö s i s c h e n P r o d u k t i o n s s t a t i o n e n d e r Departements Nord und Pas-de-Calais nach Basel S. B. B., über Delle und Alt-Münsterol, ist am 15. Juni 1910 ein neuer Tarif spécial commun international d'exportation Nr. 407 in Kraft getreten, welcher ermässigte Frachtsätze für Einzelwagen und für geschlossene Sendungen von mindestens 250 Tonnen enthält.

Vom T a r i f s p é c i a l c o m m u n d ' e x p o r t a t i o n (P. V.)

Nr. 414 für m e t a l l u r g i s c h e E r z e u g n i s s e ab Stationen der französischen Oslbahnen nach der Schweiz, via Delle und AltMünsterol-Basel, ist am 1. November eine Neuausgabe erschienen, enthaltend einige neue Artikel und Frachtsätze für weitere Stationsverbindungen.

10. Zum Tarif G e n f t r a n s i t , Les V e r r i è r e s f r o n t i è r e u s w . - O s t s c h w e i z ist am 1.Dezember ein VI. Nachtrag in Kraft getreten. Derselbe enthält in der Hauptsache Taxen für die Stationen der Bodensee-Toggenburgbahn und die neuen erhöhten Frachtsätze im Verkehr mit Le Locle frontière.

Zum Gütertarif D e l l e f r o n t i è r e - Schweiz ist ein III. Nachtrag eingeführt worden, welcher ausser erhöhten Taxen

280

im Verkehr mit der Neuenburger Jurabahn und der schweizerischen Seetalbahn, Frachtsätze für die Stationen der Wynentalbahn, Bern-Worb-Bahn und Martigny-Orsières-Bahn enthält.

11. Am 1. Mai ist eine Neuausgabe des Teils II, Heft 1, der belgisch-südwestdeutschen Gütertarife, enthaltend die feesondern Bestimmungen, zur Einführung gelangt. Ferner ist am 15. Juni eine Neuausgabe des Teils I, Abteilung A, der n i e d e r l ä n d i s c h - d e u t s c h e n Gütertarife, enthaltend die reglementarischen Bestimmungen, in Kraft getreten. Beide Tarife finden auch Anwendung im Verkehr mit Basel über Delle.

Der n i e d e r l ä n d i s c h - d e u t s c h e V e r b a n d s g ü t e r t a r i f , Teil I, Abteilung B (allgemeine Tarif Vorschriften nebst Güterklassifikation) ist auf den 15. Oktober neu herausgegeben worden.

12. Folgende T a x e r m ä s s i g u n g e n wurden gewährt für den i n t e r n e n Verkehr: a. für E a s t a n i e n h o l z ab tessinischen Stationen nach Ölten zur Fabrikation von Gerbstoffen; b. für K o c h s a l z ab Pratteln nach neuenburgisehen Stationen zur Ermöglichung des Absatzes des schweizerischen Produktes an Stelle des französischen Salzes ; c. für E l e k t r o d e n k o h l e ab Niederglatt nach Walliserstationen im Wettbewerb gegenüber dem französischen Produkte; d. für T e i g w a r e n ab Mendrisio nach Lausanne mit Leitung über den Gotthard ; e. für G i p s ab Bex nach Genf; /. für r o h e B a u s t e i n e ab Villeneuve, Roche und St. Triphon nach Stationen des rechten Genferseeufers im Wettbewerb gegen Savoyersteine ; g. für S t e i n t r a n s p o r t e von Reuchenette nach Bern und Luterbach, von St. Triphon nach Gampel und von Rheineck nach Altstätten ; ·h. für G a r t e n k i e s ab Chambrelien nach Bern; i. für K o c h s a l z ab Möhlin und Pratteln nach tessinischen Stationen ; A. für roh b e h a u e n e S t e i n e ab Villeneuve, Roche (Vaud), St. Triphon und Reuchenette nach Vallorbe, bestimmt zur Ausmauerung der schweizerischen Seite des Mont d'Or-Tunnels der Linie Frasne-Vallorbe.

281

13. Am 10. April ist zum Teil I, A b t e i l u n g A (Reglementarische Bestimmungen), der d e u t s c h - s c h w e i z e r i s c h e n G ü t e r t a r i f e vom 22. Dezember 1908 der I. Nachtrag herausgegeben worden, enthaltend u. a. die neue, diejenige vom 6. November/16. Dezember 1888 ersetzende Übereinkunft zwischen der Schweiz und dem deutsehen Reiche über die gegenseitige Anerkennung von Leichenpässen vom 10./21. Dezember 1909, sowie Bestimmungen über die bedingungsweise Zulassung des Sicherheitssprengstoffes ,,Präposit" zur direkten Beförderung im deutschschweizerischen Verkehr.

14. Am 1. April 1910 ist der Tarif für die Beförderung von Gütern zwischen B a s e l , K o n s t a n z , S c h a f f h a u s e n und S i n g e n einerseits und den Stationen der Kgl. bayerischen S t a a t s b a h n e n (rechtsrheinisches Netz) anderseits in neuer Auflage erschienen.

15. Zur Durchführung einiger von der Kommerziellen Konferenz der schweizerischen Transportanstalten und der Verkehrsinteressenten beschlossenen Änderungen ist auf 1. September 1910 zum s c h w e i z e r i s c h e n A u s n a h m e t a r i f Nr. 10 für den T r a n s p o r t von F l ü s s i g k e i t e n in R e s e r v o i r w a g e n ein I. Nachtrag herausgegeben worden.

16. Eine Neuerstellung der allgemeinen Tarife für den ö s t e r r e i c h i s c h = u n g a r i s c h - s c h w e i z e r i s c h e n und ö s t e r r e i c h i s c h =u n g a r i s c h - f r a n z ö s i s c h e n G ü t e r v e r k e h r wurde notwendig durch die erfolgte Änderung der internen österreichischen und ungarischen Tarife, welche eine Erhöhung erlitten haben. Ausserdem wurden eingeführt: ein neuer Ausnahmetarif für S p i r i t u s am 1.September 1910; ein neuer Ausnahmetarif für Z u c k e r Öesterreich-Schweiz am 1. Oktober 1910; ein neuer Ausnahmetarif für E i e r Galizien-Schweiz am 15. Oktober 1910.

0 17. An Stelle der schweizerischen Transittarife vom 1. Januar 1889 wurde ein T a r i f für den d i r e k t e n G ü t e r v e r k e h r z w i s c h e n B u c h s (Rheintal)-t r a n s i t, R o m a n s h o r n - t r a n s i t u n d St. M a r g r e t h e n - t r a n s i t e i n e r s e i t s u n d D e l l e frontiere, Le Lode-frontière, Les Verrières-front i è r e und G e n f - t r a n s i t a n d e r s e i t s eingeführt, dessen Taxen Gültigkeit haben für den Verkehr zwischen Ö s t e r -

282

reich=Ungarn und den hinterliegenden Ländern einerseits und F r a n k r e i c h und weiter anderseits.

18. Für den d i r e k t e n Güterverkehr zwischen ö s t e r r e i c h i s c h e n und u n g a r i s c h e n Stationen einerseits und den s c h w e i z e r i s c h - f r a n z ö s i s c h e n G r e n z s t a t i o n e n , sowie Stationen der P a r i s - L y o n - M i t t e l m e e r b a h n anderseits gelangten die H e f t e l und 2 des Teiles II der ö s t e r r e i c h i s c h u n g a r i s c h - s ü d f r a n z ö s i s c h e n Gütertarife zur Einführung.

Das Heft l umfasst den Verkehr mit Österreich und das Heft 2 denjenigen mit Ungarn. Die Instradierung der Sendungen nach und von den Stationen der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn hat über denjenigen schweizerisch-französischen Übergangspunkt zu erfolgen, über den sich die kürzeste Route ergibt.

19. Die Berner Oberland-Bahnen (mit Ausschluss der Schynige Platte-Bahn und der Lauterbrunnen-Mürren-Bahn), die Wengernalpbahn, die Bodensee-Toggenburgbahn und die Linie BonfolPfetterhausen sind dem i n t e r n a t i o n a l e n Übe r e i n k o m m e n ü b e r den E i s e n b a h n f r a c h t v e r k e h r unterstellt worden.

Auf 12. Dezember 1910 ist das K ö n i g r e i c h S e r b i e n diesem Übereinkommen ebenfalls beigetreten.

20. Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das i n t e r nationale Ü b e r e i n k o m m e n ü b e r d e n E i s e n b a h n f r a c h t v e r k e h r Anwendung findet, ist auf 1. Februar 1910 in neuer Ausgabe erschienen.

21. Zum Verzeichnis der Gegenstände (Ausgabe vom September 1909), auf welche das i n t e r n a t i o n a l e Ü b e r e i n k o m m e n ü b e r d e n B i s e n b a h n f r a c h t v e r k e h r keine, Anwendung findet, ist im Juli ein zweiter Nachtrag erschienen.

22. Die Anlage V zum s c h w e i z e r i s c h e n T r a n s p o r t r e g l e m e n t ist durch Aufnahme des neuen Sicherheitssprengstoffes ,,Präposit" und des Artikels ,,Azetylen, in Azeton gelöstes und in porösen Massen aufgesaugtes" unter die darin genannten, bedingungsweise zum Transport zugelassenen Güter ergänzt worden.

Ausserdem wurde ein I. Nachtrag eingeführt, enthaltend u. a. die in der 1. Sitzung der Kommerziellen Konferenz der schweizerischen Transportanstalten und der Verkehrsinteressenten beschlossenen neuen Beförderungsvorschriften für Zündwaren und Feuerwerkskörper, für Gelatine-Telsit J und für Gelatine-Cheddite C und D.

283

23. Auf 1. September ist eine Neuausgabe der sch'weizerischen allgemeinen T a r i f v o r s c h r i f t e n nebst G ü t e r k l a s s i f i k a t i o n eingeführt worden; damit gelangten zahlreiche Änderungen, die größtenteils Erleichterungen für den Verkehr bringen, zur Durchführung.

Auf den gleichen Zeitpunkt ist auch die I n s t r u k t i o n betreffend die|A n w e n d u n|g der schweizerischen allgemeinen Tarifvorschriften nebst Grüterklassifikation neu herausgegeben worden.

24. Die auf dem neuen Staatsvertrag zwischen der Schweiz, Deutsehland und Italien, betreffend die Gotthardbahn, beziehungsweise auf den herabgesetzten Entfernungen der Gotthardstrecken beruhenden b e l g i s c h - , d e u t s c h - u n d s c h w e i z e r i s c h - i t a l i e n i s c h e n G ü t e r t a r i f e sind fertiggestellt. Die Einführung derselben konnte indessen nicht auf den 1. Mai 1910 erfolgen, wie im Vertrag vorgesehen; sie musste verschoben werden bis nach ·der Genehmigung des Vertrages durch die drei beteiligten Staaten.

Die gleichfalls umgerechneten Tarife für die beschleunigte Beförderung von Lebensmitteln in Wagenladungen aus I t a l i e n n a c h B e l g i e n , den N i e d e r l a n d e n und E n g l a n d sollen auf den nämlichen Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

25. Auf den 1. Dezemberl910 sind für den s c h w e i z e r i s c h i t a l i e n i s c h e n Güterverkehr via Gotthard und Simplon besondere Vorschriften über die Behandlung der vom direkten Verkehr ausgeschlossenen Güter erlassen worden.

26. Die neuen Tarife F r a n k r e i c h (Est, N o r d , O u e s t E t a t , M i d i ' J - I t a l i e n via Simplon [sind nach langen Verband, langen fertig erstellt und genehmigt worden und treten auf den 1. Januar 1911 in Kraft.

27. Zur Behandlung der laufenden Verbandsgeschäfte wurden folgende K o n f e r e n z e n abgehalten, an denen wir uns beteiligten: a. am 22. September in Triest die ö s t e r r e i c h i s c h = u n g a r i s c h - o r i e n t a l i s c h e Verbandskonferenz, in der unter anderem die Frage erörtert wurde, wie die in Aussicht genommenen direkten Frachtsätze für den Verkehr zwischen Serbien, Bulgarien und der Türkei einerseits und der Schweiz anderseits gebildet und in welcher Form dieselben herausgegeben werden sollen; b. am 11. Oktober in Berlin die Konferenz des d e u t
s c h s ü d f r a n z ö s i s c h e u Verbandes; c. am 18. und 19. Oktober in München eine Spezialkonferenz des d e u t s c h - i t a l i e n i s c h e n Verbandes, an welcher über

284

d.

e.

f.

g.

h.

die künftige Beordnung der Beziehungen mit der Pontebbaroute infolge Eröffnung der Tauernbahn verbandelt wurde; am 26. Oktober in Paris die 31. Konferenz des ö s t e r r e i c h i s c h = u n g a r i s c h - f r a n z ö s i s c h e n Verbandes ; am 28. Oktober in Paris die 5. Konferenz des ö s t e r r e i c h i s c h = u n g a r i s c h - s ü d f r a n z ö s i s c h e n Verbandes; am 29. Oktober in Paris eine Besprechung über die Erstellung des d i r e k t e n T a r i f s P. L. M . - S c h w e i z ; am 16. und 17. November in Brüssel die Verbandskonferenzen für den b e l g i s c h - s ü d w e s t d e u t s c h e n , den n i e d e r l ä n d i s c h - s ü d w e s t d e u t s c h e n und den n i e d e r l ä n d i s c h - d e u t s c h e n Güterverkehr ; am 8. und 9. Februar fand in Berlin die 100. Sitzung, am 8. und 9. Juni in Königswinter a./Rh. die 101. Sitzung und am 15. und 16. September in Montreux die 102. Sitzung der d e u t s c h e n s t ä n d i g e n Tarifkommission statt, an denen wir vertreten waren.

28. E i n g e f ü h r t wurden 31 Tarife und 100 Nachträge.

Schriftliche F r a c h t a u s k u n f t wurde vom Gütertarifbureau in 2401 Fällen erteilt.

e. Einnahmenkontrolle und Abrechnungswesen.

1. Die Übersiedlung der Kontrollabteilung der ehemaligen Gotthardbahn von Luzern nach Bern und deren Vereinigung mit unserer Einnahmenkontrolle hat sich im Laufe des Monats März, ohne Störung in der Abwicklung des Abrechnungsgeschäfts vollzogen..

2. Die diesjährige I n t e r n a t i o n a l e A b r e c h n u n g s k o n f e r e n z fand in den Tagen vom 21./23. Juni im Haag statt; wir haben dieselbe beschickt.

3. Zur Beratung einer I n s t r u k t i o n ü b e r die Abf e r t i g u n g , R a p p o r t i e r u n g , A b r e c h n u n g u n d Saldierung des neuen französisch-italienischen Güterv e r k e h r s via Chiasso, Pino, Iselle, Modane und Ventimiglia tagte am 25. und 26. Juli in Florenz eine Konferenz der Kontrollchefs der beteiligten Verwaltungen, an welcher wir uns vertreten Hessen. Die aus dieser Beratung hervorgegangene Instruktion musste schon auf 1. Januar 1911 wieder revidiert werden, weil mit diesem Tage in Frankreich einschneidende Änderungen im

285

Rechnungswesen der Stationen in Kraft getreten sind. An den Beratungen zur Durchführung der Änderungen, welche in einer Konferenz vom 24J26. November in Paris stattfanden, haben wir teilgenommen.

·L Im Berichtsjahre sind bei den Kassastellen der Stationen, Lagerhäuser und Dampfschiffen 1945 K a s s e n - und B t t c h e r r e v i s i o n e n vorgenommen worden, welche sich wie folgt auf die fünf Kreise verteilen: I. Kreis II. Kreis III. Kreis IV. Kreis V. Kreis 555 454 487 324 125 Die hierbei konstatierten Unregelmässigkeiten haben zu folgenden disziplinarischen Massnahmen Ânlass gegeben: 11 Beamte sind aus dem . Dienste der Bundesbahnen entlassen, 2 sind an Stellen versetzt worden, an welchen sie keine Gelder mehr zu> verwalten haben, in einem Falle wurde die Verfehlung mit einer temporären Diensteinstellung und in einem andern mit Busse geahndet. Der der Verwaltung aus den konstatierten Unregelmässigkeiten entstandene Schaden beläuft sich auf zirka Fr. 2000.

Es sind drei E i n b r u c h d i e b s t ä h l e vorgekommen und dabei folgende Beträge entwendet worden: Am 18. Januar in V o u v r y Fr. 674. 3T ,, 17. Juli in M ü h l a u ,, 253.75 ,, 10. August i n M e t t m e n s t e t t e n . . . . fl 77.60 Die Urheber dieser Diebstähle konnten nicht ermittelt werden.

5. Im Bestand der F r a c h t k r e d i t e sind folgende Änderungen eingetreten : Kreise l ÏÎ HI IV V a. Neue Kredite wurden eröffnet 28 60 32 38 11 b. Bestehende Kredite wurden geändert 31 62 51 37 16 c. Aufgehoben wurden . . . . 4 15 9 9 5

Totaï 169 197 42 408

Am 31. Dezember betrug die Zahl der bewilligten Frachtkredite 1454 (1909: 1327.)

6. Wir lassen nachstehend eine vergleichende Ü b e r s i c h t ü b e r die B e t r i e b s e i n n a h m e n der Bundesbahnen und des Dampfschiffbetriebes auf dem Bodensee der Jahre 1909 und 1910 folgen und verweisen auf die der Einnahmentabelle nachfolgende Begründung der Verkehrsschwankungen'.

1909*) (2738km)

A.B*»e**r.

gTM £j J^g^g,

286

Betriebseinnahmen der schweizerischen Bundesbahnen.

1910

Gegenüber 1909

"*

Fr.

69,819,047.17

% 41,TA

I. Ertrag des Personentransportes. . . .

Fr.

75,598,155.26

% 42,03

Fr.

5,779,108.09

6,985,026.08 2-,854,346.23 87,596,694.34

II. Ertrag des Gepäck-,Tierund Gütertransportes : 4,i8 1. vom Gepäck . .

l,7i 2. von Tieren . .

52)37 3. von Gütern . .

7,682,212.80 3,384,412.36 93,196,971.66

4,27 1,8S 51,82

697,186. 72 530,066.13 5,600,277.32

97,436,066. 65

58,26

104,263,596. 82

57,97

6,827,530.17

--

167,255,113.82

100

100

12,606,638.26

--

·

Total 179,861,752.08

B. Dampfseliiffverkelir auf Fr.

"/o dem Bodensee.

236,663.62 28,« I. Personentransport .

14,005.44 1,69 II. Gepäcktransport .

5,879. 35 0,7l III. Tiertransport . .

574,076.78 69,n IV. Gütertransport . .

830,625.19 100 Total

Fr.

235,471. 54 16,785.37 5,029. 44 628,388.47 885,674.82

% 26,59 1,89 0,57 70,95 100

Fr.

-- 2,779.93 -- 54,311. 69 55,049.63

Fr.

--

Fr.

1,192.08 -- 849. 91

*) Unter lit. A sind zur Ermöglichung einer richtigen Vergleichung die betreffenden Einnahmen der ehemaligen Gotthardbahn für Januar bis April eingerechnet.

287

Nachdem schon das Jahr 1909 gegenüber dem Vorjahr eine Mehreinnahme von rund Fr. 4,100,000 gebracht hat, zeigen die Einnahmen, wie sich aus der vorstehenden Übersicht, Abschnitt A (Bahnverkehr), ergibt, im Berichtsjahr die beträchtliche Zunahme gegenüber 1909 von Fr. 12,606,638. 36 oder rund 7 °/o. Die Betriebslänge der Bahn hat sich allerdings durch die am 1. Oktober 1910 erfolgte Eröffnung der Rickenbahn um 15 km vermehrt, da aber diese neue Verbindung für die Bundesbahnen nur Distanzkürzungen ohne erheblichen neuen Verkehr brachte, so kann dieser Erweiterung des Netzes kein nennenswerter Einfluss auf die Einnahmen beigeraesseu werden. Die Mehreinnahme ist daher nahezu ausschliesslich der allgemeinen Verkehrsentwicklung zuzuschreiben, was schon daraus hervorgeht, dass alle Verkehrskategorien an derselben beteiligt sind.

Es ergaben: der Personenverkehr . . . + 8,21 °/o (1909: -{- l,9i °/o) der Gepäckverkehr . . . . - ( - 9,98 °/o (1909 : + 5,i4 °/o) der Tiertransport . . . . -f- 18,57 °/o (1909: + 4,89 °/o) der Gütertransport . . . . -f- 6,39 °/o (1909: + 2,99 °/o) Dazu bemerken wir folgendes: P e r s o n e n v e r k e h r . Mehreinnahmen Fr. 5,779,108. 09.

Mit dem Vorjahre verglichen erzeigen die einzelnen Monate des Jahres 1910 folgende Plus-Differenzen: Januar Fr. 302,742 Februar ,, 295,419 März, ,, 1,203,2 L7 April . .

,, 59,296 Mai ,, 390,378 Juni ,, 876,815 Juli ,, 686,569 August ,, 545,729 September ,, 656,828 Oktober ,, 291,150 November ,, 254,965 Dezember ,, 216,000 Die Ursache der auffallenden Mehreinnahme von rund Fr. 1,200,000 pro März gegenüber dem bescheidenen Plus von bloss Fr. 59,000 pro April ist zunächst zu suchen in der in unserem letztjährigen Bericht auf Seite 121 erwähnten Verschiebung des Frühjahrsreisevevkehrs nach dem Süden in den Monat April 1909 ; ferner hat der Umstand mitgewirkt, dass die Osterfeiertage pro 1909 in den Monat April, im Berichtsjahr dagegen in den Monat März fielen. Immerhin geht aus den Ergebnissen der beiden MoBundesblatt. 63. Jahrg. Bd. III.

21

·288 nate als Ganzes betrachtet hervor, dass sowohl der Verkehr nach dem Süden, als der Osterverkehr im Jahre 1910 ganz besonders stark waren. Angesichts der durch die äusserst ungünstigen Witterungsverhältnisse des Sommers 1910 stark beeinflussten Saisonverkehrs müssen die Ergebnisse der Monate Juni bis September als recht befriedigend bezeichnet werden. Die Ergebnisse der übrigen Monate geben zu keinen besondern Bemerkungen Anlass; sie sind als normal zu betrachten.

Die Einnahmen weisen eine Zunahme von 8,27 % auf; dagegen ist die Zahl der beförderten Personen nur um 2,ee °/a gestiegen, weil für den Generalabonnementsverkehr eine neue Berechnungsweise zur Anwendung gelangte, welche die aus den Personenkilometern berechnete Zahl der beförderten Personen erheblich reduzierte.

Nach der besondern Betriebsrechnung für die Tunnelstrecke B r i g - I s e l l e ergibt sich für den Personenverkehr wiederum eine Einnahmenvermehrung und zwar von Fr. 719,000 pro 1909 auf Fr. 785,000 im Berichtsjahr.

G ü t e r v e r k e h r (inkl. Gepäck und Tiere). Mehreinnahmen Fr. 6,827,530. 17.

Wie im Personenverkehr, so brachte auch für den Güterverkehr jeder Monat eine Mehreinnahme, und zwar: Januar Fr. 358,820 Februar ,, 455,903 März ,, 531,276 April ,, 639,958 Mai ,, 432,479 Juni ,, 378,494 Juli . . . . ; ,, 341,107 August ' ,, 956,852 September ; .

988,029 Oktober ,, 775,901 November ,, 460,711 Dezember ,, 508,000 Die vorstehende Übersicht zeigt das Bild einer ziemlich gleichmassigen Zunahme des Verkehrs. Als Ursache der besonder» grossen Mehreinnahmen der Monate August, September und Oktober ist die grosse Wareneinfuhr infolge der Missernte des eigenen Landes zu betrachten.

Grösser als bei den Einnahmen ist die Zunahme in der Zahl der beförderten Gütertonnen, welche 7,48 % beträgt. Das Durchschnittserträgnis pro Tonne ist infolgedessen nur Fr. 7. 10 gegen-

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über Fr. 7. 55 pro 1909. Dieser Rückgang ist auf grosse Transporte niedrig tarifierter Güter zurückzuführen.

Eine gewisse Entwicklung erzeigen die Einnahmen der Tunnelstrecke B r i g - I s . e l l e aus dem Gütertransport, welche exklusive Gepäck und Tiere um annähernd Fr. 80,000 höher als im Vorjahre, d. h. von Fr. 325,468 auf Fr. 404,989 gestiegen sind.

Umleitungen von der Gotthard- auf die Simplonroute sind nur während der kurzen, durch Hochwasser verursachten Unterbrechung der Gotthardlinie vorgekommen ; es handelt sich dabei jedoch um keine grossen Quantitäten. Auch die Einnahmen aus dem Gepäcktransport sind neuerdings um zirka 9 °/o gestiegen, während in denjenigen über den Tiertransport ein weiterer Rückgang von Fr. 8800 auf Fr. 7500 eingetreten ist.

Im B o d e n s e e - D a m p f s c h i f f v e r k e h r , Abschnitt B, der vorstehenden Übersicht, vermochten die Einnahmen aus dem Personentransport infolge der ungünstigen Witterung während der Reisesaison das letzt) ährige Erträgnis nicht vollständig zu erreichen.

Dagegen sind die Gepäcktransporteinnahmen neuerdings um Fr. 2780 d. h. um 19,84 °/o gestiegen, während die Einnahmen aus dem Tiertransport wieder um Fr. 850 zurückgegangen sind. Gegenüber einer Zunahme von bloss 1,53 % im Vorjahre weisen die Einnahmen aus dem Gütertransport im Berichtsjahre eine Vermehrung von Fr. 54,312 = 9,46 °/o auf; die Zunahme ist somit noch beträchtlicher als im Bahnverkehr.

f. Fahrgeld- und Frachtreklamationen.

Im Berichtsjahre haben sich die vom Fraehtreklamationsbureau zu behandelnden Geschäfte gegenüber den Vorjahren wieder bedeutend vermehrt.

Nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Zahl deiini Jahre 1910 zur Behandlung gekommenen neuen Reklamationen und Taxrückerstattungsgesuche, sowie über die im gleichen Zeitraum zu Lasten der S. B. B. ausbezahlten, bezw. andern Verwaltungen zur Verfügung gestellten Beträge.

a. Frachtreklamationen wegen unrichtiger Anwendung der Tarife, Tarifvorschriften etc b. Gesuche um nachträgliche Anwendung von Réexpéditions- und Exporttarifen c. Gesuche um Einhaltung der über ausländische Konkurrenzrouten erreichbaren billigern Frachten d. Taxrückerstattungsgesuche (Detaxen), auf Zugeständnissen der Generaldirektion, bezw. der verstaatlichten Bahnen beruhend .

e. Verschleppungen (Fehlinstradierungen) ' . . .

f. Fahrgeldreklamationen g. Gesuche um Gewährung von Taxrückerstattungen auf nicht vollständig benützten schweizerischen Generalabonnements .

h. Prämienzahlungen an das Zügspersonal für die Entdeckung missbräuchlicher Benützung von Generalabonnements Total

12,793

Zu l a d e r S.B.B.

B.'B.

abbezahlte Beträge

( Fr. 172,658. 42 (Güter) ,, 442. 91 (Gepäck) l ,, 617. 66 (Vieh)

2,172

,,

215,021. 78

3,748

,,

260,634.06

,, ,, ,,

354,776.40 14,907. 78 ') 50,667. 10

525

,296 3,296 5,934

5162) ,,

97 29,081

,,

77,700. -- a)

485. --3)

Fr. 1,147,911.11

') Dagegen haben die S. B. B. Fr. 15,253. 35 erhalten.

-) 359 Fälle wegen Austritt des Titulars aus der Firma ; 99 Fälle wegen Krankheit oder Todesfall ; 43 Fälle wegen dauernder Landesabwesenheit ; 7 Fälle wegen Umtausch gegen Firmenabonnements und 8 Fälle wegen Verhaftung des Titulars.

3 ) Diese Beträge fallen zu Lasten der am Generalabonnementstarif beteiligten Verwaltungen.

290

Anzahl neuer Geschäfte

291

IT. Betriebsdepartement.

a. Allgemeines.

1. Am 4. Januar haben wir den Beschluss gefasst, es seien für unsere G ü t e r w a g e n , welche anlässlich der Erdbebenkatastrophe in Messina zur B e f ö r d e r u n g von L i e b e s g a b e n n a c h S u d i t a l i e n gedient haben und von den italienischen Staatsbahnen nicht innerhalb den regulativmässigen Benützungsfristen zurückgegeben worden sind, k e i n e Wa g e n v e r s p ä t u n g s g e b ü h r e n zu b e r e c h n e n , nachdem auch die deutschen Bahnv erwaltungen gleiche Verfügungen getroffen hatten. Es sind seinerzeit für diese Wagen auch keine Mieten angerechnet worden.

2. Zur Ordnung des Geschäftsganges, nach Aufhebung der bisherigen Technikerkommission des schweizerischen Eisenbahnverbandes, haben wir am 7. Januar und am 21. Juni je ein R e g l e m e n t über die Organisation der K o n f e r e n z e n der O b e r m a s c h i n e n i n g e n i e u r e , sowie des O b e r b e t r i e b s c h e f s mit den B e t r i e b s c h e f s der K r e i s e genehmigt, und zwar vorläufig in provisorischer Weise.

3. Die V e r e i n b a r u n g mit der T h u n e r s e e b a h n über die provisorische Besorgung des Traktionsdienstes f ü r . d i e Bundesbahnzüge auf der Strecke Thun-Scherzligen samt Durchgang des Personals und R o l l m a t e r i a l s haben wir unterm 25. Februar zu den bisherigen Bedingungen um ein weiteres Jahr, d. h. bis 30. April 1911, v e r l ä n g e r t .

4. Vom 9. bis 11. März fand in Fiume die e u r o p ä i s c h e W a g e n b e i s t e l l u n g s k o n f e r e n z für den Sommerdienst 1910 statt. Diejenige für den Winterdienst 1910/11 ist vom 13. bis 17. Juni in Brüssel abgehalten worden. Wir waren an beiden Konferenzen vertreten.

5. Um den Rivierareisenden aus der Westsehweiz und weiterher, sowie vice versa, via Simplen das Umsteigen in Genua zu ersparen, haben wir bei den italienischen Staatsbahnen die D u r c h f ü h r u n g der Wagen der bestehenden Kurse ParisG e n u a u n d G e n f - G e n u a b i s u n d a b Ventimiglia v o r g e s c h l a g e n . Unsere bezüglichen Bemühungen sind indessen bis jetzt erfolglos geblieben ; die italienischen Staatsbahnen lehnten unsern Vorschlag namentlich mit der Begründung ab, dasss das Umrangieren der Wagen des Kurses Paris-Genua-Paris im Bahn-

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hofe Genua zu grosse Schwierigkeiten biete und die Wagen des Kurses Genf-Genua-Genf in Genua so lange Aufenthalte hätten, dass die Reisenden die Wagen sowieso verlassen zur Einnahme von Mahlzeiten. Wir werden die Ausdehnung der genannten Wagenkurse nicht aus den» Auge lassen.

6. Nachdem unsere n e u e n v i e r a c h s i g e n K r a n k e n w a g e n der Serie Dk4ü in B e t r i e b gese t z t worden sind, haben wir am 23. März t e c h n i s c h e V o r s c h r i f t e n Ü b e r die Beh a n d l u n g d i e s e r K r a n k e n w a g e n im Betriebe aufgestellt.

7. Es hat sich die Notwendigkeit gezeigt, die B e l e u c h t u n g der Züge am Tage auf g e w i s s e n T u n n e l s t r e c k e n anzuordnen, auch wenn deren Länge geringer ist als die im Fahrdienstreglement für die Beleuchtung vorgeschriebene von 1000 m. Wir haben daher am 23. März dem eidgenössischen Eisenbahndepartement beantragt, die betreffende Bestimmung in Art. l, Alinea 2, des Reglements über die Beleuchtung der Eisenbahnwagen vom 1. März 1905 dahin zu ergänzen, dass die Wagen mit elektrischer Beleuchtung und die mit Stichflamme anzündbaren Gaslampen auch tagsüber zu beleuchten seien, wenn die zwischen zwei oder drei aufeinanderfolgenden Stationen liegenden Tunnelstrecken zusammen annähernd 1000 m Länge ng ausmachen.

8. Die Verhandlungen zwischen dem Königlichen Eisenbahnzentralamt in Berlin und den schweizerischen Bundesbahnen namens des Wagen verbandes betreffend eine n e u e V e r e i n b a r u n g ü b e r d e n g e g e n s e i t i g e n G ü t e r w a g e n v e r k e h r , speziell auch für den Wagenverkehr D e u t s c h l a n d - F r a n k r e i c h im T r a n s i t d u r c h die S c h w e i z an Stelle der bisherigen Sonderabkommen mit den süddeutschen Bahnverwaltungen (Geschäftsbericht 1909, Seite 135, Ziff. 38) gelangten zum Abschlüsse. Die neuen Bestimmungen, welche gegenüber dem deutschen Vereinswagenübereinkommen für die schweizerischen Verwaltungen gewisse Vergünstigungen enthalten, sind in einem Zusatzübereinkommen zum deutsehen Vereinswagenübereinkommen niedergelegt. Dieses Zusatzübereinkommen ist seit Ì. April 1910 in Anwendung.

9. Am 5.April haben wir einen I. N a c h t r a g zum V e r trag mit der s c h w e i z e r i s c h e n P o s t v e r w a l t u n g vom 6 . N o v e m b e r 1903 b e t r e f f e n d d i e B
e z i e h u n g e n z u m P o s t d i e n s t e abgeschlossen. Mit diesem Nachtrag sind die Beziehungen unseres Kreises V mit dem Postdienste in gleicher Weise geregelt worden, wie für die übrigen vier Kreise. Der Nach-

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trag enthält überdies neue Bestimmungen über die Benützung der kombinierten Post- und Gepäckwagen der ehemaligen Gotthardbahn.

10. Unterm 22. April haben wir über die von der Kreisdirektion V nach den Normen der Bundesbahnen vorgeschlagene Klassifikation der Bahnhöfe und Stationen des K r e i s e s V Beschluss gefasst.

11. Wir haben am 22. April den Kreisdirektionen Weisung erteilt, die B a h n h ö f e und d i e j e n i g e n S t a t i o n e n , welche «inen wesentlichen F r e m d e n v e r k e h r aufweisen, zur Erleichterung der Orientierung mit O r t s k a r t e n zu v e r s e h e n und diese an möglichst günstigen Stellen zu plazieren. Wo keine geeigneten Ortskarten erhältlich sind, sollen Blätter der Siegfriedkarte l : 25,000 zur Verwendung kommen.

12. Die Verhandlungen mit der Königlichen Eisenbahndirektion Saarbrücken zur Erzielung einer neuen V e r e i n b a r u n g über die Wagenstellung durch die Bundesbahnen für die K o h l e n t r a n s p o r t e aus den S a a r g r u b e n nach der Schweiz und darüber hinaus an Stelle der bisherigen, gekündeten Verträge (Geschäftsbericht 1909, Seite 136, Ziff. 39) sind bis jetzt leider erfolglos geblieben. Infolgedessen konnten die für diesen Verkehr ausgeschiedenen schweizerischen Verbandskohlenwagen vom 1. Juli 1910 ab nicht mehr nach dem Saargebiet gesandt werden und sind daher vom genannten Zeitpunkt ab dem allgemeinen Verkehr wieder zugeteilt worden. Die Kohlenwagen der ehemaligen Gotthardbahn bleiben auf Grund des Vertrages vom Jahre 1885, welcher erst mit dem 31. Juli 1912 abläuft, noch bis zu diesem Zeitpunkte für die Kohlentransporte aus dem Saargebiet reserviert.

Unterm 9. Juni 1910 ist von der Königlichen Eisenbahndirektion Essen auch der zwischen dieser und der Direktion der ehemaligen Gotthardbahn bestehende Vertrag vom 11./l9. Oktober 1901 betreffend Wagenbestellung (280 Wagen) zu den Kohlen-, Koks- und Brikettstransporten aus dem Ruh r gebiet nach der Gotthardbahn und nach Italien, zufolge Gründung des deutschen Staatsbahnwagenverbandes, auf den 19. Oktober 1910 gekündigt worden.

Unsere Bemühungen bei der Königlichen Eisenbahndirektion Essen, diese ausschliesslich für den Kohlenverkehr erstellten und verwendeten Wagen ihrer bisherigen Bestimmung zu erhalten, waren bisher ebenfalls ohne Erfolg.

294

13. Nachdem die in den Lagerhäusern in Brunnen versuchsweise getroffene Einrichtung betreffend D e n a t u r i e r u n g und zollamtliche Behandlung von Futtermehlsendungen durch die Lagerhausverwaltung (Geschäftsbericht 1909, Seite 128, Ziff. 16) sich bewährt hat, haben wir, um den wiederholten Begehren aus Interessenkreisen entgegenzukommen, unterm 21. Juni beschlossen, es sei die bahnseitige Übernahme der Denaturierung von Futtermehl versuchsweise auf Reexpeditionssendungen (mit Ausschluss der direkten Sendungen) unter bestimmten Bedingungen auch auf die den S. B. B. gehörenden Grenzbahnhöfe und übrigen Lagerhäuser auszudehnen. Die Besorgung der Denaturierung durch die Warenempfänger oder deren Beauftragte nach Massgabe des grundsätzlichen Entscheides der Generaldirektion vom 23. April 1909 ist auch fernerhin zugelassen.

14. Durch Beschluss des schweizerischen Wagen verbände» ist die P o r r e n t r u y - B o n f o l - B a h n , welche bis i. Juli 1910 im Betriebe der schweizerischen Bundesbahnen stand und mit diesem Datum in den Betrieb der Saignelegier-Glovelier-Bahn überging, als M i t g l i e d d e s s c h w e i z e r i s c h e n W a g e n v e r b a n d e s aufgenommen worden.

15. Am 14. Juli ist eine neue V e r o r d n u n g des B u n d e s rates betreffend den Unterhalt des Rollmaterials der s c h w e i z e r i s c h e n H a u p t b a h n e n an Stelle der bisherigen vom 27. Oktober 1905 erschienen und am 1. August in Kraft getreten. Dieselbe stellt mit Rücksicht auf die Termine^ auf welche die vorschriftsmässigen Revisionen der Lokomotiven und Wagen stattzufinden haben, nicht mehr auf den Parcours der Fahrzeuge ab, sondern auf Dienstjahre; ferner wurden die innern Revisionen der Lokomotivkessel der Bundesbahnen und die nach Indienstsetzung solcher Kessel periodisch vorzunehmenden Druckproben den Organen der Bundesbahnen selbst übertragen, ohne Mitwirkung eines Delegierten der Aufsichtsbehörde. Wir haben am 16. November an unsere Kreisdirektionen eine einheitliche Anweisung über diese Kontrolle der Lokomotivkessel erlassen. Durch diese neuen Bestimmungen ist der Geschäftsgang wesentlich vereinfacht worden.

16. Das eidgenössische Eisenbahndepartement hat am 4. August das noch vom ehemaligen Verband schweizerischer Eisenbahnen aufgestellte neue R e g l e m e n t b e t r e f f e n d die
A n s t e l l u n g , die dienstliche A u s b i l d u n g und die P r ü f u n g des Bet r i e b ä p e r s o n a l s genehmigt. Die Inkraftsetzung des Regleraentsr welches gegenüber den bishei'igen Vorschriften erweiterte Bestimmungen .über die Bedingungen für die Aufnahme in den Eisenbahn-

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dienst, die Anstellung, die Anforderungen und die Beförderungen, sowie über die Belehrung und periodische Prüfung des Betriebspersonals enthält, ist auf den 1. Januar 1911 festgesetzt worden.

17. Auf Grund des vorgenannten Réglementes haben wir unterm 4. November folgende neue einheitliche Vorschriften erlassen : a . V o r s c h r i f t e n b e t r e f f e n d d i e A u f n a h m e u n d Verwendung von Lehrlingen für den Stations dienst und b. V o r s c h r i f t e n b e t r e f f e n d die Aufnahme u n d V e r w e n d u n g von Lehrlingen für den Zugsdienst.

Diese Vorschriften sind ebenfalls auf 1. Januar 1911 in Kraft getreten.

18. Der Bundesrat hat auf ein Gesuch des schweizerischen Wagenverbandes in Anwendung von Art. 10 des Bundesgesetzes betreffend die Arbeitszeit beim Betriebe der Eisenbahnen und anderer Transportanstalten vom 19. Dezember 1902 mit Beschluss vom 15. und 20. August a u s n a h m s w e i s e A n o r d n u n g e n für den H e r b s t v e r k e h r , d.h. für die Zeit vom 1.September bis 15. November, den eidgenössischen Bettag ausgenommen, bewilligt, wie sie schon in den Vorjahren gewährt worden sind.

Der Herbstverkehr hat sich in geordneter Weise abgewickelt.

.Wagenmangel hat sich im allgemeinen nicht eingestellt.

19. Mit Beschluss vom 15. August hat der Bundesrat auf unser Gesuch hin in Anwendung von Art. 10 des Arbeitsgesetzes vom 19. Dezember 1902 v e r s u c h s w e i s e b e w i l l i g t , auf der Route Lindau-Romanshorn und umgekehrt an den S o n n t a g e n in der Zeit vom 4. September bis 18. Dezember, den Bettag ausgenommen, G ü t e r w a g e n in g e w ö h n l i c h e r F r a c h t n a c h B e d a r f au t r a j e k t i e r e n und ferner in der Richtung R o m a n s h o r n - G e n f , sowie bei Bedarf auch in umgekehrter Richtung einen direkten G ü t e r z u g a u s z u f ü h r e n .

Diese Massnahmen hatten den Zweck, Wagenstauungen über den Sonntag in den Bahnhöfen Lindau und Romanshorn während des starken Herbstverkehrs zu vermeiden.

20. Infolge A u s b r u c h s der C h o l e r a in R u s s l a n d , S ü d i t a l i e n und U n g a r n hat der schweizerische Bundesrat mit Beschluss vom 24. August die bundesrätliche Verordnung vom 30. Dezember 1899/4. Februar 1908 über die Hassnahmen zum Schutze gegen die Cholera und die Pest, soweit sie die Ver-

296 kehrsanstalten, den Personen-, den Gepäck- und den Warenverkehr betreifen, vorerst teilweise und dann mit ßeschluss vom 3. September mit einigen Einschränkungen im ganzen Umfange in Vollziehung gesetzt.

21. Unterm 25. August hat sich die schweizerische Oberzolldirektion auf unser Gesuch hin bereit erklärt, an den in der Anlage XI des schweizerischen Transportreglements aufgeführten k a n t o n a l e n Feiertagen auf unsern G r e n z s t a t i o n e n Genf, Bouveret, Brig, Domodossola, Verrières, Pruntrut, Basel S. B. B., Basel-St. Johann, Schaffhausen, Waldshut, Romanshorn, St. Margrethen, Buchs, Chiasso und Luino (für 9 italienische Feiertage) E i l g u t u n d F r a c h t g u t i n W a g e n l a d u n g e n u n d t e i l w e i s e auch S t ü c k g ü t e r z o l l a m t l i c h a b z u f e r t i g e n .

Diese im Interesse des Verkehrs gewährten Erleichterungen sind am 16. September in Vollziehung gesetzt worden.

22. Mit Beschluss vom 9. September haben wir in unserer Eigenschaft als geschäftsleitende Verwaltung des schweizerischen Wagenverbandes d i e S t a t i o n e n d e r B o d e n s e e - T o g g e n burgbahn und der Rickenbahn dem Repartitionsb e z i r k St. G a l l e n z u g e t e i l t .

23. Am 21. September haben wir ein e i n h e i t l i c h e s S c h e m a f ü r V e r t r ä g e ü b e r A n l a g e und B e n u t z u n g von n o r m a l s p u r i g e n V e r b i n d u n g s g e l e i s e n aufgestellt und für dessen Einführung auf dem ganzen Netze der Bundesbahnen am 4. Oktober den Kreisdirektionen die notwendigen einheitlichen Weisungen erteilt.

21. Mit der Direktion der schweizerischen Seethalbahn in Hochdorf ist infolge Einführung des elektrischen Betriebes auf dieser Linie unterm 24. September ein neuer V e r t r a g abgeschlossen worden b e t r e f f e n d d i e D u r c h f ü h r u n g d e r p e r s o n e n f ü h r e n d e n Züge der S e e t h a l bah n n a c h und ab L u z e r n a u f der S t r e c k e E m m e n b r ü c k e - L u z e r n . Gernäss diesem Vertrage, durch welchen derjenige vom 8. März 1904 (Geschäftsbericht 1904, Seite 114, Ziffer 4) ersetzt wird, übernehmen die schweizerischen Bundesbahnen mit dem auf 1. Oktober begonnenen elektrischen Betrieb auf der Seethalbahn die Besorgung des Traktionsdienstes der genannten Seethalbahnzüge auf der Strecke Emmenbrücke-Luzern. Die
Seethalbahn besorgt dabei mit ihrem Personal den Zugsdienst und stellt die erforderlichen Personen- und Gepäckwagen. Die beiderseitigen Leistungen werden wettgeschlagen. Sämtliche Einnahmen aus diesem Verkehr auf der Strecke Emmenbrücke-Luzern gehören wie bisher den Bundesbahnen.

297 25. Auf Grund einer internationalen Vereinbarung vom Jahre 1903 werden alle Leistungen der Personen- und Gepäckwagen, welche in internationalen Kursen laufen, inklusive Verstärkungswagen, dem Naturalausgleich unterstellt unter Zugrundelegung des Achskilometers als Einheit der Ausgleichung der Wagenleistungen (Geschäftsbericht 1903, 8. 100, Ziff. 5). In dieser Vereinbarung (Triester Bestimmungen) ist vorgesehen, dass, falls eine Verwaltung sich an der Wagenbeistellung während eines Zeitraumes von 3 Jahren nicht in entsprechendem Masse beteiligt, die Guthaben besitzende Verwaltung berechtigt ist, Barzahlung des Überschusses an Wagenleistungen zum Satze von 1,25 Pfennig für den Achskilometer zu verlangen. Bis Ende April 1910 betrug nun die aus dem direkten Personen- und Gepäckwagen verkehr herrührende W a g e n l e i s t u n g s s c h u l d der i t a l i e n i s c h e n S t a a t s b a h n e n an die Bundesbahnen 22,712,419 Achskilometer, weil die genannte Verwaltung mangels geeigneten Materials mit der Wagenstellung seit Jahren erheblich im Ruckstande geblieben war. In Anwendung der obenerwähnten Bestimmung haben wir die italienischen Staatsbahnen veranlagst, von ihrer Wagenleistungsschuld 20,000,000 Achskilometer mit Mk. 250,000 in zwei Terminen (1. Oktober 1910 und 1. Oktober 1911) in bar zu begleichen. Die erste Rate von Mk. 125,000 ist den Bundesbahnen in der Wagenabrechnung pro September 1910 vergütet worden.

26. Die. G o t t h a r d b a h n g e s e l l s e h a f t in Liquidation s c h u l d e t e auf Grund der in Ziffer 25 angeführten ,,Triester Bestimmungen" den Bundesbahnen auf den 30. April 1909, d. h.

auf den Zeitpunkt des Überganges der Gotthardbahn an den Bund, im N a t u r a l a u s g l e i c h f ü r d i e W a g e n b e i s t e l l u n g i m internation alenPersone n-undGepäck wagenverkehr den Betrag von 6,925,708 Wagenachskilometern. Die Gotthardbahngesellsehaft in Liquidation hat den Bundesbahnen diese Schuld in bar zum Satze von 1,25 Pfennig pro Achskilometer, d. h. mit Fr. 108,214. 19 im Oktober 1910 vergütet.

27. In der Sitzung unseres Verwaltungsrates vom 26. September 1908 ist bei Anlass der Beratungen unseres Berichtes vom 4. September 1908 über die Verminderung der Ausgaben bei den Bundesbahnen vom Berichterstatter der ständigen Kommission u. a.

die E i n f ü h r u n g
der P e r r o n s p e r r e angeregt worden.

Wir haben die Angelegenheit sowohl in bautechniseher als in betriebstechnischer und finanzieller Beziehung eingehend geprüft. Wir haben auch bei unsern deutschen Nachbarbahnen über die von diesen gemachten Erfahrungen in der Durchführung der

298

Perronsperre Erkundigungen eingezogen und haben dieselben angefragt über die durch die Perronsperre eingetretenen Erleichterungen in der Abfertigung der Züge auf den Stationen, sowie in der Bedienung derselben während der Fahrt (Billetkontrolle), ob und welche Verbesserungen eingetreten seien hinsichtlich der missbräuchlichen Verwendung von Fahrtausweisen, wie sich das Verhältnis in der Zahl des mit der Kontrolle der Fahrtausweise auf den Bahnhöfen und Stationen und in den Zügen betrauten Personals vor und nach der Einführung der Bahnsteigsperre stelle, ob durch die Einführung der Bahnsteigsperre finanziell im ganzen bis jetzt eine Mehr- oder Minderbelastung entstanden sei, und besonders auch über die Einnahmen aus dem Verkauf von Perron karten.

An Hand des gesammelten Materials und der angestellten Untersuchungen über die Vorteile und Nachteile der Einführung der Perronsperre im Betrieb der Bundesbahnen haben wir dem Verwaltungsrate unterm 10. September eingehend Bericht erstattet, aus welchem wir nachstehend das Wesentliche mitteilen: ,,Aus den Berichterstattungen der badischen, bayerischen und württembergischen Staatsbahnen, sowie der Reichseisenbahnen in Elsass-Lothringen ergibt sich in erster Linie, und es trifft das auch für die preussischen Staatsbahnen zu, dass die Einführung der Perronsperre auf den deutschen Bahnen nicht wie jetzt bei uns unter dem Gesichtspunkte von Sparmassnahmen zur Behandlung gekommen ist, sondern dass die durch die Einrichtung des Wagenmaterials bedingte betriebsgefährliche Art der Billetkontrolle in den Zügen ausschlaggebend war; durch die Verlegung der Billetkontrolle aus den auf diesen Bahnen heute noch zum grössten Teil aus Coupé-Wagen mit Seitentüren und ohne inneren Durchgang gebildeten Zügen auf die Stationen wollte man nämlich das Zugspersonal vor den grossen Gefahren schützen, denen diese Bediensteten beim Begehen der seitlichen Trittbretter der Wagen und beim öffnen der Seitentüren während der Fahrt beständig ausgesetzt waren und welche auch für die Reisenden selbst bestanden haben. In dieser Hinsicht hat die Perronsperre die an sie gestellten Erwartungen bei den deutschen Bahnen erfüllt, während sie dort, als Sparmassnahme betrachtet, laut den Berichten keinen Erfolg hatte, namentlich wenn den regelmässigen Ausgaben auch noch Zins und Amortisation der
besondern festen Anlagen auf Bahnhöfen und Stationen zugerechnet werden.

,,Die ebengenannten besondern Gefahren für Zugspersonal und Reisende bei der Billetkontrolle spielen bei den schweizerischen Bundesbahnen keine Rolle, weil das ganze Personenwagenmaterial

299

mit innerrn Durchgang, wie es übrigens schon das Eisenbahngesetz vom 23. Dezember 1872 vorschreibt, versehen ist und weil fremde Coupé-Wagen bei uns nur ausnahmsweise in Züge eingestellt und , dann besondere Vorkehren hinsichtlich der Billetkontrolle getroffen werden. Es ist also zu prüfen, ob andere Grilnde vorhanden sind, welche zur Einführung der Perronsperre nach deutschem Muster in unserm Betriebe führen könnten, um damit gleichzeitig einen Einnahmenüberschuss zu erzielen. Wir lassen zu diesem Zwecke die nähere Betrachtung der mit der P e r r o n sperre v e r b u n d e n e n wesentlichsten Vorteile und N a c h t e i l e hier folgen: I.

TjAls ein unbestrittener und wichtiger Vorteil der Perronsperre ist zu betonen d i e B n t l a s t u n g d e r E i n s t e i g e p l ä t z e auf den Bahnhöfen und Stationen von Nichtreisenden, wodurch filr das Zugsabfertigungspersonal der Dienst wesentlich erleichtert und beschleunigt und ferner im ganzen die Betriebssicherheit gehoben wird. Diese Entlastung der Einsteigplätze wird dadurch erreicht, dass alle Zugänge zu denselben in geeigneter Weise durch feste kontinuierliche Schranken abgeschlossen, bei den besonders eingerichteten Durchgängen Billetkontrolleure aufgestellt und nur diejenigen Personen ein- und ausgelassen werden, welche mit einem gültigen Fahrausweis oder mit einer sogenannten Perronkarte versehen sind. Dieses System sichert, wie die Erfahrungen auf den deutschen Bahnen zeigen, ausreichend gegen die Überlastung der Perrons und Einsteigplätze durch Nichtreisende, weil der Preis von 10 Pfennig für die Perronkarte genügt, um einen grössern Andrang abzuhalten. Beigefügt muas aber werden, dass dieses System auch gewisse Belästigungen mit sich bringt und zwar in erster Linie für die Reisenden selbst, wenn sie, mit Handgepäck belastet, beim Gang zum oder vom Zuge an der Sperre zum Kontrollieren des Fahr billets angehalten werden.

Dadurch entstehen auch, namentlich bei grösserem Reisendenandrang, leicht unangenehme Stauungen, welche bei ankommenden Zügen sich rückwärts bis auf die Perrons erstrecken und auf diese Weise die Dienstabwicklung beeinträchtigen können, während sich bei offenen Bahnhöfen und Stationen in allen Fällen die Perrons ungehindert und somit schneller entleeren. Im weiteren muss in Betracht gezogen werden, dass solche Absperrmassnahmen im .allgemeinen beim Publikum nicht beliebt sind und es ist nicht ausgeschlossen, dass unsere schweizerische Bevölkerung sie weniger leicht ertragen würde, als das in Deutschland der Fall zu sein scheint.

300

II.

,,Die P e r r o n k a r t e n können auf den Stationen von jedermann, und da sie jetzt meistens durch Automaten abgegeben werden, auch in beliebiger Anzahl gekauft werden. An der Hand der in diesem Berichte angegebenen Erträgnisse auf den süddeutschen Grenzbahnen im Jahre 1907 haben wir die für die Bundesbahnen resultierenden voraussichtlichen Einnahmen für Perronkaiien nachfolgend ermittelt unter der Voraussetzung, dass der Preis einer Perronkarte auf 10 Centimes festgesetzt würde.

Im Jahre 1907 war die Betriebslänge der Bundesbahnen 2739 Kilometer und die Zahl der beförderten Personen betrug 73,625,836. Es ergibt sich somit folgende Kechnung: im Vergleich mit Bayern im Vergleich mit Baden im Vergleich mit Württemberg . . . .

im Vergleich mit ElsassLothringen . . .

oder im Durchschnitt

205,702 X 73,625,836 : 73,259,163 = 206,731 Mark 141,341 X 73,625,836 : 47,797,590=217,717 ,, 90,000 X 73,625,836 : 51,008,165 = 129,907 ,, 107,897 X 73,625,836 : 41,790,790= 190,090 ,,

. 544,940 X 73,625,836 : 213,855,708= 187,611 Mark

,,Vorausgesetzt, dass sich die Verhältnisse bei uns ebenso günstig gestalten würden, wie bei den süddeutschen Grenzbahnen, wäre bei vollständiger Durchführung und unter Voraussetzung der 10 Centimes-Perronkarte auf eine Einnahme von zirka Fr. 220,000 im Jahre aus dem Verkauf von Perronkarten zu rechnen.

III.

,,Ein weiterer wesentlicher Punkt betrifft die Einwirkung der Perronsperre auf die B i l l e t k o n t r o l l e . Diese ist nicht nur an und für sich ins Auge zu fassen, sondern es ist auch die Frage zu prüfen, ob bei derselben Ersparnisse erzielt werden könnten. Wenn die Billetkontrolle, wie sie jetzt bei uns besteht, aus den Zügen weggenommen und an die Sperren auf den Bahnhöfen und Stationen verlegt wird und wenn, wie das auch auf den deutsehen Bahnen sich als notwendig herausgestellt hat, in den Zügen durch besonderes Kontrollpersonal häufige Nachrevisionen vorgenommen werden, so kann die Zuverlässigkeit der Billetkontrolle nur gewinnen. Es wird auch der jetzt vorhandene Übelstand verschwinden, dass bei kleinen Stationsdistanzen und ausserordentlichem Reisendenandrang das Zugspersonal die Billetkontrolle häufig nicht ordnungsgemäss erledigen kann und so Nichtzahler durchkommen. Die daherigen Wirkungen können für die Einnahmen aus dem Reisendenverkehr nur günstige sein.

30t ,,Anders gestaltet sich die Sachlage hinsichtlich des erforderlichen Personalbestandes, beziehungsweise der Kosten für die Durchführung. Wohl kann im ganzen eine Verminderung des Zugsbegleitungspersonals und an einzelnen Stellen auch des Perronttberwachungspersonals eintreten; erheblich bedeutender wird aber die Personalvermehrung, beziehungsweise die Kostenzunahme sein für das erforderliche Kontrollpersonal an den Perronsperren und für die Nachrevisionen in den Zügen. Bestimmte Zahlen lassen sich dafür nicht angeben und auch aus den Erfahrungen auf den deutschen Bahnen deshalb nicht ableiten, weil die rnassgebenden Fahrdienstvorschriften verschieden sind und weil auch die andersgearteten lokalen Verkehrs- und Betriebsverhältnisse einwirken.

Dem Zugsbegleitungspersonal liegen ausser der Billetkontrolle noch eine Reihe anderer Funktionen ob, wie die Aufrechterhaltung der Wagenklassendisziplin und der Ordnung im Zuge, die Dienstleistungen bei den Zugshalten nebst Öffnen und Schliessen der Wagentüren, die Beobachtung der Signale. Die Fahrdienstvorschriften betreffend die Bedienung der Schnell- und Personenzüge lassen in Deutschland den Bahnverwaltungen mehr Spielraum als bei uns. Diesbezüglich schreibt die deutsche Eisenbahnbau- und Betriebsordnung in § 63 vor : ,,Die Züge sind mindestens mit einem begleitenden Beamten zu besetzen". Art. 30 des allgemeinen Reglements über den Fahrdienst auf ein- und doppelspurigen Normalbahnen der Schweiz enthält dagegen folgende Bestimmung: ,,Mit Bezug auf die Besorgung des Dienstes in den Personen- und Gepäckwagen ist das Zugspersonal im Minimum so zu bemessen, dass auf je 10 Personen- und Gepäckwagenachsen ein Mann kommt, wobei leer zu transportierendes Material nicht mitgerechnet wird.

Bei Schnell- und stark frequentierten Personenzügen soll der Zugführer weder zum BilletUontrolldienst noch aum Gepäckdienst verwendet werden". Nicht unerwähnt wollen wir lassen, dass wir, auch abgesehen von der Perronsperre, eine Revision dieser Vorschriften anstreben.

,,Aus diesen Darlegungen, aus den gemachten Erhebungen und aus den praktischen Erfahrungen im Betriebe ergibt sich, dass, wie schon gesagt, wohl eine gewisse Personalverminderung erreicht werden kann, dass aber die notwendigen Mehraufwendungen für das erforderliche KontrollpersonaV'.; viel erheblicher sein müssten und, mässig geschätzt, den oben angegebenen Ertrag aus den Perronkarten aufzehren würden.

IV.

,,Die m i s s b r ä u c h l i c h e V e r w e n d u n g v o n F a h r a u s w e i s e n ist eine Erscheinung, die beiden Systemen anhaftet;

302 s kann aber nicht genau festgestellt werden, ob die von gewissen Reisenden praktizierten Missbräuche verschiedener Art bei der im Betriebe der Bundesbahnen jetzt bestehenden Billetkontrolle bedeutender sind, oder bei der deutschen Perronsperre; jedenfalls kann dem letztern System in dieser Beziehung kein unbestrittener Vorzug eingeräumt werden und das noch umso weniger, wenn unter der Voraussetzung der schweizerischen Perronsperre die hier vorhandenen besondern Verhältnisse betrachtet werden, welche Missbräuche zu begünstigen geeignet sind. Wir meinen die lOtägige Gültigkeitsdauer der Retourbillette und die bestehenden Vorschriften über die Ahndung der Inhaber von ungültigen Billetten. Hinsichtlich der lOtägigen Retourbillette ist zu sagen, dass ein Fahrausweis, der so lange in den Händen der Reisenden bleibt und mit dem die Fahrt auf beliebigen Stationen ohne Förmlichkeit unterbrochen werden kann, sich für Missbräuche viel besser eignet als die deutsche Fahrkarte, welche sowohl für die einfache Fahrt, wie auch für die Hin- und Rückfahrt (Doppelkarten, die für gewisse Relationen zur Ausgabe gelangen) eine Gültigkeitsdauer von nur 4 Tagen haben und bei denen für jede Fahrt nur eine einmalige Fahrtunterbrechung, allerdings ohne Förmlichkeit, erfolgen kann. Was die Verfolgung der Inhaber von ungültigen Billetten anbetrifft, so schreibt § 15 des Betriebsreglements des Vereins deutscher Eisenbahn Verwaltungen folgendes vor: ,,Ein Reisender, der keine gültige Fahrkarte vorweisen kann, hat für die von ihm zurückgelegte Strecke, wenn aber die Zugangsstation nicht sofort unzweifelhaft nachgewiesen wird, für die ganze vom Zug zurückgelegte Strecke das Doppelte des Fahrpreises, mindestens jedoch 6 Mark, zu entrichten. Dieser Betrag ist auch zu zahlen, wenn sich der Zug noch nicht in Bewegung gesetzt hat. Wer unaufgefordert dem Schaffner oder Zugführer meldet, dass er keine Fahrkarte habe lösen können, hat einen Zusehlag von l Mark zu dem tarifmässigen Preise, jedoch nicht mehr als das Doppelte dieses Preises zu bezahlen.

Der Reisende, der die sofortige Zahlung verweigert, kann ausgesetzt werden. Der Ausgesetzte hat keinen Anspruch darauf, dass ihm sein Reisegepäck auf einer andern als der Bestimmungsstation zur Verfügung gestellt wird.

,,Dagegen enthält § 15 des Transportreglements der schweizerischen
Bisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen folgende Vorschrift: ,,Wer ohne Billet oder mit einem ungültigen Billet oder wer in einer höhern Klasse als derjenigen, auf welche sein Fahrtausweis lautet, betroffen wird, bezahlt neben der betreffenden tarifmässigen Taxe, beziehungsweise neben dem Taxunterschied «ine Zuschlagstaxe, welche ohne Rücksicht auf die benutzte Wagen-

303

klasse oder auf den Preis und die Gattung des Billets 50 Cts.

-beträgt".

Es ist noch darauf hinzuweisen, dass die Perronkarten, die, wie schon gesagt, in beliebiger Zahl gekauft werden können, in Verbindung mit dem Fahrtausweis die Miss brauch e namentlich dann begünstigen, wenn die Nachrevision in den Zügen nicht intensiv gehandhabt wird, was aber nur wieder mit einem zahlreichen Kontrollpersonal möglich ist.

V.

,,Die baulichen E i n r i c h t u n g e n , welche die Einführung der Perronsperre .notwendig machen würde, sind sehr bedeutend, weil sämtliche Bahnhöfe und Stationen mit den erforderlichen Abschrankungen und Absperrungen versehen werden müssten.

Die mutmassliche Ausgabe haben wir auf 2 bis 3 Millionen Franken berechnet, und dieser Betrag ist für die Verhältnisse auf den Bundesbahnen deshalb nicht übersetzt, weil wegen der teilweise sehr beschränkten Platzverhältnisse der Perrons und der in der Nähe von Aufnahmsgebäuden die Geleise à niveau kreuzenden öffentlichen Strassen, sowie wegen der auf vielen Stationen an die Aufnahmsgebäude direkt anschliessenden Güterdienstanlagen die für die Durchführung der Sperre erforderlichen ·Einrichtungen verteuert werden, oder aber es müsste für die Billetkontrolle ein um so zahlreicheres Personal in Dienst gestellt werden.

VI.

,,Aus der -vorstehenden Darstellung ergibt sich, dass die Einführung der Perronsperre auf den schweizerischen Bundesbahnen wohl für die Entlastung der Einsteigplätze und Perrons auf den Bahnhöfen und Stationen und die damit zusammenhängende Hebung der Betriebssicherheit eine zweckmässige Einrichtung ist, dass sie sich aber vom Standpunkte der Sparmassnahmen aus nicht ·empfiehlt.

,,Immerhin sind wir der Ansicht, dass die Durchführung der Sperre in grösseren Bahnhöfen bei gewissen Anlässen mit ausnahmsweisem Verkehrsandrang, und in diesen Fällen auch auf kleineren Stationen, eine zweckmässige Massregel ist, ohne dass aber die Ausgabe von Perronkarten damit verbunden, dass also Jediglich die Abhaltung der Nichtreisenden von den Einsteigplätzen damit bezweckt wird. In diesem Sinne ist die Sperre bisher schon mehrfach praktisch erprobt worden, so in letzter Zeit bei Anlass des Gordon-Bennett-Wettfliegens im Bahnhof Zürich und .auf den Stationen Altstetten und Schlieren, ferner im Bahnhofe Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. III.

22

304

Bern anlässlich des letzten eidgenössischen Schützenfestes und im Bahnhofe Lausanne bei der schweizerischen landwirtschaftlichen Ausstellung. Hierfür ist auch die gesetzliche Grundlage bereit» gegeben, indem der § 13 des Transportreglementes vom 1. Januar 1894 vorschreibt, dass der Zutritt in die Einsteighalle oder auf die Trottoirs der Bahn nur denjenigen Personen gestattet ist, welche mit Fahrbilletten versehen sind, und der § 15 bestimmt,, dass beim Eintritt in den Wartsaal, beim Austritt aus demselben in die Einstieghalle, sowie beim Einsteigen in den Wagen die Billette auf Verlangen vorzuzeigen sind."

Gestutzt auf diese Darlegungen hat uns der Verwaltungsrat in seiner Sitzung vom 30. September ermächtigt im Sinne der Schlussfolgerungen in Ziffer VI des Berichts vorzugehen.

28. Am 11. Oktober ist auf der f r a n z ö s i s c h e n N o r d bahn ein Streik der E i s e n b a h n b e d i e n s t e t e n ausgeb r o c h e n , welcher sich in der Folge auch auf die französischen Staatsbahneu (inklusive ehemaliges Netz der Ouest) und auf die Paris-Lyon-Mittelmeerbahn ausdehnte und bis gegen Ende Oktoberdauerte. Der Streik erhielt für die schweizerischen Bundesbahnen deshalb vermehrte Bedeutung, weil auch die Angestellten desBahnhofes Genf-Cornavin zu 2/3 in Ausstand traten. Es wurden im Benehmen mit dem schweizerischen Eisenbahndepartement die nötigen Massnahmen für die Aufrechterhaltung des Zugsverkehrs der S. B. B. nach und von Genf getroffen. Auch die Züge der.

P. L. M. nach und ab Genf, Divonne, Pontarlier und Delle verkehrten normal. Beifügen wollen wir noch, dass wegen des Streiks auf den französischen Linien die indisch-englische Post (malle des Indes) am 13./16. Oktober per Extrazug via Mailand-Chiasso-BaselStrassburg-Brüssel-Ostende-Dover beziehungsweise umgekehrt befördert worden ist.

29. Auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Simplontunnel (1. Juni 1906) wurde mit der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn in Paris eine Vereinbarung getroffen, wonach die gegenseitigen Leistungen, der zwischen beiden Verwaltungen regelmässig kursierenden Personen- und Gepäckwagen in Natura zu begleichen sind. Unterm 18. Oktober haben wir sodann mit der genannten französischen Verwaltung des weitern vereinbart, dass vom 1. Januar 1911 abin diesen N a t u r al a u s g l e i c h a u c h d i e L e i s t u n g e n d e r in den Pilgerextrazügen F r a n k r e i c h - S c h w e i z - F r a n k reich verkehrenden Personen- und Gepäckwagen e i n z u b e z i e h e n sind.

305

30. Für G e t r e i d e - und B a u m w o l l t r a n s p o r te ab den i t a l i e n i s c h e n Häfen G e n u a und Venedig nach der S c h w e i z haben wir im Monat November den italienischen Staatsbahnen wie in früheren Jahren wieder 100 offene, für die erwähnten Transporte besonders eingerichtete und entsprechend affichierte Güterwagen mietweise abgegeben. Die italienischen Staatsbahnen haben uns diese Wagen aber schon auf den 20. Dezember wieder zurückgegeben, da sie derselben nicht mehr bedürfen.

31. Am 30. November/l. Dezember ist in Wiesbaden die e u r o p ä i s c h e F a h r p l a n k o n f e r e n z für den Sommerdienst 1911 abgehalten worden, an welcher wir vertreten waren.

32. Wir haben am 16. Dezember beschlossen, das V e r z e i c h n i s u n d d i e K a r t e d e r T e l e g r a p h e n - u n d Telephonstationen der schweizerischen Eisenbahnen neu h e r a u s z u g e b e n , weil die letzte Auflage vom Jahre 1897 den neuen Verhältnissen nicht mehr entspricht und vieler Ergänzungen bedarf.

33. Am 19. Dezember ist eine neue b u n d e s r ä t l i c h e V e r o r d n u n g erlassen worden b e t r e f f e n d die S c h i f f a h r t konzessionierter Unternehmungen auf schweizer i s c h e n G e w ä s s e r n ; durch dieselbe ist die bisherige Verordnung betreffend den Bau und Betrieb von Dampfschiffen und andern mit Motoren versehenen Schiffen auf den schweizerischen Gewässern vom 18. Februar 1896 aufgehoben und ersetzt worden.

Die neue Verordnung ist am 1. Januar 1911 in Kraft getreten.

34. Die N o r m a l i e n f ü r K o l l m a t e r i a l haben im Jahre 1910 eine weitere Ausbildung erfahren.

35. An die s c h w e i z e r i s c h e S t u d i e n k o m m i s s i o n für e l e k t r i s c h e n B a h n b e t r i e b haben wir für 1910 nur den ordentlichen Beitrag von Fr. 500 bezahlt, weil der Stand ihr*er finanziellen Mittel keine ausserord entlichen Beiträge erforderte.

Wir hatten im ganzen Fr. 10,000 in unser Budget aufgenommen, wie auch für 1911. Der Mitgliederbestand (Behörden, Verbände und Firmen) betrug auch auf Ende 1910 wieder 22. Wie wir im letzten Jahre mitteilten, mussten auf Grund der reduzierten fahrdienstlichen Grundlagen für die elektrische Traktion der Kreise V und II die Projekte umgearbeitet werden, was sich in die Länge zog, so dass der Abschluss der Arbeiten der Kommission erst im Jahre 1911 möglich sein wird.

,306

36. Die Zahl der pro 1910 an Beamte, Angestellte und Arbeiter der Bundesbahnen, sowie an deren Familienangehörige von der Generaldirektion und den Kreisdirektionen abgegebenen F r e if a h r t s c h e i n e für e i n z e l n e F a h r t e n beträgt 358,184 gegenüber 357,801 Freifahrtscheinen, welche im Jahre 1909 verabfolgt worden sind.

37. Der Fremdenverkehr des Berichtsjahres kann trotz der ungünstigen Witterung, welche fast den ganzen Sommer hindurch andauerte, als ein guter bezeichnet werden. In besonders grosser Zahl sind dieses Jahr die Wintertouristen und Sportsleute eingerückt, weil der schöne Winter dem Sportsleben sehr günstig war.

An ausserordentlichen Anlässen, welche besondere Betriebsmassnahmen nötig machten, sind zu nennen : Der internationale Bisenbahnkongress in Bern, das eidgenössische Schützenfest in Bern, die landwirtschaftliche Ausstellung in Lausanne, sowie die Besammlung und der Rücktransport der zu den Herbstübungen einberufenen Truppen. Der Zugsverkehr hat sich im allgemeinen ohne erhebliche Störungen abgewickelt. Die Zugsverspätungen haben sich gegenüber 1909 etwas vermehrt; in der Hauptsache ist dies auf die erhebliche Verkehrszunahme zurückzuführen.

Immerhin kann die Abwicklung des Zugsverkehrs als normal bezeichnet werden.

38. Die Studien betreffend A u s f ü h r u n g des A r t . 44 des R ü c k k a u f s g e s e t z e s (Eisenbahnschulen) sind noch nicht abgeschlossen und daher die bezüglichen Postulate der Bundesversammlung noch nicht erledigt.

b. Expeditions- und Zugsdienst.

1. Die auf 1. Mai 1909 durchgeführten Zugsreduktionen wurden für das ganze Jahr 1910 beibehalten. Daraus ergibt sich eine Gesamtminderleistung im Personenzugsverkehr der Kreise I--IV von total 146,316 Zugskilometern für das ganze Jahr 1910 gegenüber 1909.

Die Gesamtleistungen des Kreises V betragen vom 1. Januar bis 31. Dezember 1910 zusammen 2,838,610 Zugskilometer.

Der miti. Mai 1910 in Kraft getretene Sommerfahrplan hatte namentlich infolge Umgestaltung des Fahrplanes auf dem Netze des Kreises V eine Zugsvermehrung zur Folge, woraus sich nebst einigen auf 1. Oktober 1910 eingeführten weiteren Verbesserungen für die Zeit vom 1. Mai bis 31. Dezember 1910 gegenüber der

307

gleichen Periode 1909 für die Kreise I--V eine Mehrleistung von 153,209 Zugskilometern ergibt;, hievon entfallen auf die am 1. Oktober 1910 eröffnete Rickenlinie Wattwil-Uznach, sowie für daherige neue Zugsleistungen auf der Toggenburgbahn und der Strecke Uznach- Rapperswil 37,416 Zugskilometer.

c. Telegraphendienst und elektrische Anlagen.

1. Im Einverständais mit dem eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartement ist auf der S t a t i o n Z i e g e l b r ü c k e ein Aufgabebureau für den öffentlichen Telegraphendienst eingerichtet worden.

2. Am 3. August haben wir drei N o r m a l i e n b l ä t t e r für elektrische Streckenblockeinrichtungen genehmigt und unsern Kreisdirektionen zum Vollzuge mitgeteilt.

d. Fahr- und Werkstättedienst.

1. Im Berichtsjahre haben folgende R o l l m a t e r i a lve rg e b u n g e n stattgefunden : An die Schweiz. Lokomotiv- und Maschinenfabrik Winterthur: Mit Vertrag vom 12. April: 16 Heissdampf-Zwillings-Tenderlokomotiven der Serie Ebs/5.

10 35 10 50

An die Schweiz. Industriegesellschaft Neuhausen: Mit Vertrag vom 21. Juni: dreiachsige Personenwagen der Serie AB3Ü ; ,, ,, ,, ,, C3; ,, Gepäckwagen ., ,, F3ü; offene Güterwagen ., ., M e ;

An die Schweiz. Wagonsfabrik A. G. Schlieren : Mit Vertrag vom 21. Juni : 45 dreiachsige Personenwagen der Serie C3ü8 ; fi" O ·t Y> 11 T) " An die Werkstätte S. B. B. Ölten : 70 gedeckte Güterwagen der Serie J2d.

An die Werkstätte S. B. B. Chur : 30 gedeckte Güterwagen der Serie J2d.

308

2. Im Laufe des Berichtsjahres hat die V e r g e b u n g f o l g e n d e r G e g e n s t ä n d e f ü r d a s R o l l m a t e r i a l stattgefunden: 3 Ersatzkessel für Lokomotiven der Serie B 3/4 an die Schweiz.

Lokomotivfabrik Winterthur; 4 Blau-Asbest-Matratzen für Lokomotiven an die Asbest-Werke in Mannheim ; 12 Weiss-Asbest-Matratzen für Lokomotiven an Tschudi & Cie.

in Glarus; 15,500 Glühlampen für die elektrische Wagen-, Schiffs- und Werkstättebeleuchtung an die schweizerische Glühlampenfabrik Zug, an die Zürcher Glühlampenfabrik in Zürich und an die Glühlampenfabrik Rigi in Goldau; 146 Zugsbeleuchtungsausrüstungen an die Firma Brown, Boveri & Cie. in Baden; 146 Riemenscheiben an die Firma Wanner & Cie. in Horgen ; 300 Akkumulatorenbatterien an die Akkumulatorenfabrik Oerlikon ; 5,700 m Antriebriemen für die Zugsbeleuchtungsdynamos an Herrn Th. de Ragosine in Lausanne, an die Firma R. AHdorfer & Cie. in Oerlikon und an Herrn Joh. Fehlers in Basel ; 300 Dampfheizungskupplungshälften an unsere Werkstätte in Biel;' 16 Hauptluftbehälter zur Westinghousebremse neuer Lokomotiven an die A.-G. Julius Pintsch in Berlin; 16 Rauch Verbrennungsapparate System Langer -- S. B. B. für neue Lokomotiven an unsere Werkstätte Yverdon; 16 Schlittenwinden und 16 Fusswinden zur Ausrüstung neuer Lokomotiven an Gebrüder Dickertmann in Bielefeld ; 80 Lokomotivsignailaternen an die Firmen Mottaz in Yverdon und Rämi in Bern; 360 Zughacken für Lokomotiven und Wagen, sowie 885 Pufferstangen an unsere Werkstätte in Ölten; 411 Lokomotiv- und Wagenaehsen, an die Gutehoffnungshütte Oberhausen ; 5,812 Lokomotiv- und Wagenrad reifen an den Bochumer Verein Bochum, an die Rheinischen Stahlwerke Duisburg-Ruhrort, an das Oberbilker Stahlwerk Düsseldorf, an die Firma van der Zypen, Köln, an die Gutehoffnungshütte Oberhausen und an die Firma Cockerill, Seraing (Belgien); 1,200 Wagenradscheiben an die A.-G. Phönix in Duisburg-Ruhrort und an die Firma Krupp in Essen; 58 Lokomotiv- und Tenderradsterne an die Firma Cockerill in Seraing (Belgien) und au die A.-G. Fischer Schaffhausen ;

309

.500 Kupplungsschrauben an unsere Werkstätte Ölten; 400 Schraubenkupplungen an unsere Werkstätte Ölten und an die L. von Roll'schen Eisenwerke in Gerlafingen; 140 Scheerhaken, an die L. von Roll'schen Eisenwerke in Gerlafingen ; 100 komplette Puffer, sowie 200 Pufferhülsen an die Schweiz. Industriegesellschaft in Neuhausen ; 132 Tragfedern ohne Bund an die Hagener Gussstahlwerke A.-G. in Hagen i. W. ; 3,288 diverse Federn an die A.-G. Krupp in Essen, an die Westfälischen Stahlwerke in Bochum und an den Bochumer Verein in Bochum; 200 Kupplungsbügel, sowie 200 Kupplungslaschen an unsere Werkstätte Ölten; 4,755 Achsbüchsen bezw. Teile von solchen an die A.-G. Fischer in Schaffhausen, an die Firma Emil Henricot in CourtSt, Etienne Belgien), an die Firma G. und J. Jäger in Elberfeld und an Léonard-Giot in Marchienne au Pont; 1,215 t Bremsklotzguss an die Firma E. Crétin in Liestal, an die L. von Roll'sche Giesserei in Ölten, an die H. H. Gebr.

Weber in Uster, an die A.-G. Usines de Cornol (Berner Jura), an die Eisen- und Metallgiesserei in Seebach-Zürich und an die Schweiz. Gesellschaft für Lentz-Ventilmaschinen in Giubiasco (Tessin).

3. In Ausführung von Art. 7 der Vollziehungsverordnung zum Rückkaufsgesetz ist die Z u t e i l u n g des n e u e n R o l l m a t e r i a l s an die K r e i s e von uns vorgenommen worden.

4. Am 18. Februar haben wir den Kreisdirektionen Weisung erteilt betr. Zulagen an W e r k s t ä t t e a r b e i t e r bei v o r übergehender Stellvertretung von Vorarbeitern, M o n t e u r e n etc.

5. Am 15. März haben wir beschlossen, die Versuche mit . S c h u t z v o r r i c h t u n g e n gegen das V e r k l e m m e n der Finger bei den Personenwagentüren auf weitere 110 ·im Bau befindliche Personenwagen auszudehnen.

6. Den Kreisdirektionen haben wir am 18. August eine neue e i n h e i t l i c h e W e i s u n g erteilt b e t r e f f e n d d i e R e v i s i o n «der Mate r i al V o r r ä t e in den W e r k s t ä t t e n und D e p o t "werkstätten.

310

7. Am 7. Oktober haben wir der Lokomotivfabrik Winterthur unsere Zustimmung erteilt die im Jahre 1911 für uns ZK.

liefernde Lokomotive der Serie a 3/5 Nr. 616 an der internationalen A u s s t e l l u n g in T u r i n 1911 auf ihre Kosten ausausteilen.

8. Am 7. Oktober haben wir beschlossen, die im Jahre 1911 zur Ablieferung gelangenden 106 Personen- und Gepäckwagen, sowie 100 Güterwagen der Serie J2d mit einer 44 mm (statt 32 mm) weiten Hauptleitung für die D a m p f h e i z u n g auszurüsten, um V e r s u c h s z ü g e zu bilden zur weitern Ausprobierung der schon früher angestrebten Verbesserung der Dampfheizung.

(Geschäftsbericht 1907, Seite 162, Ziff. 11).

9. Am 13. Dezember haben wir eine einheitliche Weisung an die Kreisdirektionen I--V erlassen betreffend Abgabe- von Acetylenlaternen an die Wagenvisiteure.

10. Die im Berichtsjahre vorgenommenen vergleichenden Versuche von L o k o m o t i v s c h m i e r ö l e n aus unserm Lieferungsvertrage der Firma Bareiss, Wieland & Gie. in Zürich, mit Lokomotivschmierölen der Firma Wakefleld sind im Berichtsjahrzum Abschlüsse gelangt; die betreffenden Schlussergebnisse sindaber noch nicht endgültig ermittelt.

Die Q u a l i t ä t s k o n t r o l l e der von Bareiss, Wieland & Cie..

vertraglich gelieferten Öle ergab im übrigen folgende Durchschnittsresultate für das Jahr 1910:

Spezifisches Gewicht bei 15» C.

S" 1 5£ S ^ s «I a

li

i

£

Viscositätsgrad nach Engler bei 100° C.

bei 50° C.

~l 1

«l 's

3

-1 «'I £

EntzUndungspunkt im Säuregehalt in % Flammpunkt im offenen Tiegel (° C.) offenen Tiegel (° C.) (bezogen auf SO 3)

s

3

-i1

£

s

s

.1 -s I

M.1

207,9 208,6 208,2

0,102

0,10S

0,102

276,2 276,2 276,* 342,2 343,o 342,6

0,048

0,051

0,049

0,014

0,013

0,013

-I ~£

s

«1

i

sii

ï

S

s i3 1

a. Mechanismusol.

» 20

,0

0,»18

0,918

0,918

10,39

10,41

10,40

2,04

2,oi

160,o 160,4 160,2

2,04

b. Zylinderöl.

1 1

0,913

0,913

0,913

45,5

45,5

45,5

5,i

5,i

5,1

c. HeissdampfoL 0,907

0,008

0,907

53,o

52,8

52,9

6,1

6,1

e,,

314,o 314,o 314,o

366,o 366,o 366,o

Die vertraglichen Vorschriften lauten: a. Mechanismusol.

o, 08 -- 0,910

8--11

158--175

1,75--2 6

i

190--220

0

b. Zylind 9röl.

0,894

0,904

25--42

312

4,5-4,9

338--360

c. Heisadaxnpföl.

0,903

--

6,88

1

332

|

371

1

Spuren, nicht über 0,33 "/O

0

312 11. Die Q u a l i t ä t s k o n t r o l l e des L o k o m o t i v f e u e r u n g s m a t e r i a l s ergab folgende Durchschnittsresultate für die im Jahre 1910 zur Ablieferung gelangten Brennmaterialien : Aschen- Heizwert Flüchtige Bestandteile gehalt Anzahl Proben

Brennmaterial

Durchschnitt in Pro-

zenten Saarkohlen aus der Grube: Dudweiler .

. . .

. . .

Altenwäld Sulzbach Köniff Maybach .

. . .

. .

Brefeld .

. . .

Summa und Durchschnitt . . . .

44 46 17 403 181

Ruhrbriketts.

H St, ab Rheinau . . .

H St, ab Strassburg . .

M St, ab Mannheim . .

S + B, ab Mannheim . .

H, ab Mannheim . .

Summa und Durchschnitt

444 578 274 138 186 1620

Ruhrkohlen

Marke ,, ,, ,, ,,

109 87 100

Zechenbriketts aus Zeche : Friedlicher Nachbar ßosenblumendelle Hagenbeck Oberhausen Königin ^Elisabeth .

.

Hélène und Amalie Summa und Durchschnitt Belgische Briketts von Gosselies . .

135 100 3 63 65 27 393 4

Französische Briketts.

Mines d'Ostricourt .

,, d'Aniche .

d'Escarpelle n ,, de Meurchin .

. . .

de Nceux de L*ens ,, d'Anzin Summa und Durchschnitt

58 119 54 57 32 37 43 400

6,7

5s 8,1 5,4 5,9

5,8

6,* 10,8

Durchschnitt in

Durchsohnitt

in Pro-

Wärme- zenten einheiten der brennbaren (lufttrocken) Substanz 7458 7508 7293 7400 7616 7578 7445 7252

37 7 37,c

37,s 37,i 37,4 27,2

7659 7639 7647 7638 7617 7643

21,, 20,4 20,9 20,5

20,o

8,4

7621 7591 7561 7651 7749 7733 7647

9,0

7525

17,6

79

7640 7653 7707 7657 7742 7573 7664 7660

18s

7,4 7,4 7,6 7,3 7,6 7,4

8,8 8,7 9,6 8,2

7s 7,3

8,5

7,9 8,0 7?

9* 8,2 8,2

19,8

20,s

18,4

20,6 19,8 19,6

24,6 20,o

19,o 18 o

184 17 6

23s . 17,9 18,3

313

Die genannten Durchschnittsergebnisse der BrennmaterialKontrolle, sowie die im Betriebe gemachten Erfahrungen können als befriedigende bezeichnet werden. Immerhin sind wir wieder in den Fall gekommen, einige Lieferungen wegen mangelhafter Beschaffenheit zu beanstanden.

12. Der Bestand des Rollmaterials auf Ende 1910 im Vergleich zum Bestände auf Ende 1909 ergibt sich aus den dem Geschäftsberichte beigegebenen statistischen Tabellen. "Wir führen ·aus den genannten Tabellen hier folgendes an: A. Normalspuriges Material.

I. Lokomotiven.

191O

Serie

1OOO

Lauf-

Lauf-

u, Tender

u. Tender

Total achsen Total Total Trieb- achsen Total Loko- Trieb- der LokoLokoder Lokoachsen motiven Achsen motiven achsen motiven Achsen motiven

A . . . 264 692 1368 2060 253 659 1313 1972 B . . . 317 921 1156 2077 317 921 1156 2077 C . . . 113 374 355 729 119 379 359 738 D . . . 166 551 351 902 172 569 363 932 B . . . 328 880 202 1082 317 843 203 1046 14 14 18 F ...

418 4 4 4 Total 1192 3432 3436 6868 1182 3385 3398 6783

314

II. Personenwagen.

imo

1OOO

Sitzplätze

Serie

Sitzplätze

wagen Achsen I. Kl.

Anzahl

Anzahl

II. Kl.

III. Kl.

Total

I. Kl.

Anzahl

II. Kl. III. Kl. Total

Anzahl

-- 1596 108 282 2521 2521 182 1596 -- -- -- -- 1969 6577 17096 23673 655 1911 6377 16903 23280 -- 14626 340 855 -- 12775 -- 1019 14626 12775 -- -- 4253 9530 13783 870 -- 4557 10499 15056 280 796 -- -- 103 361 1647 4848 -- 98023 98023 5112 -- -- 103 361 188 6 12 188 12 188 188 -- -- -- 19 98 14 36 49 38 34 --49 19 30 106 1 54 2 -- 54 2 -- 54 -- 54 -- Total 3198 9200 8222 36298 114132 158 652 3051 8742 8947 33950 107 833 150 730

A . . .

AB . . .

B . . .

BC . . .

C . . .

CF . . .

Dk . . .

Motorwagen

66 .

. 656 . 412 . 303 . 1741 .

6 .

13 1

III.Gepäck-- und Güterwagen.

19OÔ

1Ô1O Serie

F . .

J K . . . .

. . . .

L M N 0 . . . .

X* (Gepäckwagen für Güterzüge) .

Total eigene Wagen P (Privatwagen) Im ganzen

Wovon 2achsige 3 ,, * Pro 1910 der Sevie F einverleibt.

Total

Wagen

Achsen

Anzahl 726

Anzahl 1662

621

7 745 3391 2194

1 242 15 490 6782

4 388

314 68

628 138

15059

30330

410 15469

822 31152

Gedeckte Wagen 9226 192 9

Offene Wagen 6039 2 1

9427

6042

Ladegewicht

t 6 510,B

7 067,5 93 445,o 42 890,5 30 639,o 3 800,o 838,5 185 191,o 5 203,* 190 394,4

Total 15 265 194 10 15 469

Wagen

Achsen

Anzahl 571

Anzahl 1 352

646

1292

7 617

15234

3407

1 998

6814

314 70 131 14754

3996 628 142 262 29720

360 15114

30442

Gedeckte Wagen

9058 192 9 9259

722

Offene Wagen 5852 2 1 5855

Ladegewicht

t 4 972,5

7317,5 91 675,o 43 058,o 27 683,o 3 800,o 863,o 1 275,5 180 644,5 4 482,2 185 126,7 Total 14910 194 10 15114

316

Serie

s

">î ·n

X n v ;·> "i r> ·n

V)

·n V)

·n ·n ^

IV. Dienstwagen.

Bezeichnung Schotterwagen Gastransportwagen Akkumulatorentransportwagen .

Werkzeugwagen (Hülfswagen) . .

Küstwagen für Bahnunterhalt .

Kran en wagen Schutzwagen zu Kranenwagen Wagen für diverse andere Zwecke . .

Schneepflüge Total

1910

1909»

791 9 8 19 16 16 15 72 54

7659 10 19 13 16 15 72 54

1000

973

B. Schmalspuriges Material.

L Lokomotiven.

191O

Serie

Total Trieb- Lauf- Total Total Trieb- Lauf- Total LokoLokomotiven achsen achsen Achsen motiven achsen achsen Achsen

G3/s . .

.

.

10 2

HG V« HGVs

.

.

Total

G B /4

10O9

7 17

30 6 14 51

36

101

30

10

30

7 --

8 21 51

2 7 14

6 14.

42

2 7 --

8 21 42

9

110

33

92

9

101

2

30

II. Personenwagen.

1OO«>

1O1O

Sitzplätze

Serie I. Kl.

As 3

AB s

B

3

BC

G

3

Total

Anzahl

Anzahl

20

60

460

8

24

66

24

72

6

18

35 93

n. KI.

Sitzplätze

III. Kl. Total

I. Kl. II. Kl. III. Kl. Total Anzahl

Anzahl

--

--

460

20

60

460

--

190

--

256

8

24

66

190

912

24

72

168

216

6

18

912

48

105

-- --

--

1360

1360

35

279

526

1150

1528

3204

93

-- --

912

105

-- --

279

526

460 256 912

168

216

--

1360

1360

1150

1528

3204

48

317

·318 m. Gepäck- and Güterwagen.

1010

Serie Wagen

F3 K L M M* M6

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Total

Achsen

Anzahl Anzahl 13 39 60 120 40 20

19OO

Ladegewicht

Wagen

Achsen

Ladegewicht

t

Anzahl

Anzahl

27 4 5

54 12 20

104,o 600,o 200,o 270,o 60,o 75,o

129

285

1,309,o

13 60 20 27 4 5

39 120 40 54 12 20

t 104,o 600,o 200,o 270,o 60,o 75,o

129

285

1,309,0

IV. Dienstwagen.

Bezeichnung 1910 6 Serie S Schotterwagen J_ ,, -- Schneepflüge Total _7_

1909

6 l 7

13. Die L e i s t u n g e n der eigenen und fremden Lokomotiven .'(inklusive Motorwagen) auf den einzelnen Kreisen betrugen _ laut den statistischen Tabellen: .Auf Kreis I (exklusive Vevey-Chexbres) . 8,768,088 km · ,, ,, H 10,842,190 ,, ,, ,, m 11,001,632 ,, .,, ,, I V 5,776,460 ,, ,, ,, V 6,617,236 , 'Total Lokomotivkilometer auf den S.B.B, pro 1910 43,005,606 km "Total Lokomotivkilometer auf denS.B.B.pro 1909 (Kreis V pro 1909 nur Mai-Dezember) . . 40,814,850 ,, Mehrleistung pro 1910 (5,3? °/<0 Mehrleistung pro 1910 (Kreise I--IV) 0,52% ·

2,190,756 km 186,994 ,,

Die Leistungen der Lokomotiven (inklusive Motorwagen) der ·einzelnen Kreise auf den eigenen und fremden Linien betrugen:

319

Lokomotiven des Kreises I » ,, « ,, ,, m ,, * IV * ,, V

9,414,323 10,935,157 10,995,434 5,848,657 6,640,264

km ,, ,, ,, ,,

Total Lokomotivkilometer sämtlicher S.B.B. Lokomotiven pro 1910 43,833,835 km TotalLokotnotivkilometer sämtlicher S.B.B. Lokomotiven pro 1909 (Kreis V pro 1909 nur MaiDezember) 41,553,327 ,, Mehrleistung pro 1910 (5,49 °/o) . . . . . 2,280,508 km Mehrleistung pro 1910 (Kreise I--TV) 0,7s °/o .

278,343 ,, 14. Der B es t and des B e t r i e b s m a t e r i a l s der S. B. B.

auf dem B o d e n s e e war zu Ende des Jahres 1910 folgender: 7 Raddampfer, 3 eiserne Schleppschiffe, 2 eiserne Trajektkähne, l Trajektdampffähre und l eiserner Schleppkahn (die beiden letztern gemeinschaftlich mit Bayern).

Die Fahrleistungen der Dampfschiffe und Trajektdampffähre (letztere zur Hälfte) haben betragen: 1910: 150,019 km 1909: 156,416 ,, diejenigen der Schleppschiffe: 1910: 138,014 km 1909: 134,748 ,, Werkstätten.

15. Neben dem laufenden Unterhalt und den Erneuerungen am eigenen Rollmaterial, sowie an Bahnpostwagen und an Schlafund Speisewagen der Internationalen Schlafwagengesellschaft und der Schweizerischen Speisewagengesellschaft besorgten die Werkstätten mehrfache Arbeiten für den Bahnunterhaltungsdienst und den Neubau der Bundesbahnen, sowie ßeparaturarbeiten für Nebenbahnen und ausnahmsweise für öffentliche Anstalten. Überdies wurde einzelnen Werkstätten zur Sicherung gleichmässiger Beschäftigung wie im Vorjahre ein Teil des Neubaus von Rollmaterial (Güterwagen) übertragen, nämlich : Bundesblatt.

63. Jahrg. Bd. III.

23

320 an die Werkstätte Ölten : 70 J2d Nr. 22801--22870 ,, ,, ,, Chur: 30 ,, ,, 22871--22900 Die Ablieferung dieser Wagen erfolgt pro 1911.

16. Der Bestand der eigentlichen Werkstättearbeiter, ihre Lohnklasseneinteilung und Durchschnitts-Stundenlöhne auf 31. März des Berichtsjahres und des Vorjahres, auf welchen Zeitpunkt die Kreisdirektionen gemäss Reglement Nr. 15, Art. 12, den Bestand der Arbeiter und ihrer Löhnungen auszuweisen haben, stellt sich wie folgt:

Bestand der Werkstättearbeiter, ihre Lohnklasseneinteilung und Durchschnitts-Stundenlöhne auf 31. März 1910 und 1909.

£ Eingeteilte Arbeiter TVui* t ai *it"tû H erJiSitUJie

Anzahl per Lohnklasse

I Yverdon ivercion

.

191 ° 19Q9

!

Frpihiirîr . 1 ^ üreiDurg 19Qg

om Biel

191

°

' ' ' 1909 .

.

191 ° 190S

Zürich .

minien

.

191 ° 190g

Ölten uiten

Romanshorn ^ 9 ^ 191 ^ 1909

Rorschach luusuidui Chur unur

.

Bellmzona Bcmnzoua

.

191 ° 190g 191( * 19og

II

97

91 102

499

36

23

121

38

26

125

242 117

89

448 482

61

91

469

281

254 120 108

422 234 104 427 255 145 438 120 110

760

442 129 120 42 8 22 8 23 41

691

150

186

77

47

81

62

148

75

153

74

33 54

807

668

72 72 274 329 256 S81

327

186 117

630

346

197 121

664

g,

OÄ; C V



u

1

11

III |Total z

306

62

'S ·ffi fe

9 ÌS -- -- -- -- 23 44

8

11

_ 5

4

^ <- °* 3£ £ x: S° J=-g «

E < _ l Anzahl per Lohnklasse S fe -o |'§ I III | Total 11

478

109

522 125

96

44

24 21

82

19 iS 53

67

5

130

12

460

22

504

45

828

181

62

913

151

--

676

201

702

205 31

-- -- 11

-- -- --

12

297

72 72

30

63

31

11

109 22,61

135 Ji9 71 72 7

36" 39 44 45 11

11

47

3S,29 47,3o 46,80 68,05 65,27

90

71

173

33,48

352 309 316 320 49

92

172

715

60,25

63,06

150

91

675

46,82

47 37,60

8

23

37

47,76

54,83 57,o2 56,40 59,i5 56,9S 56,4o 54,89 62,04 60,«!

64,ii

ctö

41

56,57

42,2s

51 42,i5

15 7 70

10

43,44

50,72 54,30 53,oo

8

J!3

292

52,27

59,42

32

11

Cts.

62,31

26

355 261

Total

Cts.

42,22

64

5

III

Cts.

198

16

12

II

Cts.

i 69 33,87

15

e

I

u

29

28

14

% /

26

46 5«

-- --

8

Durchschnittlicher Stundenlohn per Lohnklasse*

Arbeiter, die das ordentliche Maximum überschritten haben

46,32

65,82 53,70 61,96

54,67 52,75 51,86

67,« 50,97

66,95

56,16 55,81 57,12 55,62

32,84

64,48

53,93

77 23,40 111 43,36 66 23,49

W,*f

52,43 53,02 61, W 51,io 51,oi

333

336

52,85

50,6»

66,96

6S,76 67,88

66,84

64,72 65,08 64.se

46,74

45,76 46,92

45,89 44,04 42,80 48,82

46,04 47,08 45,72 47,2i 45,22 45,8o 46,68

59,oi 58,53

56,26 60,26

57 ja 57,38

56,04

Total und 1910 2112 950 636 3698 59 115 3872 910 499 241 1650 44,62 64,67 53,o5 46,09 58,49 Durchschnitt 1909 2216 975 761 3950 97 158 4205 SÌ7 4?y 232 /4SO 37,48 63,04 52,04 45,02 56,85 * Die StniidenlBliiie basieren auf dem 9sttlndigen Arbeitstag.

Bei Annahme von 305 Arbeitstagen zu 9 Stunden betragt im Durchschnitt das Jahreseinkommen eines Wevkstattearbeiters pro 1910: a) der I. Lohnklasse Fr. 1775. 20 (305 X » X C4,«') im Gesamtdurchschnitt pro 1910 Fr. 1605. 55 (305 X 9 X 58,..)

y ,,H.

,, ,, 1456. 25 (305 X 9 X 53,os) ,, ,, ,, 1909 ,, 1560. 55 (305 X 9 X 56,i.), c) ,, III.

,, ,, -1265. 15 (305 X 9 X 46,oi) somit Erhöhung des durchschnittlichen Jahreseinkommens = Vi. 45.

Die eingetretene Erhebung des durchschnittlichen Jahreseinkommens bedeutet für die oben angegebene Zahl von 3698 eingeteilten Arbeitern eine jährliche Mehrausgabe von 3698 X 45 = Fr. 166,410. In diesen Einkommen ist die Teuerungszulage nicht Inbegriffen.

Für die im Akkord Arbeitenden stellt sich das Jahreseinkommen hoher.

322

V. Baudepartement.

a. Allgemeines.

1. Durch Beschluss vom 1. Februar 1910 hat der Bundesrat seinen Entscheid vom 17. November 1903 betreffend Z u w e i s u n g von R u h e t a g e n an die Ablöserund Ablöserinnen im W ä r t e r d i e n s t e wie folgt abgeändert : a. bei Berechnung der Dauer der Dienstbereitschaft können die Zwischenpausen von 2 Stunden und mehr, soweit sie in die Zeit von 6 Uhr morgens bis 8 Uhr abends fallen, in Abzug gebracht werden; b. soweit es sich um Ablöser (Männer) handelt, sind bei einer Dienstbereitschaft von 6--9 Stunden nur 2 Ruhetage pro Monat und bei einer solchen von 9--12 Stunden nur 3 Ruhetage pro Monat zuzuteilen, wobei verstanden ist, dass von diesen 2, 1 bezw. 3 Ruhetagen mindestens einer auf einen Sonntag falle.

2. Für das t e m p o r ä r e B a u p e r s o n a l haben wir einen Anstellungsvertrag und einheitliche Vorschriften aufgestellt und dieselben vorläufig für das Baupersonal der Hauensteinlinie in Kraft gesetzt.

3. Das Sekretariat des schweizerischen Technikerverbandes in Basel hat uns angefragt, ob durch die Praxis für die von einigen Kantonen in Aussicht genommene G r ü n d u n g n e u e r t e c h n i s c h e r M i t t e l s c h u l e n ein Bedürfnis nachgewiesen sei. Gestutzt auf die bei unserer Verwaltung gemachten Erfahrungen haben wir die Frage verneinen müssen. Es erscheint uns richtiger, durch strengere Aufnahmsbedingungen und tüchtige Lehrkräfte die bestehenden technischen Lehranstalten zu heben, als ihre Zahl zu vermehren.

4. Für die Handhabung der z e n t r a l e n W e i c h e n - und S i g n a l e i n r i c h t u n g e n auf Zwischenstationea ohne Abzweigung mit Hebelstellwerken sind allgemeine V o r s c h r i f t e n aufgestellt worden.

6. Der Verband schweizerischer Pflästerermeister hat das Gesuch gestellt, wir möchten P f l ä s t e r e r a r b e i t e n im Betrage

323

von über Fr. 500 separat zur Konkurrenz ausschreiben und nicht zusammen mit Erd- und Maurerarbeiten. Wir haben dem Gesuche insoweit entsprochen, als es sich um grössere Pflästerungsarbeiten handelt, welche für sich und nicht mit andern Bauarbeiten zur Ausführung kommen. Eine allgemeine Konkurrenzeröffnung haben wir für den Fall in Aussicht gestellt, dass die Arbeit einen Wert von über Fr. 1000 darstellt. Für Arbeiten unter diesem Betrag haben wir Vergebung aus freier Hand an die der Arbeitsstelle zunächst wohnenden Pflästerermeister vorbehalten.

b. Bahnbau.

1. Der Regierungsrat des Kantons Wallis hat uns mitgeteilt, er werde die alte hölzerne B r ü c k e über die Rhone bei G a r a p e l durch eine neue eiserne Fachwerkkonstruktion ersetzen, und uns vorgeschlagen, die Brücke bis über unser Geleise zu verlängern, damit der Niveauübergang, der unmittelbar vor der alten Brücke liegt, aufgehoben werden kann. Wir haben die Kreisdirektion I ermächtigt, in diesem Sinne mit dem Staatsrat des Kantons Wallis einen Vertrag abzuschliessen. Die Kosten der Erstellung der Brücke über unsere Geleise fallen zu unsern Lasten.

2. Mit der Gemeinde L e u k ist ein Vertrag abgeschlossen worden, laut welchem sich diese Gemeinde mit der Aufhebung des Niveauüberganges westlich der Station Leuk einverstanden erklärt, gegen Bezahlung eines Beitrages unserseits für die Erstellung eines öffentlichen Fussweges.

3. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 25. November 1910 dem Projekt der P. L. M. betreffend den auf Schweizergebiet liegenden und von der P. L. M. zu erstellenden Teil der Linie F r a s n e - V a l l o r b e die Genehmigung erteilt.

4. Die Gemeinden Yverdon und Vallorbe haben uns ersucht, bei Anlass der Studien für die Erweiterung der Station Vallorbe auf das Projekt einer Eisenbahnlinie Y v e r d o n - V a l l o r b e Rücksicht zu nehmen, damit diese Linie, wenn sie einmal gebaut werde, ohne weiteres in den neuen Bahnhof Vallorbe eingeführt werden könne. Wir haben das Gesuch ablehnend beantwortet, und zwar aus folgenden Gründen : Die Kosten für die Einführung neuer Linien in bestehende Anlagen sind von den Verwaltungen der zu bauenden neuen Linien zu tragen, resp. zu verzinsen. Für den Bau der Linie Yverdon-Vallorbe besteht noch keine Gesell-

324

schaft, und es ist nicht sicher, ob eine solche je zustande kommt.

Wir könnten uns also für die Kosten nicht decken, die uns entstünden, wenn dem Begehren der Gemeinden Yverdon und Vallorbe entsprochen würde, es sei denn, diese Gemeinden garantierten uns die Rückvergütung.

5. Das Initiativkomitee für den Bau eines Lagerhauses im Bahnhof V a l l o r b e hat das Gesuch gestellt, wir möchten den Bau des Lagerhauses auf unsere Rechnung vornehmen. Wir haben dies abgelehnt, uns dagegen bereit erklärt, für den Fall, dass das Lagerhaus auf Bahnterntorium zu liegen kommen sollte, den dafür nötigen Boden zu günstigen Bedingungen zu vermieten.

6. Die Gemeinde- und Kantonsbehörden von F r e i b u r g haben seit mehr als einem Jahrzehnt ihr Bestreben darauf gerichtet, zwischen der Stadt und dem neuen Gambachquarfier, sowie zwischen dem Bahnhof und der Strasse nach Payerne eine bessere Verbindung zu erhalten. Schon die Jura-Simplon-Bahn hat sich mit Projekten für die Beseitigung des Niveauüberganges beim ,,Tivoli" und dessen Ersetzung durch eine Unterführung befasst. Im Jahre 1903 wurde zwischen der Kreisdirektion I und der Gemeinde Freiburg ein Vertrag abgeschlossen, gemäss welchem die Bahnverwaltung die auf ihrem Gebiete liegenden Arbeiten dieser Unterführung, mit Inbegriff der neuen Brücke, auszuführen hatte, die Gemeinde dagegen die Zufahrten. Im Verlaufe weiterer Studien kam man zu der Überzeugung, dass eine andere Lösung in Anpassung an die anlässlieh der Einführung der Doppelspur vorzunehmende Bahnhoferweiterung den Vorzug verdiene. Es wurden neue Projekte aufgestellt, und nach langen Verhandlungen ist am 29. September 1910 mit den Kantons- und Gemeindebehörden von Freiburg unter Ratifikationsvorbehalt ein Vertrag zum Abschluss gelangt. Dieser bestimmt im wesentlichen, dass an Stelle der gegenwärtig bestehenden Strassenunterführung beim Aufnahmsgebäude und des Niveauüberganges beim Tivoli am letztern Orte eine neue, 18 m weite Unterführung zu erstellen sei. Die Bundesbahnen haben die Ausführung sämtlicher Arbeiten übernommen, wogegen die Stadt Freiburg eine Barsubvention bezahlt und unter anderem den erforderlichen Boden, soweit er dem Kanton oder der Gemeinde gehört, gratis zur Verfügung stellt.

7. Die Baudirektion der Stadt B e r n teilte uns mit, dass infolge der Annahme eines Gemeindeanleihens
die Frage der Erstellung einer L o r r a i n e b r ü c k e über die Aare, in der Nähe der Eisen bahn brücke, neue Anregung erhalten habe, und ersuchte uns um Aufschluss über unsere Absichten bezüglich der nördlichen

325

Zufahrtslinien zum Bahnhof Bern, resp. den Bau einer neuen Eisenbahnbrileke. Wir haben geantwortet, dass, sofern einmal weitere Geleise erstellt werden müssen, wahrscheinlich flussabwärts neben der bestehenden eine neue Brücke für \ oder 2 Geleise gebaut werde, worauf bei Ausgestaltung des Projektes für die Lorrainebrücke Rücksicht genommen werden sollte.

8. Unterm 28. April haben wir dem eidgenössischen Eisenbahndepartement zuhanden der Regierung des Kantons Bern eine neue Studie für einen Zentralbahnhof in T h u n zugestellt. Nach 'derselben käme das Bahnhofgebäude an die Aarefeldstrasse zu liegen. Wir haben dem Eisenbahndepartement die Bedingungen mitgeteilt, unter welchen wir die Ausführung des Projektes unserm Verwaltungsrate empfehlen könnten.

9. Der Gemeinde T h u n ist an die Erstellung einer neuen K a n a l i s a t i o n für die beiderseits der Bahn gelegenen Quartiere auf dem linken Aareufer ein Beitrag zugesichert worden, unter der Bedingung, dass wir sämtliche Abwasser unserer jetzigen und künftigen Anlagen in diese Dohle einführen können.

10. Dem Regierungsrat des Kantons Obwalden ist an die Kosten einer Weganlage gegen das Seefeld bei Samen ein Beitrag in Aussicht gestellt worden unter der Bedingung, dass die Übergänge zu beiden Seiten der Melchaa-Brücke bei Sarnen aufgehoben werden können.

11. Das Initiativkomitee für die elektrische Sehmaispurbahn H e r z o g e n b u c h s e e - L y s s ist bei uns um Mitbenützung der Bahnhofplätze der beiden Anschlussstationen eingekommen. Wir hatten grundsätzlich keine Einwendungen gegen die in Aussicht genommenen Anschlüsse zu erheben, konnten jedoch die vorgelegten Projekte nicht annehmen, da sie unsere Anlagen zu sehr beeinträchtigen und einer spätem Erweiterung derselben hinderlich sein würden. Wir haben neue, unsern Anlagen besser angepasste Projekte angefertigt und dem Initiativkomitee zugestellt.

12. Das eidgenössische Eisenbahndepartement hat uns das allgemeine Bauprojekt der Linie M ü n s t e r - L e n g n a u zur Vernehmlassung über die Anschlüsse an unsere Stationen übermittelt.

Es konnte dem Projekte im allgemeinen zugestimmt werden. Die Anschlüsse erheischen Geleiseerweiterungen auf unseren Stationen.

13. Mit der Gemeinde C o u r t e m a î c h e ist vereinbart worden, dass behufs Aufhebung des Niveauüberganges nordwest-

326

lieh der Station eine Unterführung zu erstellen sei. Wir übernehmen die Kosten der Kunstbaute und die Gemeinde diejenigen der Zufahrten.

lé. Der durch dieElsass-Lothringer-Bahn beabsichtigte U m b a u des Bahnhofes St. L u d w i g bedingt eine teilweise Verlegung und Höherlegung der Linie St. Ludwig-St. Johann. Die Elsass-LothringerBahn hat uns das Projekt für die auf Schweizergebiet gelegene Strecke vorgelegt. Wir haben uns mit demselben einverstanden erklärt und dem Wunsch der Elsass-Lothringer-Bahn, die Landerwerbung auf Schweizergebiet zu Lasten der Gemeinschaft BaselSt. Johann zu besorgen, entsprochen. Das durch Verlegung der Bahn frei werdende Areal soll der Bahnhofgemeinschaft Basel zugeteilt werden.

15. Wir haben der Generaldirektion der Grossherzoglich ßadisehen Staatseisenbahnen das Projekt für das z w e i t e Gel e i s e der V e r b i n d u n g s b a h n in B a s e ] unterbreitet, dessen Kosten sich mit Inbegriff der Verstärkung der Kheinbrücke aber ohne die Aufwendungen für den Anschluss an den neuen badischen Bahnhof auf Fr. 690,000 belaufen.

16. Mit der Gemeinde T h a l w i l ist ein Vertrag abgeschlossen worden über die Beseitigung des arn östlichen Ende der Station liegenden Niveauüberganges der Ludretikonerstrasse durch Erstellung einer Strassenunterführung und eines Personendurchganges.

Die Bahnverwaltung übernimmt die Kosten der Arbeiten auf Bahngebiet, die Gemeinde dagegen diejenigen der auf Gemeindegebiet liegenden Arbeiten und den Landerwerb, woran wir derselben einen Beitrag leisten.

17. Das eidgenössische Eisenbahndepartement hat uns das allgemeine Bauprojekt der elektrischen Schmalspurbahn AltstättenGais zur Vernehmlassung über den projektierten Anschluss an unsere Station Altstätten übermittelt. Wir haben die für diesen Anschluss vorgesehene Anordnung nicht akzeptieren können. Der Bundesrat hat das allgemeine Bauprojekt unter der Bedingung genehmigt, dass bezüglich des Anschlusses noch eine Verständigung mit uns stattzufinden habe.

18. Im Bahnhof Ar t h - G o l d au besteht ein Perrontunnel, dessen Verlängerung eine schienenfreie Verbindung mit den Güterdienstanlagen herstellt. Nach und nach entstand eine missbräuchliche Benutzung dieses Tunnels, indem derselbe von den Bewohnern der Ortschaft zum Verkehr zwischen Hinter- und Vorder-Goldau und zum Postgebäude begangen wurde. Wir konnten diesen öffentlichen Fussgängerverkehr durch den Perrontunnel und die Bahnsteige nicht

327 zugestehen und erliessen eine Publikation, durch welche eine solche Benutzung durch Nichtreisende untersagt wurde. Gegen dieses Verbot beschwerte sich der Gemeinderat von Arth beim Regierungsrat des Kantons Sehwyz und dieser beim eidg. Eisenbahndepartement.

Vom letztern zur Vernehmlassung aufgefordert, haben wir geltend gemacht, es sei vom Standpunkt der Bahnpolizei und des Betriebes das Begehren abzulehnen und an dem Verbot betreffend die Benützung des Perrontunnels und der Bahnsteige durch Nichtreisende festzuhalten. Das Eisenbahndepartement hat unsern Standpunkt geschützt und die Beschwerde abgewiesen.

19. Die Konzessionäre der S c h ö l l e n e n b a h n (GöschenenAndermatt) haben uns anfragen lassen, ob wir die seinerzeit mit der Gotthardbahn stattgehabten Unterhandlungen betreffend dea Anschluss an unsere Station Göschenen anerkennen. Wir haben den Konzessionären mitgeteilt, dass wir mit dem projektierten Anschluss grundsätzlich einverstanden seien, insofern einigen Vorbehalten technischer Art Rechnung getragen werde. Die seitens der Gotthardbahn gestellten Bedingungen konnten mitoRücksicht auf die von uns gegenüber verschiedenen Schmalspurbahnen gemachten Zugeständnisse etwas gemildert werden.

20. Wir haben die Kreisdirektion Vermächtigt, mit der Gemeinde B e l l i n z o n a in Unterhandlung zu treten über Aufhebung von fünf südlich des Schwyztunnels gelegenen Niveauübergängen und Ersatz derselben durch 2 oder 3 Unterfuhrungen und eine Passerelle. Bedingung unserseits ist, dass die Gemeinde Bellinzona . und der Kanton Tessin sich an den Kosten für die Expropriation angemessen beteiligen.

21. Im Auftrag der interessierten Gemeinden hat Herr Nationalrat Evêquoz in Sitten ein Gesuch gestellt betreffend die Errichtung einer Haltestelle in S t. P i e r r e de C l a g e s , zwischen Ardon und Riddes. Mit Rücksicht auf die bedeutenden Bau- und Betriebskosten einer Haltestelle an diesem Orte, die durch die Einnahmen bei weitem nicht gedeckt würden, haben wir dem Begehren nicht entsprechen können.

Dagegen haben wir die Erstellung einer Haltestelle in R U t i bei B u r e n zugestanden, unter der Bedingung, dass uns die Gemeinde den nötigen Boden gratis zur Verfügung stellt und einen angemessenen Barbeitrag an die Baukosten leistet.

22. Die Erstellung einer Station in S c h ü b e l b a c h , zwischen Siebnen-Wangen und Reichenburg, für welche ein erster Teil-

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kredit im Baubudget pro 1909 vorgesehen war. ist infolge unserer Finanzlage und weil die Ausführung nicht dringend, verschoben worden, was wir der Regierung des Kantons Schwyz am 2. Juni 1909 mitteilten. Gegen diese Verschiebung haben die Gemeinde Schübelbach und der Regierungsrat des Kantons Schwyz beim Eisenbahndepartement Beschwerde geführt und das Begehren gestellt, wir möchten zur sofortigen Erstellung der Station angehalten werden. Das Eisenbahndepartement hat diese Beschwerde ablehnend beantwortet, Die schwyzerischen Behörden erhoben gegen diesen Entscheid beim Bundesrat Einspruch und verlangten, dass der Kredit für die Ausführung ins Budget pro 1910 eingestellt werde. Der Bundesrat hat das Begehren ebenfalls als unbegründet abgewiesen und uns eingeladen, die Errichtung dieser neuen Station durchzuführen, sobald unsere finanziellen Verhältnisse es gestatten.

23. Die Gemeinden Gordola, Sonogno, Frasco, Vagorno und Corippo, unterstützt durch den Regierungsrat des Kantons Tessin, haben um Wiederherstellung der frühern Station Gord ola, eventuell um Erstellung einer Haltestelle in der Nähe des Dorfes Gordola, ersucht. Die Station Gordola ist im Jahre 1892 nach langen Verhandlungen mit den interessierten Gemeinden und im Einverständnis mit dem eidgenössischen Eisenbahndepartement, endgültig nach T e n e r o verlegt worden, unter gleichzeitiger Errichtung einer Haltestelle in Re a z z i n o . Diese Massnahme hatte eine bedeutende Verkehrszunahme für die Gegend zur Folge, was beweist, dass die Verlegung der Station die richtige Lösung war.

Wir sind deshalb auf das Gesuch nicht eingetreten.

24. B a u a u s f ü h r u n g .

a. Bauten unter Leitung der Generaldirektion.

1. Bau der Rickenbahn.

Aufgewendete Tagschichten für den Tunnelbau : Total seit. Beginn der Arbeiten bis Ende 1909 1467092 Tage Im Jahre 1910 aufgewendet 54886 ,, Total seit Beginn der Arbeiten bis zur Betriebseröffnung l 521 978 Tage Die im Oktober des Jahres 1909 in Angriff genommenen Rekonstruktionsarbeiten des Mauerwerks der Tunnelstrecke zwischen

329 km 3,23 und 3,46 vom Nordportal wurden im Laufe des Monats Juni und der Einbau der Sohlengewölbe auf der Strecke.km 3,7 bis 3,9 im Monat Juli beendigt, worauf sofort die Kabellegung und die Signalausrüstung vorgenommen wurde.

Nachdem die Vorkollaudation am 6. September und die definitive Kollaudation am 20. September stattgefunden hatten, erfolgte die Betriebseröffnung am 1. Oktober 1910.

Entgegen den ausgestreuten Berichten gestaltet sich der natürliche Rauchabzug aus dem Tunnel seit der Inbetriebnahme befriedigend. In den Sommermonaten wird bei schwüler Witterung, wie dies auch in anderen längeren Tunnels der Fall ist, zeitweise schwacher Rauchabzug eintreten.

In den Nischen bei km 4,aa5 der Nordseite brennt das Grubengas weiter.

Total der Unfälle von Anbeginn der Arbeiten bis zur Betriebseröffnung: 2459, wovon iß mit tötlichem Ausgang.

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2. Verbesserung der Hauensteinlinie.

Die Expropriationspläne sind in den Gemeinden Gelterkinden, Tecknau, Trimbach und Ölten aufgelegt und das allgemeine Projekt für dieses Teilstück ist den Behörden unterbreitet worden.

Die Absteckung der Tunnelachse und die dafür nötige Triangulation sind vollendet.

Die Absteckung der Expropriationsgrenzen in den vorgenannten Gemeinden ist vollzogen.

An verschiedenen Stellen wurden Sondierschächte ausgeführt.

b. ISauien unter Leitung der Kreisdirelctionen.

Kreis I.

Vollendete Bauten: Erhöhung und Rekonstruktion der Wegüberführung in Chambésy; Ersatz von zwei Niveauübergäügen in Allaman durch eine Unterführung, eine Passerelle und eine Personenunterführung; Verbauung des Bergbaches St. Barthélémy bei Evionnaz; Ersatz des Niveauüberganges im Rossfeld, zwischen Granges und Siders, durch einen Parallelweg; Strassenüberführung bei Penthalaz, gemeinschaftlich mit dem Kanton Waadt; Ersatz des Niveauüberganges ,,Les Jurais" zwischen Le Day und Vallorbe durch einen Parallelweg; Palissadenbau und Schutzwälle gegen Steinschlag von der

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Dent de VaulioD an der Linie Pont-Vallorbe ; Parallelweg zwischen Tüscherz und Biel als Ersatz eines Privatniveauüberganges; Entwässerungsarbeiten am Bahndamm bei Rosières zwischen Grolley und Belfaux; Gepäcklokal als Anbau an das Aufnahmsgebäude in Gland; Bureaugebäude für den Güterdienst in Rolle; Erweiterungsbauten im Bahnhof Vevey und auf den Stationen Siders, Travers, Couvet, Vauderens und Yvonand; Remise für 4 elektrische Lokomotiven in Brig; Verbesserung der Wasserstation im Depot Neuenburg ; Erweiterung der Einrichtungen für den Lokalgüterdienst und Viehverlad in Vallorbe; Vergrösserung des Wärterhauses in Prangins; Lastkran in Monthey; Wagen wascheinrichtungen auf 19 Stationen; Streckentelephon Lutry-Vevey; Streckenblock Montreux-Villeneuve und Bex-St. Maurice ; Telephonlinien Puidoux-La Conversion und Bümpliz-Bern; Rangiersignale in Romont; Zentralisation der Signale in Murten; Verlegung in Kabel auf 1030 m Länge der bisher oberirdischen Schwachstromleitungen in Neuenburg.

Das II. Geleise Vernayaz-Martigny wurde auf den 1. Mai vollendet, womit die ganze Strecke St. Maurice-Martigny dem doppelspurigen Betrieb übergeben werden konnte.

Bauten in Ausführung: Station V e r s o i x . Die Arbeiten für die Strassenunterführung, als Ersatz des dortigen Niveauüberganges sind nahezu vollendet.

Bahnhof R e n e n s . Allgemeine Bahnhoferweiterung. Änderungen der Geleiseanlagen auf der Westseite des Rangierbahnhofes, sowie Erdarbeiten für ein neues Abstellgeleise.

M a l l ey. Industriegeleise des Gaswerkes der Stadt Lausanne.

Die Erdarbeiten für die Verbreiterung der Plattform (für die S. B. B.Geleise und das Anschlussgeleise) nehmen ihren Fortgang.

Bahnhof L a u s a n n e . Erweiterungsbauten. Die Remisen und das Dienstgebäude des neuen Maschinendepots sind vollendet und konnten zum Teil in Betrieb genommen worden. Das Vordach auf dem Perron I vor dem Postgebäude ist montiert, die Fundation der Säulen für die Perronhalle sind in Ausführung begriffen und die Bisenkonstruktion ist vergeben, ebenso die Erd-, Maurer- und Steinhauerarbeiten für das neue Aufnah ms- und Dienstgebäude. Die Arbeiten für die neue Geleiseanlage und den Freiverladeplatz südlich der Razude, sowie für die Überführung in Villard sind in Angriff genommen.

Bahnhof V a l l o r b e . Das Erweiterungsprojekt ist den Behörden unterbreitet und die Unterbauarbeiten im westlichen Teil sind begonnen worden.

331

Die Erweiterungsarbeiten auf den Stationen Villeneuve, Bouveret, Martigny, Sitten, Visp und Cossonay sind im Gange und zum Teil nahezu vollendet, ebenso die Arbeiten für die 3 Unterführungen in Aigle, die Brücke über die Vièze in Monthey und die Überführung in Gampel.

Zweites Geleise V a u d e r e n s - S i v i r i e z . Die Arbeiten sind derart vorgeschritten, dass die Inbetriebnahme auf 1. Mai 1911 in Aussicht genommen werden kann.

Kreis II.

Vollendete Arbeiten.

Überführung des Singerweges in Basel ; neue Station Brittnau ; Bloekstation Mahlenwald bei Biel mit Kreuzungsgeleise; Erweiterungsbauten auf den Stationen Liesberg, Courgenay, Courtelary, Reuchenette und Samen; Vergrösserung des Güterschuppens und Verlängerung der Verladerampen im Güterbahnhof Baael-St. Johann; Einbau der schweizerischen Zollhalle und Vergrösseruug der Rampen in der Eilgutanlage S. B. B., sowie Revisions- und Unterkunftslokale im Eilgut S. B. B. des Bahnhofes Basel ; Einrichtung zum Auswaschen der Lokomotivkessel in Delsberg; Anbau an das Bureaugebäude für den Schweizerzoll in Pruntrut; neue Kesselschmiede und Verbesserung der Abortanlage in der Werkstätte Biel; Umgestaltung der Kucheneinrichtung im Bahnhofrestaurant Bern ; Freiverladeplatz in Languau ; Unterkunftslokale mit Magazin für das Bahndienstpersonal auf 9 Stationen ; elektrische Beleuchtungseinrichtungen auf 9 Stationen 5 Wagenwascheinrichtungen und Düngergruben auf 28 Stationen; Erweiterung der Stellwerksanlagen im Güterbahnhof Basel-St. Johann, in Ölten, Burgdorf, Liesberg und auf der Westseite des Bahnhofes Bern ; Streckentelephone Aarburg-Wynigen und Burgdorf-Zollikofen; 2 neue "Wärterhäuser bei Horw und zwischen Schönbühl und Zollikofen, sowie Vergrösserung von 4 Wärterhäusern in Bowil, Münchenbuchsee, Sonceboz und Sonvilier.

Bauten in Ausführung: Bahnhof Basel. Arbeiten im Güterbahnhof Wolf für die Erweiterung der Geleisegruppen F, G und H.

Einführung der Juralinie in den Personenbahnhof. Der Wolftunnel ist fertig erstellt und die neue Strasse zum Bierverladeplatz in Angriff genommen.

Bahnhof Bern. Rohmaterial- und Rangierbahnhof in Weierm a n n s h a u s und Lokotnotivdepot auf dem A e b i g u t , In Weier-

332

mannshaus sind die Unter- und Oberbauarbeiten nahezu vollendet, und es fehlen nur noch die Hochbauten. Im Aebigut sind die Abtragungen in der Hauptsache durchgeführt; auf das eidgenössische Schützenfest wurden einige Geleise und die Drehscheibe hergestellt und in Betrieb genommen.

Erweiterung der Stationen Zwingen, Münster, Malleray, Reconvilier, Schupfen, Derendingen, Erstellung einer Lokomotivremise in Laufen, Viehrampe mit Wagenwascheinrichtung und Düngergrube in Pruntrut, Überführung in Wolhusen und Wärterhäuser in Sissach und Lüsslingen.

Zweites Geleise B a s e l - A e s c h . Die Unterbauarbeiten der Strecke Dornach-Wolfgottesacker sind nahezu vollendet; die Treppenunterführung in Dornach und die Strassenüberführung in Münchenstein wurden dem Verkehr übergeben.

Zweites Geleise A a r b u r g - S u r s e e . Die Unterbauarbeiten der noch übrig bleibenden Strecke Aarburg-Zofingen sind nahezu fertig erstellt und das Oberbaumaterial gelegt. Die Umbauten für die Einführung der zweiten Spur in die Station Aarburg sind in Ausführung begriffen.

Zweites Geleise W i l e r f e l d - G ü m l i g e n . Die Unter- und Überführungen sind zum Teil dem Betrieb übergeben, zum Teil nahezu fertig erstellt. Die Erdarbeiten nehmen ihren Fortgang.

In bezug auf die Hochbauten ist die Fundation für das Aufnahmsgebäude der neuen Station Ostermundigen erstellt.

B r i e n z e r s e e b a h n . Die Planauflage in den Gemeinden und die Vorlage des allgemeinen Projektes an die Behörden sind erfolgt.

Kreis IH.

Vollendete Bauten: Sohlengewölbe im Albistunnel auf 76 m Länge; Strassenunterführung in Cham; Parallelweg zwischen Lenzburg und Suhr als Ersatz für einen aufgehobenen Niveauübergang; Wegüberführuug; in Frick und Anlegung eines abkürzenden Feldweges; neue Kreuzungs- und Haltestelle Bollingen; allgemeine Erweiterungsbauten auf den Stationen Sisseln, Bach, Möhlin, Rümikon-Mellikon, Cham, Ebikon, Uznach und Schwanden ; Erweiterung der Verladeplätze in Dietikon und Schlieren ; Perrondächer in Aarau und elektrische Uhrenanlage im Aufnahmsgebäude daselbst; Vergrösserung, des Güterschuppens und der Rampe in Borgen und Rusch likon auf letzterer Station mit Erweiterung des Verladeplatzes; Beamtenwohnhaus in Sihlbrugg; neues Aufnahmsgebäude in Töss; Ver-

333

legung des Verladeplatzes und neues Stumpengeleise in Regensdorf; Perrondach am Aufnahmsgebäude und Zufahrtsstrasse auf der Südostseite in Linthal ; Stumpengeleise in Laufenburg; Steinverladegeleise in Sehmerikon; Verlängerung des Depotgeleises in Rapperswil; Transformatorenstationen I und II für die elektrische Beleuchtung im Hauptbahnhof Zürich und Einrichtung des elektrischen Antriebes für die Schiebebühne und die Werkstätte im neuen Depot; elektrische Beleuchtungseinrichtungen im Rangierbahnhofe Zürich (84 Bogenlampen und 65 Glühlampen), auf der Station Oevlikon und 11 kleinern Stationen; Wagenwascheinrichtungen mit Düngergruben auf 15 Stationen; neue Stellwerksanlagen in Muri, Mühlau, Sins, Oberrtlti, Schinznachbad, Äugst, Uznach, sowie Verbesserung und Ergänzung der Zentralanlage Eglisau; Ausfahrt-, Durchfahrt- und Vorsignale auf 10 Stationen ; Lokomotivdrehscheiben in ZUrich-Hauptbahnhof,Thalwil und Uznaeh; Brttckenwagen in Dietikon, Frick, Niederglatt und Mellingen;, Wasserleitungsanlagen im neuen Lokomotivdepot im Hauptbahnhof Zürich ; Einbau einer Zentrifugalpumpe mit elektrischem Antrieb im Wasserturm Rapperswil und Wasserversorgung von vier Stationen und zwei Wärterhäusern; gekuppelte eiserne Barrieren an 19 Niveauübergängen ; Telephonleitungen Aarau-Suhr, OerlikonNiederglatt, Glarus-Ennenda, Wallisellen-Schwerzenbach ; Telegraphenleitungen Zürich-Winterthur-Stein=Säckingen ; neues Wärterhaus zwischen Ebikon und Luzern ; Unterkunftslokal im Vorbahnhof Zürich.

Bauten in Ausführung: Zwei neue Brücken beidseitig der Station Oberrüti; Ausmauerung des Standenhorntunnels zwischen Weesen und Mühlehorn ; elektrische Beleuchtung im Personen- und Vorbahnhof Zürich ; Zentralanlagen in Au, Siebnen-Wangen und Töss, sowie Erweiterungsbauten der Stationen Dübendorf und Töss.

Von der neuen W e r k s t ä t t e Z ü r i c h sind dem Betriebe übergeben : die Lokomotivwerkstätte mit Schmiede, Räderdreherei, Bandagerie, Kesselhaus und Kohlenschuppen, das Verwaltungs- und Magazingebäude, sowie die elektrische Zentrale. Fertig zu erstellen bleiben in der Hauptsache noch die Wagenreparatur und die Malerei.

Kreis IV.

Vollendete Bauten.

Neue Brücke über den korrigierten Dürrenbach zwischen Altstätten und Oberriet; Erweiterung der Stationen Au, Oberriet,,

334

Rüthi, Lichtensteig und Wattwil (auf letzterer Station ist die Zentralanlage noch ausstehend) ; Vergrösserung der Diensträume durch einen Anbau an das Aufnahmsgebäude Sargans; Umbau des Magazingebäudes in der Werkstätte Chur; Sicherung der Ausfahrten auf der Seite gegen Kempthal im Bahnhofe Winterthur ; Brückenwagen in Henggart und Stammheim ; Wasserversorgung Winkeln und neuer Wasserkran in Rorschach; Telephonanlagen zwischen Romanshorn und Rorschach; 6 gekuppelte eiserne Barrieren; 2338 m neue Bahneinfriedigung.

Bauten in Ausführung.

Bahnhof W in ter t h u r . Unterführung der Zürcherstrasse. Die Eulachkorrektion ist unter den Betriebsgeleisen und im untern Teil auf 300 m Länge samt Wasserreservoir und Filteranlage für Gebrüder Sulzer vollendet. Mit dem Aushub für einen provisorischen Umleitungskanal wurde begonnen.

Bahnhof St. G a l l e n . Verlegung der Appenzeller Strassenbahn bei der St. Leonhardstrasse. Die westliche Einfahrt in den Personenbahnhof ist fertig erstellt, ebenso das Umladgeleise bei den neuen Abstellgeleisen der Trogenerbahn und der Freiverladeplatz westlich des Eilgutschuppens. Die Perrons, sowie der östliche Fussgängerdurchgang wurden dem Verkehr übergeben. Mit den Fundationsarbeiten für das neue Aufnahms- und Verwaltungsgebäude ist begonnen worden. Den Behörden wurde eine neue Vorlage für die Fassaden unterbreitet.

Die Auffüllung für die Abstellgeleise im Rangierbahnhof wurde vollendet und mit der Erstellung der Geleiseanschlüsse begonnen.

Station St. F i d e n . Die Anschüttung für das Stationsplanum aus dem Tunnelausbruchmaterial wurde fortgesetzt, ebenso Sie Erstellung von Stütz- und Futtermauern und Strassenanlagen.

Die Steinachkorrektion ist vollendet. Die Strassenbrücke auf der Ostseite der Station ist montiert und die 3 m breite. Passerelle, westlich vom Aufnahmsgebäude, dem Verkehr eröffnet. Die Freiverladegeleise nächst der Bachstrasse wurden dem Betrieb übergeben und der neue Güterschuppen bezogen.

Bahnhof R o m a n s h o r n . Das neue Dienstgebäude, die Zugsund Rangiergeleise, die Dächer über den Zungenperrons und ein neuer Kornschuppen sind erstellt.

B a h n b r ü c k e ü b e r die L a n d q u a r t . Die Luftdruckfundation der Widerlager wurde am 11. Februar 1911 vollendet.

Stationserweiterungen W i l , G o s s a u , W e i n f e l d e n u n d E m m i s h o f e n . Wegen Auständen mit den Behörden sind die

335 Projekte noch nicht genehmigt. In Wil sind indes die Arbeiten für die Einfahrt der Mittelthurgau-Bahn ziemlich vorgerückt, ebenso diejenigen für die Lokomotivdrehscheibenanlage.

Die Arbeiten für das neue Aufnahmsgebäude Rheineck, für drei neue Wärterhäuser, Drehscheibenanlage in Etzwilen und die Zentralanlage in Arbon nehmen ihren Fortgang.

II. Geleise W i n t e r t h u r - St. G a l l e n -St. M a r g r e t h e n .

a. Erstellung des zweispurigen Tunnels von 1465 m Länge zwischen St. Gallen und St. Fiden.

Nach dem Stand der Ausbruch- und Ausmauerungsarbeiten wird der Tunnel auf nächsten Herbst dem Betrieb übergeben werden können.

b, Erstellung des II. Geleises Winterthur-Wil.

Nach Genehmigung der Pläne wurden die Arbeiten der Strecke Wil-Aadorf Ende Jahres zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Für Aadorf-Winterthur steht die Plangenehmigung noch aus.

Ereis V.

Vollendete Arbeiten: Konsolidierung der Stützmauern rechts der Bahn zwischen Küssnacht und Immensee und zwischen Amsteg und Gurtnellen; Schutzdamm zwischen Immensee und Goldau; Felsverkleidung zwischen Zug und Walchwil im Voreinschnitt des Lothenbachtunnels; Verbauung der Rutschung im Adrianweidli zwischen Walchwil und Goldau; Ergänzungsbauten am Gruonbach bei Flüelen; Verstärkung der Zgraggentalbrüeke ; Lawinen verbauungen in der Laubkehle zwischen Wassen und Göschenen und zwischen Airolo und Ambri; Unterführung der Eleniotalbahn bei Biasca; Eindeckung des Kanals längs der südlichen Grenze der Werkstätte Bellinzona; Verkleidungsmauern auf der Strecke San Nazzaro-- Ranzo-Gerra--Landesgrenze; Pegelstationen für Ermittlung der Wassermengen der Reuss und des Tessins; Verlängerung eines Stumpengeleises im Depot Goldau ; Erhöhung des Einsteigeperrons in Brunnen und Altdorf; Erweiterung der Geleiseanlage in -Osogna ; Ergänzungsbauten im Bureaugebäude der Werkstätte Bellinzona; Bahnhof Chiasso: Wartelokale für die italienischen Arbeiter, Verlängerung des westlichen, italienischen Frachtgutzollschuppens nebst Eindeckung der südlich anschliessenden offenen Laderampe, provisorisches Bureaugebäude für die italienischen Zollbeamten und Vergrösserung der Lokale für die italienische Post im Aufnahmsgebäude; Wagenwascheinrichtungen nebst Düngergruben auf fünf Stationen; Aufenthaltslokale in Goldau, Bodio und Magadino; Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. III.

24

336

Magazin in Ranzo-Gerra ; Streckentelephone Giubiasco--Dirinella und Cadenazzo--Reazzino; zwei neue Wärterhäuser; Vergrösserung von fünf Wärterhäusern und Wasserversorgung für sieben Dienstwohnungen.

Bauten in Ausführung: Wiederherstellung des abgerutschten Bahnkörpers zwischen Zug und Walchwil durch einen Lehnenviadukt; Stationserweiterungen Sisikon und Lavorgo; Verstärkung der Eisenkonstruktion der Evibachbrücke bei Sisikon ; Aufenthaltslokal mit Magazin und Wohnung beim Tunneleingang in Göschenen; Erweiterung und Neueinteilung des Aufnahmsgebäudes in Lugano; etc.

II. Geleise G i u b i a s c o -- C h i a s s o : Die Arbeiten zwischen Mendrisio--Chiasso sind im Gange.

Die Studien für die Verbesserung der Montecenerelinie und die Erweiterung des Bahnhofes Chiasso werden fortgesetzt.

c. Bahnunterhalt.

Die aussergewöhnliehen Schneeräumungsarbeiten in den Monaten Januar und Februar haben bedeutende Auslagen verursacht. Infolge andauernd starker Regengüsse und gleichzeitiger Sohneesehmelze in der zweiten Hälfte Januar sind besonders im Juragebiet und in der Westschweiz die Bäche und Flüsse zu ungewöhnlicher Höhe angeschwollen, wodurch an mehreren Orten, besonders im Gebiete des Kreises I, Bahnüberschwemmungen, Rutschungen und Dammbrüche vorgekommen und Betriebsunterbrechungen, bis auf die Dauer von 3 Tagea, entstanden sind. Die anhaltenden Regengüsse, verbunden mit Schneeschmelze im Gebirge vom 14. bis 16. Juni haben im Gebiete der Kreise III, IV und V schwere Schädigungen am Bahnkörper und Betriebsunterbrechungen verursacht. In Landquart wurde die Bahnbrücke weggerissen; der Verkehr musste 4 Wochen durch Umlad aufrecht erhalten werden.

Aussergewöhnliche Regengüsse sind sodann am 11 ./18. Juli, 15. August, 6./8. September und 9./10. Dezember vorgekommen; diese haben vorherrschend an den Linien der Kreise I und V Schaden verursacht. Durch diese Wasserverheerungea sind für sofortige Wiederherstellungsarbeiten ungefähr Fr. 250,000 Kosten erwachsen, dazu kommen noch rund Fr. 500,000 für Konsolidierungsarbeiten. Die von unserer Verwaltung zu leistenden Beiträge an die durch diese Überschwemmungen veranlassten und durch Kantone und Gemeinden auszuführenden Bach- und Flusskorrektionen sind in den obigen Summen nicht inbegriffen.

337

An weiteren, wichtigeren Bahnunterhaltungsarbeiten, die im Berichtsjahr zur Ausführung gelangten, erwähnen wir: K r e i s I. Fortsetzung der Rekonstruktionsarbeiten im Jougnetunnel (Ende Dezember waren 364 m Tunnelgewölbe und Widerlager erstellt) und Rekonstruktion von Stützmauern zwischen Hôpitaux und Frambourg, auf Rechnung der P. L. M. ; Ersatz des Backsteingewölbes im Tunnel von Schmitten durch Spitzsteinmauerwerk (Ende Dezember waren 140 m Tunnelgewölbe ersetzt) ; Erneuerung von Gewölberingen in 6 Tunnels der Linie Neuenburg-Verrières-Suisse ; Entwässerung des Bahngebietes oberhalb der Station La Conversion, zwischen Grandvaux und Chexbres, zwischen Puidoux und Palezieux, sowie am Fusse des Bahndammes La Sonnaz, zwischen Grolley und Belfaux; Ersatz der Eisenkonstruktion des Durchlasses La Curaz zwischen Ciarens und Montreux ; Rekonstruktion der Widerlager der Unterführung zwischen Ardon und Sitten, der Brücken zwischen Chavorney und Ependes und über die Venoge bei Chot sowie derjenigen bei Chandon, zwischen Avenches und Paoug ; Erstellung von Minenkammern bei verschiedenen Brücken auf Rechnung der eidgenössischen Militärverwaltung ; Ersatz einer Turbine der Kraftzentrale in Brig; Reparaturen und Ergänzungen an den Signal- und Telephonleitungen im Simplontunnel und Ersatz der Vorhänge an den beiden Portalen ; Umbau der Telegraphenlinie Lausanne-La Conversion mit Verdoppelung der Stangen ; Umbau der elektrischen Beleuchtungseinrichtung in Neuen bürg.

K r e i s II. Auswechslung verwitterter Gewölbesteine und Erneuerung der defekten Tunneldohle auf 100 m Länge im Hauensteintunnel durch 45 cm weite Zementröhren ; Wiederherstellung der zerstörten Uferpflästerung beim Widerlager der Wiggerbrücke zwischen Aarburg und Rothrist; Erneuerung der Auflager des Mittelpfeilers der Brücke über die Kleine Emme bei Emmenbrücke; Ausräumung des Baehbettes der Grossen Schliere bei Alpnaehdorf und Wiederherstellung von zwei Sporrenköpfen am rechten Ufer daselbst; Erstellung eines Handgepäcklokals und Bureaus für kombiuierbare Rundreisebillette und Versetzung des Buehhandlungskiosks mit Telephonkabine in der Personenhalle des. Bahnhofes Bern; Ersatz der Bogenlampen im Bahnhof Thun durch Metallfaden- und Flammenbogenlampen; Ersatz der Weichenlaternen von zentralisierten englischen Weichen in Ölten, Langenthal,
Burgdorf, Zollikofen, Wilerf'eld und Bern.

K r e i s III. Umbau der gewölbten Durchfahrt zwischen Brugg und Schinznach-Dorf, sowie der beiden Widerlager der Unterführung zwischen Bach und Pfäffikon (Schwyz); Entwässerung des Rutsch-

338

gebietes bei Stein-Säckingen ; Rekonstruktionsarbeiten an Gewölbe und Widerlagern im Albistunnel (Sihlbrugg-Baar) ; Gewölberekonstruktionen im Dettenbergtunnel (Embrach-Bülach); Ausbesserung und Ausdehnung des Uferschutzes der Sihl längs der Station Sihlbrugg; Umbau der Telegraphenleitungen Stein-Säckingen-Pratteln, 8chinznach=Dorf-Eiken, Aarau-Suhr, sowie auf verschiedenen Stationen und auf der Rheinbrücke bei Eglisau.

K r e i s IV. Bankettmauern auf 240 m Länge und Pflasterung der bergseitigen Grabensohle zwischen Schwarzenbach und Wil ; Abdichten des Gewölbes der Personenunterführung im Rangierbahnhof St. Gallen ; Unterfangen eines Felsblockes mit Strebepfeilern am Monstein zwischen Au und St. Margrethen; Auswechslung von Auflagequadern und defekten Steinen bei der Unterführung der Schaffhauserstrasse in Winterthur und bei drei Brücken der Strecke Oberwinterthur-Etzwilen ; Wiederaufbau des alten Aufnahmsgebäudes und des Güterschuppens in Wattwil, als Wohnung, Bureau und Magazin für den Bahnmeister; Umbau der kombinierten Telephoneinrichtung St. Gallen-St. Fiden und Goldach-Rorschach in eine Streckentelephonanlage und separate Läutelinie.

K r e i s V. Aufforstung, Durchforstung und Säuberung der Schutzwaldungen der Bahn; Abräumen der Felslehnen längs des Vierwaldstättersees, sowie auf den Strecken Erstfeld-Göschenen und Airolo-Bodio ; Beseitigung von losem Gestein an den unverkleideten Felswandungen in 15 Tunnels der Strecken LuzernSisikon und Zug-Goldau ; Erneuerung der Verfugung des Gewölbemauerwerks im Gotthardtunnel und Reparatur der Ventilationsanlage; öffnen eines zugeschütteten Durchlasses zwischen Cadenazzo und Reazzino und Aufbringen eines dichten Belages auf der Trodobrücke derselben Strecke; Ausbessern der Lawinenverbauungen im Calcestrigebiet und bei Ponte Sordo, sowie der Schutzwände gegen Steinschlag auf der Strecke Airolo-Ambri; Rekonstruktion der Widerlager der Mondasciabrücke bei Biasca, nebst Ersatz der Auflagerquader; Wiederherstellung des teilweise abgerutschten Bahndammes zwischen Mendrisio und Baierna.

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G e l e i s e e r n e u e r u n g e n und V e r s t ä r k u n g e n haben im Berichtsjahre stattgefunden : Lfm. Geleise mit Material nach den neuen Normalien S. B. B. für Hauptlinien 91 901 mit Material nach den neuen Normalien S. B. B. V.

für Nebenlinien 17 522 mit Material nach den Normalien G. B 2 087 auf den französischen Pachtstrecken mit Material nach den Normalien der P. L. M 3 286 mit Material nach den Normalien S. E. II, mittelgut 46 193 Schienenerneuerung allein nach den Normalien G. B.

5 744 Schwellenerneuerung allein 3 943 Geleiseverstärkung durch Vermehrung der Schwellen 36 170 Ersatz von Weichen durch solche nach den neuen Normalien, Stück 124 Ersatz von Weichen durch solche nach den alten Normalien, Stück 108 Die Gesamtlänge der zu unterhaltenden Geleise beträgt auf Ende 1910 inklusive Vevey-Chexbres (7850 m) 4874475 wovon 35 989 m auf französischem Gebiet der P. L. M.

gehören, so dass für das eigene Netz ohne die an die B. L. B. verpachteten 8790 m Geleise zwischen Basel und der Landesgrenze bleiben 4 830 636 Stahlschienen exklusive Weichen und Kreuzungen liegen in der Bahn 4 373 572 Eiseuschienen exklusive Weichen und Kreuzungen liegen in der Bahn 289 878 Länge der sämtlichen Weichen und Kreuzungen auf eigenem Netz 167 186 Stahlschienen nach neuen S. B. B. Profilen liegen in der Bahn l 206 687 Stahlschienen nach G. B. Profilen liegen in der Bahn 475 056 Geleise mit eisernen Schwellen 3 112 210 Geleise mit hölzernen Schwellen l 715 086 Geleise mit besonderer Unterlage 3 340 Zahl der Schienenbrüche im Berichtsjahre 173 Davon : Eisenschienen 2 Stahlschienen 171 Schienen unter 36 kg . . . .

62 ,, von 36 bis 42 kg. . 88 ,, von 42 kg und mehr . 23

340

d. Vorarbeiten für den elektrischen Betrieb.

1. Das Planmaterial und die Akten betreffend das E t z e l w e r k sind von uns gemäss Vertrag mit der Maschinenfabrik Oerlikon übernommen worden. Nach Vollendung der Übernahme ist der Betrag von Fr. 200 000 zur Auszahlung gelangt.

Gemäss diesem Vertrag hat sich die Maschinenfabrik Oerlikon verpflichtet, die Konzessionen mit den schwyzerischen Bezirken Einsiedeln und Höfe unbenutzt ablaufen zu lassen (1. Oktober 1910).

Wir haben inzwischen dem Regierungsrat des Kantons Schwyz für sich und zuhanden der Bezirksräte von Einsiedeln und Höfe ein neues Konzessionsgesuch eingereicht und Konzessionsanmeldungen betreffend die Ausnutzung der Sihl und Ableitung derselben in den Zürichsee an die Regierungen der Kantone Zürich und Zug gerichtet.

Darauf haben uns Schwyz und Zug geantwortet, dass sie grundsätzlich geneigt seien, auf unser Konzessionsgesuch einzutreten, wobei aber Schwyz betonte, dass den Kouzessionsverhandlungen vorgängig die Rechte der an die Sihl anstossenden Kantone abgeklärt werden müssen.

2. Am 5. Januar fand in Lugano eine Konferenz mit Vertretern der italienischen Staatsbahnen, betreffend Festsetzung der T r a k t i o n s e n t s c h ä d i g u n g für den künftigen elektrischen Betrieb der Strecke I s e l l e - D o m o d o s s o l a , statt. Eine Einigung ist noch nicht erzielt worden.

3. Die T e r r a i n a u f n a h m e n , welche als Grundlage zu dienen haben für die Projektierung der K r a f t w e r k e in den Kantonen U r i und T e s s i n, sind zur öffentlichen Konkurrenz ausgeschrieben worden und es erfolgte die Vergebung der Arbeiten im Kanton Uri an Herrn Konkordatsgeometer J. Massard in Montier, Kanton Bern, und im Kanton Tessin an Herrn Ingenieur L. Kürsteiner in St. Gallen.

Zur genauen Festsetzung der Wassermengen an der Reuss und am Tessin wurden 6 W a s s e r m e s s t a t i o n e n errichtet.

4. Im Hinblick auf das Gesuch des Kantons Tessin um Bewilligung z u r A u s f ü h r u n g v o n W a s s e r k r ä f t e n n a c h Italien, machten wir beim eidgenössischen Departement des Innern die Anregung, nur unter der Bedingung darauf einzugeben, dass die tessinische Regierung in eine Änderung des Art. 13 des Konzessionsvertrages betreffend die Wasserkräfte in der obern Leventina einwillige, in dem Sinne, dass der Bundesbahnverwaltung die

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Benützung dieser Wasserkräfte auch auf der Nordseite des Gotthardtunnels gestattet werde.

5. Das eidgenössische Eisenbahndepartement übermittelte uns zur Vernehmlassung ein Konzessionsgesuch der tessinischen Gemeinden Deggio und Quinto, betreffend Ausnutzung des Deggiob a c h e s , eines Nebenflusses des Tessin in unserem Konzessionsgebiet. Wir antworteten mit Schreiben vom 23. März 1910, dass wir gegen die Ausnützung dieses Gewässers nichts einzuwenden hätten, wenn die beiden Gemeinden auf den in Art. 14 unseres Konzessionsvertrages betreffend die Wasserkräfte in der obern Leventina vorgesehenen Kraftbezug verzichten, und dass wir uns für jeden andern ähnlichen Fall den Entscheid vorbehalten.

6. Auf ein Schreiben der aargauischen Regierung, mit welchem uns dieselbe ersuchte, uns zur K o n z e s s i o n s a n m e l d u n g der Gemeinde B r u g g betreffend Erweiterung ihres Elektrizitätswerkes auszusprechen, haben wir geantwortet, wir seien noch nicht in der Lage, eine definitive Konzession zur Ausnutzung der Aare zwischen Wildegg und Stilli anzumelden, und wir schlagen vor, der Gemeinde Brugg die nachgesuchte Konzession zu erteilen, jedoch mit der Verpflichtung, auf Wunsch der schweizerischen Bundesbahnen jederzeit gegen vollen Energieersatz auf dieselbe zu verzichten.

7. Das Bureau für den elektrischen Betrieb beschäftigte sich forner mit den Detailaufnahmen für die Kraftwerke an der Reuss und am Tessin, mit dem Studium weiterer Wasserkräfte, die für die Elektrifizierung unserer Linien in Frage kommen und mit der Untersuchung der Ursache der stellenweise grossen Schienenabnützung im Simplontunnel.

8. Die mit dem Staatsrat des Kantons Wallis gepflogenen Unterhandlungen zum Zwecke der Erwerbung der W a s s e r k r ä f t e an der R h o n e zwischen Fiesch und Mörel führten am 29. Oktober 1910 zum Abschluss eines Konzessionsvertrages. Zum Perfektwerden desselben ist noch die Ratifikation durch den Grossen Rat des Kantons Wallis nötig.

9. Auf eine Offerte der Herren Brunschwyler's Söhne in Bern, betreffend Übernahme ihres Projektes für ein W a s s e r k r a f t w e r k an der Sense und am S c h w a r z w a s s e r , haben wir nach erfolgter Prüfung geantwortet, dass wir von einer Erwerbung des Projektes Umgang nehmen mit Rücksicht auf die für unsere Zwecke zu hohen Anlage- und Energieerzeugungskosten.

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e. Oberbaumaterialverwaltung.

1. An der landwirtschaftlichen Ausstellung in Lausanne stellten wir in der Abteilung für Forstwesen ein Sortiment neuer und gebrauchter Schwellen verschiedener Holzarten, mit und ohne Imprägnierung, aus, ferner Geräte zum Bohren und Verdübeln von Schwellen, Dübel, Futterspiralen, Markiernägel und eine Reihe von graphischen Darstellungen über die Herkunft, die Imprägnierung, die Preise und den Verbrauch an Holzschwellen. Ausserdem Hessen wir eine kleine Druckschrift auflegen, in welcher Angaben über die Lieferungsbedingungen, die bisherigen Bezüge, die bezahlten Preise und die Imprägnierung von Holzschwellen enthalten sind.

2. An alten Oberbaumaterialien wurden im Berichtsjahre verkauft a. auf dem Submissionswege für Fr. 727 390 b. aus freier Hand in Posten über Fr. 2000 für ,, 157 480 c. aus freier Hand in Posten unter Fr. 2000 für ,, 231 650 Zusammen Fr. 1 116 520 3. Zur Deckung unseres Bedarfes an Holzschwellen für das Jahr 1911 sind mit 38 Firmen Verträge über die Lieferung von 86 400 Bahnschwellen und 838 m8 Weichen- und Brückenhölzer im Werte von Fr. 584 000 abgeschlossen worden. Die Imprägnierung wurde 5 Imprägnieranstalten um die Summe von Fr. 234 000 übertragen. Der Bedarf an Schienenbefestigungsmitteln im Gesamtwerte von Fr. 447 000 wird durch 9 Firmen und der Bedarf an Halbfabrikaten zu Weichen und Kreuzungen im Gesamtwerte von Fr. 112 000 durch 8 Firmen gedeckt.

4. Nachstehend geben wir eine Zusammenstellung des im Berichtsjahre beschafften Materials: Stahlschienen.

Per

Laufmeter kg

Typ ,, ., ,, ,,

S.B.B. I S. B. B. II S.B.B. V G. B. IV P.L.M.-L.P.

45,9 aus Thomasstahl 48,9 ,, ,, 86,2 ,, ., 50,7 ., '.n 48,o ,, ,,

Tonnen

. . . . 7195 . . . .

1013 . . . .

1275 . . . . 1337 . . . .

308 Zusammen 11 128

343

E i s e n s c h w e 11 e n.

Tonnet» Bahnschwellen 8.B.B. I 2,7o m für Hauptlinien . . . 6071 Weichenschwellen S.B.B. I 334 Zusammen 6 405 Schienenbefestigungsmittel

. . . . 2414 Tonnen

Weichen undKreuzungen.

Weichen, einfache ,, zu englischen A u s w e i c h u n g e n . . . .

Kreuzungen, einfache ,, doppelte Geleisedurchschneidungen, komplette Herzstücke aus Hartguss Stahlspitzen aus Martinstahl Vollschienen zu Weichenzungen Stellvorrichtungen, komplette, zu englischen Weichen Zwangswinkel, normale

83 Stück 40 ,, 104 .n 12 ,, 2 ., 111 ,, 11 Tonnen 102 ,, 6 Stück 100 fl

Betonschwellen.

Bahnschwellen 2,5 m aus armiertem Beton nach eidgenössischem Patent Nr. 40 418

195 Stück

Holzschwellen.

a. Bahnschwellen: .

eichene wovon inländische .' . 26 808 Stück aus Frankreich 8 340 ,, aus Deutschland 3251 ,, buchene wovon inländische . . . . 31162 Stück aus Frankreich 587 ,, aus Deutschland 4 427 ,, lärchene, alles inländische föhrene, ,, ,, Zusammen b. Weichen- und Brückenschwellen, eichene . .

wovon inländische 241 ms aus Frankreich 220 .,

Stück 38 399

36176

3 852 9928 88 355 461 ma

344

I m p r ä g n i e r t wurden: A. Bahnschwellen.

1. Mit Chlorziak: ·a. nach dem Verfahren ßurnett: Eichenschwelleri . . . . 2 6 7 5 Stück ] Lärchenschwellen . . .

3 754 ,, l 6 871 Stück Föhrenschwellen . . . .

442 ,, j b. nach dem Verfahren Straschun : Föhrenschwellen 2 094 ,, 2. Mit Teeröl (Tolltränkung): Eichenschwellen . . . . 28 725 Stück ] Bnchenschwellen . . . . 36364 ,, l nr\nn\ fl Lärchenschwellen . . .

3 ,, J Föhrenschwellen . . . . 5 699 ,, J Zusammen 79 756 Stück B. Weichen- und Brückenschwellen: 1. Mit Chlorzink nach dem Burnettschen Verfahren -2. Mit Teeröl (Volltränkung)

8 m3 368 ,,

Zusammen

376 m 3

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VI. Rechtsdepartement.

a. Allgemeines.

1. In seiner Sitzung vorn 22. März 1910 hat der Bundesrat über d i e Z u s t ä n d i g k e i t z u r V o r n a h m e r e c h t l i c h e r S c h r i t t e g e g e n d i e B a u g e s e l l s c h a f t f ü r d e n Simplont u n n e l , B r a n d t , B r a n d a u & Cie., folgenden Beschluss gefasst: ^Die Wahrung sämtlicher Rechte und Pflichten des Bundes gegenüber der Firma Brandt, Brandau & Cie., die sich aus den Verträgen mit dieser Firma ergeben, wird hiemit, in Anwendung von Art. l des Rückkaufsgesetzes und in Bestätigung der bisherigen Geschäftsbehandlung, der Verwaltung der Bundesbahnen übertragen, unter Vorbehalt der den eidgenössischen Räten und dem Bundesrat nach dem Rückkaufsgesetz zustehenden Obliegenheiten."

Mit Schreiben vom 1. April hat uns das eidgenössische Eisenbahndepartement von diesem Beschlüsse Kenntnis gegeben und beigefügt, der Bundesrat sei damit einverstanden, dass der Ausbau des II. Simplontunnels sofort vorgenommen und die genannte Firma zur Ausführung dieses Ausbaues angehalten werde; die ·Generaldirektion werde daher eingeladen, die zum bezeichneten doppelten Zwecke erforderlichen Massnahmen zu treffen und ersucht, das Eisenbahndepartement in dieser Beziehung auf dem Laufenden zu erhalten.

In Ausführung dieses Beschlusses haben wir auf Grund eines juristischen Gutachtens und im Einvernehmen mit dem eidgenössischen Eisenbahndepartement die Firma Brandt, Brandau & Cie.

mit Schreiben vom 11. Mai aufgefordert, uns spätestens bis zum 26. Mai eine bestimmte Erklärung abzugeben, ob sie der wiederholten Aufforderung zur Bauausführung des II. Simplontunnels nachkommen werde. Auf deren ausweichende Antwort vom 26. Mai haben wir ihr mit Schreiben vom 14. Juni eine letzte Frist von 30 Tagen angesetzt, um die für die Anhandnahme des Baues erforderlichen Vorbereitungen und Massnahmen zu treffen, beziehungsweise einzuleiten, mit der Androhung, dass, wenn die Unternehmung diese Frist verstreichen lasse, ohne der Aufforderung nachzukommen, die Bundesbahnen den Vertrag als aufgelöst betrachten und die Unternehmung für allen Schaden, der der Verwaltung aus einer anderweitigen Ausführung des Baues gegenüber

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den bestehenden Vereinbarungen erwachsen werde, verantwortlich erklären.

Gleichzeitig haben wir unser Baudepartement beauftragt, Vorschläge zu machen über die Ausführung des II. Sirnplontunnels,, eventuell, falls eine Ausschreibung der Bauarbeiten zweckmässig erscheine, den Entwurf einer Konkurrenzausschreibung vorzulegen.

In Beantwortung unseres Schreibens vom 14. Juni hat die Baugesellschaft am 13. Juli erklärt, dass ihr unter den gegenwärtigen Verhältnissen nichts anderes übrig bleibe, als die Angelegenheit vor den Richter zu bringen, um zu erfahren, ob sieauch heute noch verpflichtet sei, den Vertrag über Erstellung desii. Tunnels gemäss unserer Auslegung desselben zu erfüllen. Siehabe deshalb ihren Rechtsanwalt beauftragt, gegen uns innert, kürzester Frist beim Bundesgericht Klage einzureichen.

Im Einverständnis mit dem eidgenössischen Eiseubahndepartetement haben wir am 9. August der Baugesellschaft mitgeteilt,, dass wir an unsern Ausführungen vom 14. Juni in allen Punkte» festhalten müssen, indem wir beifügten, dass der Hinscheid des ehemaligen Mitarbeiters der Unternehmung, des Herrn Oberst Locher,, an unserer Entschliessung nichts zu ändern vermöge.

Die Arbeiten zur Vorbereitung der Ausschreibung des II. Tunnelssind im Gang.

2. Die Aktiengesellschaft Elektrizitätswerke Beznau-Löntsch hatte sich geweigert, gewisse von uns gestellte Bedingungen über d i e F ü h r u n g e l e k t r i s c h e r S t a r k s t r o m l e i t u n g e n ü b e r die E i s e n b a h n l i n i e n anzunehmen. Wir haben deshalbdie Gesellschaft .veranlasst, den Expropriationsweg zu betreten,1 um auf diese Weise, bei Anlass eines SpeziaU'alls, die Rechte und Pflichten beider Teile in den streitigen Punkten feststellen za lassen.

3. Wir haben auf den 1. Januar 1911 ,, P r o v i s o r i s c h e Vorschriften für die Erledigung von Entschädigungsansprüchen wegen Verlust, M i n d e r u n g oder Beschädigung von Transportgegenständen durch die S t a t i o n e n 1 1 erlassen, deren Entwurf von der gemeinsamen Direktorenkonferenz vorberaten worden war.

In Nr. 52 des Eisenbahn-Amtsblattes haben wir die für die Anwendung dieser Vorschriften nötigen Instruktionen erlassen.

Die wichtigsten Bestimmungen sind folgende : Vom 1. Januar 1911 ab sind die Bahnhofinspektoren, die Bahnhofvorstände, die Lagerhausverwalter, die Güterverwalter und

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·die Chefs I. Klasse der Güterexpeditionen zuständig, bis auf weiteres versuchsweise Entschädigungsansprüche aus dem Gepäck-, Expressgut-, Tier- und Gütertransport selbständig und unter eigener Verantwortung zu erledigen und zwar für einen einzelnen Transport ·eine Entschädigung, unter Hinzurechnung allfälliger ungedeckter Fracht- oder anderer Kosten bis zum Höchstbetrag von Fr. 50: die Stationsvorstände I. und II. Klasse, die Chefs der Gepäck-expeditionen, die Chefs II. Klasse der Güterexpeditionen und die mit der Leitung einer Güterexpedition betrauten Bureauchefs I. Klasse bis zum Höchstbetrnge von Fr. 20.

Die Zuständigkeit der Bahnhofvorstände erstreckt sich: a. in Bahnhöfen ohne selbständige Gepäckexpeditionen auf alle Entschädigungsansprüche aus dem Gepäck- und Expressgutverkehr bis und mit Fr. 50 ; b. in Bahnhöfen mit selbständigen Gepäckexpeditionen auf Entschädigungsansprüche aus dem Gepäck- und Expressgutverkehr im Betrage von über Fr. 20 bis und mit Fr. 50.

In Bahnhöfen haben die Chefs II. Klasse der Güterexpeditionen und die mit der Leitung einer Güterexpedition betrauten Bureauchefs I. Klasse Entschädigungsansprüche von über Fr. 20 bis und mit Fr. 50 den Bahnhofvorständen zur Erledigung zu unterbreiten.

Da diese Ermächtigungen sich nicht auf Entschädigungsansprüche wegen Lieferfristüberschreitung beziehen, so sind Ansprüche wegen Beschädigung oder Minderung eines Gutes, dio infolge zu langer Transportdauer eingetreten sind, zur Behandlung an das zuständige Rechtsbureau weiterzuleiten.

Die Ermächtigung bezieht sich sowohl auf Sendungen im internen Verkehr der Bundesbahnen als auch auf Sendungen im ·direkten schweizerischen und im internationalen Verkehr 5 Entschädigungsansprüche jeder Art mit Bezug auf Sendungen, welche nicht über Linien der schweizerischen Bundesbahnen auf einem Gemeinschaftsbahnhof oder einer Gemeinschaftsstation eingetroffen ·oder von einer -solchen abgegangen sind, sind zum Entscheid der zuständigen Dienststelle derjenigen Verwaltung vorzulegen, die Versand-, beziehungsweise Empfangsverwaltung ist.

Das Recht, Entschädigungsansprüche geltend zu machen, sowie die rechtliche Verpflichtung der Eisenbahn zur Leistung einer Entschädigung wegen Verlust, Minderung oder Beschädigung richtet sich für den internationalen und schweizerischen Güter-, TierGepäck- und Expressgutverkehr nach den entsprechenden Bestimmungen des internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr, des schweizerischen Transportgesetzes, des

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schweizerischen Transportreglements, sowie nach den in den einzelneu Gepäcktarifen enthaltenen Bestimmungen.

Die zuständigen Rechtsbureaux der Kreisdirektionen und der Generaldirektion üben die Oberaufsieht über diese Art der Erledigung von Entschädigungsansprüchen aus.

Der Zweck der erlassenen provisorischen Vorschriften ist, gegenüber den Reldamanten eine beförderliche Erledigung der Entschädigungsansprüche zu bewirken. Die Ansprüche sind rasch und unter tunlichster Vermeidung des Schreibwerks zu erledigen ; soweit möglich, ist der mündliche Verkehr zu wählen. Vom Resultat der Erfahrungen, welche die praktische Durchführung dieser Vorschriften bringen wird, wird es abhängen, ob sie definitiv beibehalten und eventuell noch ausgedehnt werden sollen.

1. Mit Botschaft vom 31. Oktober 1910 hat der Bundesrat, der Bundesversammlung den Entwurf eines Bundesgesetzes betreffend die A u f h e b u n g der A m t s k a u t i o n e n der Beamten und Angestellten der s c h w e i z e r i s c h e n B u n d e s v e r w a l t u n g , mit Ausnahme derjenigen der Bundesbahnen und der Nationalbank,, vorgelegt.

Diese Aufhebung hat die Auflösung des schweizerischen Amtsbürgschaftsvereins zur Folge. Wir haben hiervon denjenigen unserer Beamten, welche Mitglieder dieses Vereins sind, Kenntnis gegeben und sie aufgefordert, darauf bedacht zu sein, gegebenenfalls ihre Amtskaution in anderer Weise zu leisten. Diejenigen unter ihnen, welche im Kanton Bern ansässig sind, haben uns die Sicherheit, des bernischen Amtsbürgschaftsvereins augeboten, welche wir grundsätzlich angenommen haben.

5. Wir haben ira Bisenbahn-Amtsblatt eine Zusammenstellung der kantonalen Vorschriften über Stempelabgaben, welche für die Stationen der schweizerischen Bundesbahnen in Betracht fallen, veröffentlicht.

6. Mit Bericht vom 11. Mai an das eidgenössische Eisenbahndepartement haben wir uns über eine E i n g a b e der Vereine s c h w e i z e r i s c h e r L o k o m o t i v f ü h r e r und schweiz e r i s c h e r L o k o m o t i v h e i z e r , vom 17. Juli 1909, b e t r e f fend die Frage, ob die B u n d e s b a h n e n nicht f r e i w i l l i g sich d e r s c h w e i z e r i s c h e n E i s e n b a h n - u n d Haftpflichtgesetzgebung unterziehen sollten, wenn ein B u n d e s b a h n b e a m t e r in A u s ü b u n g seines Dienstesa u f einer i m A u s l a n d g e l e g e n e n , v o n d e n B u n d e s bahnen betriebenen Strecke einen Unfall erleidet,

34»

dahin vernehmen lassen: Es sei eine allgemeine, für alle Fälle verbindliche Erklärung abzulehnen, dagegen das Einverständnis zu erklären, im Sinne der Ausführungen unserer Vernehmlas?ung das schweizerische Gesetz, gemäss der bisherigen Übung, überall da als Grundlage der Berechnung der Entschädigung anzunehmen, wo Billigkeitsgründe wirklich dafür sprechen und die Geltendmachung allfâlliger Ansprüche der Entschädigungsberechtigten gegen ausländische Versicherungsanstalten damit nicht gefährdet werde.

Das eidgenössische Eisenbahndepartement hat uns am 17. Juni mitgeteilt, dass es unsere Vernehmlassung den Vereinen schweizerischer Lokomotivführer und schweizerischer Lokomotivheizer mit dem Bemerken zur Kenntnis gebracht habe, dass die Angelegenheit nicht durch einen Beschluss des Bundesrates geregelt werden könne, sondern der gesetzlichen Ordnung bedürfe. Da der Erlass eines Gesetzes betreffend die Kranken- und Unfallversicherung bevorstehe, werde das Eisenbahn département in erster Linie seine Bemühung in der Richtung geltend machen, dass die Fragehier ausreichend geregelt werde.

7. Der Verband schweizerischer Dampfschiffahrtsunternehmungen ist dem Übereinkommen über die H a f t p f l i c h t ausd e m d i r e k t e n s c h w e i z e r i s c h e n V e r k e h r u n d dasVerfahren zur Regelung der Entschädigungsforder u n g e n mit seinen Anhängen Nr. l und Nr. 2 (Réglementebetreffend die Unregelmässigkeiten und die Verschleppungen) beigetreten.

8. Die nachstehend genannten, vom internationalen Transportkomitee ausgearbeiteten Übereinkommen sind definitiv vereinbart und ihr Inkrafttreten auf den 1. Januar 1911 festgesetzt worden:.

a. Einheitliches Übereinkommen betreffend die E r l e d i g u n g von F r a c h t e r s t a t t u n g s a n s p r i l c h e n im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr ; 6. Einheitliche Bestimmungen betreffend die im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr infolge unrichtiger Berechnung oder Erhebung u n e i n b r i n g l i c h e r F r a c h t e n , N a c h n a h m e n u n d Nebengebühren.

9. In einem dritten, am 1. Januar 1911 in Kraft getretenen Nachtrag zum Übereinkommen betreffend den Güterverkehr zwischen D e u t s c h l a n d und Ö s t e r r e i c h - U n g a r n einerseits, S e r b i e n , B u l g a r i e n und der T ü r k e i anderseits, haben die

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beteiligten Verwaltungen für die E r l e d i g u n g von F r a c h t · e r s t a t t u n g s a n s p r i l c h e n die Vorschriften des neuen, soeben genannten einheitlichen Übereinkommens mit einigen kleinereu Änderungen angenommen.

Die Ersetzung der für den Güterverkehr Holland - Schweiz, Belgien-Basel, Belgien-Schweiz, Belgien-Italien, Frankreich-Österreich=Ungarn und Österreich=Ungarn-Schweiz gegenwärtig in Kraft bestehenden Bestimmungen betreffend die Erledigung von Frachterstattungsansprüchen durch das genannte Übereinkommen ist in Aussicht genommen.

10. Im Eisenbahuamtsblatt haben wir eine Bekanntmachung veröffentlicht, durch welche mit Rücksicht auf die Bestimmungen des neuen schweizerischen Zivilgesetzbuches über den Finderlohn und die zurzeit bestehenden Vorschriften betreffend die Behandlung gefundener Gegenstände, die V e r a b f o l g u n g des F i n d e rlohnes bei auf Eisenbahngebiet g e f u n d e n e n Gegens t a n d e n einheitlich geregelt wird.

11. Einem Wunsche des Zentral Vorstandes des Vereins schweizerischer Eisenbahn- und Dampfschiffangestellter entsprechend haben wir die Kreisdirektionen eingeladen^ in Zukunft die V e r s t e i g e r u n g e n von F u n d g e g e n s t ä n d e n auch im Eisenbahnamts· blatt anzukündigen.

12. Frau Anna Theresia W i c k , geb. Gemperle, hat in ihrem Testament vom 12. März folgende Bestimmung getroffen: ,,Zugunsten der unbemittelten Eisenbahnerwitwen, welche nicht pensionsberechtigt sind, setze ich ein L e g a t aus von einhundert Franken."

Vom Testamentsvollstrecker hiervon in Kenntnis gesetzt, haben wir den Kreisdirektionen von dem Legat mit dem Bemerken Kenntnis gegeben, dass wir beabsichtigen, den Betrag in fünf Malen auszurichten. Die Kreise möchten uns vom Eintritt von Fällen, in denen ein solcher Teilbetrag des Legates ausgerichtet werden könnte, Kenntnis geben.

13. Am 22. und 23. März fand in Paris eine zweite Sitzung des vom I n t e r n a t i o n a l e n T r a n s p o r t k o m i t e e eingesetzten Redaktionskomitees statt, bei welcher wir uns haben vertreten lassen.

Ebenso waren wir vertreten an der Sitzung des internationalen Transportkomitees vom 15./16. Juni 1910 in Brüssel, an der Ausschussitzung des internationalen Transportkomitees am 20./21. Sep-

351 tember in Berlin, an einer K o n f e r e n z des ö s t e r r e i c h i s c h ' u n g a r i s c h - o r i e n t a l i s c h e n V e r b a n d e s , am 22. September in Triest, sowie an einer S p e z i a l k o n f e r e n z des d e u t s c h i t a l i e n i s c h e n V e r b an des am 18. Oktober in München, welche ·die Revision des Übereinkommens betreffend den Güterverkehr ·dieses Verbandes behandelte.

b. Versicherungswesen.

1. Wir haben die B o d e n a e e - T o g g e n b u r g b a h n in unsere B r a n d v e r s i c h e r u n g aufgenommen; dem Versicherungskonsortium war hierfür für die Zeit vom i. Oktober 1910 bis 30. Juni 1911 eine Ergänzungsprämie zu bezahlen.

2. Die im II. Quartal des Berichtsjahres durchgeführte jährliehe Revision der in unserem a l l g e m e i n e n V e r s i c h e r u n g s v e r t r a g gegen B r a n d s c h a d e n enthaltenen Werte weist folgendes Resultat auf: a. Vorräte Fr. 22,300,000 b. Rollmaterial ,, 174,600,000 c. Mobiliar und Gerätschaften ,, 18,800,000 d . Waren u n d Gepäck . . . . . . . ,, 50,500,000 e. Gebäude ,, 20,200,000 Total Fr. 286,400,000 Mit Bezug auf die letztjährigen Beträge (mit Inbegriff des damals separat versicherten Kreises V) bedeutet dies eine Erhöhung der Versicherungssumme um Fr. 8,300,000, welche in der Hauptsache auch diesmal der Vermehrung des Rollmaterials zuzuschreiben ist. · 3. An V e r s i c h e r u n g s p r ä m i e n wurden an das Konsortium bezahlt: a. für das Netz der S. B. B. pro 30. Juni 1910 bis 30. Juni 1911 Fr. 140,695. 72 (Hiervon entfallen auf Kreis V Fr. 23,578.69) b. fUr die Bodensee-Toggenburgbahn für die Zeit vom 1. Oktober 1910 bis 30. Juni 1911 ,, 778.18 Total Fr. 141,473790 4. An E n t s c h ä d i g u n g e n wurden uns vom Versicherungskonsortium bezahlt für 69 Brandfälle Fr. 43,418. 68.

Von den kantonalen obligatorischen Versicherungsanstalten wurden uns in 5 Brandfällen zusammen Fr. 14,492 ausbezahlt.

Bundesblatt. 63. Jahrg

Bd. III.

25

352 5. Zufolge des Rückkaufes der Gotthardbaha haben wir die jährliche Einlage in den V e r s i c h e r u n g s f o n d s g e g e n F e u e r s c h a d e n um Fr. 20,000 erhöht.

c. Kautionswesen.

1. Die a l l g e m e i n e R e v i s i o n der K a u t i o n e n f ü r F r a c h t e n k re di t e hat keine besondern Massnahmen veranlasst.

2. Der Stand der Kautionen war auf 31. Dezember 1910 folgender : Barlmutioncn : Generaldirektion : 288 Kautionen im Betrage von Fr. 278,850. -- Kreisdirektion I: 248 11 11 n n ·n 144,855. -- II: 279 11 ·n 11 11 11 11 103,745. 35 III: 114 53,920. -- 11 n 11 v ·n v IV: 178 38,490.

-- 11 n n 11 11 ·n V: 125 34,814. 20 11 7) ·n 11 11 n Generaldirektion : Kreisdirektion I: 11: T) III: IV: T) V: T>

1Wertschrijterikauüonen : 568 568 Kautionen im Betrage von Fr. 5,560,765. 85 65 182,137. 81 11 11 ·n T) 75 709,235. 08 11 f> 11 n 142 224,877. 30 11 n 11 ·n 69 279,028. 15 n 11 ·n 11 44 298,101. 65 ·n 11 ·n ·n

Kau, Kautionen Aureli Bürgschaft: Generaldirektion: 674 Kautionen im Betrage von Fr. 5,484,982. -- Kreisdirektionl I: I: 51 51 116,100. -- n ·n n n 11 II : 71 71 308,450. -- II: 11 n 11 n 11 n ,, III: III: 168 206,760. -- n n n n n IV: 70 ,, -IV: 118,856. 50 11 11 n T) f> V: 12 62,600. -- 11 11 n T) n mit einem isa: Total 3241 :241 Kautionen Kautionen Gesamtbetrage von Ge Fr. 14,206,568.89.

In dieser Summe sind 16 G e n e r a l k a u t i o n e n im Betrage von Fr. 1,113,500 inbegriffen.

VI

d. Steuerwesen.

Hierüber ist nichts zu bemerken.

353

e. Unfälle.

1. Bezüglich der Anzahl der Unfälle und der im Jahre 1910 ausbezahlten Haftpflichtentschädigungen verweisen wir auf die statistischen Tabellen, sowie auf die als Beilage zum Geschäftsbericht publizierten Rechnungen.

2. Im Laufe des Berichtsjahres wurden von der Kreisdirektion , ,, ,, ,, ,, ,, ,, » -,

I 28 II 36 III 43 IV 19 V 7 zusammen 133

Haftpflichtfälle erledigt.

Von diesen musste uns ein von der Kreisdirektion II getroffenes Abkommen zur Ratifikation vorgelegt werden.

In den 7 von der Kreisdirektion V erledigten Haftpflichtfällen ist ein Fall auf Rechnung der Gotthardbahn in Liquidation inbegriffen.

f. Grunderwerbungen und Landverkäufe.

Über Grunderwerbungen und Landverkäufe geben die statistischen Tabellen nähere Auskunft. Wir entnehmen denselben die nachstehenden Angaben: Grunderwerbimgen : arzellen

Grosse

m2

Kaufpreis Fr.

Kreis I

456

190,875,50

,, Inn ,, IV v

192 81 111 147

408,536,5 58,672,5 169,163,7 60,304

2,021,781.11 848,866. 45 252,797. 70 883,657. 70 219,300.20

987

887,552,2

4,226,403. 16

Total

354

Kreis I U r n n V)

. .

. .

III . .

IV

. .

v . .

Total

LandverMufe : Parzellen Grosse m2 8 4,421 9 636,2 25 10,073,i 20 18,538,!

10 10,529

72

44,197,4

Verkaufspreis

Fr.

2,529.40 1,553.10 7,272.30 12,495.80 7,442. 30 31,292.90

Unter den L a n d a n k ä u f e n befinden sich folgende wichtigere: 111 Parzellen von zusammen 13,604 m 2 , um Fr. 22,478. 21 zur Erstellung des II. Geleises Arnex-Bofflens ; 39 Parzellen mit insgesamt 47,975 m 2 , zum Preise von Fr. 462,690.85 zur Erweiterung des Rangierbahnhofes Renens; 48 Parzellen mit 13,465 m 2 zum Preise von Fr. 115,004 zur Erstellung eines III. Geleises zwischen Lausanne und Renens ; 56 Parzellen von 23,930 m 2 , um Fr. 384,318.80 für die Erweiterung der Station Ciarens; 11 Parzellen mit 4,716 m 2 , um Fr. 241,000 zur Erweiterung des Güterbahnhofes Montreux; 36 Parzellen mit 9,666 m 2 , um Fr. 79,485.55 für die Erweiterung der Station Villeneuve; 71 Parzellen mit 23,386 m 2 , um Fr. 49,892.85 zur Erstellung des II. Geleises St. Maurice-Martigny ; 26 Parzellen mit 6,930m2, um Fr. 5,250.30 zur Erstellung des II. Geleises Vauderens-Siviriez ; 2 Parzellen mit 3,230,6 m 2 samt Gebäuden, um Fr. 431,120 für die bevorstehende Erweiterung des Bahnhofes Genf-Cornavin (vorsorglich) ; 12 Parzellen mit 11,429 m 2 zu Fr. 81,811 für die Erstellung des II. Geleises Basel-Delsberg in der Gemarkung Münchenstein ; l Parzelle mit 845 m 2 mit Gebäude um Fr. 39,500 zur Stationserweiterung Liestal (vorsorglich) ; 3 Parzellen mit 19,032 m 2 zu Fr. 40,321 zur Bahnhoferweiterung Ölten (vorsorglich); 51 Parzellen mit 23,935 m 2 zu Fr. 66,897. 75 zur Erstellung des II. Geleises Aarburg-Luzern in der Gemarkung Oftringen; l Parzelle mit 3180 m 2 mit Gebäude zu Fr. 70,500 zur Erweiterung der Station Schönbühl (vorsorglich);

355

7 Parzellen mit 75,426m 2 mit Gebäude zu Fr. 336,406.60 für den Rangierbahnhof in Weiermannshaus in Bern ; l Parzelle mit 197,500 m 2 Wald in der Gemarkung Moutier, zu Fr. 40,000 für die Anlage von Schutzbauten; 1 Parzelle mit 1465,5 m 2 zum Preise von Fr. 83,533.50 zur Verhinderung von Bauten über dem Tunnel der rechtsufrigen Zürichseebahn in Zürich V ; 3 Parzellen mit 2230,8 m 2 zum Preise von Fr. 12,826.30 zur Stationserweiterung Schlieren ; 2 Parzellen mit 1087,8 m 2 zum Preise von Fr. 11,764.80 zur Stationserweiterung örlikon ; 17 Parzellen mit 4322,6 m 2 zum Preise von Fr. 11,697 zur Stationserweiterung Dübendorf; 5 Parzellen mit 29,632 m 2 zum Preise von Fr. 60,812. 75 zur Bahnhoferweiterung Schaffhausen (vorsorglich); 8 Parzellen mit 55,274 m 2 zum Preise von Fr. 143,053. 65 zur Bahnhoferweiterung Wil ; ° 13 Parzellen mit 18,765 m 2 samt verschiedenen Gebäulichkeiten zum Preise von Fr. 277,883.80 zur Bahnhoferweiterung St.Fiden; 12 Parzellen mit 11,556m2 samt Gebäude um Fr. 65,377 zur Stationserweiterung Weinfelden ; 2 Parzellen mit 3196,5 m 2 samt G-ebäulichkeiten um Fr. 99,517. 70 zur Bahnhoferweiterung Chur (vorsorglich); 2 Parzellen mit 4919,7 m 2 samt einem Gebäude um Fr. 190,886.40 zur Erstellung der Doppelspur St. Fiden-St. Gallen; 6 Parzellen mit 4544 m 2 zum Preise von Fr. 21,066.95 zur Erstellung der Doppelspur Wil -Winterthur ; 42 Parzellen mit 37,933 m 2 zum Preise von Fr. 148,045 zur Erweiterung des internationalen Bahnhofes Chiasso.

Wichtigere L a n d v e r k ä u f e haben im Berichtsjahre keine stattgefunden.

Gemäss Rlickkaufsgesetz wurde für 32 Verträge betreffend Grunderwerbungen, für 40 Verträge betreffend Landverkäufe und für 11 Verträge betreffend Abtausch von Grundeigentum unsere Genehmigung eingeholt.

Die Verhandlungen mit dem Kanton Bern über Ankauf des gepachteten Areals bei der grossen Schanze in Bern konnten auch dieses Jahr noch nicht weitergeführt werden, da der Landbedarf für die bevorstehende Erweiterung des Personenbahnhofes noch nicht vollständig bekannt ist (Postulat der Bundesversammlung vom 22. Dezember 1909).

356

g. Reklamationswesen.

Reklamationen und Unregelmässigkeiten.

A. Im internationalen Verkehr.

Wegen Verlustes, Beschädigung und Minderung

Wegen Verspätung

3079 9186

1986 3700

5065 12,886

12,265 11.331

5686 6232

17,951 17,563)

6112 3158 2995

1643 2635 1408

7755 5793 4403

a. Zahl der Reklamationen: aus dem Jahr 1909 unerledigt übernommen im Jahre 1910 neu eingegangen . .

Gesamtzahl der im Jahr 1910 behandelten Reklamationen (1909: davon : durch Zahlung erledigt als unbegründet abgewiesen . . . .

auf Ende 1910 noch unerledigt . .

Total

6. Entsehädigungsbeträge: die Forderungssumme der im Jahre 1910 neu eingegangenen Reklamationen betrug Fr. 1,028,464.55 276,944.18 1,305,408.73 (1909: Fr. 1,043,336.98 315,426.401,358,763.38) die Summe der 1910 ausbezahlten Entschädigungen betrug . . . Fr. 438,449. 15 74,439.47 512,888.62 (1909: Fr. 428,090.73 118,224.81 546,315.54) c. Verteilungen mit andern Bahnen: Zahl der durchgeführten Verteilungen 6051 7,858 1807 Betrag der Anteile der S. B. B. . Fr. 120,132.51 20,799. 87 140,932. 38 (1909 : Fr. 105,488.60 14,982.61 120,471.21) auf Ende 1910 noch nicht durchgeführte 222 1280 Verteilungen 105S 386 1383) (1909: 997 d. UnregelmässigJceiten : Zahl der Rapporte wegen Beschädi5283 gungen und Minderungen . . .

Zahl der Rapporte wegen Ablieferungshindernissen 1453 6736 Gesamtzahl der R a p p o r t e . . . .

(1909: 7276)

B. Im internen Verkehr.

(Durch die Kreisdirektionen behandelt.)

Reklamationen: Am 1. Januar 1910 blieben noch zu erledigen :

357 Reklamationen wegen Verlustes etc. : Anzahl Summen

Reklamationen wegen Verspätung:

213 125 50 94 36

16,740. 43 6,612. 70 3,251. 95 6,929. 63 842. 50

Anzahl 47 13 18 11 l

Summen 6,250. 25 692. 02 2,367. 90 722. 55 3. --

Total

518

34,377. 21

90

10,035. 72

1909:

390

38,777.91

109

8,986.15

Kreis I II III IV V

Im Berichtsjahre sind neu eingegangen: Reklamationen wegen Verlustes etc.: Anzahl Summen

* ni .

1 v :

1938 2404 2547 1200 653

54,403. 95 59,526. 20 79,762. 25 35,873. 58 30,426. 43

Total

8742

259,992. 41

1909:

7193

187,009. 25

Kreis I ,,· II

.

Reklamationen wegen Verspätung :

Anzahl

Summen

800

33,556.93.

Davon wurden: a. g u t g e h e i s s e n Reklamationen : wegen Verlustes etc. : Anzahl Summen

Reklamationen wegen Verspätung: Anzahl Summen Entsetmaizmiastnttil der S. B. B.

° ilp's.B.B.

24,554. 88 26,087. 48 35,522. 09 21,112. 89 5,566. 90

126

·

1223 1262 2085 910 407

68 137 119 26

2,598. 92 939.73 3,868.15 2,419. 94 310. 56

Total

5887

112,844. 24

476

10,137.30

1909 :

4760

85,496. 71

389

6,839.49

Kreis I ,, II

.

* in .

,,

,,

IV v

.

358 6. a b g e w i e s e n : Reklamationen Reklamationen wegen wegen Verlustes etc.: Verspätung : Anzahl Anzahl 682 165 1141 108 445 114

Kreis I

n .

280 233

50 43

Total

2781

480

1909 :

2284

419

. . .

c. Auf E n d e des J a h r e s b l i e b e n u n e r l e d i g t :

Kreis I

,, » ,, ,,

n ni iv v

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Reklamationen wegen Verlustes etc.-: Anzahl Summen 246 16,198. 36

126 67 104 49

6,418. 20 2,576. -- 5,533. 40 1,194. 15

Total

592

1909:

518

Reklamationen wegen Verspätung : Anzahl Summen

65 11 11

4,147. 15 583. 95

26 --

408. 15 1,596. 15 --

31,920. 11

113

6,735. 40

34,373.41

90

10,035. 72

Unregelmässigkeiten: Die Anzahl der im Jahre 1910 eingelaufenen Unregelmässigkeitsrapporte beläuft sich auf 9235 (1909: 9568), welche sich verteilen wie folgt: Kreis I 1,979 II 1,814 III 2,911 IV 2,371 V 160 Total 9,235

Prozesse.

Wegen Verlustes, Minderung1 und Beschädigung H



3 p

§ =s O

ag

o^

S* 01 fcO

·1>-s Ma a-"a

Erledigt im Jahre 1910 Zu Ganz oder zum gunsten Teil zu der gunsten RekladerS.B.B. manten

Wegen Verspätung

S» g So sä QS

Total

h M

g So o §2 · C3

-
""* O

S2

3 ·«i i-i

m

«1 Ss QJ 43 tUD

»S &o3 hl g

-1

Erledigt im Jahre 1910 Ganz Zu oder zum gunsten Teil zu der gunstsn RekladerS.B,B, manten

.S*« S g

Total

§3 ö§ '-'o

aS

13

9

8

4

12

10

7

10

8

3

11

6

...

10

9

8

4

12

7

4

4

4

1

5

3

Kreisdirektion I I

...

5

10

12

--

12

3

--

1

1

--

1

Kreisdirektion I I I

...

3

13

8

4

12

4

1

2

--

2

Kreisdirektion I V

...

1

1

--

2

2

--

1

--

--

--

Kreisdirektion V

...

7

--

2

--

2

5

1

--

1

--

1

--

Total

39

42

38

14

52

29

13

17

16

4

20

10

40

47

36

12

48

39

15

15

13

4

17

13

Generaldirektion Kreisdirektiou

I

--

-- -- 1

359

1909:

1

360

h. Verwaltung der Pensions-, Hülfs- und Krankenkassen.

1. Mit Schreiben vom 31. Mai teilte uns das eidgenössische Eisenbahndepartement mit, dass die in den Rechnungen der Bundesbahnen vom Jahre 1909 enthaltenen R e c h n u n g e n und Bilanzen der verschiedenen Pensions- und Hülfsk a s s e n, mit Ausnahme der Bilanz der Hülfskasse für die Beamten und Angestellten der ehemaligen Gotthardbahn, zu keinen Bemerkungen Anlass geben. Rechnungen und Bilanzen dieser Unterstützungskassen sind, laut Schreiben des eidgenössischen Eisenbahodepartements vom 19. September 1910, vom Bundesrat genehmigt worden. Dagegen wurde die Beschlussfassung über Rechnung und Bilanz der Hülfskasse für die Beamten und Angestellten der ehemaligen Gotthardbabn vom Bundesrat bis nach Erledigung der Rekurse betreifend die Bilanzen dieser Kasse auf Ende 1904 und 1908 verschoben.

2. Der J a h r e s b e r i cht pro 1909 über die Verwaltung der Pensions- und Hülfskasse für die Beamten und Angestellten der schweizerischen Bundesbahnen, sowie der Ausweis über die Gewinn- und Verlustquellen konnten wegen längerer Krankheit des Vorstandes der Verwaltung der Pensions-, Hülfs- und Krankenkassen im Berichtsjahr nicht fertig erstellt werden; dieselben sind Ihnen nachträglich zugestellt worden. Der Jahresbericht für 1910 über die Verwaltung der Pensions- und Hülfskasse für die Beamten und Angestellten und derjenige über die Verwaltung der Krankenund Hülfskasse für die ständigen Arbeiter der Bundesbahnen werden Ihnen nach Absehluss der erforderlichen versicherungstechnischen Berechnungen nachträglich zugestellt werden.

3. Mit Beschluas vom 29. März hat der Bundesrat die für die Zeit vom 1. Januar bis 30. April 1909 aufgestellten Rechnungen und Bilanzen der Arbeiterkrankenk a s s e n d e r e h e m a l i g e n G o t t h a r d b a h n genehmigt.

i. Mit Schreiben vom 13. Juni hat uns das eidg. Eisenbahndepartement einen vorläufigen Berio.ht der E x p e r t e n k o m mission, welche vom Buudesrate im Sinne von Art. 4 des Hülfskassengesetzes vom 28. Juni i889 zur Prüfung des v e r sicherungstechuischen Defizites der Hülfskasse für die Beamten und Angestellten der G o t t h a r d b a h n bestellt wurde, zur Vernehmlassung überwiesen. Am 17. Juni haben wir demselben einen Bericht des Vorstandes der Verwaltuno- der Pensiona-, Hülfs- und Krankenkassen
zugestellt, in welchem die Ausführungen vorgenannter Expertenkommission zum Teil als nicht z u t r e f f e n d bezeichnet und die Nachteile, die dem Bunde aus der nach seiner Auflassung unrichtigen Würdigung der Sachlage erwachsen, auf rund fünf Millionen beziffert werden.

361

5. Die vom Verwaltungsrate am 7. März beschlossenen Statuten der K r a n k e n - und Hülfskasse für die ständigen Arbeiter der B u n d e s b a h n e n sind vom Bundesrate am 4. April genehmigt und auf den 1. Juli in Kraft gesetzt worden.

Wir haben hierauf die erforderlichen Vollziehungsmassnahmen angeordnet.

a. Mit Bekanntmachung im Eisenbahnamtsblatt vom 4. Mai haben wir den gemäss Art. 57 und 58 der Statuten bei der Pensions- und Hülfskasse für die Beamten und ständigen Angestellten Versicherten den Übertritt; zur Krankenkasse der Arbeiter unter gewissen Bedingungen freigestellt.

b. Über die Zusammensetzung und die, Wahlart der Krankenkassenkommissionen haben wir am 1. Juni eine Instruktion erlassen, welche im Eisenbahnamtsblatt vom 8. Juni 1910 veröffentlicht worden ist.

c. Über die Vollziehung der Statuten haben wir eine Instruktion vom 1. Juli 1910, erlassen, die in Nr. 27 des Eisenbahnamtsblattes vom 6. Juli veröffentlicht worden ist, und sodann eine grosse Zahl grundsätzlicher Entscheide getroffen, zu welchen Anfragen der Kreisdirektionen oder Beschwerden von Arbeitern Veranlassung gegeben haben.

6. Mit Schreiben vom 9. August haben wir dem Bundesrate den vom Verwaltungsrate am 30. Juli beschlossenen Z u s a t z zu Art. 3 4 d e r S t a t u t e n d e r K r a n k e n - u n d H ü l f s k a s s e zur Genehmigung vorgelegt; dieser Zusatz (vgl. Seite 171, Ziffer 3) ist sodann am 12. September genehmigt worden.

7. Mit Schreiben vom 1. April hat uns das eidg. Eisenbahndepartement ein Gesuch der G o t t h a r d b a h n g e s e l l s c h a f t in Liquid, betreffend die Ü b e r n a h m e von P e n s i o n s a n s p r ü c h e n von Beamten der ehemaligen G o t t h a r d b a h n , welche deren Pensions- und Hülfskasse nicht angehörten, zur Vernehmlassung überwiesen.

Mit Sehreiben vom 1. Juni haben wir dem eidg. Eisenbahndepartement beantragt, auf dieses Gesuch dermalen nicht einzutreten.

8. In der Sitzung vom 1. Juli 1910 ist der Bundesrat auf eine Petition von Mitgliedern der K r a n k e n - u n d U n t e r s t ü t z u n g s k a s s e für die ständigen Angestellten und Bediensteten der ehemaligen J u r a - S i m p l o n - B a h n betreffend teilweise Rückerstattung der geleisteten Mitgliederbeiträge nicht eingetreten.

9. Am 1. März haben wir verfügt, dass der Erlös aus den im Kreise V gefundenen Gegenständen, sowie die Eingänge aus

362

Ordnungsbussen und Anteilen aus Bussen für Übertretung des Bahnpolizeigesetzes der Hülfskasse der ehemaligen Gotthardbahn zugewiesen werden sollen.

10. Gestützt auf Art. 20, 2. Absatz, des Réglementes Nr. 14bl», betreffend die Verwaltung der Kranken- und Hülfskasse für die ständigen Arbeiter, haben wir auf den 27. Oktober eine aussero r d e u t l i c h e D e l e g i e r t e n v e r s a m m l u n g der K r a n k e n k a s s e n k o m m i s s i o n e n einberufen. Über die in dieser Delegiertenversammlung gemachten Anregungen haben wir dem Verwaltungsrate am 10. Januar 1911 Bericht erstattet.

11. Die gemäss Art. 17, 2. Abs., des Réglementes Nr. 14, betreffend die Verwaltung der Pensions- und Hülfskasse, pro 1910 einzuberufende D e l e g i e r t e n v e r S a m m l u n g d e r H ü l f s k a s s e n k o m m i s s i o n e n musste auf den 4. Februar 1911 verschoben werden.

12. Im Laufe des Berichtsjahres sind der Hülfskassenverwaltung nachstehend aufgeführte Fälle zu statutengemässer Erledigung überwiesen worden : Fälle

Invalide' .

mit weniger als 5 Dienstjahren mit 5 und mehr Dienstpahren

Generaldirektion 5 5

Kreise

I

II

III

IV

Zusammen

46 1 45

79

64 3 61

35 2 33

229 6 223

79

Gestorbene Aktive : Abfindungen an Witwen . .

,, ,, Waisen . .

,, ,, Doppelwaisen pensionierte Witwen . . .

,, Waisen . . .

, Doppelwaisen .

.4

30 1 1

30 1

26 1 2

6

96 3 3

3 1

18 32 8

26 52

20 42

4 3

71 130 12

Gestorbene Invalide : peusioüierte Witwen . . .

,, Waisen . . .

,, Doppelwaisen .

2 2

23 15 1 3

38 25 16 3

32

22

21

14 1

117 77 26 6

Gsstorbeno Witwen * pensionierte Doppelwaisen .

25 6

15 ~

22

12

74 6

Wiederverheiratete Witwen: . .

pensionierte Doppelwaise» .

4 10

6 12

5 7

1

16 29

4

8

363

Ausserdem sind 134 Gesuche um V e r g ü t u n g der K u r k o s t e n (Art. 36) eingegangen, welchen von den zuständigen Hülfskassenkommissionen entsprochen wurde. Die Summe dieser Unterstützungen beträgt Fr. 19,866.75.

Aus H a f t p f l i c h t herrührend sind der Hülfskassenverwaltung im Berichtsjahre 13 Invaliditäts- und 14 Todesfälle gemeldet worden.

D. Kreisdirektionen.

1. Am 1. März ist Herr B a i d i n g e r vom Bundesrat zum Vizepräsidenten der K r e i s d i r e k t i o n II ernannt worden.

Als Nachfolger des verstorbenen Herrn Hui, der wegen Erkrankung auf den 1. Juli 1910 als Mitglied der Kreisdirektion II seinen Rücktritt erklärt hatte, welcher vom Bundesrat am 22. März unter Verdankung der langjährigen guten Dienste genehmigt worden war, hat der Bundesrat gemäss dem Vorschlage des Verwaltungsrates am 6. Mai gewählt Herrn C h r i s t e n , Stellvertreter des Oberingenieurs bei der Generaldirektion; derselbe hat seine Funktionen am 1. Juli angetreten.

2. Mit Beschluss vom 8. Februar hat der Bundesrat die Vollziehungsverordnung zum Rückkaufsgesetz dahin abgeändert, dass auch die K r e i s d i r e k t i o n V gemäss dem genannten Gesetze aus drei Mitgliedern bestehen soll.

Am 4. März hat er sodann in Übereinstimmung mit dem Vorschlage des Verwaltungsrates die Herren Lus s e r und S i m e n zu Mitgliedern der Kreisdirektion V ernannt, ersteren gleichzeitig zum Vizepräsidenten. Herr Simen hat das Amt am 16. März angetreten, Herr Lusse am 1. April. Am 20. September ist Herr S i m e n nach längerer Krankheit gestorben und am 29. November hat der Bundesrat dem Entlassungsgesuch des Herrn L u s s e r als Mitglied der Kreisdirektion V entsprochen. Herr Lusser war bald nach seinem Amtsantritt erkrankt und wurde dadurch zum Rücktritt genötigt.

Am 2. Dezember hat der Bundesrat gemäss dem Vorschlag des Verwaltungsrates Herrn S i e g f r i e d zum Mitglied der Kreisdirektion V ernannt und ihm das Betriebsdepartement übertragen, während Herrn Präsidenten Zingg das Finanz- und Rechtsdepartement zugeteilt wurde.

Die Stelle des dritten Mitgliedes der Kreisdirektion V ist im Berichtsjahre noch nicht wieder besetzt worden.

364

3. Die Kreisdirektionen haben über die von ihnen laut dem Rückkaufsgesetz und der Vollziehungsverordnung zu demselben behandelten Geschäfte ihren Kreiseisenbahnräten vierteljährlich eingebend referiert. Soweit diese Geschäfte zur definitiven Erledigung der Generaldirektion überwiesen werden mussten, sind die wichtigeren derselben in unserer Berichterstattung erwähnt.

Die Tätigkeit der Kreisdirektionen nahm ihren geordneten Gang. Auch für das Jahr 1910 ist deren erfolgreiche Mitwirkung zur Erzielung von Ersparnissen im Betriebe hervorzuheben.

Die Kreisdirektion I hat in 108 Sitzungen 1909, die Kreisdirektion II in 98 Sitzungen 2178, die Kreisdirektion III in 97 Sitzungen 1718, die Kreisdirektion IV in 99 Sitzungen 1417 und die Kreisdirektion V in 102 Sitzungen 1228 Geschäfte behandelt. Über die Geschäftsführung im einzelneu geben die erwähnten Berichte an die Kreiseisenbahnräte nähern Aufschluss.

Am Schlüsse unserer Berichterstattung beehren wir uns, beizufügen, dass wir unserm Verwaltungsrate vorgeschlagen haben, Sie zu ersuchen, der Bundesversammlung folgende Beschlüsse zu beantragen: 1. Die Rechnungen des Jahres 1910 und die Bilanz auf 31. Dezember 1910 der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen werden genehmigt.

2. Der Passivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung pro 1910 von Fr. 1,535,615. 95 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Die Geschäftsführung der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1910 wird genehmigt.

Der Passivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung pro 1910 beträgt Fr. 1,535,615. 95 derjenige des Jahres 1909 hat betragen . . ,, 9,484,373. 80 Es ist somit eine Verminderung des Passivsaldos von Fr. 7,948,757. 85 oder von rund 8 Millionen eingetreten.

365

Wir haben vorgeschlagen, das Defizit der Gewinn- und Verlustrechnung von Fr. 1,535,615. 95 auf neue Rechnung vorzutragen, und uns eines Vorschlages bezüglich der Deckung desselben enthalten, da anzunehmen ist, dass das Defizit im Jahre 1911 gedeckt werden kann.

Genehmigen Sie, hochgeachteter Herr Bundespräsident, hochgeachtete Herren Bundesräte, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 31. März

1911.

Für die Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen,

Der Präsident: Weisseubacli.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Genehmigung der Berichte des Verwaltungsrates und der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen über die Geschäftsführung und die Rechnungen des Jahres 1910. (Vom 16.

Mai 1911.)

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Jahr

1911

Année Anno Band

3

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22

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181

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31.05.1911

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143-365

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