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Schweizerisches Bundesblatt.

63. Jahrgang. III.

a

No 27

5. Juli 1911.

# S T #

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beaufsichtigung des Schlachtens, der Fleischschau und des Verkehrs mit Fleisch und Fleischwaren in der Schweiz im Jahr 1910.*) (Vom

27. Juni 1911.)

Tit.

Das Bundesgesetz betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen vom 8. Dezember 1905 hat bezüglich der Kontrolle über Fleisch und Fleischwaren materiell keine Neuerung gebracht, denn schon das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen gegen Viehseuchen vom 8. Februar 1872 schreibt in Art. 10 vor, dass alle Metzgereien einer sanitarischen Kontrolle zu unterstellen seien. Der Fortschritt, den die Lebensmittelgesetzgebung auf dem Gebiete der Fleischkontrolle geschaffen hat, besteht darin, dass für die ganze Schweiz einheitliche sanitätspolizeiliche Vorschriften aufgestellt worden sind über das Schlachten und die Schlachtlokale, über die Grundsätze zur Beurteilung des Schlachtviehs in lebendem und frisch geschlachtetem Zustande und des Fleisches, über die bei der Herstellung von Fleischwaren zulässigen Zusätze und Konservierungsmittel, über die Herstellungs- und Lagerräume und Verkaufslokale für Fleisch und Fleischwaren, über das Hausieren etc.

*) Nachtrag zum Geschäftsbericht des Bundesratea pro 1910.

Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. III.

47

2

670

Die durch die eidgenössische Lebensmittelgesetzgebung bedingte kantonale Organisation zur Beaufsichtigung des Sehlachtens, der Fleischschau und des Verkehrs mit Fleisch und Fleischwaren war zu Beginn des Berichtsjahres mit Ausnahme des Kantons Tessin in allen Kantonen durchgeführt. Mit Beginn des Jahres 1911 ist nun auch die Ausführungsverordnung des Kantons Tessin in Kraft getreten.

Laut Art. 61 der bundesrätlichen Verordnung betreffend das Schlachten, die Fleischschau und den Verkehr mit Fleisch und Fleischwaren sollen die Kantone dem Bundesrat alljährlich bis Ende Februar über die im abgelaufenen Jahre ausgeübte Fleischkontrolle nach vorgeschriebenem Schema Bericht erstatten. Diese Berichterstattung liess noch mehrfach zu wünschen übrig. So ist von einem grossen Teil der Kantonsregierungen trotz des bundesrätlichen Kreisschreibens vom 30. September 1910 der zur Einreichung des Berichtes festgesetzte Termin mehr oder weniger stark überschritten worden, und bei einzelnen mussten Reklamationen wegen ungenügender Ausfertigung der vorgeschriebenen Übersichtstabellen angebracht werden. Der Kanton Tessin konnte aus dem vorn angegebenen Grunde solche Tabellen überhaupt nicht herstellen und diejenigen des Kantons Genf gaben bloss Auskunft über die Gattungen und Anzahl der geschlachteten Tiere, sowie über die Menge des untersuchten Fleisches, nicht aber über das Ergebnis der Fleischschau und über die Herkunft des Schlachtviehs und des eingeführten Fleisches. Eine nachträgliche Ergänzung der Übersichtstabellen war hier nicht möglich, weil laut Mitteilung der Aufsichtsbehörde die vorgeschriebenen Fleischkontrollen nicht in allen Fleischschaukreisen mit genügender Genauigkeit geführt worden sind. Die Resultate des Kantons Genf Hessen sich daher nur in Tabelle I verwenden..

Einzelne Fleischschauer grösserer Kreise beklagen sich über die viele Arbeit, welche die Auszüge aus der Kontrolle A verursachen. Angesichts der hohen Wichtigkeit, die dem Fleisch als Volksnahrungsmittel zukommt, muss jedoch an einer sorgfältigen statistischen Zusammenstellung der Ergebnisse der Fleischschau im bisherigen Umfange unbedingt festgehalten werden.

Auf den dringenden Wunsch des Verbandes schweizerischer Metzgermeister wurde zur Erleichterung des Handels und Verkehrs mit Fleisch und Fleischwaren durch einen Bundesratsbeschluss
vom 9. April 1910 der Fleischbegleitschein eingeführt, welcher vom Lieferanten oder seinem Stellvertreter ausgefüllt und unterzeichnet wird und in den Fällen, wo die Versendung von bajikwürdigem Fleisch oder von aus solchem hergestellten Fleisch waren per Eisenbahn, Dampfschiff oder Post erfolgt, das

671

in Art. 29 und 44 der bundesrätlichen Verordnung betreffend das Schlachten etc. erwähnte Fleischschauzeugnis ersetzen kann.

Wie aus mehreren kantonalen Berichten hervorgeht, hält es trotz dieses Entgegenkommens vielenorts noch etwas schwer, den Absatz 3 von Art. 29 und den Absatz 2 von Art. 44 der mehrerwähnten Verordnung glatt durchzuführen.

Es war vorauszusehen, dass die Durchführung der Vorschriften der Instruktion für die Fleischschauer namentlich in den Kreisen der Laienfleischschauer im Anfang auf etwelche Schwierigkeiten stossen werde, weil die vorgeschriebenen Instruktionskurse nur nach und nach durchgeführt werden konnten. Bis Ende 1910 haben nun die meisten Gelegenheit gehabt, einem solchen Kurse beizuwohnen, und es ist daher begründete Aussicht vorhanden, dass fürderhin die noch vorhandenen Unregelmässigkeiten und Unzukömmlichkeiten je länger je mehr mit Erfolg bekämpft werden können.

Über die durch die Fleischschauer kontrollierten Schlachtungen, die Beurteilung des Fleisches, das Vorkommen der Tuberkulose bei den Schlachttieren, die Einfuhr von Fleisch, den Fleischkonsum und die Fleischbeschaffung geben die nachstehenden tabellarischen Zusammenstellungen Aufschluss. Wir begnügen uns, zu denselben folgendes zu bemerken: 1. Die nach Anlage V der bundesrätlichen Verordnung betreffend das Schlachten, die Fleischschau und den Verkehr mit Fleisch und Fleischwaren vorgeschriebene Übersichtstabelle C konnte nicht erstellt werden, weil die hierzu nötigen Angaben in den meisten kantonalen Berichten fehlten.

2. In Tabelle I konnte der Kanton Tessin, in den übrigen die Kantone Tessin und Genf nicht berücksichtigt werden, weil von Tessin keine, von Genf nur unvollständige Zusammenstellungen geliefert werden konnten.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 27. Juni

1911.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Buchet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmanii.

672

Übersicht der Schlach t esch (achtete

Kantone Stiere

Total

Kühe

Binder Stück

Stück

Stück

2,724 353 462 1,151 130 5,778 296 1,165 1,972 « 261 82 194 80

12,591 4,236 2,223 122 430 23 27 1,293 229 469 1,013 6,197 534 1,436 1,292 34 7,116 2,638 2,305 2,343 * 7,365 485 5,221 7,009

10,072 21,398 8,656 1,049 2,255 829 1,109 330 2,867 3,743 2,976 2,205 2,798 1,126 3,550 711 8,805 1,843 6,960 4,615 * 4,150 1,686 1,286 1,093

6,946 4,577 1,864 72 531 109 73 141 343 427 1,977 51 1,497 847 417 75 3,033 426 5,311 4,860 * 739 127 421 73

27,200

66,631

96,112

34,937

Stück

Zürich . . . .

Bern Luzern . . . .

Uri Schwyz . . . .

Obwalden . . .

Nidwaiden . . .

Glarus . . . .

Z uo g . . . . .

Freiburg . . .

Solothurn . . .

Baselstadt . . .

Baselland .

Schafihausen .

Appenzell A.-Rh. .

Appenzell I.-Rh. .

St. Gallen . . .

Graubünden Aargau . . . .

Thurgau Tessin . . . .

Waadt . . . .

Wallis . . . .

Neuenburg .

Genf

Ochsen

7,941' 1,346 1,444 60 432 66 78

134 303 140 608

* Die Angaben Traren nicht erhältlich.

673 Tabelle L

tungen im Jahr 1910.

Tiere Kälber

Schafe

Ziegen

Schweine

Pferde

Total

Stück

Stück

Stück

Stück

Stück

41,468 43,923 22,034 1,844 6,976 1,930 2,181 3,384 6,238 5,528 5,697 21,729 6,888 3,521 4,591 1,134 34,287 6,186 11,902 12,831 « 33,862 4,741 15,460 21,532

9,195 15,946 6,286 1,237 1,787 433 207 1,475 319 2,112 504 4,734 351 323 1,459 28 6,407 12,000 542 1,013 * 17,550 1,546 3,169 56,511

1,401 3,274 288 1,915 1,574 629 62 182 70 168 638 55 732

Stück 70,948

2,061 1,787 493 11 94 217 24 42 53 176 115 550 342 184 152 6 2,531 101 668 297 * 636 18 225 763

162,623 210,478 59,516 7,383 20,840 5,966 5,308 9,589 14,749 21,648 26,880 73,016 19,199 17,517 19,982 4,184 110,939 37,748 52,265 47,362 * 94,744 10,889 47,174 ' 102,698

. 319,867 145,134

24,896

113,991 16,228 1,073 6,761 1,730 1,547 2,608 4,327 8,885 13,352 34,771 5,704 178 9,440 344 7,026 1,119 947 41,753 1,229 5,966 8,292 21,732 1,680 251 19,180 * * 30,032 149 1,527 677 21,044 154 7 15,630

456,374 11,546

1,182,697

674

Übersicht der von der Fleischschau A. GeschlachZahl der StUcke aus

Tiergattungen

Stiere

. .

der dem Schweiz Ausland

Stück 16,555 19,729 94,894 34,765 291,203 60,376 24,796 353,886 7,384

. .

Ochsen .

Kühe . .

Rinder .

. .

Kälber . . .

Schafe . . .

Ziegen Schweine . . . .

Pferde Total

Stück 10,565 39,893 125 99 7,132 28,247 93 86,858 3,399

Davon waren

Total

ordnungsnotgemäss geschlachtet geschlachtet

Stück 27,120 59,622 95,019 34,864 298,335 88,623 24,889 440,744 10,783

Stück 26,778 59,193 83,581 32,587 295,235 88,413 23,738 438,124 9,671

Stück 342 429 11,438 2,277 3,100 210 1,151 2,620 1,112

903,588 176,411 1,079.999 1,057,320

22,679

B. Einfuhrsendungen von fleischschaupflichtigem Fleisch Ans ändern Kantonen

Fleischgattungen

Ergebnis der Untersuchung gesund befunden

beanstandet

Total

Frisches Fleisch . . .

Fleischwaren . . . .

kg 12,283,648 2,366,579

kg 42,480 7,943

kg 12,326,128 2,374,522

Total

14,650.227

50,423

14,700,650

In obigen Zusammenstellungen konnten die Kantone Tessin und Genf unvollständige Berichte eingesandt wurden.

675

Tabelle II.

ausgeführten Untersuchungen im Jahr 1910.

tete Tiere.

Von den geschlachteten Tieren zeigten Erscheinungen der Tuberkulose

Ergebnis der Fleischschau Einzelne

bankwürdig Stück 26,842 59,202 84,013 33,150 294,140 88,428 23,919 437,099 9,781 1,056,574

bedingt Organe unmussteu bankörtliche geniessbar "beseitigt würdig werden bei Stück Stück Stück Stück 2,584 221 57 1,076 347 5,737 73 1,616 1,700 13,721 8,733 9,306 1,072 1,346 368 2,115 3,341 854 744 4,953 112 128 67 14,605 649 321 129 550 3,066 2,480 579 21,985 643 359 31 1,546 67,796 19,047 4,378 15,993

Euter

ausgebreitete

Stück --

Stück 69 107 2,397 127 107 2 47 338 2 3,196

-- 616 13 -- -- 15 4 -- 648

und aus solchem hergestellten Fleischwaren.

Ans dem Ausland

Total

Ergebnis der Untersuchung

Ergebnis der Untersuchung

gesund Gefunden

beanstandet

Total

gesund befunden

beanstandet

Total

kg 5,293,496 952,792

kg 29,071 4,859

kg 5,322,567 957,651

kg 17,577,144 3,319,371

kg 71,551 12,802

kg 17,648,695 3,332,173

6,246,288

33,930

6,280,218

20,896,515

84,353

20,980,868

.

nicht berücksichtigt werden, weil von ihnen keine, beziehungsweise nur

676

VerhältnisAuf je 100 geschlachtete fleischschau-

OrdnungsInländische Importierte gemässe Schlachtungen

Tiergattungen

Stiere . .

Ochsen Kühe Rinder Kälber Schafe Ziegen Schweine Pferde

.

.

.

·

.

.

.

.

.

.

.

.

Nnt.

HUI

Schlachtungen

Stück

Stück

Stück

Stück

61,04

38,96

98,74

1,26

33,09

66,91

99,28

0,72 12,04

99,87

0,13

87,96

99,72

0,28

93,47

6,53

97,6i 68,13

-"·)39

98,96

1 04

31,87

99,76

99,63

0,87

95,38

0,24 5^* 4,62

80,29

19,71

99,4i

68,48

31,02

89,69

0,59 10,31

In obigen Zusammenstellungen konnten die Kantone keine, beziehungsweise nur unvollständige Berichte eingesandt

677

Tabelle III.

Berechnungen.

Pflichtige Tiere einer Gattung kommen:

Tierkürper beurteilt als bankwürdig Stück

bedingt bankwürdig Stück

Tiere mit Erscheinungen der Tuberkulose

unörtgeniessbar licher

Stück

Stück

Eutertuberkulose Stück

ausgebreiteter

Total

Stück

Stück

98,97

0,82

0,21

3,97

0,58

0,12

2,71

-- --

0,25

99,30 88,42 95,08

9,79

1,79

9,19

0,65

2,5ä

3,86

1,06

3,07

0,04

0,36

3,47

98,59

1,12

0,29

0,25

0,04

0,29

99,78

0,14

0,08

0,13

96,10 99,i7 90,7i

2,61

1,29

0,52

0,70

0,13

0,56

5,96

3,33

0,29

0,06 ~

0,18

4,22 2,89.

12,36

0,002

0,13

0,19

0,77

0,08

0,64

0,02

0,31

Tessin und Genf nicht berücksichtigt werden, weil von ihnen wurden.

678

Verbrauch von fleischschaupflichtigem Schlachtungen Tiergattongen

Stiere .

Ochsen .

Kühe. .

Rinder .

Kälber .

Schafe .

Ziegen .

Schweine Pferde .

bankwllrdig

bedingt DurchTotal bank- geniessbar schnittsgewicht wllrdig

Stück

Stück

Stück

.

.

.

.

.

.

.

.

.

26,842 221 27,063 59,202 59,549 347 84,013 9,306 93,319 34,496 33,150 1,346 294,140 3,341 297,481 88,428 128 . 88,556 24,568 23,919 649 440,165 437,099 3,066 10,424 9,781 643

Total

1,056,574 19,047 1,075,621

.

.

.

.

.

.

.

.

.

kg 380 360 280 250 55 26 15 100 300

Fleischquantum

kg

%

10,283,940 7,,6 21,437,640 16,12 26,129,320 19,71 8,624,000 6,50 16,361,455 12,34 2,302,456 1,75 368,520 0,28 44,016,500 33,18 3,127,200 2,37 132,651,031 100,00

In obigen Zusammenstellungen konnten die Kantone Tessin und Genf nicht berücksichtigt werden, weil von ihnen keine, beziehungsweise nur unvollständige Berichte eingesandt wurden.

679 Tabelle IV.

Fleisch in der Schweiz im Jahr 1910, F leise h e i n. fu. h. r Fleischart

Quantum

kg Stierfleisch .

Ochsenfleisch Kuhfleisch : Bindfleisch .

Kalbfleisch .

Schaffleisch .

Ziegenfleisch Schweinefleisch Pferdefleisch Fleischwaren

Total geschlachtetes und eingeführtes Fleisch

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

617,422 1,256,821 158,286 611,720 841,816 42,723 3,616 1,759,490 1,602 952,792 6,246,288

°/o

kg

15,26

10,901,362 22,694,461 26,287,606 9,235,720 17,203,271 2,345,179 372,136 45,775,990 3,128,802 952,792

100,00

138,897,319

9,88

20,12 2,53 9,79 13,48

0,68 0,06

28,17 0,03

°/o

Verbrauch per Kopf Haiucr Bevölkerung

kg

7,85

3,179

16,34

6,618

18,93

7,666

6,65

2,693

12,38

5,017

1,69

0,684

0,27

0,109

32,96

13,349

2,25

0,912

0,68

0,278

100,00

40,505

Bevölkerungszahl der Schweiz auf 1. Dezember 1910 (prov.)

Bevölkerungszahl des Kantons Tessin 158,556 Bevölkerungszahl des Kantons Genf . . . . . . 154,159

3,741,971

312,715 Bevölkerungszahl der Schweiz ohne Tessin und Genf

3,429,256

Der oben angegebene Fleischkonsum von 138,897,319 kg bezieht sich auf diese Bevölkerungszahl. Der für die g a n z e S c h w e i z berechnete Fleischkonsum würde demnach 151,560,000 kg ausmachen.

680

Übersicht über die Beschaffung 1. SchlachSchlachttiere

Fleisch inländischer Herknuft DurchDavon schnitts- geschlachtet geniessbar gewicht

Tiergattungen

kg Stiere .

Ochsen Kühe .

Kinder .

Kälber .

Schafe .

Ziegen .

Schweine Pferde .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. .

. .

Total

380 360 280 250 55 26 15 100 300

Stück

Fleischquantum kg

Stück

16,555 16,522 19,729 19,705 94,894 93,196 34,765 34,398 291,203 290,369 60,376 60,330 24,796 24,476 353,886 353,421 7,384 7,138

6,278,360 7,093,800 26,094,880 8,599,500 15,970,295 1,568,580 367,140 35,342,100 2,141,400

903,588 899,555 103,456,055

Das inländische Schlachtvieh liefert

77,99 -°/o

2. Eingeführtes

Total Fleisch inländischer Herkunft

74,« %

In obiger Zusammenstellung konnten die Kantone Tessin und Genf nicht berücksichtigt werden, weil von ihnen keine, beziehungsweise nur unvollständige Berichte eingesandt wurden.

681 Tabelle V.

des Fleischbedarfs im Jahr 1910.

tungen.

Fleisch ausländischer Herkunft Total

gesehlachtet

Davon geniessbar

Fleischquantum

Stück

Stück

kg

10,565 39,893 125 99 7,132 28,247 93 86,858 3,399

10,541 39,844 123 98 7,112 28,226 92 86,744 3,286

4,005,580 14,343,840 34,440 24,500 391,160 733,876 1,380 8,674,400 985,800

10,283,940 21,437,640 26,129,320 8,624,000 16,361,455 2,302,456 368,520 44,016,500 3,127,200

176,411

176,066

29,194,976

132,651,031

das ausländis o,he

kg

.

.

.

22.ni °/n

Fleisch.

5,293,496 952,792

6,246,288

geschlachtetes und eingef uhrtes Fleisch

138,897,319

frisches Fleisch Fleischwaren

ausländischer Herkunft

.

.

.

25.52°/0

Da in den Fleischschautabellen das Ergebnis der Fleischschau für einheimische und importierte Tiere nicht auseinandergehalteh ist, wurden die geniessbaren Stücke auf einheimische und importierte im gleichen Verhältnis verteilt.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beaufsichtigung des Schlachtens, der Fleischschau und des Verkehrs mit Fleisch und Fleischwaren in der Schweiz im Jahr 1910.*) (Vom 27. Juni 1911.)

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27

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2

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.07.1911

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669-681

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