#ST#
Schweizerisches Bundesblatt.
63. Jahrgang. III.
a
No 27
5. Juli 1911.
# S T #
Bericht des
Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beaufsichtigung des Schlachtens, der Fleischschau und des Verkehrs mit Fleisch und Fleischwaren in der Schweiz im Jahr 1910.*) (Vom
27. Juni 1911.)
Tit.
Das Bundesgesetz betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen vom 8. Dezember 1905 hat bezüglich der Kontrolle über Fleisch und Fleischwaren materiell keine Neuerung gebracht, denn schon das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen gegen Viehseuchen vom 8. Februar 1872 schreibt in Art. 10 vor, dass alle Metzgereien einer sanitarischen Kontrolle zu unterstellen seien. Der Fortschritt, den die Lebensmittelgesetzgebung auf dem Gebiete der Fleischkontrolle geschaffen hat, besteht darin, dass für die ganze Schweiz einheitliche sanitätspolizeiliche Vorschriften aufgestellt worden sind über das Schlachten und die Schlachtlokale, über die Grundsätze zur Beurteilung des Schlachtviehs in lebendem und frisch geschlachtetem Zustande und des Fleisches, über die bei der Herstellung von Fleischwaren zulässigen Zusätze und Konservierungsmittel, über die Herstellungs- und Lagerräume und Verkaufslokale für Fleisch und Fleischwaren, über das Hausieren etc.
*) Nachtrag zum Geschäftsbericht des Bundesratea pro 1910.
Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. III.
47
2
670
Die durch die eidgenössische Lebensmittelgesetzgebung bedingte kantonale Organisation zur Beaufsichtigung des Sehlachtens, der Fleischschau und des Verkehrs mit Fleisch und Fleischwaren war zu Beginn des Berichtsjahres mit Ausnahme des Kantons Tessin in allen Kantonen durchgeführt. Mit Beginn des Jahres 1911 ist nun auch die Ausführungsverordnung des Kantons Tessin in Kraft getreten.
Laut Art. 61 der bundesrätlichen Verordnung betreffend das Schlachten, die Fleischschau und den Verkehr mit Fleisch und Fleischwaren sollen die Kantone dem Bundesrat alljährlich bis Ende Februar über die im abgelaufenen Jahre ausgeübte Fleischkontrolle nach vorgeschriebenem Schema Bericht erstatten. Diese Berichterstattung liess noch mehrfach zu wünschen übrig. So ist von einem grossen Teil der Kantonsregierungen trotz des bundesrätlichen Kreisschreibens vom 30. September 1910 der zur Einreichung des Berichtes festgesetzte Termin mehr oder weniger stark überschritten worden, und bei einzelnen mussten Reklamationen wegen ungenügender Ausfertigung der vorgeschriebenen Übersichtstabellen angebracht werden. Der Kanton Tessin konnte aus dem vorn angegebenen Grunde solche Tabellen überhaupt nicht herstellen und diejenigen des Kantons Genf gaben bloss Auskunft über die Gattungen und Anzahl der geschlachteten Tiere, sowie über die Menge des untersuchten Fleisches, nicht aber über das Ergebnis der Fleischschau und über die Herkunft des Schlachtviehs und des eingeführten Fleisches. Eine nachträgliche Ergänzung der Übersichtstabellen war hier nicht möglich, weil laut Mitteilung der Aufsichtsbehörde die vorgeschriebenen Fleischkontrollen nicht in allen Fleischschaukreisen mit genügender Genauigkeit geführt worden sind. Die Resultate des Kantons Genf Hessen sich daher nur in Tabelle I verwenden..
Einzelne Fleischschauer grösserer Kreise beklagen sich über die viele Arbeit, welche die Auszüge aus der Kontrolle A verursachen. Angesichts der hohen Wichtigkeit, die dem Fleisch als Volksnahrungsmittel zukommt, muss jedoch an einer sorgfältigen statistischen Zusammenstellung der Ergebnisse der Fleischschau im bisherigen Umfange unbedingt festgehalten werden.
Auf den dringenden Wunsch des Verbandes schweizerischer Metzgermeister wurde zur Erleichterung des Handels und Verkehrs mit Fleisch und Fleischwaren durch einen Bundesratsbeschluss
vom 9. April 1910 der Fleischbegleitschein eingeführt, welcher vom Lieferanten oder seinem Stellvertreter ausgefüllt und unterzeichnet wird und in den Fällen, wo die Versendung von bajikwürdigem Fleisch oder von aus solchem hergestellten Fleisch waren per Eisenbahn, Dampfschiff oder Post erfolgt, das
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in Art. 29 und 44 der bundesrätlichen Verordnung betreffend das Schlachten etc. erwähnte Fleischschauzeugnis ersetzen kann.
Wie aus mehreren kantonalen Berichten hervorgeht, hält es trotz dieses Entgegenkommens vielenorts noch etwas schwer, den Absatz 3 von Art. 29 und den Absatz 2 von Art. 44 der mehrerwähnten Verordnung glatt durchzuführen.
Es war vorauszusehen, dass die Durchführung der Vorschriften der Instruktion für die Fleischschauer namentlich in den Kreisen der Laienfleischschauer im Anfang auf etwelche Schwierigkeiten stossen werde, weil die vorgeschriebenen Instruktionskurse nur nach und nach durchgeführt werden konnten. Bis Ende 1910 haben nun die meisten Gelegenheit gehabt, einem solchen Kurse beizuwohnen, und es ist daher begründete Aussicht vorhanden, dass fürderhin die noch vorhandenen Unregelmässigkeiten und Unzukömmlichkeiten je länger je mehr mit Erfolg bekämpft werden können.
Über die durch die Fleischschauer kontrollierten Schlachtungen, die Beurteilung des Fleisches, das Vorkommen der Tuberkulose bei den Schlachttieren, die Einfuhr von Fleisch, den Fleischkonsum und die Fleischbeschaffung geben die nachstehenden tabellarischen Zusammenstellungen Aufschluss. Wir begnügen uns, zu denselben folgendes zu bemerken: 1. Die nach Anlage V der bundesrätlichen Verordnung betreffend das Schlachten, die Fleischschau und den Verkehr mit Fleisch und Fleischwaren vorgeschriebene Übersichtstabelle C konnte nicht erstellt werden, weil die hierzu nötigen Angaben in den meisten kantonalen Berichten fehlten.
2. In Tabelle I konnte der Kanton Tessin, in den übrigen die Kantone Tessin und Genf nicht berücksichtigt werden, weil von Tessin keine, von Genf nur unvollständige Zusammenstellungen geliefert werden konnten.
Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.
B e r n , den 27. Juni
1911.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:
Buchet.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmanii.
672
Übersicht der Schlach t esch (achtete
Kantone Stiere
Total
Kühe
Binder Stück
Stück
Stück
2,724 353 462 1,151 130 5,778 296 1,165 1,972 « 261 82 194 80
12,591 4,236 2,223 122 430 23 27 1,293 229 469 1,013 6,197 534 1,436 1,292 34 7,116 2,638 2,305 2,343 * 7,365 485 5,221 7,009
10,072 21,398 8,656 1,049 2,255 829 1,109 330 2,867 3,743 2,976 2,205 2,798 1,126 3,550 711 8,805 1,843 6,960 4,615 * 4,150 1,686 1,286 1,093
6,946 4,577 1,864 72 531 109 73 141 343 427 1,977 51 1,497 847 417 75 3,033 426 5,311 4,860 * 739 127 421 73
27,200
66,631
96,112
34,937
Stück
Zürich . . . .
Bern Luzern . . . .
Uri Schwyz . . . .
Obwalden . . .
Nidwaiden . . .
Glarus . . . .
Z uo g . . . . .
Freiburg . . .
Solothurn . . .
Baselstadt . . .
Baselland .
Schafihausen .
Appenzell A.-Rh. .
Appenzell I.-Rh. .
St. Gallen . . .
Graubünden Aargau . . . .
Thurgau Tessin . . . .
Waadt . . . .
Wallis . . . .
Neuenburg .
Genf
Ochsen
7,941' 1,346 1,444 60 432 66 78
134 303 140 608
* Die Angaben Traren nicht erhältlich.
673 Tabelle L
tungen im Jahr 1910.
Tiere Kälber
Schafe
Ziegen
Schweine
Pferde
Total
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
41,468 43,923 22,034 1,844 6,976 1,930 2,181 3,384 6,238 5,528 5,697 21,729 6,888 3,521 4,591 1,134 34,287 6,186 11,902 12,831 « 33,862 4,741 15,460 21,532
9,195 15,946 6,286 1,237 1,787 433 207 1,475 319 2,112 504 4,734 351 323 1,459 28 6,407 12,000 542 1,013 * 17,550 1,546 3,169 56,511
1,401 3,274 288 1,915 1,574 629 62 182 70 168 638 55 732
Stück 70,948
2,061 1,787 493 11 94 217 24 42 53 176 115 550 342 184 152 6 2,531 101 668 297 * 636 18 225 763
162,623 210,478 59,516 7,383 20,840 5,966 5,308 9,589 14,749 21,648 26,880 73,016 19,199 17,517 19,982 4,184 110,939 37,748 52,265 47,362 * 94,744 10,889 47,174 ' 102,698
. 319,867 145,134
24,896
113,991 16,228 1,073 6,761 1,730 1,547 2,608 4,327 8,885 13,352 34,771 5,704 178 9,440 344 7,026 1,119 947 41,753 1,229 5,966 8,292 21,732 1,680 251 19,180 * * 30,032 149 1,527 677 21,044 154 7 15,630
456,374 11,546
1,182,697
674
Übersicht der von der Fleischschau A. GeschlachZahl der StUcke aus
Tiergattungen
Stiere
. .
der dem Schweiz Ausland
Stück 16,555 19,729 94,894 34,765 291,203 60,376 24,796 353,886 7,384
. .
Ochsen .
Kühe . .
Rinder .
. .
Kälber . . .
Schafe . . .
Ziegen Schweine . . . .
Pferde Total
Stück 10,565 39,893 125 99 7,132 28,247 93 86,858 3,399
Davon waren
Total
ordnungsnotgemäss geschlachtet geschlachtet
Stück 27,120 59,622 95,019 34,864 298,335 88,623 24,889 440,744 10,783
Stück 26,778 59,193 83,581 32,587 295,235 88,413 23,738 438,124 9,671
Stück 342 429 11,438 2,277 3,100 210 1,151 2,620 1,112
903,588 176,411 1,079.999 1,057,320
22,679
B. Einfuhrsendungen von fleischschaupflichtigem Fleisch Ans ändern Kantonen
Fleischgattungen
Ergebnis der Untersuchung gesund befunden
beanstandet
Total
Frisches Fleisch . . .
Fleischwaren . . . .
kg 12,283,648 2,366,579
kg 42,480 7,943
kg 12,326,128 2,374,522
Total
14,650.227
50,423
14,700,650
In obigen Zusammenstellungen konnten die Kantone Tessin und Genf unvollständige Berichte eingesandt wurden.
675
Tabelle II.
ausgeführten Untersuchungen im Jahr 1910.
tete Tiere.
Von den geschlachteten Tieren zeigten Erscheinungen der Tuberkulose
Ergebnis der Fleischschau Einzelne
bankwürdig Stück 26,842 59,202 84,013 33,150 294,140 88,428 23,919 437,099 9,781 1,056,574
bedingt Organe unmussteu bankörtliche geniessbar "beseitigt würdig werden bei Stück Stück Stück Stück 2,584 221 57 1,076 347 5,737 73 1,616 1,700 13,721 8,733 9,306 1,072 1,346 368 2,115 3,341 854 744 4,953 112 128 67 14,605 649 321 129 550 3,066 2,480 579 21,985 643 359 31 1,546 67,796 19,047 4,378 15,993
Euter
ausgebreitete
Stück --
Stück 69 107 2,397 127 107 2 47 338 2 3,196
-- 616 13 -- -- 15 4 -- 648
und aus solchem hergestellten Fleischwaren.
Ans dem Ausland
Total
Ergebnis der Untersuchung
Ergebnis der Untersuchung
gesund Gefunden
beanstandet
Total
gesund befunden
beanstandet
Total
kg 5,293,496 952,792
kg 29,071 4,859
kg 5,322,567 957,651
kg 17,577,144 3,319,371
kg 71,551 12,802
kg 17,648,695 3,332,173
6,246,288
33,930
6,280,218
20,896,515
84,353
20,980,868
.
nicht berücksichtigt werden, weil von ihnen keine, beziehungsweise nur
676
VerhältnisAuf je 100 geschlachtete fleischschau-
OrdnungsInländische Importierte gemässe Schlachtungen
Tiergattungen
Stiere . .
Ochsen Kühe Rinder Kälber Schafe Ziegen Schweine Pferde
.
.
.
·
.
.
.
.
.
.
.
.
Nnt.
HUI
Schlachtungen
Stück
Stück
Stück
Stück
61,04
38,96
98,74
1,26
33,09
66,91
99,28
0,72 12,04
99,87
0,13
87,96
99,72
0,28
93,47
6,53
97,6i 68,13
-"·)39
98,96
1 04
31,87
99,76
99,63
0,87
95,38
0,24 5^* 4,62
80,29
19,71
99,4i
68,48
31,02
89,69
0,59 10,31
In obigen Zusammenstellungen konnten die Kantone keine, beziehungsweise nur unvollständige Berichte eingesandt
677
Tabelle III.
Berechnungen.
Pflichtige Tiere einer Gattung kommen:
Tierkürper beurteilt als bankwürdig Stück
bedingt bankwürdig Stück
Tiere mit Erscheinungen der Tuberkulose
unörtgeniessbar licher
Stück
Stück
Eutertuberkulose Stück
ausgebreiteter
Total
Stück
Stück
98,97
0,82
0,21
3,97
0,58
0,12
2,71
-- --
0,25
99,30 88,42 95,08
9,79
1,79
9,19
0,65
2,5ä
3,86
1,06
3,07
0,04
0,36
3,47
98,59
1,12
0,29
0,25
0,04
0,29
99,78
0,14
0,08
0,13
96,10 99,i7 90,7i
2,61
1,29
0,52
0,70
0,13
0,56
5,96
3,33
0,29
0,06 ~
0,18
4,22 2,89.
12,36
0,002
0,13
0,19
0,77
0,08
0,64
0,02
0,31
Tessin und Genf nicht berücksichtigt werden, weil von ihnen wurden.
678
Verbrauch von fleischschaupflichtigem Schlachtungen Tiergattongen
Stiere .
Ochsen .
Kühe. .
Rinder .
Kälber .
Schafe .
Ziegen .
Schweine Pferde .
bankwllrdig
bedingt DurchTotal bank- geniessbar schnittsgewicht wllrdig
Stück
Stück
Stück
.
.
.
.
.
.
.
.
.
26,842 221 27,063 59,202 59,549 347 84,013 9,306 93,319 34,496 33,150 1,346 294,140 3,341 297,481 88,428 128 . 88,556 24,568 23,919 649 440,165 437,099 3,066 10,424 9,781 643
Total
1,056,574 19,047 1,075,621
.
.
.
.
.
.
.
.
.
kg 380 360 280 250 55 26 15 100 300
Fleischquantum
kg
%
10,283,940 7,,6 21,437,640 16,12 26,129,320 19,71 8,624,000 6,50 16,361,455 12,34 2,302,456 1,75 368,520 0,28 44,016,500 33,18 3,127,200 2,37 132,651,031 100,00
In obigen Zusammenstellungen konnten die Kantone Tessin und Genf nicht berücksichtigt werden, weil von ihnen keine, beziehungsweise nur unvollständige Berichte eingesandt wurden.
679 Tabelle IV.
Fleisch in der Schweiz im Jahr 1910, F leise h e i n. fu. h. r Fleischart
Quantum
kg Stierfleisch .
Ochsenfleisch Kuhfleisch : Bindfleisch .
Kalbfleisch .
Schaffleisch .
Ziegenfleisch Schweinefleisch Pferdefleisch Fleischwaren
Total geschlachtetes und eingeführtes Fleisch
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
617,422 1,256,821 158,286 611,720 841,816 42,723 3,616 1,759,490 1,602 952,792 6,246,288
°/o
kg
15,26
10,901,362 22,694,461 26,287,606 9,235,720 17,203,271 2,345,179 372,136 45,775,990 3,128,802 952,792
100,00
138,897,319
9,88
20,12 2,53 9,79 13,48
0,68 0,06
28,17 0,03
°/o
Verbrauch per Kopf Haiucr Bevölkerung
kg
7,85
3,179
16,34
6,618
18,93
7,666
6,65
2,693
12,38
5,017
1,69
0,684
0,27
0,109
32,96
13,349
2,25
0,912
0,68
0,278
100,00
40,505
Bevölkerungszahl der Schweiz auf 1. Dezember 1910 (prov.)
Bevölkerungszahl des Kantons Tessin 158,556 Bevölkerungszahl des Kantons Genf . . . . . . 154,159
3,741,971
312,715 Bevölkerungszahl der Schweiz ohne Tessin und Genf
3,429,256
Der oben angegebene Fleischkonsum von 138,897,319 kg bezieht sich auf diese Bevölkerungszahl. Der für die g a n z e S c h w e i z berechnete Fleischkonsum würde demnach 151,560,000 kg ausmachen.
680
Übersicht über die Beschaffung 1. SchlachSchlachttiere
Fleisch inländischer Herknuft DurchDavon schnitts- geschlachtet geniessbar gewicht
Tiergattungen
kg Stiere .
Ochsen Kühe .
Kinder .
Kälber .
Schafe .
Ziegen .
Schweine Pferde .
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
. .
. .
Total
380 360 280 250 55 26 15 100 300
Stück
Fleischquantum kg
Stück
16,555 16,522 19,729 19,705 94,894 93,196 34,765 34,398 291,203 290,369 60,376 60,330 24,796 24,476 353,886 353,421 7,384 7,138
6,278,360 7,093,800 26,094,880 8,599,500 15,970,295 1,568,580 367,140 35,342,100 2,141,400
903,588 899,555 103,456,055
Das inländische Schlachtvieh liefert
77,99 -°/o
2. Eingeführtes
Total Fleisch inländischer Herkunft
74,« %
In obiger Zusammenstellung konnten die Kantone Tessin und Genf nicht berücksichtigt werden, weil von ihnen keine, beziehungsweise nur unvollständige Berichte eingesandt wurden.
681 Tabelle V.
des Fleischbedarfs im Jahr 1910.
tungen.
Fleisch ausländischer Herkunft Total
gesehlachtet
Davon geniessbar
Fleischquantum
Stück
Stück
kg
10,565 39,893 125 99 7,132 28,247 93 86,858 3,399
10,541 39,844 123 98 7,112 28,226 92 86,744 3,286
4,005,580 14,343,840 34,440 24,500 391,160 733,876 1,380 8,674,400 985,800
10,283,940 21,437,640 26,129,320 8,624,000 16,361,455 2,302,456 368,520 44,016,500 3,127,200
176,411
176,066
29,194,976
132,651,031
das ausländis o,he
kg
.
.
.
22.ni °/n
Fleisch.
5,293,496 952,792
6,246,288
geschlachtetes und eingef uhrtes Fleisch
138,897,319
frisches Fleisch Fleischwaren
ausländischer Herkunft
.
.
.
25.52°/0
Da in den Fleischschautabellen das Ergebnis der Fleischschau für einheimische und importierte Tiere nicht auseinandergehalteh ist, wurden die geniessbaren Stücke auf einheimische und importierte im gleichen Verhältnis verteilt.
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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beaufsichtigung des Schlachtens, der Fleischschau und des Verkehrs mit Fleisch und Fleischwaren in der Schweiz im Jahr 1910.*) (Vom 27. Juni 1911.)
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
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Foglio federale
Jahr
1911
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
27
Cahier Numero Geschäftsnummer
2
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
05.07.1911
Date Data Seite
669-681
Page Pagina Ref. No
10 024 251
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