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Ergänzender Bericht des

Bundesrates an die nationalrätliche Kommission zur Vorlage betreffend die Erhöhung der Telephongebühren.

(Vom 2l. März 1911.)

Tit.

In der Sitzung vom 3. Mai 1910 hat Ihre Kommission den Wunsch ausgesprochen, es möchte die Botschaft betreffend die Erhöhung der Telephongebühren eine Ergänzung erfahren, und zwar nach folgender Richtung : 1.. Es sollten Angaben gemacht werden : a. über die Zahl, die Anlagekosten und die Rentabilität von Telephonlinien und -Stationen nach Hotels oder Kurorten, die jährlich nur wenige Monate in Betrieb stehen; b. über die gleichen Punkte mit Bezug auf Telephonanlagen in ganz entlegenen und kleinen Ortschaften ; die Grenze zu ziehen wird der Telegraphen- und Telephonverwaltung überlassen ; c. über die Zahl der Gespräche, die pro Jahr erforderlieh sind, um die Betriebskosten einer Station zu decken ; d. über die Zahl der Abonnenten, welche die Betriebskosten ihrer Station nicht decken ; e über die Wünschbarkeit, in den sub d genannten Fällen Nachzahlungen zu verlangen; f. über die Höhe der Erstellungskosten einer Station, unter Angabe der Länge der oberirdischen Leitung; g. über die Dauer der Verwendbarkeit der Bestandteile einer Station, der Anlagen überhaupt.

Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. II.

10

138 2. Für die letzten Betriebsjahre möchte der Rechnungsabschluss für den Telephonbetrieb nach dem System der Schweiz.

Bundesbahnen oder einem ändern, einen untrüglichen Einblick in> die finanzielle Lage und die Rendite des gesatiiten Betriebes gewährenden System umgestaltet und das Endresultat der Jahresabschlüsse mitgeteilt werden.

3. Es möchte geprüft werden, ob unter Beibehaltung der Oberaufsicht des Bundes das Rechnungswesen für Telegraph und Telephon gesondert geführt werden könnte, gegebenenfalls in welcher Weise.

4. Prüfung und Begutachtung der eingelangten Eingaben.

Wir kommen im nachstehenden diesem Wunsche, soweit möglich, nach, möchten jedoch folgende Bemerkung vorausschicken: Die Umgestaltung aller bisherigen Jahresrechnungen auf Grund kaufmännischer Rechnungsgrundsätze hat ein Endergebnis zutage gefördert, welches von demjenigen der Botschaft etwas abweicht..

Es ist indessen nicht derart, dass eine Erhöhung der Gebühren sich als unnötig erweist, immerhin aber doch so, dass die Möglichkeit besteht, das finanzielle Gleichgewicht der Telephonverwaltungmit einer geringern Gebuhrenerhöhung wieder herzustellen und wahrscheinlicn auch für die Zukunft zu sichern.

Mit Rücksicht darauf möchten wir jetzt schon dem allfälligen.

Vorwurf begegnen, als ob die Grundlage, auf der sich die Gesetzesvorlage stützt, aus fiskalischen Motiven mit Absicht so gewählt worden sei.

Die Differenz zwischen dem Ergebnis der Botschaft und demjenigen der vorliegenden Umarbeitung ist vielmehr auf den Umstand zurückzuführen, dass bei der ursprünglichen Berechnung einzig und allein auf die bestehenden Rechnungsgrundsätze abgestellt werden musste. Nur die Ausscheidung der Inventarvermehrung aus den Betriebseinnahmen war neu. Es geschah dies aber in Berücksichtigung wiederholt laut gewordener Wünsche aus dem Schosse der Bundesversammlung. Hiervon abgesehen, lag kein.

Grund vor, die Vorlage auf durchwegs neuen, nach eigenem Gutfiuden gewählten Rechnungsprinzipien auszuarbeiten. Namentlich muss in bezug auf die Amortisation des Baukontos mit 15 °/o, die nun am meisten angefochten und als viel zu hoch bezeichnet wird, darauf hingewiesen werden, das von der Bundesversammlung bei Anlass der Beratung des Budgets für das Jahr 1900 -- entgegen unserm Antrage, den Amortisationssatz dem wirklichen Rechnungsüberschuss anzupassen -- beschlossen wurde, es sei an dem seinerzeit festgelegten Ansätze von 15°/o festzuhalten.

139 Ihre Einladung gab uns Gelegenheit, die Frage der Erhöhung der Telephongebühren auf anderer rechnerischer Basis nochmals zu prüfen. Über die hierbei zur Anwendung gebrachten Grundsätze, sowie über das eingeschlagene Verfahren geben die Ausführungen im Abschnitt II hiernach nähern Aufschluss.

I.

Die Frage nach der Zahl, den Anlagekosten und der Rentabilität d e r T e l e p h o n v e r b i n d u n g e n n a c h H o t e l s u n d K u r o r t e n gründet sich, nach den in der Sitzung Ihrer Kommission gefallenen Äusserungen zu schliessen, auf die Annahme, dass die Erstellung derartiger Anschlüsse der Verwaltung Kosten verursachen, welche zu den Einnahmen aus diesen Abonnementen in keinem richtigen Verhältnis sieben. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Sobald solche Anschlusslinien infolge der besondern örtlichen Verhältnisse ausserordentliche Ausgaben verursachen, werden gestützt auf Art. 12, lit. f, des Telephongesetzes besondere Vertragsbedingungen, sogenannte Bergbedingungen, aufgestellt. Diese sehen in der Regel für den Abonnenten folgende Leistungen vor: Lieferung des Stangenmaterials, Übernahme des Transportes des gesamten Materials bis zum Verwendungsplatz, Erstellungskosten des Anschlusses sowie der Kosten für den Unterhalt; dazu kommt noch ein reduzierter Linienzuschlag für die Mehrdistanz (über 2 km) von Fr. 3 für 100 Meter Doppeldraht (statt Fr. 4. 50 in gewöhnlichen Fällen) bezw. Fr. 1.50 für 100 Meter einfachen Draht (statt Fr. 3). Zieht man nun in Erwägung, dass die Verwaltung für gewöhnlich aus dem gesetzlich normierten Mehrdistanzzuschlag von Fr. 4. 50 bezw. Fr. 3 pro 100 Meter Mehrlange die Gesamtanlagekosten (Material, Transport, Arbeitslöhne) und überdies den Unterhalt der Anlage zu bestreiten hat, während bei Anschlüssen der eben genannten Art diese Lasten fast ausschliesslich vom Abonnenten zu tragen sind, so ergibt sich ohne weiteres, dass ihr aus solchen Anschlüssen im allgemeinen jedenfalls keine grösseren Auslagen erwachsen, als für Anschlüsse, für welche die ordentlichen Zuschläge bezahlt werden.

Über d i e R e n t a b i l i t ä t d e s e i n z e l n e n A n s c h l u s s e s (ohne Zusatzapparate und dergleichen), sowie über andere damit zusammenhängende Fragen, gibt Tabelle 9 Aufschluss, welcher die- Ergebnisse des Jahres 1909 zugrunde liegen. Die dort angegebenen Durchschnittswerte sind das Ergebnis einer auf 7l Lokalnetze (ohne angeschlossene Umschaltestationen) sich erstreckenden Enquete. Sie stellen Näherungswerte dar, weil ein Teil der als Grundlage dienenden Angaben sich nur annähernd berechnen liess,

140

indem vielerorts Anlagen, Personal, Lokale usw. dem Telegraphen und dem Telephon, dem lokalen wie dem interurbanen Verkehr dienen, ferner auch deshalb, weil die Untersuchung sich nicht auf das ganze Telephonnetz erstreckt und jede Netzkategorie nur einen Teil der Netze gleicher Grosse umfasst. Immerhin dürften mit Rücksicht darauf, daas bei der getroffenen Auswahl alle in Betracht fallenden Faktoren, wie Netzgrösse, Städte und Dörfer, Ortschaften mit Industrie, Landwirtschaft, Fremdenverkehr, ferner die verschiedenen Landesteile usw. berücksichtigt worden sind, und dass die Enquete sich auf 59 °/o (37,797) aller Abonnenteo erstreckt, dieso gewonnen Resultate der Wirklichkeit ziemlich nahekommen.

Es ergeben sich daraus unter anderm folgende Tatsachen: Die durchschnittlichen A n l a g e k o s t e n eines A n s c h l u s s e s sind in grössern Netzen nicht unwesentlich höher als in kleinem.

Nach Tabelle 9, Kol. 4, sind sie beispielsweise in Netzen von über 300 Abonnenten um 15,a °/o, und in solchen von über 1000 Abonnenten um 23,2 °/o höher als in Netzen von 300 und weniger Abonnenten. Relativ genommen -- auf 100 Meter Leitungslänge berechnet -- sind dagegen die Anlagekosten in den grossen Netzen geringer (Kol. 11). Umgekehrt ist in den Netzen bis zu 300 Abonnenten der Unterhalt der Anlage kostspieliger als in jenen mit grösserer Abonnentenzahl (Kol. 5), und zwar um 26,4 °/o.

Die durchschnittliche E i n n a h m e an A b o n n e m e n t s g e b ü h i (einschliesslich die Mehrdistanzzuschläge für Abonnentenlinien) differiert unwesentlich ; sie beziffert sich in Netzen bis zu 300 Abonnenten auf Fr. 51. 30, in grössern Netzen auf Fr. 49, in Netsien mit über 1000 Abonnenten auf Fr. 48. 90 (Kol. 6).

Die durchschnittlichen B e t r i e b s a u s g a b e n p r o A b o n n e n t (a), der Anteil der Gehälter an diesen Ausgaben (b), der Anteil an Gehältern in % der Betriebsausgaben ausgedrückt (c), die E i n n a h m e n aus dem L o k a l v e r k e h r (d), welche die Betriebsausgaben decken sollten, und d i e M e h r - , beaw. M i n d e r e i n n a h m e (e), weisen folgende Zahlen auf: a.

Fr.

Netze bis zu 20 Abonnenten 10.20 15.70 n » 300 » » über 300 27.50 ,, n 1000 29.60 n » »

6 Fr.

6. 20 10. 90 22. 10 25. 20

c.

% (60,7) (69,4) (80,3) (85,t)

d.

Fr.

6. 70 12. 60 33. 40 44. 70

-- -- + +

e.

Fr.

3.50 3.10 5.90 15.10

141

Diese Ergebnisse liefern den Nachweis der Unrentabilität der kleineren und mittleren Netze (unter 300 Abonnenten). Ihre Zahl belief sich Ende 1909 auf 307, das sind 74,! % der Gesamtzahl (414).

Wie obige Darstellung zeigt, reichen z. B. in den Netzen bis zu 20 Abonnenten die Einnahmen aus dem Lokalgesprächsverkehr (d) knapp aus, um die Gehaltsausgaben (b) zu decken ; zur Bestreitung der übrigen Bedürfnisse bleibt somit beinahe nichts mehr übrig.

Anhand von Tab. 9, Kol. 7 lässt sich sodann auch die Frage n a c h d e r Z a h l d e r G e s p r ä c h e , d i e p r o 1009 e r f o r d e r lich waren, um die d u r c h s c h n i t t l i c h e n B e t r i e b s k o s t e n e i n e s A n s c h l u s s e s z u d e c k e n , ohne weiteres beantworten. Es bcliefen sich nämlich in diesem Jahre die durchschnittlichen Betriebsausgaben pro Anschluss auf Fr. 15. 70 in der Kategorie der Netze bis zu 300 Abonnenten und auf Fr. 27. 50 in derjenigen der Netze über 300 Abonnenten. Zur Deckung dieser Auslagen waren demnach in der erstem Kategorie 314, ia der letztern 550 Lokalgespräche zu 5 Rp. erforderlich. Nun weisen aber von den 58,768 Abonnenten, welche das ganze Jahr 1909 hindurch bestanden haben, i m g a n z e n 31,733 o d e r 53.99 °/o e i n e n g e r in g e r n L o k a l v e r k e h r auf. Es haben somit diese Abonnenten an die Betriebskosten ihres Anschlusses nicht genügend beigetragen. Von den 31,733 Abonnenten entfallen 11,705 auf die Netze bis zu 300, und 20,028 auf solche über 300 Abonnenten, das sind 67,4 °/o bezw. 48,s °/o aller Abonnenten der betreifenden Kategorie. Speziell in den Netzen über 1000 Abonnenten haben von im ganzen 31,806 Abonnenten 15,161 oder 47,e °/o die zur Deckung der Betriebsausgaben erforderliche Mindestzahl von rund 600 Lokalgesprächen (Betriebskosten Fr. 29. 60) nicht erreicht.

Diese Tatsachen legen die Forderung nahe, d a s s j e d e r A b o n n e n t wenigstens für die Betriebskosten seines A n s c h l u s s e s a u f k o m m e n s o l l t e , und zwar etwa in der Weise, dass er jeweilen am Ende des Jahres den Fehlbetrag (nach: Abzug der von seinein Anschluss herrührenden Einnahmen aus Lokalgesprächen) durch eine entsprechende Nachzahlung zu decken hätte. So sieht denn auch beispielsweise der geltende deutsche Telephontarif eine Mindesteinnahme an Lokalgesprächsgebühren von
Mk. 20 per Abonnent vor. T r o t z d e m s o l l t e n a c h u n s e r e m D a f ü r h a l t e n , wenn nicht absolute Notwendigkeit vorliegt, von e i n e r d e r a r t i g e n M a s s n a h m e a b g e s e h e n w e r d e n , weil sie der weitern Ausbreitung des Telephons nicht förderlich wäre.

Sodann ist nicht zu vergessen, dass die Abonnenten mit ungenügendem Verkehr (meist Wohnungsanschlüsse und Anschlüsse aus den Kreisen des Kleingewerbes, des Kleinhandels und der Landwirtschaft), auch wenn sie selbst die erforderliche Gesprächszahl zur Betriebskosten-

142

deckung nicht aufweisen, durch ihr blosses Bestehen andere Abonnenten zu Gesprächen mit ihnen veranlassen und auf diese Weise indirekt zur Vermehrung der Gesprächseinnahmen beitragen dürften.

Über die D a u e r der V e r w e n d b a r k e i t der Bestandteile einer Station, bezw. der Anlagen überhaupt, lassen sich ganz zuverlässige Angaben nicht machen. Es muss unterschieden werden zwischen der möglichen und der wirklichen Verwendungsdauer. Die andauernden grossen Fortschritte auf dem Gebiete der Schwachstromtechnik gestatten es der Vorwaltung in den meisten Fällen nicht, die Apparate vollständig, d. h. bis zur Unbrauchbarkeit auszunützen. Denn sie ist bei Beobachtung aller Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit doch der Meinung, der Telephonbetrieb müsse im eigenen Interesse auf der Höhe der Zeit bleiben, und es sei fernerhin den Anforderungen des modernen Verkehrslebens auch nach dieser Richtung hin Rechnung zu tragen. Dies trifft ganz besonders zu bei den kostspieligen Zentralstationseinrichtungen grosser Netze. So blieb in den letzten 20 Jnhren von den Zentralstationseinrichtungen der 33 in die Enquete einbezogenen Netze I. und II. Klasse keine unverändert; 3 davon mussten einmal, 8 zweimal, 17 dreimal, 4 viermal und l fünfmal ganz oder zum grossen Teil umgestaltet werden. Dieselben Gründe verunmöglichen meistens die anderwärtige Weiter Verwendung der ausgewechselten Einrichtungen, namentlich soweit es Einrichtungen grösserer Zentralen betrifft. Eine Umänderung der ausgewechselten Apparate ist entweder ausgeschlossen oder lohnt sich nicht. Ähnlich liegen die Dinge in bezug auf die Stationsapparate. Die fortwährende Ausdehnung des Sprechbereiches im internationalen Verkehr zwingt zur Aufstellung von Apparaten mit grösserer Leistungsfähigkeit und verhindert anderseits die Weiterverwendung der ausgewechselten Stationen. Der Altmaterialwert der ausser Gebrauch gesetzten Apparate ist im ganzen sehr gering (zirka 10 °/o des Ankaufs wertes).

All die genannten Urnstände bedingen eine starke Abschreibung, was eine wesentliche Verteuerung des Betriebes verursacht.

Im Schosse Ihrer Kommission wurde auf den grossen Unterschied in den von der Telephonverwaltung bezahlten M i e t z i n s e n hingewiesen und dabei die Vermutung ausgesprochen, es werde wahrscheinlich die Höhe der Mietzinse von nicht geringem
Rinfluss sein auf die Erstellungskosten des einzelnen Anschlusses in den verschiedenen Netzen. Eine diesbezügliche Untersuchung, welche 23 aufs Geratewohl ausgewählte Netze umfasst, zeigt, dass diese Annahme bis zu einem gewissen Grade zutrifft. Immerhin ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle, dass in den Netzen unter 300 Abonnenten das Mietzinsbetreffnis, auf den einzelnen Anschluss berechnet, eher grosser ist, als in grösseren Netzen.

143 Ortsnetz ohne Umschaltestationen

Zahl der Abonnenten auf Ende 1909

pro Anschluss l )

Mietzins (nur Telephon) 2) pro 1909

Fr.

Fr.

Fr.

Lichtensteig .

Martigny . .

Lausanne . .

Frauenfeld .

Schaff hausen .

Neuenburg

41 95 2,779 310 726 940

644 644 743 743 743 743

400 890 23,672 2,467 5,656 6,594

9.75 9.36

Couvet . . .

Bellenz . . .

Herisau .. .

· Cernier. . .

Langenbruck .

Genf . . .

Embrach . .

Fischenthal .

48 118 301 57 19 5,950 15 16

644 644 743 644 644 743 644 644

330 779

6.87 6.60 5.65 5.26 5.26 4.95 4.40 4.12

87

644 743 743 743 74H

Meilen . .

Lode, le .

Basel . .

Luzern . .

St. Gallen .

Bern . .

Aarau . .

Bedigliora Zürich . .

.

.

.

.

.

.

.

.

308 4,794 1,561 2,311 3,458 523 14 8,509

Anlagekosten

743

743 644 743

1,702

300 100 29,493 66 66 330 1,082 15,341 3,969 5,710 8,373 1,185 27 15,360

Mietzinsbetreffnis pro Abonnent

8.51 7.95 7.79 7.01

3.79 3.51 3.20 2.54 2.47 2.42 2.26 1.92 1.80

Mietzinsbetreffnis pro Abonnent in % der

Anlagekosten 1,51 1,4» 1,14 1,07 1,04 0,94 1,06 1,02 0,70 0,81 0,81 0,60 0,68 0,64 0,58 0,47 0,43 0,34 0,33 0,32 0,30 0,30 0,24

') Durchschnittliche Anlagekosten J in Netzen bis zu 300 Ab. Fr. 644 ; gemäss mehrerwähnter Enquete : \,, ,, über 300 ,, ,, 743.

2 ) Meist ist der Mietzins für Telegraph und Telephon in einer Summe vereinigt. Das auf den einzelnen Dienstzweig entfallende Betreffnis wurde auf Grund des für denselben beanspruchten Flächenraumes berechnet. Bei gemeinsam benutzten Lokalitäten sind 2/s des Gesamtzinses hier eingestellt worden.

II.

Die U m a r b e i t u n g d e r b i s h e r i g e n J a h r e s r e c h n u n g e n erfolgte in Anlehnung an das Rechnungsschema der ·schweizerischen Bundesbahnen. Sie greift zurück bis zum Jahre 1881, dem Jahre der Einführung des Telephonbetriebes. Es schien ratsam,

144 soweit auszuholen, um ein der Wirklichkeit möglichst nahe kommendes Endresultat zu erhalten. Hätte man sich einzig auf die letzten Jahre beschränkt, so würde der Wert der Arbeit ein ziemlich aweifelhafter gewesen sein, indem das bestehende Rechnungsschema und die vorhandenen anderweitigen Materialien nicht derart sind, dass ohne erheblichen Nachteil in einem beliebigen Zeitpunkt mit der Umrechnung hätte eingesetzt werden können.

Die vorliegende Umarbeitung, welche auf die wirklichen Zahlen der vergangenen Jahre abstellt, liefert nicht ein Ergebnis, welches auf absolute Genauigkeit Anspruch machen dürfte; immerhin wird dasselbe mit den tatsächlichen Verhältnissen ziemlich übereinstimmen.

Es konnten nämlich gewisse Werte nur annähernd berechnet werden, weil das Vorhandene nicht immer in derjenigen Form vorlag, wie es zu einer wirklich genauen Umgestaltung nach dem neuen Schema absolut erforderlich gewesen wäre.

Um den vorliegenden Bericht nicht allzusehr zu belasten, sind nicht alle Umrechnungstabellen beigefügt worden, und aus denselben Gründen umspannen von den beigegebenen einzelne nur die letzten 15 Jahre. Kopien der Originale sämtlicher Tabellen, alle 29 Jahre umfassend, hält die Obertelegraphendirektion zur Verfügung.

Die Rechnung setzt sich zusammen aus folgenden Hauptbestandteilen : 1. Betriebsrechnung (Tabelle 1), 2. Gowiqn- und Verlustrechnung (Tabelle 2), 3. Bilanz (Tabelle 3).

Ausserdem wurden noch beigefügt: 4. Vergleichende Tabelle der Jahresergebnisse (Tabelle 4}.

5. Baurechnuug (Tabelle 5), 6. Erneuerungsfonds (Tabelle 6), 7. Darstellung der Einlagen in den Erneuerungsfonds (Linien} (Tabelle 7), 8. Darstellung der Verteilung der bisherigen Gesamtabschreibungen auf Erneuerungsfonds und Anleihentilgung (Tabelle 8).

Zum bessern Verständnis einzelner Tabellen mögen folgende Erläuterungen angezeigt erscheinen.

Allgemeines. Die Verhältnisse sind so gedacht, dass die Jahresausgaben für sämtliche Neuanlagen und Neuanschaffungen aus Anleihensmitteln bestritten werden, und zwar durch Vorschüsse der Staatskasse, wie dies übrigens in bezug auf den jetzigen Bau-

H5 konto, der aber nur Linienneubauten umfasst, geschieht. Eine grundsätzliche Änderung gegenüber dem jetzigen Verfahren besteht darin, dass der Baukonto auch mit den Ausgaben für Neuanschaffung von Apparaten, Mobiliar, sowie für neue Stationseinrichtungen belastet wird, während nach bestehendem System dies nur für neuo L i n i e n anlagen der Fall ist. Infolge dieser Änderung kommt das jetzige verzinsliche Inventar, dessen Wert ein aus Mitteln der allgemeinen Staatsverwaltung gegen Verzinsung überlassenes Betriebskapital darstellt, in Wegfall. Es ist als solches in der allgemeinen Staatsrechnung unter lit. C der Übersicht der Kapitalbewegungen gebucht. Ebenso fällt infolgedessen dahin die Ausgabe für die Verzinsung dieses Kapitals, sowie in den Einnahmen der Telephonrechnung -- gleichsam als Gegenposten -- die Rubrik ^Inventarvermehrunga. Dafür aber vermehrt sich im selben Umfange der Bestand des Baukontos und die Zinsenlast aus Anleihenschulden.

Ad Betriebsrechnung. Aus den bisherigen Ausgabenrechnungen wurden bei den Rubriken -- Umbau und Unterhalt der Linien, Apparate, Bureaugerätschaften -- gestützt auf das Ergebnis diesbezüglicher Untersuchungen die Ausgaben für Neuanlagen und Neuanschaffungen, soweit noch möglich, annähernd ausgeschieden und auf den Baukonto übertragen.

Trotzdem die in den Jahren 1907 und folgenden ausgerichteten Gehaltszulagen (Teuerungszulagen) aus Mitteln der allgemeinen Verwaltung bestritten wurden, musste dennoch, um ein richtiges Bild zu erhalten, der auf den Telephonbetrieb entfallende Anteil in die Umrechnung einbezogen werden.

Ad Gewinn- und Verlustrechnung. Entnahme aus dem Erneuerungsfonds. Da sich an Hand des vorhandenen Materials nicht mehr feststellen liess, welche Beträge in den einzelnen Jahren für die Erneuerung der Anlagen ausgegeben worden sind, wurde angenommen, eine in einem bestimmten Jahre neu erstellte Anlage werde in ihrer Gesamtheit auf einmal erneuerungsbedürftig. Wurde also beispielsweise eine bestimmte Anlage, deren Lebensdauer auf 12 Jahre berechnet wird, im Jahre 1890 mit Fr. 1000 neu erstellt, so erfolgte im Jahre 1902 die Entnahme von Fr. 1000 aus dem Erneuerungsfonds in der Voraussetzung, dass in diesem Jahre die gesamte Anlage erneuert werden müsse, während tatsächlich einzelne Bestandteile derselben vielleicht bereits vorher erneuert
worden waren, andere dagegen erst später erneuert werden mussten.

Bei allfälliger Einführung des neuen Rechnungssystems würde die Entnahme den wirklichen Bedürfnissen entsprechend . erfolgen

146

müssen. Obschon bei der Umrechnung umständehalber dieses mehr theoretische Verfahren zur Anwendung gebracht werden musste, dürfte nichtsdestoweniger infolge Ausgleiches die Bilanz auf Ende 1909 doch den annähernd richtigen Buchwert der Anlagen aufweisen.

Ertrag verfügbarer Kapitalien. Es ist das der Zinsertrag aus dem Erneuerungsfonds, berechnet zu 4% von 1881--1895, zu 3J/2 % von 1896--1908, zu 4% pro 1909, entsprechend dem jeweiligen Anleihenszinsfuss.

Verzinsung der Anleihen. Die Berechnung erfolgte unter Zugrundelegung eines Zinsfusses von 4% von 1881--1895, von SVs'Vo von 1896 -- 1908 und von 4 % pro 1909, was den in jenen Jahren in bezug auf die Verzinsung der Baukontoschuld und des Betriebskapitals (verzinsliches Inventar) zur Anwendung gelangten Zinssätzen entspricht.

Anleihentilgung. Der Überschuss der bisherigen Gesamtabschreibungen (vgl. Tabelle 8, sub lit. V), nach Abzug der Einlagen in den Erneuerungsfonds, wurde zur Anleihentilgung verwendet.

Das Mass der Tilgung ist dabei in den einzelnen Jahren ein sehr ungleiches. Das Total aller Tilgungsbeträge (1881--1909) von zusammen Fr. 11,641,735 entspricht einer gleichmässig durchgeführten Tilgung in ungefähr 50 Jahren (vgl. darüber im Abschnitt V hiernach).

Einlagen in den Erneuerungsfonds. Über die durchschnittliche Lebensdauer (Verwendungsdauer) der einzelnen Anlagebestandteile wurden bisanhin spezielle statistische Erhebungen nicht gemacht, indem die jetzigen Rechnungsgrundsätze dies nicht erheischten, und weil man sich sagen musste, dass dahingehende Untersuchungen keineswegs einwandfreie Ergebnisse zutage fördern würden, weil sie in die Zeit der vollen Entwicklung der technischen Einrichtungen, in der wir uns gegenwärtig noch befinden, gefallen wären. An Hand der gesammelten Erfahrungen liess sich übrigens, soweit die Bedürfnisse dies erforderten, die Lebensdauer der hauptsächlichsten Linien- und Apparatenbestandteile mit hinreichender Genauigkeit feststellen. Zur Durchführung der Berechnungen hinsichtlich der vorzunehmenden Abschreibungen, wie sie das neue System vorsieht, wurden der Einfachheit halber die Anlagebestandteile in zwei Gruppen ausgeschieden, und zwar einerseits in Apparate und Stationseinrichtungen und anderseits in solche Bestandteile, welche im Linienbau Verwendung finden. Die durchschnittliche Lebensdauer der ersteren wurde auf 12 (jährliche

147

Abschreibung zirka 8 °/o), die der letzteren auf 20 Jahre (jährliche Abschreibung 5 °/o) festgesetzt. Die Lebensdauer der Apparatur, wie auch jene der Stangen, ist eher zu hoch bemessen. Für die praktische Anwendung würde sich dieses Verfahren weniger eignen, vielmehr wäre die Lebensdauer jedes wesentlichen Anlagebestandteiles zu bestimmen und der Erneuerungsfonds dementsprechend zu speisen. Wie eine Vergleichung mit anderwärts gemachten Erfahrungen zeigt, dürften obige Durchschnitte, alles ineinander gerechnet und unter Mitberüeksichtigung des Altmaterialwertes, den tatsächlichen Verhältnissen immerhin ziemlich gerecht werden.

Die Manufacture Telephone Co. (I), die Chicago Telephone Co. (II), die Chicago Telephone Commission (III), ein anderer amerikanischer Autor (IV) schätzen die Lebensdauer gewisser Anlageteile (in Jahren), wie folgt:

I.

Lebensdauer

AbschreiAbschreiAbschreiAbschreiAbschreibung Lebens- bung Lebensbung bung Lebens- bung Lebensohne ohne ohne ohne ohne dauer dauer dauer dauer Zinsen Zinsen Zinsen Zinsen Zinsen

% Untergrund- J Hauptkabel kabel \ Nebenkabel

20

5,o

%

1672

3,5*)

12

4,8*}

Stangen, einschli esslich Armaturen . . . .

20

5,o

Kupferdraht

--

--

15

Teilnehmerapparate .

10

10,o

10

Zentralstationsapparate .

12V2

8,0

7

. . . .

Nach der Umrechnung

IV.

III.

II.

8 V«

11,8

2,o*3 10,0

14,0

*) Unter Einrechnung des Erlöses aus dem Altmaterial.

20 lo 10

% 3,o*) 4,o*)

10,o

%

°/o

20 13

10

15

2,o*)

12

10

9,5*)

10

8

10,o*)

8

3,o*) 4,e*) 10,0 5,o*) 10,o 9,9*)

20

5,0

20

5,o

20

5,o

12

8,0

12

8,0

149

Die Rechnung des Stadttelephonnetzes im Haag für das Jahr 1909 weist folgende Abschreibungen auf: für unterirdische Leitungen 10 °/o, für hölzerne Stangen, Bronzedraht, Isolatoren, Blitzableiter 10 °/o, für Zentrale, Hausinstallationen und öffentliche Sprechstellen 10 °/o. -- Die württembergische Telegraphenverwaltung schätzt die durchschnittliche Lebensdauer aller Einrichtungen auf 15 Jahre.

Ad Bilanzen. Kassabestand. Es ist das der Reinertrag des Telephonbetriebes seit 1881 bis zum betreffenden Jahre, der aber in Wirklichkeit an die Staatskasse abgeliefert worden ist. Gleichsam als Gegenposten figuriert in den Passiven die Rubrik ,,Beiträge der eidgenössischen Staatskasse zur Deckung des Passivsaldostt. Da jedoch die Umrechnung eine gesonderte, in sich abgeschlossene Darstellung der Ergebnisse des Telephonbetriebes bezweckt, wurde diese Art der Buchung gewählt.

Die Schuld der Telegraphen- und Telephonverwaltung gegenüber der Staatskasse beträgt auf Ende 1909 (einzig für den Telephonbetrieb) Fr. 32,105,530 (Baukonto = Fr. 18,660,423 plus verzinsliches Inventar = Fi-. 13,445,107). Die Umrechnung, welche sich auf die Zahlen der früheren Jahresrechnungen stützt, ändert daran natürlich nichts; laut Bilanz pro 1909 ergibt sich denn auch als wirkliche Schuld der Verwaltung Fr. 32,105,528 ; diesen Betrag erhält man nach Abzug des Guthabens bei der Staatskasse von Fr. 23,968,857 (Erneuerungsfonds) von der Anleihensschuld
Ad Baurechnung. Obwohl das Linienbauvorratsmaterial nicht auf Baukouto gebucht wird (Tabelle 3), figuriert dasselbe dennoch anhangsweise in der Baurechnung, weil die für Anschaffung dieser Materialien ausgelegten Beträge aus Anleihensmitteln bestritten ·werden.

Die übrigen Tabellen sind ohne weiteres verständlich.

III.

Die Frage, ob und in welcher Weise unter Beibehaltung der Oberaufsicht des Bundes das R e c h n u n g s w e s e n f ü r T e l e g r a p h u n d T e l e p h o n g e s o n d e r t g e f ü h r t werden könnte, deckt sich mit dem Inhalt des Postulats zur Staatsrechnung pro 1908, welches folgenden Wortlaut hat: ,,Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen und den eidgenössischen Räten Bericht und Antrag einzubringen, ob nicht eine Ausscheidung des Rechnungswesens der Post-, Tele-

150 graphen- und Telephonverwaltungen vom Rechnungswesen der übrigen Bundeaverwaltung stattzufinden habe, und zwar unter Zugrundelegung eines Rechnungsschemas, in welchem eine Trennung der Kapitalrechnung und der Betriebsrechnung vorgeschrieben wird."

Wie ersichtlich, ist der Wunsch nach Vornahme einer Untersuchung im Sinne der gestellten Frage, immerhin auf breiterer Grundlage, indem auch die Postverwaltung mit einbezogen wurde, in einem anderà Zusammenhang bereits früher geäussert worden.

Das eidgenössische Finanzdepartement wird diesen Gegenstand gleichzeitig mit ändern einer hierzu bestellten besondern Kommission zur Prüfung unterbreiten. Unter diesen Umständen glauben wir im vorliegenden Berichte von dessen Erörterung absehen zu sollen.

Es kann das übrigens ohne jedweden Nachteil geschehen, indem dieser Umstand das Eintreten auf die Gebühren vorläge in keiner Weise hindert.

IV.

Zu den verschiedenen E i n g a b e n ist einleitend zu bemerken, dass sie sich in vielen Punkten decken. Um daher bei der Erörterung derselben Wiederholungen tunlichst zu vermeiden, ist davon abgesehen worden, jede Eingabe für sich zu behandeln. Wir beschränken uns vielmehr darauf, hier das Wichtigste herauszugreifen, aber auch das nur insofern die betreffende Frage nicht in einem ändern Abschnitt behandelt wird oder durch die vorgelegte Umrechnung gegenstandslos geworden ist.

Gegen d i e A b s c h a f f u n g d e r E n t f c r n u n g s z u s c h l ä g e (Vorschlag des schweizerischen Bauernverbandes) für die ausserhalb des Gratisrayons (2 km) liegenden Strecken von Abonnentenanschlussleitungen sprechen gewichtige Umstände. Einmal eignet sich der jetzige Zeitpunkt, wo es sich darum handelt, durch Erhöhung einzelner Gebühren der Telephonverwaltung grössere Einnahmen zuzuführen, nicht für eine derartige Massnahme. Zur Beleuchtung ihrer TrHgweite sei erwähnt, dass im Jahre 1909 die Einnahmen aus Mehrdistanzzuschlâgen für Abonnenten- und Umschaltestationsverbindungen den Betrag von rund Fr. 445,000 erreicht haben. Bei alllälliger Abschaffung dieser Zuschläge mtlsste der Ausfall durch eine weitere Erhöhung der Abonneroentsgebühren um zirka Fr. 15) wieder ausgeglichen werden, nur das* dann die Last auf sämtliche Abonnenten verteilt würde. Eine SO' starke allgemeine Gebührenerhöhung im Interesse einer relativ kleinen Zahl von Abonnenten dürfte kaum Zustimmung finden.

Übrigens ist die Erhebung derartiger Zuschläge materiell vollständig gerechtfertigt; durch dieselben werden ebensosehr die

151

Abonnenten der Stadt wie diejenigen auf dem Lande betroffen» Man kann von der Verwaltung nicht verlangen, dass sie im Interesse eines einzelnen Abonnenten besonders kostspielige Anschlüsse erstelle, ohne von ihm eine entsprechende Gegenleistung zu erhalten. Diese Zuschläge sind nun tatsächlich nichts anderes, als ein Beitrag an den Unterhalt und an die Abschreibung der Anlagen, sowie an die Tilgung und Verzinsung des Anlagekapitals für den ausserhalb des Gratisrayons liegenden Teil der Linie aufzufassen. Da die Anlagekosten auf zirka Fr. 40 per 100 MeterDoppelleitung zu stehen kommen (Tabelle 9, Kol. 11), so erfordern, einzig Verzinsung, Abschreibung und Tilgung Fr. 3.90 per 100 Meter.

Es erhellt daraus, dass, wenn man hierzu noch die Kosten des.

Unterhaltes rechnet, die heutigen Ansätze von Fr, 3 bei einfacher Leitung, und Fr. 4. 50 bei Doppelleitung eher zu niedrig als zu hoch bemessen sind, besonders in Anbetracht der gewaltigen Steigerung, welche die Materialpreise und die Arbeitslöhne seit Festsetzung der Zuschlagsgebühren im Jahre 1896 erfahren haben, und deren Stillstand nicht abzusehen ist. Je abgelegener eine Station, um so grösser sind auch die Anlagekosten und um so mehr rechtfertigt sich die Erhebung einer Gebühr; denn dann muss zumeist für die einzelne Anschlussleitung auf längere Strecken ein Gestänge erstellt werden, welches bloss dieser einen Leitung dient und nur selten auch für andere Anschlüsse benützt werden kann. Die Abschaffung der Distanzzuschläge würde einer überaus grossen Zunahme der Zahl dieser teuern und dazu meist noch unabträglichen Anlagen rufen. Eine ausserordentliche Belastung der Rechnung wäre die unmittelbare Folge, also gerade das, was im jetzigen Zeitpunkt absolut vermieden werden muss. Nahezu sämtliche ausländische Verwaltungen befolgen dasselbe Verfahren, erheben also auch Distanzzuschläge, nur dass der Gratisrayon nicht überall der gleiche ist. Um ein richtiges Bild zu erhalten müssen aber auch die Ansätze der Abonnementsgebühre.n der zum Vergleich herangezogenen Staaten mitberücksichtigt werden; denn je höher diese Gebühren, desto eher kann ein grösserer Gratisrayon zugestanden, bezw. bei gleichem Rayon ein niedrigerer Zuschlag erhoben werden.

Die Zahl der zum Vergleich herbeigezogenen Verwaltungen könnte vermehrt werden, doch sind die Verhältnisse in ändern Staaten, verwickelter, was die Übersichtlichkeit der Darstellung beeinträchtigen würde.

152 Linienzuschlag pro 100 m Gratisrayon AbonnementsMehrdistanz km gebühr für den Luftlinie einfachdra'htig doppeldrähtig Normalanschluss Reichs-Postgebiet . . .

Bayern Württemberg . . . .

Frankreich (ohne Paris und Lyon) Paris . . . .

Lyon Schweden (Staatsbetrieb) Stockholm . . .

Provinz . . . .

Schweiz

5 5 3 1 1 1 0,5 0,5

2

Fr.

3.75 3.75

1.50-- 3 ') 1.50--3') 1.50-- 3 ') 35) 3") 3

Fr.

6.25 6.25 5. -- 2-- 4') 2--41) 2--4 1 )

Fr.

75--125 2) 75-- 112.50") 75--187. 50") 40 2) 400 3) 300 3)

4.50

70--85 3) 4) 3 70-- 127 )*) 40 2 )')

'1 Nebst Baukosten:suschüsse v on Fr. 15--60 pro 100 Meter.

-) Daneben Einzeig ssprächsgel )ühr im Lo kalverkehr °. Lokalgespräche 1 axfrei.

*) Ausserdem Fr. 7 D Eintritts" ebiihr.

5 ) Nebstdem einmal "g Fr. 35 a 1s Baukost onzuschnss °) Ncbstdem einma ig Fr. 35 als Bauko stenzuschus s, bezvv. in Netzen bis zu 50 Ansch lassen sine Bau und Unterhalt der Leitung auf Kosten des Abonner ten.

7 ) Im ersten Jahr Fr 100, imzw îiten Fr. 70, in denfolgiinden Fr. 40.

Wie diese Daten zeigen, sind unter Berücksichtigung aller Faktoren die in der Schweiz erhobenen Distanzzuschläge nicht höher, eher niedriger als anderwärts.

Dem Antrag (Schweiz. Bauernverband), es möchte in Abänderung von Art. 5 des Telephongesetzes inskünftig von einer G a r a n t i e l e i s t u n g durch die betreffende Gemeinde abgesehen werden, wenn es sich um die erste interurbane Verbindung, das heisst um den Anschluss einer Gemeinde an das Landesnetz handelt, könnte unter der Bedingung zugestimmt werden, dass das in einer solchen Ortschaft neu zu eröffnende Netz von Anbeginn an zirka 10 Abonnenten aufweist.

Die A b s t u f u n g der A b o n n e m e n t s g e b ü h r e n nach d e n D i e n s t z e i t e n der Telephonzentralen (Schwel».

Bauernverband) ist schon deshalb nicht gerechtfertigt, weil das -entscheidende Moment zur Bestimmung der Höhe der Abonnementsgebühr in der Grosse der Anlagekosten des einzelnen Anschlusses liegt. Die Abonnementsgebühr soll zum Unterhalt und zur Abschreibung der Anlage sowie zur Verzinsung und Tilgung des im Anschluss investierten Kapitals (Linie und Apparateneinrichtungen) dienen. Erst in zweiter Linie könnte allenfalls neben diesem Faktor der Umfang der Dienstbereitschaft der Anschlusszentrale noch in

153 Berücksichtigung gezogen werden. Wenn aber gemäss Vorlage das System der gleichbleibenden, klassenweise abgestuften Abonnementsgebühr (1. Stufe bis 300, 2. Stufe über 300 Abonnenten) eingeführt würde, so wäre die Vorbedingung hierzu die, dass der massgebende Faktor, von dem es abhinge, in welche Gebührenstufe die Abonnenten eines Netzes einzureihen seien, von den speziellen Interessen der Verwaltung sowohl, wie auch von jenen der Abonnenten, vollständig unabhängig und unbeeinflusst bleiben muss. Dies trifft nun tatsächlich zu, wenn die Netzgrösse, oder mit ändern Worten, wenn die Abonnentenzahl eines Netzes entscheidend ist, nicht jedoch, wenn die Dienststunden der Zentrale den Ausschlag geben sollen. Gesetzt den Fall, die Abonnementsgebühr bestimme sich nach der Dienstzeit der Zentrale, wer soll dann bezüglich der Festsetzung dieser letztern entscheiden ? So balg in einem Netz die Mehrkosten für die Einführung der Dienstverlängerung durch die daraus sich ergebende Gebührenerhöhund gedeckt würden, hätte die Verwaltung ein finanzielles Interesse an 5er Verlängerung; anderseits aber wären in allen Netzen sowohl Abonnenten zu finden, denen die beschränkte Dienstzeit vollständig genügen würde, als auch solche, die gerne bereit wären, eine höhere Gebühr zu entrichten, um eine längere Dienstbereitschaft der Zentrale zu erreichen. Wer hätte in diesem Widerstreit der Interessen zu entscheiden? Richtigerweiae bestimmt sich, nach bestehender Praxis, die Dienstzeit einer Zentrale einzig nach der Stärke des Verkehrs, weshalb denn auch dieser letztere alljährlich neu ermittelt wird, um die Dienstzeit den jeweiligen Verhältnissen genau anzupassen. Die Abstufung der Abonnementsgebühren nach den Dienstzeiten würde aber diesen massgebenden Faktor gänzlich ausschalten.

Diese Andeutungen dürften genügen, um das Unpraktische ·dieses Verfahrens darzutun. Hiervon ganz abgesehen, wären zudem die gleichzeitig vorgeschlagenen Gebührensätze von Fr. 30 bezw.

Fr. 45 für Netze mit beschränktem bezw. erweitertem Tagdienst viel zu niedrig (vgl. sub V.hiernach).

Die weiterhin beantragte Ä n d e r u n g in der E i n t e i l u n g d e r D i e n s t z e i t e n i n d e n N e t z e n III. K l a s s e m i t b e schränktem und erweitertem Dienst (Ersetzung der bestehenden Mittagspause von 12--l Uhr bezw. 12--2 Uhr durch die
Stunden von l--2 bezw. l--3 Uhr und Verlängerung des Abenddienstes um Va Stunde -- von 8--8 lk --) entspricht den wirklichen Bedürfnissen weit weniger als die bestehende. Eine auf 34 Netze (III. Kl.) und Umschaltestationen mit ununterbrochenem Tagdienst sich erstreckende Untersuchung hat in dieser Beziehung für die in Frage kommenden Tagesstunden folgende Gesprächsfrequenz ergeben: Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. II.

H

154 Vom 30. Mai bis 4. Juni 1910 = 6 Werktage.

Zahl der Lokalgespräche: Zahl der interurbane!) Gespräche:

12--1 Uhr

1--2 Uhr

2--3 Uhr

12--1 Uhr

1--2 Uhr

2--3 Uhr

innerhalb obiger 6 Tage alle Abonnenten (1438) zusammen: 421 464 631 466 551 980 das sind pro Tag: 70 77 105 78 92 163 pro Abonnent uad Tag: 0,048

0,068

0,078

0,054

0,064

0.113

Die Gesprächsfrequenz ist demnach in diesen Netzen und Umschaltestationen, deren Abonnentenzahl zwischen 7 und 114 variiert, und bei denen auch über die Mittagszeit Dienstbereitschaft besteht, in der Zeit von 12--2 Uhr am geringsten. Es zeigt dies mit hinreichender Deutlichkeit, dass die jetzige Ordnung mit Dienstunterbrechung von 12--l Uhr bei den Netzen mit erweitertem, bezw. von 12--2 Uhr bei denjenigen mit beschränktem Dienst den Anforderungen des Verkehrs am besten entspricht. Ein wirkliches Bedürfnis zur Verlängerung der Dienstzeit am Abend besteht unseres Erachtens nicht. Zudem hätte diese Neuerung für die Telephonverwaltung bedeutende Mehrkosten im Gefolge, die man ihr im jetzigen Zeitpunkt nicht zumuten darf, besonders wenn man die bedeutenden Opfer in Betracht zieht, welche sie ohnedies Jahr für Jahr für die Aufrechterhaltung des erweiterten bezw. vollen Tagdienstes in Netzen III. Klasse bringt. Die mehrgenannte Enquete (Tabelle 9), in welche u. a. 14 Netze III. Klasse mit beschränktem, 7 mit verlängertem und 17 mit vollem Tagdienst einbezogen worden sind, liefert hierfür den Nachweis. Es zeigt sich da (Kolonne 8 und 9), dass bei den Netzen mit vollem Tagdienst die Einnahmen aus dem Lokalverkehr gerade ausreichen, um die Ausgaben für Gehälter einsehliesslich der Entschädigung für die längere Dienstbereitschaft zu bestreiten, so dass zur Deckung der übrigen Ausgaben nichts mehr verbleibt. Ähnlich liegen die Dinge bei den Netzen mit verlängertem Dienst; wenn auch hier die fraglichen Einnahmen die Ausgaben für die Dienstbesorgung um ein geringes übersteigen, so reicht der Überschuss dennoch nicht aus, um die übrigen Betriebskosten zu decken. Zwar wird in einzelnen Netzen und Umschaltestationen mit verlängerter Dienstzeit, deren Verkehr diese Verlängerung in keiner Weise rechtfertigt, die hierfür auszurichtende Entschädigung von den Abonnenten oder von der Gemeinde oder von beiden gemeinsam übernommen.

E r h ö h u n g d e r L o k a l g e s p r ä c h s g e b ü h r (Schweiz.Bauernverband, Landgemeinden von Zürich und Umgebung). Von einer Er-

155 höhung der Lokalgesprächsgebühr sollte entschieden abgesehen werden. Nachdem erwiesen ist, dass einzig dieser Betriebszweig einen Reinertrag abwirft, dass also der Gebührensatz für die Lokalgespräehe hoch genug ist, wäre es unseres Eraehtens keineswegs gerechtfertigt, dass der Fehlbetrag, den die ändern Zweige aufweisen, vermittelst einer weitern Erhöhung gerade dieser Gebühr aufgebracht werde. Übrigens geht in denjenigen Staaten, die einen höheren Lokalgesprächstarif besitzen als die Schweiz, die Tendenz nach Verbilligung dieser Gebühr ; so sieht die Vorlage des deutschen Reichspostamts betreffend Änderung der Fernsprechgebühren eine Ermässigung der Ortsgesprächstaxe von 61/* auf 5 Rappen vor.

Es ist das auch naheliegend, indem das Telephon doch in erster Linie dem Lokalverkehr dient, wie sich schon aus seiner historischen Entwicklung ergibt. Eine Erhöhung der Lokalgesprächsgebühr wäre auch deshalb unbillig, weil speziell diejenigen Netze bezw.

Abonnenten dadurch am stärksten in Mitleidenschaft gezogen würden, welche schon jetzt -- mit der bestehenden Gebühr -- an den nachgewiesenen Überschuss aus dem Lokalverkehr am meisten beitragen, wenn auch auf der ändern Seite zuzugeben ist, dass diese Kreise bei der häufigen Benutzung des Telephons von diesem Verkehrsmittel auch einen entsprechend grösseren Nutzen und Vorteil haben dürften. Ferner würden durch die Erhöhung der Lokalgebühr das Kleinhandwerk und das Kleingewerbe in Städten und grösseren Ortschaften ganz empfindlich getroffen. Sicherlich müsste eine solche Massnahme die Weiterentwicklung und Ausbreitung des Telephons aufhalten, sie würde sogar zweifelsohne eine rückläufige Bewegung zeitigen. Ferner würde der Lokalgesprächsverkehr stark zurückgehen, desgleichen die Zahl der Abonnenten.

Die Folge wäre ein Einnahmenausfall von einigen hunderttausend Franken, welchen die Mehreinnahmen infolge der Erhöhung der Gebühr kaum auszugleichen vermöchten. Es darf nämlich nicht ausser Acht gelassen werden, dass die Briefportogebühr im Lokalrayon nur 5 Rappen beträgt, so dass eine Erhöhung der Lokalgesprächsgebühr zahlreiche Geschäftsleute und andere veranlassen würde, entweder auf das Telephon ganz zu verzichten oder sich in nicht dringenden Fällen der Post zu bedienen, während bei der jetzigen Lokalgesprächsgebühr man schon der grossen Ersparnis
wegen das Telephon benutzt, welches für ungefähr dieselbe Leistung unterUmständen nicht nur die Mitteilung, sondern gleich auch die Antwort vermittelt, wobei die bedeutende Zeit- und Arbeitsersparnis nicht einmal berücksichtigt ist.

Da somit eine Erhöhung der Lokalgesprächsgebühr unseres Eraehtens vollständig ausgeschlossen erscheint, fällt auch der in Verbindung damit gemachte Antrag auf E i n f ü h r u n g e i n e r L o k a l -

156

z o n e v o n 20 km dahin (Eingabe der Landgemeinden von Zürich und Umgebung).

In bezug auf die H e r a b s e t z un g der D i s t a n z z u s c h l a g e für U m s c h a l t e s t a t i o n e n (Landgemeinden von Zürich und Umgebung) gilt das Nämliche, was weiter oben hinsichtlich der Zuschläge für Abonnentenanschlüsse gesagt worden ist. Zudem käme eine Ermässigung dieser Zuschläge vielerorts einer durch nichts gerechtfertigten Bevorzugung der U m s c h a l t e s t a t i o n s a b o n n e n t e n gleich. Dies besonders in Anbetracht dessen, dass letztere sehr oft -- auch unter Anrechnung des zu entrichtenden Distanzzuschlages -- mit den Abonnenten des Netzes, an das sie angeschlossen sind, jetzt schon zu einer niedrigeren Gebühr verkehren, als die Abonnenten eines gleich weit entfernten und mit derselben Zentrale verbundenen N e t z e s , welche für die nämliche Entfernung die interurbane Gebühr zu entrichten haben. Ebenso sollte im jetzigen Zeitpunkt aus finanziellen Rücksichten von einer Herabsetzung der Gebühren für Zweigverbindungen und Zusatzapparate abgesehen werden.

Die in mehreren Eingaben berührte Frage der R e d u k t i o n der I S p r o z e n t i g e n A m o r t i s a t i o n des B a u k o n t o s auf 10 °/o findet ihre Erledigung durch die Umrechnung. Trotzdem möchten wir nicht unterlassen darauf hinzuweisen, dass nach dem bestehenden Rechnungssystem die Amortisation immer wieder vom Buchwert des vorangegangenen Jahres berechnet wird, statt vom ursprünglichen Anlagewert, was kaufmännisch richtiger wäre, und was von den Befürwortern der Reduktion auf 10°/o offenbar vorausgesetzt wird. Unter Anwendung dieses letztern Verfahrens würde aber die bisherige ordentliche Abschreibung von 15 % einem Amortisationssatz von bloss zirka 11 °/o gleichkommen, also nahezu dem beantragten reduzierten Satz von 10%.

Die Amortisation des Baukontos mit 10°/o n a c h dem j e t z i g e n V e r f a h r e n entspräche dagegen einer solchen von nur 7--8 °/o nach dem Aufangswert berechnet.

Wenn gesagt wird (Aargauische Handelskammer, Bernische Handels- und Gewerbekammer), es wäre angemessen, dass wenigstens beim Lokalverkehr von einer gewissen Gesprächszahl an R a b a t t e bewilligt würden, so ist hierzu zu bemerken, dass die Gewährung einer derartigen Gebührenermässigung sich beim Telephonverkehr kaum
rechtfertigen lässt. Im Gegensatz zu der Beförderungsweise bei ändern Verkehrsanstalten, wie Post und Eisenbahnen, handelt es sich beim Telephonbetrieb nicht um eine g l e i c h z e i t i g e Massenbeförderung (von telephonischen Mitteilungen), vielmehr muss bekanntermassen eine Verbindung nach der ändern hergestellt werden. Je mehr also ein Abonnent sich

157 des Telephons bedient, um so höher stellen sich die Bedienungskosten für den betreffenden Anschluss, während bei Anstalten mit gleichzeitiger Massenbeförderung die Verhältnisse in dieser Richtung wesentlich günstiger sind, so dass bei diesen letztern die Gewährung von Rabatten eher angezeigt ist. Auch die Post, welche doch zu den Verkehrsinstituten mit Massenbeförderung im angedeuteten Sinne zählt, gewährt den starken Benutzern ihrer Einrichtungen keine Rabatte, ohne dass das als unbillig oder als den verkehrspolitischen und kommerziellen Grundsätzen zuwiderlaufend beanstandet worden wäre.

An der durch dio Vorlage in Aussicht genommenen Beseitigung des bestehenden Staffeltarifes bei den A b o n n e m e n t s g e b ü h r e n sollte festgehalten werden (Aarg.

Handelskammer, Landgemeinden von Zürich und Umgebung). Einmal werden die Anstände wegen Abonnementsübertragungen (auf Rechtsnachfolger, Verwandte usw.), welche dieses Gebührensystem im Gefolge hat, immer zahlreicher, Wegen der Staffelung musste im Interesse der Verwaltung als Regel die Nichtübertragbarkeit des Abonnementsvertrages festgegelegt werden. Die Anwendung dieser Norm führt aber erfahgungsgemäss in der Praxis zu häufigen Anständen mit dem Publikum. Dabei sind die einzelnen Fälle so verschieden und nicht selten so verwickelt, dass es oft schwer hält, das Richtige zu treffen. Zweitens dürfte der Wegfall der erhöhten Gebühr in den ersten zwei Jahren ein schnelleres Anwachsen der Abonnentenzahl zur Folge haben. Die beabsichtigte Änderung im Gebührensystem wäre somit für das Publikum wie auch für die Verwaltung von Vorteil.

Die D i f f e r e n z i e r u n g der G e b ü h r e n im i n t e r u r b a n e n G es p r a c h s v e r k e h r (Basler Handelskammer, Chambre de Commerce de Genève), welche im Prinzip angefochten wird, ist an sich durchaus begründet. Ungefähr im selben Verhältnis wie die Länge der zwischen zwei Abonnenten herzustellenden Gesprächsverbindung wachsen auch die Leistungen der Verwaltung; beispielsweise stellt sich das Anlagekapital für eine dem Gesprächsverkehr zwischen Basel und Luzern dienende Telephonschlaufe ungleich höher, als dasjenige für eine Schlaufe Basel-Liestal. Dementsprechend grösser sind also auch die Aufwendungen für Verzinsung, und Tilgung des Kapitals, sowie für die Abschreibungen und den Unterhalt
der erstgenannten Anlage; richtigerweise wird also auch die Gebühr für ihre Benützung eine höhere sein müssen. Die Differenzierung der interurbanen Gebühren ist somit nur die unmittelbare Folge dieser tatsächlichen Verhältnisse. Wollte man statt dessen eine Einheitsgebühr in Anwendung bringen, so musste dieselbe eine Höhe aufweisen, welche sich jedenfalls in bezug auf den

158

Verkehr innerhalb des nähern Umkreises der Netze, wo ei- bekanntlich weitaus am lebhaftesten ist, gar nicht rechtfertigen Hesse.

Es sei hier übrigens daran erinnert, dass die seinerzeit in der Botschaft vom 13. November 1888 zum jetzigen Telephongesetz vorgeschlagene E in h ei t s gebühr von 75 Rp. für den interurbanen Verkehr von den Räten abgelehnt und durch die heute noch bestehenden differenzierten Gebühren von 30, 50, und 75 Rp.

ersetzt wurden. Beim Telegraphen liegen die Dinge wesentlich anders infolge der verschieden gearteten Betriebsweise.

Wenn im ferneren gegen- eine weitere Erhöhung und Differenzierung der interurbanen Gebühren bei grösseren Entfernungen Stellung genommen wird (Basler Handelskammer, Chambre de Commerce de Genève), weil davon hauptsächlich die nahe an der Grenze gelegenen Netze betroffen würden, während die zentralgelegenen davon nahezu unberührt blieben, so rnuss daraufhingewiesen werden, dass diese Ungleichheit nicht in so hohem Grade vorhanden ist, wie behauptet wird und wie es auf den ersten Blick den Anschein hat. So entfielen z. B. im Jahre 1909 von der Gesamtzahl aller ausgehenden interurbanen Gespräche auf die jetzige II. Zone (50 Rp.) im Netz Genf: 36,o °/o, in Basel: 44,3 °/o, in La Chaux-de-Fonds: 10,7 %, in Lausanne: 27,e °/o, in St. Gallen: 16,5 °/o, demgegenüber in Bern: 32,6 °/o, in Zürich: 28,9 %, in Luzern : 21,2 °/o ; auf die III. Zone (75 Rp.) im Netz Genf: 33,2 °/o, in Basel: 11,3 °/o, in La Chaux-de-Fonds: 9,4 °/o, in Lausanne: 8,e °/o, in St. Gallen : 5,s %, demgegenüber in Bern : 7,2 °/o, in Zürich: 6,8 °/o, in Luzern: 4,9 °/o. Einzig für Genf ist der Unterschied etwas grösser wegen seiner besondern geographischen Lage.

Umgekehrt sind aber gerade diese Grenznetze hinsichtlich des immer mehr sich entwickelnden internationalen Telephonverkehrs bedeutend besser gestellt, als die zentralgelegenen, was den erwähnten Nachteil so ziemlich ausgleichen dürfte.

Die nachfolgende Darstellung zeigt, dass die Behauptung, die G e b ü h r e n für den Lokal verkehr seien in der S c h w e i z bedeutend h ö h e r als im A u s l a n d , im allgemeinen nicht richtig ist. Die durchschnittliche Zahl der Lokalgespräche per Abonnent betrug im Jahre 1909 in der Schweiz 648. Ein Abonnent mit dieser Gesprächszahl bezahlt in den nachfolgenden Staaten mit stark entwickeltem Telephonverkehr :

in Deutschland in

in

in .

,n

rund Fr.

117--167 *) 105 J)

in Orten bis zu 80,000 Einwohnern oder beim Pauschsebührensystem Frankreich (ohne Paris und Lyon, wo die Gebühren noch höher sind) . . 150--200 2) . . .

71 --85 s ) Q t , t . , fin Stockholm Staat8betneb \in der Provinz. . .

71-127«) f i n Stockholm . . . 88--100 J) Schweden Privatbetrieben Städten ausserhalb Stockholms . . .

8 8 *) nur Kopenhagen .

.

197 *) Dänemark Privatbetrieb A.usserh. Kopenhagens 56--70 1) ,, (Staatsbetrieb 38--1152) Norwegen | pr.vatbetrieb _141 2)

in der S c h w e i z (einheitlich)

72 ^

Hierbei ist noch ganz besonders in Berücksichtigung zu ziehen, dass vielerorts, namentlich in den nordischen Ländern, die Abonnentenleitungen meist nur eindrähtig angelegt sind, was die Erstellungskosten im Vergleich zur doppeldrähtigen Anlage um mindestens 2/& reduziert, und daher die Aufstellung bedeutend niedrigerer Gebühren ermöglicht; in der Schweiz dagegen waren im Jahre 1909 mehr als 79 °/o aller Abonnentenleitungen doppeldrähtig angelegt.

In einer Besprechung der Gesetzes vorläge, auf die verschiedene Eingaben bezug nehmen, wird analogerweise ein Vergleich gezogen zwischen den Kosten für 5000 Lokalgespräche in der Schweiz und anderwärts, wobei anhand der Ergebnisse nachgewiesen werden will, dass in der Schweiz die Gebühren wesentlich höhere seien als in den betreffenden andern Staaten. Das Resultat welches zu dieser Schlussfolgerung geführt hat, ist jedoch keineswegs einwandfrei, weil ohne jeglichen diesbezüglichen Hinweis ungleichartige Gebührensysteme einander gegenübergestellt sind.

Sodann darf für schweizerische Verhältnisse nicht mit einer so hohen Gesprächsziffer gerechnet werden, denn es sind in der Schweiz nur etwa 0,62 °/o aller Abonnenten, welche jährlich 5000 und mehr Lokalgespräche zu verzeichnen haben.

Bei einem Vergleich mit dem Ausland müssen auch die Besoldungsverhältnisse des Betriebspersonals berücksichtigt werden, denn diese fallen oft sehr ins Gewicht. Während beispielsweise *) System der Einzelgesprächsgebühr mit Grundgebühr.

) System der Pauschgebühr (Gebührenfreier Lokalverkehr).

2

160 eine Telephonistin in der Schweiz im fünften Dienstjahr einen Gehalt von Fr. 1800 bezieht, beträgt derselbe bei gleichem Dienstalter in Deutschland Fr. 1500, bei der KopenhagenerFernsprech-Aktiengesellschaft Fr. 850; im neunten Dienstjahr: Deutschland Fr. 1710, Kopenhagener-Fernsprech-Aktiengesellschaft etwa Fr. 1000, Schweiz Fr. 2200. Der Höchstgehalt einer Telephonistin beläuft sich in Deutschland auf etwa Fr. 2700 und wird nach 21 Dienstjahren erreicht, bei der Kopenhagener Aktiengesellschaft etwa Fr. 1720 (nach 18 Dienstjahren), in der Schweiz Fr. 2400 (nach 9 Dienstjahren). Auf dem Personalbestand der schweizerischen Telephonverwaltuug pro 1909 berechnet, entspricht der Unterschied in den Besoldungsansätzen, z. B. gegenüber der dänischen Gesellschaft, schweizerischerseits einer jährlichen Mehrausgabe an Gehältern von weit über Fr. 500,000, was auf die Abonnenten verteilt, zirka Fr. 10 pro Abonnent ausmacht.

V.

Das Ergebnis der Umrechnung der bisherigen Jahresrechnungen nach kaufmännischen Grundsätzen, sowie die vorstehenden Darlegungen und Erörterungen gestatten in be/ug auf die Frage der Erhöhung der Telephongebühreia folgende B e t r a c h t u n g e n und Schlussfolgerungen.

Das Endergebnis eines 29jährigen Telephonbetriebes ist ein P a s s i v s a l d o der Gewinn- und Verlustrechnung von Fr. 3,613,953.

Um eine Verzinsung der Anleihensschulden zu S'/s'Yo (1896 bis 1908), bezw. zu 4 °/o (bis 1895 und ab 1909) und eine Tilgung dieser Schuld in zirka 50 Jahren zu ermöglichen (Tabelle 4, Kol. 3), bedurfte es eines Zuschusses der Staatskasse im obigen Betrage. Dieser Zuschuss von Fr. 3,613,953, entspricht genau dem Überschuss an Passivsaldi nach bestehender Rechnung. Er verteilt sich in der Hauptsache auf das letzte Jahrzehnt. Nachweisbar setzt die ungenügende Rendite ein ungefähr mit der im Jahre 1896 in Wirksamkeit getretenen Gebührenermässigung (Tab. 4, Kol. 2). Die jährlichen Fehlbeträge schwanken zwischen Fr. 1,350,707 im Jahre 1902 und Fr. 119,758 im Jahre 1906.

Die Anleihenstilgung weist Ende 1909 die Summe von Fr. 11,641,735 auf. (Tab. 4, Kol. 3.) Bringt man jedoch hiervon die Summe der Passivsaldi mit Fr. 3,613,953 in Abzug, so ergibt sich eine Vermögensvermehrung von 1881--1909 von Fr. 8,027,782.

Ohne Anleihenstilgung ergibt sich ein anderes Bild, weil unter diesen Umständen eine bedeutend grössere Anleihensschuld verzinst werden muss, und zwar belaufen sich die Mehrausgaben an Zinsen auf Fr. 3,261,972 (Kol. 6).

Ohne Anleihens-

161 tilgung hätte demnach der Telephonbetrieb von 1881--1909, also in einem Zeitraum von 29 Jahren, einen Ertrag von im ganzen Fr. 4,765,810 abgeworfen (Kol. 7), wobei noch in Betracht zu ziehen ist, dass derselbe genau genommen bloss auf die Zeit vor 1898 entfällt, indem die Summe der Passivsaldi der Jahre 1899 --1904 die Summe der Aktivsaldi seit 1905 immer noch um etwa Fr. 1,300,000 übersteigt (Kol. 7 und 8). Die Wirkungen des neuen Besoldungsgesetzes und andere Umstände, von denen weiter unten die Rede sein wird, würden übrigens ohne Gebührenerhöhung auch bei Verzicht auf eine Anleihenstilgung wieder zu Defiziten führen, und die Erträgnisse früherer Jahre aufzehren.

Es entspricht die Tilgung gemäss Tab. 4, Kol. 3 wie bereits gesagt, einer solchen innerhalb ungefähr 50 Jahren, wobei jedoch zu bemerken ist, dass das Mass der Tilgung kein gleichtnässiges ist oder sein konnte, weil es sich um eine blosse Umrechnung handelt.

Die jährlichen Aufwendungen zur Anleihenstilgung (Tabelle 4, Kol. 3) sind nichts anderes, als diejenigen Summen, welche nach Abzug der reinen Einlagen in den Erneuerungsfonds (Tabelle; 6, Kol.

,,Vermehrung11) von der Gesamtabschreibung des betreffenden Jahres nach jetzigem Rechnungssystem (ordentliche, eventuell ausserordentliche Amortisation nebst direkter Abschreibung aus dem Betrieb) übrig bleiben (Tabelle 8, lit. o). Würde von Anbeginn an eine g l e i c h m ä s s i g e Tilgung innerhalb 50 Jahren durchgeführt worden sein, so wären die jährlichen Aufwendungen andere gewesen, wie aus Tabelle 4, Kol. 9 zu eataehmen ist. Es hätte dies, im ganzen genommen, ein noch ungünstigeres Gesamtresultat gezeitigt, indem sich bei diesem Verfahren der Passivsaldo auf Ende 1909 auf über 4 Millionen Franken erhöht hätte (Tabelle 4, Kol. 14). Auch hiev setzen die Passivsaldi kurz nach der letzten Gebührenermässigung ein.

Über die Frage der N o t w e n d i g k e i t und e v e n t u e l l d e s M a s s e s e i n e r T i l g u n g d e r A n l e i h e n s s c h u l d gehen die Meinungen auseinander. Die Schuldentilgungsfrage gehört zu den wichtigsten Aufgaben namentlich der politischen Geldwissenschaft. Unseres Erachtens muss die Vernachlässigung einer geregelten Schuldentilgung als schwerer Fehler angesehen werden, besonders bei einem staatlichen Institut. Selbstverständlich aber sollte,
namentlich bei einer öffentlichen Verkehrsanstalt, der Tilgungssatz nicht übertrieben hoch sein, ansonst dies eine ungünstige Wirkung auf die Höhe der Gebühren ausüben müsste. Beim Telephon ist die Schuldentilgung schon deshalb ein Gebot der Notwendigkeit und der Vorsicht, weil stetsfort Gefahr besteht, dass die vorhandenen technischen Einrichtungen infolge fortschreitender Vervollkommnungen oder neuer Erfindungen innerhalb

162 kurzer Zeit ganz oder zum Teil wertlos werden ; es sei beispielsweise bloss hingewiesen auf die Notwendigkeit des Überganges vom Lokalbatteriebetrieb zum Zentralbatteriebetrieb, wie auch auf die grossen Fortschritte auf den Gebieten der automatischen Gespräehsvermittlung und der drahtlosen Télégraphie und Téléphonie.

Auch die deutsche Telegraphenverwaltung sieht die Anleihenstilgung vor. In der Denkschrift des deutschen Reichspostamts betreffend die Änderung der Fernsprechgebühren wird gesagt, dass der R e i n e r t r a g aus dem Telephonbetrieb, welcher nach Deckung der Betriebskosten, der Kosten für Unterhalt und Erneuerung vorhandener Anlagen und nach Verzinsung der aufgewendeten Kapitalien etwa 10 M i l l i o n e n M a r k beträgt auch deshalb nicht zurückgehen dürfe, weil allmählich doch auch mit der Tilgung der für Fernsprechzwecke aufgenommenen Anleihen begonnen werden müsse. Die Kopenhagener-Fernsprech-Aktiengesellschaft verwendet den nach Ausschüttung einer Dividende von 6 % verbleibenden Rest des Jahresüberschusses zur Kapitaltilgung, sie verzinst das Anleihenskapital zu 4*72--5°/o; die Anleihen werden in 20--30 Jahren getilgt. Die Gemeinde Amsterdam verzinst die für Neuanlagen im Gemeindetelephonnetz auf dem Anleihenswege beschafften Kapitalien zu 3 Va--4 % und tilgt dieselben innerhalb 50 Jahren.

Man wird also nicht behaupten dürfen, dass eine Tilgung innerhalb 50 Jahren zu hoch sei. Dabei hat es immerhin die Meinung, dass, falls das neue Rechnungssystem eingeführt werden sollte, die jährliche Tilgung der Anleihen in diesem Umfange vorgeschrieben werden müsste, wie solches zurzeit für den Baukonto (vorgeschriebene jährliche Amortisation von 15%]) der Fall ist.

Die Einnahmen der letzten 12 Jahre reichen also, wie die Rechnung dartut, nicht aus zur Deckung der Betriebskosten, zur Speisung des Erneuerungsfonds, sowie zur Verzinsung und Tilgung der Anleihen. Es fehlen hierzu in den letzten 6 Rechnungsjahren durchschnittlich Fr. 350,000 jährlich (Tabelle 4, Kol. 14).

Ferner dürfte die Einnahmensteigerung in den nächsten Jahren nicht ausreichen, um daneben noch die durch das neue Besoldungsgesetz verursachten Mehrausgaben zu decken. Im Jahre 1912 werden infolge der periodischen Besoldungserhöhungen einzig beim Telephon die Ausgaben au Gehältern und Löhnen eine Steigerung von nahezu Fr. 500,000 erfahren.

Weiter muss bei der Neuordnung der Telephongebühren auch den neuen Lasten Rechnung getragen werden, welche der Ver-

163 waltung aus der Elektrifizierung der Eisenbahnen erwachsen und welche in die Millionen gehen werden; deon dass die Durchführung dieser letztern nur mehr eine Frage der Zeit ist, unterliegt wohl keinem Zweifel. Bedenkt man, dass die Grosszahl der interurbahnen Telephonverbindungen längs den Bahnen verlaufen, und dass diese bei Einführung des elektrischen Bahnbetriebes verlegt oder umgebaut werden müssen, so lässt sich die grosse finanzielle Tragweite, welche die kommende Umwälzung im Bahnbetriebe für die Telephonverwaltung haben wird, leicht ermessen. Wenn auch der Übergang zur elektrischen Traktion nicht auf einmal erfolgt, so wird die Telephonverwaltung nichtsdestoweniger alljährlich ganz bedeutende Anlagewerte vorzeitig abschreiben müssen.

Endlich erweist sich eine Erhöhung der Entschädigungen für verlängerte Dienstbereitschaft und für die Einführung des teilweisen Nachtdienstes auch in grösseren Netzen III. Klasse als notwendig; ebenso sollten die Bedingungen für die Errichtung von Gemeindetelephonstationen in schwer zugänglichen, erwerbs- und verkehrsarmen Bergdörfern erleichtert werden können.

Als weiteres, wichtiges Moment kommt ausserdem noch hinzu, dass der Telephonbetrieb einen, wenn auch massigen Reinertrag abwerfen sollte, eine Auffassung, die übrigens von seiten Ihrer Kommission geteilt wird, während verschiedene Eingaben den Standpunkt vertreten, es genüge vollständig, wenn der Telephonbetrieb sich selbst erhalte. Wir müssen gegen diese Ansicht energisch Stellung nehmen. Die Verfechter dieses Standpunktes übersehen die Bestimmung der Bundesverfassung (Art. 42, lit. e), wonach die Ausgaben des Bundes unter anderm auch aus dem E r t r a g der T e l e g r a p h e n v e r w a l t u n g zu bestreiten sind.

Schon die schweizerischen Bundesbahnen dürfen dem Fiskus nichts abwerfen; wenn man nun diesen Grundsatz auf Post, Telegraph und Telephon anwenden will, so bleiben dem Bund als einzige Einnahmequelle von Bedeutung die Zölle. Welche Gefahren ein solches Finanzsystem in sich birgt, kommt jedesmal zum Ausdruck, wenn die Zolleinnahmen sinken oder nicht den Bedürfnissen entsprechend steigen. Eine wirtschaftliche Depression, ein freihändlerischer Zug würde genügen, um den Finanzhaushalt des Bundes aus dem Gleichgewicht zu bringen. Und dabei bedarf der Bund gerade in den nächsten Jahren
neuer bedeutender Mittel zwecks Durchführung grosser sozialer und gesetzgeberischer Werke. Wo soll er zu alldem die Mittel hernehmen, wenn man die ihm verfassungsmässig zugesicherten Einnahmequellen durch Aufstellen ungenügender Gebühren zum Versiegen bringt? Wir sind nicht der Ansicht, der Telephonbetrieb müsse dem Fiskus

164

g r o s s e Erträgnisse liefern; aber anderseits ist nicht wohl einzusehen, weshalb dieses Verkehrsinstitut, welches ohnehin den Ertrag des Telegramm Verkehrs geschmälert hat, nicht eine m a s s i g e Rendite abwerfen sollte, gerade so wie dies bei ändern -- auch der Allgemeinheit dienenden Betrieben -- der Fall ist; es sei bloss erinnert an die Post und an die verschiedenen Kommunalbetriebe,.

wie Gas- und Elektrizitätswerke, Strassenbahnen usw.

Ein Rechnungsiiberschuss rechtfertigt sich dann auch wegen der grossen Schwankungen in den Ergebnissen der Jahresrechnungen, wie aus der Tabelle 4, Kol. 2 und 14, zu ersehen ist,, andernfalls das Gleichgewicht der Einnahmen und Ausgaben allzuleicht gestört werden könnte. Die Ursachen dieser Schwankungen sind, abgesehen Vom Verkehrsrückgang, sehr verschiedenartige, wie Witterungseinflüsse, ganz besonders Nassschneefälle, deren einer allein unter Umständen einen Schaden von Hunderttausenden von Franken verursachen kann, und anderes mehr.

Wir erinnern z. B. nur an die Schneestürme vom. Monat Januar und an die Hochwasserkatastrophe vom Monat Juni 1910, welch© der Telegraphen- und Telephonverwaltung einen Schaden von über Fr. 500,000 verursacht haben (siehe Nachtragskredite für das Jahr 1910, II. Serie, Bundesbl. V., 541).

Es genügt also nach dem Gesagten nicht, die Gebühren so festzusetzen, dass die Einnahmen zur Deckung der Betriebskosten, zur Abschreibung der Anlagen, sowie zur Verzinsung und Tilgung der Anleihen gerade hinreichen.

Zur Beseitigung der jährlich wiederkehrenden Defizite und um den aufgezählten Anforderungen gerecht werden zu können., bedarf daher die Telephonverwaltung vermehrter Einnahmen und zwar in der Höhe von m i n d e s t e n s Fr. 1,000,000, welche nur durch eine Gebühronerhöhung beschafft werden können. Dass davon vornehmlich die Abonnementsgebühr, daneben aber auch die interurbanen Gesprächsgebühren betroffen werden, ergibt sich aus nachstehenden Darlegungen.

Nach Tabelle 9 belaufen sich die Anlagekosten eines gewöhnlichen Anschlusses (doppeldrähtig) in Netzen bis zu 300 Abonnenten auf Fr. 643. 90, in Netzen von 300 und mehr Abonnenten auf Fr. 742. 60, speziell in den Netzen von mehr als 1000 Abonnenten auf Fr. 793. 30. Die Abonnementsgebühr sollte nun richtigerweise so bemessen sein, dass sie im ungünstigsten Fall zur Verzinsung
und Tilgung des Anlagekapitals, zur Abschreibung der Anlage und zur Deckung der Unterhaltungskosten ausreicht.

Wenn wir daher in Anwendung dieses Prinzips und unter Zugrundelegung einer 4 %tigen Kapitalverzinsung, einer Tilgung von 0,75 °/o (in 50 Jahren, Zinsfuss 3J/2 °/o), einer Abschreibung auf

165 «der Linienanlage von 5 °/o und auf den Apparateneinrichtungen von 8 °/o (Lebensdauer 20 bezw. 12 Jahre) die Selbstkosten berechnen, so erhalten wir folgende Gebührensätze (vergi, hierzu Tabelle 9, Kol. 2-4) : Für Netze bis zu 300 Abonnenten.

4 °/o von Fr. 643.90 = 0,75 °/o ,, ,, 643.90= 5°/o ,, ,, 455.50= 8°/o r v 188.40r=

Fr. 25.75 (Verzinsung) ,, 4.82 (Tilgung) ,, 22.77 (Erneuerung, Linienanlage) ,, 15:07 ( ,, , Apparateneinrichtung.)

Total = Fr. 68.41 Für Netze über 300 Abonnenten.

4 °/o von Fr.

0,76 °/o ,, ,, 5 °/o ,, ,, 8°/o ,, ,,

742. 60 = Fr. 29. 70 (Verzinsung) 742.60= ,, 5.56 (Tilgung) 538.50 = ,, 26.92 (Erneuerung, Linienanlage) 204.10= ,, 16.32 ( ,, , Apparateneinrichtung.)

Total = Fr. 78.50

Speziell 4 °/o von Fr.

«,75% ,, ,, 5% ,, ,, S°lo ,, ,,

für Netze über 1000 Abonnenten berechnet.

793.30 = Fr. 31. 73 (Verzinsung) 793.30= ,, 5.94 (Tilgung) 553. 70 = ,, 27.68 (Erneuerung, Linienanlage) 239.60= fl 19.16( ,, , Apparateneinriohtung.)

Total = Fr. 84.51

Nach Vornahme eines Abzuges von rund Fr. 10 in Berücksichtigung der vorhandenen Reserveanlagen, welche in die Berechnung miteingeschlossen wurden, indem eine Ausscheidung oft nicht möglich gewesen wäre, verbleiben als durchschnittliche Selbstkosten (einschliesslich der Distanzzuschläge für Abonnentenanschlüsse -- über 2 km --l für die Erstellung eines Telephonanschlusses rund Fr. 60 in Netzen bis zu 300 Abonnenten und rund Fr. 70 in .grösseren Netzen. Es kämen noch hinzu die Kosten für den Unterhalt, welche sich im Mittel auf ungefähr Fr. 14--15 pro Anschluss beziffern (Tabelle 9, Kol. 5); diese werden jedoch zu einem grossen Teil aufgewogen durch die Einnahmen aus der Erstellung von besonderen Einrichtungen, aus den Entschädigungen

166

für Zusatzapparate, aus Beiträgen der Umschaltestationen, Rücktrittsentschädigungen usw., welche in obiger Berechnung nicht inbegriffen sind.

Demgegenüber betrugen im Jahre 1909 für den einzelnen Anschluss die Einnahmen an Abonnementsgebühren (einschliesslich der Einnahmen an Uistanzzuschlägen für Abonnentenleitungen) im Mitte] ziemlich genau Fr 50 (Tabelle 9, Kol. 6), so dass also der Fehlbetrag bei den Abonnementsgebühren folgende Höhe erreicht: "18,868 Abonnenten zahlten Fr. 10 zu wenig = Fr. 188,660 45,114 ,, ,, ,, 20 zu wenig = ,, 902,280 Fehlbetrag

Fr. 1,090,960

Aus obiger Selbstkostenberechnung ist ersichtlich, dass sich eine Differenzierung der Abonnemeotsgebühren nach kleineren und grösseren Netzen vollauf rechtfertigt. Tritt hinzu, dass in den letzteren infolge der grösseren Abonnentenzahl, der längeren Dienstbereitschaft der Zentralstation, der bessern Ausstattung mit interurbanen Verbindungen, der Nutzen des Anschlusses für den Abonnenten ein grösserer ist. Trotzdem möchten wir einer stärkeren Belastung der Abonnenten grosser Netze zugunsten derjenigen in kleineren nicht das Wort reden, indem anderseits die grossen Netze an die Betriebskosten der kleinen beisteuern müssen (vgl..

8. 140 hiervor).

Desgleichen genügen auch die Einnahmen aus dem interurbanen Gesprächsverkehr nicht, um die Selbstkosten dieses Betriebszweiges zu decken. Nach angestellten Berechnungsn stellen die gesamten interurbanen Anlagen im Jahre 1909 einen Wert von etwa Fr. 17,000,000 dar und zwar entfallen zirka Fr. 16,500,000 auf Linienanlagen und der Rest von Fr. 500,000 auf Zentralstationseinriehtungen. Die Ausgaben für diesen Betriebszweig berechnen sich pro 1909 in Anwendung der mehrerwähnten Grundsätze, wie folgt : 1. Gehälter Fr. 1,460,000 2. Mietzinsanteile ,, 40,000 3. Linien- und Apparatenunterhalt ,, 250,000 4. 4 °/o Zins von Fr. 17,000,000 ,, 680,000 5. 5 °/o von Fr. 16,500,000 für Erneuerung der Linienanlage ,, 825,000 Übertrag

Fr. 3,255,000

167 Übertrag Fr. 3,255,000 6. 8 % von Fr. 500,000 für Erneuerung der Zentralstationen ,, 40,000 7. 0,75 °/o von Fr. 17,000,000 für Kapitaltilgung ,, 128,000 Total

Fr. 3,423,000

Dem stehen gegenüber an Einnahmen aus dem interurbanen Verkehr pro 1909 (ohne den internationalen)

,, 3,232,000

ergibt einen Fehlbetrag von

Fr.

191,000

Anders beim Lokal verkehr. Dieser liefert nach gemachten Berechnungen einen Reinertrag von zirka Fr. 200,000--300,000.

Bezüglich der Berechnung dieses Reinertrages stützt sich eine der Eingaben (Aarg. Handelskammer) auf die in einem jüngst erschienenen Werke (Technische Grundlagen und wirtschaftliche Bedeutung des halbautomatischen Betriebes in Stadt- und Landfernsprechnetzen, von A. C. Steidle, München 1909) enthaltene Angabe, wonach die Herstellung einer Lokalgesprächsverbindung durchschnittlich ungefähr l ,25 Rp. (l Pfg.) koste. Diese Behauptung darf nicht unwidersprochen bleiben, denn sie entspricht durchaus nicht den Tatsachen. Wäre sie richtig, so hätte der Reinertrag aus dem Lokalverkehr im Jahre 1909 nicht bloss Fr. 200,000--300,000, sondern Fr. 1,532,000 betragen (40,867,559 taxierte Lokalgespräche zu 3,75 Rp.). Dies würde nicht nur hingereicht haben, um den vorhandenen Ausfall bei den Abonnementsgebühren und den interurbanen Gesprächsgebühren zu decken, es wäre sogar der Passivsoldo in einen Aktivsaldo umgewandelt, worden. -- Übrigens haben auch, in Übereinstimmung mit unserer Berechnung, das deutsehe Reichspostamt, sowie die bayerische Telegraphenverwaltung ganz unabhängig von einander gefunden, dass die Selbstkosten für ein Lokalgespräch zwischen 8,75 und 5 Rp.

(3 und 4 Pfg.) liegen.

Dass nun trotz der Fehlbeträge bei den Abonnementsgebühren und den interurbauen Gebühren von insgesamt Fr. 1,282,000 der Passivsaldo der Rechnung pro 1909 nur zirka Fr. 300,000 beträgt, findet seine Erklärung in dem durch anderweitige Einnahmen geschaffenen Ausgleich bis zu diesem Restbetrage. Als solche anderweitige Einnahmen sind im wesentlichen zu nennen: der Reinertrag aus dem lokalen sowie aus dein internationalen Gesprächsverkehr, die Einnahmen der Rubrik ^Verschiedenes"1. Es würde somit genügen, die Abonnementsgebühr und die interurbanen Ge-

168

sprächsgebühren auf die Höhe der Selbstkosten zu bringen, um die erforderlichen neuen Mittel zu erhalten, indem dadurch jene Einnahmen, welche jetzt zum Ausgleich vorhandener Fehlbeträge dienen, verfügbar würden.

Besondere Erwähnung verdient der Umstand, dass gleichzeitig bei der Abonnementsgebühr ein Wechsel im Gebührensystem eintritt. Die gestaffelten Abonnementsgebühren (Fr. 100, 70 und 40 im 1., beziehungsweise 2., beziehungsweise in den folgenden Jahren -- die erhöhte Gebühr in den beiden ersten Jahren vertritt die Stelle eines einmaligen Linienbeitrages) sollen durch eine gleichbleibende Jahresgebühr ersetzt werden. Die Einnahmen aus den erhöhten Gebühren in den beiden ersten Jahren beliefen sich im Jahre 1909 auf etwa Fr. 450,000, das sind zirka Fr. 7 p e r Abonnent. E i n w e s e n t l i c h e r T e i l d e r G e b ü h r e n e r höhung bei E i n f ü h r u n g des neuen Systems ist somit, genau g e n o m m e n , keineswegs eine E r h ö h u n g , sond e r n dient l e d i g l i c h z u m A u s g l e i c h j e n e s A u s f a l l e s .

Letzterer Hesse sich allenfalls etwas herabmindern durch Erhebung «iner einmaligen festen Gebühr von neuen Abonnenten; dieselbe könnte als Beitrag an die erstmalige Einrichtung aufgefasst werden.

Aus praktischen Gründen jedoch und weil die Gebühr sowieso niedrig gehalten werden müsste, da sie sonst die weitere Ausbreitung des Telephons erschweren würde, halten wir es für zweckmässiger, vom Bezug eines derartigen Beitrages abzusehen.

Das neue Gebührensystem ermöglicht dagegen die Umgehung ·der Kosten für die Verlegung einer Station (Art. 12, zweitletzter Absatz des Telephongesetzes) und zwar lässt sich das erreichen durch Kündigung des bestehenden und durch nachherigen Abschluss eines neuen Abonnementsvertr»ges; nach Beseitigung des Staffeltarifes hat nämlich im Falle der Verlegung einer Station niemand ein Interesse daran, den bestehenden Vertrag aufrechtzu erhalten, indem beim Abschluss eines neuen Vertrages nicht mehr, wie jetzt beim Staflelsystem, eine erhöhte AbonnementsgebUhr zu entrichten wäre. Durch eine zweckentsprechende Ergänzung von Art. 12 cit. kann diesem Missbrauche vorgebeugt werden.

Ähnlich wie bei den Abonnementsgebühren liegen die Verhältnisse bei den interurbanen Gesprächsgebühren, wo die Erhöhung der Gebühr für die jetzige I. Zone (bis
50 km) nur dazu dient, den durch die Einführung der 20 km-Zone verursachten Ausfall zu kompensieren. Dieser Ausfall berechnet sich auf Grund der Verkehrszahlen des Jahres 1909 auf Fr. 351,000.

Erhöht man in Anwendung des Gesagten die AbonnementsgebUhr und die interurbanen Gesprächsgebühren ungefähr bis zum

169

Betrag der Selbstkosten, nämlich die erstere auf Fr.

weise Fr. 70, die letzteren auf 20 Rp.

bis auf eine Entfernung 20 km r a von 50 ·n 40 ·n ·n D D ·n ·n ·60 ·n ·n T) 7) ·n ·n 100 ·n 80 ·n ·n ·n T) ·n 200 n ·n 100 ·n für grössere Entfernungen so ist -- unter Zugrundelegung der Verhältnisse des .·das Ergebnis folgendes:

Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. II.

60 beziehungs(I. Zone), (II.

n ), (III.

T) ), (IV. ·n ), (V.

·» ), Jahres 1909 -- sl

12

1. Abonnementsgebühren.

a. 18,868 Abonnenten zu Fr. 60 Fr. 1,132,080 45,114 ,, ,, T),, 70 ,,·n 3,157,980 *")"* « T» "" 6. Eiunahmen aus besondern Einrichtungen^ Zusatzapparaten, Rücktrittsentschädigungen, Beiträge der Umschaltestationsabonnenten us\v. (die Distanzuschläge für Abonnentenanschlusse sind in obigen Ansätzen inbegriffen 704,273 ·n

I. Zone- 3510245 274 148 II. _·n :· 3"5*"^)"« m. _ : 1,586,072 IV.

v,

L

ÏÏT

« : ) 509,072 n ·)

//. Interurbane Gesprächsgebühren.

Gespräche zu 20 Rp.

_n -n 40 ^" -n _ _ 60 _ bezWl 1" ..JJ l oder im Mittel zu 90 Rp.

luu « ( n « >

Fr. 4,994,333

Fr. 702,049 ·n 1,309,659 951,643 ·n ·n

458,165 ,, 3,421,516

Einnahmen laut Betriebsrechnung pro Ì909.

Fr. 8,415,849 a. AbonnementsgebUhren einschliesslich Distanzzuschläge für Abonnentenanschlüsse . . . . Fr. 3,341,382 b. Einnahmen aus besondern Einrichtungen (wie oben) 704,273 ·n Interurbane Gesprächsgebühren (ohne internationale) . . .

.

.

Fr. 4,045,655 ·n 3,232,260

Total Mehreionahme

,, 7,277,915 Fr. 1,137,934

ni Es entspricht das einer rechnerischen Mehreinnahme von Fr. 948,678 an Abonnementsgebühren und von Fr. 189,256 an interurbanen Gesprächsgebühren. Durch Aufstellung vorstehender Gebührensätze Hessen sich mithin die erforderlichen neuen Mittel beschaffen.,Dabei ist nicht zu übersehen, dass von den Fr. 1,131,934 vorab durchschnittlich etwa Fr. 350,000 zur Beseitigung des jährlichen Defizits in Abzug kommen, so dass im günstigsten Fall noch Fr. 750,000 verbleiben, welche für alle übrigen Bedürfnisse (Besoldungserhöhungen, Linienbauten infolge Elektrifikation der Bahnen, Erhöhung der Entschädigung für Dienstverlängerung, Einführung des teilweisen Nachtdienstes in grössern Netzen III. Klasse, Erleichterung der Anschlussbedinungen für Berggegenden, schädigende Naturereignisse, Unvorhergesehenes) ausreichen müssen. Es lässt sich daran leicht ermessen, in welch bescheidenem Rahmen sich ein allfälliger Überschuss bewegen würde.

VI.

Unter der Voraussetzung, dass die Rechnungsgrundsätze, auf welchen die Umrechnung und die obigen Berechnungen sich aufbauen, u n v e r ä n d e r t angenommen und die gewonnenen Resultate als Grundlage für die künftige Rechnung dienen würden, könnten wir uns in Anbetracht der durch die Umrechnung geschaffenen neuen Sachlage mit folgender Abänderung des Gesetzesentwurfes einverstanden erklären : Ad Ziffer l, zweites Alinea des Entwurfes: ,,Art. 12, A. Für den Verkehr zwischen den Stationen eines Telephonnetzes (Art. 7, a) beträgt die Jahresgebühr: a. in Netzen bis zu 300 Abonnenten Fr. 60, b. in Netzen mit mehr als 300 Abonnenten Fr. 70.

Für die Berechnung dieser Gebühren ist die Zahl der Abonnenten eines Telephonnetzes bei Beginn des Kalenderjahres massgebend. Eine Versetzung in eine andere Gebührenklasse tritt erst mit dem nächstfolgenden 1. Juli in Kraft. Die Abonnenten sind wenigstens drei Monate vor letzterem Zeitpunkt von der eintretenden Änderung in Kenntnis zu setzen."

Art. 12, zweitletztes Alinea des Telephongesetzes erhält folgenden Zusatz: ,, Der Abschluss eines neuen Abonnementsvertrages innerhalb Monatsfrist nach Ablauf eines frühern Vertrages wird als Stationsverlegung behandelt."

,,Art. 14. Die Gebühr für die Benutzung der Netzverbindungen zum Zwecke des Verkehrs mit den Stationen angeschlos-

172

sener Netze (Art. 7, lit. 6, und Art. 9) beträgt für je drei Minuten oder einen Bruchteil dieser Zeit: 20 Rp. bis auf eine Entfernung von 20 km (I. Zone), 40 ,, ,, ,, ,, * ,, 50 ,, (II.

,, ), 60 » » ,, ,, ,, ,, WO ,, (III. ^ ), 80 ,, ,, B , 200 ,, (IV. ,, ), B fl 100 fl für grössere Entfernungen (V. fl ).

Die Entfernung wird nach der Luftlinie berechnet.* (Das übrige unverändert.)

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 21, März

1911.

Im Namen des Schweiz. Bandesrates, Der Bundespräsident: Buchet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Sckatzmann.

^«33^,-

Telephon-Betriebsrechungen 1895--1909.

\

1895

1896

1897

1898

1899

1900

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

1901

1902

1903

Fr.

Fr.

Fr.

Tabelle !..

1904

1905

1 ;

1906

1907

Fr.

Fr.

|

Fr.

Fr.

1908

1909

Total 1881--1009

Fr.

Fr.

Fr.

1 |

;

Einiialvineii.

!

1. Telephonabonnementsgebühren . .

2. Gesprächstaxen 3. Verschiedenes . .

1,950,155 1,665,807 1,963,116 2,082,800 2,258,351 2,376,855 2,492,074 2,598,950 2,739,180 2,899,346 3,094,229 3,327,877 3,579,281 3,804,697 4,045,055 936,832 1,621,602 1,951,237 2,060,082 2,436,807 2,634,195 2,812,812 3,032,492 3,282,409 3,539,987 8,900,004 4,299,134 4,081,782 5,001,375 6,023,800 350,431 387,289 280,082 307,259 170,893 274,858 237,058 291,188 828,917 87,385 119,634 387,330 346,716 817,050 115,758

Total der Betriebseinnahmen

2,974,372 3,403,167 4,033,987 4,530,212 4,866,051 5,285,908 5,584,968 5,868,500 6,367,305 6,730,521 7,332,182 7,983,442 8,578,11!) 9,129,989 9,976,714

A.T»sg-a,ben..

1.

2.

3 4.

b.

6.

Gehalte und Vergütungen . . .

Expertisen und Reisekosten . . .

Bureaukosten . . .

.

Mietzinse . .

Unterhalt und Erneuerung der Linien Unterhalt und Erneuerung der Appurate und Stationseinrichtungen . .

7. Unterhalt und Erneuerung der Bureaugerätschaften .

. . .

3. Verschiedenes Total der Betriebsausgaben

51,850,548 ' 50,401,555 4,25)7,576 100,609,679

* Gehaltszulagen.

* 119,758 * 130,337 * 142,556 i: 305,165 l i)l 57<) 709 2,322,919 2,500,502 2,731,521 2,951,875 874,788 60,551 52,048 58,01 1 58,025 1,925,440 212,284 176,557 133 648 155,843 2,398,070 244,608 180,101 180,407 208,157 15,679,019 511,880 931,002 787,107 008,020

637,670 34,608 52824 46684 768,463

924.230 1,158,990 1,406,845 1,537,333 1,745,796 1,866,085 1,872.939 1,993,370 2,092,524 2,151,033 44,94-7 45,672 45,469 41,096 48,959 44,210 44,093 43,677 47,009 44,669 57 533 66 594 92 393 115 337 107 437 121 838 118745 120 (>79 85837 112 606 76,765 124 021 160 736 153,830 155,260 90 940 102 483 155 171 162,203 170,004 674,836 961,396 838,770 1,466,068 1,311,578 1,123,279 1.240,808 607,239 807,158 1,049,386

268,030

347,725

375,828

428,653

418,304

433,274

471,644

410,333

465,409

1-77,420

900,882

71(9,820

2867

4 786 1,890

4 864 2,092

3 190 5,450

4 456 4,496

5 322 4,841

2 625 7,193

4 397 6,780

4 617 7,004

2 462 6,995

2 808 7,890

4 104 12,040

945,917 1,882,582 1,415,294

10,671,380

5,300 11,559

84,038 14-1,110

1,811,953 2,133,234 2,353,556 2,880,712 3,275.058 3,467,365 3,506,600 4,065,877 4,102,813 4,028,575 4,711,982 4,21)3,124 4,930,274 5,452,909 5,708,416

08,850,590

807

5,213 10,819

7,990 8,474:

A-tosch-lnss.

Total Betriebseinnahmen Total Betriebsausgaben Überschuss der Betriebseinnahmen

2,974,372 3,403,167 4,033,987 4,530,212 4,866,051 5,285,908 5,584,968 5,8G8.500 6,367,305 6,730,521 7,332,182 7,983,442 8,578,119 9,129,989 9,976,714 1,811,953 2,133,234 2,353,556 2,880,712 3,275,058 3,467,365 3,506,600 4,065,877 1,102,813 4,028,575 4,711,932 4,293,12 1 4,930,274 5,452,909 5,768,416 1,162,419 1,269,933

1,680,431 1,649,500 1,590,993 1,818,543 2,078,3ö8 1,802,623 2,264,492 2,701,946 2,620,250

!Ui!)<>,8ia

8,047,845 3,077,020 4,208,298

106,009,679 63,350,596 48,253,08;

Tabelle 2.

Gewinn- und Verlustrechnungen 1895--19O9.

(Telephon.)

1 895

1896

1897

1898

1899

1900

1901

1902

1903

1904

1905

1906

1907

1908

1909

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Einnahmen.

Aktivsaldo vom Vorjahre 2 907 573 3 265 045 3 265 045 3 265 045 3 265 045 2 026 086 1 140 738 197 781 Überschuss d e r Betriebsrechnung . . . . 1,162,419 1,269,933 1,680,431 1,649,500 1,590,993 1,818,543 2,078,868 1 ,802,623 2,264,492 2,701,94(i 2,620,250 3,690,318 3,647,815 ,(,677,020 Beiträge von Gemeinden und Privaten . .

3,570 2,638 4,991 10,388 6,399 7,459 7,859 18,346 17,612 16,32-' 16,147 20,451 7,426 5,847 Entnahme aus dem Erneuerungsfonds . .

125,268 102,168 185,580 118,560 175,728 176,016 317,308 355,244 428,740 492,092 1,378,524 857,420 929,433 1,648,28-1: Ertrag verfügbarer Kapitalien 88,664 95,068 145,994 117,239 180,006 221,205 270,498 709 478 326 573 390 438 457,451 527,499 571 007 637,786 Passivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung 1,152,926 2,212,121 2,856,137 2,856,137 2,975,895 3,106,232 3,24.8,788

4,208,298 6,479 1,505,172 877 713 3,613,953

4,287,494 4,734,852 5,186,266 5,252,518 5,219,231 4,249,709 3,817,300 3,855,598 5,314,137 6,525,238 7,398,732 8,111,387 8,328,722 9,188,862 10,210,615

Ausgaben.

Passivsaldo vom Vorjahre 1,152,926 2,212,121 2,856,137 Verzinsung der Anleihen 368,941 382,684 499,482 614 820 729 700 833 096 1 032 208 1 177 048 1 2 49 208 1 311 863 1 375 430 Tilgung der Anleihen 28,628 351,476 481,624 215,302 1,110,606 691,477 667 857 498'596 568 607 507 787 528,431 Einlage i n d e n Erneuerungsfonds . . . .

624,880 735,647 940,115 1,157,351 1,352,839 1,584,398 1,919,454 2,179,954 2,843,396 2,493,467 2,638,734 Aktivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung 3,265,045 3,265,045 3,265,045 3,205,045 2,026,086 1,140,738 197,781

2,856,137 2,976,8% 8,106,232 1 430 794 1 542 585 1 65!) 170 1 076 221 832 571 1,203,086 2,748,235 2,977,671 3,220,374

8,248,788 2 088 608 1 842,104 8,581,220

4,287,494 4,734,852 5,186,266 5,252,518 5,219,231 4,249,709 3,817,300 3,855,598 5,314,137 6,525,238 7,398,732 8,111,387 8,328,722 9,188,862 10,210,615

Tabelle 3.

Bilanzen 1895--1909 (T slephon).

1896

1895 F,

Fr.

Fr.

1897 Fr.

F,

Fr.

1

Fr-

Fr.

1900

1899

1898

Fr.

Fr.

1902

1901 F,

Fr.

|

Fr.

Fr.

|

Fr.

Fr.

A-ktiven.

Baukonto : Linien Apparate u n d Stationseinrichtungen .

Mobiliar und Bureaugerätschaften

. . . .

Verfügbare Mittel: Kassabestand Guthaben bei der Staatskasse (Erneuerungsfonds) .

Vorratsmaterial .

10,242,800 5,122,884 26,700

7,794,320 4,140,648 21,925 3,265,045 2,716,221 542,895

. . . .

19,052,026 3,265,045 4,171,255 913,272

3,265,045 3,349,700 795,998

22,314, !42

23,147,720 9,123,552 44,300

18,165,900 8,094,516 39,000

1,140,738 7,728,519 1,592,547

7,410,743

8,349,572

9,556, P94

9,574,575

10,461,804

18,481,054

22,803,127

27,401,598

31,871,' )36

35,873,991

42,777,376

14,270,916 1,917,466

10,933,798 1,565,990 12,499,788

17,566,208 2,399,090 16,188,382

36,895,849

32,315,572

26,299,416 2,026,086 6,320,137 1,228,352

3,265,045 5,143,026 1,148,723

29,044,720 10,669,284 51,325

26,780,000 10,068,924 46,925

6,524,161

Passivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung . . .

Bestand der Änleihensschuld Getilgte Anleihen

15,392,384

11,956,893

15,155,260 7,124,232 34,750

12,868,520 6,151,956 31,550

197,781 9,330,665 1,818,428

39,765,329 11,155,375 1,509,244

11,346,874

12,664,619 1,152,926

48,242,723

53,582,874

Passiv«ÏH..

33,629,945 23,802,770 29,491,644 20,848,573 5,084,332 3,724,998 2,614,392 4,416,475 27,527,768 23,462,<)65 33,908,119 38,714,277 19,965,298

35,691,645 5,582,928 41,274,573

Erneuerungsfonds : 1,542,095 1,169,538 4,588

Apparate und Stationseinrichtungen Mobiliar und Bureaugerätschaften

2,716,221 Beiträge der eidgenössischen Staatskasse zur Deckung des Passivsaldos Aktivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung . . .

1,931,811 1,412,424 5,465

3,265,045 18,481,054

Fr.

Fr.

Fr.

30,961,380 11,317,932 55,925

.

Verfügbare Mittel: Kassabestand Guthaben bei der Staatskasse (Erneuerungsfonds) .

Vorratsmaterial i Paasivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung . . .

Bestand d e r Anleihensschuld Getilgte Anleihen

.

. . .

. . .

7,728,519

3,265,045

3,265,045

3,265,1)45

2,026,086

1,140,738

197,781

22,803,127

27,401,598

31,871,36

35,873,991

42,777,376

48,242,723

Fr.

Fr.

F,

Fr.

58,915 493

63,884,899 39,298,034 6,659,322 45,957,356

43,633 ,341 i Erneuerungsfonds: i Linien Apparate und Stationseinrichtungen Mobiliar nnd Bureaugerätschaften .0 .

i

Beiträge der eidgenössischen Staatskasse zur Deckung d e s Passivsâldos . . .

Aktivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung . . .

34,905,260 12,006,264 61,250

16,177,887 2,856,137

8,399,557 4,654,027 16,447

38,261,180 12,744,360 64,550 46,972,774

16,331,616 1,094,767

40,879,788 7,187,753

1907

*·!

i

Fr.

1909

1908 Fr.

41,447,820 13,742,856 68,625

Fr.

Fr.

20,270,669 1,242,119

17,426,383 2,856,137

19,490,188 2,975,895

21,512,788 3,106,232

67,255,294

73,536,173

79,878,321

Fr.

Fr.

49,289,980 16.006,212 79,750

45,671,420 14,935,572 75,450

60,682,442

55,259,301

51,070,090

18,222,431 1,267,757

9,330,665

65,375,942 23,968,857 2,340,178

21,942,809 1,829,773

23,772,582 3,248,788

26,309,035 3,613,953

87,703,812

95,298,930

JPassi-v«511.

52,212,584 47,404,875 56,074,386 44,073,873 9,096,545 10,299,631 11,641,735 8,263,974 67,716,120 52,337,847 56,501,420 62,512,215 48,067,541 14,178,672 6,067,871 24,126

16,331,616

18,222,431

20,270,669

21,942,809

17,715,414 6,225,704 27,739 j ! 23,968,857

2,856,137

2,856,137

2,975,895

3,106,232

3,248,788

3,613,953

63,834,899

67,255,294

73,536,173

' 79,878,321

9,786,626 5,266,096 18,684 13,070 ,031

15,071,406

2,212 ,121 58,915,493

10,993,690 5,316,907 21,019

12,497,633 5,702,129 22,669

11,155,375 1,152,926

1906

1905

14,368,135 2,212,121

37,481,806 6,151,535

"'la'sï?

6,320,137

44,850,875 15,071,406 1,106,481

13,070,031 1,298,104

7,072,821 4,068,160 14,394

5,143,
32,889,280 11,903,220 58,375 42,335,237

5,828,821 3 489 327

4,171,255

Attive n.

Baukonto : Linien . . . .

Apparate und Stationseinrichtungen Mobiliar und Bureaugerätschaften .

4,753,435 2,964,339 10,745

3,349,700

1904

(903

3,845,140 2,465,812 9,185

3,087,377 2,047,854 7,795

2,443,951 1,720,771 6,533

15,788,383 6,128,705 25,721

1

95,298,930

87,703,812 J

53,682,874

labelle 4.

Jahresergebnisse.

(Telephon.)

Talli« dalli

1

1881 1882 1883 1884 1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1901 1905 1906 1907 1908 1909

Gemäss Gewinnund Yerlnstrechnung (einschl. Anleihenstilgung in Kol. 3 hiernach) Aktivsaldo

Passivsaldo

i Fr.

-- --

2

Fr.

-- -- -- 129,420 336,633 208,505 374,523 593,098 495,314 546,736 -- 408,206 357,472 -- -- -- -- -- -- --- -- .--

--

71,059 21,298 13,91« 67,138 -- --

-- -- -- -- -- -- 11,449 -- -- -- -- -- 1,238,959 885,348 942,957 1,350,707 1,059,195 644,016 -- 119,758 130,337 142,556 365,165

3.449,907 abzüglich Aktivsaldo

7,063,860 3,449,907

Passivsaldo

3,613,953

Bei einer gleie (massigen Anleihenstilgung in 50 Jahren hätte sich ergeben ein

Ohne Anleihenstilgong hätte sich ergeben ein Anleihen»tilgung

Überschuss

Fehlbetrag

Zinsdifferenz*)

Aktivsaldo

Passivsaldo

Tilgungsbetrag

übe rschuss

Fehlbetrag

Zinsdifferenz**)

Aktivsaldo

Passivsaldo

3

4

5

6

7

8

9

10

12

13

14

Fr.

94,762 28,897 82,504 212,388 406,183 109,940 164,775 389,104 340,013 - 185,816 -119,918 - 73,322 46,896 40,956 28,628 351,476 481,624 215,302 1,110,606 691,477 667,857 498,596 568,607 507,787 528,431 1,076,221 832,571 1,203,086 1,342,104

Fr.

23,703 7,599 68,586 145,250 406,183 239,360 501,408 597,609 714,536 407,282 375,396 473,414 35,447 449,162 386,100 351,476 481,624 215,302 -- -- -- --.

-- -- 528,431 956,463 702,234 1,060,530 976,939

Fr.

-- -- -- -- -- -- --

Fr.

Fr.

Fr.

-- -- -- -- -- -- --

Fr.

u Fr.

-- --

11,641,735

10,104,034

-- -- _-- -- -- -- -- 128,353 193,871 275,100 852,111 490,588 136,229 -- -- -- -- -- , ;

!

23,703 3,809 63,640 137,003 389,441 206,371 464,019 553,631 654,994 334,139 309,686 412,501 -- 389,306 324,606 296,666 414,513 131,334 --.

-- 3,790 4,946 8,247 16,742 32,989 37,389 43,978 59,542 73,143 65,710 60,913 57,980 59,856 61,494 54,810 67,111 83,968 91,504 130,375 154,577 177,952 195,402 215,304 233,076 251,571 289,239 318,379 411,985

-- -- -- _-- 295,355 704,892 412,995 742,151 564,954

2,076,252 3,261,972 abzüglich Passivsaldo

-- -- -- -- 22,533 -- -- -- -- -- 219,857 324,246 429,677 1,030,063 085,990 351,533 -- -- -- -- --

7,829,709 3,083.899 3,063,899 |

Reinertrag 1881--1909 j 4,765,810 J

!

Fr.

23,703 60 155,732 123,884 371,118 176,269 425,999 504,799 093,981 261,588 220,330 ä05,390 i 214,708 09,389 46,671 90,746 -- -- --

-- 3,749 7,908 13,119 18,323 30,102 38,020 48,832 61,013 72,551 89,356 107,111 137,601 174,598 215,217 249,995 323,767 399,305 469,258 550,554 678.161 774,284 825,490 872,665 919,145 981,349 1,046,755 1,130,026 1,250,242

-- -- --- -- _.

-- -- -- -- 160,134 -- .._ -- -- 267,971 689,115 874,800 1,107,838 1.804,347 1,511,480 1,224,198 623,790 256,457 633,760 387,875 685,288

)

-- -- i -- i --

11,468,496

3,^34,367

; i !

' 1 1

Fr.

-- -- 150 466 991

i

· i i

1,724 2,928 4,449 6,402 8,843 11,745 15,319 19,603 25,107 32,091 35,612 44,362 55,694 69,670 86,094 105,363 129,099 156,199 185,091 215,634 247,804 281,452 318,088 408,730

10,227,053

i i

Fr.

23,703 60 55,882 124,350 372,109 177,993 428,927 509,248 600,383 270,431 232,075 320,709 -- 239,815 141,480 82,283 135,108 -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- --

Fr.

-- ---- -- -- -- -- --- --.

140,531 -- -- -- -- 212,277 619,445 788,706 1,002,475 1,675,248 1,355,281 1,039,107 408,156 8,653 352,308 69,787 276,558

3,714,556 2,468,710 abzüglich Aktivsaldo

7,948,532 3,714,556

bleibt Passivsaldo

4,233,976

i

*) In der Gewinn- und Verlustrechnung ist jeweilen nur der Zins für den Bestand der Anleihen (nach Abzug der jährlichen Tilgungen, Kol. 3) auf 1. Januar des betreffenden Jahres verrechnet worden.

Ohne diese Tilgungen wäre der Bestand der Anleihen und damit auch die Verzinsung grösser gewesen und es muss daher das in Kol. 6 ausgesetzte Mehr-Zinsbetreffnis vom Überschuss (Kol. 4) subtrahiert · bezw. zum Fehlbetrag (Kol. 5) addiert werden.

: **) Minder- Verzinsung infolge Verminderung der Anleihensschuld durch Tilgung (Kol. 9).

1

Baiireeliiinng- 1895--1909.

Tabelle 5.

(Telephon.)

1896

1895

1894 Bestand

1897

1899

1898

1900

1901

Neubau

Bestand

Neubau

Bestand

Neubau

Bestand

Neubau

Bestand

Neubau

Bestand

Neubau

Bestand

Neubau

Bestand

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

6,532,960 3,569,628 19,075

1,261,360 571,020 2,850

7,794,320 4,140,648 21,925

2,448,480 10,242,800 982,236 5,122,884 4,775 26,700

2,625,720 12,868,520 1,029,072 6,151,956 4,850 31,550

2,286,740 15,155,260 972,276 7,124,232 3,200 34,750

3,010,640 18,165,900 970,284 8,094,516 4,250 39,000

4,981,820 23,147,720 1,029,036 9,123,552 5,300 44,300

3,632,280 26,780,000 945,372 10,068,924 46,925 .

2,625

10,121,663 639,231

1,835,230 11,956,893 542,895 - 96,336

3,435,491 15,392,384 253,103 795,998

3,659,642 117,274

19,052,026 913,272

3,261,216 22,314,242 235,451 1,148,723

3,985,174 26,299,416 79,629 1,228,352

6,016,156 32,315,572 364,195 1,592,547

4,580,277 36,895,849 225,881 1,818,428

10,760,894

1,738,894 12,499,788

3,688,594

3,776,916

19,965,298

3,497,667 23,462,965

4,064,803 27,527,768

6,380,351 33,908,119

4,806,158

1902

1903

1907

1908

Linien Apparate und Stationseinrichtungen . .

Mobiliar und Bureaugerätschaften . .

16,188,382

38,714,277

l

Linien .

.

. . . .

Apparate und Stationseinrichtungen . .

Mobiliar und Bureaugerätschaften . .

1904

1905

1906

1909

Neubau

Bestand

Neubau

Bestand

Neubau

Bestand

Neubau

Bestand

Neubau

Bestand

Neubau

Bestand

Neubau

Bestand

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

2,264,720 29,044,720 600,360 10,669,284 4,400 51,325

1,916,660 30,961,380 648,648 11,317,932 4,600 55,925

Neubau

Bestand

Fr.

Fr.

1,927,900 32,889,280 585,288 11,903,220 2,450 58,375

2,015,980 34,905,260 103,044 12,006,264 2,875 61,250

3,355,920 38,261,180 738,096 12,744,360 3,300 64,550

3,186,640 41,447,820 998,496 13,742,856 68,625 4,075

4,223,600 45,671,420 1,192,716 14,935,572 6,825 75,450

3,618,560 49,289,980 1,070,640 16,006.212 4,300 79,750

2,869,480 89,765,329 2,569,908 42,335,237 2,515,638 44,850,875 - 309,184 1,509,244 -211,140 1,298,104 - 191,623 1,106,481

2,121,899 46,972,774 - 11,714 1,094,767

4,097,316 51,070,090 172,990 1,267,757

4,189,211 55,259,301 -- 25,638 1,242,119

5,423,141 60,682,442 587,654 1,829,773

4,693,500 65,375,942 510,405 2,340,178

2,560,296 41,274,573

2,110,185 48,067,541

4,270,306 52.337,847

4,163,573

56,501,420

6,010,795 62,512,215

5,203,905 67,716,120

2,358,768 43,633,341

2,324,015 45,957,356

Erneixeru.ng'sfoiicls (Telephon.)

Einlage

Jahr Linien

1882 1883 1884 1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907 1908 1909

Fr.

4,100 8,850 15,125 23,175 45,045 57,111 68,712 91,846 109,673 135,966 164,908 223,102 267,834 326,648 389,716 512,140 643,426 757,763 908,295 1,157,386 1,339,000 1,452,236 1,548,069 1,644,464 1,745,263 1,913,059 2,072,391 2,283,571

"Rnf-.na.hTna

Apparate und Mobiliar und StationsBureaueinrichtungen ;erätschaften

Fr.

7,500

16,197 26,636 35,150 45,030 60,495 75,139 89,807 109,416 131,103 156,373 183,964 254,891 297,469 345,054 426,907 512,663 593,686 674,543 760,296 839,077 889,107 943,161 991,935 1,000,522 1,062,030 1,145,238 1,244,631

Fr.

32 77 123 163 184 222 272 315 350 422 464 519 682 763 877 1,068 1,262 1,390 1,560 1,772 1,877 2,053 2,237 2,335 2,450 2,582 2,745

3,018

Total

Linien

Fr.

Fr.

11,632 25,124 41,884 58,488 90,259 117,828 144,123 181,968 219,439 267,491 321,745 407,585 523,407 624,880 735,647 940,115 1,157,351 1,352,839 1,584,398 1,919,454 2,179,954 2,343.396 2,493,467 2,638,734 2,748,235 2,977,671 3,220,374 3,531,220

82.000

9s;ooo

125,500 161,000 437,400 241,320 232,020 462,680 356,540

Apparate und Mobiliar und ßureauStationseinrichtungen Uerätschaften

Fr.

90,000 104,364 125,268 102,168 118,560 185,580 175,728 176,016 235,308 260,244 303,240 331,092 941,124 615,300 696,288 1,084,404 1,147,632

19,908,874 12,918,020 31,814 32,858,708 2,193,460 6,692,316 Entnahme . . . 8,889,851 Bestand Ende 1909 23,968,857

Fr.

Total

Fr.

Tabelle 6.

Bestand Verauf Jahr luehriing 31. Dezember

Fr.

11,632

Fr.

11,632 36,756 25,124 78,640 41,884 137,128 58,488 227,387 90,259 117,828 345,215 489,338 144,123 181,968 671,306 219,439 890,745 267,491 1,158,236 321,745 1,479,981 317,585 1,797,566 419,043 2,216,609 499,612 2,716,221 633,479 3,349,700 821,555 4,171,255 971,771 5,143,026 1,177,111 6,320,137 1,408,382 7,728,519 1,602,146 9,330,665 1,824,710 11,155,375 1,914,656 13,070,031 2,001,375 15,071,406 1,260,210 16,331,616 1,890,815 18,222,431 2,048,238 20,270.669 1,672,140 21,942,809 2,026,048 23,968,857

800 1,125 1,150 1,000

90,000 104,364 125,268 102,168 118,560 185,580 175,728 176,016 317,308 355,244 428,740 492,092 1,378,524 857,420 929,433 1,548,234 1,505,172

4,075

8,889,851 23,968,857

--

1882 1883 1884 1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907 1908 1909

Tabelle 7.

Einlagen in den Erneuerungsfonds für Linien, bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 20 Jahren.

(Telephon.)

Baujahr Ausgaben für Neubauten

1881 Fr.

82,000

1882

Fr.

437,400

1886 Fr.

241,320

1887 Fr.

232,020

1888 Fr.

462,680

1889 Fr.

356,540

1890

W.

1891

1892

Fr.

Fr.

578,840 1,163,880

1894

21,870 21,870 21,870 21.870 21,870 21,870 21,870 21,870 21,870 21.870 21,870 21,870 21.870 21^870 21,870 21,870 21,870 21,870 21,870 21.870 21^870 21,870 21.870 21,870

12,066 12,066 12,066 12,066 12,066 12,066 12,066 12,066 12,066 12,066 12.066 12,066 12,066 12,066 12,066 12,066 12,066 12,066 12,066 12,066 12,066 12,066 12,066

11,601 11,601 11,601 11,601 11.601 11,601 11,601 11,601 11,601 11,601 11,601 11,601 11,601 11,601 11,601 11,601 11,601 11,601 11,601 11,601 11,601 11,601

23,134 23,134 23,134 23,134 23,134 23,134 23,134 23,134 23,134 23,134 23,134 23,133 23,134 23,134 23,134 23.134 23,134 23,134 23,134 23,134 23,134

17,827 17,827 17,827 17,827 17,827 17,827 17,827 17,827 17,827 17,827 17,827 17,827 17,827 17,827 17,827 17,827 17,827 17,827 17,827 17,827

26,293 26,293 26,293 26,293 26,293 26,293 26,293 26,293 26,293 26,293 26,293 26,293 26,293 26,293 26,293 26,293 26,293 26,293 26,293

28,942 28,942 28,942 28,942 28,942 28,942 28,942 28,942 28,942 28,942 28,942 28,942 28,942 28,942 28,942 28,942 28,942 28,942

58,194 58,194 58,194 58,194 58,194 58,194 58,194 58,194 58,194 58,194 58,194 58,194 58,194 58,194 58,194 58,194 58,194

44,732 44,732 44,732 44,732 44,732 44,732 44,732 44,732 44,732 44,732 44,732 44,732 44,732 44,732 44,732 44,732

58,814 58,814 58,814 58,814 58,814 58,814 58,814 58,814 58,814 58,814 58,814 68,814 58,814 58,814 58,814

163,150 87,850

201,250 120,750

524,880 349,920

277,518 205,122

255,222 208,816

485,814 439,546

356,540 356,540

499,567 26,293

520,956 57,884

989,298 174,582

715,712 178,928

882,210 294,070

Total. Einlagen.

Wert Ende 1909

114,800 49,200

128,250 61,750

Die fettgedruckten Ziffern deuten die Erneuerung der Anlage nach Ablauf der Lebensdauer (20 Jahre) an.

1896

Wî.

8,060 8,050 8,050 8,050 8,050 8,050 8,050 8,050 8,050 8,050 8,050 8,050 8,050 8,050 8,050 8,050 8,050 8,050 8,050 8,050 8,050 8,050 8,050 8,050 8,050

525,860

1895

1897

1898 1899 1900 1903 1901 1902 1904 1905 1906 1907 1909 1908 F7 Fr.

F7 ÏY F7 Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

894,640 1,176,280 1,261,360 2,448,480 2,625,720 2,286,740 3,010,640 4,981,820 3,632,280 2,264,720 1,916,660 1,927,900 2,015,980 3,355,920 3.186.640 4,223,600 3,618,560 1893

6,275 6,275 6,275 6,275 6,275 6,275 6,275 6,275 6,275 6,275 6,275 6,275 6,275 6,275 6,275 6,275 6,275 6,275 6,275 6,275 6,275 6,275 6,275 6,275 6.275 6,275

4,100 4,100 4,100 4,100 4,100 4,100 4,100

Fr.

161,000

1885

Fr.

125,500

4,750 4,750 4,750 4,750 4,750 4,750 4,750 4,750 4,750 4,750 4,750 4,750 4,750 4,750 4,750 4,7-50 4,750 4,750 4,750 4,750 4,700 4,750 4,750 4,750 4,750 4,750 4,750

4,100

1884

Fr.

95,000

Einlage im Jahr 1S82 1883 18S4 1885 18S6 1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1893 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907 190S 1909

4,100 4,100 4,100 4,100 4,100 4,100 4,100 4,100 4,100 4,100 4,100 4,100 4,100 4,100 4,100 4,100 4,100 4,100 4,100 4,100

1883

Total

Fr.

49,289,980

!

63,068 63,068 63,068 63,068 63,068 63,063 63,068 63,068 63,068 63,068 63,068 63,068 63,068 63,068

122,424 122,424 122,424 122,424 122,424 122,424 122,424 122,424 122,424 122,424 122,424 122,424 122,424

131,286 131,286 131,286 131,286 131,286 131,286 131,286 131,286 131,286 131,286 131,286 131,286

114,337 114,337 114,337 114,337 114,337 114,337 114,337 114,337 114,337 114,337 114,337

150,532 150,532 150,532 150,532 150,532 150,532 150,532 150,532 150,532 150,532

249,091 249,091 249,091 249,091 249,091 249,091 249,091 249,091 249,091

181,614 181,614 181,614 181,614 181,614 181,614 181,614 181,614

113,236 113,236 113,236 113,236 113,236 113,236 113,236

95,833 95,833 95,833 95,833 95,833 95,833

96,395 96,395 96,395 96,395 96,395

10U,799 100,799 100,799 100,799

167,796 167,796 167,796

159,332 159,332

211,180

403,196 882,952 1,591,512 1,575,432 1,257,707 1,505,320 2,241,819 1,452,912 792,652 674,998 481,975 503,388 318,664 211,180 378,408 856,968 1,050,288 1,029,033 1,505,320 2,740,001 2,179,368 1,472,068 1,341,662 1,445,925 1,612,784 2,852,532 2,867,976 4,012,420 3,618,560

Erneuerungsfonds

1

Entnahme Jahr Fr.

4,100 8,850 15,125 23,175 45,045 57,111 68,712 91,846 109,673 135,966 164,908 223,102 267,834 326,648 ' 389,716 Ì 512,140 643,426 757,763 908,295 1,157,386 1,339,000 1,452,236 1,548,069 1,644,464 1,745,263 1,913,059 2,072,391 2,283,571

1382 1883 1884 1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1394 1895 1896 1897 1398 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907 1908 1909

Einlage Fr.

82,000 95,000 125,500 161,000 437,400 241,320 j 232.020 j 462J6SO !

356,540 j

Erneuerungsfonds Wertder Linienanlage auf Ende 1909

19,908,874 2,193,460 Ì 2,193,460 Entnahme; ' 17,715,414 31,574,566

Total gleich Bausumme (vide oben)

49,289,980

31,574,566

;

Tabelle 8.

Verteilung der bisherigen jährlichen Gesamtabschreibungen auf Erneuerungsfom s und Anleihenstilgung.

1881

1882

1883

1884

1885

1886

1887

1888

1889

1890

1891

1892

1893

1894

1895

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

187,458

207,965

260,552

260,223

588,959

395,885

540,601

609,075

576,903

840,240

887,772

1,524,492

1,849,839

2,030,930

1,738,894

92,696

167,436

152,924

5,951

124,288

195,686

257,998

75,848

54,922

806,617

740,199

1,276,069

1,485,358

1,570,931

1,210,654

Differenz gleich Gesamtabschreibung .

Davon wurden in der Umrechnung verwendet: a) für den Erneuerungsfonds . . . .

94,762

40,529

107,628

254,272

464,671

200,199

282,603

533,227

521,981

33,623

147,573

248,423

364,481

459,999

528,240

11,632

25,124

41,884

58,488

90,259

117,828

144,123

181,968

219,439

267,491

321,745

317,585

419,043

499,612

ty Rest zur Tilgung der Anleihen

. .

94,762

28,897

82,504

212,388

406,183

109,940

164,775

389,104

340,013

-185,816

- 119,918

-73,322

46,896

40,956

28,628

Total der aufgenommenen Anleihen . .

Total der getilgten Anleihen . . . .

187,458 94,762

395,423 123,659

655,975 206,163

916,198 418,551

1,505,157 824,734

1,901,042 934,674

2,441.643 1,099^449

3,050,718 1,488,553

3,627,621 1,828,566

4,467,861 1,642,750

5,355,633 1,522,832

6,880,125 1,449,510

8,729,964 1,496,406

10,760,894 1,537,362

12,499,788 1,565.990

Bestand d e r Anleihensschuld . . . .

92,696

271,764

449,812

497,647

680,423

966,368

1,342,194

1,562,165

1,799,055

2,825,111

3,832,801

5,430,615

7,233,558

1896

1897

1898

1899

1900

1901

1902

1903

1904

1905

1906

1907

1908

1909

Total

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

3,688,594

3,776,916

3,497,667

4,064,803

6,380,351

4,806,158

2,560,296

2,358,768

2,324,015

2,110,185

4,270,306

4,163,573

6,010,795

5,203,905 67,716,120

2,703,639

2,473,737

2,310,594

1,777,086

4,280,492

2,536,155

236,990

- 124,495

- 185,147

321,544

1,303,270

1,282,764

3,135,569

1,835,753 32,105,528

Anleihen bei der eidg. Staatskasse für Neuanlagen und Linienvorratsmaterial Gemäss alter Rechnung vermehrte sich die Schuld an die eidg. Staatskasse (Inventarvermehrung und Zuwachs der Baukontoschuld) nur um

Anleihen bei der eidg. Staatskasse für Neuanlagen und Linienvorratsmaterial Gemäss alter Rechnung vermehrte sich die Schuld an die eidg. Staatskasse (Inventarvermehrung und Zuwachs der Baukontoschuld) nur um

9,223,532 10,933,798

Differenz gleich Gesamtabschreibung Davon wurden in der Umrechnung verwendet : a) für d e n Erneuerungsfonds . . . .

984,955

1,303,179

1,187,073

2,287,717

2,099,859

2,270,003

2,323,306

2,483,263

2,509,162

1,788,641

2,967,036

2,880,809

2,875,226

3,368,152

633,479

821,555

971,771

1,177,111

1,408,382

1,602,146

1,824,710

1,914,656

2,001,375

1,260,210

1,890,815

2,048,238

1,672,140

2,026,048 23,968,857

1) Rest zur Tilgung der Anleihen . .

351,476

481,624

215,302

1,110,606

691,477

667,857

498,596

568,607

507,787

528,431

1,076,221

832,571

1,203,086

1,342,104

!

Total der aufgenommenen Anleihen . . 16,188,382 Total der getilgten Anleihen . . . . 1,917,466

19,965,298 23,462,965 27,527,768 33,908,119 38,714,277 41,274,573 43,633,341 45,957,356 48,067,541 52,337,847 ; 56,501,420 62,512,215 67,716,120 5,582,928 6,151,535 6,659,322 7,187,753 8,263,974 [ 9,096,545 10,299,631 11,641,735 2,399,090 2,614,392 3,724,998 4,416,475 5,084,332

Bestand d e r Anleihensschuld . . . . 14,270,916

17,566,208 20,848,573 23,802,770 29,491,644

33,629,945 35,691,645

37,481,806

39,298,034

10,879,788 44,073,873 47,404,875 52,212,584 56,074,385 i

35,610,592

11,641,735

Anlagekosten pro Abonnent, Ausgaben für Unterhalt, Ertrag de (Ergebnis einer auf 71 Ort Anlagekosten c

Ortsnetze (ohne Umschaltestationen)

Mit zusammen Abonnenten

Linie

Apparate, inkl.

Anteil au Zentralstatipnseinrichtungen

i Fr.

Fr.

3,744 34,053 29,362

455. 50 538. 50 553. 70

188. 40 204. 10 239. 60

251 37,797

426. 60 475. 40

201. 30 192. 20

Durchschnitt in Netzen: bis zu 300 Abonnenten über 3 0 0 ,, ,, 1000*) ,,

. . .

. . .

. . .

bis zu 20 ,, Durchschnitt aller Abonnenten . . . .

Netze III. Kl. mit vollem Tagdienst . .

,, ,, ,, Terlängertem Tagdienst ,, ,, ,, beschränktem Tagdienst

*) In den Netzen über 300 Abonnenten (Zeile 2) inbegriften.

labelle 9.

iiiementsgebiihren, Betriebsausgaben usw. pro Abonnent und Jahr.

sich erstreckenden Enquete.)

l

Einnahmen Ausgaben an AbonnefUr den mentsUnterhalt gebühren (Linien, (einApparate schliessund lich Va Miet- Distanzzins) zuschläge)

Betriebsausgaben (Gehalte, Einnahmen Bureau- an Lokalkosten, gesprächs'/a Miet- gebllhren zins, Verschiedenes)

Gehaltsbetreffnis fUr den Lokalverkehr

Mittlere Länge einer Anschlussleitung

Anlagekosten pro 100 m Linie

5

e

7

8

9

10

11

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

m

Fr.

90 60 30

15. 90 11. 70 12. 90

5l. 30 49. -- 48. 90

15. 70 27. 50 29. 60

12. 60 33. -10 44. 70

10. 90 22. 10 25. 20

1,141 1,329 1,719

39. 92 40. 51 32. 21

90 60

16. 70 14. 90

50. 60 50. 80

10. 20 18. 50

6. 70 17. 60

6. 20 13. 60

1,066 1,186

40. -- 40. 08

13. 97 8. 03 6. 78

13. 97 7. 54 5. 73

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Ergänzender Bericht des Bundesrates an die nationalrätliche Kommission zur Vorlage betreffend die Erhöhung der Telephongebühren. (Vom 2l. März 1911.)

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Jahr

1911

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

53

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.03.1911

Date Data Seite

137-172

Page Pagina Ref. No

10 024 144

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