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Kreisschreiben des

eidgenössischen Handelsdepartements an sämtliche Kantonsregierungen betreffend Beteiligung der kaufmännischen Unterrichtsanstalten an der Landesausstellung.

(Vom 11. November 1911.)

Hochgeachtete Herren !

Wir beehren uns, Ihnen hiernach den Programmentwurf des eidgenössischen Handelsdepartements über die Beteiligung des schweizerischen kaufmännischen Unterrichtswesens an der Landesausstellung 1914 in Bern zur Kenntnis zu bringen.

1. Die kaufmännischen Unterrichtsanstalten werden sich au der Landesausstellung in Bern in Gruppe 43 ,,Erziehung, Unterricht, berufliche Bildung" beteiligen.

2. Die Ausstellung der vom Bunde subventionierten kaufmännischen Unterrichtsanstalten wird kollektiven Charakter haben und nach Vereinbarung mit den betreffenden Schulbehörden vom eidgenössischen Handelsdepartemente organisiert werden. Diese Ausstellung soll die grosse Entwicklung dieser Anstalten, ihre Organisation und die bedeutenden finanziellen Aufwendungen für sie veranschaulichen.

3. Nach der einstimmigen Ansicht der Handelsschuldelegierten, die am 3. Juni 1911 in Bern versammelt waren, soll die Ausstellung über das kaufmännische Bildungswesen keine Schülerarbeiten enthalten, weil diese kein treues Bild über den Wert des kaufmännischen Unterrichts geben können und gewöhnlich auch gar nicht gewürdigt werden. Der dem kaufmännischen Bildungswesen zur Verfügung gestellte Platz würde übrigens nicht hinreichen, damit die 165 vom Bunde subventionierten kaufmännischen Unterrichtsanstalten Hefte und andere Schulerarbeiten ausstellen könnten.

Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. IV.

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4. Die Kollektivausstellung über das schweizerische kaufmännische Bildungswesen wird umfassen : a. Eine vollständige Monographie des schweizerischen kaufmännischen Bildungswesens und besonders seiner Entwicklung von 1896 bis 1914. Dieses Werk, das in gewissem Sinne die Fortsetzung des im Jahre 1896 vom Handelsdepartement herausgegebenen bilden wird, soll alle kaufmännischen Unterrichtsanstalten behandeln : Fortbildungskurse, Handels- und Verwaltungsschulen, Handelshochschulen, Gesellschaften, die die Förderung des kaufmännischen Unterrichts bezwecken, Bibliotheken, Vorträge, Wirtschaftsarchive, Lehrlingsprüfungen, etc. Es soll für alle Schulen der gleichen Kategorie nach einem einheitlichen Plane eingerichtet und mit graphischen Darstellungen und Karten ausgestattet werden.

b. Wandbilder (Karten, graphische Darstellungen, Diagramme, Photographien etc.), die die Entwicklung des kaufmännischen Unterrichtswesens, seinen gegenwärtigen Stand und die für dasselbe aufgewendeten finanziellen Leistungen veranschaulichen.

c. Eine Sammlung von Lehrbüchern und Unterrichtsmitteln, wie sie bei den schweizerischen Handelslehranstalten im Gebrauche sind, immerhin unter Beschränkung auf solche, die in der Schweiz herausgegeben worden, oder deren Verfasser Schweizer sind.

5. Die Kosten der Kollektivausstellung sollen, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die eidgenössischen Räte, vom Bunde getragen werden.

6. Eine von unserni Departement einzuberufende Versammlung von Delegierten der kaufmännischen Unterrichtsanstalten wird die Einzelheiten der Organisation der Abteilung .^Kaufmännischer Unterricht"' festsetzen.

Wir bitten Sie um gütige Prüfung dieses Programmes und um allfällige Abänderungsvorschläge bis Ende Dezember nächsthin.

Genehmigen Sie, Tit., den Ausdruck unserer vorzüglichen Hochachtung.

B e r n , den 11. November 1911.

Eidgenössisches Handelsdepartemeni : Dencher.

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Kreisschreiben des eidgenössischen Handelsdepartements an sämtliche Kantonsregierungen betreffend Beteiligung der kaufmännischen Unterrichtsanstalten an der Landesausstellung. (Vom 11. November 1911.)

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Jahr

1911

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4

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46

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15.11.1911

Date Data Seite

643-644

Page Pagina Ref. No

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