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Schweizerische Bundesversammlung.

In ihrer Sitzung vom 4. April 1911 wählte die vereinigte Bundesversammlung zum Mitglied des Bundesrates, an Stelle des verstorbenen Herrn Brenner, Herrn Ständerat Dr. Arthur H o f f m a n n , von und in St. Gallen.

Die zweite Abteilung der ordentlichen Wintersession ist am 6. April 1911 geschlossen worden. Die Übersicht der Verhandlungen wird in einigen Tagen als Beilage zum Bundesblatte erscheinen.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 30. März 1911.)

Nach eingehender Prüfung der Sachlage und in teilweiser Entsprechung der eingegangenen Gesuche hat der Bundesrat folgende Änderungen und Neuerungen in der Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Portofreiheit b e s c h l o s s e n : 1. Die Bestimmungen des Art. 57 des Postgesetzes betreffend den Begriff der Amtssache erhält die Auslegung, dass nur solche Hitteilungen von Behörden und Amtsstellen der Frankatur unterliegen, die ausschliesslich das Interesse von Privaten betreffen.

Diese Änderung gegenüber dem jetzigen Standpunkte, wonach

1004 sämtliche Korrespondenzen der Behörden und Amtsstellen, die, in welchem Umfange es auch sei, das Interesse von Privaten betreffen, der Frankatur unterliegen, erscheint dadurch gerechtfertigt, dass die meisten Mitteilungen, die Behörden und Amtsstellen von Amtes wegen zu machen haben, neben dem Interesse des Staates, der Gemeinde, der Kirche oder der Schule auch private Interessen berühren und somit nach der jetzigen Auslegung von der portofreien Beförderung ausgeschlossen sein müssten, was aber zu weitläufigen Auseinandersetzungen und zahlreichen Beanstandungen Anlass gegeben hat. Demnach wären auch Korrespondenzen von Behörden und Amtsstellen, enthaltend Rechnungen, sowie solche betreffend Steuerbezüge, Steuerrückstande, Bussen und Stimmausweise, die, wenn auch private Interessen berührend, doch vorwiegend im Interesse des Staates erfolgen, nicht mehr zu den portopflichtigen zu zählen. Als weitere KonseC(uenz des Gesagten ergibt sich, dass Korrespondenzen von Behörden und Amtsstellen betreffend Zivilprozesssachen, Ausweisschriften, Aufenthaltsbewilligungen, Einbürgerungen, Konzessionen, Expropriationen, Gewerbspatente, Eheverkündigungs- und Dispenssachen nicht ohne weiteres als der Portopflicht unterstellt zu betrachten sind, sondern nur dann, wenn sie Mitteilungen enthalten, für welche Gebühren verrechnet werden können.

2. Es empfiehlt sich, die Frage der Portofreiheit der von einer eidgenössischen, kantonalen, Bezirks-, Kreis- oder Gemeindebehörde bestellten Kommissionen in der Postordnung in einheitlicher Weise zu ordnen, um der Unsicherheit, die auf diesem Gebiet herrscht, ein Ende zu machen.

3. Den einzelnen Mitgliedern einer in Art. 56, lit. b und c des Postgesetzes genannten Behörde wird Portofreiheit gewährt für den dienstlichen Verkehr mit dem Präsidenten, dem Bureau, Direktor etc. dieser Behörde. Nach den jetzigen Ausführungsbestimmungen zum Postgesetz geniesst nur der Präsident, das Bureau etc. der Behörde Portofreiheit für die von ihm ausgehenden dienstlichen Mitteilungen.

Ferner werden die formellen Vorschriften betreffend den portofreien Aktenwechsel der Mitglieder einer Behörde unter sich vereinfacht.

4. Den Verwaltungen des Salzmonopols der Kantone (mit Ausschluss der Salzverkäufer) wird die Portofreiheit im gleichen Umfange eingeräumt, wie den kantonalen Forst- und Domänenverwaltungen. Letztere. gemessen Portofreiheit für ihren Verkehr

1005 mit Behörden und Amtsstellen, nicht aber für die Sendungen an Private, die sich auf den wirtschaftlichen Betrieb beziehen.

(Vom 31. März 1911.)

Die ' Betriebseröffnung der Linie Güterbahnhof-Bbnat der Strassenbahn Schaff hausen wird auf Samstag den 1. April 1911 unter einigen Bedingungen gestattet.

(Vom 1. April 1911.)

Dem Kanton S c h w y z wird an die zu Fr. 20,000 veranschlagten Kosten der Korrektion des Waagbaches in Waag ein Bundesbeitrag von 50 °/o zugesichert bis zum Maximum von Fr. 10,000.

Dem Kanton W a l lis wird an die zu Fr. 55,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Talsperre im Baltschiederbach ein Bundesbeitrag von 40 °/o zugesichert bis zum Maximum von Fr. 22,000.

Der Gemeinde S e h i n z n a c h (Aargau) wird an die Anschaffungskosten eines Formaldehydapparates, System Flügge, gemäss Art. 8 des eidgenössischen Epidemiengesetzes, ein Beitrag von 50 °/o der auf Fr. 274. 30 veranschlagten Kosten, d. h. bis auf Fr. 137. 15 zugesichert.

Es werden folgende Ersatzwahlen in die eidgenössischen Medizinalprüfungskommissionen getroffen : 1. Prüfungssitz Bern : An Stelle des Herrn Prof. Kostanecki als Mitglied sowohl der naturwissenschaftlichen Prüfungskommission als derjenigen für die pharmazeutische Fachprüfung: Herr Prof. Dr. Jos. Tambor, ordentlicher Professor für Chemie in Bern, bisheriger Ersatzmann.

1006 2. Prüfungssitz Zürich : An Stelle des Herrn Prof. Dr. Schmidt als Mitglied der medizinischen Fachprüfungskommission: Herr Prof. Dr. Otto Bosse, ordentlicher Professor für phathologische Anatomie in Zürich.

Dem Kanton B e r n wird an die zu Fr. 125,000 veranschlagten Kosten der Korrektion der Gürbe von Pfandersmatt bis unterhalb Belp ein Bundesbeitrag von 40 % zugesichert, im Maximum Fr. 50,000.

(Vom 3. April 1911.)

Dem historisch-antiquarischen Verein von Obwalden wird au die Ankaufssumme von Fr. 1790 für vier Glasgemälde, datierend aus dem 17. Jahrhundert, die sich dermalen in dem Besitze des Herrn Gemeindepräsidenten von Flüe im Sächseln befinden, ein Bundesbeitrag von 50 % bewilligt, im Maximum Fr. 895, aus dem Kredit für Unterstützung kantonaler Altertümersammlungeu.

DemVerwaltungsausschuss des bernischen historischen Museums in Bern wird an den Ankaufspreis von Fr. 11,150 für sieben Antiquitäten aus dem Besitze der Herren La Roche-Ringwald in Basel und Arnold-Heinemann in Luzern ein Bundesbeitrag von 33J/s % zugesichert, im Maximum Fr. 3717, aus dem Kredit für Unterstützung kantonaler Altertümersammlungen.

Der Gemeinde Saint-Prex (Waadt) wird an die zu Fr. 900 veranschlagten Kosten der archäologischen Untersuchung und der Planaufnahme ihrer Kirche ein Bundesbeitrag von 50 % bewilligt, im Maximum Fr. 450.

Als schweizerischer Abgeordneter an den VIII. internationalen Kongress für angewandte Chemie, der im Monat September 1912 in Washington und New York stattfindet, wird gewählt: Herr Professor Dr. F. P. T r e a d w e l l an der eidgenössischen polytechnischen Schule in Zürich.

1007 In die Divisionsgerichte und Militärgerichte werden folgende Ersatzwahlen getroffen : Militärgericht des Territorialkreises i.

Als Ersatzmänner: Remondeulaz, Emanuel, Fourier, Kompagnie 1/104, in Chamanson ; Rapin, Ulysse, Adjutant-Unteroffizier, Bataillon 102, Stab, in Corcelles bei Payerne.

Militärgericht des Territorialkreises 3.

Als Richter: Albrecht, Julius, Hauptmann, Landsturmkompagnie IV/25, in Biel ; Hofmann, Gottlieb, Oberlieutenant, Landsturmkompagnie IV/3, in Walkringen ; Biedermann, Karl, Oberlieutenant, Landsturmkompagnie IV/28, in Bern.

Als Ersatzmänner: Dur, Ernst, Hauptmann, Landsturmkompagnie 1/35, in Bern; Lauener, Johann, Oberlieutenant, Landsturmkompagnie 1/36, in Interlaken.

Divisionsgericlit 4.

Als Richter : Leuenberger, Hermann, Fourier, Kompagnie 1V/39, in Bern; Zemp, Joseph, Fourier, Kompagnie H/41, in Entlebuch.

Militärgericht des Territorialkreises 4.

Als Richter: Zemp, Ludwig, Fourier, Landsturmkanonierabteilung 2, in Entlebuch.

Als Ersatzmänner: Bucher, Gottlieb, Gefreiter, Landsturmkanonierabteilung 3, in Luzern ; Hess, Paul, Hauptmann, Landsturm, in Stans.

Divisionsgericht 6.

Als Richter: Bührer, Albert, Fourier, Verpflegungstrainabteilung 6, in Schaffhausen.

Als Ersatzmann: Hauser, Emil, berittener Wachtmeister, Batterie 41, in Wädenswi .

Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. II.

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1008 Militärgericht des Territorialkreises 6.

Als Richter : Moser, Albert, Hauptmann, Kompagnie 11/121, in Neuhausen.

Als Ersatzmänner : Seiler, Otto, Oberlieutenant, Landsturmkompagnie IV/66, in Zürich; Klingenberg, Johann, Soldat, Landsturmkompagnie IV/61, in Schaffhausen.

Divisionsgericht 7.

Als Richter: Wild, Anton, Fourier, Kompagnie IV/128, in Appenzell.

Der Bundesrat bestätigt auf eine neue Periode von 4 Jahren als Mitglieder des Bankrates der schweizerischen Nationalbank die Herren : H. Boveyron, Banquier, in Genf.

Dr. C. F. W. Burckhardt, vom Hause S. Sarasin & Cie., in Basel.

J. Buser, Nationalrat, Direktor des ßasellandschaftlichen Volksbank, in Sissach.

Th. Diethelm-Grob, Präsident des Kaufmännischen Direktoriums, in St. Gallen.

L. Gagnebin, Direktionsmitglied der Fabrique des Longines, in St. Immer.

B. L. Gaudard, Nationalrat, Advokat, in Vivis.

K. Heer, gewesener Präsident der Glarner Kantonalbank, in Glarus.

Dr. E. Laur, schweizerischer Bauernsekretär, in Brugg.

A. Lombard, vom Hause Lombard, Odier & Cie., in Genf.

A. Messmer, Finanzdirektor des Kantons St. Gallen, in St. Gallen.

Ch. Perret-Cartier, Banquier, in La Chaux-de-Fonds.

A. Real, Direktor der Bank in Schwyz, in Schwyz.

Dr. Th. Reinhart, vom Hause Gebrüder Volkart, in Winterthur.

A. Saurer, Fabrikant, in Arbon.

Dr. P. Scherrer, Ständerat, Vizepräsident der Basler Kantonalbank, in Basel.

E. Schmid, Direktor der Dampfschiffgesellschaft des Vierwaldstättersees, in Luzern.

Dr. H. Seiler, Regierungsrat, in Sitten.

K. Siegrist-GIoor, Mitglied des Vorstandes des schweizerischen Gewerbevereins, in Bern.

W. Stauffacher, Mitglied des Zentralvorstandes des schweizerischen Kaufmännischen Vereins, Mitglied der Direktion der chemischen Fabrik Sandoz, in Basel.

1009 O. Stoffel, Nationalrat, Präsident der Tessiner Kantonalbank, in Bellinzona.

F. Virieux, Regierungsrat, Präsident des Generalrates und des Aufsichtsausschusses der Banq.u,e cantonale vaudoise, in Lausanne.

Dr. 0. von Waldkirch, Direktor der eidgenossischen Bank (A. G.), in Zürich.

0. Ziegler, Präsident der Schaffhauser Kantonalbank, in Schaffhauseri.

Den nachstehend bezeichneten Kantonen, die pro 1910 Auslagen für die Unterstützung der obligatorischen Viehversicherung gehabt haben, werden folgende Bundesbeiträge zuhanden der Viehversicherungskassen verabfolgt :, 1. Solothurn . . . . ' Fr. ' 40,973.90 2. Baselland .' . . . ,, 11,800.40 3 . Schaffhausen . . . ,, 23,218.40 4. Graubunden . . . ^ 97,299. 55 5. Waadt ,, 62,617. 50 6. Wallis , 14,954.-- 7. Genf ,, 20,574.-- Total

Fr. 271,437. 75

(Vom '4. April 1911.)

Dem neugewahlten Bundesrat, Herrn Dr. Arthur H o f f m a n n , von und in St. Gallen, wird das bisher von Herrn Bundesrat Brenner geleitete Justiz- und Polizeidepai-tement übertragen. Herr Hoffmann wird das Departement am 8. Mai übernehmen.

(Vom 7. April 1911.)

An die' Primarschulen folgender vier Kantone wird die Bundessubvention pro 1910 ausgerichtet, und zwar: 1. Bern Fr. 353,659. 80 2. Baselland , 41,098. 20 3. Luzern ,, 87,911. 40 4. Genf ,, 79,565.40 Total

JA-., 562,234. 80

1010

Infanteriemajor S t r i c k e r , Johannes, zur Disposition nach Art. 51 der Militärorganisation, in Waldstatt (Appenzell A.-Rh.), wird zum Territorialdienst versetzt.

Hauptmann H en t seh, René, Schützenkompagnie HI/2, von und in Genf, wird zum Adjutanten des Schützenbataillons 2 ernannt.

An Stelle des Herrn Dr. Hoffmann wird in die Kommission zur Prüfung möglicher Ersparnisse in der Militärverwaltung (Verwaltung und Unterricht) Herr Ständerat Paul U s t e r i in Zürich gewählt, und es wird ihm gleichzeitig das Präsidium der genannten Kommission übertragen.

Wahlen..

(Vom 15. März 1911.)

Handels-, Industrie- und

Landwirtschaftsdepartement.

Abteilung Landwirtschaft.

Assistent H. Klasse der milchwirtschaftlichen und bakteriologischen Anstalt Liebefeld bei Bern : Dr. Müller, Wilhelm, von Muri (Bern).

(Vom 1. April 191Î.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Einnehmer beim Hauptzollamt Spliigen : Trepp, Martin, von Nufenen (Graubünden), zurzeit Zollaufseher in Campocologno.

1011 (Vom 3. April 1911.)

Handels-, Industrie- und

Landwirtschaftsdepartement.

Abteilung Industrie.

Fabrikinspektor des II. Kreises: Maillard, Jules, von Vevey, Adjunkt I. Klasse beim Fabrikinspektorat (Sitz in Lausanne).

(Vom 7. April 1911.)

Militärdepartement.

Adjunkt der Fortverwaltung Airolo: Lieutenant Gubler, Friedrich, von und in Zürich, Festungskanonierkompagnie 2.

Kanzlist I. Klasse des Festungsbureaus Andermatt: Lieutenant Muntwiler, Alfred, von und in Basel, Festungskanonierkompagnie 3.

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12.04.1911

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