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Bekanntmachungen von

Départements und andern Verwaltungsstellen des Bundes, Einnahmen der

Zollverwaltung in den Jahren 1910 und 1911.

1911 Monate

1910

Fr.

1911 Fr.

Mehreinnahme

. Mindereinnahme

Fr.

Fr.

Januar . . .

5,291,592. 85 5,745,795. 26

454,202. 41

--

Februar

5,608,549. 30 5,961,752. 30

353,203. --

--'

. .

März

. . .

7,087,829. 38 7,907,537. 95 *) 819,708. 57

April

. . .

6,835,257. -- 6,411,418. 88

--

Mai . . . .

Juni . . . .

6,453,088. 47 6,864,326. 74

411,238. 27

6,503,635. 74 6,080,464. 40

Juli . . . .

5,990,713. 12 6,131,014. 30

-- 140,301. 18

August . . .

6,261,976. 07

September . .

7,026,469. 07

. .

8,237,613. 15

November . .

Oktober

7,197,249. 80

Dezember . .

8,166,856. 02

Total 80,660,829. 97 Auf Ende Juli 43,770,665. 86 45,102,309. 83 1,331,643.97

--

423,838. 12

-- 423,171. 34

--

--

*) Hierin ist der Zoll auf Neuwein, der in den letzten Monaten des Jahres 1910 provisorisch verzollt und für welchen der 6prozentige Abzug nicht bewilligt wurde, mit Fr. 656,614. 74 inbegriffen.

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Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der elektrischen Trambahn-Gesellschaft Lugano-Tesserete stellt das Qesuch, es möchte ihm bewilligt werden, die zirka 8 km lange Linie von Lugano nach Tesserete, samt Zugehör, elektrischen Einrichtungen und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes betreffend Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen, vom 24. Juni 1874, im II. Rang zu verpfänden behufs Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 215,000, das zur Deckung der Kosten der Vollendung der Bahn verwendet werden soll.

Die Linie ist schon im I. Rang zur Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 250,000 verpfändet.

Soweit die Bahn auf der Strasse angelegt ist, ergreift das Pfandrecht aussei1 Oberbau, Betriebsmaterial und Zugehör lediglich das Recht zur Benützung der Strasse für die Bahnanlage nach Massgabe des kantonalen Pflichtenheftes, nicht aber auch den Strassengrund.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren hiermit öffentlich bekannt gemacht unter Ansetzung einer mit dem 30. August 1911 zu Ende gehenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem Bundesrat schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den T.August 1911.

(2.).

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Schweiz. Bundeskanzlei.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Direktion der Berner Alpenbahn-Gesellschaft Bern-Lbtschberg-Simplon stellt das G-esuch, es möchte ihr bewilligt werden, die 60 km lange Eisenbahn von Frutigen durch den Lötschberg nach Brig samt Zugehören und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzcs vom 24. Juni 1874 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Bisenbahnen, im II. Rang zu verpfänden behufs Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 23,000,000, das zur Vollendung der Bahn verwendet werden soll.

Die Linie ist im I. Rang zur Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 29,000,000 verpfändet.

940 Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren hiermit öffentlich bekannt gemacht, unter Ansetzung einer mit dem 30. August 1911 zu Ende gehenden Frist, binnen welcher allfallige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem ßundesrate schriftlieh einzureichen sind.

B e r n , den S.August 1911.

(2.).

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Schweiz. Bundeskanzlei.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

1911

1910

Zu-oder Abnahme

Januar bis Ende Juni Juli

. .

2679 319

2510 334

-f- 169 -- 15

Januar bis Ende Juli

.

2998

2844

+154

.

B e r n , den 11. August 1911.

(B.-B. 1911, III, 738.)

Eidg. Auswanderungsamt.

Warenverzeichnis zum schweizerischen Gebrauchszolltarif.

Infolge der Stetsfort zahlreich eingehenden unbegründeten Reklamationen mit Bezug auf die Tarifanwendung, welche auf mangelhafte Kenntnis des schweizerischen Gebrauchszolltarifes zurückzuführen sind, sehen wir uns neuerdings veranlasst, den Zollpflichtigen in ihrem eigenen Interesse die Anschaffung der Ende letzten Jahres erschienenen deutschen Ausgabe des Warenverzeichnisses zum schweizerischen Gebrauchszolltarif ' zu empfehlen.

Das umfangreiche Nachschlagewerk enthält die im Gebrauchstarif aufgeführten und die seit der Ausgabe des Grebrauchstarifs von den Direktivbehörden tarifierten, zur Einfuhr gelangenden bekanntern Artikel, nebst einer nicht unbedeutenden Zahl von Begriffsbestimmungen und Erläuterungen.

Das Warenverzeichnis kann nebst dem soeben erschienenen I. Nachtrage ausser bei der unterzeichneten Amtsstelle, bei den

941 Zolldirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne, Genf, sowie bei den Hauptzollämtern in Bern, Luzern, Zürich und St. Gallen zum Preise von Fr. 2. 50 bezogen werden.

Die französische Ausgabe wird später erscheinen.

B e r n , den 28. Juli 1911.

.

(3...)

Schweiz. Oberzolldirektion.

I. Nachtrag zum Warenverzeichnis zum schweizerischen Gebrauchszolltarif.

Der erste Nachtrag zu der deutschen Ausgabe des Warenverzeichnisses zum schweizerischen Gebrauchstarif ist soeben erschienen und kann ausser bei der unterzeichneten Amtsstelle, bei den Zolldirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne, Genf, sowie bei den Hauptzollämtern in Bern, Luzerü, Zürich und St. Gallen zum Preise von 20 Rappen bezogen werden.

B e r n , den 28. Juli 1911.

(3...)

Schweiz. Oberzolldirektion.

Eidgenössische Technische Hochschule.

Der schweizerische Schulrat hat in Anwendung von Art. 41 des Reglements für die Eidgenössiche Technische Hochschule vom 21. September 1908 dem diplomierten Ingenieur, Herrn Karl G a n z , von Zürich, für Lösung der von der Konferenz der Ingenieurschule gestellten Preisaufgabe ,,Vergleichende und kritische Darstellung der gebräuchlichen Methoden für die Bestimmung der Querschnitte hoher Staumauern, sowie der konstruktiven Durchbildung derselben, unter besonderer Berücksichtigung der neuern Typen11 einen Preis im Betrage von Fr. 400 nebst der silbernen Medaille zuerkannt.

Z ü r i c h , den S.August

1911.

Der Präsident des schweie. Schulrates: Dr. R. Chiehm.

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Jahr

1911

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

33

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.08.1911

Date Data Seite

938-941

Page Pagina Ref. No

10 024 296

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