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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 21. Oktober 1911.)

Es werden folgende Ersatzwahlen in die Medizinalprüfungskommissionen beschlossen : I. Prüfungssitz Basel.

1. An Stelle des von seiner Lehrtätigkeit zurückgetretenen Prof. Nietzki als Mitglied der naturwissenschaftlichen Prüfungskommission : Dr. Hans R u p e , Prof. der Chemie, bisher Ersatzmann.

2. An des letztern Stelle als Ersatzmann: Dr. F. F i c h t e r , Prof. der Chemie.

3. Ebenfalls an Stelle von Prof. Nietzki als Mitglied der pharmazeutischen Fachprüfungskommission : Dr. F. F i c h t e r , Prof. der Chemie, bisher Ersatzmann.

4. An des letztern Stelle als Ersatzmann: Dr. H. R u p e , obgenannt.

5. An Stelle des nach Würzburg berufenen Prof. Gerhardt als Mitglied der ärztlichen Fachprüfungskommission: Prof. Dr. Rud. S t ä h e l i n , Prof. der innern Medizin.

U. Prüfungssitz Lausanne.

6. An Stelle des verstorbenen Prof. H. Dufour als Mitglied der naturwissenschaftlichen Prüfungskommission : Dr. Alb. P e r r i e r , Prof. der Physik.

7. An Stelle des verstorbenen Prof. Stilling als Mitglied der ärztlichen Fachprüfungskommission : Dr. Herrn. B e i t z k e , Prof. der pathologischen Anatomie.

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Die Kommission der Gottfried Keller-Stiftung hat im Verlaufe dieses Jahres nachbezeichnete Kunstwerke erworben und wie folgt zur Aufbewahrung übergeben: 1. Eine Plaquette in Bronzeguss von Jean Kauffmann, ,,Portrait von Kunstmaler Dr. Albert Anker sei."; der Medaillensammlung des schweizerischen Landesmuseums in Zürich übergeben.

2. ,,Deutsche Landschaft'1 in Temperatechnik auf Holz von Albert Welti ; öffentliche Kunstsammlung in Basel.

3. Vier Deckenmedaillons, aus dem Kloster St. Georgen in Stein a. Rh. stammend ; schweizerisches Landesmuseum.

Herr Dr. Alphonse D u n a n t, von Genf, Ministerresident und Generalkonsul in Argentinien, Paraguay und Uruguay, wird zum ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister der Eidgenossenschaft bei diesen drei Republiken ernannt.

Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert : 1. Dem Kanton G l a r u s an die zu Fr. 31,000 veranschlagten Kosten der Wuhrungen an der Linth im Tschächli- und Dammigenboden bei Hätzingen, 40%, im Maximum Fr. 12,400.

2. Dem Kanton A p p e n z e l l L - R h . an die zu Fr. 9500 veranschlagten Kosten der Ergänzung der Sitterkorrektion beim Friedhof in Appenzell, 50°/0, im Maximum Fr. 4750.

3. Dem Kanton G r a u b ü n d e n an die zu Fr. 100,000 veranschlagten Kosten für Verbau und Korrektion der Lochrüfe boi Maienfeld, 50%, im Maximum Fr. 50,000.

4. Dem Kanton W a 11 i s an die zu Fr. 100,000 veranschlagten Kosten der Eindämmung des Mauvoisin-Baches bei St. Maurice, 50%, im Maximum Fr. 50,000.

5. Dem Kanton W a a d t an die zu Fr. 44,500 veranschlagten Kosten für Entwässerung und Verbau auf 37,no ha in ,,Charbonnières" am Nordabhang des Mont d'Or, Gemeinde Leysin, 50 %, im Maximum Fr. 22,250.

6. Dem Kanton W a l l i s an die zu Fr. 32,000 veranschlagten Kosten für Aufforstung und Lawinenverbau beim Weiler Trétien (oder Triquent) 80%, im Maximum Fr. 25,600.

393 Mit Note vom 28. September 1911 gibt das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten der Republik Salvador dem Bundesrate Kenntnis vom Beitritt dieses Staates zur Genfer Übereinkunft vom 6. Juli 1906, betreffend Erleichterung des Loses der Verwundeten und Kranken der Heere im Felde.

Hiervon wird den Vertragsstaaten, die der Konvention beigetreten sind, Kenntnis gegeben, nämlich (ausser der Schweiz) : Argentinien, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Chile, China, Columbien, Costa-Rica, Cuba, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Guatemala, Honduras, Japan, Italien, Luxemburg, Mexiko, Montenegro, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Österreich, Paraguay, Persien, Peru, Portugal, Rumänien, Russland, Salvador, Schweden, Serbien, Siam, Spanien, Türkei, Ungarn, Uruguay, Venezuela und die Vereinigten Staaten von Amerika.

Mit Schreiben vom 9. Oktober 1911 teilt die schweizerische Gesandtschaft in Paris mit, dass am 6. Oktober 1911 die Ratifikationsurkunde der Republik Portugal zum internationalen Übereinkommen vom 4. Mai 1910 betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unsittlicher Veröffentlichungen im französischen Ministerium des Auswärtigen niedergelegt worden ist.

(Vom 24. Oktober 1911.)

Das Departement des Innern wird zur Erwerbung folgender Kunstwerke ermächtigt: 1. Aquarell ,,Haus in der Waadt" von Emilie Buxtorf, in Basel ; 2. Aquarell ,,Vanneuses en Bretagne" von Francillon-Lierow, Anny, in Paris; 3. Kinderfries in Kohle und Pastell ,,Der Hochzeitszug" von Haffter, Martha, Frauenfeld ; 4. farbige Zeichnung ,,Blumenmädchena von Schaller, Charlotte, Paris ; 5. Ölgemälde ,,Le Col du Pillon" von Vallet-Gilliard, Margreth, in Genf; 6. Gemälde ,,Portrait de l'artiste" von Frei, Emil, Zürich ; 7. Gemälde ,,Ruisseau en hiver" von de Grada, Raphaël, Zürich ;

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8. Gemälde ,,Pré en fleur'0 von Härtung, Wilhelm, Zurich ; 9. Gemälde ,,Chèvres" von Hodel, Ernst, Luzern ; 10. Gemälde ,,Les foins dans le Jorat" von Hugonnet, Aloys, Morges ; 11. Gemälde ,,Vorfrühlingslandschaft" von Prochaska, Emil, Bern; 12. Gemälde ,,Jeune femme au clavecin" von Vautier, Otto, Genf; 13. Skulptur ,,Buste de M. l'abbé E. B." von Syz, Charles Gustave, Coppet. Auftrag zur Ausführung in Bronze ; 14. ,,Plat, harmonie bleu et violette" von Demole, Jean, Genf; 15. Gemälde ,,Printemps dans la Montagne" von J. C. Kaufmann, Luzern Dem Kanton B e r n werden folgende Bundesbeiträge zugesichert : 1. Zuhanden der Kirchgemeinde "Wynau an die zu Fr. 4000 veranschlagten Kosten der ersten Abteilung der Restauration ihrer Kirche, 50 %, im Maximum Fr. 2000.

2. An die zu Fr. 32,000 veranschlagten Kosten des Waldweges Oberwald bei Dürrenroth, 20 °/o, im Maximum Fr. 6400.

An die Europäische Sommerfahrplankonferenz, die am 29.

und 30. November in Triest abgehalten wird, wird als Delegierter der Schweiz bezeichnet: Herr Robert W i n k l e r , Direktor der technischen Abteilung des Eisenbahndepartementes.

(Vom 27. Oktober 1911.)

Herrn F. d'Aujourd'hui, von Schaffhausen, wird die nachgesuchte Entlassung als schweizerischer Konsul in Galatz, unter Verdankung der geleisteten Dienste, erteilt.

Herr S t a u b , schweizerischer Generalkonsul in Bukarest, wird vorläufig mit der Erledigung der Geschäfte im Konsularbezirk von Galatz betraut.

Am Hafen von Morges wird ein Nebenzollamt Morges-See errichtet, mit Besorgung des Zolldienstes durch einen Grenzwächter.

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Die Betriebseröffnung der Linie Union-Nest der Trambahn St. Gallen wird auf Montag den 30. Oktober unter einigen Bedingungen gestattet.

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Bekanntmachungen von

Departementen il andern Verwaltungsstellen desBlies.

Kunststipendien.

Laut Bundesbeschluss vom 18. Juni 1898 und Vollziehungsverordnung vom 25. Januar 1910 kann aus dem Kredit für Förderung und Hebung der Kunst in der Schweiz alljährlich eine Summe für die Ausrichtung von Stipendien an schweizerische Künstler verwendet werden.

Die Stipendien werden zur Förderung von Studien, sowie in besondern Fällen an anerkannte Künstler eventuell auch zur Erleichterung der Ausführung von Kunstwerken verliehen.

Anspruch auf die Unterstützung haben nur solche Künstler, die schon durch hervorragende Leistungen bekannt geworden sind, oder deren bisherige Arbeiten darauf schliessen lassen, dass sie mit Erfolg weitere Kunststudien betreiben werden.

Schweizerische Künstler, die das Stipendium zu erlangen wünschen, wollen sich bis 31. Dezember nächsthin beim unterzeichneten Departemente anmelden.

Das Gesuch ist auf einem hierzu besonders erstellten Formular einzureichen und muss von einem Heimatschein oder sonstigen amtlichen Schriftstück, dem die Herkunft des Bewerbers zu entnehmen ist, begleitet sein. Ausserdem sind zwei bis drei Arbeiten des Bewerbers -- wovon wenigstens eine vollständig

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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44

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01.11.1911

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