Bekanntmachungen der Departemente und Ämter

Referendum gegen das Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 zum Abkommen zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse Verfehlen der Hälfte des verfassungsmässigen Quorums

Gestützt auf Artikel 66 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (BPR; SR 161.1; AS 1997 753) teilt die Bundeskanzlei mit, dass für das Referendum gegen das am 26. Oktober 1999 im Bundesblatt veröffentlichte Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 zum Abkommen zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (BBl 1999 8733) innert der gesetzlichen Referendumsfrist, d.h. bis zum 3. Februar 2000 bei der Bundeskanzlei weniger als die Hälfte der verfassungsmässig vorgeschriebenen Anzahl gültiger Unterschriften eingereicht worden sind. Die Referendumsfrist nach Artikel 59 und Artikel 59a BPR ist somit unbenützt abgelaufen.

15. Februar 2000

1048

Bundeskanzlei

2000-0390