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Botschaft über die Reorganisation der Schweizerischen Landesbibliothek

vom 19. Februar 1992

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit vorliegender Botschaft den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Schweizerische Landesbibliothek (Landesbibliotheksgesetz) mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

19. Februar 1992

1992-84

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Felber Der Bundeskanzler: Couchepin

54 Bundesblatt 144.Jahrgang. Bd. II

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Übersicht Seit 1895 unterhält der Bund die Schweizerische Landesbibliothek (SLB) in Bern.

Die früher führende bibliothekarische Einrichtung vermag heute die Aufgaben, die eine Informationsgesellschaft an eine solche Institution stellt, nicht mehr zu erfüllen. Eine Anpassung ist sowohl technisch (elektronische Datenverarbeitung) wie vom Auftrag her absolut notwendig. Verschiedene Expertengremien, die sich seit 1987 mit den Problemen der Landesbibliothek befasst haben, sind zur Überzeugung gelangt, dass ein echter und dringlicher Nachholbedarf besteht.

Im Vordergrund der Reorganisationsmassnahmen steht die Umwandlung der traditionellen Bibliothek in ein Dienstleistungszentrum im Zeichen der modernen Informationsvermittlung. Dieses soll sowohl traditionelle Medien (Bücher) als auch neue Informationsträger umfassen. Die Bibliothek wird in den Bereichen, in denen sie nicht selber tätig sein kann, und im schweizerischen Bibliothekswesen insgesamt eine wichtige Koordinationsfunktion wahrnehmen. Die umgestaltete Landesbibliothek soll in Zukunft verstärkt auch die Zusammenarbeit mit dem Ausland, insbesondere mit europäischen Partnerinstitutionen, sicherstellen.

Das Bundesgesetz über die SLB von 1911 erwies sich als Grundlage für die vorgeschlagenen Reorganisationsmassnahmen als zu starr. Mit einer Totalrevision soll daher den veränderten Gegebenheiten und den neuen Anforderungen Rechnung getragen werden.

Das neue Konzept der Landesbibliothek bedingt vom Betrieb und vom Raumbedarf her Um- und Erweiterungsbauten. Die baulichen Massnahmen werden Gegenstand einer separaten Baubotschaft bilden.

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Botschaft I

Allgemeiner Teil

II

Ausgangslage

Die 1894 durch Bundesbeschluss gegründete Schweizerische Landesbibliothek (SLB) ist laut ihrem 1911 formulierten gesetzlichen Auftrag verantwortlich für das Sammeln, Erschliessen und Vermitteln von schweizerischer Literatur, sogenannter «Helvetica». Sie sieht sich heute mit der grossen Herausforderung konfrontiert, auf moderne Entwicklungen, wie z. B. die elektronische Datenverarbeitung, zu reagieren, sie aufzunehmen und für den eigenen Bereich umzusetzen. Die nach wie vor traditionell strukturierte SLB hat aus verschiedenen Gründen bis jetzt den Weg zu betriebswirtschaftlichen Methoden und technischen Innovationen nicht gefunden. Sie ist daher heute nicht in der Lage, gewandelte Dienstleistungsansprüche zu erfüllen oder eine durchaus erwünschte Leitfunktion im schweizerischen Bibliothekswesen in technischer oder konzeptioneller Hinsicht zu übernehmen. Ferner konnte die SLB den erweiterten Anforderungen an die Sammeltätigkeit bisher nicht entsprechen und hält bis heute einseitig an der Sammlung von gedrucktem Material fest. Dadurch hat die SLB zunehmend den Anschluss an Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene verloren. Die wegweisenden Bemühungen einzelner Kantone, anderer Institutionen und öffentlicher Bibliotheken sind daher von der SLB kaum unterstützt und gefördert worden. Insbesondere konnten Dienstleistungen zur dringend erforderlichen Zusammenarbeit mit anderen Bibliotheken nur unzureichend entwickelt werden.

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Die Entwicklung der Schweizerischen Landesbibliothek (SLB)

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Kurzer Überblick

Die in der Schweiz veröffentlichte Literatur wurde bis zur Eröffnung der Schweizerischen Landesbibliothek im Jahre 1895 an verschiedenen Orten, schwerpunktmässig jedoch durch die Bürgerbibliothek Luzern gesammelt und aufbewahrt. 1893 lehnte das Parlament einen Vorschlag, die seit der Helvetik immer wieder geforderte «Helvetica»-Sammlung der bereits bestehenden «Eidgenössischen Centralbibliothek» (heute Eidgenössische Parlaments- und Zentralbibliothek) anzugliedern, als zu zentralistisch ab. Im Juni 1894 stimmten schliesslich die eidgenössischen Räte einem Bundesbeschluss über die Einrichtung einer Schweizerischen Landesbibliothek zu. Anlass bildete eine Eingabe der damaligen «Centralkommission für schweizerische Landeskunde», die aufgrund ihrer Bemühungen um die bibliographische Erfassung des historisch-landeskundlichen Schrifttums der Schweiz die Notwendigkeit einer zentralen Sammelstätte mit Nachdruck belegen konnte. Zweck der neuen Bibliothek sollte es sein, Helvetica ab 1848 zu sammeln; vor 1848 erschienene Titel sollten weiterhin - nun mit Unterstützung des Bundes - von der Bürgerbibliothek Luzern erworben werden.

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Schon bald nach der am 2. Mai 1895 erfolgten Eröffnung der SLB zeigte sich, dass der im Bundesbeschluss festgelegte Kreditrahmen dauernd überschritten wurde. Um dieses Problem zu lösen, wurde die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage angestrebt, aber erst 1910 konnte sich der Bundesrat nach langen Verhandlungen mit der Bürgergemeinde Luzern auf einen Botschaftstext einigen. Das daraus resultierende Bundesgesetz vom 23. September 1911 betreffend die Schweizerische Landesbibliothek trat am 1. Januar 1912 in Kraft.

Obwohl die Idee, einen schweizerischen Gesamtkatalog (Katalog der ausländischen Werke in Schweizer Bibliotheken) einzurichten, bereits bestand, fand sie keinen Eingang in das Gesetz. 1928 wurde dennoch ein solcher Gesamtkatalog in der Landesbibliothek geschaffen. Formell verankert wurde dieses zentrale Arbeitsinstrument aber erst am 9. Mai 1979 in der Verordnung über die Aufgaben der Departemente, Gruppen und Ämter (SR 172.010.15).

Die 1911 geschaffene gesetzliche Grundlage vermochte die praktisch seit Beginn immer wieder spürbaren Finanz-, Personal- und Raumprobleme nicht dauerhaft lösen. Dennoch konnte die SLB lange den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden. Bis weit in die Nachkriegszeit hinein war sie eine der führenden Bibliotheken der Schweiz. Ohne die aktive Mitwirkung der SLB, die sowohl Sitz des Berufsverbandes, der Vereinigung Schweizerischer Bibliothekare als auch während vieler Jahre Zentrum des Ausbildungswesens war, wäre die Entwicklung des Bibliothekswesens in der Schweiz in diesem Zeitraum nicht möglich gewesen. Erst die sich seit den siebziger Jahren rasch verschärfenden finanziellen, personellen und damit verbunden auch die konzeptionellen Probleme führten dazu, dass die SLB ihre frühere Leitfunktion weitgehend verlor.

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Die Stellung der Landesbibliothek in der schweizerischen Bibliothekslandschaft

Seit Ende des 19. Jahrhunderts erlebte das schweizerische Bibliothekswesen einen beträchtlichen Aufschwung. Schätzungsweise 70 Millionen Bücher befinden sich heute in schweizerischen Bibliotheken. Jährlich kommen etwa 2,5 Millionen dazu, davon rund 20 000 in der SLB. Gegenwärtig gibt es mehr als 6000 Bibliotheken aller Arten in der Schweiz. Diese positive und trotz der Konkurrenz neuer Medien wie Kino, Radio und Fernsehen anhaltende Entwicklung kann unter anderem folgenden Faktoren zugeordnet werden: - Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus; - ständig steigende Nachfrage nach Aus- und Weiterbildung; - Einführung der Erwachsenenbildung; - grosser Zuwachs an Neuerscheinungen; - mehr Freizeit des einzelnen; - längere Lebenserwartung.

Die entsprechenden Bedürfnisse erfüllen Bibliotheken verschiedener Art.

Die Bibliothekstypologie unterscheidet neben der SLB folgende Bibliptheksformen: - Hochschulbibliotheken,

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- Studien- und Bildungsbibliotheken, z. B. Kantons- und grössere Stadtbibliotheken, - allgemeine öffentliche Bibliotheken, früher Volksbibliotheken genannt, und - Spezialbibliotheken, z. B. Firmen- und private Bibliotheken.

Beim Vergleich der Aufwendungen für die verschiedenen Bibliothekskategorien stellt man fest, dass seit der Nachkriegszeit die SLB ihre frühere Spitzenposition verloren hat. Die Anstrengungen des Bundes im Bibliotheksbereich konzentrierten sich vorwiegend auf die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen Zürich und Lausanne.

Im Gegensatz zu den meisten anderen grossen Bibliotheken in der Schweiz ist die Landesbibliothek daher - was angesichts: dieser Entwicklung nicht erstaunt - nach wie vor nicht automatisiert. Während in der SLB weiterhin mit herkömmlichen Methoden gearbeitet wird, wurden in der Schweiz in den siebziger und Anfang achtziger Jahren zwei EDV-Bibliothekssysteme entwickelt: in Zürich das System ETHICS (ETH Library Information Control System), benutzt von der ETH Zürich, mit 700 000 Titelaufnahmen, und in Lausanne das Bibliotheksnetz REBUS (Réseau des bibliothèques utilisant SIBIL) mit der Software SIBIL (Système intégré des bibliothèques universitaires de Lausanne) und mit heute fünf Teilnetzen sowie 1,7 Millionen Titelaufnahmen. Diese Systeme werden in Hpchschulbibliotheken benutzt; in der Bundesverwaltung hingegen wird mit der Software SWISSBASE gearbeitet.

Diese ungünstige Entwicklung führte schliesslich bei der SLB zum Verlust jeglicher Dynamik, zu einer ungenügenden Öffnung hin zum Publikum sowie zum Verharren bei einer konventionellen Arbeitsweise weitgehend ohne Einsatz moderner technischer Hilfsmittel. Die SLB beschränkt sich heute im wesentlichen auf ihre nationalbibliographische Tätigkeit, ohne sich dabei innovativen Trends anzuschliessen. Als zukunftsweisende Leistung kann derzeit einzig die EDV-gestützte Herstellung des «Verzeichnisses der ausländischen Zeitschriften und Serien in schweizerischen Bibliotheken» (VZ-7) gelten, für welche die SLB zusammen mit der Vereinigung Schweizerischer Bibliothekare und den biomedizinischen Bibliotheken verantwortlich zeichnet. Die Führung des Gesamtkatalogs als Drehscheibe des traditionellen Leihverkehrs mit dem In- und Ausland ist zwar weiterhin eine wichtige Leistung, verliert aber mit den rasch wachsenden Verbundsystemen zunehmend an Bedeutung.

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Die gegenwärtige Situation in der Landesbibliothek

So wie sich die SLB heute präsentiert, entspricht sie weder den wissenschaftlichen noch den benutzerorientierten Anforderungen, die an eine moderne Bibliothek gestellt werden. Die Arbeitsmethoden ebenso wie die Arbeitsmittel haben sich in der SLB in den letzten fünfzig Jahren, von wenigen, in allerjüngster Zeit vorgenommenen Ausnahmen abgesehen, kaum geändert. Die landeskundlichen Bestände der Bibliothek sind umfangreich und wertvoll, können aber nicht vollumfänglich genutzt werden, da ausländische Grundlagen- und Referenzwerke fehlen. Das Schwergewicht wurde zu lange auf eine reine Aufbewahrung und zuwenig auf die Erschliessung und Vermittlung von Informationen gelegt.

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Die seit Jahren bestehende Personalplafonierung und fehlende rationelle Arbeitsweisen machen sich vor allem in einem steigenden Katalogisierungsrückstand bemerkbar. Weiter ist eine Verschlechterung in den Dienstleistungen des Gesamtkataloges festzustellen. Der gesetzliche Auftrag der Landesbibliothek kann heute nur noch dank dem grossen Engagement der Mitarbeiter einigermassen wahrgenommen werden kann.

Wenn die mit dieser Botschaft beantragten Massnahmen nur teilweise oder überhaupt nicht durchgeführt werden können und der SLB die erforderlichen Mittel weiterhin vorenthalten bleiben, so ist sie ausserstande, die überfällige Anpassung an moderne Arbeitsmethoden (EDV) zu realisieren oder im Bereich des schweizerischen Bibliothekswesens eine Koordinationsaufgabe zu erfüllen.

Ein zeitlicher Aufschub würde die Landesbibliothek noch weiter in eine unbedeutende Randstellung abdrängen. Es stellte sich auch die Frage, ob die bereits heute vom Bund aufgewendeten Mittel für diese Institution zu rechtfertigen sind, mit anderen Worten: ob die Schweiz überhaupt noch eine Landesbibliothek braucht.

Die Frage muss aus heutiger Sicht positiv beantwortet werden. Wissenschaft und auf die Landeskunde im weitesten Sinn ausgerichtete Forschung können auf eine zentrale Sammel- und Nachweisinstitution keineswegs verzichten, da eine dezentrale Aufbewahrung der Informationsträger ohne jegliche Koordinationsinstanz einen umfassenden Zugriff erschweren, wenn nicht verurimöglichen würde. Die internationale Entwicklung im Informationsaustausch, insbesondere innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, verlangt einen kompetenten Ansprechpartner in der Schweiz. Es ist unbestritten, dass dafür nur die Landesbibliothek in Frage kommt.

Schliesslich sei noch auf die kulturpolitische Bedeutung der Landesbibliothek hingewiesen. Durch die auf die Schweiz im weitesten Sinn ausgerichtete Sammel- und Erschliessungstätigkeit leistet sie einen erheblichen Beitrag zur überregionalen kulturellen Integration des Landes. Sie übt damit auch in sprachpolitischer Hinsicht eine wesentliche Klammerfunktion aus. Ihre Identität kann sie vorab damit begründen, dass sie im Bibliotheksbereich die einzige wirklich auf die Schweiz spezialisierte Institution ist.

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Vorstösse zur Überprüfung der Schweizerischen Landesbibliothek

Seit Mitte der siebziger Jahre hat die Direktion der SLB regelmässig auf die angespannte Personalsituation als Hauptgrund für die sich abzeichnende Stagnation aufmerksam gemacht. Sie argumentierte dabei vor allem mit dem starken Bestandeszuwachs, der im Zeitraum zwischen 1965 und 1985 rund 100 Prozent betrug, während gleichzeitig der Personalzuwachs lediglich 14 Prozent ausmachte. Für die dringend notwendige Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fehlten und fehlen deshalb die zeitlichen und auch die personellen Voraussetzungen. Mit dem derzeitigen Personalbestand ist es nicht mehr möglich, das normale Arbeitsvolumen zu bewältigen. 1985 wurde der Bibliothek im Rahmen des Effizienzsteigerungsprogramms der Bundesverwaltung sogar ein 1446

Stellenabbau um zwei Einheiten vorgeschrieben. Nur dank einem Entgegenkommen des Generalsekretariates des Eidgenössisches Departement des (EDI) Innern musste die SLB 1986 nicht auf die Öffnung ihrer Publikumsräume ausserhalb der Normalarbeitszeiten (am Mittwochabend und am Samstagvormittag) verzichten.

1987 errechnete die Direktion einen Bedarf von 24 zusätzlichen Stellen, um den Weiterbetrieb der Bibliothek im bisherigen Rahmen sicherstellen zu können.

Gestützt auf einen Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates und einen Zusatzbericht der Finanzkommission der kleinen Kammer beauftragte der Vorsteher des EDI im gleichen Jahr die Schweizerische Bibliothekskommission, das Aufsichtsorgan der SLB, die Aufgaben der Landesbibliothek neu zu formulieren. Der Bericht der Kommission enthält eine Reihe von Empfehlungen für die Übernahme einer klaren Leitfunktion im wissenschaftlichen Bibliothekswesen der Schweiz durch die SLB.

Im Herbst 1988 setzte der Vorsteher des EDI eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Nationalrat Ernst Mühlemann TG ein. Diese kam in ihrem Bericht zum Schluss, dass sich eine Umstrukturierung der Bibliothek zu einem eigentlichen modernen Informationszentrum aufdränge, was zwangsläufig auch personelle und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehe. Damit verbunden wurde die Forderung nach einem Ausbau des bestehenden Gebäudes oder nach einem Neubau. : Am 5. April 1989 haben wir, gestützt auf entsprechende Empfehlungen der Unternehmensberatungsfirma McKinsey, die SLB mit dem Schweizerischen Landesmuseum und dem bisherigen Bundesamt für Kulturpflege zu einem neuen Bundesamt für Kultur (BAK) zusammengelegt. Diese Änderung trat bereits am 1. Juli 1989 in Kraft. Damit ist eine wichtige Voraussetzung geschaffen worden, um die SLB, .ihrem Status als eigene Institution der Kulturpolitik des Bundes entsprechend, einer umfassenden Reorganisation zuzuführen. Ein weiterer wichtiger Schritt wurde mit der Wahl des neuen SLB-Direktors vollzogen. Am 1. März 1990 trat der Neuenburger Dr. Jean-Frédéric Jauslin, ein Informatiker, dieses Amt an.

In einer am 21. März 1990 eingereichten Interpellation erkundigte sich Nationalrat Ernst Mühlemann nach den Zielsetzungen und dem Stand der Reorganisationsbemühungen für die SLB. In seiner schriftlichen Antwort hielt der Bundesrat fest, dass bis
Ende 1990 in einer ersten Studie die Bedürfnisse und Zielsetzungen für eine zeitgemässe Landesbibliothek definiert werden sollten. 1991 würden dann erste konkrete Massnahmen eingeleitet. Hingewiesen wurde darin auf das dank der Schenkung von Friedrich Dürrenmatt neu in der SLB einzurichtende Schweizerische Literaturarchiv (vgl. Ziffer 213.3).

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Entwicklung eines Reorganisationskonzepts

Für die Leitung des BAK hat die rasche Realisierung der vorgeschlagenen Reorganisation der SLB höchste Priorität. Der Direktor des BAK erteilte dem neuen Direktor der SLB kurz nach dessen Amtsantritt einen entsprechenden Auftrag. Im Herbst 1990 wurde eine Arbeitsgruppe RAMSES («Reorganisation 1447

for an Automated Management System and Enhanced Services») eingesetzt.

Ausgehend von den oben genannten Untersuchungen analysierte diese Gruppe den Ist-Zustand der SLB, definierte das Umfeld und entwickelte ein: neues Konzept für die Bibliothek. Bereits im Frühling 1991 wurde der Direktion des BAK ein Bericht vorgelegt. Darin wird eine Reihe von Projekten bezeichnet, welche dazu dienen, die SLB zu modernisieren. Die Arbeitsgruppe wurde dabei von der angesehenen Beratungsfirma Bureau van Dijk und dem international tätigen Bibliotheksexperten Maurice Line beraten.

Dieser Bericht wurde im März 1991 vom Vorsteher des EDI gutgeheissen und anschliessend dem Bundesrat unterbreitet. Am 17. April 1991 haben wir vom Bericht Kenntnis genommen und dem EDI den Auftrag erteilt, eine Botschaft zuhanden der eidgenössischen Räte über die Reorganisation der SLB auszuarbeiten.

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Eine neue Landesbibliothek

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Grundzüge einer modernen Landesbibliothek

Die gesellschaftlichen, insbesondere die wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg hatten auch auf das Bibliothekswesen tiefgreifende Auswirkungen. Die Sammel- und Vermittlungstätigkeit ebenso wie die Dienstleistungen, welche moderne Bibliotheken zu erbringen haben, müssen diesen Gegebenheiten stets angepasst werden. Auch in anderen europäischen Ländern (z. B. Dänemark, Frankreich, Finnland und Spanien) wird heute die Frage nach den Aufgaben einer modernen Nationalbibliothek neu gestellt. Verschiedene Nationalbibliotheken wie die Library of Congress in Washington oder die Koninklijke Bibliotheek in Den Haag wurden in den letzten Jahren umfassend reorganisiert. In Frankreich wird eine neue Nationalbibliothek gebaut, die Bibliothèque de France in Paris, und für die British National Library in London wird ebenfalls ein Neubau erstellt. Automatisierungsvorhaben sind zurzeit in den Nationalbibliotheken in Finnland (Helsinki University Library) und in Deutschland (Deutsche Bibliothek in Frankfurt, Deutsche Bücherei in Leipzig) im Gange. Nicht zuletzt wegen des stärkeren Zusammenwachsens in Europa auf politischer und wirtschaftlicher Ebene ist auch die Schweiz gefordert, zu Fragen nach den Aufgaben und der Bedeutung ihrer Landesbibliothek Stellung zu beziehen.

Eine Landesbibliothek nach internationalem Muster ist ein kulturpolitisches Instrument ersten Ranges, eine Einrichtung für das breite Publikum wie für Spezialistinnen und Spezialisten aus Lehre und Forschung. Sie soll den Zwecken von Bildung und Wissenschaft dienen und unterschiedliche Bedürfnisse befriedigen können.

Die Definition einer Nationalbibliothek richtet sich individuell nach den Informationsbedürfnissen eines Landes. Sie sollte sich aber vor allem an drei Prinzipien orientieren: Die Bibliothek muss eine effiziente Literaturversorgung bieten, nach ökonomischen Gesichtspunkten organisiert sein und in ihren Strukturen so flexibel gestaltet werden, dass sie den heutigen wie den zukünftigen Bedürfnissen genügen kann. ' 1448

Vor diesem Hintergrund hat die mit der vorliegenden Botschaft begründete und skizzierte Reorganisation der SLB das Ziel, die Schweizerische Landesbibliothek nach internationalem Vorbild neu zu gestalten. Ein vielfältiges und grosszügiges Angebot soll sie zu einem leistungsfähigen Kommunikationszentrum werden lassen.

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Das Konzept der neuen Landesbibliothek

In der Schweiz ist heute bereits ein dichtes Netz leistungsfähiger Bibliotheken vorhanden. Vor allem die Universitätsbibliotheken wurden in den letzten Jahren modernisiert und automatisiert; diese Entwicklung ist jedoch an der Landesbibliothek vorbeigegangen. Während also eine flächendeckende Literaturversorgung in der Schweiz durchaus gewährleistet ist, kann die Landesbibliothek als nationale Einrichtung aus den oben dargestellten Gründen ihre Aufgaben nur noch bedingt wahrnehmen. Die Landesbibliothek, immer noch ausschliesslich mit der Wahrnehmung traditioneller Bibliotheksaufgaben beschäftigt, wird den heutigen Anforderungen und Informationsbedürfnissen nicht mehr gerecht.

Zusätzlich zu den traditionellen Aufgaben - dem Sammeln, Aufbewahren und Erschliessen von Literatur aus dem Land und über das Land - hat die Landesbibliothek künftig verstärkt am landesweiten, internationalen und interdisziplinären Kommunikationsprozess teilzunehmen. Insbesondere wird die Landesbibliothek heute mit neuen Kommunikationsmöglichkeiten und sich schnell entwickelnden Informationstechnologien konfrontiert: - Neue Medien und Speichertechnologien wie Video und optische Speicherplatten, ferner neue Kommunikationstechniken wie Telefax oder Videotext werden das Verwalten, Vermitteln und Verteilen von Informationen grundlegend verändern. In Bibliotheken bedingt dies neue Benutzungsformen und andere Arbeitstechniken.

- Der Einsatz von Telekommunikationstechnik liefert verbesserte Möglichkeiten zur Kooperation zwischen Bibliotheken, d. h. Verbesserungen für den Benutzer in der Literatur- und Informationsversorgung.

- Literaturbestände vor allem aus der Zeit nach 1800 sind durch Papierzerfall akut gefährdet. Dies verlangt den Einsatz von Verfahren zur Massenentsäuerung, um so den Abbau der Papierfasern zu stoppen. Hier muss die Planung landesweit koordiniert und müssen auch neue Einrichtungen geschaffen werden.

Diese Entwicklungen betreffen natürlich alle Bibliotheken in der Schweiz. Von der Landesbibliothek als zentraler Einrichtung wird diesbezüglich jedoch ein verstärkter Einsatz in der Planung und der Entwicklung von neuen Formen der nationalen Zusammenarbeit erwartet. Als einzige Einrichtung in der Schweiz ist die Bibliothek spezialisiert auf Informationen über die Schweiz, welche entweder sonst gar nicht gesammelt
werden oder nur schwer zugänglich sind. Die Landesbibliothek soll mittels eines Modells der Aufgabenteilung und Kooperation mit Bibliotheken und anderen Institutionen an der Entwicklung und Verbesserung der Informationsversorgung in der Schweiz arbeiten. Voraussetzung 1449

dafür ist eine umfassende Reorganisation der SLB, wofür ein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht.

Die Landesbibliothek soll mit Hilfe der oben genannten neuen Technologien den Zugang zu Informationen aus der und über die Schweiz besser und einfacher ermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es unbedingt erforderlich, das Dienstleistungsangebot zu erweitern und den Auskunftsdienst auszubauen.

Der bibliographische Service der Bibliothek, die Erstellung der Nationalbibliographie, soll mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung effizienter und gleichzeitig verbessert in den Nutzungsmöglichkeiten werden. Ausserdem fehlt in der Schweiz ein bibliotheks- und informationswissenschaftliches Zentrum.

Da eine solche Stelle nur auf nationaler Ebene betrieben werden kann, bietet sich ihre Einrichtung in der Landesbibliothek, gedacht als Planungs- und Entwicklungszentrum für angewandte bibliotheks- und informationswissenschaftliche Forschung, geradezu an.

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Die Schweizerische Landesbibliothek: ein landeskundliches Dienstleistungszentrum

Um die SLB zu einem effizienten Dienstleistungszentrum auszugestalten, gilt es, ihren Sammelauftrag und ihre Informationstätigkeit zeitgemäss zu formulieren und für künftige Entwicklungen offenzuhalten. Insbesondere ist der Sammelauftrag auf alle Informationsträger zu erweitern. Ferner ist die Landesbibliothek zu einem eigentlichen Informationszentrum auszubauen, das bedürfnisgerechte Dienstleistungen und Beratungen anbieten kann. Dies wurde bereits im Bericht der Eidgenössischen Kommission für wissenschaftliche Information (CIS) vom 14. Dezember 1988 gefordert. Die SLB soll zu einer offenen Bibliothek werden, die in den umfassenden Kommunikationsprozess von Wirtschaft und Wissenschaft, Lehre und Forschung einbezogen ist.

Die Sonder- und Spezialsammlungen der Bibliothek, wie z. B. die Zeitungssammlung, die Plakatsammlung, die bedeutende Photosammlung (Porträts von Schweizer Persönlichkeiten) usw., sollen im Hinblick auf eine systematische Koordination und Kooperation mit vergleichbaren Sammlungen des Bundes (z. B. Bundesarchiv, Eidgenössisches Archiv für Denkmalpflege usw.) überprüft sowie besser erschlossen und aufbewahrt werden. Die Koordination erfolgt auf betrieblicher Ebene. Anpassungen mit Kostenfolgen für andere Bundesstellen sind nicht vorgesehen. Gleiches gilt für die Nachlässe im Schweizerischen Literaturarchiv. Hier ist der Einsatz von modernen Technologien wie Mikrofilm und (Optischen Speicherungsmöglichkeiten vorgesehen.

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Parlamentarische Vorstösse

Zunächst möchten wir auch an dieser Stelle auf die Interpellation Mühlemann zur Reorganisation der SLB vom 21. März 1990 hinweisen, in deren schriftlicher Beantwortung wir verschiedene in dieser Botschaft aufgezeigte Vorhaben erwähnten (vgl. oben Ziffer 13).

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Zwei überwiesene parlamentarische Vorstösse befassen sich ausserdem indirekt mit der in der vorliegenden Botschaft angesprochenen Thematik. Die mit der Reorganisation der SLB angestrebten Zielsetzungen tragen ihnen in mancher Hinsicht Rechnung. Es handelt sich um - das Postulat Onken vom 16. März 1988 (88.405, S 16. Juni 88), in dem der Bundesrat um eine Verbesserung im Bereich der Kulturinformation ersucht wird; - das Postulat Zentrale Phono- und Videothek vom 5. Oktober 1989 (basierend auf .einer Motion der Kommission des Nationalrates vom 10. April 1989), in dem der Bundesrat eingeladen wird, Lösungen für die Errichtung einer zentralen Phono- und Videothek im Rahmen bestehender oder neuer Institute zu suchen. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Direktors der SLB prüft die verschiedenen Möglichkeiten.

Die Anliegen dieser Vorstösse werden bei der Reorganisation soweit möglich berücksichtigt.

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Konsultationen

Die Totalrevision des SLB-Gesetzes und den Kommentar haben wir im Sinne des Vorverfahrens verschiedenen Organisationen zur Stellungnahme unterbreitet. Das Reorganisationskonzept ist ausserdem vom Direktor der SLB in der landesweit verbreiteten Fachzeitschrift ARBIDO-Revue 2/1991 vorgestellt worden. Folgende Gremien haben sich an der Konsultation beteiligt: - Schweizerische Bibliothekskommission; - Info 2000 (informelles Gremium der Bibliotheksleiter der wichtigsten, vor allem kantonalen Bibliotheken); - Konsultative Konferenz der direkt betroffenen Institutionen und Kreise am 14. August 1991 (Vertreter der Hochschulkonferenz, der Eidgenössische Kommission für wissenschaftliche Information, Schriftstellerorganisationen, Bibliothekare, Vertreter der Urheberrechtsorganisationen und der SRG; weitere Organisationen haben sich schriftlich geäussert).

Die Befragungen brachten ein durchwegs positives Ergebnis. Die Beteiligten sprachen sich grundsätzlich für die vorgesehenen Massnahmen und deren Stossrichtung aus. Die zahlreichen Vorschläge und Anregungen sind soweit als möglich berücksichtigt worden. In den konsultierten Gremien sind praktisch alle Kantone und Regionen repräsentiert.

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Réorganisations- und bauliche Massnahmen Reorganisationsmassnahnien

Im Folgenden werden die Reorganisationsmassnahnien geschrieben, welche im einzelnen notwendig sind, um der Landesbibliothek das Profil zu geben und die Mittel zu verschaffen, auch in Zukunft unser kulturelles Gedächtnis zu erhalten und aktiv der Gesellschaft verfügbar zu machen. Die Berechnungen der finanziellen und personellen Auswirkungen einer Reorganisation der Landesbiblio-

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thek basieren auf dem Budget und dem Personalbestand von 1991. Die hier vorgeschlagenen Massnahmen sind für einen Zeitraum von vier Jahren vorgesehen. In dieser Periode sollen die wichtigsten Verbesserungen und Anpassungen vorgenommen werden. Der Koordinationsbedarf mit anderen Bibliotheken macht es unbedingt erforderlich, dass die Reorganisation in einem bestimmten Zeitrahmen erfolgt.

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Totalrevision des Bundesgesetzes von 1911

Das Bundesgesetz vom 29. September 1911 betreffend die Schweizerische Landesbibliothek (Landesbibliotheksgesetz, SLBG, SR 432.21) hält für die Tätigkeit und Funktion der Landesbibliothek in abschliessender Weise allein einen engen Begriff der «Helvetica» fest und beschränkt ihn auf Presse- und Druckerzeugnisse sowie auf Papier als alleinigen Informationsträger. Ebenso sind die Zusammenarbeitsbestrebungen nur wenig konturiert. Des weiteren entsprechen die organisatorischen Vorschriften nicht der heutigen Verwaltungsorganisation und Verwaltungsführung und bedürfen dringend der Anpassung an das geltende Recht. Um auf künftige Entwicklungen angewendet werden zu können, ist das Gesetz offen und flexibel zu gestalten. Als wichtige Voraussetzung für die angestrebte umfassende Reorganisation der Landesbibliothek ist daher eine Totalrevision des SLB-Gesetzes erforderlich. Sie soll der SLB als Institution ermöglichen, sich durch entsprechende organisatorische Bestimmungen neuen Erfordernissen anzupassen.

Für die Erfüllung ihrer Aufgabe verfügen alle Nationalbibliotheken der Nachbarländer der Schweiz über ein sogenanntes Dépôt légal, d. h. die Verleger und die Hersteller von Informationsträgern sind zur unentgeltlichen Abgabe meist mehrerer Exemplare der von ihnen verlegten oder hergestellten Werke und Informationsträger an die Nationalbibliothek verpflichtet. Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist es nicht möglich, für die schweizerische Landesbibliothek ebenfalls ein Dépôt légal einzuführen, da eine sogenannte Eingriffskompetenz im Bereich der Kultur für den Bund nicht gegeben ist.

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Neugestaltung des Sammelaufträges und der Dienstleistungen

212.1

Sammeln und Erschliessen der Literatur über die Schweiz

Die Entwicklung eines Landes wird dokumentiert in dem Schrifttum über seine Bewohner und ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebensverhältnisse. Es ist daher eine selbstverständliche Aufgabe einer Nationalbibliothek, dieses Schrifttum zu sammeln, darüber zu informieren und es allen Interessierten zur Verfügung zu stellen.

Der Sammelauftrag der Landesbibliothek beinhaltet jedoch nicht nur das gedruckte Schrifttum; er umfasst auch neue Publikationsformen wie Compact Dises oder interaktive Bildplatten. Diese Informationsträger müssen künftig ebenfalls systematisch gesammelt werden. Nur so wird gewährleistet, dass sie späteren Generationen zur Verfügung stehen und sich die Entwicklung der 1452

Schweiz und deren Identität in den Sammlungen der Landesbibliothek widerspiegeln kann. Für die Erwerbung und Verzeichnung dieser Literatur entstehen Kosten.

Eine dem Sammelauftrag entsprechende umfassende Erwerbung der Informationsträger ist ferner sehr personalintensiv. Vor allem die wertvolle sogenannte «graue» Literatur (Vereinsschriften, Flugblätter usw.) erfordert einen relativ hohen Ermittlungsaufwand. Bisher konnte dieser Sammelauftrag aus Mangel an Stellen nicht vollständig erfüllt werden. Entsprechend lückenhaft erfolgt die Erwerbung. Für die Erwerbung und die technische Buchbearbeitung ergibt sich somit ein minimaler zusätzlicher Personalbedarf von mindestens zwei Stellen.

,, 212.2

Weiterführung und Modernisierung der Nationalbibliographie

Seit 1901 publiziert die Landesbibliothek die schweizerische Nationalbibliographie, ein wichtiges Referenzwerk schweizerischer Verlagsproduktion. Bis heute wird diese Bibliographie in gedruckter Form veröffentlicht. Um den Ansprüchen an Aktualität sowie verbesserter Qualität und neuen Zugriffsmöglichkeiten genügen ,zu können, soll diese Bibliographie auch als elektronische Datenbank zugänglich sein und auf modernen Informationsträgern publiziert werden. Wie bereits die deutsche und französische Nationalbibliographie soll auch die schweizerische auf einer optischen Speicherplatte, einer CD-ROM-Disk, erscheinen. Eine solche digitale Speicherplatte bietet neue Möglichkeiten der Literaturrecherche, wie z. B. Begriffskombinationen bei inhaltlicher Suche oder sogenanntes «downloading» von Titelaufnahmen, d. h. das Kopieren von Suchergebnissen auf Disketten. Andere Bibliotheken könnten in Zukunft bibliographische Angaben von einer CD-ROM-Nationalbibliographie in ihre eigenen EDV-Systeme übernehmen und sich so einen Teil der aufwendigen Arbeit des Katalogisierens sparen. Die Landesbibliothek würde damit eine neue Serviceleistung für andere Schweizer Bibliotheken anbieten und .gleichzeitig dem Endbenutzer das Auffinden von Schweizer Publikationen bedeutend erleichtern.

Soll die unbestritten notwendige Produktion einer Schweizer Nationalbibliographie gewährleistet bleiben, so sind umgehend finanzielle und personelle Massnahmen zu ergreifen.

In den Jahresbänden der Schweizer Nationalbibliographie werden durchschnittlich etwa 20 000 Titel verzeichnet. Um diese Titel auf einer vierteljährlich erscheinenden CD-ROM-Disk zu produzieren, wird ein einmaliger Betrag von 100 000 Franken benötigt.

Für Erwerbung und technische Buchbearbeitung, für Katalogisierung und'vor allem für eine neugestaltete inhaltliche Erschliessung entsteht ein Mehrbedarf von insgesamt acht Stellen. Mit diesen zusätzlichen Kapazitäten sollen künftig auch Normdateien (Schlagwortnormdatei, Körperschaftsdatei, Personennamendatei) angelegt : und unterhalten werden. Eine Aufstockung in diesem Bereich wird auch für die interne Abwicklung des Projektes Retrospektive Katalogisierung nötig (vgl. Ziffer 215.1). Für das Sammeln und Auswerten spezieller Literatur, vornehmlich bibliographisch unselbständiger Literatur wie Zeitschriften1453

aufsätze, und für die Datenerfassung werden neben freien Mitarbeitern Fachreferenten benötigt. Hier besteht ein Bedarf von zusätzlich zwei Stellen.

Die Katalogisierung wird, auch wenn die Landesbibliothek in Zukunft an einer kooperativen Verbundkatalogisierung teilnehmen würde, zwangsläufig sehr aufwendig sein. Die Landesbibliothek wird über einen Katalogisierungsverbund relativ wenige Titelaufnahmen abrufen können, da der grossie Teil der Titel nur oder vor allem zuerst von der SLB erworben wird.

Wie erwähnt, ist die Landesbibliothek häufig die einzige Bibliothek, welche die in der Schweiz publizierte sogenannte «graue» Literatur besitzt und sie öffentlich zugänglich macht. Da diese für die Forschung äusserst wertvoll ist, kann man davon ausgehen, dass die verbesserten Zugriffsmöglichkeiten auf diese Informationen mittels eines EDV-Systems die Benutzung der Bibliothek ansteigen lässt. Dies bedingt einen stärkeren Personaleinsatz in der Benutzerbetreuung und bei der Ausleihe an andere Bibliotheken. Es ergibt sich daher ein weiterer zusätzlicher Personalbedarf von einer Stelle.

212.3

Aufbau eines Informationszentrums

Der Schweizerische Gesamtkatalog, der dem Fernleihverkehr zwischen Schweizer Bibliotheken dient, soll umgestaltet werden. Der heute auf den Bestandesnachweis von Büchern und Zeitschriften in anderen Schweizer Bibliotheken ausgerichtete Bereich soll im Sinne eines Informationsvermittlungszentrums ausgeweitet werden. Die Daten des Gesamtkatalogs, ein in der Schweiz einmaliges Informationspotential, sollen mit Hilfe externer Datenbanken in eine elektronische Form überführt werden. Was sich heute bereits in den Bereichen Medizin und Naturwissenschaften abzeichnet, dass nämlich Informationen immer mehr auf dem Wege der Telekommunikation vermittelt werden, wird auch für die Geisteswissenschaften in den nächsten Jahrzehnten zunehmend Wichtigkeit erhalten. Zusätzlich zum Standortnachweis für ausländische Werke in Schweizer Bibliotheken soll ein Informationszentrum aufgebaut werden, welches als Drehscheibe Informationen aus und über die Schweiz beschafft.

Ein erster Schritt zu einem solchen Informationszentrum ist die Installation eines CD-ROM-Netzes, über welches der Zugriff auf eine Vielzahl von Datenbanken möglich ist. Über CD-ROM-Datenbanken können Recherchen gemacht werden, ohne dass die sonst hohen Online-Kosten entstehen. Bibliotheksbenutzer verlangen vermehrt den Zugriff zu Informationen direkt von ihrem Computer zu Hause, vom Schreibtisch aus. Es ist daher vorgesehen, in einem weiteren Schritt ein solches Netz auszubauen und externen Benutzern einen direkten Zugriff zu ermöglichen.

Des weiteren soll ein Auskunftsdienst (per Telefon, Fax und Telekommunikation) Literaturrecherchen für Benutzer durchführen, zu aktuellen Schweizer Themen informieren und Datenbankabfragen anbieten. Kopien aus den eigenen Beständen der Bibliothek sollten in der Zukunft mittels Telekommunikation und Computer direkt vermittelt werden.

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Aufgabe der Landesbibliothek ist auch das Bereitstellen und der Aufbau von Datenbanken, für die es in der Schweiz ein kulturpolitisches Interesse, aber keinen kommerziellen Anbieter gibt.

In der Zukunft soll eine verbesserte Zusammenarbeit mit den anderen kulturellen Institutionen in der Schweiz erfolgen. Die Landesbibliothek als Informationsvermittlungsstelle hat hier eine besondere Verantwortung. Sie soll als Auskunftsdrehscheibe für alle Tätigkeiten im Kulturbereich dienen und deren Produkte wie Datenbanken und Veröffentlichungen der Allgemeinheit zugänglich machen.

Dieser Bereich soll zu diesem Zweck mit drei zusätzlichen Stellen besetzt werden.

Die Datenübernahmekosten für den Gesamtkatalog sind mit rund 2,6 Millionen Franken anzusetzen. Ein jährliches Budget von 610000 Franken soll es diesem Bereich ermöglichen, Wissenschaft und Kulturschaffenden des Landes einen neuen, in der Schweiz einzigartigen «Schweizer Infoservice» zu bieten.

212.4

Spezialsammlungen, Graphische Sammlung und Altbestände

Die SLB besitzt wertvolle Spezialsammlungen wie z.B. die in Ziffer 153 erwähnte Photosammlung, eine Sammlung über Zensurliteratur oder Typoskripte von Radionächfichten. Ebenfalls von grosser Bedeutung für die Wissenschaft sind auch die Altbestände der SLB. Diese Altbestände, d. h. Literatur vor 1848 und die Bestände der Graphischen Sammlung, z.B. die Plakatsammlung, sind nicht nur in einem schlechten Zustand, sondern sind auch unzugänglich aufbewahrt.

Es gilt, diese Bestände zu erhalten und zugleich in einem ihrer Bedeutung angemessenen Ausmass für die Benutzung verfügbar zu machen.

Zur besseren Nutzbarmachung der wertvollen Sondersammlungen ist geplant, sie langfristig auf andere Medien zu übertragen (vor allem Mikrofilm und optische Platten). So entstehen neue Zugriffs- und Verarbeitungsmöglichkeiten für die Wissenschaft, und die Originale müssen nur noch in Ausnahmefällen direkt konsultiert werden und lassen sich sicherer aufbewahren. Diese Sonderaufgaben haben Projektcharakter. Spezialisten des neu einzurichtenden Planungsund Entwicklungszentrums (vgl. Ziffer 216) werden an entsprechenden Projekten arbeiten, einige davon sind zum Teil bereits im Planungsstadiüm.

Folgende Aufgaben sind zu nennen: - Die Erschliessung der Altbestände und Sondersammlungen, (z. B. Graphik, audiovisuelle Medien, Musik) soll über das gleiche EDV-System erfolgen, mit dem der übrige Bibliotheksbetrieb arbeitet. So wird eine vielschichtige EDV-Umgebung verhindert und die Benutzung einfach und transparent gehalten. Mit einem solchen System soll es in Zukunft auch möglich sein, für bestimmte Werke einen Volltextzugriff zu bieten.

- Insgesamt muss die Überführung von stark gefährdeten Beständen in Mikroform ausgeweitet werden. Massnahmen zur Konservierung werden von einem Bestandserhaltungsspezialisten durchgeführt werden. Restaurierungen sollen 1455

in beschränktem Umfang selber vorgenommen, grössere Aufträge weiterhin nach aussen gegeben werden.

Für die laufende Aufgabenerfüllung (Katalogisieren usw.) werden zusätzlich vier Stellen benötigt.

Für die Digitalisierung bestimmter Sammlungen im Rahmen des Forschungszentrums (vgl. Ziffer 216) ist ein einmaliger Betrag von 2 Millionen Franken erforderlich.

Zusätzlich entstehen für die Verfilmung Kosten von 700 000 Franken. Weitere Projektmittel sind für die Restaurierung der Altbestände einzusetzen. Aussagen über die Höhe dieser Kosten sind erst nach erfolgter Erhebung des Schadensumfangs möglich.

212.5

Schweizerisches Literaturarchiv

Das Sammeln von Nachlässen von Schriftstellern und Persönlichkeiten mit landesweiter Bedeutung ist eine genuine Aufgabe von Nationalbibliotheken. Bereits im Eröffnungsjahr 1895 wurde der SLB der Nachlass des Berner Mathematikers Ludwig Schläfli geschenkt. 1989 verfügte die SLB über 40 grössere handschriftliche Nachlässe, Teilnachlässe und Sammlungen, darunter von international bedeutenden Autoren wie Biaise Cendrars, Hermann Hesse, Rainer Maria Rilke und Carl Spitteler. Auf diesen Beständen konnte das Schweizerische Literaturarchiv (SLA) aufbauen, dessen Gründung durch die Schenkung des Nachlasses von Friedrich Dürrenmatt veranlasst wurde. In dem am 27. Juni 1989 von Friedrich Dürrenmatt und dem Vorsteher des EDI unterzeichneten Erbvertrag wurde das Ziel festgehalten, den literarischen Nachlass Dürrenmatts «im Rahmen eines von der Eidgenossenschaft zu gründenden und getragenen Schweizerischen Literaturarchivs als Ganzes zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen». Das nach kurzer Vorbereitungszeit Anfang 1991 innerhalb der Landesbibliothek eröffnete Schweizerische Literaturarchiv baut die Bestände systematisch weiter aus, wobei als wichtigste Kriterien die Berücksichtigung der vier Landessprachen und die nationale Ausstrahlung eines Autors oder einer Autorin gelten. Das Archiv sieht es als Aufgabe, Initiativen zu ergreifen, um bei drohenden Verkäufen ins Ausland die Abwanderung von Kulturgut zu verhindern. Die Nachlässe sollen mit dem gleichen Bibliothekssystem zugänglich gemacht werden, welches für die übrigen Bereiche der Bibliothek gewählt werden wird. In der Zukunft soll es auch möglich gemacht werden, einzelne, wertvolle Nachlässe direkt über einen Computerbildschirm zu konsultieren. Damit kann verhindert werden, dass die wertvollen Originale herausgegeben werden müssen.

Für die Bearbeitung der Nachlässe sind wie bei der Gründung geplant, zusätzlich vier Stellen erforderlich.

213

Restaurierung und Bestandserhaltung

Praktisch sämtliche Buchbestände der Bibliothek sind akut vom Zerfall bedroht. Das säurehaltige Papier, welches seit Beginn des 19. Jahrhunderts bei der 1456

Buchproduktion verwendet wird, löst sich nach etwa 80 Jahren auf, die Bücher «verbrennen»; und zerfallen zu Staub. Die Bestände der Landesbibliothek konzentrieren sich vor allem auf neuere Literatur seit 1848. Wenn nicht umgehend Massnahmen zur Entsäuerung der Sammlungen unternommen werden, kann der Archivierungsauftrag nicht mehr gewährleistet werden. Die Schweizer Buchproduktion, ein wertvolles Kulturgut, würde nachkommenden Generationen nicht mehr zur Verfügung stehen. Wir haben die kulturelle Verpflichtung und gesellschaftliche Verantwortung, alles zu unternehmen, damit wir unseren Nachkommen unsere Schriftkultur als bedeutsamen Teil unseres nationalen kulturellen Erbes weitergeben können.

Chemische Prozesse machen es heute möglich, diesen Zerfall wenn nicht zu eliminieren, so zumindest zu stoppen. Mittels Entsäuerungsanlagen kann ein Puffer in das Papier eingebaut werden, welcher dessen Lebensdauer um etwa 100 Jahre verlängert.

Das Bundesarchiv plant zusammen mit der Landesbibliothek die Erstellung einer Anlage zur Massenkonservierüng von Büchern und Archivalien. Diese Anlage würde es der SLB ermöglichen, ihre Buchbestände effektiv und kostengünstig zu entsäuern und somit dauerhaft zu konservieren. Die Vorabklärungen und die Systemevaluation sind im Gang. Das Projekt wurde zuhanden der Zentralen Investitionsplanung angemeldet. Der Projektierungskredit wird voraussichtlich im Frühjahr 1992 beantragt, die Botschaft und der Antrag an die eid; genössischen Räte erfolgen voraussichtlich 1993.

Gleichzeitig sollen Anstrengungen vorangetrieben werden, um Druckwerke, wie z. B. Zeitungen, welche nicht unbedingt im Original erhalten werden müssen, auf andere, moderne Informationsträger zu übertragen. Ein Mikroverfilmurigsprojekt und ein Projekt zur optischen Speicherung von Informationen ist geplant. Es soll ein nationales Projekt für die Mikroverfilmung von Schweizer Zeitungen gestartet werden.

Nicht nur Papier ist vom Zerfall bedroht, sondern auch andere Träger von analoger Information wie beispielsweise Videobänder. Auch sie sind von begrenzter Haltbarkeit. Jedes Kopieren dieser Träger führt in der Regel zu einem Informationsverlust. Dies ist bei Informationen in digitaler Form nicht der Fall.

Diese können ohne Qualitätsverlust umkopiert werden. Es gilt, ein Konzept für die Überwachung von
Informationsträgern zu entwickeln und diese vor der Auflösung des Materials umzukopieren.

Obwohl das Problem des Papierzerfalls schon seit langem bekannt ist und Bibliothekeh seit Jahren darauf aufmerksam machen, wurde bis heute in der Schweiz in dieser Hinsicht wenig unternommen. Aus diesem Grunde soll für die SLB eine Fachperson gefunden werden, welche innerhalb der Bibliothek für die Erhaltung, richtige Behandlung und Aufbewahrung der Bestände verantwortlich ist. Die Landesbibliothek wird somit zu einer der ersten Bibliotheken in der Schweiz werden, welche diesem Missstand Rechnung trägt und aktiv an dessen Beseitigung arbeitet.

Damit die gedruckten Werke aufbewahrt werden können und auf Dauer benutzbar bleiben, müssen sie einen haltbaren Einband bekommen. Nur etwa ein Drittel der Veröffentlichungen wird von den Verlagen in dauerhaftem Einband

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geliefert. Rund 16 000 Bände müssen jährlich neu gebunden oder broschiert werden. Die zusätzlich dafür notwendigen Mittel belaufen sich auf 100000 Franken jährlich.

Die genauen Sachkosten für die Massenentsäuerung lassen sich erst dann zuverlässig bestimmen, wenn eine genaue Untersuchung der Bestände stattgefunden hat und die Projektkosten präzise definiert sind. Bereits jetzt lässt sich jedoch sagen, dass voraussichtlich Kosten in Höhe von mehreren Millionen Franken zur Sicherung des schweizerischen Schrifttums entstehen werden.

In diesem Bereich sind insgesamt zwei neue Stellen zu schaffen.

214

Automatisierung

Sämtliche Arbeitsvorgänge in der Bibliothek werden nach wie vor manuell abgewickelt. Dies hat zur Folge, dass Arbeiten ineffizient und in mühsamen Doppelspurigkeiten durchgeführt werden. Für den Benutzer ist der Zugriff auf die Sammlungen nur über einen Zettelkatalog möglich. Im Laufe der Jahre ist die Bibliothek durch diese manuelle Arbeit in einen grossen Katalogisierungsrückstand geraten, und viel wertvolles Material ist für den Benutzer nur noch sehr unzureichend zugänglich. Insbesondere der sachliche Zugriff auf die Sammlungen ist ungenügend. In einem Zettelkatalog kann man beispielsweise nicht mit Begriffskombinationen recherchieren, eine Anforderung an einen Katalog, welche aber von seilen der Benutzer heute selbstverständlich gestellt wird.

Die Installierung eines integrierten Bibliothekssystems soll diesem Missstand Abhilfe leisten. Ein integriertes Bibliothekssystem automatisiert die Arbeitsvorgänge in einer Bibliothek. Dies bedeutet, dass in folgenden Bereichen in der Zukunft mit EDV gearbeitet werden wird: Erwerbung, Katalogisierung, Ausleihe, Zeitschriftenkontrolle, Benutzung.

Für den Benutzer zeigen sich die Vorteile eines solchen Systems insbesondere im sogenannten OPAC (Online Public Access Catalog) Modul, das den traditionellen Zettelkatalog ablöst: Der Benutzer kann die Bestände der Bibliothek über einen Computerbildschirm selber abfragen und automatisch bestellen.

Um der besonderen Sprachsituation in der Schweiz gerecht zu werden, möchte die Landesbibliothek über dieses System einen viersprachigen Sachzugriff (deutsch, französisch, italienisch und englisch) zu ihren Sammlungen anbieten.

Nur ein EDV-System erlaubt eine solche Sacherschliessung.

Um zukunftsorientiert arbeiten zu können, plant die Landesbibliothek, ein System der nächsten Generation zu installieren. Mit einem solchen System soll es der Bibliothek ermöglicht werden, über die Grenzen der heutigen Informationsvermittlung hinausgehen können. Die Entwicklung im Bibliotheks- und Informationswesen zeigt beispielsweise, dass die Forderungen der Benutzer nach direktem Zugriff zur Information bereits vielfach aufgenommen wurden und einige Systeme heute schon den Zugriff zu Inhaltsverzeichnissen von Büchern und nicht nur zu einem Titel anbieten. Des weiteren können Bibliothekssysteme Volltexte, graphische Daten (Bilder, Fotos u. ä.) und Tondokumente verarbeiten.

1458

Die Landesbibliothek muss diese Möglichkeiten ebenfalls sinnvoll anwenden.

Nur so können auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten diese Informationen effizient, kostengünstig und mit hoher Qualität vermittelt werden. Der direkte Zugriff auf Texte, Bild- und Tondokumente soll per Computerbildschirm möglich sein. Vor allem im Bild- und Tonbereich wird diese Arbeit selbstverständlich in Zusammenarbeit mit Institutionen wie der Landesphonothek oder der Cinémathèque vorgenommen werden. Projekte in diesem Zusammenhang sind geplant. Die Katalogisierung und die Fernleihe im Verbund wird in einem solchen Gesamtsystem machbar sein.

Selbstverständlich wird eine weitere Anforderung an das von der Bibliothek zu wählende System sein, dass es in einem Netz eingesetzt werden kann. Dadurch wird die Landesbibliothek in ihrer Entwicklung flexibel und offen für zukünftige Entwicklungen im Schweizer Bibliotheksbereich. Ein weiteres, wichtiges Kriterium ist, däss das System für den Datenimport und -export mit internationalen Standards arbeitet. Auf eine Ausrichtung an Standards wird natürlich nicht nur im bibliothekarischen Bereich (z. B. die Verwendung eines MARCFormates) Wert gelegt, sondern es ist unabdingbar, dass EDV-Standards wie X/Open berücksichtigt werden.

Wie oben erwähnt, wird die Automatisierung auch das Schweizerische Literaturarchiv umfassen. Die Nachlässe von Schweizer Schriftstellerinnen und Schriftstellern sollen mit Hilfe der EDV besser erschlossen und der Wissenschaft zugänglich gemacht werden. Wie bei den Sondersammlungen wird so die Einheitlichkeit der EDV-Entwicklung innerhalb der Bibliothek gewährleistet.

Für den Bereich der Informatik sind zusätzlich insgesamt vier Stellen nötig. Kosten von 5 Millionen Franken entstehen für die Installation eines entsprechenden EDV-Systems gemäss Richtofferten.

Die Beschaffung des EDV-Systems erfolgt gemäss GATT-Übereinkommen. Die GATT-Ausschreibung erfolgt nächstens im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). Nach einer Evaluation der Offerten wird das Bundesamt für Kultur dem Departement seinen Vorschlag unterbreiten, das nach den erforderlichen Konsultationen einen vorläufigen Systementscheid treffen wird. Nach einer Testphase soll dann der endgültige Entscheid über ein EDV-System für die SLB getroffen werden. Gleichzeitig mit der GATT-Ausschreibung
wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Informatik (BFI) ein Informatikkonzept erarbeitet. Die Mittel für die erforderlichen Investitionen in das EDV-System werden den Informatikkrediten für die allgemeine Bundesverwaltung belastet.

214.1

Retrospektive Katalogisierung

Der bestehende Zettelkatalog soll innerhalb der nächsten vier Jahre auf EDV übertragen und in das System eingelesen werden, damit danach der Katalog der Bibliothek vollumfänglich über Computerbildschirme abrufbar ist (OPAC).

Eine solche retrospektive Katalogisierung der bibliographischen Titelaufnahmen kann kostengünstig nur_ von einer darauf spezialisierten externen Firma durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang muss der Zettelkatalog mikroverfilmt werden. Dies hat insbesondere auch in Hinsicht auf Sicherheit zu ge1459

schehen. Die Landesbibliothek besitzt nämlich nur für einen Teil des Katalogs eine Sicherheitskopie.

Die Kosten für die retrospektive Katalogisierung und Katalogverfilmung werden sich auf rund 7 Millionen Franken belaufen; die erforderlichen Mittel werden jährlich in den Voranschlag des BAK eingestellt.

215

Ein Planungs- und Entwicklungszentrum in der SLB

Die rasante technische Entwicklung im Informationssektor bringt es mit sich, dass Bibliotheken in Erfüllung ihres Informationsauftrags in zunehmendem Masse neue Technologien anwenden. In der Schweiz hat weder die bibliothekarische Ausbildung, welche auf einem universitären Niveau nicht vorhanden ist, noch die interne Weiterbildung in den Bibliotheken diesem Umstand genügend Rechnung getragen. Eine eigentliche und systematische bibliotheks- und informationswissenschäftliche Forschung existiert in der Schweiz nicht. Um den Anschluss an die internationalen Entwicklungen im Bibliotheks- und Informationssektor nicht zu verpassen, müssen auch in der Schweiz die Forschung und Planung vorangetrieben werden. Es genügt heute nicht mehr, nur grosse Buchbestände in den bibliothekseigenen Magazinen physisch zu besitzen. Gleichzeitig muss der Zugriff auf internationale Datenbanken sichergestellt werden, und vor allem muss der Bibliothekar mit diesen neuen technischen Möglichkeiten umgehen können.

Es ist dringend notwendig, die Anwendung neuer Informationstechnologien auch wissenschaftlich zu untersuchen und gleichzeitig an ihrer Weiterentwicklung mitzuarbeiten. Aus diesem Grunde soll in der Landesbibliothek ein Bereich - im Sinne eines «Schweizerischen Bibliotheksinstituts» - geschaffen werden, der angewandte Forschung betreibt. Dort sollen Informatiker und Bibliothekswissenschafter zusammen an der Entwicklung neuer, für die Schweiz relevanter Bibliotheksapplikationen arbeiten und gleichzeitig mit der Hilfe von Gastwissenschaftern neue Lösungsansätze für eine bessere Informationspräsentation und -Vermittlung erarbeiten. Die Integration neuer Technologien in Bibliotheken erfordert die Mitwirkung von Spezialisten, die auch auf Projektbasis im Zentrum tätig sein sollen.

Für die Schweiz sind in diesem Zusammenhang besonders die Probleme relevant, die sich aus der Mehrsprachigkeit ergeben, etwa die Frage des Zugriffs auf Datenbanken über mehrsprachige Thesauri, die auch im Zuge der europäischen Entwicklung immer wichtiger werden. Die Schweiz sollte hier als viersprachiges Land eine Vorreiterrolle spielen.

Des weiteren ist der Zugriff auf kulturelle Werke, wie Bild- und Tondokumente, in der Schweiz sehr schwierig. Viele sind für die Forschung, da nicht zugänglich, praktisch verloren. Sie sind entweder aufgrund der
unübersehbaren, nicht erschlossenen Masse von Material nicht zugänglich oder werden von den Bibliotheken aufgrund ihres schlechten Zustands unter Verschluss gehalten. Eine Transformation dieses Materials auf neue Informationsträger, wie z. B. optische Platten, würde einen Zugriff auf diese unschätzbaren Informationen ermöglichen, ohne das Original weiter durch Benutzung zu schädigen. Hier ist eine 1460

Forschungsstelle herausgefordert, zweckmässige Anwendungsmöglichkeiten zu finden und zu entwickeln.

Besonders im Hinblick auf die Produktion von bibliographischen Daten auf heuen Trägern wie CD-ROM-Disks müssen auch Bibliotheken mit Marketingkonzepten umgehen können. Das Zentrum soll hier Unterstützung leisten, Konzepte erarbeiten und Schulung anbieten.

Damit Projekte durchgeführt und Forschungsarbeiten vorgenommen werden können, sind vier Stellen für dieses Zentrum vorzusehen. Um es dem Zentrum zu ermöglichen, technisch auf dem neuesten Entwicklungsstand zu bleiben und Projekte durchführen zu können, sind jährlich Mittel in der Höhe von 300 000 Franken bereitzustellen.

22

Bauliche Massnahmen

Zurzeit sind Abklärungen über die bestehenden und noch realisierbaren Raumkapazitäten am Standort Bern-Kirchenfeld im Gange. Die im Rahmen des Sammelauftrags der Landesbibliothek bis im Jahr 2020 (Planungszeitraum) bereitzustellende Magazinfläche zur Aufbewahrung der Medien im Umfang von 125 000 Laufmetern Regalfläche (das entspricht etwa der Autobahn-Distanz Bern-Zürich) bedingt in jedem Fall die Errichtung entsprechender Neubauten.

Die SLBimusste bereits einen Teil ihrer Bestände in die unterirdischen Magazinräume des Bundesarchivs auslagern. Diese Fläche muss ca. 1996/97 freigemacht werden, da das Bundesarchiv diesen Raum selbst beansprucht. Die heutigen Einrichtungen, insbesondere diejenigen für das Publikum, genügen den oben beschriebenen Anforderungen an ein modernes, mediengerechtes Informationszentrum nicht mehr. Somit sind im Zusammenhang mit der Reorganisation der Bibliothek auch im baulichen Bereich längerfristig bedeutende Investitionen notwendig.

Im Anschluss an die Entscheidungen über die strukturellen und betrieblichen Reorganisationen werden wir unverzüglich eine separate Baubotschaft ausarbeiten lassen.

23 231

Die Problematik der Zusammenarbeit zwischen den wissenschaftlichen Bibliotheken auf nationaler Ebene Der heutige Zustand

Die Reorganisation der Schweizerischen Landesbibliothek dient nicht nur ihr allein. Sie muss zusammen mit der Situation der anderen Bibliotheken gesehen werden, und dies vor allem im Hinblick auf die künftige Koordinationsaufgabe der Landesbibliothek. Die Universitätsbibliotheken haben schon frühzeitig die Bedeutung des EDV-Einsatzes für die Rationalisierung der Betriebsabläufe erkannt. So hat besonders die Kantons- und Universitätsbibliothek Lausanne Pionierleistungen bei der Informatisierung mit dem System SIBIL erbracht, das sie seit 1971 entwickelt. Die Automatisierungsvorhaben wurden leider unkoordiniert durchgeführt, und die Bibliotheken zeigten eine Vorliebe für die Verwirk-

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lichung eigener Lösungen. Diese dienten lokalen Bedürfnissen und trugen Synergieeffekten in nationalem Rahmen kaum Rechnung. Vier verschiedene Informatik-Systeme - zwei davon wurden in der Schweiz entwickelt - sind zurzeit in den zehn zentralen Bibliotheken der Hochschulen (wissenschaftliche Bibliotheken) im Gebrauch.

SIBIL, obwohl am Anfang als integriertes internes System konzipiert, verlegte den Schwerpunkt auf die Katalogisierungsfunktion, was ihm im Bereich der Bibliotheksnetze eine Breitenwirkung ermöglichte. Andere Funktionen, etwa die Ausleihe, wurden nicht in genügendem Ausmass entwickelt, so dass schliesslich die «solution composée» (Kombination eines zentralen Systems mit einem Lokalsystem) entstand. SIBIL funktioniert zurzeit an fünf verschiedenen Standorten (Lausanne, Basel, St. Gallen [Vadiana], Montpellier und Luxemburg) mit je einem dazugehörigen Netz. Sämtliche SIBIL benutzenden Bibliotheken sind unter der Bezeichnung REBUS (Réseau des bibliothèques utilisant SIBIL) in einer nicht gewinnorientierten Genossenschaft organisiert. Die Universitätsbibliotheken von Freiburg, Genf, Lausanne und Neuenburg (denen sich inzwischen die Walliser Kantonsbibliothek und die Tessiner Bibliotheken angeschlossen haben) katalogisieren auf dem Rechner des Réseau romand (RERO) mit Standort in Lausanne, während die Bibliotheken von Basel und Bern auf einem in Basel installierten Rechner arbeiten. Das Westschweizer und das Deutschschweizer Netz sind miteinander verbunden, haben sich jedoch in etwas verschiedener Weise entwickelt. Die beiden Datenbanken vereinigen rund 2,2 Millionen Titelaufnahmen. Für die lokalen Funktionen (Erwerbung, Ausleihe, Zeitschriftenkontrolle) verwenden einzelne in REBUS zusammengeschlossenen Institutionen je nach Bibliothek unterschiedliche Lokalsysteme. Andere beabsichtigen deren Einführung. Die Bibliotheken von Bern und Freiburg haben dafür das System DOBIS/LIBIS gewählt, das als Lokalsystem ab 1992 operationeil sein wird. SIBIL, von den meisten Universitätsbibliotheken der Schweiz übernommen, kommt das grosse Verdienst zu, die Zusammenarbeit zwischen diesen auf nationaler Ebene begünstigt zu haben.

ETHICS wurde ab 1980 durch die Bibliothek der ETHZ entwickelt, und zwar auf der Basis von bereits vorhandenen Teilsystemen. Im Unterschied zu SIBIL wird ein kommerzielles
Datenbank-Betriebssystem eingesetzt. Das System wird verwendet in der Bibliothek der EPFL, in verschiedenen ETH-Teilbibliotheken sowie in den Annexanstalten im Rahmen des Verbundes REBETH. Zurzeit enthält die Datenbank etwa 700 000 Titelaufnahmen. Der Bibliothek der ETHZ gelang es, ihre Betriebsabläufe im Sinne erstrangiger Benutzungsdienstleistungen dem System ETHICS anzupassen, insbesondere bei der Ausleihe. Ein gewisser Nachteil von ETHICS liegt heute darin, dass es den internationalen Katalogisierungsstandards nicht in allen Teilen entspricht.

DOBIS/LIBIS wird in der Hochschule St. Gallen für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften benutzt, ebenso von der Hauptbibliothek der Universität ZürichIrchel. Um eine Vervielfachung von Datenbanken zu vermeiden (was die Zusammenarbeit der Universitätsbibliotheken kompliziert), hat das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft verlangt, dass die St. Galler Bibliothek auf ein autonomes DOBIS/LIBIS-System verzichtet und die Katalogisierung durch den An-

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schluss an eines der Deutschschweizer Netze auf einer der SIBIL-Datenbanken vornimmt.

GEAC benutzt die Zentralbibliothek Zürich. Deren Informatisierungsprojekte bildeten noch nicht Gegenstand eines Subventionsbegehrens an den Bund. Der Bund hat ausser ETHICS bisher nur die in Betrieb stehenden SIBIL-Standorte subventioniert. Er beabsichtigt nicht, die Schaffung weiterer Datenbanken finanziell zu unterstützen.

Obwohl im Laufe der letzten Jahre im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bibliotheksnetzen, bedeutende Anstrengungen unternommen worden sind (insbesondere mit der Verknüpfung der Bibliotheksrechner des , Verbundes REBUS Deutschschweiz und des ETHICS-Verbundes), bleibt die Zusammenarbeit zwischen den wissenschaftlichen Bibliotheken ungenügend, weil verschiedene Systeme benutzt werden. Die Vielzahl und die Verschiedenheit der Informatiksysteme verringern die Möglichkeit der wissenschaftlichen Bibliotheken, optimale Leistungen anzubieten. Dieser Zustand bildet ein Hindernis für die Zusammenarbeit auf nationaler Ebene, sowohl für die Benutzer bei der Konsultation der Kataloge als auch für den Austausch von Daten zwischen den Bibliotheken.

Ein weiteres Hindernis für die Zusammenarbeit auf nationaler Ebene ist finanzieller Natur: Die Abfrage von elektronischen Bibliothekskatalogen durch kantons- oder universitätsfremde Benutzer verursacht Kosten, die derzeit niemand übernehmen will. Im Rahmen der von ihnen betriebenen Bibliotheksnetze erwachsen den Universitätsbibliotheken bedeutende Ausgaben. Schon mehrfach sind zu deren Deckung Bundessubventionen verlangt worden. Die bestehenden kantonalen Netze können ohne finanzielle Unterstützung nicht weiter ausgebaut werden, und die Bibliotheken haben zurzeit Schwierigkeiten, einen direkten Zugang zu ihren Katalogen zu ermöglichen. Der öffentliche elektronische Zugang (On-line public access catalogues, OPAC) bildet indessen eine grundlegende Zielsetzung für eine zeitgemässe Informationspolitik. Der OPAC ist in gewissem Ausmass bereits realisiert, doch sollte er weiter geöffnet werden, um die Benutzer in Form einer Fernabfrage die Datenbanken der Bibliotheken oder der bestehenden Bibliotheksnetze konsultieren zu lassen.

Gleiches gilt für die Personalkosten, die eine stets grössere Belastung für die betroffenen Kantone bedeuten. Die
Genossenschaft REBUS verfügt über eine Equipe yon fünf Koordinatoren, zu denen das für den Betrieb der verschiedenen Netze notwendige Personal hinzugezählt werden muss (gesamthaft fünf Stellen). ETHICS seinerseits verfügt für den Betrieb des Systems über sieben Stellen. Bei den REBUS-Netzen sind die Universitätskantone an der Grenze einer für sie tragbaren Finanzierung angelangt.' Der Bund sollte daher die Möglichkeit einer Hilfeleistung an die Kantone durch ein unter seiner Aufsicht stehendes Spezialistengremium und durch eine intensivere Zusammenarbeit mit den bestehenden Equipen prüfen lassen. Der unter Ziffer 215 gemachte Vorschlag zielt in diese Richtung.

1463

32

Zielsetzungen

Um die von der öffentlichen Hand gewährten beträchtlichen Investitionen einträglicher zu gestalten und den Benutzern einen optimalen Service zu bieten, müssen die in den wissenschaftlichen Bibliotheken der Schweiz existierenden Systeme unbedingt einander angepasst werden. Ein besonderes Ziel ist dabei die Verwirklichung des Projektes «Bibliothek Schweiz». Zu diesem Zweck soll ein automatisierter Verbund der wichtigsten Bibliotheken geschaffen werden, der von jedem Ort des Landes aus zugänglich ist. In diesem Zusammenhang ist es nötig, die Installierung eines kohärenten Systems für die Katalogisierung, den Zugriff auf die Kataloge und die Koordination der Erwerbung voranzutreiben. Die längerfristige Strategie besteht in der Übernahme eines einzigen Systems für alle Bibliotheken. Ein solches Vorgehen bedingt die Integrierung bestehender Systeme in ein Einheitssystem, was sich entweder etappenweise oder in einem gemeinsamen Prozess (gleichzeitige Übertragung aller Systeme in ein neues) vollziehen kann. Dieser Prozess sollte bis zum Jahr 2000 abgeschlossen sein. Im Falle von SIBIL müsste das jetzige System mehr oder weniger kurzfristig durch eine neue Lösung ersetzt werden, da es - im Gegensatz zu ETHICS ist es nicht ein integriertes System - bereits vor 20 Jahren entwikkelt worden ist. Ebenso ist längerfristig für ETHICS in seiner heutigen Form, das noch weiterentwickelt wird, eine Ablösung ins Auge zu fassen. Diese Überlegungen zielen dahin, die Entwicklung der schweizerischen Systeme der Bibliotheksautomatisierung aufmerksam, zu verfolgen, ihre eventuellen Grenzen und realen Möglichkeiten eines weiteren Ausbaus zu prüfen und auf diesem Gebiet - auf unser Land bezogen - an der Spitze des Fortschritts zu bleiben.

In diesem Zusammenhangstellt sich die Frage nach der Funktion der Landesbibliothek in einem Globalkonzept auf nationaler Ebene. Es ist kaum zu bestreiten, dass die Landesbibliothek künftig eine Koordinationsaufgabe für die Gesamtheit der schweizerischen Bibliotheken übernehmen sollte. Aus diesem Grund ist die Wahl ihres Informatiksystems von grösster Bedeutung (vgl. dazu Ziffer 215).

Obwohl im jetzigen Zeitpunkt die Wahl eines Einheitssystems noch nicht erfolgt ist, scheint sich eine bestimmte Gesamtkonzeption aufzudrängen. Diese wird zentrale Funktionen mit lokalen Anwendungen verbinden.
Erstere umfassen die zentrale Katalogisierung und einzelne Bereiche der Informationsvermittlung, die heute durch den interbibliothekarischen Leihverkehr wahrgenommen werden. Dank der zentralen Formalkatalogisierung wird in allen angeschlossenen Bibliotheken nach den gleichen kohärenten Regeln katalogisiert. Eine standardisierte und mehrsprachige Sacherschliessung erstreckt sich auf sämtliche Titelaufnahmen. Die Vorteile der Katalogisierung im Verbund, von denen heute schon die regionalen Bibliotheksnetze profitieren, werden sich nach Fertigstellung des Programms auf alle wissenschaftlichen Bibliotheken unseres Landes erstrecken.

Andere Bibliotheksfunktionen werden besser durch Anwendungen abgedeckt, die auf verschiedene Bibliotheken verteilt sind. Es handelt sich dabei um soge-

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nannte Lokalfunktionen, wie beispielsweise die Zeitschriftenkontrolle und die Verwaltung der Benutzerdaten.

Der zentrale Rechner für die Katalogisierung, dessen Standort und Betriebsmodus noch festgelegt werden müssen, wird mit lokalen Rechnern verbunden. Das Ganze bildet ein Netz, das mit zweckentsprechenden Endgeräten für den Zugriff ausgerüstet ist; je nach Bedürfnis werden Bildschirmterminals oder Personalcomputer eingesetzt. Diese Geräte ermöglichen die Konsultation der Kataloge, den Zugriff auf gespeicherte Dokumente, Recherchen in Datenbanken oder bibliotheksinterne Anwendungen.

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Offene Probleme

Die gleichzeitige oder etappenweise Integrierung bestehender Systeme in ein Einheitssystem stellt unter anderem folgende Probleme: Überführung der vorhandenen Daten in das neue System. Absolute Priorität kommt der Sicherung der vorhandenen Daten zu, die eine beträchtliche Investition verkörpern. Hinsichtlich der technischen Probleme dieser Operation bestehen unterschiedliche Meinungen: Ein Teil der Spezialisten vertritt die Ansicht, dass die Fusion der Kataloge mittels Konversionsprogrammen mit relativ geringen Kosten realisiert werden kann, andere jedoch befürchten einen Qualitätsverlust für die einzelnen Titelaufnahmen und einen beträchtlichen Mehraufwand an Arbeit, um dies zu verhindern. Dieses Problem bedarf noch einer vertieften Untersuchung.

Das von der Landesbibliothek zu übernehmende System sollte den Anwendern mit den bestehenden Systemen vergleichbare Leistungen anbieten. Eine Besonderheit von ETHICS besteht etwa in der Integration des Bestellvorgangs in die Katalogabfrage: der Benutzer kann in ein und derselben Operation den Katalog konsultieren und das ihn interessierende Dokument von seinem Arbeitsplatz aus elektronisch bestellen. Die Vorteile bei ,SIBIL liegen im grossen Umfang der Datenbank und in der Qualität des Katalogs sowie in der Fähigkeit, Bibliographien von hohem Standard zu produzieren.

Das in der Schweiz für den Unterhalt und die Weiterentwicklung der bestehenden Systeme zur Verfügung stehende Personal ist ungenügend; Projekte auf nationaler Ebene können mit den beschränkten Personalressourcen in den verschiedenen Netzen nicht verwirklicht werden. Das Milizsystem hat seine Grenzen erreicht, und die Realisierung von Projekten der Zusammenarbeit grösseren Ausmasses verlangt eine dauernde technische und finanzielle Unterstützung.

Ein geschlossenes Vorgehen auf nationaler Ebene lässt sich ohne die Schaffung eines aus .Spezialisten der Bibliotheksautomatisierung zusammengesetzten «Planungs- und Enwicklungszentrums» nicht realisieren, das eng mit den bestehenden Teams zusammenarbeitet. Ein solches Zentrum würde sich auch auf im Falle der Übernahme eines kommerziellen Systems für die Automatisierung der Landesbibliothek aufdrängen.

Ein erstes Ziel besteht in der möglichst vollständigen Automatisierung der Bibliothekskataloge. Von 15 Millionen in wissenschaftlichen Bibliotheken vorhan-

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denen Werken sind nur etwa drei Millionen in maschinenlesbarer Form katalogisiert. Es stellt sich daher das Problem der Rekatalogisierung der Bestände, doch ist ein solches Vorhaben ohne finanzielle Unterstützung des Bundes in vernünftiger Zeit nicht realisierbar. Mehrmals haben deshalb die Universitätskantone und die Schweizerische Hochschulkonferenz eine solche Unterstützung gefordert. Sie kann jedoch nur unter der Bedingung gewährt werden, dass ein Globalkonzept ausgearbeitet wird und dass genaue Angaben über die approximativen Kosten dieses Projektes vorgelegt werden.

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Lösungsvorschläge

Aus verständlichen Gründen wird es nicht leicht sein, die Universitätsbibliotheken von der künftigen Koordinationsrolle auf dem Gebiet der Bibliotheksautomatisierung zu überzeugen und sie dazu zu bringen, sich unter Verzicht auf ihr eigenes gegenwärtiges System in Richtung auf ein einheitliches System hin zu entwickeln. Der Bund kann indessen auf nationaler Ebene veranlassen, dass ein Globalkonzept angenommen wird, und dies mit folgender Massnahmen: - Übernahme gewisser Kosten, die durch die Überführung in ein Einheitssystem entstehen (Bereitstellen der Software, Subvention für zu ersetzende Installationen).

- Finanzielle Unterstützung für eine Untersuchung über die Übertragung vorhandener Daten in das neue System.

- Beteiligung an den Kosten der Rekatalogisierung auf Grund des Hochschulförderungsgesetzes unter der Bedingung, dass ein generelles Konzept vorgelegt wird.

- Anschluss an das durch die Stiftung SWITCH entwickelte Universitätsnetz für die Datenübertragung (die Universitätsbibliotheken sind heute durch Mietleitungen mit einem besonderen Kommunikationsprotokoll verbunden, ein Anschluss an SWITCH ist jedoch vorzuziehen).

Die notwendigen Anpassungen sollten sicher durch den Bund unterstützt werden, und zwar im Rahmen des Hochschulförderungsgesetzes mit den darin vorgesehenen Unterstützungsmöglichkeiten und Subventionsansätzen.

Da das Automatisierungssystem noch nicht gewählt ist, sind Detailaussagen über die nötigen Finanzmittel schwierig. Es ist insbesondere noch nicht möglich zu präzisieren, welche Elemente der den Bibliotheken von den Kantonen zur Verfügung gestellten EDV-Installationen ersetzt werden müssten. Nach dem Stand der Dinge wird ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, vorhandene Investitionen optimal zu nutzen. Wir schlagen vor, die entsprechenden Anstrengungen des Bundes auf die Anschaffung, die Anpassung und die Installation der wichtigsten Elemente des Einheitssystems in den Hochschulbibliotheken zu konzentrieren. Die Vorzüge eines derartigen Vorgehens liegen auf zwei Ebenen: - Vereinheitlichung der Software und - bessere Bedingungen bei Mehrfachankauf der Software.

Die Ausrichtung von Subventionen folgt auf die Wahl eines Bibliothekssystems durch die Landesbibliothek. Die zu Beiträgen berechtigenden Kosten werden auf dem ordentlichen Förderungsweg subventioniert. Es ist schliesslich darauf 1466

hinzuweisen, dass dieses Massnahmenpaket für eine erfolgreiche Reorganisation der Landesbibliothek von entscheidender Bedeutung ist. Nur ein solches Vorgehen wird es erlauben, einerseits der Landesbibliothek ihre Stellung, die sie einnehmen muss, zurückzugeben, andererseits aber die anderen Bibliotheken zu veranlassen, sich auf ein Einheitssystem auszurichten. Diese Investitionen müssen der Installation eines einheitlichen System dienen, das auf; die Bedürfnisse der Landesbibliothek ausgerichtet ist. Die Vorzüge eines solchen Vorgehens sind offensichtlich. Abgesehen von den besseren Bedingungen bei der Beschaffung einer Software für mehrere Standorte sind die Synergieeffekte der Entwicklung eines gemeinsamen Projektes zu erwähnen.

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Erläuterungen zu den Entwürfen einer Totalrevision des Bundesgesetzes

Titel Der Titel des Gesetzes bleibt unverändert. Wir haben zwar erwogen, die deutsche Bezeichnung «Landesbibliothek» durch die Bezeichnung «Nationalbibliothek» zu ersetzen, vor allem um in Anbetracht der künftigen engeren Verbindungen mit ausländischen Nationalbibliotheken jegliche Missverständnisse auszuschliessen. Im deutschen Sprachraum ist die Bezeichnung «Landesbibliothek» den Bibliotheken von Bundesländern vorbehalten. Selbst in der Schweiz bezeichnen sich Kantonsbibliotheken gelegentlich als «Landesbibliotheken».

Mit der Einführung dieser Bezeichnung wäre der deutsche Titel der französischen und italienischen Version (Bibliothèque nationale, Biblioteca nazionale) angepasst worden. Da jedoch der Begriff «Schweizerische Landesbibliothek» zumindest in der Schweiz gut eingeführt ist, haben wir auf diese Änderung schliesslich verzichtet.

Artikel l Gegenstand Nach heutiger Gesetzestechnik soll zu Beginn jeden Erlasses sein Inhalt in einem Gegenstandsartikel knapp zusammengefasst werden: Beim vorliegenden Gesetz geht es um die Aufgaben und die Organisation der Schweizerischen Landesbibliothek.

Artikel! Aufgabe ' Grundlage aller Tätigkeiten und Funktionen der Landesbibliothek ist und bleibt auch in Zukunft das Sammeln, Erschliessen und Aufbewahren von Büchern und anderen Druckerzeugnissen. Neu wird der Auftrag der Landesbibliothek jedoch auf andere Informationsträger ausgeweitet. Stand bisher das Papier als fast alleiniger und ausschliesslicher Informationsträger im Mittelpunkt der Sammeltätigkeit, so können nun auch alle anderen Träger von Paten, Informationen und Werken Aufnahrne in der Bibliothek finden.

Damit ist jedoch nicht beabsichtigt, dass die Schweizerische Landesbibliothek in Konkurrenz zu anderen, spezialisierten Einrichtungen, wie etwa dem Schweizerischen Filmarchiv oder der Landesphonothek, tritt und die gleichen Bestände parallel erwirbt und führt. Vielmehr ist eine Arbeitsteilung zwischen sol1467

eben Spezialinstitutionen und der Schweizerischen Landesbibliothek vorgesehen (vgl. Ziffer 214 sowie unten Art. 9), mit der Möglichkeit, diese Institutionen zu unterstützen (vgl. unten Art. 11). Wichtig ist jedoch in diesem Zusammenhang, dass die Landesbibliothek sicherstellen kann, dass entweder sie selbst oder eine andere Institution den Sammelauftrag lückenlos wahrnimmt, die Bestände nachgewiesen werden und der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Es stellte sich die Frage, wie die Objekte der heutigen und künftigen Bibliothekstätigkeit im Gesetzestext adäquat umschrieben werden können.

Wie schon erwähnt, sind Papier und Druckformate nicht mehr allein Ausgangsmaterialien, weil Schallplatte, Foto und Film, magnetische und optische Speicher an Qualität und Quantität sie längst überholt haben. Sie alle sind zwar materielle Träger von Daten doch erweist sich das Wort «Datenträger» zumindest im Deutschen als zu spezifiziert und eingeengt. Deshalb wird der allgemeinere Begriff Informationsträger verwendet, mit dem auch künftige Entwicklungen ërfasst werden können. Die genaue Umschreibung solcher Informationsträger wird in der Verordnung festgehalten werden.

Aufgabe einer Bibliothek ist primär das Sammeln. Auf der Sammlung bauen alle übrigen Funktionen auf, an deren Ende die Vermittlung an die Benutzerinnen und Benutzer steht. Um überhaupt verwendbar und zugänglich zu sein, muss die Information möglichst nach allgemein geltenden Standards geordnet und zugänglich gemacht werden (Erschliessung). Wie alle materiellen Gegenstände, altern auch die Informationsträger; insbesondere stellt bei Büchern das säurehaltige Papier eine grosse Gefährdung aller neueren Bestände dar. Spezifische Probleme stellen sich ausserdem bei Fotografien, Filmen und anderen Trägern audiovisueller Werke. Hier ist Aufgabe der Bibliothek, für eine Sicherung der Information, nicht unbedingt der Träger, zu sorgen (Erhaltung, Konservierung).

Alle diese Funktionen: Sammeln, Erschliessen, Erhalten und Nachweisen sind darauf ausgerichtet, dass die aufbereiteten Informationen von gegenwärtigen oder künftigen Benutzerinnen und Benutzern konsultiert und für eigene Zwecke möglichst frei verwendet werden können. Die Dienstleistungen der Bibliotheken richten sich dabei nicht nur an private Einzelpersonen (Fachleute aus Lehre und Forschung,
Interessierte aus den verschiedensten Berufssparten sowie und Medienschaffende), sondern gleichermassen auch an Institutionen (Bibliotheken, Dokumentationsstellen, Forschungsinstitute).

Die Landesbibliothek soll als Institution so ausgestattet und angelegt werden, dass sie mit den künftigen Entwicklungen Schritt zu halten vermag. Sie erhält deshalb einen umfassenden Auftrag, die Entwicklung des Bibliothekswesens ständig zu beobachten, zu analysieren und die notwendigen Schlüsse für ihre eigenen Handlungen und Entscheide zu ziehen. Besonderes Gewicht kommt bei einer Nationalbibliothek der Vermittlung der internationalen Zusammenarbeit und dem Anschluss an die ausländischen Entwicklungen zu. Hier wird der Schweizerischen Landesbibliothek eine aktive Rolle im Landesinteresse zugewiesen.

1468

Artikel 3 und 4 Umschreibung des Sammelauftrags Die Sammeltätigkeit der Schweizerischen Landesbibliothek soll nicht mehr auf Gesetzesstufe abschliessend festgeschrieben werden. Angesichts der rasanten Veränderungen auf dem Gebiet des Bibliotheks- und Informationswesens empfiehlt es sich, den Bundesrat zur näheren Umschreibung auf dem Verordnungsweg zu ermächtigen und ihm zu ermöglichen, diese der jeweils aktuellen Situation anzupassen.

Der Sammelauftrag der Landesbibliothek wird im Gesetz sehr breit angelegt. Es ist zweckmässig, den Bundesrat mit der genauen Umschreibung von Art und Umfang der zu sammelnden Informationsträger zu beauftragen (Art. 3 Abs. 3).

Dabei soll er schon anderweitig gesicherte und der Öffentlichkeit zugängliche Druckwerke und andere Informationsträger vom Sammelauftrag der Landesbibliothek ausschliessen können. Auch Dokumente, die geringe Bedeutung haben, brauchen nicht gesammelt zu werden (Art. 4 Abs. 1). Umgekehrt soll der Bundesrat jedoch den Sammelauftrag auch erweitern können, damit die Schweizerische Landesbibliothek ihren Zweck erfüllen kann (Art. 4 Abs. 2).

Artikel 5 Schweizerisches Literaturarchiv Durch eine besondere Erwähnung wird ein neu strukturierter und ausgebauter Zweig besonders hervorgehoben: das im Dezember 1990 neu eröffnete Literaturarchiv (vgl. oben Ziffer 212.5).

Artikel 6 Nachweis von Datensammlungen Es ist zu erwarten, dass viele Werke in Zukunft nicht mehr vervielfältigt und auf Informationsträgern verbreitet werden, sondern dass; auf sie z. B. in öffentlichen Datenbanken über einen EDV-Bildschirm und Datenleitungen Zugriff genommen werden kann. Diese Werke können nicht mehr auf herkömmliche Weise «gesammelt» werden; die Landesbibliothek muss jedoch in der Lage sein, sie ebenfalls zu verzeichnen (Nachweis). Der Nachweis würde in einer standardisierten Mitteilung des Datenbankunternehmers an die Schweizerische Landesbibliothek über die Identifikationselemente, die Zugangsmöglichkeiten und Benutzungsbedingungen bestehen. Die Landesbibliothek würde diese Mitteilungen als Grundlagen für die Information ihrer Benutzerinnen und Benutzer verwenden.

Artikel 7 und 8 Dienstleistungen und Tätigkeiten im Aufgabenbereich der Schweizerischen Landesbibliothek Schon seit Anbeginn hat sich die Landesbibliothek nicht allein auf Sammeln und Ausleihen als Aktivitäten
beschränkt. Die schweizerische Nationalbibliographie und später die Führung des Gesamtkatalogs sind wichtige und herausragende Dienstleistungen an das schweizerische und internationale Bibliothekswesen als i Ganzes. Die Landesbibliothek muss im modernen Umfeld neben den herkömmlichen Dienstleistungen, neben technischen Anleitungen, dem Knowhow ihrer Spezialistinnen und Spezialisten, selbst gewisse Forschungsaufträge formulieren und Projekte durchführen können, deren Resultate wiederum der Allgemeinheit zugute kommen. Schliesslich muss die Schweizerische Landesbi-

1469

bliothek auch in das Bewusstsein der Öffentlichkeit treten und sich als Institution mit ihren Aufgaben und Dienstleistungen angemessen bekannt machen.

Auch in bezug auf die Organisation der Landesbibliothek soll der Bundesrat den Zweckartikel in den Ausführungsbestimmungen auslegen können. Je nach aktuellen Erfordernissen und insbesondere nach Massgabe heuer Aufgaben, die sich aus dem Zweckartikel ergeben, ist die Organisation den veränderten Umständen anzupassen.

Informationen und Informationsvermittlung stellen heute, wie schon mehrfach erwähnt, wichtige Grundlagen für die gesamte Gesellschaft und entscheidende Produktionsfaktoren für die Wirtschaft dar. Nicht nur die Technologien und die Informationsträger zeigen eine schnelle Entwicklung, auch die Inhalte erfahren eine rasche Änderung. Um dieser Entwicklung zu folgen, muss die Lândesbibliothek insbesondere im Interesse des schweizerischen Bibliothekswesens selber Forschungsaufträge übernehmen oder Dritten erteilen können. Deren Ergebnisse sollen ihr die Anpassung der Tätigkeit und der Mittel erlauben. Der Bundesrat soll die Schweizerische Landesbibliothek deshalb mit Tätigkeiten betrauen können, die sich heute noch nicht absehen lassen. Dabei kann es sich allerdings nur um Aktivitäten handeln, die im Aufgabenbereich nach den Artikeln 2 ff. liegen.

Artikel 9 Zusammenarbeit und Koordination Im Bereich der Information und Kommunikation kommt der Zusammenarbeit und Vernetzung ein besonders hoher Stellenwert zu. Der Sammel- und Vermittlungsauftrag der Schweizerischen Landesbibliothek ist umfassend formuliert.

Wo jedoch schon andere Institutionen wie Kantonsbibliotheken, das Schweizerische Filmarchiv oder die Schweizerische Landesphonothek tätig sind, soll sich die Landesbibliothek nicht noch zusätzlich einschalten, sondern eine Arbeitsteilung anstreben und vereinbaren. Um einen umfassenden Informationsnachweis sicherzustellen, ist bei der Arbeitsteilung eine gleichzeitige, intensive Zusammenarbeit notwendig (Abs. 2).

Artikel 10 Gebühren Da die Landesbibliothek verschiedenartige Leistungen erbringt, die auch für private und gewinnbringende Aktivitäten verwendet werden können, soll sie in die Lage versetzt werden, dafür auch Gebühren verlangen zu können. Artikel 10 verankert diese Befugnis, welche vom Bundesrat in den Ausführungsbestimmungen
konkret gefasst werden muss. Soweit möglich und sinnvoll, sollen dabei alle Dienstleistungen erfasst werden.

Artikel 11 Finanzhilfen und Abgeltungen Der umfassende Sammel- und Konservierungsauftrag der Schweizerischen Landesbibliothek und die heute schon arbeitsteilige Erfüllung zusammen mit kantonalen und anderen Einrichtungen soll weitergeführt werden. Die Arbeitsteilung und Zusammenarbeit soll wie bisher durch Bundesbeiträge gefördert und gesichert werden können.

1470

Damit nicht zu verwechseln sind Leistungen und Unterstützungen unter dem Titel der Kulturförderung und Kulturvermittlung, wie sie z.B. gegenwärtig der Schweizerischen Volksbibliothek ausgerichtet werden. Darüber haben wir in der Botschaft zum Kulturfördeningsartikel (BB1 1992 l 533) berichtet.

Artikel 12 Angliederung anderer Institutionen Die in Artikel 9 erwähnte Zusammenarbeit kann bei einzelnen Institutionen zu einer grossen Spezialisierung führen. Die Spezialisierung kann es mit sich bringen, dass eine Institution nicht mehr in der Lage ist, ihre Sammelaufgabe allein zu erfüllen. Ausnahmsweise soll sie dann vom Bund übernommen werden können, immer unter dem Vorbehalt, dass deren Tätigkeit unter den in Artikel 3 festgelegten Sammelauftrag fällt.

Artikel 13 Kommission Die Aktualisierung der Organisation der Landesbibliothek erfordert auch eine Änderung der Bestimmungen über die Bibliothekskommission, die gleichzeitig an das heutige Kommissions- und Verwaltungsorganisationsrecht anzupassen sind. Der Kommission wird ein umfassender Beratungsauftrag erteilt, der mit einem Berichts- und Antragsrecht ergänzt wird. Insbesondere hat die Kommission der Schweizerischen Landesbibliothek zukünftig die Zusammenarbeit im Bereich des Bibliothekswesens zu fördern, und sie unterstützt die Landesbibliothek bei der Schaffung und Aufrechterhaltung der entsprechenden Kontakte.

Sie vertritt auch die Interessen der Benutzerinnen und Benutzer.

Artikel 14 Vollzug Absatz l beauftragt den Bundesrat mit der Konkretisierung und dem Vollzug des Gesetzes.

Absatz 2 verankert eine selbständige Vertragskompetenz des Bundesrates zur Erleichterung der internationalen Zusammenarbeit. Vor allem im europäischen Bereich und bei den Programmen der EG haben dabei neben völkerrechtlichen Vereinbarungen und Institutionen auch Privatorganisationen und Agenturen eine immer grössere Bedeutung für den internationalen Austausch und die grenzüberschreitende Kooperation. Hier soll es dem Bundesrat möglich sein, die Vereinbarungen - unabhängig von ihrer oft nur schwer zu bestimmenden Rechtsnatur - abzuschliessen, ohne jeweils an die Bundesversammlung gelangen zu müssen.

Artikel 15 Aufhebung des Landesbibliotheksgesetzes Aufgrund der Totalrevision kann das bisherige Landesbibliotheksgesetz von 1911 aufgehoben werden.

1471

4

Auswirkungen

41

Auf den Bund

411

Finanzielle Auswirkungen

Im Vergleich mit anderen grossen Schweizer Bibliotheken liegt die Landesbibliothek heute bei den finanziellen Aufwendungen mit jährlich 8,2 Millionen Franken (1989) weit unter dem Durchschnitt von 11,5 Millionen Franken. Während die sieben grössten Bibliotheken einen Personalbestand von durchschnittlich 88 Stellen aufweisen, verfügt die Landesbibliothek nur über 71 Etatstellen.

Im Gegensatz dazu befindet sich die SLB bezüglich der Grosse ihrer Bestände allerdings durchaus an vorderer Stelle, dies sowohl in Hinsicht auf die Magazinbestände als auch in bezug auf ihren jährlichen Zuwachs (vgl. oben Ziffer 122).

Die in Ziffer 2 der vorliegenden Botschaft dargestellten Massnahmen erfordern einen Investitionsaufwand von insgesamt 19 810 000 Franken. Diese Summe wird für einen Zeitraum von vier Jahren benötigt. Die Etappierung der Investitionen ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Der Mittelbedarf pro Jahr ist abhängig von der Realisierung einzelner Teilprojekte. Der jeweils in den Voranschlag einzustellende Mittelbedarf pro Jahr ist abhängig von den jeweiligen Fortschritten und Entscheidungen bei der Realisierung der einzelnen Teilprojekte. Priorität hat dabei die Automatisierung. Der genaue Zeitplan für die Reorganisation ist abhängig vom Entscheid über das EDV-System (vgl. Ziffer 21 und 214). Er wird am Ende der Testphase des Systems festgelegt. Der maximale jährliche Bedarf wird voraussichtlich die Summe von 7 Millionen Franken nicht überschreiten. Die Reorganisation der Landesbibliothek wird zudem eine Erhöhung der Betriebskosten (2 275 000 Franken) zur Folge haben (vgl. Zusammenstellung Tabelle auf nachfolgenden Seiten). Die vorgelegten Zahlen beruhen auf dem Kostenstand von 1991.

Die übrigen Aufwendungen werden wie folgt finanziert: Für Investitionen, die nicht unter die Informatikkredite fallen, (Mikroverfilmung, CD-ROM-Produktion usw.) werden entsprechende Rubriken der EDMZ belastet (insgesamt l 700000 Franken); die übrigen Aufwendungen (Honorare, retrospektive Katalogisierung usw. im Umfang von 7 385 000 Franken) werden in die entsprechenden Rubriken des BAK eingestellt (vgl. Ziffern 214 und 214.1).

Nachfolgend sind die Investitionskosten nach Ausgabenarten aufgelistet.

Grundlage ist dabei das Budget 1991 der Landesbibliothek:

1472

Investitionen Fr.

Nationalbibliographie CD-ROM-Produktionskosten Automatisierung') Ret.-Katalogisierung , Externe Datenübernahme1) Anpassungskosten1) , Informationszentrum Hardware/Software1) Kommunikationskosten1) Datenübernahme1) : Betrieb Bestandserhaltung Restaurierung Mikroverfilmung von Zeitungen Buchbindekosten ., Planungs- und Entwicklungszentrum1) Projektvorhaben : 1. Optische Speicherung von Nachlässen und graphischem Material1) Investitionskosten 2. Neuregelung der Sacherschliessung, Normdateien. Projektdauer: ein Jahr 3. Entwicklung von Marketingkonzepten 4. Ausbau der Bestände: Informatik, Bibliothekswissenschaft Erwerbung von Grundlagenliteratur Ausstellungen Spesenentschädigungen Total ])

!

Erhöhung der jährlichen Kosten Fr.

100 000 5 000 000 7 000 000 100 000 300 000

10 000 500 000

400 000 200 000 2 625 000

65 000 45 000 160 000 340 000

' ' 900 000 700 000 100 000

2 000 000

20 000

250 000 140 000 100 000 300 000

100 000

140 000 80 000 120 000

25 000 220 000

20 000 25 000 19 810 000

2 275 000

Im Rahmen der Informatikkredite für die allgemeine Bimdesverwaltung (Globalrubrik EDMZ)

412

Personelle Auswirkungen

Seit 1975 hat sich der Personalbestand der SLB nicht erhöht. Die 1974 eingeführte Personalplafonierung hat sich in der Landesbibliothek besonders gravierend ausgewirkt. Andere Bibliotheken haben in diesem Zeitraum ihren Personalbestand sukzessive erhöht. Sie haben dabei die Landesbibliothek deutlich überholt, wie ein Vergleich mit der ETH Zürich und der BCU Lausanne zeigt (s. Tabelle im Anhang). Auch ein Vergleich mit anderen Nationalbibliotheken 55 Bundesblatt 144.Jahrgang. Bd.II

1473

wie z.B. Österreich (291 Stellen) oder Frankreich (mehr als 1500 Stellen) beweist, dass die SLB personell sehr schwach dotiert ist. Die jährlich eingehende Menge von Dokumenten nimmt ständig zu, und dies bei einem Personalbestand, der sogar um zwei Stellen abgebaut werden musste. So nahm z. B. die schweizerische Buchproduktion von 1970 bis 1990 etwa um 150 Prozent zu. Da alle diese Werke von der SLB gesammelt werden müssen, bedeutet dies eine beträchtliche Zunahme des Arbeitsanfalles.

Die Reorganisation der Landesbibliothek hat somit zwingend eine deutliche Erhöhung des Personalbestandes zur Folge, wie dies bereits der Bericht der Arbeitsgruppe Mühlemann festhält (siehe oben Ziffer 13). Das in diesem Zusammenhang entwickelte neue Organigramm soll in der Zukunft einen optimaleren Betrieb gewährleisten. Darin sind zusätzlich zum Betriebsbereich auch fünf neue Stellen im Führungs- und Administrationsbereich enthalten. Wie bereits an anderer Stelle festgehalten, genügt der heutige Personaletat kaum mehr, um selbst die laufenden Arbeiten zu erledigen.

Den Mehrbedarf an Stellen im Betriebsbereich, wie oben in den Ziffern 212 bis 215 erläutert und begründet wurde, zeigt die Übersichtstabelle nachstehende (Bezeichnung der Bereiche gemäss neuem Organigramm): Bereich (in Klammern Ziffern der Botschaft)

Direktion Sekretariat (312) Informatik (215) PR/Marketing(312) Ausbildung (3 12) Planungs- und Entwicklungszentrum (Projektgrurroe) (216) Collections (312) Konservierung (214) . . . .

Katalogisierung (213.2) . .

Spezialsammlungen (213 4) Service (312) Information (213.2) Benutzung (213 2) Bibliographische Information (213 2) Literaturarchiv (213.5) . .

Total

Stand

Jährliche Erhöhung

1991

1.

1 1

2

1 1

2.

3.

Zwischentotal

4 1 1

1 2 6 1 1

4 1 2 2 8 4

5 1 7 9 25 8

1 3 1

1 17 12

1

2 4

5 9

5

39

110

1

1 1

1

2

1

1

1

1 5 7 17

1 1 1

3 1

1 1 2 1

1 2 1

Endstand

4.

1 1

4 14 11

1 1

1 1

1

3 5

1 2

1

1

71

15

12

7

Insgesamt beläuft sich die erforderliche Erhöhung des Personalbestands auf 39 Stellen. Diese sind, da es sich um eine Aufgabe von nationaler Bedeutung sowie um ein dringend erforderliches Massnahmenpaket handelt, prioritär im Rahmen der jährlichen Stellenzuteilung zu bewilligen.

1474

42

Auf Kantone und Gemeinde

Die Vorlage ermöglicht es den Kantonen und Gemeinden, von einem besseren Dienstleistungsangebot einer Bundesstelle zu profitieren. Die Reorganisation der Landesbibliothek hat somit für die Kantone und Gemeinden keine verpflichtenden Auswirkungen.

5

Legislaturplanung

Die Vorlage ist im Bericht über die Legislaturplanung 1991-1995 enthalten.

6

Verhältnis zum europäischen Recht

Bei der Vorlage handelt es sich um ein verwaltungsinternes Reorganisationsvorhaben. Das revidierte Gesetz ermöglicht es der Landesbibliothek, aktiv an den Bestrebungen zur europäischen Zusammenarbeit teilzunehmen. Das Gesetz entspricht daher dem europäischen Recht und seinen Zielsetzungen der Integration.

7

Verfassungsmässigkeit

Der Bund verfügt heute über keine ausdrückliche, geschriebene Kompetenz zum Betrieb einer Landesbibliothek. Allerdings führt der Bund die Landesbibliothek schon seit 1895. Es ist denn auch weitgehend unbestritten geblieben, dass die Kulturförderung, zu der im weitesten Sinn auch der Betrieb der Schweizerischen Landesbibliothek gezählt werden kann, zu den Staatsaufgaben gehört. Dies gilt insbesondere bei Tätigkeiten und Vorhaben von gesamtschweizerischem Interesse, bei denen der Bund nicht in kantonale Kompetenzen eingreift, oder solchen, bei denen sich die Kantone durch bestimmte Aufgaben überfordert sehen. Bei der Errichtung und Reorganisation der Schweizerischen Landesbibliothek bewegt sich der Bund im Rahmen der anerkannten ungeschriebenen Kulturförderungskompetenz.

5287

1475

Anhang

Schweizerische Landesbibliothek Personalbestand Anzahl Personen

Jahre SLB

Schweizerische Landesbibliothek

BCU L

Bibliotheque universitaire Lausanne

ETHZ

Eidgenb'ssische Technische Hochschule Zurich

Quelle: Schweizerische Landesbibliothek

1476

Budgetvergleich

SLB - Durchschnitt der acht Bibliotheken Millionen Franken 14

12

70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 Jahre

SLB

Durchschnitt der Bibliotheken

0

Teuerung

Queue: Schweizerische Landesbibliothek

1477

Bundesgesetz

Entwurf

über die Schweizerische Landesbibliothek (Landesbibliotheksgesetz, SLBG)

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 19. Februar 1992'), beschliesst: 1. Abschnitt: Gegenstand

Art. l Dieses Gesetz regelt die Aufgaben und die Organisation der Schweizerischen Landesbibliothek (Landesbibliothek).

2. Abschnitt: Tätigkeit der Landesbibliothek Art. 2

Aufgabe

1

Die Landesbibliothek hat zur Aufgabe, Druckwerke und andere Informationsträger, die einen Bezug zur Schweiz aufweisen, zu sammeln, zu erschliessen, zu erhalten und zu vermitteln.

2

Sie weist öffentlich zugängliche Datensammlungen nach, die einen Bezug zur Schweiz aufweisen.

3 Sie trägt zur Entwicklung des nationalen und internationalen Bibliothekswesens bei.

Art. 3

Sammelauftrag

1

Die Landesbibliothek sammelt die Druckwerke und die anderen vervielfältigten Informationsträger, welche: a. in der Schweiz erscheinen, b. sich auf die Schweiz oder auf Personen mit schweizerischem Bürgerrecht oder Wohnsitz beziehen oder c. von schweizerischen oder mit der Schweiz verbundenen Autorinnen oder Autoren geschaffen oder mitgestaltet wurden.

» BB1 1992 II 1441

1478

Landesbibliotheksgesetz

2

Ausgenommen sind Druckwerke und andere Informationsträger, die nur für einen beschränkten Kreis von Personen oder vorwiegend für private Zwecke bestimmt sind.

, 3 Der Bundesrat umschreibt Art und Umfang der Druckwerke und anderen Informationsträger, die unter den Sammelauftrag fallen.

4 Die Landesbibliothek strebt bei der Erfüllung des Sammelauftrages die Zusammenarbeit mit den Verbänden der Verleger und der Hersteller von Druckwerken und anderem Informationsträgern an. Sie sucht mit diesen Verbänden Vereinbarungen zu treffen, die den Erwerb aller Werke nach den Absätzen l und 3 sicherstellen.

Art. 4 Einschränkung und Erweiterung des Sammelauftrages 1 Der Bundesrat kann Druckwerke und andere Informationsträger vom Sammelauftrag ausschliessen, die: a. von einer anderen Institution gesammelt und öffentlich zugänglich gemacht werden oder b. für die Schweiz von geringer Bedeutung sind.

2 Der Bundesrat kann den Sammelauftrag der Landesbibliothek auf weitere Druckwerke oder vervielfältigte Informationsträger ausdehnen, die für die Schweiz von Bedeutung sind.

Art. 5 Schweizerisches Literaturarchiv 1 Die Landesbibliothek führt das Schweizerische Literaturarchiv.

2 Das Schweizerische Literatürarchiv hat zur Aufgabe, die Nachlässe und die persönlichen Archive von schweizerischen oder mit der Schweiz verbundenen Personen, deren Werk für die Kultur und das Geistesleben des Landes von Bedeutung ist, zu sammeln, zu erschliessen und zugänglich zu machen.

Art. 6 Nachweis von Datensammlungen Die Landesbibliothek weist die öffentlich zugänglichen Datensammlungen nach, die: a. in der Schweiz betrieben werden; b. im Ausland betrieben werden und Daten enthalten, die für die Schweiz von besonderer Bedeutung sind.

Art. 7

Dienstleistungen

Die Landesbibliothek erbringt Dienstleistungen im Bereich der Informationsvermittlung. Sie kann Dokumentationsaufträge sowie Forschungsaufträge im Bereich des Bibliothekswesens übernehmen.

1479

Landesbibliotheksgesetz

Art. 8 Weitere Tätigkeiten Der Bundesrat kann die Landesbibliothek im Rahmen ihrer Aufgabe nach Artikel 2 mit weiteren Tätigkeiten beauftragen.

Art. 9 Zusammenarbeit und Koordination 1 Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben arbeitet die Landesbibliothek mit anderen schweizerischen und ausländischen Institutionen mit ähnlichen Aufgaben zusammen; sie berücksichtigt dabei insbesondere Institutionen, die im Bereich der Audiovision und anderer neuartiger Informationsträger tätig sind.

2 Sie strebt eine Arbeitsteilung an.

3 Sie kann Koordinationsaufgaben übernehmen.

3. Abschnitt: Gebühren

Art. 10 1 Die Landesbibliothek kann für ihre Leistungen Gebühren erheben.

2 Der Bundesrat bestimmt Gegenstand und Höhe der Gebühren.

4. Abschnitt: Finanzhilfen und Verhältnis zu andern Institutionen Art. 11 Finanzhilfen 1 Der Bund kann Finanzhilfen ausrichten an öffentliche Institutionen der Kantone und Gemeinden, die mit der Landesbibliothek zusammenarbeiten und: a. Dienstleistungen auf dem Gebiet des Bibliotheks- oder Informationswesens erbringen oder b. bedeutende Bestände an Druckwerken oder anderen Informationsträgern, die unter den Sammelauftrag von Artikel 3 Absätze 1-3 fallen, besitzen und weitersammeln.

2 Die Finanzhilfen können mit der Bedingung verbunden werden, dass die mit Hilfe des Bundes erworbenen oder hergestellten Informationsträger öffentlich zugänglich gemacht werden.

Art. 12 Angliederung 1 Der Bund kann ausnahmsweise Institutionen übernehmen und der Landesbibliothek angliedern, die: a. bedeutende Bestände von Informationsträgern, die unter den Sammelauftrag von Artikel 3 Absätze 1-3 fallen, besitzen und b. nicht mehr in der Lage sind, ihre Sammlungen weiterzuführen.

2 Der Bundesrat entscheidet über die Übernahme.

1480

Landesbibliotheksgesetz

5. Abschnitt: Kommission

Art. 13 Der Bundesrat wählt eine Kommission der Schweizerischen Landesbibliothek mit neun Mitgliedern.

2

Die Kommission: a. berät die Landesbibliothek in allen mit der Erfüllung ihrer Aufgaben iverbunden Fragen; b. verfolgt die Entwicklung des Bibliothekswesens; c. kann dem Departement des Innern Anträge zu Fragen des Bibliothekswesens stellen; d. nimmt Stellung zu Erlassentwürfen, welche die Tätigkeit der Landesbibliothek betreffen oder beeinflussen; e. fördert die Zusammenarbeit im Bibliothekswesen.

3 Sie muss vor wichtigen Entscheidungen in Fragen des Bibliothekswesens; angehört werden.

6. Abschnitt: Schlussbestimmungen Art. 14

Vollzug

1

Der Bundesrat vollzieht dieses Gesetz und erlässt die Ausführungsbestimmungen.

2

Er kann Vereinbarungen über die internationale Zusammenarbeit im Tätigkeitsbereich der Landesbibliothek abschliessen.

Art. 15

Aufhebung bisherigen Rechts

Das Bundesgesetz vom 29. September 1911') betreffend die Schweizerische Landesbibliothek wird aufgehoben.

Art. 16

Inkrafttreten und Referendum

1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

5287

» BS 4 185 195

1481

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft über die Reorganisation der Schweizerischen Landesbibliothek vom 19. Februar 1992

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1992

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

17

Cahier Numero Geschäftsnummer

92.022

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.05.1992

Date Data Seite

1441-1481

Page Pagina Ref. No

10 052 205

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