Bericht des Bundesrates über die Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik der Schweiz 2000 (in Erfüllung des Postulates Haering Binder 98.3611 vom 17. Dezember 1998) vom 30. August 2000

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Bericht 1

Die neuen Rahmenbedingungen am Anfang des 21. Jahrhunderts

1.1

Globaler und regionaler Wandel nach dem Ende der geostrategischen Bipolarität

Die globalen und regionalen Rahmenbedingungen der schweizerischen Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik (RAP) haben sich im vergangenen Jahrzehnt fundamental verändert. Das Ende der geostrategischen Bipolarität zwischen den beiden Supermächten Sowjetunion und USA hat weltweite Umwälzungen ausgelöst, welche zusammen mit der fortschreitenden technologischen Revolution neue Voraussetzungen für Rüstungskontrolle und Abrüstung geschaffen haben. Die materiellen und institutionellen Hinterlassenschaften des Kalten Krieges, grosse Mengen von Rüstungsgütern einerseits und ein Netz bestehender internationaler Vertragswerke andererseits, haben den Wandel der Weltpolitik mitgeprägt und werden die RAP in Zukunft weiter beeinflussen. Im Bereich der Überprüfung von Abrüstungs- und Rüstungskontrollabkommen ist ein entscheidender qualitativer Fortschritt zu verzeichnen. Während des Kalten Krieges hatte die Sowjetunion einschneidende Verifikations- und Inspektionsmassnahmen kategorisch abgelehnt. Nach dem Ende der Konfrontation zwischen Ost und West hingegen wurde es möglich, auch Inspektionen vor Ort vertraglich zu vereinbaren. Dieser Wandel verlieh der internationalen RAP neuen Schwung.

Russland und die USA mit ihren Verbündeten haben im Zuge der Auflösung des Warschauer Pakts mit dem Abbau ihrer Überrüstung begonnen. 1990 wurde mit dem Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) ein stabiles Regime nationaler Obergrenzen etabliert, das im Laufe des vergangenen Jahrzehnts zur Vernichtung von 64 000 konventionellen Grosswaffensystemen führte. Im selben Zeitraum sind auf russischer und amerikanischer Seite mindestens 10 000 nukleare Gefechtsköpfe abgebaut und zerlegt worden. Es ist bemerkenswert, dass die vertraglich festgelegten Obergrenzen sowohl der nuklearen wie der konventionellen Arsenale heute von praktisch keinem Staat mehr ausgeschöpft werden. Zwischen den beiden ehemaligen Konkurrenten im Rüstungswettlauf herrscht ein Konsens, dass die Reduzierung der Kernwaffen wie auch die Eliminierung der chemischen Arsenale fortgesetzt werden müssen. Dies setzt jedoch die Bereitschaft zu einem massiven finanziellen und technischen Aufwand voraus und ist daher in den letzten Jahren ins Stocken geraten. Heute dürften allein in Russland noch um die 15 000 nukleare Sprengköpfe strategischer und taktischer
Art sowie 40 000 Tonnen chemische Kampfstoffe lagern.

An die Stelle eines einzigen globalen Konfliktmusters zwischen zwei Supermächten ist seit dem Ende des Kalten Krieges ein multipolares Kräftefeld mit dominantem Faktor USA getreten. Die regionalen Entwicklungen sind uneinheitlich verlaufen.

Manche Weltregionen, in denen die Supermächte vor 15 Jahren noch mit gewaltigem Aufwand um Einfluss kämpften, sind heute von geringer geostrategischer Bedeutung. Andererseits sind neue Regionalmächte aufgestiegen, die zunehmend Einfluss auf die Weltpolitik zu gewinnen suchen. Dabei spielt, neben grundlegenden Machtfaktoren wie dem Wirtschaftspotenzial dieser Staaten, auch die Verfügbarkeit von Massenvernichtungswaffen eine entscheidende Rolle. Besonders in Ostasien, 5478

Südasien und im Nahen Osten sind beunruhigende Tendenzen zur nuklearen und konventionellen Aufrüstung erkennbar, die in deutlichem Gegensatz zu den Entwicklungen in Europa stehen.

1.2

Dynamische Entwicklung kooperativer Strukturen in Europa

Durch die umfassende Entspannung zwischen Ost und West hat sich Europa innert weniger Jahre vom hochgerüsteten Brennpunkt eines weltumspannenden politischen Konflikts zu einer von kooperativen, stabilen Strukturen geprägten Zone entwickelt.

Parallel zur konventionellen und nuklearen Abrüstung sowie dem allseitigen Rückgang der Verteidigungsausgaben sind die diplomatischen Instrumente zur Friedenssicherung und Abrüstung in Europa mit raschen Schritten ausgebaut worden. Nach der Auflösung des Warschauer Pakts sind die übrigen regionalen Organisationen dynamisch in veränderte Aufgaben hineingewachsen. Das Nordatlantische Bündnis (NATO) ist zum zentralen Pfeiler der gesamteuropäischen Sicherheitsarchitektur geworden. Durch ihre stabilisierende Wirkung in den Balkankrisen und einen ersten Erweiterungsschritt nach Osten hat die Allianz ihre neue Rolle festigen können. Mit der «Partnerschaft für den Frieden» (PfP) hat die NATO die meisten Staaten Eurasiens, darunter ihre ehemaligen Gegner, in ein abgestuftes Netz partnerschaftlicher Kooperation eingebunden.

Während die NATO hauptsächlich mittels militärischer Zusammenarbeit und Konsultation der Friedenssicherung dient, verfolgt die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) dasselbe Ziel mit einer breiten Palette «weicher» Mittel in den Bereichen Frühwarnung, Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und Normalisierung der Lage nach Konflikten. Die OSZE hat bei der friedlichen Beilegung des Kalten Krieges eine wichtige Rolle gespielt und ist im vergangenen Jahrzehnt zur einzigen sicherheitspolitischen Plattform geworden, die alle Länder Europas, Nordamerikas und Zentralasiens umfasst. Die Europäische Union (EU) hat im Lauf ihrer Vertiefung zur Währungsunion auch die Grundlagen für eine umfassende gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP) geschaffen. Gegenwärtig liegt deren Schwergewicht noch auf der Stabilitätsförderung mit wirtschaftlichen Mitteln, der historischen Kernkompetenz der EU. Als Folge europäischer Ohnmachtserfahrung während der Konflikte im Balkan treibt die EU nun aber auch den Bau eines sicherheitspolitischen Arms voran, der ­ gegebenenfalls unter Rückgriff auf Mittel der NATO ­ humanitäre, friedenserhaltende oder sogar friedenserzwingende Einsätze erlauben soll (Petersberger Aufgaben).

Der Stabilitätspakt für
Südosteuropa vom 10. Juni 1999 verdeutlicht exemplarisch das dichte Geflecht von kooperierenden multilateralen Organisationen, in dem sich die europäische Sicherheitspolitik heute abspielt. Der Stabilitätspakt wurde auf Initiative der EU ins Leben gerufen und koordiniert unter den Auspizien der OSZE ein umfassendes Massnahmenpaket zur Stabilisierung der Krisenregion Balkan, wobei acht internationalen Organisationen explizit eine eigene Rolle zugewiesen wird.

Der «Arbeitstisch über Sicherheitsfragen» hat unter anderem zur Aufgabe, die Umsetzung der Vereinbarungen über subregionale Rüstungskontrolle im Abkommen von Dayton zu unterstützen und zu gegebener Zeit weitere Rüstungskontroll- und Abrüstungsinitiativen für die Region zu entwickeln.

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1.3

Wandel bewaffneter Konflikte und Revolution der Kriegführung

Während sich in Europa vor zehn Jahren ein Trend hin zum Aufbau kooperativer Strukturen beschleunigte und dann durchsetzte, sind in anderen Weltregionen neue Formen der Anarchie und entsprechende Konflikte entstanden. Der gewaltsame Zerfall Jugoslawiens scheint atypisch für die nördliche Hemisphäre, aber in mancher Hinsicht typisch für die neue Form des Krieges. Auf der südlichen Halbkugel sind zwar die Stellvertreterkriege zwischen Ost und West beendet, aber an ihrer Stelle sind oft andere, während des Kalten Krieges eingefrorene Konflikte ausgebrochen.

Häufig handelt es sich dabei um innerstaatliche Kriege mit starken nichtstaatlichen Akteuren, wobei die Spiralen der Gewalt durch die massenhafte Verfügbarkeit von im Kalten Krieg angehäuften konventionellen Waffen und ihre Verbreitung in die Gesellschaft zusätzlichen Antrieb erhalten. Der Handel mit Kleinwaffen hat stark zugenommen und verschärft die Probleme in Teilen der südlichen Welt weiter. Die Kampagne für das Verbot der Personenminen hat der Weltöffentlichkeit exemplarisch vor Augen geführt, dass Abrüstungsbemühungen in gewissen Teilbereichen heute auch eine humanitäre Herausforderung darstellen. Das weltweit deutliche Sinken der Verteidigungsausgaben im Zeitraum 1990­1999 (mit wichtigen Ausnahmen in Asien) hat im Süden keine grosse «Friedensdividende» erbracht.

Dem Gegensatz zwischen der Verstärkung kooperativer Strukturen im Norden einerseits und der Tendenz zu neuen Rüstungswettläufen oder aber zum Zerfall staatlicher Strukturen im Süden andererseits entspricht eine sich vertiefende technologische Kluft. Sie gründet auf dem Anbruch des informationstechnischen Zeitalters, das Rüstung und Kriegführung ebenso erfasst hat wie alle anderen Lebensbereiche der modernen Industriegesellschaften. Während sich das Gefechtsfeld im kürzlichen äthiopisch-eritreischen Krieg rein äusserlich nicht viel vom Zweiten Weltkrieg unterschied, haben die Streitkräfte der westlichen Industriemächte ihre Kriegstechnik im Laufe der letzten 20 Jahre umfassend revolutioniert. Im Mittelpunkt der organisatorischen Veränderungen steht eine Verlagerung von Massenarmeen hin zu weniger umfangreichen, aber besser ausgebildeten, kapitalintensiveren und über Präzisionswaffen verfügenden Streitkräften. Die anhaltende qualitative Evolution der Militärtechnologie basiert zur
Hauptsache auf neuen Entwicklungen in Bereichen der Computer-, Satelliten- und Sensortechnologie, welche die Einführung präziser Zielerfassungssysteme, die Automatisierung der Informationsverarbeitung und damit eine generelle massive Effizienzsteigerung der konventionellen Kampfmittel, insbesondere der Fliegersysteme, ermöglicht haben. Die USA sind gegenwärtig daran, diese Technologien in ein übergeordnetes Gesamtsystem zu integrieren.

Die neuen technischen Möglichkeiten und sicherheitspolitischen Aufgaben haben auch einen grundlegenden Wandel der westlichen Militärdoktrinen mit sich gebracht. Die Interoperabilität zwischen Teilstreitkräften bei multilateralen Operationen, das Ferngefecht unter Einsatz von Präzisionswaffen sowie die Bildung von kleineren, aber mobileren und flexibleren Bodentruppen von höchster Schlagkraft erhalten einen zentralen Stellenwert. Als kriegsentscheidend gilt heute die Beherrschung der Kommando-, Kontroll-, Kommunikations-, Computer-, Nachrichten-, Überwachungs- und Aufklärungssysteme («C4-ISR»). Die Bedeutung der Informationsverschiebung soll langfristig diejenige der Materialverschiebung übertreffen.

Die Informations-, Luft- und Weltraumherrschaft dürfte daher in Zukunft nicht mehr ein Element, sondern schlicht das technische Fundament konventioneller Militärmacht bilden.

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In Europa ist die Weltraumnutzung für konventionelle taktische Belange zurzeit Gegenstand rüstungspolitischer Entscheide. Der Krieg in Kosovo 1999 hat gezeigt, dass der Abrüstung von Massenvernichtungswaffen eine qualitative konventionelle Aufrüstung der USA gegenübersteht, mit welcher gegenwärtig keine andere Macht Schritt hält. Die europäischen Staaten verstärken nun ihre Anstrengungen für eine koordinierte Rüstungs- und Verteidigungspolitik, wobei sie auch den Aufbau eines unabhängigen Satellitenverbundes planen. Die hohen Kosten einer modernen Rüstung, welche im konventionellen Krieg die Minimierung der gefürchteten Menschenverluste und «Kollateralschäden» ermöglicht, relativieren die «Friedensdividende» der Industrieländer. Eine entsprechend grosse Bedeutung kommt der internationalen Zusammenarbeit und Kompatibilität der nationalen Armeen und ihrer Ausrüstung zu.

1.4

Veränderte Bedrohung durch Massenvernichtungswaffen

Für die westlichen Industriestaaten haben Kernwaffen als mögliche Einsatzmittel der eigenen Streitkräfte heute stark an Bedeutung verloren, während biologische und chemische Waffen gänzlich obsolet geworden sind. Die Gründe dafür liegen im Ende der Ost-West-Konfrontation und in der hohen Wirksamkeit der revolutionierten Kriegführung, die der informationstechnologische Fortschritt herbeigeführt hat.

Parallel dazu haben internationale Abkommen die Ächtung und Eingrenzung der verschiedenen Massenvernichtungswaffen gestärkt. Kernwaffen dienen der NATO jedoch einstweilen weiterhin als Absicherung gegen eine nukleare Restbedrohung und gegen mögliche künftige Entwicklungen.

Die Bedeutung der Nuklearwaffen hat sich weltweit verändert, aber regional unterschiedlich. Verschiedene Schwellenländer, beispielsweise in Lateinamerika, haben ihre Kernwaffenprogramme eingestellt. Russland hingegen hat den Stellenwert seiner taktischen Nuklearwaffen erhöht, weil seine konventionellen Streitkräfte geschwächt sind und weil es den qualitativen Sprung der westlichen Luftkriegsmittel kaum nachvollziehen kann. Gemäss neuer russischer Doktrin können Kernwaffen auch im Ersteinsatz und in Konflikten von geringerer als existenzieller Tragweite eingesetzt werden. In Asien steigt die Bedeutung der Kernwaffe als Mittel regionaler Macht- und Abschreckungspolitik.Es droht die Gefahr eines nuklearen und konventionellen Rüstungswettlaufs, der neben China, Indien und Pakistan weitere Staaten einbeziehen könnte. Im Nahen und Mittleren Osten bestehen vergleichbare machtpolitische Konstellationen, die die Attraktivität der Nuklearwaffe steigern.

Biologische und chemische Waffen stellen relativ alte Militärtechnologien dar, die leichter zu meistern sind als Kernwaffen oder die komplexen konventionellen Kriegsmittel der jüngsten Generation. Gleichzeitig bieten sie ärmeren staatlichen oder gar nichtstaatlichen Akteuren die Möglichkeit einer wirkungsvollen asymmetrischen Antwortauf die Überlegenheit mancher Staaten im konventionellen Bereich.

Auch Kernwaffen in der Hand des Gegenübers können zur Legitimation von biologischen oder chemischen Waffen herangezogen werden, wobei die Nuklearmacht USA umgekehrt chemische oder biologische Waffenarsenale ebenfalls als mögliche Kernwaffenziele betrachtet. Während chemische Waffen hauptsächlich
auf dem Gefechtsfeld Anwendung finden können, steht das strategische Zerstörungspotenzial biologischer Waffen demjenigen der Kernwaffen kaum nach. Die Entleerung eines

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Spraytanks mit traditionellen Agenzien (zum Beispiel Milzbrandsporen) aus einem einfachen Flugzeug kann unter bestimmten Wetterverhältnissen ausreichen, um eine Millionenstadt weitgehend zu entvölkern. Die Fortschritte im Bereich der Biotechnologie werden die potenzielle Gefahr biologischer Waffen, die entweder auf lebenden Erregern oder auf Toxinen (von Organismen produzierten Giften) basieren, weiter erhöhen.

Ein zentraler technischer Faktor der Bedrohung mit jeder Art von Massenvernichtungswaffen sind die Trägersysteme. Neben den Flugzeugen gehören dazu erstens ballistische Flugkörper, das heisst unbemannte Raketen, die während des Starts und der ersten Flugphase angetrieben werden und danach antriebslos auf einer berechneten Flugbahn ins Ziel fliegen. Mehrere Länder in Asien haben in jüngster Zeit demonstriert, dass auch sie Raketen mit einer Reichweite von 1500 km und mehr herstellen können. Als Trägersysteme können ferner Marschflugkörper und Drohnen dienen, unbemannte Fluggeräte, die auf niedriger Flughöhe und mit relativ geringer Geschwindigkeit ins Ziel gelangen. Dank der weltweiten Verfügbarkeit weltraumgestützter Standortbestimmungssysteme (GPS) kann auch ein einfaches Fluggerät mit massvollem Aufwand zu einem treffgenauen, aber auf elektronische Gegenmassnahmen anfälligen und nicht sehr weit reichenden Trägersystem umfunktioniert werden.

Der allgemeine technologische Fortschritt und die Globalisierung des Handels senken die praktischen Hürden, um an Güter zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen und präzisen Trägersystemen zu gelangen. Ausserdem besteht weiterhin die Gefahr, dass sensibles Rüstungsmaterial aus der Hinterlassenschaft des Ost-WestKonflikts in unbefugte Hände gerät.Die gegenwärtigen und künftigen Strategien gegen die Bedrohung durch Massenvernichtungswaffen sind einerseits in politischrechtlichen Mitteln und andererseits in der weltraumgestützten militärischen Hochtechnologie zu suchen. Mit politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Massnahmen will man verhindern, dass Massenvernichtungswaffen und ihre Trägersysteme weiterverbreitet werden. Die Nonproliferation umfasst alle nichtmilitärischen Bemühungen mit diesem Ziel. Dabei gilt es zu unterscheiden zwischen Massnahmen auf der Angebotsseite und solchen auf der Nachfrageseite. Auf der Angebotsseite wird versucht,
den Zugang zu Informationen, Materialien und Produkten zu beschränken, welche zum Bau der geächteten Waffe verwendet werden können. Fast alle dieser heiklen Güter und Verfahren sind auch für zivile Zwecke verwendbar (Dual-Use-Güter). Ihr Export wird deshalb meistens nicht generell verboten, sondern staatlichen Kontrollen unterworfen, um den Verwendungszweck am Bestimmungsort im Einzelfall abzuklären. Diese Exportkontrollen stützen sich auf nationale Massnahmen, internationale Vereinbarungen und nachrichtendienstliche Erkenntnisse. Ihre Wirksamkeit wird allerdings durch die rasch fortschreitende industrielle und technologische Entwicklung sowie die Zunahme der Anbieter rund um den Globus immer stärker in Frage gestellt. Umfassende Exportkontrollen stellen eine notwendige, aber keine hinreichende Massnahme zur Begrenzung der Proliferation dar. Sie erschweren, verteuern und verlangsamen die Proliferation, ohne sie gänzlich verhindern zu können. Die eigentliche Ursache für die Weiterverbreitung ist die Nachfrage nach Massenvernichtungswaffen, die zumeist rationalem strategischem Kalkül und oft auch einemSicherheitsbedürfnis entspringt. Die Einschränkungen auf der Angebotsseite müssen daher unterstützt werden durch eine Dämpfung der Nachfrage. In diese Richtung zielen beispielsweise militärische Sicherheitsgarantien, die Förderung regionaler Entspannung durch vertrauensbildende Massnahmen jeder Art sowie Verträge über Rüstungskontrolle und Abrüstung.

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Ausserdem ist sicherzustellen, dass die Exportkontrollregime möglichst keine Behinderung für die wirtschaftliche und technologische Entwicklung darstellen. Dazu dient beispielsweise die Unterstützung von Entwicklungsländern bei der friedlichen Nutzung sensibler Technologien.

1.5

Weltraum

Unter den wissenschaftlichen und technologischen Fortschritten seit dem Zweiten Weltkrieg hat neben der Nukleartechnik das Vordringen in den Weltraum den grössten unmittelbaren Einfluss auf die Rahmenbedingungen internationaler Politik ausgeübt. Vieles deutet darauf hin, dass sich die weltweiten Folgen der Weltraumtechnik erst jetzt, nach einem intensiven technologischen Reifungsprozess in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, in voller Breite und Intensität auszuwirken beginnen. Die Fähigkeit zur Nutzung von Raketen und Satelliten bietet heute neben den zivilen Möglichkeiten eine Vielzahl von militärischen und anderen sicherheitspolitischen Vorteilen. Diese reichen inzwischen von den strategischen Interkontinentalraketen als Trägersysteme bis zur direkten Integration weltraumgestützter Instrumente in die Gefechtsführung. Daneben bieten die Weltraumtechnologien neue Möglichkeiten der Überwachung, der Verifikation und damit der Vertrauensbildung im Bereich der RAP.

Die menschliche Aktivität im Weltraum sowie die Kontrolle darüber sind als eine zusätzliche strategische Dimension zu betrachten, deren Entwicklung zurzeit in vollem Gang ist, mit unbekanntem Ausgang. Da die Möglichkeit einer autonomen Nutzung und Kontrolle des Weltraums auf wenige Staaten beschränkt ist, schafft diese Evolution neue Abhängigkeiten. Technologisch betrachtet ist die Eroberung des Weltraums zu militärischen mit jener zu zivilen Zwecken seit ihren Anfängen, das heisst seit dem Start der ersten Satelliten mittels strategischer Interkontinentalraketen, eng verknüpft geblieben. Der Weltraumvertrag von 1967 verbietet die Stationierung von Massenvernichtungswaffen im Weltraum. Ballistische Lenkwaffen hingegen, die am Boden starten und deren Flugbahn teilweise durch den Weltraum führt, werden von diesem Vertrag nicht berührt.

Die drei unverzichtbaren Instrumente der modernen Kriegführung ­ Telekommunikation, Beobachtung und Navigation ­ haben ihre wichtigste Basis heute alle im Weltraum. Auch diese Formen der Weltraumnutzung werden durch den Weltraumvertrag von 1967 nur sehr beschränkt geregelt. Auf der Agenda der Genfer Abrüstungskonferenz steht seit 1982 auch die Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum (PAROS), welche die militärische Nutzung des Weltraums im weiten Sinn erfassen soll. Gegenwärtig gibt es einzig für den
Bereich der ballistischen Raketen und die Frage ihrer Abwehr einen festen Rahmen von internationalen Verträgen. Diese stehen einerseits im Zusammenhang mit dem geostrategischen Verhältnis der Nuklearmächte und andererseits mit der Nonproliferation von Raketentechnologie.

Das Ziel des amerikanisch-sowjetischen ABM-Vertrags von 1972 ist gemäss Artikel 1, Raketenabwehrsysteme zu verbieten, welche das ganze Staatsgebiet eines Vertragspartners schützen können. Fast alle technischen Auflagen des Vertrags sind auf dieses Ziel ausgerichtet. Das Verbot richtet sich auch ­ aber nicht nur ­ gegen entsprechende weltraumgestützte Systeme. Durch «gegenseitig gesicherte Zerstörung» (MAD) sollte somit ein Wettrüsten zwischen defensiven und offensiven Systemen verhindert werden. Die MAD ist auch nach dem Ende der geostrategischen Bipola5483

rität eine Grundlage der globalen Stabilität geblieben. Das Ziel, einem potenziellen nuklearen Gegner inakzeptable Verluste zufügen zu können, prägt die Nuklearstrategien der Kernwaffenstaaten weiterhin.

Seit der Lancierung der «strategischen Verteidigungsinititative» (SDI) 1983 ist in den USA die Entwicklung hochkomplexer weltraumgestützter Raketenabwehrsysteme im Gange, die in der Lage sein sollen, Raketen in der Luft oder ausserhalb der Atmosphäre abzufangen und zu zerstören. «Schauplatzgebundene», regionale Abwehrsysteme, welche durch Zusatzprotokolle zum ABM-Vertrag erlaubt sind, dürften innert 10 Jahren einsatzbereit sein. Darüber hinaus wird in den USA derzeit ein Projekt zur Errichtung eines «nationalen Raketenabwehrsystems» (NMD) geprüft, über dessen Realisierung ein formeller politischer Entscheid vor Ende Jahr vorgesehen ist. Gemäss derzeitiger Planung sollte ein NMD in einer einfachen Version mit 20 Abfangraketen bis 2005 einsatzbereit sein. Die Verwirklichung der amerikanischen NMD-Pläne bedingt eine Revision des ABM-Vertrags. Das Projekt richtet sich offiziell gegen mögliche künftige Angriffe von Seiten vereinzelter Mitglieder der Staatengemeinschaft, welche «zu Besorgnis Anlass geben», nicht aber gegen den ehemaligen russischen Konkurrenten. Die landesweite Unverwundbarkeit der USA gegen russische Interkontinentalraketen scheint aus technischen Gründen selbst langfristig nicht realisierbar zu sein. Mittelfristig könnte das NMD-System das interkontinentale Angriffspotenzial Chinas relativieren, falls dieses weiterhin verhältnismässig beschränkt bleibt. Im amerikanisch­russischen Verhältnis könnte die Realisierung des NMD folglich die weitere Abrüstung strategischer Nuklearwaffen verlangsamen, während sie in Asien das Wettrüsten zusätzlich zu stimulieren droht.

Gegenwärtig ist die Suche nach einvernehmlichen Lösungen im Gange. In Europa hat die Diskussion über die sicherheitspolitischen Folgen der NMD kürzlich begonnen.

Die Nonproliferation von Raketentechnologien steht gegenwärtig an einem Scheideweg. Es gibt derzeit keine internationale Norm, die den Besitz, die Herstellung oder die Verwendung von ballistischen Raketen oder Marschflugkörpern an sich verbietet. Die Technologie für Raketen ist sowohl für militärische wie für zivile Zwecke brauchbar und im Falle der Weltraumnutzung
sogar völkerrechtlich legitimiert. Das seit 1987 bestehende Raketentechnologie-Kontrollregime (MTCR) ist ein informelles Gremium von gegenwärtig 32 Staaten, die das Ziel der Nonproliferation unbemannter Trägersysteme für Massenvernichtungswaffen verfolgen, indem sie ihre nationale Exportkontrollpolitik koordinieren. Die kürzlichen Erfolge mehrerer asiatischer Länder beim Raketenbau und die Verstärkung der amerikanischen Anstrengungen im Bereich NMD haben die Grenzen dieses Exportkontrollregimes verdeutlicht. Im Herbst 2000 sollen im Rahmen des MTCR Diskussionen über dessen Zukunft stattfinden, wobei das Grundproblem im Zielkonflikt zwischen Nonproliferation von Raketentechnologie und dem Recht auf zivile Weltraumnutzung besteht.

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2

Ziele und Instrumente der schweizerischen Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik

2.1

Grundsätze und Entwicklung schweizerischer Positionen

Die Schweiz hat ein vitales Interesse an einer Stabilisierung und Erweiterung der Zonen internationaler Kooperation, welche durch die Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit im Laufe der Neunzigerjahre entstanden sind. Der Wandel des schweizerischen Sicherheitsbegriffs, wie ihn der Bundesrat im sicherheitspolitischen Bericht 2000 dargelegt hat, ist Ausdruck davon. Zu den grundlegenden Mitteln der schweizerischen Sicherheitspolitik gehören heute die aktive Konfliktprävention und die Sicherheitspartnerschaft. In diesem Rahmen verfolgt die RAP das Ziel der nationalen und internationalen Sicherheit und Stabilität auf möglichst tiefem Rüstungsniveau, wobei die internationalen Entwicklungen und die daraus folgenden nationalen Sicherheitsinteressen den Massstab bilden. Die Transparenz und Berechenbarkeit militärischer Aktivitäten, Strukturen und Potenziale sowie die weitere Verdichtung der Sicherheitskooperation stärken das gegenseitige Vertrauen unter den Staaten. Ein Grossteil der RAP muss letztlich auf diesem Vertrauen beruhen, und die RAP wiederum fördert das Vertrauen.

Die Schweiz strebt nichtdiskriminierende und verifizierbare Rüstungskontroll- und Abrüstungsregime an. Völkerrechtlich bindende und universelle Abkommen haben Vorrang vor bloss politisch verbindlichen Absprachen und einseitigen Massnahmen.

Was die Massenvernichtungswaffen betrifft, so besteht das schweizerische Ziel in ihrer vollständigen Beseitigung. Im Falle der Nuklearwaffen ist dieses Ziel ein langfristiges, da die geostrategische Stabilität Vorrang hat. Bis dahin steht die Verhinderung der Proliferation im Vordergrund.

Der aussenpolitische Handlungsspielraum der Schweiz hat sich im vergangenen Jahrzehnt ausgeweitet, wobei auch die RAP einen neuen Stellenwert erhalten hat.

Dabei können zwei Phasen unterschieden werden. Während der ersten Phase bis 1996 ist die Schweiz allgemein zu einer aktiveren RAP übergegangen. In diesem Zeitabschnitt sind in den internationalen Verhandlungsgremien der RAP, deren institutionelle Basis aus dem Kalten Krieg stammt, bedeutende Erfolge in den klassischen Bereichen konventionelle Streitkräfte und Massenvernichtungswaffen gelungen. Viele dieser Fortschritte waren Teil der Entspannung zwischen NATO und Warschauer Pakt; die Schweiz war ­ wie die übrigen neutralen und nichtgebundenen Staaten
­ an den entsprechenden Verhandlungen nicht beteiligt. Zu erwähnen sind etwa der Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) von 1990 und die russisch­amerikanischen Verträge über die Reduzierung strategischer Nuklearwaffen START I (1991) und START II (1993). Hingegen konnte sich die Schweiz unter anderem aktiv für den Abschluss des Übereinkommens über das Verbot chemischer Waffen (CWÜ) von 1993, die Einigung über vertrauens- und sicherheitsbildender Massnahmen (VSBM) im Rahmen der OSZE (Wiener Dokumente von 1990/1992/1994/1999) und das Zustandekommen des Vertrags über ein vollständiges Verbot der Kernversuche (CTBT) von 1996 engagieren. Die Schweiz hat inzwischen ­ abgesehen vom Spezialfall des KSE-Vertrags ­ alle multilateralen Vertragswerke über Rüstungskontrolle und Abrüstung ratifiziert, die ihr offen stehen. Ausserdem beteiligt sie sich an sämtlichen informellen multilateralen Mechanismen, die direkt der Nonproliferation dienen.

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Zu Beginn der Neunzigerjahre entfalteten die bestehenden diplomatischen Foren und Rüstungskontrollregime einen beträchtlichen Schwung. Die Genfer Abrüstungskonferenz (CD), ständiges und repräsentatives Verhandlungsforum für Fragen der Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nonproliferation, besteht in ihrer heutigen Form seit 1984. Sie wurde durch das Ende der geostrategischen Bipolarität auf einmal beschlussfähig. Die Schweiz ist 1996 Vollmitglied geworden, hat dort seither eine aktive Rolle gespielt und 1998 das Präsidium innegehabt. Mit dem Abschluss des CTBT 1996 ist dem Gremium jedoch der bisher letzte Erfolg gelungen. Seither ist die Konferenz weitgehend blockiert, und auch bei den übrigen traditionellen Mechanismen der RAP zeigt sich Reformbedarf: Die Abrüstung der nuklearen Arsenale der USA und Russlands ist in der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre erlahmt. Ausserdem haben sich die politischen Ausgangspunkte und Leitgedanken der verschiedenen Staaten im Bereich der RAP allgemein wieder zunehmend voneinander entfernt, sodass die Chancen der Einigung über neue globale Instrumente der RAP im alten institutionellen Rahmen abnehmen; die wirkungsvolle Umsetzung der bestehenden Übereinkommen steht gegenwärtig im Vordergrund.

Im Jahre 1996 entstand jedoch mit einem Regierungstreffen zur Frage der Personenminen und mit der Einsetzung einer Expertengruppe der Vereinten Nationen (UNO) zur Frage des Handels mit Kleinwaffen ein neuer Bereich der RAP, welcher nun parallel zu den alten Mechanismen eine ungeahnte Dynamik entfaltete. Gleichzeitig trat auch die RAP der Schweiz in eine neue, in ihre zweite Phase während der Neunzigerjahre ­ weniger wegen des schweizerischen Vollbeitritts zur Genfer Abrüstungskonferenz als vielmehr wegen der massgeblichen Rolle, welche die Schweiz im Rahmen der neuartigen Initiativen spielen sollte.

Die neuen Elemente der RAP unterscheiden sich wesentlich von den traditionellen Mechanismen, sowohl hinsichtlich der Ziele als auch der Struktur. Erstens werden mit Personenminen und Kleinwaffen Waffenkategorien erfasst, deren Besitz und Handel durch die traditionellen internationalen Instrumente noch kaum geregelt wird. Zweitens erhält die RAP neben dem Motiv der zwischenstaatlichen Sicherheit eine neue, humanitäre Triebfeder, handelt es sich bei Kleinwaffen und Personenminen doch um
Waffen, die täglich Opfer fordern. Dies hat zu einer Überschneidung zwischen humanitärem Völkerrecht und dem Vertragsrecht der RAP geführt. Dabei rückt die Sicherheit der Personen, die so genannte «Menschliche Sicherheit», in den Vordergrund. Drittens hat das veränderte globale Umfeld ­ zusammen mit der Revolution in der Telekommunikation ­ den «Kleinen» in der Weltpolitik, Staaten ohne Grossmachtstatus und nichtstaatlichen Organisationen (NGO), eigene abrüstungspolitische Aktionsfelder eröffnet. So hat eine weltweite Koalition von gleichgesinnten Staaten, zu deren Kerngruppe die Schweiz gehörte, sowie das IKRK und NGO, mittels weitgehend informeller multilateraler Kontaktnetze und ausserhalb etablierten Strukturen die Konvention über das vollständige Verbot der Personenminen von 1997 ins Leben gerufen. Inzwischen haben 137 Staaten das Abkommen unterzeichnet, und 1999 ist es in Kraft getreten. Anlässlich der Verleihung des Friedensnobelpreises an die Kampagne gegen Landminen sprach ihr das Nobelpreiskomitee 1997 einen «Modellcharakter für die künftigen internationalen Abrüstungsbemühungen» zu. Nach dem Erfolg im Kampf gegen die Minen ist ein «Netzwerk Menschliche Sicherheit» von derzeit 13 Staaten entstanden, das unter anderem die komplexe Problematik der kleinen und leichten Waffen sowie diejenige der nichtstaatlichen kriegerischen Akteure aufschlüsseln will. Im Mai 2000 hat ein zweites Ministertreffen dieser Gruppe in Luzern stattgefunden.

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Die Schweiz hat ihren zusätzlichen Handlungsspielraum nach dem Ende des Kalten Krieges konsequent genutzt und dabei ihr Engagement im Bereich der RAP verstärkt. Gleichzeitig hat sie ihre Gesetzgebung den internationalen Entwicklungen angepasst, beispielsweise durch Änderungen des Kriegsmaterialgesetzes und durch das neue Güterkontrollgesetz. Die schweizerische RAP umfasst heute ein breites Spektrum von Aktivitäten, die dem aussenpolitischen Ziel der Wahrung und Förderung von Sicherheit und Frieden im Sinne des Berichtes des Bundesrats über die Aussenpolitik von 1993 im weitesten Sinne dienen, aber auch darüber hinaus reichen. So fördert die Beseitigung von Personenminen die postkonfliktuelle Aussöhnung. Sie dient letztlich aber auch dem Abbau sozialer Gegensätze, da die durch Minenexplosionen geschädigten Personen zusammen mit ihrer körperlichen Integrität oft auch ihre Existenzgrundlage verlieren. Ein weiteres Beispiel ist die Unterstützung bei der Vernichtung chemischer Waffen: Sie ist auch als Beitrag zum Schutze der natürlichen Lebensgrundlagen zu verstehen.

Aussenpolitische Aufgaben im Bereich der RAP, insbesondere im neuartigen Bereich der «Menschlichen Sicherheit», bilden ein erhebliches Potenzial für die Weiterentwicklung der Frieden stiftenden und humanitären Tradition der Schweiz. Als Land mit einer reichen Erfahrung und Fachkompetenz im Bereich der Hochtechnologie kann die Schweiz ausserdem wertvolle technische Hilfe zur Verfügung stellen, wie etwa die intensive internationale Zusammenarbeit des AC-Laboratoriums Spiez (ACLS) zeigt. Eine Ausschöpfung dieser Möglichkeiten setzt allerdings die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller und personeller Ressourcen voraus. Der Beitritt zur UNO, welche für die meisten multilateralen Rüstungskontroll- und Abrüstungsbemühungen letztlich das organisatorische Dach bildet, würde die Möglichkeiten einer effektiven Politik der Schweiz weiter stärken. Im Folgenden sollen die verschiedenen Instrumente der gegenwärtigen schweizerischen RAP in ihrem jeweiligen internationalen Kontext dargestellt werden.

2.2

Kernwaffen

Den Angelpunkt der internationalen Bemühungen um nukleare Abrüstung und Nonproliferation bildet der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT), der seit 1970 in Kraft ist und den inzwischen alle Staaten der Welt mit den wichtigen Ausnahmen Indien, Israel und Pakistan sowie Kuba ratifiziert haben. Die Schweiz ist 1977 beigetreten. Das Abkommen widerspiegelt den Konsens unter Kernwaffenstaaten und Nichtkernwaffenstaaten, dass es aus Gründen der internationalen Sicherheit geboten ist, die Zahl der Kernwaffenstaaten über die im Jahre 1967 bestehenden hinaus nicht zu vergrössern. Die kernwaffenlosen Staaten einerseits erklären im NPT ihren Verzicht auf den Erwerb, die kernwaffenbesitzenden Staaten andererseits ihren Verzicht auf die Weitergabe der Nuklearwaffe. Zu diesem Zweck unterziehen sich die Nichtkernwaffenstaaten einem System von Kontrollen der internationalen Atomenergieagentur (IAEA), während sich die Kernwaffenstaaten zur Weitergabe friedlicher Nukleartechnologie und zu Verhandlungen über vollständige nukleare Abrüstung verpflichten. Die Schweiz engagiert sich für die Stärkung der Rolle der IAEA bei der Überprüfung der friedlichen Verwendung der Kernenergie und bei der Kontrolle des bei der nuklearen Abrüstung anfallenden Spaltmaterials.

Sie hat am 21. März 2000 ein Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweiz und der IAEA unterzeichnet, durch das die Inspektionsregime erweitert werden. Die multilateralen Absprachen über nukleare Exportkontrollen finden im 5487

Rahmen des Zangger-Komitees (sein erster Leiter war der Schweizer C. Zangger) und der Gruppe der Nuklearlieferstaaten (NSG) statt. Die Schweiz tritt für eine Harmonisierung der internationalen Absprachen in den beiden Gremien ein.

Der NPT hat sich grundsätzlich bewährt. Unter seinen derzeit 187 Mitgliedern ist es in dreissig Jahren zu keiner einzigen vollendeten Weiterverbreitung der Nuklearwaffe gekommen, und insgesamt ist die Anzahl der Nuklearmächte bei weniger als zehn geblieben. Dies, obwohl noch in den Sechzigerjahren viele Staaten, darunter auch die Schweiz, die Beschaffung der Nuklearwaffe ernsthaft in Erwägung zogen.

Das glaubwürdige Verifikationssystem hat das Vertrauen vieler Staaten gestärkt, dass auch potenzielle Gegner keine Kernwaffen besitzen oder beschaffen. Man ist sich einig, dass die Beschaffung der Nuklearwaffe nicht dringlich ist und dass sich der beachtliche Aufwand dafür nicht lohnt. Ausserdem hat der Vertrag eine politische Norm begründet, wie die geschlossene Verurteilung der indischen und pakistanischen Nuklearwaffenversuche durch die internationale Gemeinschaft 1998 gezeigt hat. Die zu erwartende Reaktion der internationalen Gemeinschaft auf einen allfälligen Austritt eines Staates aus dem NPT oder Vertragsverletzungen durch ein Mitglied dürfte hart ausfallen und bildet deshalb eine ernsthafte Barriere.

Der faktischen politischen Ächtung der Nuklearwaffe entspricht das Völkerrecht nur bedingt. Der internationale Gerichtshof hat in seiner Stellungnahme vom 8. Juli 1996 an den katastrophalen Charakter des Nuklearwaffeneinsatzes erinnert und festgestellt, dass die für jeden Waffengebrauch geltenden Schranken der Verhältnismässigkeit und Notwendigkeit in diesem Fall besonders hoch anzusetzen sind. Aus dem humanitären Völkerrecht, das zur Vermeidung unnötigen Leidens und zur Unterscheidung zwischen Truppen und Zivilbevölkerung verpflichtet, folgerte das (in der Sache allerdings gespaltene) Gericht, «dass die Drohung mit Nuklearwaffen oder ihr Einsatz allgemein dem in bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrecht widerspricht, insbesondere den Prinzipien und Regeln des humanitären Völkerrechts; doch ... kann das Gericht nicht definitiv entscheiden, ob die Drohung mit Nuklearwaffen oder ihr Einsatz in einer extremen Situation der Selbstverteidigung, in der das Überleben
selbst des Staates auf dem Spiel steht, legal oder illegal ist». Die Schweiz tritt langfristig für eine weltweite, vollständige und überprüfbare Beseitigung der Nuklearwaffen ein. Sie ist der Auffassung, dass der Einsatz von Kernwaffen mit der Einhaltung des humanitären Völkerrechts in bewaffneten Konflikten schwerlich vereinbar ist.

Die Erfolgsgeschichte des NPT darf freilich nicht darüber hinwegtäuschen, dass dem Vertragswerk eine allmähliche Erosion droht. Das Abkommen verbindet nukleare Abrüstung, Nichtverbreitung und die Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie zu einem Paket, dessen Komponenten einander gegenseitig bedingen. Dass die fünf im NPT eingebundenen Nuklearmächte ihrer Verpflichtung zu ernsthaften Verhandlungen über allgemeine und vollständige Abrüstung bisher nur teilweise nachgekommen sind, nährt das Unbehagen kernwaffenloser Staaten und dient den abseits stehenden kernwaffenbesitzenden Staaten als Vorwand, um dem NPT gar nicht beizutreten. Die Schweiz will die Wirksamkeit des NPT erhalten und stärken. Sie hat an der 6. Überprüfungskonferenz 2000 deshalb einen Aktionsplan mit vertrauensbildenden Massnahmen vorgeschlagen, der die Reduktion der bestehenden nuklearen Arsenale wieder in Gang bringen soll. Die Sicherheit der Nichtkernwaffenstaaten wird entscheidend dafür sein, ob der globale Konsens über das diskriminierende Nichtverbreitungssystem erhalten bleibt. Die Schweiz unterstützt auch die Schaffung neuer kernwaffenfreier Zonen, wo immer die Voraussetzungen 5488

dazu erfüllt sind. Dies ist zurzeit namentlich in Zentralasien der Fall. Im Rahmen der Genfer Abrüstungskonferenz tritt die Schweiz für den unverzüglichen Beginn von Verhandlungen über ein Verbot der Herstellung von hoch angereichertem Uran und Plutonium für Waffenzwecke ein (so genanntes cut-off).

Seit 1996 liegt mit dem Vertrag über ein umfassendes Verbot der Kernversuche (CTBT) ein neues Instrument der nuklearen Nonproliferation zur Unterschrift auf.

Sein Ziel ist die Verhinderung von Nuklearexplosionen auf dem Territorium unter Kontrolle der Mitgliedstaaten. Simulationen wie auch so genannte subkritische Tests verbietet das Abkommen nicht explizit. Die Schweiz ist der Auffassung, dass die subkritischen Tests zumindest mit dem Geist des Vertrags nicht vereinbar sind. Der Vertrag kann erst dann in Kraft treten, wenn er von allen 44 definierten Staaten, welche Kernreaktoren betreiben, unterzeichnet und ratifiziert ist. Indien, Pakistan und Nordkorea sind von diesen Staaten die einzigen, welche den CTBT nicht einmal unterzeichnet haben. Die Schweiz hat den Vertrag 1999 ratifiziert. Der amerikanische Senat hat im selben Jahr die Ratifizierung einstweilen abgelehnt, wodurch ein baldiges Inkrafttreten des Abkommens erschwert ist. Die Schweiz ermutigt die abseitsstehenden Staaten, dem CTBT beizutreten, und setzt sich für den raschen Aufbau der Überprüfungsorganisation (CBTO) in Wien ein. Bei einem raschen Ausbau des Überwachungsnetzes kann bereits die Einhaltung der Moratorien überprüft werden, auch wenn der Vertrag selbst noch nicht in Kraft ist. Die Schweiz wird das internationale Überwachungsnetz mit einer seismischen Station unterstützen.

2.3

Chemische Waffen

Das Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (CWÜ) von 1993 ist von grosser sicherheitspolitischer Bedeutung, weil damit erstmals eine ganze Klasse von Massenvernichtungswaffen generell, überprüfbar und nichtdiskriminierend verboten wird. Ein komplexes System zur Überwachung der Nichtherstellung sieht abgestufte Verifikationsmassnahmen vor, die je nach Eignung einer Substanz zur Verwendung als Chemiewaffe und je nach Bedeutung der friedlichen Verwendung eintreten. Regelungen über Exporte und Importe (Transfers) von aufgelisteten Substanzen ergänzen die Überprüfungsmassnahmen. Absprachen über Exportkontrollen finden auch im Rahmen der informellen Australiengruppe statt.

Das CWÜ ist ein Beispiel dafür, dass die in der ersten Hälfte der Neunzigerjahre erfolgreichen klassischen Instrumente der RAP auch dauerhafte Früchte getragen haben. In der kurzen Zeit seit seinem Inkrafttreten 1997 ist das CWÜ dem Ziel der Universalität rasch nahe gerückt: Bis heute haben bereits 136 Staaten das Abkommen ratifiziert, darunter so wichtige Länder wie Indien und Pakistan. Eine chemiewaffenfreie Welt ist zum realistischen Ziel geworden. Die korrekte und fristgerechte Umsetzung des Vertrags stellt nun eine grosse Herausforderung dar.

Die Schweiz fordert eine vorbehaltlose und wirksame Umsetzung des Abkommens.

Sie ermutigt die noch abseitsstehenden Staaten, dem CWÜ ebenfalls beizutreten.

Bereits bei der Ausgestaltung des CWÜ und beim Aufbau der entsprechenden Organisation für das Verbot der chemischen Waffen (OPCW) hat sich die Schweiz stark engagiert. Die Schweiz strebt einen wirksamen Vollzug des CWÜ durch eine unabhängige, kompetente und effiziente OPCW an. Als Land mit einer chemischen Fachkompetenz von Weltrang und dem traditionellen Ruf der Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit kann die Schweiz auch im Umsetzungsprozess eine wichtige Rolle 5489

spielen. Dabei bewährt sich die Zusammenarbeit der Departemente EDA, VBS und EVD. Als Mitglied des Exekutivrats der OPCW von 1998 bis 2000 hat die Schweiz die Lösung einiger offener Vollzugsfragen im Bereich der chemischen Industrie erreicht. Durch die Bereitstellung von Schutzmaterial, Dienstleistungen und spezialisierten Ausbildungen arbeitet sie bei der Konkretisierung des CWÜ intensiv mit, wobei den Instruktoren der Armee und dem AC-Laboratorium Spiez (ACLS) mit seinen vielfältigen, weltweiten Aktivitäten eine wichtige Funktion zukommt. Die Forschungsstätte der Gruppe Rüstung in Spiez hatte sich, zusammen mit Vertretern des Generalstabs und der Luftwaffe, bereits bei den Untersuchungen der Chemiewaffeneinsätze im Ersten Golfkrieg und bei den Verifikationsmassnahmen der UNSCOM nach dem Zweiten Golfkrieg im Irak einen Namen gemacht. Da die Schweiz nicht Mitglied der UNO ist, konnte sie allerdings auf die betreffenden Mandate keinen Einfluss nehmen. Das ACLS ist heute eines von weltweit zwölf designierten Vertrauenslabors der OPCW und als solches bei der technischen Umsetzung der Konvention massgeblich beteiligt. Mit Unterstützung der chemischen Industrie haben zudem zahlreiche Inspektoren der OPCW einen Teil ihrer Ausbildung in Basel, Spiez und Visp erhalten. In Russland betreut das ACLS zwei von der DEZA finanzierte Projekte, welche der Vernichtung chemischer Waffen und der beruflichen Neuorientierung von Wissenschaftern aus der Rüstungsindustrie dienen.

2.4

Biologische Waffen

Seit 1975 ist das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BWÜ) in Kraft. Im Gegensatz zum NPT und CWÜ sind im Biologiewaffenübereinkommen praktisch keine Verifikationsbestimmungen enthalten, was einen entscheidenden Mangel darstellt. Eine Koordination der Exportkontrollen findet im Rahmen der informellen Australiengruppe statt.

Die Entdeckung eines umfangreichen irakischen Programms zur Herstellung biologischer Waffen 1995 hat der Weltöffentlichkeit in Erinnerung gerufen, dass die potenzielle Gefährdung durch Massenvernichtungswaffen dieser Art so real ist wie die Bedrohung durch Nuklearwaffen. Seit jenem Jahr verhandeln die Vertragspartner des BWÜ, gegenwärtig 144 Staaten, in Genf über ein Zusatzprotokoll, mit dem ein rechtlich verbindliches und wirksames Verifikationssystem errichtet werden soll.

Die Verhandlungen basieren inzwischen auf einem konkreten Textentwurf.

Die Schweiz setzt sich zusammen mit anderen westlichen Staaten dafür ein, dass verbindliche Deklarationen an die Stelle der Informationen treten, welche bisher im Rahmen vertrauensbildender Massnahmen ausgetauscht wurden. Diese Deklarationen sollen von einer neuen internationalen Organisation gesammelt und ausgewertet werden. Die Organisation soll mittels Besuchen in deklarierten Anlagen die Korrektheit der Deklarationen überprüfen und auch Untersuchungen durchführen können, falls ein begründeter Verdacht auf Verletzung des BWÜ besteht. Die Schweiz wird den Aufbau einer effizienten, unabhängigen Organisation nach Kräften unterstützen und bietet Genf offiziell als deren Sitz an. Ausserdem hat die Schweiz angeboten, unter Einsatz ihrer technischen Fachkompetenz zukünftige B-WaffenInspektoren auszubilden. Eine verbesserte Transparenz sensibler Aktivitäten (DualUse) in der Biotechnologie wird der internationalen Gemeinschaft erlauben, Hinweise auf Biologiewaffenprogramme frühzeitig zu erkennen, um darauf in angemesse-

5490

ner Weise reagieren zu können. Die Schweiz ermutigt alle Staaten, dem BWÜ sowie dem entstehenden Protokoll beizutreten. Das Protokoll soll nicht nur Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten, sondern auch weitere Möglichkeiten der technischen Zusammenarbeit mit sich bringen. Die Schweiz ist bereit, den Vertragsstaaten bestimmte Vorteile im Bereich der technischen Zusammenarbeit zu gewähren.

2.5

Weltraum und Trägersysteme

Auch zehn Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges ist eine Bedrohung durch Massenvernichtungswaffen, welche mittels ballistischer Raketen befördert werden, nicht auszuschliessen. Mögliche aktive Verteidigungsmassnahmen sind Vergeltungsdrohung und Raketenabwehr. Die USA wollen ihre Abwehrmassnahmen langfristig durch ein nationales weltraumgestütztes Raketenabwehrsystem (NMD) ergänzen (siehe oben Ziff. 1.5). Die Schweiz ist daran interessiert, dass die globale strategische Stabilität erhalten bleibt. Sie vertritt die Auffassung, dass das NMD nur dann verwirklicht werden sollte, wenn dadurch die weitere nukleare Abrüstung nicht gefährdet und wenn dadurch nicht eine neue nukleare Aufrüstung ausgelöst wird. Die Schweiz wird allerdings diesbezüglich kaum Einfluss ausüben können.

Die wachsende strategische und taktische Bedeutung des Weltraums sowie die Gefahren der Proliferation von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen untergraben die Möglichkeiten autonomer Verteidigungsmassnahmen durch einzelne Staaten weiter. Wie der Bundesrat bereits im Sicherheitspolitischen Bericht 2000 festgestellt hat, ist die Schweiz gegen derartige Bedrohungen autonom nur zu passiven Schutzmassnahmen fähig. Für einen Schutz durch aktive Verteidigungsmassnahmen wie Vergeltungsdrohung oder Raketenabwehr müsste sie auf Grund geografischer, finanzieller und technologischer Gegebenheiten die internationale Zusammenarbeit suchen beziehungsweise Hilfe in Anspruch nehmen. Die technologische Entwicklung bei der sicherheitspolitischen und militärischen Nutzung des Weltraums lässt neue Abhängigkeiten entstehen, deren Konsequenzen zu verfolgen sind. Sollte sich eine internationale Zusammenarbeit zur Raketenabwehr im sicherheitspolitischen Interesse der Schweiz aufdrängen, so müsste die Schweiz eine solche ernsthaft prüfen.

Zurzeit beschränkt sich das Engagement der Schweiz auf die Nonproliferation von Trägersystemen. Die Bemühungen zur Nonproliferation von Massenvernichtungswaffen beruhen allesamt auf einer internationalen Verständigung darüber, dass der Besitz dieser Waffen entweder verboten ist oder, wie im Fall der Nuklearwaffen, nur einer kleinen Zahl von Staaten vorübergehend noch erlaubt sein soll. Im Gegensatz dazu bewegen sich die Versuche, internationale Regime zur Verhütung der Verbreitung von Trägersystemen zu
schaffen, politisch und rechtlich auf dünnem Eis.

Das MTCR ist die einzige multilaterale Vereinbarung mit diesem Ziel und besteht im Wesentlichen aus der Selbstverpflichtung der Teilnehmerstaaten, keine Raketen oder Marschflugkörper mit einer Reichweite von über 300 km und einer Nutzlast von mehr als 500 kg zu exportieren, ebenso wenig entsprechende Hauptkomponenten.

Zudem gibt es Exportkontrollen für eine Reihe von entsprechenden Dual-UseGütern und -Technologien. Ähnlich wie im nuklearen Bereich ist das Spektrum der für die Raketenherstellung nützlichen Technologien relativ begrenzt und bekannt.

Das Güterkontrollgesetz von 1996 ist heute die Basis der schweizerischen Mitarbeit beim MTCR und hat sich inzwischen bewährt. Die Schweiz unterstützt Bestrebun-

5491

gen zur Schaffung völkerrechtlich bindender und nichtdiskriminierender Normen, die das Ziel der Nonproliferation von Raketen zu militärischen Zwecken verfolgen.

Dabei muss aber das Recht auf die friedliche Nutzung der Raketentechnologie für die Raumfahrt erhalten bleiben.

2.6

Konventionelle Waffen

In diesem Bereich sind erstens die weit entwickelten traditionellen Instrumente der konventionellen RAP und zweitens die neuen Instrumente der «Menschlichen Sicherheit» anzusiedeln, bei welchen sich die Schweiz, wie bereits erwähnt, besonders engagiert. Die OSZE ist die einzige etablierte sicherheitspolitische Organisation, in der die Schweiz vollberechtigtes Mitglied ist. Wie für die Umsetzung der sicherheitspolitischen Strategie des Bundesrats «Sicherheit durch Kooperation» im Allgemeinen ist sie deshalb auch für die RAP im Besonderen von grosser Bedeutung. Seit den Anfängen der OSZE 1972 (damals KSZE) hat die Schweiz die ihr in diesem Rahmen offen stehenden Möglichkeiten aktiv genutzt, um die Transparenz bezüglich Streitkräften vom Atlantik bis zum Ural und darüber hinaus zu fördern, die Berechenbarkeit militärischen Handelns weiter auszubauen und damit die Risiken überraschender militärischer Aktivitäten zu senken.

Das Schwergewicht der schweizerischen RAP im Rahmen der OSZE liegt auf den Vertrauens- und Sicherheitsbildenden Massnahmen (VSBM). In den vergangenen zehn Jahren hat die OSZE ihre seit 1975 aufgebaute Kompetenz in diesem Bereich signifikant vertiefen und deren Wirkungsbereich ausdehnen können. Mit dem Wiener Dokument von 1990 sind die Teilnehmerstaaten die Verpflichtung zur Beachtung eines umfangreichen Katalogs von VSBM eingegangen, der unter anderem einen jährlichen Austausch militärischer Informationen (inklusive Informationen über die Verteidigungsplanung), die Ankündigung und Beobachtung militärischer Aktivitäten, gegenseitige Besuche, Verifikationsmechanismen, Regeln der Zusammenarbeit bei sicherheitspolitischen Krisen und die Errichtung eines OSZE-weiten elektronischen Informationsnetzes enthält. Die Anpassung und Vertiefung des Wiener Dokuments ist in mehreren Schritten in den Jahren 1992, 1994, und 1999 erfolgt, insbesondere im Rahmen des am OSZE-Gipfel von Helsinki 1992 geschaffenen Forums für Sicherheitskooperation (FSK). Die Verhandlungen im Rahmen des FSK, wo sich die Schweiz seit Beginn besonders engagiert hat, resultierten in wichtigen politisch-militärischen Massnahmenbündeln, so zum Beispiel den Prinzipien zur Regelung des Transfers konventioneller Waffen, den stabilisierenden Massnahmen für örtlich begrenzte Krisensituationen und dem Verhaltenskodex zu
politischmilitärischen Aspekten der Sicherheit. Die Konflikte im Kosovo und in Tschetschenien haben gezeigt, dass für Krisensituationen spezielle neue Regelungen zu schaffen sind. Was die konventionelle RAP betrifft, so setzt sich die Schweiz vor allem für die Transparenz und Voraussehbarkeit von militärischen Aktivitäten, Strukturen, Beständen und Planungen im Rüstungsbereich ein. Die Schweiz setzt sich für die volle und korrekte Umsetzung aller Vereinbarungen und Abkommen ein, um die Vertrauensbildung dadurch zu stärken. Für Missionen zur Verifikation von Rüstungskontroll- und Abrüstungsvereinbarungen unter dem Dach der OSZE stellt die Schweiz Experten zur Verfügung, so beispielsweise im ehemaligen Jugoslawien bei der Umsetzung des Abkommens von Dayton.

5492

Der Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) von 1990 ist in den letzten Jahren den veränderten Umständen angepasst worden und konnte in der neuen Version anlässlich des OSZE-Gipfeltreffens in Istanbul 1999 unterzeichnet werden. Er soll Kooperation, Stabilität und Transparenz in Europa weiter stärken, insbesondere durch ein neues System nationaler und territorialer Obergrenzen für konventionelle Waffen sowie den Ausbau von Informationsaustausch und Verifikation.

Die Schweiz betrachtet die Verabschiedung des angepassten KSE-Vertrags als einen wichtigen weiteren sicherheitspolitischen Fortschritt zwischen Atlantik und Ural.

Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass der Vertrag nun die Beitrittsmöglichkeit weiterer europäischer Staaten vorsieht. Die Schweiz ist an einem Beitritt prinzipiell interessiert und prüft diese Option im Lichte ihrer sicherheitspolitischen Interessen und Ziele, wobei insbesondere die allfälligen Auswirkungen auf Bestände, Strukturen und Mittel der Armee im Rahmen der bevorstehenden Armeereform XXI zunächst noch zu klären sind.

Die Generalversammlung der UNO hat 1992 die Schaffung eines Waffenregisters beschlossen, das öffentlich zugängliche Angaben über Bestände, Produktion, Einund Ausfuhren von sieben Kategorien konventioneller Grosswaffensysteme enthält.

Die Schweiz hat die Errichtung des Registers unterstützt und liefert seit 1993 jährlich alle relevanten Informationen und engagiert sich für die Erweiterung und Universalisierung des Registers. 1993 haben die OSZE-Staaten Prinzipien zur Regelung des Transfers konventioneller Waffen festgelegt, die zu Transparenz und Zurückhaltung in der Kriegsmaterialausfuhrpolitik verpflichten. Seit 1994 findet ein jährlicher Informationsaustausch statt, an dem sich die Schweiz ebenfalls beteiligt. Sie stellt fest, dass noch nicht alle Mitglieder der OSZE innerhalb der vorgesehenen Fristen qualitativ befriedigende Informationen übermitteln und hat deshalb Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Seit 1996 arbeiten 33 Staaten im Rahmen der so genannten Wassenaar-Vereinbarung bei ihren Massnahmen gegen die Verbreitung von konventionellen Waffen und Mehrzweckgütern zusammen mit dem Ziel, destabilisierende Anhäufungen von Kriegsmaterial zu verhindern. In diesem Gremium setzt sich die Schweiz insbesondere für eine Erhöhung
der Transparenz von Transfers konventioneller Waffen ein. Zusätzliche Massnahmen im Bereich der Dual-UseGüter will die Schweiz nicht akzeptieren, solange gewisse Staaten nicht mehr Informationen über ihre eigentlichen Waffenlieferungen offen legen.

Die neue Tendenz im Bereich der konventionellen RAP hat bisher einzig die Personenminen erfasst, ein Sonderfall unter den Rüstungsgütern. Das wertvolle und erstaunlich rasche Ergebnis der Minenverbotskonvention von 1997 hat jedoch gezeigt, dass sich Anstrengungen im Bereich der «Menschlichen Sicherheit» lohnen. Die Schweiz will deshalb ihre Erfahrungen, die sie auf dem Weg zur Minenverbotskonvention gewonnen hat, für ein dauerhaftes Engagement auf diesem Gebiet nutzen.

Nach der oben erwähnten Luzerner Konferenz will sie beim Vorbereitungsprozess für die im Jahr 2001 stattfindende UNO-Konferenz über den illegalen Kleinwaffenhandel aktiv mitarbeiten. Übergeordnetes Ziel ist die Bekämpfung der Proliferation und des Missbrauchs von Kleinwaffen. Der Handel mit Kleinwaffen unterliegt bisher kaum international vereinbarten Beschränkungen. Die Schweiz beteiligt sich auch an entsprechenden Bemühungen im Rahmen der OSZE und der Partnerschaft für den Frieden (PfP) und unterstützt nationale wie auch internationale Projekte auf dem Gebiet. In Wien nimmt die Schweiz an den Verhandlungen zur Schaffung eines Feuerwaffenprotokolls teil, das im Rahmen der UNO-Konvention gegen die transnationale organisierte Kriminalität entstehen soll.

5493

Was die Personenminen betrifft, so strebt die Schweiz die Universalisierung des Totalverbots an. Sie ruft deshalb die abseitsstehenden Staaten auf, der Minenverbotskonvention von 1997 ebenfalls beizutreten. Die UNO-Waffenkonvention von 1980 dient dem Verbot inhumaner Waffen allgemein. In ihrem Rahmen wurden 1996 das Verbot von Personenlaserwaffen, das als wichtiges Beispiel für präventive Rüstungskontrolle gilt, und zusätzliche Einschränkungen für den Einsatz von Personenminen erreicht. Aus Rücksicht auf einige Staaten wurden jedoch bezüglich Wirkungszeitbeschränkungen und Ortungsmöglichkeiten von Personenminen zu viele Ausnahmen zugelassen, sodass die Bewegung für ein umfassendes Verbot entstand, welche dann zur Minenverbotskonvention von 1997 führte. Die Schweiz betrachtet das Protokoll II zur UNO-Waffenkonvention von 1980 jedoch als komplementäres Instrument zur Minenkonvention, das weiter gestärkt werden sollte. Bei der Produktion und Anwendung aller Arten von Landminen sind strengere Vorschriften einzuführen, und die Räumung und Zerstörung von Millionen bereits verlegter Personenminen muss vorangetrieben werden. Im laufenden Jahr unterstützt die Schweiz vor allem in Mosambik und Südosteuropa grössere Entminungsprojekte. In Genf hat die Schweiz das internationale Zentrum für humanitäre Minenräumung geschaffen, wo zweimal jährlich die Expertenkomitees der Minenverbotskonvention tagen.

Überdies wird im September 2000 die nächste Jahreskonferenz der Vertragsstaaten in Genf stattfinden. Das VBS hat 1999 beschlossen, die humanitäre Minenräumung mit eigenem Personal und Material auszubauen sowie einen Pool von 40 Experten für internationale Einsätze auszubilden und bereitzuhalten.

2.7

Operationeller Ausblick

Die schweizerische RAP hat auf den grundlegenden Wandel der globalen Rahmenbedingungen im Laufe der Neunzigerjahre rasch und flexibel reagiert. Dabei hat die Schweiz ihr traditionelles Engagement für Rüstungskontrolle und Abrüstung ausgebaut. Unter der Koordination des EDA wurden die personellen, institutionellen und finanziellen Ressourcen in EDA, EJPD, VBS und EVD für eine breit gefasste RAP eingesetzt, welche den Zielen der schweizerischen Aussenpolitik auf kohärente Weise gefolgt ist.

Die RAP ist eine Priorität der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik, an welcher der Bundesrat festhalten will. Die neuen Schwerpunkte sind bisher mittels Ressourcen gesetzt worden, welche zum grossen Teil durch interne Umlagerungen freigestellt wurden. Da die Schweiz mehrere aussenpolitische Prioritäten gleichzeitig verfolgt, wäre eine weitere Konzentration bereits gebundener Mittel problematisch.

Das EDA ist mit den laufenden regelmässigen Geschäften wie der Teilnahme an internationalen Konferenzen und der Verfolgung der wesentlichsten Entwicklungen auf den verschiedenen Gebieten der RAP weitgehend ausgelastet. Das VBS, insbesondere der Generalstab, bestreitet mit eigenen Mitteln bereits einen wesentlichen Teil der schweizerischen RAP. Unter anderem unterstützt das VBS das EDA an internationalen Verhandlungen und sorgt für die Umsetzung der Rüstungskontrollund Abrüstungsverpflichtungen im militärischen Bereich. Dabei ist das Entwicklungspotenzial für eine aktive schweizerische RAP auf internationaler Ebene noch nicht ausgeschöpft, wie etwa die Möglichkeiten des AC-Laboratorums Spiez illustrieren. Mit vermehrten konkreten Beiträgen der Abrüstungshilfe vor Ort könnte die Schweiz zur Beseitigung von Überschusswaffen wie Minen oder Kleinwaffen beitragen. Ein anderes Beispiel ist die Absicht einer flächendeckenden Mitwirkung bei 5494

den internationalen Anstrengungen zur Nonproliferation der Kleinwaffen, welche mit den vorhandenen Mitteln kaum erreicht werden kann.

Uns nahe stehende Staaten von vergleichbarer Grösse haben zwar oft nur wenig mehr Abrüstungsspezialisten, sie können aber viel stärker von den Netzen der Europäischen Union und der NATO profitieren. Durch diese werden sie mit den einschlägigen Informationen rasch versorgt. Unsere fehlende Mitgliedschaft bei den Vereinten Nationen stellt das wichtigste institutionelle Defizit bei der Entwicklung einer profilierteren schweizerischen RAP dar. Viele wichtige Anliegen der RAP sind heute Gegenstand von Beschlüssen der UNO-Vollversammlungen. Wer wie die Schweiz dort keine Anträge einbringen oder mitunterzeichnen kann und kein Stimmrecht besitzt, der ist grundsätzlich benachteiligt.

30. August 2000

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Adolf Ogi Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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Anhang 1

Übersicht über die schweizerische Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik (RAP) Hauptbereiche

Unterbereiche

Langfristige Ziele

Zwischenziele

Massenvernichtungswaffen

Kernwaffen

Vollständige, weltweite und überprüfbare Beseitigung

Umsetzung aller bisherigen Versprechen der Nuklearstaaten.

Weitere konkrete Abrüstungsschritte, die in jedem Stadium ein Höchstmass an Sicherheit und Stabilität gewährleisten.

Erhaltung und Stärkung des NPT.

Beginn von Verhandlungen über ein Verbot der Herstellung von hoch angereichertem Uran und Plutonium im Rahmen der Genfer Abrüstungskonferenz.

Rasches Inkrafttreten des CTBT und unverzüglicher Aufbau der CTBTO. Bis zum Inkrafttreten des CTBT Einhaltung der proklamierten Moratorien durch alle Kernwaffenstaaten.

Stärkung der IAEA-Kontrollen. Kontrolle des bei der nuklearen Abrüstung freigelegten Spaltmaterials durch die IAEA.

Harmonisierung und Stärkung der Exportkontrollen im Rahmen von NSG und ZanggerKomittee.

Schaffung neuer kernwaffenfreier Zonen in Regionen, wo die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Chemische Universelles Beitritt aller Staaten zum CWÜ.

Waffen und verifizierba- Vollständiger und wirksamer Vollzug des CWÜ res Verbot durch eine unabhängige, kompetente und effiziente OPCW.

Fristgemässe Beseitigung der vorhandenen Bestände und Demontierung oder Konversion der Produktionsanlagen.

Biologische Universelles Beitritt aller Staaten zum BWÜ.

Waffen und verifizierba- Rascher Abschluss eines Zusatzprotokolls zum res Verbot BWÜ mit wirksamen Verifikationsmassnahmen.

Mithilfe beim Aufbau der neuen Organisation für den Vollzug des Zusatzprotokolls (Angebot für Sitz in Genf und Ausbildungsprogramm für Inspektoren).

Weltraum

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Raketenabwehrsysteme

Erhaltung der strategischen Stabilität Sicherheitsgewinn

Weitere nukleare Abrüstung soll nicht gefährdet werden.

Keine Auslösung einer neuen nuklearen Aufrüstung.

Anstreben kooperativer Lösungen.

Analyse der Konsequenzen der Entstehung neuer Abhängigkeiten.

Hauptbereiche

Konventionelle Waffen

Unterbereiche

Langfristige Ziele

Zwischenziele

RaketenProliferation

Nichtverbreitung von Raketen als militärische Trägersysteme

Unterstützung von Bestrebungen zur Schaffung völkerrechtlich bindender und nichtdiskriminierender Normen, die das Ziel der Nonproliferation von Raketen zu militärischen Zwecken verfolgen.

Erhaltung des Rechts auf friedliche Nutzung der Raketentechnologie für die Raumfahrt.

Harmonisierung und Stärkung der Exportkontrollen im Rahmen des informellen Raketentechnologie-Kontrollregimes (MTCR).

Allgemeines

Sicherheit und Stabilität auf möglichst tiefem Rüstungsniveau

Ausbau und weitere Verfeinerung der VSBM.

Prüfung des Beitritts zum angepassten KSEVertrag.

Erweiterung des UNO-Waffenregisters durch weitere Waffenkategorien.

Verbesserung der Transparenz von Waffentransfers im Rahmen der Wassenaar-Vereinbarung.

Minen

Durchsetzung des Verbots von Personenminen

Beitritt aller Staaten zur Minenverbotskonvention von 1997.

Personelle und finanzielle Unterstützung der humanitären Minenräumung.

Förderung der Universalisierung des Protokolls II zur UNO-Waffenkonvention von 1980, als komplementäres Instrument zum Personenminenverbot.

Kleinwaffen

Nonproliferation Missbrauchsbekämpfung

Mitwirkung bei allen internationalen Anstrengungen, die den langfristigen Zielen dienen; sowohl im Rahmen von UNO, OSZE und PfP wie auch im neuen Rahmen des Netzwerks «Menschliche Sicherheit».

Mitwirkung an den Vorbereitungen für die UNO-Konferenz 2001 über den illegalen Kleinwaffenhandel.

Inhumane Waffen

Verbot der An- Anwendung der UNO-Waffenkonvention von wendung 1980 auf interne Konflikte.

Schaffung von Verifikationsmechanismen.

Förderung der Universalisierung der UNOWaffenkonvention von 1980.

Neues Protokoll zur Modernisierung des Verbots von Dumdumgeschossen.

Weitere Protokolle zur UNO-Waffenkonvention von 1980 zum Zweck der Einschränkung von Waffenwirkungen, welche übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken.

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Anhang 2

Botschaften an das Parlament im Bereich der RAP Botschaft zur Volksinitiative «für ein Verbot zur Kriegsmaterialausfuhr» Botschaft zur Volksinitiative «für ein Verbot zur Kriegsmaterialausfuhr» und zur Revision des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial vom 15. Februar 1995 (BBl 1995 II 1027) (SR 514.51).

Message concernant l'initiative populaire «pour l'interdiction d'exporter du matériel de guerre» et la revision de la loi fédérale sur le matériel de guerre du 15 février 1995 (FF 1995 II 988) (RS 514.51).

Güterkontrollgesetz Botschaft betreffend das Bundesgesetz vom 13. Dezember 1996 über die Kontrolle zivil und militärisch verwendbarer Güter sowie besonderer militärischer Güter (Güterkontrollgesetz, GKG) (BBl 1995 1301) (SR 946.202).

Message concernant la Loi fédérale du 13 décembre 1996 sur le contrôle des biens utilisables à des fins civiles et militaires et des biens militaires spécifiques (Loi sur le contrôle des biens, LCB) (FF 1995 II 1251) (RS 946.202).

Revidiertes Protokoll II / Laserwaffenprotokoll Botschaft betreffend das revidierte Protokoll II und das Protokoll IV zum Übereinkommen von 1980 über konventionelle Waffen vom 14. Mai 1997 (BBl 1997 IV 1).

Message concernant le Protocole II révisé et le Protocole IV joints à la Convention de 1980 sur les armes conventionelles (FF 1997 IV 1).

Minenverbotskonvention Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Anti-Personenminen und über deren Vernichtung (BBl 1998 675).

Message concernant la Convention sur l'interdiction de l'emploi, du stockage, de la production et du transfert des mines antipersonnel et sur leur destruction (FF 1998 636).

Vertrag über ein umfassendes Verbot der Kernversuche (CTBT) Botschaft zum Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (BBl 1999 653).

Message concernant le Traité d'interdiction complète des essais nucléaires (FF 1999 607).

5498

Anhang 3

Abkürzungsverzeichnis ABM-Vertrag

Vertrag über die Beschränkung von Systemen zur Abwehr ballistischer Raketen (Anti-Ballistic Missile Treaty)

ACLS

AC-Laboratorium Spiez

BWÜ

Biologiewaffenübereinkommen (Biological and Toxin Weapons Convention, BTWC)

C4-ISR

Kommando-, Kontroll-, Kommunikations-, Computer-, Nachrichten-, Überwachungs- und Erkundungssysteme (Command, Control, Communications, Computers, Intelligence, Surveillance, Reconnaissance)

CTBT

Vertrag über ein vollständiges Verbot der Kernversuche (Comprehensive Nuclear Test-Ban Treaty)

CTBTO

Überprüfungsorganisation zum CTBT

CD

Genfer Abrüstungskonferenz (Conference on Disarmament)

CWÜ

Chemiewaffenübereinkommen (Chemical Weapons Convention, CWC)

EU

Europäische Union

FSK

Forum für Sicherheitskooperation im Rahmen der OSZE

GASP

Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik der EU

GPS

Weltraumgestütztes Standortbestimmungssystem (Global Positioning System)

IAEA

Internationale Atomenergieagentur (International Atomic Energy Agency)

IKRK

Internationales Komitee vom Roten Kreuz

KSE

Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa

MAD

Gegenseitig gesicherte Zerstörung (Mutually Assured Destruction)

MTCR

Raketentechnologie-Kontrollregime (Missile Technology Control Regime)

NATO

Nordatlantisches Bündnis (North Atlantic Treaty Organization)

NGO

Nichtstaatliche Organisationen (non-governmental organizations)

NMD

Nationale Raketenabwehr (National Missile Defense)

NPT

Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Non-Proliferation Treaty)

5499

NSG

Gruppe der Nuklearlieferländer (Nuclear Suppliers Group)

OPCW

Organisation für das Verbot chemischer Waffen (Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons)

OSZE (früher KSZE) Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa PfP

Partnerschaft für den Frieden (Partnership for Peace)

RAP

Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik

SDI

Strategische Verteidigungsinititative (Strategic Defense Initiative)

START I, II, III

Verträge über die Reduzierung strategischer Kernwaffen (Treaties on the Reduction and Limitation of Strategic Offensive Arms)

UNO

Organisation der Vereinten Nationen (United Nations Organization)

UNSCOM

UNO-Sonderkommission für die Vernichtung der Massenvernichtungswaffen im Irak (UN Special Commission on Iraq)

VSBM

Vertrauens- und Sicherheitsbildende Massnahmen

WEU

Westeuropäische Union

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