Helikopterflugfeld Schindellegi Änderung der Betriebsbewilligung

Mit Entscheid vom 10. März 2000 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt eine Änderung der Betriebsbewilligung resp. des Betriebsreglements genehmigt.

Der Genehmigungsentscheid und die Gesuchsunterlagen können vom 21. März 2000 an bis zum Ablauf der Beschwerdefrist zu den Bürozeiten bei der Gemeindekanzlei, 8835 Feusisberg, Dorfstrasse 38, eingesehen werden.

Wer gemäss Artikel 48 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren berechtigt ist, kann gegen diese Verfügung innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der Rekurskommission des Eidg. Departementes für Umwelt, Energie und Kommunikation, Schwarztorstrasse 59, Postfach 330, 3000 Bern 14, Beschwerde erheben. Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen. Die Frist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern.

Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführer zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführer sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

21. März 2000

2000-0610

Bundesamt für Zivilluftfahrt

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