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Botschaft über die Fristverlängerung des Verpflichtungskredites zur Gewährung von Finanzhilfen an die Swisspetrol Holding AG für die Weiterführung der Erdöl- und Erdgasforschung in der Schweiz vom 24. August 1992

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Fristverlängerung des Verpflichtungskredites zur Gewährung von Finanzhilfen an die Swisspetrol Holding AG für die Weiterführung der Erdöl- und Erdgasforschung in der Schweiz mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

24. August 1992

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Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Felber Der Bundeskanzler: Couchepin

1992-427

Übersicht Mit dem Bundesbeschluss vom 75. Dezember 1982 bewilligte das Parlament für die Weiterführung der Erdöl- und Erdgasforschung in der Schweiz ein auf zehn Jahre befristetes Darlehen in der Höhe von höchstens 10 Millionen Franken. Bis zum Ablauf der gewährten Frist ist das Darlehen nur rund zur Hälfte beansprucht worden.

Die vorliegende Botschaft beantragt eine Fristverlängerung, damit die finanzielle Unterstützung der Arbeiten der Swisspetrol Holding AG zur Erdöl- und Erdgasforschung durch Mittel des 1982 gesprochenen Kredites auch nach dem Jahr 1992 ermöglicht wird.

Die Ausrichtung der Bundesbeiträge soll unter denselben Rahmenbedingungen wie bis anhin erfolgen.

38 Bundesblatt 143. Jahrgang. Bd. V

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Botschaft I II

Ausgangslage Der Bundesbeschluss vom 15. Dezember 1982

Am 15. Dezember 1982 beschloss die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft den Bundesrat zu ermächtigen, für die Weiterführung der Erdöl- und Erdgasforschung in der Schweiz der Swisspetrol Holding AG, ab 1. Januar 1983 während höchstens zehn Jahren jährliche Beiträge bis zu 2 Millionen Franken, insgesamt höchstens 10 Millionen Franken, auszurichten.

In der diesem Beschluss zugrunde liegenden Botschaft hielt der Bundesrat fest: «Die Swisspetro) Holding AG, eine rein schweizerische Gesellschaft, ist mit dem Ersuchen um eine Bundeshilfe für die Weiterführung der Erdöl- und Erdgasforschung in der Schweiz an die Bundesbehörden gelangt. Die Swisspetrol ist an fast allen Gesellschaften massgeblich beteiligt, die zur Zeit Forschungskonzessionen in der Schweiz besitzen, und sichert so den schweizerischen Einfluss in der Forschung und vor allem bei einer allfälligen Ausbeutung. Ihre Mittel von rund 30 Millionen Franken, mit welchen sie Forderungen in der Höhe von 180 Millionen Franken ausgelöst hatte, sind in den laufenden Forschungsprojekten aufgebraucht, obwohl erst ein kleiner Teil der erdölhöffigen Gebiete erforscht wurde. Die Swisspetrol hat Aussicht auf ein weiteres Forschungsprojekt in der Höhe von 150 Millionen Franken, an das sie mit ihren schweizerischen Partnern 10 Prozent beitragen müsste, während die ausländischen Partner 90 Prozent der Forschungskosten übernehmen würden. Mit der nachgesuchten Hilfe sol) die Swisspetrol in die Lage versetzt werden, die Weiterführung der Forschungsarbeiten sicherzustellen.» Als grösstes Einzelprojekt im Rahmen des vom Bund mitfmanzierten Untersuchungsprogrammes wurde bei Teuffenthal BE eine Bohrung abgeteuft, die im Juli 1989 auf einer schweizerischen Rekordtiefe von 5945 m eingestellt wurde.

Die Bohrung, welche Kosten von 24,8 Millionen Franken verursachte, müsste leider als Misserfolg eingestuft werden. Ausgelöst durch diese negative Erfahrung versuchte man in der Folge, durch vertiefte Vorabklärungen die beschränkten finanziellen Mittel optimal einzusetzen und mögliche weitere Bohrungen mit einem minimalen Risiko auszuführen. Diese Massnahme führte dazu, dass im Zeitrahmen von 10 Jahren nur rund die Hälfte des ursprünglich vorgesehenen Explorationsprogrammes durchgeführt wurde. Am Ende der Laufzeit dürften vom Bundeskredit voraussichtlich rund 5,1 Millionen Franken in Anspruch genommen worden sein.

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Möglichkeiten einer Weiterführung des Untersuchungsprogrammes nach 1992

Die Swisspetrol beabsichtigt, das laufende Untersuchungsprogramm auch nach 1992 weiterzuführen und unter anderem die noch nicht vollständig ausgewerteten Daten fertig zu bearbeiten und zu interpretieren und Wirtschaftlichkeitsbe1098

trachtungen durchzuführen. Nach heutiger Beurteilung dürfte das Programm spätestens bis zum Jahrhundertwechsel, d. h. bis Ende 1999 abgeschlossen sein.

Eine wesentliche Voraussetzung zur Weiterführung des Untersuchungsprogramms besteht aber darin, dass die für das Untersuchungsprogramm zugesagten Finanzen auch nach Ablauf der im Bundesbeschluss festgelegten zehnjährigen Frist zur Verfügung stehen. Ohne Ablauf des Bundesdarlehens würde der Swisspetrol ab 1993 noch ein Gesamtexplorationsvolumen von rund 43 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Die finanziellen Leistungen der Aktionäre der Swisspetrol sind aber direkt mit den Zahlungen des Bundes verknüpft. Die Mittel lassen sich nur bei einer Verlängerung der im Bundesbeschluss von 1982 festgelegten Frist vollständig in Anspruch nehmen. Ein von Bundesseite getroffener Entscheid gegen eine Fristverlängerung und dadurch der Wegfall der Bundesmittel ab 1993 dürfte nicht nur als negatives Signal gegenüber der Swisspetrol verstanden werden; er könnte die Durchführung wesentlicher Teile des Untersuchungsprogrammes, wenn nicht gar das Untersuchungsprogramm selbst, in Frage stellen.

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Die Aktivitäten zur Erdöl- und Erdgasexploration in der Schweiz

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RUckblick auf die Zeit vor 1982

Schon in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts wurden in der Schweiz erste erdölgeologische Untersuchungen durchgeführt. Dabei stiess man verschiedentlich auf Anzeichen von Kohlenwasserstoff-Vorkommen, eine ausbeutungswürdige Lagerstätte wurde aber nicht entdeckt.

Die Erfahrungen mit der kriegsbedingten Rohstoffverknappung und der nach Ende des Zweiten Weltkrieges rasch ansteigende Bedarf an Mineralölprodukten weckte ein breites Interesse an der systematischen Erforschung des schweizerischen Untergrundes nach Erdöl- und Erdgasvorkommen. Zur Sicherung des schweizerischen Einflusses in der Erdölexploration und -ausbeutung wurde 1953 das schweizerische Konsortium für Erdöl ins Leben gerufen und aufgrund einer privaten Initiative 1959 die Swisspetrol Holding AG gegründet. Bei der Swisspetrol AG handelt es sich um eine Finanzholding, deren Zweck «die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften und anderen Unternehmungen ist, die sich mit der Erforschung, der Gewinnung, der Förderung, der Verarbeitung, der Lagerung, dem Transport und dem Vertrieb von Erdöl, Erdgas und anderen Bitumen oder Derivaten befassen».

Die ersten Explorationsarbeiten der Swisspetrol, ihrer Beteiligungsgesellschaften und der ausländischen Partner konzentrierten sich im wesentlichen auf die mittelländische Molasse. In das Programm wurden bis 1970 rund 48 Millionen Franken investiert. Im Rahmen dieser Explorationsarbeiten wurden neben oberflächengeologischen und geophysikalischen Arbeiten total elf Bohrungen in Tiefen zwischen 1000 und 3288 m ausgeführt. Aus diesen Untersuchungen resultierte zwar ein Ölfund (80 t Öl bester Qualität konnten bei Essertines VD gefördert werden) sowie Erdgasvorkommen in der Gegend von Pfaffnau LU. We-

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gen zu geringer Reserven konnte aber keine kommerzielle Ausbeutung aufgenommen werden.

Zu Beginn der 70er Jahre begannen die Fachleute, sich mit den bisher nicht explorierten Gebieten der subalpinen Molasse des Alpenrandes und auf dem Jura zu befassen. Diese Gebiete stellten aber höhere Anforderungen an die Seismik, zu erwartende Bohrtiefen bis zu 6000 m bedingten entsprechend höhere Investitionen. 1972/73 teufte das Berner Erdölkonsortium bei Linden BE eine Bohrung ab, die eine Endtiefe von 5440 m erreichte und auf Gasvorkommen stiess.

Eine wirtschaftliche Ausbeute war aber auch hier wegen zu geringer Porosität des Trägergesteins nicht möglich. Wissenschaftlich bedeutete die Bohrung bei Linden aber einen Durchbruch: Sie bewies nämlich, dass mit moderner Seismik der Alpenrand auf Erdöl- und Erdgasvorkommen untersucht werden kann. Die Gasaustritte Hessen erkennen, dass am Alpenrand tatsächlich Erdgas anzutreffen ist. Angesichts dieser Ergebnisse gelang es der Swisspetrol, ihre Beteiligungsgesellschaften und die ausländischen Partner für ein gesamtschweizerisches Forschungsprogramm zu gewinnen. Die ausländischen Partner waren bereit, 90 Prozent der Forschungskosten zu übernehmen. Sie erklärten sich auch damit einverstanden, dass im Falle der Ausbeutung die zu gründende Gesellschaft eine schweizerische Mehrheit aufweisen würde.

Im Rahmen des sogenannten «ISO-Millionen-Programms» wurde von 1973 bis 1982 das zu erforschende Gebiet mehrfach durch seismische Messlinien überdeckt. Erstmals kam dabei die Vibroseistechnik zur Anwendung, für die Auswertung wurden Computer eingesetzt. Insgesamt gelangten sechs Bohrungen in Tiefen zwischen 2150 und 5290m zur Ausführung. In der Bohrung Finsterwald LU fand man in etwa 4370 m Tiefe Gas von guter Qualität. Man entschloss sich, das Vorkommen wirtschaftlich zu nutzen. Der 1985 aufgenommene Förderbetrieb produzierte bis Ende 1991 insgesamt 68,1 Mio m3 Erdgas und ergab einen Erlös von über 11 Millionen Franken. Voraussagen über die noch zu erwartende Fördermenge dieser Lagerstätte sind im heutigen Zeitpunkt äusserst schwierig zu machen.

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Die bisherigen Explorationsarbeiten im Rahmen des Bundesbeschlusses vom 15. Dezember 1982

Der Erfolg der Bohrung Finsterwald ermutigte alle Beteiligten zu weiteren Explorationsarbeiten. Die Brigitta und Elwerath Betriebsführungsgesellschaft mbH (BEB) in Hannover, der ausländische Partner der Swisspetrol, erklärte sich zur Durchführung eines weiteren Explorationsprogrammes im Betrag von 150 Millionen Franken bereit. Sie sicherten wiederum die Übernahme von 90 Prozent der Kosten zu.

Mit dem Bundesbeschluss vom 15. Dezember 1982 bewilligte das Parlament ein auf zehn Jahre befristetes Darlehen in der Höhe von höchstens 10 Millionen Franken. In einem zwischen dem Bund und der Swisspetrol abgeschlossenen Vertrag wurde festgehalten, dass der Anteil des Bundesdarlehens 2/3 der von der Swisspetrol selber aufgewendeten Mittel nicht übersteigen darf. Bis 1991 wurden für das Untersuchungsprogramm rund 85 Millionen Franken aufgewendet.

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Der Bundesanteil selber wird bis zum Ende der Laufzeit des Kredites 5,1 Millionen Franken betragen.

Das wissenschaftliche Ziel der Untersuchungen war es, neben einem strukturellen Inventar des Untersuchungsgebietes auch die Ausbildung und Verbreitung von speicherfähigen Horizonten in den Sedimenten des Molasse-Beckens und im Alpenraum zu erkunden und in wirtschaftlich vertretbare Bohrprojekte münden zu lassen. Bis heute wurden im Rahmen dieses Untersuchungsprogrammes verschiedene geowissenschaftliche Studien durchgeführt, 2265 km seismischer Messungen aufgenommen und bei Teuffenthal BE in der Nähe von Thun eine Bohrung abgeteuft. Mit einer schweizerischen Rekordtiefe von 5945 m wurde die Bohrung im Juli 1989 eingestellt. An mehreren Stellen konnten während der Bohrarbeiten gasführende Schichten festgestellt werden. Die Hoffnung, ähnliche Verhältnisse anzutreffen wie bei der acht Kilometer entfernten Bohrung in Linden, erwies sich aber als Trugschi uss. Das Gestein wies praktisch keine Durchlässigkeit auf und die Bohrung, welche Kosten von 25,2 Millionen Franken verursachte, musste als Misserfolg eingestuft werden.

Als Ergebnis der bisherigen Arbeiten konnten im Rahmen des Untersuchungsprogrammes in der Schweiz sechs relativ gut definierte Strukturen und eine grössere Anzahl von Strukturandeutungen festgestellt werden, welche auf Kohlenwasserstoff-Vorkommen hindeuten. Zur strukturellen Absicherung wurden im Jahr 1990 die relativ gut definierten Strukturen Chablais, Zürich-Nord und Entlebuch-Nord mit moderner Seismik überdeckt. Die Interpretation dieser Daten und die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für diese Projekte stehen noch aus.

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Projekte der Swisspetrol für die kommenden Jahre

Eine Neubearbeitung zentraler seismischer Messlinien soll zu einer Verbesserung der Datenqualität führen. Im Felde sollen auch nichtseismische geophysikalische Verfahren (Gravimetrie, Magnetik, Magnetotellurik) zur Anwendung kommen, um vorhandene, auf seismischen Aufnahmen basierende Informationen zu ergänzen. Aus diesen Arbeiten erhofft man sich einerseits Ergebnisse, welche zu neuen potentiellen Bohrstandorten führen können, andererseits sollen schon bekannte Strukturen bestätigt werden.

Durch ein Einengungsverfahren sollen anschliessend die erfolgversprechendsten Gebiete ausgewählt werden, damit mögliche Bohrungen mit einem minimalen Risiko abgeteuft und die beschränkten finanziellen Mittel optimal eingesetzt werden können.

Ein spezielles Projekt stellen Untersuchungen dar, welche die Möglichkeit der Erdgasgewinnung aus dem vor einigen Jahren von der Nagra entdeckten Nordschweizer Permokarbontrog abklären sollen. Das Projekt basiert auf der beim Bergbau gemachten Erfahrung, dass Kohleflöze bei Druckentlastung einen Teil des während der Inkohlung entstandenen Erdgases abgeben. Die Methode der Kohleflözentgasung wird im Ausland an verschiedenen Orten erfolgreich angewandt. In einem ersten Schritt soll nun die Übertragbarkeit der Methode auf schweizerische Verhältnisse abgeklärt werden. Primär geht es darum, die Ent-

i im

Wicklungsgeschichte der Permokarbontröge und des darin erzeugten Erdgases aufzuzeigen und die Wirtschaftlichkeit einer allfälligen Förderung zu prüfen.

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Die finanzielle Situation der Swisspetrol

Der Zerfall des Ölpreises einerseits und des US-Dollars andererseits haben die ausländischen Explorationspartner der Swisspetrol bewogen, im Jahre 1987 einen neuen Finanzierungsschlüssel für die Exploration in der Schweiz zu fordern. Die bisherige Aufteilung von 10 Prozent für die schweizerischen und 90 Prozent für die ausländischen Beteiligten in der Explorationsphase, jedoch mit 51 Prozent Anteil für die Schweizer Partner im Falle einer Erdöl- oder Erdgasförderung, war untragbar geworden. Um die Einstellung der Exploration zu verhindern, wurden neue Lösungen gesucht. Ab Anfang 1988 tragen die Schweizer Partner auch in der Explorationsphase 51 Prozent der Kosten, wobei im Gegenzug die ausländischen Partner darauf verzichteten, bei einer Fündigkeit die aufgelaufenen Kosten bis 1987 sofort zur Zahlung zurückzuverlangen.

So werden alle ausbezahlten Darlehen ab 1988 - also auch dasjenige des Bundes - bei einer eventuellen Fündigkeit aus dem Gewinn der Ausbeutung als erstes zurückbezahlt. Mit einem Darlehen der Swissgas (Schweizerische Aktiengesellschaft für Erdgas, St. Gallen/Zürich) von 30 Millionen Franken konnte die höhere Beteiligung der Schweizer Partner fast vollumfänglich finanziert und die schweizerische Erkundung möglicher Erdgas- oder Erdöllagerstätten weiter in Gang gehalten werden.

Von den schweizerischen Explorationsaufwendungen seit der Gründung der Swisspetrol, d. h. von insgesamt 314 Millionen Franken, betragen die einzelnen Anteile per Ende 1991: Millioncn Franken

Bund div. schweizerische Aktionäre Kanton Bern Swissgas Shell (Switzerland) Swisspetrol (Aktienkapital und Darlehen) Elf Aquitaine + ehemalige Partner BEB Erdöl und Erdgas GmbH (Hannover)

4,8 8,7 8,9 17,5 28,3 42,7 53,6 149.6 Total

314,1

Vom laufenden Explorationskredit mit budgetierten Aufwendungen von 150 Millionen Franken sind bis Ende 1991 rund 85 Millionen Franken ausgegeben worden. Würde das Bundesdarlehen nicht ablaufen, wären der Swisspetrol seitens der Schweizer Partner ab 1992 noch folgende Mittel zugesichert gewesen:

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Millionen Franken

Bund Aktionäre Kantone Swissgas

5,2 2,9 1,4 12,5 Total

22,0

Bei einem Finanzierungsanteil der Schweizer Partner von 51 Prozent ergäbe dies ein zukünftiges Gesamtexplorationsvolumen von rund 43 Millionen Franken.

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Wertung des Antrages

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Politische Bedeutung

In der Volksabstimmung vom 23. September 1990 wurde der Energieartikel (Art. 24octies der Bundesverfassung) angenommen, welcher in Absatz l festlegt: «Bund und Kantone setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, breitgefächerte und sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung ... ein.» Mit dem Auftrag zu einer breitgefächerten Energieversorgung muss auch vermehrt nach Möglichkeiten der Energieversorgung aus inländischen Ressourcen gesucht werden. Man möchte damit der bisherigen Tendenz entgegenwirken, die zunehmende Nachfrage durch vermehrte Importe fossiler Energien und von Elektrizität zu befriedigen.

Nach Artikel 21 des Landesversorgungsgesetzes (SR 531) kann der Bundesrat durch Finanzhilfen oder andere geeignete Mittel Studien und Versuche sowie andere Vorbereitungsmassnahmen im Interesse der Landesversorgung fördern.

Bekanntlich besteht die schweizerische Vorsorgepolitik darin, dass dort, wo unser Land nicht über einheimische Quellen verfügt, eine entsprechende Lagerhaltung erfolgt. Die Lagerhaltung von grösseren Mengen Erdgas ist aber nicht so einfach durchzuführen wie diejenige von festen oder von flüssigen Energieträgern. Kugel- oder Röhrenbehälter sind für diesen Zweck nicht geeignet. Das Gas muss entweder unter Abkühlung (auf -- 160°C) verflüssigt oder in geeignete geologische Strukturen eingepresst werden. Als Ergebnis der aufgrund dieser Botschaft mitzufinanzierenden Untersuchungen sind aber Erdgasfunde am ehesten zu erwarten. Entsprechende Funde könnten im Rahmen ihrer Produktionsmengen eine Lagerhaltung ersetzen. Überlegungen zur Lagerhaltung waren denn auch ausschlaggebend, dass 1988 die Swissgas für die KohlenwasserstoffExploration einen Kredit von 30 Millionen Franken gewährte.

Im Jahre 1991 betrug der Anteil der Erdölbrennstoffe und -treibstoffe am schweizerischen F.ndenergieverhranch 64,1 Prozent, auf Erdgas entfielen 9,6 Prozent. Obwohl aus ökologischen Gründen eine Steigerung der Nutzung fossiler Energien nicht erwünscht ist, werden fossile Energieträger auch in Zukunft mehr als die Hälfte des schweizerischen Energiebedarfs decken. Aus versorgungspolitischen Überlegungen ist daher das Interesse der Schweiz an der 1103

Ausbeutung inländischer Kohlenwasserstoffvorkommen - insbesondere von Erdgas - nach wie vor ungebrochen.

Neben den Aspekten der Energiewirtschaft und der Landesversorgung sprechen aber auch Überlegungen zum Umweltschutz für die Fortsetzung der Untersuchungen im Hinblick auf die Ausbeutung inländischer Kphlenwasserstoffvorkommen. Mit eigenen Ressourcen kann ein Teil der importierten durch einheimische Produkte ersetzt werden. Dadurch werden die Versorgungswege erheblich verkürzt und die damit verbundene Umweltbelastung auf ein Minimum beschränkt, ohne dass der Anteil fossiler Energieträger am gesamtschweizerischen Energieverbrauch beeinflusst wird.

Sicher werden die in der Schweiz ausgebeuteten Kohlenwasserstoffvorkommen mengenmässig nie mit den Vorkommen im Nahen Osten oder denjenigen der Nordsee konkurrieren können. Allfällige Funde dürften eher von regionaler oder lokaler Bedeutung sein. Dennoch könnte gerade durch die Erschliessung neuer Erdgasvorkommen die Energiesituation in der Schweiz wesentlich beeinflusst werden.

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Abwägung der finanziellen Belange

Von den 10 Millionen Franken des Darlehens gemäss Bundesbeschluss vom 15. Dezember 1982 wird bis zum Ablauf der auf zehn Jahre festgelegten Frist nur rund die Hälfte beansprucht worden sein. Um die Kohlenwasserstoff-Exploration in der Schweiz auch nach dem 31. Dezember 1992 mit Bundesmitteln zu unterstützen, standen grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen: Ein Antrag auf Fristverlängerung für das im Bundesbeschluss vom 15. Dezember 1982 gewährte Darlehen oder ein Verzicht auf die nicht in Anspruch genommenen Mittel und Antrag zur Gewährung eines neuen Darlehens.

Ein Antrag zur Gewährung eines neuen Darlehens wäre nur dann sinnvoll gewesen, wenn dadurch gleichzeitig eine Erhöhung der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel angestrebt worden wäre. Angesichts der heutigen Finanzknappheit des Bundes erachtet der Bundesrat den Antrag auf Fristverlängerung des 1982 gewährten Darlehens um sieben Jahre, d. h. bis Ende 1999, als das einfachste und sinnvollste Vorgehen, um das Interesse des Bundes an der Weiterführung der Kohlenwasserstoff-Exploration in der Schweiz auch nach 1992 zu bestätigen. Ohne einen neuen Verpflichtungskredit eingehen zu müssen, wird der Bund dadurch in die Lage versetzt, das Untersuchungsprogramm auch nach 1992 finanziell zu unterstützen.

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Geologische Beurteilung der Erfolgs-Chancen

In der Schweiz bestanden in verschiedenen geologischen Epochen Verhältnisse, welche die Bildung von sogenanntem «Muttergestein» für Kohlenwasserstoffe begünstigten. In den vergangenen Jahren haben die geologischen Untersuchungen der Nagra z. B. zur Entdeckung des «Nordschweizer-Permokarbontroges» geführt. Es handelt sich hier um einen ehemaligen gewaltigen Trog, dessen Auf1104

Füllung durch Sedimente vor rund 300 Millionen Jahren begann. In rund 1500m Tiefe traf man auf verschiedene Kohleflöze von insgesamt mehr als 30 m Mächtigkeit. Wie in Ziffer 23 beschrieben, können diese Kohlevorkommen als potentielles Muttergestein für die Entstehung von Erdgas in Frage kommen.

Indizien aus geologischen und geophysikalischen Untersuchungen lassen mit grosser Wahrscheinlichkeit auf die Existenz weiterer Permokarbontröge (beispielsweise am Nordfuss der Alpen) schliessen.

Anzeichen von Kohlenwasserstoffvorkommen an der Oberfläche sind in der Schweiz schon seit langem bekannt. Besonders in der Innerschweiz konnten immer wieder ausserordentlich hohe Bodengaswerte gemessen werden. Gasaustritte wurden auch recht häufig bei Untertagebauten festgestellt. Austretendes Gas hat bei verschiedenen Projekten den Verlauf der Bauarbeiten beeinflusst (z. B. beim Seelisbergtunnel). In den letzten Jahren waren auch einige grössere Unfälle auf die Explosion von aus dem Untergrund stammendem Gas zurückzuführen (Explosion in einer Wohnsiedlung bei Spiez und beim Bau des Langeten-Entlastungsstollens bei Langenthal).

Wie in Ziffer 2 dargelegt, sind auch in Bohrungen immer wieder kleinere oder grössere Kohlenwasserstoffvorkommen festgestellt worden. Die Bohrung Finsterwald stellt aber nach wie vor die einzige Bohrung in der Schweiz dar, welche eine kommerzielle Erdgas-Ausbeutung erlaubt. Dieses sehr massige Ergebnis aus den bisherigen Untersuchungen hängt auch damit zusammen, dass in der Schweiz recht wenige Bohrungen abgeteuft worden sind. Auf einer vergleichbaren Fläche im süddeutschen Raum ist die Anzahl der ausgeführten Bohrungen z. B. 3- bis 4mal grosser als in der Schweiz.

Die bisherigen Explorationsaktivitäten hatten ihren Schwerpunkt in der strukturellen Erkundung des Untergrundes; in den letzten Jahren wurden Projekte in Angriff genommen, die sich mit der Vorhersage von speicherfähigen Horizonten im Untergrund befassen. Hier sind insbesondere die reservoirgeologische Studie Gesamtschweiz, aber auch der Einsatz von geophysikalischen Arbeitsmethoden zur Erkennung von Wechseln in der Ausbildung der Gesteine sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Richtung als zukunftsweisend für eine erfolgreiche Explorationstätigkeit in der Schweiz zu nennen. Diese neue Ausrichtung der Untersuchungen dürfte
die Chancen auf zukünftige Funde wesentlich erhöhen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in- und ausländische Experten in der Ansicht einig gehen, dass die Wahrscheinlichkeit für das Vorhandensein von Erdöl- und Erdgasvorkommen in der Schweiz nicht unbedeutend ist. Auch wenn niemand garantieren kann, dass ausbeutbare Lagerstätten entdeckt werden, darf doch mit weiteren Funden gerechnet werden. Die Weiterführung der Exploration wird als gerechtfertigt beurteilt.

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Vereinbarung zwischen dem Bund und der Swisspetrol

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Wesentliche Regelungen in der heute bestehenden Vereinbarung

Darlehen Der Bund gewährt der Swisspetrol für die Weiterführung der Erdöl- und Erdgasprospektion in der Schweiz in den Jahren 1983-1992 ein Darlehen in der Höhe von zwei Dritteln der von der Swisspetrol dafür aufzubringenden Mittel, höchstens jedoch 10 Millionen Franken, Verzinsung Die Swisspetrol erhält das Darlehen zinslos. Sollte eine der Konzessionsgesellschaften wirtschaftlich ausbeutbare Vorkommen entdecken, so ist das Bundesdarlehen, rückwirkend vom Zeitpunkt der Auszahlung der Darlehensbeträge an zu verzinsen.

Auszahlung Die Swisspetrol kann Teilbeträge des Darlehens bis zu 2 Millionen Franken jährlich entsprechend dem Fortschreiten der Arbeiten und dem Finanzierungsbedürfnis abrufen.

Rückzahlung Die Swisspetrol wird ohne Rücksicht darauf, ob die durchgeführten Projekte erfolgreich sind oder nicht, in der Höhe der ausbezahlten Beträge Schuldnerin des Bundes.

Das Darlehen samt Zinsen wird zur Rückzahlung fällig: - im Falle einer offenen oder verdeckten Gewinnausschüttung, - im Falle von Rückzahlung von Darlehen der Aktionäre, - im Falle einer Auflösung der Swisspetrol, - im Falle einer Fusion mit einer anderen Gesellschaft - wenn die Swisspetrol die ihr zur Verfügung gestellten Mittel nicht zweckentsprechend verwendet.

Forschungsergebnisse Die Swisspetrol sorgt dafür, dass dem Bund betreffend die Forschungsergebnisse die gleichen Rechte und Pflichten wie den Konzessionskantonen zustehen.

Der Bund ist unter Einhaltung der Geheimhaltungspflicht befugt, die Forschungsergebnisse für eigene wissenschaftliche Zwecke zu verwenden.

Beteiligung des Bundes an der Swisspetrol Die Swisspetrol sorgt dafür, dass sich der Bund, falls es der Bundesrat als zweckmässig erachtet, mittels und in der Höhe des gewährten Darlehens am Aktienkapital der Swisspetrol beteiligen kann.

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Inhalt einer neu zu schliessenden Vereinbarung

Die aufgrund des Fristablaufs neu zu schliessende Vereinbarung soll soweit wie möglich in unveränderter Form die Regelungen aus dem Jahr 1983 übernehmen. Anpassungen sollen nur dort gemacht werden, wo dies durch neue gesetzliche Vorschriften erforderlich ist.

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Auswirkungen

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Finanzielle Auswirkungen

Die jährlich erforderlichen Beiträge müssen ins Budget aufgenommen werden.

Im Finanzplan 1993-95 sind diese Beiträge mit 0,45 Millionen Franken berücksichtigt, 62

Personelle Auswirkungen

Die Vorlage hat für den Bund und die Kantone keine personellen Auswirkungen.

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Legislaturplanung

Die Vorlage ist in der Legislaturplanung 1991-1995 (BB1 1992 III l, Anhang 2) angekündigt.

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Vereinbarkeit mit dem Subventionsgesetz

Das beantragte Geschäft entspricht den Anforderungen des Subventionsgesetzes (SR 616.1).

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Verhältnis zum europäischen Recht

Die Förderung der Kohlenwasserstoff-Exploration ist mit dem europäischen Recht vereinbar, soweit die Erteilung kantonaler Konzessionen nicht davon abhängig gemacht wird, dass die gesuchstellende Firma schweizerisch beherrscht ist (vgl. dazu BB1 1982 U 849, 868). Dies würde den Grundsätzen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs widersprechen.

10

Rechtliche Grundlagen

10.1

Verfassung»- und Gesetzmässigkeit

Die Förderung der Kohlenwasserstoff-Exploration hat ihre Rechtsgrundlage in Artikel 21 des Landesversorgungsgesetzes (SR 531). Die Zuständigkeit der Eidgenössischen Räte für den beantragten Kreditbeschluss ergibt sich aus Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung und Artikel 27 Absatz 3 des Finanzhaushaltsgesetzes (SR 611.0).

1107

10.2

Erlassform

Da es sich beim beantragten Beschluss um einen Kreditbeschluss handelt, der keine rechtssetzenden Normen enthält, ist er nach Artikel 8 des Geschäftsverkehrsgesetzes (SR 171.11) als einfacher Bundesbeschluss auszugestalten. Als solcher unterliegt er nicht dem Referendum.

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Bundesbeschluss

Entwurf

über die Fristverlängerung des Verpflichtungskredites zur Gewährung von Finanzhilfen an die Swisspetrol Holding AG für die Weiterführung der Erdöl- und Erdgasforschung in der Schweiz

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 24, August 19921', beschliesst:

Art. l Der mit Bundesbeschluss vom 15. Dezember 1982 bewilligte Verpflichtungskredit zur Gewährung von Finanzhilfen an die Swisspetrol Holding AG für die Weiterführung der Erdöl- und Erdgasforschung in der Schweiz wird bis zum 31. Dezember 1999 verlängert.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

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'> BBI 1992 V 1096 39 Bundesblatt 143.Jahrgang. Bd. V

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft über die Fristverlängerung des Verpflichtungskredites zur Gewährung von Finanzhilfen an die Swisspetrol Holding AG für die Weiterführung der Erdöl- und Erdgasforschung in der Schweiz vom 24. August 1992

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1992

Année Anno Band

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39

Cahier Numero Geschäftsnummer

92.072

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.09.1992

Date Data Seite

1096-1109

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