Ablauf der Referendumsfrist: 12. Oktober 2000
Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG) Änderung vom 23. Juni 2000
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht vom 26. Oktober 1999 1 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats und in die Stellungnahme des Bundesrats vom 1. März 2000 2, beschliesst: I Das Bundesgesetz vom 13. Oktober 19653 über die Verrechnungssteuer wird wie folgt geändert: Ingress gestützt auf Artikel 41bis Absatz 1 Buchstaben a und b und Absätze 2 und 3 der Bundesverfassung4, ...
Art. 24 Abs. 5 5
Die Verordnung regelt den Rückerstattungsanspruch von Stockwerkeigentümergemeinschaften sowie von anderen Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die das Recht der Persönlichkeit nicht erlangt haben, aber über eine eigene Organisation verfügen und im Inland tätig sind oder verwaltet werden.
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BBl 2000 634 BBl 2000 ...
SR 642.21 Diesen Bestimmungen entsprechen die Artikel 132 Absatz 2 und 134 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (AS 1999 2556).
2000-0197
3613
Verrechnungssteuer. BG
II 1
Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2
Es tritt am 1. Januar 2001 in Kraft und findet erstmals Anwendung auf die Rückerstattung der Verrechnungssteuer von steuerbaren Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2000 fällig werden.
Nationalrat, 23. Juni 2000
Ständerat, 23. Juni 2000
Der Präsident: Seiler Der Protokollführer: Anliker
Der Präsident: Schmid Carlo Der Sekretär: Lanz
Datum der Veröffentlichung: 4. Juli 2000 5 Ablauf der Referendumsfrist: 12. Oktober 2000
10829
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BBl 2000 3614
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