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Bekanntmachungen der Gerichte
Vorladungen
saal Nr. l, Schützenmattstr. 20, als Angeklagter vor Divisionsgericht 4 zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
28. Januar 1992
Divisionsgericht 4 Der Präsident: Oberstlt Rittmann
sionsgericht 4 zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
28. Januar 1992
Divisionsgericht 4 Der Präsident: Oberstlt Rittmann
303
Vorladungen
setzter vorsätzlicher Dienstversäumnis, fortgesetzter Nichtbefolgung von Dienstvorschriften sowie Missbrauchs und Verschleuderung von Material vor Divisionsgericht 5 zu verantworten und am Freitag, 27. März 1992, 15 Uhr, im Bezirksgericht Lenzburg, Metzgplatz, 5600 Lenzburg, zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Art. 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt. 13. Januar 1992
Divisionsgericht 5 Der Präsident: Major Eichenberger
einem Widerrufsverfahren vor Divisionsgericht 5 zu verantworten und am Freitag, 27. März 1992, 13.30 Uhr, im Bezirksgericht Lenzburg, Metzgplatz, 5600 Lenzburg, zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Art. 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
13. Januar 1992
Divisionsgericht 5 Der Präsident: Major Eichenberger
S.April 1992, 15.30 Uhr, im Bezirksgericht Lenzburg, Metzgplatz, 5600 Lenzburg, zu' erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Art. 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
15. Januar 1992
304
Divisionsgericht 5 Der Präsident: Major Eichenberger
vorschriften zu verantworten und als Angeklagter am Donnerstag, 6. Februar 1992, 16.15 Uhr am Obergericht Luzern, Hirschengraben 16, 6003 Luzern, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 9 A zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
10. Januar 1992
Divisionsgericht 9 A Der Präsident: Major Flury
zu erscheinen.
_, Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
20. Januar 1992
Divisionsgericht 8 Der Präsident: Oberstlt Wicki
ten, und als Angeklagter am Donnerstag, 13. Februar 1992, 16.15 Uhr, im Obergericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 8 zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
20. Januar 1992
Divisionsgericht 8 Der Präsident: Oberstlt Wicki 305
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Jahr
1992
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
03
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
28.01.1992
Date Data Seite
303-305
Page Pagina Ref. No
10 052 100
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