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Bekanntmachungen der Gerichte

Vorladungen

saal Nr. l, Schützenmattstr. 20, als Angeklagter vor Divisionsgericht 4 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

28. Januar 1992

Divisionsgericht 4 Der Präsident: Oberstlt Rittmann

sionsgericht 4 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

28. Januar 1992

Divisionsgericht 4 Der Präsident: Oberstlt Rittmann

303

Vorladungen

setzter vorsätzlicher Dienstversäumnis, fortgesetzter Nichtbefolgung von Dienstvorschriften sowie Missbrauchs und Verschleuderung von Material vor Divisionsgericht 5 zu verantworten und am Freitag, 27. März 1992, 15 Uhr, im Bezirksgericht Lenzburg, Metzgplatz, 5600 Lenzburg, zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Art. 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt. 13. Januar 1992

Divisionsgericht 5 Der Präsident: Major Eichenberger

einem Widerrufsverfahren vor Divisionsgericht 5 zu verantworten und am Freitag, 27. März 1992, 13.30 Uhr, im Bezirksgericht Lenzburg, Metzgplatz, 5600 Lenzburg, zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Art. 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

13. Januar 1992

Divisionsgericht 5 Der Präsident: Major Eichenberger

S.April 1992, 15.30 Uhr, im Bezirksgericht Lenzburg, Metzgplatz, 5600 Lenzburg, zu' erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Art. 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

15. Januar 1992

304

Divisionsgericht 5 Der Präsident: Major Eichenberger

vorschriften zu verantworten und als Angeklagter am Donnerstag, 6. Februar 1992, 16.15 Uhr am Obergericht Luzern, Hirschengraben 16, 6003 Luzern, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 9 A zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

10. Januar 1992

Divisionsgericht 9 A Der Präsident: Major Flury

zu erscheinen.

_, Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

20. Januar 1992

Divisionsgericht 8 Der Präsident: Oberstlt Wicki

ten, und als Angeklagter am Donnerstag, 13. Februar 1992, 16.15 Uhr, im Obergericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 8 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

20. Januar 1992

Divisionsgericht 8 Der Präsident: Oberstlt Wicki 305

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Jahr

1992

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

03

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.01.1992

Date Data Seite

303-305

Page Pagina Ref. No

10 052 100

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