Veröffentlichung betreffend Richtplan des Kantons Wallis 1

Der Bundesrat hat am 5. Juli 2000 folgenden Beschluss gefasst:

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Es wird vom Ergebnis der Gesamtüberprüfung des Richtplans des Kantons Wallis gemäss Artikel 9 Absatz 3 RPG und von der Absicht des Kantons, die notwendigen Verbesserungen im Rahmen der laufenden Anpassungen vorzunehmen, Kenntnis genommen.

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Der Kanton wird aufgefordert, anlässlich der nächsten Richtplananpassung und gemäss den im Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung vom 6. Juni 2000 enthaltenen Vorgaben, ein Programm für die Realisierung folgender Massnahmen vorzulegen: - periodische Bilanz über den Stand und die Entwicklung von Bodennutzung und Besiedlung im Kanton, um namentlich den Handlungsbedarf für die kantonale Richtplanung ermitteln zu können.

- Konkretisierung der vom Grossen Rat verabschiedeten Planungsziele; Bestimmung der Wege und Mittel, nach denen der Kanton die angestrebte räumliche Entwicklung verwirklichen will; Aufzeigen der Konsequenzen für den Richtplaninhalt.

- Öffnung der Verfahren für die Anpassungen und Fortschreibungen des Richtplans durch regelmässige Information der Bevölkerung; Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Behörden aller Stufen.

- Begründung der vorgenommenen Anpassungen und Fortschreibungen in einem erläuternden Bericht.

- Ergänzung der Richtplanfestlegungen durch eine kartographische Darstellung der vorgesehenen Massnahmen und ihrer räumlichen Auswirkungen; Verbesserung der Zugänglichkeit der regelmässig aktualisierten kartographischen Grundlagen für die Benutzer.

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Der Kanton wird des weitern aufgefordert, den Bemerkungen der Bundesstellen gemäss den Anhängen 1 und 2 des Prüfungsberichtes des Bundesamtes für Raumentwicklung Rechnung zu tragen.

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Der aktualisierte Richtplan des Kantons Wallis und der erläuternde Bericht können nach Artikel 4 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (RPG; SR 700) bei folgenden Stellen eingesehen werden: - Dienststelle für Raumplanung, rue des Cèdres 11, 1950 Sion (Tel. 027/ 606 32 50, Fax 027/606 32 54) - Bundesamt für Raumentwicklung, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern (Tel. 031/ 322 40 60)

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Der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung vom 6. Juni 2000 kann bei den unter Ziffer 2 bezeichneten Stellen eingesehen werden.

25. Juli 2000

2000-1560

Bundesamt für Raumentwicklung

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