Flughafen Zürich Gesuch um Plangenehmigung einer 2-geschossigen Aufstockung des Busgate B

Gesuchsteller:

Kanton Zürich, handelnd durch die Volkswirtschaftsdirektion, 8058 Zürich-Flughafen

Bauherrin:

Flughafen Zürich AG, Bausekretariat, Postfach, 8058 Zürich-Flughafen

Gegenstand:

2-geschossige Aufstockung des bestehenden Busgate B mit Lounge-, Kommerz- und Büroräumen.

Nutzungen: - Lounge-Kommerz-Geschoss: 3 Lounges mit je 1 Office und kollektiven WC-Anlagen/Nassräumen, Kommerzzone mit Verkaufsgeschäften, Buffet-TakeAway mit Warte- und Konsumationszone; Zugang von Fingerdock B und über Passerelle vom Terminal B Hauptbau - Bürogeschoss: kleinteilige Büroeinheiten, flexibel unterteilbar; Verbindung über Passerelle zum Terminal B Alles im Bereich des bestehenden Busgate B am Flughafenkopf, Flughafenareal, Gemeinde Kloten.

Das Vorhaben ist nicht Bestandteil der 5. Bauetappe.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37 ­ 37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) in der Fassung vom 18. Juni 1999 (in Kraft seit 1.1.2000) und den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1) in der Fassung vom 2. Februar 2000 (in Kraft seit 1.3.2000).

Anhörung:

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hört den Kanton Zürich und die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 12. Mai bis zum 12. Juni 2000 an folgenden Stellen eingesehen werden: - Flughafen Zürich, Airport-Forum Bürogebäude Parkhaus A, 8058 Zürich-Flughafen; - Bausekretariat der Stadt Kloten, Kirchgasse 7, 8302 Kloten.

2000-0935

2627

Einsprachen:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion AW, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern, Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen.

Hinweis: Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

9. Mai 2000

2628

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation