Bekanntmachungen der Gerichte

Einstellungsverfügung vom 5. Januar 2000 Der Auditor Div Ger 12 hat in Anwendung der Art. 116 - 118 MStP verfügt: 1.

Das militärgerichtliche Verfahren gegen Scanu Edoardo, geb. 2. Juni 1978 in Zürich, von Dietikon, des Edoardo und der Ursula, geb. Wiederkehr, ledig, ohne Beruf, zuletzt wohnhaft in 8032 Zürich, Gsteigstrasse 18, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Vsg Kp I/131, Si Sdt betreffend Nichteinrücken in ADF 1999 (19.4.-7.5.)

wird - ohne Straffolgen - eingestellt.

2.

Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten des Bundes.

3.

Dem Beschuldigten wird keine Entschädigung ausgerichtet.

4.

Mitteilung an:

5.

-

den Beschuldigten (durch Publikation im Bundesblatt)

-

den Oberauditor

Gegen diese Einstellungsverfügung können der Beschuldigte und der Oberauditor Rekurs an das Divisionsgericht erheben.

Der Rekurs ist innerhalb von 20 Tagen nach der Mitteilung dieser Verfügung schriftlich mit Antrag und Begründung zuhanden des Divisionsgerichts beim Auditor einzureichen.

Eine mündliche Verhandlung über den Rekurs findet nicht statt. Der Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet.

6.

Wird kein Rekurs erhoben oder der Rekurs abgewiesen, so wird die Einstellung des Verfahrens definitiv.

28. März 2000

Der Auditor Divisionsgericht 12: Major Rohrbach

1788

2000-0633