Verfügung im Widerspruchsverfahren 2957/1998 Widersprechende/r Telenot Electronic GmbH, D-73434 Aalen, Internationale Marke Nr. 677 659 (TELENOT), Vertreter/in Schaad Balass Menzl & Partner AG, Dufourstrasse 101, 8034 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Société anonyme monégasque Telenote, 1, avenue Henry Dunant, MC-98000 Monaco, Internationale Marke Nr. 691 419 (TELENOTE) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 19. April 2000 folgendes verfügt: 1. Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2. Der Widerspruch Nr. 2957 gegen die Marke IR 691 419 ,,TELENOTE,, wird gutgeheissen.

3. Gegen die Marke IR 691 419 ,,TELENOTE,, wird nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung eine definitive Schutzverweigerung erlassen.

4. Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

5. Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Entschädigung von insgesamt 2300 Franken zu zahlen.

6. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

2. Mai 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2000-0906

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