zu 09.510 Parlamentarische Initiative Erhalt des Viehexportes aus der Schweiz Bericht vom 21. März 2011 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates Stellungnahme des Bundesrates vom 6. April 2011

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht vom 21. März 2011 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates betreffend die parlamentarische Initiative «Erhalt des Viehexportes aus der Schweiz» nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG) nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

6. April 2011

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2011-0613

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Stellungnahme 1

Ausgangslage

Am 11. Dezember 2009 reichte Nationalrat Elmar Bigger die parlamentarische Initiative «Erhalt des Viehexportes aus der Schweiz» (09.510) ein, die verlangt, dass die auf Anfang 2010 beschlossene Aufhebung von Artikel 26 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG; SR 910.1) rückgängig zu machen ist. Dieser Artikel erlaubte es dem Bund, die Ausfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und deren Verarbeitungsprodukten mit Beiträgen zu unterstützen. Die parlamentarische Initiative fordert weiter, dass der Bundesrat bis zur Wiedereinführung der gesetzlichen Grundlage die Förderung des Viehexportes sicherzustellen hat.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat an ihrer Sitzung vom 28. Juni 2010 mit 14 zu 11 Stimmen beschlossen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) stimmte diesem Entscheid am 22. Oktober 2010 mit 3 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Somit wurde die WAK-N mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragt (ParlG Art. 111 Abs. 1).

Am 17. Januar 2011 hat die WAK-N einen Vorentwurf für eine Revision des Landwirtschaftsgesetzes verabschiedet und in eine Vernehmlassung bis zum 4. März 2011 geschickt.

36 Vernehmlassungsteilnehmer unterstützen die Vorlage, 12 lehnen sie ab und 2 verzichten auf eine Stellungnahme.

In Kenntnis der Auswertung der Vernehmlassung hat die WAK-N am 21. März 2011 den Bericht zur parlamentarischen Initiative Bigger verabschiedet und den Bundesrat zu einer Stellungnahme eingeladen.

Gemäss dem Bericht der WAK-N sollen insgesamt 4 Millionen Franken pro Jahr zur Förderung des Viehexports zur Verfügung stehen. Die Finanzierung der Ausfuhrbeihilfen soll mittels einer Umlagerung von Mitteln für die Direktzahlungen innerhalb des Landwirtschaftskredits sichergestellt werden. Diese Umlagerung bedingt eine Korrektur der Zahlungsrahmen Landwirtschaft für die Jahre 2012 und 2013.

Erforderliche Kürzungen bei den Direktzahlungen sollen bei den Beiträgen für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere nach Artikel 73 LwG erfolgen.

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Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat stuft die Ausrichtung von Ausfuhrbeihilfen nach wie vor als eine marktverzerrende und ökonomisch ineffiziente Massnahme ein. Subventionierte Viehexporte verknappen das inländische Angebot und in der Folge steigen die Kosten für inländische Produzenten, die Tiere zur Zucht und Nutzung kaufen. Die Unterstützung der Landwirtschaft, vor allem im Hügel- und Berggebiet, kann gezielter und effizienter über das Direktzahlungssystem erfolgen als mit finanziell unterstützten Viehexporten.

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In Anbetracht der sehr grossen Kuhfleischimporte in den letzten Jahren, zum Beispiel umgerechnet über 20 000 Tiere im Jahr 2010, kann auf eine spezifische Entlastung des inländischen Rindviehmarktes im Herbst nach dem Alpabzug verzichtet werden. Auch wäre es mit dieser Marktlage nicht ausgeschlossen, dass subventionierte Exporttiere letztlich als Schlachtkörper wieder in die Schweiz eingeführt würden.

Ausfuhrbeihilfen sind aufgrund der internationalen Verpflichtungen der Schweiz mittelfristig kaum aufrechtzuerhalten. Bei einem Abschluss der WTO-Doha-Runde müssen die WTO-Mitgliedstaaten, gemäss der WTO-Ministererklärung von Hongkong vom 18. Dezember 2005, alle Formen von Ausfuhrbeihilfen bis Ende 2013 abschaffen. Sollte die Doha-Runde scheitern, werden die Ausfuhrbeihilfen in der WTO anfechtbar, da die während den Doha-Verhandlungen noch respektierte Stillhaltevereinbarung definitiv auslaufen würde. In beiden Fällen muss also damit gerechnet werden, dass ab 1. Januar 2014 keine Ausfuhrbeihilfen mehr ausgerichtet werden dürfen beziehungsweise diese in Frage gestellt werden. Eine gezielte Unterstützung der schweizerischen Viehhaltung und -zucht ist mit Absatzförderungsmitteln nach Artikel 12 LwG und mit der Unterstützung der tierzüchterischen Massnahmen nach Artikel 142 LwG sichergestellt. Dank dieser Finanzmittel können zum Beispiel der Besuch von Messen und Tierausstellungen im In- und Ausland, die Führung von Herdebüchern und die Durchführung von Leistungsprüfungen gefördert werden. Dass qualitativ sehr gute Zuchttiere auch ohne staatliche Unterstützung exportiert werden können, zeigt die Zahl von über 500 ausgeführten Tieren der Rindviehgattung und gut 200 ausgeführten Tieren der Schaf- und Ziegengattung im Jahr 2010.

Der Bundesrat geht davon aus, dass bei einer Annahme der Vorlage die Finanzierung der Ausfuhrbeihilfen von Zuchttieren, wie im Bericht der WAK-N vom 21. März 2011 aufgezeigt, mittels einer Umlagerung von Mitteln für die Direktzahlungen innerhalb des Landwirtschaftskredits sichergestellt wird. Erforderliche Kürzungen bei den Direktzahlungen würden bei den Beiträgen für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere nach Artikel 73 LwG erfolgen.

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Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, auf die Gesetzesvorlage nicht einzutreten.

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