Richtplan des Kantons Solothurn Genehmigung der Richtplananpassung «Windenergie/Gebiete für Windparks» Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 23. Juni 2011 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 15. Juni 2011 wird die Ergänzung des Richtplans im Kapitel VE-2 «Energie» mit dem neuen Kapitel 2.6 «Windenergie/Gebiete für Windparks» des Kantons Solothurn mit dem Vorbehalt unter Ziffer 2 genehmigt.

2.

Die Standorte «Burg» (Kienberg), «Scheltenpass» (Aedermannsdorf, Beinwil) und «Schwängimatt» (Balsthal, Laupersdorf) werden vom Bund als Festsetzung unter dem Vorbehalt genehmigt, dass der längerfristige Erhalt des Parklabes in der Verantwortung des Kantons und der Trägerschaft der regionalen Naturpärke liegt.

3.

Der Kanton wird eingeladen, sich für eine kantonsübergreifende Abstimmung der Windenergienutzung und Zusammenarbeit einzusetzen und entsprechende Ergebnisse im Richtplan festzuhalten.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumplanung des Kantons Solothurn, Werkhofstrasse 59, 4509 Solothurn, Tel. 032 627 25 61

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Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Tel. 031 322 40 58

9. August 2011

2011-1542

Bundesamt für Raumentwicklung

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