Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 11412 Widersprechende Hama GmbH & Co. KG, Dresdner Strasse 9, DE-86653 Monheim IR-Marke Nr. 1 044 925 «XAVAX» gegen Widerspruchsgegnerin Xallax AG, Katharinenstrasse 30, DE-20457 Hamburg, IR-Marke Nr. 1 040 711 «Xallax».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 6. Januar 2011 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

6. Januar 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2011-0047

729