Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigunsverfahren nach Artikel 22 MPV 1 betreffend Sanierung der Kanalisation, Gewässerschutzmassnahmen, Areal Eyschachen, Gemeinde Altdorf (UR) vom 27. April 2000

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten (BAB) vom 18. Oktober 1999 hat das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Sanierung der Kanalisation und die Gewässerschutzmassnahmen auf dem Areal Eyschachen, Gemeinde Altdorf, unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt ausser-dem während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Altdorf, 6460 Altdorf, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG).

9. Mai 2000

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärische Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51)

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2000-0932