Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des BG vom 6. Okt. 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251) Abreden im Strassen- und Tiefbau, welche insbesondere die Koordination von Eingaben bzw. Eingabesummen bei Ausschreibungen sowie die Aufteilung von Bauprojekten bzw. Kunden betreffen, stellen möglicherweise unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne von Artikel 5 KG dar. Aufgrund von Anhaltspunkten dafür, dass im Kanton Zürich solche Abreden getroffen worden sein sollen, eröffnete das Sekretariat der Wettbewerbskommission am 8. Juni 2009 im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 KG gegen mehrere im Kanton Zürich im Strassen- und Tiefbau tätige Unternehmen (siehe Publikationen im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB, Nr. 132 vom 13. Juli 2009 und im Bundesblatt BBl 2009 5173).

Im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums wurde diese Untersuchung nun am 7. Juni 2011 auf folgende Unternehmen ausgedehnt: Birchmeier Hoch- und Tiefbau AG, Döttingen, Brunner Erben AG, Zürich, Chr. Müller + Co AG, Zürich, Hagedorn AG, Meilen, Keller-Frei AG, Wallisellen, Kern Strassenbau AG, Bülach, Richard Schiess AG, Regensdorf, Toller & Loher AG, Meilen.

Innerhalb von 30 Tagen ­ die Frist beginnt mit Publikation dieser Bekanntmachung zu laufen ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern. Telefon 031 322 20 40, Telefax: 031 322 20 53.

21. Juni 2011

2011-1224

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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