Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 11195 Widersprechende Mövenpick-Holding, Luzernerstrasse 9, CH-6330 Cham, CH-Marke Nr. 579 878 «SELLO DEL REY» gegen Widerspruchsgegnerin SPAR Österreichische Warenhandels-Aktiengesellschaft, Europastrasse 3, A-5015 Salzburg, IR-Marke Nr. 1 029 936 «REY DEL SOL».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 23. Dezember 2010 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 11195 wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1400 Franken (inkl. halbe Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

23. Dezember 2010

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2011-0016