Öffentliche Auflage eines Rodungsgesuchs im Rahmen von Unterhaltsarbeiten bei Nationalstrassen vom 21. März 2011

Im Rahmen von Unterhaltsmassnahmen bei Nationalstrassen muss in der Gemeinde Bad Ragaz auf der Parzelle 973 eine definitive Rodung (900 m2) durchgeführt werden. Gestützt auf Artikel 49a des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (SR 725.11) in Verbindung mit Artikel 46 der Verordnung über die Nationalstrassen (SR 725.111) sowie auf Artikel 6 des Waldgesetzes (SR 921.0) und auf Artikel 5 der Waldverordnung (SR 921.01) legt das Bundesamt für Strassen folgendes Rodungsgesuch öffentlich auf.

I Das Rodungsgesuch liegt während der Auflagefrist wie folgt zur öffentlichen Einsichtnahme auf: ­

Gemeinde Bad Ragaz, Rathaus, 2. Stock, Büro 204, 7310 Bad Ragaz;

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die Auflagefrist dauert vom 4. April 2011 bis 3. Mai 2011 (30 Tage).

II Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (SR 172.021) oder eines anderen Spezialgesetzes des Bundes von der Rodung betroffen ist, kann innert der Auflagefrist gegen das Rodungsgesuch beim Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache erheben.

21. März 2011

Bundesamt für Strassen Der Vizedirektor: Jürg Röthlisberger

2011-0597

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