Bundesbeschluss Entwurf über die Genehmigung der Quoten- und Gouvernanzreform des Internationalen Währungsfonds vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, Artikel 2 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 19912 über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 30. November 20113, beschliesst: Art. 1 Die in der Resolution des Gouverneursrates des Internationalen Währungsfonds vom 15. Dezember 20104 verabschiedete Quotenerhöhung und die Änderung des Übereinkommens vom 22. Juli 19445 über den Internationalen Währungsfonds werden genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, der Quotenerhöhung und der Änderung des Übereinkommens zuzustimmen.

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Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

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SR 101 SR 979.1 BBl 2011 9121 BBl 2011 9139 SR 0.979.1

2011-0583

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Genehmigung der Quoten- und Gouvernanzreform des Internationalen Währungsfonds. BB

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